Liebes Mitglied, wir freuen uns sehr über Ihre

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Liebes Mitglied, wir freuen uns sehr über Ihre
in unserem Verein
Am Heidberg 33
59519 Möhnesee
Tel. 02925 753 4 753
Fax 02925 753 4 990
Email: [email protected]
Internet: www.steigauf-ev.de
2015
Liebes Mitglied,
wir freuen uns sehr über Ihre Mitgliedschaft bei uns. Der Verein SteigAuf e.V. ist ein gemeinnütziger
Verein, der 2012 durch eine Elterninitiative gegründet wurde. Nachdem von vielen Eltern erkannt
wurde, dass es mehr Möglichkeiten zur Teilhabe – gerade benachteiligter Menschen – geben muss,
haben sich unter anderem Pädagogen, Erzieherinnen und Therapeuten bereit erklärt, im Rahmen
einer ehrenamtlichen Tätigkeit unsere wertvolle Arbeit zu unterstützen. Daneben setzen sich Eltern
betroffener Kinder, die eine Behinderung haben, stark durch ihre freiwillige Mitarbeit, wie auch
finanziellen Mittel für den Verein SteigAuf e.V. ein.
Es ist unser größtes Anliegen, über eine „alltägliche“ Freizeitgestaltung hinaus, betroffenen und damit
benachteiligten, bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Zugang zu
erlebnispädagogischen Angeboten zur Verfügung zu stellen, der es ihnen, unabhängig von
Behinderung und finanzieller Lage, möglich macht, an Erlebnis-, Bildungs- und Therapiemaßnahmen
teilzunehmen. Zur Erreichung und Umsetzung dieser Zielsetzung sind natürlich finanzielle Mittel
erforderlich, die der Verein durch seine sehr gering gehaltenen Beiträge und Teilnahmegebühren,
sowie vor allem durch Spender und Projektunterstützer (z. B. Aktion Mensch) erhält. Unsere Kinder,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen kommen überwiegend aus unserem „lokalen Raum“, sie
kommen also aus unserer Nachbarschaft, aus unserer unmittelbaren Nähe. Deshalb sind wir sehr
darum bemüht, Förderer und Unterstützer, sei es finanziell, durch Sachspenden, oder auch durch eine
ehrenamtliche Mitarbeit, aus unserer Region zu finden. Die Kinder und Jugendlichen von heute sind
unsere Zukunft und unser „Morgen“. Sie sind diejenigen, die unsere Zukunft mitgestalten werden. Wir
sind darauf angewiesen und sind uns dessen bewusst, dass alles unternommen werden muss, um
ihnen den bestmöglichen Start für das zukünftige Leben zu ermöglichen, ohne dass es hier aufgrund
von Behinderung oder finanzieller Einschränkung zu Benachteiligungen kommt.
Vielen Kindern und Jugendlichen hilft im Rahmen erlebnispädagogischer Aktivitäten der Einsatz von
Tieren, wie z. B. Ponys und Pferden. Der Kontakt zum Tier, der Umgang damit und das Vertrauen, das
zwischen Kind, Jugendlichen und Tier aufgebaut wird, stärken das Selbstvertrauen und das
Selbstwertgefühl.
Wir freuen uns, dass Sie uns unterstützen möchten. Sie erhalten hiermit unsere Satzung, sowie unsere
Beitragsordnung und weitere Informationen. Für Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der
Tätigkeit unseres Vereins sind wir Ihnen sehr dankbar. Bitte bringen Sie sich mit ein. Die Mitglieder des
Vereins machen auch seine Stärke aus und nur dadurch ist es erst möglich, das Ziel des Vereins zum
Wohle unserer Kinder und Jugendlichen zu erreichen.
Bitte helfen Sie durch die finanzielle Unterstützung und ihre ehrenamtliche Mitarbeit unseren Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie werden es Ihnen danken.
Bei weiteren Fragen und Anregungen dürfen Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.
Wir schätzen Ihr Engagement und Ihr Vertrauen und begrüßen Sie zu einer erlebnisreichen und
befriedigenden Mitarbeit im Verein SteigAuf e.V..
Unsere Kontaktdaten und Ihre persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf der folgenden Seite dieses Briefes.
(1. Vorsitzender)
Ein Hinweis noch: Der Gesetzgeber schreibt uns bestimmte, notwendige Formalitäten vor.
Deshalb benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen möglichst schnell unterschrieben zurück:
-
Mitgliedsantrag (und evtl. dem Teilnahmevertrag) Bitte drucken Sie sich Ihr Exemplar (Doppel) mit aus,
Kenntnisnahme und Anerkennung“ der Beitragsordnung,
Genehmigung zur Verwendung von Fotos,
Datenschutzerklärung und Versicherungsbedingungen.
Hier benötigen wir Ihre Unterschrift jeweils für jeden Bereich einzeln. Nicht Zutreffendes müssen Sie natürlich nicht
unterschreiben. VIELEN DANK für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Anschrift des Vereins:
SteigAuf e.V.
Am Heidberg 33
59519 Möhnesee
Telefon:
Fax:
Amtsgericht Arnsberg VR1422
Steuernummer: 343/5752/1158
02925 753 4 753
02925 753 4 990
Email:
[email protected]
Homepage: www.steigauf-ev.de
Vorstand:
1.
2.
3.
4.
