5. - Land Sachsen

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5. - Land Sachsen
Plan des Landes Sachsen-Anhalt zur Entwicklung des
ländlichen Raumes für den Interventionsbereich des
EAGFL-G im Förderzeitraum 2000 bis 2006
(konsolidierte Fassung gemäß Zustimmung der Kommission Nr. AGR 14079 vom
07.06.2005)
Auszug
INHALTSVERZEICHNIS
5.
SEITE
QUANTIFIZIERTE BESCHREIBUNG DER
DERZEITIGEN LAGE
21
5.1
Beschreibung der derzeitigen Lage
21
5.1.1
5.1.1.1
Allgemeine Situation in der Land- und Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche Flächennutzung und Standortbedingungen
Bewirtschaftungsverhältnisse in der Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Produktionsstrukturen
Forstwirtschaftliche Flächennutzung und Standortbedingungen
Baumartenstruktur
Altersstruktur des Waldes
Waldeigentums- und Betriebsgrößenstrukturen
Situation der Umwelt in der Land- und Forstwirtschaft
Umweltsituation in der Agrarlandschaft
Umweltsituation in der Forstwirtschaft
21
31
32
32
33
35
35
39
Auswirkungen des vorangegangenen Programmplanungszeitraums
42
5.1.1.2
5.1.1.3
5.1.1.4
5.1.1.5
5.1.1.6
5.1.1.7
5.1.2
5.1.2.1
5.1.2.2
5.2
5.2.1
5.2.2.2
5.2.3
5.2.3.1
5.2.3.2
Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
Benachteiligte Gebiete
Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
Agrarumweltprogramme
Übersicht über die angewandten Programme nach VO
(EWG) Nr. 2078/92
Wirkung der finanziellen Mittel und Bewertungsergebnisse
Forstwirtschaft
Überblick über die Forstförderung
Ergebnisse der Umsetzung der VO (EWG) Nr. 2080/92
5.3
Sonstige Informationen
5.2.1.1
5.2.1.2
5.2.2
5.2.2.1
21
24
27
42
42
44
44
44
47
56
56
57
59
5
Quantifizierte Beschreibung der derzeitigen Lage
Artikel 43 Absatz 1 erster Gedankenstrich der Verordnung
(EG) Nr. 1257/1999
5.1.
Beschreibung der derzeitigen Lage
5.1.1
5.1.1.1
Allgemeine Situation in der Land- und Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche Flächennutzung und Standortbedingungen
Etwas mehr als die Hälfte der Fläche des Landes Sachsen-Anhalt, ca. 1,18 Mio. ha, wurden
1998 landwirtschaftlich genutzt. Dabei überwiegt mit 85,6 % an der LF die Ackernutzung. Nur
14 % der LF sind Grünland. Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Flächennutzung im
Land Sachsen-Anhalt zeigt die Tabelle 5.1. Regionale Unterschiede werden in der Abbildung
5.1 deutlich.
Tabelle 5.1: Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzflächen
Flächennutzung
Selbstbewirtschaftete
Fläche
darunter:
Landwirtschaftlich
genutzte Fläche
Darunter:
Ackerland
Obstanlagen
Dauergrünland
Rebland
Nicht mehr genutzte
landwirtschaftliche
Fläche
Fläche Land SachsenAnhalt
1995
1996
1997
ha
ha
ha
1998
ha
%
1.508.985
1.525.117
1.548.413
1.578.353
77,2
1.157.943
1.170.231
1.179.455
1.180.500
57,7
997.084
3.010
156.384
431
2.979
1.004.939
2.682
161.022
434
2.700
1.009.849
2.616
165.489
468
2.358
1.009.960
2.461
166.627
488
3.337
49,4
0,1
8,1
<0,1
0,2
2.044.700
2.044.700
2.044.700
2.044.700
100
Quelle: Statistisches Landesamt, Statistische Berichte
Sachsen-Anhalt ist durch eine verhältnismäßig starke naturräumliche Differenzierung
gekennzeichnet, woraus sich verschiedene Agrarregionen ableiten lassen. Es handelt sich
einerseits um sehr intensiv ackerbaulich genutzte Böden mit hoher Fruchtbarkeit in der
Magdeburger Börde und dem Halleschen-Köthener Ackerland bzw. den Übergangslagen zu
Thüringen. Die Spezifik dieser Agrarregion liegt auch in ihrer Waldarmut. Andererseits gibt
es wasserbeeinflusste und daher ökologisch sehr sensible Standorte mit hohen
Grünlandanteilen in der Wische und Muldeaue.
21
Durchschnittliche Ackerzahlen
Grünlandanteil an der LF
36 bis 46
47 bis 56
57 bis 67
68 bis 78
79 bis 86
<8%
8 bis 17 %
17 bis 23 %
23 bis 40 %
Anteile der benachteiligten
Gebiete an der LF
Abbildung 5.1: Regionale Nutzungs- und
Standortverhältnisse
22
Hinzu kommen Ackerbaustandorte der Altmark und des Vorflämings mit einer relativ hohen
Standortvielfalt von grund- und stauwasserbeeinflussten anlehmigen und lehmigen
Sandböden bis zu Schwarzerden auf dem Zerbster Ackerland.
Eine weitere charakteristische Region bildet der Harz, gekennzeichnet durch eine sukzessive
Verdrängung des Ackerbaus durch extensive Formen der Grünland- und Waldwirtschaft.
Klimatische Besonderheiten betreffen insbesondere den wichtigsten landwirtschaftlichen
Produktionsraum, das mitteldeutsche Schwarzerdegebiet. Prägend für diesen Raum ist die
im Vergleich zu anderen Gebieten relative Niederschlagsarmut mit Jahressummen von 450 500 mm Regen im langjährigen Durchschnitt. Dementsprechend sinkt fast jedes zweite Jahr
der Bodenwasservorrat im Verlauf der Vegetationsperiode in den Bereich des Welkepunktes
der Kulturpflanzen und etwa jedes dritte Jahr wird während der winterlichen Auffüllphase die
Feldkapazität nicht erreicht. Die klimatischen Besonderheiten des mitteldeutschen Raumes
bieten aber auch die Möglichkeit des Anbaus von Sonder- (Arznei- und Gewürzpflanzen) und
Dauerkulturen (Apfel, Hopfen, Wein) in merklichem Umfang.
Die mittlere Ackerwertzahl (Maßstab für die Bodenertragsfähigkeit einschließlich
standortbedingter Zu- und Abschläge) des Landes Sachsen-Anhalt beträgt 59. Die mittlere
Ackerzahl nach Regierungsbezirken stellt sich wie folgt dar:
Regierungsbezirk Halle:
Regierungsbezirk Magdeburg:
Regierungsbezirk Dessau:
73,7
55,5
50,1
Regional gibt es jedoch starke Unterschiede in den Bodenqualitäten. So gehören das LößSchwarzerdegebiet der Magdeburger Börde sowie die ausgedehnten Lößgebiete des
Halleschen Ackerlandes, der Querfurter Platte und des Köthener Ackerlandes zu den
fruchtbarsten Gebieten Deutschlands.
Über 30 % des Ackerlandes Sachsen-Anhalts gehören zu diesen Löß-Standorten. Von den
Schwarzerdegebieten der fünf neuen Länder liegen ca. 75 % (ca. 350.000 ha) in SachsenAnhalt. Aufgrund ihrer natürlichen Vorzüglichkeit eignen sie sich hervorragend für den
Ackerbau, insbesondere für den Hackfrucht- und Getreideanbau. Da sich diese Böden
vorwiegend im Regenschatten des Harzes befinden, wird ihre Ertragsfähigkeit durch die
geringen Niederschläge begrenzt. Die Ackerwertzahlen dieser Gebiete liegen in der Regel
zwischen 80 und 100.
Erheblich ungünstiger sind die natürlichen Produktionsvoraussetzungen in der durch diluviale
Sand- und Lehmböden geprägten Altmark, in den ausgesprochenen Sandgebieten im Raum
Colbitz-Letzlinger Heide sowie in den Sandgebieten der Dübener Heide und des Flämings.
Zur nachhaltigen Sicherung der landwirtschaftlichen Existenzen wird in diesen Gebieten
neben Marktfruchtbau vor allem tierische Veredelung betrieben.
Trotz der regional überdurchschnittlich guten Bodenverhältnisse gibt es in Sachsen-Anhalt
Standorte, die die Kriterien als benachteiligtes Gebiet erfüllen. Entsprechend wurden nach
der Kreisgebietsreform im Jahre 1994 269.132 ha (ca. 23 %) der gesamten
landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes als benachteiligt eingestuft.
Die benachteiligten Gebiete sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
-
-
schwach ertragsfähige und für den Anbau wenig geeignete landwirtschaftliche Flächen,
die nicht ohne übermäßige Kosten verbessert werden können und hauptsächlich der
extensiven Viehhaltung dienen,
geringe natürliche Ertragsfähigkeit mit der Folge, dass die Hauptindikatoren für die
23
-
Wirtschaftsleistung in der Landwirtschaft unter dem Durchschnitt liegen,
geringe bzw. abnehmende Bevölkerungsdichte, wobei ein beschleunigter Rückgang
der Landwirtschaft die Lebensfähigkeit der Region und seine dauerhafte Besiedlung in
Frage stellen würde.
Die Abgrenzung der benachteiligten Gebiete erfolgte auf der Grundlage der von der EG
vorgegebenen Kriterien. Die benachteiligten Gebiete Sachsen-Anhalts wurden ausschließlich
in die Kategorie „Benachteiligte Agrarzonen“ eingestuft. Die Flächen befinden sich vor allem
auf den o.g. diluvialen Sandböden sowie in den oberen Harzlagen. Gerade in diesen
Gebieten hat die Veredelungswirtschaft große Bedeutung. Eine Übersicht über die
eingestuften Gemeinden ist der Anlage 1 zu entnehmen.
5.1.1.2
Bewirtschaftungsverhältnisse in der Landwirtschaft
Rechtsformen
Insgesamt wirtschafteten im Land Sachsen-Anhalt 1998 5.528 landwirtschaftliche
Unternehmen unterschiedlicher Rechts- und Erwerbsformen. Über 90 % der Betriebe waren
zu diesem Zeitpunkt als Unternehmen in Rechtsform einer natürlichen Person tätig. Die
Anzahl Betriebe in der Rechtsform von natürlichen Personen ist bis zum Jahre 1997 sowohl
bei den Einzelunternehmen als auch bei den Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
kontinuierlich gestiegen; in 1998 aber erstmals leicht zurückgegangen. Gemessen an der
landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes werden 52,6 % der LF durch Betriebe dieser
Rechtsform bewirtschaftet. In 1995 hatten diese Unternehmensformen nur 47 % der LF in
Bewirtschaftung.
Trotz der im bundesweiten Vergleich guten Betriebsgrößenstruktur der Einzelunternehmen
schließen sich aber immer mehr Einzelunternehmen zu GbR zusammen.
Von den 4.275 Einzelunternehmen wirtschafteten in 1997 über 45 % der Betriebe im
Nebenerwerb. Der Anteil der Nebenerwerbsbetriebe an der Flächenbewirtschaftung ist mit
ca. 4,5 % an der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes allerdings gering. Der
landwirtschaftliche Nebenerwerb hat jedoch an Bedeutung gewonnen.
Die Anzahl der Unternehmen in Form von juristischen Personen erwies sich in den letzten
vier Jahren als relativ konstant. Bei nahezu unveränderter Anzahl der Unternehmen in
Rechtsform juristischer Personen (des privaten Rechts) im Vergleich zu 1994 verringerte
sich der bewirtschaftete Flächenumfang im gleichen Zeitraum jedoch um ca. 6 % auf 46,4 %
(siehe Tabelle 5.2). Bei den eingetragenen Genossenschaften sind sowohl der Anteil an der
gesamten landwirtschaftlichen Fläche als auch die durchschnittliche Betriebsgröße etwas
rückläufig.
24
Tabelle 5.2:
Struktur und Flächenausstattung der landwirtschaftlichen Unternehmen nach
Rechtsformen 1998
A) Unternehmen
Anteil an
gesamt (%)
C)
Rechtsform
B) Bewirtschaftete LF
Anzahl
Anteil an
gesamt
(%)
D)
ha
Natürliche Personen
5.042
90,9
616.815
53,4
davon:
Einzelunternehmen
darunter
Nebenerwerb
Gesellschaft bürgerl.
Rechts (GbR)
sonstige natürliche
Personen
Juristische Personen des
öffentlichen Rechts
Juristische Personen des
privaten Rechts
davon:
Eingetrag. Genossenschaften (e. G.)
