Dienstanweisung Gleitzone

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Dienstanweisung Gleitzone
D2.26
Dienstanweisung Gleitzone
Verfasser:
Gabriele Pniok
Stand Mai 2008
Stand: 05/2008
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BTD026
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
Vorbemerkung ...............................................................................................................4
1. Beschäftigungen in der Gleitzone............................................................................5
1.1 Allgemeines ....................................................................................................................... 5
1.2 Beitragsberechnung........................................................................................................... 6
1.3 Beispiele ............................................................................................................................ 7
ohne Arbeitnehmer-Zusatzbeitrag ........................................................................................... 7
mit Arbeitnehmer-Zusatzbeitrag .............................................................................................. 7
2. Umsetzung in KIDICAP .............................................................................................8
2.1 Anordnung ......................................................................................................................... 8
2.2 Erfassung........................................................................................................................... 8
2.3 Erfassung bei Mehrfachbeschäftigung .............................................................................. 9
2.4 Anzeige Ergebnis............................................................................................................. 10
3. Beitragsberechnung in KIDICAP ............................................................................11
3.1 Beitragsermittlung bei Standardfällen.............................................................................. 11
3.1.1 Standardfall................................................................................................................... 11
3.1.2 Standardfall mit einmalig gezahltem Arbeitsentgelt...................................................... 14
3.1.3 Standardfall mit Teilmonatsberechnung ....................................................................... 17
3.1.4 Standardfall mit Teilmonatsberechnung und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt ......... 19
3.1.5 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in einem voll unterbrochenem Monat ..................... 22
3.2 Beitragsermittlung bei Entgelten außerhalb der Entgeltgrenzen ..................................... 24
3.2.1 Entgelt über 800 Euro................................................................................................... 24
3.2.2 Entgelt unter 400 Euro.................................................................................................. 25
3.3 Beitragsermittlung bei Mehrfachbeschäftigung................................................................ 26
3.4 Besonderheiten bei der Beitragsermittlung...................................................................... 28
3.4.1 Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei über 55-Jährigen............................................. 28
3.4.2 Pflegeversicherungsbeiträge bei Beschäftigen in Sachsen.......................................... 29
4. Meldewesen .............................................................................................................30
4.1 DEÜV-Meldungen............................................................................................................ 30
4.2 Umsetzung in KIDICAP ................................................................................................... 30
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Inhaltsverzeichnis
5. Fortschreibung Formeln .........................................................................................31
2004....................................................................................................................................... 31
2005....................................................................................................................................... 31
2006....................................................................................................................................... 31
2007....................................................................................................................................... 32
2008....................................................................................................................................... 32
6. Rechtsgrundlagen ...................................................................................................33
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Vorbemerkung
VORBEMERKUNG
Die Dienstanweisung ersetzt die Hinweise zur Bearbeitung von Gleitzonenfällen vom
01.04.2005.
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Gleitzone
1. BESCHÄFTIGUNGEN IN DER GLEITZONE
1.1 Allgemeines
Ab einem Arbeitsentgelt von 400,01 Euro besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Für Arbeitsentgelte von 400,01 Euro bis 800,00 Euro wurde zum 01.04.2003 die Gleitzoneregelung eingeführt. Nach § 20 Absatz 2 SGB IV liegt eine Gleitzone bei einem Beschäftigungsverhältnis vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro im
Monat liegt und die Grenze von 800,00 Euro im Monat regelmäßig nicht überschreitet; bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend.
Für Arbeitsentgelte, die in dieser Gleitzone liegen, zahlen Arbeitnehmer nur einen reduzierten
Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt unverändert.
Die Gleitzonenregelung gilt nicht für z. B.:
! Beschäftigte in der Berufsausbildung (Auszubildende und Praktikanten)
! Versicherte, die ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr leisten
! Beschäftigte in Altersteilzeit, bei denen das reduzierte Arbeitsentgelt in der Gleitzone liegt
Weitere Einzelheiten zur Gleitzonenbeschäftigung sind dem Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 2.11.2006 "Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt; hier: Versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen auf Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone" zu entnehmen. Das Rundschreiben ist z. B. unter www.aokbusiness.de → Service → Rundschreiben → Rundschreiben 2006 veröffentlicht.
