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Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
Offenlegungsbericht der Kreis- und
Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2015
s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Informationen
4
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
4
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
4
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
4
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
5
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
5
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
6
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
6
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
6
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
8
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
8
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
9
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
9
3.4
Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR
18
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
19
5
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
21
5.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
21
5.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
24
6
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
28
7
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
30
8
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
32
9
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
33
10
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
34
11
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
35
12
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
36
13
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
37
14
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
39
15
Verschuldung (Art. 451 CRR)
40
2
3
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Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
SolvV
Solvabilitätsverordnung
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1 Allgemeine Informationen
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen
Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar
2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales
Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben
ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder.
Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
Aufgrund der kaufmännisch gerundeten Einzelbetragsangaben in Mio. EUR oder in TEUR in den Tabellen können bei den Summenpositionen Rundungsdifferenzen auftreten.
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
Qualitative Angaben
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung
gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR / sowie § 26a (1) Satz 1 KWG.
Die Offenlegung der Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn erfolgt auf Einzelinstitutsebene.
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel
432 CRR keinen Gebrauch und nimmt keine Informationen von der Offenlegung aus.
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für
die Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn:
• Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Kapitalaufschläge gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von
der Aufsicht gefordert.)
• Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.)
• Art. 441 CRR (Die Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn ist kein global systemrelevantes
Institut.)
• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
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• Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.)
• Art. 454 CRR (Die Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.)
• Art. 455 CRR (Die Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn verwendet kein internes Modell für
das Marktrisiko.)
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Kreis- und
Stadtsparkasse Wasserburg am Inn veröffentlicht.
Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der
Homepage jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.
Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Kreis- und
Stadtsparkasse Wasserburg am Inn. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel
434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht.
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden.
Die Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz
oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.
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2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis f) CRR hinsichtlich der
Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme
sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 offengelegt. Der Lagebericht wurde
vom Vorstand genehmigt und wurde am 31.08.2016 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der Leitungsfunktionen
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
---
---
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
---
1
Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2015 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG
Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind
nicht mitgezählt.
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben
b) und c) CRR)
Bei der Bestellung der Mitglieder des Vorstands ist neben den gesetzlichen Regelungen im KWG auch
das bayerische Sparkassenrecht (SpkG, SpkO) maßgeblich.
Die Mitglieder des Vorstands sind Arbeitnehmer des Zweckverbandes Kreis- und Stadtsparkasse
Wasserburg am Inn als Träger. Die Regelung der Dienstverhältnisse ist durch Beschluss auf den Verwaltungsrat der Sparkasse übertragen. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung
des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung des Zweckverbandes Kreisund Stadtsparkasse Wasserburg am Inn als Träger der Sparkasse erforderlich.
Bei der Neubesetzung des Vorstands werden auch die über das KWG und das bayerische Sparkassenrecht hinausgehenden gesetzlichen Vorgaben (wie z.B. des Gleichbehandlungsgesetzes AGG) beachtet.
Der Sparkassenverband Bayern unterstützt bei der Auswahl und Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds. Er prüft die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber und gibt vor der Bestellung
eines neuen Vorstandsmitglieds einer Sparkasse eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber ab.
Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von
Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.
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Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden nach den abschließenden sparkassenrechtlichen Regelungen durch den Zweckverband Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn als
Träger der Sparkasse entsandt sowie regelmäßig aus dem Bereich der Wirtschaft von der Sparkassenaufsicht berufen. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Bürgermeister der Stadt Wasserburg am
Inn. Die Mitglieder des Verwaltungsrats verfügen aufgrund ihrer Ausbildung bzw. Tätigkeit über die
erforderlichen Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat und besuchen regelmäßig Fortbildungsprogramme der Sparkassenakademie Bayern. Die Vorgaben des Sparkassen- und
Kreditwesengesetzes zu den Anforderungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie des BaFinMerkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 offengelegt.
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3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 1423/2013)
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den
relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Handelsbilanz zum 31.12.2015
Passivposition
Überleitung
Eigenmittel zum Meldestichtag
31.12.2015
Bilanzwert
Hartes Kernka-
Zu-
Ergänzungs-
pital
sätzli
kapital
liches
Kern
kapital
9.
