Schriftenreihe der ARGE Nürnberg Band 1: Sucht

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Schriftenreihe der ARGE Nürnberg Band 1: Sucht
Schriftenreihe der ARGE Nürnberg
Band 1: Sucht
Suchterkennung und Umgang mit der Suchtproblematik in der
Arbeitsvermittlung / im Fallmanagement
Wir bewegen und fair-mitteln Menschen
Die Bedeutung der Suchtproblematik im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit und der
neu gegründeten ARGE, wurde bereits 2004 erkannt. Aus dieser Erkenntnis heraus
trafen sich damals Vertreter der Suchtberatungsstellen, der Stadt Nürnberg, des
Bezirks Mittelfranken, der Stadt Nürnberg und der ARGE Nürnberg zu ersten
Sondierungsgesprächen. Ein knappes halbes Jahr später wurde zwischen den
Suchtberatungsstellen (Caritas, Lilith e.V., mudra, Stadtmission) und der ARGE
Nürnberg eine Kooperationsvereinbarung getroffen, die die Zusammenarbeit
zwischen diesen Kooperationspartnern regelt.
Mit halbjährlichen Konsolidierungsgesprächen wurden Erkenntnisse, Erfahrungen,
aber auch Bedarfe eruiert. Es stellte sich heraus, dass die ARGE Nürnberg
wesentlich weniger Personen an Suchtberatungsstellen verwies, als bundesweit auf
die Gesamtbevölkerung bezogen Suchtabhängige geschätzt wurden. Aus der sich
daraus ergebenden Diskrepanz wurde ein entsprechender Handlungsbedarf
ersichtlich.
Der aufgrund dessen von der ARGE Nürnberg neu gegründete Arbeitskreis Sucht
erhielt den Auftrag Ursachen hierfür zu erforschen und Hilfsmittel zum besseren und
professionelleren Umgang mit Suchterkrankten in der ARGE Nürnberg zu finden.
Mit einer Fragebogenaktion unter den Arbeitsvermittlern und Fallmanagern wurden
vorhandene Kenntnisse und daraus resultierende Folgen, Wünsche und Anregungen
abgefragt. Die Auswertung dieser Fragebogenaktion machte einen Handlungsbedarf
in den Bereichen Wissensvermittlung und Gesprächsführung deutlich.
Unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitsvermittler und Fallmanager wurde
dieses Handbuch erstellt. In diesem wird kurz und knapp, das Thema „Sucht“ und
der daraus resultierende Umgang mit den Betroffenen dargestellt.
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Bei der Erarbeitung dieses Handbuches wurde der Arbeitskreis Sucht tatkräftig von
den Suchtberatungsstellen unterstützt. Deren Wissen und Erfahrungen flossen mit
ein und fanden entsprechende Berücksichtigung. Hierfür bedanken wir uns recht
Herzlich!
Viele Beteiligte wurden im Vorfeld bewegt, viele Kunden werden hoffentlich nun noch
effizienter bewegt, damit schließlich die bewegten Menschen fair behandelt und fairmittelt werden können.
Der Arbeitskreis Sucht
Johannes Aßmann, Simone Fink, Beate Heider, Simona Hildebrandt, Britta Mennicke, Diana Sams,
Renate Schneller, Gernot Reichl
(in alphabetischer Reihenfolge)
Impressum
Herausgeber:
ARGE Nürnberg, Geschäftsführung
Texte:
Arbeitskreis „Sucht“ der ARGE Nürnberg
Layout:
Arbeitskreis „Sucht“ der ARGE Nürnberg
Auflage:
500
Rechte:
Nachdruck – auch auszugsweise- nur mit Quellenangabe
gestattet.
Stand:
Februar 2009
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Inhaltsverzeichnis
1. WAS IST SUCHT?................................................................................................. 5
2. INDIZIEN FÜR DAS ERKENNEN VON SUCHTKRANKHEITEN .......................... 5
3. GESPRÄCHSFÜHRUNG....................................................................................... 7
4. ZUSAMMENARBEIT MIT DEM ÄRZTLICHEN DIENST ..................................... 11
5. IST EINE EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG ERFORDERLICH?................ 12
6. STEUERUNG WÄHREND DER THERAPIE BZW. ENTWÖHNUNGSPHASE ... 13
1.) Kontaktphase .............................................................................................................................................. 13
2.) Entgiftungsphase....................................................................................................................................... 14
3.) Entwöhnungsphase................................................................................................................................... 14
4.) Nachsorgephase ........................................................................................................................................ 15
7. STRATEGIEN NACH DER THERAPIE ............................................................... 15
8. NACHBETREUUNG DURCH DIE ARGE ............................................................ 17
9. INTEGRATION IN DEN ARBEITSMARKT.......................................................... 17
ANHANG 1: HILFREICHE TIPPS............................................................................ 18
ANHANG 2: BEISPIELE FÜR KLINIKEN IM BEZIRK MITTELFRANKEN............. 20
ANHANG 3: EINE AUSWAHL VON SUCHTMITTELN ........................................... 21
ANHANG 4: ANGEBOTE DER BERATUNGSSTELLEN NÜRNBERG .................. 25
LITERATURVERZEICHNIS..................................................................................... 28
Autoren:
Johannes Aßmann, Simone Fink, Beate Heider, Simona Hildebrandt,
Britta Mennicke, Diana Sams, Renate Schneller, Gernot Reichl
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1. Was ist Sucht?
Was ist eigentlich Sucht?1 Diese Frage beschäftigt nicht nur Arbeitsvermittler und
Fallmanager der ARGE immer wieder, sondern wurde und wird auch von
verschiedensten Fachstellen häufig diskutiert. Dies bringt mit sich dass sich das
Verständnis für die Begrifflichkeit Sucht und der Umgang damit nach und nach
immer wieder verändert. Um eine kleine Hilfestellung zur arbeitsrelevanten
Beantwortung der Frage „Was ist Sucht?“ zu geben, wurden hier ein paar Begriffe
und Funktionen zusammengetragen.
Sucht ist i.d.R. gekennzeichnet durch:
• Psychische und/oder physische Abhängigkeit
• Dosissteigerung (und in Folge Toleranzentwicklung / der Körper benötigt mit
der Zeit mehr vom Suchtmittel für den gleichen Effekt)
• Kontrollverlust
• Entzugssymptome
Häufige Funktionen von Sucht:
• Einnahme wird oft als Konfliktlösungsstrategie angewandt
• Erzielung von Spannungsabbau
• Erleben einer enthemmenden Wirkung (führt z.B. zu einer Steigerung des
Selbstbewusstseins und der Konfliktfähigkeit)
• Herbeiführung einer Leistungssteigerung
• Kompensation (Konfliktlösungsstrategie. vgl. Punkt 1)
• Einsatz zur „Überlebenshilfe“ (z.B. bei Trauma, Depression)
• Anwendung zur Schmerzbekämpfung
• Verdrängungshilfe
• „Hilfe“
um
gesellschaftliche
„Erwartungen“
zu
erfüllen
(z.B.
Rollenerwartungen, etc. …)
• Realitätsflucht
• Bekämpfung von Langeweile2
Im Anhang 3 erhalten Sie einen Überblick über verschiedene Suchtstoffe, ihre
Wirkung und das Suchtpotential.
2. Indizien für das Erkennen von Suchtkrankheiten
Neben den offensichtlichen Indizien wie einer Alkoholfahne oder einem
schwankenden Gang gibt es noch viele weitere Indizien, die auf eine
Suchterkrankung hindeuten.
Dabei ist zu beachten, dass Indizien keine Beweise sind. Sie sind regelmäßig
doppeldeutig und können ebenso das Abbild einer (akuten) Erkrankung sein und
nicht mit einem übermäßigen Suchtmittelgebrauch in Zusammenhang stehen. Die
eigene Bewertung dieser Indizien muss über einen längeren Zeitraum stattfinden und
kann generell nicht auf einem einmaligen Vorfall aufbauen.
