Chance betriebliche Ausbildung - Leitfaden zur - bba

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Chance betriebliche Ausbildung - Leitfaden zur - bba
Leitfaden zur Antragstellung
Chance betriebliche Ausbildung
Mit der Initiative „Chance betriebliche Ausbildung“
fördert das Land Bremen die Besetzung betrieblicher Ausbildungsplätze mit langjährig Ausbildungsplatzsuchenden.
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3.000 € bei einer Ausbildungsvergütung bis
zur Höhe von 462,99 € pro Monat
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4.000 € bei einer Ausbildungsvergütung ab
463,00 € pro Monat
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5.000 € bei einer Ausbildungsvergütung ab
579,00 € pro Monat
Wer kann Anträge stellen?
Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der ersten 12
Ausbildungsmonate und erfolgreichem Übergang
in das folgende. Ausbildungsjahr. Bei Abbruch
nach der Probezeit und nach Ablauf von 4 Monaten wird ein Festbetrag von 1.200 € gezahlt.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz im Land Bremen. Die KMU
müssen sich zur Einhaltung des am 1. September
2012 in Kraft getretenen Landesmindestlohngesetz verpflichten. Dementsprechend sind allen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Betriebes mindestens ein Entgelt von 8,50 € (brutto) je
Zeitstunde zu zahlen.
Teilzeitausbildungsverhältnisse
Um jungen Menschen, die u. a. pflegebedürftige
Angehörige und / oder Kinder betreuen, eine Ausbildung zu ermöglichen, ist die Förderung einer
Teilzeitausbildungen gemäß § 8 BBiG oder § 27
HwO möglich. Im Falle einer Teilzeitausbildung
wird der Zeitpunkt der Auszahlung gesondert festgelegt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden betriebliche Ausbildungsplätze
in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO), die mit langjährig Ausbildungsplatzsuchenden besetzt werden,
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Wie erfolgt die Antragstellung?
die zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren
Wohnsitz im Land Bremen haben,
die grundsätzlich nicht älter als 25 Jahre alt
sind,
deren Schulabschluss zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns 1 Jahr oder länger zurückliegt,
die keinen oder als höchsten Schulabschluss
einen Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben haben, in dem kein besserer Notendurchschnitt als 3,5 oder in den Fächern „Deutsch“ oder „Mathematik“ keine bessere Benotung als die Note 4 erreicht wurde.
Bei Personen mit Migrationshintergrund und
Alleinerziehenden mit Mittleren Schulabschluss entfallen die genannten Einschränkungen.
Ausbildungsplätze für Ausbildungsplatzsuchende, die ihre Ausbildung einmal oder mehrfach abgebrochen haben, können ebenfalls
gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Ausbildungskosten der ersten 12 Monate in Form einer
Festbetragsfinanzierung und ist von der gezahlten
Ausbildungsvergütung abhängig. Der Festbetrag
ist wie folgt gestaffelt:
ESF_Ausbildungszuschuss_Leitfaden_V1_1_130523
Der Antrag erfolgt per Antragsformular, welches im
Internet unter www.bba-bremen.de (im Förderprogramm „Ausbildung und Jugend mit Zukunft“) bereitgestellt wird. Hier sind auch die Fördergrundsätze, die allgemeinen Nebenbestimmungen sowie
weitere wichtige Dokumente abrufbar. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss unterschrieben
und nebst weiteren Unterlagen im Original 4 Wochen vor dem geplanten Ausbildungsbeginn beim
Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen eingereicht werden.
Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung
vorliegen, wird die Zustimmung zum Projektbeginn
ausgesprochen. Der Ausbildungsvertrag kann nun
unterschrieben werden. Spätestens einen Monat
nach Ablauf der Probezeit muss der unterschriebene und mit dem Eintragungsvermerk der zuständigen Kammer versehene Ausbildungsvertrag
beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vorgelegt werden.
Nach Vorlage und Prüfung der Unterlagen wird der
Zuwendungsbescheid durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen erteilt. In dem Zuwendungsbescheid wird der Festbetrag bewilligt und
die Modalitäten seiner Auszahlung bekannt gemacht.
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Wichtiger Hinweis:
Der Ausbildungsvertrag darf bei Antragstellung noch nicht geschlossen sein. Der Vertrag
darf erst nach dem Erhalt der „Zustimmung
zum Projektbeginn“ durch den Senator für
Wirtschaft, Arbeit und Häfen abgeschlossen
werden.
Spätestens 2 Monate nach Ablauf der ersten zwölf
Ausbildungsmonate muss der Verwendungsnachweis beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
vorgelegt werden. Der Nachweis erfolgt per Formular und ist im Internet unter www.bbabremen.de bereit gestellt. Nach Prüfung der Unterlagen wird der bewilligte Festbetrag ausgezahlt.
Nicht gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, bei denen
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der Ausbildungsvertrag vor der Antragstellung
abgeschlossen wurde,
das Ausbildungsverhältnis innerhalb der Probezeit beendet wird,
weniger als die tarifliche Ausbildungsvergütung gezahlt wird oder
die Ausbildungsvergütung unter 350,00 € bei
nicht tarifgebundenen Betrieben liegt,
das Ausbildungsverhältnis nach dem 5. November 2013 beginnt,
der Ausbildungsvertrag zwischen Ehegatten,
Lebenspartnern, Eltern und Kindern geschlossen wird,
bereits eine Förderung der Ausbildungskosten
aus anderen Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen erfolgt,
dem geplanten Ausbildungsverhältnis bereits
eine geförderte Einstiegsqualifizierung von
mehr als vier Monaten voran gegangen ist,
die Ausbildungsplatzsuchenden bereits über
eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) verfügen.
ESF_Ausbildungszuschuss_Leitfaden_V1_1_130523
Wo wird der Antrag eingereicht?
Anträge zur Besetzung betrieblicher Ausbildungsplätze mit langjährig Ausbildungsplatzsuchenden
können gestellt werden beim :
Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen-Referat
bbaFrank Holland-Moritz
Langenstr. 38 - 42
28195 Bremen
Für weitere Hilfestellung und Beratungen stehen
Ihnen zur Verfügung.
Mail: [email protected]
Telefon 0421 – 361 97912
Internetadresse:
www.arbeit.bremen.de
www.bba-bremen.de
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