Konzertinformationen: BÖHSE ONKELZ, Hockenheimring am 19
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Konzertinformationen: BÖHSE ONKELZ, Hockenheimring am 19
Konzertinformationen: BÖHSE ONKELZ, Hockenheimring am 19./20.06 & 26./27.06.2015 1 Allgemeines Die Vorbereitungen für die fast ausverkauften 4 Konzerte auf dem Hockenheimring laufen auf Hochtouren. Nachfolgend haben wir versucht, euch in möglichst kompakter Form eine Übersicht der wichtigsten Informationen zusammenzustellen. Vieles davon kennt ihr aus dem vergangenen Jahr und einige Punkte haben sich verändert. Wie ihr euch auch denken könnt, ist eure Sicherheit unser höchstes Gebot und das friedliche Feiern in einer großen Gemeinschaft immer mit gewissen Spielregeln verbunden, die wir euch bitten einzuhalten. Wir freuen uns auf vier unvergessliche Konzerttage am Hockenheimring! Einlass und Spielzeiten 14:00 Einlass tba Anreise ohne Veranstaltungsticket Bitte seht in Eurem eigenen Interesse am ersten Wochenende (19.6./20.6.) von einer Anreise an den Hockenheimring ab, wenn Ihr über keine gültigen Konzerttickets verfügt. Es werden vor Ort für das erste Wochenende keine Karten mehr verkauft, da die Veranstaltung ausverkauft ist. Für das zweite Wochenende (26.6./27.6.) wird es eine Tageskasse geben, wo ihr noch Restkarten kaufen könnt. Die Tageskasse befindet ausschließlich am Haupteingang zum Konzertgelände. Der Erwerb von Campingtickets ist nur möglich, wenn entsprechend der gewünschten Anzahl an Campingtickets auch dieselbe Anzahl an Konzertkarten vorgewiesen werden kann. Ohne Karten erhaltet ihr am ersten Wochenende keine Zufahrt zu den Parkplätzen, Campinganlagen sowie Konzertgelände und dem angrenzenden Gelände. Altersbeschränkung • Kinder unter 8 Jahren dürfen das Konzert selbst in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person nicht besuchen. Es sollte bitte vor allem in eurem Eigeninteresse sein, keine Säuglinge auf das Konzert mitzubringen. • Kinder und Jugendliche über 8 Jahre und unter 16 Jahren können das Konzert in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen! Wenn es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und eine Vollmacht zur Erziehungsbeauftragung vorweisen, die von den Eltern zu unterschreiben ist. Zudem ist eine Ausweiskopie des entsprechenden Elternteils beizufügen. • Die o. g. verantwortliche Person hat das Kind auch während der Veranstaltung zu beaufsichtigen und benötigt ebenso eine Eintrittskarte. • Pro Begleitperson können nur 2 Kinder beaufsichtigt werden. • Alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen sich mit einem Kinder- oder Personalausweis ausweisen können. • Das Sicherheitspersonal vor Ort kann die Betreuung von Kindern nicht übernehmen. Diese Kinder können nicht ohne Begleitperson zum Eingang gebracht und später wieder abgeholt werden. Es gibt leider keine Ausnahmen und auch keine Möglichkeiten, von dieser Regelung Abstand zu nehmen. • Es wird keinen Warte- und / oder Aufenthaltsbereich für Eltern im Stadion und / oder auf dem Gelände des Hockenheimring geben. Gehörschutz Wir empfehlen insbesondere Personen mit empfindlichem oder vorgeschädigtem Gehör, einen Lärmschutz zu verwenden. Dieser wird