1
offizielle Definition der WHO unter : www.dhs.de
2
(vgl. Seminarunterlagen WS 2004/ SS 2005, Schwerpunkt Gesundheitshilfen, Dozentin Daniela
Dahm)
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Manche Indizien sind bereits aus den in VerBIS hinterlegten Daten, zum Beispiel aus
dem Lebenslauf, ersichtlich:
So deuten häufige und kurze Beschäftigungsverhältnisse (unsteter Lebenslauf)
ebenso auf eine Suchterkrankung hin wie der berufliche und soziale Abstieg.
Auch das Schulversagen bzw. der Lehrstellenabbruch sind Indizien für eine
Suchterkrankung. Die Gründe für diese Abbrüche müssen hinterfragt und sollten
dokumentiert werden.
Dies gilt auch für den Abbruch einer Maßnahme, insbesondere in Verbindung mit
Krankheitszeiten und Zeiten unentschuldigten Fehlens.
Weitere Indizien können im persönlichen Gespräch beobachtet werden:
Deutlich erweiterte Pupillen deuten ebenso auf einen Suchtmittelgebrauch hin wie
deutlich verkleinerte Pupillen. Auch stark gerötete Augen, häufig verbunden mit
dem „Zuklappen“ der Augen, deuten auf einen Suchtmittelgebrauch hin.
Teilt der Kunde den Verlust des Führerscheins mit, stellt sich natürlich die Frage,
aus welchen Gründen dieser Führerschein verloren gegangen ist. Häufig dürfte dies
im Zusammenhang mit einem Suchtmittelgebrauch stehen. Auch Kunden, die an
einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen müssen, haben
ihren Führerschein in der Regel aufgrund von Suchtmittelgebrauch verloren.
Auch können nette Kunden, die regelmäßig betonen alle Arbeiten machen zu wollen
und alles ausüben zu können, mit ihrem Verhalten versuchen, ihre SuchtmittelAbhängigkeit zu verschleiern.
Dies korrespondiert häufig damit, dass erst mit dem ersten Vermittlungsvorschlag
gesundheitliche Einschränkungen geltend gemacht werden.
Weitere Indizien sind beispielsweise:
- Tabakfinger
- Auszehrung
- Verbrennungen an Fingern und Mund
- unangemessenes Verhalten
- bemüht überkorrektes Auftreten
- Depressionen
- übermäßiger Gebrauch von Deo oder
Parfüm
- starke bzw. häufige
Stimmungsschwankungen
- unverhältnismäßige Benutzung von
Nasenspray
- Unpünktlichkeit
- Zittern
- glasige Augen
- schlechter Zahnzustand
- Gewichtsverlust
- Hyperaktivität
- Überangepasstheit
- Müdigkeit
- ungehemmter Redefluss
- ständiges Kauen von Kaugummi oder
Pfefferminzbonbons
- übermäßige Begeisterung
- regelmäßiges Nasenbluten
- häufiger Arztwechsel
- verlangsamtes Sprechen
- starkes Schwitzen
Diese Aufzählung kann nur beispielhaft sein.
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Im Rahmen der Integrationsbemühungen ist es wichtig, rechzeitig an die
Möglichkeit zu denken, dass eine Suchterkrankung das relevante
Integrationshemmnis darstellt.
3. Gesprächsführung
So unterschiedlich die Suchtstoffe und ihre Wirkungsweisen sind, so unterschiedlich
sind die Menschen, mit denen wir arbeiten.
Was den Einen zur Verhaltensänderung motiviert, kann beim Anderen aufgrund
seiner Biographie, seinen Erfahrungen und Einstellungen zu Blockade und
Verweigerung führen. Auch kulturelle Hintergründe spielen hier eine Rolle.
Besteht der Verdacht, der Kunde hat Suchtmittel konsumiert, muss dies
angesprochen werden. Dies sollte beschreibend und fragend erfolgen, z.B. „Ich habe
den Eindruck, hier riecht es nach Alkohol. Haben Sie etwas getrunken?“
Dabei steht die Klärung des Sachverhalts bzw. des Suchtproblems im Vordergrund.
Wichtig ist dabei, deutlich zu machen, dass nicht die Person als Ganzes beurteilt
wird, sondern ihr Verhalten.
Oft kann es aber hilfreich sein, seine eigene Einschätzung, als solche
gekennzeichnet, dem Kunden mitzuteilen, ggf. in Frageform.
Als hilfreich hat sich die „Motivierende Gesprächsführung“ (Motivational
Interviewing)3 herausgestellt. Die Motivierende Gesprächsführung ist keineswegs nur
eine Gesprächstechnik.
Von zentraler Bedeutung ist die Haltung des Vermittlers/ Fallmanagers zum Kunden.
Der Vermittler/ Fallmanager überlässt dem Kunden die Verantwortung für
Veränderungen. Er tritt nicht als kontrollierender, direktiver Experte für dessen
Lebensführung auf, sondern in seiner wahrnehmenden, Dinge ansprechenden und
unterstützenden Funktion.
Das Menschenbild in der motivierenden Gesprächsführung
- Jeder Mensch hat zu jeder Zeit eigene Stärken, Ressourcen und Fähigkeiten.
- Jeder Mensch verfügt über eigenes Veränderungspotential.
- Das Tempo der Veränderung bestimmt und verantwortet jeder einzelne Mensch nur
für sich selbst.
- Jeder Mensch kann sich letztlich auch gegen eine Veränderung entscheiden.
Er muss sich jedoch der Konsequenzen klar werden.
Hierbei sollte auch die objektive Situation in der ARGE mit dem Spannungsfeld
- Anforderungen des SGB II einerseits und individuelle Bedürfnisse und
Möglichkeiten des Kunden andererseits – klar angesprochen werden.
Der Kunde behält dabei die Verantwortung für sein Verhalten, die Konsequenzen
seines Verhaltens werden aber deutlich gemacht.
Mit Sanktionen und ihrer Androhung ist dennoch sorgsam umzugehen.
Mag es im Einzelfall auch ein hilfreicher Anstoß für Veränderungen sein, kann damit
bei Anderen genau das Gegenteil bewirkt werden.
Abhängige sind nicht unbelehrbar oder unmotiviert, sondern sie sind AMBIVALENT
3
vgl. Prof. Dr. Volker Happel: Lehrunterlagen zum Downloaden:Psychotherapien - Motivierende
Gesprächsführung - Helplines 2003 Wahrnehmung
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Es gibt eine Vielzahl von Pros und Contras für Veränderung, und/oder Beibehaltung
des Status quo. Dies führt dazu, dass Ambivalenz oft schwer aufzulösen ist.
Die Vorbehalte des Kunden sollen nicht als "Verleugnung" ("Der Leidensdruck ist
noch nicht groß genug!"), sondern vielmehr als ernst zu nehmendes Stoppsignal
verstanden werden ("Das geht mir zu schnell!"). Die Einschränkung oder Bedrohung
der persönlichen Entscheidungsfreiheit ruft Abwehrreaktionen beim Kunden hervor den Wunsch, die verlorene oder bedrohte Autonomie wiederherzustellen bzw. zu
schützen - und setzt so ein Wechselspiel von Kraft und Gegenkraft in Gang. Der
Kunde sollte daher das Tempo bestimmen: Veränderungsbereitschaft ist nicht
Voraussetzung, sondern vielmehr ein wesentliches (erstes) Ziel der Beratung. Um
der
Konfrontations-Verleugnungs-Falle
zu
entgehen,
initiiert
der
Vermittler/Fallmanager ein lautes Nachdenken über wichtige und mögliche (!)
Veränderungen. So geben nicht die Argumente des Vermittlers/Fallmanagers den
Anstoß zur Einschränkung des Suchtmittelkonsums, sondern die des Kunden!