Nachrangige Ver-
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
bindlichkeiten
10.
Genussrechtskapital
0,00
0,00
11.
Fonds für allgemeine
48.496.725,99
-3.803.346,67
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
82.934.906,58
-577.747,39
82.357.159,19
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.733.242,18
-1.733.242,18
0,00
0,00
0,00
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR)
0,00
0,00
10.100.000,00
Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR)
0,00
0,00
0,00
Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b,
-445.140,00
0,00
0,00
1)
44.693.379,32
Bankrisiken
12.
Eigenkapital
a) gezeichnetes
Kapital
b) Kapitalrücklage
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrück-
2)
lage
cb) andere Rücklagen
d) Bilanzgewinn
3)
Sonstige Überleitungskorrekturen
37 CRR)
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Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchst. c, 38 CRR)
0,00
0,00
0,00
Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR)
0,00
0,00
0,00
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR)
0,00
0,00
0,00
126.605.398,51
0,00
10.100.000,00
Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
1)
Zuführung zum Fonds für Allgemeine Bankrisiken (§340g HGB) aus dem Jahresabschluss 2015, die aufsichtsrechtlich erst mit Feststellung des JA den Eigenmitteln zugeordnet werden kann.
2)
Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage, die aufsichtsrechtlich erst mit Feststellung des JA als Kernkapital
anrechenbar ist.
3)
Der Bilanzgewinn wird erst mit Feststellung des JA als Sicherheitsrücklage zugeführt und kann erst dann aufsichtsrechtlich den Eigenmitteln zugerechnet werden.
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2015 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2015.
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn hat keine i. S. der CRR bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben.
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
(Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zum Offenlegungsbericht zu entnehmen.
31.12.2015
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
0,00
davon: Art des Finanzinstruments 1
0,00
davon: Art des Finanzinstruments 2
0,00
26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
TEUR
HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND
RÜCKLAGEN
1
S - Finanzgruppe
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
k.A.
k.A.
k.A.
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s
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Absatz 3
davon: Art des Finanzinstruments 3
0,00
k.A.
82.357.159,19
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
26 (1) (c)
2
Einbehaltene Gewinne
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht
realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
0,00
26 (1)
k.A.
44.693.379,32
26 (1) (f)
k.A.
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
0,00
486 (2)
0,00
0,00
483 (2)
0,00
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
0,00
84, 479, 480
0,00
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischen0,00
gewinne, abzüglich aller vorhersehbaren
Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen 127.050.538,51
Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
26 (2)
k.A.
7
3a
4
5
5a
k.A.
0,00
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
In der EU: leeres Feld
0,00
34, 105
-178.056,00
36 (1) (b), 37, 472 (4) -267.084,00
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
0,00
36 (1) (c), 38, 472 (5) 0,00
0,00
33 (a)
k.A.
12
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
0,00
36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
0,00
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
0,00
32 (1)
k.A.
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
0,00
33 (b)
k.A.
0,00
36 (1) (e), 41, 472 (7) 0,00
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
0,00
36 (1) (f), 42, 472 (8)
8
9
10
11
15
16
S - Finanzgruppe
k.A.
0,00
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17
18
19
20
Positionen in Instrumenten des harten Kern- 0,00
kapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts 0,00
In Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
36 (1) (g), 44, 472 (9) 0,00
Direkte, indirekte und synthetische Positio0,00
nen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
36 (1) (i), 43, 45, 47, 0,00
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472
(10)
0,00
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
0,00
36 (1) (k)
k.A.
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
0,00
36 (1) (k) (i), 89 bis
91
k.A.
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
0,00
36 (1) (k) (ii) 243 (1) k.A.
(b) 244 (1) (b) 258
36 (1) (k) (iii), 379 (3) k.A.
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15
% liegt (negativer Betrag)
0,00
36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A.
0,00
48 (1)
k.A.
23
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
0,00
36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
k.A.
24
In der EU: leeres Feld
0,00
36 (1) (C), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A.
0,00
36 (1) (a), 472 (3)
k.A.
0,00
36 (1) (I)
k.A.
