Richtlinie - Landesfeuerwehrverband Steiermark

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Richtlinie - Landesfeuerwehrverband Steiermark
Nr.:
RL 3/1-24/2006
vom:
19.10.2006
Richtlinie
Feuerwehrfahrzeuge mit Kran
für die technische Hilfeleistung
Verteiler:
Variante 1
SRF
Variante 2
LKW mit Kran
X LFK
X BFK
Alle Florianstationen
Alle Feuerwehren
Bedienstete des LFK
Erstausgabe
Richtlinie SRF – Standorte in der Steiermark
Inhalt:
VORBEMERKUNGEN………………………………………………………………………. Seite 3
1. ANWENDUNGSBEREICH……………………………………………………………….. Seite 3
2. VARIANTEN….………………………………………………………………………….... Seite 3
3. DEFINITIONEN…………………………………………………………………………… Seite 5
4. STATIONIERUNGSFEUERWEHR und STANDORTWAHL …………………………. Seite 6
5. FINANZIERUNG, BETRIEB und ERHALT……………………………………………… Seite 7
6. STÜTZPUNKTE in der STEIERMARK …………………………………………………. Seite 8
ANHANG ………………………………………………………………………………………. Seite 9
Landesfeuerwehrverband Steiermark
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Richtlinie SRF – Standorte in der Steiermark
VORBEMERKUNGEN:
Diese Richtlinie dient dazu, eine flächendeckende Versorgung mit Fahrzeugen für technische
Hilfeleistungen größeren Ausmaßes und / oder bei Katastrophen in der Steiermark zu
ermöglichen. In jeder Region bzw. jedem Bezirk soll je nach den örtlichen Gegebenheiten
zumindest ein Feuerwehrfahrzeug der 2. Welle für die technische Hilfeleistung stationiert
sein.
Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine flächendeckende Stationierung in allen
Regionen der Steiermark mit schweren Rüstfahrzeugen gelegt. Deren Haupteinsatzmittel,
der hydraulische Ladekran, die Einbauseilwinde, sowie der Einbaugenerator sollen in
angemessenen Zeiten als Stützpunktgeräte zur Verfügung stehen.
Als Variante kann ein LKW mit Ladekran in Kombination mit einem RLFA 2000 als
Alternative angesehen werden.
Die Umsetzung erfolgt mittels eines verbindlichen Stützpunktkonzeptes, in dem die
wesentlichen Anforderungen festgelegt werden.
1. ANWENDUNGSBEREICH
Diese Richtlinie gilt für den Landesfeuerwehrverband Steiermark und die
Bezirksfeuerwehrverbände als Grundlage für die Beschaffung, Standortwahl und den
laufenden Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen für technische Hilfeleistungen größeren
Ausmaßes und Katastrophen.
Diese Richtlinie umfasst ebenfalls ein Stützpunktkonzept für die Steiermark, in dem eine
flächendeckende Versorgung der Bezirke mit den entsprechenden Feuerwehrfahrzeugen für
die technische Hilfeleistung für die nächsten 10 Jahre festgeschrieben wird.
2. VARIANTEN
VARIANTE 1: Schweres Rüstfahrzeug (SRF):
Gemäß RL 3/1-21/2006 vom 10.5.2006 ist ein schweres Rüstfahrzeug (SRF) „Modell
Steiermark“ ein Fahrzeug nach ÖNORM EN 1846-1 S-2 (1)-3-0-0-1 (Seilwinde, Ladekran,
Generator, Lichtmast)
Technische Hauptmerkmale:
Einsatzgewicht max. 18.000 kg
Hydraulischer Ladekran mit min. 15 mt und
Kranseilwinde
Hydraulische Seilwinde min. 8 t Zugkraft
Stromerzeuger fest eingebaut und mobile
Ausführung
Als SRF gilt ein Fahrzeug das die Mindestanforderungen der RL 3/1-21/2006 (Baurichtlinie
SRF) erfüllt, sowie mit der Pflichtbeladung beladen ist.
