5. - Land Sachsen
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5. - Land Sachsen
Plan des Landes Sachsen-Anhalt zur Entwicklung des ländlichen Raumes für den Interventionsbereich des EAGFL-G im Förderzeitraum 2000 bis 2006 (konsolidierte Fassung gemäß Zustimmung der Kommission Nr. AGR 14079 vom 07.06.2005) Auszug INHALTSVERZEICHNIS 5. SEITE QUANTIFIZIERTE BESCHREIBUNG DER DERZEITIGEN LAGE 21 5.1 Beschreibung der derzeitigen Lage 21 5.1.1 5.1.1.1 Allgemeine Situation in der Land- und Forstwirtschaft Landwirtschaftliche Flächennutzung und Standortbedingungen Bewirtschaftungsverhältnisse in der Landwirtschaft Landwirtschaftliche Produktionsstrukturen Forstwirtschaftliche Flächennutzung und Standortbedingungen Baumartenstruktur Altersstruktur des Waldes Waldeigentums- und Betriebsgrößenstrukturen Situation der Umwelt in der Land- und Forstwirtschaft Umweltsituation in der Agrarlandschaft Umweltsituation in der Forstwirtschaft 21 31 32 32 33 35 35 39 Auswirkungen des vorangegangenen Programmplanungszeitraums 42 5.1.1.2 5.1.1.3 5.1.1.4 5.1.1.5 5.1.1.6 5.1.1.7 5.1.2 5.1.2.1 5.1.2.2 5.2 5.2.1 5.2.2.2 5.2.3 5.2.3.1 5.2.3.2 Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen Benachteiligte Gebiete Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen Agrarumweltprogramme Übersicht über die angewandten Programme nach VO (EWG) Nr. 2078/92 Wirkung der finanziellen Mittel und Bewertungsergebnisse Forstwirtschaft Überblick über die Forstförderung Ergebnisse der Umsetzung der VO (EWG) Nr. 2080/92 5.3 Sonstige Informationen 5.2.1.1 5.2.1.2 5.2.2 5.2.2.1 21 24 27 42 42 44 44 44 47 56 56 57 59 5 Quantifizierte Beschreibung der derzeitigen Lage Artikel 43 Absatz 1 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 5.1. Beschreibung der derzeitigen Lage 5.1.1 5.1.1.1 Allgemeine Situation in der Land- und Forstwirtschaft Landwirtschaftliche Flächennutzung und Standortbedingungen Etwas mehr als die Hälfte der Fläche des Landes Sachsen-Anhalt, ca. 1,18 Mio. ha, wurden 1998 landwirtschaftlich genutzt. Dabei überwiegt mit 85,6 % an der LF die Ackernutzung. Nur 14 % der LF sind Grünland. Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Flächennutzung im Land Sachsen-Anhalt zeigt die Tabelle 5.1. Regionale Unterschiede werden in der Abbildung 5.1 deutlich. Tabelle 5.1: Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzflächen Flächennutzung Selbstbewirtschaftete Fläche darunter: Landwirtschaftlich genutzte Fläche Darunter: Ackerland Obstanlagen Dauergrünland Rebland Nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Fläche Fläche Land SachsenAnhalt 1995 1996 1997 ha ha ha 1998 ha % 1.508.985 1.525.117 1.548.413 1.578.353 77,2 1.157.943 1.170.231 1.179.455 1.180.500 57,7 997.084 3.010 156.384 431 2.979 1.004.939 2.682 161.022 434 2.700 1.009.849 2.616 165.489 468 2.358 1.009.960 2.461 166.627 488 3.337 49,4 0,1 8,1 <0,1 0,2 2.044.700 2.044.700 2.044.700 2.044.700 100 Quelle: Statistisches Landesamt, Statistische Berichte Sachsen-Anhalt ist durch eine verhältnismäßig starke naturräumliche Differenzierung gekennzeichnet, woraus sich verschiedene Agrarregionen ableiten lassen. Es handelt sich einerseits um sehr intensiv ackerbaulich genutzte Böden mit hoher Fruchtbarkeit in der Magdeburger Börde und dem Halleschen-Köthener Ackerland bzw. den Übergangslagen zu Thüringen. Die Spezifik dieser Agrarregion liegt auch in ihrer Waldarmut. Andererseits gibt es wasserbeeinflusste und daher ökologisch sehr sensible Standorte mit hohen Grünlandanteilen in der Wische und Muldeaue. 21 Durchschnittliche Ackerzahlen Grünlandanteil an der LF 36 bis 46 47 bis 56 57 bis 67 68 bis 78 79 bis 86 <8% 8 bis 17 % 17 bis 23 % 23 bis 40 % Anteile der benachteiligten Gebiete an der LF Abbildung 5.1: Regionale Nutzungs- und Standortverhältnisse 22 Hinzu kommen Ackerbaustandorte der Altmark und des Vorflämings mit einer relativ hohen Standortvielfalt von grund- und stauwasserbeeinflussten anlehmigen und lehmigen Sandböden bis zu Schwarzerden auf dem Zerbster Ackerland. Eine weitere charakteristische Region bildet der Harz, gekennzeichnet durch eine sukzessive Verdrängung des Ackerbaus durch extensive Formen der Grünland- und Waldwirtschaft. Klimatische Besonderheiten betreffen insbesondere den wichtigsten landwirtschaftlichen Produktionsraum, das mitteldeutsche Schwarzerdegebiet. Prägend für diesen Raum ist die im Vergleich zu anderen Gebieten relative Niederschlagsarmut mit Jahressummen von 450 500 mm Regen im langjährigen Durchschnitt. Dementsprechend sinkt fast jedes zweite Jahr der Bodenwasservorrat im Verlauf der Vegetationsperiode in den Bereich des Welkepunktes der Kulturpflanzen und etwa jedes dritte Jahr wird während der winterlichen Auffüllphase die Feldkapazität nicht erreicht. Die klimatischen Besonderheiten des mitteldeutschen Raumes bieten aber auch die Möglichkeit des Anbaus von Sonder- (Arznei- und Gewürzpflanzen) und Dauerkulturen (Apfel, Hopfen, Wein) in merklichem Umfang. Die mittlere Ackerwertzahl (Maßstab für die Bodenertragsfähigkeit einschließlich standortbedingter Zu- und Abschläge) des Landes Sachsen-Anhalt beträgt 59. Die mittlere Ackerzahl nach Regierungsbezirken stellt sich wie folgt dar: Regierungsbezirk Halle: Regierungsbezirk Magdeburg: Regierungsbezirk Dessau: 73,7 55,5 50,1 Regional gibt es jedoch starke Unterschiede in den Bodenqualitäten. So gehören das LößSchwarzerdegebiet der Magdeburger Börde sowie die ausgedehnten Lößgebiete des Halleschen Ackerlandes, der Querfurter Platte und des Köthener Ackerlandes zu den fruchtbarsten Gebieten Deutschlands. Über 30 % des Ackerlandes Sachsen-Anhalts gehören zu diesen Löß-Standorten. Von den Schwarzerdegebieten der fünf neuen Länder liegen ca. 75 % (ca. 350.000 ha) in SachsenAnhalt. Aufgrund ihrer natürlichen Vorzüglichkeit eignen sie sich hervorragend für den Ackerbau, insbesondere für den Hackfrucht- und Getreideanbau. Da sich diese Böden vorwiegend im Regenschatten des Harzes befinden, wird ihre Ertragsfähigkeit durch die geringen Niederschläge begrenzt. Die Ackerwertzahlen dieser Gebiete liegen in der Regel zwischen 80 und 100. Erheblich ungünstiger sind die natürlichen Produktionsvoraussetzungen in der durch diluviale Sand- und Lehmböden geprägten Altmark, in den ausgesprochenen Sandgebieten im Raum Colbitz-Letzlinger Heide sowie in den Sandgebieten der Dübener Heide und des Flämings. Zur nachhaltigen Sicherung der landwirtschaftlichen Existenzen wird in diesen Gebieten neben Marktfruchtbau vor allem tierische Veredelung betrieben. Trotz der regional überdurchschnittlich guten Bodenverhältnisse gibt es in Sachsen-Anhalt Standorte, die die Kriterien als benachteiligtes Gebiet erfüllen. Entsprechend wurden nach der Kreisgebietsreform im Jahre 1994 269.132 ha (ca. 23 %) der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes als benachteiligt eingestuft. Die benachteiligten Gebiete sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet: - - schwach ertragsfähige und für den Anbau wenig geeignete landwirtschaftliche Flächen, die nicht ohne übermäßige Kosten verbessert werden können und hauptsächlich der extensiven Viehhaltung dienen, geringe natürliche Ertragsfähigkeit mit der Folge, dass die Hauptindikatoren für die 23 - Wirtschaftsleistung in der Landwirtschaft unter dem Durchschnitt liegen, geringe bzw. abnehmende Bevölkerungsdichte, wobei ein beschleunigter Rückgang der Landwirtschaft die Lebensfähigkeit der Region und seine dauerhafte Besiedlung in Frage stellen würde. Die Abgrenzung der benachteiligten Gebiete erfolgte auf der Grundlage der von der EG vorgegebenen Kriterien. Die benachteiligten Gebiete Sachsen-Anhalts wurden ausschließlich in die Kategorie „Benachteiligte Agrarzonen“ eingestuft. Die Flächen befinden sich vor allem auf den o.g. diluvialen Sandböden sowie in den oberen Harzlagen. Gerade in diesen Gebieten hat die Veredelungswirtschaft große Bedeutung. Eine Übersicht über die eingestuften Gemeinden ist der Anlage 1 zu entnehmen. 5.1.1.2 Bewirtschaftungsverhältnisse in der Landwirtschaft Rechtsformen Insgesamt wirtschafteten im Land Sachsen-Anhalt 1998 5.528 landwirtschaftliche Unternehmen unterschiedlicher Rechts- und Erwerbsformen. Über 90 % der Betriebe waren zu diesem Zeitpunkt als Unternehmen in Rechtsform einer natürlichen Person tätig. Die Anzahl Betriebe in der Rechtsform von natürlichen Personen ist bis zum Jahre 1997 sowohl bei den Einzelunternehmen als auch bei den Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) kontinuierlich gestiegen; in 1998 aber erstmals leicht zurückgegangen. Gemessen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes werden 52,6 % der LF durch Betriebe dieser Rechtsform bewirtschaftet. In 1995 hatten diese Unternehmensformen nur 47 % der LF in Bewirtschaftung. Trotz der im bundesweiten Vergleich guten Betriebsgrößenstruktur der Einzelunternehmen schließen sich aber immer mehr Einzelunternehmen zu GbR zusammen. Von den 4.275 Einzelunternehmen wirtschafteten in 1997 über 45 % der Betriebe im Nebenerwerb. Der Anteil der Nebenerwerbsbetriebe an der Flächenbewirtschaftung ist mit ca. 4,5 % an der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes allerdings gering. Der landwirtschaftliche Nebenerwerb hat jedoch an Bedeutung gewonnen. Die Anzahl der Unternehmen in Form von juristischen Personen erwies sich in den letzten vier Jahren als relativ konstant. Bei nahezu unveränderter Anzahl der Unternehmen in Rechtsform juristischer Personen (des privaten Rechts) im Vergleich zu 1994 verringerte sich der bewirtschaftete Flächenumfang im gleichen Zeitraum jedoch um ca. 6 % auf 46,4 % (siehe Tabelle 5.2). Bei den eingetragenen Genossenschaften sind sowohl der Anteil an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche als auch die durchschnittliche Betriebsgröße etwas rückläufig. 