4.197
75,9
284.606
24,2
( 2.564 *)
(45,9)
(52.679 *)
( 4,5)
742
13,4
279.467
23,8
85
1,5
62.742
5,4
4
0,1
1.645
0,2
500
9,0
545.503
46,4
290
5,3
415.086
35,3
205
3,7
127.243
10,8
5
0,1
3.174
0,3
5.528
100
1.173.963
100
GmbH
sonstige juristische
Personen
Gesamt
*) bezogen auf 1997
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, BOH, verschiedene Jahrgänge;
Eigene Berechnungen
Dagegen ist in den letzten fünf Jahren die Anzahl der Kapitalgesellschaften leicht
angestiegen. Der auf die Kapitalgesellschaften entfallende Flächenanteil ging geringfügig
kontinuierlich zurück und liegt gegenwärtig bei 10,8 %.
Betriebsstrukturen
Etwa 48 % der landwirtschaftlichen Fläche Sachsen-Anhalts werden von Betrieben in
Größenordnungen über 1.000 ha bewirtschaftet (siehe Abbildung 5.2).
Insgesamt bewirtschaften etwa 55 % der Betriebe in Sachsen-Anhalt Flächen unter 50 ha.
2.147 Betriebe (36,5 %) der landwirtschaftlichen Betriebe wirtschaften sogar in
Größenordnungen unter 10 ha. Trotz der relativ großen Anzahl von Betrieben unter 10 ha
beträgt deren Anteil am Umfang der Flächenbewirtschaftung lediglich 0,5 %.
Insgesamt werden 86,4 % der landwirtschaftlichen Fläche von Betrieben bewirtschaftet, die
mehr als 200 ha landwirtschaftliche Flächen nutzen. Gemessen an der Flächenausstattung
haben sich damit in Sachsen-Anhalt Betriebsstrukturen herausgebildet, die auch auf längere
Sicht wettbewerbsfähig sein dürften.
25
2,2
0,5
3,0
unter 10 ha
10<50
50<100
7,9
47,5
100<200
20,0
200<500
500<1000
über 1000
18,9
Abbildung 5.2:
Anteil (%) der landwirtschaftlichen Betriebe nach Größenklassen an
der LF (betriebliche Flächenausstattung, 1998)
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, BOH,
verschiedene Jahrgänge
Insgesamt sind im Zeitraum 1993 bis 1995 mehr als 1.300 neue landwirtschaftliche
Unternehmen entstanden. Die Anzahl der Betriebe in den Größenklassen bis 100 ha
dominiert mit 65,2 % gegenüber den größeren Betrieben. In diesen Größenklassen haben
mit mehr als 1.000 neuen Unternehmen auch die meisten Betriebsneugründungen seit 1993
stattgefunden. Die Zahl und die Flächenausstattung der Betriebe mit mehr als 1.000 ha LF
ging kontinuierlich zurück. Eine Zunahme ist in den Betriebsgrößengruppen zwischen 100
und 1.000 ha zu verzeichnen.
Mehr als die Hälfte aller Betriebe zählt von der Betriebsform her zu den Markfruchtbetrieben.
Auch vom Anteil der bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche her dominieren im
Land die Marktfruchtbetriebe. Die Anzahl der Veredelungs-, Gemischt- und
Dauerkulturbetriebe ist im Verhältnis zu den Marktfrucht- und Futterbaubetrieben sehr
gering. Nur knapp ein Drittel aller Unternehmen betreibt Futterbau (Rinder-, Schaf- und
Pferdehaltung).
Wie in allen anderen ostdeutschen Ländern ist die gärtnerische Produktion auch in
Sachsen-Anhalt seit Einführung der Marktwirtschaft stark rückläufig. Der Anteil der
Gartenbaubetriebe beträgt 4,3 % an der Gesamtzahl der Unternehmen. Der Schwerpunkt
liegt hier bei der Zierpflanzenproduktion.
Der Anbauumfang an Freilandgemüse sank von 11.400 ha im Jahr 1990 auf knapp 3.000 ha
im Jahr 1997, jedoch mit der Tendenz einer Flächenausweitung im Jahre 1999. Gegenwärtig
gibt es im Land 57 Betriebe mit Freilandanbau bei einer durchschnittlichen Betriebsgröße
von 60 ha und 137 Gemischtbetriebe, die durchschnittlich über 5 ha gärtnerische
Produktionsfläche verfügen. Der Durchschnitt der Betriebsfläche in den NBL beträgt 12,7
ha1.
Arbeitskräfte
1
Gemüseproduktion und Marketing für die agrarstrukturelle Vorplanung (AVP) “Zerbster Ackerland“, Wannagat
& Meyer GmbH, Potsdam, 1998
26
Mit der repräsentativen Arbeitskräfteerhebung 1997 wurden 5.150 landwirtschaftliche
Betriebe ermittelt, in denen 24.200 Personen mit betrieblichen Arbeiten beschäftigt waren.
Das war ein Rückgang gegenüber 1995 um 1.800 Personen (6,6 %), womit sich der seit
Beginn der 90er Jahre abzeichnende Trend zur Verringerung der Zahl der Arbeitskräfte bei
zunehmender Anzahl von Betrieben weiter fortsetzte. Dabei fiel der Rückgang der
Arbeitskräfte aber deutlich schwächer aus als in den Vorjahren.
Fast die Hälfte der 24.200 ständigen Arbeitskräfte war in Betrieben der Rechtsform
juristische Personen tätig. Diesen sind ca. 10 % der landwirtschaftlichen Betriebe
zuzuordnen.
Bezogen auf die Fläche ist mit dem Rückgang der Beschäftigtenzahl eine Verringerung des
durchschnittlichen Arbeitskräftebesatzes (Arbeitskräfteeinheiten je 100 ha LF) auf 1,7 im
Jahr 1997 gegenüber 1,9 im Jahre 1995 und 2,4 im Jahr 1993 verbunden.
Die Reduzierung der Arbeitsplätze bis 1995 ging vor allem zulasten von Fremdarbeitskräften.
Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen führten auch zur Reduzierung von
Arbeitsplätzen in den wiedereingerichteten bzw. neu gegründeten landwirtschaftlichen
Unternehmen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Arbeitsplatzbeschaffung durch Betriebsneugründungen den
Gesamttrend zum Arbeitsplatzabbau in landwirtschaftlichen Betrieben als Ergebnis von
Rationalisierungsmaßnahmen nicht aufgehalten hat.
3.1.1.3
Landwirtschaftliche Produktionsstrukturen
Viehbesatz
Im Zeitraum von 1993 bis 1996 war bei allen statistisch erfassten Tierarten eine leichte
Bestandserhöhung erkennbar. Dieser Trend setzte sich aber im Jahr 1996 nicht mehr fort.
Die mit der repräsentativen Viehzählung im Juni 1998 ermittelten Bestandszahlen weisen nur
bei Schweinen einen erheblichen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr aus.
Dagegen ist bei Rindern das niedrigste Bestandsniveau bei einer Viehzählung der 90er
Jahre zu verzeichnen.
Der für das Jahr 1996 konstatierte Abbau des Rinderbestandes setzte sich 1997und 1998
verstärkt fort. Mit 403.000 Rindern wurden 1998 ca. 17.600 Rinder (4,2 %) weniger erfasst
als im Vorjahr. Die Bestandsreduzierungen sind vor allem im Bereich der Rindermast und bei
Kälbern aufgetreten, während der Bestand an weiblichen Zucht- und Nutztieren annähernd
konstant blieb. Bei Milchkühen ist 1998 ebenfalls ein leichter Bestandsrückgang
festzustellen, der auf die deutliche Steigerung der Milchleistung bei gleichgebliebener
Milchreferenzmenge zurückzuführen sein dürfte.
Die Reduzierung des Rinderbestandes, besonders der männlichen Rinder ab 6 Monaten bis
unter 2 Jahren, setzte sich auch in der ersten Hälfte des Jahres 1998 fort und verdeutlicht,
dass auf Grund der anhaltenden ungünstigen Marktlage für Rindfleisch die Bedeutung der
Rindermast weiter abgenommen hat.
Fast 74.000 Schweine standen im Dezember 1998 mehr in den Ställen, als am gleichen
Stichtag des Vorjahres. Das ist ein Anstieg von 9,9 % auf einen jetzigen Bestand von
819.877 Schweinen.
Mit 142.600 Schafen wurden rd. 22.400 Schafe (18,6 %) mehr erfasst als ein Jahr zuvor,
damit konnte die sich bereits seit 1996 abzeichnende Bestandsverringerung erstmalig
gestoppt werden. Weniger zugenommen hat allerdings die Zahl der Mutterschafe (3 %).
27
Damit dürfte bei der Viehzählung im Juni 1998 die positive Bestandsveränderung in erster
Linie auf die hohe Anzahl Lämmer zurückzuführen sein, deren Anzahl sich erfahrungsgemäß
im Herbst allgemein wieder stark verringert.
Tabelle 5.3: Entwicklung der Tierbestände (Angaben in Stück)
Tierart
1994
1995
1996
1997
1998
Rinder insgesamt
darunter:
Milchkühe
Mutterkühe
444.249
452.905
438.977
420.607
403.006
168.944
17.436
168.596
26.252
168.784
22.096
166.546
21.131
153.601
k. A.
Schweine
insgesamt
davon Sauen
711.890
712.310
711.249
745.911
819.877
80.484
79.123
79.429
83.745
93.053
Schafe insgesamt
davon
Mutterschafe
132.440
137.949
125.813
120.224
142.632
93.049
94.648
92.971
88.323
90.906
15.967
k. A.
17.500
17.505.
17.505
k. A.
k. A.
k. A.
6.638.330
6.638.330
Pferde
Hühner
k. A. - keine Angaben
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt C I1, C IV / j/98;
Land- und Forstwirtschaft in Zahlen 1996
Vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen
Die derzeitigen Produktionsverfahren verfolgen das Ziel, höchstmögliche Leistungen zu
erreichen. Im Ergebnis dessen sind viele alte, schon seit Jahrhunderten bekannte Rassen
gefährdet und in unserer Kulturlandschaft muss eine ständige Abnahme der genetischen
Vielfalt in der Tierwelt verzeichnet werden. Hiervon sind auch einheimische
landwirtschaftliche Nutztierarten betroffen. Gerade diese Rassen stellen jedoch eine
Anpassungsform an die jeweiligen natürlichen Bedingungen dar und sind damit
charakteristisch für eine bestimmte Gegend oder Landschaft. Darüber hinaus besitzen sie
Eigenschaften, die z. B. auf Grund veränderter Verbrauchererwartungen,
Verzehrsgewohnheiten und anderer wirtschaftlicher und landschaftspflegerischer
Erfordernisse mit einem Mal wieder interessant sein können.
Die Erhaltung vom Aussterben bedrohter Rassen im Rahmen von Genreserven ist deshalb
eine sowohl tierzüchterisch wie auch kulturell wichtige Aufgabe.
28
Anbauverhältnisse
Die in Tabelle 5.4 dargestellten Anbaudaten der einzelnen Jahre spiegeln Entwicklungen
wider, die vorrangig aus den Gegebenheiten der Preisausgleichszahlungen durch die
Europäische Union resultieren.
Im Jahr 1996 betrug die Anbaufläche für Getreide ca. 56 % der gesamten Ackerfläche des
Landes. Sie ist in den letzten beiden Jahren auf nahezu 60 % des Ackerlandes zu Lasten
von Ackerfutter und Hackfrüchten gestiegen. Deutliche Flächenzunahmen verzeichnen
Winterraps und in geringerem Maße auch Hülsenfrüchte.
Der Anbau von Zuckerrüben ist durch die Quotenregelung der EU-Zuckermarktordnung
begrenzt. Der Anteil der Zuckerrübenquote des Landes Sachsen-Anhalt beträgt ca. 40 % der
Gesamtquote der neuen Bundesländer.
Tabelle 5.4:
Anteil ausgewählter Fruchtarten am Ackerland (AL)
Zeitraum 1996-1998
Anteil relativ (%)
Kulturart/ Fruchtart
1996
Absolut (ha)
1997
1998
1998
Ackerland
100
100
100
1.009.960
darunter:
Getreide
56,1
59,7
59,1
596.690
Ölfrüchte
9,1
11,0
11,9
120.324
Hülsenfrüchte
3,3
4,2
4,7
47.540
Kartoffeln
1,8
1,6
1,5
14.991
Zuckerrüben
6,1
6,0
5,8
58.506
Ackerfutter
9,9
8,9
8,5
85.678
Gemüse u.a. gärtnerische Kulturen
0,4
0,3
0,4
3.454
Flächenstilllegung
7,8
78.319
Sonstige Flächen
0,3
4.458
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Berichte C I1, C IV / j/98
Im Jahr 1996 wurden in Sachsen-Anhalt ca. 61.500 ha (6,1 % AL) Zuckerrüben angebaut.
Die Anbaufläche von Zuckerrüben ist auf Grund gestiegener Erträge leicht zurückgegangen
und betrug 1998 nur noch 5,8 % des Ackerlandes.
