Schriftenreihe der ARGE Nürnberg Band 1: Sucht
Transcription
Schriftenreihe der ARGE Nürnberg Band 1: Sucht
Schriftenreihe der ARGE Nürnberg Band 1: Sucht Suchterkennung und Umgang mit der Suchtproblematik in der Arbeitsvermittlung / im Fallmanagement Wir bewegen und fair-mitteln Menschen Die Bedeutung der Suchtproblematik im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit und der neu gegründeten ARGE, wurde bereits 2004 erkannt. Aus dieser Erkenntnis heraus trafen sich damals Vertreter der Suchtberatungsstellen, der Stadt Nürnberg, des Bezirks Mittelfranken, der Stadt Nürnberg und der ARGE Nürnberg zu ersten Sondierungsgesprächen. Ein knappes halbes Jahr später wurde zwischen den Suchtberatungsstellen (Caritas, Lilith e.V., mudra, Stadtmission) und der ARGE Nürnberg eine Kooperationsvereinbarung getroffen, die die Zusammenarbeit zwischen diesen Kooperationspartnern regelt. Mit halbjährlichen Konsolidierungsgesprächen wurden Erkenntnisse, Erfahrungen, aber auch Bedarfe eruiert. Es stellte sich heraus, dass die ARGE Nürnberg wesentlich weniger Personen an Suchtberatungsstellen verwies, als bundesweit auf die Gesamtbevölkerung bezogen Suchtabhängige geschätzt wurden. Aus der sich daraus ergebenden Diskrepanz wurde ein entsprechender Handlungsbedarf ersichtlich. Der aufgrund dessen von der ARGE Nürnberg neu gegründete Arbeitskreis Sucht erhielt den Auftrag Ursachen hierfür zu erforschen und Hilfsmittel zum besseren und professionelleren Umgang mit Suchterkrankten in der ARGE Nürnberg zu finden. Mit einer Fragebogenaktion unter den Arbeitsvermittlern und Fallmanagern wurden vorhandene Kenntnisse und daraus resultierende Folgen, Wünsche und Anregungen abgefragt. Die Auswertung dieser Fragebogenaktion machte einen Handlungsbedarf in den Bereichen Wissensvermittlung und Gesprächsführung deutlich. Unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitsvermittler und Fallmanager wurde dieses Handbuch erstellt. In diesem wird kurz und knapp, das Thema „Sucht“ und der daraus resultierende Umgang mit den Betroffenen dargestellt. Seite 2 von 28 Bei der Erarbeitung dieses Handbuches wurde der Arbeitskreis Sucht tatkräftig von den Suchtberatungsstellen unterstützt. Deren Wissen und Erfahrungen flossen mit ein und fanden entsprechende Berücksichtigung. Hierfür bedanken wir uns recht Herzlich! Viele Beteiligte wurden im Vorfeld bewegt, viele Kunden werden hoffentlich nun noch effizienter bewegt, damit schließlich die bewegten Menschen fair behandelt und fairmittelt werden können. Der Arbeitskreis Sucht Johannes Aßmann, Simone Fink, Beate Heider, Simona Hildebrandt, Britta Mennicke, Diana Sams, Renate Schneller, Gernot Reichl (in alphabetischer Reihenfolge) Impressum Herausgeber: ARGE Nürnberg, Geschäftsführung Texte: Arbeitskreis „Sucht“ der ARGE Nürnberg Layout: Arbeitskreis „Sucht“ der ARGE Nürnberg Auflage: 500 Rechte: Nachdruck – auch auszugsweise- nur mit Quellenangabe gestattet. Stand: Februar 2009 Seite 3 von 28 Inhaltsverzeichnis 1. WAS IST SUCHT?................................................................................................. 5 2. INDIZIEN FÜR DAS ERKENNEN VON SUCHTKRANKHEITEN .......................... 5 3. GESPRÄCHSFÜHRUNG....................................................................................... 7 4. ZUSAMMENARBEIT MIT DEM ÄRZTLICHEN DIENST ..................................... 11 5. IST EINE EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG ERFORDERLICH?................ 12 6. STEUERUNG WÄHREND DER THERAPIE BZW. ENTWÖHNUNGSPHASE ... 13 1.) Kontaktphase .............................................................................................................................................. 13 2.) Entgiftungsphase....................................................................................................................................... 14 3.) Entwöhnungsphase................................................................................................................................... 14 4.) Nachsorgephase ........................................................................................................................................ 15 7. STRATEGIEN NACH DER THERAPIE ............................................................... 15 8. NACHBETREUUNG DURCH DIE ARGE ............................................................ 17 9. INTEGRATION IN DEN ARBEITSMARKT.......................................................... 17 ANHANG 1: HILFREICHE TIPPS............................................................................ 18 ANHANG 2: BEISPIELE FÜR KLINIKEN IM BEZIRK MITTELFRANKEN............. 20 ANHANG 3: EINE AUSWAHL VON SUCHTMITTELN ........................................... 21 ANHANG 4: ANGEBOTE DER BERATUNGSSTELLEN NÜRNBERG .................. 25 LITERATURVERZEICHNIS..................................................................................... 28 Autoren: Johannes Aßmann, Simone Fink, Beate Heider, Simona Hildebrandt, Britta Mennicke, Diana Sams, Renate Schneller, Gernot Reichl Seite 4 von 28 1. Was ist Sucht? Was ist eigentlich Sucht?1 Diese Frage beschäftigt nicht nur Arbeitsvermittler und Fallmanager der ARGE immer wieder, sondern wurde und wird auch von verschiedensten Fachstellen häufig diskutiert. Dies bringt mit sich dass sich das Verständnis für die Begrifflichkeit Sucht und der Umgang damit nach und nach immer wieder verändert. Um eine kleine Hilfestellung zur arbeitsrelevanten Beantwortung der Frage „Was ist Sucht?“ zu geben, wurden hier ein paar Begriffe und Funktionen zusammengetragen. Sucht ist i.d.R. gekennzeichnet durch: • Psychische und/oder physische Abhängigkeit • Dosissteigerung (und in Folge Toleranzentwicklung / der Körper benötigt mit der Zeit mehr vom Suchtmittel für den gleichen Effekt) • Kontrollverlust • Entzugssymptome Häufige Funktionen von Sucht: • Einnahme wird oft als Konfliktlösungsstrategie angewandt • Erzielung von Spannungsabbau • Erleben einer enthemmenden Wirkung (führt z.B. zu einer Steigerung des Selbstbewusstseins und der Konfliktfähigkeit) • Herbeiführung einer Leistungssteigerung • Kompensation (Konfliktlösungsstrategie. vgl. Punkt 1) • Einsatz zur „Überlebenshilfe“ (z.B. bei Trauma, Depression) • Anwendung zur Schmerzbekämpfung • Verdrängungshilfe • „Hilfe“ um gesellschaftliche „Erwartungen“ zu erfüllen (z.B. Rollenerwartungen, etc. …) • Realitätsflucht • Bekämpfung von Langeweile2 Im Anhang 3 erhalten Sie einen Überblick über verschiedene Suchtstoffe, ihre Wirkung und das Suchtpotential. 