24 Tabelle 5.2: Struktur und Flächenausstattung der landwirtschaftlichen Unternehmen nach Rechtsformen 1998 A) Unternehmen Anteil an gesamt (%) C) Rechtsform B) Bewirtschaftete LF Anzahl Anteil an gesamt (%) D) ha Natürliche Personen 5.042 90,9 616.815 53,4 davon: Einzelunternehmen darunter Nebenerwerb Gesellschaft bürgerl. Rechts (GbR) sonstige natürliche Personen Juristische Personen des öffentlichen Rechts Juristische Personen des privaten Rechts davon: Eingetrag. Genossenschaften (e. G.) 4.197 75,9 284.606 24,2 ( 2.564 *) (45,9) (52.679 *) ( 4,5) 742 13,4 279.467 23,8 85 1,5 62.742 5,4 4 0,1 1.645 0,2 500 9,0 545.503 46,4 290 5,3 415.086 35,3 205 3,7 127.243 10,8 5 0,1 3.174 0,3 5.528 100 1.173.963 100 GmbH sonstige juristische Personen Gesamt *) bezogen auf 1997 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, BOH, verschiedene Jahrgänge; Eigene Berechnungen Dagegen ist in den letzten fünf Jahren die Anzahl der Kapitalgesellschaften leicht angestiegen. Der auf die Kapitalgesellschaften entfallende Flächenanteil ging geringfügig kontinuierlich zurück und liegt gegenwärtig bei 10,8 %. Betriebsstrukturen Etwa 48 % der landwirtschaftlichen Fläche Sachsen-Anhalts werden von Betrieben in Größenordnungen über 1.000 ha bewirtschaftet (siehe Abbildung 5.2). Insgesamt bewirtschaften etwa 55 % der Betriebe in Sachsen-Anhalt Flächen unter 50 ha. 2.147 Betriebe (36,5 %) der landwirtschaftlichen Betriebe wirtschaften sogar in Größenordnungen unter 10 ha. Trotz der relativ großen Anzahl von Betrieben unter 10 ha beträgt deren Anteil am Umfang der Flächenbewirtschaftung lediglich 0,5 %. Insgesamt werden 86,4 % der landwirtschaftlichen Fläche von Betrieben bewirtschaftet, die mehr als 200 ha landwirtschaftliche Flächen nutzen. Gemessen an der Flächenausstattung haben sich damit in Sachsen-Anhalt Betriebsstrukturen herausgebildet, die auch auf längere Sicht wettbewerbsfähig sein dürften. 25 2,2 0,5 3,0 unter 10 ha 10<50 50<100 7,9 47,5 100<200 20,0 200<500 500<1000 über 1000 18,9 Abbildung 5.2: Anteil (%) der landwirtschaftlichen Betriebe nach Größenklassen an der LF (betriebliche Flächenausstattung, 1998) Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, BOH, verschiedene Jahrgänge Insgesamt sind im Zeitraum 1993 bis 1995 mehr als 1.300 neue landwirtschaftliche Unternehmen entstanden. Die Anzahl der Betriebe in den Größenklassen bis 100 ha dominiert mit 65,2 % gegenüber den größeren Betrieben. In diesen Größenklassen haben mit mehr als 1.000 neuen Unternehmen auch die meisten Betriebsneugründungen seit 1993 stattgefunden. Die Zahl und die Flächenausstattung der Betriebe mit mehr als 1.000 ha LF ging kontinuierlich zurück. Eine Zunahme ist in den Betriebsgrößengruppen zwischen 100 und 1.000 ha zu verzeichnen. Mehr als die Hälfte aller Betriebe zählt von der Betriebsform her zu den Markfruchtbetrieben. Auch vom Anteil der bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche her dominieren im Land die Marktfruchtbetriebe. Die Anzahl der Veredelungs-, Gemischt- und Dauerkulturbetriebe ist im Verhältnis zu den Marktfrucht- und Futterbaubetrieben sehr gering. Nur knapp ein Drittel aller Unternehmen betreibt Futterbau (Rinder-, Schaf- und Pferdehaltung). Wie in allen anderen ostdeutschen Ländern ist die gärtnerische Produktion auch in Sachsen-Anhalt seit Einführung der Marktwirtschaft stark rückläufig. Der Anteil der Gartenbaubetriebe beträgt 4,3 % an der Gesamtzahl der Unternehmen. Der Schwerpunkt liegt hier bei der Zierpflanzenproduktion. Der Anbauumfang an Freilandgemüse sank von 11.400 ha im Jahr 1990 auf knapp 3.000 ha im Jahr 1997, jedoch mit der Tendenz einer Flächenausweitung im Jahre 1999. Gegenwärtig gibt es im Land 57 Betriebe mit Freilandanbau bei einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 60 ha und 137 Gemischtbetriebe, die durchschnittlich über 5 ha gärtnerische Produktionsfläche verfügen. Der Durchschnitt der Betriebsfläche in den NBL beträgt 12,7 ha1. Arbeitskräfte 1 Gemüseproduktion und Marketing für die agrarstrukturelle Vorplanung (AVP) “Zerbster Ackerland“, Wannagat & Meyer GmbH, Potsdam, 1998 26 Mit der repräsentativen Arbeitskräfteerhebung 1997 wurden 5.150 landwirtschaftliche Betriebe ermittelt, in denen 24.200 Personen mit betrieblichen Arbeiten beschäftigt waren. Das war ein Rückgang gegenüber 1995 um 1.800 Personen (6,6 %), womit sich der seit Beginn der 90er Jahre abzeichnende Trend zur Verringerung der Zahl der Arbeitskräfte bei zunehmender Anzahl von Betrieben weiter fortsetzte. Dabei fiel der Rückgang der Arbeitskräfte aber deutlich schwächer aus als in den Vorjahren. Fast die Hälfte der 24.200 ständigen Arbeitskräfte war in Betrieben der Rechtsform juristische Personen tätig. Diesen sind ca. 10 % der landwirtschaftlichen Betriebe zuzuordnen. Bezogen auf die Fläche ist mit dem Rückgang der Beschäftigtenzahl eine Verringerung des durchschnittlichen Arbeitskräftebesatzes (Arbeitskräfteeinheiten je 100 ha LF) auf 1,7 im Jahr 1997 gegenüber 1,9 im Jahre 1995 und 2,4 im Jahr 1993 verbunden. Die Reduzierung der Arbeitsplätze bis 1995 ging vor allem zulasten von Fremdarbeitskräften. Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen führten auch zur Reduzierung von Arbeitsplätzen in den wiedereingerichteten bzw. neu gegründeten landwirtschaftlichen Unternehmen. Insgesamt zeigt sich, dass die Arbeitsplatzbeschaffung durch Betriebsneugründungen den Gesamttrend zum Arbeitsplatzabbau in landwirtschaftlichen Betrieben als Ergebnis von Rationalisierungsmaßnahmen nicht aufgehalten hat. 3.1.1.3 Landwirtschaftliche Produktionsstrukturen Viehbesatz Im Zeitraum von 1993 bis 1996 war bei allen statistisch erfassten Tierarten eine leichte Bestandserhöhung erkennbar. Dieser Trend setzte sich aber im Jahr 1996 nicht mehr fort. Die mit der repräsentativen Viehzählung im Juni 1998 ermittelten Bestandszahlen weisen nur bei Schweinen einen erheblichen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr aus. Dagegen ist bei Rindern das niedrigste Bestandsniveau bei einer Viehzählung der 90er Jahre zu verzeichnen. Der für das Jahr 1996 konstatierte Abbau des Rinderbestandes setzte sich 1997und 1998 verstärkt fort. Mit 403.000 Rindern wurden 1998 ca. 17.600 Rinder (4,2 %) weniger erfasst als im Vorjahr. Die Bestandsreduzierungen sind vor allem im Bereich der Rindermast und bei Kälbern aufgetreten, während der Bestand an weiblichen Zucht- und Nutztieren annähernd konstant blieb. Bei Milchkühen ist 1998 ebenfalls ein leichter Bestandsrückgang festzustellen, der auf die deutliche Steigerung der Milchleistung bei gleichgebliebener Milchreferenzmenge zurückzuführen sein dürfte. Die Reduzierung des Rinderbestandes, besonders der männlichen Rinder ab 6 Monaten bis unter 2 Jahren, setzte sich auch in der ersten Hälfte des Jahres 1998 fort und verdeutlicht, dass auf Grund der anhaltenden ungünstigen Marktlage für Rindfleisch die Bedeutung der Rindermast weiter abgenommen hat. Fast 74.000 Schweine standen im Dezember 1998 mehr in den Ställen, als am gleichen Stichtag des Vorjahres. Das ist ein Anstieg von 9,9 % auf einen jetzigen Bestand von 819.877 Schweinen. Mit 142.600 Schafen wurden rd. 22.400 Schafe (18,6 %) mehr erfasst als ein Jahr zuvor, damit konnte die sich bereits seit 1996 abzeichnende Bestandsverringerung erstmalig gestoppt werden. Weniger zugenommen hat allerdings die Zahl der Mutterschafe (3 %). 27 Damit dürfte bei der Viehzählung im Juni 1998 die positive Bestandsveränderung in erster Linie auf die hohe Anzahl Lämmer zurückzuführen sein, deren Anzahl sich erfahrungsgemäß im Herbst allgemein wieder stark verringert. Tabelle 5.3: Entwicklung der Tierbestände (Angaben in Stück) Tierart 1994 1995 1996 1997 1998 Rinder insgesamt darunter: Milchkühe Mutterkühe 444.249 452.905 438.977 420.607 403.006 168.944 17.436 168.596 26.252 168.784 22.096 166.546 21.131 153.601 k. A. Schweine insgesamt davon Sauen 711.890 712.310 711.249 745.911 819.877 80.484 79.123 79.429 83.745 93.053 Schafe insgesamt davon Mutterschafe 132.440 137.949 125.813 120.224 142.632 93.049 94.648 92.971 88.323 90.906 15.967 k. A. 17.500 17.505. 17.505 k. A. k. A. k. A. 6.638.330 6.638.330 Pferde Hühner k. A. - keine Angaben Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt C I1, C IV / j/98; Land- und Forstwirtschaft in Zahlen 1996 Vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen Die derzeitigen Produktionsverfahren verfolgen das Ziel, höchstmögliche Leistungen zu erreichen. Im Ergebnis dessen sind viele alte, schon seit Jahrhunderten bekannte Rassen gefährdet und in unserer Kulturlandschaft muss eine ständige Abnahme der genetischen Vielfalt in der Tierwelt verzeichnet werden. Hiervon sind auch einheimische landwirtschaftliche Nutztierarten betroffen. Gerade diese Rassen stellen jedoch eine Anpassungsform an die jeweiligen natürlichen Bedingungen dar und sind damit charakteristisch für eine bestimmte Gegend oder Landschaft. Darüber hinaus besitzen sie Eigenschaften, die z. B. auf Grund veränderter Verbrauchererwartungen, Verzehrsgewohnheiten und anderer wirtschaftlicher und landschaftspflegerischer Erfordernisse mit einem Mal wieder interessant sein können. Die Erhaltung vom Aussterben bedrohter Rassen im Rahmen von Genreserven ist deshalb eine sowohl tierzüchterisch wie auch kulturell wichtige Aufgabe. 28 Anbauverhältnisse Die in Tabelle 5.4 dargestellten Anbaudaten der einzelnen Jahre spiegeln Entwicklungen wider, die vorrangig aus den Gegebenheiten der Preisausgleichszahlungen durch die Europäische Union resultieren. Im Jahr 1996 betrug die Anbaufläche für Getreide ca. 56 % der gesamten Ackerfläche des Landes. Sie ist in den letzten beiden Jahren auf nahezu 60 % des Ackerlandes zu Lasten von Ackerfutter und Hackfrüchten gestiegen. Deutliche Flächenzunahmen verzeichnen Winterraps und in geringerem Maße auch Hülsenfrüchte. Der Anbau von Zuckerrüben ist durch die Quotenregelung der EU-Zuckermarktordnung begrenzt. Der Anteil der Zuckerrübenquote des Landes Sachsen-Anhalt beträgt ca. 40 % der Gesamtquote der neuen Bundesländer. Tabelle 5.4: Anteil ausgewählter Fruchtarten am Ackerland (AL) Zeitraum 1996-1998 Anteil relativ (%) Kulturart/ Fruchtart 1996 Absolut (ha) 1997 1998 1998 Ackerland 100 100 100 1.009.960 darunter: Getreide 56,1 59,7 59,1 596.690 Ölfrüchte 9,1 11,0 11,9 120.324 Hülsenfrüchte 3,3 4,2 4,7 47.540 Kartoffeln 1,8 1,6 1,5 14.991 Zuckerrüben 6,1 6,0 5,8 58.506 Ackerfutter 9,9 8,9 8,5 85.678 Gemüse u.a. gärtnerische Kulturen 0,4 0,3 0,4 3.454 Flächenstilllegung 7,8 78.319 Sonstige Flächen 0,3 4.458 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Berichte C I1, C IV / j/98 Im Jahr 1996 wurden in Sachsen-Anhalt ca. 61.500 ha (6,1 % AL) Zuckerrüben angebaut. Die Anbaufläche von Zuckerrüben ist auf Grund gestiegener Erträge leicht zurückgegangen und betrug 1998 nur noch 5,8 % des Ackerlandes. Die Anbaufläche von Kartoffeln hat sich seit 1993 auf einem sehr niedrigem Niveau von 1,5 bis 2 % des Ackerlandes (AL) eingepegelt. Insgesamt haben sich die Kartoffelerträge in den letzten Jahren auf deutlich höherem Niveau bewegt. Entscheidend für einen kontinuierlichen Kartoffelanbau ist der Abschluss von längerfristigen Verträgen für den Industriekartoffelanbau. 