Die Anbaufläche von Kartoffeln hat sich seit 1993 auf einem sehr niedrigem Niveau von 1,5
bis 2 % des Ackerlandes (AL) eingepegelt. Insgesamt haben sich die Kartoffelerträge in den
letzten Jahren auf deutlich höherem Niveau bewegt. Entscheidend für einen kontinuierlichen
Kartoffelanbau ist der Abschluss von längerfristigen Verträgen für den
Industriekartoffelanbau.
29
In Sachsen-Anhalt ist ein weiterer leichter Rückgang der Obsterzeugung zu verzeichnen,
der sich allerdings zunehmend verlangsamt. Die Anbaufläche von Gemüse ist relativ
konstant. Im Land sind gegenwärtig 4 Erzeugerorganisationen (EO) im Bereich Obst und
Gemüse tätig. Die Erzeugung ist insgesamt noch nicht stabil, so dass die Kriterien zur
Anerkennung der Erzeugerorganisationen (10 Mio. DM Umsatz bzw. 10.000 t
mengenmäßiger Umsatz) gegenwärtig lediglich von einer der Organisationen zu schaffen
sind.
Hopfen wird derzeit auf etwa 630 ha, Heil- und Gewürzpflanzen werden auf etwa
750 ha angebaut. Die Anbaufläche ist relativ konstant.
30
5.1.1.4
Forstwirtschaftliche Flächennutzung und Standortbedingungen
Mit rd. 474.700 ha besitzt der Wald einen Anteil von rd. 23 % an der Landesfläche SachsenAnhalts. Damit gehört Sachsen-Anhalt zu den waldärmeren Ländern in der Bundesrepublik
Deutschland.
Abbildung 5.3: Waldverteilung in Sachsen-Anhalt
(FLA Sachsen-Anhalt 1999)
Eine der wesentlichen Ursachen dafür ist der hohe Anteil der für eine landwirtschaftliche insbesondere ackerbauliche - Nutzung geeigneten Standorte.
Der hohe Anteil ist darüber hinaus auch von Einfluss auf die räumliche Verteilung des
Waldes im Lande (Abb. 5.3). So weisen das Schwarzerdegebiet der Magdeburger Börde, die
ausgedehnten Lößgebiete des Halleschen Ackerlandes, der Querfurter Platte und des
Köthener Ackerlandes eine sehr geringe Bewaldung auf. Ein höherer Waldanteil ist hingegen
in der durch diluviale Sand- und Lehmböden gekennzeichneten Altmark sowie den
ausgesprochenen Sandgebieten der Colbitz-Letzlinger-Heide, der Dübener Heide und des
Flämings zu verzeichnen. Eine für die Forstwirtschaft herausragende Stellung nimmt letztlich
der Harz ein, bei dem das für Mittelgebirge typische Klima und Relief überwiegend nur eine
forstwirtschaftliche Nutzung zulässt. In Bezug zur landwirtschaftlichen Nutzung lässt sich für
Sachsen-Anhalt feststellen, dass die Bedeutung von Wald und Forstwirtschaft im
Allgemeinen mit zunehmender Ackerzahl abnimmt und dass Wald und Forstwirtschaft vor
allem in den Regionen mit einem relativ hohen Grünlandanteil von Bedeutung sind.
31
5.1.1.5
Baumartenstruktur
Als weiteres Ergebnis der vorherrschenden
standörtlichen Verhältnisse in SachsenAnhalt, vor allem aber auch als Ergebnis
früherer wirtschaftlicher Bedürfnisse und
Zielsetzungen, stellt sich die
Baumartenstruktur im Lande dar (Abb. 5.4).
Danach dominieren in Sachsen-Anhalt
gegenwärtig Nadelbäume mit einem Anteil
von rd. 68 %.
3,3%
15,1%
10,4%
8,0%
13,4%
49,8%
Kiefer
Fichte
Sonstige Nadelbäume
Eiche
Buche
Sonstige Laubbäume
Den größten Anteil weist dabei die KieAbb. 5.4: Baumartenstruktur in Sachsen-Anhalt
fer auf, die als vorherrschende Baumart
(FLA Sachsen-Anhalt 1999)
in den forstlichen Wuchsgebieten
des eiszeitlich geprägten Tieflandes anzusehen ist. Es folgt die Fichte als dominierende
Baumart im Wuchsgebiet Harz. Die Laubbäume nehmen gegenwärtig einen Anteil von
rd. 32 % ein. Die Buche, als Laubbaumart mit dem größten Anteil, ist dabei vor allem in den
unteren und mittleren Lagen des Harzes, im stärker atlantisch beeinflussten Westen sowie
auch auf den besser wasserversorgten Standorten im Osten des Landes anzutreffen. Die
Eiche als zweitbedeutendste Laubbaumart konzentriert sich in ihrem Vorkommen auf die
niederschlagsärmeren, wärmebegünstigten Standorte im Harz, im Hügelland sowie die
Lößregionen des Tieflandes. Eine große Bedeutung weist sie letztlich in den an den
größeren Flüssen des Landes (Elbe, Saale) angrenzenden Bereichen als fester Bestandteil
der Auenwaldgesellschaften auf. Bei den sonstigen Laubbäumen, die einen Anteil von 13 %
aufweisen, handelt es sich um Baumarten wie Ahorn, Esche, Linde, Hainbuche und Birke,
die weniger im Reinbestand vorkommen, sondern vordergründig als natürlich angekommene
oder mit dienender Funktion zielgerichtet eingebrachte Beimischungen in Beständen der
Hauptbaumarten anzusehen sind.
5.1.1.6
Altersstruktur des Waldes
Neben den einzelnen Baumartenanteilen ist darüber hinaus die Altersstruktur des Waldes
von Bedeutung, da sie einen wichtigen Einblick in anstehende forstwirtschaftliche
Maßnahmen, daraus resultierende Kostenbelastungen und Erlösmöglichkeiten erlaubt.
In Sachsen-Anhalt ist die Altersstruktur des Waldes (Abb. 5.5) durch eine deutliche
Überausstattung an jüngeren Beständen (Altersklassen I, II, III) gekennzeichnet, die zur
Wahrung und Verbesserung von Stabilität und Wertleistung des Waldes in den nächsten
Jahren einen erheblichen Pflegebedarf nach sich ziehen wird. Für die einzelnen
Waldbesitzer werden damit sehr begrenzte Erlösmöglichkeiten bei hohen Kostenbelastungen
verbunden sein.
32
2 5 ,0
Flächenanteil in Prozent
2 0 ,0
1 5 ,0
1 0 ,0
5 ,0
0 ,0
I (0
-19
)
-39
20
II (
)
III
(40
)
-59
(60
IV
)
-79
)
-99
80
V(
(1
VI
-1
00
)
19
VII
(12
39
0-1
)
I (1
VII
-1
40
)
59
IX
(16
79
0-1
)
X(
99
0-1
18
)
XI
)
99
(>1
A lte rs k la s s e n
Abb. 5.5: Altersstruktur des Waldes (FLA Sachsen-Anhalt)
5.1.1.7
Waldeigentums- und Betriebsgrößenstrukturen
Die Eigentumsverhältnisse am Wald und die Betriebsgrößenstruktur der Forstbetriebe sind in
Sachsen-Anhalt von der Entwicklung in den letzten 50 Jahren, insbesondere der nach dem Kriege
52,7%
durchgeführten Bodenreform, gekennzeichnet. So können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur die
42,1%
Eigentumskategorien Staats- und
Körperschaftswald als relativ stabil
5,2%
angesehen werden. Der Privatwald
Staatswald
Körperschaftswald
Privatwald
hingegen wird - zumindest
hinsichtlich seines Flächenumfanges - erst nach Abschluss der
Privatisierung des Treuhandwaldes
weitgehend ausgebildet sein
Abbildung 5.6: Waldeigentum in Sachsen-Anhalt
nach Abschluss der
(Abb. 5.6, Tab. 5.5). Dominiert zum
Waldprivatisierung
gegenwärtigen Zeitpunkt noch der
(FLA
Sachsen-Anhalt 1999)
Staatswald, wird nach Abschluss
der Privatisierung der Privatwald die Eigentumskategorie mit dem größten Anteil in SachsenAnhalt sein.
33
Tabelle 5.5: Eigentumsverhältnisse an Wald (Stand 1.1.1999, FLA Sachsen-Anhalt)
Eigentumsart
Waldfläche ha *)
1. Staatswald:
- Landeswald
- Bundeswald
2. Körperschaftswald:
3. Privatwald:
- Eigentum von natürlichen Personen oder juristischen
Personen des Privatrechts
- Kirchenwald
- Treuhandwald als potenzieller Privatwald
Gesamtwaldfläche
200.100
143.500
56.600
24.500
250.100
162.100
4.600
83.400
474.700
*) Zahlenangaben gerundet
Eine weitere Folge der zurückliegenden Entwicklung sind die Forstbetriebsstrukturen in
Sachsen-Anhalt. Nach Untersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern2, die auch für
Sachsen-Anhalt repräsentativ sein dürften, ist der überwiegende Teil der Waldbesitzer erst
im Zuge der Bodenreform zu Waldbesitz gelangt. Im Ergebnis dessen setzt sich der
Privatwald gegenwärtig hauptsächlich aus Kleinst- und Kleinwaldbesitz von weniger als 2 ha
Besitzgröße zusammen. Durch spätere Zwangskollektivierung und nachfolgende staatliche
Bewirtschaftung ist darüber hinaus eine Entkopplung von land- und forstwirtschaftlicher
Nutzung zu verzeichnen, die bis zum heutigen Tage nachwirkt. Wenngleich auf Grund des
Ausstehens entsprechender Erhebungen noch keine qualifizierten Aussagen möglich sind,
muss vermutet werden, dass bei den landwirtschaftlichen Betrieben Waldbesitz und
Waldbewirtschaftung nur von sehr geringer Bedeutung sind.
Inwieweit die Waldprivatisierung neben der Entstehung von größeren Forstbetrieben auch zu
einer (Wieder-) Herausbildung von bäuerlichem Waldbesitz führen wird, bleibt abzuwarten.
Mit den angeführten Waldbesitzstrukturen, insbesondere der geringen Flächengröße und der
nicht seltenen Besitzzersplitterung, sind erhebliche Nachteile bei der Bewirtschaftung des
Waldes verbunden. Eine effektive und wirkungsvolle Durchführung von Maßnahmen ist
häufig erst auf größerer Fläche durch mehrere Besitzer möglich. Geeignetes
Instrumentarium zur Überwindung dieser und anderer Strukturmängel (z. B. Verbesserung
der Marktposition bei Materialerwerb oder Holzverkauf) ist die Vereinigung mehrerer
Kleinwaldbesitzer in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FwZ) im Sinne des
Bundeswaldgesetzes. Gegenwärtig existieren in Sachsen-Anhalt 139 solcher FwZ, in denen
rd. 15.000 Waldbesitzer mit rd. 69.000 ha Waldfläche zusammengeschlossen sind. Damit
sind Besitzer von rd. 41 % der gegenwärtigen Privatwaldfläche (ohne Treuhandwald) in
forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisiert.
Die Auswertung der Zusammenschluss-Strukturen (Abb. 5.7) zeigt jedoch, dass sich die
1991 eingeläutete Gründungsphase über einen längeren Zeitraum hinzieht und die Weiterentwicklung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, insbesondere die Vergrößerung
und Stärkung kleinerer Zusammenschlüsse (< 200 ha) auch im Zeitraum 2000 - 2006 eine
wichtige forstpolitische Aufgabe sein wird.
2
Darsow, Christof (1995): Ergebnisse einer Waldbesitzerbefragung in Mecklenburg–Vorpommern, Der Wald, S.
118
34
60
53
50
43
Anzahl FwZ
40
30
22
21
20
10
0
< 50
50-200
200-500
> 500
Größenbereich in Hektar
Abb. 5.7:
Strukturen der Forstzusammenschlüsse in Sachsen-Anhalt 1999
(Stichtag 01.01.1999)
5.1.2 Situation der Umwelt in der Land- und Forstwirtschaft
Die Umweltsituation in Sachsen-Anhalt hat sich im Vergleich zum Ende der 80er Jahre
entscheidend verbessert. Dazu haben sowohl außerordentlich hohe Investitionen im Bereich
des Umweltschutzes als auch einschneidende Veränderungen in den Produktionsstrukturen
im Land beigetragen. Das trifft auch für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft zu.
5.1.2.1
Umweltsituation in der Agrarlandschaft
Boden- und Gewässerschutz
Bodenschutz
Der Boden erfüllt neben seiner Funktion als Pflanzenstandort auch eine wichtige Funktion im
Naturhaushalt. Eine Gefährdung stellt die Erosion durch Wind und Wasser dar. So sind 32 %
der landwirtschaftlich sehr wertvollen Lößböden potenziell mäßig durch Winderosion
gefährdet.3 Die Schwerpunkte der potentiellen Wassererosionsgefährdung liegen sowohl auf
den Löß- Standorten als auch auf den Verwitterungsböden. Besonders betroffen sind hiervon
die südlichen Landesteile.