2. Indizien für das Erkennen von Suchtkrankheiten Neben den offensichtlichen Indizien wie einer Alkoholfahne oder einem schwankenden Gang gibt es noch viele weitere Indizien, die auf eine Suchterkrankung hindeuten. Dabei ist zu beachten, dass Indizien keine Beweise sind. Sie sind regelmäßig doppeldeutig und können ebenso das Abbild einer (akuten) Erkrankung sein und nicht mit einem übermäßigen Suchtmittelgebrauch in Zusammenhang stehen. Die eigene Bewertung dieser Indizien muss über einen längeren Zeitraum stattfinden und kann generell nicht auf einem einmaligen Vorfall aufbauen. 1 offizielle Definition der WHO unter : www.dhs.de 2 (vgl. Seminarunterlagen WS 2004/ SS 2005, Schwerpunkt Gesundheitshilfen, Dozentin Daniela Dahm) Seite 5 von 28 Manche Indizien sind bereits aus den in VerBIS hinterlegten Daten, zum Beispiel aus dem Lebenslauf, ersichtlich: So deuten häufige und kurze Beschäftigungsverhältnisse (unsteter Lebenslauf) ebenso auf eine Suchterkrankung hin wie der berufliche und soziale Abstieg. Auch das Schulversagen bzw. der Lehrstellenabbruch sind Indizien für eine Suchterkrankung. Die Gründe für diese Abbrüche müssen hinterfragt und sollten dokumentiert werden. Dies gilt auch für den Abbruch einer Maßnahme, insbesondere in Verbindung mit Krankheitszeiten und Zeiten unentschuldigten Fehlens. Weitere Indizien können im persönlichen Gespräch beobachtet werden: Deutlich erweiterte Pupillen deuten ebenso auf einen Suchtmittelgebrauch hin wie deutlich verkleinerte Pupillen. Auch stark gerötete Augen, häufig verbunden mit dem „Zuklappen“ der Augen, deuten auf einen Suchtmittelgebrauch hin. Teilt der Kunde den Verlust des Führerscheins mit, stellt sich natürlich die Frage, aus welchen Gründen dieser Führerschein verloren gegangen ist. Häufig dürfte dies im Zusammenhang mit einem Suchtmittelgebrauch stehen. Auch Kunden, die an einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen müssen, haben ihren Führerschein in der Regel aufgrund von Suchtmittelgebrauch verloren. Auch können nette Kunden, die regelmäßig betonen alle Arbeiten machen zu wollen und alles ausüben zu können, mit ihrem Verhalten versuchen, ihre SuchtmittelAbhängigkeit zu verschleiern. Dies korrespondiert häufig damit, dass erst mit dem ersten Vermittlungsvorschlag gesundheitliche Einschränkungen geltend gemacht werden. Weitere Indizien sind beispielsweise: - Tabakfinger - Auszehrung - Verbrennungen an Fingern und Mund - unangemessenes Verhalten - bemüht überkorrektes Auftreten - Depressionen - übermäßiger Gebrauch von Deo oder Parfüm - starke bzw. häufige Stimmungsschwankungen - unverhältnismäßige Benutzung von Nasenspray - Unpünktlichkeit - Zittern - glasige Augen - schlechter Zahnzustand - Gewichtsverlust - Hyperaktivität - Überangepasstheit - Müdigkeit - ungehemmter Redefluss - ständiges Kauen von Kaugummi oder Pfefferminzbonbons - übermäßige Begeisterung - regelmäßiges Nasenbluten - häufiger Arztwechsel - verlangsamtes Sprechen - starkes Schwitzen Diese Aufzählung kann nur beispielhaft sein. Seite 6 von 28 Im Rahmen der Integrationsbemühungen ist es wichtig, rechzeitig an die Möglichkeit zu denken, dass eine Suchterkrankung das relevante Integrationshemmnis darstellt. 3. Gesprächsführung So unterschiedlich die Suchtstoffe und ihre Wirkungsweisen sind, so unterschiedlich sind die Menschen, mit denen wir arbeiten. Was den Einen zur Verhaltensänderung motiviert, kann beim Anderen aufgrund seiner Biographie, seinen Erfahrungen und Einstellungen zu Blockade und Verweigerung führen. Auch kulturelle Hintergründe spielen hier eine Rolle. Besteht der Verdacht, der Kunde hat Suchtmittel konsumiert, muss dies angesprochen werden. Dies sollte beschreibend und fragend erfolgen, z.B. „Ich habe den Eindruck, hier riecht es nach Alkohol. Haben Sie etwas getrunken?“ Dabei steht die Klärung des Sachverhalts bzw. des Suchtproblems im Vordergrund. Wichtig ist dabei, deutlich zu machen, dass nicht die Person als Ganzes beurteilt wird, sondern ihr Verhalten. Oft kann es aber hilfreich sein, seine eigene Einschätzung, als solche gekennzeichnet, dem Kunden mitzuteilen, ggf. in Frageform. Als hilfreich hat sich die „Motivierende Gesprächsführung“ (Motivational Interviewing)3 herausgestellt. Die Motivierende Gesprächsführung ist keineswegs nur eine Gesprächstechnik. Von zentraler Bedeutung ist die Haltung des Vermittlers/ Fallmanagers zum Kunden. Der Vermittler/ Fallmanager überlässt dem Kunden die Verantwortung für Veränderungen. Er tritt nicht als kontrollierender, direktiver Experte für dessen Lebensführung auf, sondern in seiner wahrnehmenden, Dinge ansprechenden und unterstützenden Funktion. Das Menschenbild in der motivierenden Gesprächsführung - Jeder Mensch hat zu jeder Zeit eigene Stärken, Ressourcen und Fähigkeiten. - Jeder Mensch verfügt über eigenes Veränderungspotential. - Das Tempo der Veränderung bestimmt und verantwortet jeder einzelne Mensch nur für sich selbst. - Jeder Mensch kann sich letztlich auch gegen eine Veränderung entscheiden. Er muss sich jedoch der Konsequenzen klar werden. Hierbei sollte auch die objektive Situation in der ARGE mit dem Spannungsfeld - Anforderungen des SGB II einerseits und individuelle Bedürfnisse und Möglichkeiten des Kunden andererseits – klar angesprochen werden. Der Kunde behält dabei die Verantwortung für sein Verhalten, die Konsequenzen seines Verhaltens werden aber deutlich gemacht. Mit Sanktionen und ihrer Androhung ist dennoch sorgsam umzugehen. Mag es im Einzelfall auch ein hilfreicher Anstoß für Veränderungen sein, kann damit bei Anderen genau das Gegenteil bewirkt werden. Abhängige sind nicht unbelehrbar oder unmotiviert, sondern sie sind AMBIVALENT 3 vgl. Prof. Dr. Volker Happel: Lehrunterlagen zum Downloaden:Psychotherapien - Motivierende Gesprächsführung - Helplines 2003 Wahrnehmung Seite 7 von 28 Es gibt eine Vielzahl von Pros und Contras für Veränderung, und/oder Beibehaltung des Status quo. Dies führt dazu, dass Ambivalenz oft schwer aufzulösen ist. Die Vorbehalte des Kunden sollen nicht als "Verleugnung" ("Der Leidensdruck ist noch nicht groß genug!"), sondern vielmehr als ernst zu nehmendes Stoppsignal verstanden