Gemeinde Angelbachtal Lärmaktionsplanung Behandlung der

Transcription

Gemeinde Angelbachtal Lärmaktionsplanung Behandlung der
Gemeinde Angelbachtal
lfd.
Nr.
1
Bürger/in
Dr. med. Derks, Axel
Frankenstraße 20
74918 Angelbachtal
Eingegangen am
12.05.2015 / 08.05.2015
2
Lärmaktionsplanung
Behandlung der Stellungnahmen aus Beteiligung der Öffentlichkeit
Gross, Anja und Joachim
Hauptstraße 41
74918 Angelbachtal
Stellungnahmen
Bewertung / Kommentar
- Geschwindigkeitsreduzierung ganztags auf 30 km/h
- wird im Zuge LAP angestrebt
- Nachtfahrverbot für Schwerverkehr > 3,5 t
- wird im Zuge LAP angestrebt
- Geschwindigkeitskontrollen
- regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen werden bei der Straßenverkehrsbehörde
angeregt
- Auch für Kreuzung Wilhelm-/Karlstraße muss Lösung für Schwerverkehr gefunden
werden
keine Sache des Lärmaktionsplans, wird aber mit der Verkehrsbehörde angesprochen
- unpräzise, veraltete Angaben der Verkehrsmenge
- Die Verkehrszahlen aus der Verkehrswegezählung 2010 wurden bei der
überschläglichen Kartierung der LUBW verwendet. In der Kartierung
zum LAP wurden aktuelle Zahlen verwendet
Eine Anlage zur grafischen Darstellung der Verkehrsmengen wird erstellt
Eingegangen am 21.05.2015
Stand September 2015
- uneindeutige geographische Angaben der Straßen
- für interne Berechnungen und Wiedergabe der Berechnungsparameter
sind Angaben zu Straßen ausreichend
- LAP-Maßnahmen auf jeden Fall notwendig
- Kenntnisnahme
- Laut EU-Richtlinie 2002/49/EG müssten das Altersheim und schutzbedürftige Gruppen
der Bevölkerung in LAP berücksichtigt werden, in LAP nicht ersichtlich
- wird im weiteren Verfahren berücksichtigt
- gesundheitliche Beeinträchtigung durch pausenlose Lärmbelastung
- Durch Maßnahmenpaket LAP wird Lärm insgesamt spürbar reduziert
- Körperschall, Vibrationen und Erschütterungen durch Straßenverkehr werden im LAP
nicht berücksichtigt
- Die Optimierung des Fahrbahnbelags wird im Rahmen des LAP angestrebt
- LKW halten sich vor allem nachts nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung
- Geschwindigkeitskontrollen werden bei der Verkehrsbehörde angeregt
- Verkehrsprognose: deutlicher Anstieg des Verkehrsaufkommens
- für LAP ist Analysebetrachtung zu Grunde zu legen. Fortschreibung LAP
ist alle fünf Jahre vorgesehen
- die Feinstaubbelastung zwar nicht berücksichtigt, trägt aber sehr zum Gesamtbild der
Gefährdung bei
- kann nicht in LAP berücksichtigt werden, Verstetigung des
Verkehrsflusses verbessert aber auch Feinstaubbelastung
- Durch hohe Geschwindigkeit und Unübersichtlichkeit durch parkende Pkw
hohes Unfallrisiko
- Geschwindigkeitsbeschränkungen sind im LAP vorgesehen
- Beschädigung und Verschmutzung der Gebäude durch Straßenverkehr, Wertverlust der
Immobilien mit hohen Zustandshaltungskosten
- Durch Maßnahmenpaket LAP wird Lärm insgesamt spürbar reduziert
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Gemeinde Angelbachtal
lfd.
Nr.
