Richtiges Verhalten in der Lehman Insolvenz

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Richtiges Verhalten in der Lehman Insolvenz
Dezember 2008
- aktualisiert August 2009 und Oktober 2011
Hintergrundinformation
„Richtiges Verhalten in der Lehman Insolvenz –
praktische Handlungsanweisungen für Verbraucher“
Verfasst im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) von:
Rechtsanwalt Eberhard Ahr, Bremen
Rechtsanwalt Bernd Jochem, Grünwald bei München
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
Fachbereich Finanzdienstleistungen
Markgrafenstr. 66
10969 Berlin
[email protected]
www.vzbv.de
Richtiges Verhalten Lehman Insolvenz, vzbv, RAe Ahr, Rotter
I.
Dezember 2008 / August 2009/ Oktober 2011
Einleitung
Dieser Leitfaden informiert Verbraucher über den aktuellen Stand der Insolvenzverfahren
von Lehman Brothers. Grundsätzlich sind für die Mehrheit der Lehman-Geschädigten zwei
Insolvenzverfahren bedeutsam: die Insolvenzverfahren in den Niederlanden und in den USA.
In beiden Verfahren haben Anleger bereits ihre Ansprüche anmelden müssen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass der Leitfaden als sachliche Informationshilfe dient. Konkrete Handlungsempfehlungen sind nicht enthalten. Hierfür möchten sich Betroffene bitte an
einen Rechtsanwalt oder an ihre Bank wenden. Ist die Anmeldung zum Insolvenzverfahren
durch die Bank erfolgt, können dort weitere Informationen eingeholt werden.
II.
Stand des Insolvenzverfahrens in den USA
1.
Hintergrund
Im Rahmen des beim United States Bankruptcy Court for the Southern District of New York
gemäß Kapitel 11 des United States Bankruptcy Code (Insolvenzrecht der Vereinigten Staaten) für die Lehman Brothers Holdings Inc. (“LBH”), Case No. 08-13555 (JMP), laufenden
Insolvenzverfahrens ist ein Plan zur weiteren Insolvenzverwaltung eingereicht worden, über
den die Gläubiger und damit auch die Inhaber von Lehman – Zertifikaten bis 4. November
2011 abstimmen können.
Mit der Verabschiedung des Insolvenzplans sollen langwierige Rechtsstreitigkeiten zwischen
Gläubigern und Schuldner, insbesondere auch solche zwischen verschiedenen LehmanGesellschaften, vermieden werden, um so beschleunigte Ausschüttungen auf anerkannte
Forderungen vornehmen zu können.
2.
Verfahren zur Abstimmung
Zur Vorbereitung der Abstimmung haben die Inhaber von Lehman – Zertifikaten in den vergangenen Tagen entsprechende Schreiben von Epiq Bankruptcy Solutions, LLC („Epiq“)
erhalten, einer Gesellschaft, die in diesem Fall als sog. Abstimmungsstelle fungiert.
Dem Schreiben von Epiq waren neben dem Stimmzettel auch umfassende schriftliche Informationen zum Ablauf der Abstimmung, auch in deutscher Sprache, sowie weiteres Informationsmaterial auf einer CD-Rom beigefügt. Auf der CD-Rom befindet sich u. a. der 791 Seiten umfassende Insolvenzplan.
Die Stimmzettel („Ballot“) sind verschiedenfarbig gestaltet, für Lehman-Zertifikateinhaber
sind bislang grüne bzw. blaue Stimmzettel bekannt. Grüne Stimmzettel sind für sog. „Class
6B – Claims“ ausgestellt worden und betreffen Forderungen, die in Höhe von USD 50.000,00
oder weniger anerkannt worden sind. Blaue Stimmzettel betreffen sog. „Class 5 – Claims“
und betreffen dementsprechend Forderungen der Zertifikateinhaber von mehr als USD
50.000,00.
Auf Seite 2 des Stimmzettels ist unter Ziffer 1 dementsprechend aufgeführt, in welche Kategorie der Anspruch eingestuft worden ist und in welcher Höhe der angemeldete Anspruch
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maximal anerkannt wird. Der in der Rubrik „Claim Amount“ aufgelistete Betrag stellt
damit nicht den späteren Auszahlungsbetrag dar!
Unter Ziffer 2 auf Seite 2 des Stimmzettels kann dem Plan entweder zugestimmt („Accept the
Plan“) oder der Plan abgelehnt („Reject the Plan“) werden.
Anleger, die einen blauen Stimmzettel erhalten haben, haben unter Ziffer 3 die Möglichkeit,
ihren in Ziffer 1 aufgeführten maximal anerkannten Betrag freiwillig auf USD 50.000,00 zu
reduzieren. Der Anspruch würde dann als „Class 6B – Claims“ weitergeführt und gem. der
Ausführungen im Insolvenzplan würde die Auszahlung der Quote hierauf schneller und in
einem Betrag erfolgen, statt in mehreren halbjährlichen Teilbeträgen.
Der Stimmzettel muss so eingereicht werden, dass er bis spätestens 4. November 2011 um
16.00 Uhr (Ostküstenzeit USA) tatsächlich von der Abstimmungsstelle Epiq im Original
entgegengenommen worden ist (Einreichung per Fax oder e-mail ist nicht möglich).
