3. Welche Arten von Privatschul - inlingua Ingolstadt und Abensberg

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3. Welche Arten von Privatschul - inlingua Ingolstadt und Abensberg
Privatschul-Infos
1. Wie viele Privatschulen gibt es?
2. Warum gibt es überhaupt Privatschulen?
3. Welche Arten von Privatschulen gibt es?
4. Was unterscheidet Ersatz- und Ergänzungsschulen?
5. Welche Vorteile haben Privatschulen?
6. Wie finanzieren sich Privatschulen?
7. Sind Privatschulen nur etwas für Reiche?
8. Wie gründet man eine Privatschule?
9. Welche Voraussetzungen müssen LehrerInnen an Privatschulen erfüllen?
10. Wie bewerbe ich mich als LehrerIn an einer Privatschule?
11. Wie finde ich die richtige Privatschule?
1. Wie viele Privatschulen gibt es?
In Deutschland gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Schuljahr 2005/06 rund 4.600
Privatschulen. Hinzu kommen weitere Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft, die nicht den gesetzlich
festgelegten Schulbegriff erfüllen (z. B. Sprachschulen, Weiterbildungs-Institute oder Nachhilfeeinrichtungen).
Die rund 4.600 statistisch erfassten Privatschulen unterteilen sich in 2.765 allgemein bildende und 1.872
berufsbildende Schulen. Das entspricht 7,5 Prozent aller allgemein bildenden Schulen in Deutschland bzw. 21,4
Prozent aller berufsbildenden Schulen. Im Schuljahr 2005/06 besuchten 639.419 Schüler (6,7 Prozent) eine
allgemein bildende Privatschule in Deutschland, 233.336 (8,4 Prozent) eine berufsbildende Schule.
Den größten Anteil bei den allgemein bildenden Privatschulen machen mit rund 40 Prozent die Gymnasien aus,
bei den berufsbildenden Privatschulen sind es die Berufsfachschulen (rund 50 Prozent). Die meisten
Privatschüler im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl gibt es im allgemein bildenden Bereich in Bayern (10,0
Prozent im Schuljahr 2005/06) und im berufsbildenden Bereich in Sachsen (25,5 Prozent).
Obwohl die Zahl der Privatschulen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat, liegt Deutschland
damit immer noch weit hinter den meisten europäischen Nachbarländern zurück. In Dänemark z. B. besuchten
nach Angaben der Europäischen Union im Schuljahr 2001/02 bereits 11,1 Prozent der Schüler eine allgemein
bildende Privatschule in freier Trägerschaft, in Frankreich 21 Prozent und in den Niederlanden sogar 76,3
Prozent.
2. Warum gibt es überhaupt Privatschulen?
Der Staat besitzt weder ein Monopol in Bildungs- und Erziehungsfragen noch ein Schulmonopol. Schon lange,
bevor sich der Staat mit Schulfragen befasste, stand das private Schulwesen in hohem Ansehen. In der
freiheitlich-demokratischen Staatsform unseres Grundgesetzes sind neben staatlichen Schulen entsprechende
Schulen in freier Trägerschaft vom Staat nicht nur zu dulden, sondern zu gewährleisten. Artikel 7, Absatz 4
unseres Grundgesetzes sagt:
„Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche
Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu
erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen
Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler
nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die
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wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.“
3. Welche Arten von Privatschulen gibt es?
Privatschulen gibt es sowohl im allgemein bildenden als auch im berufsbildenden Bereich. Im allgemein
bildenden Bereich können dies zum Beispiel Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien,
Sonderschulen oder Internationale Schulen sein. Im berufsbildenden Bereich gibt es unter anderem
Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien, Berufsoberschulen, Fachschulen oder
Fachakademien in freier Trägerschaft. Daneben gibt es freie Unterrichtseinrichtungen, die nicht den gesetzlich
festgelegten Schulbegriff erfüllen. Dazu gehören beispielsweise Sprachschulen, Weiterbildungs-Institute oder
Nachhilfeeinrichtungen. Privatschulen (nicht freie Unterrichtseinrichtungen) unterteilen sich in Ersatz- und
Ergänzungsschulen.
