120710 Kundeninformation Äquivalenzabkommen USA GJN

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120710 Kundeninformation Äquivalenzabkommen USA GJN
Northeim, 10/07/12
Kundeninformation
Äquivalenz-Abkommen EU-Ökoverordnung und USNational Organic Program (NOP)
Sehr geehrte „NOP-Kunden“,
Ab dem 1. Juni 2012, können Bio-Produkte, die nach VO (EG) Nr. 834/2007 zertifiziert sind, in den
USA als „organic“ verkauft werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Tiere bzw. tierische Erzeugnisse müssen ohne Antibiotika produziert worden sein.
2. Die EU-zertifizierten Produkte müssen von einem NOP-Import-Zertifikat begleitet werden (dieses
wird durch Ihre EU-akkreditierte Kontrollstelle ausgestellt)
3. Die Produkte müssen entweder in der EU hergestellt werden oder die letzte Verarbeitung/
Verpackung muss innerhalb der EU geschehen. Dazu zählt nicht eine auschließliche Umetikettierung.
4. Aqua-Produkte sind ausgeschlossen
5. Wein muss den unten aufgeführten Anforderungen entsprechen
Wie müssen die EU-Bio-Produkten für den US-Markt etikettiert werden?
Retail-Verpackungen ( = Endverbraucher-Verpackungen)
Auf allen Endverbraucher-Verpackungen/ Etiketten/ Aufklebern muss der Hinweis "Certified Organic
by ECOCERT Deutschland“ stehen. Zusätzlich kann die Codenummer des Zertifizierers (DE-ÖKO024) angegeben werden.
1. „Organic“ Produkte. Produkte, die in der EU als "Bio" zertifiziert sind und zusätzlich die oben
genannten Anforderungen entsprechen, können als "organic" in den USA verkauft werden. Die
Produkte können unter anderem mit dem EU-Bio-Logo und / oder dem USDA Bio-Siegel
gekennzeichnet werden.
2. „100% organic“ Produkte: Produkte, die 100% biologische Bestandteile enthalten, können als
"100%
organic" in den USA verkauft werden. Die Produkte können unter anderem mit dem EU-Bio-Logo und
/ oder dem USDA Bio-Siegel gekennzeichnet werden.
3. "Made with“ organic Produkte: Produkte, die mind. 70%- 95% Bio-Zutaten enthalten, können die
Aussage "made with (Bio- Zutat angeben)" auf dem Etikett tragen. Diese Produkte dürfen nicht mit
den USDA-Logo und / oder dem EU-Bio-Siegel gekennzeichnet werden.
4. Weniger als 70% Bio-Zutaten: Produkte, die weniger als 70% Bio- Bestandteile enthalten, können
nicht unter dieser Äquivalenz gehandelt werden.
Bulk-Produkte
Der Name des akkreditierten Zertifizierers ist für den Export in die USA nicht verpflichtend, solange es
sich nicht um Endverbraucher -Verpackungen handelt. Stattdessen ist die Angabe von Lotnummern
zwingend, die die Rückverfolgbarkeit der Ware ermöglichen.
Welche Zusatzanforderungen muss Bio-Wein für den US-Markt erfüllen?
Eine Arbeitsgruppe erarbeitet z.Zt. noch daran, wie EU-und US-Bio-Weine in das
Äquivalenzabkommen einzugliedern sind, da die EU-Richtlinien für Wein erst nach dem Abschluss
des Äquivalenzabkommens fertig gestellt wurden. In der Zwischenzeit können die EU-Bio-Weine in
die USA exportiert werden, wenn sie diese Kriterien für die Kennzeichnungs-Kategorien erfüllen:
1. „Organic“ Wein. Für den Export als „organic“ in die USA, müssen Weine ohne jegliche Stoffe, die
im NOP untersagt sind (z.B. Schwefeldioxid oder Kaliummetabisulfit) hergestellt werden. Stoffe, die
nicht unter § 205,605 NOP aufgeführt sind, sind verboten. Weine, die diese Kriterien erfüllen, können
mit dem USDA Bio-Siegel gekennzeichnet werden.
Ecocert Deutschland GmbH • Güterbahnhofstr. 10 • D-37154 Northeim • Germany
Tel.: +49 (0)5551 90843-10 • Fax: +49 (0)5551 90843-80 • [email protected]
Amtsgericht Göttingen ● HRB 200461
Geschäftsführer: Philippe Thomazo
USt-IdNr.: DE189656185
Volksbank Raiffeisenbank Werra-Meißner eG
BLZ: 522 603 85 - Konto Nr.: 857 53 63
BIC: GENODEF1ESW / IBAN: DE59 5226 0385 0008 5753 63
2. Wein „made with organic grapes“: Schwefeldioxid kann in Wein verwendet werden, der als
„made with organic grapes“ etikettiert wird, solange die Gesamt-Sulfitkonzentration 100 ppm nicht
überschreitet. Andere verbotene Substanzen wie Kaliummetabisulfit, dürfen nicht verwendet werden.
