VG-Nachrichten Februar 2015

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VG-Nachrichten Februar 2015
An alle Haushalte
Nachrichten
V
G
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Einmal volltanken bitte.
Nach über elf Jahren kann in Aßling endlich wieder getankt werden.
Aßling
Emmering
Frauenneuharting
Schnell mal zum Tanken in den Ort. Dies
war in Aßling lange Jahre nicht möglich.
Mindestens sechs Kilometer einfachen
Fahrweg zur nächsten Zapfsäule mussten die Aßlinger Bürger in den letzten elf
Jahre in Kauf nehmen. Das ist nun jedoch
Geschichte.
„Aus der Region für die Region“ - einer
der Leitsprüche der Raiffeisen-Volksbank Ebersberg eG wurde in Aßling am
03.12.2014 mit der Eröffnung des Tank- &
Waschcenters nun zum Anfassen umgesetzt. „Anfangs wollten wir lediglich in
eine Tankstelle investieren. In der Planungsphase stellte sich jedoch sehr rasch
heraus, dass wir den Bürgerinnen und
Bürgern der Region ein Rundumpaket
anbieten wollen. Stets war es unser Anspruch den Anforderungen unseren künftigen Kunden gerecht zu werden“. Die
sehr großzügig befahrbare Anlage ist 24
Stunden an 365 Tagen im Jahr geöffnet.
Neben den vier Tankspuren investierte
die Bank noch in eine Portalwaschanlage
und zwei SB- Waschboxen. An Werktagen
kann ab sofort von 06:00 - 22:00 Uhr und
an Sonn- und Feiertagen von 12:00 –
20:00 Uhr gewaschen werden. Abgerundet wird das Komplettangebot durch drei
Saugerplätze.
v.l. Die beiden Vorstände der Raiffeisen-Volksbank Ebersberg,
Bernhard Failer und Wolfhard Binder mit dem Warenleiter Andreas Öllerer und Projektleiter
Joseph Kopp, bei der offiziellen Inbetriebnahme des Tank- und Waschcenters.
„Als regionaler Nahversorger sind wir sehr stolz darauf, dass wir die lang ersehnte Tankstelle in Aßling endlich errichten konnten“ so Warenleiter Andreas Öllerer. Die Raiffeisen betreibt die Anlage als freie Tankstelle unter eigenem Namen. Die Betreuung
der Anlage erfolgt über die Mitarbeiter-/ innen des Lagerhauses vor Ort. Der Tank- und Waschbereich selbst ist unbemannt. „Der
geringe Personalaufwand als auch der freie Einkauf der Kraftstoffe wird es uns ermöglichen, trotz hochwertigster Technik, eine
der günstigsten Tankstellen in der Region zu sein“ so Öllerer weiter. Getankt wird in Aßling bargeldlos, per EC- oder Kreditkarte.
Ebenso akzeptiert die Raiffeisen die UTA- Flottenkarte. Forcieren möchte die Raiffeisen jedoch ihren Kunden-Transponder, durch
den die Stammkunden über attraktiven Vorteilen profitieren. Dieser ist im Moment leider vergriffen, aber bald wieder verfügbar.
Anträge sowie Informationen zu diesem Kunden-Transponder stellt die Bank in ihren Warenbetrieben oder online bereit.
Mitteilungen aus der Verwaltungsgemeinschaft Aßling
Februar 2015
2 – VG-Aßling · Februar 2015
EINLADUNG
Verwaltungsgemeinschaft Aßling
Öffnungszeiten
zu einer öffentlichen Arbeitskreissitzung zum Thema
„innerörtliches Verkehrs-/Mobilitätskonzept der Gemeinde Aßling“
Rathaus Aßling – Bahnhofstraße 1, Aßling
am Donnerstag, 26.02.2015, 19.00 Uhr
im Ratszimmer im Gemeindesaal
Mo, Di, Do, Fr: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr · Mo, Di, Do: 14.00 Uhr – 17.30 Uhr
Mi: ganztägig geschlossen und nach Terminvereinbarung
Zu der öffentlichen Arbeitskreissitzung sind alle
interessierten Bürger herzlich eingeladen.
Bürgersprechstunde
bei Bürgermeister Fent im Rathaus in Aßling montags von 9.00 - 10.00 Uhr und
donnerstags von 16.00 - 17.00 Uhr. Terminvereinbarung nicht notwendig.
Postfiliale – Rosenheimer Straße 2, Aßling
Mo, Di, Mi, Do: 14.00 Uhr – 17.30 Uhr · Fr, Sa: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Bücherei – Schulhaus Altbau, Schulstraße 5, Aßling
Di 9.00 Uhr – 12.00 Uhr · Do 16.00 Uhr – 19.00 Uhr
Fr 14.00 – 17.00 Uhr · Sa 10.00 – 12.00 Uhr
Schwimmbad – Schulstraße, Aßling
Öffentliches Schwimmen: Mo 15.30 – 18.00 Uhr · Fr 15.30 – 19.30 Uhr
Nachtexpress – Bitte um Unterstützung:
Sorge macht uns unser Nachtexpress, der seit 18 Jahren im Landkreis Ebersberg jung
und alt sicher nach Hause fährt. Wie aus der Presse zu erfahren war, stellt die sehr
niedrige Fahrgastzahl ein Weiterführen des Nachtexpress in Frage. Da hilft nur eins.
Wenn wir wollen, dass das Angebot über das Jahr 2015 weiterbestehen soll, müssen
wir alle den Nachtexpress fleißig nutzen oder gar Mitglied werden. Weiteres finden
Sie unter www.http://nexeb.jimdo.com/.
Hans Fent
Gemeinde Aßling
Max Maier
Gemeinde Emmering
Dr. Eduard Koch
Gemeinde Frauenneuharting“
Fährt Freitag und Samstag
Impressum
Gemeinsame Herausgeber:
Verwaltungsgemeinschaft Aßling
Bahnhofstraße 1 · 85617 Aßling
Telefon: 0 80 92 / 81 94-0
Die Druckerei Schimansky & Weinbeck e.K.
Albachinger Straße 2a · 83539 Forsting
Telefon: 0 80 94 / 90 50 3-0
Telefax: 0 80 94 / 90 50 3-29
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den Inhalt:
Verwaltungsgemeinschaft Aßling
Weiterer redaktioneller Inhalt:
Die Druckerei Schimansky & Weinbeck e.K.
Auflage: 3.000 Stück
Druck:
Die Druckerei
Schimansky & Weinbeck e.K.
Forsting
Gedruckt auf umweltzertifiziertem Papier
Die VG-Nachrichten erscheinen zum Monatsanfang und werden
kostenlos an sämtliche Haushalte der Mitgliedsgemeinden
verteilt.
Anzeigen- und Redaktionsschluss für März 2015: Freitag, 07.02.2015
VG-Aßling · Februar 2015 – 3
Gemeinde Aßling
Die Gemeinde Aßling sucht ab 1. September 2015 für den
Gemeindekindergarten Berger Spatzennest
eine/n Erzieher-Praktikant/in für das erste oder zweite
Jahr des sozialpädagogischen Seminars, Vollzeit 39 Std.
oder
eine/n Berufspraktikant/in im Anerkennungsjahr
Wir sind ein kollegiales Team und bieten qualifizierte Anleitung und
eine positive Arbeitsatmosphäre in einem zweigruppigen ländlichen Kindergarten.
Haben Sie Freude und Begeisterung im Umgang mit Kindern?
Sind Sie teamfähig und flexibel?
Dann freuen wir uns sehr über Ihre Bewerbung.
Gemeindekindergarten · Berger Spatzennest
Eichhofener Str. 22 · 85617 Aßling OT Lorenzenberg
Für weitere Fragen steht die Kindergartenleiterin Frau Neubig
unter Tel. 08092 / 33 69 66 gerne zur Verfügung.
Infos auch unter: www.kindergarten-lorenzenberg.de
Aus dem Gemeinderat
Sitzung am 02.12.2014 – Auszug aus dem Sitzungsprotokoll
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Aßling zum 01.01.2009
Vorstellung
Mittels PowerPoint-Präsentation wurden die der Eröffnungsbilanz zugrundeliegenden Daten vorgestellt. Ebenso wurden die Zusammenhänge erklärt. Die Unterlagen liegen dem Gemeinderat vor, Fragen wurden beantwortet.
Feststellung der Eröffnungsbilanz
Die Gemeinde Aßling hat für das neue kommunale Finanzwesen eine Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2009 nach den Grundsätzen der kaufmännischen doppelten Buchführung
(Doppik) für die Kommunen aufgestellt. Gesetzliche Grundlagen für die Erstellung der
Eröffnungsbilanz ist die KommHV-Doppik mit Stand vom 05.10.2007 und die dazu erlassene Bewertungsrichtlinie. Die Erstellung der Eröffnungsbilanz erfolgte mit Datum
zum 13.10.2014. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wurde dem Gemeinderat in
seiner öffentlichen Sitzung am 02.12.2014 vorgestellt. Der Bayerische Kommunale
Prüfungsverband hat Kenntnis von der Erstellung der Eröffnungsbilanz 2009 und wird
diese mit dem Jahresabschluss der Gemeinde Aßling für das Jahr 2009 prüfen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt die Eröffnungsbilanz mit Stichtag vom 01.01.2009 in der Fassung vom 13.10.2014 fest.
werden mit der vorliegenden Planung eingehalten. Die Wandhöhen werden in der
Schnittzeichnung an der Ostseite mit 7,41 m und an der Westseite mit 7,81 m vom ursprünglichen Gelände aus angegeben. Vergleichbare Höhen von Referenzgebäuden
bewegen sich nach Bauherrenangabe zwischen 7,15 m und 8,47 m. Der gemeindliche Schmutzwasserkanal reicht nicht bis an das neu gebildete Grundstück Fl.Nr.
2756/3 heran, die Erschließung kann damit nicht als gesichert angesehen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag unter dem Vorbehalt zu, dass vor Erteilung
der Baugenehmigung die Kostenübernahmevereinbarung bezüglich des Schmutzwasseranschlusses abgeschlossen ist.
Gemeindliche Abwasserbeseitigung; Antrag auf Anschluss an die gemeindliche Entwässerungsanlage
Dem Gemeinderat liegt ein Antrag zum Anschluss des Anwesens Osterwalder Weg
3 ¼, Niclasreuth, an die gemeindliche Abwasserbeseitigungsanlage vor. Der Antrag
inkl. Übersichtslageplan wurde mit der Einladung zur Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder versandt. Seit Bekanntmachung der Richtlinien für Zuwendungen
zu Kleinkläranlagen (RZKKA) vom 23.04.2003 wird der Bau oder die Nachrüstung
von Kleinkläranlagen (KKA) mit biologischer Reinigungsstufe staatlich gefördert.
Die RZKKA wurden seitdem dreimal fortgeschrieben, mit Bekanntmachungen vom
14.06.2005, 18.10.2006 und 22.12.2010. Die RZKKA 2010 vom 22.12.2010 sind seit
01.01.2011 in Kraft und sind befristet bis 31.12.2014. Zum 10.07.2012 ist die 1. Änderungsbekanntmachung der RZKKA 2010 rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Eine Verlängerung der Förderrichtlinie über 2014 hinaus wird ausgeschlossen.
Daher ist die Kleinkläranlage des Anwesens unverzüglich nachzurüsten oder das Gebäude ist alternativ an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen.
Im Abwasserkonzept der Gemeinde Aßling wurde vorgesehen, dass das Grundstück
Osterwalder Weg 3 ¼, Niclasreuth langfristig nicht an die kommunale Kläranlage angeschlossen wird. Der Antragsteler hat die Pumpanlage auf seinem Grundstück und
die Leitung von dieser privaten Pumpanlage zum gemeindlichen Kanal (Pumpstation
Niclasreuth) auf eigene Kosten zu erstellen, diese Anlagen bleiben in privater Regie.
Beschluss:
Der Gemeinderat ist mit dem Anschluss des Anwesens Osterwalder Weg 3 ¼, Niclasreuth, an die gemeindliche Entwässerungsanlage einverstanden. Die dazu notwendigen Anlagen sind vom Antragsteller auf eigene Kosten zu erstellen und bleiben in
privater Regie. Eine Vereinbarung über den Anschluss an die gemeindliche Kanalisation ist abzuschließen.
Friedhof- und Bestattungswesen
Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit auf
Fl.Nr. 2543 und 2552/1 Gemarkung Aßling in Obstädt 14
Das voll erschlossene Baugrundstück an der Gemeindeverbindungsstraße im Weiler
Obstädt ist mit einem Bauernhof bebaut. Das Dachgeschoss (2. Obergeschoss) soll zu
einer weiteren Wohneinheit ausgebaut werden. Im 1. Obergeschoss werden ebenfalls Änderungen vorgenommen. Laut Baubeschreibung werden 2 Kfz-Stellplätze
auf dem Baugrundstück errichtet.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. Der Stellplatznachweis ist auch zeichnerisch zu führen.
Genehmigung einer neuen Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der
Bestattungseinrichtungen für die Gemeinde Aßling (Friedhofssatzung – FS)
Vom Bayerischen Gemeindetag wurde ein neues Satzungsmuster zu einer Friedhofssatzung erstellt, das den Kommunen als zeitgemäße Grundlage für die Erarbeitung einer
kommunalen Friedhofssatzung dienen soll. Auf der Grundlage dieses Satzungsmusters
und wegen der sich merklich ändernden Bestattungskultur wurde die Friedhofssatzung der Gemeinde Aßling neu erstellt. Mit der von der Friedhofverwaltung vorbereiteten Neufassung soll zukünftig auch im Aßlinger Gemeindefriedhof der Erwerb von
Nutzungsrechten an „Urnen-Gemeinschaftsbaumgrabstätten“ (für halbanonyme Bestattungen), an „Individuellen Urnengrabstätten“ sowie an „Rasengrabstätten für Erdbestattungen“ (ohne Aufwand für Grabpflege durch die Nutzungsberechtigten) ermöglicht werden. Dem Gemeinderat wurde diese Neufassung als Muster zur Information mit
der Sitzungseinladung zugestellt. Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die von der Friedhofsverwaltung vorbereitete „Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen für die
Gemeinde Aßling (Friedhofssatzung – FS)“. Die Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Friedhofs- und Bestattungssatzung für die Gemeinde Aßling
vom 16.11.2010 außer Kraft.
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf
Fl.Nr. 2756/3 und 2750 Tfl. Gemarkung Aßling in Pörsdorf 23 a
Die Bauflächen an der Gemeindestraße bilden den Geltungsbereich der rechtskräftigen Einbeziehungssatzung „Pörsdorf West“. Die darin enthaltenen Festsetzungen
Genehmigung einer neuen Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Aßling (BestGS)
Durch die Änderungen in der Friedhofssatzung und die darin zusätzlich angebotenen Grabarten ist auch eine Anpassung der Friedhofgebührensatzung erforderlich.
Bauanträge
4 – VG-Aßling · Februar 2015
Die Gebühren für die bisher angebotenen Leistungen sollen unverändert bleiben.
Lediglich zwei der bisher in § 6 Abs. 1 Nr. 1. aufgeführten Leistungen (1.2 Öffnen
und Schließen des Leichenhauses... sowie 1.3 Reinigen des Leichenhauses …) mit
zusammen 50,-- €, wurden auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages in die
Leichenhausbenutzungsgebühren unter § 4 integriert. Die Gebühren für die neu angebotenen Grabarten wurden von der Friedhofverwaltung nach den Stundensätzen
für das Bauhofpersonal kalkuliert. Dem Gemeinderat wurde eine Neufassung der
Gebührensatzung als Muster zur Information mit der Sitzungseinladung zugestellt.
Nach Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die von der Friedhofverwaltung vorbereitete „Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Aßling
(BestGS)“. Die Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsund Bestattungssatzung für die Gemeinde Aßling vom 16.11.2010 außer Kraft.
Vollzug des Bodenschutzrechts; ehemalige Deponie
Pörsdorf; Kosten der Altlastensanierung
Nachdem das Landratsamt Ebersberg beim Kommunalen Prüfungsverband angefragt hat, wer die Kosten für die Sanierung verschiedener Altdeponien zu tragen
habe, wurde seitens des Prüfungsverbandes folgende Aussage getroffen: Bei den Altdeponien handelt es sich um ursprünglich gemeindliche Ablagerungsplätze, die nach
der Übernahme der Aufgabe der Abfallbeseitigung durch den Landkreis von diesem
vorübergehend in den Jahren 1977 bis 1980 weiterbetrieben und restverfüllt wurden. Über den Betrieb dieser Altdeponien schloss der Landkreis mit den Gemeinden
Deponieverträge. Hierin ist festgehalten, dass bei den Ablagerungsplätzen die Erstellung der Rekultivierungspläne und die Rekultivierung selbst der Landkreis übernimmt. Auch wenn der Landkreis mit dem Betrieb der Deponien Dritte beauftragte,
wurden der Betrieb und die Verfüllung nach seinen Vorgaben auf seine Kosten vorgenommen. Der Landkreis war deshalb nicht nur „Mit-Deponiebetreiber“ sondern der
letzte Inhaber bzw. Betreiber dieser Abfallbeseitigungsanlagen vor deren Stilllegung.