Der Zustand des Bodens im Land Sachsen-Anhalt wird mit einem Netz repräsentativ
ausgewählter Bodendauerbeobachtungsflächen überwacht und dokumentiert. Mit dem
Aufbau des Netzes wurde im Jahre 1992 begonnen.4 Diese Flächen repräsentieren die
typischen, am weitesten verbreiteten Böden mit ihren charakteristischen Nutzungen und
klimatischen Besonderheiten.
Gewässerschutz
Für alle größeren Fließgewässer Sachsen-Anhalts lässt sich feststellen, dass die sich seit
1992 stark verbesserte Gewässergüte ab 1998 weiter stabilisiert hat.
Die Grundwasserbeschaffenheit wird weitestgehend geologisch geprägt.
3
4
Textteil zum Agraratlas des Landes Sachsen-Anhalt 1996, Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und
Umwelt, Magdeburg 1997
Umweltbericht Sachsen-Anhalt 1997, Ministerium für Raumordnung und Umwelt, Magdeburg 1998
35
Aber auch Industrie, Landwirtschaft, wachsende Siedlungsstrukturen und Altlasten wirken
sich auf die Grundwasserbeschaffenheit aus. Eine besondere Bedeutung kommt der
Nitratbelastung zu. Rund 75 % der untersuchten Grundwässer wiesen Nitratkonzentrationen
auf, die z.T. deutlich unter dem Trinkwasserverordnungswert von 50 mg/l lagen. Vereinzelt
über dem Grenzwert liegende Nitratbelastungen sind in erster Linie auf landwirtschaftliche
Einflüsse zurückzuführen.
Eine zentrale Bedeutung bei der Unterhaltung der Gewässer und der wasserwirtschaftlichen
Anlagen hat der Schutz vor Hochwasserschäden. In dieser Hinsicht bestehen u. a. folgende
Schwerpunkte: 5
-
Erarbeitung von Flussgebietsstudien zur Vorbereitung von Maßnahmen,
Unterhaltung und Sanierung wasserwirtschaftlicher Anlagen und naturnaher
Gewässerausbau,
Schaffung von zusätzlichen Retentionsräumen durch Rückverlegung von Deichen,
Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten für Flussauen sowie Ausweisung von
Überschwemmungsgebieten.
Erhaltung von Natur und Landschaft
Ökologische Vorrangflächen
Die naturschutzfachlichen Leitbilder für die einzelnen naturräumlichen Einheiten des Landes
Sachsen-Anhalt wurden in dem 1994 veröffentlichten Landschaftsprogramm6 umfassend
dargestellt. Diese Zielvorstellungen beinhalten nicht nur Aussagen zum Schutz der wenigen
natürlichen oder naturnahen Gebiete, sondern insbesondere zum Erhalt bzw. zur
Weiterentwicklung der Kulturlandschaft. Sie stehen nicht grundsätzlich im Widerspruch zu
einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung, sondern berücksichtigen auch die besondere
Bedeutung der Bodennutzung für den Erhalt bestimmter Lebensraumtypen.
Aufbauend auf dem Landschaftsprogramm wurde ein Programm zur Entwicklung eines
ökologischen Verbundsystems erarbeitet, das untersetzt durch entsprechende
Biotopverbundplanungen auf Landkreisebene u. a. für den Erhalt großer unzerschnittener
bzw. miteinander vernetzter Landschaftsräume und damit auch für die Sicherung der
ökologischen Austauschbeziehungen sorgen soll.
Defizite hinsichtlich der Verbundstrukturen bestehen jedoch insbesondere in den durch
besonders hochwertige Böden geprägten Agrarlandschaften. Die Konzentrierung von
naturschutzrechtlich gebotenen Ersatzmaßnahmen für nicht vermeid- oder ausgleichbare
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im Zusammenhang mit dem Ausbau der
Infrastruktur soll dazu beitragen, auch diese eindeutig durch Landwirtschaft geprägten
Räume in naturschutzfachlicher und landschaftsästhetischer Sicht aufzuwerten.
Unabhängig davon verfügt das Land Sachsen-Anhalt über einen hohen Anteil von
Schutzgebietsflächen. Die land- oder forstwirtschaftliche Bodennutzung wird jedoch im
Regelfall nur in Naturschutzgebieten oder entsprechenden Zonen der Großschutzgebiete
nennenswert eingeschränkt. Örtlich von Bedeutung sind allerdings auch die durch § 30
Landesnaturschutzgesetz (NatSchG LSA) besonders geschützten Biotope, deren
Schutzstatus sich unmittelbar aus dem Vorliegen bestimmter Kriterien ergibt. Der
Flächenanteil bezogen auf die gesamte Landesfläche ist jedoch gering. In vielen Fällen sind
diese besonders geschützten Biotope das Ergebnis bestimmter Formen der Landnutzung
5
6
Landesentwicklungsbericht 1996, S.171 , Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt,
Magdeburg 1996
Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, hrsg. vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz des
Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg 1994
36
(z.B. Streuobstwiesen, Trockenrasen, kleinräumig strukturierte Weinberge,
Kopfbaumgruppen).
Durch den Landesentwicklungsplan und die daraus zu entwickelnden Regionalen
Entwicklungs- und Teilgebietsentwicklungspläne bzw. die noch gültigen Regionalen
Entwicklungs- und Teilgebietsentwicklungsprogramme werden sowohl die
naturschutzfachlichen Zielvorstellungen als auch die konkreten (rechtsverbindlichen)
Schutzgebietsausweisungen landesplanerisch umgesetzt. Neben den Vorranggebieten für
Natur und Landschaft (i.d.R. Naturschutzgebiet oder Teilfläche eines Großschutzgebietes)
werden im Landesentwicklungsplan auch Vorbehaltsgebiete für den Aufbau des
ökologischen Verbundsystems festgelegt. Diese umfassen großräumige, naturraumtypische
und reich mit naturnahen Elementen ausgestattete Landschaften sowie Verbundachsen zum
Schutz naturnaher Landschaftsteile und Kulturlandschaften mit ihren charakteristischen
Lebensgemeinschaften; sie beinhalten dementsprechend in erheblichem Umfang auch landoder forstwirtschaftlich genutzte Flächen.
FFH-Gebiete
Mit Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom 12. 12. 1995 wurden für Sachsen-Anhalt
Gebiete gemeldet, die Teil des europäischen Netzes von Schutzgebieten „NATURA 2000“
werden sollen.
Für 78 dieser Gebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 56.159 ha wurden die obligat
geforderten Daten bereitgestellt und über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit im März 1998 an die zuständige Kommission der Europäischen
Gemeinschaft weitergeleitet. Die endgültige Benennung und Ausweisung durch die EUKommission steht noch aus.
Nachstehende Aufstellung (Tabelle 5.6) vermittelt einen Überblick über die Art und
Verteilung dieser Schutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt.
Mit Kabinettbeschluss des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. Februar 2000 wurde die
endgültige Liste der NATURA 2000-Gebiete bestätigt und dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit der Bitte um Weiterleitung an die EU
gesandt.
Tabelle 5.6:
Flächenübersicht der bisher gemeldeten FFH-Gebiete im Land SachsenAnhalt (Stand 12.12.1995)
Kategorie /Gebiet
Fläche
EU SPA
27.210,00 ha
Nationalpark
5.889,00 ha
Biosphärenreservat - Zone 1 und II
(anteilig
Naturpark - Zone I und II
(anteilig
3.256,39 ha
59,00 ha
Naturschutzgebiete
19.744,24 ha
Gesamtfläche
56.158,63 ha
Anteil an der Landesfläche (20.445 km2)
2,7 %
Von den ca. 1.180.500 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) des Landes liegen 9.822 ha
LF in FFH-Gebieten. Weiterhin besitzen 7.200 ha den Status als Europäische
37
Vogelschutzgebiete (EU SPA). Alle diese Gebiete sind von Nutzungsbeschränkungen
betroffen.
Landwirtschaftliche Produktionsweisen
Ackerbau
Im Zusammenhang mit den Transformations- und Anpassungsprozessen der Landwirtschaft
an die EU-Agrarpolitik muss hervorgehoben werden, dass die Anpassungsprozesse zu einer
Verarmung der Fruchtfolgen oder zum Rückgang der Fruchtartendiversität führten. Die
agrarpolitischen Rahmenbedingungen zwingen die Betriebsleiter zu „risikoarmen“
Wirtschaftsweisen. Beredtes Zeugnis dafür sind eine stärkere Orientierung der Landwirte auf
den Anbau von Marktordnungsfrüchten und damit im Zusammenhang auf Maßnahmen bzw.
Aufwendungen, die der Ertragsabsicherung dienen.
Auf Grund zum Teil nicht optimaler Humuswirtschaft und nicht standortgerechter
Bodenbearbeitung können Böden humusverarmt und verdichtet sein. Die
Großflächenwirtschaft und nicht angepasste Flächennutzung tragen zudem dazu bei, dass
Erosion auf den Ackerstandorten begünstigt wird.
Gemüse-, Sonder- (Heil- und Gewürzpflanzen) und Dauerkulturen, die aus Sicht der
„Umwelt“ besondere Habitate in der Agrarlandschaft darstellen, nehmen trotz günstiger
natürlicher Standortbedingungen nur einen sehr geringen Flächenumfang ein.
Auf Grund der gezielten Förderung einerseits und der Entwicklung des Agrarumweltrechtes
andererseits sowie der Verbesserung der Ausbildung und der Umsetzung neuer
wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis zeichnete sich in den letzten Jahren eine
Reduzierung der Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft ab. So ist u.a. ein Rückgang
des Düngemittelverbrauchs festzustellen, auch bei Pflanzenschutzmitteln ist ein
beträchtlicher Rückgang der abgesetzten Mengen zu verzeichnen.
Grünland
Die Grünlandstandorte Sachsen-Anhalts liegen vornehmlich in ökologisch sensiblen
Gebieten, vor allem den Flussauen von Elbe und Mulde. Diese Gebiete bilden die größten, in
ihrem Ursprung weitgehend erhaltenen Auenlandschaften Europas. Weitere wichtige
Grünlandstandorte sind der Drömling (Niedermoorstandort) sowie der Harz mit seinen
Bergwiesen. Hervorzuheben sind die vielfältigen Funktionen dieser Ökosysteme.
Diese sind u. a.:
-
Pufferwirkung zwischen Oberflächenwasser und intensiver genutzten landwirtschaftlichen
Standorten,
Filter für Nährstoffe und Stoffeinträge,
Hochwasserschutz,
Lebensraum für viele Tierarten (insbesondere Feuchtwiesen),
Verbesserung des Erholungswertes der Landschaft.
Das natürliche Grünland ist infolge von Umbruch und Neuansaat weidefester Gräser sowie
durch intensive Weide- und Schnittnutzung teilweise an Arten verarmt. Auf
Niedermoorstandorten führten Meliorationsmaßnahmen bzw. Grundwasserabsenkungen bis
Anfang der 90er Jahre zur Mineralisierung und Degradierung der vorhandenen Moorböden.
Restbestände historischer Grünlandbestände sind durch intensive Nutzungsformen oder
Nutzungsaufgabe stark gefährdet.
38
5.1.2.2.
Umweltsituation in der Forstwirtschaft
Waldfunktionen
Wald übt neben seiner Nutzfunktion auch Schutz- und Erholungsfunktion aus. In SachsenAnhalt sind zum gegenwärtigen Stand rd. 269.500 ha Wald mit einer gesetzlich begründeten
Schutzfunktion belegt
238.152
(Abb. 5.8), d.h. auf mehr als
der Hälfte der gesamten
Waldfläche unterliegt die
Nutzfunktion des Waldes
Beschränkungen.
190
Flächenmäßig von
herausragender Bedeutung ist
dabei die Naturschutzfunktion,
62.617
die auf rd.
40
40 % der Waldfläche zu
erfüllen ist. Waldflächen in
173.701
Landschaftsschutzgebieten
(LSG) weisen dabei den
Waldflächen ohne förmlich ausgewiesene Schutzfunktion
Wasserschutzfunktion
größten Flächenanteil auf
Naturschutzfunktion
(Tab. 5.7). Die stärkste BeeinErholungsfunktion
flussung der Nutzfunktion ist
forstrechtliche Schutzfunktionen (Naturwaldreservate, Waldschutzgebiete)
jedoch im Nationalpark
(„Hochharz“) und Biosphärenreservat („Mittlere Elbe“) geAbbildung 5.8: Waldfunktionen in Sachsen-Anhalt
(1.01.1998; FLA Sachsen-Anhalt, Angaben in ha)
geben, die in den Kernbereichen gänzlich ausgeschlossen
und in den Randbereichen nur
eingeschränkt möglich ist.
Von diesen Einschränkungen sind private und körperschaftliche Waldbesitzer nicht berührt,
da es sich dabei regelmäßig um landeseigene Flächen handelt.
