AGBs als PDF-Dokument downloaden - Newface

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Modelagentur Newface - AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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§ 1.
Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, jeweiligen
Kunden und der Newface-Agentur verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende
Vereinbarungen getroffen werden. Die Newface-Agentur, die von Newface-Agentur vertretenen
Fotomodelle und deren Kunden sollen vor branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen geschützt
werden.
§ 2.
Buchungsgrundlagen
(1) Die Agentur wird vom Model bevollmächtigt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im
Auftrag des Fotomodells abzugeben. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht
ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
(2) Die Agentur bekommt für ihre Vermittlungstätigkeit Provision. Diese beträgt, soweit nicht anders
vereinbart, 20% des vereinbarten Fotomodellhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl.
MwSt. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der
Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Fotomodell mit dem Provisionsanspruch der Agentur
aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
(3) Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Fotomodell sich
von der Agentur vertreten lässt. Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.
§ 3.
Buchungsmodalitäten
(1) Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei
Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung
durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt die
deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine
erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken
nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.
(2) Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur
unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
(3) Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen
ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um
Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der
Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten
Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten
Fotomodellhonorars.
§ 4.
Annullierung
(1) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur
Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich
unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage
gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.
(3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen.
Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.
(4) Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
(5) Erfolgt die Annullierung durch das Fotomodell, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen,
gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
(6) Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte
Fotomodellhonorar zu bezahlen.
§ 5.
Arbeitszeit
(1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.
Soweit nichts anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
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mit einer Stunde Mittagspause.
(2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Fotomodells am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden
zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up und Friseur zählen zur Arbeitszeit.
(3) Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet.
Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
(4) Die gemeinsame An- und Abreise von Fotomodell und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort
(Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus
Kulanz nicht berechnet.
§ 6.
Fotomodellhonorar
Das Fotomodellhonorar umfasst das vereinbarte Honorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl.
anfallender MwSt.
§ 7.
Reisekosten
(1) Reisetageersatz
Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder
teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt: bis zu
2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar, ab 5 Arbeitstage: kein
Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.
(2) Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen werden Übernachtungs- und
Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen
ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof
des abreisenden Fotomodells die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom
Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro
Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. Ist das Fotomodell für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig,
so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.
§ 8.
Reklamationen, Haftung
(1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe
darzulegen. Es sind Fotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Fotomodell
ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das
Fotomodell nicht verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt
jegliche Zahlungspflicht für dieses Fotomodell einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Fotomodell
dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
(2) Bei schuldhafter Verspätung des Fotomodells (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat
das Fotomodell länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur
teilweise möglich, so verliert das Fotomodell seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der
Grundlage des Überstundenhonorars.
(3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das
Fotomodell abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich
mitgeteilt worden, ist das Fotomodell berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein
Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.
(4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die
Haftung des Fotomodells sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache
Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 9.
Nutzungsrechte
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Fotomodellhonorar die
Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden eingeräumt. Die
Nutzungsrechte sind nicht zeitlich, örtlich oder an bestimmte Medien gebunden.
(2) Auf Verlangen des Models ist es erwünscht dass der Kunde alle/teile der Fotos dem Model zur
Verfügung stellt. Das Model darf die Bilder dann für eigene Promotion (Sedcard, Homepage,
Referenzen) frei verwenden.
Der Kunde kann dies verweigern bzw. der Nutzung grundlos wiedersprechen. Z.B. wenn dies gegen
seine eigenen Interessen verstößt.
(3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung
vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig. Das Fotomodellhonorar einschließlich
Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen ist nach Rechnungserhalt rein netto zu bezahlen.
Reisespesen werden in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufskurs bezahlt, die übrigen Zahlungen
haben in Euro zu erfolgen.
§ 10. Sonstiges
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(1) Nutzungsrechte - Agentur
Newface-Agentur darf die vom Model zur Verfügung gestellten sowie die im Rahmen von Vermittlungen
entstandenen Aufnahmen unentgeltlich zum Zwecke der Eigenwerbung des Modells und der Agentur
verwenden darf (insbesondere für Sedkarten und Homepage des Models).
(2) Versicherungen und Steuern
Das Model verpflichtet sich alle notwendigen Versicherungen, sofern sie seine Tätigkeit als Model
betreffen, selbst abzuschließen und dafür auch die Kosten zu übernehmen. Sofern keine anderslautende
Bestimmung besteht, arbeitet das Fotomodell als Selbständiger und versteuert seine Honorare selbst.
