Merkblatt über den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse im

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Merkblatt über den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse im
Information der Abteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
des Amtes für Migration und Integration der Stadt Freiburg i. Br.
Merkblatt über den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse im
Einbürgerungsverfahren
Ihre Einbürgerung setzt unter anderem voraus, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und
Nr. 7 Staatsangehörigkeitsgesetz) verfügen.
Ausreichende Deutschkenntnisse liegen nur vor, wenn Sie die Anforderungen der
Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllen oder einen
deutschen Schulabschluss, einen deutschen Ausbildungsabschluss oder einen Abschluss eines deutschsprachigen Studiums in Deutschland nachweisen
können.
Falls Sie das Zertifikat Deutsch oder ein anderes gleich- oder höherwertiges Sprachzeugnis (z.B. Zentrale Mittel- oder Oberstufenprüfung, DSH-Prüfung, TestDaF) bereits erlangt haben, bzw. einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss oder
einen deutschsprachigen Studienabschluss in Deutschland erworben haben, legen
Sie bei der Antragstellung bitte das entsprechende Zeugnis vor.
Andernfalls müssen Sie das Zertifikat Deutsch nachholen. Dazu müssen Sie sich
selbst an eine Sprachschule wenden, die diese Prüfung durchführt.
Sie haben hierbei zwei Möglichkeiten:
 Sie können einen Integrationskurs nach § 43 Aufenthaltsgesetz besuchen.
Der Sprachkurs-Teil des Integrationskurses schließt mit der Prüfung zum Zertifikat
Deutsch ab. Wie viele Unterrichtsstunden Sie vor der Prüfung besuchen müssen,
hängt von Ihren Vorkenntnissen ab. Nach dem Zertifikat Deutsch folgt als zweiter
Teil des Integrationskurses noch ein Orientierungskurs, der Ihnen Kenntnisse der
deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung vermittelt und ebenfalls mit einem Abschlusstest endet. Auf der Rückseite dieses Merkblatts sind die Sprachschulen aufgeführt, die in Freiburg zur Durchführung von Integrationskursen berechtigt sind. Sie
können sich bei einer Sprachschule Ihrer Wahl zum Integrationskurs anmelden und
dort alle erforderlichen Formalitäten erledigen.
 Sie können die Prüfung zum Zertifikat Deutsch auch ohne Integrationskurs ablegen. Dies ist nach unserer Kenntnis bei der Volkshochschule, beim Bildungswerk der
Erzdiözese (Kontaktdaten siehe Rückseite) sowie beim Goethe-Institut (Wilhelmstraße 17, Tel.: 0761/386710) möglich.
Wir empfehlen den Besuch eines Integrationskurses, da dieser für Sie folgende
Vorteil hat:
 Sie zahlen nur 1,-- € pro Stunde
 Die Prüfung ist beim ersten Versuch gebührenfrei
 Der Orientierungskurs vermittelt Ihnen Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung. Seit April 2013 endet der Orientierungskurs mit dem Test „Leben
in Deutschland“, welcher bei erfolgreichem Abschluss den Einbürgerungstest im Einbürgerungsverfahren ersetzt
 Wenn Sie eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
über den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses erhalten, verkürzt sich die
für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltszeit von acht auf sieben Jahre.
Integrationskursträger Freiburg
Einrichtung
Adresse
Kontakt
Berlitz Deutschland GmbH
Friedrichring 37
79098 Freiburg
Hildastraße 39
79102 Freiburg
Rieselfeldallee 31
79111 Freiburg
Littenweiler Str. 2
79117 Freiburg
Hans-Sachs-Gasse 9
79098 Freiburg
Faulerstraße 8
79098 Freiburg
Rotteckring 12
79098 Freiburg
0761/273074
Bildungswerk der Erzdiözese Freiburg
Deutsche Angestelltenakademie (DAA)
Europa Schule Freiburg
Sprachschule IOR
Südwind Freiburg e.V.