4. Was unterscheidet Ersatz- und Ergänzungsschulen?
Eine Privatschule ist dann eine Ersatzschule, wenn sie Bildungsgänge oder Abschlüsse anbietet, die so oder
vergleichbar auch an staatlichen Schulen angeboten werden oder zumindest vorgesehen sind. Sie „ersetzen“
also im Prinzip eine staatliche Schule. Daher erfüllen SchülerInnen mit dem Besuch einer Ersatzschule auch die
gesetzliche Schulpflicht. Erworbene Abschlüsse sind denen einer staatlichen Schule gleichwertig. Ersatzschulen
stehen unter der Rechtsaufsicht des Staates und müssen grundsätzlich die jeweils geltenden staatlichen
Lehrpläne einhalten.
In den meisten Bundesländern wird zwischen „anerkannten“ und „genehmigten“ Ersatzschulen unterschieden.
Anerkannte Ersatzschulen können staatliche Abschlüsse wie z. B. das Abitur oder die Mittlere Reife selbst
vergeben. Genehmigte Ersatzschulen dürfen diese Abschlüsse nicht selbst vergeben; ihre SchülerInnen
erwerben diese Abschlüsse in externen Prüfungen. Grundsätzlich muss jede Ersatzschule vom Staat genehmigt
werden.
Ersatzschulen erhalten pro Schüler einen Finanzausgleich vom Staat, der je nach Bundesland derzeit im Schnitt
bei zwei Dritteln der Kosten liegt, die der Schüler an einer staatlichen Schule verursachen würde. Diesen
Finanzausgleich erhalten die Schulen aber in der Regel frühestens drei Jahre nach ihrer Gründung. Einzige
weitere Einnahmequelle für Ersatzschulen ist das Schulgeld der Eltern, das laut Grundgesetz so bemessen sein
muss, dass „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.“
Alle übrigen Privatschulen (nicht freie Unterrichtseinrichtungen) sind Ergänzungsschulen. Sie bieten
Bildungsgänge oder Abschlüsse an, die weder an staatlichen Schulen angeboten werden noch vorgesehen sind.
Ergänzungsschulen „ergänzen“ also das staatliche Schulsystem.
Auch mit dem Besuch einer Ergänzungsschule kann – je nach Landesregelung – in vielen Fällen die gesetzliche
Schulpflicht erfüllt und ein staatlicher Abschluss erworben werden. Die Schulen erhalten zwar keinen
Finanzausgleich vom Staat, müssen sich im Gegenzug aber auch nicht an Lehrpläne halten (die es für ihre
Bildungsgänge gar nicht gibt). Die Errichtung einer Ergänzungsschule ist nicht genehmigungspflichtig, sie muss
dem Staat lediglich angezeigt werden. Für all diese Angaben gibt es Ausnahmen in einigen Bundesländern (z. B.
Nordrhein-Westfalen).
Ergänzungsschulen finden sich besonders häufig im berufsbildenden Bereich, wo es für manche (v. a. moderne)
Berufe keine staatlichen Ausbildungsmöglichkeiten gibt.
5. Welche Vorteile haben Privatschulen?
Ein nur vom Staat gestaltetes einheitliches Schulwesen stünde im Widerspruch zu unserer pluralistischen
Gesellschaft. Schüler haben unterschiedlichen Anlagen, Neigungen und Berufswünsche. Je differenzierter das
Schulwesen auf diese Unterschiede eingehen kann, desto größer wird der Bildungserfolg sein. Es ist das Recht
der Eltern und Jugendlichen, unter verschiedenen Schulprofilen dasjenige auszuwählen, das ihren individuellen
Vorstellungen am besten entspricht.