Bürger/in
Lärmaktionsplanung
Behandlung der Stellungnahmen aus Beteiligung der Öffentlichkeit
Stellungnahmen
- Maßnahmen:
- Tempo 30 auf Heidelberger Straße und Hauptstraße
- Voraussetzungen für Umgehungsstraße müssen neu bewertet werden
- Einbahnstraße (Hauptstraße), lokale Umgehung (einspurig)
- wie in LAP S. 11 5.5.2 geplante Lärmminderungsmaßnahmen
- Umweltzone einführen
- Feinstaubmessungen inkl. Fahrverbot bei Überschreitung der Grenzwerte
- Fußgängerquerung auf Höhe Altersheim
- Infoblatt der Gemeinde bzgl. Nutzung umweltschonender Verkehrsmittelwahl
- Verkehrsbeschilderung: Gefährliche Ausfahrten, Achtung Kinder, Achtung
- Altersheim, Wohngebiet – Nehmt Rücksicht, verengte Fahrbahn, 30er Schilder größer
- feststehende Blitzeranlangen
- mobile Geschwindigkeitskontrollen durch Verkehrsbehörde
- LKW-Durchfahrtsverbot nachts
- öffentliche Parkplätze für Anwohner der Hauptstraße – nicht an der Straße
- Fahrbahnsanierung
- Abfahrtverbot BAB bei Stau o. „Mautprellern“
- Zeitnahe Bearbeitung der von der Bevölkerung eingegangenen Mitteilungen
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Bewertung / Kommentar
- wird im Zuge LAP angestrebt
- Antrag auf Umgehungsstr. wurde gestellt und wird weiter verfolgt
- nicht umsetzbar
- die Einrichtung einer Umweltzone ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.
Diese Vorgaben dürften im Ortskern Michelfeld und Eichtersheim mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erreicht sein.
- Die Gemeinde beabsichtig, entsprechende Vergleichszahlen zu ermitteln, um weitere
Beurteilungen vornehmen zu können.
- wird mit Verkehrsbehörde erörtert; wird als Anregung aufgenommen
- wird außerhalb des LAP mit Verkehrsbehörde behandelt
- nach Einführung einer 30er Zone erneut beobachten und ggfs beantragen
- sind angeregt
- LKW Durchfahrtsverbot nachts nicht durchsetzbar
- -Erhebungen zum Parkplatzbedarf sind im Gange
- wird im Zuge LAP angestrebt
- wird im Zuge LAP angestrebt, bereits umgesetzt
- wird im Zuge LAP angestrebt
Landes, Friedel und Fritz
Hauptstraße 48
74918 Angelbachtal
- Lärmbelastung durch Schwerlastverkehr auf unebener Straße in den frühen
- Morgenstunden bis in den Nachtzeitraum
- angestrebte Verbesserung des Fahrbahnbelags und Straßeneinläufe führen zur
Lärmreduzierung
- Schnelle Motorräder sind an Wochenenden die größten Lärmerzeuger
- Geschwindigkeitsbegrenzung ist im LAP vorgesehen
Eingegangen am 21.05.2015
- Tempo 30 wird von LKW oft nicht eingehalten – Kontrollen erstrebenswert
- regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen werden bei der Straßenverkehrsbehörde
beantragt.
- Reduzierung des Verkehrsaufkommens, insbesondere Schwerverkehr soll
- Priorität haben
- wird im Zuge LAP angestrebt
- generelle Höchstgeschwindigkeit Tempo 30
- wird im Zuge LAP angestrebt
Stand September 2015
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Gemeinde Angelbachtal
lfd.
Nr.
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Lärmaktionsplanung
Behandlung der Stellungnahmen aus Beteiligung der Öffentlichkeit
Bürger/in
Stellungnahmen
Bewertung / Kommentar
Dencker, Joachim
Bergstraße 44
74918 Angelbachtal
- Aus Einzelfällen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, lauten Fahrzeugen,
unangemessenes Verhalten einzelner, resultiert unzulässige Verallgemeinerung auf die
Gesamtheit aller Verkehrsteilnehmer, die dann in der Forderung nach ständiger Kontrolle aller mündet – daher durch Tempo 30 keine Verbesserung
- Kenntnisnahme
Datum: 24.05.2015
- Jemand, der einmal am Tag durch Angelbachtal hin und zurück fährt
verliert 12 h/Jahr bei einem Tempolimit von 30 km/h gegenüber Tempo 50
- Die Berechnungsangaben können theoretisch nachvollzogen werden.
In der Realität wird der Zeitverlust deutlich geringer sein, da Tempo 50
nicht durchgängig erzielt werden kann und Tempo 30 oft etwas überschritten wird.
Zudem Verstetigung des Verkehrs mit Verkürzung Wartezeiten an Knotenpunkten
- Bei Tempo 40 ist der Unterschied für die Lärmbelastung deutlich geringer
- großflächig Tempo 40 besserer Kompromiss
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Landes, Christine
und Stadtler, Matthias
Hauptstraße 48a
74918 Angelbachtal
Datum: 25.05.2015
- Individuelle Schalldämmung der Wohnung durch schalldämmende Fenster
- wird im Zuge LAP angestrebt, für klassifizierte Straßen gibt es Zuschussprogramme
- durchgehende starke Lärmbelastung von 5:30 bis 20:00 Uhr
- soll durch LAP verbessert werden
- Lärmspitzen erzeugt von LKW (vorwiegend der Firma Blanco und Kieslaster)
Ausweichrouten möglich?