Offene Fragen lenken das Gespräch auf die Nachteile des Status quo einerseits und
die Vorteile einer Veränderung andererseits.
Mit der Klärung der Frage:
Was bringt mir eine Änderung meines Verhaltens?
entstehen Widersprüche, Differenzen, Unklarheiten, Wünsche....
Das motiviert!
Nach der Erarbeitung einer Arbeitsatmosphäre und eines Arbeitsbündnisses:
ZIEL-Klärungsphase
Welche Ziele setzt sich der Kunde selbst, z.B.:
- PartnerIn soll bleiben
- Wiedererlangung des Führerscheins
- Trinkverhalten ändern
- Abstinent bleiben
- Arbeitsplatz finden und erhalten
- Leistungsfähiger werden
- So werden wie früher
Ziele müssen klar formuliert und terminiert werden(bis wann ist welcher Schritt zu
erledigen) und der Erfolg muss messbar sein.
Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden:
- Persönliche Gründe des Kunden
- Mögliche Schwierigkeiten bei der Zielerreichung
- Alternativen zu den festgesetzten Zielen
- Überprüfungsmöglichkeiten der Zwischenschritte
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Stadium der Umsetzung der Veränderungsbereitschaft in konkretes Handeln
- Problemerkenntnis („Ich denke, das ist ernst“)
- Veränderungsbereitschaft („Ich glaube, ich muss was tun“)
- Optimismus („Ich fühle, dass ich das schaffe“)
Probleme in dieser Phase
- Unterschätzung der Ambivalenz (Ziele sind benannt, aber Angst vor Veränderung
ist noch vorhanden)
- Nach kleinen Fortschritten entsteht Erschöpfung, Überheblichkeit, Rückfall in alte
Einstellungsmuster
- Verantwortungsübernahme auf Seiten des Vermittlers/ Fallmanagers
Schlüsselfragen (offene Fragen) für Vermittlungsfachkräfte
- Was glauben Sie, werden Sie tun?
- Was ist der nächste Schritt?
- Was bedeutet das für Ihr Suchtverhalten?
- Was macht Ihnen Angst, wenn Sie an eine Veränderung Ihres Suchtverhaltens
denken?
- Welche Vorteile hätte eine Veränderung?
Fortsetzung der Grundhaltung
- Nichts vorgeben („Sie brauchen Langzeittherapie“)
- Wertschätzung auch bei Rückfall oder Stagnation („Das gehört zu dem von Ihnen
gewählten Weg“)
- Vorschläge mit Auswahlmöglichkeiten machen
- Persönliche Entscheidungsfreiheit und Selbstkontrolle betonen
Ist der Kunde bereit, erste Schritte zu gehen, so empfiehlt es sich, diese sofort
einzuleiten, z.B. einen Termin mit der Suchtberatungsstelle herzustellen und dies in
einer Eingliederungsvereinbarung festzuhalten.
Empfohlene Vorgehensweise
- Positiven, von Wertschätzung geprägten Kontakt herstellen.
- Der Kunde hat eigene Stärken, die wirksam werden können.
- Das Ziel legt der Kunde selbst fest.
- Der Kunde kann sich nur selbst verändern.
- Tempo, Zeitpunkt, Umfang der Änderung bestimmt der Kunde
… und der Arbeitsvermittler/ Fallmanager ist kompetente Begleitperson.
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Den Grundhaltungen und dem Menschenbild entsprechen spezifische Techniken
und Methoden der Gesprächsführung (siehe hierzu auch Anhang 1):
Aktives Zuhören
Offene Fragen stellen
Mit dem Widerstand mitgehen
Fähigkeiten des Kunden herausstellen
Vermeiden von
- (Vor- und Ver-) Urteilen
- Belehrungen
- Moralpredigten
- (Zwangsan-)Drohungen
- Diagnosen („Alkoholiker“)
- Abwertende Sprache („Saufen Sie sich doch tot“)
- Vorschriften („Entweder ... oder“)
Falsche Art und Weise von Fragestellungen:
- Seit wann haben Sie das Trinkproblem?
- Sie leugnen Ihre Trinkprobleme
- Sie stecken schon verdammt tief drin
Ein Beispiel aus der Anhang 1 sei hier exemplarisch erwähnt: „Mit ist aufgefallen,
dass sie …. Ich vermute, dass Sie ein Alkoholproblem haben …“
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4. Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Dienst
Der ärztliche Dienst dient nicht dazu, dem Kunden seine Suchterkrankung zu
beweisen, über den Ärztlichen Dienst kann vielmehr die eigene Wahrnehmung über
den Kunden kontrolliert werden.
Dazu sollte im Vorfeld eines Auftrags zur Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst
mit diesem Kontakt aufgenommen werden. Eine „persönliche“ Untersuchung durch
den Ärztlichen Dienst ist in diesem Gespräch anzuregen. Bei einem Verdacht auf
Suchtmittelgebrauch kann eine Begutachtung nach Aktenlage selten zu einem Erfolg
versprechenden Ergebnis führen.
Bei einer Begutachtung wegen des Verdachts auf Suchtmittelgebrauch müssen im
Gutachtenauftrag die Verdachtsmomente, die zur eigenen Vermutung über einen
Suchtmittelgebrauch geführt haben, benannt werden.
Vor allem abgebrochene Maßnahmen (Grund?), kurzfristige Beschäftigungen und
die Schilderung der eigenen Erfahrungen mit dem Kunden müssen dem ärztlichen
Dienst geschildert werden.
Die Kenntnis dieser Verdachtsmomente ist für den Ärztlichen Dienst notwendig, um
eine persönliche Untersuchung zu begründen.
Folgende Fragestellungen sind möglich:
-
-
Liegt ein Suchtmittelmissbrauch vor?
Welche Ausprägung hat ggf. der Suchtmittelmissbrauch und welche
Funktion übernimmt der Suchtmittelmissbrauch bei dem Kunden?
Liegt ggf. eine Mehrfachabhängigkeit vor?
Welche Schädigungen, Einschränkungen oder Störungen der
Körperfunktionen und –strukturen (einschließlich psychischer Störungen)
liegen vor?
Sind Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation erforderlich?
Ist der Kunde ggf. für eine entsprechende Maßnahme aktuell belastbar?
Liegt Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGB II vor?
Welche
(weiteren)
Folgeschäden
sind
bei
anhaltendem
Suchtmittelmissbrauch zu erwarten?
Im Rahmen einer Untersuchung kann der Ärztliche Dienst unter anderem ein
Drogenscreening in Form eines Schnelltests durchführen. Wenn eine derartige
Untersuchung gewünscht wird, muss dies im Auftrag zur Begutachtung genannt
werden. Nur im Einzellfall wird der Ärztliche Dienst ein Drogenscreening auch
eigeninitiativ durchführen.
Das Ergebnis des Gutachtens muss mit dem Kunden besprochen werden. Sollten
sich bei der Durchsicht des Gutachtens noch weitere Fragen ergeben, können diese
in der Regel telefonisch mit dem begutachtenden Arzt geklärt werden.
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5. Ist eine Eingliederungsvereinbarung erforderlich?
Grundsätzlich kann die Vorsprache bei einer Suchtberatungsstelle in einer
Eingliederungsvereinbarung verpflichtend geregelt werden. Aus Sicht der
Suchtberatungsstelle kann dies notwendig sein, um eine Beratung zu initiieren
(„…den Schritt über die Schwelle wagen…“). Der Verstoß gegen diese Verpflichtung
kann somit auch sanktioniert werden. Hierbei ist zwischen dem erstmaligen
Aufsuchen einer Suchtberatungsstelle (Verpflichtung des Kunden, sanktionsfähiger
Tatbestand) und der regelmäßigen Teilnahme an einer Suchtberatung (freiwillige
Teilnahme, nicht sanktionsfähig) zu unterscheiden.
