Der „Fehlkauf“
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Der „Fehlkauf“
Rechtsanwalt Philipp Meyer Soundcheck, Ausgabe 01/2007 Der „Fehlkauf“ Mir wurde eine defekte Gitarre verkauft – was kann ich tun? Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber Regelungen erlassen, die dem Käufer einer beweglichen Sache besondere, für ihn günstige Rechte einräumen, wenn es sich bei ihm um einen „Verbraucher“ handelt, und der Verkäufer ein „Unternehmer“ ist. Grund hierfür ist die besondere Schutzwürdigkeit des Käufers. Grob vereinfacht gilt der Käufer dann als Verbraucher, wenn er etwas für private Zwecke kauft. Der Verkäufer ist Unternehmer, wenn er beim Verkauf in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kauft sich also Hobbymusiker Gerhard G. eine Gitarre, um auf dieser hin und wieder mit seinen Kumpels abzurocken, dann ist Gerhard bei dem Kauf als Verbraucher einzustufen. Verkauft ihm die Gitarre sein Bandkollege Benno B., der sonst sein Geld als Arzt verdient, dann ist Benno nicht als Unternehmer einzustufen. Betreibt Benno jedoch ein Musikgeschäft, und verkauft die Gitarre aus seinen Musikalien-Beständen, dann ist er wohl Unternehmer- es liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. Was bringt das? Wenn nun die Gitarre (egal ob neu oder gebraucht!) einen Defekt hat, stehen Gerhard im zweiten Fall besondere Rechte zu. Dies zeigt sich unter anderem in der Regelung über die Umkehrung der Beweislast: Wird ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang (das ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Übergabe der Ware) erkennbar, dann wird vermutet, dass der Mangel bereits damals bestand. Gerhard kann dann u.a. verlangen, dass die Gitarre auf Kosten des Verkäufers repariert wird! Er muss nicht beweisen, dass ihn keine Schuld an dem Defekt trifft! Noch was wichtiges bei Verbraucherverträgen: kauft Gerhard die Gitarre als Verbraucher via I n t e r n e t kann er unter bestimmten Umständen (Fristwahrung, wirksame Widerrufserklärung etc.) den Vertrag auch ohne Vorliegen eines Mangels widerrufen, beispielsweise weil er es sich anders überlegt hat, und einfach keine Lust mehr auf die Klampfe hat. RA Meyer • Adelheidstr. 25a • 80798 München • Tel 089 / 95 89 49 65 • [email protected]