22
25
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
26 Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und
Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
S - Finanzgruppe
0,00
0,00
k.A.
0,00
k.A.
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s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
0,00
467
k.A.
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
0,00
467
k.A.
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
0,00
468
k.A.
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
0,00
468
k.A.
0,00
481
k.A.
davon: immaterielle Vermögenswerte
0,00
481
k.A.
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
-267.084,00
36 (1) (j)
k.A.
-445.140,00
-267.084,00
Hartes Kernkapital (CET1)
126.605.398,51
k.A.
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
27
28
29
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
0,00
0,00
k.A.
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
0,00
k.A.
33
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
0,00
486 (3)
k.A.
0,00
483 (3)
0,00
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
0,00
85, 86, 480
k.A.
35
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
0,00
486 (3)
0,00
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
0,00
31
51, 52
k.A.
0,00
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
S - Finanzgruppe
0,00
52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
0,00
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s
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38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Immaterielle Vermögenswerte
0,00
56 (b), 58, 475 (3)
0,00
0,00
56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
0,00
0,00
56 (d), 59, 79, 475
(4)
0,00
-267.084,00
-267.084,00
472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
-267.084,00
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
0,00
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. 0,00
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des Ergänzungskapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
0,00
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
42
k.A.
k.A.
k.A.
477, 477 (3), 477 (4)
(a)
k.A.
k.A.
467, 468, 481
k.A.
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
0,00
467
k.A.
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes
0,0
468
k.A.
davon: ...
0,00
481
k.A.
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
0,00
56 (e)
k.A.
S - Finanzgruppe
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s
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42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet und stattdessen beim harten
Kernkapital abgezogen wird positiver Betrag)
43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
267.084,00
56 (e)
k.A.
0,00
0,00
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
0,00
k.A.
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
126.605.398,51
k.A.
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
0,00
62, 63
k.A.
2.982.618,39
486 (4)
2.982.618,39
0,00
483 (4)
0,00
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
0,00
87, 88, 480
k.A.
0,00
486 (4)
0,00
50
Kreditrisikoanpassungen
7.117.381,61
62 (c) und (d)
k.A.
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen 10.100.000,00
Anpassungen
47
48
49
2.982.618,39
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
0,00
63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
0,00
0,00
66 (b), 68, 477 (3)
0,00
0,00
66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
0,00
0,00
k.A.
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
0,00
0,00
S - Finanzgruppe
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55
Direkte und indirekte Positionen des Instituts 0,00
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
56 Regulatorische Anpassungen des Ergän0,00
zungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringen- 0,00
de Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. 0,00
B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringen- 0,00
de Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
66 (d), 69, 79, 477
(4)
k.A.
472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k.A.
k.A.
475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. 0,00
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
0,00
k.A.
k.A.
0,00
467, 468, 481
k.A.
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
0,00
467
k.A.
davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
0,00
468
k.A.
davon: ...
0,00
481
k.A.
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
0,00
0,00
58
Ergänzungskapital (T2)
10.100.000,00
k.A.
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
136.705.398,51
k.A.
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, 0,00
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h.
CRR-Restbeträge)
S - Finanzgruppe
k.A.
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60
davon: ... nicht vom harten Kernkapital in
0,00
Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU)
Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile
aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen
Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b)
k.A.
davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen
0,00
Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
475, 475 (2) (b), 475
(2) (c), 475 (4) (b)
k.A.
davon: ... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
indirekte Positionen in Instrumenten des
eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
0,00
477, 477 (2) (b), 477
(2) (c), 477 (4) (b)
k.A.
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
620.325.832,66
k.A.
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
20,41
92 (2) (a), 465
k.A.
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
20,41
92 (2) (b), 465
k.A.
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
22,04
92 (2) (c)
k.A.
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapital0,00
puffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische
Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer
für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
CRD 128, 129, 130
k.A.
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
0,00
k.A.
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
0,00
k.A.
67
davon: Systemrisikopuffer
0,00
67a davon: Puffer für global systemrelevante
0,00
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante
Institute (A-SRI)
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer 14,04
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69 [in EU-Verordnung nicht relevant]
70
[in EU-Verordnung nicht relevant]
71
[in EU-Verordnung nicht relevant]
S - Finanzgruppe
k.A.