Tabelle 5.7:
Waldanteile an Naturschutzflächen*) nach Landesrecht in Sachsen-Anhalt
Stand 1.01.1999 (FLA Sachsen-Anhalt 1999, LAU Sachsen-Anhalt 1999)
NSG
BR
NP
LSG
Naturpark
Summe
Gesamtumfang (ha) 53.756
43.000
5.844
621.810
27.821
752.231
Waldanteil (ha)
12.467
5.806
180.118
14.780
238.152
*)
25.053
NSG - Naturschutzgebiete
BR
- Biosphärenreservat
NP - Nationalpark
LSG - Landschaftsschutzgebiete
einschließlich einstweilig sichergestellter Schutzgebiete und Erweiterungsflächen
39
Waldgefährdungen
300
250
200
150
100
50
0
1991 1992
1993
Jahr
1994
1995
1996
Anzahl (Stück)
Fläche (ha)
1997
1998
Abb. 5.9: Waldbrände in Sachsen-Anhalt 1991 - 1998
Waldbrand
Auf Grund der klimatischen Gegebenheiten, insbesondere der relativ geringen
Niederschläge im Sommerhalbjahr, sowie auch auf Grund des hohen Anteils der durch eine
hohe Zündbereitschaft charakterisierten Kiefer gehört Sachsen-Anhalt zu den
waldbrandgefährdeten Bundesländern. Schwerpunkte des Waldbrandgeschehens sind dabei
die nördlichen und östlichen Landesteile, die neben relativ geringen Niederschlägen auch
durch die Dominanz von Kiefernbeständen gekennzeichnet und im Ergebnis dessen der
Waldbrandgefahrenklasse A7 zugeordnet sind. Die Waldbrandgefahrenklasse A umfasst
insgesamt rd. 60 % der Waldfläche Sachsen-Anhalts. Wenngleich seit Beginn der 90er Jahre
bei Anzahl und Flächenumfang von Waldbränden insgesamt ein Rückgang zu verzeichnen
ist (Abb. 5.9), so werden noch auf längere Zeit Maßnahmen zur Minderung der
Waldbrandgefährdung erforderlich sein. Insbesondere der Waldumbau in weniger
brandgefährdete Laub- und Mischbestände wird noch einige Jahrzehnte beanspruchen.
Gleiches gilt auch für Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Waldbrand und für Maßnahmen
zur Früherkennung von Waldbränden, wie auch in den für das Landesgebiet für den
Zeitraum 1999 bis 2004 nach der VO (EWG) Nr. 2158/92 des Rates erarbeiteten Plänen
dargelegt ist.
7
Nach § 2 der Waldbrandschutzverordnung vom 30.Dezember 1996 (GVBl. LSA Nr.2/97; S. 337) umfasst
Waldbrandgefahrenklasse A Wälder, in denen eine allgemein sehr hohe Waldbrandgefährdung oder die
Gefahr von Großbränden besteht.
40
Schädigung
(%)
Waldschäden
Waldschäden - als Folge des komplexen Einwirkens vieler Faktoren, insbesondere von
anthropogenen Luftverunreinigungen (Schlüsselstellung), Witterungsverlauf und
Forstschädlingsbefall - sind auch in Sachsen-Anhalt in erheblichem Maße zu verzeichnen.
Innerhalb der 1991 beginnenden neuen Zeitreihe zeigt sich für den Gesamtwald, dass der
1996 und 1997 erreichte, bis dahin günstige Waldzustand (bezogen auf die
Baumartenanteile) nicht gehalten werden konnte.
70
60
50
40
30
20
10
Eiche
Buche
Fichte
Kiefer
0
1991 1992
1993
1994
Jahr
1995
1996
1997
1998
Abbildung 5.10: Waldschadensentwicklung in Sachsen-Anhalt 1991-1998
(Schadstufen 2-4; FLA Sachsen-Anhalt)
So stieg das Schadniveau 1998 bei den Hauptbaumarten Kiefer, Fichte und Buche im
Vergleich zum Vorjahr leicht an (Abb. 5.10). Lediglich bei der Eiche, der noch immer am
stärksten geschädigten Baumart im Lande, war eine Verbesserung zu verzeichnen.
Insgesamt liegt das Schadniveau aber weiterhin deutlich unter jenem zu Beginn der 90er
Jahre, was insbesondere auf den erheblichen Emissionsrückgang seit Beginn des
Jahrzehnts zurückzuführen ist. Ursache hierfür ist vor allem die Minderung des
Energieverbrauchs infolge der gravierenden wirtschaftlichen Veränderungen im Lande und
der weitgehend abgeschlossenen Sanierung privater und gewerblicher Heizungsanlagen.
Von Einfluss ist darüber hinaus auch die Zunahme des Anteils von Kraftfahrzeugen mit
fortschrittlichen Abgassystemen 8.
8
Waldschadensbericht 1998 für das Land Sachsen-Anhalt; herausgegeben vom Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
41
5.2.
Auswirkungen des vorangegangenen Programmplanungszeitraums
5.2.1
Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen
Einschränkungen
Benachteiligte Gebiete
5.2.1.1
Nachfolgende Tabelle 5.8 gibt einen Überblick über wichtige Kennziffern zur
Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt für den
Förderzeitraum 1992 bis2000.
Die Wirksamkeit dieses Programms lässt sich nur sehr schwer einschätzen. Aus
Untersuchungen mit Hilfe des Testbetriebsnetzes geht hervor, dass 25 - 30% des
Gesamtertrages der Betriebe aus Beihilfen bestehen und der Anteil der Ausgleichszulage an
den Stützungszahlungen je nach Unternehmensform zwischen 2,4 und 4,1% beträgt.
Bei Unternehmen mit einem höheren Grünlandanteil kann jedoch von einem höheren Anteil
am Betriebsergebnis ausgegangen werden.
Im Futterbau werden z. B. bei Einzelunternehmen im Haupterwerb 661DM/ha insgesamt an
Zulagen und Zuschüssen gewährt. Bei den Markfruchtbetrieben liegt dieser Anteil bei 716
DM/ ha.
Der Gewinn einschließlich der Zuschüsse beträgt bei Futterbaubetrieben 553 DM/ha und bei
Marktfruchtbetrieben 616 DM/ha. Das bedeutet, dass diese Betriebe ohne Zuschüsse mit
Verlusten arbeiten würden. Bei einem Anteil der Ausgleichszulage von durchschnittlich 150
DM/ha ist erkennbar, dass die Ausgleichszulage rd. 25% des Gewinns beträgt. Dieser Anteil
erhöht sich bis auf 50% des Gewinns bei Betrieben, deren Gewinn unter dem
Durchschnittsniveau liegt.
Bei den Futterbaubetrieben in den benachteiligten Gebieten ist von einem
unterdurchschnittlichen Gewinn auszugehen. Insofern kann eingeschätzt werden, dass die
Ausgleichszulage zur Sicherung der Fortführung der Erwerbstätigkeit beitrug.
42
Tabelle 5.8: Auswertung der Ausgleichszulage im Zeitraum 1992 bis 2000
1992
Antragsteller
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
Stück
555
748
928
1002
1007
1049
701
707
1045
GV/ha
31.457,75
50.074,08
57.712,20
60.851,93
53.700,16
48.600,45
47.845,80
53.946,00
58.472,30
Sonstige Fläche
ha
127.893,96
119.082,23
124.169,12
127.110,54
135.280,42
155.682,72
8.705,58
8.774,00
70.615,22
Gesamtfläche
ha
159.351,71
169.156,31
181.881,32
187.962,47
188.980,58
204.283,17
56.551,38
62.720,00
129.087,52
Mittel für AGZ des WJ
DM
26.720.630,00
26.834.560,00
26.913.190,00
27.035.380
21.687.420,00
21.772.140,00
7.783.870,00
10.304.100,00
12.902.298,64
Nachz. für Vorjahre
DM
0,00
88.040,00
382.530,00
25.029,80
0,00
37.400,00
74.950,00
104.420,00
34.250
Gesamtmittel im HJ
DM
26.720.630,00
26.922.600,00
27.295.720,00
27.060.409,80
21.687.420,00
21.809.540,00
7.858.820,00
10.408.520,00
12.936.548,64
203,00
224,00
152,00
80,00
70,00
70,00
80,00
50,00 bis 70,00
7.206.366,00
7.752.477,40
4.282.353,42
5.755.520,46
0,00
GV-geb. Futterfläche
Beihilfe für GVE/ha
Beihilfe für sonst. LF
200,00 100,00 bis 250,00
Durchschnittl. Beihilfe
DM
168
159
150
144
Erstattungsf. Ausgaben
DM
6.121.115,28
6.027.790,40
6.469.240,00
6.853.115,00
EU-Erstattung
DM
1.233.805,44
1.503.195,28
3.234.620,00
3.426.558,00
3.603.183,00
3.876.238,70
2.141.176,71
2.877.764,23
0,00
dav. Sachsen-Anh.(40%)
DM
493.522,18
601.278,11
1.293.848,00
1.370.623,20
1.441.273,20
1.550.495,48
856.470,68
1.151.105,69
0,00
Umrechnung obiger Tabelle in Euro
1992
Antragsteller
GV-geb. Futterfläche
sonstige Fläche
Gesamtfläche
Mittel für AGZ des WJ
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
Stück
555
748
928
1002
1007
1049
701
707
1045
GV/ha
31.457,75
50.074,08
57.712,20
60.851,93
53.700,16
48.600,45
47.845,80
53.946,00
58.472,30
ha
127.893,96
119.082,23
124.169,12
127.110,54
135.280,42
155.682,72
8.705,58
8.774,00
70.615,22
ha
159.351,71
169.156,31
181.881,32
187.962,47
188.980,58
204.283,17
56.551,38
62.720,00
129.087,52
EURO
13.662.041
13.720.293
13.760.496
13.822.970
11.088.602
11.131.918
3.979.830
5.268.403
6.596.840,54
Nachz. für Vorjahre
EURO
0
45.014
195.584
12.798
0
19.122
38.321
53.389
17.511,75
Gesamtmittel im HJ
EURO
13.662.041
13.765.307
13.956.080
13.835.768
11.088.602
11.151.041
4.018.151
5.321.792
6.614.352,29
104
115
78
41
36
36
Beihilfe für GVE/ha
Beihilfe für sonst. LF
102 51,13 bis 127,82
41 25,56 bis
35,79
Durchschnittl. Beihilfe
EURO
86
81
77
74
Erstattungsf. Ausgaben
EURO
3.129.677
3.081.960
3.307.670
3.503.942
3.684.556
3.963.779
2.189.533
2.942.751
0,00
EU-Erstattung
EURO
630.835
768.572
1.653.835
1.751.971
1.842.278
1.981.889
1.094.766
1.471.377
0,00
dav. Sachsen-Anh.(40%)
EURO
252.334
307.429
661.534
700.789
736.911
792.756
437.907
588.551
0,00
43
5.2.1.2
Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
Für Flächen in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen wurden keine speziellen
Beihilfen gewährt.
5.2.2.
5.2.2.1
Agrarumweltprogramme
Übersicht über die angewandten Programme nach VO (EWG)
Nr. 2078/92
Im Land Sachsen-Anhalt wurden im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EWG)
Nr. 2078/92 folgende Förderprogramme angeboten:
1
Förderung einer markt– und standortangepassten Landbewirtschaftung:
A
Förderung extensiver Produktionsverfahren im Ackerbau
oder bei Dauerkulturen
(ab 1994/95)
B
Förderung einer extensiven Grünlandnutzung
(ab 1993/94)
C
Förderung ökologischer Anbauverfahren;
(ab 1993/94)
2
Ackerrandstreifenprogramm
(ab 1994/95)
3
Förderprogramm zur Anwendung biologischer und
biotechnischer Pflanzenschutzmaßnahmen
(ab 1995)
4
Förderung einer naturschutzgerechten Nutzung
von landwirtschaftlichen Flächen und der Pflege
der Landschaft (Vertragsnaturschutz)
(ab 1994)
5
Förderprogramm zur Erhaltung vom Aussterben bedrohter
lokaler Rassen und Genreserven
(ab 1995)
6
Förderung von Demonstrationsvorhaben, Lehrgängen
und Praktika
(ab 1994)
Die nachfolgende Tabelle 5.9 gibt einen Überblick über die Ziele der einzelnen Programme.
44
Tabelle 5.9:
Ziele der einzelnen Förderprogramme
Programm
Nr.