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Das SRF ist als Fahrzeug der 2. Welle – ein für technische Hilfeleistungen größeren
Ausmaßes und Katastrophen ausgerüstetes Feuerwehrfahrzeug und verfügt über die
Besatzung von 1 : 2 (1 Kommandant, 2 Mann einschließlich Fahrer). Auch die Besatzung
1 : 1 (1 Kommandant und 1 Fahrer ist möglich).
VARIANTE 2: LKW mit Kran in Kombination mit einem RLFA 2000:
Ein LKW mit Kran kann in Verbindung mit einem RLFA 2000 als taktische Einheit, als Ersatz
für ein schweres Rüstfahrzeug gelten.
Ein LKW mit Kran hat grundsätzlich folgende Ausführungsvarianten:
A)
LKW mit Kran
Hydraulischer Ladekran mit min. 15 mt und Kranseilwinde
2-Achsfahrgestell oder 3-Achsfahrgestell
Mittel- oder Heckkran mit entsprechender Ladefläche
B)
LKW mit Kran und Lasthaken
Hydraulischer Ladekran mit min. 15 mt und Kranseilwinde
Min. 3-Achsfahrgestell
Mittelkran
Lasthaken für Wechselladecontainer
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3. DEFINITIONEN
Einsatzbereich:
Das SRF (sowie ein LKW mit Kran in Verbindung mit einem RLFA 2000) ist prinzipiell ein
Feuerwehrfahrzeug der 2. Welle und erfüllt die Aufgaben eines Stützpunktfahrzeuges für
eine Region bzw. einen Bezirk. Um dies zu gewährleisten, muss die erforderliche Besatzung
sowie das Fahrzeug rund um die Uhr für den vorgesehenen Einsatzbereich zur Verfügung
stehen. Ausgenommen sind die erforderlichen Wartungsarbeiten am Fahrzeug und seinen
Komponenten, die so rasch als möglich durchgeführt werden müssen.
Bedienmannschaft:
Als Bedienmannschaft eines schweren Rüstfahrzeuges bzw. eines LKW mit Kran sind bei
einer Besatzung von 1:2 jederzeit 3 Mann mit der entsprechenden Ausbildung zur Verfügung
zu stellen. Für die entsprechende Ausbildung der Bedienmannschaft (C-Führerschein,
Kranführerlehrgang, Technische Lehrgänge bzw. Gruppenkommandantenlehrgang) hat die
Stationierungsfeuerwehr Sorge zu tragen.
Stationierungsfeuerwehr:
Die Stationierungsfeuerwehren (Stützpunktfeuerwehren) werden vom jeweiligen
Bezirksfeuerwehrverband in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband verbindlich
festgelegt.
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4. STATIONIERUNGSFEUERWEHR und STANDORTWAHL
Anforderungsprofil an eine Stationierungsfeuerwehr:
-
Ein SRF soll als Stützpunktfahrzeug bei einer Feuerwehr stationiert werden, die
mindestens die Kategorie 4 laut gültiger Mindestausrüstungsrichtlinie des
Landesfeuerwehrverbandes aufweist.
-
Ein LKW mit Kran soll als Stützpunktfahrzeug bei einer Feuerwehr stationiert
werden, die bereits über ein RLFA 2000 verfügt. Ist ein RLFA 2000 in der
Stützpunktfeuerwehr nicht vorhanden, kann eine andere Feuerwehr den zweiten
Teil der Taktischen Einheit bilden. Eine entsprechende Vereinbarung ist zu treffen.
-
Ebenso muss seitens der Stationierungsfeuerwehr ein geeigneter Stellplatz
vorhanden sein, oder errichtet werden.
