Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für
Unterricht und Kultus
G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_2\Burghardt\2005\April\31740_Regelungen_Übertritt_neu_r.doc
ENTWURF
Datum: 20.04.2005
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München
V.2 - V.4 - V
Entwurf erstellt/geprüft:
Burghardt_H
An alle
Realschulen in Bayern
einschließlich
-
Reinschrift erstellt/geprüft:
20.04./Risse
Reinschrift versandt:
Realschulen für Behinderte
Schulen besonderer Art
Reinschrift gefaxt:
Per E-Mail
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben)
V.2 - 5 S 6302 - 5.31 740
München, 19.04.2005
Telefon: 089 2186 2542
Name: Herr Burghardt
Aufnahmeverfahren
Anlage:
Hinweise und Empfehlungen für den Probeunterricht an
der Realschule - Zeitplan für den Probeunterricht 2005
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
über die Änderungen beim Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2005/06
wurden die Realschulen bereits mit KMS vom 19.10.2004 Nr. V.2 5 S 6302 - 5.112 151 informiert.
Zur Klärung noch offener Fragen zum Aufnahmeverfahren wird Folgendes
mitgeteilt:
1.
Aufnahme von Schülern mit nicht bestandenem Probeunterricht (PU)
am Gymnasium
Grundsätzlich gelten bei der Aufnahme von Schülern, die den Probeunterricht am Gymnasium nicht bestanden haben, die selben Bedingungen wie für Schüler, die direkt an der Realschule angemeldet werden.
Telefon: 089 2186 0
Telefax: 089 2186 2800
e-mail: [email protected]
Internet: www.stmuk.bayern.de
Salvatorstraße 2 · 80333 München
U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
Reinschrift an e-mail:
20.04./Risse
-2-
a) Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,66 im Übertrittszeugnis und mit Note 2 und 3 in den Fächern Deutsch und
Mathematik können nach einer Beratung in die Realschule
aufgenommen werden.
b) Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,66 im Übertrittszeugnis und in den Fächern Deutsch und Mathematik mit
schlechteren Noten als 2 und 3, die im PU am Gymnasium in
beiden Fächern Note 4 erzielt haben, können ebenfalls nach
einer Beratung in die Realschule aufgenommen werden. Haben diese Schüler beim PU am Gymnasium eine schlechtere
Note als ausreichend erreicht, müssen sie sich einem PU
(zum Nachtermin) an der Realschule unterziehen.
c) Schüler mit einem Notendurchschnitt von 3,00 und schlechter
im Übertrittszeugnis haben sich ebenfalls einem PU (zum
Nachtermin) an der Realschule zu unterziehen.
2. Übertritt von Schülern aus nicht öffentlichen Volksschulen
Schüler nicht öffentlicher Volksschulen haben sich beim Übertritt in
die Realschule grundsätzlich einem PU an der Realschule zu unterziehen.
3. Durchführung des Probeunterrichts
a) Die vom Staatsministerium zentral gestellten Aufgaben werden
als CD-Rom über die Ministerialbeauftragten an die Schulen verteilt. Auf der CD-Rom befinden sich die schriftlichen Aufgaben,
Notenschlüssel, Wertung der Prüfungsteile, Vorschläge für den
mündlichen Teil des PU, Zeitplan.
b) Bei der Durchführung des PU ist der Unterrichtsausfall so gering
wie möglich zu halten. Ggf. können Lehrkräfte, die nicht im Probeunterricht eingebunden sind, Projekte, Lehrwanderungen usw.
durchführen.
c) Für jede Unterrichtsgruppe beim PU sind 2 Lehrkräfte vorzusehen, die abwechselnd unterrichten und beobachten.
-3-
d) Die Aufgaben sind von zwei Lehrkräften zu bewerten. Dabei kann
die Zweitkorrektur auch von einer Fachlehrkraft durchgeführt
werden, die ausschließlich zur Zweitkorrektur in den Aufnahmeausschuss berufen wird. Die Note im Fach Deutsch ist kurz zu
begründen.
e) Beim PU ist auf die neue „Vereinfachte Ausgangsschrift“ und auf
die neue Rechenweise beim Subtrahieren (Abziehverfahren) der
Schüler zu achten. Informationen zur neuen Schrift und zum Abziehverfahren sind im Anhang des neuen Lehrplans für die
Grundschule auf der Homepage des ISB zu finden.
f) Der den Aufgaben beigefügte Notenschlüssel ist verbindlich.
