Produktinformationsblatt ZEG Plus
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Produktinformationsblatt ZEG Plus
Produktinformationsblatt ZEG Plus-Garantie Fahrrad Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen gewünschte Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. 1. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? ständige Aufzählung finden Sie in § 2 AVB-FGV ZEG 2014. Die von Ihnen gewünschte Versicherung ist eine Schadenversicherung, bei der Ihnen entstandene Sachschäden über einen ZEG-Fachhändler ersetzt werden, ohne dass jedoch Ersatz in Geld direkt an Sie geleistet wird. Sie erhalten bei Verlust ein gleiches oder gleichwertiges Fahrrad bzw. Teile des Fahrrades bei einem ZEG-Fachhändler oder können dies bei Beschädigungen dort reparieren lassen. Die entsprechenden Kosten werden bis zur Maximalleistung direkt gegenüber dem ZEGFachhändler ausgeglichen. Eine Kostenerstattung erfolgt insoweit nur gegenüber ZEG-Fachhändler! Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die für die Fahrrad-Garantieversicherung ZEG Plus (AVB-FGV ZEG 2014) und Vereinbarungen. 2. Welche Risiken sind versichert? Sie können zwischen den Leistungen „ZEG Plus Diebstahlschutz“ und „ZEG Plus Premiumschutz“ wählen. Wir leisten im Rahmen „ZEG Plus Diebstahlschutz“ bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus (wirtschaftlicher Totalschaden) Kostenerstattung gegenüber einem ZEG-Fachhändler für die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrrades und bei Diebstahl, Raub von Teilen oder Beschädigung durch Vandalismus Kostenerstattung gegenüber einem ZEG-Fachhändler für die notwendigen Ersatzteile oder Reparaturarbeiten. Versichert werden Fahrräder bis zu einem Händlerverkaufswert (inkl. Schlösser) in Höhe von 4.000 Euro. Im Rahmen des „ZEG Plus Premiumschutzes“ leisten wir darüber hinaus bei notwendigen Reparaturen aller Art, z.B. wegen Unfall, Verschleiß, Vandalismus etc. Kostenerstattung gegenüber einem ZEGFachhändler für die notwendigen Reparaturen einschließlich Ersatzteilen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden leisten wir Kostenerstattung gegenüber einem ZEG-Fachhändler für die Anschaffung eines Ersatz-Fahrrades. 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Andernfalls können wir von dem Vertrag zurücktreten oder diesen vorzeitig kündigen. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Ihre Pflichten während der Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte § 7 Nr. 1 und 2 AVB-FGV ZEG 2014. Beachten Sie die genannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen (§ 7 Nr. 4 AVB-FGV ZEG 2014). Im Zweifel sind Angaben erheblich, nach denen wir bereits bei Antragsstellung gefragt haben. 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Das bedeutet insbesondere, den Schadenfall unverzüglich und wahrheitsgemäß anzuzeigen. Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Weiteres lesen Sie bitte unter § 7 Nr. 3 und Nr. 4 AVB-FGV ZEG 2014. 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Die vereinbarten Leistungen und Versicherungssummen ergeben sich aus den Angaben im Antrag und Ihrem Versicherungsschein. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens nach 60 Monaten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 9 AVB-FGV ZEG 2014. 3. 9. Versichert werden Fahrräder bis zu einem Händlerverkaufswert (inkl. Schlösser) in Höhe von 4.000 Euro, die bei Vertragsabschluss nicht älter als ein Jahr sind und sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Näheres hierzu finden Sie in § 2 und § 5 AVB-FGV ZEG 2014. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was sind die Folgen, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Der Beitrag richtet sich nach dem Kaufpreis des Fahrrades, der Laufzeit und der Zahlungsweise und enthält die derzeit gültige Versicherungssteuer. Die Höhe des Beitrages sowie Angaben zur Vertragslaufzeit können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Der im Versicherungsschein genannte Erst- oder Einmalbeitrag wird zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu zahlen. Alle Folgebeiträge sind jeweils zu den im Versicherungsschein genannten Terminen zu zahlen. Falls Sie uns ein SEPALastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte zu den Fälligkeitsterminen für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Der Versicherungsschutz beginnt mit Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages. Solange der Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig gezahlt ist, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antrag, Versicherungsschein und § 10 AVB-FGV ZEG 2014 sowie Ziffer 7 der Verbraucherinformation. 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst wäre der Beitrag nicht bezahlbar. Deshalb sind nicht mitversichert insbesondere Schäden, die die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen (optische Schäden etc.), z.B. Schrammen an der Lackierung, Rost etc. oder Schäden (Mängel), die unter eine Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung des Verkäufers fallen. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Neben den unter Ziffer 8 beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages stehen Ihnen weitere Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht haben. Näheres entnehmen Sie bitte § 12 AVB-FGV ZEG 2014. Datenschutzhinweise Die von Ihnen bei der Anmeldung und Registrierung genannten und darüber hinaus uns mitgeteilten personenbezogenen Daten werden von der assona GmbH (Versicherungsvermittler) und der RheinLand Versicherung AG (Versicherer und Vertragspartner) zur Begründung und Durchführung des Versicherungsvertrags verwendet. Konkreter betrachtet beinhaltet dies folgende Verarbeitungszwecke: Begründung des Versicherungsvertrags nach anfänglicher Risikobeurteilung laufende Risikobewertung/Prämiensteuerung Abwicklung von Schadensfällen nach Prüfung der Leistungspflicht und damit einhergehenden Maßnahmen zur Verhinderung eines Versicherungsmissbrauchs laufende Beratung zum bestehenden Vertragsverhältnis Für die Risikobeurteilung und zur Verhinderung des Versicherungsmissbrauchs können die Daten mit konzerneigenen Datenbeständen abgeglichen werden. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine voll- ZEG 1 von 4 TC_6001_Fahrrad_E_DE_2014/10