- Dieser „kleinräumige“ Verkehr wird durch die neuen Durchfahrtsverbote nicht
umfasst
- am Wochenende und feiertags sind die größten Lärmerzeuger die Motorräder
- Geschwindigkeitsbegrenzung wird beantragt
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird befürwortet
- Kenntnisnahme
- Mautvermeidungsverkehr muss unbedingt unterbunden werden
- wird in LAP angestrebt, bereits umgesetzt
- 30 Zone mit Hinweis, dass dies Lärmminderung dient, da Akzeptanz dann größer
- wird in LAP angestrebt
- Geschwindigkeitskontrollen nach der Eingewöhnungsphase
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Eberle, Renate
Hauptstraße 21
74918 Angelbachtal
Eingegangen am 27.05.2015
Stand September 2015
wird bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt
- Tempo 30 auf der Hauptstraße unabdingbar
- wird im Zuge LAP angestrebt
- LKW-Abfahrtsverbot (A 5 / A 6)
- wird im Zuge LAP angestrebt, bereits umgesetzt
- langfristige Sanierung des Fahrbahnbelages der Hauptstraße
- wird im Zuge LAP angestrebt
- regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen in der Ortsdurchfahrt
- wird bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt
- Reduzierung von Brems- und Anfahrgeräuschen durch Parkverbot
- Parkraumsituation wird derzeit mit Anwohnern besprochen
-
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Gemeinde Angelbachtal
lfd.
Nr.
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Lärmaktionsplanung
Behandlung der Stellungnahmen aus Beteiligung der Öffentlichkeit
Bürger/in
Zifonun, Iratj
Kraichgauweg 4
74918 Angelbachtal
Stellungnahmen
Bewertung / Kommentar
- vorgesehene Maßnahmen werden als positiv empfunden (insbesondere Tempo 30 auf
Friedrich- und Wilhelmstraße)
- Kenntnisnahme
- Zu bedenken dass damit der Kraftstoffverbrauch erhöht wird
- Eine Erhöhung des Spritverbrauches wird durch die Maßnahmen des LAP aufgrund
Verlangsamung und Verstetigung des Verkehrsflusses nicht gesehen
- Tempo 30 auf der Hauptstraße unabdingbar
- wird im Zuge LAP angestrebt
- LKW-Abfahrtsverbot (A 5 / A 6)
- wird im Zuge LAP angestrebt, bereits umgesetzt
- langfristige Sanierung des Fahrbahnbelages der Hauptstraße
- wird im Zuge LAP angestrebt
- regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen in der Ortsdurchfahrt
- wird bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt
- Reduzierung von Brems- und Anfahrgeräuschen durch Parkverbot
- Parkraumsituation wird derzeit mit Anwohnern besprochen
- Hohe Belastung Lärm, Staub, Abgase
- soll durch Maßnahmen im LAP verbessert werden
- noch verstärkt durch zwei Senkungen in Straße quer auf Höhe Hauptstr. 23 und 25,
- Meldung an Straßenbauamt
- Sperrung B 292 für Schwerverkehr,
- wird im Zuge LAP für Maut-Ausweichverkehr angestrebt, bereits umgesetzt
- generell Tempo 30
- da, wo es aufgrund der Belastung verkehrsrechtlich möglich ist, wird es im Zuge
LAP angestrebt
- Bauhof soll von hinten durch das große Tor ein- und ausfahren
- Bereich ist Mischgebiet, Die Zufahrt über die Breitwiesenstr. weiterhin notwendig
- Lärmreduzierung insbesondere im Nachtzeitraum
- wird im Zuge LAP angestrebt
- Entlastung vom Schwerverkehrs zum Schutz der Gebäudefassaden
- wird im Zuge LAP angestrebt
- Reduzierung des Verkehrsaufkommens wegen Feinstaubbelastung
- Verstetigung des Verkehrsflusses verbessert auch Feinstaubbelastung
- Geschwindigkeitsreduzierung auf der gesamten Hauptstraße auf Tempo 30
- wird im Zuge LAP angestrebt
Eingegangen am 27.05.2015
8
Bartelmetz, Werner
Hauptstraße 21
74918 Angelbachtal
Eingegangen am 27.05.2015
9
Fetzer, Richard und Jikta
Kirchgasse 1
Eichtersheim
Eingegangen am 28.05.2015
10
Feldkirchner, Hannelore und Werner
Breitwiesenstraße 1
74918 Angelbachtal
Eingegangen am 28.05.2015
11
Henties, Elisabeth und Klaus
Hauptstraße 2
74918 Angelbachtal
Eingegangen am 28.05.2015
Stand September 2015
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Gemeinde Angelbachtal
lfd.