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Gleitzone
1.2 Beitragsberechnung
Die Beitragsberechnung läuft in mehreren Schritten ab. Dabei sind die Arbeitgeberbeiträge vom
tatsächlichen Arbeitsentgelt und die Arbeitnehmerbeiträge von einem progressiv reduzierten
Entgelt, dem so genannten Gleitzonenbrutto zu ermitteln. Die vom Arbeitnehmer zu tragenden
Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung bei Kinderlosigkeit
berechnen sich ebenfalls aus dem Gleitzonenbrutto.
Vereinfachte Darstellung der Berechnung:
Arbeitgeberbeitragsanteil
= tatsächliches Arbeitsentgelt x halber Beitragssatz
Arbeitnehmerbeitragsanteil
= Gleitzonenbrutto x halber Beitragssatz x 2 – Arbeitgeberbeitragsanteil
+ Arbeitnehmerzusatzbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung
Für die Ermittlung der Gesamt SV-Beiträge ist die Berechnung für jeden Versicherungszweig
einzeln mit dem jeweils geltenden Beitragssatz durchzuführen.
Das Gleitzonenbrutto wird anhand der nachfolgenden Gleitzonenformel ermittelt:
F x 400 + (2 – F) x (AE – 400)
F=
AE =
0,7732 (für 2008)
Ungekürztes Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers
Alternativ kann das Gleitzonenbrutto mit der vereinfachte Gleitzonenformel berechnet werden:
1,2268 x tatsächliches Arbeitsentgelt – 181,44 (für 2008)
Der Faktor F und die vereinfachte Formel werden jährlich aktualisiert. Die für das jeweilige Kalenderjahr anzuwendenden Werte sind unter Punkt 5. aufgeführt.
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Gleitzone
1.3 Beispiele
ohne Arbeitnehmer-Zusatzbeitrag
Beitragsberechnung für die Rentenversicherungsbeiträge bei einem monatlichen Arbeitsentgelt
von 550 Euro (Mai 2008), Beitragssatz zur Rentenversicherung 19,9 %
Arbeitgeberbeitragsanteil ( 550 x 9,95%)
= 54,73 Euro
Gleitzonenbrutto
0,7732 x 400 + (2 – 0,7732) x (550 – 400)
oder 1,2268 x 550 – 181,44
= 493,30 Euro
Versicherungsbeitrag (493,30 x 9,95 % x 2)
= 98,16 Euro
abzüglich Arbeitgeberbeitragsanteil
= – 54,73 Euro
Arbeitnehmerbeitragsanteil
= 43,43 Euro
In dem Beispiel zahlt der Arbeitgeber 54,73 Euro und der Arbeitnehmer 43,43 Euro zur Rentenversicherung.
mit Arbeitnehmer-Zusatzbeitrag
Beitragsberechnung für die Krankenversicherungsbeiträge bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 550 Euro (Mai 2008), Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,4 % + 0,9 % Arbeitnehmerzusatzbeitrag.
Arbeitgeberbeitragsanteil (550 x 7,2%)
= 39,60 Euro
Gleitzonenbrutto
0,7732 x 400 + (2 – 0,7732) x (550 – 400)
oder 1,2268 x 550 – 181,44
= 493,30 Euro
Versicherungsbeitrag (493,30 x 7,2 % x 2)
= 71,04 Euro
abzüglich Arbeitgeberbeitragsanteil
= – 39,60 Euro
zuzüglich Arbeitnehmerzusatzbeitrag (493,30 x 0,9%)
=
Arbeitnehmerbeitragsanteil
= 35,88 Euro
4,44 Euro
In dem Beispiel zahlt der Arbeitgeber 39,60 Euro und der Arbeitnehmer 35,88 Euro zur Krankenversicherung.
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Umsetzung in KIDICAP
2. UMSETZUNG IN KIDICAP
2.1 Anordnung
Bei herkömmlicher Bearbeitung ist die Anwendung der Gleitzonenregelung und jeder Wechsel
in die und aus der Gleitzone anzuordnen.
Die mit Arbeitgeberaufgaben beauftragten Stellen (Online-Behörden, Komplettbearbeitung,
Lohnrechnungsstellen) entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Gleitzonenregelung vorliegen.
2.2 Erfassung
Soll die Gleitzonenberechnung durchgeführt werden, sind die Gleitzonenmerkmale im Feld
GLEITZONE (Fenster 09B) zu erfassen.