Vorsitzender:
Vorsitzende:
Kontenführer:
Schriftführer:
Pädagogische Leitung,
Tabitha Klatt
Planung und
Julia Keßler
Durchführung
Ansprechpartner
für alle Fragen
zur Mitgliedschaft:
Harald Klatt
Melanie Affeldt
Nicole Berndt
Tabitha Klatt
Email:
Harald Klatt
[email protected]
[email protected]
[email protected]
IBAN: DE 42 4145 1750 0008 0075 51
Unsere
Bankverbindung:
BIC:
WELADED1WRL
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer: DE56ZZZ00000200333
Vereinssatzung des SteigAuf e.V. vom 26.08.2012
in Ergänzung vom 08.10.2012 und 20.06.2015
§ 1 Name, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Der Verein führt den Namen SteigAuf e.V.
2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
3. Sitz ist Möhnesee, Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vereins ist Soest
§ 2 Zweck
Der Zweck des Vereins ist die pädagogische Förderung, sowie die soziale Unterstützung von
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sozialer Benachteiligung. Der Verein setzt sich
zum Ziel, die soziale und gesellschaftliche Integration und Unterstützung sozialbenachteiligter Kinder
und Jugendlicher, sowie junger Erwachsener, die bedürftig sind im Sinne des § 53 AO, im Rahmen
der Erlebnispädagogik durchzusetzen und dadurch eine gleichberechtigte Teilhabe am
gesellschaftlichem Leben zu ermöglichen.
Der Verein arbeitet auf der Grundlage der Paragraphen 13 und 14 des KJHG.
Unter Berücksichtigung der wohngebietsspezifischen Gegebenheiten stellt sich der Verein folgende
Aufgaben:
Schaffung einer vielfältigen Angebotspalette im Rahmen der Erlebnispädagogik für Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene.
Unterstützung der pädagogischen- und Freizeitarbeit der umliegenden Einrichtungen wie
Kindergärten, Schulen und weiteren, auf diesem Gebiet tätigen Einrichtungen und Vereinen,
sofern Bedarf angemeldet wird. Zu diesem Zweck werden fachlich betreute Erlebnis- und
Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene geschaffen, damit ihnen eine
Teilhabe am gesellschaftlichem Leben trotz – oder gerade wegen - ihrer persönlichen
Benachteiligung möglich wird.
Pädagogische Angebote für sozial-benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
evtl. auch in Zusammenarbeit mit den SozialarbeiterInnen anderer Einrichtungen zur
Förderung der sozialen Integration.
Der Vereinszweck wird u.a. verwirklicht durch:
Durchführung der Erlebnispädagogik in alle Richtungen, sowie tierunterstützt, z.B. mit Reit- und
Therapiepferden, Hunden und Kleintieren.
Falls erforderlich: Anschaffung und Unterhaltung von Tieren, die der Ausübung der Erlebnispädagogik dienen.
Förderung der pädagogischen Arbeit und der Professionalität in der Kinderbetreuung durch
inhaltlichen Austausch und Auseinandersetzung.
Angebote zur Teilnahme an Informations– und Fortbildungsveranstaltungen zur pädagogischen, konzeptionellen und strukturellen Weiterentwicklung, insbesondere der Erlebnispädagogik, für ehrenamtliche Mitarbeiter, den Eltern betreuter Kinder und Jugendlicher, sowie
den Mitgliedern des Vereins und interessierten Personen.
Zur Umsetzung dieses Zwecks ist es möglich, Familien- und Nachbarschaftsangebote im
Umfeld unseres Tätigkeitsbereichs zu schaffen, oder solche auch von anderen Anbietern in
Anspruch zu nehmen.
Die Öffentlichkeit soll über die erlebnispädagogische Arbeit des Vereins mit Kindern und
Jugendlichen aufgeklärt werden und die Möglichkeit zur Teilnahme und Unterstützung
angeboten werden.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
"Steuerbegünstigte" Zwecke der Abgabenordnung (§§ 51 – 68 AO, in der jeweils gültigen Fassung).
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des
Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des
Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. An die
Vorstandsmitglieder und für den Verein in sonstiger Weise Tätigen dürfen Aufwandsentschädigungen
und pauschale Tätigkeitsvergütungen geleistet werden. Diese dürfen nicht unangemessen hoch sein
(§ 55, Absatz 1, Nummer 3 AO).
§ 4 Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 5 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person, jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, aber auch jede nicht rechtsfähige Personenvereinigung werden. Über den schriftlichen
Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Aushändigung
eines Mitgliedsausweises, bzw. Karte. Die Mitgliedschaft endet:
mit dem Tod des Mitgliedes,
durch eine am Schluss eines Kalendermonates an ein Vorstandsmitglied gerichtete
schriftliche Austrittserklärung,
durch Ausschluss aus dem Verein.
Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch den
Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem
Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied das Recht zur schriftlichen oder mündlichen Rechtfertigung
einzuräumen. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied per
Einschreiben, oder per Übergabe durch ein Mitglied des Vorstandes, zuzustellen. Das ausgeschlossene Mitglied kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich beim Vorstand
Berufung einlegen. Über die Berufung entscheidet dann die Mitgliederversammlung. Macht das
Mitglied innerhalb der Frist von seinem Recht der Berufung keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem
Ausschließungsbeschluss. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen
alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen
Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf
rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Organe des Vereins
- Der Vorstand,
- die Mitgliederversammlung,
§ 7 Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus 4 Personen,
dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassierer und dem Schriftführer
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende bilden den Vorstand nach §26 BGB (VertreGerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden, oder durch
seinen stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Bei finanziellen Entscheidungen über 2.000,00 €
zeichnen der/die 1. und 2. Vorsitzende gemeinsam. Beschäftigten (Arbeitnehmern) des Vereins ist es
nicht gestattet, Mitglieder des Vertretungsvorstandes zu sein. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes. Die Geschäfte und
alle Verwaltungsaufgaben des Vereins werden vom Vorstand durchgeführt soweit diese nicht durch
die Satzung, oder bestehende Gesetze einem anderen Vereinsorgan zugeordnet, bzw. zugewiesen
sind. Der Vorstand führte folgende Aufgaben durch:
tungsvorstand).
Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung,
Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
Aufstellung des Haushaltsplans für das Geschäftsjahr,
Führung der Bücher und Erstellung des Jahresberichts,
Beschließungen über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn:
Alle Mitglieder des Vorstandes (mindestens 1 Woche vorher) vom Vorsitzenden, oder einem
seiner Stellvertreter zur Sitzung eingeladen wurden,
bei der Sitzung mindestens 3 Vorstandsmitglieder (darunter der Vorsitzende oder einer seiner
Stellvertreter) anwesend sind.
Eine Tagesordnung für die Vorstandssitzung muss vorher nicht mitgeteilt werden.
Beschlüsse fasst der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Bei
Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden, bzw. bei dessen Abwesenheit die des
stellvertretenden Vorsitzenden, der die Sitzung leitet, entscheidend.
Die Sitzungen des Vorstandes werden protokolliert und vom Sitzungsleiter unterschrieben.
Folgende Angaben müssen erfasst werden: Ort und Zeit der Vorstandssitzung, Namen der anwesenden Mitglieder und des Sitzungsleiters, gefasste Beschlüsse und Ergebnisse von Abstimmungen,
gefasste Vorstandsbeschlüsse werden schriftlich erfasst und zusammen mit dem Protokoll der
Vorstandssitzung in der Ablage der Versammlung archiviert.
§ 8 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei
Wochen durch persönliche Einladung, mittels einfachen Briefes einzuberufen. Mitgliedern, die in ihrem
Mitgliedsantrag ausdrücklich bestätigen, dass sie mit der Zustellung der Einladung zur Mitgliederversammlung per Email einverstanden sind, muss diese nicht per Brief zugestellt werden. In der Einladung zur Mitgliederversammlung ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Jedes
Mitglied kann bis eine Woche vor Beginn der Versammlung in Schriftform die Ergänzung der Tagesordnung anfordern. Nachdem in der Mitgliederversammlung auf Änderung der Tagesordnung gestellte
Anträge können nur mit 2/3-Mehrheit genehmigt werden. Leiter der Mitgliederversammlung ist der
Vorsitzende, wenn dieser verhindert ist, ein anderes Mitglied des Vorstandes. Wenn kein Vorstandsmitglied anwesend ist, kann durch die Mitgliederversammlung ein Versammlungsleiter gewählt werden.
Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollführer. Abstimmungen erfolgen offen – nicht geheim –
solange kein gegensätzlicher Antrag gestellt wird über den durch die Mitgliederversammlung abgestimmt werden muss. Die Mitgliederversammlung ist mit der einfachen Mehrheit der anwesenden
Mitglieder beschlussfähig. Sollte der Antrag auf Auflösung oder Änderung des Vereinszwecks gestellt
werden, ist zur Abstimmung mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Ist
die erforderliche Beschlussfähigkeit zu Beginn der Vereinssitzung nicht gegeben, beruft der
Vorsitzende innerhalb von 4 Wochen eine neue Mitgliederversammlung ein. Diese erhält dieselbe
Tagesordnung. In der hierzu erfolgenden Einladung weist der Vorsitzende darauf hin, dass in dieser
Vereinssitzung die Beschlussfähigkeit unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder gegeben
ist. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmübertragungen sind zulässig, sofern diese spätestens zu
Beginn der Versammlung durch schriftliche Bestätigung des zu vertretenden Mitgliedes an den
Vorstand mitgeteilt wurden. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen gefasst, wobei Stimmenthaltungen nicht berücksichtigt werden. Die Satzungsänderung
erfordert eine ¾ Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Sollte die Änderung, oder die
Auflösung des Vereins beschlossen werden, ist eine 4/5 Mehrheit erforderlich. Die Wahl des
Vorstandes erfolgt in der Reihenfolge 1. Vorsitzender, stellvertretende Vorsitzende und dann die
anderen Vorstandsmitglieder. Gewählt ist jeweils der Kandidat, der mehr als die Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Die Mitgliederversammlung findet bis Ende Mai eines
Jahres statt. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
Genehmigung des Haushaltplanes für das kommende Geschäftsjahr,
Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung,
Wahl des Vorstandes,
Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge (Beitragsordnung)
Beschlüsse über Satzungsänderungen oder Vereinsauflösung, Beschlüsse über die Berufung
eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand.
Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das
Vereinsinteresse es erfordert oder mindestens 1/3 der Mitglieder die Einberufung schriftlich
unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern. Beschlüsse zu den Themen unter Punkt 2
erfordern die 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder laut § 5 Absatz 1. Minderjährige können durch ihre
Erziehungsberechtigten vertreten werden.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom
Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 9 Rechnungsprüfer
Die von der Mitgliederversammlung gewählten zwei Rechnungsprüfer überwachen die Kassengeschäfte des Vereins. Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen und über das
Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung zu berichten.