Die Suchtberatungsstellen stehen dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung
für den „1. Schritt“ (persönliches Aufsuchen einer Suchtberatungsstelle) positiv
gegenüber. Sie sehen sich selber in der Pflicht die Überzeugungsarbeit am Kunden
zu leisten.
Generell kann keine Vorgabe zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbahrung
gemacht werden. Gleiches gilt für Sanktionen bei einem Verstoß gegen die
Eingliederungsvereinbarung.
Diese Entscheidungen müssen individuell für jeden Einzelfall neu getroffen werden.
Textbaustein für die Eingliederungsvereinbarung:
eHb: Aufsuchen einer Suchtberatungsstelle
-
aktive Mitarbeit an den dort vereinbarten Zielen
Vorlage einer Bestätigung über die erfolgte Vorsprache bis
spätestens DATUM !
Diese Bestätigung wird von den Suchtberatungsstellen auf Wunsch ausgestellt.
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6. Steuerung während der Therapie bzw. Entwöhnungsphase
Der zeitliche Ablauf der Loslösung von einer Abhängigkeit gliedert sich in 4 Phasen
der Behandlung und sozialen Wiedereingliederung4. Dabei werden die Phasen 1-3
von den Suchtberatungsstellen gesteuert. Hierbei ist zu beachten, dass die Phase 1
vom Vermittler oder Fallmanager eingeleitet werden kann.
Die einzelnen Phasen lassen sich wie folgt beschreiben:
1.) Kontaktphase
Nach Vorsprache bei der Suchtberatung wird von dieser die Abhängigkeit
einschließlich der Folgekrankheiten sowie die individuellen Entstehungsbedingungen
und die Motivation zur Behandlung abgeklärt. Ferner wird der Betroffene,
gegebenenfalls auch seine Bezugspersonen, über geeignete Behandlungsformen
beraten und aufgeklärt.
Am Ende der Kontaktphase sollte durch die Suchtberatung mit dem Kunden ein auf
ihn zugeschnittener Therapieplan erstellt werden. Für die Erstellung sind
verschiedene Kenntnisse über die Vorgeschichte erforderlich:
z.B.
- Muster und Menge an Suchtmittelgebrauch
- Entzugserscheinungen
- körperliche Folgeerscheinungen
- Krankheitseinsicht und Motivation zur Abstinenz
Hat sich die Suchtberatung einen Überblick über die Gesamtsituation verschafft, ist
das
weitere
Vorgehen
von
der
Krankheitseinsicht
und
von
der
Behandlungsmotivation abhängig. Neben der finanziellen Seite ist
mit dem
Therapieplan auch die Form der Behandlung und eine geeignete Einrichtung
festzulegen. Zu klären ist ebenfalls die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
oder den Rentenversicherungsträger.
Das Stadium der Suchterkrankung, der Schweregrad von Begleiterkrankungen, die
Motivation des Kunden, das soziale Umfeld oder auch die Zahl und Dauer etwaiger
Vorbehandlungen entscheiden, ob eine ambulante oder stationäre Behandlung
durchgeführt werden soll5.
Am Beispiel der Caritas, Obstmarkt 28, 90403 Nürnberg wird die Kontaktphase
näher beschrieben:
In die Sprechstunde jeden Freitag von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr können Suchtkranke
freiwillig nach Terminvereinbarung kommen und erhalten nach dem Warteprinzip die
Möglichkeit auf ein Gespräch. In diesem Aufnahmegespräch wird geklärt, welche
Suchterkrankung vorliegt, wobei Kunden, die illegale Drogen konsumieren, an die
Mudra und Lilith e.V. verwiesen werden. Die Stadtmission und Caritas betreuen
Suchterkrankte legaler Drogen, wobei die Caritas sich zusätzlich schwerpunktmäßig
um den Personenkreis der Migranten aus dem russischsprachigen Raum kümmert.
Weiterhin wird in diesem Gespräch gemeinsam die Fallgeschichte erarbeitet und die
Möglichkeiten der Behandlungen (stationär oder ambulant) sowie die Kosten
aufgezeigt und Informationsmaterial ausgehändigt.
4
5
vgl. Prof. Dr. Dieter Athen: „Alkohol“ Informationsschrift des Bayr. Gesundheitsministerium
vgl. Prof. Dr. Dieter Athen: „Alkohol“ Informationsschrift des Bayr. Gesundheitsministerium
Seite 13 von 28
Der Kunde hat dann eine Woche Bedenkzeit, um einen Termin mit dem Therapeuten
der Einrichtung zu vereinbaren. Im Moment beträgt die Wartezeit für einen Termin
beim Therapeuten ca. 2 Monate.
In der Regel werden beim Therapeuten 3-5 Gespräche vor dem Beginn einer
(stationären/ambulanten) Behandlung durchgeführt.
Sowohl über das stattgefundene Aufnahmegespräch als auch über
Therapiebeginn kann von der Einrichtung eine Bestätigung ausgestellt werden.
den
2.) Entgiftungsphase
Eine Entgiftung wird vorwiegend in den Allgemeinen Krankenhäusern und in den
Psychiatrischen Krankenhäusern durchgeführt. Eine Entgiftung in der Psychiatrie hat
den Vorteil, dass durch ein Therapeutenteam mit Arzt, Psychologe, Suchttherapeut,
Sozialpädagoge und Pflegekräften eine spezialisierte Behandlung angeboten werden
kann, die sich neben der Entgiftung auch intensiv mit der Motivation befasst.
Zu den wichtigsten Aufgaben in den ersten Wochen der Behandlung gehören
Maßnahmen zur Förderung der Krankheitseinsicht und der Hinführung zu einer
dauerhaften Motivation. Die Kosten für eine Entgiftung werden von der
Krankenkasse übernommen6.
3.) Entwöhnungsphase
Im Rahmen der Entwöhnung soll das individuelle Bedingungsgeflecht der
Abhängigkeit aufgedeckt und in seiner Wirkungsweise abgeschwächt werden.
Momentan geht die Entwicklung bei einer stationären Entwöhnungsbehandlung zu
kurz- und mittelfristigen Aufenthalten (zwischen 4 Wochen und 4 Monaten). Im
Einzelfall kann ein längerer Aufenthalt erforderlich sein.
Nach der Entgiftung ist es sinnvoll, die Entwöhnungstherapie nahtlos anzuschließen,
um Rückfälle aufgrund langer Zwischenpausen zu vermeiden. Durch die
Suchtberatung wird an den Rentenversicherungsträger eine schriftliche
Therapieempfehlung gegeben, was im jeweiligen Fall am sinnvollsten wäre.
Bei ausreichender Motivation, einigermaßen geordneten Verhältnissen und nur
mäßig ausgeprägten körperlichen und seelischen Störungen kann eine ambulante
Behandlung in Frage kommen.
Bei einer ambulanten Rehabilitation ist zu berücksichtigen, dass die
Entwöhnungsbehandlung mit einem ganz erheblichen Zeitaufwand für den
Abhängigen verbunden ist, da in den ersten Wochen und Monaten sehr häufige und
intensive Gespräche erforderlich sind.
Im Mittelpunkt der Rehabilität steht bei der stationären und ambulanten Entwöhnung
die Psychotherapie.
Die Einbeziehung von Familieangehörigen, insbesondere von Partnern in den
Behandlungsprozess sollte frühzeitig erfolgen, um die sozialen Beziehungen zu
klären und ggf. neu auszurichten7.
6
7
vgl. Prof. Dr. Dieter Athen: „Alkohol“ Informationsschrift des Bayr. Gesundheitsministerium
vgl. Prof. Dr. Dieter Athen: „Alkohol“ Informationsschrift des Bayr. Gesundheitsministerium
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4.) Nachsorgephase
Die Nachsorgephase umfasst die Strategien nach der Therapie. Diese werden im
Folgenden beschrieben.