CRD 131
k.A.
CRD 128
k.A.
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Eigenkapitalquoten und –puffer
72
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts 11.301.593,22
in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts 0,00
in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
0,00
36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c), 59,
60, 475 (4), 66 (C),
69, 70, 477 (4),
k.A.
36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11 )
k.A.
36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
k.A.
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung
der Obergrenze)
10.100.000,00
62
k.A.
7.117.381,61
62
k.A.
0,00
62
k.A.
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditri- 0,00
62
k.A.
sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar
2022)
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, 0,00
484 (3), 486 (2) und k.A.
für die die Auslaufregelungen gelten
(5)
81
82
83
84
85
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
0,00
484 (3), 486 (2) und
(5)
k.A.
0,00
484 (4), 486 (3) und
(5)
k.A.
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
0,00
484 (4), 486 (3) und
(5)
k.A.
3.500.000,00
484 (5), 486 (4) und
(5)
k.A.
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0,00
484 (5), 486 (4) und
(5)
k.A.
Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
S - Finanzgruppe
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Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
3.4
Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR
Die folgende Abbildung stellt dar, in welchem Ausmaß die Höhe des harten Kernkapitals und des Kernkapitals zum 31.12.2015 die Mindesteigenmittelanforderungen übersteigt.
Mindestquote
Ausmaß der Überschreitung
(gemäß Artikel 465 CRR i. V.
m. Artikel 92 CRR)
Hartes Kernkapital
4,5%
15,9 %
Kernkapital
6,0%
14,4 %
Tabelle: Ausmaß der Überschreitung der Mindesteigenmittelanforderungen
S - Finanzgruppe
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4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter
dem Punkt 4 wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wurde im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn keine Relevanz.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per 31.12.2015
(TEUR)
Kreditrisiko
Standardansatz
45.551
Zentralstaaten oder Zentralbanken
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
5
Öffentliche Stellen
209
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
Internationale Organisationen
0
Institute
0
Unternehmen
15.304
Mengengeschäft
24.562
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
0
1.078
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
689
Verbriefungspositionen
0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
OGA
1.130
Beteiligungspositionen
1.539
Sonstige Posten
1.035
Marktrisiko des Handelsbuchs
Standardansatz
0
Interner Modellansatz
0
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
0
Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
0
Warenpositionsrisiko
Laufzeitbandverfahren
0
Vereinfachtes Verfahren
3
S - Finanzgruppe
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Erweitertes Laufzeitbandverfahren
0
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
4.072
Standardansatz
0
Fortgeschrittener Messansatz (AMA)
0
Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
S - Finanzgruppe
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5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
5.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR)
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.205.726 TEUR setzt sich aus
sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den
für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
31.12.2015
Jahresdurchschnittsbetrag
TEUR
der Risikopositionen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
7.229
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
59.404
Öffentliche Stellen
45.181
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
Internationale Organisationen
0
Institute
129.310
Unternehmen
243.629
Mengengeschäft
540.729
Durch Immobilien besicherte Positionen
0
Ausgefallene Positionen
0
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
9.857
Gedeckte Schuldverschreibungen
91.173
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
OGA
62.458
Sonstige Posten
16.756
Gesamt
1.205.726
Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
S - Finanzgruppe
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Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite
zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider.
31.12.2015
Deutschland
EWR
TEUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
7.591
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
64.022
0
Öffentliche Stellen
44.888
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
Internationale Organisationen
0
0
Institute
136.532
0
Unternehmen
243.712
700
Mengengeschäft
550.324
673
Durch Immobilien besicherte Positionen
0
0
Ausgefallene Positionen
0
0
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
9.492
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
86.166
0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitäts0
0
beurteilung
OGA
62.642
0
Sonstige Posten
18.763
0
Gesamt
1.224.132
1.373
Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Sonstige
0
0
0
0
0
0
0
281
0
0
0
0
0
0
0
281
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR).
S - Finanzgruppe
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Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige
Privatpersonen, davon:
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Organisationen ohne Erwerbszweck
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
61,4
0
0
2,4
0
0
0
0
0
0
0
0,3
0
31,8
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
12,8
0,3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
136,5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Unternehmen
0
0
0
13,7
0,8
6,4
48,7
32,3
9,8
3,6
6,7
78,7
37,1
6,7
0
Davon: KMU
0
0
0
0
0,8
6,4
4,1
32,3
2,1
3,6
6,7
77,6
15,8
6,7
0
0
0
0 342,9
28,6
3,1
30,8
30,9
26,5
12,3
4,3
12,1
56,8
1,4
1,5
0
0
0
0
28,6
3,1
30,8
30,9
26,5
12,3
4,3
12,1
56,8
1,4
1,5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4,3
0,3
0
0,7
1,0
0,8
0
0,3
0
2,0
0
0
86,2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
62,6
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Baugewerbe
Privatpersonen
Offene Investmentvermögen
(inkl. Geldmarktfonds)
Banken
Zentralstaaten oder
Sonstige
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
0
nach Branchen
Verarbeitendes Gewerbe
0
Risikopositionen
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei, etc.
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau,
etc.
7,6
Mio. EUR
Öffentliche Haushalte
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von KFZ
31.12.2015
Zentralbanken
Regionale oder
lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale
Entwicklungsbanken
Internationale
Organisationen
Institute
Mengengeschäft
Davon: KMU
Durch Immobilien
besicherte Positionen
Ausgefallene
Positionen
Mit besonders
hohen Risiken
verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
OGA
Sonstige Posten
Gesamt
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
262,1 62,6 61,4 360,9 29,7 11,9 80,2 64,2 37,1 15,9 11,3 90,8 108,7
0 18,8
8,7 20,3
Tabelle: Risikopositionen nach Branchen
S - Finanzgruppe
Seite: 23 von 42
s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche
Restlaufzeiten.
31.12.2015
< 1 Jahr
TEUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
7.591
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
15.760
Öffentliche Stellen
5
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
Internationale Organisationen
0
Institute
42.016
Unternehmen
68.532
Mengengeschäft
120.236
Durch Immobilien besicherte Positionen
0
Ausgefallene Positionen
0
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
2.814
Gedeckte Schuldverschreibungen
26.349
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
OGA
0
Sonstige Posten
6.217
Gesamt
289.520
Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
5.2
1 Jahr bis
5 Jahre
0
9.310
26.607
0
0
54.989
61.240
79.687
0
0
1.942
54.920
0
0
0
288.695
> 5 Jahre
0
38.952
18.276
0
0
39.526
114.640
351.356
0
0
4.736
4.897
0
62.642
12.546
647.571
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR)
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
Eine Forderung gilt als „überfällig“, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander
folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum
Jahresabschluss vom 31. Dezember 2015.
S - Finanzgruppe
Seite: 24 von 42
s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h.
Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt,
wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen
orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen
Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse
nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen
allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach §
340f HGB.
Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten
Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2015 im Berichtszeitraum 216 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 12 TEUR,
die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 46 TEUR.
S - Finanzgruppe
Seite: 25 von 42
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Eingänge auf abgeschriebene
Forderungen
Direktabschreibungen
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
31.12.2015
TEUR
Aufwendungen für EWB, PWB
und Rückstellungen
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
Bestand EWB
s
Banken
0
0
./.
0
0
0
0
0
Öffentliche Haushalte
0
0
./.
0
0
0
0
0
668
319
./.
0
38
12
44
3.835
1.166
580
./.
58
-254
0
2
4.533
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur
0
0
./.
0
0
0
275
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,
Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
0
0
./.
0
0
0
0
Verarbeitendes Gewerbe
760
182
./.
0
-227
0
393
0
0
./.
0
0
0
958
323
323
./.
58
-20
0
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
0
0
./.
0
0
0
17
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
9
6
./.
0
2
0
292
Grundstücks- und Wohnungswesen
67
62
./.
0
-4
0
0
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
7
7
./.
0
-5
0
1.937
Organisationen ohne Erwerbszweck
0
0
./.
0
0
0
0
0
Sonstige
0
0
./.