Abweichungen sind nur nach Rücksprache mit dem zuständigen
Ministerialbeauftragten möglich.
4. Zeitplan
Zur Vorabinformation wird der Zeitplan für den Probeunterricht 2005
beigefügt.
5. Nachtermin
Ein notwendiger Nachtermin für den Probeunterricht wird von den
Schulen in eigener Verantwortung festgesetzt. Die Aufgaben zum
Nachtermin stellt die jeweilige Schule.
Die „Hinweise und Empfehlungen für den Probeunterricht an der Realschule“ sind vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung überarbeitet worden und gelten ab dem Aufnahmeverfahren für das Schuljahr
2005/06. Sie sind diesem KMS als Anlage beigefügt und ersetzen die bisherigen Hinweise zum PU, die mit KMS vom 4. Februar 1991 Nr. VII/3 5 6301 - 10/5 436 allen Realschulen zugegangen sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Schmid
Leitender Ministerialrat
Hinweise und Empfehlungen für den Probeunterricht an der Realschule
Anlage zum KMS vom 19. 04. 2005 Nr. V.2 – 5 S 6302 – 5.31 740
Inhaltsübersicht
1
Der Probeunterricht im Rahmen
des Übertritts-/Aufnahmeverfahrens
5
Zur Bewertung der Schülerleistungen und zur abschließenden
Beurteilung
2
Zur Organisation und Gestaltung des Probeunterrichts
6
Aufgabenstellung im mündlichen und im schriftlichen Teil
des Probeunterrichts
3
Beobachtung der Schülerinnen
und Schüler im Probeunterricht
4
Zum Stundenplan für den Probeunterricht
6.1 Deutsch
6.2 Mathematik
1 Der Probeunterricht im Rahmen des
Übertritts-/Aufnahmeverfahrens
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Schulart zu Eignung und
wählen, die ihr Kind besuchen soll. Für die Aufnahme in die ge- Leistung als
wählte Schulart sind Eignung und Leistung maßgebend (vgl. Art. Voraussetzung
44 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen).
Die Volksschule stellt im Übertrittszeugnis fest, ob Eignung und
Leistung eines Kindes die Aufnahme in die Realschule rechtfertigen.
Für den Übertritt aus der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in
die Jahrgangsstufe 5 der Realschule werden die Noten in Deutsch
(D), Mathematik (M) sowie Heimat- und Sachunterricht (HSU) berücksichtigt. Die Eignung für die Realschule und damit der Übertritt
ohne Probeunterricht setzt einen Notendurchschnitt aus diesen drei
Fächern von mindestens 2,33 voraus.
Eignung für
den Übertritt
an die Realschule …
… aus der
Grundschule
Für Schülerinnen und Schüler, die aus der Jahrgangsstufe 5 der … aus der
Hauptschule an die Realschule übertreten wollen, gelten für den Jgst. 5 der
Übertritt zum Schuljahr 2005/06 dieselben Bestimmungen wie für Hauptschule
die Schülerinnen und Schüler aus der Jgst. 4 der Grundschule; statt
der Note für HSU wird die Note für das Fach Englisch (E) berücksichtigt.
Für den Übertritt aus der 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule in die
Jgst. 5 der Realschule zum Schuljahr 2006/07, gilt Folgendes: Ge1
eignet für den Besuch der Realschule sind Schüler, die im Übertrittszeugnis der Jgst. 5 aus den Fächern D und M mindestens einen
Notendurchschnitt von 2,5 aufweisen.
Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule bzw. Hauptschule
mit bedingter Eignung (Notendurchschnitt D, M, HSU [oder E an
HS] 2,66) und den Notenkonstellationen 2/3 bzw. 3/2 in den Fächern Deutsch und Mathematik können dann ohne Probeunterricht
in die Realschule aufgenommen werden, wenn die Eltern dies nach
entsprechender Beratung (z. B. im Rahmen einer Informationsveranstaltung) wünschen. Die Beratung der Eltern erfolgt ausschließlich an der Realschule durch Realschullehrkräfte.