29 In Sachsen-Anhalt ist ein weiterer leichter Rückgang der Obsterzeugung zu verzeichnen, der sich allerdings zunehmend verlangsamt. Die Anbaufläche von Gemüse ist relativ konstant. Im Land sind gegenwärtig 4 Erzeugerorganisationen (EO) im Bereich Obst und Gemüse tätig. Die Erzeugung ist insgesamt noch nicht stabil, so dass die Kriterien zur Anerkennung der Erzeugerorganisationen (10 Mio. DM Umsatz bzw. 10.000 t mengenmäßiger Umsatz) gegenwärtig lediglich von einer der Organisationen zu schaffen sind. Hopfen wird derzeit auf etwa 630 ha, Heil- und Gewürzpflanzen werden auf etwa 750 ha angebaut. Die Anbaufläche ist relativ konstant. 30 5.1.1.4 Forstwirtschaftliche Flächennutzung und Standortbedingungen Mit rd. 474.700 ha besitzt der Wald einen Anteil von rd. 23 % an der Landesfläche SachsenAnhalts. Damit gehört Sachsen-Anhalt zu den waldärmeren Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Abbildung 5.3: Waldverteilung in Sachsen-Anhalt (FLA Sachsen-Anhalt 1999) Eine der wesentlichen Ursachen dafür ist der hohe Anteil der für eine landwirtschaftliche insbesondere ackerbauliche - Nutzung geeigneten Standorte. Der hohe Anteil ist darüber hinaus auch von Einfluss auf die räumliche Verteilung des Waldes im Lande (Abb. 5.3). So weisen das Schwarzerdegebiet der Magdeburger Börde, die ausgedehnten Lößgebiete des Halleschen Ackerlandes, der Querfurter Platte und des Köthener Ackerlandes eine sehr geringe Bewaldung auf. Ein höherer Waldanteil ist hingegen in der durch diluviale Sand- und Lehmböden gekennzeichneten Altmark sowie den ausgesprochenen Sandgebieten der Colbitz-Letzlinger-Heide, der Dübener Heide und des Flämings zu verzeichnen. Eine für die Forstwirtschaft herausragende Stellung nimmt letztlich der Harz ein, bei dem das für Mittelgebirge typische Klima und Relief überwiegend nur eine forstwirtschaftliche Nutzung zulässt. In Bezug zur landwirtschaftlichen Nutzung lässt sich für Sachsen-Anhalt feststellen, dass die Bedeutung von Wald und Forstwirtschaft im Allgemeinen mit zunehmender Ackerzahl abnimmt und dass Wald und Forstwirtschaft vor allem in den Regionen mit einem relativ hohen Grünlandanteil von Bedeutung sind. 31 5.1.1.5 Baumartenstruktur Als weiteres Ergebnis der vorherrschenden standörtlichen Verhältnisse in SachsenAnhalt, vor allem aber auch als Ergebnis früherer wirtschaftlicher Bedürfnisse und Zielsetzungen, stellt sich die Baumartenstruktur im Lande dar (Abb. 5.4). Danach dominieren in Sachsen-Anhalt gegenwärtig Nadelbäume mit einem Anteil von rd. 68 %. 3,3% 15,1% 10,4% 8,0% 13,4% 49,8% Kiefer Fichte Sonstige Nadelbäume Eiche Buche Sonstige Laubbäume Den größten Anteil weist dabei die KieAbb. 5.4: Baumartenstruktur in Sachsen-Anhalt fer auf, die als vorherrschende Baumart (FLA Sachsen-Anhalt 1999) in den forstlichen Wuchsgebieten des eiszeitlich geprägten Tieflandes anzusehen ist. Es folgt die Fichte als dominierende Baumart im Wuchsgebiet Harz. Die Laubbäume nehmen gegenwärtig einen Anteil von rd. 32 % ein. Die Buche, als Laubbaumart mit dem größten Anteil, ist dabei vor allem in den unteren und mittleren Lagen des Harzes, im stärker atlantisch beeinflussten Westen sowie auch auf den besser wasserversorgten Standorten im Osten des Landes anzutreffen. Die Eiche als zweitbedeutendste Laubbaumart konzentriert sich in ihrem Vorkommen auf die niederschlagsärmeren, wärmebegünstigten Standorte im Harz, im Hügelland sowie die Lößregionen des Tieflandes. Eine große Bedeutung weist sie letztlich in den an den größeren Flüssen des Landes (Elbe, Saale) angrenzenden Bereichen als fester Bestandteil der Auenwaldgesellschaften auf. Bei den sonstigen Laubbäumen, die einen Anteil von 13 % aufweisen, handelt es sich um Baumarten wie Ahorn, Esche, Linde, Hainbuche und Birke, die weniger im Reinbestand vorkommen, sondern vordergründig als natürlich angekommene oder mit dienender Funktion zielgerichtet eingebrachte Beimischungen in Beständen der Hauptbaumarten anzusehen sind. 5.1.1.6 Altersstruktur des Waldes Neben den einzelnen Baumartenanteilen ist darüber hinaus die Altersstruktur des Waldes von Bedeutung, da sie einen wichtigen Einblick in anstehende forstwirtschaftliche Maßnahmen, daraus resultierende Kostenbelastungen und Erlösmöglichkeiten erlaubt. In Sachsen-Anhalt ist die Altersstruktur des Waldes (Abb. 5.5) durch eine deutliche Überausstattung an jüngeren Beständen (Altersklassen I, II, III) gekennzeichnet, die zur Wahrung und Verbesserung von Stabilität und Wertleistung des Waldes in den nächsten Jahren einen erheblichen Pflegebedarf nach sich ziehen wird. Für die einzelnen Waldbesitzer werden damit sehr begrenzte Erlösmöglichkeiten bei hohen Kostenbelastungen verbunden sein. 32 2 5 ,0 Flächenanteil in Prozent 2 0 ,0 1 5 ,0 1 0 ,0 5 ,0 0 ,0 I (0 -19 ) -39 20 II ( ) III (40 ) -59 (60 IV ) -79 ) -99 80 V( (1 VI -1 00 ) 19 VII (12 39 0-1 ) I (1 VII -1 40 ) 59 IX (16 79 0-1 ) X( 99 0-1 18 ) XI ) 99 (>1 A lte rs k la s s e n Abb. 5.5: Altersstruktur des Waldes (FLA Sachsen-Anhalt) 5.1.1.7 Waldeigentums- und Betriebsgrößenstrukturen Die Eigentumsverhältnisse am Wald und die Betriebsgrößenstruktur der Forstbetriebe sind in Sachsen-Anhalt von der Entwicklung in den letzten 50 Jahren, insbesondere der nach dem Kriege 52,7% durchgeführten Bodenreform, gekennzeichnet. So können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur die 42,1% Eigentumskategorien Staats- und Körperschaftswald als relativ stabil 5,2% angesehen werden. Der Privatwald Staatswald Körperschaftswald Privatwald hingegen wird - zumindest hinsichtlich seines Flächenumfanges - erst nach Abschluss der Privatisierung des Treuhandwaldes weitgehend ausgebildet sein Abbildung 5.6: Waldeigentum in Sachsen-Anhalt nach Abschluss der (Abb. 5.6, Tab. 5.5). Dominiert zum Waldprivatisierung gegenwärtigen Zeitpunkt noch der (FLA Sachsen-Anhalt 1999) Staatswald, wird nach Abschluss der Privatisierung der Privatwald die Eigentumskategorie mit dem größten Anteil in SachsenAnhalt sein. 33 Tabelle 5.5: Eigentumsverhältnisse an Wald (Stand 1.1.1999, FLA Sachsen-Anhalt) Eigentumsart Waldfläche ha *) 1. Staatswald: - Landeswald - Bundeswald 2. Körperschaftswald: 3. Privatwald: - Eigentum von natürlichen Personen oder juristischen Personen des Privatrechts - Kirchenwald - Treuhandwald als potenzieller Privatwald Gesamtwaldfläche 200.100 143.500 56.600 24.500 250.100 162.100 4.600 83.400 474.700 *) Zahlenangaben gerundet Eine weitere Folge der zurückliegenden Entwicklung sind die Forstbetriebsstrukturen in Sachsen-Anhalt. Nach Untersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern2, die auch für Sachsen-Anhalt repräsentativ sein dürften, ist der überwiegende Teil der Waldbesitzer erst im Zuge der Bodenreform zu Waldbesitz gelangt. Im Ergebnis dessen setzt sich der Privatwald gegenwärtig hauptsächlich aus Kleinst- und Kleinwaldbesitz von weniger als 2 ha Besitzgröße zusammen. Durch spätere Zwangskollektivierung und nachfolgende staatliche Bewirtschaftung ist darüber hinaus eine Entkopplung von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung zu verzeichnen, die bis zum heutigen Tage nachwirkt. Wenngleich auf Grund des Ausstehens entsprechender Erhebungen noch keine qualifizierten Aussagen möglich sind, muss vermutet werden, dass bei den landwirtschaftlichen Betrieben Waldbesitz und Waldbewirtschaftung nur von sehr geringer Bedeutung sind. Inwieweit die Waldprivatisierung neben der Entstehung von größeren Forstbetrieben auch zu einer (Wieder-) Herausbildung von bäuerlichem Waldbesitz führen wird, bleibt abzuwarten. Mit den angeführten Waldbesitzstrukturen, insbesondere der geringen Flächengröße und der nicht seltenen Besitzzersplitterung, sind erhebliche Nachteile bei der Bewirtschaftung des Waldes verbunden. Eine effektive und wirkungsvolle Durchführung von Maßnahmen ist häufig erst auf größerer Fläche durch mehrere Besitzer möglich. Geeignetes Instrumentarium zur Überwindung dieser und anderer Strukturmängel (z. B. Verbesserung der Marktposition bei Materialerwerb oder Holzverkauf) ist die Vereinigung mehrerer Kleinwaldbesitzer in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FwZ) im Sinne des Bundeswaldgesetzes. Gegenwärtig existieren in Sachsen-Anhalt 139 solcher FwZ, in denen rd. 15.000 Waldbesitzer mit rd. 69.000 ha Waldfläche zusammengeschlossen sind. Damit sind Besitzer von rd. 41 % der gegenwärtigen Privatwaldfläche (ohne Treuhandwald) in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisiert. Die Auswertung der Zusammenschluss-Strukturen (Abb. 5.7) zeigt jedoch, dass sich die 1991 eingeläutete Gründungsphase über einen längeren Zeitraum hinzieht und die Weiterentwicklung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, insbesondere die Vergrößerung und Stärkung kleinerer Zusammenschlüsse (< 200 ha) auch im Zeitraum 2000 - 2006 eine wichtige forstpolitische Aufgabe sein wird. 2 Darsow, Christof (1995): Ergebnisse einer Waldbesitzerbefragung in Mecklenburg–Vorpommern, Der Wald, S. 118 34 60 53 50 43 Anzahl FwZ 40 30 22 21 20 10 0 < 50 50-200 200-500 > 500 Größenbereich in Hektar Abb. 5.7: Strukturen der Forstzusammenschlüsse in Sachsen-Anhalt 1999 (Stichtag 01.01.1999) 5.1.2 Situation der Umwelt in der Land- und Forstwirtschaft Die Umweltsituation in Sachsen-Anhalt hat sich im Vergleich zum Ende der 80er Jahre entscheidend verbessert. Dazu haben sowohl außerordentlich hohe Investitionen im Bereich des Umweltschutzes als auch einschneidende Veränderungen in den Produktionsstrukturen im Land beigetragen. Das trifft auch für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft zu. 5.1.2.1 Umweltsituation in der Agrarlandschaft Boden- und Gewässerschutz Bodenschutz Der Boden erfüllt neben seiner Funktion als Pflanzenstandort auch eine wichtige Funktion im Naturhaushalt. Eine Gefährdung stellt die Erosion durch Wind und Wasser dar. So sind 32 % der landwirtschaftlich sehr wertvollen Lößböden potenziell mäßig durch Winderosion gefährdet.3 Die Schwerpunkte der potentiellen Wassererosionsgefährdung liegen sowohl auf den Löß- Standorten als auch auf den Verwitterungsböden. Besonders betroffen sind hiervon die südlichen Landesteile. Der Zustand des Bodens im Land Sachsen-Anhalt wird mit einem Netz repräsentativ ausgewählter Bodendauerbeobachtungsflächen überwacht und dokumentiert. Mit dem Aufbau des Netzes wurde im Jahre 1992 begonnen.4 Diese Flächen repräsentieren die typischen, am weitesten verbreiteten Böden mit ihren charakteristischen Nutzungen und klimatischen Besonderheiten. Gewässerschutz Für alle größeren Fließgewässer Sachsen-Anhalts lässt sich feststellen, dass die sich seit 1992 stark verbesserte Gewässergüte ab 1998 weiter stabilisiert hat. Die Grundwasserbeschaffenheit wird weitestgehend geologisch geprägt. 