0
0
0
0
0
1.834
899
122
58
-216
12
46
8.368
./.
./.
122
./.
./.
./.
./.
./.
Privatpersonen
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige
Privatpersonen, davon:
Baugewerbe
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von KFZ
Gesamt
Darunter: PWB
n.e.
661
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
S - Finanzgruppe
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s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
Deutschland
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Bestand EWB
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
31.12.2015
TEUR
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen i.H.v. 122 TEUR kann nicht auf einzelne Branchen heruntergebrochen werden. Es erfolgt ein Unterausweis in der Zeile „Darunter: PWB“.
1.834
899
./.
58
8.368
EWR
0
0
./.
0
0
Sonstige
0
0
./.
0
0
1.834
899
122
58
8.368
Gesamt
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen i.H.v. 122 TEUR kann nicht auf einzelne Regionen heruntergebrochen werden und wird daher als Gesamtbetrag angegeben.
Entwicklung der Risikovorsorge
31.12.2015
TEUR
Anfangsbestand
Zuführung
Auflösung
Wechselkursbedingte und
sonstige Veränderung
Inanspruchnahme
Endbestand
Einzelwertberichtigungen
1.199
176
-318
-154
n.e.
903
Rückstellungen
140
0
-82
0
n.e.
58
Pauschalwertberichtigungen
113
9
0
0
n.e.
122
Summe spezifische
Kreditrisikoanpassungen
1.452
185
-400
-154
n.e.
1.083
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen
(als Ergänzungskapital angerechnete
Vorsorgereserven
nach § 340f HGB)
5.000
0
0
0
0
5.000
Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge
S - Finanzgruppe
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s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die
Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung
der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und
Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in
Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR
Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Standard & Poors’s, Moody’s
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Moody’s
Öffentliche Stellen
Moody’s
Multilaterale Entwicklungsbanken
Keine Benennung
Internationale Organisationen
Keine Benennung
Institute
Keine Benennung
Unternehmen
Keine Benennung
Gedeckte Schuldverschreibungen
Keine Benennung
Verbriefungspositionen
Keine Benennung
OGA
Keine Benennung
Sonstige Posten
Keine Benennung
Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR
übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht
vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die
Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für
das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung.
S - Finanzgruppe
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s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
Risikogewicht in %
0
10
20
35
75
100
150
250
Risikopositionswert in TEUR
je Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder Zentralban-
7.591
0
0
0
0
0
0
0
48.937
0
328
0
0
0
0
0
31.822
0
13.060
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
135.280
0
0
0
0
0
0
0
Unternehmen
0
0
0
0
0
195.222
0
0
Mengengeschäft
0
0
0
0
447.398
0
0
0
Durch Immobilien besicherte
0
0
0
0
0
0
0
0
Ausgefallene Positionen
0
0
0
0
0
0
0
0
Mit besonders hohen Risiken
0
0
0
0
0
746
8.485
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
86.166
0
0
0
0
0
0
Verbriefungspositionen
0
0
0
0
0
0
0
0
Institute und Unternehmen mit
0
0
0
0
0
0
0
0
0
35.027
0
27.249
0
366
0
0
ken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Positionen
verbundene Positionen
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
0
0
0
0
0
19.233
0
0
5.824
0
0
0
0
12.939
0
0
229.454
121.193
13.388
27.249
447.398
228.506
8.485
0
Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung
S - Finanzgruppe
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s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die von der Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen.
Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie
der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung
betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern bzw. hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften.
Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund
langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe
zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig
die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung
ergibt sich für die Gruppe der Kapitalbeteiligungen.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die
Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze
1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der
Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden
der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht dem Buchwert. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten.