Nr.
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Bürger/in
Krotz, Heiko
Hauptstraße 10
74918 Angelbachtal
Per E-Mail ([email protected])
Eingegangen am 28.05.2015
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Lärmaktionsplanung
Behandlung der Stellungnahmen aus Beteiligung der Öffentlichkeit
Wehner, Reinhard
Hauptstraße 29
74918 Angelbachtal
Stellungnahmen
Bewertung / Kommentar
- kurzfristige Beseitigung der Straßenschäden (Absenkungen) in der Hauptstraße
- Fahrbahnoberflächen sollen im Zuge LAP lärmtechnisch optimiert werden. Der
Straßenbaulastträger wurde zur Behebung der Schäden aufgefordert
- langfristiger Ausbau des Untergrundes der Hauptstraße, da dieser für die
Anzahl und Gewicht des Schwerlastverkehrs nicht ausgelegt ist
- Straßenbaulastträger ist für ordnungsgemäßen Auf- und Ausbau der Bundesstraße
verantwortlich. Anregung wird weitergemeldet.
- Tempo 30 wird befürwortet
- Kenntnisnahme
- Unterbrechung des Verkehrsflusses durch parkende Autos
- Parkraumsituation wird derzeit mit Anwohnern besprochen
- Straßenbelag und –untergrund sind Hauptprobleme
- Kenntnisnahme
- Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h, da Laufgeräusche der Kfz größte Geräuscherzeuger sind
- Tempo 30 im Zuge LAP vorgesehen
- VZ von 2010, Lärmmessung 2014 – daraus wurde Lärmbelastung ermittelt, was bei
ständig steigenden Verkehrszahlen zu einer nicht richtigen Bezugsgröße führt, Lärmmessungen fanden 2014 statt
- Lärmbelastung wurde anhand von Analysebelastungen 2014 berechnet.
- neuer Kreisel (L 551 / B 292): Beruhigung der Frankenstraße, Mehrbelastung der Hauptstraße; Auch hier Bezugsgröße nicht richtig
- Lärmkartierung noch vor Fertigstellung KVP. In Fortschreibung wird KVP berücksichtigt. Die Situation mit Kreisverkehr wird in der Kartierung der Lärmsituation mit
den verschiedenen Lärmminderungsmaßnahmen dargestellt.
Eingegangen am 28.05.2015
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Beck, Sabine und Uwe
Hauptstraße 32
74918 Angelbachtal
Eingegangen am 28.05.2015
- im LAP ist nur ein Teil der Auswirkungen des Verkehrsaufkommens angesprochen. Es
sollten unmittelbar zusammenhängende Auswirkungen mit aufgenommen werden:
- Feinstaubuntersuchungen geplant? (Gesundheit, Verschmutzung der Fassaden)
- Vibrationen durch Schwerlastverkehr (Lärmbelastung im Nachtzeitraum, Beschädigung der Gebäude)
- Ein- und Ausfahrtsituation in Hauptstraße gefährlich, da unübersichtlich, zu hohe Geschwindigkeiten
- Prognose stetig höher werdende Verkehrsbelastungen
- Gebäude der Hauptstraße sind durch (Lärm), Schmutz, Verkehr und Vibrationen am
stärksten belastet, prägen aber dennoch Stadtbild. Daher Unverständnis, warum nicht
ins Sanierungsgebiet mit einbezogen
- Verstetigung des Verkehrsflusses verbessert auch Feinstaubbelastung
- Geplante Oberflächenverbesserungen werden Lärmbelastung reduzieren
- nicht Gegenstand von LAP, wird mit Straßenverkehrsbehörde erörtert
- Richtlinien für LAP geben vor aktuelle Zahlen zu verwenden, Fortschreibung LAP
alle 5 Jahre vorgesehen
- nicht Gegenstand von LAP
- KVP B 39 / B 292 hat keine Verringerung Geschwindigkeit gebracht, sondern
Erhöhung
- Behauptung kann nicht nachvollzogen werden, dagegen ist durch den
Stand September 2015
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Gemeinde Angelbachtal
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Nr.