Übertritt bei
bedingter
Eignung …
… ohne Probeunterricht
nach Beratung
Für den Übertritt aus der Jgst. 5 der Hauptschule zum Schuljahr
2006/07 entfällt diese Regelung, da eine bedingte Eignung durch
die Hauptschule nicht mehr ausgesprochen wird.
Bedingt geeignete Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeug- … mit Pronis in den Fächern D und M eine schlechtere Note als 2 und 3 bzw. beunterricht1
3 und 2 aufweisen, müssen sich dem Probeunterricht unterziehen.
Bedingt geeignete Schüler, die im Probeunterricht in beiden Fächern die Note 4 erzielt haben, haben den Probeunterricht nicht bestanden. Für diese Schüler besteht die Möglichkeit eines Übertritts
an die Realschule nur dann, wenn sich die Eltern nach einem individuellen Beratungsgespräch, das von Lehrkräften der Realschule
durchgeführt wird, für die Schullaufbahn der Realschule entscheiden.
Diese Regelung gilt auch für Schüler, die im Probeunterricht des
Gymnasiums in beiden Fächern die Note 4 erzielt haben.
Wenn die Volksschule im Übertrittszeugnis zu dem Urteil kommt, die
Schülerin oder der Schüler sei für die Hauptschule geeignet, die
Erziehungsberechtigten dieser Empfehlung jedoch nicht folgen wollen, so hat sich die Schülerin oder der Schüler dem Probeunterricht
an der Realschule zu unterziehen, der über die Aufnahme entscheidet.
Bei Eignung
für den Besuch der
Hauptschule
Für den Probeunterricht gelten die Bestimmungen der Paragrafen 7 Rechtsgrundbis 11 der Realschulordnung (RSO) und das o.g. KMS vom 19. Ok- lagen
tober 2004 (Nr. V.2 - 5S6302 - 5.112 151) zum Übertrittsverfahren
ab dem Schuljahr 2004/05.
1
Am Probeunterricht nehmen auch die Schülerinnen und Schüler teil, für die aus besonderen Gründen keine
Eignungsfeststellung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Volksschule vorliegt, die jedoch nach dem
Wunsch der Erziehungsberechtigten die Realschule besuchen sollen.
2
2
Zur Organisation und Gestaltung des Probeunterrichts
Für die Vorbereitung und Durchführung des Probeunterrichts beruft Aufnahmedie Schulleiterin/der Schulleiter als Vorsitzende/r einen Aufnahme- ausschuss
ausschuss. Für jede Unterrichtsgruppe sind zwei Mitglieder des
Aufnahmeausschusses verantwortlich; sie unterrichten und beobachten abwechselnd (§ 9 Abs. 1 Satz 2 RSO). Diese Regelung gilt
sowohl für den Probeunterricht im Fach Deutsch als auch für den
Probeunterricht im Fach Mathematik.
Im Probeunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler in kleineren Bildung von
Unterrichtsgruppen zusammengefasst werden, wobei auf die bishe- Unterrichtsrige Klassen- und Schulzugehörigkeit möglichst Rücksicht zu neh- gruppen
men ist (§ 9 Abs. 1 Satz 3 RSO). Eine Unterrichtsgruppe soll nicht
mehr als 15 Teilnehmer umfassen.
Bei der Einteilung ist der Nachteilausgleich für die Kinder mit Lese/Rechtschreibschwäche zu beachten. Eine Zusammenlegung der
betroffenen Schülerinnen und Schüler in eine Gruppe ist empfehlenswert.
Dem Probeunterricht werden die Anforderungen der Jahrgangsstu- Anforderungen
fe 4 der Grundschule bzw. der Jahrgangsstufe 5 der Hauptschule an die Schüler
unter Berücksichtigung der Aufgabe der Realschule zugrunde gelegt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 RSO).
Für den schriftlichen Teil des Probeunterrichts werden in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitliche Aufgaben durch das
Staatsministerium gestellt.