Als letztem Betreiber der Abfallbeseitigungsanlagen obliegen dem Landkreis auch
etwaige Nachsorgepflichten für die stillgelegten Deponien. Der Landkreis könnte
anfallende Kosten für die „Altlastensanierung“ der Altdeponien in die zu ermittelnde
Entsorgungsumlage einrechnen und auf diese Weise alle Gemeinden im Landkreisgebiet daran beteiligen. Da die stillgelegten Deponien mit Abfällen aus verschiedenen
Gemeinden des Landkreises verfüllt wurden, wäre es zudem nicht sachgerecht, nur
die Gemeinden, in deren Gebiet die Deponie liegt, mit den Kosten zu belasten. Als
Ergebnis der Anfrage ist festzuhalten, dass für die Gemeinde keinerlei Kosten für die
Altlastensanierung zu zahlen sind. Deshalb bat die Gemeinde Aßling mit Schreiben
vom 20.11.2014 das Landratsamt Ebersberg, zu prüfen, ob die bereits verauslagten
Kosten in Höhe von 4.294,79 € für die orientierende Untersuchung vom Landkreis
erstattet werden können. Der Gemeinderat nahm die Information zur Kenntnis.
Keine Beschlussfassung.
Aus dem Gemeinderat
Sitzung am 16.12.2014 – Auszug aus dem Sitzungsprotokoll
Bauanträge
Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides zur Errichtung von 3 Doppelhäusern mit Garagen auf Fl.Nr. 2750/3 Gemarkung Aßling in Pörsdorf
Die Gültigkeit für den Vorbescheid A 95000717 vom 14.11.1995 erlosch am 14. November dieses Jahres. Die rechtmäßige Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 2750/3
beantragt mit Schreiben vom 03.11.2014 die Verlängerung des Bescheides. Das zur
Bebauung vorgesehene Grundstück ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan
als Dorfgebiet dargestellt. Die gemeindliche Trinkwasser- und die Schmutzwasserleitung sind zwischenzeitlich in dem schmalen, katastermäßig z.T. unter 2 m breiten gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 2776 verlegt. Eine Zufahrt zum Grundstück
Fl.Nr. 2750/3 über diese Verkehrsfläche ist faktisch nicht möglich. Verschiedene
Alternativen für eine gesicherte straßenmäßige Erschließung wurden in der Vergangenheit sowohl von gemeindlicher als auch von Antragstellerseite untersucht.
Bis heute konnte noch keine Lösung gefunden werden. Im Verlängerungsbescheid
Ve-2010-1280 und Ve-2012-2099 der Genehmigungsbehörde vom 21.12.2010 und
03.12.2012 wird ausdrücklich hingewiesen, dass nach derzeitiger Rechtslage ein
Bauantrag wegen fehlender Erschließungssicherung abgelehnt werden müsste. Der
Verlängerungsantrag vor zwei Jahren wurde vom damaligen Gemeinderat zweimal
aufgrund fehlender Erschließung des Bauvorhabens abgelehnt. Die Genehmigungsbehörde ersetzte das gemeindliche Einvernehmen mit der Begründung, dass auch
das mit der Sache befasste Verwaltungsgericht im Jahr 1997 keinen Hinweis auf eine
Rechtswidrigkeit des Vorbescheides wegen fehlender Erschließung gesehen hat.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt einer Verlängerung des Vorbescheides A 95000717, beschränkt auf das Vorhaben am Grundstück 2750/3 (Errichtung von drei Doppelhäusern und dazugehörige Garagen) nicht zu.
Bauantrag zur Umnutzung der bestehenden Druckerei zu drei Wohnungen
auf Fl.Nr. 525 und 525/8 Gemarkung Aßling in Aßling, Bahnhofstraße 59
Das mit einem Druckereigebäude bebaute und voll erschlossene Grundstück
Fl.Nr. 525/8 und ein Teil von Fl.Nr. 525 liegt im unbeplanten Innenbereich an der
Bahnhofstraße in Aßling. Es soll unter Veränderung der Dachform zu drei Wohneinheiten umgenutzt werden. Die Wandhöhe beträgt an der Westseite 7,96 m.
Vergleichbare Höhen benachbarter Gebäude werden in der Anlage 3 aufgezeigt.
Auf beiden Grundstücken werden dafür insgesamt 7 Stellplätze nachgewiesen. An
drei Gebäudeseiten können die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten
werden. In der Anlage 5 wird dazu eine Abweichung nach Bayerischer Bauordnung
beantragt und begründet. Im Osten liegt ein Teil der Abstandsflächen auf dem gemeindlichen Wohnbaugrundstück Fl.Nr. 525/7. Die Wandhöhe ändert sich an dieser
Fassade nicht gegenüber dem 50 Jahre alten Gebäudebestand. Das gemeindliche
Einvernehmen wurde zum damaligen Wohn- und Betriebsgebäude in der Gemeinderatssitzung am 26.05.1961 erteilt. Der Antragsteller begründet die Abweichung
unter anderem mit der gemeindlichen Zustimmung als Nachbar, die jedoch bis dato
nicht gegeben ist.
Beschluss:
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Im Falle einer Neubeurteilung der Abstandsflächen wird der Abstandsflächenüberschreitung zum gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 525/7 als Nachbar nicht zugestimmt.
Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und Neubau
eines Zweifamilienhauses mit überdachten Stellplätzen auf Fl.Nr. 544/12
Gemarkung Aßling in Aßling, Rosenheimer Straße 10
Das voll erschlossene Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich nahe der
Rosenheimer Straße in Aßling und ist mit einem Wohngebäude bebaut. Der östliche
Teil soll abgebrochen und als Zweifamilienhaus wieder aufgebaut werden. Insgesamt sind 5 überdachte Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.
Gewerbegebiet „An der Rosenheimer Straße“ in Aßling;
Vergabe der Bepflanzungsarbeiten
Auf die Behandlung der Thematik in der Sitzung am 16.09.2014 wird verwiesen. Für die Bepflanzungsarbeiten auf der Grundlage der Projektplanung vom
07.11.2014 wurden durch ein Ingenieurbüro Angebote eingeholt. Das günstigere
Angebot beträgt 32.332,60 € brutto. Das Pflanzmaterial (ohne Bäume) rechnet sich
brutto 9.542,61 €, dazu Arbeitszeit brutto 3.911,53 €. Die Gesamtkosten beziffern
sich somit auf brutto 45.786,74 €. Die ursprüngliche Ausschreibung laut Bebauungsplan schloss vergleichsweise mit brutto 27.667,50 € ab. Die Mehrkosten von
brutto 18.119,24 € für Pflanzmaterial, Pflanzfläche herrichten, Pflanzgruben für
Bäume und Betreuungskosten sind in der Zusammenstellung des Ingenieurbüros vom 05.12.2014 aufgelistet. Bei Ausführung einer Magerrasenvariante an der
Staatsstraße auf einer Fläche von 500 m² (wie in der ersten Ausschreibung nach
Bebauungsplan enthalten), anstatt der Anlegung einer niedrigen Blumenwiese
mit Staudenpflanzung, würden sich die Kosten auf einer Gesamtfläche von 500
m² um ca. 7.465 € reduzieren. Für eine 7-Jahrespflege des Grünstreifens zwischen
dem Geh-/Radweg und der Straße „Am Holzbichl“ sind Mehrkosten in Höhe von ca.
10.000.- € brutto anzusetzen.
Beschluss:
Die Anlage des Grün-/Bankettstreifens entlang der St 2080 (Rosenheimer Straße)
VG-Aßling · Februar 2015 – 5
hat analog der Ausschreibung nach Bebauungsplan zu erfolgen. Zwischen Geh-/
Radweg und der Straße „Am Holzbichl“ werden eine Blumenwiese und eine Sträucherinsel im östlichen Teil bei der Pumpanlage nach dem überarbeiteten Pilotprojekt
angelegt. Anmerkung: Bei künftigen Baugebietserschließungen ist auf Biodiversität,
d. h. eine naturnahe Begrünung auf der Grundlage des vorliegenden Pilotprojektes
frühzeitig zu achten.
Vertrag über die Lieferung von Strom aus Photovoltaikanlagen auf verschiedenen gemeindeeigenen Gebäuden
Der ergänzte Vertrag liegt dem Gemeinderat vor und wurde in den wichtigsten Passagen vorgetragen. Nach Diskussion und Beantwortung aller offenen Fragen fasste
der Gemeinderat den
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag über die Lieferung von Strom aus den Photovoltaikanlagen für die sechs Objekte zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den
Vertrag zu unterzeichnen. Die Zahlung des in den kommunalen Gebäuden eingespeisten Stroms für die abgelaufenen drei Jahre ist erst nach dem Vorliegen der
Bürgschaften zu leisten.
Einführung der Doppik in der Gemeinde Aßling; Zeitschiene und Honorare
Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 15.04.2014 wird Bezug genommen. Der
„Projektplan: Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüsse der Gemeinde Aßling“ vom
25.09.2014 wurde dem Gemeinderat mit der Sitzungseinladung zugeschickt. Es ist
notwendig, über die bereits vertraglich vereinbarten Festlegungen, die Fortführung
der Erstellung der Jahresabschlüsse weiter zu beauftragen, damit ein konkreter Zeitrahmen vorgegeben werden kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Durchführung und Erstellung der Jahresabschlüsse der
Gemeinde Aßling ab dem Jahr 2010 bis zum Jahresabschluss des Jahres 2013 gegen
ein jährliches Pauschal-Honorar über 7.000 € netto zu.
Eichhofener Dorfmusik e. V.; Zuschussantrag:
Finanzielle Unterstützung für Jugendgruppe
Mit Schreiben vom 27.11.2014 bittet der Vorstandsprecher der Eichhofner Dorfmusik
e. V. um finanzielle Unterstützung für die Jugendgruppe: „Die Eichhofner Dorfmusik
leistet seit fast 30 Jahren ihren Beitrag zum kulturellen Leben in der Gemeinde Aßling.
Wir halten nicht nur die Tradition der bayerisch-böhmischen Blasmusik bei verschiedenen Veranstaltungen aufrecht und vertreten damit unsere Gemeinde auch im Inund Ausland, sondern pflegen mit unserem alljährlichen Dorfkirta zudem lebendiges
Brauchtum. Ein uns sehr wichtiges Anliegen ist es, diese Traditionen in der Zukunft
fortsetzen zu können und deswegen an die jüngere Generation weiterzugeben. Denn
das gemeinsame Musizieren fördert nicht nur nachweislich die geistige und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Durch das Eingebundensein in eine Gemeinschaft werden sie außerdem in der schwierigen Phase der Pubertät zu sinnvollen und
konstruktiven Aktivitäten angeregt. Darum hat unser Mitglied Florian Oeggl vor zwei
Jahren eine Jugendgruppe gegründet, in der etwa 20 Jungen und Mädchen, unterstützt
von einigen „Junggebliebenen“, jede Woche proben und bereits bei mehreren Gelegenheiten ihr Können und ihre Fortschritte unter Beweis gestellt haben, unter anderem bei
der Veranstaltung „Aßling trifft sich“ im Jahr 2012 und beim 30-jährigen Jubiläum
des „Coro Azzalinga“ im Oktober 2014. Im vergangenen Jahr konnten wir die jungen
Musikanten bereits zum Teil mit den für die Eichhofner Dorfmusik typischen Leiberln
ausstatten. Sie tragen sie seitdem mit Stolz und fühlen sich der Gemeinschaft umso
mehr verbunden. Jetzt steht ein weiterer Schritt an, denn bei den Buben fehlen noch
die Kniestrümpfe und die neu dazugekommenen Mädchen sollen Dirndl-Gewänder
bekommen. Um die Familien nicht zu sehr zu belasten, möchten wir sie wie die Leiberl
als Leihgabe des Vereins zur Verfügung stellen. Leider übersteigen die zu erwartenden
Kosten von etwa 2.500 € unsere finanziellen Möglichkeiten. Aus diesem Grund würden
wir die Gemeinde bitten, unsere Jugendarbeit durch einen Zuschuss zu unterstützen.
Im Namen der Eichhofner Dorfmusik ergeht bereits im Voraus herzlicher Dank für
jegliche Hilfe.“ Nach Diskussion und Beratung auch im Hinblick darauf, dass in den
letzten Jahren kein Zuschuss gewährt wurde, lediglich die Gemeinde Aßling einen
6 – VG-Aßling · Februar 2015
Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50,00 € p. a. entrichtet und die Auftritte beim Aßlinger
Weihnachtsmarkt, Allerheiligen und Totensonntag (Dorfen) bezahlt werden, fasste
der Gemeinderat den
Beschluss:
Die Eichhofner Dorfmusik erhält für die Beschaffung von Kniestrümpfen und DirndlGewändern als Leihgabe des Vereins zur Ausstattung der Jugendgruppe einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 750,00 €.
Anmerkung: Der Gemeinderat regt an, im nächsten Jahr eine Haushaltsstelle mit
Mitteln zur Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen einzustellen.
Gemeindliche Abfallwirtschaft; Erhöhung der Abfuhrentgelte der Firma Heinz zum 01.01.2015
Das Müllabfuhrunternehmen teilte der Gemeinde mit Schreiben vom 11.04.2014
mit, dass infolge eingetretener Lohn- und Kostensteigerungen eine Anhebung der
Abfuhrentgelte unvermeidbar ist. Gemäß der Preisgleitklausel des Entsorgungsvertrages (§ 9) mit dem Unternehmen können die Erfassungsentgelte um 8,40 %
erhöht werden.
Das monatliche Entgelt für die Müllabfuhr soll ab 01.01.2015 bei 14-tägiger Leerung
jeweils zuzüglich MWSt steigen: Erhöhung Transportentgelt für Restabfall und Bioabfalltonnen je Behälter pro Monat zuzgl. gesetzl. MWSt
Entleerung 14-tägig
Restmülltonne
Komposttonne
2,42 € auf 2,62 € für 80 Ltr.
2,45 € auf 2,66 120 Ltr.
2,42 € auf 2,62 € für 120 Ltr.
3,76 € auf 4,08 € für 240 Ltr.
Behältermiete je Gefäß und Monat: Die bis heute eingesetzten Abfallbehälter sind
zum Teil abgeschrieben. Aus diesem Grund fallen nur noch Kosten für die Lieferung
neuer bzw. zusätzlich gelieferter Behälter, für den Austausch der defekten Behälter
und der Lagerhaltung für neue Gefäße an. Deshalb bietet die Firma folgende Mietentgelte ab 01.01.2015 an:
Restmülltonne
Komposttonne
von 0,46 € auf 0,21 € für 80 Ltr.
von 0,46 € auf 0,21 € für 120 Ltr.
von 0,23 € auf 0,21 € für 120 Ltr.
von 0,46 € auf 0,21 € für 240 Ltr.
Am 20.11.2014 fand eine weitere Zusammenkunft statt, um erneut über die Erhöhung der Abfuhrentgelte zu diskutieren. Das neuerliche Angebot des Unternehmens
vom 24.11.2014 sieht nun zum 01.01.2015 folgendes vor:
Erhöhung Transportentgelt für Restabfall und Komposttonnen je Behälter pro Monat
zuzgl. gesetzl. MWSt
Entleerung 14-tägig
Restmülltonne
Komposttonne
2,42 € auf 2,55 € für 80 Ltr.
2,45 € auf 2,55 für 120 Ltr.
2,42 € auf 2,55 € für 120 Ltr.
3,76 € auf 2,55 € für 240 Ltr.
Behältermiete je Gefäß und Monat: Restmülltonne
von 0,46 € auf 0,21 € für 80 Ltr.
von 0,23 € auf 0,21 € für 120 Ltr.
von 0,46 € auf 0,21 € für 240 Ltr.
Komposttonne
von 0,46 € auf 0,21 € für 120 Ltr.
Im Gegenzug verzichtet die Gemeinde Aßling auf die Kündigungsoption zum
31.12.2014.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Müllabfuhrentgelten gemäß Angebot vom 24.11.2014,
zum 01.01.2015 zu.
Informationen
Gewährung von Bedarfszuweisungen nach Art. 11 FAG
Das Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 10.12.2014 wurde vorgelesen. Eine
Rückforderung der für 2009 gewährten Bedarfszuweisung in Höhe von 290.000 €
ist nicht veranlasst.
Fortsetzung auf Seite 8
VG-Aßling · Februar 2015 – 7
Fortsetzung von Seite 6
Flächennutzungsplan der Gemeinde Aßling
Dem Gemeinderat wurde mitgeteilt, dass der am 15.04.2014 vom Gemeinderat
Aßling festgestellte Flächennutzungsplan vom Landratsamt Ebersberg mit Bescheid
vom 05.12.2014 Az P-2008-1576 genehmigt wurde.
