aufnahmebedingungen
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aufnahmebedingungen
AUFNAHMEBEDINGUNGEN Hotelfachschule Allgemeines • Alter: 20 bis 35 Jahre • Fremdsprachige Studierende benötigen sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (eine obligatorische Deutsch prüfung entscheidet über die Aufnahme). • Alle Interessenten mit deutscher Muttersprache haben nachzuweisen (Zeugnis) und in einer Selbsteinschätzung zu bestätigen, dass ihre aktuellen schriftlichen und mündlichen Sprachkenntnisse dem Niveau der Lehrabschlussprüfung entsprechen. • Interessenten müssen zu Beginn des Hauptkurses die MS-Office Programme Word, Excel, PowerPoint so weit beherrschen, dass sie Routinearbeiten am PC erledigen können. Diese Voraussetzungen sind für die Aufnahme massgebend • Erfüllte obligatorische Schulpflicht mit mindestens Sekundarstufe B (Schulsystem des Kantons Zürich) und abgeschlossene gastgewerb liche Lehre (Köchin/Koch EFZ, Restaurationsfachfrau/-mann EFZ, Hotelfachfrau/-mann EFZ, Kauffrau/-mann EFZ HGT, Bäcker-Konditor Confiseurin/Bäcker-Konditor-Confiseur EFZ, Fleischfachfrau/-mann EFZ) oder • Abschluss einer branchenfremden Lehre oder einer anerkannten Mit telschule (z.B. Fachmittelschule, Matura, Abitur, Zulassungs bescheinigung zum Universitätsstudium). • Die Direktion entscheidet bei anderen, gleichwertigen Ausbildungen über die Aufnahme (Aufnahmeprüfung kann verlangt werden). Aufnahmeverfahren Die Bewerbungsunterlagen müssen von dem/der Bewerber/in zusammen mit den verlangten Unterlagen eingereicht werden. Schulgeld und Zahlungsbedingungen (individuell anfallende Kosten) Unterkunft Nicht inbegriffen ist die Unterkunft sowie Taschengeld und Fahrspesen. Berufskleider Die einheitliche Arbeitskleidung für Küche und Service wird am Eintrittstag angepasst und mit den Studierenden individuell abgerechnet. Die Kosten betragen ca. CHF 1100.–. Bereits vorhandene, dem Standard der Schule entsprechende Berufskleider müssen nicht gekauft werden. Krankenpflegeversicherung In der Schweiz ist eine Krankenpflegeversicherung (Heilungskosten) obligatorisch. Wer über keine verfügt, muss sich am Eintrittstag der Krankenversicherung der Schule anschliessen. Anfallende Kosten bei Vertragsabschluss Die Einschreibegebühr CHF 600.– und das Depot von CHF 500.– müssen bei Vertragsabschluss geleistet werden. Promotionspraktikum Während des 40-wöchigen Promotionspraktikums verdienen die Studierenden monatlich CHF 2200.– brutto. Stipendienanträge Die Studierenden können frühzeitig beim zuständigen Wohnsitzkanton Stipendien beantragen. Sind die Aufnahmebedingungen bis zum Beginn des 1. Semesters, respektive 3. Semesters erfüllt (und ein etwaiger Deutschtest erfolgreich bestanden), erhält der/die Studierende den Schulvertrag mit allen notwendigen Unterlagen zugestellt. Der Vertrag sollte bis spätestens 30 Tage nach Empfang vom Interessenten oder seinem gesetzlichen Vertreter (bei unvollendetem 18. Altersjahr) unterschrieben zurückgesandt werden. Innert gleicher Frist sind auch die Einschreibegebühr von CHF 600.– sowie ein Depot von CHF 500.– zu bezahlen. Sobald die Einschreibegebühr entrichtet worden ist, wird dem/der künftigen Studierenden das vom Direktor gegengezeichnete Vertragsexemplar zugesandt. Der Vertrag wird somit rechtsgültig. Belvoirpark Hotelfachschule Zürich Höhere Fachschule HF Seestrasse 141 CH-8002 Zürich T: +41 44 286 88 11 F: +41 44 286 88 10 [email protected] Unternehmen von Ein Unternehmen www.belvoirpark.ch von GastroSuisse GastroSuisse