-
Die Stationierungsfeuerwehr hat nachweislich, dafür Sorge zu tragen, dass die
erforderliche, ausgebildete Bedienmannschaft für das Stützpunktfahrzeug rund um
die Uhr zur Verfügung steht.
-
Sollten die Voraussetzungen von der vorgesehenen Stationierungsfeuerwehr nicht
oder nicht mehr erfüllt werden, ist eine andere Stationierungsfeuerwehr für das
Stützpunktfahrzeug festzulegen. Dies gilt im Besonderen für die Gewährleistung,
dass die Einsatzbereitschaft jederzeit gegeben ist. Die Ausbildung der benötigten
Bedienmannschaft
(Kranführerlehrgang,
Technische
Lehrgänge)
ist
sicherzustellen. Als Übergangsfrist zur Erlangung der Ausbildung gilt ein Jahr.
Die
Überprüfung
der
Einsatzbereitschaft
obliegt
dem
jeweiligen
Bezirksfeuerwehrkommandanten.
-
Werden Voraussetzungen von der Stationierungsfeuerwehr nicht oder nicht mehr
erfüllt, ist eine Refundierung der gewährten Fördermittel vorgesehen.
Grundsätzliche Standortwahl:
-
Grundsätzlich ist für jeden Feuerwehrbezirk in der Steiermark ein schweres
Rüstfahrzeug als Stützpunktfahrzeug vorgesehen. Die Standortwahl hat durch den
jeweiligen
Bezirksfeuerwehrverband,
in
Abstimmung
mit
dem
Landesfeuerwehrverband, zu erfolgen.
-
Bei der Wahl des Standortes ist darauf zu achten, dass die
Stationierungsfeuerwehr die Anforderungen erfüllt und dass das Einvernehmen mit
der jeweiligen Gemeinde hergestellt ist.
-
Der Standort soll so gewählt werden, dass der jeweilige Bezirk von einer Stelle aus
möglichst zentral abgedeckt werden kann, um die Anfahrtszeiten im Einsatzfall so
kurz als möglich zu halten.
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-
Ebenso ist darauf zu achten, den Stützpunkt so zu wählen, dass die zu erwarteten
Einsatzschwerpunkte, wie Hauptverkehrsachsen und Ballungsräume möglichst
effizient abgedeckt werden können.
-
Wird ein schweres Rüstfahrzeug (oder LKW mit Kran) bei einer Betriebsfeuerwehr
stationiert, gilt diese Richtlinie nur, wenn dementsprechende überörtliche
Stützpunktaufgaben übernommen werden. Vereinbarungen bilden die Grundlage!
5. FINANZIERUNG, BETRIEB und ERHALT
Als Stützpunktfahrzeug hat ein SRF oder ein LKW mit Kran ein großes Einsatzspektrum. Bei
der Wahl des Standortes ist daher unbedingt das Einvernehmen über die Finanzierung mit
der Stationierungsfeuerwehr sowie mit der zuständigen Gemeinde herzustellen.
-
Die Anschaffungskosten für ein überregional eingesetztes Fahrzeug entsprechend
der vorliegenden Richtlinie, sollen zum großen Teil durch Fördermittel abgedeckt
werden. Für ein SRF „Modell Steiermark“ bzw. ein Feuerwehrfahrzeug LKW mit
Kran ist eine Förderung entsprechend der gültigen Beihilferichtlinie des
Landesfeuerwehrverbandes Steiermark vorgesehen. Diese Förderung umfasst,
das Fahrzeug und die benötigte Pflichtbeladung laut Baurichtlinie.
-
Jegliche Ausrüstung die über die Pflichtbeladung hinausgeht, oder die
Anforderungen des SRF „Modell Steiermark“ übersteigt, wird nicht gefördert. Diese
Bestimmung gilt analog für einen LKW mit Kran.
-
Es ist vorgesehen die Errichtung eines Stellplatzes für ein SRF, wenn diese
notwendig ist,
mit dem dafür vorgesehenen Beihilfebetrag laut gültiger
Beihilferichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes zu fördern.
