Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab

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Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu (entsprechend der ab
SGZ DatenServiceGmbH
Geschäftsfeld Personal
Erläuterungen zur Gehaltsabrechnung neu
(entsprechend der ab 01.07.2013 geltenden Entgeltbescheinigungsverordnung):
1.
Kennzeichnung als Bescheinigung nach § 108 Gewerbeordnung. 1
2.
Anschrift
Hier sehen Sie auf der linken Seite Ihre Anschrift. Auf der rechten Seite befindet sich der
Name der Sparkasse. 2
3.
Info-Fenster für zusätzliche Informationen gem. § 1 Abs. 1 EBV.
Hier finden Sie auch die Angabe zu Ihrer Krankenkasse, die Rentenversicherungsnummer
und die Steueridentifikationsnummer. Bei privat krankenversicherten Personen steht hier
auch die Krankenkasse, welche die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
einzieht. 3
4.
Allgemeine Angaben
An dieser Stelle finden Sie die Angabe, für welchen Monat die Entgeltabrechnung erstellt
wurde, Angaben zu Ihrer Personalnummer und zur Kostenstelle, sowie die Nennung eines
Ansprechpartners für Rückfragen. 4
5.
„Kenn“ bedeutet Kennzeichnung für die nachfolgend dargestellten Vergütungsbestandteile als Einmalzahlung, Lohnsteuerpflichtiges Entgelt, Sozialversicherungspflichtiges Entgelt, Gesamtbrutto. 5
6.
Hier werden die Bestandteile des Gesamtbrutto dargestellt. An dieser Stelle stehen sowohl Ihre festen/fixen Gehaltsbestandteile, wie auch variabel monatliche oder jährliche
Bezüge (z. B. Aufwandsentschädigungen, Zulagen, Provisionen, Sonderzahlungen etc.). 6
In der Zeile „Grundverg TVÖD“ finden Sie Angaben zum evtl. Teilzeitprozentsatz, der EG
und der Stufe, in der Sie eingruppiert sind.
Bei der Darstellung des Gesamtbrutto werden auch dargestellt
a. geldwerte Vorteile (z.B. Dienstfahrzeugüberlassung)
b. Aufstockungsbeträge für ATZ
c. Vom Arbeitnehmer pauschal getragene Steuern z. B.
„LSt pausch. AN“, „KiSt pausch. AN“
d. Die ZVK- Hinzurechnungsbeträge für Steuer und SV
ZV ST-Hinz-Betrag:
ZV SV-Hinz-Betrag:
7.
Diese Bestandteile fließen auch in
die Berechnung des Gesamtbrutto
ein. Sie befinden sich deshalb in
der rechten Spalte.
fließen nicht in die Berechnung des
Gesamtbrutto ein. Sie sind deshalb
in der mittleren Spalte dargestellt.
ZV-Umlage ./. 89,48 Euro (Anteil, den der AG pauschal versteuert).
Der Betrag erhöht das Steuerbrutto
individuell versteuerte Umlage +[ZVK-Brutto (dzt. maximal
2.386,13 EUR) x 2,5 % ./. 13,30 EUR]
Zahlungen zur Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (ZVK bzw. AVmG) werden ebenfalls
nicht dem Gesamtbrutto zugerechnet. Deshalb befindet sich der Wert in der mittleren
Spalte. 7
Der Betrag der „ZV-Umlage, allgemein“ beträgt 3,75 % aus dem ZVK-Brutto (siehe 9.)
Der Betrag „ZVK-Beitrag“ beträgt 4 % aus dem ZVK-Brutto (siehe 9.)
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8.
Das Gesamtbrutto enthält die unter Ziffer 6. und 7. dargestellten Zahlungen, soweit sie
sich in der rechten Spalte befinden. Zur Ermittlung des Gesamtbruttos werden die in der
rechten Spalte dargestellten Werte addiert bzw. subtrahiert. 8
9.
