Konzertinformationen: BÖHSE ONKELZ, Hockenheimring am 19

Transcription

Konzertinformationen: BÖHSE ONKELZ, Hockenheimring am 19
Konzertinformationen:
BÖHSE ONKELZ, Hockenheimring am 19./20.06 & 26./27.06.2015
1 Allgemeines
Die Vorbereitungen für die fast ausverkauften 4 Konzerte auf dem Hockenheimring laufen auf Hochtouren.
Nachfolgend haben wir versucht, euch in möglichst kompakter Form eine Übersicht der wichtigsten
Informationen zusammenzustellen. Vieles davon kennt ihr aus dem vergangenen Jahr und einige Punkte
haben sich verändert.
Wie ihr euch auch denken könnt, ist eure Sicherheit unser höchstes Gebot und das friedliche Feiern in
einer großen Gemeinschaft immer mit gewissen Spielregeln verbunden, die wir euch bitten einzuhalten.
Wir freuen uns auf vier unvergessliche Konzerttage am Hockenheimring!
Einlass und Spielzeiten
14:00 Einlass
tba
Anreise ohne Veranstaltungsticket
Bitte seht in Eurem eigenen Interesse am ersten Wochenende (19.6./20.6.) von einer Anreise an
den Hockenheimring ab, wenn Ihr über keine gültigen Konzerttickets verfügt.
Es werden vor Ort für das erste Wochenende keine Karten mehr verkauft, da die Veranstaltung
ausverkauft ist. Für das zweite Wochenende (26.6./27.6.) wird es eine Tageskasse geben, wo ihr noch
Restkarten kaufen könnt. Die Tageskasse befindet ausschließlich am Haupteingang zum Konzertgelände.
Der Erwerb von Campingtickets ist nur möglich, wenn entsprechend der gewünschten Anzahl an
Campingtickets auch dieselbe Anzahl an Konzertkarten vorgewiesen werden kann.
Ohne Karten erhaltet ihr am ersten Wochenende keine Zufahrt zu den Parkplätzen,
Campinganlagen sowie Konzertgelände und dem angrenzenden Gelände.
Altersbeschränkung
• Kinder unter 8 Jahren dürfen das Konzert selbst in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person
nicht besuchen. Es sollte bitte vor allem in eurem Eigeninteresse sein, keine Säuglinge auf das
Konzert mitzubringen.
• Kinder und Jugendliche über 8 Jahre und unter 16 Jahren können das Konzert in Begleitung einer
personensorgeberechtigten Person besuchen! Wenn es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt,
muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und eine Vollmacht zur
Erziehungsbeauftragung vorweisen, die von den Eltern zu unterschreiben ist. Zudem ist eine
Ausweiskopie des entsprechenden Elternteils beizufügen.
• Die o. g. verantwortliche Person hat das Kind auch während der Veranstaltung zu beaufsichtigen und
benötigt ebenso eine Eintrittskarte.
• Pro Begleitperson können nur 2 Kinder beaufsichtigt werden.
• Alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen sich mit einem Kinder- oder Personalausweis
ausweisen können.
• Das Sicherheitspersonal vor Ort kann die Betreuung von Kindern nicht übernehmen. Diese Kinder
können nicht ohne Begleitperson zum Eingang gebracht und später wieder abgeholt werden. Es
gibt leider keine Ausnahmen und auch keine Möglichkeiten, von dieser Regelung Abstand zu
nehmen.
• Es wird keinen Warte- und / oder Aufenthaltsbereich für Eltern im Stadion und / oder auf dem Gelände
des Hockenheimring geben.
Gehörschutz
Wir empfehlen insbesondere Personen mit empfindlichem oder vorgeschädigtem Gehör, einen
Lärmschutz zu verwenden. Dieser wird auf dem Gelände verkauft.
Bild- und Tonaufzeichnung
Achtung!
Bild- und Tonaufzeichnungen von Ihrer Person sind während der Veranstaltung möglich.