Freie Schulen mit ihren differenzierten pädagogischen, weltanschaulichen und an den Bedürfnissen der Schüler
orientierten Profilen können hier ein besonders vielfältiges Angebot machen. Privatschulen arbeiten eigenständig
und effizient, sie können sich schnell an neue Entwicklungen anpassen.
Viele allgemein bildende Privatschulen haben bestimmte Schwerpunkte, etwa im musischen oder
fremdsprachlichen Bereich. Spezielle pädagogische Konzepte (z. B. Montessori- oder Waldorf-Pädagogik) finden
sich vor allem an freien Schulen, genau so wie die Vermittlung klarer Werte und Orientierungen.
Ersatzschulen, die sich an den staatlichen Lehrplänen orientieren müssen, sehen diese in der Regel nur als
Mindestvoraussetzung an und gehen in ihrem Unterrichtsangebot häufig weit über die staatlichen Vorgaben
hinaus. Außerschulische Projekte sind an vielen Privatschulen ebenso selbstverständlich wie soziales
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Engagement der Schüler und ein gutes Miteinander von Lehrern, Eltern und Schülern.
Schulen in freier Trägerschaft sind Wirtschaftsbetriebe, die auf die Zufriedenheit ihrer Kunden – Schüler und
Eltern – angewiesen sind. Privatschulen stellen ihr Lehrpersonal selbst ein und können sich so diejenigen
LehrerInnen aussuchen, die zu ihrem Schulkonzept am besten passen. Unterrichtsausfall ist an den meisten
freien Schulen ein Fremdwort.
Im berufsbildenden Bereich bieten viele Privatschulen Ausbildungsgänge an, für die es an staatlichen Schulen
oder in einer betrieblichen Ausbildung oft (noch) gar keine Entsprechung gibt. Diese Schulen reagieren damit
schnell und innovativ auf aktuelle berufliche Anforderungen in der Wirtschaft. Die berufliche Aus- und
Weiterbildung an VDP-Schulen erfolgt dabei auf einem anerkannt hohen qualitativen Niveau.
Privatschulen bereichern das Schulwesen, entwickeln alternative und zusätzliche Angebote und gewährleisten
eine lebendige Konkurrenz. Von diesem Wettbewerb profitiert auch das staatliche Schulwesen, das immer wieder
erfolgreiche Beispiele aus dem privaten Schulwesen übernommen hat (z. B. die Ganztagsschule).
6. Wie finanzieren sich Privatschulen?
Privatschulen haben grundsätzlich zwei Einnahmequellen: Einen staatlichen Finanzausgleich und das Schulgeld
der Eltern bzw. Schüler. Allerdings erhalten nur Ersatzschulen einen Finanzausgleich vom Staat. In manchen
Bundesländern dürfen sie dafür kein Schulgeld erheben. Stattdessen zahlen die Eltern normalerweise einen
freiwilligen Beitrag an einen Förderverein. Ergänzungsschulen und freie Unterrichtseinrichtungen werden nicht
gefördert, sie finanzieren sich in der Regel ausschließlich über Schulgeld bzw. Kursgebühren.
Der Finanzausgleich für die Ersatzschulen bemisst sich an der Höhe der Kosten, die ein Schüler an einer
staatlichen Schule verursacht. Je nach Bundesland erhalten Ersatzschulen einen unterschiedlich hohen Teil
dieses Betrags, im Schnitt etwa zwei Drittel. Ihre restlichen Kosten müssen die Schulen über das Schulgeld
decken.
Dieses Schulgeld darf allerdings nicht zu hoch bemessen sein. Schließlich verlangt das Grundgesetz in Artikel 7,
Absatz 4 von den Privatschulen zu Recht, dass „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der
Eltern nicht gefördert wird.“
Leider reicht der staatliche Finanzausgleich in den meisten Fällen nicht aus, um das Schulgeld auf dem
geforderten sozial verträglichen Niveau zu halten. In der Regel ist es nur den konfessionellen Schulen möglich,
kein oder nur ein geringes Schulgeld zu erheben. Die jeweiligen kirchlichen Träger bringen in diesen Fällen die
fehlenden Mittel auf. Die anderen Schulen in freier Trägerschaft versuchen mit Stipendien,
Geschwisterermäßigungen oder einem nach dem Einkommen der Eltern gestaffelten Schulgeld, soziale Härten
zu vermeiden und möglichst allen Interessenten den Schulbesuch zu ermöglichen.
