Liebes Mitglied, wir freuen uns sehr über Ihre
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Liebes Mitglied, wir freuen uns sehr über Ihre
in unserem Verein Am Heidberg 33 59519 Möhnesee Tel. 02925 753 4 753 Fax 02925 753 4 990 Email: [email protected] Internet: www.steigauf-ev.de 2015 Liebes Mitglied, wir freuen uns sehr über Ihre Mitgliedschaft bei uns. Der Verein SteigAuf e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der 2012 durch eine Elterninitiative gegründet wurde. Nachdem von vielen Eltern erkannt wurde, dass es mehr Möglichkeiten zur Teilhabe – gerade benachteiligter Menschen – geben muss, haben sich unter anderem Pädagogen, Erzieherinnen und Therapeuten bereit erklärt, im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit unsere wertvolle Arbeit zu unterstützen. Daneben setzen sich Eltern betroffener Kinder, die eine Behinderung haben, stark durch ihre freiwillige Mitarbeit, wie auch finanziellen Mittel für den Verein SteigAuf e.V. ein. Es ist unser größtes Anliegen, über eine „alltägliche“ Freizeitgestaltung hinaus, betroffenen und damit benachteiligten, bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Zugang zu erlebnispädagogischen Angeboten zur Verfügung zu stellen, der es ihnen, unabhängig von Behinderung und finanzieller Lage, möglich macht, an Erlebnis-, Bildungs- und Therapiemaßnahmen teilzunehmen. Zur Erreichung und Umsetzung dieser Zielsetzung sind natürlich finanzielle Mittel erforderlich, die der Verein durch seine sehr gering gehaltenen Beiträge und Teilnahmegebühren, sowie vor allem durch Spender und Projektunterstützer (z. B. Aktion Mensch) erhält. Unsere Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kommen überwiegend aus unserem „lokalen Raum“, sie kommen also aus unserer Nachbarschaft, aus unserer unmittelbaren Nähe. Deshalb sind wir sehr darum bemüht, Förderer und Unterstützer, sei es finanziell, durch Sachspenden, oder auch durch eine ehrenamtliche Mitarbeit, aus unserer Region zu finden. Die Kinder und Jugendlichen von heute sind unsere Zukunft und unser „Morgen“. Sie sind diejenigen, die unsere Zukunft mitgestalten werden. Wir sind darauf angewiesen und sind uns dessen bewusst, dass alles unternommen werden muss, um ihnen den bestmöglichen Start für das zukünftige Leben zu ermöglichen, ohne dass es hier aufgrund von Behinderung oder finanzieller Einschränkung zu Benachteiligungen kommt. Vielen Kindern und Jugendlichen hilft im Rahmen erlebnispädagogischer Aktivitäten der Einsatz von Tieren, wie z. B. Ponys und Pferden. Der Kontakt zum Tier, der Umgang damit und das Vertrauen, das zwischen Kind, Jugendlichen und Tier aufgebaut wird, stärken das Selbstvertrauen und das Selbstwertgefühl. Wir freuen uns, dass Sie uns unterstützen möchten. Sie erhalten hiermit unsere Satzung, sowie unsere Beitragsordnung und weitere Informationen. Für Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Tätigkeit unseres Vereins sind wir Ihnen sehr dankbar. Bitte bringen Sie sich mit ein. Die Mitglieder des Vereins machen auch seine Stärke aus und nur dadurch ist es erst möglich, das Ziel des Vereins zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen zu erreichen. Bitte helfen Sie durch die finanzielle Unterstützung und ihre ehrenamtliche Mitarbeit unseren Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie werden es Ihnen danken. Bei weiteren Fragen und Anregungen dürfen Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. Wir schätzen Ihr Engagement und Ihr Vertrauen und begrüßen Sie zu einer erlebnisreichen und befriedigenden Mitarbeit im Verein SteigAuf e.V.. Unsere Kontaktdaten und Ihre persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf der folgenden Seite dieses Briefes. (1. Vorsitzender) Ein Hinweis noch: Der Gesetzgeber schreibt uns bestimmte, notwendige Formalitäten vor. Deshalb benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen möglichst schnell unterschrieben zurück: - Mitgliedsantrag (und evtl. dem Teilnahmevertrag) Bitte drucken Sie sich Ihr Exemplar (Doppel) mit aus, Kenntnisnahme und Anerkennung“ der Beitragsordnung, Genehmigung zur Verwendung von Fotos, Datenschutzerklärung und Versicherungsbedingungen. Hier benötigen wir Ihre Unterschrift jeweils für jeden Bereich einzeln. Nicht Zutreffendes müssen Sie natürlich nicht unterschreiben. VIELEN DANK für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Anschrift des Vereins: SteigAuf e.V. Am Heidberg 33 59519 Möhnesee Telefon: Fax: Amtsgericht Arnsberg VR1422 Steuernummer: 343/5752/1158 02925 753 4 753 02925 753 4 990 Email: [email protected] Homepage: www.steigauf-ev.de Vorstand: 1. 2. 3. 