Mit Betreten des Geländes erklären Sie Ihr Einverständnis mit einer umfassenden und
unbeschränkten Verwertung dieser Aufnahmen in allen Medien.
Keine Ton- und Bildaufnahmen gestattet!
Die Mitnahme von Bild- und Tonaufnahmegeräten ist verboten!
Ticketarten
Die Eintrittskarten zu den Konzerten für den 19./20. Juni, sowie 26./27. Juni 2014 wurden ausschließlich
über unsere Dienstleistungspartner TICKETMASTER & EVENTIM (CTS) verkauft. Karten anderer
Anbieter sind nicht von uns autorisiert, haltet bitte entsprechend Abstand von dubiosen
Ticketvertriebsplattformen oder Internetauktionen.
Achtung:
• Die Konzerttickets für die einzelnen Tage berechtigen auch nur zum Besuch des Konzerts am
Gültigkeitsdatum. Es besteht kein Anrecht zum Besuch des vorausgehenden beziehungsweise
nachfolgenden Konzerttages.
• Für die Übernachtung auf den Campingplätzen müsst Ihr bitte ein gesondertes Ticket beim
Hockenheimring erwerben, der die Campingflächen betreibt.
http://www.hockenheimring.de/camping-open-air
(Im Campingticket sind die kostenlose Nutzung von Duschen und Toiletten enthalten)
Campingtickets werden ausschließliche an Besitzer eines gültigen Konzerttickets verkauft!
Pro Konzertticket kann maximal ein Campingticket erworben werden!
• Das Übernachten in Fahrzeugen ist nicht gestattet! Bitte kümmert Euch im Vorfeld um Campingtickets.
Die umliegenden Hotels, Pensionen und Jugendherbergen sind bereits seit Monaten ausgebucht.
Merchandising
Die Merchandise-Verkaufsstände innerhalb des Veranstaltungsgeländes sind täglich ab Geländeöffnung
bis um 22:30 Uhr geöffnet. Genaue Standorte könnt Ihr der APP entnehmen.
2 Anreise / Parkplätze / Camping
Hier haben wir Euch einige Information zusammengestellt, um Eure Anreise bestmöglich zu planen:
Anreise mit der Bahn
Allgemeiner Reiseservice der Deutschen Bahn: 01805 99 66 33 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei
Mobilfunk max. 42 ct/Min) oder unter http://www.bahn.de
Anreise mit dem Auto
Bitte beachtet, dass Ihr am ersten Wochenende bereits vor der Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände
über ein gültiges Konzertticket verfügen müsst. Es ist für jeden Autoinsassen eine Konzertkarte
vorzuzeigen.
Aus Richtung Norden (Mannheim, Frankfurt) führt die BAB 6 zur Ausfahrt 29
Schwetzingen/Hockenheim, von dort auf die B36 und der weiteren Beschilderung zu den Park- und
Camping-, Caravanbereichen P1, C3, P4, C6, P8, C9 und den Tagesparkbereichen P2 und P9 folgen.
Aus Richtung Osten (Heidelberg, Schwetzingen) führt die B36 über die B291 zur Osteinfahrt. Diese
Zufahrt ist für Busse und VIPs die einzige Zufahrt! Tagesbesucher, Campinggäste und Caravans können
hier nicht zufahren und folgen bitte der B36 weiter bis zur Nordanbindung Hockenheim.
Aus Richtung Süden (Karlsruhe und BAB 5) führt die BAB 5 zur Ausfahrt 39 Walldorf/Wiesloch, von
dort auf die B 39 und der weiteren Beschilderung zu den Park- und Campingbereichen C5 und C5Z,
Caravanflächen und Tagesparkplätzen P6 und P20 folgen, sowie ab Ausfahrt 39 auf die B291 und zur
Ostzufahrt (nur VIP und Busse).
Aus Richtung Süden (Stuttgart, Heilbronn und BAB 6) führt der Weg über die Raststätte Hockenheim
(Ostseite) in den Park- und Campingbereich Ortslage, die Tagesparkplätze P5 und P6, sowie in die Park-,
Camping und Caravanbereiche C5 und C5Z
Aus Richtung Süden (Karlsruhe, Waghäusel und B36) führt der Weg über die B36 bis zur
Südanbindung/L723 und von dort zu den Tagesparkplätzen P5 und P6, sowie in die Park-, Camping und
Caravanbereiche C5 und C5Z.
