Zulassungsverfahren der Universität Hamburg

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Zulassungsverfahren der Universität Hamburg
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Zulassungsverfahren der Universität Hamburg
Quoten
Die Studienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger werden nach
folgenden Quoten vergeben:
 10% für Studienbewerberinnen und -bewerber, die nicht aus den EU- bzw.
EWR-Staaten stammen und Deutschen nicht gleichgestellt sind,
 5% für Fälle außergewöhnlicher Härte (Härtequote),
 2% für Spitzensportlerinnen und -sportler (Spitzensportlerquote),
 mindestens 3% für beruflich Qualifizierte (diese Quote kann sich bis auf
max. 10% erhöhen, wenn die Härte- und Spitzensportlerquote nicht ausgeschöpft sind; Ausnahme: im BA-Studiengang Sozialökonomie sind es 40%).
Die danach verbleibenden Plätze werden nach folgenden Quoten vergeben:

90% nach dem Grad der Eignung und Motivation:
In den Studiengängen der Universität Hamburg wird in dieser Quote in allen
Studiengängen allein nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) ausgewählt.

10% nach Wartezeit:
In der 10%-Quote nach Wartezeit können an der Universität Hamburg maximal 10 Semester Wartezeit angesammelt werden. Wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber mit 10 Semestern Wartezeit gibt, als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los. Studienzeiten an einer staatlichen deutschen
Hochschule gelten nicht als Wartezeit. Das Studium an einer privaten deutschen oder einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet.
Dialogorientiertes Serviceverfahren
Im Rahmen des Hamburger Vergabeverfahrens beteiligt sich die Universität
Hamburg mit den Studiengängen Psychologie und Rechtswissenschaft am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV), das von “hochschulstart.de“ für ausgewählte Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung durchgeführt
wird. Dieses Zulassungsverfahren erfolgt ebenfalls nach den oben beschriebenen Quoten. Näheres zum DoSV finden Sie ab Seite 5 in diesem Merkblatt.
Sonderfälle
Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung
durch eine Fachhochschulzwischenprüfung erworben haben, gilt die Zwischenprüfungsnote.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung
durch den Erwerb einer beruflichen Fortbildung in Form einer Meisterprüfung
oder durch das Absolvieren eines Fachwirts bzw. einer entsprechend gleichgestellten Fortbildungsprüfung erlangt haben, gilt die Note der beruflichen
Fortbildung (www.uni-hamburg.de/meister).
Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung über
eine Eingangsprüfung für Berufstätige ohne allgemeine Hochschulreife (§ 38
HmbHG) erworben haben, gilt die Note der Eingangsprüfung (http://www.unihamburg.de/38).
Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium können alternativ als Hochschulzugangsberechtigung die Note ihres ersten Hochschulabschlusses
(BA/Magister/Diplom/Staatsexamen) angeben.
16-07/2016
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Sonderfälle (Fortsetzung)
Für Bewerberinnen und Bewerber, die mindestens ein Jahr an einer deutschen
Hochschule erfolgreich studiert haben und ihr Studium im gleichen Studiengang
oder einem Studiengang derselben Fachrichtung fortsetzen wollen, ergibt sich
die Durchschnittsnote aus dem Nachweis der bisherigen Leistungen der ersten
beiden Pflichtsemester (z.B. Transcript of Records). Die Durchschnittsnote muss
ausdrücklich im Nachweis der bisherigen Leistungen ausgewiesen sein
(www.uni-hamburg.de/info-bachelor, Kap. 1.2.2).
Die Noten dieser Hochschulzugangsberechtigungen werden ebenfalls in der
90%-Quote und nicht in einer Sonderquote eingereiht. Die Werte sind im Folgenden unter dem Begriff „Abitur“ zusammengefasst.
Folgende Fragen werden immer wieder gestellt, in denen sich falsche Annahmen widerspiegeln:
Falsche Vorstellungen vom
NC!





Welcher NC ist für das kommende Semester festgelegt worden?
Wie verbessert sich meine Note durch Wartezeit?