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Änderung der Reinigungsarbeiten im Gemeindesaal und den Toiletten am
Friedhof; Information
Nach einigen Überlegungen über die Art der Reinigung wurde ein Angebot einer
Reinigungsfirma angefordert. Hauptbestandteile der wöchentlichen Reinigungsarbeiten sind die Gänge, Toiletten und das Ratszimmer. Das Angebot der Firma liegt
400 € über den bisherigen jährlichen Lohnkosten und soll angenommen werden.
Zusätzlich sollen am gleichen Tag auch die Toiletten des Friedhofes gereinigt werden.
Die Toiletten sind täglich per Zeitschaltuhr geöffnet, deshalb ist eine regelmäßige
Reinigung nötig. Die Reinigungskosten der Friedhofstoiletten betragen wöchentlich
23,56 €. Der Gemeinderat nahm die Information zur Kenntnis.
Keine Beschlussfassung.
Veranstaltung Zukunftswerkstatt GRASS21 im Stadtsaal in Ebersberg am
05.12.2014
Dem Gemeinderat wurde berichtet, dass in dieser Veranstaltung sehr interessante
Vorträge gehalten wurden und es erstrebenswert wäre, dass die Schnittstellen zwischen Verwaltung und Ehrenamt weiter verbessert werden sollten. Außerdem wurde angeregt, dass auf Bürgermeisterebene noch einmal nachgefasst werden sollte,
ob nicht eine weitere Beteiligung anderer Landkreisgemeinden (bisherige Beteiligung nur von Aßling und Grafing) noch möglich ist.
Müllabfuhrtermine Februar 2015 für die
gesamte VG
Müll- bzw. Komposttonnen müssen ab 6.00 Uhr zur Leerung bereitstehen!!
Mo
Mo
Di
Di
Mi
Do
02.02. Restmüll Loitersdorf, Hochreit, Lorenzenberg und Langkofen
02.02. Restmüll Emmering
03.02. Restmüll Aßling auswärts
03.02. Restmüll Frauenneuharting
04.02. Restmüll Aßling Ort
05.02. Kompost Frauenneuharting
Do
Fr
12.02. Kompost für die gesamte Gemeinde Aßling
13.02. Kompost Gemeinde Emmering
Mo
Mo
Di
Di
Mi
Do
Do
Fr
16.02. Restmüll Loitersdorf, Hochreit, Lorenzenberg und Langkofen
16.02. Restmüll Emmering
17.02. Restmüll Aßling auswärts
17.02. Restmüll Frauenneuharting
18.02. Restmüll Aßling Ort
19.02. Kompost Frauenneuharting
26.02. Kompost für die gesamte Gemeinde Aßling
27.02. Kompost Gemeinde Emmering
Altpapiersammlung des TSV Aßling immer am 1. Samstag im Monat
Abholtermine gelber Sack:
Emmering:
Dienstag: 10.02.2015
Frauenneuharting: Montag: 02.02.2015
Wertstoffhof Aßling Öffnungszeiten:
Mittwoch von 11.00 Uhr – 14.00 Uhr (von Anfang November bis Ende März geschlossen)
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8 – VG-Aßling · Februar 2015
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VG-Aßling · Februar 2015 – 9
Wechsel der Wasserzähler
Ab Februar 2015 werden in den Gemeinden Aßling, Emmering und Frauenneuharting die Wasserzähler,
deren Eichzeit abgelaufen ist, ausgewechselt.
Der Zählerwechsel wird von einer beauftragten Firma für die Verwaltungsgemeinschaft Aßling vorgenommen.
Verwaltungsgemeinschaft Aßling
Gemeindefriedhof Aßling
Informationen
Toilettenanlagen
Die Toiletten im gemeindlichen Friedhof in Aßling, Mitterweg, sind ab 01.01.2015
ganzjährig, tagsüber (ca. zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr) geöffnet. Zum Öffnen
der Eingangstür zu den Toiletten, betätigen Sie bitte den Schalter/Drücker
auf der linken Seite der Tür (an der Außenwand über dem Lichtschalter).
Neue Friedhofsatzung
Der Gemeinderat Aßling hat in der Sitzung am 02.12.2014 den Erlass einer neuen
Friedhofssatzung für den Aßlinger Gemeindefriedhof beschlossen.Die Satzung enthält im Wesentlichen folgende Neuerungen:
Grabstätten
Bisher gab es im Aßlinger Gemeindefriedhof folgende Grabarten: Einzelgrabstätten,
Familiengrabstätten, Wandgrabstätten, Kindergrabstätten und Urnengrabstätten.
Ab 01.01.2015 kann auch das Nutzungsrecht an Rasengrabstätten (für Erdbestattungen ohne Grabpflege), Urnen-Gemeinschaftsbaumgrabstätten (für Urnenbestattungen unter Bäumen) sowie an Individuellen Urnengrabstätten (für Urnenbestattungen mit speziellen Wünschen, z. B. Bestattung unter einem Strauch (z. B. Flieder),
Blumenbeet, Felsen usw.) erworben werden.
Die Gebühren für das Nutzungsrecht an den Grabstätten betragen für die Dauer der
Ruhezeit (10 Jahre):
für eine Rasengrabstätte für Erdbestattungen
1.200,00 €
(einschl. der Rasenpflege an der Grabstätte
für eine Einzelgrabstätte (wie bisher)
500,00 €
für eine Familiengrabstätte (wie bisher)
700,00 €
für eine Wandgrabstätte (wie bisher)
1.000,00 €
für eine Kindergrabstätte (wie bisher)
120,00 €
für eine Urnengrabstätte (wie bisher)
300,00 €
für eine Urnen-Gemeinschaftsbaumgrabstätte
700,00 €
(einschl. der einheitlichen, gemeinschaftlichen Namensnennung sowie der Rasenund Baumpflege) für eine Individuelle Urnengrabstätte
300,00 €
(zuzügl. der Kosten für erforderliche Maßnahmen die nicht mit der Grabgebühr für
eine Urnengrabstätte nach Nr. 6. abgedeckt sind.
Provisorische Holzeinfassungen
Spätestens ein Jahr nach einer Bestattung sind ein Grabmal sowie eine Einfassung
anzubringen. Bis dahin kann auf Wunsch von der Gemeinde eine „provisorische Holzeinfassung“ ausgeliehen werden; zum Preis von 7,00 €/Monat.
Übertragung von Nutzungsrechten
Zu Lebzeiten des Nutzungsberechtigten kann die Umschreibung eines Grabnutzungsrechtes der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner oder ein Abkömmling beanspruchen, wenn der Nutzungsberechtigte zugunsten dieses Angehörigen schriftlich
auf das Grabnutzungsrecht verzichtet hat. Die Übertragung auf einen anderen Verwandten kann in besonders begründeten Einzelfällen von der Friedhofsverwaltung
genehmigt werden. Nach dem Tode des Nutzungsberechtigten kann derjenige die
Umschreibung eines laufenden Grabnutzungsrechtes auf seinen Namen beanspruchen, dem es vom Nutzungsberechtigten in einer letztwilligen, rechtsgültigen Verfügung zugewendet wurde. Bei einer Verfügung zu Gunsten mehrerer Personen hat die
erstgenannte Person Vorrang. Stirbt der Nutzungsberechtigte ohne eine Verfügung
hinterlassen zu haben oder ist der namhaft gemachte Nachfolger schon vor dem
10 – VG-Aßling · Februar 2015
Nutzungsberechtigten verstorben, so kann das Nutzungsrecht auf Antrag auf die in
§ 1 Abs. 1 Ziff. 1 BestV genannten bestattungspflichtigen Personen (*) übertragen
werden. Eingetragene Lebenspartner sind den Ehegatten gleichgestellt. Innerhalb der
Reihenfolge des § 1 Abs. 1 Ziff. 1 BestV hat die ältere Person Vorrecht vor der jüngeren.
Haben Vorberechtigte innerhalb von sechs Monaten keinen Antrag auf Übertragung
des Nutzungsrechts gestellt, so wird das Nutzungsrecht auf Antrag einer nachberechtigten Person verliehen. Stimmen alle Vorberechtigten zu, so kann das Nutzungsrecht
auch in begründeten Einzelfällen auf einen dem Verstorbenen nahestehenden Dritten
(z. B. Lebensgefährten oder Stiefkind) übertragen werden. Über die Umschreibung
erhält der neue Grabnutzungsberechtigte eine Urkunde (Graburkunde).
Der Anspruch auf Übertragung des Nutzungsrechts erlischt, wenn alle Berechtigten die
Übernahme ablehnen oder es kein Berechtigter innerhalb eines Jahres seit Beisetzung
des verstorbenen Nutzungsberechtigten übernimmt. In diesem Fall kann die Grabstätte während der Ruhefrist zur Betreuung an Personen überlassen werden, die zu
dem Bestatteten eine persönliche Verbindung hatten. Bei Grabstätten, an denen nach
einer Bestattung niemand das Grabnutzungsrecht nach Abs. 2 oder das Betreuungsrecht nach Abs. 4 Satz 2 übernimmt, sorgt die Friedhofsverwaltung auf Kosten eines
Verpflichteten für die Erstanlage (Aufstellen eines mehrfach verwendbaren Grabmals,
Begrünung) und die Pflege der Grabstätte während der Ruhefrist sowie für eine evtl.
Entfernung eines bereits bestehenden Grabmals nach Ende der Ruhefrist. Gegen vollständigen Kostenersatz können Grabnutzungsrecht und Grabmal erworben werden.
(*) bestattungspflichtige Personen gemäß § 1 Abs. 1 Ziff. 1 BestV sind:
a) der Ehegatte oder der Lebenspartner, b) die Kinder, c) die Eltern; bei Annahme
Volljähriger der Annehmende vor den Eltern, d) die Großeltern, e) die Enkelkinder,
f) die Geschwister, g) die Kinder der Geschwister des Verstorbenen und h) die Verschwägerten ersten Grades.
Baumfällung im Anger
Im Anger in der Aßlinger Dorfmitte wurde am 13.01.2015 eine ca. 35 Jahre alte Linde durch den gemeindlichen Bauhof gefällt, nachdem ein Krankheitsbefall in der
Folge von Schädlingen (siehe Bild) festgestellt wurde. Aufgrund der Nähe zu der
daneben befindlichen Bushaltestelle und der Bahnhofstraße war eine Fällung aus
Gründen der Verkehrssicherheit unbedingt erforderlich.
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VG-Aßling · Februar 2015 – 11
Gemeinde Emmering
„Der heiße Draht zum Bürgermeister“
Bürgermeister Max Maier ist erreichbar:
Tel.: 08067/471 · Handy: 0172/83 40 316
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Öffnungszeiten
Gemeindekanzlei in Emmering, Rathaus, Hauptstr.8, 83550 Emmering
Mittwoch von 14.00 – 18.00 Uhr
Tel.: 08039/1570; Fax: 08039/9012488
Wertstoffhof „ Am Pfarrbach“ in Emmering
Der Wertstoffhof in Emmering ist am Samstag, 07.02.2015 von 9.00 Uhr – 11.00
Uhr geöffnet!
Papiersammlung der Vereine – Samstag, 07.02.2015
Bitte geben Sie Ihr Altpapier bei den Sammlungen der Vereine an jedem 1. Samstag
im Monat ab! Sie unterstützen damit die sammelnden Vereine und entlasten die Papiercontainer, die häufig überfüllt sind.
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Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner der Standplätze für Wertstoffcontainer. Wertstoffe dürfen nur werktags zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr in die Container eingeworfen werden.
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Das Aufgabengebiet umfasst die Reinigung des Mäusenestes in Emmering und
die Reinigung des Gemeindesaals in Bruckhof.
Die Arbeitszeiten können flexibel geplant werden, sollten sich jedoch auch an
den Reinigungsbedarf anpassen.
Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte telefonisch bei:
Ute Jahnke Tel.: 08092 / 819457
Verwaltungsgemeinschaft Aßling, Bahnhofstr. 1, 85617 Aßling
Aus dem Gemeinderat
Sitzung am 27.11.2014 – Auszug aus dem Sitzungsprotokoll
Vollzug der Baugesetze; Bebauungsplan „Emmering
Nord-West“
Behandlung der während der Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (verkürzte Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung)
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 07.08.2014 eine weitere öffentliche Auslegung eines neuen Planentwurfs des Bebauungsplanes „Emmering Nord-West“ in
der Fassung vom 07.08.2014 einschließlich Begründung und Umweltbericht nach §
3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB (verkürzte Auslegung)
beschlossen. Stellungnahmen konnten nur noch zu den geänderten oder ergänzten
Teilen abgegeben werden. Diese waren kenntlich gemacht (grau unterlegt). Die
Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 17.10.2014 bis einschließlich 06.11.2014
statt. Die Öffentlichkeit hatte dabei Gelegenheit zur Stellungnahme. Hierauf wurde
durch Anschlag an den amtlichen Gemeindetafeln am 09.10.2014 hingewiesen. Mit
Schreiben vom 09.10.2014 wurden die zu beteiligenden Fachbehörden aufgefordert, zum Planentwurf i. d. F. vom 07.08.2014 nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a
Abs. 3 BauGB, Stellung zu nehmen.
12 – VG-Aßling · Februar 2015
Beschluss:
Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ist eine über die beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans – nebst
Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 07.08.2014 – nicht
veranlasst. Der vorgenannte Entwurf nebst Begründung mit Umweltbericht wird
entsprechend den vorstehenden Beschlussfassungen redaktionell überarbeitet bzw.
zu ergänzt. Der Plan erhält dann die Fassung vom 07.08.2014 mit redaktionellen
Änderungen bzw. Ergänzungen vom 27.11.2014 und ist dem Gemeinderat vorzulegen. Als nächstes erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit den
Grundeigentümern. Danach kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Gemeindlicher Straßenbau; Deckensanierung der
Gemeindeverbindungsstraße Nr. 27 im Bereich Hofberg
– Schuhlack
Theatergemeinde
Aßling
Dienstag, 24. Februar, 19.30 Uhr
„Gefährliche Liebschaften“
Musical im Cuvilliés-Theater
Karten: Montag, 23. Februar, 18.45 – 19.00 Uhr
Ansprechpartner: Frau Liebert, Tel. 08092/5225
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist das beauftragte Ingenieurbüro anwesend. Für
die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 27 im Bereich Hofberg – Schuhlack liegt der Entwurf des Ingenieurbüros vom 07.10.2014 vor. Das Ingenieurbüro
stellte den Gemeinderatsmitgliedern die Planung vor. Die Gemeindestraße von Hofberg über Schuhlack nach Obermühle ist mit einer Asphaltdecke unterschiedlicher
Stärke von ca. 6 cm Dicke ausgebaut und weist aufgrund der Verkehrsbelastung
und des ungenügend vorhandenen Unterbaus beidseitige Spurrinnen von ca. 3-6
cm Tiefe auf. Teilweise ist die Asphaltdecke ziemlich zerbrochen. Die vorhandende
Straßenoberfläche liegt teilweise 10 cm unter bzw. geländegleich mit den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Für die Oberflächenentwässerung der Straße
sollte die Straßenoberfläche der Regel entsprechend ca. 10 – 15 cm über den angrenzenden Flächen liegen. Das Auffräsen der bestehenden Asphaltschicht bewirkt
eine gleichmäßige Bettung der Tragschicht. Außerdem ist es so möglich, eine ebene
Planie herzustellen. Das beim Auffräsen anfallende Material wird für den Unterbau
der Straße (zur Auffüllung) verwendet. Die geplanten Kosten für den Straßenbau
Hofberg-Schuhlack bis zur Einmündung der Straße von Ried belaufen sich auf ca.
netto 165.000,00 € bzw. ca. 200.00,00 € inkl. Mwst. Nachfolgend werden folgende
Änderungen zur Planung aufgeführt: Im Bereich der Stichstraße zu den Anwesen
Hofberg 7, 11, 13 wird die Gemeindestraße gleich hoch wie die Zufahrt (ursprünglich Straße höher geplant als Zufahrt). Bei der Straßenentwässerung im Bereich des
Anwesens Hofberg 10 ist eine Versickerung des Oberflächenwassers bezüglich des
Wasserschutzgebietes nicht möglich. Das Oberflächenwasser soll daher großflächig in die angrenzenden Wiesen ablaufen. Um die Einfahrt des Anwesens vor dem
Oberflächenwasser zu schützen, bietet der Eigentümer an, sein Pflaster zu erhöhen,
damit durch Anasphaltieren eine Wasserführung entsteht. Dies soll mit Eigentümer
und dem Ingenieurbüro abgestimmt werden. Im Kurvenbereich vor der Einmündung in die Straße Obermühle – Ried mündet die Kiesstraße von Einholz (Feldweg)
mit starkem Gefälle in die Asphaltstraße. Bei Niederschlägen wird von der Kiesstraße
Lehm und Kies auf die Asphaltstraße geschwemmt. Die im Bauvorhaben geplante
Auskofferung, die Herstellung mit Frostschutzkies und einer Asphalttragdeckschicht
der Kiesstraße im Bereich des starken Gefälles soll nicht ausgeführt werden. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Straße Hofberg – Schuhlack stellte das Ingenieurbüro die Planung für die Sanierung der Anschlussstraße Obermühle – Furth (wurde in der Arbeitskreissitzung am 20.11.14 vorgeschlagen) vor. Dafür spricht, dass die
Sanierung nahtlos weitergeführt werden kann. Dies ist eine der letzten schlechten
Straßen im Gemeindegebiet, deren Sanierung auch nicht so aufwendig ist (nicht so
schlecht wie Hofberg – Schuhlack). Eine gemeinsame Ausschreibung mit der Straße
Hofberg – Schuhlack ist sinnvoll. Die Kosten für die Sanierung würden sich auf ca.