werden ("Das geht mir zu schnell!"). Die Einschränkung oder Bedrohung der persönlichen Entscheidungsfreiheit ruft Abwehrreaktionen beim Kunden hervor den Wunsch, die verlorene oder bedrohte Autonomie wiederherzustellen bzw. zu schützen - und setzt so ein Wechselspiel von Kraft und Gegenkraft in Gang. Der Kunde sollte daher das Tempo bestimmen: Veränderungsbereitschaft ist nicht Voraussetzung, sondern vielmehr ein wesentliches (erstes) Ziel der Beratung. Um der Konfrontations-Verleugnungs-Falle zu entgehen, initiiert der Vermittler/Fallmanager ein lautes Nachdenken über wichtige und mögliche (!) Veränderungen. So geben nicht die Argumente des Vermittlers/Fallmanagers den Anstoß zur Einschränkung des Suchtmittelkonsums, sondern die des Kunden! Offene Fragen lenken das Gespräch auf die Nachteile des Status quo einerseits und die Vorteile einer Veränderung andererseits. Mit der Klärung der Frage: Was bringt mir eine Änderung meines Verhaltens? entstehen Widersprüche, Differenzen, Unklarheiten, Wünsche.... Das motiviert! Nach der Erarbeitung einer Arbeitsatmosphäre und eines Arbeitsbündnisses: ZIEL-Klärungsphase Welche Ziele setzt sich der Kunde selbst, z.B.: - PartnerIn soll bleiben - Wiedererlangung des Führerscheins - Trinkverhalten ändern - Abstinent bleiben - Arbeitsplatz finden und erhalten - Leistungsfähiger werden - So werden wie früher Ziele müssen klar formuliert und terminiert werden(bis wann ist welcher Schritt zu erledigen) und der Erfolg muss messbar sein. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden: - Persönliche Gründe des Kunden - Mögliche Schwierigkeiten bei der Zielerreichung - Alternativen zu den festgesetzten Zielen - Überprüfungsmöglichkeiten der Zwischenschritte Seite 8 von 28 Stadium der Umsetzung der Veränderungsbereitschaft in konkretes Handeln - Problemerkenntnis („Ich denke, das ist ernst“) - Veränderungsbereitschaft („Ich glaube, ich muss was tun“) - Optimismus („Ich fühle, dass ich das schaffe“) Probleme in dieser Phase - Unterschätzung der Ambivalenz (Ziele sind benannt, aber Angst vor Veränderung ist noch vorhanden) - Nach kleinen Fortschritten entsteht Erschöpfung, Überheblichkeit, Rückfall in alte Einstellungsmuster - Verantwortungsübernahme auf Seiten des Vermittlers/ Fallmanagers Schlüsselfragen (offene Fragen) für Vermittlungsfachkräfte - Was glauben Sie, werden Sie tun? - Was ist der nächste Schritt? - Was bedeutet das für Ihr Suchtverhalten? - Was macht Ihnen Angst, wenn Sie an eine Veränderung Ihres Suchtverhaltens denken? - Welche Vorteile hätte eine Veränderung? Fortsetzung der Grundhaltung - Nichts vorgeben („Sie brauchen Langzeittherapie“) - Wertschätzung auch bei Rückfall oder Stagnation („Das gehört zu dem von Ihnen gewählten Weg“) - Vorschläge mit Auswahlmöglichkeiten machen - Persönliche Entscheidungsfreiheit und Selbstkontrolle betonen Ist der Kunde bereit, erste Schritte zu gehen, so empfiehlt es sich, diese sofort einzuleiten, z.B. einen Termin mit der Suchtberatungsstelle herzustellen und dies in einer Eingliederungsvereinbarung festzuhalten. Empfohlene Vorgehensweise - Positiven, von Wertschätzung geprägten Kontakt herstellen. - Der Kunde hat eigene Stärken, die wirksam werden können. - Das Ziel legt der Kunde selbst fest. - Der Kunde kann sich nur selbst verändern. - Tempo, Zeitpunkt, Umfang der Änderung bestimmt der Kunde … und der Arbeitsvermittler/ Fallmanager ist kompetente Begleitperson. Seite 9 von 28 Den Grundhaltungen und dem Menschenbild entsprechen spezifische Techniken und Methoden der Gesprächsführung (siehe hierzu auch Anhang 1): Aktives Zuhören Offene Fragen stellen Mit dem Widerstand mitgehen Fähigkeiten des Kunden herausstellen Vermeiden von - (Vor- und Ver-) Urteilen - Belehrungen - Moralpredigten - (Zwangsan-)Drohungen - Diagnosen („Alkoholiker“) - Abwertende Sprache („Saufen Sie sich doch tot“) - Vorschriften („Entweder ... oder“) Falsche Art und Weise von Fragestellungen: - Seit wann haben Sie das Trinkproblem? - Sie leugnen Ihre Trinkprobleme - Sie stecken schon verdammt tief drin Ein Beispiel aus der Anhang 1 sei hier exemplarisch erwähnt: „Mit ist aufgefallen, dass sie …. Ich vermute, dass Sie ein Alkoholproblem haben …“ Seite 10 von 28 4. Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Dienst Der ärztliche Dienst dient nicht dazu, dem Kunden seine Suchterkrankung zu beweisen, über den Ärztlichen Dienst kann vielmehr die eigene Wahrnehmung über den Kunden kontrolliert werden. Dazu sollte im Vorfeld eines Auftrags zur Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst mit diesem Kontakt aufgenommen werden. Eine „persönliche“ Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst ist in diesem Gespräch anzuregen. Bei einem Verdacht auf Suchtmittelgebrauch kann eine Begutachtung nach Aktenlage selten zu einem Erfolg versprechenden Ergebnis führen. Bei einer Begutachtung wegen des Verdachts auf Suchtmittelgebrauch müssen im Gutachtenauftrag die Verdachtsmomente, die zur eigenen Vermutung über einen Suchtmittelgebrauch geführt haben, benannt werden. Vor allem abgebrochene Maßnahmen (Grund?), kurzfristige Beschäftigungen und die Schilderung der eigenen Erfahrungen mit dem Kunden müssen dem ärztlichen Dienst geschildert werden. Die Kenntnis dieser Verdachtsmomente ist für den Ärztlichen Dienst notwendig, um eine persönliche Untersuchung zu begründen. Folgende Fragestellungen sind möglich: - - Liegt ein Suchtmittelmissbrauch vor? Welche Ausprägung hat ggf. der Suchtmittelmissbrauch und welche Funktion übernimmt der Suchtmittelmissbrauch bei dem Kunden? Liegt ggf. eine Mehrfachabhängigkeit vor? Welche Schädigungen, Einschränkungen oder Störungen der Körperfunktionen und –strukturen (einschließlich psychischer Störungen) liegen vor? Sind Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation erforderlich? Ist der Kunde ggf. für eine entsprechende Maßnahme aktuell belastbar? Liegt Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGB II vor? Welche (weiteren) Folgeschäden sind bei anhaltendem Suchtmittelmissbrauch zu erwarten? Im Rahmen einer Untersuchung kann der Ärztliche Dienst unter anderem ein Drogenscreening in Form eines Schnelltests durchführen. Wenn eine derartige Untersuchung gewünscht wird, muss dies im Auftrag zur Begutachtung genannt werden. Nur im Einzellfall wird der Ärztliche Dienst ein Drogenscreening auch eigeninitiativ durchführen. Das Ergebnis des Gutachtens muss mit dem Kunden besprochen werden. Sollten sich bei der Durchsicht des Gutachtens noch weitere Fragen ergeben, können diese in der Regel telefonisch mit dem begutachtenden Arzt geklärt werden. Seite 11 von 28 5. Ist eine Eingliederungsvereinbarung erforderlich? Grundsätzlich kann die Vorsprache bei einer Suchtberatungsstelle in einer Eingliederungsvereinbarung verpflichtend geregelt werden. Aus Sicht der Suchtberatungsstelle kann dies notwendig sein, um eine Beratung zu initiieren („…den Schritt über die Schwelle wagen…“). Der Verstoß gegen diese Verpflichtung kann somit auch sanktioniert werden. Hierbei ist zwischen dem erstmaligen Aufsuchen einer Suchtberatungsstelle (Verpflichtung des Kunden, sanktionsfähiger Tatbestand) und der regelmäßigen Teilnahme an einer Suchtberatung (freiwillige Teilnahme, nicht sanktionsfähig) zu unterscheiden. Die Suchtberatungsstellen stehen dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung für den „1. Schritt“ (persönliches Aufsuchen einer Suchtberatungsstelle) positiv gegenüber. Sie sehen sich selber in der Pflicht die Überzeugungsarbeit am Kunden zu leisten. Generell kann keine Vorgabe zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbahrung gemacht werden. Gleiches gilt für Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung. Diese Entscheidungen müssen individuell für jeden Einzelfall neu getroffen werden. Textbaustein für die Eingliederungsvereinbarung: eHb: Aufsuchen einer Suchtberatungsstelle - aktive Mitarbeit an den dort vereinbarten Zielen Vorlage einer Bestätigung über die erfolgte Vorsprache bis spätestens DATUM ! Diese Bestätigung wird von den Suchtberatungsstellen auf Wunsch ausgestellt. Seite 12 von 28 6. Steuerung während der Therapie bzw. Entwöhnungsphase Der zeitliche Ablauf der Loslösung von einer Abhängigkeit gliedert sich in 4 Phasen der Behandlung und sozialen Wiedereingliederung4. Dabei werden die Phasen 1-3 von den Suchtberatungsstellen gesteuert. Hierbei ist zu beachten, dass die Phase 1 vom Vermittler oder Fallmanager eingeleitet werden kann. Die einzelnen Phasen lassen sich wie folgt beschreiben: 1.) Kontaktphase Nach Vorsprache bei der Suchtberatung wird von dieser die Abhängigkeit einschließlich der Folgekrankheiten sowie die individuellen Entstehungsbedingungen und die Motivation zur Behandlung abgeklärt. Ferner wird der Betroffene, gegebenenfalls auch seine Bezugspersonen, über geeignete Behandlungsformen beraten und aufgeklärt. Am Ende der Kontaktphase sollte durch die Suchtberatung mit dem Kunden ein auf ihn zugeschnittener Therapieplan erstellt werden. Für die Erstellung sind verschiedene Kenntnisse über die Vorgeschichte erforderlich: z.B. - Muster und Menge an Suchtmittelgebrauch - Entzugserscheinungen - körperliche Folgeerscheinungen - Krankheitseinsicht und Motivation zur Abstinenz Hat sich die Suchtberatung einen Überblick über die Gesamtsituation verschafft, ist das weitere Vorgehen von der Krankheitseinsicht und von der Behandlungsmotivation abhängig. Neben der finanziellen Seite ist mit dem Therapieplan auch die Form der Behandlung und eine geeignete Einrichtung festzulegen. Zu klären ist ebenfalls die Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger. Das Stadium der Suchterkrankung, der Schweregrad von Begleiterkrankungen, die Motivation des Kunden, das soziale Umfeld oder auch die Zahl und Dauer etwaiger Vorbehandlungen entscheiden, ob eine ambulante oder stationäre Behandlung durchgeführt werden soll5. Am Beispiel der Caritas, Obstmarkt 28, 90403 Nürnberg wird die Kontaktphase näher beschrieben: In die Sprechstunde jeden Freitag von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr können Suchtkranke freiwillig nach Terminvereinbarung kommen und erhalten nach dem Warteprinzip die Möglichkeit auf ein Gespräch. In diesem Aufnahmegespräch wird geklärt, welche Suchterkrankung vorliegt, wobei Kunden, die illegale Drogen konsumieren, an die Mudra und Lilith e.V. verwiesen werden. Die Stadtmission und Caritas betreuen Suchterkrankte legaler Drogen, wobei die Caritas sich zusätzlich schwerpunktmäßig um den Personenkreis der Migranten aus dem russischsprachigen Raum kümmert. Weiterhin wird in diesem Gespräch gemeinsam die Fallgeschichte erarbeitet und die Möglichkeiten der Behandlungen (stationär oder ambulant) sowie die Kosten aufgezeigt und Informationsmaterial ausgehändigt. 4 5 vgl. Prof. Dr. Dieter Athen: „Alkohol“ Informationsschrift des Bayr. Gesundheitsministerium vgl. Prof. Dr. Dieter Athen: „Alkohol“ Informationsschrift des Bayr. Gesundheitsministerium Seite 13 von 28 Der Kunde hat dann eine Woche Bedenkzeit, um einen Termin mit dem Therapeuten der Einrichtung zu vereinbaren. Im Moment beträgt die Wartezeit für einen Termin beim Therapeuten ca. 2 Monate. In der Regel werden beim Therapeuten 3-5 Gespräche vor dem Beginn einer (stationären/ambulanten) Behandlung durchgeführt. Sowohl über das stattgefundene Aufnahmegespräch als auch über Therapiebeginn kann von der Einrichtung eine Bestätigung ausgestellt werden. den 2.) Entgiftungsphase Eine Entgiftung wird vorwiegend in den Allgemeinen Krankenhäusern und in den Psychiatrischen Krankenhäusern durchgeführt. Eine Entgiftung in der Psychiatrie hat den Vorteil, dass durch ein Therapeutenteam mit Arzt, Psychologe, Suchttherapeut, Sozialpädagoge und Pflegekräften eine spezialisierte Behandlung angeboten werden kann, die sich neben der Entgiftung auch intensiv mit der Motivation befasst. Zu den wichtigsten Aufgaben in den ersten Wochen der Behandlung gehören Maßnahmen zur Förderung der Krankheitseinsicht und der Hinführung zu einer dauerhaften Motivation. Die Kosten für eine Entgiftung werden von der Krankenkasse übernommen6. 