Schriftlicher
Teil
Die Schulen erhalten rechtzeitig vor Beginn des Probeunterrichts
entsprechende Kopiervorlagen.
Landesweit
einheitliche
Aufgabenstellung
Vor jeder schriftlichen Arbeit findet ein hinführendes Unterrichtsge- Mündlicher
spräch statt, das die Inhalte der schriftlichen Aufgabenstellungen Teil
jedoch nicht vorwegnehmen darf.
Vor allem in das Unterrichtsgespräch am 3. Tag sind auch Lernin- Inhalte des
halte, die in der Grund- bzw. Hauptschule nicht behandelt worden Unterrichtssind, einzubeziehen, um so die Auffassungsgabe der Schülerinnen gesprächs
und Schüler zu überprüfen. Die Fragestellungen sollten sich hierbei
zunehmend an den Aufgaben der Realschule orientieren. Eine
maßvolle Steigerung des Anteils solcher Fragestellungen im Verlauf
des Probeunterrichts erscheint zweckmäßig.
3
3
Schülerbeobachtung im Probeunterricht
Sowohl das Unterrichtsgespräch als auch der schriftliche Teil des Ziele der
Probeunterrichts sollen zur Schülerbeobachtung genutzt werden, Schülerbeowobei jeweils die gerade nicht unterrichtende Lehrkraft für die Beo- bachtung
bachtung und die entsprechenden schriftlichen Aufzeichnungen
(nach § 10 Abs. 1 Satz 1 RSO) verantwortlich ist.
Die Beobachtung soll vor allem die folgenden Bereiche berücksichtigen:
• Aufgeschlossenheit für Neues,
• Lerneifer,
• Konzentration und Gedächtnis,
• Auffassungsvermögen,
• Fähigkeit, logische Zusammenhänge nachzuvollziehen,
• Umgang mit Hilfestellungen durch die Lehrkraft,
• sprachliche Fertigkeiten,
• Fantasie und Kreativität,
• Anwendung und Transfer,
• Arbeitstugenden.
Die Reihenfolge sagt nichts über die Wertigkeit der einzelnen Bereiche aus.
4
Zum Ablauf des Probeunterrichts
Der Probeunterricht erstreckt sich über drei Vormittage; die landes- Termine und
weit einheitlichen Termine werden vom Staatsministerium festge- zeitlicher
legt. Die Arbeitszeit für die schriftlichen Arbeiten wird mit den ent- Ablauf
sprechenden Aufgaben verbindlich vorgegeben; die exakte Dauer
der mündlichen Phasen des Probeunterrichts legt grundsätzlich der
Aufnahmeausschuss der einzelnen Schule fest.
5
Zur Bewertung der Schülerleistungen
und zur abschließenden Beurteilung
Die schriftlichen Arbeiten werden von je zwei fachlich zuständigen
Mitgliedern des Aufnahmeausschusses korrigiert und benotet; die
Note im Fach Deutsch ist kurz zu begründen (§ 9 Abs. 2 Satz 4
RSO).
Zur Zweitkorrektur können auch Lehrkräfte des jeweiligen Faches
herangezogen werden, die ansonsten nicht im Probeunterricht eingesetzt sind. In diesem Fall sind die betreffenden Lehrkräfte jedoch
in den Aufnahmeausschuss zu berufen.
Korrektur
und Bewertung der
schriftlichen
Arbeiten
Den zentral gestellten schriftlichen Arbeiten in den Fächern Deutsch
und Mathematik liegt jeweils eine Anweisung für die Korrektur und
4
Bewertung bei. Vom festgelegten Notenschlüssel für die schriftlichen Arbeiten darf nur bei Vorliegen zwingender Gründe nach
Rücksprache mit dem zuständigen Ministerialbeauftragten abgewichen werden. In diesem Fall ist die Begründung in der Niederschrift
festzuhalten. Der Notenschlüssel muss für alle Teilnehmer bei denselben Aufgaben derselbe sein.
Die äußere Form der schriftlichen Arbeiten kann bei der Bewertung
berücksichtigt werden (vgl. § 41 Abs. 3 RSO).
Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler beim Unterrichtsgespräch werden von den für die Gruppe verantwortlichen Lehrkräften
bewertet. Die Bewertung hat sich am Anforderungsniveau der Realschule zu orientieren.
Bewertung
der mündlichen Leistungen
Für jedes Fach ist eine Gesamtnote zu bilden. Bei der Bildung die- Bildung der
ser Gesamtnote zählt die schriftliche Leistung doppelt, die mündli- Gesamtnote
che einfach.
Auf der Grundlage der im Probeunterricht erzielten schriftlichen und Entscheidung
mündlichen Leistungen sowie der pädagogischen Wertung der Ge- über die Aufsamtpersönlichkeit des Schülers oder der Schülerin hat der Auf- nahme
nahmeausschuss der Schulleiterin/dem Schulleiter eine Empfehlung bezüglich der Entscheidung über die Aufnahme in die Realschule zu geben. Bei der pädagogischen Wertung der Gesamtpersönlichkeit sind besonders auch die Ergebnisse der Schülerbeobachtung während des Probeunterrichts zu berücksichtigen. Die
Aussagen des Übertrittszeugnisses (insbesondere des pädagogischen Wortgutachtens) sind in die Beurteilung mit einzubeziehen.
Eine Schülerin/ein Schüler darf nur aufgenommen werden, wenn
sie/er nach Würdigung aller Unterlagen für den Bildungsweg der
Realschule geeignet erscheint. Im Hinblick auf die Aufgabe der
Realschule ist die Aufnahme nur zulässig, wenn der Schüler
im Probeunterricht in dem einen Fach mindestens die Note 3
und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat
(§ 11 Abs. 1 Satz 2 RSO).
Schülerinnen und Schüler, deren Gesamtleistungen im Probeunter- Ablehnung
richt in einem Fach mit der Note 5 oder 6 bewertet wurden, dürfen der Aufnahnicht in die Realschule aufgenommen werden.
me
Bezüglich der Einsichtnahme in die schriftlichen Arbeiten des Pro- Einsichtnahbeunterrichts wird auf § 106 Abs. 8 RSO hingewiesen.
me durch die
Erziehungsberechtigten
5
6
Aufgabenstellung im schriftlichen und
im mündlichen Teil des Probeunterrichts
6.1 Deutsch
Die Aufgabenstellung orientiert sich an den Inhalten der Lehrpläne Lehrplanfür die Jahrgangsstufe 4 der Grundschule bzw. der Jahrgangsstufe bezüge
5 der Hauptschule sowie an Arbeitsweisen der Realschule; dies gilt
sowohl für den schriftlichen Teil des Probeunterrichts als auch für
das Unterrichtsgespräch.
In den schriftlichen Aufgaben werden im Fach Deutsch folgende Schriftliche
Bereiche geprüft:
Aufgaben
• Textverständnis
• Schreiben eines erzählenden Textes
• Rechtschreibung
• Sprachkompetenz
Im Unterrichtsgespräch sollen die Schüler vor allem zeigen, ob sie Mündlicher
in der Lage sind, sich an Gesprächen zu beteiligen, ihre Meinung Unterricht
frei vorzutragen und sich dabei angemessen auszudrücken. Selbstverständlich werden im Unterrichtsgespräch auch fachliche Kenntnisse überprüft (z. B. Grundkenntnisse aus der Grammatik), doch
sollte es das Hauptanliegen der jeweils unterrichtenden Lehrkraft
sein, Gespräche einzuleiten, an denen sich möglichst viele Schüler
beteiligen können. Ausgangspunkt für solche Gespräche können
Texte sein, die gemeinsam gelesen werden, aber auch ein kurzer
Lehrervortrag oder Schülererzählungen und –berichte. Darüber hinaus soll im mündlichen Teil des Probeunterrichts im Fach Deutsch
auch die Lesegeläufigkeit der Schülerinnen und Schüler überprüft
werden.
Für den mündlichen Unterricht am 3. Tag wird den Schulen zusammen mit den schriftlichen Aufgaben ein Vorschlag übermittelt, der –
auch in sich – beliebig verändert werden kann.
AufgabenNähere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen des hinweise
Aufnahmeverfahrens sind auf der Homepage des ISB einzusehen: www.isb.bayern.de (unter: Realschule → Materialien: „Informationen
zum Aufnahmeverfahren“).