§ 10 Mitgliederbeiträge
Der Einzug der Mitgliederbeiträge erfolgt per Lastschriftverfahren, wobei der Betrag monatlich
abgebucht wird. Über die Höhe der Mitgliederbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie
kann den Vorstand ermächtigen, Rentnern, Schülern und Studenten die Beiträge ganz oder teilweise
zu erlassen.
§ 11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Bei Auflösung und Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das
Vermögen des Vereins an den Kinderschutzbund Kreis Soest e.V.
Beitragsordnung und Teilnahmegebühren
(§ 10 der Vereinssatzung) vom 26.08.2012 in seiner Änderung vom 20.06.2015)
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von
Beitragen (§ 9, Abs. 4 der Satzung) und Gebühren an den Verein.
Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung
beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die neu festgesetzten Mitgliedsbeiträge wurden von
der Mitgliederversammlung am 20.06.2015 einstimmig beschlossen und treten ab dem 01.01.2016
in Kraft. Gebühren für die Teilnahme an unseren Reitangeboten dienen zur Deckung der Kosten für
die Haltung und Versorgung (z.B. tiermedizinisch, therapeutisch).
3. Jahresbeiträge-Mitgliedsbeiträge:
01
02
03
04
05
Kinder und Jugendliche
Erwachsene bis 25 Jahre
Erwachsene ab 25 Jahre
Ehepaare
Ehrenmitglieder
8,00 €
15,00 €
20,00 €
20,00 €
Frei
Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen
nachgewiesen werden. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Gebühren / Anfallende Kosten:
Für die Teilnahme und die Nutzung von Ponys und Pferden werden Teilnahmegebühren (zur
Kostendeckung) erhoben, die gesondert durch den Vorstand des Vereins beschlossen werden. Der
Verein SteigAuf e. V. vergibt keine Reitbeteiligungen! Die Teilnahmegebühren betragen derzeitig:
Pferd
Pferd
Pony
Pony
Shetlandpony
40,- €
70,- €
35,- €
60,- €
25,- €
monatlich für 1x wöchentliches Reiten
monatlich für 2x wöchentliches Reiten
monatlich für 1x wöchentliches Reiten
monatlich für 2x wöchentliches Reiten
monatlich für 1x wöchentliches Reiten
Teilnahmegelder sind Monatszahlungen. Rückerstattungen im
laufenden Monat sind ausgeschlossen, bzw. nur auf Antrag
möglich.
4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch SEPA-Lastschriftverfahren zum 03. des nächsten
Monats Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
7. Zu entrichtende Teilnahmegebühren sind bis spätestens zum 3. jeden Monats auf das auf das Konto
des Vereins „SteigAuf e.V.“ zu überweisen, wenn keine Mandantschaft zum Einzug erteilt wurde.
IBAN: DE42 4145 1750 0008 007551
BIC: WELADED1WRL (Sparkasse Werl)
8. Bei dem sehr geringen Jahresbeitrag besteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückzahlung / Nachlass
des Beitrages, für den Fall der Kündigung im Laufe des Jahres, bzw. Eintritt im laufenden Jahr.
9. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 5, Abs. 4-6 der Satzung möglich.
11. Für zusätzliche Angebote (z.B. tierunterstützte Pädagogik, Reittherapie für Mitglieder) gelten
gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.
12. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
Ich/Wir habe(n) eine Ausfertigung der Beitrags- / Teilnahmebedingungen erhalten.
Ort,
_______________________________________________________________________________________________________________________
Mitglied
Unterschrift der Eltern / der Erziehungsberechtigten
SteigAuf e. V. - Erlebnispädagogische Angebote - Familienentlastender Dienst (FUD) - Schulbegleitung (Integrationshilfe)
Am Heidberg 33, 59519 Möhnesee
02925 7534753
02925 7534990
[email protected]
www.steigauf-ev.de
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
zur Nutzung von Fotos und Bildmaterial
Kenntnisnahme und Anerkennung
(Bitte füllen Sie diesen Vordruck unbedingt aus, auch dann, wenn Sie eine Ablehnung aussprechen. In diesem Falle
reicht die Angabe des Namens, damit wir in der Lage sind, Ihrem persönlichen Wunsch zu entsprechen. Sollten Sie
mit der Verwendung von Bildmaterial auf der Sie, bzw. Ihr Kind abgebildet sind / ist, nicht einverstanden sein,
streichen Sie bitte einfach die folgende Erklärung durch.)
Ich / Wir erkläre(n) mich / uns mit der Verwendung von Fotos einverstanden, auf denen ich / wir / mein / unser Kind
abgebildet bin / ist / sind zum Zwecke der Verwendung der Dokumentation und Präsentation für die Öffentlichkeit.
Liebes Mitglied, liebe Eltern,
Ich bin das Mitglied
zur Gestaltung und Pflege des
Internetauftritts, zur Erstellung von
Broschüren und Flyern für die Arbeit
des Vereins SteigAuf e. V., benötigen
wir Fotomaterial, das unsere Arbeit und
unsere Aktivitäten anschaulich dokumentiert. Zur Nutzung der Fotos, auf
denen Sie, bzw. Ihr Kind abgebildet
sind/ist, benötigen wir Ihre Erlaubnis.
Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung für
den o. g. Zweck, auch Fotos verwenden zu dürfen, auf denen Sie, bzw. Ihr
Kind abgebildet sind/ist. Sie helfen
damit, unsere Arbeit, von der auch Ihr
Kind profitiert, einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.