(Kurzbezeichnung)
Ziele der Programme
1
Markt- und standortangepasste
Landbewirtschaftung
Hauptziel:
Extensivierung von Acker-, Grünland- und
Dauerkulturflächen
Teil A:
Extensive Produktionsverfahren im Ackerbau
oder bei Dauerkulturen
Einführung oder Beibehaltung extensiver
Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei
Dauerkulturen zur nachhaltigen Verbesserung der
natürlichen und wirtschaftlichen
Produktionsbedingungen, die mit den Belangen des
Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des
natürlichen Lebensraumes vereinbar sind und zum
Gleichgewicht auf den Märkten beitragen
A 1 Verzicht auf chemisch-
synthetische Dünge- und
Pflanzenschutzmittel
A 2 Verzicht auf chemischsynthetische Düngemittel
A 3 Verzicht auf Herbizide
Teil B:
Förderung einer
extensiven
Grünlandnutzung
Analog A
Analog A
Analog A
Einhaltung einer extensiven Grünlandnutzung zur
nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und
wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit den
Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung
des natürlichen Lebensraumes vereinbar sind und zum
Gleichgewicht auf den Märkten beitragen
B 1 Einhaltung einer
extensiven
Bewirtschaftung des
Dauergrünlandes
B 2 Umwandlung von
Ackerflächen in extensiv
zu nutzendes Grünland
Teil C:
Ökologische
Anbauverfahren
Analog B
Analog B
Einführung oder Beibehaltung eines ökologischen
Anbauverfahrens zur nachhaltigen Verbesserung der
natürlichen und wirtschaftlichen
Produktionsbedingungen, die mit den Belangen des
Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des
natürlichen Lebensraumes vereinbar sind und zum
Gleichgewicht auf den Märkten beitragen
45
Fortsetzung Tabelle 5.9
Programm
Nr.
(Kurzbezeichnung)
Ziele der Programme
2
Ackerrandstreifenprogramm
Extensive Bewirtschaftung von Randstreifen im
Ackerbau zur Förderung verbesserter
Lebensbedingungen von Flora und Fauna, zur
Verminderung von Stoffeinträgen sowie zum Schutz
angrenzender Biotope und anderer schützenswerter
Bereiche als Beitrag zur Biotopvernetzung
3
Anwendung biologischer
und biotechnischer
Pflanzenschutzmaßnahmen
Verringerung des Einsatzes chemisch-synthetischer
Pflanzenschutzmittel bei Dauerkulturen und im
Gemüsebau durch die Begünstigung und Nutzung von
Antagonisten, durch Veränderung des
Schaderregerverhaltens sowie durch biotechnische
Verfahren.
4
Naturschutzgerechte
Nutzung von
landwirtschaftlichen
Flächen und Pflege der
Landschaft
(Vertragsnaturschutz)
Förderung von Maßnahmen, die auf eine
Bewirtschaftung nach naturschutzfachlichen Zielen
ausgerichtet sind:
ƒ naturschutzgerechte Bewirtschaftung von
Grünland,
ƒ Umwandlung von Ackerland in naturschutzgerecht
zu bewirtschaftendes Grünland,
ƒ naturschutzgerechte Bewirtschaftung im Weinbau
in Terrassen-, Steil- und Hanglagen,
ƒ naturschutzgerechte Bewirtschaftung von
Streuobstwiesen,
ƒ Pflege aufgegebener landwirtschaftlicher Flächen,
ƒ
naturschutzgerechte Bewirtschaftung von
Ackerflächen zum Schutz von Feldhamster- und
Großtrappenvorkommen, zum Schutz und zur
Entwicklung von Ackerwildkräutern sowie zum
Schutz der Lebensräume wildlebender Pflanzen
und Tiere in und an Gewässern.
5
Förderung der
Erhaltung von vom
Aussterben bedrohter
lokaler Rassen und
Genreserven
Förderung der Haltung und Reinzuchtbenutzung
weiblicher Tiere von vom Aussterben bedrohter lokaler
Rassen und Genreserven
6
Demo-Vorhaben
Förderung von Maßnahmen, die der weiteren
Ausdehnung umweltschonender
Bewirtschaftungsformen, insbesondere des
ökologischen Landbaus, dienen
46
5.2.2.2
Wirkung der finanziellen Mittel und Bewertungsergebnisse
(1) Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung
Auf nahezu 51 % der Gesamtgrünlandfläche des Landes kamen Programme im Rahmen der
markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung zur Anwendung.
Bis zum Wirtschaftsjahr 1997/98 konnten insgesamt 1.417 Anträge mit einer Gesamtfläche
von 104.176 ha und einem Fördervolumen von ca. 99 Mio. DM in die Programme
einbezogen werden.
Tabelle 5.10: Anträge, Flächen und Fördermittel für markt- und standortangepasste
Landbewirtschaftung
Maßnahme
A
Extensive
Produktionsverfahren
Zwischensumme
B
Extensive
Grünlandnutzung
Wirtschaftsjahr
1994/95
1995/96
1996/97
1997/98
1993/94
1994/95
1995/96
1996/97
1997/98
Zwischensumme
C
Ökologische
Anbauverfahren
Zwischensumme
Gesamt
1993/94
1994/95
1995/96
1996/97
1997/98
Anzahl Anträge
49
61
65
91
91
401
731
876
1.186
1.128
1.128
38
68
70
135
198
198
1.417
Fläche
ha
1.576
2.072
2.867
3.790
3.790
43.296
59.004
72.973
80.559
86.922
86.922
1.825
3.349
3.560
7.030
13.464
13.464
104.176
Fördermittel
DM
420.366
519.119
721.785
829.648
2.490.918
10.824.073
15.127.230
18.720.824
20.786.758
22.465.194
87.924.079
559.018
1.018.890
1.079.927
1.998.447
3.726.264
8.382.546
98.797.543
Anmerkung zu Tabelle 5.10:
Anzahl Anträge und Flächen = kumulativer Stand in den Jahren
Fördermittel
= jährlicher Auszahlungsbetrag für vorangegangene
Verpflichtungsjahre sowie Neuanträge
Die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung wurde auf der
Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ im Land Sachsen-Anhalt flächendeckend angeboten. Zielflächen waren
sowohl Acker-, Grünland- als auch Dauerkulturflächen. Dem Betrieb standen dabei
verschiedene Fördervarianten offen, die sich hinsichtlich der Einschränkungen und
Zielflächen unterscheiden.
47
A)
Extensive Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei Dauerkulturen
Bei den extensiven Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei Dauerkulturen war es
möglich, für den jeweiligen Betriebszweig auf chemisch-synthetische Dünge- und
Pflanzenschutzmittel (A 1), auf chemisch–synthetischen Dünger (A 2) oder auf Herbizide (A
3) zu verzichten.
Im Gliederungspunkt 5 des Entwicklungsplans sind die relativ guten Standortbedingungen in
Sachsen-Anhalt beschrieben. 85,6 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche werden
ackerbaulich genutzt.
Hinsichtlich Betriebsform und der Nutzung des Ackerlandes dominieren die
Marktfruchtbetriebe. Die Betriebskonzepte sind organisations- und investitionsseitig in diesen
Betrieben erst nach dem Jahr 1990 neu erstellt und auf den Marktfruchtanbau ausgerichtet.
Nach einer repräsentativen Betriebsleiterbefragung in Betrieben, die nicht an der Förderung
extensiver Produktionsverfahren teilnehmen, werden vor allem betriebswirtschaftliche
Gründe und Risiken genannt, die mit geringeren Erlöschancen, Kosten für die Umstellung
der Betriebsorganisation auf extensive Produktionsverfahren und zusätzliche Aufwendungen
zur Sicherung von Qualitätsanforderungen bei den Erzeugnissen begründet werden.
Die Ergebnisse aus den Förderprogrammen mit der Zielrichtung einer Extensivierung des
Ackerbaus sind daher differenziert zu werten. Die regionale Verteilung zeigt, dass vor allem
Unternehmen in den ertragsschwächeren Regionen des Landes dieses Programm in
Anspruch nahmen.
Die Wirkungen der Extensivierungsprogramme im Ackerbau auf Natur und Umwelt sowie
Marktentlastung waren aber insgesamt wenig effektiv. Der Erkenntnisstand lässt sich vorerst
wie folgt zusammenfassen:
-
Auf Grund der geringen Programmteilnahme wurde die Zielstellung des
Programmes nicht erreicht.
-
Einkommenswirksame Effekte waren lediglich in den ertragsschwachen
Regionen des Landes festzustellen, in denen die meisten der teilnehmenden
Betriebe wirtschaften.
B)
Extensive Grünlandnutzung
Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Einhaltung einer extensiven Bewirtschaftung des
Dauergrünlandes. Die Maßnahme „Einführung einer extensiven Grünlandnutzung durch
Viehbestandsabstockung oder Flächenaufstockung“ wurde nicht angeboten.
Die Evaluierungsergebnisse zeigen, dass das Programm zur Grünlandextensivierung in
Sachsen-Anhalt vor allem in den Gebieten vermehrt auf Akzeptanz stößt, in denen ein hoher
Grünlandanteil, ein dazu verhältnismäßig geringer Viehbesatz an rauhfutterverzehrenden
Großvieheinheiten sowie ungünstige Standortverhältnisse vorhanden sind.
Erwartungsgemäß ist der Anteil extensiv genutzten Grünlandes an der gesamten
Dauergrünlandfläche in benachteiligten Gebieten besonders hoch. So beträgt der Anteil des
extensiv bewirtschafteten Grünlandes in der Harzregion der Landkreise Quedlinburg,
Wernigerode und Sangerhausen rund 70 %. Aber auch im Fläming und in der Dübener
Heide (beides Landkreis Wittenberg) liegt dieser Anteil mit 67 % sehr hoch.
In den Altmarkkreisen Salzwedel und Stendal wird jeweils nur die Hälfte des Grünlandes
extensiv bewirtschaftet.
48
Die hohe Akzeptanz der Programme zur extensiven Nutzung von Grünland lässt sich u.a.
dadurch erklären, dass die Flächenausstattung der Betriebe im Vergleich zum Viehbesatz
relativ hoch ist, daher kaum innerbetriebliche Anpassungsmaßnahmen notwendig wurden
und in den meisten Unternehmen somit die Voraussetzungen für eine Programmteilnahme
vorhanden waren.
Der Umfang der Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland (Maßnahme
B 2) ist, gemessen am Flächenpotenzial der am Programm „Markt- und standortangepasste
Landbewirtschaftung“ teilnehmenden Betriebe, mit 0,14 % sehr gering.
Hauptargumente für die Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland
waren in den meisten Fällen zusätzlicher Bedarf an stallnahen Auslauf- bzw. Futterflächen
sowie ungünstige Standortverhältnisse, die eine ackerbauliche Nutzung einschränken.
C)
Ökologische Anbauverfahren
Das Land Sachsen-Anhalt verfügt über gute natürliche Voraussetzungen. Vor allem die
Lößböden stehen für eine ertragsstabile Agrarregion. Obwohl dieser herausragende
Standortvorteil der konventionellen Landwirtschaft das Gepräge gibt, haben Landwirte und
Gärtner auch in Sachsen-Anhalt bereits im Jahre 1990 begonnen, ökologischen Land- und
Gartenbau zu betreiben. Die Teilnahme am Kontrollverfahren nach VO (EWG) Nr. 2092/91
war Voraussetzung für den Einstieg in das Programm.
Von 1992 bis 1998 erhöhte sich die Anzahl ökologisch wirtschaftender Betriebe in SachsenAnhalt. Im Jahr 1998 wurde ein Flächenumfang von 20.313 ha ökologisch bewirtschaftet.
Das sind ca. 1,73 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes. Am
Kontrollverfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 nahmen im Jahr 1998 148
Betriebe teil. Der nunmehr erreichte Anteil von ca. 1,73 % ökologisch bewirtschafteter Fläche
an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes wurde im Wesentlichen durch
die Förderung begünstigt.
(2) Ackerrandstreifenprogramm
Die Akzeptanz dieses Programmes war äußerst gering. Insgesamt wurden im Zeitraum 1995
bis 1997 nur 8 Förderanträge für insgesamt 56 ha gestellt. Daraus ergibt sich, dass im
Prinzip keine signifikanten ökologischen Wirkungen erzielt werden konnten. Die Ursachen
sind auch hier in den inzwischen entstandenen Produktionsstrukturen (überwiegend
Marktfruchtbetriebe) sowie in einem vergleichsweise hohen Aufwand für die Aufarbeitung
des Erntegutes (z. B. Reinigungskosten) zu suchen.
(3) Programm zur Anwendung biologischer und biotechnischer
Pflanzenschutzmaßnahmen bei Dauerkulturen und im Gemüsebau
In die Programme einer umweltschonenden Bewirtschaftung konnten 3.699 ha
Dauerkulturen und Gemüse eingebracht werden. Dies sind nahezu 60 % der potenziell für
dieses Programm in Frage kommenden Flächen.
49
Tabelle 5.11: Anträge, Flächen und Fördermittel für die Anwendung biologischer und
biotechnischer Pflanzenschutzmaßnahmen
Jahr
Anzahl
Anträge
Fläche
ha
Fördermittel
DM
1995
1996
1997
1998
Gesamt
96
123
127
126
126
3.447
3.823
3.889
3.699
3.699
1.157.582
1.265.995
1.291.974
1.219.600
4.935.151
Anzahl Anträge und Flächen
Fördermittel
= kumulativer Stand in den Jahren
= jährlicher Auszahlungsbetrag für
vorangegangene Verpflichtungsjahre sowie
Neuanträge
Es wird eingeschätzt, dass die ökologische Wirksamkeit der Anwendung biologischer und
biotechnischer Pflanzenschutzmaßnahmen bei Dauerkulturen oder im Gemüsebau wegen
der anfangs relativ hohen Programmteilnahme und dem hohen Maße der Neueinführung
dieser Anwendungen als hoch zu bewerten ist.