auf dem Gelände verkauft. Bild- und Tonaufzeichnung Achtung! Bild- und Tonaufzeichnungen von Ihrer Person sind während der Veranstaltung möglich. Mit Betreten des Geländes erklären Sie Ihr Einverständnis mit einer umfassenden und unbeschränkten Verwertung dieser Aufnahmen in allen Medien. Keine Ton- und Bildaufnahmen gestattet! Die Mitnahme von Bild- und Tonaufnahmegeräten ist verboten! Ticketarten Die Eintrittskarten zu den Konzerten für den 19./20. Juni, sowie 26./27. Juni 2014 wurden ausschließlich über unsere Dienstleistungspartner TICKETMASTER & EVENTIM (CTS) verkauft. Karten anderer Anbieter sind nicht von uns autorisiert, haltet bitte entsprechend Abstand von dubiosen Ticketvertriebsplattformen oder Internetauktionen. Achtung: • Die Konzerttickets für die einzelnen Tage berechtigen auch nur zum Besuch des Konzerts am Gültigkeitsdatum. Es besteht kein Anrecht zum Besuch des vorausgehenden beziehungsweise nachfolgenden Konzerttages. • Für die Übernachtung auf den Campingplätzen müsst Ihr bitte ein gesondertes Ticket beim Hockenheimring erwerben, der die Campingflächen betreibt. http://www.hockenheimring.de/camping-open-air (Im Campingticket sind die kostenlose Nutzung von Duschen und Toiletten enthalten) Campingtickets werden ausschließliche an Besitzer eines gültigen Konzerttickets verkauft! Pro Konzertticket kann maximal ein Campingticket erworben werden! • Das Übernachten in Fahrzeugen ist nicht gestattet! Bitte kümmert Euch im Vorfeld um Campingtickets. Die umliegenden Hotels, Pensionen und Jugendherbergen sind bereits seit Monaten ausgebucht. Merchandising Die Merchandise-Verkaufsstände innerhalb des Veranstaltungsgeländes sind täglich ab Geländeöffnung bis um 22:30 Uhr geöffnet. Genaue Standorte könnt Ihr der APP entnehmen. 2 Anreise / Parkplätze / Camping Hier haben wir Euch einige Information zusammengestellt, um Eure Anreise bestmöglich zu planen: Anreise mit der Bahn Allgemeiner Reiseservice der Deutschen Bahn: 01805 99 66 33 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min) oder unter http://www.bahn.de Anreise mit dem Auto Bitte beachtet, dass Ihr am ersten Wochenende bereits vor der Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände über ein gültiges Konzertticket verfügen müsst. Es ist für jeden Autoinsassen eine Konzertkarte vorzuzeigen. Aus Richtung Norden (Mannheim, Frankfurt) führt die BAB 6 zur Ausfahrt 29 Schwetzingen/Hockenheim, von dort auf die B36 und der weiteren Beschilderung zu den Park- und Camping-, Caravanbereichen P1, C3, P4, C6, P8, C9 und den Tagesparkbereichen P2 und P9 folgen. Aus Richtung Osten (Heidelberg, Schwetzingen) führt die B36 über die B291 zur Osteinfahrt. Diese Zufahrt ist für Busse und VIPs die einzige Zufahrt! Tagesbesucher, Campinggäste und Caravans können hier nicht zufahren und folgen bitte der B36 weiter bis zur Nordanbindung Hockenheim. Aus Richtung Süden (Karlsruhe und BAB 5) führt die BAB 5 zur Ausfahrt 39 Walldorf/Wiesloch, von dort auf die B 39 und der weiteren Beschilderung zu den Park- und Campingbereichen C5 und C5Z, Caravanflächen und Tagesparkplätzen P6 und P20 folgen, sowie ab Ausfahrt 39 auf die B291 und zur Ostzufahrt (nur VIP und Busse). Aus Richtung Süden (Stuttgart, Heilbronn und BAB 6) führt der Weg über die Raststätte Hockenheim (Ostseite) in den Park- und Campingbereich Ortslage, die Tagesparkplätze P5 und P6, sowie in die Park-, Camping und Caravanbereiche C5 und C5Z Aus Richtung Süden (Karlsruhe, Waghäusel und B36) führt der Weg über die B36 bis zur Südanbindung/L723 und von dort zu den Tagesparkplätzen P5 und P6, sowie in die Park-, Camping und Caravanbereiche C5 und C5Z. Aus Richtung Westen (Speyer, Kaiserslautern und BAB61) führt die BAB 61 bis zur Anschlussstelle Hockenheim, von dort auf die L722 in Richtung Hockenheim und der Beschilderung zu den Park-, Camping- und Caravan- und Tagesparkbereichen P9, C9 folgen. Aus Richtung Westen (B39, L722 und Speyerer Rheinbrücke) führt die L722 in Richtung Hockenheim und dann der Beschilderung zu den Park-, Camping- und Caravan- und Tagesparkbereichen P9, C9 folgen. Nutzt die Mitfahrbörsen unter www.drive2day.de, www.flinc.org und www.mitfahrgelegenheit.de ! Vor Ort: Eine spezielle Beschilderung weist Euch den Weg, bitte beachtet die Symbole und folgt den Hinweisen: TAGESPARKER: PARKBEREICH FÜR CAMPINGGÄSTE: CAMPINGBEREICH: CARAVAN: Tageskasse Campingtickets: Für Konzertkartenbesitzer besteht solange der Vorrat reicht die Möglichkeit, vor Ort Campingtickets zu erwerben. ACHTUNG: Campingtickets werden ausschließliche an Besitzer eines gültigen Konzerttickets verkauft! Pro Konzertticket kann maximal ein Campingticket erworben werden! Die Campingpreise für die Anreise am Freitag und Samstag sind wie folgt: 35,- € pro Person bis Sonntag, 12.00 Uhr zzgl. einer Vorverkaufs- und Versandgebühr 30,- € pro Caravan (einmalige Gebühr pro Fahrzeug) zzgl. einer Vorverkaufs- und Versandgebühr Frühanreise ist für eine zusätzliche Gebühr möglich: 20,- € pro Tag an der Tageskasse (d.h. bei Anreise am Donnerstag 20,- € und am Mittwoch 40,- € zusätzlich) Alle Campingtickets ermöglichen eine Nutzung der Campingflächen bis Sonntag nach dem Veranstaltungswochenende, 12:00 Uhr, dann werden die Campingflächen geschlossen. Nicht genutzte Nächte verfallen ohne Anspruch auf anteilige Erstattung des Ticketpreises. Der Versand der Campingtickets beginnt ca. 2 Wochen nach dem Verkaufsstart. Im Übrigen gilt ergänzend die unten einsehbare und vor Ort aushängende Parkund Campingordnung. Hier findet ihr die Park- und Campingordnung: http://www.hockenheimring.de/sites/default/files/content/files/Boehse_Onkelz_Park-_und_CampingOrdnung_2015-05-30.pdf Orientierungspläne Hier findet ihr Pläne zur Orientierung vor Ort: http://www.hockenheimring.de/sites/default/files/content/files/bo2015-Parken_und_Camping_0.pdf Öffnungszeiten der Park- und Zeltplätze Die Öffnung der Park- und Campingplätze erfolgt ausschließlich nach Freigabe der Einsatzleitung im Lagezentrum. Park- und Campingplätze stehen nur im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zur Verfügung und werden von den Ordnern zugewiesen! Wildes Parken und Campen ist untersagt und wird ordnungsbehördlich verfolgt. Der Park- und Campingbereich Ortslage, sowie Caravan C5 öffnen am Mittwoch, 17.06.2015 & 24.06.2015 um 08:00 Uhr. Die anderen Park-, Camping- und Caravanbereiche öffnen am Donnerstag, 18.06.2015 & 25.06.2015 