Stehe ich, wenn ich abgelehnt wurde, auf einer Warteliste?
Werden "Landeskinder" bevorzugt?
Wie oft muss ich mich bewerben, um einen Platz sicher zu haben?
Was heißt zulassungsbeschränkt?
Der Begriff NC hat zunächst einmal nur eine Bedeutung im Zusammenhang mit
Zulassungsbeschränkungen. Ein Studiengang ist dann zulassungsbeschränkt,
wenn eine Hochschule vor Beginn eines Semesters bestimmt, dass nur eine
begrenzte Zahl von Studienplätzen bereitgestellt werden kann. Gibt es mehr
Bewerbungen als Studienplätze, dann wird ein Auswahlverfahren nach o.g.
Kriterien durchgeführt. Alle Studiengänge der Universität Hamburg sind zulassungsbeschränkt.
Beispiel eines Zulassungsverfahrens
Das Zustandekommen des NC (also des Grenzwertes nach Note und des Grenzwertes nach Wartezeit) wird nun anhand eines Beispiels dargestellt: In einem
Studiengang der Universität Hamburg stehen 20 Studienplätze für die Vergabe
nach Note und Wartezeit für ein Semester zur Verfügung (d.h. die Vorabquoten
haben wir schon abgezogen); 90% (=18) dieser Plätze werden nach dem Kriterium Abiturnote, 10% (=2) dieser Plätze nach dem Kriterium Abituralter (Wartezeit) vergeben. Nehmen wir an, dass sich 40 Personen beworben haben, die in
der folgenden Liste hinsichtlich der für die Zulassung relevanten Daten beschrieben sind (HJ = Wartezeit in Semestern).
Tabelle 1:
Liste der Bewerber/innen
Name
Note
HJ
Name
Note
HJ
Name
Note
HJ
Name
Note
HJ
Klaus
3.0
4
Hans
1.6
4
Helmut
1,6
4
Irene
2.9
2
Dietmar
3.5
0
Thomas
2.0
0
Wilhelm
3.6
6
Brigitte
1.9
2
Sabine
1.7
8
Ursula
2.7
6
Ulf
3.7
10
Maria
3.1
4
Sanja
1.3
1
Elfriede
2.8
0
Bettina
2.8
10
Josef
3.1
4
Holger
3.1
10
Wilfried
3.4
2
Jens
3.6
3
Ulrike
1.4
2
Axel
2.1
0
Günther
2.1
2
Karl
2.9
4
Ludwig
2.1
2
Ingo
2.1
0
Doris
2.9
2
Christof
2.5
0
Emil
3.7
0
Christine
3.4
10
Norbert
3.3
5
Amalia
2.7
8
Susanne
3.9
4
Frank
2.1
2
Gerhard
2.7
4
Horst
4.0
2
Karin
3.3
5
Kurt
3.0
2
Olaf
3.5
0
Rüdiger
1.4
3
Anneliese
1.8
4
3
Tabelle 2:
Leistungsliste (Qualifikation)
RP Name
1. Sanja
2. Rüdiger
3 Ulrike
4. Hans
5. Helmut
6. Sabine
7. Annelie
8. Brigitte
9. Thomas
10.Christof
11.Ludwig
12.Frank
13.Günther
14.Axel
15.Ingo
16.Amalia
17.Ursula
18.Gerhard
19.Bettina
20.Elfriede
21.Karl
22.Irene
23.Doris
24.Klaus
25.Kurt
26.Holger
27.Josef
28.Maria
29.Jens
30.Norbert
31.Karin
32.Christine
33.Wilfried
34.Dietmar
35.Olaf
36.Wilhelm
37.Ulf
38.Emil
39.Susanne
40.Horst
Note
1.3
Los
.
1.4
1.4
1.6
1.6
1.7
1.8
1.9
2.0
2.0
2.1
2.1
2.1
2.1
2.1
2.7
2.7
2.7
2.8
2.8
2.9
2.9
2.9
3.0
3.0
3.1
3.1
3.1
3.1
3.3
3.3
3.4
3.4
3.5
3.5
3.6
3.7
3.7
3.9
4.0
Los mit Ulrike
.