Name
Vorname
Vorname des Kindes
Familienname
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
Vorname, Name der Eltern
Ort, Datum
Unterschrift / Mitglied
der Eltern /
Erziehungsberechtigten
Ich / Wir habe(n) folgende Unterlagen des Vereins SteigAuf e. V. erhalten:
Satzung
Beitragsordnung
Datenschutzerklärung
Infos Versicherung
Infos Verein
Ich / wir lade(n) mir / uns die Unterlagen herunter (www.steigauf-ev.de)
Hiermit bestätige(n) ich / wir den Empfang der angekreuzten Unterlagen und erkenne den Inhalt der
Satzung und die Beitragsordnung an. Die Datenschutzerklärung und die Informationen zur
Versicherung habe(n) ich / wir zur Kenntnis genommen.
______________________________________________________________________________________________________________________________
Ort, Datum
________________________________________________________________________________________________________________________________________
Unterschrift des Mitglieds, der/des Erziehungsberechtigten
STEIGAUF E.V.
WICHTIGE HINWEISE zur Änderung des Zahlungsverkehrs ab 2014
(Bitte lesen Sie diese Informationen genau durch und geben Sie uns Ihre Bestätigung unterschrieben zurück.)
Nutzung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
Liebes Mitglied, lieber Nutzer unserer Vereinspferde,
wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, wurde der deutsche Zahlungsverkehr (DTAVerfahren) auf den europäischen Standard SEPA umgestellt. Die EU-Kommission hat das Ende der
jeweils nationalen Zahlungsverkehrsverfahren zum 1. Februar 2014 beschlossen. Diese Umstellung
hat erhebliche Auswirkungen, insbesondere auf den Lastschrifteinzug.
Mit dem Mitgliedsantrag haben Sie uns die Mandantschaft zum Einzug von Beitrags- und
Teilnahmeforderungen für den Verein erteilt, wenn Sie Ihre Bankverbindung in Form der IBAN und BIC
mitgeteilt haben und die Erklärung zum SEPA-Einzug mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben.
Unsere
D E 5 6 Z Z Z 0 0 0 0 0 2 0 0 3 3 3
Gläubiger-ID:
Ihre Mitgl.-Nr.
Mandats-Referenz:
Ihre Mitgliedsnummer
Sollten Sie Fragen zum neuen SEPA-Einzugsverfahren haben, oder Probleme mit der IBAN / BIC in
Verbindung mit SteigAuf e. V. klären wollen, rufen Sie uns einfach an, damit wir Sie weiter informieren
können.
Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Ihr Verein SteigAuf e. V.
– Der Vorstand
Bestätigung
Obige Information über die Umstellung auf den europäischen Standard SEPA habe ich gelesen,
verstanden und damit zur Kenntnis genommen. Ich bin damit einverstanden, dass die seinerzeit
geschlossene Einzugsermächtigung hierzu als entsprechendes Mandat dient.
Ort,
_______________________________________________________________________________________________________________________
Nutzer / Mitglied
Unterschrift des Mitglieds / der Eltern /
der Erziehungsberechtigten
STEIGAUF E. V.
Am Heidberg 33, 59519 Möhnesee – Telefon: 02925-753 4 753
WICHTIGE HINWEISE zum Versicherungsschutz
(Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch und geben Sie uns Ihre Bestätigung unterschrieben zurück. Eine Ausfertigung ist für Sie bestimmt.)
Der Verein SteigAuf e. V. ist haftpflichtversichert. Diese Versicherung besteht bei der AXA und ersetzt nicht etwa
die persönliche Unfall-, bzw. Krankenversicherung, oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung des einzelnen
Mitgliedes (auch dann nicht, wenn das Mitglied eines der Pferde, bzw. Ponys des Vereins nutzt). Es ist gesetzlich
nicht vorgesehen und damit auch nicht möglich, einen Kranken-, bzw. Unfallschutz durch einen Verein für
Einzelpersonen, die Mitglied des Vereins sind, abzuschließen. Hierfür hat jeder ausschließlich selbst Sorge zu
tragen. Wie es der Begriff „Haftpflicht“ bereits ausdrückt, kann der Verein in Haftung genommen werden, falls es
zu Schäden an Person und Sache kommt, die durch ihn (als Verein) bzw. seine Mitarbeiter, oder auch seine
Tiere (Pferde, Ponys) unter bestimmten Umständen entstanden sind. Wir raten jedem Mitglied des Vereins
dringend, für sich, bzw. seine Kinder mindestens eine Unfallversicherung abzuschließen. Nur durch diese
werden die Folgen eines Unfalls – auch in Verbindung mit dem Pferd oder Pony – grundlegend abgesichert.
Ein Viertel aller Verletzungen bei Reitunfällen betreffen den Kopf. Das zeigt, wie wichtig das Tragen eines
Helmes ist und auch die Notwendigkeit einer guten Passform und der sicheren Befestigung der Kappe durch
das Drei-Punkt-System. Wird ein solcher Helm nicht getragen, so trifft den Reitenden, bzw. dessen Eltern ein
Mitverschulden.