Lärmaktionsplanung
Behandlung der Stellungnahmen aus Beteiligung der Öffentlichkeit
Bürger/in
Stellungnahmen
- Tempo 30 für LKW wird nicht eingehalten – Kontrollen erforderlich
Bewertung / Kommentar
Kreisverkehr eine Verstetigung des Verkehrs festzustellen
- Wie kommt es zu einer Verringerung von 2,5 dB(A)? Vorher-Nachher Messung?
- bei der Straßenverkehrsbehörde angeregt
- Tempo 30 für alle
- Verwendung von lärmoptimierenden Fahrbahnoberflächen – nicht flicken, sondern
komplett sanieren, sonst weiterhin steigende Lärmbelastungen
- angesprochene Verringerung um 2,5 d(A) nicht nachvollziehbar, es wurden keine
Messungen durchgeführt
- wird im Zuge LAP angestrebt
- Fahrbahnoberflächen sollen im Zuge LAP lärmtechnisch optimiert werden
- umgehend Schachtdeckel angleichen
- Auslagerung der Bundes- und Landesstraßen auf eine Umgehungsstraße sowie Aufnahme des Bundesverkehrswegeplanes 2020
- Fahrbahnoberflächen sollen im Zuge LAP lärmtechnisch optimiert werden, falls
Zuständigkeit der Gemeinde wird Instandsetzung geprüft, im Übrigen Meldung an
Straßenbaubehörde
- - Gemeinde hat Umgehungsstraße bereits beantragt und die Anträge mit einer
umfangreichen Verkehrsuntersuchung gestützt. Anträge werden weiter verfolgt
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Leube, Renate
Wilhelmstraße 28
74918 Angelbachtal
Eingegangen am 28.05.2015
Fellhauer, Richard
Hauptstraße 1
74918 Angelbachtal
Eingegangen am 28.05.2015
- Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Wilhelmstraße grundsätzlich gut
- Kenntnisnahme
- guter Verkehrsfluss auf der Ortsdurchfahrt L 551 durch Überprüfung der Parksituation
entlang der Wilhelmstraße
- muss im Einzelfall mit Verkehrsbehörde besprochen werden
- durch Rückstau verursachte Halte- und Anfahrgeräusche stören erheblich
- s.o.
- LAP grundsätzlich positiv
- Kenntnisnahme
- Tempo 30 wichtig wg. Lärm und Vibrationen
- Kenntnisnahme
- durch Kreisverkehr B 292/L 551 wg Fahrbahnbeschaffenheit deutliche Verbesserung der
Lärmsituation
- Kenntnisnahme
- weitere Verbesserung des Fahrbahnbelages ist anzustreben
- ist im Zuge LAP vorgesehen
- Durch Kreisel auch deutliche Verbesserung des Flusses und damit auch der Lärmsituation
- Kenntnisnahme
- Verstetigung des Verkehrsflusses verbessert auch Feinstaubbelastung
- Durch hohes Verkehrsaufkommen deutliche Zunahme der Feinstaubbelästigung
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McKay, Bridget
Hauptstraße 23
74918 Angelbachtal
Stand September 2015
- Es wird eine Umgehungsstraße gewünscht.
- Gemeinde hat Umgehungsstraße bereits beantragt und die Anträge mit einer umfangreichen Verkehrsuntersuchung gestützt
- zwei Bodenwellen Höhe Hauptstraße 10, die Lärmbelastung und Erschütterung steigern
(sollen behoben werden)
- Info wird an Straßenbaulastträger weitergeleitet, Fahrbahnen sollen im Zuge LAP
lärmtechnisch optimiert werden
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Gemeinde Angelbachtal
lfd.
Nr.
