Pressemitteilung der IG Metall - arbeitsunrecht in deutschland

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Pressemitteilung der IG Metall - arbeitsunrecht in deutschland
PRESSEMITTEILUNG
IG Metall Zwickau
Bahnhofstraße 68-70
08056 Zwickau
Zwickau, 06.06.2016
Geschäftsführung von MA Automotive zieht
Hausverbot gegen Kademann zurück
„Betriebsrätefresser“ Naujoks wird als Anwalt beauftragt
Treuen/Zwickau – Eine für den morgigen Dienstag angesetzte Gerichtsverhandlung auf Antrag
der IG Metall Zwickau zur Rücknahme des Hausverbots gegen den Ersten Bevollmächtigten
der IG Metall Zwickau, Stefan Kademann findet nun nicht statt. Offensichtlich aus Scheu vor
einer juristischen Niederlage wurde das Hausverbot am 06. Juni 2016 durch ein Schreiben
des Rechtsanwalts von MA Automotive Deutschland GmbH, Helmut Naujoks an das
Arbeitsgericht Zwickau zurückgenommen. Darin wurde erklärt, dass Stefan Kademann
zukünftig wieder in allen Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Zutritt
zum Betrieb erhält.
Eine Entschuldigung für die angebliche Bedrohung, wie seitens der Geschäftsführung in einem
Aushang im Betrieb dargestellt, gab es seitens Kademann und der IG Metall nicht. Die
Äußerung von Stefan Kademann enthielt keine Bedrohung. Aufgrund der Rücknahme des
Hausverbotes ist eine gerichtliche Entscheidung nun nicht mehr möglich. Die IG Metall hätte
eine gerichtliche Entscheidung begrüßt.
Stefan Kademann erklärt hierzu: „Wir betonen nochmals, dass wir an einer konstruktiven
Beilegung der Konflikte um die Arbeits- und Lohnbedingungen bei MA Automotive
Deutschland GmbH immer interessiert waren und weiterhin sind. Mit dem Hausverbot und dem
Versuch den Betriebsratsvorsitzenden zu kündigen, hat die Geschäftsführung eine
Eskalationsstrategie gewählt.“
Denn seit dem Wochenende ist bekannt: Der Geschäftsführer Ulrich Bogatzki und sein
Personalleiter Jan Pohl haben kein Interesse an einer schnellen Beilegung der Konflikte um
bessere Arbeits- und Lohnbedingungen bei MA.
Kademann: „Statt ein Zeichen der Vernunft zu setzen und an den Verhandlungstisch
zurückzukehren, blasen Bogatzki und Pohl zum Angriff und haben den umstrittenen
Rechtsanwalt Helmut Naujoks engagiert, einer der prominentesten Gewerkschafts- und
Betriebsratsgegner in Deutschland. Bisher ließ sich die Geschäftsführung immer durch den
Arbeitgeberverband SachsenMetall juristisch vertreten.“
Naujoks, der öffentlich auch als „Betriebsrätefresser“, Vollstrecker für Bosse“, „ausgebuffter
Profi-Bösewicht“, „des Teufels Advokat“ oder als „Anwalt des Schreckens“ tituliert wird1, ist
damit beauftragt, die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden Michael Zähringer gerichtlich
durchzusetzen. Außerdem vertritt er den Arbeitgeber in der rechtlichen Auseinandersetzung
um das Hausverbot für Stefan Kademann. Laut eigener Homepage vertritt Naujoks
„konsequent und ausschließlich Arbeitgeberinteressen“. Außerdem ist Autor des Buches
Kündigung von „Unkündbaren“, in dem es um Kündigungsmöglichkeiten von
Schwerbehinderten, Schwangeren und Betriebsräten geht. Günter Wallraff, der ihm einmal
getarnt als hilfesuchender Unternehmer gegenübertrat, bezeichnete Naujoks als „von einem
aggressiven, fast lustbetonten Vernichtungswillen beseelt“, wenn er von seinen Erfolgen
berichte2. Auch für die IG Metall Zwickau ist Naujoks kein Unbekannter. Bei der Saxas AG in
Werdau und bei ES Automobilguss in Schönheide vertrat Naujoks ebenfalls die Arbeitgeber
gerichtlich bei der Kündigung von Betriebsratsmitgliedern. Aus unserer Sicht lag in beiden
Fällen der Verdacht nahe, dass die Kündigungen einen Bezug zu den jeweils laufenden
Tarifbewegungen hatten.
Informationen für Medienvertreter/innen:
Für inhaltliche Rückfragen stehen Ihnen Benjamin Zabel, Gewerkschaftssekretär der IG Metall
Zwickau, unter der Rufnummer 0170 / 3333 535 oder per E-Mail unter
[email protected] zur Verfügung.
1
Rügemer, Werner/ Wigand, Elmar (2014): Union-Busting in Deutschland, Die Bekämpfung von
Betriebsräten und Gewerkschaften als professionelle Dienstleistung, Studie der Otto Brenner Stiftung,
S. 68
2 Wallraff, Günter (2009): Aus der schönen neuen Welt. Expeditionen ins Landesinnere, S. 315).

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