Auf Grund der restriktiven Vorgaben und zu einseitiger Ausrichtung auf die Anwendung
biologischer Präparate und biotechnischer Verfahren war in den letzten drei Antragsjahren
ein deutlicher Rückgang in der Akzeptanz o. g. Förderrichtlinie zu verzeichnen.
4) Naturschutzgerechte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und Pflege der
Landschaft (Vertragsnaturschutz)
Insgesamt wurden von den landwirtschaftlichen Betrieben 50.930 ha landwirtschaftlich
genutzter Fläche in das Programm Vertragsnaturschutz eingebracht, wofür ca. 92 Mio. DM
an Fördermitteln bereitgestellt worden sind. Den größten Umfang nahm dabei die
naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland mit ca. 49.000 ha ein.
Tabelle 5.12: Anträge, Flächen und Fördermittel für Maßnahmen der naturschutzgerechten
Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen und zur Pflege der Landschaft
(Vertragsnaturschutz)
Jahr
1994
1995
1996
1997
1998
Gesamt
Anzahl Anträge und Flächen
Fördermittel
Anzahl
Anträge
1.291
1.741
1.708
2.240
2.458
2.458
Fläche
38.316
45.005
43.299
47.143
50.930
50.930
ha
Fördermittel
DM
16.591.848
18.772.942
18.171.896
18.370.000
20.126.447
92.033.133
= kumulativer Stand in den Jahren
= jährlicher Auszahlungsbetrag für
vorangegangene Verpflichtungsjahre
sowie Neuanträge
50
Die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland erfolgte nach den Vorgaben der
zuständigen Naturschutzbehörden. Die hohe Akzeptanz dieser Maßnahme ist - ähnlich wie
bei der extensiven Grünlandnutzung (siehe Maßnahme MSL B 1) - vor allem auf die in den
Betrieben umfangreich vorhandenen Grünlandflächen und die im Verhältnis dazu niedrigen
rauhfutterverzehrenden Viehbestände zurückzuführen.
Darüber hinaus wurden nahezu 17 % der Weinanbaufläche des Landes naturschutzgerecht
bewirtschaftet.
Eine Förderung des naturschutzgerechten Weinbaues im Vertragsnaturschutz ist jedoch
unter den klimatischen Verhältnissen in der Weinbauregion des Landes Sachsen-Anhalt
nicht sinnvoll. Eine Bewirtschaftung von Weinbergen ohne den Einsatz von chemischen
Pflanzenschutzmitteln (PSM) über fünf Jahre ist in der Regel nicht möglich.
Auf ca. 15 % der insgesamt etwa 3.500 ha umfassenden Streuobstflächen in SachsenAnhalt konnten über das Programm Maßnahmen umgesetzt werden, die die Bewirtschaftung
bzw. Pflege der Bestände sicherten.
Die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen ist insbesondere auf
Maßnahmen zum Schutz von bestimmten Tierarten (Feldhamster, Großtrappe) sowie von
Ackerwildkräutern ausgerichtet worden. Sie ist somit in ihrer Wirkung auf kleine Räume
begrenzt geblieben.
Für das Hamsterschutzprogramm des Landes wurden insgesamt 18 Anträge mit einem
Flächenumfang von 236 ha gestellt.
Die geförderten Flächen zum Schutze der Großtrappenvorkommen befinden sich in den
Landkreisen Anhalt-Zerbst sowie dem Jerichower Land. Im Landkreis Anhalt-Zerbst wird das
Flächenpotenzial auf ca. 5.000 ha geschätzt.
Ca. 896 ha aufgegebene landwirtschaftliche Nutzflächen konnten über das Programm
Vertragsnaturschutz gepflegt werden.
Die Auswertung des bisherigen Förderzeitraumes zu Maßnahmen des
Vertragsnaturschutzes lässt folgende Einschätzung zu:
- Mit der freiwilligen Übernahme von Verpflichtungen haben die Landwirte
einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Natur und Umwelt geleistet.
- Die Erhaltung der Artenvielfalt konnte mit den Programmen unterstützt werden.
51
(5) Erhaltung vom Aussterben bedrohter lokaler Rassen und Genreserven
Die Fördermaßnahme war bisher Bestandteil eines Landesprogrammes im Rahmen der VO
(EWG) Nr. 2078/92 des Rates. Die Zuwendungen wurden gewährt aus Landesmitteln unter
finanzieller Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft.
Gefördert wurde die Haltung und Reinzuchtbenutzung weiblicher Tiere vom Aussterben
bedrohter Rassen, sofern diese im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung
eingetragen waren.
Folgende Rassen gelten als vom Aussterben bedroht (Tabelle 5.13) im Sinne der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Erhaltung vom Aussterben
bedrohter lokaler Rassen und Genreserven (RdErl. des ML v. 16.1.95, MBl. LSA S. 867,
geändert durch RdErl. des MRLU v. 26.9.97, MBl. LSA S. 2122):
Tabelle 5.13: Vom Aussterben bedrohte lokale Rassen und Genreserven
(i. S. o. g. RL von 1995)
Rinder
Schafe
Ziegen
Deutsche Schwarzbunte
alter Zuchtrichtung
Weiße hornlose Heidschnucke
Braune Harzer Ziege
Rotvieh Zuchtrichtung
Höhenvieh
Rauwolliges Pommersches
Landschaf
Thüringer Waldziege
Rhönschaf
Graue gehörnte Heidschnucke
Tabelle 5.14: Für die Erhaltung vom Aussterben bedrohter lokaler Rassen und
Genreserven jährlich ausgezahlte Fördermittel
Maßnahme
(da bisher separate
Förderung s.o.)
Jährlich ausgezahlte Fördermittel
(DM)
1995
1996
Rassen/
Genreserven
17.630
23.977
Altmärker-Richtlinie
21.600
21.600
1997
-*)
28.500
1998
1999
44.310
45.678
25.500
-
*)
1997 erfolgte die Anpassung der Fördermaßnahme an die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 746/96,
d.h. ab diesem Jahr erfolgte die Auszahlung jeweils erst nach Abschluss eines Verpflichtungsjahres,
also im Folgejahr. Die Zahlungen 1998 und 1999 beziehen sich demzufolge auf die absolvierten
Verpflichtungsjahre 1997 bzw. 1998.
Die Graue gehörnte Heidschnucke wurde zwischenzeitlich von der EU-Liste der vom
Aussterben bedrohten Rassen gestrichen, so dass hier keine Neuanträge mehr möglich
waren und nur noch bereits 1995 eingegangene 5-Jahres-Verpflichtungen - bis Ende 1999 auslaufen.
52
Die Förderung der ebenfalls als vom Aussterben bedroht anerkannten Rasse Altmärkisches
Kaltblut erfolgte über die Gewährung einer Fohlenprämie im Rahmen einer separaten
reinen Landesförderrichtlinie (Richtlinie über die Gewährung einer Prämie zur Erhaltung des
Kaltblutpferdes „Altmärker“; RdErl. des ML v. 9.7.1993, MBl. LSA S. 1969).
Die Fördermaßnahmen haben bei allen tatsächlich am Verfahren beteiligten Rassen zu einer
kontinuierlichen Erweiterung der Bestände geführt (Tabelle 5.15).
Besonders hervorzuheben ist, dass die Förderung mit dazu beigetragen hat, das (Harzer)
Rotvieh (Zuchtrichtung Höhenvieh) als Rasse zu erhalten.
Tabelle 5.15: Entwicklung des Bestandes am Förderverfahren beteiligter Muttertiere
seit 1995
Tierart
Rasse
1995
1996
Bestand im Jahre
Stück
1997 1998
1999
(derzeit am Verfahren beteiligter
Bestand)
Rinder
Schafe
Ziegen
Dtsch. Schwarzbuntes alter
Zuchtrichtung
Rotvieh Zuchtrichtung
Höhenvieh
Weiße hornlose
Heidschnucke
Rauwolliges Pommersches
Landschaf
Rhönschaf
Graue gehörnte
Heidschnucke
Braune Harzer Ziege
keine Antragsteller
196
23
292
13
44
54
84
28
266
326
396
194
*)
196
245
305
469
210
210
210
292
292
292
23
32
69
292
**)
14
Thüringer Waldziege
Pferde
Altmärkisches Kaltblut ***)
keine Antragsteller
138
174
198
184
vorauss. ca. 180-190
*) seuchenbedingter Bestandsrückgang
**) Streichung von der EU-Liste der gefährdeten Rassen
***) über separate Richtlinie gefördert
Ebenso hat sich die Zahl der interessierten und am Verfahren beteiligten Züchter
(Zuwendungsempfänger) stetig erhöht:
53
Tabelle 5.16: Am Verfahren beteiligte Züchter
Zahl der Antragsteller
1995
1996
1997
1998
1999
(+4)
(+9)
(+1)
(+6)
10
19
20
6
derzeit am
Verfahren
beteiligte
Landwirte
26
(6) Demonstrationsvorhaben
Wesentliche Zielstellung dieses Programms war die Förderung von Maßnahmen, die der
Weitergabe von Erfahrungen bei der Anwendung umweltschonender
Bewirtschaftungsformen, insbesondere des ökologischen Landbaus, dienten.
Da im ökologischen Landbau der Aufbau von entsprechenden Verarbeitungs- und
Vermarktungsstrukturen einen wesentlichen Schwerpunkt bei der Umstellung auf diese
Wirtschaftszweige bildet, wurden vor allem Projekte gefördert, die die Vermittlung von
Erfahrungen auf diesem Gebiet zum Inhalt hatten.
Tabelle 5.17: Anzahl geförderter Projekte von Demonstrationsvorhaben und eingesetzte
Fördermittel
Jahr
Anzahl Projekte
Fördermittel (DM)
1994
1995
1996
1997
1998
3
9
6
3
1
49.700
129.776
144.309
74.978
21.625
Insgesamt
22
420.388
54
(7) Zusammenfassende Wertung der Agrarumweltmaßnahmen
Die oben beschriebenen Wirkungen der bestehenden Fördermaßnahmen auf die
Akzeptanz und die Inanspruchnahme durch die landwirtschaftlichen Betriebe, auf die
Wirksamkeit für Natur und Umwelt, auf die Entlastung des Marktes sowie auf die
Steigerung des Einkommens der Unternehmen wurden in Tabelle 5.18 zusammengefasst
und schematisiert.
Tabelle 5.18: Einschätzung der Wirksamkeit der Fördermaßnahmen
Auswirkung
Ökologische auf Marktent- Einkommens- Wirkung der
Wirksamkeit
lastung
wirksamkeit Fördermaßnahme
Programm /
Maßnahme
Akzeptanz
Extens. Prod.-Verf.
im Ackerbau
gering
mittel
gering
gering
gering
Extensive
Grünlandnutzung
hoch
mittel
mittel
hoch
mittel-hoch
Umwandlung von
AL in extens. GL
gering
hoch
gering
gering
gering
Ökologische
Anbauverfahren
gering
mittel
mittel
mittel
mittel
Ackerrandstreifenprogramm
sehr gering
gering
sehr gering
gering
sehr gering
Biolog. / biotechn.
PS-Maßnahmen
mittel
hoch
gering
mittel
mittel
Vertragsnaturschutz
Vom Aussterben
bedrohte lokale
Rassen und
Genreserven
Demo-Vorhaben
hoch
hoch
mittel
mittel
mittel-hoch
mittel
*)
keine
gering
gut
-
-
-
-
mittel
Anmerkung:
AL – Ackerland; GL – Grünland; PS - Pflanzenschutz
*) nicht abschätzbar
Die Ergebnisse zum Programmteil „Agrarumweltmaßnahmen“ des vorangegangenen
Förderzeitraumes sind für die Jahre 1995/96 und 1996/97 in einem gesonderten
Evaluierungsbericht9 zusammengefasst und der Kommission im Frühjahr 1999 übergeben
worden.
9
Umweltschutzmaßnahmen der Landwirtschaft im Rahmen der Umsetzung der VO (EWG) Nr. 2078/92 in
Sachsen-Anhalt;
bearbeitet durch Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH im Auftrage des Ministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
55
5.2.3
5.2.3.1
Forstwirtschaft
Überblick über die Forstförderung 1993 - 1998
Schwerpunkte der Forstförderung in Sachsen-Anhalt im vorangegangenen
Planungszeitraum waren die Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, insbesondere die Durchführung
von solchen zur Waldvermehrung sowie zur Verbesserung der Forststruktur (Tabelle 5.19).