Auch ein Reitlehrer/Reittherapeut kann beim Reiten nicht alle Risiken ausschließen oder absichern. Darüber
muss sich jeder (erwachsene) Reiter und auch dessen Eltern im Klaren sein: Man sitzt nicht auf einem starren
Gegenstand, sondern auf einem atmenden, fühlenden Lebewesen, das einen eigenen Willen hat und
schreckhaft ist. Zwar hat der Reitlehrer/Reittherapeut grundsätzlich die Pflicht, durch sach- und fachgerechten
Unterricht Zwischenfälle - z. B. aufgrund von Überforderung - zu vermeiden, allerdings muss der Reitschüler sich
im Zweifel eigenes Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er dem Reitlehrer sein Gefühl der Überforderung
oder Angst vor der durchzuführenden Übung nicht mitteilt.
Haftung durch den Tierhalter Verein „SteigAuf e. V.“
SteigAuf e. V. haftet seinen Mitgliedern gegenüber für vereinseigene Pferde/Ponys, die nutzungsweise zur Verfügung gestellt werden, als Tierhalter nur, wenn sich die „tiertypische Gefahr“ verwirklicht, also, wenn das Pferd
scheut, steigt, buckelt. Keine Verwirklichung der tiertypischen Gefahr ist es, wenn das Pferd stolpert und der
Reiter sich dadurch verletzt, denn Stolpern ist nicht nur Pferden vorbehalten! Was die grundsätzliche Haftung des
Tierhalters betrifft, ist es zunächst egal, ob jemand mit, oder ohne Helm, geritten ist. Allerdings mindert dieses
eigene Mitverschulden u. U. den Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Tierhalter, der
für die Risikofreudigkeit des Reiters nicht in voller Höhe aufkommen muss. Im Einzelfall gilt es zu prüfen, ob es
zu einer Haftungsentlastung kommt, nämlich wenn der Tierhalter (Verein SteigAuf e. V.) bei der Beaufsichtigung
der Tiere die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat, oder der eingetretene Schaden auch bei Anwendung
dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Mit anderen Worten: Wäre der Reitunfall trotzdem passiert, auch wenn
der Reitlehrer/Reittherapeut noch so vorsichtig war? Wurden die Tiere ausreichend beaufsichtigt?
Versichert sind Sach,- Personen- und Vermögensschäden die das versicherte Pferd im Rahmen des Unterrichts,
dem Verleih oder der Therapie verursacht. Das Halter- und Hüterrisiko ist ebenfalls mit abgedeckt. Weiter sind
auch Schäden am Reitenden/Reitschüler versichert, solange der Schaden durch das Pferd verursacht wurde. In
jedem Schadenfall prüft die Versicherung zunächst, ob sie für den Schaden eintreten muss. Ist das einmal
geklärt, wird geprüft ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer gegenüber dem Geschädigten haftet. Die
Prüfung der Haftungslage findet allein auf Grundlage gesetzlicher Haftungsvorschriften, z.B. BGB,
Straßenverkehrsgesetz etc. statt. Darüber hinaus gehört es zum Versicherungsschutz, dass die Versicherung
unberechtigte Schadenersatzansprüche abwehrt, die gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden.
Bitte vermeiden Sie deshalb jedes Risiko. Tragen Sie, bzw. Ihre Kinder einen 3-Punkt-Reithelm. Bleiben Sie im
Bedarfsfall „unter Aufsicht“ eines erfahrenen Reiters/Reitlehrers. Geländeritte nur dann, wenn das Gelände
bekannt ist und entsprechende Geländeerfahrung und Sicherheit vorhanden ist. Reiten darf nur derjenige, mit
dem ein Nutzungsvertrag geschlossen wurde. Freunde, Bekannte usw. dürfen nicht ohne Genehmigung reiten;
es erlischt sofort jeder Versicherungsschutz und damit jeglicher Anspruch gegenüber uns als haftenden Verein.
Melden Sie uns einen Schadensfall unverzüglich. Schadensmeldungen, die erst nach Tagen, oder gar Wochen
zugetragen werden, erschweren die Feststellung auf Ansprüche und können zu Haftungseinschränkungen oder
sogar Haftungsausschlüssen führen.
Jedes Vereinsmitglied kann jederzeit die Versicherungsunterlagen und Leistungsbedingungen unserer Haftpflichtversicherung einsehen. Für die Beantwortung weiterer Fragen steht auch der Vorstand des Vereins
jederzeit zur Verfügung.
Datenschutzerklärung des Vereins SteigAuf e. V.
1. Erhebung und Verarbeitung von http-Protokolldaten
Bei Besuch unserer Website und bei jedem Abruf einer Datei sammelt unser Webserver über diese
Vorgänge Protokollinformationen (z.B. Browsertyp, Datum und Uhrzeit des Abrufs). Dies sind keine
personenbezogenen Daten. Es ist uns also nicht möglich, die erfassten Daten einer bestimmten
natürlichen Person zuzuordnen. Sämtliche dieser Angaben werden von uns ausschließlich zu statistischen
Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Eine Verknüpfung dieser Daten mit anderen
Daten erfolgt durch uns nicht. Die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung regelmäßig
innerhalb von einer Woche gelöscht.
2. Verwendung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden von uns nur dann und nur in dem Umfang erhoben, wie Sie sie uns mit
Ihrer Kenntnis selbst zur Verfügung stellen. Insbesondere erfolgt eine Nutzung dieser personenbezogenen
Daten für Zwecke der Datenverwaltung und zur Gestaltung unserer Angebote nur, wenn Sie uns
ausdrücklich hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben. Sie haben jederzeit ein Widerrufsrecht hinsichtlich einer
erteilten Einwilligung. Eine Angabe der Verarbeitungszwecke erfolgt an den entsprechenden Stellen
unserer Websites und unterliegt keiner nachträglichen Änderung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte
erfolgt ohne Ihre Einwilligung nur dann, wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind.