3.) Entwöhnungsphase Im Rahmen der Entwöhnung soll das individuelle Bedingungsgeflecht der Abhängigkeit aufgedeckt und in seiner Wirkungsweise abgeschwächt werden. Momentan geht die Entwicklung bei einer stationären Entwöhnungsbehandlung zu kurz- und mittelfristigen Aufenthalten (zwischen 4 Wochen und 4 Monaten). Im Einzelfall kann ein längerer Aufenthalt erforderlich sein. Nach der Entgiftung ist es sinnvoll, die Entwöhnungstherapie nahtlos anzuschließen, um Rückfälle aufgrund langer Zwischenpausen zu vermeiden. Durch die Suchtberatung wird an den Rentenversicherungsträger eine schriftliche Therapieempfehlung gegeben, was im jeweiligen Fall am sinnvollsten wäre. Bei ausreichender Motivation, einigermaßen geordneten Verhältnissen und nur mäßig ausgeprägten körperlichen und seelischen Störungen kann eine ambulante Behandlung in Frage kommen. Bei einer ambulanten Rehabilitation ist zu berücksichtigen, dass die Entwöhnungsbehandlung mit einem ganz erheblichen Zeitaufwand für den Abhängigen verbunden ist, da in den ersten Wochen und Monaten sehr häufige und intensive Gespräche erforderlich sind. Im Mittelpunkt der Rehabilität steht bei der stationären und ambulanten Entwöhnung die Psychotherapie. Die Einbeziehung von Familieangehörigen, insbesondere von Partnern in den Behandlungsprozess sollte frühzeitig erfolgen, um die sozialen Beziehungen zu klären und ggf. neu auszurichten7. 6 7 vgl. Prof. Dr. Dieter Athen: „Alkohol“ Informationsschrift des Bayr. Gesundheitsministerium vgl. Prof. Dr. Dieter Athen: „Alkohol“ Informationsschrift des Bayr. Gesundheitsministerium Seite 14 von 28 4.) Nachsorgephase Die Nachsorgephase umfasst die Strategien nach der Therapie. Diese werden im Folgenden beschrieben. 7. Strategien nach der Therapie Ein nahtloser Übergang von einer stationären oder ambulanten Entwöhnungsbehandlung in die Nachsorge trägt zu einem nachhaltigen Therapieerfolg bei. Die Nachsorge wird von Suchtberatungsstellen, psychosozialen Beratungsstellen, Psychiatern, Allgemeinärzten, suchtmedizinischen Ambulanzen und Selbsthilfegruppen angeboten. Entsprechende Adressen können der Klinikübersicht im Anhang 2 entnommen werden. Die Nachsorge wird ambulant durchgeführt und sollte im Vorfeld langfristig angesetzt sein. Besteht weiterhin eine hohe Rückfallgefährdung, ist an eine Aufnahme in einer Übergangseinrichtung oder, zeitlich begrenzt, in einer Einrichtung des betreuten Wohnens zu denken8. Der Bedarf an Nachsorge wird in der Regel von der Klink festgestellt und bei dem Rentenversicherungsträger gemeldet. Bei der gesellschaftlichen Wiedereingliederung ist der Suchtkranke insbesondere auf die Unterstützung des Partners und der Familie angewiesen. Die kritische Zeit nach einer Entwöhnungsbehandlung sind erfahrungsgemäß die ersten 3 Monate. Diverse Studien belegen, dass arbeitslose Alkoholabhängige besonders große Rückfallquoten aufweisen. Arbeitslose weisen im Vergleich zu Erwerbstätigen bereits zu Beginn der Behandlung eine Reihe von Merkmalen auf, die im Allgemeinen eine schlechtere Prognose, d.h. eine höhere Rückfälligkeit, erwarten lassen (z.B. deutlich höherer Alkoholkonsum, befanden sich bereits vorher schon einmal in einer Behandlung, leben häufiger alleine). Auffällig ist weiter, dass Arbeitslose doppelt so häufig die Rehamaßnahme vorzeitig beenden. Nach Ablauf von 6 Monaten nach abgeschlossener Therapie sind 45% wieder rückfällig und bei denen, die die Behandlung vorzeitig abbrechen, steigt die Rückfallquote auf 87%9. 8 vgl. Prof. Dr. Dieter Athen: „Alkohol“ Informationsschrift des Bayr. Gesundheitsministerium vgl. Joachim Körkel: Rückfalle arbeitsloser Suchtkranker: Fakten und Folgerungen für die Rückfallprävention 9 Seite 15 von 28 Selbsthilfeeinrichtungen in Nürnberg (umfassende Liste im Stadtwegweiser): Bei geplanter Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe empfiehlt es sich mindestens 3 Gruppen vor einer Entscheidung anzuschauen. www.stadtwegweiser.nuernberg.de Übersicht über Selbsthilfegruppen in Nürnberg finden Sie unter: http://www.kiss-nuernberg.de/ Beispielhaft seien hier genannt: Alkohol: Anonyme Alkoholiker (AA), Fürtherstr. 83a, 90429 Nbg – Tel.: 267347 Blaues Kreuz, Gugelstr. 31, 90443 Nbg - Tel.: 441920 Guttempler, Kontakt 0911/457939 Freundeskreis, Speyererstr. 16, 90443 Nbg. Tel.: 0911/807269 Kreuzbund, Obstmarkt 28, 90403 Nbg. Tel.: 0911/3939495 für Frauen: Frauenselbsthilfegruppe „Alkoholfrei leben mit uns“ beim Regionalzentrum für Selbsthilfegruppen, Frauentorgraben 69, 90443 Nbg – Tel: 663687 illegale Drogen: Nacotics Anonymus, Leipzigerstr. 25, 90491 Nbg – Tel.: 9346487 Medikamente: Nacotics Anonymus, Leipzigerstr. 25, 90491 Nbg – Tel.: 9346487 Spielsucht: Anonyme Spieler (GA) über Regionalzentrum für Selbsthilfegruppen – Tel.: 2349449 Notunterkunft: Hängematte e.V., Imhoffstr. 28, 90429 Nbg – Tel.: 2876555 (nur für Konsumenten illegaler Drogen) Seite 16 von 28 8. Nachbetreuung durch die ARGE Alle Nachsorgemaßnahmen sollten in enger Kooperation zwischen der Suchtberatungsstelle und dem verantwortlichen Arbeitsvermittler/Fallmanager der ARGE stattfinden. Bei Bedarf koordiniert der Arbeitsvermittler/Fallmanager die Zusammenarbeit mit dem Sozialamt, dem Wohnungsamt und der Schuldnerberatung. Weitere sinnvolle Strategien der Nachbetreuung können sein: - höhere Kontaktdichte - Fallabgabe an das Fallmanagement - Maßnahmeangebote: - Trainingsmaßnahme Aktivieren & Orientieren - Integrationskurs beim BAMF - BüS FM - § 16d – Arbeitsstellen 9. Integration in den Arbeitsmarkt Bei Vorliegen einer Suchterkrankung, bzw. insbesondere nach erfolgreichem Abschluss einer entsprechenden Entwöhnungstherapie, können sämtliche Instrumente des SGB II und SGB III in höchtsmöglichem Umfang (Förderhöhe/dauer) ausgeschöpft werden. Damit sollen - mangelnden Strukturen Rückfall in alte Gewohnheiten fehlende Perspektiven mit der Folge, dass eine zukünftige berufliche Eingliederung zumindest stark erschwert bzw. objektiv unmöglich wäre, vermieden werden. Seite 17 von 28 Anhang 1: Hilfreiche Tipps Wie spreche ich die Suchtproblematik an? Besonders hilfreich hat sich die Methode der Kurzintervention (Motivierende Gesprächsführung) erwiesen, da diese auch von „nicht Fachleuten“ angewandt werden kann. Auszugsweise stellen wir hier einen Leitfaden vor: a) small-talk, Wertschätzung „Schön, dass Sie sich für unser Gespräch Zeit nehmen“ b) Anteilnahme „Ich sorge mich, da wir mit der Vermittlung nicht weiterkommen ...“ „Ich mache mir Gedanken ...“ „Mich beunruhigt ...“ „... und ich möchte Sie auf ein Problem ansprechen, dass sicherlich damit im Zusammenhang steht.“ c) Ich Botschaft „Deshalb möchte ich gerne mit Ihnen sprechen“ d) Bezugnahme auf Hinweise und Vermutung äußern Konkrete Benennung von Fakten und Vorkommnissen ohne Wertung „Mir ist aufgefallen...“ „Ich vermute, dass Sie ein Alkoholproblem haben...“ „Ich frage mich, ob diese Tatsache damit zu tun hat, dass Sie ein Problem mit Drogen haben...) „Ich sorge mich, weil ich vermute, dass Sie ein Suchtproblem haben...