Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab
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Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab
SGZ DatenServiceGmbH Geschäftsfeld Personal Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab 01.07.2013 geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung): 1. Kennzeichnung als Bescheinigung nach § 108 Gewerbeordnung. 1 2. Anschrift Hier sehen Sie auf der linken Seite Ihre Anschrift. Auf der rechten Seite befindet sich der Name der Sparkasse. 2 3. Info-Fenster für zusätzliche Informationen gem. § 1 Abs. 1 EBV. Hier finden Sie auch die Angabe zu Ihrer Krankenkasse, die Rentenversicherungsnummer und die Steueridentifikationsnummer. Bei privat krankenversicherten Personen steht hier auch die Krankenkasse, welche die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung einzieht. 3 4. Allgemeine Angaben An dieser Stelle finden Sie die Angabe, für welchen Monat die Entgeltabrechnung erstellt wurde, Angaben zu Ihrer Personalnummer und zur Kostenstelle, sowie die Nennung eines Ansprechpartners für Rückfragen. 4 5. „Kenn“ bedeutet Kennzeichnung für die nachfolgend dargestellten Vergütungsbestandteile als Einmalzahlung, Lohnsteuerpflichtiges Entgelt, Sozialversicherungspflichtiges Entgelt, Gesamtbrutto. 5 6. Hier werden die Bestandteile des Gesamtbrutto dargestellt. An dieser Stelle stehen sowohl Ihre festen/fixen Gehaltsbestandteile, wie auch variabel monatliche oder jährliche Bezüge (z. B. Aufwandsentschädigungen, Zulagen, Provisionen, Sonderzahlungen etc.). 6 In der Zeile „Grundverg TVÖD“ finden Sie Angaben zum evtl. Teilzeitprozentsatz, der EG und der Stufe, in der Sie eingruppiert sind. Bei der Darstellung des Gesamtbrutto werden auch dargestellt a. geldwerte Vorteile (z.B. Dienstfahrzeugüberlassung) b. Aufstockungsbeträge für ATZ c. Vom Arbeitnehmer pauschal getragene Steuern z. B. „LSt pausch. AN“, „KiSt pausch. AN“ d. Die ZVK- Hinzurechnungsbeträge für Steuer und SV ZV ST-Hinz-Betrag: ZV SV-Hinz-Betrag: 7. Diese Bestandteile fließen auch in die Berechnung des Gesamtbrutto ein. Sie befinden sich deshalb in der rechten Spalte. fließen nicht in die Berechnung des Gesamtbrutto ein. Sie sind deshalb in der mittleren Spalte dargestellt. ZV-Umlage ./. 89,48 Euro (Anteil, den der AG pauschal versteuert). Der Betrag erhöht das Steuerbrutto individuell versteuerte Umlage +[ZVK-Brutto (dzt. maximal 2.386,13 EUR) x 2,5 % ./. 13,30 EUR] Zahlungen zur Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (ZVK bzw. AVmG) werden ebenfalls nicht dem Gesamtbrutto zugerechnet. Deshalb befindet sich der Wert in der mittleren Spalte. 7 Der Betrag der „ZV-Umlage, allgemein“ beträgt 3,75 % aus dem ZVK-Brutto (siehe 9.) Der Betrag „ZVK-Beitrag“ beträgt 4 % aus dem ZVK-Brutto (siehe 9.) SGZ DatenServiceGmbH Geschäftsfeld Personal 8. Das Gesamtbrutto enthält die unter Ziffer 6. und 7. dargestellten Zahlungen, soweit sie sich in der rechten Spalte befinden. Zur Ermittlung des Gesamtbruttos werden die in der rechten Spalte dargestellten Werte addiert bzw. subtrahiert. 