7. Strategien nach der Therapie
Ein
nahtloser
Übergang
von
einer
stationären
oder
ambulanten
Entwöhnungsbehandlung in die Nachsorge trägt zu einem nachhaltigen
Therapieerfolg bei. Die Nachsorge wird von Suchtberatungsstellen, psychosozialen
Beratungsstellen, Psychiatern, Allgemeinärzten, suchtmedizinischen Ambulanzen
und Selbsthilfegruppen angeboten. Entsprechende Adressen können der
Klinikübersicht im Anhang 2 entnommen werden.
Die Nachsorge wird ambulant durchgeführt und sollte im Vorfeld langfristig angesetzt
sein. Besteht weiterhin eine hohe Rückfallgefährdung, ist an eine Aufnahme in einer
Übergangseinrichtung oder, zeitlich begrenzt, in einer Einrichtung des betreuten
Wohnens zu denken8.
Der Bedarf an Nachsorge wird in der Regel von der Klink festgestellt und bei dem
Rentenversicherungsträger gemeldet.
Bei der gesellschaftlichen Wiedereingliederung ist der Suchtkranke insbesondere auf
die Unterstützung des Partners und der Familie angewiesen. Die kritische Zeit nach
einer Entwöhnungsbehandlung sind erfahrungsgemäß die ersten 3 Monate.
Diverse Studien belegen, dass arbeitslose Alkoholabhängige besonders große
Rückfallquoten aufweisen. Arbeitslose weisen im Vergleich zu Erwerbstätigen bereits
zu Beginn der Behandlung eine Reihe von Merkmalen auf, die im Allgemeinen eine
schlechtere Prognose, d.h. eine höhere Rückfälligkeit, erwarten lassen (z.B. deutlich
höherer Alkoholkonsum, befanden sich bereits vorher schon einmal in einer
Behandlung, leben häufiger alleine). Auffällig ist weiter, dass Arbeitslose doppelt so
häufig die Rehamaßnahme vorzeitig beenden. Nach Ablauf von 6 Monaten nach
abgeschlossener Therapie sind 45% wieder rückfällig und bei denen, die die
Behandlung vorzeitig abbrechen, steigt die Rückfallquote auf 87%9.
8
vgl. Prof. Dr. Dieter Athen: „Alkohol“ Informationsschrift des Bayr. Gesundheitsministerium
vgl. Joachim Körkel: Rückfalle arbeitsloser Suchtkranker: Fakten und Folgerungen für die
Rückfallprävention
9
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Selbsthilfeeinrichtungen in Nürnberg (umfassende Liste im Stadtwegweiser):
Bei geplanter Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe empfiehlt es sich mindestens 3
Gruppen vor einer Entscheidung anzuschauen.
www.stadtwegweiser.nuernberg.de
Übersicht über Selbsthilfegruppen in Nürnberg finden Sie unter:
http://www.kiss-nuernberg.de/
Beispielhaft seien hier genannt:
Alkohol:
Anonyme Alkoholiker (AA), Fürtherstr. 83a, 90429 Nbg –
Tel.: 267347
Blaues Kreuz, Gugelstr. 31, 90443 Nbg - Tel.: 441920
Guttempler, Kontakt 0911/457939
Freundeskreis, Speyererstr. 16, 90443 Nbg. Tel.: 0911/807269
Kreuzbund, Obstmarkt 28, 90403 Nbg. Tel.: 0911/3939495
für Frauen:
Frauenselbsthilfegruppe „Alkoholfrei leben mit uns“
beim Regionalzentrum für Selbsthilfegruppen, Frauentorgraben
69, 90443 Nbg – Tel: 663687
illegale Drogen:
Nacotics Anonymus, Leipzigerstr. 25, 90491 Nbg –
Tel.: 9346487
Medikamente:
Nacotics Anonymus, Leipzigerstr. 25, 90491 Nbg –
Tel.: 9346487
Spielsucht:
Anonyme Spieler (GA) über Regionalzentrum für
Selbsthilfegruppen – Tel.: 2349449
Notunterkunft:
Hängematte e.V., Imhoffstr. 28, 90429 Nbg – Tel.: 2876555
(nur für Konsumenten illegaler Drogen)
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8. Nachbetreuung durch die ARGE
Alle Nachsorgemaßnahmen sollten in enger Kooperation zwischen der
Suchtberatungsstelle und dem verantwortlichen Arbeitsvermittler/Fallmanager der
ARGE stattfinden.
Bei Bedarf koordiniert der Arbeitsvermittler/Fallmanager die Zusammenarbeit mit
dem Sozialamt, dem Wohnungsamt und der Schuldnerberatung.
Weitere sinnvolle Strategien der Nachbetreuung können sein:
- höhere Kontaktdichte
- Fallabgabe an das Fallmanagement
- Maßnahmeangebote:
- Trainingsmaßnahme Aktivieren & Orientieren
- Integrationskurs beim BAMF
- BüS FM
- § 16d – Arbeitsstellen
9. Integration in den Arbeitsmarkt
Bei Vorliegen einer Suchterkrankung, bzw. insbesondere nach erfolgreichem
Abschluss einer entsprechenden Entwöhnungstherapie, können sämtliche
Instrumente des SGB II und SGB III in höchtsmöglichem Umfang (Förderhöhe/dauer) ausgeschöpft werden.
Damit sollen
-
mangelnden Strukturen
Rückfall in alte Gewohnheiten
fehlende Perspektiven
mit der Folge, dass eine zukünftige berufliche Eingliederung zumindest stark
erschwert bzw. objektiv unmöglich wäre, vermieden werden.
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Anhang 1: Hilfreiche Tipps
Wie spreche ich die Suchtproblematik an?
Besonders hilfreich hat sich die Methode der Kurzintervention (Motivierende
Gesprächsführung) erwiesen, da diese auch von „nicht Fachleuten“ angewandt
werden kann. Auszugsweise stellen wir hier einen Leitfaden vor:
a) small-talk, Wertschätzung
„Schön, dass Sie sich für unser Gespräch Zeit nehmen“
b) Anteilnahme
„Ich sorge mich, da wir mit der Vermittlung nicht weiterkommen ...“
„Ich mache mir Gedanken ...“
„Mich beunruhigt ...“
„... und ich möchte Sie auf ein Problem ansprechen, dass sicherlich
damit im Zusammenhang steht.“
c) Ich Botschaft
„Deshalb möchte ich gerne mit Ihnen sprechen“
d) Bezugnahme auf Hinweise und Vermutung äußern
Konkrete Benennung von Fakten und Vorkommnissen ohne Wertung
„Mir ist aufgefallen...“
„Ich vermute, dass Sie ein Alkoholproblem haben...“
„Ich frage mich, ob diese Tatsache damit zu tun hat, dass Sie ein Problem
mit Drogen haben...)
„Ich sorge mich, weil ich vermute, dass Sie ein Suchtproblem haben...“
e) Offene Fragen stellen
„Wie sehen Sie das?“
„Dies ist sicherlich eine Erklärung für ..., trotzdem räumt dies meinen
Verdacht nicht ganz aus.“
„Was ich verstehe/höre ist ...“
Hier ist der Aufbau von Motivation möglich – siehe Gesprächsführung
f) Empfehlung formulieren - Eigenverantwortung betonen
„Ich würde mich freuen, wenn Sie über die Veränderung Ihres
Alkoholkonsums nachdenken würden“
„Der/Die Einzige, der/die daran etwas ändern kann, sind letztlich (natürlich)
Sie selbst“
„Es liegt in Ihrer Entscheidung etwas zu verändern.“
Hinweise auf Hilfe durch Beratungsstellen, Selbsttest, Infomaterial mitgeben
g) Zusammenfassung und Zukunftsperspektive
„Ich habe das Thema heute angesprochen, weil ich mir Sorgen um Sie
mache“
„Es war mir wichtig, es anzusprechen und Ihre Meinung zu hören“
„Sollte ich bemerken, dass keine Veränderung eintritt, werde ich das
Thema erneut ansprechen“
Seite 18 von 28
Hilfreiche Tipps bei „unerwünschten“ Reaktionen
Vermeiden von Diskussionen/Streitgesprächen/Konfrontationen
Statt dessen:
Verständnis zeigen
„Ich kann gut verstehen, dass Sie meine Vermutung ärgert...“
„Ich habe gerade das Gefühl, Ihnen zu nahe getreten zu sein...“
„Ich kann Ihren Ärger, Ihre Reaktion nachvollziehen...“
Entscheidungsfreiheit – Autonomie des Kunden betonen
selbst bei angedrohter Sanktion gibt es diese Entscheidungsfreiheit
„Es liegt in Ihrer Entscheidung...“
Normalisieren
Normalisieren Sie die Verärgerung und Feindseligkeit ihnen gegenüber!