Los mit Helmut
.
.
.
.
Los mit Christof
.
.
.
Los unter den 2.1’ern
.
.
.
Los unter den 2.7’ern
.
Los mit Elfriede
.
.
Los unter den 2.9’ern
.
Los mit Kurt
.
.
Los unter den 3.1’ern
.
.
Los mit Karin
.
Los mit Wilfried
.
Los mit Olaf
.
.
Los mit Emil
.
.
.
Warteliste (Wartezeit)
RP Name
1. Bettina
2. Holger
3. Christine
4. Ulf
Wartezeit
10
10
10
10
5. Amalia
6. Sabine
7. Ursula
8. Wilhelm
9. Norbert
10.Karin
11.Hans
12.Helmut
13.Annelie
14.Gerhard
15.Karl
16.Klaus
17.Josef
18.Maria
19.Susanne
20.Rüdiger
21.Jens
22.Ulrike
23.Brigitte
24.Ludwig
25.Frank
26.Günther
27.Irene
28.Doris
29.Kurt
30.Wilfried
31.Horst
32.Sanja
33.Christof
34.Thomas
35.Axel
36.Ingo
37.Elfriede
38.Olaf
39.Dietmar
40.Emil
8
8
6
6
5
5
4
4
4
4
4
4
4
4
4
3
3
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
1
0
0
0
0
0
0
0
0
Los
Los zwischen
Bettina, Holger,
Christine und Ulf
Los mit Sabine
.
Los mit Wilhelm
.
Los mit Karin
.
.
.
.
.
Los unter allen 4’ern
.
.
.
.
Los mit Jens
.
.
.
.
.
.
Los unter allen 2’ern
.
.
.
.
.
.
.
.
Los unter allen 0’ern
.
.
.
.
Die Bildung der beiden
Rangfolgen
Der erste Schritt besteht darin, die Bewerberinnen und Bewerber in eine Rangfolge zu bringen, und zwar einmal anhand der Abitur-/Abschlussnote (Leistungsrangliste), und weiterhin anhand der seit dem Abitur/Abschluss vergangenen Halbjahre oder besser Semester (Warterangliste). Das Ergebnis dieser Rangreihung sehen
Sie in Tabelle 2.
Die Leistungsliste (Rangreihung nach Qualifikation)
Auf der Leistungsliste entscheidet die Abiturnote über den Rangplatz (RP), d.h.
über die relative Position im Vergleich zu den Mitbewerbern: So steht etwa Sabine
auf RP 6 vor Annelie auf RP 7. Bei Notengleichheit entscheidet das Los (jede Bewerberin und jeder Bewerber bekommt zu Beginn des Verfahrens eine Zufallsnummer als Los zugeteilt).
Die Warteliste (Rangreihung nach Wartezeit)
Auf der Warteliste entscheidet die Anzahl der Wartehalbjahre, die seit Abitur verstrichen sind, über den Rangplatz wie bei Ulf (RP 4) und Amalia (RP 5). Wartezeit
sammelt man automatisch ab Abiturdatum. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet
das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt 10 Semester.
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Wer bekommt nun einen
Studienplatz?
Das Nachrückverfahren und
seine Auswirkungen
Wie ergibt sich nun der NC?
Nachdem die Ranglisten erstellt sind, kann zugelassen werden. Da in unserem
Beispiel 18 Plätze (90 %) nach Note vergeben werden, erhalten die ersten 18 der
Leistungsliste, also bis einschließlich Gerhard, einen Zulassungsbescheid; die 2
Plätze (10 %) nach Wartezeit erhalten die ersten zwei der Warteliste, also Bettina
und Holger.
