Produktinformationsblatt ZEG Plus

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Produktinformationsblatt ZEG Plus
Produktinformationsblatt ZEG Plus-Garantie Fahrrad
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen gewünschte Versicherung geben.
Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig.
1.
Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
ständige Aufzählung finden Sie in § 2 AVB-FGV ZEG 2014.
Die von Ihnen gewünschte Versicherung ist eine Schadenversicherung,
bei der Ihnen entstandene Sachschäden über einen ZEG-Fachhändler
ersetzt werden, ohne dass jedoch Ersatz in Geld direkt an Sie geleistet
wird.
Sie erhalten bei Verlust ein gleiches oder gleichwertiges Fahrrad bzw.
Teile des Fahrrades bei einem ZEG-Fachhändler oder können dies bei
Beschädigungen dort reparieren lassen. Die entsprechenden Kosten
werden bis zur Maximalleistung direkt gegenüber dem ZEGFachhändler ausgeglichen. Eine Kostenerstattung erfolgt insoweit nur
gegenüber ZEG-Fachhändler!
Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die für
die Fahrrad-Garantieversicherung ZEG Plus (AVB-FGV ZEG 2014) und
Vereinbarungen.
2.
Welche Risiken sind versichert?
Sie können zwischen den Leistungen „ZEG Plus Diebstahlschutz“ und
„ZEG Plus Premiumschutz“ wählen.
Wir leisten im Rahmen „ZEG Plus Diebstahlschutz“ bei Verlust des
Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus
(wirtschaftlicher Totalschaden) Kostenerstattung gegenüber einem
ZEG-Fachhändler für die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrrades und bei Diebstahl, Raub von Teilen oder Beschädigung durch
Vandalismus Kostenerstattung gegenüber einem ZEG-Fachhändler für
die notwendigen Ersatzteile oder Reparaturarbeiten.
Versichert werden Fahrräder bis zu einem Händlerverkaufswert (inkl.
Schlösser) in Höhe von 4.000 Euro.
Im Rahmen des „ZEG Plus Premiumschutzes“ leisten wir darüber
hinaus bei notwendigen Reparaturen aller Art, z.B. wegen Unfall,
Verschleiß, Vandalismus etc. Kostenerstattung gegenüber einem ZEGFachhändler für die notwendigen Reparaturen einschließlich Ersatzteilen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden leisten wir Kostenerstattung gegenüber einem ZEG-Fachhändler für die Anschaffung eines
Ersatz-Fahrrades.
5.
Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche
Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?
Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die
im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und
vollständig beantworten. Andernfalls können wir von dem Vertrag
zurücktreten oder diesen vorzeitig kündigen. Gegebenenfalls können
wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen.
6.
Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und
welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?
Ihre Pflichten während der Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte § 7 Nr.
1 und 2 AVB-FGV ZEG 2014.
Beachten Sie die genannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für
Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren
Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen
können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen (§ 7 Nr. 4 AVB-FGV
ZEG 2014). Im Zweifel sind Angaben erheblich, nach denen wir bereits
bei Antragsstellung gefragt haben.
7.
Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen
können Verletzungen dieser Pflichten haben?
Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Das bedeutet insbesondere,
den Schadenfall unverzüglich und wahrheitsgemäß anzuzeigen. Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu
gefährden. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende
Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung
können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.
Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen.
Weiteres lesen Sie bitte unter § 7 Nr. 3 und Nr. 4 AVB-FGV ZEG 2014.
8.
Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?
Die vereinbarten Leistungen und Versicherungssummen ergeben sich
aus den Angaben im Antrag und Ihrem Versicherungsschein.
Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum
abgeschlossen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem
Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn
Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf
des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen. Der Vertrag endet, ohne
dass es einer Kündigung bedarf, spätestens nach 60 Monaten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 9 AVB-FGV ZEG 2014.
3.
9.
Versichert werden Fahrräder bis zu einem Händlerverkaufswert (inkl.
Schlösser) in Höhe von 4.000 Euro, die bei Vertragsabschluss nicht
älter als ein Jahr sind und sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.
Näheres hierzu finden Sie in § 2 und § 5 AVB-FGV ZEG 2014.
Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und
was sind die Folgen, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?
Der Beitrag richtet sich nach dem Kaufpreis des Fahrrades, der Laufzeit und der Zahlungsweise und enthält die derzeit gültige Versicherungssteuer. Die Höhe des Beitrages sowie Angaben zur Vertragslaufzeit können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
Der im Versicherungsschein genannte Erst- oder Einmalbeitrag wird
zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben
diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14
Tagen) zu zahlen. Alle Folgebeiträge sind jeweils zu den im Versicherungsschein genannten Terminen zu zahlen. Falls Sie uns ein SEPALastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte zu den Fälligkeitsterminen
für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto.
Der Versicherungsschutz beginnt mit Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages. Solange der Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig gezahlt ist, können
wir vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht oder
nicht rechtzeitig zahlen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antrag, Versicherungsschein und § 10
AVB-FGV ZEG 2014 sowie Ziffer 7 der Verbraucherinformation.
4.
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst wäre der
Beitrag nicht bezahlbar. Deshalb sind nicht mitversichert insbesondere
Schäden, die die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen (optische
Schäden etc.), z.B. Schrammen an der Lackierung, Rost etc. oder
Schäden (Mängel), die unter eine Garantie des Herstellers oder die
Gewährleistung des Verkäufers fallen.
Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?
Neben den unter Ziffer 8 beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum
Ablauf des Vertrages stehen Ihnen weitere Kündigungsrechte zu.
Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig
kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht haben. Näheres
entnehmen Sie bitte § 12 AVB-FGV ZEG 2014.
Datenschutzhinweise
Die von Ihnen bei der Anmeldung und Registrierung genannten
und darüber hinaus uns mitgeteilten personenbezogenen Daten
werden von der assona GmbH (Versicherungsvermittler) und der
RheinLand Versicherung AG (Versicherer und Vertragspartner) zur
Begründung und Durchführung des Versicherungsvertrags verwendet.
Konkreter betrachtet beinhaltet dies folgende Verarbeitungszwecke:
 Begründung des Versicherungsvertrags nach anfänglicher
Risikobeurteilung
 laufende Risikobewertung/Prämiensteuerung
 Abwicklung von Schadensfällen nach Prüfung der Leistungspflicht und damit einhergehenden Maßnahmen zur Verhinderung
eines Versicherungsmissbrauchs
 laufende Beratung zum bestehenden Vertragsverhältnis
Für die Risikobeurteilung und zur Verhinderung des Versicherungsmissbrauchs können die Daten mit konzerneigenen Datenbeständen abgeglichen werden.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine voll-
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TC_6001_Fahrrad_E_DE_2014/10

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