Aus Richtung Westen (Speyer, Kaiserslautern und BAB61) führt die BAB 61 bis zur Anschlussstelle
Hockenheim, von dort auf die L722 in Richtung Hockenheim und der Beschilderung zu den Park-,
Camping- und Caravan- und Tagesparkbereichen P9, C9 folgen.
Aus Richtung Westen (B39, L722 und Speyerer Rheinbrücke) führt die L722 in Richtung Hockenheim
und dann der Beschilderung zu den Park-, Camping- und Caravan- und Tagesparkbereichen P9, C9
folgen.
Nutzt die Mitfahrbörsen unter www.drive2day.de, www.flinc.org und www.mitfahrgelegenheit.de !
Vor Ort:
Eine spezielle Beschilderung weist Euch den Weg, bitte beachtet die Symbole und folgt den Hinweisen:
TAGESPARKER:
PARKBEREICH FÜR CAMPINGGÄSTE:
CAMPINGBEREICH:
CARAVAN:
Tageskasse Campingtickets:
Für Konzertkartenbesitzer besteht solange der Vorrat reicht die Möglichkeit, vor Ort Campingtickets zu
erwerben.
ACHTUNG:
Campingtickets werden ausschließliche an Besitzer eines gültigen Konzerttickets verkauft!
Pro Konzertticket kann maximal ein Campingticket erworben werden!
Die Campingpreise für die Anreise am Freitag und Samstag sind wie folgt:



35,- € pro Person bis Sonntag, 12.00 Uhr zzgl. einer Vorverkaufs- und Versandgebühr
30,- € pro Caravan (einmalige Gebühr pro Fahrzeug) zzgl. einer Vorverkaufs- und Versandgebühr
Frühanreise ist für eine zusätzliche Gebühr möglich: 20,- € pro Tag an der Tageskasse (d.h. bei Anreise am
Donnerstag 20,- € und am Mittwoch 40,- € zusätzlich)
Alle Campingtickets ermöglichen eine Nutzung der Campingflächen bis Sonntag nach dem
Veranstaltungswochenende, 12:00 Uhr, dann werden die Campingflächen geschlossen. Nicht genutzte Nächte
verfallen ohne Anspruch auf anteilige Erstattung des Ticketpreises. Der Versand der Campingtickets beginnt ca. 2
Wochen nach dem Verkaufsstart. Im Übrigen gilt ergänzend die unten einsehbare und vor Ort aushängende Parkund Campingordnung.
Hier findet ihr die Park- und Campingordnung:
http://www.hockenheimring.de/sites/default/files/content/files/Boehse_Onkelz_Park-_und_CampingOrdnung_2015-05-30.pdf
Orientierungspläne
Hier findet ihr Pläne zur Orientierung vor Ort:
http://www.hockenheimring.de/sites/default/files/content/files/bo2015-Parken_und_Camping_0.pdf
Öffnungszeiten der Park- und Zeltplätze
Die Öffnung der Park- und Campingplätze erfolgt ausschließlich nach Freigabe der Einsatzleitung im
Lagezentrum. Park- und Campingplätze stehen nur im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zur
Verfügung und werden von den Ordnern zugewiesen! Wildes Parken und Campen ist untersagt und wird
ordnungsbehördlich verfolgt.
Der Park- und Campingbereich Ortslage, sowie Caravan C5 öffnen am Mittwoch, 17.06.2015 &
24.06.2015 um 08:00 Uhr.
Die anderen Park-, Camping- und Caravanbereiche öffnen am Donnerstag, 18.06.2015 & 25.06.2015 ab
08:00 Uhr nach Bedarf
Alle Park-, Camping- und Caravanbereiche schließen am Sonntag, 21.06.2015 & 28.06, 12:00 Uhr mittags
und müssen bis dahin verlassen werden.