Stoffe, die nicht unter § 205,605 NOP aufgeführt sind, sind verboten. Weine, die diese Kriterien
erfüllen, können im Rahmen der Vereinbarung in die USA exportiert werden. Die Kennzeichnung
erfolgt als "made with organic grapes“, vorausgesetzt, die Schriftgrösse beträgt maximal die Hälfte der
größten Schriftgröße der übrigen Angaben auf dem Etikett. Das USDA Bio-Siegel darf nicht verwendet
werden.
Alle Weine, die in den USA verkauft werden, müssen vom „Alcohol and Tobacco Tax and Trade“
Bureau genehmigt werden. Anträge finden Sie unter http://www.ttb.gov/alfd/alfd_organic.shtml .
Was ist zu tun, wenn Sie EU-Bio-Produkten in die USA als exportieren möchten?
Wenn Sie tierische Erzeugnisse bzw. verarbeitete Produkte, die tierische Erzeugnisse (z.B. Milch)
enthalten, exportieren wollen, so muss vorab von der zuständigen Kontrollstelle eine zusätzliche
Bescheinigung ausgestellt werden, dass keine Antibiotika bei der Erzeugung angewendet wurden.
Jede Lieferung von EU-Bio-Produkten, die im Rahmen des Äquivalenzabkommens EG (VO) 126/2012
in die USA exportiert werden soll, muss von einem „NOP Import Certificate“ begleitet werden. Diese
Dokument wird ausgestellt von Ihrer akkreditierten EU-Öko-Kontrollstelle. Darin wird bestätigt, dass
die exportierte Ware die unter Punkt 1 genannten Kriterien erfüllt. Bei Bedarf erhalten Sie von uns ein
Formular, mit dem Sie das „NOP Import Certificate“ beantragen können. Schicken Sie uns dieses
rechtzeitig vor dem geplanten Export ausgefüllt zurück zusammen mit einer Kopie der Rechnung und
des Transportdokumentes. Wir erstellen dann zeitnah das „NOP Import certificate“ und schicken es zu
Ihnen. Die Erstellung wird von uns gemäß Gebührenordnung berechnet.
Was passiert mit meiner bestehenden NOP-Zertifizierung?
Wenn Ihr Unternehmen durch ECOCERT SA bisher NOP zertifiziert wurde, so kann dies entweder
freiwillig fortgeführt werden oder sogar unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin notwendig
sein:
- Wenn z.B. NOP-Ware an Unternehmen in Ländern außerhalb der EU (z.B. Schweiz) verkauft wird.
Zu,m Beispiel unterliegt der Schweizer Kunde nicht dem Äquivalenz-Abkommen, sondern muss für
seine eigene Zertifizierung weiterhin NOP-Ware bei NOP zertifizierten Betrieben zukaufen. Es ist nicht
ausreichend, dass der Schweizer Betrieb EU-Bio-Ware zukauft. Das Schweizer Unternehmen kann
nur dann NOP zertifizierte Ware in die USA verkaufen, wenn der Rohstoff nach NOP zertifiziert ist.
- Wenn z.B. die von Ihnen exportierte NOP-Ware nicht in den Anwendungsbereich der EU-ÖkoVerordnung fällt (z.B. Kosmetik-Produkte fallen nicht in den Anwendungsbereich der EUÖkoverordnung, sind aber nach NOP zertifizierbar.)
Mit Schreiben vom 13. Juni 2012 wurden die von ECOCERT SA NOP zertifizierten Betriebe in
Deutschland bereits aufgefordert, uns mitzuteilen, wenn Sie Ihre NOP Zertifizierung nicht
aufrechterhalten wollen. Falls noch nicht geschehen, so schicken Sie uns in diesem Fall bitte den
„surrender NOP letter“ bis Mitte Juli zusammen mit Ihrem NOP-Zertifikat zurück. Setzen Sie sich bitte
mit uns bitte in Verbindung, falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie weiterhin eine NOP-Zertifizierung
benötigen. Teilen Sie uns bitte auch mit, wenn Sie an Ihrer NOP-Zertifizierung 2012 festhalten
möchten.
Ecocert Deutschland GmbH • Güterbahnhofstr. 10 • D-37154 Northeim • Germany
Tel.: +49 (0)5551 90843-10 • Fax: +49 (0)5551 90843-80 • [email protected]
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