Lassen Sie der Kundin / dem Kunden ein paar Minuten Zeit, ihrem Ärger
Luft zu machen.
Klarheit
Ggf. unterbrechen und Regeln für das weitere Gespräch aufstellen.
„Ich verstehe, dass Sie ärgerlich sind und ich möchte mir Ihren Ärger auch
anhören. Dies geht aber nur, wenn Sie (mit dem Brüllen aufhören, mit
Beleidigungen aufhören, etc)
Begrenzen
Gespräch beenden, wenn keine Kommunikation mehr möglich ist
Seite 19 von 28
Anhang 2: Beispiele für Kliniken im Bezirk Mittelfranken
Nürnberg:
Klinikum Nürnberg Nord
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (Haus 19)
Professor- Ernst- Nathan- Str. 1, 90419 Nbg, Tel.: 3983717
www.klinikum-nuernberg.de
- niedrigschwelliger Drogenentzug
- Suchtambulanz
Krankenhaus Ansbach
Station 4
Neumarkter Straße 6, 90518 Altdorf Tel.: 09187/800214
Erlangen:
Universitätsklinikum Erlangen
Psychiatrische und psychotherapeutische Klinik
SchwabachAnhang 6, 91054 Erlangen, Tel.: 09131/ 8534597
www.klinikum-uni-erlangen.de
- allgemeine Abhängigkeitserkrankungen
- qualifizierte Suchttherapie
- Essstörung
Bezirk Mittelfranken:
Klinikum am Europakanal
Klinik für Psychiatrie, Sucht, Psychotherapie und –somatik
Am Europakanal 71, 91056 Erlangen, Tel.: 09131/ 753-0
www.klinikum-am-europakanal.de
- Suchtmedizin
- Alkohol- und Medikamentenentgiftung
- Drogenentzug
Frankenalbklinik Engelthal
Klinik für Psychiatrie, Suchtrehabilitation u.a.
Reschenbergstraße 20, 91238 Engelthal, Tel: 09158/926-0
www.frankenalbklinik.de
- Langzeitentwöhnung für Alkoholkranke
- Rehabilitation für Drogenabhängige
Bezirksklinikum Ansbach
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und –somatik
Feuchtwanger Straße 38, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/ 4653-0
www.bezirksklinikum-ansbach.de
- Suchtambulanz
- Tagesklinik für chronisch schwer und mehrfach beeinträchtigte
Abhängige
Seite 20 von 28
Anhang 3: Eine Auswahl von Suchtmitteln
Die folgende Darstellung von Suchtstoffen/-arten soll Ihnen soweit als möglich einen
kleinen Überblick über entsprechende Suchtmittel bezüglich ihrer Inhaltsstoffe,
Wirkung und ihres Suchtpotentiales geben.
Die Auswahl der hier dargestellten Suchtmittel bezieht sich auf ihre Relevanz in der
Arbeitsvermittlung und der Häufigkeit ihres Auftretens. Es ist uns an dieser Stelle
kein Anliegen eine vollständige Darstellung aller existierenden Suchtstoffe (-arten)
vorzunehmen.
Alkohol (legal)
Inhalt:
Wirkung:
Suchtpotential:
Äthylalkohol, der durch Vergärung von Zucker aus
unterschiedlichen Grundstoffen gewonnen wird.
Löst Spannungen, Hemmungen, innere Ängste, steigert
Selbstbewusstsein, vertreibt schlechte Laune und Probleme,
wirkt beruhigend, erleichternd, euphorisierend, betäubend,
Physische und psychische Abhängigkeit entwickelt sich über
einen längeren Zeitraum. Bei einer „starken“ Abhängigkeit kann
ein abruptes Absetzen zu gefährlichen Entzugserscheinungen
führen. 10
Cannabis (illegal)
Inhalt:
Ist eine Gattung der Hanfgewächse mit psychoaktiven
Wirkstoffen. Wirkbestandteil ist das THC.
Bereits vorhandenen Gefühle und Stimmungen - ob positiv oder
Wirkung:
negativ - werden durch den Wirkstoff verstärkt, Anhebung der
Stimmungslage, Gefühl der Entspannung, der inneren Ruhe und
Ausgeglichenheit, geminderten Antrieb und einer Tendenz zur
Passivität, heiteres Gefühl, verbunden mit einer gesteigerten
Kommunikationsfähigkeit, Verstärkung des sexuellen Gefühls.
Suchtpotential:
Eine psychische Abhängigkeit kann bei starkem Konsum über
einen längeren Zeitraum auftreten.11
Ecstasy (illegal)
Inhalt:
Wirkung:
Suchtpotential:
Ecstasy = Sammelbegriff für Amphetaminderivate. Sie lassen
sich zwischen Amphetaminen und Halluzinogenen einordnen>
Entaktogene.
Psychische/emotionale Verstärkung, aufputschende Effekte.
Eine psychische Abhängigkeit kann bei häufigem Konsum
über längeren Zeitraum eintreten. Gefahr besteht, dass nur noch
von Party zu Party gelebt wird u. der Alltag keine Bedeutung
mehr hat.12
10
(vgl.http://www.dhs.de/web/suchtstoffe/alkohol.php?flashvideo=Droge_Alkohol.flv&skinfile=videoflash-de-skin2.swf&autoplay=true&loop=false )
11
(vgl.http://www.dhs.de/web/suchtstoffe/cannabis.php?flashvideo=Droge_Cannabis.flv&skinfile=video
-flash-de-skin2.swf&autoplay=true&loop=false )
12
(vgl. Info Booklet XTC der Mudra Nbg, 3. Auflage 2002 in Verbindung mit
http://www.gapinfo.de/gesundheitsamt/alle/sucht/stoffe/hallu/index.htm)
Seite 21 von 28
Heroin (illegal)
Inhalt:
Wirkung:
Suchtpotential:
Kokain (illegal)
Inhalt:
Wirkung:
Suchtpotential:
LSD (illegal)
Inhalt:
Wirkung:
Suchtpotential:
13
Gehört zu der Substanzgruppe der Opiate und Opioide. Wird aus
der
Morphinbase
hergestellt
durch
Erwärmen
mit
Essigsäureanhydrid / Acetylchlorid.
Wirkt beruhigend, entspannend, schmerzlösend, gleichzeitig
bewusstseinsmindernd und stark euphorisierend. Es dämpft die
geistige Aktivität und beseitigt negative Empfindungen wie
Angst, Unlust und Leere. Probleme, Konflikte und Belastungen
des Alltags werden nicht mehr als solche wahrgenommen,
unangenehme
Wahrnehmungen
und
Reize
werden
ausgeblendet. Der Konsument fühlt sich glücklich und zufrieden.
Bei regelmäßigem Konsum entsteht eine starke körperliche und
psychische Abhängigkeit.13
Eine entstandene psychische Abhängigkeit hält auch bei
Abstinenz einen sehr langen Zeitraum an. Das Suchtpotential
dieses Wirkstoffes ist sehr hoch!