Die Tagesparkplätze öffnen am Freitag, 19.06.2014 & 26.06.2015 und Samstag, 20.06.2014 &
27.06.2015 jeweils um 07:00 Uhr und sind bis 03:00 Uhr zu räumen.
Eine vorherige Anreise ist sinnlos, da das komplette Gelände komplett abgeriegelt ist.
Einfahrt auf Park- und Zeltplätze/Campingarmband:
Bei Einfahrt auf eine Parkfläche müssen alle Besucher ein gültiges Konzertticket vorweisen!
Jeder Campingticketinhaber erhält an den Campingbandausgaben bei den Campingbereichen gegen
Vorlage des Campingtickets ein Campingarmband. Dieses dient als alleinige Zutrittsberechtigung für die
Caravan- und Campingflächen, aber nicht für das Konzertgelände.
Die Campingbandausgaben haben folgende Öffnungszeiten:
Bandausgabe C3:
MI
18.06.2014 08:00 – 24:00 Uhr
MI
18.06.2014
DO
19.06.2014 08:00 – 24:00 Uhr
DO
19.06.2014
FR
20.06.2014 08:00 – 22:00 Uhr
FR
20.06.2014
SA
21.06.2014 08:00 – 18:00 Uhr
SA
21.06.2014
08:00 – 24:00 Uhr
08:00 – 24:00 Uhr
08:00 – 22:00 Uhr
08:00 – 18:00 Uhr
Bandausgabe C5, C6:
DO
19.06.2014 08:00 – 24:00 Uhr
FR
20.06.2014 08:00 – 22:00 Uhr
SA
21.06.2014 08:00 – 18:00 Uhr
08:00 – 24:00 Uhr
08:00 – 22:00 Uhr
08:00 – 18:00 Uhr
DO
FR
SA
19.06.2014
20.06.2014
21.06.2014
Bandausgabe C9:
FR
20.06.2014
SA
21.06.2014
08:00 – 22:00 Uhr
08:00 – 18:00 Uhr
Wer außerhalb dieser Öffnungszeiten anreist, muss sich am Zugang zur Camping- oder Caravanfläche
gegen Vorlage seiner Campingtickets ausweisen, bis die Bandausgabe wieder geöffnet hat.
Parkplätze
Nach Verlassen der Parkfläche kann eine Wiedereinfahrt auf denselben Parkplatz nicht garantiert werden!
Auf den Parkplätzen darf nicht übernachtet werden.
Zeltplatz-Zugang
Die Besucher gehen mit ihrem Zeltmaterial vom Parkplatz zum angrenzenden Campingplatz. Am
Checkpoint werden die Campingarmbänder kontrolliert. Bei der Auswahl einer Campingfläche ist auf die
Freihaltung von Rettungswegen zu achten, die deutlich auf dem Boden markiert sind. Der Ordnungsdienst
wird dafür Sorge tragen, dass die zur Verfügung stehenden Flächen optimal ausgenutzt werden. Für die
Benutzung der Zeltplätze gilt die an den Eingängen zu den Zeltplätzen aushängende Park- und
Campingordnung, die auch hier unter diesem abgerufen werden kann (Link zur Park- und
Campingordnung folgt).
Müll- & Unfallvermeidung
Dosen, Hartverpackungen, Plastikbehälter und Kanister sind auf dem Campinggelände erlaubt. Bitte
arbeitet insbesondere auch beim Recycling und der Mülltrennung aktiv mit. In den Frühstücksbuden
werden Getränke in Recyclingverpackungen zu günstigen Preisen angeboten. Bei jedem Campingbereich
ist ein Supermarkt in der Nähe. Lasst daher bitte Eure Bierkästen und alle Glasbehältnisse gleich ganz zu
Hause.
Die Übernachtung auf Tagesparkflächen ist untersagt.