31.12.2015
TEUR
Strategische Beteiligungen
Beizulegender
Zeitwert
(Fair Value)
Buchwert
Börsenwert
8.192
8.192
---
davon börsengehandelte Positionen
---
---
---
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
---
---
davon andere Beteiligungspositionen
8.192
8.192
Funktionsbeteiligungen
4.781
4.781
---
davon börsengehandelte Positionen
---
---
---
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
---
---
4.781
4.781
davon andere Beteiligungspositionen
S - Finanzgruppe
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s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
31.12.2015
TEUR
Beizulegender
Zeitwert
(Fair Value)
Buchwert
Börsenwert
Kapitalbeteiligungen
450
346
104
davon börsengehandelte Positionen
104
---
104
---
---
346
346
13.423
13.319
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Gesamt
104
Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen
Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen:
31.12.2015
TEUR
Gesamt
Realisierter Gewinn /
Verlust aus Verkauf /
Liquidation
0
Latente Neubewertungsgewinne / -verluste
Gesamt
Davon im harten
Kernkapital berücksichtigt
0
0
Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen
Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen bleiben in den Eigenmitteln unberücksichtigt.
S - Finanzgruppe
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s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR.
S - Finanzgruppe
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s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
9 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur
Anwendung.
Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich folgende Eigenmittelanforderungen: Für
die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR
festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig.
31.12.2015
TEUR
Eigenmittelanforderung
Warenpositionsrisiko
34
Laufzeitbandverfahren
---
Vereinfachtes Verfahren
34
Erweitertes Laufzeitbandverfahren
---
Marktrisiko gemäß Standardansatz
34
Tabelle: Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken
S - Finanzgruppe
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s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen.
Die Berechnung des Zinsspannenrisikos erfolgt auf vierteljährlicher Basis. Das Bewertungsrisiko der
eigenen Wertpapiere wird täglich simuliert.
Dabei kommen jeweils GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss bzw. auf das
Bewertungsergebnis der eigenen Wertpapiere) zum Einsatz.
Das GuV-orientierte Zinsspannenrisiko quantifizieren wir mittels Zinssensitivitätsanalysen jeweils für
das aktuelle Jahr und für drei Folgejahre. Das GuV-orientierte Bewertungsergebnis eigener Wertpapiere ermitteln wir für das aktuelle und das erste Folgejahr. Die verwendeten Szenarien berücksichtigen
neben den Zinsänderungs- auch Spreadrisiken und decken sowohl Zinsanstiege als auch Drehungen
der relevanten Zinsstrukturkurven ab.
Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden
Durchschnitte) getroffen.
Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt
S-Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz.
Weiterhin werden auf vierteljährlicher Basis weitere Extrem-Szenarien gerechnet, die Zinssensitivitätsanalysen und Stresstests umfassen.
Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)
Gemäß § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen
der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte
bzw. -200 Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Bei
der Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn wurde die Schwelle von 20 Prozent an allen vier
Stichtagen überschritten.
31.12.2015
berechnete Ertragsänderung
Zinsschock + 100 Basispunkte
TEUR
S - Finanzgruppe
-1.618
Tabelle: Zinsänderungsrisiko
Zinsschock - 100 Basispunkte
---
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Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR)
Die Sparkasse schließt keine derivativen Finanzgeschäfte ab.
S - Finanzgruppe
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Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen
von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition
gemäß der CRR ein.
Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf
dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR.
S - Finanzgruppe
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Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als
Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die belasteten Vermögenswerte standen hauptsächlich mit durch Kreditsicherheiten besicherten Refinanzierungen (Weiterleitungsdarlehen) in Verbindung.
Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag nur 89.798 TEUR
belastet. Die Höhe der Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr geringfügig gestiegen. Der Anstieg der Belastungsquote ist auf den Anstieg von Weiterleitungsdarlehen zurückzuführen.
Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten
genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit, wobei die
Sicherheiten einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind. Übersteigt der Wert einer
Sicherheit den Betrag der gesicherten Verbindlichkeit (Übersicherung), werden Sicherheiten freigegeben. Das Vorliegen einer Übersicherung wird bei jeder Bewertung des Geschäfts, in der Regel täglich,
geprüft.
Der Sicherheitennehmer erwirbt bei Sicherheitenübertragungen das unbedingte Sicherungseigentum.
Die Wiederverwendung von Sicherheiten wird nicht ausgeschlossen, unterliegt jedoch vertraglichen
Beschränkungen hinsichtlich der Zweckbestimmung. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis.
Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände,
die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt ca. 10 Prozent.
Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Investmentfonds, Immobilien, technische Anlagen
und sonstige Anlagegüter, immaterielle Vermögenswerte und sonstige Forderungen.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar,
angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo.
Medianwerte 2015
TEUR
Buchwert der
belasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Summe Vermögenswerte
89.798
928.307
davon Aktieninstrumente
0
0
89
davon Schuldtitel
0
0
248.188
davon sonstige
0
94.577
Vermögenswerte
Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte
S - Finanzgruppe
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
100
253.572
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s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
Medianwerte 2015
TEUR
Beizulegender Zeitwert
der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen
Schuldtitel
Erhaltene Sicherheiten
davon Aktieninstrumente
davon Schuldtitel
davon sonstige erhaltene Sicherheiten
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als
eigene Pfandbriefe oder ABS
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten
0
0
0
0
Beizulegender Zeitwert
der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel,
die zur Belastung infrage kommen
0
0
0
0
0
274
Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten
verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite), die die Quellen der Belastung darstellen.
Medianwerte 2015
TEUR
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte,
erhaltene Sicherheiten
und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als
belastete Pfandbriefe
und ABS
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
91.603
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
S - Finanzgruppe
89.798
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s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut
besteht für die Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
S - Finanzgruppe
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s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
15 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden für die Zwecke der Offenlegung per 31. Dezember 2015 gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der
Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt.
Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 11,6 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Eine Ermittlung auf dieser Basis ist erstmalig zum 31. Dezember 2015 erfolgt.
In den Vorjahren erfolgte die Ermittlung auf Basis der CRR. Daher können keine Aussagen über die
Entwicklung im Berichtsjahr getroffen werden.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Zeile
Anzusetzende Werte
LRSum
TEUR
1
Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte
1.025.490
Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsoli2
diert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungs0
kreis gehören
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von
3
0
der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist)
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
0
5
7
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die
von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind)
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind)
Sonstige Anpassungen
1.037.950
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
1.088.626
6
EU-6a
EU-6b
0
50.676
0
0
Tabelle: Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße
(LRSum)
1
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
S - Finanzgruppe
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s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote
TEUR
Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungs1
geschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Si1.038.395
cherheiten)
2
(Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden)
-445
Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpa3
pierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) (Sum1.037.950
me der Zeilen 1 und 2)
Derivative Risikopositionen
Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt
4
0
um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in
5
0
Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
EU-5a Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode
0
Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatge6
schäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvor0
schriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden
7
(Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften)
0
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifi8
0
zierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte)
Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderiva9
0
ten
(Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zu10
0
schlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate)
Derivative Risikopositionen insgesamt (Summe der Zeilen 4 bis
11
0
10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne
12
Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuch0
te Geschäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen
13
0
aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT))
Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzie14
0
rungsgeschäften (SFT)
Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf
EU-14a das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel
0
222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
15
Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften
0
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifiEU-15a zierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzie0
rungsgeschäfte (SFT))
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insge16
0
samt (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
Zeile
LRCom
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
206.624
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
-155.948
Andere außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
19
50.676
und 18)
Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)
S - Finanzgruppe
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s
Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am Inn
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausEU-19a genommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell))
(Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausEU-19b
genommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell))
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Sum21
me der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
Verschuldungsquote
0
0
20
22
126.605
1.088.626
Verschuldungsquote
11,63
Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen
Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der KapiEU-23
talmessgröße
Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13
EU-24
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Tabelle: Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote (LRCom)
ja
0
Risikopositionswerte
der CRRVerschuldungsquote
TEUR
Zeile
LRSpl
EU-2
Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen),
davon:
Risikopositionen des Handelsbuchs
EU-3
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
EU-4
EU-7
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten
behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und
öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden
Institute
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
427.156
EU-10
Unternehmen
179.520
EU-1
EU-5
EU-6
1.038.395
0
1.038.395
86.166
88.350
13.389
134.030
0
EU-11
Ausgefallene Positionen
9.147
Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, VerbrieEU-12 fungs-Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditver100.638
pflichtungen sind)
Tabelle: Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen) – (LRSpl)
S - Finanzgruppe
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