6.2 Mathematik
Die Aufgaben orientieren sich an den Inhalten der Lehrpläne der LehrplanJahrgangsstufe 4 der Grundschule bzw. der Jahrgangsstufe 5 der bezüge
Hauptschule sowie auch an der Mathematik der Realschule; dies gilt
sowohl für den schriftlichen Teil des Probeunterrichts als auch für
das Unterrichtsgespräch.
6
Eine wesentliche Rolle beim Probeunterricht kommt auch dem Kopfrechnen zu.
Schriftliche
Im Fach Mathematik sind für den schriftlichen Teil des Probeunter- Aufgaben
richts folgende Teilbereiche vorgesehen:
• Formales Rechnen,
• Lösen von Sachaufgaben,
• Geometrie.
Bei allen schriftlichen Aufgaben ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler angehalten werden, den Lösungsweg klar zu
Papier zu bringen, da bei einer realschulspezifischen Aufgabenstellung der Lösungsweg höher zu bewerten ist als das bloße Ergebnis.
Mündlicher
Auch im Fach Mathematik sollen die Schülerinnen und Schüler zei- Unterricht
gen, ob sie über allgemeine Ausdrucksfähigkeit und Lesekompetenz
verfügen. Schwerpunkt im mündlichen Mathematikunterricht sind
Aufgaben, die neben allgemeinen Rechenfertigkeiten (wie z. B.
Kopfrechnen) einen Zugang zu altersgemäßen mathematischen
Problemstellungen erfordern.
Die Aufgaben können entweder an die ganze Gruppe gestellt werden, die dann im Gespräch nach Lösungswegen sucht, oder aber
an einzelne Schülerinnen und Schüler, die sich mit einer Aufgabe
beschäftigen und dabei erklären, was sie gerade tun.
AufgabenNähere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen des hinweise
Aufnahmeverfahrens sind auf der Homepage des ISB einzusehen (siehe oben).
7
Probeunterricht 2005 für die Realschulen in Bayern
Zeitplan
1. Prüfungstag
08:00 – 08:15 Uhr
Organisatorisches
ca. 15 min
08:15 – 08:35 Uhr
Unterrichtsgespräch Deutsch
ca. 20 min
08:35 – 09:05 Uhr
Lesekompetenz (Textverständnis)
schriftlich
30 min
Pause
10 min
Deutsch: Aufsatz / erzählen
(Schreibanlass in Zusammenhang mit
dem vorher bearbeiteten Text)
45 min
(reine Arbeitszeit 40 min)
Pause
ca. 20 min
Unterrichtsgespräch Mathematik
Mathematik schriftlich (1. Teil)
ca. 30 min
45 min
Kurzkonferenz der Gruppen des
Aufnahmeausschusses
Unterrichtsgespräch Mathematik
Mathematik schriftlich (2. Teil)
ca. 15 min
ca. 45 min
45 min
Pause
ca. 30 min
10:00 – 10:15 Uhr
10:15 – 10:45 Uhr
Unterrichtsgespräch Deutsch
Deutsch / Diktat
10:45 – 11:15 Uhr
Sprachbetrachtung schriftlich
ca. 15 min
(ca. 20 min
reine Arbeitszeit,
anschl. kurze
Pause)
ca. 15 min
(reine Arbeitszeit)
09:15 – 10:00 Uhr
10:20 – 10:50 Uhr
10:50 – 11:35 Uhr
2. Prüfungstag
07:45 – 08:00 Uhr
08:00 – 08:45 Uhr
08.45 – 09:30 Uhr
3. Prüfungstag
07:45 – 08:00 Uhr
08:00 – 09:30 Uhr
10:00 - 11:15 Uhr
Kurzkonferenz der Gruppen des
Aufnahmeausschusses
Unterrichtsgespräch Deutsch
mit den Schwerpunkten:
• Lesefähigkeit
• Kommunikationsfähigkeit
• mündliche Sprachkompetenz
ca. 15 min
Pause
ca. 30 min
Unterrichtsgespräch Mathematik
ca. 75 min
ca. 90 min