3. Newsletter
Wenn Sie unseren Newsletter bestellen wollen, benötigen wir neben Ihrer E-Mail-Adresse die Bestätigung,
dass Sie der Inhaber der angegebenen Email-Adresse sind und mit dem Empfang des Newsletters
einverstanden sind. Diese Daten werden nur zu dem Zweck erhoben, Ihnen den Newsletter zuschicken zu
können und unsere diesbezügliche Berechtigung zu dokumentieren. Eine Weitergabe der Daten an Dritte
erfolgt nicht. Die Bestellung des Newsletters und Ihre Einwilligung zur Speicherung der E-Mail-Adresse
können Sie jederzeit widerrufen.
4. Verwendung von Cookies
Cookies sind Datensätze, die vom Webserver an den Webbrowser des Nutzers gesandt und dort für einen
späteren Abruf gespeichert werden. Ob Cookies gesammelt werden können, bestimmen Sie selbst, indem
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und eine Speicherung erst erfolgt, wenn Sie dies ausdrücklich akzeptieren. Wir verwenden Cookies nur zu
dem Zweck, Informationen über die Nutzung unseres Angebots zu erhalten und zu statistischen Zwecken.
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mit etwaigen von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt nicht.
5. Auskunftsrecht
Sie haben das Recht jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten,
einschließlich Herkunft und Empfänger Ihrer Daten sowie den Zweck der Datenverarbeitung. Ihre Anfrage
richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail an unsere unten genannten Adressen. Diese
Datenschutzerklärung gilt nur für Inhalte auf unseren Servern und umfasst nicht die auf unserer Seite
verlinkten Webseiten
6. Über uns
Dies ist die Datenschutzerklärung des Vereins
SteigAuf e.V.
Am Heidberg 33
59519 Möhnesee
Telefon: +49 2925 753 4 753
Telefax: +49 2925 753 4 990
E-Mail: [email protected]
Internet: www.steigauf-ev.de
Vertretungsberechtigter Vorstand: Harald Klatt, Melanie Affeldt(Anschrift wie oben)
Registernummer: VR 1422 - Amtsgericht Arnsberg
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Harald Klatt (Anschrift wie oben)
Steuernummer: 343/5752/1158
Sollten Sie Fragen zu dieser Datenschutzerklärung haben, wenden Sie sich gerne direkt per Post oder EMail an uns (oder ggf. an unseren Datenschutzbeauftragten, soweit vorhanden).
BITTE unbedingt in DRUCKBUCHSTABEN ausfüllen!
VORNAME (falls zutreffend den Vornamen Ihres Kindes) *1
FAMILIENNAME *2
GEBURTSDATUM
Anzahl Geschwister im Verein
Bitte füllen Sie den Mitgliedsantrag
vollständig aus. Alle Angaben werden
entsprechend den gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen vertraulich
behandelt und nicht an Dritte weiter
gegeben. Weitere Informationen zur
Verwendung Ihrer persönlichen Daten im
Rahmen der EDV des Vereins können
Sie von uns auf Anforderung erhalten.
VORNAME, NAME DER ELTERN / der/des ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN
STRASSE, HAUSNUMMER
POSTLEITZAHL
WOHNORT
TELEFONNUMMER
MOBILFUNKNUMMER (Bei Anmeldung Ihres Kindes Nummer, unter der Sie ständig erreichbar sind)
Einladung zur Mitgliederversammlung
per Email
EMAIL-ADRESSE
*1
*2
(spart Kosten)
Es besteht Einverständnis mit dem Beitritt des Minderjährigen in den Verein Steigauf
sowie den damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen. Mein/Unser Kind wurde
darauf hingewiesen, dass es die bestehenden Regeln des Vereins, die der Sicherheit
und Ordnung dienen, zu beachten und zu befolgen hat.
Bei mir / meinem / unserem Kind sind gesundheitliche Einschränkungen zu berücksichtigen, über die ich / wir bei Bedarf informeren werde(n).
SATZUNG UND BEITRAGSORDNUNG HABE ICH ERHALTEN.
Das Beitragsjahr gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Abbuchung des
Mitgliedsbeitrages erfolgt per SEPA-Mandat zum Einzug von Beitragsforderungen
(erstmalig im Beitrittsmonat, jeder weitere Einzug im Januar des Folgejahres. Bei
Überweisung ist die Zahlung zum 3. Januar des Jahres fällig.
ERTEILUNG DES MANDATS ZUM EINZUG VON BEITRÄGEN
KONTOINHABER(IN)
Widerrufliche Einverständniserklärung
per Brief
Newsletter beziehen
Beitragszahlung per Überweisung
jeweils spätestens zum 3. Januar d. J.
KONTOVERBINDUNG DES VEREINS
IBAN
DE42414517500008007551
BIC
WELADED1WRL
Beiträge an den Verein SteigAuf e. V.
gehören zu den steuerlich absetzbaren
Sonderausgaben (§ 10b, Abs. 1 EStG).
Zuwendungsbestätigung
für das Finanzamt
(nur bei Beträgen über 200,- € )
GELDINSTITUT / BANK / SPARKASSE
Eine Kündigung der Mitgliedschaft
ist jeweils zum Monatsende
möglich. Teilnahmeverträge sind
hiervon nicht betroffen.