60.000,00 € netto belaufen. Im Bereich des Anwesen Furth 2 ist ein Schacht für die
Entwässerung und eine Wasserführung geplant. Es soll aber noch über eine alternative Entwässerung, z. B. Regenwasserleitung zur Attel (über Schacht bei Freiluftstall), nachgedacht werden. Der restliche Teil der Straße soll breitflächig entwässert
werden. Dem Gemeinderat liegt ein Schreiben eines Anliegers vor. Darin stellt er den
Antrag, dass im Zuge der Straßenbaumaßnahme Hofberg – Schuhlack die Entwässerung des Oberflächenwassers von der Stichstraße Hofberg 13, 11 und 7 mit einer
fachgerechten Planung in ein Gesamtkonzept einzubinden und zu realisieren ist. Der
Bürgermeister informierte den Gemeinderat, dass er mit dem Anlieger ein Gespräch
Fortsetzung auf Seite 14
VG-Aßling · Februar 2015 – 13
Fortsetzung von Seite 13
bzgl. der Dachentwässerung führen wird. Außerdem bietet der Anlieger an, dass ein
Teil des Oberflächenwassers der Stichstraße in sein Grundstück ablaufen kann. Der
Gemeinderat schlug vor, im Zuge des Bauvorhabens eine Profilierung der Strichstraße mit durchzuführen. Des Weiteren soll untersucht werden, ob die bisherige Straße
Teer enthält.
Beschluss:
Der Gemeinderat ist mit der obengenannten Vorgehensweise einverstanden. Der
Umfang der Maßnahme soll, wie oben festgelegt, vom Ingenieurbüro ausgeschrieben werden.
Bauantrag; Bauantrag zum Dachgeschossausbau,
Dachstuhlsanierung und Einbau einer Schleppgaube auf
Fl.Nr. 579/1 Gemarkung Schalldorf in Schalldorf, Mühlweg
Durch die Baumaßnahme (teilweiser Ausbau des Dachgeschosses, Einbau einer ca.
3 m breiten Schleppgaube, Erneuerung einzelner Sparren und Dachisolierung) entsteht eine weitere Wohneinheit. Hierfür sind zwei Garagenstellplätze nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.
Interkommunale Zusammenarbeit in der Breitbanderschließung
Der Gemeinderat der Gemeinde Emmering beschließt, mit der Gemeinde Tuntenhausen im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms nach der Breitbandrichtlinie,
in Kraft getreten am 09.07.2014, interkommunal zusammenzuarbeiten, die hierzu
nötigen Planungen miteinander abzustimmen und das Auswahlverfahren in engem
zeitlichen Zusammenhang mit der Gemeinde Tuntenhausen unter Hinweis auf das
dortige Erschließ-ungsgebiet durchzuführen.
Beschluss:
Mit der Gemeinde Tuntenhausen wird hierfür eine schriftliche Vereinbarung („Einfache Arbeitsgemeinschaft“ nach § 4 KommZG) geschlossen.
Antrag an den Gemeinderat Emmering zur Ablehnung der
Abkommen um Freihandelsverträge (TTIP, CETA und TISA)
Mit E-Mail vom 04.11.2014 incl. Anlage (Beschluss der Bürgermeister des Kreisverbandes Roth des Bayerischen Gemeindetages), das dem Gemeinderat zugemailt
wurde, wird folgender Antrag gestellt:
„Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat Emmering lehnt die Abkommen TTIP, CETA und TISA ab. Es handelt sich bei den Abkommen um Handelsverträge, die einen massiven Eingriff in
die kommunale Selbstverwaltung darstellen. Die Gemeinde Emmering wird diese
ablehnende Haltung in geeigneter Weise gegenüber dem Gemeindetag, der Landes- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich machen.
Stattdessen sollen sich die politischen Gremien für ein alternatives Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission in der Handelspolitik einzusetzen, bei dem
auch die kommunalen Spitzenverbände in die Verhandlungen mit einbezogen werden. Der Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge unter Einschluss der öffentlichen
Dienstleistungen (zum Beispiel Wasserversorgung und Abfallentsorgung) soll vom
Geltungsbereich des Freihandelsabkommens ausgeschlossen werden. Die Gemeinde
Emmering lehnt Schiedsgerichtsverfahren ab, die keiner gerichtlichen Überprüfung
unterzogen werden können. Begründung: Nach dem Scheitern der globalen Liberalisierungsbestrebungen innerhalb der Welthandelsorganisation WTO, plant die
Europäische Union derzeit eine neue Generation von Freihandelsabkommen:
- das derzeit weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelte Handelsund Investitionsabkommen zwischen EU und USA (TTIP),
- das bereits unterzeichnete Handelsabkommens mit Kanada (CETA),
- ein multilaterales Abkommen zum „Handel mit Dienstleistungen“ (Trade in Services Agreement – TISA).
Ein Abschluss dieser Abkommen würde auch die Gemeinde Emmering betreffen:
1. Handelsabkommen, die das Regelungs- und Entscheidungsrecht der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge achten, müssten die Möglichkeiten der
14 – VG-Aßling · Februar 2015
Kommunen bewahren, öffentliche Dienste wie z.B. Trinkwasserversorgung zu
erhalten, wiederzubeleben, zu rekommunalisieren, auszuweiten und neu zu
schaffen. Vom Geltungsbereich der Vorschriften zur Marktöffnung sowie von
Investitionsschutzklauseln in solchen Abkommen müssen sie umfassend und
explizit ausgenommen sein. Sowohl die TTIP als auch das CETA genügen diesem
Anspruch nicht. Eine besondere Bedrohung stellt das TISA dar, das eine weitgehende Kommerzialisierung öffentlicher Dienstleistung erreichen möchte. Es
darf nicht passieren, dass bestehende europäische Umwelt-, Gesundheits- und
Sozialstandards künftig als „Investitionshemmnisse“ von einem Schiedsgericht
ausgehebelt werden können.
2. Die Landwirtschaft in Nordamerika arbeitet unter völlig anderen Bedingungen
als im Landkreis Ebersberg mit seinen bäuerlichen Strukturen. Sie durch eine
Marktöffnung für Agrarprodukte in direkte Konkurrenz zu setzen würde die regionale Landwirtschaft ernsthaft bedrohen. Dabei ist irrelevant, ob eine Marktöffnung durch eine Harmonisierung von Standards und Verfahren, eine gegenseitige Anerkennung von Standards oder eine Senkung oder Abschaffung von
Zöllen erreicht wird.
3. Ein explizites Ziel der amerikanischen Verhandlungsführer in den Verhandlungen
über die TTIP ist eine Öffnung des europäischen Markts für Lebensmittel, die mit
Gentechnik, Wachstumshormonen oder in der EU nicht zugelassenen Pestiziden
produziert wurden. Der Landkreis Ebersberg ist ein gentechnikfreier Landkreis.
Eine Verhandlung der europäischen Gesetzgebung in diesem Bereich ist nicht
akzeptabel.
4. Bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP ist dafür Sorge zu tragen, dass bestehende europäische Umwelt-, Gesundheits- und Sozialstandards
künftig nicht als „Investitionshemmnisse“ von einem Schiedsgericht ausgehebelt
werden können.“Nach Diskussion fasst der Gemeinderat den
Beschluss:
Der Gemeinderat Emmering lehnt die Abkommen TTIP, CETA und TISA ab. Es handelt sich bei den Abkommen um Handelsverträge, die einen massiven Eingriff in
die kommunale Selbstverwaltung darstellen. Die Gemeinde Emmering wird diese
ablehnende Haltung in geeigneter Weise gegenüber dem Gemeindetag, der Landes- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich machen.
Stattdessen sollen sich die politischen Gremien für ein alternatives Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission in der Handelspolitik einsetzen, bei dem auch
die kommunalen Spitzenverbände in die Verhandlungen mit einbezogen werden.
Der Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge unter Einschluss der öffentlichen
Dienstleistungen (zum Beispiel Wasserversorgung und Abfallentsorgung) soll vom
Geltungsbereich des Freihandelsabkommens ausgeschlossen werden. Die Gemeinde
Emmering lehnt Schiedsgerichtsverfahren ab, die keiner gerichtlichen Überprüfung
unterzogen werden können. Jeder Bürger hat auch die Möglichkeit sich einer onlinePetition gegen die Abkommen anzuschließen.
Informationen
Ausstattung der Asylbewerber mit Stirnlampen und Warnwesten
Der Bürgermeister stellte im Gemeinderat kurz den Antrag einer Bürgerin vor, in dem
für die Asylbewerber Stirnlampen und Warnwesten gefordert werden. Als Gründe
führt Sie u. a. aus, dass die Asylbewerber dunkel gekleidet sind, die Fahrräder ohne
Beleuchtung sind (Asylbewerber schlecht zu erkennen). Dies stellt daher eine Gefahr
für den Straßenverkehr dar. Ein Gemeinderatsmitglied informierte den Gemeinderat, dass die Asylbewerber bereits Warnwesten bekommen haben.
TSV Emmering; Antrag auf Rückerstattung der Sportplatzpacht
Der TSV Emmering hat mit Schreiben vom 05.11.2014 die Rückerstattung der Sportplatzpacht für das Jahr 2014 beantragt. Der Verein bittet, wie vereinbart, die entrichtete Pacht in Höhe von 409,03 € wieder als Spende zu erstatten, da der Sportplatz
in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten wurde. Der Gemeinderat ist mit der
Erstattung einverstanden.
Spende Bayernwerk AG, Regensburg
Der Bürgermeister hat eine Spende der Firma Bayernwerk AG über 500,00 € für einen
sozialen Zweck in der Gemeinde Emmering erhalten. Die Gemeinderatsmitglieder
sollen sich Gedanken über eine mögliche Verwendung machen.
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am unsinnigen Donnerstag, 12.02.2015
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VG-Aßling · Februar 2015 – 15
Gemeinde Frauenneuharting
Bürgermeister Dr. Eduard Koch
Tel. 08092/ 1898 · Handy 0151/ 61 900 470
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten
Gemeindekanzlei in Frauenneuharting
Dorfstr. 3, 83553 Frauenneuharting
mittwochs 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Tel. 08092/ 1898 · Fax 08092/ 8517938
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die Standplätze sauber!
Öffnungszeiten Wertstoffhof Rauth:
Fr.: 13.00 Uhr – 15.00 Uhr · Sa.: 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Die Gemeinde Frauenneuharting sucht für
das Integrative Kinderhaus in Frauenneuharting zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Die Gemeinde Frauenneuharting sucht für das Integrative Kinderhaus in Frauenneuharting ab 01.09.2015
eine/n Erzieher-Praktikant/in für das erste oder
zweite Jahr des sozialpädagogischen Seminars, Vollzeit 39 Std.
Unser integratives Kinderhaus besteht aus einer Krippengruppe, einer Kooperationsgruppe, zwei Kindergartengruppen und einer Hortgruppe. Wir arbeiten
ganzheitlich, situationsorientiert und teiloffen.
Sind Sie teamfähig, flexibel, kooperationsbereit,
motiviert, kreativ und haben Ihr Herz am rechten Fleck?
Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an:
Verwaltungsgemeinschaft Aßling · Bahnhofstraße 1 · 85617 Aßling
Für weitere Fragen steht Ihnen
Frau Wechselberger (Kinderhausleitung) unter Tel. 08092 / 6732
sowie Frau Jahnke (Personalabteilung) unter Tel. 08092 / 819457
gerne zur Verfügung!
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in der Kommunalpolitik
eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in
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eine/n Kinderpfleger/in Stundenrahmen: 25 Std. – 39 Std.
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Die Zahlung richtet sich nach dem TVöD.
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16 – VG-Aßling · Februar 2015
Für sein langjähriges Engagement in der Kommunalpolitik wurde Simon Ossenstetter von Innenminister Herrmann ausgezeichnet. Er ist seit mehr als 18 Jahren
Gemeinderat von Frauenneuharting und zudem in der zweiten Periode als Kreisrat
im Kreistag von Ebersberg. In der letzten Sitzung des Jahres 2014 des Gemeinderats
Frauenneuharting wurde Hr. Ossenstetter die Urkunde durch Bürgermeister Koch
überreicht, verbunden mit einem Dank für seine geleistete Arbeit und sein kenntnisreiches Engagement für die Gemeinde.
Aus dem Gemeinderat
Sitzung am 20.11.2014 – Auszug aus dem Sitzungsprotokoll
Vollzug der Baugesetze; Ergänzungssatzung „Frauenneuharting“ für die Fl.Nr. 298 Gemarkung Frauenneuharting
nach Art. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Verfahren nach §
34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren: Behandlung der nach § 3 Abs. 2 BauGB und
§ 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung und Beteiligung
der Fachbehörden) eingegangenen Stellungnahmen
Der Gemeinderat Frauenneuharting hat in seiner Sitzung am 25.07.2013 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Frauenneuharting“ für die Fl.Nr. 298 Gemarkung
Frauenneuharting beschlossen. Der Satzungsentwurf mit Begründung, jeweils in der
Fassung vom 31.07.2014 wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB vom
20.08.2014 – 23.09.2014 öffentlich ausgelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an den
amtlichen Gemeindetafeln am 12.08.2014 hingewiesen. Diese Unterlagen wurden
den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben
vom 12.08.2014 zugesandt mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 23.09.2014.
Weiteres Vorgehen
Bei den beschlossenen Änderungen zu den Anregungen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange handelt es sich um redaktionelle Ergänzungen, die keine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich machen. Von Architekten sind diese redaktionellen Änderungen/Ergänzungen in eine neue
Fassung mit Datum vom 20.11.2014 einzuarbeiten, die dem Gemeinderat noch vorzulegen ist. Dem Gemeinderat ist außerdem noch die notarielle Beurkundung der persönlich
beschränkten Dienstbarkeit zur Aufwertung der Ausgleichsflächen vorzulegen.
Keine Beschlussfassung
Kinderhaus Frauenneuharting;
Änderung des Auftrags zur Gebäudereinigung
Ein Hygieneplan wurde vom Kindergarten ausgearbeitet bzw. überarbeitet. Mit einer Neukalkulation der Reinigungsarbeiten ergab sich ein Mehraufwand von einer
halben Stunde täglich. Dieser Mehraufwand kommt zustande, weil manche Bereiche anstatt 1 x wöchentlich, jetzt 5 x wöchentlich gereinigt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Anpassung der täglichen Reinigung um 1/2 Stunde pro
Tag und damit 2.500 € pro Jahr (bei 220 Arbeitstagen) zu und ermächtigt den Bürgermeister, je nach Notwendigkeit, eine Grundreinigung (1.100 € netto) und bis zu
zwei Fensterreinigungen (je 650 € netto) pro Jahr in Auftrag zu geben.
MusiKita im Betreuungsjahr 2014/15
Für die Fortführung der 2012 im Kinderhaus eingeführten Musikalischen Früherziehung „MusiKita“ wurde für das Betreuungsjahr 2014/2015 eine Vereinbarung zur
musikpädagogischen Kooperation mit der Musikschule im Zweckverband Kommunale Bildung abgeschlossen. Der Personalkostenerstattungsbetrag für 2 Gruppen,
der durch Elternbeiträge (7,00 €/Monat) finanziert wird, beträgt 3.600,00 €.
Keine Beschlussfassung
GRASS 21; Antragstellung zum neuen Bundesprogramm
„Demokratie leben“
Das Bundesprogramm „Demokratie leben – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt
und Menschenfeindlichkeit (2015 – 2019)“ ist das Nachfolgeprogramm von „Toleranz fördern – Kompetenz stärken (2011 – 2014)“ und hat zum Ziel, ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene zu fördern. Vereine, Projekte und Initiativen werden unterstützt, die
sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen und insbesondere gegen
Rechtsextremismus und Antisemitismus arbeiten. Darüber hinaus können auch andere Formen von Demokratie- und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, von
politisierter oder vorgeblich politisch bzw. vorgeblich religiös legitimierter Gewalt,
von Hass und politischer Radikalisierung Gegenstand präventiver Arbeit und damit
Gegenstand der Förderung durch das Bundesprogramm sein.Fördervoraussetzung
ist eine kommunale Gebietskörperschaft ab einer Mindestgröße von 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Aus diesem Grund schlossen sich die Gemeinden Aßling,
Emmering und Frauenneuharting sowie die Stadt Grafing zusammen.
Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist die Erbringung von Eigenanteilen
durch die Kommune. Eigenanteile sind die Bereitstellung von kommunalem Personal sowie von Sachmitteln, dies könnte durch den Jugendpfleger der VG Aßling,
Herrn Mehl, abgedeckt werden. Die Finanzierung der Förderung des Aktions- und
Initiativfonds wird im Jahr 2015 zu 100% vom Bundesprogramm gedeckt, ab dem
Förderjahr 2016 erfolgt eine Mitfinanzierung durch die Kommunen:
2016 und 2017: mindestens 20% der Bundesmittel/Kalenderjahr
2018 und 2019: mindestens 40% der Bundesmittel/Kalenderjahr.
Anmeldefrist für dieses Förderprogramm war der 24.10.2014.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Teilnahme am Bundesprogramm „Demokratie leben – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ zu.
Windelsack für Neugeborene, Senioren und Behinderte
Aus der Bevölkerung kam der Wunsch, dass die Gemeinde für Neugeborene kostenlose Müllsacke zur Verfügung stellt, um den vermehrten Abfall aufgrund von Windeln besser handhaben zu können. In einer ersten Diskussion des Gemeinderates am
23.10.2014 wurde die Meinung vertreten, dass erstens auch Behinderte und ältere
Leute mit einzubeziehen sind, und dass zweitens auf jeden Fall die Selbstkosten der
Gemeinde gedeckt sein müssten. Die Berechnung der Selbstkosten zeigt, dass ein Umstieg auf eine größere bzw. zusätzliche Mülltonne bereits ohne die Berücksichtigung
von Verwaltungsausgaben für die Berechtigungsprüfung und Kennzeichnung der
Müllsäcke als Windelsäcke, die Prüfung der Berechtigung oder die Ausgabe der Säcke
billiger als zusätzliche Müllsäcke ist. Der Wechsel der Mülltonnen (z. B. von 80l auf 120l)
kann kurzfristig und unbürokratisch in der Geschäftsstelle in Aßling erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat lehnt die kostenlose Ausgabe von Windelsäcken ab und schlägt allen betroffenen Personen und Familien vor, ggf. für diese Zeit den vermehrten Abfall
durch eine größere oder zusätzliche Mülltonne zu entsorgen.
Informationen
Abwasserbeseitigung; Abwasserkänale: Spülung und Kamerabefahrung
Die Untersuchung der Abwasserkanäle im Ort Frauenneuharting ist abgeschlossen.
Es ist geplant, die Abwasserkanäle in den einzelnen Ortsteilen turnusmäßig alle 5
Jahre zu spülen und alle 10 Jahre eine Kamerauntersuchung durchzuführen.
Keine Beschlussfassung
Abfallbeseitigung; Gelber Sack
DSD wäre zu einer 14-tägigen Abholung der gelben Säcke bereit, wenn sich alle
Landkreisgemeinden an diesem System beteiligen.
Die Gemeinde Frauenneuharting würde dies begrüßen.
Keine Beschlussfassung
Schule Frauenneuharting; Balancierparcours für Pausenhof
Der Bürgermeister berichtete von der Einweihung des Balancierparcours und übermittelte den Dank der Schüler.
Keine Beschlussfassung
Aus dem Gemeinderat
Sitzung am 11.12.2014 – Auszug aus dem Sitzungsprotokoll
Vollzug der Baugesetze; Ergänzungssatzung „Frauenneuharting West“ für die Fl.Nr. 169 Teilfläche Gemarkung Frauenneuharting nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Behandlung der nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der
Fachbehörden und öffentliche Auslegung) eingegangenen Stellungnahmen
Der Gemeinderat Frauenneuharting hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Frauenneuharting West“ für die Fl.Nr. 169 Gemarkung
VG-Aßling · Februar 2015 – 17
Frauenneuharting beschlossen. Der Satzungsentwurf mit Begründung, jeweils in der
Fassung vom 25.09.2014 wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB vom
10.10.2014 – 12.11.2014 öffentlich ausgelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an den
amtlichen Gemeindetafeln am 02.10.2014 hingewiesen. Diese Unterlagen wurden den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom
02.10.2014 zugesandt mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 12.11.2014.
Weiteres Vorgehen
Bei den beschlossenen Änderungen zu den Anregungen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (Landratsamt Ebersberg, Naturschutz) handelt es sich
um redaktionelle Ergänzungen, die keine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich machen. Von Landschaftsarchitekt
Michael Haas, Grafing, sind diese redaktionellen Änderungen/Ergänzungen in eine
neue Fassung mit Datum vom 11.12.2014 einzuarbeiten. Dies ist bereits geschehen,
die neue Planfassung liegt dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung zur Ansicht
und Begutachtung vor. Der Satzungsbeschluss könnte gefasst werden.
Satzungsbeschluss
Die Ergänzungssatzung„Frauenneuharting West“ in der Planfassung vom 11.12.2014
einschließlich Begründung, ebenfalls in der Fassung vom 11.12.2014, wurde nach
Maßgabe der vorstehend gefassten Beschlüsse vom 11.12.2014 redaktionell ergänzt/geändert. Der Gemeinderat der Gemeinde Frauenneuharting beschließt den
von Landschaftsarchitekt Michael Haas, Grafing, ausgearbeiteten Entwurf zur Ergänzungssatzung „Frauenneuharting West“ in der Fassung vom 11.12.2014 einschließlich der redaktionellen Änderungen/Ergänzungen als S a t z u n g .
Bauantrag zur Umnutzung des bestehenden landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes in ein
Dreifamilienhaus durch Abbruch und Wiederaufbau auf
Fl.Nr. 2357 Gemarkung Frauenneuharting in Baumberg
Dem Bauantrag geht der genehmigte Vorbescheid V-2014-818 vom 13.11.2014 vo-
18 – VG-Aßling · Februar 2015
raus. Diesem wurde in der Sitzung am 03.04.2014 das gemeindliche Einvernehmen
erteilt. Nach Abbruch eines landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes
soll an gleicher Stelle ein Dreifamilienhaus errichtet werden. Drei Stellplätze werden
auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Das anfallende Schmutzwasser wird nach
einem vom privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft erstellten Gutachten
entsorgt. Der Anschluss des Baugrundstücks an das gemeindliche Trinkwassernetz
und an die westlich gelegene Gemeindeverbindungsstraße besteht.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.
Abfallwirtschaft; Änderung des Vertrages mit der Firma
Heinz zum 1. Januar 2015
Gegenstand des Vertrages mit dem Müllabfuhrunternehmen Heinz, Moosburg, ist die Bereitstellung von Abfallbehältern und deren Abholung. Das Müllabfuhrunternehmen teilte
der Gemeinde mit Schreiben vom 11.04.2014 mit, dass infolge eingetretener Lohn- und
Kostensteigerungen eine Anhebung der Abfuhrentgelte unvermeidbar ist. Gemäß der
Preisgleitklausel des Entsorgungsvertrages (§ 9) mit der Firma Heinz können die Erfassungsentgelte um 8,40 % erhöht werden. Die eingesetzten Abfallbehälter sind zum Teil
abgeschrieben. Aus diesem Grund fallen nur noch Kosten für die Lieferung neuer bzw. zusätzlich gelieferter Behälter, dem Austausch der defekten Behälter und der Lagerhaltung
für neue Gefäße an. Aufgrund der Verhandlungen legte die Firma Heinz mit Schreiben
vom 20.11.2014 ein neues Angebot vor, durch das sich wegen der Senkung der Behältermieten durch die Erhöhung der Abfuhrentgelte keine höheren Gesamtkosten errechnen.
Im Gegenzug verzichtet die Gemeinde auf die Kündigungsoption zum 31.12.2014.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Müllabfuhrentgelten zum 01.01.2015 gemäß dem
Angebot vom 20.11.2014 der Firma Heinz, Moosburg, zu.
Jahresrückblick
Der Bürgermeister gab einen kurzen Jahresrückblick über die Arbeit im Gemeinderat
ab Mai 2014, bedankte sich bei allen Gemeinderatsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit und lud im Anschluss an die Sitzung die Gemeinderatsmitglieder zum
Jahresabschlussessen ins Bräustüberl nach Stachet ein.
Keine Beschlussfassung
Ehrung für langjährige kommunalpolitische Tätigkeit
Bürgermeister Dr. Eduard Koch überreichte dem Mitglied des Gemeinderates, Herrn
Simon Ossenstetter, eine Dankurkunde zur Anerkennung seiner langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit als Gemeinderat seit 1996 und als Kreisrat seit 2008.
Keine Beschlussfassung
So 15.02.
09.00 Uhr
Sa 21.02.
19.30 Uhr
Sa 28.02.
19.30 Uhr
in Steinkirchen
So 01.02.
09.00 Uhr
Sa 07.02.
19.30 Uhr
So 15.02.
09.00 Uhr
So 22.02.
09.00 Uhr
So 01.03.
19.30 Uhr
Änderungen und Ergänzungen entnehmen Sie bitte dem Gottesdienstanzeiger.
Werktagsgottesdienste
in Aßling
in Niclasreuth
in Holzen
in Emmering
in Frauenneuharting
Gottesdienste im Februar 2015
in Jakobneuharting
für Aßling, Emmering, Frauenneuharting, Dorfen und Steinkirchen
in Tegernau
Wochenendgottesdienste
in Lorenzenberg
in Aßling
in Emmering
in Frauenneuharting
in Dorfen
Sa
So
So
So
So
So
01.02.
08.02.
18.30 Uhr
10.15 Uhr
09.00 Uhr
10.15 Uhr
09.00 Uhr
19.00 Uhr
in Steinkirchen
s Layout, Satz und Gestaltung
s Fotografie
08.00 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
19.00 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
19.30 Uhr
Besondere Ereignisse und kirchliche Feste:
Seniorennachmittage
in Aßling und in Frauenneuharting im Pfarrheim am Di 03.02. jeweils um 14 Uhr
Fortsetzung auf Seite 20
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Unsere Leistungen
jeweils Di
Fr 27.02
Fr 13.02.
Di 10.02.
Mi 18.02.
Di 03.02.
Mi 18.02.
Di 24.02.
Do 05.02.
Do 19.02.
Do 12.02.
Do 26.02.
Mi 04.02.
Mi 25.02.
Mi 11.02.
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VG-Aßling · Februar 2015 – 19
Fortsetzung von Seite 19
Blasiussegen und Kerzenweihe im Pfarrverband
jeweils bei den Gottesdiensten am Wochenende 31.01./01.02.
Evang. – Luth. Kirchengemeinde
Dekanats-Jugendgottesdienst
am Sonntag 08.02. um 19.00 Uhr in der Kuratiekirche Dorfen
Kreuzfeldweg 8
„Ball der Vereine“
in Steinkirchen am Samstag 14.02. um 20 Uhr im Gasthaus Rauth
Kindergottesdienste
in Aßling Sa 21.02., 16.00 Uhr
in Steinkirchen, So 08.03., 10.15 Uhr
in Emmering, Sa 07.02., 16.00 Uhr
in Lorenzenberg, So 22.02., 10.15 Uhr
in Frauenneuharting, So 01.03., 10.15 Uhr
Die Klopfer-Kinder vom Büchsenberg haben im Advent 140,-- € gesammelt
und für die Sternsinger „Kinder in Not“ gespendet.
Ein herzliches Vergelt´s Gott dafür.
Pfarrer Jakob Brandl, Pastoralreferentin Maria Gleißl, Gemeindereferentin Anny Schmidtke
Kath. Pfarramt 85617 Aßling, Mitterweg 11, Tel 08092/4512 Fax: 8505395.
Bürozeiten: Mo bis Fr von 8.00 bis 12.00 Uhr
E-Mail: [email protected], Internet: www.pv-assling.de
Mesner: Dieter Hartdegen
Tel.: 84213
Gottesdienste
01.02.
15.02.
9:00 Gottesdienst mit Abendmahl (Strack)
9:00 Gottesdienst (Kajnath)
Senioren
Montags 10:00 Seniorengymnastik
Dienstag, 24.02.
15:00 Seniorenkreis
Kirchenkaffee in Assling
Zeit für einen kurzen Plausch nach dem Gottesdienst bei einer Tasse Kaffee oder Tee
im Gemeinderaum neben der Kirche.
Besondere Veranstaltungen
„Geistliche Abendmusik“
330 Jahre – J.S. Bach und G.Fr. Händel, Arien, Kantaten und Sonaten,
Sonntag, 22.02.2015. 19:00, Christuskirche Glonn
Kirchenvorstand
Sitzung am Donnerstag, 12.02., 19:30, Assling
Meldungen Aßling
Klopf‘o Kinder Hirschbichl
Auch dieses Jahr waren wieder die Hirschbichler Klopf‘o Kinder unterwegs und
brachten eine weihnachtliche Adventsstimmung in die Häuser. Über ihre einstudierten Verse und Lieder freuten sich die Bewohner sehr. Neben Süßigkeiten für die
Kinder kam ein beachtlicher Betrag von 476,50 Euro zusammen! Wir möchten allen Spendern ein herzliches „Vergelt‘s Gott“ sagen!
Dieses Jahr wird das Geld an intensivpflegebedürftige, teils beatmete Kinder des
Kinderhauses „AtemReich“ in München gespendet. Infos unter www.atemreich.de
von links: Sophie Kehr, Julia Ketterl, Magdalena Sedlmeier, Tizian Stellner, Vitus Stellner,
Ronja Stellner.
Auf dem Bild fehlen: Dominik Zacherl und Maxi Killi.
20 – VG-Aßling · Februar 2015
Aßlinger Tafel e.V.
Ein herzliches Dankeschön von der Aßlinger Tafel e.V. an die Firma Simon Riedl
KG in Aßling! Mit einer großzügigen, finanziellen, Spende hat die Fa. Simon Riedl
KG einen schönen Beitrag für die Beschaffung eines neuen Kühlfahrzeuges geleistet.
Danke dafür!
Der Vorstand der Aßlinger Tafel e.V.
10 Jahre Aßlinger Tafel
Am 17.11.2004 fand die erste öffentliche Versammlung zum Zwecke der Gründung
einer Tafel in Aßling statt. Die Caritas Grafing, als Träger der Grafinger Tafel, übernahm
die Trägerschaft, Herr Pöhlmann vom Gewerbeverband Aßling die Schirmherrschaft.
Herr Pöhlmann fand im Kappelsberger Hof, in den Räumen der Firma Posch geeignete Räume und wir fingen in einem kleinen Raum am 4.2.2005 mit der ersten Ausgabe und 25 ehrenamtlichen Helfer an. Bei jeden Wetter wurde draußen aussortiert,
da der Ausgaberaum einfach zu klein war. Mit einem knallgrünen Schubkarren durften wir bei der Familie Kappelsberger immer den Grünabfall entsorgen. Wir hatten
nicht viel aber wir waren einfach nur froh, dass wir anderen Leuten helfen konnten.
Am Anfang fuhren mit unseren eigenen Autos und holten Ware bei den Lieferanten
ab. Durch die gute Zusammenarbeit mit Herrn Maier von der Aiblinger Tafel, öffneten
sich neue Türen. Ein großer Dank an meinen „Tafel-Papa“, der leider verstorben ist.
Wir gründeten einen Verein und lösten uns im Guten von der Caritas und wurden die
Aßlinger Tafel e.V.!
Als eigener Verein durften wir ein eigenes Auto haben: Das Autohaus Kirchseeon
spendete uns einen Ford Kombi und nach kurzer Zeit kauften wir einen kleinen Anhänger dazu. So fingen wir an, unseren Lieferantenkreis auszubauen. Wir bauten
Kontakte zu der Molkerei Bauer nach Wasserburg, zu Lidl nach Rott und auch zu Aldi
nach Rosenheim auf. Euphorisch fuhren wir überall hin, wo es etwas zum holen gab.
Vor 6 Jahren kauften wir unser Kühlfahrzeug, einen Mercedes Vito und waren sehr
stolz. Das erste und einzige Kühlfahrzeug im Landkreis Ebersberg. Somit konnten wir
große Mengen an Ware holen und auch an andere Tafeln verteilen. Da ein sehr guter
Kontakt zum Tafelverband, vertreten durch Herrn Haupka bestand und noch immer
besteht, konnten wir ein vielfältiges Sortiment verteilen. Große Lieferungen von
Haarshampoo „nur für rötliche Haare“, Desinfektionsmittel, Senf, Salatdressing uvm.
Die Aßlinger Tafel als „die Möglichmacher“ !
Zu dieser Zeit hatte Werner Lampl die Schirmherrschaft von Herrn Pöhlmann übernommen, dieser trat aus gesundheitlichen Gründen zurück. Werner war immer
für uns da. Er kam sofort, wenn wir Hilfe brauchten, grillte für unsere Kunden und
schnitt die großen Brotlaibe in seiner Mittagspause für uns auf.
Es war für uns unfassbar, als wir erfuhren, dass Werner schwer krank ist und dann am
Pfingstmontag plötzlich starb.
Herr Bürgermeister Hans Fent unterstützt uns auch immer im Rahmen seiner Möglichkeiten. Er kommt alle 2 Monate und steht unseren Kunden und auch uns für Fragen zur Verfügung.