Abhilfe wäre hier erst möglich, wenn flächendeckend ein höherer Finanzausgleich gezahlt würde (ca. 80 bis 85
Prozent der Gesamt-Schülerkosten an staatlichen Schulen). Diese Forderung vertritt der VDP seit langem; sie
entspricht auch der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
7. Sind Privatschulen nur etwas für Reiche?
Nein, und das wollen und dürfen sie auch nicht sein. Schulen in freier Trägerschaft sollen und müssen allgemein
zugänglich sein; nicht zuletzt ist die gesellschaftliche Durchmischung der Schülerschaft auch entscheidend für
den pädagogischen Erfolg. Das Grundgesetz verlangt in Artikel 7, Absatz 4 von den Privatschulen zu Recht, dass
„eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.“ Daher erhalten
allgemein bildende Ersatzschulen einen staatlichen Finanzausgleich und dürfen nur ein sozial verträgliches
Schulgeld erheben (in manchen Bundesländern gar keins). Leider ist der staatliche Finanzausgleich in den
meisten Fällen zu niedrig angesetzt. Um ihre Kosten zu decken, müssen die Schulen dann ein zu hohes
Schulgeld zu erheben. Daher fordert der VDP schon seit langem, den staatlichen Finanzausgleich endlich
flächendeckend auf ein ausreichendes Niveau (ca. 80 bis 85 Prozent der gesamten Schülerkosten an staatlichen
Schulen) zu heben. Dies entspricht auch der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Um soziale Härten zu vermeiden und möglichst allen Interessenten den Schulbesuch zu ermöglichen, gibt es an
vielen Schulen in freier Trägerschaft Stipendien, Geschwisterermäßigungen oder ein nach dem Einkommen der
Eltern gestaffeltes Schulgeld.
8. Wie gründet man eine Privatschule?
Artikel 7, Absatz 4 des Grundgesetzes garantiert das Recht, Privatschulen zu errichten. Eine
Unterrichtseinrichtung gilt dann als Schule, wenn der Unterricht
auf Dauer
unabhängig vom Wechsel der Lehrer und Schüler
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in mehreren Fächern
an mehr als fünf Schüler
planmäßig erfolgt. Ansonsten spricht man von freien Unterrichtseinrichtungen (z. B. Sprachschulen,
Weiterbildungs-Institute oder Nachhilfeeinrichtungen).
Die Errichtung einer Ersatzschule bedarf der staatlichen Genehmigung. Diese Genehmigung ist zu erteilen,
wenn die Schule in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer
Lehrkräfte nicht hinter den staatlichen Schulen zurücksteht,
wenn ihre Schüler nicht nach den Besitzverhältnissen der Eltern gesondert werden
und wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte genügend gesichert ist.
Der Genehmigungsantrag ist bei der zuständigen Schulbehörde einzureichen (z. B. Kultusministerium,
Regierungspräsident, (Ober-)Schulamt oder Bezirksregierung).
Einen Sonderfall bilden private Grundschulen. Sie dürfen nur gegründet werden, wenn sie konfessionell
ausgerichtet sind oder ein besonderes pädagogisches Konzept verfolgen (z. B. Montessori-Schulen). Artikel 7,
Absatz 5 des Grundgesetzes besagt:
Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches
Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als
Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der
Gemeinde nicht besteht.
Ergänzungsschulen bedürfen keiner staatlichen Genehmigung, ihre Errichtung muss der jeweiligen Schulbehörde
lediglich angezeigt werden.