Das Feld ist dreistellig.
1. Stelle = Berechnung der KV/PV
2. Stelle = Berechnung der RV
3. Stelle = Berechnung der AV
Folgende Merkmale stehen zur Verfügung:
J = Die Gleitzonenberechnung wird für diesen SV-Zweig (Stelle 1, 2 oder 3) durchgeführt.
N = Die Gleitzonenberechnung wird für diesen SV-Zweig (Stelle 1, 2 oder 3) nicht durchgeführt.
Achtung
Das Feld ist in Fällen der Gleitzonenberechnung immer dreistellig zu füllen, z. B. JJJ. Ein leeres
Feld hat den gleichen Effekt wie die Erfassung NNN.
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Umsetzung in KIDICAP
Die Erfassung der Gleitzonenmerkmale ist bei Vorhandensein folgender Personengruppenschlüssel nicht möglich:
102
103
105
109
110
141
142
143
Auszubildende
ATZ-Fälle
Praktikanten
Geringfügig entlohnte Beschäftigte
kurzfristig Beschäftigte
Auszubildende in der Seefahrt
Seeleute in Altersteilzeit
Seelotsen
2.3 Erfassung bei Mehrfachbeschäftigung
Die
Gleitzonenberechnung
bei
Mehrfachbeschäftigung
wird
über
die
Felder
MEHRFACHBESCHÄFTIGUNG und FREMDES SV-ENTGELT (Fenster 09A) gesteuert (siehe
Beispiel 3.3).
! MEHRFACHBESCHÄFTIGUNG
Hier ist das Merkmal 8 zu erfassen
! FREMDES SV-ENTGELT
Hier ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt des anderen Arbeitgebers zu erfassen,
d. h. das nicht reduzierte Entgelt vor Anwendung der Gleitzonenformel. Die in dem Feld eingegebenen Werte werden zum SV-Entgelt addiert und daraus mit der entsprechenden Formel das Gleitzonenbrutto ermittelt.
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Umsetzung in KIDICAP
2.4 Anzeige Ergebnis
! Im Feld BRUTTO wird das ungekürzte Entgelt dargestellt, von dem die Arbeitgeberbeiträge
ermittelt werden, im Feld BRUTTO2 ist das Gleitzonenbrutto dargestellt, das die Grundlage
für die Arbeitnehmerbeiträge bildet.
! Im Feld GLEITZONE werden die erfassten, im Feld GLEITZONE ERGEBNIS werden die
ermittelten Merkmale angezeigt.
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Berechnung in KIDICAP
3. BEITRAGSBERECHNUNG IN KIDICAP
Nachstehend werden die Berechnungsmodalitäten, wie sie in KIDICAP verwirklicht sind, dargestellt. Für die Ermittlung der Gesamt SV-Beiträge ist die Berechnung für jeden Versicherungszweig mit dem entsprechenden Beitragssatz zu wiederholen.
3.1 Beitragsermittlung bei Standardfällen
3.1.1 Standardfall
Beispiel:
Arbeitsentgelt Mai 2008 = 550 Euro
Beitragssatz zur KV 14,4%, zur PV 1,7%, zur RV 19,9% zur AV 3,3%
AN-Zusatzbeitrag zur KV 0,9%, zur PV kinderlos 0,25%
Gleitzonenbrutto
1,2268 x 550 – 181,44 =
493,30 EUR
Versicherungsbeitrag KV (493,30 x 7,2% x 2) =
abzüglich Arbeitgeberanteil (550 x 7,2%) =
zuzüglich AN-Zusatzbeitrag (493,30 x 0,9%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
71,04
– 39,60
4,44
35,88
EUR
EUR
EUR
EUR
Versicherungsbeitrag PV (493,30 x 0,85% x 2) =
abzüglich Arbeitgeberanteil (550 x 0,85%) =
zuzüglich AN-Zusatzbeitrag (493,30 x 0,25%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
8,39
– 4,68
1,23
4,94
EUR
EUR
EUR
EUR
Versicherungsbeitrag RV (493,30 x 9,95% x 2) =
abzüglich Arbeitgeberanteil (550 x 9,95%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
98,16 EUR
– 54,73 EUR
43,43 EUR
Versicherungsbeitrag AV (493,30 x 1,65% x 2) =
abzüglich Arbeitgeberanteil (550 x 1,65%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
16,28 EUR
– 9,08 EUR
7,20 EUR
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Berechnung in KIDICAP
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Berechnung in KIDICAP
Stand: 05/2008
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Berechnung in KIDICAP
3.1.2 Standardfall mit einmalig gezahltem Arbeitsentgelt
Zunächst ist das laufende Entgelt mit dem einmalig gezahlten Entgelt (EGA) zu addieren. Von
der Gesamtsumme des ungekürzten Arbeitsentgelts ist ein prozentuales Verhältnis von laufendem zu einmalig gezahltem Entgelt zu ermitteln.