8 9. Hier werden die einzelnen Be-und Abzüge dargestellt. Die einzelnen Werte werden danach gekennzeichnet, ob es sich um einmalige (EZ) oder laufende Zahlungen (Lfd) bzw. Abzüge handelt. 9 Die dargestellten Bruttobeträge ermitteln sich wie folgt: Steuerbrutto: Gesamtbrutto abzüglich der Aufstockung 1 und 2 und der AVmG Kürzung + eventuelle Sachbezüge + ggf. steuerpflichtiger Anteil aus der ZVK-Umlage (siehe 6. ) SV-Brutto KV/PV: Steuerbrutto (hier: 791,01 EUR) ./. evtl. steuerpflichtiger Anteil aus der ZVK-Umlage + sv-pflichtiger Anteil aus der ZVK-Umlage (hier: 26,21 EUR)(siehe 6.). Das SV-Brutto ist maximal so hoch wie die gültige Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung (im Jahr 2013: 3.937,50 EUR/Monat). SV-Brutto RV/AV: errechnet sich wie das SV-Brutto KV/PV. Das SV- Brutto ist maximal so hoch, wie die gültige Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (im Jahr 2013: 5.800,00 EUR/Monat) ZVK-Brutto: Grundvergütung + eventuell andere zvk-pflichtige Zulagen. Werden Beträge pauschal versteuert und trägt der Arbeitnehmer die Pauschalsteuer, dann erscheint hier auch das Pauschalsteuerbrutto. Es wird jeweils das Monatsbrutto und das bis zum Abrechnungsmonat erzielte Jahresbrutto ausgewiesen. 10. Das gesetzliche Netto errechnet sich aus dem neuen Gesamtbrutto (siehe 8.) abzüglich der gesetzlichen Abzüge. 10 Im gesetzlichen Netto enthalten sind ggf. auch Zahlungen wie ATZ-Aufstockungsbeträge und pauschale Arbeitnehmersteuern (siehe oben 6.). Nicht enthalten sind Zahlungen des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung des Arbeitnehmers. Gesetzliche Abzüge sind: Lohnsteuer (Lfd. und EZ) Kirchensteuer (Lfd. und EZ) Solidaritätszuschlag (Lfd. und EZ) AN- Anteil an der Sozialversicherung. Die Abzüge werden auf Basis des SV-Brutto berechnet und vom Gesamtbrutto abgezogen. gemäß Ihren individuellen Steuermerkmalen. Die Abzüge werden auf Basis des Steuerbrutto berechnet und vom Gesamtbrutto abgezogen. Werden alle gesetzlichen Abzüge vom Gesamtbrutto subtrahiert, dann erhält man das gesetzliche Netto. 11. Die Beiträge zur Vermögensbildung (VB Überweisung) und die AN-Beiträge zur Entgeltumwandlung (AVmG AN-Anteil) werden hier wieder abgezogen. An dieser Stelle werden auch die in das Gesamtbrutto einfließenden geldwerten Vorteile (siehe 6.) wieder subtrahiert. Dies erfolgt deshalb, weil die Beträge zwar aus abrechnungstechnischen Gründen ins Gesamtbrutto einfließen (s. o. 6.), es aber nicht zu einer Auszahlung in Geld kommt. Statt der Auszahlung in Geld, erhält man die geldwerten Vorteile (wie z. B. Sachleistungen oder KFZ-Überlassung). Ggf. werden hier Reisekosten oder Zuschüsse zur privaten/freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung aufgeführt. 