ab 08:00 Uhr nach Bedarf Alle Park-, Camping- und Caravanbereiche schließen am Sonntag, 21.06.2015 & 28.06, 12:00 Uhr mittags und müssen bis dahin verlassen werden. Die Tagesparkplätze öffnen am Freitag, 19.06.2014 & 26.06.2015 und Samstag, 20.06.2014 & 27.06.2015 jeweils um 07:00 Uhr und sind bis 03:00 Uhr zu räumen. Eine vorherige Anreise ist sinnlos, da das komplette Gelände komplett abgeriegelt ist. Einfahrt auf Park- und Zeltplätze/Campingarmband: Bei Einfahrt auf eine Parkfläche müssen alle Besucher ein gültiges Konzertticket vorweisen! Jeder Campingticketinhaber erhält an den Campingbandausgaben bei den Campingbereichen gegen Vorlage des Campingtickets ein Campingarmband. Dieses dient als alleinige Zutrittsberechtigung für die Caravan- und Campingflächen, aber nicht für das Konzertgelände. Die Campingbandausgaben haben folgende Öffnungszeiten: Bandausgabe C3: MI 18.06.2014 08:00 – 24:00 Uhr MI 18.06.2014 DO 19.06.2014 08:00 – 24:00 Uhr DO 19.06.2014 FR 20.06.2014 08:00 – 22:00 Uhr FR 20.06.2014 SA 21.06.2014 08:00 – 18:00 Uhr SA 21.06.2014 08:00 – 24:00 Uhr 08:00 – 24:00 Uhr 08:00 – 22:00 Uhr 08:00 – 18:00 Uhr Bandausgabe C5, C6: DO 19.06.2014 08:00 – 24:00 Uhr FR 20.06.2014 08:00 – 22:00 Uhr SA 21.06.2014 08:00 – 18:00 Uhr 08:00 – 24:00 Uhr 08:00 – 22:00 Uhr 08:00 – 18:00 Uhr DO FR SA 19.06.2014 20.06.2014 21.06.2014 Bandausgabe C9: FR 20.06.2014 SA 21.06.2014 08:00 – 22:00 Uhr 08:00 – 18:00 Uhr Wer außerhalb dieser Öffnungszeiten anreist, muss sich am Zugang zur Camping- oder Caravanfläche gegen Vorlage seiner Campingtickets ausweisen, bis die Bandausgabe wieder geöffnet hat. Parkplätze Nach Verlassen der Parkfläche kann eine Wiedereinfahrt auf denselben Parkplatz nicht garantiert werden! Auf den Parkplätzen darf nicht übernachtet werden. Zeltplatz-Zugang Die Besucher gehen mit ihrem Zeltmaterial vom Parkplatz zum angrenzenden Campingplatz. Am Checkpoint werden die Campingarmbänder kontrolliert. Bei der Auswahl einer Campingfläche ist auf die Freihaltung von Rettungswegen zu achten, die deutlich auf dem Boden markiert sind. Der Ordnungsdienst wird dafür Sorge tragen, dass die zur Verfügung stehenden Flächen optimal ausgenutzt werden. Für die Benutzung der Zeltplätze gilt die an den Eingängen zu den Zeltplätzen aushängende Park- und Campingordnung, die auch hier unter diesem abgerufen werden kann (Link zur Park- und Campingordnung folgt). Müll- & Unfallvermeidung Dosen, Hartverpackungen, Plastikbehälter und Kanister sind auf dem Campinggelände erlaubt. Bitte arbeitet insbesondere auch beim Recycling und der Mülltrennung aktiv mit. In den Frühstücksbuden werden Getränke in Recyclingverpackungen zu günstigen Preisen angeboten. Bei jedem Campingbereich ist ein Supermarkt in der Nähe. Lasst daher bitte Eure Bierkästen und alle Glasbehältnisse gleich ganz zu Hause. Die Übernachtung auf Tagesparkflächen ist untersagt. Die Tagesparkflächen sind bis 03:00 Uhr morgens an dem auf den jeweiligen Konzerttag folgenden Tag zu verlassen. Besucher, die danach noch auf den Flächen parken, blockieren diese für die Verwendung am zweiten Konzerttag bzw. für die Aufräumarbeiten. Sie werden am Morgen des Folgetages mit einer Sondernutzungsgebühr