Wird mit verschiedenen chemischen Prozessen aus den Blättern
des Kokastrauches gewonnen (weißes Pulver).
Örtlich betäubend, große Unruhe u. allgemeine Erregung, starke
Euphorie, Steigerung der Sinneswahrnehmung u. des
Selbstbewußtseins, starke geistige u. sexuelle Stimulation,
Wachsamkeit, Rededrang.
Starke psychische Abhängigkeit bei regelmäßigem Konsum.
Auch bei episodischem Gebrauch kann eine psychische
Abhängigkeit entstehen.14
Natürlich vorkommende Lysergsäure wird im Labor chemisch
variiert.
Filterung des Gehirns von Reizen verändert sich, was eine
Wahrnehmungsveränderung sowohl der eigenen Person, als
auch der Umwelt zur Folge hat, wie z. B. Halluzinationen aller
Sinnesorgane.
Eine psychische Abhängigkeit kann bei häufigem Konsum über
einen längeren Zeitraum eintreten.15
(vgl. http://www.dhs.de/web/suchtstoffe/heroin.php )
14
(Vgl.http://www.dhs.de/web/suchtstoffe/kokain.php?flashvideo=Droge_Kokain.flv&skinfile=videoflash-de-skin2.swf&autoplay=true&loop=false in Verbindung mit Info Booklet Kokain der Mudra Nbg,
3. Auflage 2002)
15
(vgl. Info Booklet LSD der Mudra Nbg, 3. Auflage 2002 in Verbindung mit
http://www.gapinfo.de/gesundheitsamt/alle/sucht/stoffe/hallu/index.htm)
Seite 22 von 28
Medikamente:
Die Medikamentenabhängigkeit gehört zu den am schwersten durchschaubaren und
konkret erfassbaren Suchtformen. Man geht davon aus, dass in Deutschland 1,4 –
1,5 Millionen Menschen von einer Medikamentenabhängigkeit betroffen sind – davon
2/3 Frauen. Ca. 4-5% der verordneten Arzneimittel besitzen ein
Abhängigkeitspotential. Betroffen sind vor allem suchtgefährliche Schmerz-, Schlafund Beruhigungsmittel, aber auch Appetitzügler, Abführ- und Anregungsmittel.
Spitzenreiter sind hier eindeutig Schlaf- und Beruhigungsmittel der Wirkstofffamilie
Benzodiazepine oder Barbitursäure, sowie opiat- und kodeinhaltige Arzneien. Diese
werden häufig bei Spannungs- und Angstzuständen sowie bei starken
psychosomatischen Störungen, Schlafstörungen, Hirnkrampfanfällen, Muskelverspannungen aber auch bei Nervosität, Überlastung und Erschöpfung
verschrieben.
Häufig wird eine Abhängigkeit gefördert durch empfundenen
Leistungsdruck kombiniert mit mangelnden Auszeiten, wenig Ruhe- oder
Regenerationsphasen. Generell können die Ursachen jedoch vielfältig und häufig
schwer zu erkennen sein.
Medikamentenabhängigkeit ist häufig ärztlich bedingt, da im Regelfall zu Beginn der
Einnahme des Medikamentes ein Rezept verschrieben wird. Aufklärung über das
Suchtpotential des jeweiligen Medikamentes erfolgt von Ärzten und Apothekern nur
in Ausnahmefällen. Die Medikamente sind in einer ersten Zeit oftmals sinnvoll und
medizinisch indiziert, werden dann aber über einen längeren Zeitraum und/oder in
höherer Dosis verschrieben bzw. eingenommen als notwendig. Nicht jede
regelmäßige Einnahme ist missbräuchlich, der Übergang zur Sucht ist jedoch oft
fließend und geschieht unauffällig. Die sogenannte „stille“ Sucht wird häufig nicht
erkannt, denn medikamentenabhängige sind sozial unauffällig und nur in seltenen
Fällen stigmatisiert.
Werden die Medikamente über einen längeren Zeitraum (das können bei einem
Schlaf- oder Beruhigungsmittel schon einige Wochen sein) missbräuchlich
verwendet, können die Nebenwirkungen und Langzeitfolgen schwerwiegend sein.
Generell können Medikamente je nach Wirkstoff zu einer psychischen und
körperlichen Abhängigkeit führen.16
Speed (illegal)
Inhalt:
Wirkung:
Suchtpotential:
2-Amino-1-Pehenyl-Propan ist eine synthetische Substanz und
gehört zu den Amphetaminen.
In der Regel führt es zu einer euphorisierenden Wirkung, bedingt
Aktivitätserhöhungen und unterdrückt Warnsignale wie Hunger,
Durst oder Müdigkeit.
Es besteht das Risiko der Entwicklung einer psychischen
Abhängigkeit bei häufigem Konsum über längeren Zeitraum.17
16
(vgl. www.psychosoziale-gesundheit.net/psychiatrie/medikamente.html,
www.suchtpraevention-zh.ch/suchtmittel/medikamente/medikamente.htm
www.dhs.de/web/suchtstoffe/medikamente.php?flashvideo=MedikamentenMissbrauch.flv&skinfile=video-flash-de-skin2.swf&autoplay=true&loop=false )
17
(vgl. Info Booklet Speed der Mudra Nbg, 3. Auflage 2002)
Seite 23 von 28
Weiter Formen von Suchterkrankungen:
Essstörung:
Essstörungen sind der Versuch mit Essen bzw. Nicht-Essen Schwierigkeiten zu
bewältigen, die auf andere Art und Weise scheinbar nicht gelöst werden können.
Essstörungen haben psychische Hintergründe, wirken sich körperlich aus und sind in
vielen Dingen einer Sucht sehr ähnlich. Daher werden sie als psychosomatische
Erkrankungen mit Suchtcharakter bezeichnet.
Essstörungen können in vier Krankheitsbilder unterteilt werden:
1.
2.
3.
4.
Anorexia Nervosa (Magersucht)
Bulimia Nervosa (Ess-Brech-Sucht)
Andere so genannte atypische Essstörungen
Adipositas (Fettsucht) /
(gehört lt. DHS nicht zur den Essstörungen, ist
jedoch nicht selten durch psychische Probleme verursacht.)
Bei den Essstörungen dauert es oft Jahre bis sie erkannt und behandelt werden.
Daher spricht der Bundesfachverband Essstörungen auch von einer „heimlichen“
Krankheit. Die Beratung erfordert essstörungsspezifische Kompetenz. Die
Behandlung erfolgt durch einen multidisziplinären (medizinischen und
psychotherapeutischen) Ansatz. Häufig findet man bei den Betroffenen auch weitere
Suchtstörungen.18
Glücksspiel:
Das
Pathologische
Glücksspiel
ist
als
eigenständiges
Krankheitsbild
(Impulskontrollstörung/Verhaltenssucht) innerhalb der psychischen Störungen
anerkannt. Jedoch handelt es sich sowohl um eine psychosomatische Störung als
auch um eine Suchterkrankung und bedarf damit gegebenenfalls auch einer
entsprechenden
Rehabilitation
mit
glücksspielerspezifischen
Behandlungsangeboten.