Aus der Gesamtsumme des ungekürzten Arbeitsentgelts ist das Gleitzonenbrutto durch die
Gleitzonenformel zu ermitteln.
Das Gleitzonenbrutto ist anhand des prozentualen Verhältnisses des ungekürzten Arbeitsentgelts in ein laufendes und ein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt aufzuteilen.
Der Arbeitgeberanteil ist getrennt vom ungekürzten laufenden Arbeitsentgelt und vom ungekürzten einmalig gezahlten Arbeitsentgelt zu ermitteln.
Der Arbeitnehmeranteil ist getrennt vom laufenden Gleitzonenbrutto und vom einmalig gezahlten Gleitzonenbrutto zu ermitteln.
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Berechnung in KIDICAP
Beispiel: Mai 2008 laufendes Entgelt 550 Euro, EGA 100 Euro
lfd. Entgelt
EGA
Gesamt Entgelt
550,00 EUR
100,00 EUR
650,00 EUR
prozentuale Aufteilung auf lfd. Entgelt und EGA
lfd. Entgelt (550 x 100 / 650) =
EGA (100 x 100 / 650) =
84,615%
15,384%
Gleitzonenbrutto Gesamt-Entgelt
1,2268 x 650 – 181,44 =
615,98 EUR
prozentuale Aufteilung für anteilig reduziertes Entgelt
615,98 x 84,615 % =
521,21 EUR
prozentuale Aufteilung für anteilig reduziertes EGA
615,98 x 15,384% =
94,76 EUR
Beitrag RV für anteilig reduziertes Entgelt
521,21 x 9,95% x 2 =
abzüglich Arbeitgeberanteil (550 x 9,95%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
103,72 EUR
– 54,73 EUR
48,99 EUR
Beitrag RV für anteilig reduziertes EGA
94,76 x 9,95% x 2 =
abzüglich Arbeitgeberanteil (100 x 9,95%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
18,86 EUR
– 9,95 EUR
8,91 EUR
Beitrag KV für anteilig reduziertes Entgelt
521,21 x 7,2% x 2 =
abzüglich Arbeitgeberanteil (100 x 7,2%) =
zuzüglich AN-Zusatzbeitrag (94,76 x 0,9%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
75,06
– 39,60
4,69
40,15
EUR
EUR
EUR
EUR
Beitrag KV für anteilig reduziertes EGA
94,76 x 7,2% x 2 =
abzüglich Arbeitgeberanteil (100 x 7,2%) =
zuzüglich AN-Zusatzbeitrag (94,76 x 0,9%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
13,64
– 7,20
0,85
7,29
EUR
EUR
EUR
EUR
Die Berechnung gilt für die PV und AV entsprechend.
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Berechnung in KIDICAP
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Berechnung in KIDICAP
3.1.3 Standardfall mit Teilmonatsberechnung
Um das Gleitzonenbrutto ermitteln zu können, ist das tageweise gekürzte Entgelt auf das volle
Monatsentgelt hochzurechnen.
Von dem vollen fiktiven Monatsentgelt ist das Gleitzonenbrutto nach der Gleitzonenformel zu
ermitteln.
Das Gleitzonenbrutto ist auf die anteiligen Tage umzurechnen.
Der Arbeitgeberanteil ist vom tageweise gekürzten Entgelt zu ermitteln.
Der Arbeitnehmeranteil ist vom tageweise gekürzten Gleitzonenbrutto zu ermitteln.