Ausführlichere Informationen zum Thema Schulgründung sind bei der VDP-Bundesgeschäftsstelle oder bei den
Geschäftsstellen der VDP-Landesverbände erhältlich.
9. Welche Voraussetzungen müssen LehrerInnen an Privatschulen erfüllen?
Grundsätzlich sind Privatschulen in der Auswahl ihres Lehrpersonals frei. Nur für die LehrerInnen an
Ersatzschulen hat der Staat bestimmte Voraussetzungen festgelegt. An diesen Schulen kann grundsätzlich
unterrichten, wer über eine dem 1. Staatsexamen/Diplom vergleichbare Hochschulausbildung verfügt. Bei
ausländischen Abschlüssen entscheidet das jeweilige Kultusministerium des Landes nach Maßgabe der EUAnerkennungsrichtlinien über eine Gleichstellung; mit verschiedenen Ländern gibt es darüber hinaus bilaterale
Abkommen, die diese Anerkennung regeln. Neben der Hochschulausbildung muss auch eine pädagogische
Eignung nachgewiesen werden. Dies ist jedoch nicht so streng reglementiert wie der Hochschulabschluss, die
pädagogische Qualifikation kann auch durch so genannte gleichwertige freie Leistungen erbracht werden. In der
Praxis haben die meisten PrivatschullehrerInnen an Ersatzschulen mindestens die staatliche LehrerInnenAusbildung durchlaufen.
Für das Lehrpersonal an Ergänzungsschulen und freien Unterrichtseinrichtungen gibt es keine vergleichbaren
staatlichen Regelungen. In der Regel werden diese Schulen aber gegenüber Schülern und Eltern ein hohes
Ausbildungs-Niveau ihrer LehrerInnen nachweisen wollen.
10. Wie bewerbe ich mich als LehrerIn an einer Privatschule?
Für Privatschulen gibt es kein zentralisiertes Bewerbe- oder Zuteilverfahren von Lehrkräften, wie es bei
staatlichen Schulen der Fall ist. Daher verfügt die VDP-Bundesgeschäftsstelle auch nicht über Informationen,
welche Stellen an welchen Schulen zu besetzen sind. BewerberInnen müssen sich also persönlich an die
Schulen wenden, an denen Sie gerne unterrichten würden.
Ein umfassendes Adressenverzeichnis (Stand 2002) bietet das „Handbuch Freie Schulen“ (Rowohlt
Taschenbuchverlag, ISBN 3-499-60850-2), das über die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen bezogen werden
kann. Ein Verzeichnis der VDP-Schulen ist bei der Bundesgeschäftsstelle erhältlich, schnell und komfortabel ist
auch die Suchfunktion auf unserer Internetseite.
Darüber hinaus haben einige VDP-Schulen Stellenangebote über die VDP Service GmbH unseres
Landesverbands Baden-Württemberg ausgeschrieben. Weitere Ansprechpartner können die Geschäftsstellen der
VDP-Landesverbände sein.
11. Wie finde ich die richtige Privatschule?
Eine zentrale unabhängige Beratungsstelle für Privatschulen gibt es nicht. Ein umfassendes Adressenverzeichnis
(Stand 2002) bietet das „Handbuch Freie Schulen“ (Rowohlt Taschenbuchverlag, ISBN 3-499-60850-2), das über
die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen bezogen werden kann. Eine Übersicht über die verschiedenen Schulen
im Bundesverband Deutscher Privatschulen bieten die Broschüren des VDP, die bei der Bundesgeschäftsstelle
Inlingua Sprachcenter Ingolstadt – Ludwigstasse 18 – 85049 Ingolstadt – Telefon: 0841/35015 – Telefax: 0841/33810 – [email protected] – www.inligua-ingolstadt.de
erhältlich sind. Außerdem gibt es auf unserer Internetseite eine komfortable Suchfunktion. Wenn Sie sich für ein
VDP-Internat interessieren, wenden Sie sich bitte an die VDP-Internatsberatung.
Letzte Aktualisierung ( 16.01.2007 )
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