Zu unterscheiden ist bei der Glücksspielsucht, wie auch bei den stoffgebundenen
Suchtformen, zwischen Gebrauch, Missbrauch und Sucht. Die Übergänge zwischen
den Phasen sind fließend, die Symptome ähneln oft denen der stoffgebundenen
Süchten: ausschließliches Denken an das Glücksspiel, suchttypische Merkmale wie
Kontrollverlust („Nichtaufhörenkönnen“), Abstinenzunfähigkeit, Vernachlässigung von
Familie, Freunde und Hobbys, Beschaffungskriminalität, etc.19
18
(vgl. http://www.dhs.de/web/suchtstoffe/essstoerungen.php)
19
(vgl. http://www.dhs.de/web/suchtstoffe/gluecksspiel.php)
Seite 24 von 28
Anhang 4: Angebote der Beratungsstellen Nürnberg
Caritas
Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke
Obstmarkt 28, 90403 Nürnberg
Tel: 0911 / 23 54 – 181, Fax: 0911 / 23 54 – 189
[email protected]
Beratung für Menschen mit Suchtproblemen und deren Angehörige, Freunde,
Arbeitskollegen; muttersprachliche Beratung für russischsprachige Klienten
- Einzelgespräche, Paar- u. Familiengespräche
- Gruppentherapien
- Ansprechpartner in Krisensituationen
- Vermittlung in stationäre Therapie
- ambulante Therapie
- Seminar für alkoholauffällige Kraftfahrer
- ambulantes Gruppenprogramm zum kontrollierten Trinken (AKT)
Stadtmission Nürnberg e.V.
Stadtmission - Suchthilfezentrum - Information, Beratung, Therapie
von Frauen für Frauen
Solgerstr. 21, 90429 Nürnberg
Tel: 0911 / 2 77 39 – 0, Fax: 0911 / 2 77 39 -10
[email protected]
Information und Beratung (auch zu Essstörungen!), ambulante Einzeltherapie und
Rehabilitation, Frauentherapiegruppe, Frauenselbsthilfegruppe, Entspannungsgruppe, Vermittlung in Fachkliniken, ambulante Weiterbehandlung/Nachsorge
Stadtmission - Ambulante Weiterbehandlung
Solgerstr. 21, 90429 Nürnberg
Tel: 0911 / 2 77 39 – 0, Fax: 0911 / 2 77 39 -10
[email protected]
Regelmäßige Einzel- und Gruppengespräche, Thematisierung bestehender
Probleme z.B. am Arbeitsplatz, rechtzeitiges Erkennen eines möglichen
Rückfallrisikos, Bearbeitung von Krisen, auch bei Rückfällen, Knüpfung neuer
Kontakte, Freizeitgestaltung
Stadtmission - Nachsorge für Suchtkranke
Martin-Treu-Str. 27, 90403 Nürnberg
Tel: 0911 / 2 05 98 30, Fax: 0911 / 2 02 92 16
[email protected]
Betreute Wohngemeinschaft und Betreutes Einzelwohnen, Gesprächsgruppen,
Einzelgespräche, Freizeitaktivitäten, Maßnahmen zur Rückfallvorsorge
Seite 25 von 28
Lilith e.V. – Verein zur Unterstützung von Frauen mit Drogenproblematik
- Zielgruppe sind Frauen, die illegale Drogen konsumieren oder konsumiert haben
- Kinder von (ehemals oder aktuell) Drogenkonsumierenden
- Weibliche Angehörige von (ehemals oder aktuell) Konsumentinnen
Bogenstr. 30, 90459 Nürnberg
Tel: 0911 / 47 22 18, Fax: 0911 / 47 22 85
[email protected]
Lilith - FrauenBeratung
Beratungs- und Informationsangebote zu Themen wie Suchtmittelkonsum und –
abhängigkeit; persönliche und psychosoziale Thematiken (z.B. Familie,
Beziehungen, Gewalterfahrungen, Überschuldung, Wohnen und Arbeit)
Lilith - Liliput – Beratung für Mutter und Kind
Beratungs- und Informationsangebote zu Themen wie Erziehung und Entwicklung
des Kindes, Verhütung, Schwangerschaft und Geburt, Suchtmittelkonsum und
Schwangerschaft; Kostenlose Ausgabe von Schwangerschaftstest, Erstlingsausstattung, Spielsachen, Kinderkleidung usw.
Lilith - FrauenCafé
Verpflegung, Wäsche waschen, Schwangerschaftstest
Freizeitgestaltung, Kleiderkammer, Kinderbetreuung
machen,
duschen,
Mudra
Substitution:
mudra - subway – psychosoziale Begleitung für Substituierte
Ludwigstr. 61, 90402 Nürnberg
Tel. 0911 / 20 59 746, Fax: 0911 / 20 59 747
[email protected]
Unterstützung von Substituierten in lebenspraktischen Bereichen, Entwicklung neuer
Perspektiven, Beratung von Angehörigen;
subway.beratung, subway.café und subway.freizeit
mudra - substanz Subsitutionsambulanz
Stromerstr. 12, 90443 Nürnberg
Tel. 0911 / 24 06 872, Fax: 0911 / 24 06 873
[email protected]
ärztliche Behandlung (Wiederherstellung und Stabilisierung der körperlichen und
psychischen Gesundheit) und psychosoziale Begleitung (Sicherung einer materiellen
Grundversorgung, Entwicklung neuer Lebensperspektiven, Lösung aus der
Drogenszene); überschneidende Angebote von subway
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Beratung & Betreuung:
mudra Info- und Beratungszentrum
Ottostr. 18, 90402 Nürnberg
Tel: 0911 / 20 59 744
Fax: 0911 / 20 59 747
[email protected]
Aufklärung, Safer-use-Tipps, Angebote zur Körperhygiene, Lebensmittelvergabe,
Kleiderkammer, Vermittlung in andere Einrichtungen, Beratung und Informationen zu
begleitenden Themen (Ämterangelegenheiten, gesundheitliche Fragestellungen),
problemorientierte Beratung, Angebote für Angehörige; muttersprachliche Beratung
(Italienisch, Türkisch, Kurdisch, Russisch, Arabisch, Englisch)
mudra Migration
Ottostr. 18, 90402 Nürnberg
Tel: 0911 / 20 59 744, Fax: 0911 / 20 59 747
[email protected]
Muttersprachliche Beratung (Türkisch, Russisch, Italienisch, Kurdisch, Arabisch) für
Drogenkonsumenten und deren Angehörigen unter Einbeziehung familiärer,
kultureller und migratorischer Aspekte, niedrigschwellige psycho-soziale Begleitung
und Betreuung uvm.
Therapie und Rehabilitation:
cleanEx - Ambulante Therapie und psychologische Beratung
Wirthstr. 36, 90459 Nürnberg
Tel: 0911 / 45 96 935, Fax: 0911 / 4312 21 17
[email protected]
Ambulante Psychotherapie für ehemalig und aktuell drogenkonsumierende Klienten,
ambulante Rehabilitation, klinisch-psychologische Beratung bei komorbider
Problematik (Sucht mit psychischer Störung), Gruppentherapie
Hier werden nur die Angebote unserer Kooperationspartner aufgeführt, natürlich gibt
es noch weitere in Nürnberg.
Gesondert wollen wir jedoch auf den Verein dick und dünn Nürnberg e.V. –
Beratung für Frauen mit Essstörungen (www.fen-net.de/dickundduenn/)
aufmerksam machen, da Beratung in diesem Bereich lediglich von der Stadtmission
angeboten wird. Im Grunde können sich auch Männer mit Essstörungen an den
Verein wenden, werden dann aber an entsprechend andere Angebote
weitervermittelt.
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Literaturverzeichnis
Seminarunterlagen
Schwerpunkt Gesundheitshilfen
Dozentin Daniela Darm
Georg-Simon-Ohm Fachhochschule
WS 2004/ SS 2005
Info Booklet XTC
Mudra – Drogenhilfe e.V.
3. Auflage 2002
Info Booklet Kokain
Mudra – Drogenhilfe e.V.
3. Auflage 2002
Info Booklet LSD
Mudra – Drogenhilfe e.V.
3. Auflage 2002
Info Booklet Speed
Mudra – Drogenhilfe e.V.
3. Auflage 2002
Prof. Dr. Volker Happel
Lehrunterlagen zum Downloaden
Psychotherapien - Motivierende Gesprächsführung - Helplines 2003 Wahrnehmung
www.dhs.de
www.gapinfo.de
www.psychosoziale-gesundheit.ne
www.suchtpraevention-zh.ch
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