Remscheid - Harald Thome
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Remscheid - Harald Thome
Stadt Remscheid Fachdezernat für Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport 18.07.2012 Angemessene Unterkunftskosten - Änderung der angemessenen Unterkunftskosten zum 01.06.2012 Der Mietrichtwert bestimmt sich nach der so genannten Produkttheorie. Hiernach ist er das Produkt aus der abstrakt angemessenen Quadratmeterzahl und dem abstrakt angemessenen Quadratmeterpreis. Bei der Ermittlung der angemessenen Quadratmeterzahl ist nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 16.05.2012 auf die in Nr. 8.2 der Wohnraumnutzungsbestimmungen NRW festgesetzten Werte zurückzugreifen. Danach liegt die angemessene Wohnungsgröße für einen Ein-Personen-Haushalt bei 50 qm Wohnfläche, für einen Haushalt mit zwei haushaltsangehörigen Personen bei 65 qm oder 2 Wohnräumen. Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 qm Wohnfläche. Die Ermittlung des angemessenen Quadratmeterpreises erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Hier wird unverändert vom aktuellen Mietspiegel mit den Werten der mittleren Mietstufe der Baualtersstufe 3 (Bezugsfertigkeit 1960 – 1969) bei normaler Wohnlage und der dazugehörigen Hilfstabelle für Betriebskosten ausgegangen. Tabelle der Betriebskosten : Kostenart : Wasser Abwasser Niederschlagswasser Straßenreinigung Müllabfuhr Grundsteuer Sach- und Haftpflichtversicherung Schornsteinfeger Strom (Hausbeleuchtung) Waschmaschine Reinigung / Wartung von Heizungen Summe : mtl. Preis je m² : 0,34 EUR 0,33 EUR 0,06 EUR 0,02 EUR 0,29 EUR 0,18 EUR 0,15 EUR 0,03 EUR 0,03 EUR 0,02 EUR 0,15 EUR 1,60 EUR Tabelle der angemessenen Mietrichtwerte : Personenzahl m² gemäß WFB 1 2 3 4 5 6 7 8 50 65 80 95 110 125 140 155 NettoKaltmiete je m² max. NettoKaltmiete 4,99 EUR 4,95 EUR 4,95 EUR 4,94 EUR 5,20 EUR 5,20 EUR 5,20 EUR 5,20 EUR 249,50 EUR 321,75 EUR 396,00 EUR 469,30 EUR 572,00 EUR 650,00 EUR 728,00 EUR 806,00 EUR Betriebskosten je m² 1,60 EUR 1,60 EUR 1,60 EUR 1,60 EUR 1,60 EUR 1,60 EUR 1,60 EUR 1,60 EUR max. Kaltmiete einschl. Betriebskosten (ohne Heizkosten) 329,50 EUR 425,75 EUR 524,00 EUR 621,30 EUR 748,00 EUR 850,00 EUR 952,00 EUR 1054,00 EUR Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag der angemessenen Miete um 102,00 EUR (= 15 m² x (5,20 EUR + 1,60 EUR)). Abweichende Entscheidungen: Entscheidungen zu den Kosten der Unterkunft, die ein Abweichen von der angemessenen Wohnfläche gemäß obiger Tabelle betreffen, sind als Ermessensentscheidungen im Einzelfall zu treffen. Bei den Ermessensentscheidungen sind die im Bereich SGB II bzw. SGB XII vorhandenen geltenden Regelungen/Ermessenshilfen anzuwenden. Möblierter Wohnraum : Soweit zu prüfen ist, ob die Miete für die Anmietung möblierten Wohnraums angemessen ist, sind bei der entsprechenden Berechnung unverändert folgende Werte je m² zu berücksichtigen: Grundmiete (bei Badmitbenutzung) : Grundmiete (bei Zimmer mit eigenem Bad) : Betriebskosten : Möblierungszuschlag : 3,84 EUR (5,44 EUR – 1,60 EUR) 5,44 EUR 1,60 EUR 20 % Die Änderungen gelten für den Bereich 2.51 und das Jobcenter und sind rückwirkend zum 01.06.2012 sukzessive zu erfassen. Im Hinblick auf den im SGB XII leistungsberechtigten Personenkreis der älteren und behinderten Menschen muss eventuell noch eine ergänzende Regelung getroffen werden. Mit dieser Verfügung wird die Verfügung vom 05.06.2012 aufgehoben. Gez. 18.07.2012 Mast-Weisz Stadtdirektor Verteiler: - FD 2.51 JC Remscheid