“ e) Offene Fragen stellen „Wie sehen Sie das?“ „Dies ist sicherlich eine Erklärung für ..., trotzdem räumt dies meinen Verdacht nicht ganz aus.“ „Was ich verstehe/höre ist ...“ Hier ist der Aufbau von Motivation möglich – siehe Gesprächsführung f) Empfehlung formulieren - Eigenverantwortung betonen „Ich würde mich freuen, wenn Sie über die Veränderung Ihres Alkoholkonsums nachdenken würden“ „Der/Die Einzige, der/die daran etwas ändern kann, sind letztlich (natürlich) Sie selbst“ „Es liegt in Ihrer Entscheidung etwas zu verändern.“ Hinweise auf Hilfe durch Beratungsstellen, Selbsttest, Infomaterial mitgeben g) Zusammenfassung und Zukunftsperspektive „Ich habe das Thema heute angesprochen, weil ich mir Sorgen um Sie mache“ „Es war mir wichtig, es anzusprechen und Ihre Meinung zu hören“ „Sollte ich bemerken, dass keine Veränderung eintritt, werde ich das Thema erneut ansprechen“ Seite 18 von 28 Hilfreiche Tipps bei „unerwünschten“ Reaktionen Vermeiden von Diskussionen/Streitgesprächen/Konfrontationen Statt dessen: Verständnis zeigen „Ich kann gut verstehen, dass Sie meine Vermutung ärgert...“ „Ich habe gerade das Gefühl, Ihnen zu nahe getreten zu sein...“ „Ich kann Ihren Ärger, Ihre Reaktion nachvollziehen...“ Entscheidungsfreiheit – Autonomie des Kunden betonen selbst bei angedrohter Sanktion gibt es diese Entscheidungsfreiheit „Es liegt in Ihrer Entscheidung...“ Normalisieren Normalisieren Sie die Verärgerung und Feindseligkeit ihnen gegenüber! Lassen Sie der Kundin / dem Kunden ein paar Minuten Zeit, ihrem Ärger Luft zu machen. Klarheit Ggf. unterbrechen und Regeln für das weitere Gespräch aufstellen. „Ich verstehe, dass Sie ärgerlich sind und ich möchte mir Ihren Ärger auch anhören. Dies geht aber nur, wenn Sie (mit dem Brüllen aufhören, mit Beleidigungen aufhören, etc) Begrenzen Gespräch beenden, wenn keine Kommunikation mehr möglich ist Seite 19 von 28 Anhang 2: Beispiele für Kliniken im Bezirk Mittelfranken Nürnberg: Klinikum Nürnberg Nord Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (Haus 19) Professor- Ernst- Nathan- Str. 1, 90419 Nbg, Tel.: 3983717 www.klinikum-nuernberg.de - niedrigschwelliger Drogenentzug - Suchtambulanz Krankenhaus Ansbach Station 4 Neumarkter Straße 6, 90518 Altdorf Tel.: 09187/800214 Erlangen: Universitätsklinikum Erlangen Psychiatrische und psychotherapeutische Klinik SchwabachAnhang 6, 91054 Erlangen, Tel.: 09131/ 8534597 www.klinikum-uni-erlangen.de - allgemeine Abhängigkeitserkrankungen - qualifizierte Suchttherapie - Essstörung Bezirk Mittelfranken: Klinikum am Europakanal Klinik für Psychiatrie, Sucht, Psychotherapie und –somatik Am Europakanal 71, 91056 Erlangen, Tel.: 09131/ 753-0 www.klinikum-am-europakanal.de - Suchtmedizin - Alkohol- und Medikamentenentgiftung - Drogenentzug Frankenalbklinik Engelthal Klinik für Psychiatrie, Suchtrehabilitation u.a. Reschenbergstraße 20, 91238 Engelthal, Tel: 09158/926-0 www.frankenalbklinik.de - Langzeitentwöhnung für Alkoholkranke - Rehabilitation für Drogenabhängige Bezirksklinikum Ansbach Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und –somatik Feuchtwanger Straße 38, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/ 4653-0 www.bezirksklinikum-ansbach.de - Suchtambulanz - Tagesklinik für chronisch schwer und mehrfach beeinträchtigte Abhängige Seite 20 von 28 Anhang 3: Eine Auswahl von Suchtmitteln Die folgende Darstellung von Suchtstoffen/-arten soll Ihnen soweit als möglich einen kleinen Überblick über entsprechende Suchtmittel bezüglich ihrer Inhaltsstoffe, Wirkung und ihres Suchtpotentiales geben. Die Auswahl der hier dargestellten Suchtmittel bezieht sich auf ihre Relevanz in der Arbeitsvermittlung und der Häufigkeit ihres Auftretens. Es ist uns an dieser Stelle kein Anliegen eine vollständige Darstellung aller existierenden Suchtstoffe (-arten) vorzunehmen. Alkohol (legal) Inhalt: Wirkung: Suchtpotential: Äthylalkohol, der durch Vergärung von Zucker aus unterschiedlichen Grundstoffen gewonnen wird. Löst Spannungen, Hemmungen, innere Ängste, steigert Selbstbewusstsein, vertreibt schlechte Laune und Probleme, wirkt beruhigend, erleichternd, euphorisierend, betäubend, Physische und psychische Abhängigkeit entwickelt sich über einen längeren Zeitraum. Bei einer „starken“ Abhängigkeit kann ein abruptes Absetzen zu gefährlichen Entzugserscheinungen führen. 10 Cannabis (illegal) Inhalt: Ist eine Gattung der Hanfgewächse mit psychoaktiven Wirkstoffen. Wirkbestandteil ist das THC. Bereits vorhandenen Gefühle und Stimmungen - ob positiv oder Wirkung: negativ - werden durch den Wirkstoff verstärkt, Anhebung der Stimmungslage, Gefühl der Entspannung, der inneren Ruhe und Ausgeglichenheit, geminderten Antrieb und einer Tendenz zur Passivität, heiteres Gefühl, verbunden mit einer gesteigerten Kommunikationsfähigkeit, Verstärkung des sexuellen Gefühls. Suchtpotential: Eine psychische Abhängigkeit kann bei starkem Konsum über einen längeren Zeitraum auftreten.11 Ecstasy (illegal) Inhalt: Wirkung: Suchtpotential: Ecstasy = Sammelbegriff für Amphetaminderivate. Sie lassen sich zwischen Amphetaminen und Halluzinogenen einordnen> Entaktogene. Psychische/emotionale Verstärkung, aufputschende Effekte. Eine psychische Abhängigkeit kann bei häufigem Konsum über längeren Zeitraum eintreten. Gefahr besteht, dass nur noch von Party zu Party gelebt wird u. der Alltag keine Bedeutung mehr hat.12 10 (vgl.http://www.dhs.de/web/suchtstoffe/alkohol.php?flashvideo=Droge_Alkohol.flv&skinfile=videoflash-de-skin2.swf&autoplay=true&loop=false ) 11 (vgl.http://www.dhs.de/web/suchtstoffe/cannabis.php?flashvideo=Droge_Cannabis.flv&skinfile=video -flash-de-skin2.swf&autoplay=true&loop=false ) 12 (vgl. Info Booklet XTC der Mudra Nbg, 3. Auflage 2002 in Verbindung mit http://www.gapinfo.de/gesundheitsamt/alle/sucht/stoffe/hallu/index.htm) Seite 21 von 28 Heroin (illegal) Inhalt: Wirkung: Suchtpotential: Kokain (illegal) Inhalt: Wirkung: Suchtpotential: LSD (illegal) Inhalt: Wirkung: Suchtpotential: 13 Gehört zu der Substanzgruppe der Opiate und Opioide. Wird aus der Morphinbase hergestellt durch Erwärmen mit Essigsäureanhydrid / Acetylchlorid. Wirkt beruhigend, entspannend, schmerzlösend, gleichzeitig bewusstseinsmindernd und stark euphorisierend. Es dämpft die geistige Aktivität und beseitigt negative Empfindungen