3 4 Textteil zum Agraratlas des Landes Sachsen-Anhalt 1996, Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, Magdeburg 1997 Umweltbericht Sachsen-Anhalt 1997, Ministerium für Raumordnung und Umwelt, Magdeburg 1998 35 Aber auch Industrie, Landwirtschaft, wachsende Siedlungsstrukturen und Altlasten wirken sich auf die Grundwasserbeschaffenheit aus. Eine besondere Bedeutung kommt der Nitratbelastung zu. Rund 75 % der untersuchten Grundwässer wiesen Nitratkonzentrationen auf, die z.T. deutlich unter dem Trinkwasserverordnungswert von 50 mg/l lagen. Vereinzelt über dem Grenzwert liegende Nitratbelastungen sind in erster Linie auf landwirtschaftliche Einflüsse zurückzuführen. Eine zentrale Bedeutung bei der Unterhaltung der Gewässer und der wasserwirtschaftlichen Anlagen hat der Schutz vor Hochwasserschäden. In dieser Hinsicht bestehen u. a. folgende Schwerpunkte: 5 - Erarbeitung von Flussgebietsstudien zur Vorbereitung von Maßnahmen, Unterhaltung und Sanierung wasserwirtschaftlicher Anlagen und naturnaher Gewässerausbau, Schaffung von zusätzlichen Retentionsräumen durch Rückverlegung von Deichen, Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten für Flussauen sowie Ausweisung von Überschwemmungsgebieten. Erhaltung von Natur und Landschaft Ökologische Vorrangflächen Die naturschutzfachlichen Leitbilder für die einzelnen naturräumlichen Einheiten des Landes Sachsen-Anhalt wurden in dem 1994 veröffentlichten Landschaftsprogramm6 umfassend dargestellt. Diese Zielvorstellungen beinhalten nicht nur Aussagen zum Schutz der wenigen natürlichen oder naturnahen Gebiete, sondern insbesondere zum Erhalt bzw. zur Weiterentwicklung der Kulturlandschaft. Sie stehen nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung, sondern berücksichtigen auch die besondere Bedeutung der Bodennutzung für den Erhalt bestimmter Lebensraumtypen. Aufbauend auf dem Landschaftsprogramm wurde ein Programm zur Entwicklung eines ökologischen Verbundsystems erarbeitet, das untersetzt durch entsprechende Biotopverbundplanungen auf Landkreisebene u. a. für den Erhalt großer unzerschnittener bzw. miteinander vernetzter Landschaftsräume und damit auch für die Sicherung der ökologischen Austauschbeziehungen sorgen soll. Defizite hinsichtlich der Verbundstrukturen bestehen jedoch insbesondere in den durch besonders hochwertige Böden geprägten Agrarlandschaften. Die Konzentrierung von naturschutzrechtlich gebotenen Ersatzmaßnahmen für nicht vermeid- oder ausgleichbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im Zusammenhang mit dem Ausbau der Infrastruktur soll dazu beitragen, auch diese eindeutig durch Landwirtschaft geprägten Räume in naturschutzfachlicher und landschaftsästhetischer Sicht aufzuwerten. Unabhängig davon verfügt das Land Sachsen-Anhalt über einen hohen Anteil von Schutzgebietsflächen. Die land- oder forstwirtschaftliche Bodennutzung wird jedoch im Regelfall nur in Naturschutzgebieten oder entsprechenden Zonen der Großschutzgebiete nennenswert eingeschränkt. Örtlich von Bedeutung sind allerdings auch die durch § 30 Landesnaturschutzgesetz (NatSchG LSA) besonders geschützten Biotope, deren Schutzstatus sich unmittelbar aus dem Vorliegen bestimmter Kriterien ergibt. Der Flächenanteil bezogen auf die gesamte Landesfläche ist jedoch gering. In vielen Fällen sind diese besonders geschützten Biotope das Ergebnis bestimmter Formen der Landnutzung 5 6 Landesentwicklungsbericht 1996, S.171 , Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, Magdeburg 1996 Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, hrsg. vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg 1994 36 (z.B. Streuobstwiesen, Trockenrasen, kleinräumig strukturierte Weinberge, Kopfbaumgruppen). Durch den Landesentwicklungsplan und die daraus zu entwickelnden Regionalen Entwicklungs- und Teilgebietsentwicklungspläne bzw. die noch gültigen Regionalen Entwicklungs- und Teilgebietsentwicklungsprogramme werden sowohl die naturschutzfachlichen Zielvorstellungen als auch die konkreten (rechtsverbindlichen) Schutzgebietsausweisungen landesplanerisch umgesetzt. Neben den Vorranggebieten für Natur und Landschaft (i.d.R. Naturschutzgebiet oder Teilfläche eines Großschutzgebietes) werden im Landesentwicklungsplan auch Vorbehaltsgebiete für den Aufbau des ökologischen Verbundsystems festgelegt. Diese umfassen großräumige, naturraumtypische und reich mit naturnahen Elementen ausgestattete Landschaften sowie Verbundachsen zum Schutz naturnaher Landschaftsteile und Kulturlandschaften mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; sie beinhalten dementsprechend in erheblichem Umfang auch landoder forstwirtschaftlich genutzte Flächen. FFH-Gebiete Mit Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom 12. 12. 1995 wurden für Sachsen-Anhalt Gebiete gemeldet, die Teil des europäischen Netzes von Schutzgebieten „NATURA 2000“ werden sollen. Für 78 dieser Gebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 56.159 ha wurden die obligat geforderten Daten bereitgestellt und über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im März 1998 an die zuständige Kommission der Europäischen Gemeinschaft weitergeleitet. Die endgültige Benennung und Ausweisung durch die EUKommission steht noch aus. Nachstehende Aufstellung (Tabelle 5.6) vermittelt einen Überblick über die Art und Verteilung dieser Schutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt. Mit Kabinettbeschluss des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. Februar 2000 wurde die endgültige Liste der NATURA 2000-Gebiete bestätigt und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit der Bitte um Weiterleitung an die EU gesandt. Tabelle 5.6: Flächenübersicht der bisher gemeldeten FFH-Gebiete im Land SachsenAnhalt (Stand 12.12.1995) Kategorie /Gebiet Fläche EU SPA 27.210,00 ha Nationalpark 5.889,00 ha Biosphärenreservat - Zone 1 und II (anteilig Naturpark - Zone I und II (anteilig 3.256,39 ha 59,00 ha Naturschutzgebiete 19.744,24 ha Gesamtfläche 56.158,63 ha Anteil an der Landesfläche (20.445 km2) 2,7 % Von den ca. 1.180.500 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) des Landes liegen 9.822 ha LF in FFH-Gebieten. Weiterhin besitzen 7.200 ha den Status als Europäische 37 Vogelschutzgebiete (EU SPA). Alle diese Gebiete sind von Nutzungsbeschränkungen betroffen. Landwirtschaftliche Produktionsweisen Ackerbau Im Zusammenhang mit den Transformations- und Anpassungsprozessen der Landwirtschaft an die EU-Agrarpolitik muss hervorgehoben werden, dass die Anpassungsprozesse zu einer Verarmung der Fruchtfolgen oder zum Rückgang der Fruchtartendiversität führten. Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen zwingen die Betriebsleiter zu „risikoarmen“ Wirtschaftsweisen. Beredtes Zeugnis dafür sind eine stärkere Orientierung der Landwirte auf den Anbau von Marktordnungsfrüchten und damit im Zusammenhang auf Maßnahmen bzw. Aufwendungen, die der Ertragsabsicherung dienen. Auf Grund zum Teil nicht optimaler Humuswirtschaft und nicht standortgerechter Bodenbearbeitung können Böden humusverarmt und verdichtet sein. Die Großflächenwirtschaft und nicht angepasste Flächennutzung tragen zudem dazu bei, dass Erosion auf den Ackerstandorten begünstigt wird. Gemüse-, Sonder- (Heil- und Gewürzpflanzen) und Dauerkulturen, die aus Sicht der „Umwelt“ besondere Habitate in der Agrarlandschaft darstellen, nehmen trotz günstiger natürlicher Standortbedingungen nur einen sehr geringen Flächenumfang ein. Auf Grund der gezielten Förderung einerseits und der Entwicklung des Agrarumweltrechtes andererseits sowie der Verbesserung der Ausbildung und der Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis zeichnete sich in den letzten Jahren eine Reduzierung der Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft ab. So ist u.a. ein Rückgang des Düngemittelverbrauchs festzustellen, auch bei Pflanzenschutzmitteln ist ein beträchtlicher Rückgang der abgesetzten Mengen zu verzeichnen. Grünland Die Grünlandstandorte Sachsen-Anhalts liegen vornehmlich in ökologisch sensiblen Gebieten, vor allem den Flussauen von Elbe und Mulde. Diese Gebiete bilden die größten, in ihrem Ursprung weitgehend erhaltenen Auenlandschaften Europas. Weitere wichtige Grünlandstandorte sind der Drömling (Niedermoorstandort) sowie der Harz mit seinen Bergwiesen. Hervorzuheben sind die vielfältigen Funktionen dieser Ökosysteme. Diese sind u. a.: - Pufferwirkung zwischen Oberflächenwasser und intensiver genutzten landwirtschaftlichen Standorten, Filter für Nährstoffe und Stoffeinträge, Hochwasserschutz, Lebensraum für viele Tierarten (insbesondere Feuchtwiesen), Verbesserung des Erholungswertes der Landschaft. Das natürliche Grünland ist infolge von Umbruch und Neuansaat weidefester Gräser sowie durch intensive Weide- und Schnittnutzung teilweise an Arten verarmt. Auf Niedermoorstandorten führten Meliorationsmaßnahmen bzw. Grundwasserabsenkungen bis Anfang der 90er Jahre zur Mineralisierung und Degradierung der vorhandenen Moorböden. Restbestände historischer Grünlandbestände sind durch intensive Nutzungsformen oder Nutzungsaufgabe stark gefährdet. 38 5.1.2.2. Umweltsituation in der Forstwirtschaft Waldfunktionen Wald übt neben seiner Nutzfunktion auch Schutz- und Erholungsfunktion aus. In SachsenAnhalt sind zum gegenwärtigen Stand rd. 269.500 ha Wald mit einer gesetzlich begründeten Schutzfunktion belegt 238.152 (Abb. 5.8), d.h. auf mehr als der Hälfte der gesamten Waldfläche unterliegt die Nutzfunktion des Waldes Beschränkungen. 