Nun werden die 20 Zulassungsbescheide verschickt. Die Hochschule erwartet,
dass im Hauptverfahren innerhalb von zwei Wochen die Zugelassenen erklären,
ob sie ihren Platz annehmen. Häufig verzichten Bewerber auf Ihren Platz (vielleicht haben sie sich auch an anderen Hochschulen beworben und ziehen eine
andere Uni vor, oder wollen erst einmal Auslandserfahrungen sammeln). Nehmen wir einmal an, dass Hans, Brigitte und Holger ihre Plätze nicht angenommen haben. Diese drei Plätze werden jetzt im Nachrückverfahren an die nächstplatzierten Bewerberinnen und Bewerber vergeben, d.h. auf der Leistungsliste
rücken Elfriede und Karl nach (Bettina hat ja nach Wartezeit ihren Platz bekommen).
Erst nach Abschluss des gesamten Nachrückverfahrens ergeben sich die Grenzwerte (NC-Werte), nämlich auf der Leistungsliste der Grenzwert nach Note, auf
der Warteliste der Grenzwert nach Wartezeit. Ausnahme: Die Werte in den
Lehramtsstudiengängen zeigen die Werte vor Beginn des Nachrückverfahrens.
In unserem Beispiel ergäbe sich der Notengrenzwert (NC) als Note der/des Letztzugelassenen, also Karls Abiturnote von 2.9 bildet den NC-Wert; Irene und Doris
mit ebenfalls 2.9 sind nicht zugelassen worden, weil sie im Vergleich mit Karl
Lospech gehabt haben. Genau muss man also sagen, dass alle Bewerberinnen
und Bewerber, die eine bessere Note als 2.9 hatten, zugelassen werden konnten
und dass innerhalb der Gruppe von Bewerberinnen und Bewerbern mit der Note
2.9 das Los entschieden hat.
Der Wartezeitgrenzwert ergibt sich aus der Wartezeit der/des Letztzugelassenen auf der Warteliste, also Christines Wartezeit mit dem Grenzwert: 10 Halbjahre. Unter den Bewerberinnen und Bewerbern mit 10 Wartesemestern entschied das Los über die Zulassung, denn Ulf mit auch 10 HJ hat keinen Platz bekommen.
Schlussfolgerungen:
Was kann ich mit Grenzwerten (NC-Werten) anfangen?
Welche Schlussfolgerungen lassen sich ziehen? Eine Note verbessert man nicht
dadurch, dass man wartet. Grenzwerte spiegeln immer das Verhältnis von Angebot (Studienplätze) und Nachfrage (Bewerber) wider. Die NC-Werte sagen nur
etwas über ein vergangenes aber niemals etwas über ein zukünftiges Auswahlverfahren aus: Niemand setzt einen NC-Wert für das zukünftige Verfahren fest,
er ist die Note bzw. die Wartezeit der/des Letztzugelassenen. Die vergangenen
Grenzwerte finden Sie unter http://www.uni-hamburg.de/nc
Studiengänge, die durch die
Stiftung für Hochschulzulassung hochschulstart.de vergeben werden
Die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden über das
Zulassungsverfahren von hochschulstart.de vergeben und sind ebenfalls zulassungsbeschränkt (www.hochschulstart.de). Über dieses Verfahren informiert Sie
das Merkblatt „Auswahlverfahren hochschulstart.de“.
Ausnahme! Registrierung
für Psychologie (B.Sc.) und
Rechtswissenschaft
(Staatsexamen) im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)
Die Universität Hamburg beteiligt sich mit den Studiengängen Psychologie (B.Sc.)
und Rechtswissenschaft (Staatsexamen) am Dialogorientierten Serviceverfahren
(DoSV). Auch einige andere Universitäten nehmen mit diesen Studiengängen am
DoSV teil. Eine Bewerbung sowohl für Psychologie/Rechtswissenschaft über das
DoSV als auch für einen weiteren Studiengang ist an der Universität Hamburg
nicht möglich. Ausnahmen: Sie können sich sowohl für Psychologie als auch für
Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg bewerben. Und Sie können sich
weiterhin parallel für einen der medizinischen Studiengänge bzw. Pharmazie bei
hochschulstart.de bewerben.
Studienbewerberinnen und -bewerber, die nicht aus einem EU- bzw. EWR-Staat
stammen und Deutschen nicht gleichgestellt sind, müssen sich ebenfalls im DoSV
registrieren. Zum Sommersemester ist eine Bewerbung für Psychologie an der Uni
Hamburg nicht möglich.
