Skihelme BB_2010_01
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Skihelme BB_2010_01
Sicherheit/Ausrüstung Skihelme und Unfallprävention Von Georg Süsskraut Der schwere Skiunfall des thüringischen Ministerpräsidenten Althaus Ende 2008 ist uns allen noch in unguter Erinnerung und hat ein Schlaglicht auf die Risiken des alpinen Skisports geworfen, insbesondere auf die Frage nach einer Helmtragepflicht. Diese existiert in Deutschland und Österreich bis heute nicht, nur Italien schreibt für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre seit 2005 das Tragen von Helmen vor. Nach Angaben des DSV sind die Unfallzahlen in Deutschland seit Jahren rückläufig. „Insgesamt vier Millionen Skifahrer gibt es in Deutschland. 43 000 bis 45 000 BrettlSportler wurden in der Skisaison 2006/07 verletzt, 6 500 davon schwer, ein RekordTiefstand. Die meisten Unfälle, nämlich 85 %, sind übrigens selbst verschuldet. Kopfverletzungen nahmen im vergangenen Jahr leicht zu, haben sich aber insgesamt auf einem niedrigen Niveau eingependelt. Ihr Anteil lag im vergangenen Jahr bei 10,2 %. Zum Vergleich: Knieverletzungen machten ein Drittel aller Verletzungen aus, Oberarm- und Schulterverletzungen 23,9 %.“ (Quelle: Rheinische Post) Auch wenn das alpine Skifahren insgesamt sicherer geworden ist, gibt es keinen Grund, in punkto Kopfschutz andere Maßstäbe anzulegen als bei anderen Sportarten mit Sturz- oder Kollisionsgefährdung, denn die meisten tödlichen Pistenunfälle sind auf schwere Kopfverletzungen zurückzuführen. Nachfolgend einige Unfallbeispiele, Quelle: www.welt.de/multimedia/archive/00726/Koerperregionen_DW__726936a.jpg 10 von denen sich mit fast gleichlautenden Texten noch einige mehr aufzählen ließen: „02.02.2007: Beim Zusammenstoß zweier Skifahrer in Bruneck in Südtirol ist am Freitag einer der Betroffenen ums Leben gekommen. Bei dem Opfer handele es sich um einen 64-jährigen Mann aus Baden-Württemberg. Ein 19-Jähriger aus Venetien sei bei dem heftigen Zusammenprall schwer verletzt worden. Die beiden Skifahrer waren auf einer Piste in Kronplatz mit hoher Geschwindigkeit kollidiert. Erst am Mittwoch waren zwei Skiläufer - ein 26-jähriger Belgier und ein 20-jähriger Italiener im Trentino gestorben, als sie auf der Piste Alpe Alta am Passo Tonale zusammenstießen.“ (Quelle: Focus) „28.12.2008: Der Crash auf einer Piste im Salzburger Skigebiet von Mittersill endete für einen 57-jährigen Mann aus Klings in Thüringen tödlich. Er war ohne Helm gefahren und erlitt dabei einen offenen Schädelbruch. Kurz nach dem Unfall starb er. Der 19-jährige Mann, mit dem der Thüringer zusammengestoßen war, hatte einen Sturzhelm getragen und wurde schwer verletzt. Er musste mit einem Schädelbasisbruch in ein Unfallkrankenhaus geflogen werden.“ (Quelle: spiegel online) „04.01.2009: Bei einem Skiunfall in der Obersteiermark sind am Samstag zwei junge Skifahrer verletzt worden. Gegen 13.30 Uhr war es im Skigebiet Kreischberg auf der sogenannten Panoramapiste im Gemeindegebiet Stadl an der Mur (Bezirk Murau) aus bisher unbekannter Ursache zu einer Kollision zwischen den beiden Skifahrern gekommen. Der 24 Jahre alte Murauer erlitt eine schwere Gehirnerschütterung und eine Fraktur des Mittelhandknochens. Der zehn Jahre alte Deutsche wurde mit dem Hubschrauber Alpin 1 in das LKH Klagenfurt geflogen. Er hatte bei dem Zusammenstoß eine schwere Gehirnerschütterung davongetragen.“ (Quelle: Kleine Zeitung Steiermark) „12.01.2009: Sölden: Skifahrer aus Lörrach bei Zusammenstoß in Tirol schwer verletzt: Bei einer Kollision auf einer Skipiste in Tirol ist ein 44-jähriger Mann aus Lörrach schwer am Kopf verletzt worden. Er stieß am Freitag am Tiefenbachferner in Sölden mit einem 24-jährigen Snowboarder aus Oberösterreich zusammen. Die beiden Männer waren zunächst parallel bergab gefahren, bevor sie plötzlich zusammenprallten. Sie trugen nach Angaben der Polizei keine Sturzhelme.