190 Flächenmäßig von herausragender Bedeutung ist dabei die Naturschutzfunktion, 62.617 die auf rd. 40 40 % der Waldfläche zu erfüllen ist. Waldflächen in 173.701 Landschaftsschutzgebieten (LSG) weisen dabei den Waldflächen ohne förmlich ausgewiesene Schutzfunktion Wasserschutzfunktion größten Flächenanteil auf Naturschutzfunktion (Tab. 5.7). Die stärkste BeeinErholungsfunktion flussung der Nutzfunktion ist forstrechtliche Schutzfunktionen (Naturwaldreservate, Waldschutzgebiete) jedoch im Nationalpark („Hochharz“) und Biosphärenreservat („Mittlere Elbe“) geAbbildung 5.8: Waldfunktionen in Sachsen-Anhalt (1.01.1998; FLA Sachsen-Anhalt, Angaben in ha) geben, die in den Kernbereichen gänzlich ausgeschlossen und in den Randbereichen nur eingeschränkt möglich ist. Von diesen Einschränkungen sind private und körperschaftliche Waldbesitzer nicht berührt, da es sich dabei regelmäßig um landeseigene Flächen handelt. Tabelle 5.7: Waldanteile an Naturschutzflächen*) nach Landesrecht in Sachsen-Anhalt Stand 1.01.1999 (FLA Sachsen-Anhalt 1999, LAU Sachsen-Anhalt 1999) NSG BR NP LSG Naturpark Summe Gesamtumfang (ha) 53.756 43.000 5.844 621.810 27.821 752.231 Waldanteil (ha) 12.467 5.806 180.118 14.780 238.152 *) 25.053 NSG - Naturschutzgebiete BR - Biosphärenreservat NP - Nationalpark LSG - Landschaftsschutzgebiete einschließlich einstweilig sichergestellter Schutzgebiete und Erweiterungsflächen 39 Waldgefährdungen 300 250 200 150 100 50 0 1991 1992 1993 Jahr 1994 1995 1996 Anzahl (Stück) Fläche (ha) 1997 1998 Abb. 5.9: Waldbrände in Sachsen-Anhalt 1991 - 1998 Waldbrand Auf Grund der klimatischen Gegebenheiten, insbesondere der relativ geringen Niederschläge im Sommerhalbjahr, sowie auch auf Grund des hohen Anteils der durch eine hohe Zündbereitschaft charakterisierten Kiefer gehört Sachsen-Anhalt zu den waldbrandgefährdeten Bundesländern. Schwerpunkte des Waldbrandgeschehens sind dabei die nördlichen und östlichen Landesteile, die neben relativ geringen Niederschlägen auch durch die Dominanz von Kiefernbeständen gekennzeichnet und im Ergebnis dessen der Waldbrandgefahrenklasse A7 zugeordnet sind. Die Waldbrandgefahrenklasse A umfasst insgesamt rd. 60 % der Waldfläche Sachsen-Anhalts. Wenngleich seit Beginn der 90er Jahre bei Anzahl und Flächenumfang von Waldbränden insgesamt ein Rückgang zu verzeichnen ist (Abb. 5.9), so werden noch auf längere Zeit Maßnahmen zur Minderung der Waldbrandgefährdung erforderlich sein. Insbesondere der Waldumbau in weniger brandgefährdete Laub- und Mischbestände wird noch einige Jahrzehnte beanspruchen. Gleiches gilt auch für Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Waldbrand und für Maßnahmen zur Früherkennung von Waldbränden, wie auch in den für das Landesgebiet für den Zeitraum 1999 bis 2004 nach der VO (EWG) Nr. 2158/92 des Rates erarbeiteten Plänen dargelegt ist. 7 Nach § 2 der Waldbrandschutzverordnung vom 30.Dezember 1996 (GVBl. LSA Nr.2/97; S. 337) umfasst Waldbrandgefahrenklasse A Wälder, in denen eine allgemein sehr hohe Waldbrandgefährdung oder die Gefahr von Großbränden besteht. 40 Schädigung (%) Waldschäden Waldschäden - als Folge des komplexen Einwirkens vieler Faktoren, insbesondere von anthropogenen Luftverunreinigungen (Schlüsselstellung), Witterungsverlauf und Forstschädlingsbefall - sind auch in Sachsen-Anhalt in erheblichem Maße zu verzeichnen. Innerhalb der 1991 beginnenden neuen Zeitreihe zeigt sich für den Gesamtwald, dass der 1996 und 1997 erreichte, bis dahin günstige Waldzustand (bezogen auf die Baumartenanteile) nicht gehalten werden konnte. 70 60 50 40 30 20 10 Eiche Buche Fichte Kiefer 0 1991 1992 1993 1994 Jahr 1995 1996 1997 1998 Abbildung 5.10: Waldschadensentwicklung in Sachsen-Anhalt 1991-1998 (Schadstufen 2-4; FLA Sachsen-Anhalt) So stieg das Schadniveau 1998 bei den Hauptbaumarten Kiefer, Fichte und Buche im Vergleich zum Vorjahr leicht an (Abb. 5.10). Lediglich bei der Eiche, der noch immer am stärksten geschädigten Baumart im Lande, war eine Verbesserung zu verzeichnen. Insgesamt liegt das Schadniveau aber weiterhin deutlich unter jenem zu Beginn der 90er Jahre, was insbesondere auf den erheblichen Emissionsrückgang seit Beginn des Jahrzehnts zurückzuführen ist. Ursache hierfür ist vor allem die Minderung des Energieverbrauchs infolge der gravierenden wirtschaftlichen Veränderungen im Lande und der weitgehend abgeschlossenen Sanierung privater und gewerblicher Heizungsanlagen. Von Einfluss ist darüber hinaus auch die Zunahme des Anteils von Kraftfahrzeugen mit fortschrittlichen Abgassystemen 8. 8 Waldschadensbericht 1998 für das Land Sachsen-Anhalt; herausgegeben vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt 41 5.2. Auswirkungen des vorangegangenen Programmplanungszeitraums 5.2.1 Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen Benachteiligte Gebiete 5.2.1.1 Nachfolgende Tabelle 5.8 gibt einen Überblick über wichtige Kennziffern zur Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt für den Förderzeitraum 1992 bis2000. Die Wirksamkeit dieses Programms lässt sich nur sehr schwer einschätzen. Aus Untersuchungen mit Hilfe des Testbetriebsnetzes geht hervor, dass 25 - 30% des Gesamtertrages der Betriebe aus Beihilfen bestehen und der Anteil der Ausgleichszulage an den Stützungszahlungen je nach Unternehmensform zwischen 2,4 und 4,1% beträgt. Bei Unternehmen mit einem höheren Grünlandanteil kann jedoch von einem höheren Anteil am Betriebsergebnis ausgegangen werden. Im Futterbau werden z. B. bei Einzelunternehmen im Haupterwerb 661DM/ha insgesamt an Zulagen und Zuschüssen gewährt. Bei den Markfruchtbetrieben liegt dieser Anteil bei 716 DM/ ha. Der Gewinn einschließlich der Zuschüsse beträgt bei Futterbaubetrieben 553 DM/ha und bei Marktfruchtbetrieben 616 DM/ha. Das bedeutet, dass diese Betriebe ohne Zuschüsse mit Verlusten arbeiten würden. Bei einem Anteil der Ausgleichszulage von durchschnittlich 150 DM/ha ist erkennbar, dass die Ausgleichszulage rd. 25% des Gewinns beträgt. Dieser Anteil erhöht sich bis auf 50% des Gewinns bei Betrieben, deren Gewinn unter dem Durchschnittsniveau liegt. Bei den Futterbaubetrieben in den benachteiligten Gebieten ist von einem unterdurchschnittlichen Gewinn auszugehen. Insofern kann eingeschätzt werden, dass die Ausgleichszulage zur Sicherung der Fortführung der Erwerbstätigkeit beitrug. 42 Tabelle 5.8: Auswertung der Ausgleichszulage im Zeitraum 1992 bis 2000 1992 Antragsteller 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Stück 555 748 928 1002 1007 1049 701 707 1045 GV/ha 31.457,75 50.074,08 57.712,20 60.851,93 53.700,16 48.600,45 47.845,80 53.946,00 58.472,30 Sonstige Fläche ha 127.893,96 119.082,23 124.169,12 127.110,54 135.280,42 155.682,72 8.705,58 8.774,00 70.615,22 Gesamtfläche ha 159.351,71 169.156,31 181.881,32 187.962,47 188.980,58 204.283,17 56.551,38 62.720,00 129.087,52 Mittel für AGZ des WJ DM 26.720.630,00 26.834.560,00 26.913.190,00 27.035.380 21.687.420,00 21.772.140,00 7.783.870,00 10.304.100,00 12.902.298,64 Nachz. für Vorjahre DM 0,00 88.040,00 382.530,00 25.029,80 0,00 37.400,00 74.950,00 104.420,00 34.250 Gesamtmittel im HJ DM 26.720.630,00 26.922.600,00 27.295.720,00 27.060.409,80 21.687.420,00 21.809.540,00 7.858.820,00 10.408.520,00 12.936.548,64 203,00 224,00 152,00 80,00 70,00 70,00 80,00 50,00 bis 70,00 7.206.366,00 7.752.477,40 4.282.353,42 5.755.520,46 0,00 GV-geb. Futterfläche Beihilfe für GVE/ha Beihilfe für sonst. LF 200,00 100,00 bis 250,00 Durchschnittl. Beihilfe DM 168 159 150 144 Erstattungsf. Ausgaben DM 6.121.115,28 6.027.790,40 6.469.240,00 6.853.115,00 EU-Erstattung DM 1.233.805,44 1.503.195,28 3.234.620,00 3.426.558,00 3.603.183,00 3.876.238,70 2.141.176,71 2.877.764,23 0,00 dav. Sachsen-Anh.(40%) DM 493.522,18 601.278,11 1.293.848,00 1.370.623,20 1.441.273,20 1.550.495,48 856.470,68 1.151.105,69 0,00 Umrechnung obiger Tabelle in Euro 1992 Antragsteller GV-geb. Futterfläche sonstige Fläche Gesamtfläche Mittel für AGZ des WJ 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Stück 555 748 928 1002 1007 1049 701 707 1045 GV/ha 31.457,75 50.074,08 57.712,20 60.851,93 53.700,16 48.600,45 47.845,80 53.946,00 58.472,30 ha 127.893,96 119.082,23 124.169,12 127.110,54 135.280,42 155.682,72 8.705,58 8.774,00 70.615,22 ha 159.351,71 169.156,31 181.881,32 187.962,47 188.980,58 204.283,17 56.551,38 62.720,00 129.087,52 EURO 13.662.041 13.720.293 13.760.496 13.822.970 11.088.602 11.131.918 3.979.830 5.268.403 6.596.840,54 Nachz. für Vorjahre EURO 0 45.014 195.584 12.798 0 19.122 38.321 53.389 17.511,75 Gesamtmittel im HJ EURO 13.662.041 13.765.307 13.956.080 13.835.768 11.088.602 11.151.041 4.018.151 5.321.792 6.614.352,29 104 115 78 41 36 36 Beihilfe für GVE/ha Beihilfe für sonst. LF 102 51,13 bis 127,82 41 25,56 bis 35,79 Durchschnittl. Beihilfe EURO 86 81 77 74 Erstattungsf. Ausgaben EURO 3.129.677 3.081.960 3.307.670 3.503.942 3.684.556 3.963.779 2.189.533 2.942.751 0,00 EU-Erstattung EURO 630.835 768.572 1.653.835 1.751.971 1.842.278 1.981.889 1.094.766 1.471.377 0,00 dav. Sachsen-Anh.(40%) EURO 252.334 307.429 661.534 700.789 736.911 792.756 437.907 588.551 0,00 43 5.2.1.2 Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen Für Flächen in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen wurden keine speziellen Beihilfen gewährt. 5.2.2. 5.2.2.1 Agrarumweltprogramme Übersicht über die angewandten Programme nach VO (EWG) Nr. 2078/92 Im Land Sachsen-Anhalt wurden im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92 folgende Förderprogramme angeboten: 1 Förderung einer markt– und standortangepassten Landbewirtschaftung: A Förderung extensiver Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei Dauerkulturen (ab 1994/95) B Förderung einer extensiven Grünlandnutzung (ab 1993/94) C Förderung ökologischer Anbauverfahren; (ab 1993/94) 2 Ackerrandstreifenprogramm (ab 1994/95) 3 Förderprogramm zur Anwendung biologischer und biotechnischer Pflanzenschutzmaßnahmen (ab 1995) 4 Förderung einer naturschutzgerechten Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen und der Pflege der Landschaft (Vertragsnaturschutz) (ab 1994) 5 Förderprogramm zur Erhaltung vom Aussterben bedrohter lokaler Rassen und Genreserven (ab 1995) 6 Förderung von Demonstrationsvorhaben, Lehrgängen und Praktika (ab 1994) Die nachfolgende Tabelle 5.9 gibt einen Überblick über die Ziele der einzelnen Programme. 44 Tabelle 5.9: Ziele der einzelnen Förderprogramme Programm Nr. (Kurzbezeichnung) Ziele der Programme 1 Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung Hauptziel: Extensivierung von Acker-, Grünland- und Dauerkulturflächen Teil A: Extensive Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei Dauerkulturen Einführung oder Beibehaltung extensiver Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei Dauerkulturen zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes vereinbar sind und zum Gleichgewicht auf den Märkten beitragen A 1 Verzicht auf chemisch- synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel A 2 Verzicht auf chemischsynthetische Düngemittel A 3 Verzicht auf Herbizide Teil B: Förderung einer extensiven Grünlandnutzung Analog A Analog A Analog A Einhaltung einer extensiven Grünlandnutzung zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes vereinbar sind und zum Gleichgewicht auf den Märkten beitragen B 1 Einhaltung einer extensiven Bewirtschaftung des Dauergrünlandes B 2 Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzendes Grünland Teil C: Ökologische Anbauverfahren Analog B Analog B Einführung oder Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes vereinbar sind und zum Gleichgewicht auf den Märkten beitragen 45 Fortsetzung Tabelle 5.9 Programm Nr. (Kurzbezeichnung) Ziele der Programme 2 Ackerrandstreifenprogramm Extensive Bewirtschaftung von Randstreifen im Ackerbau zur Förderung verbesserter Lebensbedingungen von Flora und Fauna, zur Verminderung von Stoffeinträgen sowie zum Schutz angrenzender Biotope und anderer schützenswerter Bereiche als Beitrag zur Biotopvernetzung 3 Anwendung biologischer und biotechnischer Pflanzenschutzmaßnahmen Verringerung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bei Dauerkulturen und im Gemüsebau durch die Begünstigung und Nutzung von Antagonisten, durch Veränderung des Schaderregerverhaltens sowie durch biotechnische Verfahren. 