Volkshochschule Freiburg e.V. (VHS)
0761/706736
0761/207220
0761/640291
0761/8817000
0761/1375554
0761/3689510
Information der Abteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
des Amtes für Migration und Integration der Stadt Freiburg i. Br.
Informationen zum Einbürgerungstest
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest können Sie Kenntnisse der
Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
nachweisen, die Sie benötigen, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen.
Bei den Prüfstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Sie sich
zum Test anmelden. Eine Liste der Prüfstellen im Regierungsbezirk Freiburg finden
Sie auf der Rückseite dieses Schreibens.
Die Teilnahme am Einbürgerungstest kostet 25 Euro.
Wie sieht der Test aus?
Der Fragenkatalog zum Einbürgerungstest besteht aus insgesamt 310 Fragen, davon sind 300 Fragen zu Deutschland im Allgemeinen und 10 Fragen zu BadenWürttemberg.
Bei der Prüfung bekommen Sie eine Auswahl von 33 Fragen, davon sind 30 allgemeine Fragen und 3 Fragen zu Baden-Württemberg. Für die Beantwortung der
Fragen haben Sie 60 Minuten Zeit. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen
Antworten die richtige Antwort auswählen.
Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden.
Wenige Wochen nach dem Prüfungstermin erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest. Diese Bescheinigung müssen Sie bei Antragstellung für die Einbürgerung vorlegen.
Wie kann ich mich vorbereiten?
Sie können sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten, indem Sie den Fragenkatalog im Online-Testcenter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge durcharbeiten. Nach jeder Frage bekommen Sie die richtige Antwort angezeigt.
Den Fragekatalog erhalten Sie ebenfalls in gut sortierten Buchhandlungen.
Sie können im Online-Testcenter auch einen Musterfragebogen ausfüllen. Am Ende
des Tests wird angezeigt, welche Fragen richtig und welche falsch beantwortet wurden. Anschließend können Sie sich die richtigen Lösungen mit kurzen Hintergrundinformationen anschauen.
Das Online-Testcenter finden Sie unter:
http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/OnlineTestcenter/online-testcenter.html
Übersicht der benannten Einrichtungen
als Prüfstellen für den Einbürgerungstest
im Regierungsbezirk Freiburg
Stand März 2015
Kreis
Einrichtung
Adresse
Kontaktdaten
Emmendingen
VHS Nördlicher
Breisgau
Am Gaswerk 3,
79312 Emmendingen
07641/9225-25
[email protected]
Konstanz
VHS KonstanzSingen
Theodor-HanloserStraße 19
78224 Singen (Htwl.)
Lörrach
VHS Rheinfelden
Hardtstraße 6,
79618 Rheinfelden
07731/9581-0 (Singen (Htwl.))
07531/5981-0 (Konstanz)
07771/9381-0 (Stockach)
[email protected]
07623-7240-0
[email protected]
Ortenaukreis
Wilhelm-Bauer-Straße 0781/9364-400
16,
[email protected]
77652 Offenburg
Rottweil
Institut für
deutsche
Sprache
Offenburg (ids)
VHS Schramberg
Hauptstraße 25,
78713 Schramberg
07422/29-256
[email protected]
SchwarzwaldBaar- Kreis
VHS VillingenSchwenningen
Metzgergasse 8/
Kanzleigasse 6
78054 VillingenSchwenningen
07720/82-3344
[email protected]
Stadtkreis
VHS Freiburg
Rotteckring 12,
79098 Freiburg
0761/3689510
[email protected]
Tuttlingen
VHS für
Stadt und Kreis
Tuttlingen
Schulstraße 6,
78532 Tuttlingen
07461/9691-0
[email protected]
Waldshut
VHS
Bad Säckingen
Friedrichstraße 33,
79713 Bad Säckingen
07761-2101
[email protected]
weitere Informationen und Prüfstellen in Baden-Württemberg finden Sie unter:
http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/WasEinbuergerungstest/waseinbuergerungstest.html
Information der Abteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
des Amtes für Migration und Integration der Stadt Freiburg i. Br.
Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
 Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z. B. Niederlassungserlaubnis,
Freizügigkeitsberechtigung) oder eine Aufenthaltserlaubnis. Nicht ausreichend ist allerdings eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16, 17, 20, 22, 23
Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
 Sie haben seit acht Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland (bei erfolgreich abgeschlossenem Integrationskurs genügen sieben Jahre). Nicht angerechnet werden können zum Beispiel erfolglose Asylverfahren oder Zeiten mit Duldung.
 Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
 Sie können Ihren Lebensunterhalt ohne Anspruch auf Leistungen nach
SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung)
bestreiten.
 Sie haben eine ausreichende Altersvorsorge (In der Regel mindestens 60
Monate Pflichtbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung bei weiterer Einzahlung; Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel bei Berufsanfängern und
Deutschverheirateten).
 Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
 Sie haben ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland.
 Sie müssen ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abgeben und dürfen keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen unterstützen.
 Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Ausnahmen
hiervon gibt es bei einigen Staaten der Europäischen Union (EU) und der
Schweiz.
Daneben gibt es für Ehegatten und Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen, Asylberechtigte, Staatenlose, Minderjährige, die miteingebürgert werden sollen
und einige andere Personengruppen, die noch keine acht Jahre Aufenthalt haben,
besondere Bestimmungen.
Muss ich eine Sprachprüfung ablegen?
Ausreichende Deutschkenntnisse sind nachgewiesen, wenn Sie z. B. einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss haben, ein deutschsprachiges Studium in
Deutschland abgeschlossen haben oder ein deutsches Sprachdiplom, das mindestens der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
entspricht. Wenn Sie keinen ausreichenden Nachweis besitzen, müssen Sie bei einer dafür zugelassenen Sprachschule die Prüfung zum „Zertifikat Deutsch“ ablegen.
(siehe auch „Merkblatt über den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse im Einbürgerungsverfahren“)
Muss ich einen Einbürgerungstest ablegen?
Ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland sind durch den Abschluss einer allgemeinbildenden
deutschen Schule nachgewiesen oder durch den Abschluss einer Ausbildung nach
dem Berufsausbildungsgesetzes. Sollten Sie im Rahmen des Integrationskurses ab
April 2013 den Orientierungskurs erfolgreich mit dem Test „Leben in Deutschland“
abgeschlossen haben, brauchen Sie ebenfalls keinen Einbürgerungstest abzulegen.
Wenn Sie keinen ausreichenden Schul- oder Ausbildungsabschluss besitzen, müssen Sie einen Einbürgerungstest ablegen.
(siehe auch Merkblatt „Informationen zum Einbürgerungstest“)
Was kostet die Einbürgerung?
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 € pro Person, für ein minderjähriges Kind ohne
eigene Einkünfte 51 €, wenn es zusammen mit den Eltern eingebürgert wird. Bei einer selbstständigen Einbürgerung von Minderjährigen wird die volle Gebühr in Höhe
von 255 € fällig. Die Gebühr wird im Voraus bei Antragstellung erhoben.
Dazu kommen gegebenenfalls noch die Kosten für die Sprachprüfung zum „Zertifikat
Deutsch“ (ca. 100 bis 150 €) und für den Einbürgerungstest (25 €).
Falls Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, können bei Ihrem
Konsulat außerdem noch Gebühren für das Entlassungsverfahren entstehen.
Wo erhalte ich nähere Informationen?
Erste Informationen und einen Antrag erhalten Sie an unserem Service-Schalter oder
beim Service-Telefon unter 0761/201-4932 sowie unter:
www.freiburg.de/auslaenderbehoerde.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.einbuergerung.de

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