Hier werden die einzelnen Be-und Abzüge dargestellt. Die einzelnen Werte werden danach
gekennzeichnet, ob es sich um einmalige (EZ) oder laufende Zahlungen (Lfd) bzw. Abzüge
handelt. 9
Die dargestellten Bruttobeträge ermitteln sich wie folgt:




Steuerbrutto: Gesamtbrutto abzüglich der Aufstockung 1 und 2 und der AVmG Kürzung + eventuelle Sachbezüge + ggf. steuerpflichtiger Anteil aus der ZVK-Umlage
(siehe 6. )
SV-Brutto KV/PV: Steuerbrutto (hier: 791,01 EUR) ./. evtl. steuerpflichtiger Anteil aus
der ZVK-Umlage + sv-pflichtiger Anteil aus der ZVK-Umlage (hier: 26,21 EUR)(siehe 6.).
Das SV-Brutto ist maximal so hoch wie die gültige Beitragsbemessungsgrenze in der
Krankenversicherung (im Jahr 2013: 3.937,50 EUR/Monat).
SV-Brutto RV/AV: errechnet sich wie das SV-Brutto KV/PV. Das SV- Brutto ist maximal
so hoch, wie die gültige Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (im
Jahr 2013: 5.800,00 EUR/Monat)
ZVK-Brutto: Grundvergütung + eventuell andere zvk-pflichtige Zulagen.
Werden Beträge pauschal versteuert und trägt der Arbeitnehmer die Pauschalsteuer, dann
erscheint hier auch das Pauschalsteuerbrutto.
Es wird jeweils das Monatsbrutto und das bis zum Abrechnungsmonat erzielte Jahresbrutto ausgewiesen.
10.
Das gesetzliche Netto errechnet sich aus dem neuen Gesamtbrutto (siehe 8.) abzüglich
der gesetzlichen Abzüge. 10
Im gesetzlichen Netto enthalten sind ggf. auch Zahlungen wie ATZ-Aufstockungsbeträge
und pauschale Arbeitnehmersteuern (siehe oben 6.). Nicht enthalten sind Zahlungen des
Arbeitgebers zur Zukunftssicherung des Arbeitnehmers.
Gesetzliche Abzüge sind:



Lohnsteuer (Lfd. und EZ)
Kirchensteuer (Lfd. und EZ)
Solidaritätszuschlag (Lfd. und EZ)

AN- Anteil an der Sozialversicherung. Die Abzüge werden auf Basis des SV-Brutto berechnet und vom Gesamtbrutto abgezogen.
gemäß Ihren individuellen Steuermerkmalen. Die
Abzüge werden auf Basis des Steuerbrutto berechnet und vom Gesamtbrutto abgezogen.
Werden alle gesetzlichen Abzüge vom Gesamtbrutto subtrahiert, dann erhält man das gesetzliche Netto.
11.
Die Beiträge zur Vermögensbildung (VB Überweisung) und die AN-Beiträge zur Entgeltumwandlung (AVmG AN-Anteil) werden hier wieder abgezogen. An dieser Stelle werden
auch die in das Gesamtbrutto einfließenden geldwerten Vorteile (siehe 6.) wieder subtrahiert. Dies erfolgt deshalb, weil die Beträge zwar aus abrechnungstechnischen Gründen
ins Gesamtbrutto einfließen (s. o. 6.), es aber nicht zu einer Auszahlung in Geld kommt.
Statt der Auszahlung in Geld, erhält man die geldwerten Vorteile (wie z. B. Sachleistungen
oder KFZ-Überlassung).
Ggf. werden hier Reisekosten oder Zuschüsse zur privaten/freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung aufgeführt. 11
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12.
Der Überweisungsbetrag errechnet sich aus dem gesetzlichen Netto +/- den unter 11.
dargestellten Beträgen.
Hier finden Sie auch alle Daten zu den Überweisungen des Gehalts, der VL und der Altersvorsorge. 12
13.