in Höhe von 100 € je PKW belegt. Die Sondernutzungsgebühr wird direkt vor Ort fällig und vom dafür eingesetzten Ordnungspersonal kassiert. Die verfügbaren Park- und Campingbereiche werden im Bestplatzverfahren nach Ankunft vergeben. Es ist nicht möglich, bestimmte Plätze vorab zu reservieren. Plätze mit langen Laufwegen zum Veranstaltungsgelände werden nach Möglichkeit über Busshuttles angebunden. Alle Campingflächen werden mit WCs und Wasserstellen, teilweise auch mit Duschen eingerichtet. Die Nutzung der jeweils verfügbaren Sanitäreinrichtungen ist in der Campinggebühr enthalten; vor Ort fallen dafür keine weiteren Gebühren an. Shuttlebusse vor Ort Es werden vor Ort keine Shuttlebusse angeboten. Aufgrund der Erfahrungen aus 2014 mit der Nichtbefahrbarkeit der Straßen nach Veranstaltungsende wird auf die Einrichtung von Shuttlebusrouten verzichtet. Mobilitätseingeschränkte Besucher, werden gebeten, Ihre Planungen darauf auszurichten. Trennung von Parken und Camping Damit die Campingflächen effektiv mit Serviceeinrichtungen ausgestattet werden können, sind die Parkund Campingbereiche getrennt. Die Fans parken ihr Auto in einem Parkbereich und können dann direkt in einem angrenzenden Campingplatz zelten. Am Übergang vom Park- zum Campingbereich erfolgt die Kontrolle des Konzert- und Campingtickets. Um in den folgenden Tagen die Zugangskontrolle zu den Campingflächen zu erleichtern, wird ein Kontrollarmband ausgehändigt. Caravancamping Besucher, die mit Caravans anreisen wollen, müssen zusätzlich zum Campingticket ein Caravanticket für ihr Fahrzeug erwerben und können in gesonderten Caravanbereichen bei Ihren Fahrzeugen übernachten. Zugelassen in den Caravanbereichen sind nur folgende Fahrzeugtypen: - Wohnmobile - Wohnwagen mit Zugfahrzeug - Faltanhänger mit Zugfahrzeug - PKW-Busse und Kleintransporter mit eingebauten Schlafgelegenheiten Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs darf 3,5t nicht überschreiten. Schwerere Fahrzeuge, Landmaschinen, LKW und sonstige Sonderfahrzeuge sind auf keinem Park- oder Caravanbereich zugelassen und werden abgewiesen! Es gibt keine Stromversorgung in den Caravanbereichen, der Betrieb von Stromaggregaten ist ebenfalls nicht zulässig! Reisebusse Reisebusse müssen sich separat bei der Vorverkaufsstelle anmelden, die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die Ostzufahrt/B291, der Parkplatz vor der Mercedes-Tribüne auf der Rennstrecke. Da wir allen Fans einen Campingplatz anbieten wollen, müssen wir den verfügbaren Platz gut nutzen: umfangreiche Aufbauten, Möbel und Anhänger können deshalb nicht mit in die Campingbereiche genommen werden. http://www.hockenheimring.de/sites/default/files/content/files/Bus_-_Anfahrt_BO_2015.pdf Stromversorgung Aufgrund behördlicher Auflagen zum Umwelt-, Lärm- und Anwohnerschutz ist die Mitnahme von Stromaggregaten, Soundanlagen, Kühlschränken und ähnlichem in die Campingbereiche ebenfalls nicht gestattet. Dafür bitten wir um Verständnis! 