4. Vorsitzender: Vorsitzende: Kontenführer: Schriftführer: Pädagogische Leitung, Tabitha Klatt Planung und Julia Keßler Durchführung Ansprechpartner für alle Fragen zur Mitgliedschaft: Harald Klatt Melanie Affeldt Nicole Berndt Tabitha Klatt Email: Harald Klatt [email protected] [email protected] [email protected] IBAN: DE 42 4145 1750 0008 0075 51 Unsere Bankverbindung: BIC: WELADED1WRL Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer: DE56ZZZ00000200333 Vereinssatzung des SteigAuf e.V. vom 26.08.2012 in Ergänzung vom 08.10.2012 und 20.06.2015 § 1 Name, Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Der Verein führt den Namen SteigAuf e.V. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 3. Sitz ist Möhnesee, Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vereins ist Soest § 2 Zweck Der Zweck des Vereins ist die pädagogische Förderung, sowie die soziale Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sozialer Benachteiligung. Der Verein setzt sich zum Ziel, die soziale und gesellschaftliche Integration und Unterstützung sozialbenachteiligter Kinder und Jugendlicher, sowie junger Erwachsener, die bedürftig sind im Sinne des § 53 AO, im Rahmen der Erlebnispädagogik durchzusetzen und dadurch eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichem Leben zu ermöglichen. Der Verein arbeitet auf der Grundlage der Paragraphen 13 und 14 des KJHG. Unter Berücksichtigung der wohngebietsspezifischen Gegebenheiten stellt sich der Verein folgende Aufgaben: Schaffung einer vielfältigen Angebotspalette im Rahmen der Erlebnispädagogik für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Unterstützung der pädagogischen- und Freizeitarbeit der umliegenden Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und weiteren, auf diesem Gebiet tätigen Einrichtungen und Vereinen, sofern Bedarf angemeldet wird. Zu diesem Zweck werden fachlich betreute Erlebnis- und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene geschaffen, damit ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichem Leben trotz – oder gerade wegen - ihrer persönlichen Benachteiligung möglich wird. Pädagogische Angebote für sozial-benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, evtl. auch in Zusammenarbeit mit den SozialarbeiterInnen anderer Einrichtungen zur Förderung der sozialen Integration. Der Vereinszweck wird u.a. verwirklicht durch: Durchführung der Erlebnispädagogik in alle Richtungen, sowie tierunterstützt, z.B. mit Reit- und Therapiepferden, Hunden und Kleintieren. Falls erforderlich: Anschaffung und Unterhaltung von Tieren, die der Ausübung der Erlebnispädagogik dienen. Förderung der pädagogischen Arbeit und der Professionalität in der Kinderbetreuung durch inhaltlichen Austausch und Auseinandersetzung. Angebote zur Teilnahme an Informations– und Fortbildungsveranstaltungen zur pädagogischen, konzeptionellen und strukturellen Weiterentwicklung, insbesondere der Erlebnispädagogik, für ehrenamtliche Mitarbeiter, den Eltern betreuter Kinder und Jugendlicher, sowie den Mitgliedern des Vereins und interessierten Personen. Zur Umsetzung dieses Zwecks ist es möglich, Familien- und Nachbarschaftsangebote im Umfeld unseres Tätigkeitsbereichs zu schaffen, oder solche auch von anderen Anbietern in Anspruch zu nehmen. Die Öffentlichkeit soll über die erlebnispädagogische Arbeit des Vereins mit Kindern und Jugendlichen aufgeklärt werden und die Möglichkeit zur Teilnahme und Unterstützung angeboten werden. § 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte" Zwecke der Abgabenordnung (§§ 51 – 68 AO, in der jeweils gültigen Fassung). Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. An die Vorstandsmitglieder und für den Verein in sonstiger Weise Tätigen dürfen Aufwandsentschädigungen und pauschale Tätigkeitsvergütungen geleistet werden. Diese dürfen nicht unangemessen hoch sein (§ 55, Absatz 1, Nummer 3 AO). § 4 Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 5 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person, jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, aber auch jede nicht rechtsfähige Personenvereinigung werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Aushändigung eines Mitgliedsausweises, bzw. Karte. Die Mitgliedschaft endet: mit dem Tod des Mitgliedes, durch eine am Schluss eines Kalendermonates an ein Vorstandsmitglied gerichtete schriftliche Austrittserklärung, durch Ausschluss aus dem Verein. Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch den Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied das Recht zur schriftlichen oder mündlichen Rechtfertigung einzuräumen. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied per Einschreiben, oder per Übergabe durch ein Mitglied des Vorstandes, zuzustellen. Das ausgeschlossene Mitglied kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich beim Vorstand Berufung einlegen. Über die Berufung entscheidet dann die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied innerhalb der Frist von seinem Recht der Berufung keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt. § 6 Organe des Vereins - Der Vorstand, - die Mitgliederversammlung, § 7 Der Vorstand Der Vorstand des Vereins besteht aus 4 Personen, dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassierer und dem Schriftführer Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende bilden den Vorstand nach §26 BGB (VertreGerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden, oder durch seinen stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Bei finanziellen Entscheidungen über 2.000,00 € zeichnen der/die 1. und 2. Vorsitzende gemeinsam. Beschäftigten (Arbeitnehmern) des Vereins ist es nicht gestattet, Mitglieder des Vertretungsvorstandes zu sein. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes. Die Geschäfte und alle Verwaltungsaufgaben des Vereins werden vom Vorstand durchgeführt soweit diese nicht durch die Satzung, oder bestehende Gesetze einem anderen Vereinsorgan zugeordnet, bzw. zugewiesen sind. Der Vorstand führte folgende Aufgaben durch: tungsvorstand). Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung, Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, Aufstellung des Haushaltsplans für das Geschäftsjahr, Führung der Bücher und Erstellung des Jahresberichts, Beschließungen über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn: Alle Mitglieder des Vorstandes (mindestens 1 Woche vorher) vom Vorsitzenden, oder einem seiner Stellvertreter zur Sitzung eingeladen wurden, bei der Sitzung mindestens 3 Vorstandsmitglieder (darunter der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter) anwesend sind. Eine Tagesordnung für die Vorstandssitzung muss vorher nicht mitgeteilt werden. Beschlüsse fasst der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden, bzw. bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden, der die Sitzung leitet, entscheidend. Die Sitzungen des Vorstandes werden protokolliert und vom Sitzungsleiter unterschrieben. Folgende Angaben müssen erfasst werden: Ort und Zeit der Vorstandssitzung, Namen der anwesenden Mitglieder und des Sitzungsleiters, gefasste Beschlüsse und Ergebnisse von Abstimmungen, gefasste Vorstandsbeschlüsse werden schriftlich erfasst und zusammen mit dem Protokoll der Vorstandssitzung in der Ablage der Versammlung archiviert. § 8 Die Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch persönliche Einladung, mittels einfachen Briefes einzuberufen. Mitgliedern, die in ihrem Mitgliedsantrag ausdrücklich bestätigen, dass sie mit der Zustellung der Einladung zur Mitgliederversammlung per Email einverstanden sind, muss diese nicht per Brief zugestellt werden. In der Einladung zur Mitgliederversammlung ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Jedes Mitglied kann bis eine Woche vor Beginn der Versammlung in Schriftform die Ergänzung der Tagesordnung anfordern. Nachdem in der Mitgliederversammlung auf Änderung der Tagesordnung gestellte Anträge können nur mit 2/3-Mehrheit genehmigt werden. Leiter der Mitgliederversammlung ist der Vorsitzende, wenn dieser verhindert ist, ein anderes Mitglied des Vorstandes. Wenn kein Vorstandsmitglied anwesend ist, kann durch die Mitgliederversammlung ein Versammlungsleiter gewählt werden. Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollführer. Abstimmungen erfolgen offen – nicht geheim – solange kein gegensätzlicher Antrag gestellt wird über den durch die Mitgliederversammlung abgestimmt werden muss. Die Mitgliederversammlung ist mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sollte der Antrag auf Auflösung oder Änderung des Vereinszwecks gestellt werden, ist zur Abstimmung mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Ist die erforderliche Beschlussfähigkeit zu Beginn der Vereinssitzung nicht gegeben, beruft der Vorsitzende innerhalb von 4 Wochen eine neue Mitgliederversammlung ein. Diese erhält dieselbe Tagesordnung. In der hierzu erfolgenden Einladung weist der Vorsitzende darauf hin, dass in dieser Vereinssitzung die Beschlussfähigkeit unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder gegeben ist. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmübertragungen sind zulässig, sofern diese spätestens zu Beginn der Versammlung durch schriftliche Bestätigung des zu vertretenden Mitgliedes an den Vorstand mitgeteilt wurden. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, wobei Stimmenthaltungen nicht berücksichtigt werden. Die Satzungsänderung erfordert eine ¾ Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Sollte die Änderung, oder die Auflösung des Vereins beschlossen werden, ist eine 4/5 Mehrheit erforderlich. Die Wahl des Vorstandes erfolgt in der Reihenfolge 1. Vorsitzender, stellvertretende Vorsitzende und dann die anderen Vorstandsmitglieder. Gewählt ist jeweils der Kandidat, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Die Mitgliederversammlung findet bis Ende Mai eines Jahres statt. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: Genehmigung des Haushaltplanes für das kommende Geschäftsjahr, Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung, Wahl des Vorstandes, Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge (Beitragsordnung) Beschlüsse über Satzungsänderungen oder Vereinsauflösung, Beschlüsse über die Berufung eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder mindestens 1/3 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern. Beschlüsse zu den Themen unter Punkt 2 erfordern die 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder laut § 5 Absatz 1. Minderjährige können durch ihre Erziehungsberechtigten vertreten werden. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. § 9 Rechnungsprüfer Die von der Mitgliederversammlung gewählten zwei Rechnungsprüfer überwachen die Kassengeschäfte des Vereins. Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen und über das Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung zu berichten. § 10 Mitgliederbeiträge Der Einzug der Mitgliederbeiträge erfolgt per Lastschriftverfahren, wobei der Betrag monatlich abgebucht wird. Über die Höhe der Mitgliederbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann den Vorstand ermächtigen, Rentnern, Schülern und Studenten die Beiträge ganz oder teilweise zu erlassen. § 11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens Bei Auflösung und Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Kinderschutzbund Kreis Soest e.V. Beitragsordnung und Teilnahmegebühren (§ 10 der Vereinssatzung) vom 26.08.2012 in seiner Änderung vom 20.06.2015) 1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen (§ 9, Abs. 4 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. 2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die neu festgesetzten Mitgliedsbeiträge wurden von der Mitgliederversammlung am 20.06.2015 einstimmig beschlossen und treten ab dem 01.01.2016 in Kraft. Gebühren für die Teilnahme an unseren Reitangeboten dienen zur Deckung der Kosten für die Haltung und Versorgung (z.B. tiermedizinisch, therapeutisch). 3. Jahresbeiträge-Mitgliedsbeiträge: 01 02 03 04 05 Kinder und Jugendliche Erwachsene bis 25 Jahre Erwachsene ab 25 Jahre Ehepaare Ehrenmitglieder 8,00 € 15,00 € 20,00 € 20,00 € Frei Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Gebühren / Anfallende Kosten: Für die Teilnahme und die Nutzung von Ponys und Pferden werden Teilnahmegebühren (zur Kostendeckung) erhoben, die gesondert durch den Vorstand des Vereins beschlossen werden. Der Verein SteigAuf e. V. vergibt keine Reitbeteiligungen! Die Teilnahmegebühren betragen derzeitig: Pferd Pferd Pony Pony Shetlandpony 40,- € 70,- € 35,- € 60,- € 25,- € monatlich für 1x wöchentliches Reiten monatlich für 2x wöchentliches Reiten monatlich für 1x wöchentliches Reiten monatlich für 2x wöchentliches Reiten monatlich für 1x wöchentliches Reiten Teilnahmegelder sind Monatszahlungen. Rückerstattungen im laufenden Monat sind ausgeschlossen, bzw. nur auf Antrag möglich. 4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen. 6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch SEPA-Lastschriftverfahren zum 03. des nächsten Monats Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. 7. Zu entrichtende Teilnahmegebühren sind bis spätestens zum 3. jeden Monats auf das auf das Konto des Vereins „SteigAuf e.V.“ zu überweisen, wenn keine Mandantschaft zum Einzug erteilt wurde. IBAN: DE42 4145 1750 0008 007551 BIC: WELADED1WRL (Sparkasse Werl) 8. Bei dem sehr geringen Jahresbeitrag besteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückzahlung / Nachlass des Beitrages, für den Fall der Kündigung im Laufe des Jahres, bzw. Eintritt im laufenden Jahr. 9. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 5, Abs. 4-6 der Satzung möglich. 11. Für zusätzliche Angebote (z.B. tierunterstützte Pädagogik, Reittherapie für Mitglieder) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden. 12. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert. Ich/Wir habe(n) eine Ausfertigung der Beitrags- / Teilnahmebedingungen erhalten. Ort, _______________________________________________________________________________________________________________________ Mitglied Unterschrift der Eltern / der Erziehungsberechtigten SteigAuf e. V. - Erlebnispädagogische Angebote - Familienentlastender Dienst (FUD) - Schulbegleitung (Integrationshilfe) Am Heidberg 33, 59519 Möhnesee 02925 7534753 02925 7534990 [email protected] www.steigauf-ev.de EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur Nutzung von Fotos und Bildmaterial Kenntnisnahme und Anerkennung (Bitte füllen Sie diesen Vordruck unbedingt aus, auch dann, wenn Sie eine Ablehnung aussprechen. In diesem Falle reicht die Angabe des Namens, damit wir in der Lage sind, Ihrem persönlichen Wunsch zu entsprechen. Sollten Sie mit der Verwendung von Bildmaterial auf der Sie, bzw. Ihr Kind abgebildet sind / ist, nicht einverstanden sein, streichen Sie bitte einfach die folgende Erklärung durch.) Ich / Wir erkläre(n) mich / uns mit der Verwendung von Fotos einverstanden, auf denen ich / wir / mein / unser Kind abgebildet bin / ist / sind zum Zwecke der Verwendung der Dokumentation und Präsentation für die Öffentlichkeit. Liebes Mitglied, liebe Eltern, Ich bin das Mitglied zur Gestaltung und Pflege des Internetauftritts, zur Erstellung von Broschüren und Flyern für die Arbeit des Vereins SteigAuf e. V., benötigen wir Fotomaterial, das unsere Arbeit und unsere Aktivitäten anschaulich dokumentiert. Zur Nutzung der Fotos, auf denen Sie, bzw. Ihr Kind abgebildet sind/ist, benötigen wir Ihre Erlaubnis. Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung für den o. g. Zweck, auch Fotos verwenden zu dürfen, auf denen Sie, bzw. Ihr Kind abgebildet sind/ist. Sie helfen damit, unsere Arbeit, von der auch Ihr Kind profitiert, einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Name Vorname Vorname des Kindes Familienname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Vorname, Name der Eltern Ort, Datum Unterschrift / Mitglied der Eltern / Erziehungsberechtigten Ich / Wir habe(n) folgende Unterlagen des Vereins SteigAuf e. V. erhalten: Satzung Beitragsordnung Datenschutzerklärung Infos Versicherung Infos Verein Ich / wir lade(n) mir / uns die Unterlagen herunter (www.steigauf-ev.de) Hiermit bestätige(n) ich / wir den Empfang der angekreuzten Unterlagen und erkenne den Inhalt der Satzung und die Beitragsordnung an. Die Datenschutzerklärung und die Informationen zur Versicherung habe(n) ich / wir zur Kenntnis genommen. ______________________________________________________________________________________________________________________________ Ort, Datum ________________________________________________________________________________________________________________________________________ Unterschrift des Mitglieds, der/des Erziehungsberechtigten STEIGAUF E.V. WICHTIGE HINWEISE zur Änderung des Zahlungsverkehrs ab 2014 (Bitte lesen Sie diese Informationen genau durch und geben Sie uns Ihre Bestätigung unterschrieben zurück.) Nutzung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Liebes Mitglied, lieber Nutzer unserer Vereinspferde, wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, wurde der deutsche Zahlungsverkehr (DTAVerfahren) auf den europäischen Standard SEPA umgestellt. Die EU-Kommission hat das Ende der jeweils nationalen Zahlungsverkehrsverfahren zum 1. Februar 2014 beschlossen. Diese Umstellung hat erhebliche Auswirkungen, insbesondere auf den Lastschrifteinzug. Mit dem Mitgliedsantrag haben Sie uns die Mandantschaft zum Einzug von Beitrags- und Teilnahmeforderungen für den Verein erteilt, wenn Sie Ihre Bankverbindung in Form der IBAN und BIC mitgeteilt haben und die Erklärung zum SEPA-Einzug mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben. Unsere D E 5 6 Z Z Z 0 0 0 0 0 2 0 0 3 3 3 Gläubiger-ID: Ihre Mitgl.-Nr. Mandats-Referenz: Ihre Mitgliedsnummer Sollten Sie Fragen zum neuen SEPA-Einzugsverfahren haben, oder Probleme mit der IBAN / BIC in Verbindung mit SteigAuf e. V. klären wollen, rufen Sie uns einfach an, damit wir Sie weiter informieren können. Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ihr Verein SteigAuf e. V. – Der Vorstand Bestätigung Obige Information über die Umstellung auf den europäischen Standard SEPA habe ich gelesen, verstanden und damit zur Kenntnis genommen. Ich bin damit einverstanden, dass die seinerzeit geschlossene Einzugsermächtigung hierzu als entsprechendes Mandat dient. Ort, _______________________________________________________________________________________________________________________ Nutzer / Mitglied Unterschrift des Mitglieds / der Eltern / der Erziehungsberechtigten STEIGAUF E. V. Am Heidberg 33, 59519 Möhnesee – Telefon: 02925-753 4 753 WICHTIGE HINWEISE zum Versicherungsschutz (Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch und geben Sie uns Ihre Bestätigung unterschrieben zurück. Eine Ausfertigung ist für Sie bestimmt.) Der Verein SteigAuf e. V. ist haftpflichtversichert. Diese Versicherung besteht bei der AXA und ersetzt nicht etwa die persönliche Unfall-, bzw. Krankenversicherung, oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung des einzelnen Mitgliedes (auch dann nicht, wenn das Mitglied eines der Pferde, bzw. Ponys des Vereins nutzt). Es ist gesetzlich nicht vorgesehen und damit auch nicht möglich, einen Kranken-, bzw. Unfallschutz durch einen Verein für Einzelpersonen, die Mitglied des Vereins sind, abzuschließen. Hierfür hat jeder ausschließlich selbst Sorge zu tragen. Wie es der Begriff „Haftpflicht“ bereits ausdrückt, kann der Verein in Haftung genommen werden, falls es zu Schäden an Person und Sache kommt, die durch ihn (als Verein) bzw. seine Mitarbeiter, oder auch seine Tiere (Pferde, Ponys) unter bestimmten Umständen entstanden sind. Wir raten jedem Mitglied des Vereins dringend, für sich, bzw. seine Kinder mindestens eine Unfallversicherung abzuschließen. Nur durch diese werden die Folgen eines Unfalls – auch in Verbindung mit dem Pferd oder Pony – grundlegend abgesichert. Ein Viertel aller Verletzungen bei Reitunfällen betreffen den Kopf. Das zeigt, wie wichtig das Tragen eines Helmes ist und auch die Notwendigkeit einer guten Passform und der sicheren Befestigung der Kappe durch das Drei-Punkt-System. Wird ein solcher Helm nicht getragen, so trifft den Reitenden, bzw. dessen Eltern ein Mitverschulden. Auch ein Reitlehrer/Reittherapeut kann beim Reiten nicht alle Risiken ausschließen oder absichern. Darüber muss sich jeder (erwachsene) Reiter und auch dessen Eltern im Klaren sein: Man sitzt nicht auf einem starren Gegenstand, sondern auf einem atmenden, fühlenden Lebewesen, das einen eigenen Willen hat und schreckhaft ist. Zwar hat der Reitlehrer/Reittherapeut grundsätzlich die Pflicht, durch sach- und fachgerechten Unterricht Zwischenfälle - z. B. aufgrund von Überforderung - zu vermeiden, allerdings muss der Reitschüler sich im Zweifel eigenes Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er dem Reitlehrer sein Gefühl der Überforderung oder Angst vor der durchzuführenden Übung nicht mitteilt. Haftung durch den Tierhalter Verein „SteigAuf e. V.“ SteigAuf e. V. haftet seinen Mitgliedern gegenüber für vereinseigene Pferde/Ponys, die nutzungsweise zur Verfügung gestellt werden, als Tierhalter nur, wenn sich die „tiertypische Gefahr“ verwirklicht, also, wenn das Pferd scheut, steigt, buckelt. Keine Verwirklichung der tiertypischen Gefahr ist es, wenn das Pferd stolpert und der Reiter sich dadurch verletzt, denn Stolpern ist nicht nur Pferden vorbehalten! Was die grundsätzliche Haftung des Tierhalters betrifft, ist es zunächst egal, ob jemand mit, oder ohne Helm, geritten ist. Allerdings mindert dieses eigene Mitverschulden u. U. den Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Tierhalter, der für die Risikofreudigkeit des Reiters nicht in voller Höhe aufkommen muss. Im Einzelfall gilt es zu prüfen, ob es zu einer Haftungsentlastung kommt, nämlich wenn der Tierhalter (Verein SteigAuf e. V.) bei der Beaufsichtigung der Tiere die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat, oder der eingetretene Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Mit anderen Worten: Wäre der Reitunfall trotzdem passiert, auch wenn der Reitlehrer/Reittherapeut noch so vorsichtig war? Wurden die Tiere ausreichend beaufsichtigt? Versichert sind Sach,- Personen- und Vermögensschäden die das versicherte Pferd im Rahmen des Unterrichts, dem Verleih oder der Therapie verursacht. Das Halter- und Hüterrisiko ist ebenfalls mit abgedeckt. Weiter sind auch Schäden am Reitenden/Reitschüler versichert, solange der Schaden durch das Pferd verursacht wurde. In jedem Schadenfall prüft die Versicherung zunächst, ob sie für den Schaden eintreten muss. Ist das einmal geklärt, wird geprüft ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer gegenüber dem Geschädigten haftet. Die Prüfung der Haftungslage findet allein auf Grundlage gesetzlicher Haftungsvorschriften, z.B. BGB, Straßenverkehrsgesetz etc. statt. Darüber hinaus gehört es zum Versicherungsschutz, dass die Versicherung unberechtigte Schadenersatzansprüche abwehrt, die gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden. Bitte vermeiden Sie deshalb jedes Risiko. Tragen Sie, bzw. Ihre Kinder einen 3-Punkt-Reithelm. Bleiben Sie im Bedarfsfall „unter Aufsicht“ eines erfahrenen Reiters/Reitlehrers. Geländeritte nur dann, wenn das Gelände bekannt ist und entsprechende Geländeerfahrung und Sicherheit vorhanden ist. Reiten darf nur derjenige, mit dem ein Nutzungsvertrag geschlossen wurde. Freunde, Bekannte usw. dürfen nicht ohne Genehmigung reiten; es erlischt sofort jeder Versicherungsschutz und damit jeglicher Anspruch gegenüber uns als haftenden Verein. Melden Sie uns einen Schadensfall unverzüglich. Schadensmeldungen, die erst nach Tagen, oder gar Wochen zugetragen werden, erschweren die Feststellung auf Ansprüche und können zu Haftungseinschränkungen oder sogar Haftungsausschlüssen führen. Jedes Vereinsmitglied kann jederzeit die Versicherungsunterlagen und Leistungsbedingungen unserer Haftpflichtversicherung einsehen. Für die Beantwortung weiterer Fragen steht auch der Vorstand des Vereins jederzeit zur Verfügung. Datenschutzerklärung des Vereins SteigAuf e. V. 1. Erhebung und Verarbeitung von http-Protokolldaten Bei Besuch unserer Website und bei jedem Abruf einer Datei sammelt unser Webserver über diese Vorgänge Protokollinformationen (z.B. Browsertyp, Datum und Uhrzeit des Abrufs). Dies sind keine personenbezogenen Daten. Es ist uns also nicht möglich, die erfassten Daten einer bestimmten natürlichen Person zuzuordnen. Sämtliche dieser Angaben werden von uns ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Eine Verknüpfung dieser Daten mit anderen Daten erfolgt durch uns nicht. Die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung regelmäßig innerhalb von einer Woche gelöscht. 