An dieser Stelle werden die geltenden Sozialversicherungsbeitragswerte (Arbeitnehmerbeiträge*), der Steuerfaktor laut Lohnsteuerkarte bzw. ELStAM , sowie steuerliche Hinzurechnungsbeträge oder steuerliche Freibeträge zusätzlich aufgeführt. 13
*Im Jahr 2013 gelten folgende Beitragswerte in der Sozialversicherung:
KV: 15,5 %  AN-Beitrag: 8,2 % (ggf. 7,9 % ermäßigter Beitragssatz)
PV: 2,05 %  AN-Beitrag: 1,025 % (Kinderlose: 1,275 %)
RV: 18,9 %  AN-Beitrag: 9,45 %
AV: 3 %  AN- Beitrag: 1,5 %
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***
Bescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 Gewerbeordnung 1 ***
Herr
Muster Mustermann
Musterstr. 99
99999 Musterhausen
SPK Muster
ALTERSTEILZ.
Musterkassenstr. 99
99999 Mustersparkasse
2
3
Geburtsdatum:
Eintritt:
Rentenversicherungsnr.:
Identifikationsnr.:
Krankenkasse:
BKK KK
Mehrfachbezug:
Entgeltabrechnung für Mai 2013
Muster Mustermann
Personalnummer:
4
5
Kenn
Grundverg TVÖD
32,47%
6 Zul. Überleitungsbetrag
Vermögensb.AG-Anteil
AVmG Kürzung lfd. SV-frei
ATZ tar.Aufstockung 1
ATZ tar.Aufstockung 2
ZV SV-Hinz-Betrag
S
ZV-Aufstockung
7 ZV-Umlage, allgemein
ZVK-Beitrag
LSG
LSG
LSG
LS
G
G
Std.
Betrag
E6
Monat
/6
Jahressummen
862,87
15,15
12,99
100,00163,44
158,73
26,21
702,42
59,27
63,22
8
Lfd
EZ
Lfd
EZ
Lfd
EZ
1
Kostenstelle:
0000000
Bei Rückfragen: SGZ Personal
Gesamtbrutto (gem. EBV)
Steuer-Brutto
Steuer-Brutto
SV-Brutto KV/PV
SV-Brutto KV/PV
SV-Brutto RV/AV
SV-Brutto RV/AV
Nein
Datum 17.05.2013 Seite
999999
ENTGELTBESTANDTEILE
01.01.1954
01.01.1111
55010154M011
99999999999
1.213,18
791,01
3.955,05
961,97
4.086,10
1.001,59
4.086,10
1.001,59
817,22
9
Linke Spalte
817,22
Mittlere Spalte
7.059,61
Rechte Spalte
SGZ DatenServiceGmbH
Geschäftsfeld Personal
Linke Spalte
ZVK-Brutto
RV-ges.Bem.Brut.Aufst.
ATZ zus.beitrpfl.Brutto
Krankenversicherung
Krankenversicherung
Rentenversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenvers.
Arbeitslosenvers.
Pflegeversicherung
Pflegeversicherung
Mittlere Spalte
1.580,44
653,78
724,14
9.624,48
3.620,70
Lfd
EZ
Lfd
EZ
Lfd
EZ
Lfd
EZ
64,5677,2312,268,38-
Gesetzl. Netto (gem. EBV)
VB Überweisung
AN-Anteil AVmG
10
322,8079,12386,1594,6561,3015,0341,9010,27-
1.050,75
40,00100,00-
11
Überweisung
BLZ: 9999999999 Konto: 999999999
12 VB Überweisung
BLZ: 9999999 Konto: 9999999
ter
Überweisung AVmG
BLZ: 99999999 Konto: 9999999
STF
Rechte Spalte
200,00500,00-
910,75
Verw.zweck:
40,00
Verw.zweck: 9999999/999 Mustermann Mus100,00
Verw.zweck: 999999999 Mustermann Muster
KV-AN 7.90% / RV-AN 9.45% / AV-AN 1.50% / PV-AN 1.025 / SV-Schlüssel 3 1 1 1
13 Steuerkl/Kind/Fakt 4/0,0/
/ Steuer/SV-Tage 30/30 / Kirchensteuer RK/
Freib.Jahr/Mon.
310,00 / 26,00
/ Hinzurech.Jahr/Mon.
/
Legende: (E)inmalzahlung, (L)ohnsteuer-, (S)V-pflichtig, (G)esamtbrutto