Beispiel: Entgeltfortzahlung bis 12.05.2008
tageweise gekürztes Entgelt vom 01.05.2008 bis 12.05.2008
fiktives Monatsentgelt (212,90 x 31/12) =
212,90 EUR
550,00 EUR
fiktives Monats-GL-Brutto
1,2268 x 550 – 181,44
493,30 EUR
tageweise gekürztes GL-Brutto (493,30 / 31 x 12) =
190,95 EUR
Beitrag RV
190,95 x 9,95% x 2 =
abzüglich Arbeitgeberanteil (212,90 x 9,95%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
38,00 EUR
– 21,18 EUR
16,82 EUR
Beitrag KV
190,95 x 7,2% x 2 =
abzüglich Arbeitgeberanteil (212,90 x 7,2%) =
zuzüglich AN-Zusatzbeitrag (190,95 x 0,9%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
27,50
– 15,33
1,72
13,89
EUR
EUR
EUR
EUR
Die Berechnung gilt für die PV und AV entsprechend.
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Berechnung in KIDICAP
Stand: 05/2008
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Berechnung in KIDICAP
3.1.4 Standardfall mit Teilmonatsberechnung und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt
Um das Gleitzonenbrutto ermitteln zu können, ist das tageweise gekürzte Entgelt auf das volle
Monatsentgelt hochzurechnen und mit dem einmalig gezahlten Arbeitsentgelt (EGA) zu addieren.
Aus der Gesamtsumme des ungekürzten Arbeitsentgelts ist das Gleitzonenbrutto durch die
Gleitzonenformel zu ermitteln.
Von der Gesamtsumme des ungekürzten Arbeitsentgelts ist ein prozentuales Verhältnis von
laufendem zu einmalig gezahltem Entgelt zu ermitteln.
Das Gleitzonenbrutto ist anhand des prozentualen Verhältnisses des ungekürzten Arbeitsentgelts in ein laufendes und ein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt aufzuteilen.
Anschließend wird das Gleitzonenbrutto aus dem laufenden Arbeitsentgelt tageweise gekürzt.
Der Arbeitgeberanteil ist getrennt vom tageweise gekürzten laufenden Arbeitsentgelt und vom
ungekürzten einmalig gezahlten Arbeitsentgelt zu ermitteln.
Der Arbeitnehmeranteil ist getrennt vom tageweise gekürzten laufenden Gleitzonenbrutto und
vom einmalig gezahlten Gleitzonenbrutto zu ermitteln.
Stand: 05/2008
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Berechnung in KIDICAP
Beispiel: Entgeltfortzahlung bis 12.05.2008 und 100 Euro EGA für Mai 2008
tageweise gekürztes Entgelt vom 01.05.2008 bis 12.05.2008
fiktives Monatsentgelt (212,90 x 31/12) =
EGA
fiktives Monatsentgelt mit EGA (550 + 100) =
212,90
550,00
100,00
650,00
fiktives Monats-GL-Brutto
1,2268 x 650 – 181,44
615,98 EUR
prozentuale Aufteilung auf lfd. Entgelt und EGA
lfd. Entgelt (550 x 100 / 650) =
EGA (100 x 100 / 650) =
prozentuale Aufteilung für anteilig reduziertes Entgelt
615,98 x 84,615 % =
davon 12/31 (521,21 x 12/31) =
prozentuale Aufteilung für anteilig reduziertes EGA
615,98 x 15,384% =
Beitrag RV für anteilig reduziertes Entgelt
201,75 x 9,95% x 2 =
abzüglich Arbeitgeberanteil (212,90 x 9,95%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
Beitrag RV für anteilig reduziertes EGA
94,76 x 9,95% x 2 =
abzüglich Arbeitgeberanteil (100 x 9,95%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
EUR
EUR
EUR
EUR
84,615%
15,384%
521,21 EUR
201,75 EUR
94,76 EUR
40,14 EUR
– 21,18 EUR
18,96 EUR
18,86 EUR
– 9,95 EUR
8,91 EUR
Beitrag KV für anteilig reduziertes Entgelt
201,75 x 7,2% x 2 =
abzüglich Arbeitgeberanteil (212,90 x 7,2%) =
zuzüglich AN-Zusatzbeitrag (201,75 x 0,9%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
29,06
– 15,33
1,82
15,55
EUR
EUR
EUR
EUR
Beitrag KV für anteilig reduziertes EGA
94,76 x 7,2% x 2 =
abzüglich Arbeitgeberanteil (100 x 7,2%) =
zuzüglich AN-Zusatzbeitrag (94,76 x 0,9%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
13,64
– 7,20
0,85
7,29
EUR
EUR
EUR
EUR
Die Berechnung gilt für die PV und AV entsprechend.