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DoSV
Detaillierte Informationen finden Sie auch unter www.uni-hamburg.de/dosv und
www.hochschulstart.de/dosv.
Bevor Sie sich für den B.Sc.-Studiengang Psychologie oder Rechtswissenschaft
(Staatsexamen) an der Uni Hamburg bewerben, registrieren Sie sich zunächst
unter www.hochschulstart.de/dosv. Sie erhalten eine Bewerber-ID und eine BAN
(Bewerber-Authentifizierungs-Nummer), mit der Sie dann Ihre Bewerbungen
zentral bei hochschulstart oder dezentral an den einzelnen Universitäten abgeben. Nachdem Sie sich registriert haben, bewerben Sie sich dezentral an der Universität Hamburg. Das Bewerberportal ist für ein Wintersemester (WS) vom 1.6. –
15.7. und für ein Sommersemester (SoSe) vom 1.12. – 15.1. unter www.unihamburg.de/bewerbung geöffnet. Unter dem Menüpunkt externe Verfahren tragen Sie die Bewerber-ID und die BAN ein. Wenn Sie sich danach an weiteren Universitäten, die am DoSV teilnehmen, für Psychologie und/oder Rechtswissenschaft bewerben möchten, müssen Sie sich nicht noch einmal im DoSV registrieren. Sie können zu einem Wintersemester bis zum 18.8. und zu einem Sommersemester bis zum 18.2. eine Reihenfolge Ihrer Zulassungsanträge (Prioritätenfestlegung) über hochschulstart.de festlegen. Wenn Sie für Ihren Wunschstudienplatz
an der Uni Hamburg eine Zusage erhalten, möchten wir Sie bitten, den Platz so
schnell wie möglich anzunehmen.
Während der Koordinierungsphase 1 (WS: 16.7.-15.8. / SoSe: 16.1.-15.2.) übermitteln
die Universitäten Ihre Listen mit den Ergebnissen an hochschulstart.de (die Uni
Hamburg lässt nach dem oben beschriebenen Verfahren zu). Sie können den
Stand Ihrer Bewerbungen und etwaige Zulassungsangebote nun in Ihrem hochschulstart-Benutzerkonto einsehen; wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig über
den aktuellen Stand Ihrer Bewerbungen zu informieren. Erhalten Sie mehrere
Zulassungsangebote, können Sie entweder einen Studienplatz annehmen – dann
wird Ihre Bewerbung aus allen anderen Ranglisten gestrichen; oder Sie nehmen
keinen der angebotenen Plätze an – dann bleiben alle Zulassungsangebote zunächst erhalten.
In der Entscheidungsphase (WS: 16.8.-18.8. / SoSe: 16.2.-18.2.) können Sie ein Zulassungsangebot annehmen, noch abwarten oder eventuell Ihre Rangfolge der Studienortwünsche neu festlegen. Die Priorisierung bestimmt in der nachfolgenden
Koordinierungsphase 2 (WS: 19.8.-24.8. / SoSe: 19.2.-24.2.) die Auswahl des bestmöglichen Angebots. Erhalten Sie z.B. ein Zulassungsangebot für Ihre zweite Bewerbung, werden alle dahinter aufgelisteten Bewerbungen automatisch gestrichen. Wenn Sie zum Ende dieser Koordinierungsphase kein Zulassungsangebot
angenommen haben, erhalten Sie für Ihre höchste Priorität einen Zulassungsbescheid. Kann Ihnen zu keinem Antrag ein Zulassungsangebot gemacht werden,
erhalten Sie zu jedem Antrag einen Ablehnungsbescheid.
Die Universität Hamburg beteiligt sich nicht am Clearingverfahren.
Sollten Sie Zulassungsangebote erhalten, aber wegen eines Dienstes das Studium
nicht antreten, müssen Sie eine Rückstellung mitteilen. Näheres hierzu finden Sie
auch im Merkblatt Studium und Dienstleistung (http://www.uni-hamburg.de/
merkblaetter/studium-und-dienst.pdf )