“ (Quelle: Südkurier) Testsieger des Vereins für Konsumenteninformation Wien (Bericht veröffentlicht von Stiftung Warentest): Skihelm „Casco Powder“ (Quelle: http://static.rp-online.de/layout/showbilder/49060-9_Casco_Powder_FF) Was ist beim Kauf von Ski- und Snowboardhelmen zu beachten? Anfang 2008 veröffentlichte die Stiftung Warentest einen Testbericht des Vereins für Konsumenteninformation, Wien, in dem 15 Modelle bewertet wurden. Testsieger war der Casco Powder, gefolgt von den Modellen Head Stratum und Scott Biomex. Insgesamt wurden 6 Helme mit gut und die übrigen 9 mit befriedigend bewertet. Die Testergebnisse im Überblick findet man im Internet unter der Adresse: http://www.test.de/themen/freizeit-reise/test/-Ski-und-Snowboardhelme/1609358/1609358/1612051/ Ganz aktuell stellt der ADAC in der ADACMotorwelt Heft 11/2009 die Ergebnisse eines Tests mit ebenfalls 15 Helmen vor. Testsieger war der Alpina Grap, insgesamt wurden 10 Helme mit gut, 4 mit befriedigend und einer mit mangelhaft bewertet. Unter den 10 mit „gut“ bewerteten Helmen, die bei rund 100 € starten, findet sich auch ein 40 €-Exemplar, der „Kronos“ von Walser. Die Testergebnisse findet ihr außer im Heft auch auf der Website des ADAC unter http://www.adac.de/skihelmtest. Weiter gilt es beim Kauf zu beachten, dass Helm und Skibrille zueinander passen müssen, damit beide richtig sitzen. Der Kinnriemen sollte fest sitzen, so dass gerade noch ein Finger unter das Kinn passt. Sinnvoll ist auch ein Test, ob sich das Schloss mit Handschuhen öffnen und schließen lässt. Helme sollten außer beim Gebrauch nicht unnötig der Sonne ausgesetzt sein, da UV-Licht und Hitze das Material altern lassen. Ab einer gewissen Gebrauchsdauer (ca. 5 Jahre) sollte der Helm wegen Materialermüdung gewechselt werden. Nach einem schweren Unfall den Helm bitte nicht Berliner Bergsteiger 01/2010 Sicherheit/Ausrüstung weiterverwenden, da auch nicht sichtbare Schäden zu einem Nachlassen der Dämpfung führen können. Auf dem Helm muss die Kennzeichnung CE EN 1077 zu sehen sein. DIN EN 1077 ist eine europäische Norm für Ski- und Snowboardhelme. Helme nach dieser Norm erfüllen bestimmte Sicherheitsanforderungen an Aufbau und Material. Unterschieden wird zwischen Halbschalen- und Vollschalenmodellen - bei letzteren ist die Hartschale bis über die Ohren heruntergezogen. Wegen des verbesserten Verletzungsschutzes sind für Kinder und Rennsportler Vollschalenhelme sinnvoll. Ein guter Helm besitzt ein ausreichendes Isolationssystem gegen Kälte und eine gute Luftzirkulation, sein Kinnriemen muss leicht verstellbar sein und er sollte das Hörvermögen des Trägers möglichst wenig beeinflussen. Testsieger beim ADAC: Skihelm „Alpina Grap“ (Quelle: http://static.rp-online.de/layout/fotos/ 457x325/49060-1_Alpina_Grap_FF.jpg Prävention Auch die beste Sicherheitsausrüstung ersetzt natürlich nicht die Unfallprävention durch entsprechende Vorbereitung und das Einhalten bestimmter Verhaltensregeln (FIS-Regeln). In Italien kennt man zusätzlich zu den 10 Regeln der FIS (Fédération Internationale de Ski) auch ein spezielles und in Europa einmaliges Pistengesetz, dessen Einhaltung von einer Pistenpolizei auf Skiern überwacht wird. Weiterhin gelten auf Italiens Pisten noch zusätzliche Vorschriften: die Vorfahrt für Skifahrer, die von rechts kommen und das Verbot von Fußgängern auf der Piste. Nachstehend die „10 FIS- Verhaltensregeln“: 1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. 2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. 3. Wahl der Fahrspur Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. 4. Überholen Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. 5. Einfahren, Anfahren und Hangaufwärts-Fahren Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangauf- wärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. 6. Anhalten Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. 7. Aufstieg und Abstieg Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. 8. Beachten der Zeichen Jeder Skifahrer und Snowboarder muss Markierungen und die Ausschilderun- gen beachten. 9. Hilfeleistung Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. 10. Ausweispflicht Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.