2. Verwendung personenbezogener Daten Personenbezogene Daten werden von uns nur dann und nur in dem Umfang erhoben, wie Sie sie uns mit Ihrer Kenntnis selbst zur Verfügung stellen. Insbesondere erfolgt eine Nutzung dieser personenbezogenen Daten für Zwecke der Datenverwaltung und zur Gestaltung unserer Angebote nur, wenn Sie uns ausdrücklich hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben. Sie haben jederzeit ein Widerrufsrecht hinsichtlich einer erteilten Einwilligung. Eine Angabe der Verarbeitungszwecke erfolgt an den entsprechenden Stellen unserer Websites und unterliegt keiner nachträglichen Änderung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ohne Ihre Einwilligung nur dann, wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind. 3. Newsletter Wenn Sie unseren Newsletter bestellen wollen, benötigen wir neben Ihrer E-Mail-Adresse die Bestätigung, dass Sie der Inhaber der angegebenen Email-Adresse sind und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Diese Daten werden nur zu dem Zweck erhoben, Ihnen den Newsletter zuschicken zu können und unsere diesbezügliche Berechtigung zu dokumentieren. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Bestellung des Newsletters und Ihre Einwilligung zur Speicherung der E-Mail-Adresse können Sie jederzeit widerrufen. 4. Verwendung von Cookies Cookies sind Datensätze, die vom Webserver an den Webbrowser des Nutzers gesandt und dort für einen späteren Abruf gespeichert werden. Ob Cookies gesammelt werden können, bestimmen Sie selbst, indem Sie Ihren Browser in der Weise einstellen, dass Sie vor dem Speichern eines Cookies informiert werden und eine Speicherung erst erfolgt, wenn Sie dies ausdrücklich akzeptieren. Wir verwenden Cookies nur zu dem Zweck, Informationen über die Nutzung unseres Angebots zu erhalten und zu statistischen Zwecken. Unsere Cookies enthalten Datensätze ohne personenbezogene Informationen. Eine Zusammenführung mit etwaigen von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt nicht. 5. Auskunftsrecht Sie haben das Recht jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten, einschließlich Herkunft und Empfänger Ihrer Daten sowie den Zweck der Datenverarbeitung. Ihre Anfrage richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail an unsere unten genannten Adressen. Diese Datenschutzerklärung gilt nur für Inhalte auf unseren Servern und umfasst nicht die auf unserer Seite verlinkten Webseiten 6. Über uns Dies ist die Datenschutzerklärung des Vereins SteigAuf e.V. Am Heidberg 33 59519 Möhnesee Telefon: +49 2925 753 4 753 Telefax: +49 2925 753 4 990 E-Mail: [email protected] Internet: www.steigauf-ev.de Vertretungsberechtigter Vorstand: Harald Klatt, Melanie Affeldt(Anschrift wie oben) Registernummer: VR 1422 - Amtsgericht Arnsberg Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Harald Klatt (Anschrift wie oben) Steuernummer: 343/5752/1158 Sollten Sie Fragen zu dieser Datenschutzerklärung haben, wenden Sie sich gerne direkt per Post oder EMail an uns (oder ggf. an unseren Datenschutzbeauftragten, soweit vorhanden). BITTE unbedingt in DRUCKBUCHSTABEN ausfüllen! VORNAME (falls zutreffend den Vornamen Ihres Kindes) *1 FAMILIENNAME *2 GEBURTSDATUM Anzahl Geschwister im Verein Bitte füllen Sie den Mitgliedsantrag vollständig aus. Alle Angaben werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben. Weitere Informationen zur Verwendung Ihrer persönlichen Daten im Rahmen der EDV des Vereins können Sie von uns auf Anforderung erhalten. VORNAME, NAME DER ELTERN / der/des ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN STRASSE, HAUSNUMMER POSTLEITZAHL WOHNORT TELEFONNUMMER MOBILFUNKNUMMER (Bei Anmeldung Ihres Kindes Nummer, unter der Sie ständig erreichbar sind) Einladung zur Mitgliederversammlung per Email EMAIL-ADRESSE *1 *2 (spart Kosten) Es besteht Einverständnis mit dem Beitritt des Minderjährigen in den Verein Steigauf sowie den damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen. Mein/Unser Kind wurde darauf hingewiesen, dass es die bestehenden Regeln des Vereins, die der Sicherheit und Ordnung dienen, zu beachten und zu befolgen hat. Bei mir / meinem / unserem Kind sind gesundheitliche Einschränkungen zu berücksichtigen, über die ich / wir bei Bedarf informeren werde(n). SATZUNG UND BEITRAGSORDNUNG HABE ICH ERHALTEN. Das Beitragsjahr gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Abbuchung des Mitgliedsbeitrages erfolgt per SEPA-Mandat zum Einzug von Beitragsforderungen (erstmalig im Beitrittsmonat, jeder weitere Einzug im Januar des Folgejahres. Bei Überweisung ist die Zahlung zum 3. Januar des Jahres fällig. ERTEILUNG DES MANDATS ZUM EINZUG VON BEITRÄGEN KONTOINHABER(IN) Widerrufliche Einverständniserklärung per Brief Newsletter beziehen Beitragszahlung per Überweisung jeweils spätestens zum 3. Januar d. J. KONTOVERBINDUNG DES VEREINS IBAN DE42414517500008007551 BIC WELADED1WRL Beiträge an den Verein SteigAuf e. V. gehören zu den steuerlich absetzbaren Sonderausgaben (§ 10b, Abs. 1 EStG). Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt (nur bei Beträgen über 200,- € ) GELDINSTITUT / BANK / SPARKASSE Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Monatsende möglich. Teilnahmeverträge sind hiervon nicht betroffen. IBAN D E BIC (SWIFT) ORT Die Angabe von IBAN und BIC (SWIFT) finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. WICHTIG für Veranstaltungen und der Zusammenarbeit mit den Tieren: Bitte informieren Sie uns bei Bedarf unbedingt über Einschränkungen, die wir berücksichtigen müssen. Die Nichtbeachtung dieses Hinweises kann zum Verlust eines vorhandenen Versiche-rungsschutzes führen. DATUM UNTERSCHRIFT SteigAuf e. V. - Gemeinnütziger Verein Am Heidberg 33, 59519 Möhnesee 02925 7534753 02925 7534990 [email protected] www.steigauf-ev.de Teilnahmevereinbarung zwischen (Eltern / Erziehungsberechtige(r) des teilnehmenden Kindes) Teilnehmer und dem Pferdehalter Vorname SteigAuf e. V. Am Heidberg 33 59519 Möhnesee Name Geburtsdatum Telefon: 02925 753 4 753 Fax: 02925 753 4 990 Email: [email protected] Telefonnummer Name des Kindes Strasse, Hausnummer Postleitzahl Wohnort § 1 Gegenstand dieser Teilnahmevereinbarung Der Teilnehmer hat das Recht, ein, dem Pferdehalter SteigAuf e. V. gehörendes, zur Verfügung gestelltes Pferd / Pony entsprechend den in Schriftform enthaltenen Bestimmungen zur Teilnahme an den Reitangeboten zu nutzen. Dieses Recht auf Teilnahme am Reiten darf nur nach Absprache und Genehmigung durch den Verein SteigAuf e. V. auf Dritte übertragen werden. Gewünschtes Pony / Pferd: § 2 Teilnahmerecht und daraus entstehende Pflichten Erteilung des Lastschriftenmandats zum Einzug der Teilnahmegebühren jeweils zum 1. des Monats: bereits mit Mitgliedsantrag gestellt. Das Pony / Pferd steht auf dem Reiterhof des Vereins SteigAuf e. V. in Möhnesee-Echtrop, Schalloh 4. Die Zeiten der Teilnahme und das zur Verfügung stehende Reittier werden jeweils mündlich vereinbart. Der Teilnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Teilnahme zur Pflege der Tiere. (Putzen, Hufe auskratzen, Paddock säubern, Pferdeäpfel beseitigen, Fegen nach der Pflege des Ponys / Pferdes, Müllbeseitigung) Kontoinhaber / Name § 3 Teilnehmergebühren (als Umlage der anfallenden Kosten) Vorname Der Teilnehmer zahlt eine Teilnehmergebühr von , € monatlich. Darüber hinaus fallen keine weiteren Kosten an. Die monatliche Teilnehmergebühr ist auch fällig, wenn das im Voraus gewünschte Reittier aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht geritten werden kann, oder wenn der Teilnehmer aus persönlichen Gründen an der Teilnahme gehindert ist. Die Teilnehmergebühr entfällt, wenn die Möglichkeit zurTeilnahme durch den Verein SteigAuf e. V. (z. B. keine Ersatzmöglichkeit o. ä.) verursacht wurde. Die erhaltene Beitragsordnung ist Bestandteil dieser Teilnahmevereinbarung. § 4 Haftung Die Vertragspartner verzichten auf alle Ansprüche untereinander bezüglich aller ihnen durch die, oder bei Benutzung des Pferdes verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, soweit diese nicht durch die, für das Reittier bestehende Versicherung abgedeckt sind, oder auf vorsätzliches Verhalten beruht. Der Teilnehmer haftet für - durch ihn grob fahrlässig, oder vorsätzlich - verursachte Schäden am Pferd und den vom Pferdehalter zur Verfügung gestellten Gegenständen. Der Teilnehmer stellt den Tierhalter im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansrpüchen ihrer Kranken- und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch die, für das Pferd bestehende Versicherung abgedeckt werden. Eine private Unfallversicherung wird empfohlen. Der Verein verfügt über eine Pferdehofversicherung. § 5 Dauer der Teilnahme / Vereinbarungsdauer Der Vertrag über die Telnahme beginnt am und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mit einer Frist von 4 Wochen kann die Vereinbarung von beiden Seiten - jeweils zum Monatsende - gekündigt werden. § 6 Sonstiges / Salvatorische Klausel Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bzw. planwidrige Regelungslücken enthalten, ändert das nichts an der Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ort, Datum Geldinstitut IBAN Diese Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. DE BIC (SWIFT) Bei mangelnder Deckung des Kontos besteht seitens des Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Ausführung des Mandats. Anfallende Gebühren werden vom Teilnehmer übernommen. Ich/Wir überweise(n) auf das Konto des Vereins: Kontoverbindung des Vereins IBAN: DE42414517500008007551 BIC: WELADED1WRL spätestens bis zum 3. des Monats. Unter dieses Rufnummer erreichen Sie uns als Eltern / Erziehungsberechtigte im Notfall: Unterschriften Eine Ausfertigung dieser wurde ausgehändigt. als Teilnehmer / Eltern / Erziehungsberechtigte(r) Pferdehalter Vereinbarung