-
Die
anfallenden
Kosten
für
die
vorgeschriebenen
periodischen,
sicherheitstechnischen und gesetzlichen Prüfungen am Fahrzeug und seinen
Anlagen (im Besonderen der Krananlage und der Seilwinde), hat die örtliche
Gemeinde zu tragen.
-
Die Wartungs- und Reparaturkosten hat die örtliche Gemeinde zu tragen.
-
Eine Förderung von schweren Rüstfahrzeugen und sonstigen Fahrzeugen der
technischen Hilfeleistung der 2. Welle, die in dieser Richtlinie nicht erfasst sind, ist
nicht vorgesehen.
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6. STÜTZPUNKTE in der STEIERMARK
Grundsätzlich ist in jedem Feuerwehrbezirk der Steiermark ein SRF als Stützpunktfahrzeug
vorgesehen. Die Festlegung der Stützpunkte erfolgt durch den jeweiligen
Bezirksfeuerwehrverband im Einvernehmen mit dem Landesfeuerwehrverband.
Mit einem Fahrzeug sollte in der Regel das Auslangen gefunden werden. Bei Bedarf besteht
bei begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit in einem Feuerwehrbezirk weitere SRF zu
stationieren. Die Möglichkeit, dass ein SRF seinen Einsatzbereich über zwei Bezirke
erstreckt, ist in begründeten Fällen ebenfalls zulässig.
Ebenso besteht die Möglichkeit als Variante einen LKW mit Kran in Verbindung mit einem
RLFA 2000 statt eines SRF als taktische Einheit zu stationieren.
Für den Landesfeuerwehrverband:
Der Landesfeuerwehrkommandant:
LBD Albert Kern
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ANHANG
Ab dem 01.01.2007 werden folgende Standorte für die nächsten 10 Jahre festgelegt:
Bezirk
Stützpunkt
Fahrzeug
__________________________________________________________________________
Graz
BF Graz
SRF
Graz – Umgebung
FF Gratkorn-Markt
FF Gössendorf
FF Feldkirchen b.G.
SRF
LKW mit Kran
LKW mit Kran
Bruck/Mur
FF Bruck/Mur
FF Mariazell
FF Kapfenberg-Stadt
SRF
SRF
SRF
Deutschlandsberg
FF Eibiswald
FF Deutschlandsberg
FF Stainz
SRF
SRF
LKW mit Kran
Feldbach
FF Fehring
FF Feldbach
SRF
LKW mit Kran
Fürstenfeld
FF Ilz
FF Fürstenfeld
SRF
LKW mit Kran
Hartberg
FF Hartberg
FF Pöllau
FF Pinggau
SRF
LKW mit Kran
LKW mit Kran
Knittelfeld
Raum Judenburg-Knittelfeld*
SRF oder LKW mit Kran
Judenburg
Raum Judenburg-Knittelfeld*
SRF oder LKW mit Kran
Leibnitz
FF Leibnitz
SRF
Leoben
FF Leoben
FF Trofaiach
Raum Eisenerz-Hieflau*
SRF
LKW mit Kran
LKW mit Kran
Liezen
FF Schladming
Raum Bad Mitterndorf
Raum Rottenmann-Wald a.S.*
SRF
SRF oder LKW mit Kran
SRF oder LKW mit Kran
Murau
FF Neumarkt
LKW mit Kran
Mürzzuschlag
FF Mürzzuschlag
FF Krieglach
FF Kindberg
SRF
SRF
SRF
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Bezirk
Stützpunkt
Fahrzeug
Radkersburg
FF Mureck
SRF
Voitsberg
FF Ligist
FF Voitsberg
SRF
LKW mit Kran
Weiz
FF Gleisdorf
FF Weiz
SRF
SRF
* Gemeinsamer Stützpunkt für zwei Bezirke
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