Stand: 05/2008
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Berechnung in KIDICAP
Stand: 05/2008
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Berechnung in KIDICAP
3.1.5 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in einem voll unterbrochenem Monat
KIDICAP führt in einem voll unterbrochenen Monat zwar eine Beitragsberechnung durch, kann
aber aufgrund der fehlenden SV-Tage nicht ermitteln, ob überhaupt eine Gleitzonenberechnung
stattfinden darf. Um dies festzustellen, muss das fiktive laufende Monatsentgelt mit dem einmalig gezahlten Arbeitsentgelt addiert und gegen die Bemessungsgrenze von 800 Euro geprüft
werden.
Diese Tätigkeit ist für jeden voll unterbrochenen Monat mit einmalig gezahltem Entgelt vom
Sachbearbeiter vorzunehmen. Plausibilitätshinweise oder Hinweise in der Warnungsliste werden nicht erzeugt.
Wird festgestellt, dass eine Gleitzonenberechnung wegen Überschreiten der Bemessungsgrenze nicht durchgeführt werden darf, sind die Gleitzonenmerkmale im Fenster 09B für den betroffenen Monat auf N zu setzen.
Beispiel ohne Gleitzonenanwendung:
Juni 2008 ohne laufendes Entgelt (fiktives Monatsentgelt 550 Euro), 300 Euro EGA
Ergebnis:
Das fiktive Monatsentgelt addiert mit dem EGA (= 850 Euro) überschreitet die Bemessungsgrenze von 800 Euro. Die Gleitzonenberechnung ist zu unterdrücken. Dazu sind die Gleitzonenmerkmale im Fenster 09B für den betroffenen Monat (Juni) auf N zu setzen.
Stand: 05/2008
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Berechnung in KIDICAP
Beispiel mit Gleitzonenanwendung:
Juni 2008 ohne laufendes Entgelt (fiktives Monatsentgelt 550 Euro), 150 Euro EGA
Ergebnis:
Das fiktive Monatsentgelt addiert mit dem EGA (= 700 Euro) liegt innerhalb der Gleitzone.
Da das EGA unter 400 Euro liegt, wird das Gleitzonenbrutto nach der Formel "AE x F" berechnet (siehe auch Beispiel 3.2.2).
Der Arbeitgeberanteil ist vom ungekürzten einmalig gezahlten Arbeitsentgelt zu ermitteln.
Der Arbeitnehmeranteil ist vom einmalig gezahlten Gleitzonenbrutto zu ermitteln.
GL-Brutto EGA
150 x 0,7732
115,98 EUR
Beitrag KV für EGA
115,98 x 7,2% x 2 =
abzüglich Arbeitgeberanteil (150 x 7,2%) =
zuzüglich AN-Zusatzbeitrag (115,98 x 0,9%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
16,70
– 10,80
1,04
6,94
EUR
EUR
EUR
EUR
Die Berechnung gilt für die RV, AV und PV entsprechend.
Stand: 05/2008
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Berechnung in KIDICAP
3.2 Beitragsermittlung bei Entgelten außerhalb der Entgeltgrenzen
3.2.1 Entgelt über 800 Euro
Ist mindestens ein Gleitzonenmerkmal mit J gefüllt und liegt das laufende Arbeitsentgelt über
800 Euro, wird maschinell keine Gleitzonenberechnung mehr durchgeführt (Ausnahme vgl.
Punkt 3.1.5). KIDICAP erhebt die SV Beiträge dann je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer und füllt die Merkmale im Feld GLEITZONE EGEBNIS (Fenster 09) entsprechend
mit N.
Die Überprüfung der Gleitzonenmerkmale erfolgt in jedem Abrechnungsmonat neu. Warnungen
in der Hinweisliste werden nicht erzeugt.
Stand: 05/2008
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Berechnung in KIDICAP
3.2.2 Entgelt unter 400 Euro
Bei einer Unterschreitung der Bemessungsgrenze von monatlich 400 Euro ist die Gleitzonenregelung dann anzuwenden, wenn bei Beginn der Beschäftigung feststeht, dass die jährliche Bemessungsgrenze von 4800 Euro überschritten wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das
laufende Entgelt knapp unterhalb der monatlichen Entgeltgrenze liegt, die jährliche Entgeltgrenze aber z. B. aufgrund einer tariflichen Einmalzahlung überschritten wird.