3 Verbotene Gegenstände auf dem Konzertgelände Um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten findet Ihr nachfolgend einige Gegenstände, die Ihr bitte nicht zu den Konzerten mitbringt! Das Sortiment verbotener Gegenstände dürfte sich schon weitestgehend rumgesprochen haben: Profikameras (beispielsweise Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiv), Videokameras • Handykameras sowie Pocket-Cams sind erlaubt! Getränkeverpackungen (PET-Flaschen, Dosen bis hin zu Bierfässern, Glasflaschen/Glasbehältnisse jeglicher Art) Harter Alkohol Waffen aller Art (Stich-, Hieb- und Schusswaffen) Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände z.B. Sternwerfer/Wunderkerzen, Bengalisches Feuer) Nieten besetzte Jacken und Gürtel (Verletzungsgefahr) Tiere Sperrige Gegenstände wie Fahnenstangen, Motorradhelme Styroporwürfel (als Steh- oder Sitzgelegenheit) Sonstiges Camping-Equipment (z.B. Klappstühle) Regenschirme Den Weisungen des Ordnungspersonals sowie der Polizei ist in Eurem eigenen Interesse unbedingt Folge zu leisten. Ihr erkennt die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes an farblich gekennzeichneten Westen. Sie sind auch Eurer Ansprechpartner bei Beschwerden oder Problemen! Abnahme nicht erlaubter Gegenstände am Einlass: An den Hauptzugängen zur Konzertfläche werden Euch Gegenstände, die nicht mit in die unmittelbaren Veranstaltungsbereiche genommen werden dürfen, abgenommen und gegebenenfalls verwahrt. Ihr erhaltet verschiedenfarbige Klebemarken, die für die Abholung als Aufbewahrungsschein gelten. 4 Info- und Servicepoint / Fundsachen / Geldautomaten Der Info- und Servicepoint befindet sich am Hauptzugang beim Contikreisel in der Nähe der Ticketvorkontrolle. Am 20.Juni sowie 21.Juni ist der Servicepoint von 10:00 Uhr bis 1:00 Uhr morgens mit kompetenten Ansprechpartnern besetzt. Der Infopoint ist Euer kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Konzerte oder bei Beschwerden und Problemen. Fundsachen: können ebenfalls am Infopoint abgegeben werden. Nach Schließung des Infopoints am jeweiligen Konzerttag werden aufbewahrte Fundsachen der Polizei vor Ort übergeben. Banking: Während der Konzerte könnt Ihr Euch direkt auf dem Veranstaltungsgelände mit frischem Bargeld versorgen, Wir haben für Euch mobile Geldautomaten im Konzertbereich installiert. Bitte benutzt nur die ausgeschilderten Campingflächen, die für alle Platz bieten. Das „wilde Camping“ außerhalb der offiziellen Campingareale ist nicht gestattet. Der Ordnungsdienst und die Polizei sind angewiesen Wildcamping zu unterbinden und Platzverweise zu erteilen. 5 Verhalten im Notfall Das gesamte Gelände ist in Planquadrate unterteilt und mit Tafeln beschildert, auf denen Standortnummern zu sehen sind. Dies gilt für das Konzertgelände ebenso wie für die Campinganlagen. Ebenso verfügen alle Stände sowie die Video- und Boxentürme über eine Standortnummernbeschilderung. Bei Notrufen gebt bitte unbedingt die Standortnummer an! Meldet bitte erforderliche Hilfeleistungen (Unfall, Feuer) unverzüglich und direkt dem Sanitätsdienst, dem Ordnungspersonal auf dem Gelände bzw. an den Campingplatzverwaltungen/Kassen. Ausführliche Infos findet Ihr hier: Polizei-Notruf 110 Feuerwehr 112 1. Hilfe / 06205/309 35 35 Sanitätsdienst Wer meldet? Name und Standort Genaue Bezeichnung des Notfallortes Wo ist es passiert? angeben Was ist passiert? Art des Notfalles, Zahl der Verletzten