Bürger/in
Eingegangen am 28.05.2015
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Thörmer, Axel
Hauptstraße 23
74918 Angelbachtal
Eingegangen am 28.05.2015
Lärmaktionsplanung
Behandlung der Stellungnahmen aus Beteiligung der Öffentlichkeit
Stellungnahmen
Bewertung / Kommentar
- LKW-Umleitung keine alleinige Lösung, da Pkw-Aufkommen ebenfalls sehr hoch
- daher Maßnahmenpaket in LAP
- bis zu 10.000 Fahrzeuge täglich führen zu deutlicher Lärmbelastung
- Maßnahmenpaket des LAP soll Lärmbelastung verringern
- ab 22:00 Uhr, vor allem Sonntag abends bis in die Morgenstunden hohe Belastungen
durch LKW und Schwerlastverkehr
- LKW-Durchfahrtsverbot ist für Maut-Ausweichverkehr im Zuge LAP vorgesehen ,
bereits umgesetzt
- Risse an den Wänden und der Decke des Gebäudes durch wellenförmige Erschütterungen, die durch die Bodenwellen auf der Hauptstraße noch verstärkt werden
- Bodenwellen sollen durch lärmoptimierende Fahrbahnoberfläche im Rahmen LAP
beseitigt werden, Meldung an Straßenbauamt
- Tempo 30 für LKW wird nicht eingehalten (wenige Kontrollen)
- Kontrollen sind bei Straßenverkehrsbehörde beantragt und bereits umgesetzt
- Kreisel bzgl. Lärmschutz wirkungslos, da stark beschleunigt und abgebremst wird
- i.d.R. verstetigt KVP Geschwindigkeiten. Bei Tempo 30 wird dies weiter verbessert
- Kenntnisnahme
- Schlechtes Befinden durch pausenlose Lärmbelastung, vor allem nachts
- Tempo 30 ist im Zuge LAP vorgesehen
- Tempo 30 mit sofortiger Kontrolle, auch nachts aller durchquerenden Bundes- und
Landesstraßen durch Angelbachtal
- LKW-Verbot ist für Mautverkehr im Zuge LAP vorgesehen, zwischenzeitlich umgesetzt
- kontrolliertes LKW-Verbot ab BAB 5 Abf. Kronau bis BAB 6 Abf. Sinsheim
- Erhebung von Maut nicht in kommunaler Zuständigkeit
- Prüfung ob Maut erhoben werden kann, wenn Zufahrtsverwehrung verletzt
- Antrag bereits gestellt, Genehmigungszeitpunkt nicht abzusehen
- zeitnahe Ortsumgehung, mit Ansage, zu welchem Zeitpunkt
- sehr zeitnahe Reparatur der genannten Fahrbahnschäden
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Hartmann, Werner
Brunnenstraße 2
74918 Angelbachtal
Eingegangen am
08.06.2015 / 28.05.2015
Stand September 2015
- Fahrbahnoberflächen sollen im Zuge LAP lärmtechnisch optimiert
- werden. Info wird an Straßenbaulastträger weitergeleitet
- Einrichtung Tempo 30 T/N vor Kreuzungsbereich Wilhelm-/Brunnenstraße
- Die Ausweisung von Tempo 30 in diesem Bereich liegt im Ermessensbereich der
Verkehrsbehörde; ist im Zuge LAP vorgesehen
- Verlegung Schild „T 30“ von Brunnenstraße zum Kreuzungsbereich Wilhelmstraße
- ist beim Umbau der Brunnenstr. vorgesehen
- Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der Ortsdurchfahrt
- bei Verkehrsbehörde beantragt, finden regelmäßig statt
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Gemeinde Angelbachtal
lfd.
Nr.
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Lärmaktionsplanung
Behandlung der Stellungnahmen aus Beteiligung der Öffentlichkeit
Bürger/in
Stellungnahmen
Bewertung / Kommentar
Familie Henke
Hauptstraße 36
74918 Angelbachtal
- stetig steigendes Verkehrsaufkommen, Lärm, Gefahren und Feinstaubbelastung, u. a.
durch Anstieg des LKW-Verkehrs
- Maßnahmenpaket des LAP soll Lärmbelastung verringern
- Lärmschutzfenster an sich gute Lösung, aber nur bei geschlossenen Fenstern
- Kenntnisnahme Baulastträger hat angekündigt, weiteres Zuschussprogramm aufzulegen
Eingegangen am 28.05.2015
- Es kommt zu Erschütterungen wg des Schwerlastverkehrsaufkommens
- Durch Wegfall des Mautausweichverkehrs gewisse Reduzierung des LKW-Verkehrs
- Anliegen:
- Umgehungsstraße hinter Michelfeld zur Östringer Höhe, Anbindung an die
B 292
- Umgehungsstr wurde bereits beantragt
- nicht umsetzbar
- Nachtfahrverbot für LKW mit Radarkontrolle
- Tempo 30 ist im Rahmen des LAP vorgesehen
- Tempo 30 und Parkbuchten
- Lärmmindernder Fahrbahnbelag ist in LAP vorgesehen
- Lärmmindernder Straßenbelag, Flüsterasphalt
21
Bürger der Hilda- und Karlstraße
Eingegangen am 29.05.2015
- Begrünung zur Schallreduktion
- Begrünung bringt keine wirksame Schallreduktion und ist daher im Rahmen des
LAP nicht vorgesehen
- Feinstaubmessungen
- kann nicht in LAP berücksichtigt werden, Verstetigung des Verkehrsflusses verbessert aber auch Feinstaubbelastung ;siehe Stellungnahme zu Ziffer 2
- Es soll öffentlich auf die nachfolgenden Fragen, Bedenken und Anregungen eingegangen werden.