Wir haben als einzige Tafel eine Kinderbetreuung während der Ausgabezeiten. Mit
den Kindern wird gelernt, gebastelt und gespielt. Die Eltern können sich untereinander austauschen und in Ruhe einkaufen.
Am 5.12. veranstalteten wir unser Benefizkonzert zugunsten eines neuen Kühlfahrzeugs und es war ein voller Erfolg. Das Auto ist bereits bestellt und kommt vorauss.
im April!
De Stianghausratschn Roswitha Spielberger sorgte für einen gigantischen Abend.
Roswitha gründete vor 10 Jahren die Aßlinger Tafel mit und weiß genau, was wir
leisten. Ich möchte noch mal allen Helfern an diesen Abend für den reibungslosen
Ablauf danken.
Ein großer DANK gilt auch allen Helfern, die sehr viele Stunden bei der Tafel verbringen um Ware zu holen, Aussortieren und/oder Auszugeben. Tafelarbeit mit Herz
wird bei uns in Aßling groß geschrieben. Wir haben für unsere Kunden immer ein
offenes Ohr und versuchen zu helfen.
Lieben Gruß und vielen Dank für ALLES
Der Vorstand der Aßlinger Tafel e.V.
Aktion in Aßling bis 28. Februar verlängert
REWE Martin Gruber unterstützt die Handy-Sammelaktion für einen guten
Zweck
Sie bekommen ein neues Smartphone, doch wohin mit dem alten Handy? Oder Sie haben ein defektes Handy und wissen nicht wohin damit? In deutschen Haushalten und
Schubladen liegen einer Statistik zufolge mehrere Millionen Handys nutzlos herum,
die nicht mehr gebraucht oder nicht mehr funktionsfähig sind. Doch für den Verein
zur Förderung des Betreuungshofes Rottmoos, einer Einrichtung für Hörgeschädigte
mit Mehrfachbehinderung, sind sie eine große Hilfe. Auch landen Schwermetalle und
andere Schadstoffe nicht auf im Müll, sondern wertvolle Rohstoffe können zu neuen
Produkten verarbeitet werden. „Nicht nur die Bewohner der Einrichtung für Hör- und
Sprachgeschädigte sondern auch die Umwelt durch ein Recycling profitieren davon,“
so Martin Gruber vom REWE Gruber in Aßling, der den Förderverein durch das Aufstellen einer Sammelbox für gebrauchte Handys unterstützt.
Die Sammelbox steht im Eingangsbereich des REWE-Marktes in Aßling und ist dort
zu den Öffnungszeiten des Marktes für jedermann zugänglich. Wer die Aktion mit
unterstützten möchte, kann bis zum 28. Februar 2015 dort nicht mehr benötigte,
alte oder defekte Handys einwerfen. Auch Akkus und alte Ladegeräte können dort
abgegeben werden.
Wir nahmen Abschied von unserem Schirmherrn und guten Freund Werner Lampl.
Für uns als Tafel war er immer da, stand hinter uns und vor uns gleichzeitig. Wir verloren einen wunderbaren Menschen. Wir werden Dich nie vergessen lieber Werner.
Unsere Tafel bekam dann dank der guten Worte von Hans Eben, den Gemeinderat
Aßling, der Gemeinde und der Kirche die großzügigen Räume im alten Kindergarten.
Überglücklich fingen wir mit der Einrichtung an. Zu dieser Zeit wurden die Schleckerläden geschlossen und wir bekamen von Aßling, durch die Familie Kappelsberger
und von Ebersberg, durch die Familie Otter sehr viele Regale, Einkaufswägen, Plastiktüten uvm.
Die Lehrlinge der Berufsfachschule für Maler in Rosenheim kamen mit 18 Lehrlingen und 2 Lehrern und gestalteten die Räume farblich. Die Farbe wurde uns auch
gespendet. So konnten wir ohne Kosten umziehen. Wir haben einen festen Kostenbeitrag jährlich an die Gemeinde für Strom, etc. abzuführen. Die Räume werden uns
aber ansonsten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Nach Werner Lampl wollten wir einen Schirmherrn haben, der unserer Tafel schätzt
und uns in schwierigen Situationen zur Seite steht. Diesen fanden wir mit Herrn
Landrat Robert Niedergesäss.
VG-Aßling · Februar 2015 – 21
bürgerinitiative tetra-freies assling
Was wir wollen – warum wir uns gegründet haben
Beim Tetra-Funk handelt es sich um eine Funktechnik für Behörden, wie Polizei,
Rettungsdienste und Feuerwehr. In seiner Sitzung am 14. Jan. 2014 hat der Gemeinderat Aßling beschlossen, daß der Funkmast für den Digitalen Behördenfunk innerhalb der dafür vorgesehenen Konzentrationszone Osterholz gebaut wird. Sobald der
Funkmast errichtet ist und der Probebetrieb beginnt, werden wir die Auswirkungen
auf Mensch und Natur beobachten, ggf. Messungen durchführen und unsere Ergebnisse über Jahre hinweg dokumentieren. Wir wollen eine Plattform für Bürger,
Landwirte, Feuerwehrleute, Jäger, Imker, u. a., schaffen, damit diese sich mit gesundheitlichen Veränderungen und naturkundlichen Auffälligkeiten an uns wenden
können. Weitere Informationen folgen.
Bürgerinitiative tetra-freies Aßling, Tel. 84614
und Sierra Leone sagen DANKE !
Liebe Aßlinger Mitbürger, liebe Freunde aus dem Lkr. Ebersberg, liebe Mithelfer aus
ganz Deutschland !
Für Globolab war das Jahr 2014 besonders schwer. Die Anti-Ebola-Hilfe schob
alle anderen Vereinsaufgaben in den Hintergrund; diese furchtbare Krankheit forderte all unsere Konzentration und Kräfte und wir verloren einen guten Freund in
Sierra Leone – unseren Bruder Manuel García Viejo, der im September seinen Kampf
gegen das Virus verlor.
Dennoch: Dank Ihrer Hilfe konnten wir sehr sehr früh reagieren. Lange bevor die
WHO end-lich massiv wurde und zwei Monate schneller als die Bundesregierung
wurden bereits die ersten 500 Schutzanzüge aus Aßling verschickt. Mittlerweile
steht unsere fünfte Hilfslieferung bereit. Dank der Spenden aus Aßling und ganz
Deutschland konnten wir Hilfsleistungen für über 30.000 Euro versenden.
GLOBOLAB und die Menschen in Sierra Leone bedanken sich bei allen Spendern und
bitten Sie die Situation auch weiterhin zu beobachten. Denn: Entwarnung ist noch
lange nicht in Sicht!
Wir wünschen Ihnen ein gesundes neues Jahr!
Reservisten – Kameradschaft Grafing – Ebersberg
Im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.
Programm Februar 2015
Di. 03.02. 19.30 Uhr Monatsversammlung im Vereinslokal Kastenwirt in Grafing
mit Dia-Vortrag von Kamerad Steffen Prokopp über selbst gebaute, gefährliche
Spreng- und Brandfallen, sogenannte IEDs (improvised explosive device) im
Afghanistan-Krieg
Di. 03.03. 19.30 Uhr Monatsversammlung im Vereinslokal Kastenwirt in Grafing
mit Vortrag von Kamerad Robert Loos über das neue Schießausbildungskonzept der
Bundeswehr
Sa. 14.03. 08.00 Uhr traditionelles Pokalschießen mit der US Army Partnerschaftseinheit aus Wiesbaden sowie allgemeines Schützenschnurschießen auf der Standort- Schießanlage in Landstetten; Möglichkeit zum Erwerb von US Schießabzeichen.
Anschließend 18.00 Uhr Siegerehrung in der Maxhofkaserne Starnberg (FA)
Es sind alle aktiven und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr aus Aßling und Umgebung zu den Veranstaltungen herzlich eingeladen. Programmauskünfte in Aßling
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22 – VG-Aßling · Februar 2015
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Neu: Mutter-Kind-Basteln für Kleinkinder ab 2, Montags 10:30 - 11:15 Uhr
Kreativer Nachmittag Donnerstags: Faschingsmasken, Geschenkschachteln verzieren
Nachmittagsbetreuung für Schulkinder, Freitags, Hausaufgaben machen mit Unterstützung, und/oder Basteln, Malen, Werkeln
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Fotographiekurs für Kids
Rhythmik und Trommeln
Der Krieger- und Soldatenverein bedankt sich bei allen Spendern für die Gaben für
die große Tombola an der Weihnachtsfeier des Vereins und wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern des Vereins ein gutes und erfolgreiches Jahr 2015 in
Gesundheit.
Die Vorstandschaft „Klopf-o-geh“
Assling: Der alte Brauch des „Klopf-o-geh“ wurde an zwei Donnerstagen im Advent
von einigen Kindern der 1ten Klasse genutzt um Spenden zu sammeln. Die Kinder
zogen an den beiden Nachmittagen in Assling von Haus zu Haus und liesen mit einigen Versen und einem Lied den alten Brauch auch in Assling wieder aufleben. Der
gesammelte Betrag in Höhe von 270 EUR wurde von den Kindern komplett an die
Kinderkrebshilfe Ebersberg gespendet.
Die Kinderwerkstatt sucht für Bastelarbeiten alte, defekte CD-Scheiben, gerne auch
zerschnittene und zerbrochene. Vielen Dank im Voraus, ich hole sie ab.
Tel: 0151-55376899
Dieses Jahr hat die Landkreisweite Kinderwerkstatt e.V. einen Verpflegungsstand zum
Faschingsumzug in Ebersberg, Verpflegung für Groß und Klein, bitte besucht uns!
Aßling
VDK Aßling
Bei der Weihnachtsfeier des VDK , Ortsverband Aßling, begrüßte der Ortsvorsitzende Manfred Geier die anwesenden Mitglieder sowie die stellvertretende Kreisverbandsvorsitzende Frau Hegemann, Bürgermeister Hans Fent und Ehrenvorsitzenden
Johann Mayer.
Nach der Begrüßung las Frau Röder weihnachtliche Geschichten vor die, abwechselnd
mit besinnlicher Musik der Kupfgraben Musik untermalt wurden. Danach folgte die
Ehrung langjähriger Mitglieder. Die Jubilare Hildegard Stürzer (20 Jahre) ,Pfarrer Konrad Ederer und Peter Koch ( beide 10 Jahre konnten leider nicht teilnehmen.
Kinder von links nach rechts: Rebecca Dippold, Lea Hilger, Sarah Kurz,
Florian Fischbacher; nicht auf dem Bild: Lena und Tom Krappatsch.
Hinter den Kindern steht Frau Helga Bogensperger, welcher das Geld für
die Kinderkrebshilfe übergeben wurde.
Sternsinger in Aßling
Es waren 13 Sternsingergruppen vom 3.-6. Januar unterwegs um für Kinder in Not zu
sammeln. Es wurden über 5420 Euro gespendet.
Ein herzliches „Vergelt`s Gott“ allen Sammlern und Spendern.
Bürgermeister Hans Fent übergab die Urkunde für die 65 jährige Mitgliedschaft an
Herrn Sebastian ( Wastl) Brandmaier
Die Jubilare des VDK Ortsverband Aßling
Ortsvorstand Manfred Geier, Hans Gimperlein (10 Jahre), Kreszentia Moosbauer (25
Jahre), Lore Falter (25 Jahre), Sebastian Brandmaier (65 Jahre) Alma Hallermeier (10
Jahre ), Martin Limberger (10 Jahre), Markus Miether (10 Jahre)
Der Ortsvorsitzende bedankte sich bei den längjährigen VDK Mitgliedern und überreichte den Jubilaren eine Urkunde und ein kleines Präsent.
KfD Dorfen – Vorankündigung
Am 05. Juli 2015 um 10 Uhr feiert die KfD Dorfen, ihr 100-jähriges Bestehen. Zu diesem Fest und dem Festgottesdienst mit gemeinsamen Mittagessen, Kaffee und Kuchen laden wir herzlich ein.
Die KfD Vorstandschaft
VG-Aßling · Februar 2015 – 23
Anmeldung im Berger Spatzennest
Frühjahrsbasar im Dorfgemeinschaftshaus Lorenzenberg!
Die Anmeldung findet jedes Jahr vor Ostern für das kommende Kindergartenjahr
statt, der Anmeldetermin für das Jahr 2015 ist der
Angenommen und angeboten werden gut erhaltene und saubere Baby-, Kinder- und
Jugendbekleidung für Frühjahr und Sommer, Schuhe, Umstandsmode, Kommunionkleidung, Kinderbücher, Spielzeug, Autositze, Fahrräder, div. Kinderfahrzeuge u. v. m..
Donnerstag, der 05.03.15, von 14.00 – 18.00 Uhr.
An diesem Tag nehmen wir uns gerne für Sie und Ihr Kind Zeit. Bei einem persönlichen
Gespräch können Sie sich über unsere Einrichtung informieren, das Team und die
Räumlichkeiten kennlernen. Falls Sie nach Besichtigung unseres Kindergartens Interesse an einer Anmeldung Ihres Kindes haben, händigen wir Ihnen im Anschluss gerne
unser unverbindliches Anmeldeformular aus. Wir freuen uns auf Ihrem Besuch!
Weitere Informationen können Sie auch gerne über unsere Homepage www.kindergarten-lorenzenberg.de entgegennehmen.
->Dieser findet am Samstag, den 07.03.2015 statt. Der Verkauf startet um 11 Uhr
(für Schwangere ab 10.30 Uhr) und endet um 13 Uhr. Die Annahme der Artikel findet am Freitag, den 06.03.2015 von 17-19 Uhr statt und die nicht verkaufte Ware
kann am 07.03.2015 von 15-16 Uhr wieder abgeholt werden.
Die Anmeldung zum Basar kann auch wieder übers Internet erfolgen! Unter www.
krokobox.de kann man sich leicht und einfach registrieren, Artikel erfassen und
Etiketten ausdrucken. Dies erleichtert die Arbeit erheblich! Verkäufer, die ihre
Stammnummer behalten wollen, sprechen bitte direkt mit Kerstin Deininger (Tel.
08092/336836). Wer seine Artikel lieber ohne Internet abgeben will, kann natürlich
weiterhin eine selbst erstellte Liste beilegen.
Vom Verkaufserlös gehen 10% zzgl. 2,00 EUR pro Verkäufer an den Kindergarten „Berger Spatzennest“. Für Kaffee und Kuchen -gerne auch zum Mitnehmen- ist gesorgt.
Veranstalter ist der Förderverein Berger Spatzennest und Junge Familie e.V. zusammen mit dem Elternbeirat des Berger Spatzennest.
Der Elternbeirat vom Berger Spatzennest 14/15: v.l. Anja Buchner, Michaela Anetzberger, Jasmin Capobianco, Tanja Waller, Manuela Fischbacher (Vorsitzende), Veronika
Hilger, Renate Kirschbaum, Maria Oswald
kfd Aßling –
Februarprogramm 2015
Unsinniger Donnerstag, 12. Feb. ab 14.00 Uhr
„Weiberfasching“ – Bunter Faschingsnachmittag für Jung und alt im Aßlinger Gemeindesaal.
Es wäre schön, wenn möglichst viele maskiert
kommen würden - Extra-Programm für Kinder!
Donnerstag, 19. Feb., 19.30 Uhr
Erstes Vorbereitungstreffen für den ökumenischen Weltgebetstag der Frauen,
Evang. Kirche, Kreuzfeldweg 8
(Zweites Vorbereitungstreffen: 5.3.)
Voranzeige:
Freitag, 6. März, 19.00 Uhr, Pfarrzentrum Aßling „Begreift ihr meine Liebe“ Weltgebetstag der Frauen von den Bahamas (gemeinsam mit den kfd-Gruppen aus
dem Pfarrverband Aßling). Anschließend sind alle zum gemütlichen Beisammensein mit landestypischen Essen eingeladen.
Förderverein Berger
Spatzennest und Junge
Familie e.V.
Buntes Faschingstreiben im Dorfgemeinschaftshaus Lorenzenberg!
->Der Teeniefasching, für alle Kids von 10-14 Jahren, findet am 31.01.2015 von
18.30 Uhr bis 21.30 Uhr statt.
->Der Kinderfasching ist am 01.02.2015 von 14 bis 17 Uhr (Ei--Erwachsene.
Auf eine lustige Faschingsgaudi mit vielen Teilnehmern freut sich der Förderverein
Berger Spatzennest und Junge Familien e.V.
24 – VG-Aßling · Februar 2015
Neu in der Gemeindebücherei
Ken Follett: Kinder der Freiheit
Roman
Auch nach dem Ende des 2. Weltkriegs
ist die Welt nicht zur Ruhe gekommen.