Die Tagesparkflächen sind bis 03:00 Uhr morgens an dem auf den jeweiligen Konzerttag folgenden Tag
zu verlassen. Besucher, die danach noch auf den Flächen parken, blockieren diese für die Verwendung
am zweiten Konzerttag bzw. für die Aufräumarbeiten. Sie werden am Morgen des Folgetages mit einer
Sondernutzungsgebühr in Höhe von 100 € je PKW belegt.
Die Sondernutzungsgebühr wird direkt vor Ort fällig und vom dafür eingesetzten Ordnungspersonal
kassiert.
Die verfügbaren Park- und Campingbereiche werden im Bestplatzverfahren nach Ankunft vergeben. Es ist
nicht möglich, bestimmte Plätze vorab zu reservieren. Plätze mit langen Laufwegen zum
Veranstaltungsgelände werden nach Möglichkeit über Busshuttles angebunden.
Alle Campingflächen werden mit WCs und Wasserstellen, teilweise auch mit Duschen eingerichtet. Die
Nutzung der jeweils verfügbaren Sanitäreinrichtungen ist in der Campinggebühr enthalten; vor Ort fallen
dafür keine weiteren Gebühren an.
Shuttlebusse vor Ort
Es werden vor Ort keine Shuttlebusse angeboten. Aufgrund der Erfahrungen aus 2014 mit der
Nichtbefahrbarkeit der Straßen nach Veranstaltungsende wird auf die Einrichtung von Shuttlebusrouten
verzichtet. Mobilitätseingeschränkte Besucher, werden gebeten, Ihre Planungen darauf auszurichten.
Trennung von Parken und Camping
Damit die Campingflächen effektiv mit Serviceeinrichtungen ausgestattet werden können, sind die Parkund Campingbereiche getrennt. Die Fans parken ihr Auto in einem Parkbereich und können dann direkt in
einem angrenzenden Campingplatz zelten. Am Übergang vom Park- zum Campingbereich erfolgt die
Kontrolle des Konzert- und Campingtickets. Um in den folgenden Tagen die Zugangskontrolle zu den
Campingflächen zu erleichtern, wird ein Kontrollarmband ausgehändigt.
Caravancamping
Besucher, die mit Caravans anreisen wollen, müssen zusätzlich zum Campingticket ein Caravanticket für
ihr Fahrzeug erwerben und können in gesonderten Caravanbereichen bei Ihren Fahrzeugen übernachten.
Zugelassen in den Caravanbereichen sind nur folgende Fahrzeugtypen:
- Wohnmobile
- Wohnwagen mit Zugfahrzeug
- Faltanhänger mit Zugfahrzeug
- PKW-Busse und Kleintransporter mit eingebauten Schlafgelegenheiten
Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs darf 3,5t nicht überschreiten. Schwerere Fahrzeuge,
Landmaschinen, LKW und sonstige Sonderfahrzeuge sind auf keinem Park- oder Caravanbereich
zugelassen und werden abgewiesen! Es gibt keine Stromversorgung in den Caravanbereichen, der
Betrieb von Stromaggregaten ist ebenfalls nicht zulässig!
Reisebusse
Reisebusse müssen sich separat bei der Vorverkaufsstelle anmelden, die Zufahrt erfolgt ausschließlich
über die Ostzufahrt/B291, der Parkplatz vor der Mercedes-Tribüne auf der Rennstrecke.
Da wir allen Fans einen Campingplatz anbieten wollen, müssen wir den verfügbaren Platz gut nutzen:
umfangreiche Aufbauten, Möbel und Anhänger können deshalb nicht mit in die Campingbereiche
genommen werden.
http://www.hockenheimring.de/sites/default/files/content/files/Bus_-_Anfahrt_BO_2015.pdf
Stromversorgung
Aufgrund behördlicher Auflagen zum Umwelt-, Lärm- und Anwohnerschutz ist die Mitnahme von
Stromaggregaten, Soundanlagen, Kühlschränken und ähnlichem in die Campingbereiche ebenfalls nicht
gestattet. Dafür bitten wir um Verständnis!