- Behandlung in öffentlicher Sitzung
- Für welche Gebiete wird der Umgebungslärm berechnet und welche Daten fließen ein
- Entsprechend BImSchG §47a und 34 BImSchV sind Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen ab 3 Mio/Jahr entsprechend 8.200 Kfz/24 h aufzustellen. In die Berechnung
geht nach der VBUS, 2006 die Verkehrsbelastung, der Schwerverkehrsanteil, die
zulässige Höchstgeschwindigkeit, die Oberflächenstruktur der Straße sowie topografische Verhältnisse (Neigung, Abschirmungen) ein
- nicht nachvollziehbar, dass Frankenstraße, aber nicht Hildastraße oder Luisenstraße in
Kartierung aufgenommen wurde
- auch aufgrund der geringen Straßenbreite und des hohen Verkehrsaufkommens sollte
die Hildastraße in den LAP aufgenommen werden,
- Die Frankenstraße wurde nur nachrichtlich dargestellt, da sie die am stärksten
befahrene Gemeindestraße (ohne Klassifizierte Straßen) ist.
Die nachrichtliche Darstellung der Lärmbelastung kann auch für die Hildastr. aufgenommen werden. Die Gemeinde wird dies in Auftrag geben.
Die angesprochenen Punkte können außerhalb des LAP mit der Verkehrsbehörde
besprochen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass eine Verkehrsverlagerung
aus der Hildastr automatisch zu einer weiteren Belastung der –ohnehin schon stark
belasteten- Wilhelmstraße und Karlstr führen würde.
Stand September 2015
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Gemeinde Angelbachtal
lfd.
Nr.
Bürger/in
Lärmaktionsplanung
Behandlung der Stellungnahmen aus Beteiligung der Öffentlichkeit
Stellungnahmen
Bewertung / Kommentar
- verständlichere Ableitung des angesetzten Verkehrsaufkommens wünschenswert (Aufkommen für L 551 und K 4177 ungenau),
- Für Angelbachtal wurde eine Verkehrsuntersuchung „B 292“ durchgeführt. Im
Rahmen einer Verkehrsuntersuchung für Mühlhausen wurden die Daten des Hauptverkehrsstraßennetzes von Angelbachtal fortgeschrieben und eine Analyse-Nullfall
2014 für die Lärmkartierung als Basis für die Lärmaktionsplanung zugrunde gelegt.
- Genaue Belastungen für einzelne Abschnitte entsprechend Anlage 3.1 angegeben.
Erneute Verkehrszählungen bringen im Gesamten keine substantiell anderen Ergebnisse
- um Aussagekraft LAP zu erhöhen, VZ an typischem Wochentag für L 551, K 4177, Luisen- und Hildastraße,
- Teile Hauptstr. in Eichtersheim und Karl- sowie Hildastraße Erhöhung Lärmpegelbereich wg geschlossenen Hausfassaden, daher Fassadenschäden durch Erschütterungen
und Spritzwasser,
- Längsneigung der Karlstraße –Steigung < 5 % (Ortsausfahrt Richtung Dühren), daher
rechnerischer Zuschlag,
- Mehrfachreflexion wird in Ausbreitungsberechnung berücksichtigt
- Zuschläge werden in Abhängigkeit der Längsneigung (< 5 %) in Ausbreitungsberechnung berücksichtigt
- Bürgerbeteiligung ist um Zuge LAP vorgesehen
- Vorschläge werden mit der Verkehrsbehörde erörtert
- LAP nur erste Überlegung, Bürgerschaft soll mitwirken,
- Geschwindigkeitsreduzierung, stationäre Geschwindigkeitskontrolle und lärmoptimierte Verkehrsregelung für Hilda- und Karlstraße: von 70 km/h auf 50 km/h ab 300 m vor
Ortseingang, innerorts Tempo 30, Verbot LKW 7,5 t und auch 3,5 t 22 -7 Uhr, Piktogramme auf Fahrbahn, Lichtzeichenanlage, Verengung Karlstraße u.a. durch Ausweisung Haltefelder,
- keine Sache des Lärmaktionsplans, wird aber mit der Verkehrsbehörde angesprochen
- Kreuzungsbereich Karl-/Wilhelmstraße neu gestalten,
- Hildastr von der Verkehrsbelastung nicht mit klassifizierten Straßen vergleichbar?