Mitten in Berlin wird eine Mauer gebaut, durch die Ost und West getrennt
und das Leben von Millionen Familien
zerstört wird. In den USA treten die
Schwarzen für ihre Rechte ein. Auch
sie nehmen in Kauf, dafür mit dem Leben zu bezahlen. Sie kämpfen mit dem
Mut der Verzweiflung, während eine
Auseinandersetzung zwischen USA
und Sowjetunion die Welt an den Rand
eines Atomkriegs führt. An diesen und
anderen Schauplätzen wird das Leben
der Politiker und Bürger zunehmend
statt durch Vertrauen durch Misstrauen
bestimmt. Die Personen dieses Romans erleben hautnah, was dies für ihr Leben und
den Frieden in der Welt bedeutet.
Jean-Luc Bannalec: Bretonisches Gold
Kriminalroman
In den Salzgärten auf der GuérandeHalbinsel in der Bretagne liegt der Veilchenduft des Fleur de Sel in der Luft, von
dem die alten Salzbauern erzählen, er erzeuge bisweilen Wahnvorstellungen. So
kommt es Kommissar Dupin tatsächlich
vor, als plötzlich auf ihn geschossen wird.
Dabei wollte er sich in den Salinen nur
nach ein paar mysteriösen Fässern umsehen, auf die ihn eine Journalistin hingewiesen hatte. Doch sie verschwindet
spurlos. Für Dupin beginnt eine atemberaubende Ermittlung, bei der er auf eine
energische Kommissarin, aber auch auf
falsche Alibis, harte Interessenskonflikte
und dramatische Zerwürfnisse stößt.
Außerdem neu in der Gemeindebücherei:
Kristina Magdalena Henn u. Lea Schmidbauer: Ostwind – Rückkehr nach
Kaltenbach ( für Kinder ab 10 J.)
Mika verbringt die Sommerferien bei ihrer Oma und ist glücklich, wieder bei ihrem
Pferd Ostwind zu sein. Doch sie entdeckt, dass Ostwind nachts oft von der Koppel
verschwindet…. .
Niclasreuther Kinder klöpfeln für den guten
Zweck
Einem alten Brauch entsprechend sind die Niclasreuther Kinder wieder von Haus zu
Haus gezogen, um das alte „Klopf-o-Lied“ zu singen. Die Niclasreuther zeigten sich
großzügig und gaben neben vielen Süßigkeiten und Obst für die Kinder einen ansehnlichen Geldbetrag als Spende. Wie jedes Jahr wird dieses Geld für einen guten
Zweck verwendet.
Anmeldetage in den Kindertagesstätten der
Verwaltungsgemeinschaft Aßling
Die Anmeldetage der Kindertagesstätten in der Verwaltungsgemeinschaft Aßling
finden in den Monaten Februar und März 2015 in den einzelnen Häusern statt. An
diesen Tagen heißen die Einrichtungen alle interessierten Familien herzlich willkommen. Die Eltern haben die Möglichkeit, die Räumlichkeiten zu besichtigen und das
pädagogische Personal informiert über die jeweiligen Tagesabläufe, Konzeptionen
und Rahmenbedingungen.
Die Anmeldezeiten der einzelnen Kindergärten sind wie folgt:
AWO Kindergarten
„Villa Kunterbunt“:
Die Spende von 350,00 EUR ging an die Aßlinger Tafel e. V., wovon Lebensmittel wie
z. B. Konserven, Reis, Mehl gekauft werden können, welche Sie ansonsten nicht erhalten.
Die Vorstandschaft der Aßlinger Tafel bedankt sich nicht nur bei den Spendern: „Ein
besonders großes Lob und Dank an alle Kinder, die wieder mit großer Freude bereit
waren, trotz Regen und Kälte mehrere Stunden beim Klöpfeln unterwegs zu sein.“
Haus für Kinder St. Georg
(Kindergarten/Krippe):
Haus für Kinder St. Pankratius
in Emmering
(Kindergarten/Krippe):
Gemeindekindergarten
„Spatzennest“ Lorenzenberg:
Tag der offenen Tür am Sonntag, 01.03.2015
von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Anmeldung Montag, 02.03.2015 von 8:00 –
17:30 Uhr
„ Tag der offenen Tür “
mit Anmeldung am
Dienstag, 03. März von 9.00 - 16.00 Uhr
„ Tag der offenen Tür “
mit Anmeldung am
Donnerstag, 05. März von 9.00 – 15.00 Uhr
„Schnuppernachmittag“ zum Kennenlernen der
Einrichtung mit Möglichkeit zur Anmeldung:
Donnerstag, 05.03.2015 von 14.00 – 18.00 Uhr
„Tag der offenen Tür“ am Samstag, 28.02.2015
von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr;
Integratives Kinderhaus
Frauenneuharting
Es werden Termine vergeben für die Anmeldetage
(Krippe, Kindergarten, Hort): am 03.03. und 04.03.2015 – auch telefonische
Terminvereinbarung möglich unter 08092 / 6732
Spielgruppe Emmering
Mit dem Motorrad zum Baikalsee
Franz Schweiger jun. erzählt von seiner dreimonatigen Reise
mit Spezl Ludwig von Aßling in die Mongolei, inklusive Rahmen- und
Knochenbrüchen, illustriert mit vielen schönen
Bildern von Mädchen und Maschinen.
Am Freitag, dem 20. Februar, um 20:00 Uhr im Wirtshaus Rauth
in Steinkirchen - kosten tut‘s nix.
Anmeldung
Mittwoch, 15.04.2015
von 11:00 – 13:00 Uhr
Klöpfer-Trupp
An den 3 Donnerstagen vor Weihnachten machte sich ein Klöpfer-Trupp auf den Weg, um
in Schalldorf und Umgebung für einen guten Zweck anzuklopfen. Die Klöpfer Dominik
und Lukas Köck, Simon und Thomas Linhart, sowie Kristina und Veronika Rott spendeten ihren Erlös in Höhe von EUR 710,-- zu einem Teil von EUR 410,-- zur Unterstützung
von Bauarbeiten bei der Schalldorfer Kapelle und EUR 300,-- als Hilfe für Westafrika im
Kampf gegen Ebola. Allen Spendern sei hiermit nochmals für ihre verständnisvolle Aufnahme der Klöpfer sowie ihre Großzügigkeit ein herzliches Vergelt´s Gott gesagt.
Im Bild von links nach rechts: Lukas Köck, Thomas Linhart, Veronika Rott, Dominik Köck,
Simon Linhart und Kristina Rott
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26 – VG-Aßling · Februar 2015
Jugendnachrichten VG-Aßling, Februar 2015
Schandicup
Zum traditionellen Schandicup 2015 lädt die Jugendpflege der VG-Aßling, Ebersberg
und Grafing zusammen mit der Polizeiinspektion Ebersberg alljährlich interessierte
Jugendmann-schaften herzlich ein!
Samstag, 11.April 2015 von 8.00 bis 17.00 Uhr
Dr. Wintrich-Halle in Ebersberg
Viele Gegner aus den Vorjahren kommen wieder, um sich im fairen fussballerischen
Wettstreit zu messen. Wir freuen uns auf eure baldige Anmeldung mit Mannschaftsnamen und Mannschaftskapitän! Wie immer gibt es ein verbindliches Vortreffen im
Grafinger Schülercafé „Chaxter“ am S-Bahnhof Grafing-Stadt eine Woche vorher. Auf
die Sieger warten attraktive Preise!
Fasching
Wir feiern Fasching am Freitag, 13. Februar 2015 im Jugend- und Internetcafé bei
geänderter Öffnungszeit von 16.00 bis 21.00 Uhr!
GRASS21
„DEMOKRATIE LEBEN!“ ist das
Nachfolgeprogramm von „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ
STRÄRKEN“ und hält interessante Neuerungen parat. Neben der weiterhin bestehenden Möglichkeit Fördergelder
zur Extremismusprävention und Demokratiestärkung zu bekommen bildet ein Jugendforum einen weiteren Schwerpunkt. Mit 5.000,-€ Fördergeldern ausgestattet können
Jugendliche in Eigenregie entscheiden für welche Aktivitäten zur lokalen Unterstützung vorbeugender Jugendarbeit sie das Geld einsetzen wollen. Nähere Informationen
gibt es bei der Jugendpflege der VG Aßling.
Studienreise im Herbst
Die Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Aßling veranstaltet nach der Fahrt „auf
den Spuren des 1. Weltkrieges“ eine Studienreise im Herbst 2015 mit den Schülerinnen und Schülern der V 10 auf Einladung unseres Bundestagsabgeordneten Ewald
Schurer nach Berlin. An ausgewählten Orten jugendspezifischer Begegnung und
Bedeutung lernen wir das Berliner Leben kennen. Näheres dazu in einer späteren
Ausgabe der Jugendnachrichten.
Schöne Faschingsferien,
Erwin & Maxi
Am Bahnhof 2 · 85617 Aßling & Schulstr. 1-3 (Grundschule 1. Stock) · JIC-Tel.: 08092-8604875
Fax: 08092-8194-60 · Jugendbüro & Jugendsozialarbeit: Tel.: 08092-863141
„Störungsstelle“ Jugendpflege der VG: +491773871559
E-mail: [email protected] · Homepage: www.jugend-in-assling.de
Koordinierungsstelle des Bundesprogramms
„TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“
Bahnhofstraße 1 · 85617 Aßling · [email protected]
VG-Aßling · Februar 2015 – 27
Aßlinger Trachtler geehrt!
Im Rahmen der Weihnachtsfeier des Trachten-vereins
erhielten 5 langjährige Mitglieder Ehrungen für 25
bzw. 40 Jahre Zugehörigkeit und ausgeschiedene Vorstände ein Buchgeschenk.
Im Bild (v.l.n.r): 1.Vorstand Hans Rossmanith, Renate
Wodok (70. Geburtstag), Anneliese Grasberger (ehem.
Trachtenwart), Willibald Röder jun., Rosmarie Hilger, Martin Reslmaier, Josef Neumeier und Jakob Greithanner. Franz Hilger (ehem. 2.Vorstand) und 2. Vorstand Monika
Schaecke.
(Foto: J. Rossmann)
Der Verein gratuliert ganz herzlich und dankt allen für die jahrelange Treue!
Am Donnerstag, den 05.02.2015 findet die Monatsversammlung um 20.00
Uhr im Gemeindesaal statt.
Vorverkauf zum Trachtentheater:
Vor Ostern gibt es wieder Theater im Aßlinger Gemeindesaal. Zur Aufführung
kommt die amüsante Komödie „Alarm auf Sation 6“ von Ulla Kling.
Theatertermine:
Samstag, 21. März 2015
Sonntag, 22. März 2015
Freitag, 27. März 2015
Samstag, 28. März 2015
Sonntag, 29. März 2015
Preis pro Karte:
20.00 Uhr
19.00 Uhr
20.00 Uhr
20.00 Uhr
19.00 Uhr
7€
Vorverkauf ab 16. Februar bei Gärtnerei Kellerer in Aßling, (Inhaberin Anni
Jirsak) Rosenheimerstr. 14.
Die Vorstandschaft des Trachtenvereins Atteltaler Aßling
Meldungen Emmering
Faschingsvereins Bruckhof
Ab 04.02.15 Aufbau Höllische Nacht
07.02.15 Höllische Nacht in Bruckhof beim Wirt
Trachtenverein Emmering
Am 07.02.15 findet das Faschingskranzl der Emmeringer Aktiven im Vereinsheim in Bruckhof statt. Eingeladen sind alle die Rang und Namen haben zum „Glamourkranzl“ (Moto). Beginn ist um 20.00 Uhr. Es gibt Einlagen und ein Buffet. Für
Unterhaltung sorgen die Saunaboarischen.
Am 28.02.15 um 20.00 Uhr findet das 30jährige Theater-Jubiläum in der Weinstube beim Wirt in Bruckhof statt. Eingeladen sind alle ehemaligen Theaterspieler
und alle Vereinsmitglieder und Könner des Trachtenvereins Emmering. Wer noch
Fotos von früheren Theaterstücken des Trachtenvereins Emmering hat, bitte bei Thomas Bayer melden.
28 – VG-Aßling · Februar 2015
Die BÜRGER FÜR EMMERING
laden ganz herzlich zum Fischessen am Aschermittwoch, 18.02.2015 um
19:30 Uhr beim Bichler ein. Gemütliches Beisammensein mit aktuellen Informationen aus dem Gemeinderat und der Möglichkeit, Fragen an unseren Bürgermeister
und unsere Gemeinderäte zu stellen.
Fischbestellung bitte bis 10.02.2015 an: [email protected]
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Gemütliches Beisammensein
am Freitag,20. Februar 2015 um 14.00 Uhr im Landgasthof Bruckhof
Alle Mitglieder, Freunde und Gönner sind herzlich eingeladen. Auch Nichtmitglieder
sind stets willkommen!
Josef Kiermaier, 1. Vorsitzender
Kath. Frauengemeinschaft
Emmering
Programm Februar 2015
Herzliche Einladung an alle Frauen:
Mo. 02.02.15 13.00 Uhr Lichtmeßandacht in der Kirche in Kronau, anschl. Einkehr
im Cafe Pronberger, Tuntenhausen
Mitfahrgelegenheit ab Kronau!
Do. 12.02.15 13.30 Uhr Faschingskranzl beim Wirt in Bruckhof
Auf eine zahlreiche Teilnahme freut sich die Vorstandschaft der kfd Emmering.
Klöpfeln
Auch in diesem Jahr sind
die Kronauer Kinder am
letzten Donnerstag vor
Weihnachten zum Klöpfeln von Haus zu Haus
gezogen und haben den
Bewohnern gute Wünsche
überbracht. Die Kronauer
bewiesen sich als recht
spendabel und haben
sich sehr über den Besuch
gefreut. Insgesamt konnten 260,--€ an HOME, die
Spendenaktion der Ebersberger Zeitung, überwiesen werden und jedes Kind
erhielt zusätzlich eine grüße Tüte Süßigkeiten.
Vielen Dank, dass dieser schöne alte Brauch
nicht vergessen wird!
Foto, Kinder von links hinten: Seppi Niedermaier, Vinzenz Egger, Johannes Egger, MariaTheresa Huber, Kilian Kling, Magdalena Niedermaier, Jakob Egger
nicht im Bild: Veronika Niedermaier, Sebastian Niedermaier
VG-Aßling · Februar 2015 – 29
Ausbildungsplatz
Die Continentale Bezirksdirektion Klaus Bisl bietet einen
Ausbildungsplatz zur/zum Kauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzen an.
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bitte mit den üblichen Unterlagen – gern auch per E-Mail.
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30 – VG-Aßling · Februar 2015
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VG-Aßling · Februar 2015 – 31
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32 – VG-Aßling · Februar 2015
Meldungen Frauenneuharting
Einladung zum Rehessen
Am Mittwoch, den 4.02.2015 findet um 19:30 Uhr im Gemeindesaal Frauenneuharting das diesjährige Rehessen statt.
Die Jagdgenossen mit Frauen (Grundstückseigentümer mit jagdbarer Fläche) sind
hierzu recht herzlich eingeladen.
Jagdbogen 1: Heilmann Thomas
Jagdbogen 3: Heilmann Christian
Jagdbogen 5: Schöpperle Peter
Jagdbogen 2: Springer Josef
Jagdbogen 4: Mayr Otto
Starkbierfest der Freiwilligen Feuerwehr
Frauenneuharting
Am 28.02.2015 findet ab 19:30 im Feuerwehrhaus Frauenneuharting das alljährliche Starkbierfest statt. Mit Barbetrieb ab 22 Uhr.
Auf zahlreichen Besuch freut sich Ihre Freiwillige Feuerwehr Frauenneuharting.
Künstler a la Hundertwasser
– ein Gemeinschaftsprojekt
von Kindern und Eltern
Länger schon sollten die einfachen Holzplatten an der Hortgalerie „irgendwie anders“ gestaltet werden- am besten natürlich in Eigenregie. Im November war es
dann endlich soweit. Der Plan für eine Wandgestaltung nach Friedensreich Hundertwasser nahm Form an: Mit Unterstützung der Kinder skizzierten, sägten und
malten die Eltern tatkräftig bis in die Abendstunden hinein. Entstanden ist ein unglaubliches Werk an Formen und Farben, das bestimmt auch bei seinem kreativen
Erfinder großen Anklang gefunden hätte. Da fiel es nicht leicht zu warten, bis die
Farben getrocknet waren und die Platten endlich an ihrem vorgesehenen Platz als
Galeriewand eingesetzt werden konnten. Ein herzliches Dankeschön noch einmal an
alle Eltern, die sich mit viel Zeit und Kreativität dem Projekt gewidmet haben!
Programm 2015
So. 01.03.2015 Cirkus Krone
Mo.
30.03.2015
Fr.
01.05.2015
So.
10.05.2015
22.11. bis 25.11.2015
21.11. bis 22.11.2015
Abf.12.30 Uhr Assling Ki (3-11 J)/Erw € 20,00/24,00
Altötting
Alpenrundfahrt
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Vorankündigung:
„Tag der offenen Tür“ im Frauenneuhartinger Kinderhaus: 28.2.2015, von
10 – 13 Uhr. An diesem Tag werden Termine zur Anmeldung für Krippe, Kindergarten
und Hort vergeben (Termine am Dienstag, 3.3.2015 und Mittwoch, 4.3.2015). Sollte
es Ihnen nicht möglich sein, am 28.2. einen Blick in unser Haus zu werfen, können Sie
auch gerne einen Termin zur Anmeldung telefonisch vereinbaren unter 08092/6732.