4 Naturschutzgerechte Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen und Pflege der Landschaft (Vertragsnaturschutz) Förderung von Maßnahmen, die auf eine Bewirtschaftung nach naturschutzfachlichen Zielen ausgerichtet sind: naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland, Umwandlung von Ackerland in naturschutzgerecht zu bewirtschaftendes Grünland, naturschutzgerechte Bewirtschaftung im Weinbau in Terrassen-, Steil- und Hanglagen, naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Streuobstwiesen, Pflege aufgegebener landwirtschaftlicher Flächen, naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen zum Schutz von Feldhamster- und Großtrappenvorkommen, zum Schutz und zur Entwicklung von Ackerwildkräutern sowie zum Schutz der Lebensräume wildlebender Pflanzen und Tiere in und an Gewässern. 5 Förderung der Erhaltung von vom Aussterben bedrohter lokaler Rassen und Genreserven Förderung der Haltung und Reinzuchtbenutzung weiblicher Tiere von vom Aussterben bedrohter lokaler Rassen und Genreserven 6 Demo-Vorhaben Förderung von Maßnahmen, die der weiteren Ausdehnung umweltschonender Bewirtschaftungsformen, insbesondere des ökologischen Landbaus, dienen 46 5.2.2.2 Wirkung der finanziellen Mittel und Bewertungsergebnisse (1) Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung Auf nahezu 51 % der Gesamtgrünlandfläche des Landes kamen Programme im Rahmen der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung zur Anwendung. Bis zum Wirtschaftsjahr 1997/98 konnten insgesamt 1.417 Anträge mit einer Gesamtfläche von 104.176 ha und einem Fördervolumen von ca. 99 Mio. DM in die Programme einbezogen werden. Tabelle 5.10: Anträge, Flächen und Fördermittel für markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung Maßnahme A Extensive Produktionsverfahren Zwischensumme B Extensive Grünlandnutzung Wirtschaftsjahr 1994/95 1995/96 1996/97 1997/98 1993/94 1994/95 1995/96 1996/97 1997/98 Zwischensumme C Ökologische Anbauverfahren Zwischensumme Gesamt 1993/94 1994/95 1995/96 1996/97 1997/98 Anzahl Anträge 49 61 65 91 91 401 731 876 1.186 1.128 1.128 38 68 70 135 198 198 1.417 Fläche ha 1.576 2.072 2.867 3.790 3.790 43.296 59.004 72.973 80.559 86.922 86.922 1.825 3.349 3.560 7.030 13.464 13.464 104.176 Fördermittel DM 420.366 519.119 721.785 829.648 2.490.918 10.824.073 15.127.230 18.720.824 20.786.758 22.465.194 87.924.079 559.018 1.018.890 1.079.927 1.998.447 3.726.264 8.382.546 98.797.543 Anmerkung zu Tabelle 5.10: Anzahl Anträge und Flächen = kumulativer Stand in den Jahren Fördermittel = jährlicher Auszahlungsbetrag für vorangegangene Verpflichtungsjahre sowie Neuanträge Die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung wurde auf der Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ im Land Sachsen-Anhalt flächendeckend angeboten. Zielflächen waren sowohl Acker-, Grünland- als auch Dauerkulturflächen. Dem Betrieb standen dabei verschiedene Fördervarianten offen, die sich hinsichtlich der Einschränkungen und Zielflächen unterscheiden. 47 A) Extensive Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei Dauerkulturen Bei den extensiven Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei Dauerkulturen war es möglich, für den jeweiligen Betriebszweig auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel (A 1), auf chemisch–synthetischen Dünger (A 2) oder auf Herbizide (A 3) zu verzichten. Im Gliederungspunkt 5 des Entwicklungsplans sind die relativ guten Standortbedingungen in Sachsen-Anhalt beschrieben. 85,6 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche werden ackerbaulich genutzt. Hinsichtlich Betriebsform und der Nutzung des Ackerlandes dominieren die Marktfruchtbetriebe. Die Betriebskonzepte sind organisations- und investitionsseitig in diesen Betrieben erst nach dem Jahr 1990 neu erstellt und auf den Marktfruchtanbau ausgerichtet. Nach einer repräsentativen Betriebsleiterbefragung in Betrieben, die nicht an der Förderung extensiver Produktionsverfahren teilnehmen, werden vor allem betriebswirtschaftliche Gründe und Risiken genannt, die mit geringeren Erlöschancen, Kosten für die Umstellung der Betriebsorganisation auf extensive Produktionsverfahren und zusätzliche Aufwendungen zur Sicherung von Qualitätsanforderungen bei den Erzeugnissen begründet werden. Die Ergebnisse aus den Förderprogrammen mit der Zielrichtung einer Extensivierung des Ackerbaus sind daher differenziert zu werten. Die regionale Verteilung zeigt, dass vor allem Unternehmen in den ertragsschwächeren Regionen des Landes dieses Programm in Anspruch nahmen. Die Wirkungen der Extensivierungsprogramme im Ackerbau auf Natur und Umwelt sowie Marktentlastung waren aber insgesamt wenig effektiv. Der Erkenntnisstand lässt sich vorerst wie folgt zusammenfassen: - Auf Grund der geringen Programmteilnahme wurde die Zielstellung des Programmes nicht erreicht. - Einkommenswirksame Effekte waren lediglich in den ertragsschwachen Regionen des Landes festzustellen, in denen die meisten der teilnehmenden Betriebe wirtschaften. B) Extensive Grünlandnutzung Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Einhaltung einer extensiven Bewirtschaftung des Dauergrünlandes. Die Maßnahme „Einführung einer extensiven Grünlandnutzung durch Viehbestandsabstockung oder Flächenaufstockung“ wurde nicht angeboten. Die Evaluierungsergebnisse zeigen, dass das Programm zur Grünlandextensivierung in Sachsen-Anhalt vor allem in den Gebieten vermehrt auf Akzeptanz stößt, in denen ein hoher Grünlandanteil, ein dazu verhältnismäßig geringer Viehbesatz an rauhfutterverzehrenden Großvieheinheiten sowie ungünstige Standortverhältnisse vorhanden sind. Erwartungsgemäß ist der Anteil extensiv genutzten Grünlandes an der gesamten Dauergrünlandfläche in benachteiligten Gebieten besonders hoch. So beträgt der Anteil des extensiv bewirtschafteten Grünlandes in der Harzregion der Landkreise Quedlinburg, Wernigerode und Sangerhausen rund 70 %. Aber auch im Fläming und in der Dübener Heide (beides Landkreis Wittenberg) liegt dieser Anteil mit 67 % sehr hoch. In den Altmarkkreisen Salzwedel und Stendal wird jeweils nur die Hälfte des Grünlandes extensiv bewirtschaftet. 48 Die hohe Akzeptanz der Programme zur extensiven Nutzung von Grünland lässt sich u.a. dadurch erklären, dass die Flächenausstattung der Betriebe im Vergleich zum Viehbesatz relativ hoch ist, daher kaum innerbetriebliche Anpassungsmaßnahmen notwendig wurden und in den meisten Unternehmen somit die Voraussetzungen für eine Programmteilnahme vorhanden waren. Der Umfang der Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland (Maßnahme B 2) ist, gemessen am Flächenpotenzial der am Programm „Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“ teilnehmenden Betriebe, mit 0,14 % sehr gering. Hauptargumente für die Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland waren in den meisten Fällen zusätzlicher Bedarf an stallnahen Auslauf- bzw. Futterflächen sowie ungünstige Standortverhältnisse, die eine ackerbauliche Nutzung einschränken. C) Ökologische Anbauverfahren Das Land Sachsen-Anhalt verfügt über gute natürliche Voraussetzungen. Vor allem die Lößböden stehen für eine ertragsstabile Agrarregion. Obwohl dieser herausragende Standortvorteil der konventionellen Landwirtschaft das Gepräge gibt, haben Landwirte und Gärtner auch in Sachsen-Anhalt bereits im Jahre 1990 begonnen, ökologischen Land- und Gartenbau zu betreiben. Die Teilnahme am Kontrollverfahren nach VO (EWG) Nr. 2092/91 war Voraussetzung für den Einstieg in das Programm. Von 1992 bis 1998 erhöhte sich die Anzahl ökologisch wirtschaftender Betriebe in SachsenAnhalt. Im Jahr 1998 wurde ein Flächenumfang von 20.313 ha ökologisch bewirtschaftet. Das sind ca. 1,73 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes. Am Kontrollverfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 nahmen im Jahr 1998 148 Betriebe teil. Der nunmehr erreichte Anteil von ca. 1,73 % ökologisch bewirtschafteter Fläche an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes wurde im Wesentlichen durch die Förderung begünstigt. (2) Ackerrandstreifenprogramm Die Akzeptanz dieses Programmes war äußerst gering. Insgesamt wurden im Zeitraum 1995 bis 1997 nur 8 Förderanträge für insgesamt 56 ha gestellt. Daraus ergibt sich, dass im Prinzip keine signifikanten ökologischen Wirkungen erzielt werden konnten. Die Ursachen sind auch hier in den inzwischen entstandenen Produktionsstrukturen (überwiegend Marktfruchtbetriebe) sowie in einem vergleichsweise hohen Aufwand für die Aufarbeitung des Erntegutes (z. B. Reinigungskosten) zu suchen. (3) Programm zur Anwendung biologischer und biotechnischer Pflanzenschutzmaßnahmen bei Dauerkulturen und im Gemüsebau In die Programme einer umweltschonenden Bewirtschaftung konnten 3.699 ha Dauerkulturen und Gemüse eingebracht werden. Dies sind nahezu 60 % der potenziell für dieses Programm in Frage kommenden Flächen. 49 Tabelle 5.11: Anträge, Flächen und Fördermittel für die Anwendung biologischer und biotechnischer Pflanzenschutzmaßnahmen Jahr Anzahl Anträge Fläche ha Fördermittel DM 1995 1996 1997 1998 Gesamt 96 123 127 126 126 3.447 3.823 3.889 3.699 3.699 1.157.582 1.265.995 1.291.974 1.219.600 4.935.151 Anzahl Anträge und Flächen Fördermittel = kumulativer Stand in den Jahren = jährlicher Auszahlungsbetrag für vorangegangene Verpflichtungsjahre sowie Neuanträge Es wird eingeschätzt, dass die ökologische Wirksamkeit der Anwendung biologischer und biotechnischer Pflanzenschutzmaßnahmen bei Dauerkulturen oder im Gemüsebau wegen der anfangs relativ hohen Programmteilnahme und dem hohen Maße der Neueinführung dieser Anwendungen als hoch zu bewerten ist. Auf Grund der restriktiven Vorgaben und zu einseitiger Ausrichtung auf die Anwendung biologischer Präparate und biotechnischer Verfahren war in den letzten drei Antragsjahren ein deutlicher Rückgang in der Akzeptanz o. g. Förderrichtlinie zu verzeichnen. 