Ist mindestens ein Gleitzonenmerkmal mit J gefüllt und liegt das laufende Arbeitsentgelt unter
400 Euro wird die maschinelle Gleitzonenberechnung durchgeführt.
In diesen Fällen wird das monatliche Gleitzonenbrutto nicht nach der Gleitzonenformel, sondern
mit nachstehender Formel ermittelt:
AE x F
F
= 0,7732 (für 2008)
Die Beitragsermittlung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird analog zu den bisher beschriebenen Regeln durchgeführt.
Beispiel:
Gleitzonenbruttoberechnung bei einem Arbeitsentgelt von 370 Euro im Mai 2008
370,00 x 0,7732
Stand: 05/2008
= 286,08 Euro
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Berechnung in KIDICAP
3.3 Beitragsermittlung bei Mehrfachbeschäftigung
Liegt eine Mehrfachbeschäftigung vor, ist das Gleitzonenbrutto des Arbeitnehmers durch die
Formel
(F x 400 + (2 – F) x (GAE – 400)) x EAE
GAE
oder nach der vereinfachten Formel für 2008
(1,2268 x GAE – 181,44) x EAE
GAE
zu ermitteln.
GAE = Gesamtarbeitsentgelt des Arbeitnehmers, dass sich durch die Addition aller Einzelarbeitsentgelte ergibt
EAE
= Einzelarbeitsentgelt des Arbeitnehmers
Die Beitragsermittlung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird analog zu den bisher beschriebenen Regeln durchgeführt.
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Berechnung in KIDICAP
Beispiel: Arbeitsentgelt Mai 2008 = 550 Euro, Fremd-Arbeitsentgelt Mai 2008 = 200 Euro
(0,7732 x 400 + (2 – 0,7732) x (750 – 400)) x 550 = 541,68
750
oder
Stand: 05/2008
(1,2268 x 750 – 181,44) x 550
750
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Berechnung in KIDICAP
3.4 Besonderheiten bei der Beitragsermittlung
3.4.1 Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei über 55-Jährigen
Werden Arbeitnehmer beschäftigt, die bei der Einstellung arbeitslos und älter als 55 Jahre sind,
sind keine Arbeitgeberanteile zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Die Regelung gilt nur
noch für Beschäftigungsverhältnisse, die bis zum 31.12.2007 begründet wurden.
Um die Arbeitnehmerbeiträge in korrekter Höhe zu berechnen, müssen fiktive Arbeitgeberanteile ermittelt werden, die dann von den doppelten Arbeitnehmeranteilen abzuziehen sind.
Beispiel:
Arbeitsentgelt Mai 2008 = 550 Euro, Beitragssatz zur AV 3,3%
Gleitzonenbrutto
1,2268 x 550 – 181,44 =
493,30 EUR
Beitrag AV (493,30 x 1,65 % x 2) =
abzüglich fiktiver Arbeitgeberanteil (550 x 1,65%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
16,28 EUR
– 9,08 EUR
7,20 EUR
Stand: 05/2008
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Berechnung in KIDICAP
3.4.2 Pflegeversicherungsbeiträge bei Beschäftigen in Sachsen
Die Beiträge zur Pflegeversicherung für Beschäftigte in Sachsen sind vom Arbeitgeber und vom
Arbeitnehmer in unterschiedlicher Höhe zu tragen. Der Arbeitgeberanteil beträgt zur Zeit 0,35
vom Hundert, der Arbeitnehmer trägt die Differenz von derzeit 1,35 vom Hundert (ev. zuzüglich
0,25 % Beitragszuschlag für Kinderlose). Dies gilt analog für die Gleitzonenberechnung.