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VG-Aßling · Februar 2015 – 33
34 – VG-Aßling · Februar 2015
Wasser- und Bodenverband Lampferding Frauenneuharting
Einladung
Zur Mitgliederversammlung am Montag, 09.02.2015, Beginn 10:00 Uhr im
Landgasthof Voglsinger in Tegernau wird herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden über die Verbandsarbeit
2. Kassenbericht und Entlastung der Vorstandschaft
3. Neuwahl eines Schriftführers und Kassiers
4. Informationen des Wasserwirtschaftsamtes
5. Besprechung und Beschlussfassung
6. Wünsche und Anträge
Hinweis: Beschlüsse können ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Verbandsmitglieder gefasst werden.
Mit freundlichen Grüßen, Josef Wimmer, Vorsitzender
Jagdgenossenschaft Frauenneuharting
Nichtöffentliche Jahreshauptversammlung
Am Mittwoch, den 4.03.2015 um 20:00Uhr im Gasthof Voglsinger in Tegernau
Christbaumversteigerung 2015
Der TSV Emmering bedankt sich bei den zahlreichen und freigiebigen Besuchern
der Veranstaltung, darunter auch Bgm. Max Maier und Altbürgermeister Pankraz
Spötzl und insbesondere natürlich bei den zahlreichen Spendern. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen , dass solch traditionelle Veranstaltungen
nicht nur von gesellschaftlicher Bedeutung für das Miteinander in unserer Gemeinde
wichtig sind . Der Erlös dient ausschließlich der Erhaltung, Weiterentwicklung und
Zukunft des Vereins !
*Novellierung aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen erforderlich
TSV Emmering – Vorbereitungsspiele Herren
So 15.02.15, 12:30 Uhr SV Zamdorf II - TSV Emmering
So 22.02.15, 12:30 Uhr VfB Forstinning II - TSV Emmering II
So 22.02.15, 14:30 Uhr VfB Forstinning I - TSV Emmering I
TSV Emmering gewinnt E2-Junioren Hallenturnier in DJK SV Edling
SV Forsting-Pfaffing - TSV Emmering 0:2 (0:1 Seppi Stellner, 0:2 Afschin Mostamandi)
TSV Babensham - TSV Emmering 0:1 (0:1 Dominik Köck)
DJK SV Edling - TSV Emmering 0:1 (0:1 Dominik Köck)
TSV 1880 Wasserburg - TSV Emmering 0:1 (0:1 Alex Schulz)
TSV 1877 Ebersberg - TSV Emmering 1:1 (1:0, 1:1 Seppi Stellner)
Abschlußtabelle:
1. TSV Emmering 13 Punkte, 2. TSV Babensham 8, 3. DJK SV Edling 8, 4. TSV 1880
Wasserburg 6, 5. TSV 1877 Ebersberg 6, 6. SV Forsting-Pfaffing 0
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht Schriftführer
3. Jahresbericht des Vorstandes
4. Kassenbericht
5. Entlastungder Vorstandschaft
6. Verwendung des Jagdpachtschillings
7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Jagdvorsteher, Köll Richard
Sport
Eltern-Kind-Turnen des TSV Frauenneuharting e.V.
Ab sofort findet das Eltern - Kind - Turnen des TSV Frauenneuharting e.V. jeden Freitag von 9.30 Uhr- 10.30 Uhr (außer in den Schulferien) im Gemeindesaal in Frauenneuharting statt. Kinder ab dem Krabbelalter bis ca. 3 Jahre werden mit ihren Eltern
gemeinsam an erste Geräte herangeführt und machen Sing- und Laufspiele. Sie
trainieren spielerisch ihre Motorik, das Gleichgewicht sowie ihr Sozialverhalten und
vieles mehr. Das Eltern-Kind-Turnen ist eine offene Gruppe, schnuppern ist jederzeit
möglich! Weitere Infos erhalten Sie bei Bettina Wurmannstetter ( 08092/ 4363) und
Susanne Dorsch (08092/ 3008937).
TSV Emmering e.V.
Jahreshauptversammlung
Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung des TSV Emmering
ist am Freitag, 27.02.2015 im Gasthaus Bichler in Emmering. Beginn
ist um 20.00 Uhr.
Tagesordnung:
Bericht des Vorstands
Kassenbericht
Kassenprüfungsbericht
Entlastung der Vorstandschaft
Neuwahlen
*Satzungsänderung
Ehrungen
Emmering spielte mit: Florian Brandl - Simon Fischer - Samuel Tautscher - Johannes Hanslmayer - Simon Bachmeier - Dominik Glas - Alex Schulz - Dominik Köck
- Seppi Stellner - Afschin Mostamandi - Trainer: Thomas Köck/Markus Schwinghammer/Lutz Barck
Herren: Emmering holt den Pott
Am Samstag holten die GrünWeißen den Turniersieg in
Grafing und somit die inoffizielle Hallen-Kreismeisterschaft. Nach einem Remis
gegen Ebersberg und Siegen
gegen Kirchseeon und Grafing
II in der Vorrunde, wurde im
Halbfinale der TSV Steinhöring geschlagen. Im Endspiel
führte dann lange Bezirksligist TSV Ebersberg, erst eine Minute vor Schluß traf Christoph Kirchlechner zum verdienten 1:1. Im anschließenden Siebenmeterschießen mußte sich der TSV Ebersberg
dann auch den Grün-Weißen beugen.
TSV Emmering: Hans Deinzer; Franz Tuscher, Max Gressierer, Pit Mayr, Martin Breu,
Robert Wendl, Christoph Kirchlechner, Michael Tuscher, Dominik Lohmaier
Der TSV Emmering lädt dazu alle Mitglieder u. Interessierte herzlich ein.
VG-Aßling · Februar 2015 – 35
TSV Skirennen 2015
Die TSV Vereinsmeisterschaften im Riesentorlauf sind am Samstag,
28.02.2015 in Durcholzen/Tirol. Start gegen 10:00 Uhr.
Startgebühr Erwachsene 8 Euro, Kinder 5 Euro
Anfahrt in Privat-PKW bzw. Fahrgemeinschaften
Anmeldungen bei Michael Krenzler (Tel. 08092/861187) und Michael Reicheneder (Tel. 08039/2753)
Der TSV wünscht einen spannenden und unfallfreien Rennverlauf! Für Unfälle und
Schäden übernimmt der Verein keinerlei Haftung.
TSV Aßling e.V.
Schafkopfturnier
Ein großer Andrang herrschte beim traditionellen Schafkopfturnier
des TSV Aßling. Insgesamt 120 Kartenspieler versuchten, an den 30
Tischen, den Hauptpreis, eine halbe Sau, zu gewinnen. Stefan Loipfinger schaffte es
letztendlich, den Kampf für sich zu entscheiden. Hans Zeller belegte Platz 2 und Rudolf Klinger den 3. Platz. Der Schneiderpreis ging an Sepp Zehetmeier. Gratulation!!!
Der Nikolaustag begann für die F-Junioren des TSV Aßling mit einem aufregenden
Besuch in der Kaffeemanufaktur Martermühle. Die Geschäftsführer Ralf Heincke und
Peter Vit, die in der Vergangenheit schon mehrmals die Jugendmannschaften des
TSV Aßling unterstützen, zauberten auch an diesem Tag ein Lächeln auf das Gesicht
der kleinen Fußballer. Jedem Kind wurde eine hochwertige Regenjacke überreicht.
“Ohne die tatkräftige Unterstützung von Sponsoren geht heutzutage im Amateursport nicht viel. Der TSV Aßling ist dankbar über jedwede Unterstützung.”, so Uwe
Jergens Trainer und Mitglied der Jugendleitung bei der Übergabe. Ein ganz herzliches Dankeschön an die Kaffeemanufaktur Martermühle (http://www.martermuehle.de) aus Aßling.
Energie Südbayern hat Herz für Aßlings Kleinstschüler
Große Freude herrschte bei Aßlings F-Jugend. Denn im Rahmen des vereinseigenen
Hallenturniers wurden die Kleinstschüler mit einem neuen Satz Trikots von der Firma
Energie Südbayern beschenkt. Notwendig geworden war dieser neue Satz Trikots, da
zuletzt der Andrang bei den Kindern so groß geworden ist, dass man ab dem Frühjahr eine zweite Mannschaft in den Punktspielbetrieb schicken will. Und da fehlte
dann eben die passende Kleidung. „Wir freuen uns, dass wir bei ESB sofort auf ein
offenes Ohr für unser Anliegen gestoßen sind und bedanken uns recht herzlich für
die Unterstützung!“, sagt TSV-Beisitzer Christian Stable, der das Sponsoring eingefädelt hatte. Damit beweist das Unternehmen einmal mehr, dass es auch für den
regionalen Sport und für kleinere Vereine stets engagiert ist.
Auf dem Foto von links nach rechts: Sepp Zehetmeier, Rudolf Klinger, Wolfgang Beck
(Organisator), Stefan Loipfinger, Hans Zeller und Turnierleiter Ernst Sporer-Fischbacher
Rosenmontagsball
Wie jedes Jahr findet am Rosenmontag der Faschingsball des TSV Aßling im Dorfmeinschafthaus in Lorenzenberg statt. Dieses Jahr mit der Band Rock Wave (www.
rock-wave.de)! Damit die Aßlinger gut und sicher nach Hause kommen, setzen wir
wieder einen Shuttle-Bus-Service ein. Abfahrt ist an der Linde um 20.30 Uhr. Die
Rückfahrt ist für 1.30 Uhr und 2.30 Uhr geplant.
Auf dem Foto zu sehen sind neben den Trainern Uwe Jergens und Robert Fischbacher die
Kinder Amani Kurzmeier, Christoph Wambach, Constantin Reuter, Georg Kunte, Kenan
Sabic, Leon Fischbacher, Paul Jergens, Robin Heincke, Tim Bödefeld und Tizian Heincke
Zum Nikolaus ein besonderes Geschenk
Roninkan e.V.
Im Bild die Geschäftsführer der Kaffeemanufaktur Martermühle Ralf Heincke und Peter
Vit, die Trainer Robert Fischbacher und Uwe Jergens und die F-Junioren Mannschaft
des TSV Aßling.
Trainingszeiten für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre:
Mittwoch: 18:00 bis 19:30
Samstag: 10:00 bis 11:30 (1mal im Monat)
36 – VG-Aßling · Februar 2015
Jiu Jitsu (Selbstverteidigung)
Trainingszeiten für Jugendliche und Erwachsene:
Mittwoch: 19:30 bis 21:00
Freitag: 18:30 bis 20:00
Samstag: 08:30 bis 09:45 (Freies Training nach Absprache)
Ort: Frauenneuharting in der Gemeindeturnhalle
3mal ein kostenloses Probetraining
Die Trainer des Roninkan e.V. freuen sich auf Euer kommen.
Weitere Informationen bei:
1. Vorsitzender:
Christoph Weixler
Sportlicher Leiter:
Hans Viehhauser
und auf www.roninkan.de .
Tel.: 0170 / 7619239
Tel.: 0170 / 4134725
Letzte Meldungen
Das Grafinger Jugendorchester – ein Musikprojekt für alle Generationen
Musik kennt keine Grenzen – in jeder Hinsicht. Das Grafinger Jugendorchester praktiziert und lebt diesen musikalisch-freiheitlichen Grundsatz und ist offen für Alle , die
Musik lieben und musizieren wollen. Montagabend, kurz vor Sieben. In der Mensa
der Grundschule Grafing bringt man Stühle in U-Form und stellt Notenständer auf.
Aus kleinen Taschen tauchen silberne Flöten auf, einem großen Koffer entsteigt ein
mächtiger Kontrabass. Golden spiegelt sich Licht im Blech der Bläser, vom Klavier ist
Jazz zu hören, fröhliches Lachen begleitet die Vorbereitungen zur Orchester-Probe.
Hedwig Gruber klopft kurz mit dem Taktstock an ihr Pult und bekommt sofort die konzentrierte Aufmerksamkeit ihrer Musiker. Ruhe kehrt ein im Saal und dennoch ist vibrierend konzentrierte Aufmerksamkeit als leise Spannung im Raum zu spüren, die sich im
Stimmen der Streicher verstärkt. Erste Probe für den größten Auftritt des Jahres. Das Orchester will sein Bestes geben zur großen Sommerkonzert-Reihe, die von 21.6. – 24. 6.
im Alten Speicher in Ebersberg stattfinden wird. Der Kartenvorverkauf läuft bereits, Karten können derzeit Online über die Orchester-Hompage (www.jugendorchestergrafing.
de) erworben werden, in den Grafinger Buchläden Otter und Slawik erst nach Ostern.
Das Grafinger Jugendorchester ist ein generationen-, schul-, qualifikations- und genreübergreifendes Projekt. Es hat zum Ziel, über alle sozialen Schranken hinweg eine
verbindende Klammer zu schaffen. Das bedeutet, unterschiedlichste Altersstrukturen,
soziale Schichten, Bildungsniveaus und Lebenszusammenhänge ebenso wie verschiedenste instrumentenspezifische Qualifikationen in einem einzigen Ensemble zu vereinen. Damit wird jedem einzelnen, ungeachtet der Person, das Erlebnis ermöglicht, Teil
eines großen Klangkörpers zu sein und als solcher öffentliche Wahrnehmung und Wertschätzung zu erfahren. Um auch in kleinerem Rahmen und auf bestimmte Events bzw.
Genres zugeschnitten Auftritte zu ermöglichen, hat das Orchester Untergruppierungen
entwickelt wie die Drumline, Band & more oder die Bleechmusi. Momentan besteht
das Orchester aus Grundschülern, Gymnasiasten, Realschülern, Berufsschülern, Lehrlingen, Studenten, berufstätigen Erwachsenen bzw. Eltern und Rentnern. In vergangenen
Projekten waren auch Kinder mit Behinderung des Betreuungszentrums Steinhöring
integriert. In jährlichen bühnen-, licht- und tontechnisch ausgestatteten Konzertevents
mit durchschnittlich 1300 Besuchern stellt sich das Unternehmen „Grafinger Jugendorchester e.V.“ mit bis zu 200 Mitwirkenden der Öffentlichkeit.
Die Finanzierung der Projekte erfolgt über öffentliche Förderung, Sponsoren und Spenden, Konzerteinnahmen und Verkaufsaktionen der Orchesterfamilie. Die Orchestermitgliedschaft ist kostenlos. Eigenleistungen und tatkräftige Hilfe der Musiker und ihres
Umfeldes stellen die komplette Infrastruktur. Eine entgeltfreie Mitwirkung jeweils geeigneter professioneller Künstler und Musiker ist im Sinne einer weitgehenden Öffnung
und Vernetzung sehr erfreulich und angestrebt und konnte in vergangenen Projekten
immer wieder realisiert werden. Das Grafinger Jugendorchester e.V. ist in einer langjährigen Entwicklung aus dem Schulorchester des Gymnasiums Grafing hervorgegangen und seit Sommer 2014 ein eigenständiger, gemeinnütziger eingetragener Verein.
Wer mitmachen möchte beim Grafinger Jugendorchester – bitte melden bei: Hedwig
Gruber, Orchesterleitung, Tel: 08092-32129, email: [email protected]
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38 – VG-Aßling · Februar 2015
Termine im Februar 2015
Di. 03.02. Seniorennachmittag im Pfarrheim Frauenneuharting – 14.00 Uhr
Di. 03.02. Gemeinderatssitzung in Aßling – 19.00 Uhr
Mi. 04.02. Jagdgenossenschaft Frauenneuharting – Rehessen im
Gemeindesaal – 19.30 Uhr
Sa. 07.02. Kinderfasching im Gemeindesaal Frauenneuharting – 14.00 Uhr
Di. 10.02. Feuerwehr Frauenneuharting – Monatsversammlung – 19.30 Uhr
Mi. 11.02. VG Versammlung in Emmering – 19.30 Uhr
Do. 12.02. Kinderhaus Frauenneuharting Faschingsumzug in Frauenneuharting
Do. 19.02. Gemeinderatssitzung in Emmering – 19.30 Uhr
Fr. 20.02. VDK Emmering – Frauenneuharting – gemütliches Beisammensein
in Bruckhof – 14.00 Uhr
Mo. 23.02. Mitgliederversammlung des Wasserverbands Zellbach
in Rettenbach – 19.30 Uhr
Do. 26.02. Gemeinderatsitzung in Frauenneuharting – 19.30 Uhr
Sa. 28.02. Kinderhaus Frauenneuharting – Tag der offenen Tür – 10 bis 13 Uhr
Sa. 28.02. Feuerwehr Frauenneuharting Starkbierausschank im
Feuerwehrhaus ab 19.30 Uhr
Di. 03.03. Gemeinderatssitzung in Aßling – 19.00 Uhr
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