wie Angst, Unlust und Leere. Probleme, Konflikte und Belastungen des Alltags werden nicht mehr als solche wahrgenommen, unangenehme Wahrnehmungen und Reize werden ausgeblendet. Der Konsument fühlt sich glücklich und zufrieden. Bei regelmäßigem Konsum entsteht eine starke körperliche und psychische Abhängigkeit.13 Eine entstandene psychische Abhängigkeit hält auch bei Abstinenz einen sehr langen Zeitraum an. Das Suchtpotential dieses Wirkstoffes ist sehr hoch! Wird mit verschiedenen chemischen Prozessen aus den Blättern des Kokastrauches gewonnen (weißes Pulver). Örtlich betäubend, große Unruhe u. allgemeine Erregung, starke Euphorie, Steigerung der Sinneswahrnehmung u. des Selbstbewußtseins, starke geistige u. sexuelle Stimulation, Wachsamkeit, Rededrang. Starke psychische Abhängigkeit bei regelmäßigem Konsum. Auch bei episodischem Gebrauch kann eine psychische Abhängigkeit entstehen.14 Natürlich vorkommende Lysergsäure wird im Labor chemisch variiert. Filterung des Gehirns von Reizen verändert sich, was eine Wahrnehmungsveränderung sowohl der eigenen Person, als auch der Umwelt zur Folge hat, wie z. B. Halluzinationen aller Sinnesorgane. Eine psychische Abhängigkeit kann bei häufigem Konsum über einen längeren Zeitraum eintreten.15 (vgl. http://www.dhs.de/web/suchtstoffe/heroin.php ) 14 (Vgl.http://www.dhs.de/web/suchtstoffe/kokain.php?flashvideo=Droge_Kokain.flv&skinfile=videoflash-de-skin2.swf&autoplay=true&loop=false in Verbindung mit Info Booklet Kokain der Mudra Nbg, 3. Auflage 2002) 15 (vgl. Info Booklet LSD der Mudra Nbg, 3. Auflage 2002 in Verbindung mit http://www.gapinfo.de/gesundheitsamt/alle/sucht/stoffe/hallu/index.htm) Seite 22 von 28 Medikamente: Die Medikamentenabhängigkeit gehört zu den am schwersten durchschaubaren und konkret erfassbaren Suchtformen. Man geht davon aus, dass in Deutschland 1,4 – 1,5 Millionen Menschen von einer Medikamentenabhängigkeit betroffen sind – davon 2/3 Frauen. Ca. 4-5% der verordneten Arzneimittel besitzen ein Abhängigkeitspotential. Betroffen sind vor allem suchtgefährliche Schmerz-, Schlafund Beruhigungsmittel, aber auch Appetitzügler, Abführ- und Anregungsmittel. Spitzenreiter sind hier eindeutig Schlaf- und Beruhigungsmittel der Wirkstofffamilie Benzodiazepine oder Barbitursäure, sowie opiat- und kodeinhaltige Arzneien. Diese werden häufig bei Spannungs- und Angstzuständen sowie bei starken psychosomatischen Störungen, Schlafstörungen, Hirnkrampfanfällen, Muskelverspannungen aber auch bei Nervosität, Überlastung und Erschöpfung verschrieben. Häufig wird eine Abhängigkeit gefördert durch empfundenen Leistungsdruck kombiniert mit mangelnden Auszeiten, wenig Ruhe- oder Regenerationsphasen. Generell können die Ursachen jedoch vielfältig und häufig schwer zu erkennen sein. Medikamentenabhängigkeit ist häufig ärztlich bedingt, da im Regelfall zu Beginn der Einnahme des Medikamentes ein Rezept verschrieben wird. Aufklärung über das Suchtpotential des jeweiligen Medikamentes erfolgt von Ärzten und Apothekern nur in Ausnahmefällen. Die Medikamente sind in einer ersten Zeit oftmals sinnvoll und medizinisch indiziert, werden dann aber über einen längeren Zeitraum und/oder in höherer Dosis verschrieben bzw. eingenommen als notwendig. Nicht jede regelmäßige Einnahme ist missbräuchlich, der Übergang zur Sucht ist jedoch oft fließend und geschieht unauffällig. Die sogenannte „stille“ Sucht wird häufig nicht erkannt, denn medikamentenabhängige sind sozial unauffällig und nur in seltenen Fällen stigmatisiert. Werden die Medikamente über einen längeren Zeitraum (das können bei einem Schlaf- oder Beruhigungsmittel schon einige Wochen sein) missbräuchlich verwendet, können die Nebenwirkungen und Langzeitfolgen schwerwiegend sein. Generell können Medikamente je nach Wirkstoff zu einer psychischen und körperlichen Abhängigkeit führen.16 Speed (illegal) Inhalt: Wirkung: Suchtpotential: 2-Amino-1-Pehenyl-Propan ist eine synthetische Substanz und gehört zu den Amphetaminen. In der Regel führt es zu einer euphorisierenden Wirkung, bedingt Aktivitätserhöhungen und unterdrückt Warnsignale wie Hunger, Durst oder Müdigkeit. Es besteht das Risiko der Entwicklung einer psychischen Abhängigkeit bei häufigem Konsum über längeren Zeitraum.17 16 (vgl. www.psychosoziale-gesundheit.net/psychiatrie/medikamente.html, www.suchtpraevention-zh.ch/suchtmittel/medikamente/medikamente.htm www.dhs.de/web/suchtstoffe/medikamente.php?flashvideo=MedikamentenMissbrauch.flv&skinfile=video-flash-de-skin2.swf&autoplay=true&loop=false ) 17 (vgl. Info Booklet Speed der Mudra Nbg, 3. Auflage 2002) Seite 23 von 28 Weiter Formen von Suchterkrankungen: Essstörung: Essstörungen sind der Versuch mit Essen bzw. Nicht-Essen Schwierigkeiten zu bewältigen, die auf andere Art und Weise scheinbar nicht gelöst werden können. Essstörungen haben psychische Hintergründe, wirken sich körperlich aus und sind in vielen Dingen einer Sucht sehr ähnlich. Daher werden sie als psychosomatische Erkrankungen mit Suchtcharakter bezeichnet. Essstörungen können in vier Krankheitsbilder unterteilt werden: 1. 2. 3. 4. Anorexia Nervosa (Magersucht) Bulimia Nervosa (Ess-Brech-Sucht) Andere so genannte atypische Essstörungen Adipositas (Fettsucht) / (gehört lt. DHS nicht zur den Essstörungen, ist jedoch nicht selten durch psychische Probleme verursacht.) Bei den Essstörungen dauert es oft Jahre bis sie erkannt und behandelt werden. Daher spricht der Bundesfachverband Essstörungen auch von einer „heimlichen“ Krankheit. Die Beratung erfordert essstörungsspezifische Kompetenz. Die Behandlung erfolgt durch einen multidisziplinären (medizinischen und psychotherapeutischen) Ansatz. Häufig findet man bei den Betroffenen auch weitere Suchtstörungen.18 Glücksspiel: Das Pathologische Glücksspiel ist als eigenständiges Krankheitsbild (Impulskontrollstörung/Verhaltenssucht) innerhalb der psychischen Störungen anerkannt. Jedoch handelt es sich sowohl um eine psychosomatische Störung als auch um eine Suchterkrankung und bedarf damit gegebenenfalls auch einer entsprechenden Rehabilitation mit glücksspielerspezifischen Behandlungsangeboten. Zu unterscheiden ist bei der Glücksspielsucht, wie auch bei den stoffgebundenen Suchtformen, zwischen Gebrauch, Missbrauch und Sucht. Die Übergänge zwischen den Phasen sind fließend, die Symptome ähneln oft denen der stoffgebundenen