Newface-Agentur ist nicht verantwortlich für steuerliche Angelegenheiten des Modells.
(3) Partneragenturen
Newface-Agentur darf das Model an die Partneragenturen im In- und Ausland weiter vermitteln.
Newface-Agentur agiert dabei als Mutteragentur des Modells.
(4) Abwerbung
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, Personen, die der Buchung zugrundeliegenden
Tätigkeit direkt oder indirekt beteiligt sind, weder für sich selbst noch für Dritte abzuwerben.
Insbesondere darf die Anstellung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der von NewfaceAgentur vermittelten Fotomodelle und anderen Personen, solange diese sich von der Agentur vertreten
lassen, sowie innerhalb einer darauf folgenden Frist von 6 Monaten nur in gegenseitigem schriftlichen
Einverständnis erfolgen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Bestimmung verpflichtet
sich die vertragsbrüchige Partei zur sofortigen Schadensersatzzahlung der doppelten
Vermittlungsprovision, mindestens jedoch 2000 Euro.
(5) Haftung
Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistungen und der Leistungen der vermittelten
Personen übernimmt die Newface-Agentur nicht. Insbesondere haftet Newface-Agentur nicht für
Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für
alle sonstigen Folgeschäden. Ebenso wenig haftet Newface-Agentur, wenn sie aus von ihr nicht zu
vertretenden Gründen an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von in diesem Vertrag
beschriebenen Leistungen auf irgend eine Weise gehindert wird. Newface-Agentur haftet für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit sofern es die Leistungen der Agentur selbst betreffen. Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Agentur selbst übernimmt grundsätzlich keinerlei Schadensersatz
bei Verletzungen und Unfällen von Models, Kunden und Dritten, wie auch bei Beschädigung oder Verlust
des Eigentums dieser Personen.
(6) Casting
Casting dient dem Aussuchen des passenden Modells für einen geplanten Job. Von der Agentur
bekommt das Model die genauen Angaben zu dem Castingtermin -ort und -thema. Selbstverständlich
sind neben absoluter Pünktlichkeit das äußere Erscheinungsbild und das Auftreten sehr wichtig, ebenso
wie die Sedcard und das Modellbook (sofern vorhanden). Begleitpersonen sind nicht erwünscht. Die
Agentur ist immer der erster Ansprechpartner des Modells. Bei etwaigen Fragen oder Unstimmigkeiten
ist die Agentur umgehend zu informieren. Nach Beendigung des Castings werden alle Unterlagen an den
Kunden/Auftraggeber weitergeleitet. Beim Ausfüllen der Castingunterlagen sind immer die Angaben der
Agentur und nicht die privaten Daten des Modells einzutragen.
(7) Buchung
Die Agentur verhandelt über Gage, Buyout und Zeitaufwand mit dem Kunden. Sollte das
Model/Darsteller sich vermitteln lassen, ohne die gültigen Arbeitspapiere abgegeben zu haben bzw.
durch Selbstverschulden die Beschäftigung nicht antreten oder nicht beenden, haftet allein das Model/
Darsteller für die entstandenen Kosten des Kunden und der Agentur. Sollte eine Beschäftigung aus
wichtigem Grund nicht angenommen werden können, so ist dieses der Agentur spätestens 48 Std. vor
Beschäftigungsbeginn mitzuteilen. Kurzfristige Absagen wegen Krankheit, müssen durch ein
ärztliches Attest belegt werden. Die Termine sind pünktlich einzuhalten. Bei Verspätung behält
sich der Auftraggeber das Recht vor, das Honorar zu kürzen, und etwaige Kosten, die durch das
Verschulden des Modells/Darstellers entstanden sind, dem Model/Darsteller in Rechnung zu
stellen. Das gilt auch für die entgangene Vermittlungsprovision der Agentur. Das Model hat
gepflegt und erholt zum Foto/Drehtermin zu erscheinen. Der Termin ist beendet nach Ansage des
Kunden. Angenommene Aufträge sind, solange zumutbar, zu erfüllen. Das Model darf am Auftragsort
nicht über Finanzen und Einzelheiten sprechen und sein Verhalten ist stets dem Job entsprechend. Am
Auftragsort werden keine Verzichtserklärungen etc. unterschrieben. Sollte es während einer
Beschäftigung zu Fragen oder Problemen kommen, ist die Agentur umgehend zu informieren.