Die Adresse, an die der Stimmzettel per Post gesendet werden muss, lautet:
Epiq Bankruptcy Solutions, LLC
Att: Lehman Ballot Processing Center
FDR Station, P.O. Box 5014
New York, New York 10150-5014
USA
Für die persönliche Übergabe oder Kuriersendungen ist folgende Adresse vorgesehen:
Epiq Bankruptcy Solutions, LLC
Att: Lehman Ballot Processing Center
757 Third Avenue, 3rd Floor
New York, New York 10017
USA
Evtl. Einwendungen gegen den Insolvenzplan, die über eine einfache Ablehnung hinausgehen, oder Anmerkungen müssen ebenfalls innerhalb der Frist bis 4. November 2011, 16.00
Uhr, schriftlich und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Regelungen vorgenommen
werden. Einwendungen oder Anmerkungen müssen insoweit in vierfacher Ausfertigung fristgerecht bei folgenden vier Adressen eingehen:
1.
United States Bankruptcy Court Southern District of New York
Honorable James M. Peck, Courtroom 601
One Bowling Green, NewYork, New York 10004
USA
2.
Weil, Gotshal & Manges LLP
Attn: Harvey R. Miller, Esq., Lori R. Fife, Esq. and Alfredo R. Pérez, Esq.
767 Fifth Avenue, New York, New York 10153
USA
3.
Office of the United States Trustee for Region 2
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Attn: Elisabetta Gasparini, Esq. and Andrea Schwartz, Esq.
33 Whitehall Street, 21st Floor, New York, New York 10004
USA
4.
Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP
Attn: Dennis F. Dunne, Esq., Dennis O’Donnell, Esq., and Evan Fleck, Esq.
1 Chase Manhattan Plaza, New York, New York 10005
USA
Die Anhörung über die Annahme oder Ablehnung bzw. die Bestätigung des Insolvenzplanes
durch das Insolvenzgericht finden am 6. Dezember 2011, 10.00 Uhr in New York statt.
3.
Einzelheiten des Insolvenzplans
Nach den Unterlagen sieht der Insolvenzplan eine erste Ausschüttung verfügbarer Barmittel
so schnell wie möglich nach der Verabschiedung des Plans vor, voraussichtlich in der ersten
Jahreshälfte 2012. Nach der ersten Ausschüttung sind halbjährliche Ausschüttungen geplant, wobei bei anerkannten Forderungen von USD 50.000,00 oder weniger („Class 6B –
Claims“) die Ausschüttung in einer Summe erfolgen soll und nicht in Teilbeträgen.
Zu den zu erwartenden Auszahlungsquoten ist in dem Insolvenzplan ausgeführt, dass auf
den maximal anerkannten Betrag (in USD) wie er in dem jeweiligen Stimmzettel aufgeführt
ist für „Class 5 – Claims“ eine Quote von 12,2% erwartet wird und bei „Class 6B – Claims“
eine Quote von 17%.
Zur Verabschiedung des Insolvenzplans ist es erforderlich, dass in jeder einzelnen Gläubigerkategorie („Class“) bezogen auf die insgesamt anerkannten Ansprüche eine 2/3 – Mehrheit erreicht wird sowie mehr als die Hälfte der Gläubiger nach Kopfzahlen dem Plan zustimmt.
Sollte in einer Gläubigerkategorie nicht die erforderliche Mehrheit erreicht werden, steht es
im Ermessen des Insolvenzgerichts, den Insolvenzplan dennoch in Kraft zu setzen, wenn es
der Meinung ist, dass der Insolvenzplan ein faires Ergebnis für die Gläubigerkategorie darstellt.
Sollte der Insolvenzplan vom Insolvenzgericht bestätigt werden, ist jeder Gläubiger und damit auch jeder Zertifikate-Inhaber an dieses Ergebnis gebunden, gleichgültig, ob er oder sie
dem Plan zugestimmt oder überhaupt darüber abgestimmt hat.
4.
Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren in den Niederlanden
Die Bestätigung des Insolvenzplanes in den USA würde sich auch auf das in den Niederlanden laufende Insolvenzverfahren auswirken.
Dort heißt es in einer aktuellen Pressemeldung auf der Internetseite des Insolvenzverwalters
(http://www.lehmanbrotherstreasury.com), dass er sich mit dem Insolvenzverwalter in den
USA dahingehend geeinigt habe, dass dieser den von der LBT, also der Emittentin der Zertifikate, angemeldeten Anspruch von fast USD 35 Mrd. nicht mehr angreifen wird.
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Weiter heißt es in der Pressemeldung, dass der nun vorliegende Insolvenzplan damit zu
Auszahlungen an LBT führen wird, die es LBT erlauben werden, an die eigenen Gläubiger
(idR Anleihegläubiger) ca. 15% auf die Ansprüche zu zahlen.
Diese Sichtweise wird durch den Insolvenzplan bestätigt, denn darin wird auf die von LBT
angemeldete Forderung explizit Bezug genommen und mitgeteilt, dass es sich um einen
"Senior Affiliate Claim" handelt. Laut Insolvenzplan werden diese Ansprüche als „Class 4A“
eingestuft mit einer erwarteten Entschädigung von 15,6%.
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