Tabelle 5.19: Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Sachsen-Anhalt im
Zeitraum von 1993 bis 1998 (ohne Begleitmaßnahmen)
Maßnahme
1
1 Erstaufforstung*
2 Umstellung auf naturnahe
Waldwirtschaft*
3 Maßnahmen aufgrund neuartiger
Waldschäden*
4 WaldbaulicheMaßnahmen in
Jungbeständen*
5 Forstwirtschaftlicher
6 Verbesserung der
Verarbeitung und
Vermarktung
forstwirtschaftlicher
7 Forstwirtschaftliche
Zusammenschlüsse***
*
**
***
Umfang der finanzierten Vorhaben
Höheder insgesamt
gewährten Zuschüsse
Mio. DM
davon entfielen auf
EAGFL-A
EAGFL-G
Mio. DM
Mio. DM
2
3
4
5
1661 ha
1582 ha
19,9
12,0
2,8
3,4
5,8
2213 ha
14,8
1,5
4859 ha
1,5
0,2
66 km
95
1,3
8,2
0,5
7,4
81
2,8
0,3
0,1**
Kulturbegründungs- bzw. Investitionszuschüsse
Verbesserung von Waldflächen im Sinne der VO(EWG) Nr. 2080/92, ohne Forstwegebau
Anzahl der Antragsteller/forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse
Flächenmäßig stellen waldbauliche Maßnahmen in Jungbeständen (Jungwuchspflege,
Läuterung), die von besonderer Bedeutung für Stabilität und Wertentwicklung der einzelnen
Bestände sind, den Schwerpunkt der Förderung der letzten Jahre dar. Danach folgen sowohl
hinsichtlich Flächen- als auch finanziellem Umfang Waldumbaumaßnahmen (Umstellung auf
naturnahe Waldwirtschaft, Maßnahmen aufgrund neuartiger Waldschäden), mit denen
vordergründig Kiefern- und Fichtenreinbestände in standortgerechte und stabile Laub- und
Mischbestände umgewandelt werden, mit denen letztlich mittel- bis langfristig der
Laubbaumanteil erhöht wird. Als Maßnahme zur Verbesserung der Forststruktur ist
schließlich auch noch der forstwirtschaftliche Wegebau zu nennen, über den Neubau und
Befestigung bislang nicht ausreichend befestigter forstwirtschaftlicher Wege gefördert wird
und über den vor allem die Verbesserung des in Sachsen-Anhalt noch nicht hinreichend
entwickelten Waldwegenetzes und damit auch der Vermarktungsfähigkeit der
forstwirtschaftlichen Erzeugnisse angestrebt wird. Letzterer Zielsetzung dient auch die
Förderung von Investitionen im Rahmen des Programms „Verbesserung der Verarbeitung
und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“, die seit 1996 durchgeführt wird und über
die inzwischen 95 Investitionen mit insgesamt 8,2 Mio. DM bezuschusst wurden.
Eine Sonderstellung gegenüber den vorstehenden, vordergründig auf die Waldstrukturen i. e.
S. ausgerichteten Maßnahmen nehmen die Erstaufforstung und die forstwirtschaftlichen
Zusammenschlüsse ein.
56
Über die Förderung Letzterer soll vor allem die Überwindung der mit Besitzzersplitterung und
Kleinflächigkeit verbundenen Nachteile für die einzelnen Waldbesitzer erreicht werden.
Wenngleich die Entwicklung des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusswesens in SachsenAnhalt noch lange nicht als abgeschlossen angesehen werden kann, insbesondere ein Teil
der existierenden Zusammenschlüsse als noch nicht als in dem angestrebtem Umfang
wirksam angesehen werden kann, so ist für einzelne Regionen des Landes (vor allem der
durch einen hohen Anteil kleinflächigen Privatwaldes geprägten Altmark im Norden des
Landes) ein guter Entwicklungsstand zu verzeichnen, zu dem nicht zuletzt die erfolgte
Förderung beigetragen hat.
Als größte Einzelmaßnahme zu nennen ist schließlich noch die Erstaufforstung, d.h. die
Neuanlage von Wald und damit die Waldvermehrung in dem relativ waldarmen Land
Sachsen-Anhalt. Über die bestehenden Fördermöglichkeiten, die ausgehend von den
Bestimmungen des Rahmenplanes zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ nicht allein die Aufforstung bislang landwirtschaftlich
genutzter, sondern auch die Aufforstung anderweitig genutzter Flächen zum Gegenstand
haben kann, wurden im Bezugszeitraum über die Förderung insgesamt 1661 Hektar Wald
neu geschaffen. Gegenstand der Erstaufforstung waren neben den 955 Hektar zuvor
landwirtschaftlich genutzter Flächen vor allem auch die im Ergebnis der wirtschaftlichen
Veränderungen der letzten Jahre freigewordenen und für eine Renaturierung bestimmten
Flächen.
5.2.3.2
Ergebnisse der Umsetzung der VO (EWG) Nr. 2080/92
Eine Sonderstellung im Bereich der Forstförderung nimmt die Förderung von Maßnahmen
nach der VO(EWG) Nr. 2080/92 ein, da diese - als flankierende Maßnahme zur Agrarreform
- über die forstwirtschaftlichen hinausgehende Ziele verfolgt. Von besonderer Bedeutung
sind hierbei die Erschließung alternativer und zusätzlicher Einkommensmöglichkeiten für
landwirtschaftliche Betriebe, die Verbesserung der Umweltsituation und die Verringerung des
Defizits an forstwirtschaftlichen Ressourcen in der Gemeinschaft.
Schwerpunkt der Maßnahmen nach der VO (EWG) Nr. 2080/92 in Sachsen-Anhalt ist die
Aufforstung bislang landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die Maßnahmen zur Verbesserung
von Waldflächen hingegen - als eine für landwirtschaftliche Betriebe zur Erschließung
weiterer Einkommensquellen konzipierte Maßnahme - ist, auch im deutlichen Unterschied zu
den Altbundesländern, nur von untergeordneter Bedeutung. Ursache hierfür ist die bereits an
anderer Stelle dargelegte zurückliegende gesellschaftliche Entwicklung im Osten
Deutschlands. Im Ergebnis dessen wurden im Rahmen der VO (EWG) Nr. 2080/92
Wegebaumaßnahmen gar nicht und andere Maßnahmen zur Verbesserung von Waldflächen
(Maßnahmen zur Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft, Maßnahmen aufgrund
neuartiger Waldschäden) nur sehr begrenzt durchgeführt (vgl. Tab. 5.19 und 5.20).
57
Tabelle 5.20: Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen nach VO (EWG) Nr. 2080/92 im
Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum von 1993 bis 1998 (gezahlte Beträge)
Maßnahmen
E) Angaben zur Förderung
Umfang
beihilfefähige
Kosten
(Mio. DM)
(ha)
I.
Erstaufforstung:
- Private Aufforstung
- Prämie zum Ausgleich von
Einkommensverlusten
- Prämie zur Pflege der erstaufgeforsteten
Flächen
- Öffentliche Aufforstung
II.
Verbesserung von Waldflächen
- Forstwege
- Brandschutzstreifen
- Wasserstellen
- Verbesserung von Waldflächen i.e. Sinne
Summe
Anteil des
EAGFL-G
(Mio. DM)
955
903
8,0
1,6
5,8
1,2
903
1,0
0,7
-
-
-
159
0,2
10,8
0,1
7,8
In Bezug zur landwirtschaftlichen Nutzfläche von rd. 1,18 Mio. ha (1997) weist die
Aufforstungsfläche mit 955 ha einen Anteil von weniger als 0,001 % auf und liegt damit auch
deutlich unter dem im Zeitraum von 1993 bis einschließlich 30.04.1996 für Deutschland
festgestellten Durchschnitt10. Wenngleich nähere Betrachtungen des
Aufforstungsgeschehens in Sachsen-Anhalt noch ausstehen, werden als Ursachen für
diesen relativ geringen Anteil vermutet:
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
die noch nicht abgeschlossene Entwicklung der Betriebs-, insbesondere aber der
Eigentumsstrukturen;
die geringe Ausstattung landwirtschaftlicher Betriebe mit Wald, so dass die
Möglichkeit oder die Notwendigkeit zur Stärkung von forstwirtschaftlichen
Betriebsteilen nicht gegeben ist;
der relativ hohe Anteil an Pachtflächen in den landwirtschaftlichen Betrieben, für
deren Aufforstung grundsätzlich eine vorherige Einwilligung des Verpächters/Eigentümers erforderlich ist;
die im Vergleich zu landwirtschaftlichen Beihilfen, insbesondere der
Stillegungsprämie, geringere Höhe der Erstaufforstungsprämie;
der gegenüber den Lößregionen relativ hohe Waldanteil in den Regionen mit
ungünstigen natürlichen Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft;
Bestimmungen in der Forstgesetzgebung, wonach Umwandlungen von Wald in
andere Nutzungsarten (damit auch die Rückumwandlung in landwirtschaftliche
Nutzflächen) nur möglich sind, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung des
Waldes nicht überwiegt.
Gestützt werden die vorstehenden Annahmen auch durch eine Betrachtung der
Begünstigten der Prämie zum Ausgleich von Einkommensverlusten
(Erstaufforstungsprämie). Von den insgesamt 903 ha prämienbegünstigten Aufforstungen
entfallen nur 333 ha auf Landwirte, auf andere Empfänger hingegen 570 ha. Bei der Zahl der
Begünstigten sieht es gleichermaßen aus: 112 Landwirte und 359 andere Personen.
Vorbehaltlich abweichender Ergebnisse späterer Auswertungen wird ausgehend von
vorstehenden Relationen angenommen, dass die Aufforstungsregelungen für Landwirte
bislang keine echte Alternative darstellen, dass sie vielmehr von anderen Personen in
Anspruch genommen werden.
10
Bericht der Kommission an den Rat und das Parlament über die Anwendung der VO(EWG) Nr. 2080/92,
KOM(97) 630 endg.
58
Bei letzteren handelt es sich vermutlich um Begünstigte, die bereits über Wald verfügten und
die Aufforstung nicht nur als Möglichkeit zur Ergänzung der vorhandenen Waldflächen
ansahen, sondern für die die 20jährige Erstaufforstungsprämie womöglich auch eine
Alternative zu relativ geringen Pachteinnahmen für ertragsschwache Ackerflächen darstellt
(siehe Tabelle 5.21).
Wenngleich die eine entscheidende Zielsetzung der Aufforstungsregelung - Diversifizierung
der Erwerbstätigkeit der Landwirte - in Sachsen-Anhalt von untergeordneter Bedeutung ist,
so stellen die erfolgten Aufforstungen jedoch einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der
Umweltsituation dar. Zum einen sind die Erstaufforstungen als Beitrag zur Vermehrung der
Waldfläche in dem relativ waldarmen Land Sachsen-Anhalt zu werten und zum anderen
wurde über die durchgeführten Erstaufforstungen das Verhältnis zwischen Nadel- und
Laubbäumen zu Gunsten der Laubbäume verbessert (Tabelle 5.21). Letzteres ist darüber
hinaus auch dahingehend von Bedeutung, als es sich bei den Laub- und Mischkulturen um
gegenüber Nadelbeständen zukünftig weniger brandgefährdete Bestände handelt.
Tabelle 5.21:Charakterisierung der Erstaufforstungen in Sachsen-Anhalt
1993-1998
Art der Erstaufforstungen
I. Nadelkulturen
II. Laub- und Mischkulturen
(<75 % Laubbäume)
Summe
5.3
Begünstigte
Fläche
F)
(Anzahl)
(ha)
Ackerland
(ha)
Wiesen und Dauerweiden (ha)
Dauerkulturen (ha)
66
447
68
887
44
758
24
129
-
513
955
802
153
-
Art der aufgeforsteten Fläche
Sonstige Informationen
Neben den flankierenden Maßnahmen nach VO (EWG) Nr. 2078/92 und 2080/92 gab es im
Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum von 1994 bis 1999 noch eine Reihe von
Förderprogrammen für den ländlichen Raum, mit denen die Entwicklung des ländlichen
Raumes und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen wirksam unterstützt werden
konnte. Diese vorwiegend über Interventionen des EAGFL, Abteilung Ausrichtung,
getragenen Förderprogramme hatten u. a.
ƒ
ƒ
die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- und
Ernährungswirtschaft,
die Verbesserung der Agrarstrukturen,
ƒ
die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit durch Diversifizierung der Tätigkeiten,
ƒ
den Schutz der Umwelt und
ƒ
die Erhaltung und Wiederbelebung der Siedlungen zur Wahrung des ländlichen
Kulturerbes
zum Ziel.
Über die Strukturförderung des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, wurde zur Erhaltung von
Arbeitsplätzen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Ernährungsgewerbe bei
gleichzeitiger Erhöhung der Umsatzentwicklung und der Produktivität beigetragen. Auch
wurde ein Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastungen und des Ressourcenschutzes
geleistet.
59