Bei allen Problemen ist die Agentur erster und einziger Ansprechpartner. Nach jeder
Beschäftigung, spätestens 24 Std. danach, ist die Agentur unverzüglich über Dauer, Verlauf, und
bei Modeproduktionen über die Zahl der Einstellungen zu informieren.
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(8) Abrechnung
Die Agentur kann die Rechnung erst nach der Rückmeldung des Modells/Darstellers stellen.
Modeeinstellungen und Überstunden sind genau anzugeben. Bei Filmproduktionen (TV + Werbespots) ist
eine gültige Lohnsteuerkarte des Beschäftigten unverzüglich bei der Agentur abzugeben. Bei
TV-Produktionen kann eine Rechnung erst nach einem gültigen Arbeitsvertrag gestellt werden.
Arbeitsverträge werden im Vorwege durch die Agentur geprüft und zur Unterschrift an das
Model/Darsteller weitergeleitet. Bei kurzfristigen Terminen und Beschäftigungen behält sich die Agentur
das Recht vor, kurzzeitige Arbeitsverträge im Namen und im Auftrag des Modells/Darstellers zu
unterzeichnen. Das Honorar wird erst nach Zahlungseingang an das Model/Darsteller weiter geleitet. Die
Bruttohonorarhöhe wird selbstverständlich vor Beschäftigungsbeginn genannt. Eine durch die Agentur
vorfinanzierte Leistung, die zugunsten des Modells erfolgt, wird von den erzielten Honoraren abgezogen
und mindert den Auszahlungsbetrag. Im Falle einer wiederholten Verweigerung der
Beschäftigungsaufnahme, einer Verletzung der Bestimmungen dieser AGB´s oder Ausscheiden des
Modells, ist die Agentur berechtigt, dem Model die vorfinanzierte Leistung unverzüglich in Rechnung zu
stellen.
(9) Sonstiges
Jegliche Veränderungen sind der Agentur umgehend mitzuteilen. Das gilt insbesondere für
Wohnsitzwechsel, Telefonnummeränderung sowie optische Veränderungen. Modelle und Darsteller die
durch, z.B. einen neuen Haarschnitt ihr Äußeres stark verändern, können nicht mehr mit dem nicht mehr
aktuellen Fotomaterial vermittelt werden. Bei einer entscheidenden Veränderung des Äußeren ist es
notwendig mit der Agentur Rücksprache zu halten. Die geplanten Ferien und Ausfallzeiten sind der
Agentur rechtzeitig mitzuteilen.
(10) Ausschluss, Kündigung
Die Zusammenarbeit wird beendet, wenn unsere Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden. Nach
Beendigung der Zusammenarbeit ist die Beschäftigungsaufnahme bei den Kunden (bzw. Agenturen) , wo
die Vermittlung bzw. Anbahnung einer Vermittlung bereits stattfand, nach Einhaltung der
Provisionsregelung für Folgeaufträge erlaubt. Diese Regelung gilt für einen Zeitraum von einem Jahr,
beginnend mit dem letzten Tag der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit kann mit einer Frist von 4
Wochen gekündigt werden. Die persönlichen Daten des Modells werden dann gelöscht. Eine fristlose
Kündigung kann von beiden Seiten bei Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte dieser AGB´s
ausgesprochen werden.
§ 11. Schlussbestimmungen
(1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbestimmungen, Agentur, Kunde und Fotomodell, findet
deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang
mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von
diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu
unterlassen, Fotomodelle während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen
anzuhalten.
(3) Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem
angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
(4) Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz der Agentur.
Newface Agentur wird zur Get Agency Promotion GmbH /
Österreich
Die Newface Agentur firmiert 2010 in die Get Agency Promotion GmbH um. Die Geschäfte ab
2010 laufen bereits über die neue Firma. Bis der Webauftritt der Get Agency jedoch neu
programmiert ist, läuft die Newface-Agentur-Webseite nach wie vor weiter.
Get Agency Promotion GmbH
Get Agency Promotion GmbH
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Seestraße 5
A-6900 Bregenz / Austria
Tel. +43 (0) 5574 54541-40 | Fax +43 (0) 5574 54541-44
[email protected]
www.Get-Agency.com (Webseite in Bearbeitung)
www.Newface-Agentur.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Dieter Buchstab, Mobil +49(170)2875373
Firmenbuch: Landesgericht Feldkirch FN 324313H
UID-Nr.: ATU 65214145
Kammer: Wirtschaftskammer Vorarlberg
Programmierung/techn. Adminstration:
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