Beispiel:
Arbeitsentgelt Mai 2008 = 550 Euro
Gleitzonenbrutto
1,2268 x 550 – 181,44 =
493,30 EUR
Beitrag PV (493,30 x 0,85% x 2) =
abzüglich Arbeitgeberanteil (550 x 0,35%) =
zuzüglich Beitragszuschlag PV kinderlos (493,30 x 0,25%) =
Arbeitnehmerbeitragsanteil
8,39
– 1,93
1,23
7,69
Stand: 05/2008
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EUR
EUR
EUR
EUR
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Meldewesen
4. MELDEWESEN
4.1 DEÜV-Meldungen
Die Gleitzonenbeschäftigung wird in der DEÜV-Meldung im Feld "Entg.Gleitzone" ausgewiesen.
Schlüssel 0:
keine Gleitzone
Schlüssel 1:
Gleitzone; die Arbeitsentgelte in allen Entgeltabrechnungszeiträumen betragen
zwischen 400,01 und 800,00 Euro
Schlüssel 2:
Gleitzone; die Meldung umfasst sowohl Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb
als auch außerhalb der Gleitzone
4.2 Umsetzung in KIDICAP
Die Gleitzonenbeschäftigung ist in das programmgesteuerte Meldewesen voll integriert. Der
entsprechende Gleitzonenschlüssel für die DEÜV-Meldung wird aus den Merkmalen des Feldes
GLEITZONE (Fenster 09) ermittelt.
Die Aufnahme oder Beendigung einer Gleitzonenbeschäftigung ist aber kein eigenständiger
Meldetatbestand, d. h. eine Änderung der Gleitzonenmerkmale (Fenster 09) bei einem Wechsel
in die bzw. aus der Gleitzone löst keine maschinelle Meldung aus. Vielmehr wird eine solche
Änderung mit der nächstfolgenden Meldung mitgeteilt.
Bei Anmeldungen wird maschinell das Feld "Entg.Gleitzone" mit "0" gefüllt, da hier noch kein
Entgelt gemeldet wird. Das Feld wird maschinell gefüllt, sobald eine Meldung mit Entgelten erstellt wird z. B. bei Jahresmeldungen, Abmeldungen, Unterbrechungsmeldungen.
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Formeln
5. FORTSCHREIBUNG FORMELN
2004
F = 0,5952
vereinfachte Gleitzonenformel: 1,4048 x tatsächliches Arbeitsentgelt – 323,84
vereinfachte Gleitzonenformel bei Mehrfachbeschäftigung:
(1,4048 x GAE – 323,84) x EAE
GAE
2005
Die Werte/Formeln aus dem Kalenderjahr 2004 gelten unverändert für das Kalenderjahr 2005
fort.
2006
a) 01.01.2006 bis 30.06.2006
F = 0,5967
vereinfachte Gleitzonenformel: 1,4033 x tatsächliches Arbeitsentgelt – 322,64
vereinfachte Gleitzonenformel bei Mehrfachbeschäftigung:
(1,4033 x GAE – 322,64) x EAE
GAE
b) 01.07.2006 bis 31.12.2006
F = 0,7160
vereinfachte Gleitzonenformel: 1,2840 x tatsächliches Arbeitsentgelt – 227,20
vereinfachte Gleitzonenformel bei Mehrfachbeschäftigung:
(1,2840 x GAE – 227,20) x EAE
GAE
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Formeln
2007
F = 0,7673
vereinfachte Gleitzonenformel: 1,2327 x tatsächliches Arbeitsentgelt – 186,16
vereinfachte Gleitzonenformel bei Mehrfachbeschäftigung:
(1,2327 x GAE – 186,16) x EAE
GAE
2008
F = 0,7732
vereinfachte Gleitzonenformel: 1,2268 x tatsächliches Arbeitsentgelt – 181,44
vereinfachte Gleitzonenformel bei Mehrfachbeschäftigung:
(1,2268 x GAE – 181,44) x EAE
GAE
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Rechtsgrundlagen
6. RECHTSGRUNDLAGEN
Allgemein
§ 20 SGB IV Gleitzone
Arbeitslosenversicherung
§ 344 Abs. 4 SGB III Sonderregelung für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter
§ 346 Abs. 1a SGB III Beitragstragung
Krankenversicherung
§ 249 Abs. 4 SGB V Beitragstragung
Rentenversicherung
§ 163 Abs. 10 SGB VI Sonderregelung für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter
§ 168 Abs. 1 Nr. 1d SGB VI Beitragstragung bei Beschäftigten
Pflegeversicherung
§ 58 Abs. 3 und 5 SGB XI Beitragstragung bei Beschäftigten
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