4) Naturschutzgerechte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und Pflege der Landschaft (Vertragsnaturschutz) Insgesamt wurden von den landwirtschaftlichen Betrieben 50.930 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in das Programm Vertragsnaturschutz eingebracht, wofür ca. 92 Mio. DM an Fördermitteln bereitgestellt worden sind. Den größten Umfang nahm dabei die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland mit ca. 49.000 ha ein. Tabelle 5.12: Anträge, Flächen und Fördermittel für Maßnahmen der naturschutzgerechten Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen und zur Pflege der Landschaft (Vertragsnaturschutz) Jahr 1994 1995 1996 1997 1998 Gesamt Anzahl Anträge und Flächen Fördermittel Anzahl Anträge 1.291 1.741 1.708 2.240 2.458 2.458 Fläche 38.316 45.005 43.299 47.143 50.930 50.930 ha Fördermittel DM 16.591.848 18.772.942 18.171.896 18.370.000 20.126.447 92.033.133 = kumulativer Stand in den Jahren = jährlicher Auszahlungsbetrag für vorangegangene Verpflichtungsjahre sowie Neuanträge 50 Die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland erfolgte nach den Vorgaben der zuständigen Naturschutzbehörden. Die hohe Akzeptanz dieser Maßnahme ist - ähnlich wie bei der extensiven Grünlandnutzung (siehe Maßnahme MSL B 1) - vor allem auf die in den Betrieben umfangreich vorhandenen Grünlandflächen und die im Verhältnis dazu niedrigen rauhfutterverzehrenden Viehbestände zurückzuführen. Darüber hinaus wurden nahezu 17 % der Weinanbaufläche des Landes naturschutzgerecht bewirtschaftet. Eine Förderung des naturschutzgerechten Weinbaues im Vertragsnaturschutz ist jedoch unter den klimatischen Verhältnissen in der Weinbauregion des Landes Sachsen-Anhalt nicht sinnvoll. Eine Bewirtschaftung von Weinbergen ohne den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln (PSM) über fünf Jahre ist in der Regel nicht möglich. Auf ca. 15 % der insgesamt etwa 3.500 ha umfassenden Streuobstflächen in SachsenAnhalt konnten über das Programm Maßnahmen umgesetzt werden, die die Bewirtschaftung bzw. Pflege der Bestände sicherten. Die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen ist insbesondere auf Maßnahmen zum Schutz von bestimmten Tierarten (Feldhamster, Großtrappe) sowie von Ackerwildkräutern ausgerichtet worden. Sie ist somit in ihrer Wirkung auf kleine Räume begrenzt geblieben. Für das Hamsterschutzprogramm des Landes wurden insgesamt 18 Anträge mit einem Flächenumfang von 236 ha gestellt. Die geförderten Flächen zum Schutze der Großtrappenvorkommen befinden sich in den Landkreisen Anhalt-Zerbst sowie dem Jerichower Land. Im Landkreis Anhalt-Zerbst wird das Flächenpotenzial auf ca. 5.000 ha geschätzt. Ca. 896 ha aufgegebene landwirtschaftliche Nutzflächen konnten über das Programm Vertragsnaturschutz gepflegt werden. Die Auswertung des bisherigen Förderzeitraumes zu Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes lässt folgende Einschätzung zu: - Mit der freiwilligen Übernahme von Verpflichtungen haben die Landwirte einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Natur und Umwelt geleistet. - Die Erhaltung der Artenvielfalt konnte mit den Programmen unterstützt werden. 51 (5) Erhaltung vom Aussterben bedrohter lokaler Rassen und Genreserven Die Fördermaßnahme war bisher Bestandteil eines Landesprogrammes im Rahmen der VO (EWG) Nr. 2078/92 des Rates. Die Zuwendungen wurden gewährt aus Landesmitteln unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft. Gefördert wurde die Haltung und Reinzuchtbenutzung weiblicher Tiere vom Aussterben bedrohter Rassen, sofern diese im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung eingetragen waren. Folgende Rassen gelten als vom Aussterben bedroht (Tabelle 5.13) im Sinne der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Erhaltung vom Aussterben bedrohter lokaler Rassen und Genreserven (RdErl. des ML v. 16.1.95, MBl. LSA S. 867, geändert durch RdErl. des MRLU v. 26.9.97, MBl. LSA S. 2122): Tabelle 5.13: Vom Aussterben bedrohte lokale Rassen und Genreserven (i. S. o. g. RL von 1995) Rinder Schafe Ziegen Deutsche Schwarzbunte alter Zuchtrichtung Weiße hornlose Heidschnucke Braune Harzer Ziege Rotvieh Zuchtrichtung Höhenvieh Rauwolliges Pommersches Landschaf Thüringer Waldziege Rhönschaf Graue gehörnte Heidschnucke Tabelle 5.14: Für die Erhaltung vom Aussterben bedrohter lokaler Rassen und Genreserven jährlich ausgezahlte Fördermittel Maßnahme (da bisher separate Förderung s.o.) Jährlich ausgezahlte Fördermittel (DM) 1995 1996 Rassen/ Genreserven 17.630 23.977 Altmärker-Richtlinie 21.600 21.600 1997 -*) 28.500 1998 1999 44.310 45.678 25.500 - *) 1997 erfolgte die Anpassung der Fördermaßnahme an die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 746/96, d.h. ab diesem Jahr erfolgte die Auszahlung jeweils erst nach Abschluss eines Verpflichtungsjahres, also im Folgejahr. Die Zahlungen 1998 und 1999 beziehen sich demzufolge auf die absolvierten Verpflichtungsjahre 1997 bzw. 1998. Die Graue gehörnte Heidschnucke wurde zwischenzeitlich von der EU-Liste der vom Aussterben bedrohten Rassen gestrichen, so dass hier keine Neuanträge mehr möglich waren und nur noch bereits 1995 eingegangene 5-Jahres-Verpflichtungen - bis Ende 1999 auslaufen. 52 Die Förderung der ebenfalls als vom Aussterben bedroht anerkannten Rasse Altmärkisches Kaltblut erfolgte über die Gewährung einer Fohlenprämie im Rahmen einer separaten reinen Landesförderrichtlinie (Richtlinie über die Gewährung einer Prämie zur Erhaltung des Kaltblutpferdes „Altmärker“; RdErl. des ML v. 9.7.1993, MBl. LSA S. 1969). Die Fördermaßnahmen haben bei allen tatsächlich am Verfahren beteiligten Rassen zu einer kontinuierlichen Erweiterung der Bestände geführt (Tabelle 5.15). Besonders hervorzuheben ist, dass die Förderung mit dazu beigetragen hat, das (Harzer) Rotvieh (Zuchtrichtung Höhenvieh) als Rasse zu erhalten. Tabelle 5.15: Entwicklung des Bestandes am Förderverfahren beteiligter Muttertiere seit 1995 Tierart Rasse 1995 1996 Bestand im Jahre Stück 1997 1998 1999 (derzeit am Verfahren beteiligter Bestand) Rinder Schafe Ziegen Dtsch. Schwarzbuntes alter Zuchtrichtung Rotvieh Zuchtrichtung Höhenvieh Weiße hornlose Heidschnucke Rauwolliges Pommersches Landschaf Rhönschaf Graue gehörnte Heidschnucke Braune Harzer Ziege keine Antragsteller 196 23 292 13 44 54 84 28 266 326 396 194 *) 196 245 305 469 210 210 210 292 292 292 23 32 69 292 **) 14 Thüringer Waldziege Pferde Altmärkisches Kaltblut ***) keine Antragsteller 138 174 198 184 vorauss. ca. 180-190 *) seuchenbedingter Bestandsrückgang **) Streichung von der EU-Liste der gefährdeten Rassen ***) über separate Richtlinie gefördert Ebenso hat sich die Zahl der interessierten und am Verfahren beteiligten Züchter (Zuwendungsempfänger) stetig erhöht: 53 Tabelle 5.16: Am Verfahren beteiligte Züchter Zahl der Antragsteller 1995 1996 1997 1998 1999 (+4) (+9) (+1) (+6) 10 19 20 6 derzeit am Verfahren beteiligte Landwirte 26 (6) Demonstrationsvorhaben Wesentliche Zielstellung dieses Programms war die Förderung von Maßnahmen, die der Weitergabe von Erfahrungen bei der Anwendung umweltschonender Bewirtschaftungsformen, insbesondere des ökologischen Landbaus, dienten. Da im ökologischen Landbau der Aufbau von entsprechenden Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen einen wesentlichen Schwerpunkt bei der Umstellung auf diese Wirtschaftszweige bildet, wurden vor allem Projekte gefördert, die die Vermittlung von Erfahrungen auf diesem Gebiet zum Inhalt hatten. Tabelle 5.17: Anzahl geförderter Projekte von Demonstrationsvorhaben und eingesetzte Fördermittel Jahr Anzahl Projekte Fördermittel (DM) 1994 1995 1996 1997 1998 3 9 6 3 1 49.700 129.776 144.309 74.978 21.625 Insgesamt 22 420.388 54 (7) Zusammenfassende Wertung der Agrarumweltmaßnahmen Die oben beschriebenen Wirkungen der bestehenden Fördermaßnahmen auf die Akzeptanz und die Inanspruchnahme durch die landwirtschaftlichen Betriebe, auf die Wirksamkeit für Natur und Umwelt, auf die Entlastung des Marktes sowie auf die Steigerung des Einkommens der Unternehmen wurden in Tabelle 5.18 zusammengefasst und schematisiert. Tabelle 5.18: Einschätzung der Wirksamkeit der Fördermaßnahmen Auswirkung Ökologische auf Marktent- Einkommens- Wirkung der Wirksamkeit lastung wirksamkeit Fördermaßnahme Programm / Maßnahme Akzeptanz Extens. Prod.-Verf. im Ackerbau gering mittel gering gering gering Extensive Grünlandnutzung hoch mittel mittel hoch mittel-hoch Umwandlung von AL in extens. GL gering hoch gering gering gering Ökologische Anbauverfahren gering mittel mittel mittel mittel Ackerrandstreifenprogramm sehr gering gering sehr gering gering sehr gering Biolog. / biotechn. PS-Maßnahmen mittel hoch gering mittel mittel Vertragsnaturschutz Vom Aussterben bedrohte lokale Rassen und Genreserven Demo-Vorhaben hoch hoch mittel mittel mittel-hoch mittel *) keine gering gut - - - - mittel Anmerkung: AL – Ackerland; GL – Grünland; PS - Pflanzenschutz *) nicht abschätzbar Die Ergebnisse zum Programmteil „Agrarumweltmaßnahmen“ des vorangegangenen Förderzeitraumes sind für die Jahre 1995/96 und 1996/97 in einem gesonderten Evaluierungsbericht9 zusammengefasst und der Kommission im Frühjahr 1999 übergeben worden. 