Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros
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Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros
Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen F rauenbüros LAG-Internet www.sozialnetz-hessen.de 20.06.06 Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung und des Bundesrates zur Bekämpfung von Stalking / Nachstellungen Sprecherinnengremium der LAG Hessischer Frauenbüros Annerose Gebhardt Mit dem Gewaltschutzgesetz wurde in Deutschland erstmals der Versuch unternommen dem Problem Stalking zu begegnen. Doch zeichnete sich sehr schnell ab, dass die zivilrechtlichen Möglichkeiten des GwSchG nicht ausreichen, um Stalking effektiv zu bekämpfen und die Opfer vor Stalkinghandlungen zu schützen. Insbesondere Frauen in oder nach der Trennungssituation sind von Stalking betroffen. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros begrüßt daher das Vorliegen der beiden Gesetzentwürfe der Bundesregierung und des Bundesrates. Ein großer Anteil der Stalkingfälle –nach der Datenerhebung in den Niederlanden ca. 50 % - haben eine Vorgeschichte von häuslicher Gewalt. D. h. nach der Trennung vom gewalttätigen Lebensgefährten werden die Frauen von ihren ehemaligen Partnern in unterschiedlichster Art und Weise verfolgt. Ein Teil dieser Handlungen werden durch die derzeitige Gesetzgebung erfasst und kann verfolgt werden. Der überwiegende Teil der Handlungen wird jedoch erst durch die Häufung derHandl ungenunddi edahi nt erst ehendeBot sc haf t„ Dubi stst et sunt er mei ner Kont r ol l e und Macht “z um Ter r or f ür di e Opf er .Nur ei ne geänderte Gesetzgebung ermöglicht den Opfern sich gegen diesen Terror zur Wehr zu setzen und sich zu schützen. In beiden Gesetzentwürfen wird definiert, was unter Nachstellung (Schwere Belästigung) zu verstehen ist. Der im Regierungsentwurf dargestellte Straftatbestand der unbefugten Nachstellung deckt einen umfangreichen Teil der uns bekannten Stalkinghandlungen ab. Allerdings fehlt in dem Regierungsentwurf der Auffangtatbestand. Die Erfahrungen aller mit Stalking befassten Fachkräfte (vgl. 1. Stalking Symposium in Kassel 2005 und Stalking Kongress in Frankfurt 2005) v er wei seni mmerwi ederaufdi e„ ex t r emeKr eat i v i t ät “derSt al kerbei m Erfinden von neuen Stalkinghandlungen. Es ist also davon auszugehen, dass auch die im Regierungsentwurf umfangreicher dargelegten Tatbestände lediglich einen großen Teil der typischen Stalkingverhaltensweisen erfassen können, jedoch nicht dem Einfallsreichtum von Stalkern Rechnung tragen. Einen Auffangtatbestand in ein Stalkingbekämpfungsgesetz aufzunehmen ist aus unserer Sicht daher dringend geboten. Frauenbeauftragte Stadt Langen Südliche Ringstr. 80 63225 Langen Tel. 06103/203160 Fax 06103/203780 [email protected] Hildegard Hast Frauenbeauftragte Stadt Fulda Schlossstr. 1 36037 Fulda Tel. 0661/1021040 Fax 0661/1022040 [email protected] Trudi Michelsen Frauenbeauftragte Schwalm-Eder-Kreis Parkstraße 6 34576 Homberg (Efze) Tel. 05681/775-191 Fax 05681/775-115 [email protected] Irmgard Schüler Frauenbeauftragte Stadt Baunatal Marktplatz 14 34225 Baunatal Tel. 0561/4992-303/302 Fax 0561/4992-166 [email protected] Beate Weißmann Gesamtfrauenbeauftragte Stadt Frankfurt am Main Bethmannstraße 3 60311 Frankfurt/M Tel. 069/212-30108 Fax 069/212-37890 [email protected] Dagmar Zeiß Frauenbeauftragte Kreis Darmstadt-Dieburg Jägertorstrasse 207 64289 Darmstadt Tel. 06151 881 1040 Fax 06151 881 1045 [email protected] -2- Ebenso ist es aus unserer Sicht die Möglichkeit der Inhaftierung des Täters in schweren Stalkíngfällen zum Schutz des Opfers vor weiteren Übergriffen dringend notwendig. Insbesondere in Stalkingfällen mit einer Vorgeschichte von häuslicher Gewalt sehen wir hier die einzige Möglichkeit einer drohenden Eskalation, die bis zur Tötung des Opfers führen könnte, entgegen zu wirken. Die Aufnahme des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr in § 112 a StPO halten wir daher für erforderlich. Der Stalker will Kontrolle und Macht über das Opfer ausüben und nicht selten verfolgt er (erfolgreich) das Ziel beim Opfer Angst auszulösen. Stalking ist für das Opfer ein traumatisierendes Vorgehen. Das Strafmaß sollte u. E. daher dem Entwurf des Bundesrates entsprechen. Irmgard Schüler Frauenbeauftragte Stadt Baunatal Gez. Hildegard Hast Frauenbeauftragte Stadt Fulda