Süchten: ausschließliches Denken an das Glücksspiel, suchttypische Merkmale wie Kontrollverlust („Nichtaufhörenkönnen“), Abstinenzunfähigkeit, Vernachlässigung von Familie, Freunde und Hobbys, Beschaffungskriminalität, etc.19 18 (vgl. http://www.dhs.de/web/suchtstoffe/essstoerungen.php) 19 (vgl. http://www.dhs.de/web/suchtstoffe/gluecksspiel.php) Seite 24 von 28 Anhang 4: Angebote der Beratungsstellen Nürnberg Caritas Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke Obstmarkt 28, 90403 Nürnberg Tel: 0911 / 23 54 – 181, Fax: 0911 / 23 54 – 189 [email protected] Beratung für Menschen mit Suchtproblemen und deren Angehörige, Freunde, Arbeitskollegen; muttersprachliche Beratung für russischsprachige Klienten - Einzelgespräche, Paar- u. Familiengespräche - Gruppentherapien - Ansprechpartner in Krisensituationen - Vermittlung in stationäre Therapie - ambulante Therapie - Seminar für alkoholauffällige Kraftfahrer - ambulantes Gruppenprogramm zum kontrollierten Trinken (AKT) Stadtmission Nürnberg e.V. Stadtmission - Suchthilfezentrum - Information, Beratung, Therapie von Frauen für Frauen Solgerstr. 21, 90429 Nürnberg Tel: 0911 / 2 77 39 – 0, Fax: 0911 / 2 77 39 -10 [email protected] Information und Beratung (auch zu Essstörungen!), ambulante Einzeltherapie und Rehabilitation, Frauentherapiegruppe, Frauenselbsthilfegruppe, Entspannungsgruppe, Vermittlung in Fachkliniken, ambulante Weiterbehandlung/Nachsorge Stadtmission - Ambulante Weiterbehandlung Solgerstr. 21, 90429 Nürnberg Tel: 0911 / 2 77 39 – 0, Fax: 0911 / 2 77 39 -10 [email protected] Regelmäßige Einzel- und Gruppengespräche, Thematisierung bestehender Probleme z.B. am Arbeitsplatz, rechtzeitiges Erkennen eines möglichen Rückfallrisikos, Bearbeitung von Krisen, auch bei Rückfällen, Knüpfung neuer Kontakte, Freizeitgestaltung Stadtmission - Nachsorge für Suchtkranke Martin-Treu-Str. 27, 90403 Nürnberg Tel: 0911 / 2 05 98 30, Fax: 0911 / 2 02 92 16 [email protected] Betreute Wohngemeinschaft und Betreutes Einzelwohnen, Gesprächsgruppen, Einzelgespräche, Freizeitaktivitäten, Maßnahmen zur Rückfallvorsorge Seite 25 von 28 Lilith e.V. – Verein zur Unterstützung von Frauen mit Drogenproblematik - Zielgruppe sind Frauen, die illegale Drogen konsumieren oder konsumiert haben - Kinder von (ehemals oder aktuell) Drogenkonsumierenden - Weibliche Angehörige von (ehemals oder aktuell) Konsumentinnen Bogenstr. 30, 90459 Nürnberg Tel: 0911 / 47 22 18, Fax: 0911 / 47 22 85 [email protected] Lilith - FrauenBeratung Beratungs- und Informationsangebote zu Themen wie Suchtmittelkonsum und – abhängigkeit; persönliche und psychosoziale Thematiken (z.B. Familie, Beziehungen, Gewalterfahrungen, Überschuldung, Wohnen und Arbeit) Lilith - Liliput – Beratung für Mutter und Kind Beratungs- und Informationsangebote zu Themen wie Erziehung und Entwicklung des Kindes, Verhütung, Schwangerschaft und Geburt, Suchtmittelkonsum und Schwangerschaft; Kostenlose Ausgabe von Schwangerschaftstest, Erstlingsausstattung, Spielsachen, Kinderkleidung usw. Lilith - FrauenCafé Verpflegung, Wäsche waschen, Schwangerschaftstest Freizeitgestaltung, Kleiderkammer, Kinderbetreuung machen, duschen, Mudra Substitution: mudra - subway – psychosoziale Begleitung für Substituierte Ludwigstr. 61, 90402 Nürnberg Tel. 0911 / 20 59 746, Fax: 0911 / 20 59 747 [email protected] Unterstützung von Substituierten in lebenspraktischen Bereichen, Entwicklung neuer Perspektiven, Beratung von Angehörigen; subway.beratung, subway.café und subway.freizeit mudra - substanz Subsitutionsambulanz Stromerstr. 12, 90443 Nürnberg Tel. 0911 / 24 06 872, Fax: 0911 / 24 06 873 [email protected] ärztliche Behandlung (Wiederherstellung und Stabilisierung der körperlichen und psychischen Gesundheit) und psychosoziale Begleitung (Sicherung einer materiellen Grundversorgung, Entwicklung neuer Lebensperspektiven, Lösung aus der Drogenszene); überschneidende Angebote von subway Seite 26 von 28 Beratung & Betreuung: mudra Info- und Beratungszentrum Ottostr. 18, 90402 Nürnberg Tel: 0911 / 20 59 744 Fax: 0911 / 20 59 747 [email protected] Aufklärung, Safer-use-Tipps, Angebote zur Körperhygiene, Lebensmittelvergabe, Kleiderkammer, Vermittlung in andere Einrichtungen, Beratung und Informationen zu begleitenden Themen (Ämterangelegenheiten, gesundheitliche Fragestellungen), problemorientierte Beratung, Angebote für Angehörige; muttersprachliche Beratung (Italienisch, Türkisch, Kurdisch, Russisch, Arabisch, Englisch) mudra Migration Ottostr. 18, 90402 Nürnberg Tel: 0911 / 20 59 744, Fax: 0911 / 20 59 747 [email protected] Muttersprachliche Beratung (Türkisch, Russisch, Italienisch, Kurdisch, Arabisch) für Drogenkonsumenten und deren Angehörigen unter Einbeziehung familiärer, kultureller und migratorischer Aspekte, niedrigschwellige psycho-soziale Begleitung und Betreuung uvm. Therapie und Rehabilitation: cleanEx - Ambulante Therapie und psychologische Beratung Wirthstr. 36, 90459 Nürnberg Tel: 0911 / 45 96 935, Fax: 0911 / 4312 21 17 [email protected] Ambulante Psychotherapie für ehemalig und aktuell drogenkonsumierende Klienten, ambulante Rehabilitation, klinisch-psychologische Beratung bei komorbider Problematik (Sucht mit psychischer Störung), Gruppentherapie Hier werden nur die Angebote unserer Kooperationspartner aufgeführt, natürlich gibt es noch weitere in Nürnberg. Gesondert wollen wir jedoch auf den Verein dick und dünn Nürnberg e.V. – Beratung für Frauen mit Essstörungen (www.fen-net.de/dickundduenn/) aufmerksam machen, da Beratung in diesem Bereich lediglich von der Stadtmission angeboten wird. Im Grunde können sich auch Männer mit Essstörungen an den Verein wenden, werden dann aber an entsprechend andere Angebote weitervermittelt. Seite 27 von 28 Literaturverzeichnis Seminarunterlagen Schwerpunkt Gesundheitshilfen Dozentin Daniela Darm Georg-Simon-Ohm Fachhochschule WS 2004/ SS 2005 Info Booklet XTC Mudra – Drogenhilfe e.V. 3. Auflage 2002 Info Booklet Kokain Mudra – Drogenhilfe e.V. 3. Auflage 2002 Info Booklet LSD Mudra – Drogenhilfe e.V. 3. Auflage 2002 Info Booklet Speed Mudra – Drogenhilfe e.V. 3. Auflage 2002 Prof. Dr. Volker Happel Lehrunterlagen zum Downloaden Psychotherapien - Motivierende Gesprächsführung - Helplines 2003 Wahrnehmung www.dhs.de www.gapinfo.de www.psychosoziale-gesundheit.ne www.suchtpraevention-zh.ch Seite 28 von 28