3 Verbotene Gegenstände auf dem Konzertgelände
Um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten findet Ihr nachfolgend einige Gegenstände, die Ihr bitte nicht
zu den Konzerten mitbringt! Das Sortiment verbotener Gegenstände dürfte sich schon weitestgehend
rumgesprochen haben:
Profikameras (beispielsweise Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiv), Videokameras
• Handykameras sowie Pocket-Cams sind erlaubt!
Getränkeverpackungen (PET-Flaschen, Dosen bis hin zu Bierfässern, Glasflaschen/Glasbehältnisse
jeglicher Art)
Harter Alkohol
Waffen aller Art (Stich-, Hieb- und Schusswaffen)
Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände z.B. Sternwerfer/Wunderkerzen,
Bengalisches Feuer)
Nieten besetzte Jacken und Gürtel (Verletzungsgefahr)
Tiere
Sperrige Gegenstände wie Fahnenstangen, Motorradhelme
Styroporwürfel (als Steh- oder Sitzgelegenheit)
Sonstiges Camping-Equipment (z.B. Klappstühle)
Regenschirme
Den Weisungen des Ordnungspersonals sowie der Polizei ist in Eurem eigenen Interesse
unbedingt Folge zu leisten. Ihr erkennt die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes an farblich
gekennzeichneten Westen. Sie sind auch Eurer Ansprechpartner bei Beschwerden oder
Problemen!
Abnahme nicht erlaubter Gegenstände am Einlass:
An den Hauptzugängen zur Konzertfläche werden Euch Gegenstände, die nicht mit in die unmittelbaren
Veranstaltungsbereiche genommen werden dürfen, abgenommen und gegebenenfalls verwahrt. Ihr
erhaltet verschiedenfarbige Klebemarken, die für die Abholung als Aufbewahrungsschein gelten.
4 Info- und Servicepoint / Fundsachen / Geldautomaten
Der Info- und Servicepoint befindet sich am Hauptzugang beim Contikreisel in der Nähe der
Ticketvorkontrolle. Am 20.Juni sowie 21.Juni ist der Servicepoint von 10:00 Uhr bis 1:00 Uhr morgens mit
kompetenten Ansprechpartnern besetzt.
Der Infopoint ist Euer kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Konzerte oder bei
Beschwerden und Problemen.
Fundsachen:
können ebenfalls am Infopoint abgegeben werden. Nach Schließung des Infopoints am jeweiligen
Konzerttag werden aufbewahrte Fundsachen der Polizei vor Ort übergeben.
Banking:
Während der Konzerte könnt Ihr Euch direkt auf dem Veranstaltungsgelände mit frischem Bargeld
versorgen, Wir haben für Euch mobile Geldautomaten im Konzertbereich installiert.
Bitte benutzt nur die ausgeschilderten Campingflächen, die für alle Platz bieten. Das „wilde Camping“
außerhalb der offiziellen Campingareale ist nicht gestattet. Der Ordnungsdienst und die Polizei sind
angewiesen Wildcamping zu unterbinden und Platzverweise zu erteilen.
5 Verhalten im Notfall
Das gesamte Gelände ist in Planquadrate unterteilt und mit Tafeln beschildert, auf denen
Standortnummern zu sehen sind. Dies gilt für das Konzertgelände ebenso wie für die Campinganlagen.
Ebenso verfügen alle Stände sowie die Video- und Boxentürme über eine
Standortnummernbeschilderung.
Bei Notrufen gebt bitte unbedingt die Standortnummer an!
Meldet bitte erforderliche Hilfeleistungen (Unfall, Feuer) unverzüglich und direkt dem Sanitätsdienst, dem
Ordnungspersonal auf dem Gelände bzw. an den Campingplatzverwaltungen/Kassen.
Ausführliche Infos findet Ihr hier:
Polizei-Notruf
110
Feuerwehr
112
1. Hilfe /
06205/309 35 35
Sanitätsdienst
Wer meldet?
Name und Standort
Genaue Bezeichnung des Notfallortes
Wo ist es passiert?
angeben
Was ist passiert?
Art des Notfalles, Zahl der Verletzten

Documents pareils