Infoblatt Plau am See - Alzheimer Gesellschaft Schleswig
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Infoblatt Plau am See - Alzheimer Gesellschaft Schleswig
Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. / Selbsthilfe Demenz / Landesverband Betreuter Urlaub mit Demenzkranken und ihren Angehörigen Mecklenburgische Seenplatte – Ferienpark Plauer See Der betreute Urlaub mit Demenzkranken und ihren Angehörigen im Ferienpark Plauer See findet in der Zeit vom 20.06.15 bis 27.06.15 in Alt Schwerin am Plauer See statt. Fernab von Hektik, Stress und Alltagssorgen, findet man im Herzen der schönen Ferienregion „Plauer Seenlandschaft" alles zur Entspannung Notwendige. In diesem Naturparadies können Sie zur Ruhe kommen und neue Kraft tanken. Genießen Sie die Weite des großen Plauer Sees sowie zahlreicher kleinerer Seen, das klare Wasser und die ruhigen Badestrände. Das leicht hügelige Umland bietet farbenprächtige Wiesen und Felder sowie Wälder. Das Hotel Ferienpark Plauer See liegt eingebettet im Landschaftsschutzgebiet auf einer kleinen Insel, die durch eine Brücke mit dem „Festland“ verbunden ist. Zum See mit eigener Liegewiese und Bootsanleger sind es nur wenige Gehminuten. Das Hotel hat eine helle, freundliche und moderne Einrichtung. Das komplette Haus ist Schwellen und Stolperfallen frei. Die Unterkunft verfügt über Fahrstuhl, Sauna, Massage- sowie Fitnessraum und Bowlingbahn. Unsere individuellen Wünsche finden dort durch viele Extras Berücksichtigung. Die Zimmer sind ausgestattet mit Dusche/WC, Balkon oder Terrasse, TV, Telefon und kleiner Pantry. Eine Reise in dieses Hotel ist z.B. ein Preis beim NDR-Umweltbingo ! Kosten: Der Preis für die 7-tägige Reise im Doppelzimmer beträgt: Euro 610,-- pro Person Preis inkl. 2-3 Ausflüge Im Preis eingeschlossen sind Vollpension Plus (Frühstücksbuffet, Mittagessen inkl. Salatbuffet und Dessert, Nachmittagskaffee/-tee und hausgebackener Kuchen, reichhaltiges Abendessen, inkl. alkoholfreie Getränke zu den Mahlzeiten am Abend zusätzlich Wein und Bier). Ein gemütlicher Grillabend ist inklusive. Zuzüglich eines Pflege- und Betreuungsbetrags von Euro 500,-- für den Erkrankten. Bei einer Einstufung in die Pflegeversicherung kann dieser Betrag bei den Pflegekassen z.B. über das SGB XI „Verhinderungspflege“ geltend gemacht werden. Der Betrag wird von uns gesondert quittiert und kann dann eingereicht werden. (Anmerkung: Die größeren Kassen (z.B. AOK) sehen keine Probleme. Vergleichbare Angebote berichten von der grundsätzlichen Bereitschaft zur Übernahme der Kosten. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrer Kasse oder mit uns.) Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten, für 100,-- Euro p. P. kann ein Abholservice in Schleswig-Holstein und Hamburg angeboten werden. Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft – BLZ 251 205 10 – Kto.-Nr. 84 77 600 IBAN: DE57251205100008477600 Vorstand: Ralf Labinsky, Kiel; Heidi Damberg, Lübeck; Brigitte Voss, Rendsburg