Modellvertrag - TuX Fotografie
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Modellvertrag - TuX Fotografie
Modellvertrag (2 Seiten) § 1 Gegenstand und Parteien des Vertrages Dieser Vertrag gilt für Fotografien des folgenden Fotoshootings Ort und Datum des Fotoshootings: Art der Fotografie: Portrait Fotomodell: Vor-/Nachname: Straße: PLZ/Wohnort: Telefon: eMail: Geburtsdatum: Internet (URL / Model-Kartei o.ä.): Bildunterschrift (Vorname / Künstlername / Account): nachfolgend "Fotomodell" genannt und Fotograf: Vor-/Nachname: Straße/Wohnort: Telefon /eMail /Internet: nachfolgend "Fotograf" genannt. Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. § 2 Art der Durchführung Der Fotograf verpflichtet sich, entsprechend des laut § 1 vereinbarten Ortes und Zeit, Aufnahmen vom Fotomodell anzufertigen und angemessene Zahl durch den Fotografen bearbeitete Bilder des Shootings im Digital-Format JPG dem Fotomodell per Mail, Dropbox, oder per USB-Stick zur Verfügung zu stellen. Wie viele Bilder angemessen sind, hängt von der Länge und Vielseitigkeit des Shootings ab. Dafür hat der Fotograf drei Wochen zeit. Das Fotomodell verpflichtet sich, entsprechend des laut § 1 vereinbarten Ortes und Zeit, für Fotografien zur Verfügung zu stehen. Es gilt als oberster Grundsatz, dass das Fotomodell immer selbst über die Realisierung einer Fotoidee hinsichtlich ihres eigenen Schutzes von Gesundheit, Ethik und Sachwerten entscheidet. Das Fotomodell ist berechtigt, zum Shooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinfluss oder stören. § 3 Nutzung der Ergebnisse / Fotografien Das Fotomodell ist darüber informiert worden, dass für eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der vom Fotografen angefertigten Fotografie eine so genannte Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist. Hiermit ist der Fotograf zu einer unwiderruflichen und uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung, Aufbewahrung bzw. Speicherung und Verwertung der Fotografien berechtigt, diese in unveränderter und veränderter Form als Print oder in digitaler Form, in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen. Dies schließt eine kommerzielle Nutzung der Fotografien oder Abtretung der Bildrechte an Dritte ein. Im Falle einer Veröffentlichung stellt das Fotomodell keine weiteren Ansprüche, auch nicht an Dritte (z.B. Verlag, Provider, Webmaster usw.). Die Originale (Negative, Dateien) verbleiben beim Fotografen. Veröffentlichungen durch das Fotomodell oder durch Dritte bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Fotografen (Copyright). Das Nutzungsrecht kann durch Zusatzvereinbarungen eingeschränkt werden. Unabhängig von Einschränkungen des Nutzungsrechtes hat der Fotograf das Recht, Bilder aus o.g. Shooting in die nichtkommerziellen Internet-Portale „Modell-Kartei“, „facebook“ und „Fotocommunity“ einzustellen, sowie auf der Homepage des Fotografen „www.tux-fotografie.de“. Die Veröffentlichung der Fotos auf „facebook“ kann durch eine Zusatzvereinbarung eingeschränkt werden. Dem Fotomodell wird das Recht eingeräumt, die vom Fotografen zur Verfügung gestellten Fotografien sowie die durch Weiterverarbeitung entstandenen Ergebnisse unter Verwendung des Copyright-Hinweises ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form (als Print oder in digitaler Form) für private Zwecke und die Eigenwerbung wie z.B. Bewerbungen, Modell-Mappe, eigene Homepage, Sedcards etc. (auch auf bzw. in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Modell-Agenturen oder sonstigen Dritten) frei und für nichtkommerzielle Zwecke zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen. Unabhängig von Einschränkungen des Nutzungsrechtes hat das Fotomodell das Recht, Bilder aus o.g. Shooting in die Internet-Portale „Modell-Kartei“ und „Fotocommunity“ einzustellen. Dem Fotomodell wird ferner das Recht eingeräumt die Fotografien oder durch Weiterverarbeitung entstandenen Ergebnisse im Grundsatz über die o.a. Vereinbarung hinausgehend zu verwenden bzw. zu vermarkten. Hierzu sowie über die Bedingungen werden sich der Fotograf sowie das Fotomodell dann im Vorfeld einer Verwendung einvernehmlich einigen und diese in Ergänzung zu bzw. neben diesem Vertrag schriftlich vereinbaren. Der Fotograf versichert, dass Veränderungen an den Fotografien durch Bildbearbeitungen der qualitativen Aufwertung dienen. Die Fotografien dürfen bearbeitet und verfremdet werden, solange es der Bildsituation nicht entgegenwirkt. Eine Verfremdung des Fotografen in pornografische Inhalte ist untersagt. Das Fotomodell darf Fotografien bei Missfallen im Nachhinein von dieser Regelung ausschließen. Dies bedarf einer unverzüglichen und schriftlichen Erklärung des Fotomodells nach Bereitstellung der Fotografien durch den Fotografen. In diesem Fall ist der Fotograf verpflichtet, die digitalen Daten unwiederbringlich zu löschen bzw. analoges Aufnahmematerial in geeigneter Form zu vernichten. Die Gründe für die Ablehnung sind zu nennen. Eine pauschale Ablehnung der Fotografien ist nur möglich, wenn die Aufnahmen nicht dem anerkannten Stand der Technik entsprechen. § 4 Haftung Die Haftung bei Unfällen, Diebstahl und Sachschäden sowie sonstige Schäden im Rahmen des Fotoshootings wird von den Parteien generell und gegenseitig ausgeschlossen. § 5 Namensnennung des Modells Der Name des Fotomodells darf bei Veröffentlichungen oder anderweitig durch den Fotografen im Zusammenhang des Fotoshootings oder mit den dabei entstandenen Fotografien genannt werden. Sofern der Name des Fotomodells nicht benannt werden soll, ist in dem unter § 1 aufgeführten Formular zum Fotomodell ein Künstlername einzutragen. § 6 Honorar / Aufwandsentschädigung Bei dem Fotoshooting handelt es sich um ein so genanntes TFP-Shooting (Time for prints) und deshalb heben sich Honorarforderungen und/oder Forderungen zur Aufwandsentschädigung beider Parteien gegeneinander auf. § 7 Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, tritt an ihre Stelle die gültige oder durchführbare Bestimmung, die dem Rechtsgedanken der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als Gerichtsstand wird für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Hechingen vereinbart. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Beide Parteien erhalten nach Unterschrift eine Kopie oder jeweils eine individuelle Ausfertigung dieses Vertrages. Ort und Datum: Unterschriften Modell Zusatzvereinbarungen Die Fotos o.g. Fotosession werden kommerziell nicht genutzt. Fotograf