11 SGZ DatenServiceGmbH Geschäftsfeld Personal 12. Der Überweisungsbetrag errechnet sich aus dem gesetzlichen Netto +/- den unter 11. dargestellten Beträgen. Hier finden Sie auch alle Daten zu den Überweisungen des Gehalts, der VL und der Altersvorsorge. 12 13. An dieser Stelle werden die geltenden Sozialversicherungsbeitragswerte (Arbeitnehmerbeiträge*), der Steuerfaktor laut Lohnsteuerkarte bzw. ELStAM , sowie steuerliche Hinzurechnungsbeträge oder steuerliche Freibeträge zusätzlich aufgeführt. 13 *Im Jahr 2013 gelten folgende Beitragswerte in der Sozialversicherung: KV: 15,5 % AN-Beitrag: 8,2 % (ggf. 7,9 % ermäßigter Beitragssatz) PV: 2,05 % AN-Beitrag: 1,025 % (Kinderlose: 1,275 %) RV: 18,9 % AN-Beitrag: 9,45 % AV: 3 % AN- Beitrag: 1,5 % SGZ DatenServiceGmbH Geschäftsfeld Personal *** Bescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 Gewerbeordnung 1 *** Herr Muster Mustermann Musterstr. 99 99999 Musterhausen SPK Muster ALTERSTEILZ. Musterkassenstr. 99 99999 Mustersparkasse 2 3 Geburtsdatum: Eintritt: Rentenversicherungsnr.: Identifikationsnr.: Krankenkasse: BKK KK Mehrfachbezug: Entgeltabrechnung für Mai 2013 Muster Mustermann Personalnummer: 4 5 Kenn Grundverg TVÖD 32,47% 6 Zul. Überleitungsbetrag Vermögensb.AG-Anteil AVmG Kürzung lfd. SV-frei ATZ tar.Aufstockung 1 ATZ tar.Aufstockung 2 ZV SV-Hinz-Betrag S ZV-Aufstockung 7 ZV-Umlage, allgemein ZVK-Beitrag LSG LSG LSG LS G G Std. Betrag E6 Monat /6 Jahressummen 862,87 15,15 12,99 100,00163,44 158,73 26,21 702,42 59,27 63,22 8 Lfd EZ Lfd EZ Lfd EZ 1 Kostenstelle: 0000000 Bei Rückfragen: SGZ Personal Gesamtbrutto (gem. EBV) Steuer-Brutto Steuer-Brutto SV-Brutto KV/PV SV-Brutto KV/PV SV-Brutto RV/AV SV-Brutto RV/AV Nein Datum 17.05.2013 Seite 999999 ENTGELTBESTANDTEILE 01.01.1954 01.01.1111 55010154M011 99999999999 1.213,18 791,01 3.955,05 961,97 4.086,10 1.001,59 4.086,10 1.001,59 817,22 9 Linke Spalte 817,22 Mittlere Spalte 7.059,61 Rechte Spalte SGZ DatenServiceGmbH Geschäftsfeld Personal Linke Spalte ZVK-Brutto RV-ges.Bem.Brut.Aufst. ATZ zus.beitrpfl.Brutto Krankenversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenvers. Arbeitslosenvers. Pflegeversicherung Pflegeversicherung Mittlere Spalte 1.580,44 653,78 724,14 9.624,48 3.620,70 Lfd EZ Lfd EZ Lfd EZ Lfd EZ 64,5677,2312,268,38- Gesetzl. Netto (gem. EBV) VB Überweisung AN-Anteil AVmG 10 322,8079,12386,1594,6561,3015,0341,9010,27- 1.050,75 40,00100,00- 11 Überweisung BLZ: 9999999999 Konto: 999999999 12 VB Überweisung BLZ: 9999999 Konto: 9999999 ter Überweisung AVmG BLZ: 99999999 Konto: 9999999 STF Rechte Spalte 200,00500,00- 910,75 Verw.zweck: 40,00 Verw.zweck: 9999999/999 Mustermann Mus100,00 Verw.zweck: 999999999 Mustermann Muster KV-AN 7.90% / RV-AN 9.45% / AV-AN 1.50% / PV-AN 1.025 / SV-Schlüssel 3 1 1 1 13 Steuerkl/Kind/Fakt 4/0,0/ / Steuer/SV-Tage 30/30 / Kirchensteuer RK/ Freib.Jahr/Mon. 310,00 / 26,00 / Hinzurech.Jahr/Mon. / Legende: (E)inmalzahlung, (L)ohnsteuer-, (S)V-pflichtig, (G)esamtbrutto