9 Umweltschutzmaßnahmen der Landwirtschaft im Rahmen der Umsetzung der VO (EWG) Nr. 2078/92 in Sachsen-Anhalt; bearbeitet durch Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH im Auftrage des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt 55 5.2.3 5.2.3.1 Forstwirtschaft Überblick über die Forstförderung 1993 - 1998 Schwerpunkte der Forstförderung in Sachsen-Anhalt im vorangegangenen Planungszeitraum waren die Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, insbesondere die Durchführung von solchen zur Waldvermehrung sowie zur Verbesserung der Forststruktur (Tabelle 5.19). Tabelle 5.19: Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Sachsen-Anhalt im Zeitraum von 1993 bis 1998 (ohne Begleitmaßnahmen) Maßnahme 1 1 Erstaufforstung* 2 Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft* 3 Maßnahmen aufgrund neuartiger Waldschäden* 4 WaldbaulicheMaßnahmen in Jungbeständen* 5 Forstwirtschaftlicher 6 Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung forstwirtschaftlicher 7 Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse*** * ** *** Umfang der finanzierten Vorhaben Höheder insgesamt gewährten Zuschüsse Mio. DM davon entfielen auf EAGFL-A EAGFL-G Mio. DM Mio. DM 2 3 4 5 1661 ha 1582 ha 19,9 12,0 2,8 3,4 5,8 2213 ha 14,8 1,5 4859 ha 1,5 0,2 66 km 95 1,3 8,2 0,5 7,4 81 2,8 0,3 0,1** Kulturbegründungs- bzw. Investitionszuschüsse Verbesserung von Waldflächen im Sinne der VO(EWG) Nr. 2080/92, ohne Forstwegebau Anzahl der Antragsteller/forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse Flächenmäßig stellen waldbauliche Maßnahmen in Jungbeständen (Jungwuchspflege, Läuterung), die von besonderer Bedeutung für Stabilität und Wertentwicklung der einzelnen Bestände sind, den Schwerpunkt der Förderung der letzten Jahre dar. Danach folgen sowohl hinsichtlich Flächen- als auch finanziellem Umfang Waldumbaumaßnahmen (Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft, Maßnahmen aufgrund neuartiger Waldschäden), mit denen vordergründig Kiefern- und Fichtenreinbestände in standortgerechte und stabile Laub- und Mischbestände umgewandelt werden, mit denen letztlich mittel- bis langfristig der Laubbaumanteil erhöht wird. Als Maßnahme zur Verbesserung der Forststruktur ist schließlich auch noch der forstwirtschaftliche Wegebau zu nennen, über den Neubau und Befestigung bislang nicht ausreichend befestigter forstwirtschaftlicher Wege gefördert wird und über den vor allem die Verbesserung des in Sachsen-Anhalt noch nicht hinreichend entwickelten Waldwegenetzes und damit auch der Vermarktungsfähigkeit der forstwirtschaftlichen Erzeugnisse angestrebt wird. Letzterer Zielsetzung dient auch die Förderung von Investitionen im Rahmen des Programms „Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“, die seit 1996 durchgeführt wird und über die inzwischen 95 Investitionen mit insgesamt 8,2 Mio. DM bezuschusst wurden. Eine Sonderstellung gegenüber den vorstehenden, vordergründig auf die Waldstrukturen i. e. S. ausgerichteten Maßnahmen nehmen die Erstaufforstung und die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse ein. 56 Über die Förderung Letzterer soll vor allem die Überwindung der mit Besitzzersplitterung und Kleinflächigkeit verbundenen Nachteile für die einzelnen Waldbesitzer erreicht werden. Wenngleich die Entwicklung des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusswesens in SachsenAnhalt noch lange nicht als abgeschlossen angesehen werden kann, insbesondere ein Teil der existierenden Zusammenschlüsse als noch nicht als in dem angestrebtem Umfang wirksam angesehen werden kann, so ist für einzelne Regionen des Landes (vor allem der durch einen hohen Anteil kleinflächigen Privatwaldes geprägten Altmark im Norden des Landes) ein guter Entwicklungsstand zu verzeichnen, zu dem nicht zuletzt die erfolgte Förderung beigetragen hat. Als größte Einzelmaßnahme zu nennen ist schließlich noch die Erstaufforstung, d.h. die Neuanlage von Wald und damit die Waldvermehrung in dem relativ waldarmen Land Sachsen-Anhalt. Über die bestehenden Fördermöglichkeiten, die ausgehend von den Bestimmungen des Rahmenplanes zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ nicht allein die Aufforstung bislang landwirtschaftlich genutzter, sondern auch die Aufforstung anderweitig genutzter Flächen zum Gegenstand haben kann, wurden im Bezugszeitraum über die Förderung insgesamt 1661 Hektar Wald neu geschaffen. Gegenstand der Erstaufforstung waren neben den 955 Hektar zuvor landwirtschaftlich genutzter Flächen vor allem auch die im Ergebnis der wirtschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre freigewordenen und für eine Renaturierung bestimmten Flächen. 5.2.3.2 Ergebnisse der Umsetzung der VO (EWG) Nr. 2080/92 Eine Sonderstellung im Bereich der Forstförderung nimmt die Förderung von Maßnahmen nach der VO(EWG) Nr. 2080/92 ein, da diese - als flankierende Maßnahme zur Agrarreform - über die forstwirtschaftlichen hinausgehende Ziele verfolgt. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Erschließung alternativer und zusätzlicher Einkommensmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, die Verbesserung der Umweltsituation und die Verringerung des Defizits an forstwirtschaftlichen Ressourcen in der Gemeinschaft. Schwerpunkt der Maßnahmen nach der VO (EWG) Nr. 2080/92 in Sachsen-Anhalt ist die Aufforstung bislang landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die Maßnahmen zur Verbesserung von Waldflächen hingegen - als eine für landwirtschaftliche Betriebe zur Erschließung weiterer Einkommensquellen konzipierte Maßnahme - ist, auch im deutlichen Unterschied zu den Altbundesländern, nur von untergeordneter Bedeutung. Ursache hierfür ist die bereits an anderer Stelle dargelegte zurückliegende gesellschaftliche Entwicklung im Osten Deutschlands. Im Ergebnis dessen wurden im Rahmen der VO (EWG) Nr. 2080/92 Wegebaumaßnahmen gar nicht und andere Maßnahmen zur Verbesserung von Waldflächen (Maßnahmen zur Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft, Maßnahmen aufgrund neuartiger Waldschäden) nur sehr begrenzt durchgeführt (vgl. Tab. 5.19 und 5.20). 57 Tabelle 5.20: Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen nach VO (EWG) Nr. 2080/92 im Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum von 1993 bis 1998 (gezahlte Beträge) Maßnahmen E) Angaben zur Förderung Umfang beihilfefähige Kosten (Mio. DM) (ha) I. Erstaufforstung: - Private Aufforstung - Prämie zum Ausgleich von Einkommensverlusten - Prämie zur Pflege der erstaufgeforsteten Flächen - Öffentliche Aufforstung II. Verbesserung von Waldflächen - Forstwege - Brandschutzstreifen - Wasserstellen - Verbesserung von Waldflächen i.e. Sinne Summe Anteil des EAGFL-G (Mio. DM) 955 903 8,0 1,6 5,8 1,2 903 1,0 0,7 - - - 159 0,2 10,8 0,1 7,8 In Bezug zur landwirtschaftlichen Nutzfläche von rd. 1,18 Mio. ha (1997) weist die Aufforstungsfläche mit 955 ha einen Anteil von weniger als 0,001 % auf und liegt damit auch deutlich unter dem im Zeitraum von 1993 bis einschließlich 30.04.1996 für Deutschland festgestellten Durchschnitt10. Wenngleich nähere Betrachtungen des Aufforstungsgeschehens in Sachsen-Anhalt noch ausstehen, werden als Ursachen für diesen relativ geringen Anteil vermutet: die noch nicht abgeschlossene Entwicklung der Betriebs-, insbesondere aber der Eigentumsstrukturen; die geringe Ausstattung landwirtschaftlicher Betriebe mit Wald, so dass die Möglichkeit oder die Notwendigkeit zur Stärkung von forstwirtschaftlichen Betriebsteilen nicht gegeben ist; der relativ hohe Anteil an Pachtflächen in den landwirtschaftlichen Betrieben, für deren Aufforstung grundsätzlich eine vorherige Einwilligung des Verpächters/Eigentümers erforderlich ist; die im Vergleich zu landwirtschaftlichen Beihilfen, insbesondere der Stillegungsprämie, geringere Höhe der Erstaufforstungsprämie; der gegenüber den Lößregionen relativ hohe Waldanteil in den Regionen mit ungünstigen natürlichen Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft; Bestimmungen in der Forstgesetzgebung, wonach Umwandlungen von Wald in andere Nutzungsarten (damit auch die Rückumwandlung in landwirtschaftliche Nutzflächen) nur möglich sind, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Waldes nicht überwiegt. Gestützt werden die vorstehenden Annahmen auch durch eine Betrachtung der Begünstigten der Prämie zum Ausgleich von Einkommensverlusten (Erstaufforstungsprämie). Von den insgesamt 903 ha prämienbegünstigten Aufforstungen entfallen nur 333 ha auf Landwirte, auf andere Empfänger hingegen 570 ha. Bei der Zahl der Begünstigten sieht es gleichermaßen aus: 112 Landwirte und 359 andere Personen. Vorbehaltlich abweichender Ergebnisse späterer Auswertungen wird ausgehend von vorstehenden Relationen angenommen, dass die Aufforstungsregelungen für Landwirte bislang keine echte Alternative darstellen, dass sie vielmehr von anderen Personen in Anspruch genommen werden. 10 Bericht der Kommission an den Rat und das Parlament über die Anwendung der VO(EWG) Nr. 2080/92, KOM(97) 630 endg. 58 Bei letzteren handelt es sich vermutlich um Begünstigte, die bereits über Wald verfügten und die Aufforstung nicht nur als Möglichkeit zur Ergänzung der vorhandenen Waldflächen ansahen, sondern für die die 20jährige Erstaufforstungsprämie womöglich auch eine Alternative zu relativ geringen Pachteinnahmen für ertragsschwache Ackerflächen darstellt (siehe Tabelle 5.21). Wenngleich die eine entscheidende Zielsetzung der Aufforstungsregelung - Diversifizierung der Erwerbstätigkeit der Landwirte - in Sachsen-Anhalt von untergeordneter Bedeutung ist, so stellen die erfolgten Aufforstungen jedoch einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation dar. Zum einen sind die Erstaufforstungen als Beitrag zur Vermehrung der Waldfläche in dem relativ waldarmen Land Sachsen-Anhalt zu werten und zum anderen wurde über die durchgeführten Erstaufforstungen das Verhältnis zwischen Nadel- und Laubbäumen zu Gunsten der Laubbäume verbessert (Tabelle 5.21). Letzteres ist darüber hinaus auch dahingehend von Bedeutung, als es sich bei den Laub- und Mischkulturen um gegenüber Nadelbeständen zukünftig weniger brandgefährdete Bestände handelt. Tabelle 5.21:Charakterisierung der Erstaufforstungen in Sachsen-Anhalt 1993-1998 Art der Erstaufforstungen I. Nadelkulturen II. Laub- und Mischkulturen (<75 % Laubbäume) Summe 5.3 Begünstigte Fläche F) (Anzahl) (ha) Ackerland (ha) Wiesen und Dauerweiden (ha) Dauerkulturen (ha) 66 447 68 887 44 758 24 129 - 513 955 802 153 - Art der aufgeforsteten Fläche Sonstige Informationen Neben den flankierenden Maßnahmen nach VO (EWG) Nr. 2078/92 und 2080/92 gab es im Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum von 1994 bis 1999 noch eine Reihe von Förderprogrammen für den ländlichen Raum, mit denen die Entwicklung des ländlichen Raumes und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen wirksam unterstützt werden konnte. Diese vorwiegend über Interventionen des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, getragenen Förderprogramme hatten u. a. die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, die Verbesserung der Agrarstrukturen, die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit durch Diversifizierung der Tätigkeiten, den Schutz der Umwelt und die Erhaltung und Wiederbelebung der Siedlungen zur Wahrung des ländlichen Kulturerbes zum Ziel. Über die Strukturförderung des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, wurde zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Ernährungsgewerbe bei gleichzeitiger Erhöhung der Umsatzentwicklung und der Produktivität beigetragen. Auch wurde ein Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastungen und des Ressourcenschutzes geleistet. 59