- Hildastraße als verkehrsberuhigter Bereich (auch wg. d. Schulweges) und/oder Einbahnstraße Richtung Waldangelloch
22
Hildenbrandt, Anita
Friedrichstraße 5
74918 Angelbachtal
- Keine Einwände und Anregungen hinsichtlich der angestrebten
Lärmaktionsplanung
- Kenntnisnahme
- Keine weitere inhaltliche Stellungnahme
- Kenntnisnahme
Eingegangen am 01.06.2015
Stand September 2015
9/10
Gemeinde Angelbachtal
lfd.
Nr.
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Bürger/in
Mett, Jens
Lerchenweg 2
74918 Angelbachtal
Lärmaktionsplanung
Behandlung der Stellungnahmen aus Beteiligung der Öffentlichkeit
Stellungnahmen
Bewertung / Kommentar
- Ersetzen der Pflastersteine in Bereich Wusseldornstraße durch Teerdecke
- die Aufpflasterungen wurden seinerzeit aus Gründen der Geschwindigkeitsreduzierung hergestellt
- dringend Erneuerung Wasserleitung, da Rohrbrüche Straße absenkt, Unebenheit Straßendecke durch Reparaturen als neue Lärmquelle,
- Fahrbahnoberflächen sollen im Zuge LAP lärmtechnisch optimiert werden
- durch Verengung der Industriestr. ist sie als Umleitungsstrecke der Wilhelmstr. bei
Sperrungen nur noch schlecht nutzbar,
- keine Sache des LAP, Verengungen waren für Geschwindigkeitsreduzierung notwendig
- Parkverbot auf Durchgangsstraße
- ist vollständig nicht praktikabel umsetzbar, wird aber im Einzelfall auf Abschnitten
geprüft
- Tempo 30 mit Kontrollen + fester Anlagen
- Geschwindigkeitsbeschränkung im LAP vorgesehen, Kontrollen werden von Verkehrsbehörde durchgeführt
- Keine Erweiterung Gewerbegebiet „Brückel“ um 2,8 ha
- Gewerbegebiet für Bestandsbetriebe notwendig
- Zügige Umsetzung des kompletten Maßnahmekataloges des Lärmaktionsplanes, vorrangig 30er Zone in der Haupt- und Heidelberger Straße
- Kenntnisnahme
- Bitte Termin- oder Meilensteinplan des LAP der IGH zur Verfügung stellen
- Entwurf des LAP wird veröffentlicht
- Transparentes Gespräch zwischen der Gemeindeverwaltung und der IGH_2015 alle
6 Wochen (Status/Projektfortschritt)
- regelmäßige Gespräche werden durchgeführt
- Ggf. Einleitung weiterer Maßnahmen aufgrund StVO § 45 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3
- Auf Grundlage StVO Temporeduzierung auf Tempo 30 vorgesehen
- Reduzierung des Schwerlastverkehrs durch Verhinderung des Mautausweichverkehrs
auf die B 292 mit Überprüfung der Vorher-Nachherverkehrsmengen und regelmäßigen
Kontrollen
- Ist im Zuge LAP vorgesehen, bereits umgesetzt
- Wiederaufnahme einer möglichen Umgehungsstraße in den Bundesverkehrswegeplan
- Gemeinde hat Umgehungsstraße bereits beantragt und den Antrag mit einer umfangreichen Verkehrsuntersuchung gestützt
- Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten nach Umsetzung der Maßnahmen
aus dem LAP
- Umgehende Sanierung vorhandener Straßenschäden
- Anregung wird aufgenommen, Kontrollen werden bei Verkehrsbehörde angeregt
Per E-Mail: [email protected]
Eingegangen am 29.05.2015
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Bender, Uwe
Wilhelmstraße 24
74918 Angelbachtal
Eingegangen am 05.06.2015
25
IGH_2015
Interessengemeinschaft Hauptstraßen 2015
Angelbachtal
Anwohner Haupt- und Heidelbergerstraße
Eingegangen am 27.07.2015
- Meldung an Straßenbaulastträger ist erfolgt
- Aufbringung eines „Flüsterbelages“ mit regelmäßiger Wartung
- Ist im Zuge LAP vorgesehen
Stand September 2015
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Documents pareils