IBAN
D E
BIC (SWIFT)
ORT
Die Angabe von IBAN und BIC (SWIFT)
finden Sie auf Ihrem Kontoauszug.
WICHTIG für Veranstaltungen und der
Zusammenarbeit mit den Tieren:
Bitte informieren Sie uns bei Bedarf
unbedingt über Einschränkungen, die
wir berücksichtigen müssen. Die
Nichtbeachtung dieses Hinweises kann
zum
Verlust
eines
vorhandenen
Versiche-rungsschutzes führen.
DATUM
UNTERSCHRIFT
SteigAuf e. V. - Gemeinnütziger Verein
Am Heidberg 33, 59519 Möhnesee
02925 7534753
02925 7534990
[email protected]
www.steigauf-ev.de
Teilnahmevereinbarung
zwischen
(Eltern / Erziehungsberechtige(r) des teilnehmenden Kindes)
Teilnehmer
und dem Pferdehalter
Vorname
SteigAuf e. V.
Am Heidberg 33
59519 Möhnesee
Name
Geburtsdatum
Telefon: 02925 753 4 753
Fax: 02925 753 4 990
Email: [email protected]
Telefonnummer
Name des Kindes
Strasse, Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
§ 1 Gegenstand dieser Teilnahmevereinbarung
Der Teilnehmer hat das Recht, ein, dem Pferdehalter SteigAuf e. V. gehörendes, zur
Verfügung gestelltes Pferd / Pony entsprechend den in Schriftform enthaltenen Bestimmungen zur Teilnahme an den Reitangeboten zu nutzen. Dieses Recht auf Teilnahme am Reiten
darf nur nach Absprache und Genehmigung durch den Verein SteigAuf e. V. auf Dritte
übertragen werden.
Gewünschtes Pony / Pferd:
§ 2 Teilnahmerecht und daraus entstehende Pflichten
Erteilung des Lastschriftenmandats
zum Einzug der Teilnahmegebühren
jeweils zum 1. des Monats:
bereits mit Mitgliedsantrag gestellt.
Das Pony / Pferd steht auf dem Reiterhof des Vereins SteigAuf e. V. in Möhnesee-Echtrop,
Schalloh 4. Die Zeiten der Teilnahme und das zur Verfügung stehende Reittier werden
jeweils mündlich vereinbart. Der Teilnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Teilnahme zur
Pflege der Tiere. (Putzen, Hufe auskratzen, Paddock säubern, Pferdeäpfel beseitigen, Fegen
nach der Pflege des Ponys / Pferdes, Müllbeseitigung)
Kontoinhaber / Name
§ 3 Teilnehmergebühren (als Umlage der anfallenden Kosten)
Vorname
Der Teilnehmer zahlt eine Teilnehmergebühr von
,
€ monatlich. Darüber hinaus fallen keine weiteren Kosten an. Die monatliche Teilnehmergebühr ist auch fällig, wenn
das im Voraus gewünschte Reittier aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht
geritten werden kann, oder wenn der Teilnehmer aus persönlichen Gründen an der
Teilnahme gehindert ist. Die Teilnehmergebühr entfällt, wenn die Möglichkeit zurTeilnahme
durch den Verein SteigAuf e. V. (z. B. keine Ersatzmöglichkeit o. ä.) verursacht wurde.
Die erhaltene Beitragsordnung ist Bestandteil dieser Teilnahmevereinbarung.
§ 4 Haftung
Die Vertragspartner verzichten auf alle Ansprüche untereinander bezüglich aller ihnen durch
die, oder bei Benutzung des Pferdes verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, soweit diese nicht durch die, für das Reittier bestehende Versicherung abgedeckt
sind, oder auf vorsätzliches Verhalten beruht. Der Teilnehmer haftet für - durch ihn grob
fahrlässig, oder vorsätzlich - verursachte Schäden am Pferd und den vom Pferdehalter zur
Verfügung gestellten Gegenständen. Der Teilnehmer stellt den Tierhalter im Innenverhältnis
von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansrpüchen ihrer Kranken- und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch die, für das Pferd bestehende Versicherung abgedeckt
werden. Eine private Unfallversicherung wird empfohlen. Der Verein verfügt über eine
Pferdehofversicherung.
§ 5 Dauer der Teilnahme / Vereinbarungsdauer
Der Vertrag über die Telnahme beginnt am
und wird auf
unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mit einer Frist von 4 Wochen kann die Vereinbarung von
beiden Seiten - jeweils zum Monatsende - gekündigt werden.
§ 6 Sonstiges / Salvatorische Klausel
Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser
Vereinbarung unwirksam sein, bzw. planwidrige Regelungslücken enthalten, ändert das
nichts an der Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Ort, Datum
Geldinstitut
IBAN
Diese Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug.
DE
BIC (SWIFT)
Bei mangelnder Deckung des Kontos
besteht seitens des Kreditinstituts keine
Verpflichtung zur Ausführung des Mandats.
Anfallende Gebühren werden vom Teilnehmer übernommen.
Ich/Wir überweise(n) auf das Konto
des Vereins:
Kontoverbindung des Vereins
IBAN: DE42414517500008007551
BIC: WELADED1WRL
spätestens bis zum 3. des Monats.
Unter dieses Rufnummer erreichen Sie uns
als Eltern / Erziehungsberechtigte im Notfall:
Unterschriften
Eine Ausfertigung dieser
wurde ausgehändigt.
als
Teilnehmer / Eltern / Erziehungsberechtigte(r)
Pferdehalter
Vereinbarung

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