Merkblatt über den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse im
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Merkblatt über den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse im
Information der Abteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht des Amtes für Migration und Integration der Stadt Freiburg i. Br. Merkblatt über den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse im Einbürgerungsverfahren Ihre Einbürgerung setzt unter anderem voraus, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Nr. 7 Staatsangehörigkeitsgesetz) verfügen. Ausreichende Deutschkenntnisse liegen nur vor, wenn Sie die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllen oder einen deutschen Schulabschluss, einen deutschen Ausbildungsabschluss oder einen Abschluss eines deutschsprachigen Studiums in Deutschland nachweisen können. Falls Sie das Zertifikat Deutsch oder ein anderes gleich- oder höherwertiges Sprachzeugnis (z.B. Zentrale Mittel- oder Oberstufenprüfung, DSH-Prüfung, TestDaF) bereits erlangt haben, bzw. einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss oder einen deutschsprachigen Studienabschluss in Deutschland erworben haben, legen Sie bei der Antragstellung bitte das entsprechende Zeugnis vor. Andernfalls müssen Sie das Zertifikat Deutsch nachholen. Dazu müssen Sie sich selbst an eine Sprachschule wenden, die diese Prüfung durchführt. Sie haben hierbei zwei Möglichkeiten: Sie können einen Integrationskurs nach § 43 Aufenthaltsgesetz besuchen. Der Sprachkurs-Teil des Integrationskurses schließt mit der Prüfung zum Zertifikat Deutsch ab. Wie viele Unterrichtsstunden Sie vor der Prüfung besuchen müssen, hängt von Ihren Vorkenntnissen ab. Nach dem Zertifikat Deutsch folgt als zweiter Teil des Integrationskurses noch ein Orientierungskurs, der Ihnen Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung vermittelt und ebenfalls mit einem Abschlusstest endet. Auf der Rückseite dieses Merkblatts sind die Sprachschulen aufgeführt, die in Freiburg zur Durchführung von Integrationskursen berechtigt sind. Sie können sich bei einer Sprachschule Ihrer Wahl zum Integrationskurs anmelden und dort alle erforderlichen Formalitäten erledigen. Sie können die Prüfung zum Zertifikat Deutsch auch ohne Integrationskurs ablegen. Dies ist nach unserer Kenntnis bei der Volkshochschule, beim Bildungswerk der Erzdiözese (Kontaktdaten siehe Rückseite) sowie beim Goethe-Institut (Wilhelmstraße 17, Tel.: 0761/386710) möglich. Wir empfehlen den Besuch eines Integrationskurses, da dieser für Sie folgende Vorteil hat: Sie zahlen nur 1,-- € pro Stunde Die Prüfung ist beim ersten Versuch gebührenfrei Der Orientierungskurs vermittelt Ihnen Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung. Seit April 2013 endet der Orientierungskurs mit dem Test „Leben in Deutschland“, welcher bei erfolgreichem Abschluss den Einbürgerungstest im Einbürgerungsverfahren ersetzt Wenn Sie eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses erhalten, verkürzt sich die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltszeit von acht auf sieben Jahre. Integrationskursträger Freiburg Einrichtung Adresse Kontakt Berlitz Deutschland GmbH Friedrichring 37 79098 Freiburg Hildastraße 39 79102 Freiburg Rieselfeldallee 31 79111 Freiburg Littenweiler Str. 2 79117 Freiburg Hans-Sachs-Gasse 9 79098 Freiburg Faulerstraße 8 79098 Freiburg Rotteckring 12 79098 Freiburg 0761/273074 Bildungswerk der Erzdiözese Freiburg Deutsche Angestelltenakademie (DAA) Europa Schule Freiburg Sprachschule IOR Südwind Freiburg e.V. Volkshochschule Freiburg e.V. (VHS) 0761/706736 0761/207220 0761/640291 0761/8817000 0761/1375554 0761/3689510 Information der Abteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht des Amtes für Migration und Integration der Stadt Freiburg i. Br. Informationen zum Einbürgerungstest Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest können Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen, die Sie benötigen, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen. Bei den Prüfstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Sie sich zum Test anmelden. Eine Liste der Prüfstellen im Regierungsbezirk Freiburg finden Sie auf der Rückseite dieses Schreibens. Die Teilnahme am Einbürgerungstest kostet 25 Euro. Wie sieht der Test aus? Der Fragenkatalog zum Einbürgerungstest besteht aus insgesamt 310 Fragen, davon sind 300 Fragen zu Deutschland im Allgemeinen und 10 Fragen zu BadenWürttemberg. Bei der Prüfung bekommen Sie eine Auswahl von 33 Fragen, davon sind 30 allgemeine Fragen und 3 Fragen zu Baden-Württemberg. Für die Beantwortung der Fragen haben Sie 60 Minuten Zeit. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige Antwort auswählen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. Wenige Wochen nach dem Prüfungstermin erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest. Diese Bescheinigung müssen Sie bei Antragstellung für die Einbürgerung vorlegen. Wie kann ich mich vorbereiten? Sie können sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten, indem Sie den Fragenkatalog im Online-Testcenter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge durcharbeiten. Nach jeder Frage bekommen Sie die richtige Antwort angezeigt. Den Fragekatalog erhalten Sie ebenfalls in gut sortierten Buchhandlungen. Sie können im Online-Testcenter auch einen Musterfragebogen ausfüllen. Am Ende des Tests wird angezeigt, welche Fragen richtig und welche falsch beantwortet wurden. Anschließend können Sie sich die richtigen Lösungen mit kurzen Hintergrundinformationen anschauen. Das Online-Testcenter finden Sie unter: http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/OnlineTestcenter/online-testcenter.html Übersicht der benannten Einrichtungen als Prüfstellen für den Einbürgerungstest im Regierungsbezirk Freiburg Stand März 2015 Kreis Einrichtung Adresse Kontaktdaten Emmendingen VHS Nördlicher Breisgau Am Gaswerk 3, 79312 Emmendingen 07641/9225-25 [email protected] Konstanz VHS KonstanzSingen Theodor-HanloserStraße 19 78224 Singen (Htwl.) Lörrach VHS Rheinfelden Hardtstraße 6, 79618 Rheinfelden 07731/9581-0 (Singen (Htwl.)) 07531/5981-0 (Konstanz) 07771/9381-0 (Stockach) [email protected] 07623-7240-0 [email protected] Ortenaukreis Wilhelm-Bauer-Straße 0781/9364-400 16, [email protected] 77652 Offenburg Rottweil Institut für deutsche Sprache Offenburg (ids) VHS Schramberg Hauptstraße 25, 78713 Schramberg 07422/29-256 [email protected] SchwarzwaldBaar- Kreis VHS VillingenSchwenningen Metzgergasse 8/ Kanzleigasse 6 78054 VillingenSchwenningen 07720/82-3344 [email protected] Stadtkreis VHS Freiburg Rotteckring 12, 79098 Freiburg 0761/3689510 [email protected] Tuttlingen VHS für Stadt und Kreis Tuttlingen Schulstraße 6, 78532 Tuttlingen 07461/9691-0 [email protected] Waldshut VHS Bad Säckingen Friedrichstraße 33, 79713 Bad Säckingen 07761-2101 [email protected] weitere Informationen und Prüfstellen in Baden-Württemberg finden Sie unter: http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/WasEinbuergerungstest/waseinbuergerungstest.html Information der Abteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht des Amtes für Migration und Integration der Stadt Freiburg i. Br. Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z. B. Niederlassungserlaubnis, Freizügigkeitsberechtigung) oder eine Aufenthaltserlaubnis. Nicht ausreichend ist allerdings eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Sie haben seit acht Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (bei erfolgreich abgeschlossenem Integrationskurs genügen sieben Jahre). Nicht angerechnet werden können zum Beispiel erfolglose Asylverfahren oder Zeiten mit Duldung. Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt. Sie können Ihren Lebensunterhalt ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) bestreiten. Sie haben eine ausreichende Altersvorsorge (In der Regel mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung bei weiterer Einzahlung; Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel bei Berufsanfängern und Deutschverheirateten). Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Sie haben ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland. Sie müssen ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abgeben und dürfen keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen unterstützen. Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Ausnahmen hiervon gibt es bei einigen Staaten der Europäischen Union (EU) und der Schweiz. Daneben gibt es für Ehegatten und Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen, Asylberechtigte, Staatenlose, Minderjährige, die miteingebürgert werden sollen und einige andere Personengruppen, die noch keine acht Jahre Aufenthalt haben, besondere Bestimmungen. Muss ich eine Sprachprüfung ablegen? Ausreichende Deutschkenntnisse sind nachgewiesen, wenn Sie z. B. einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss haben, ein deutschsprachiges Studium in Deutschland abgeschlossen haben oder ein deutsches Sprachdiplom, das mindestens der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht. Wenn Sie keinen ausreichenden Nachweis besitzen, müssen Sie bei einer dafür zugelassenen Sprachschule die Prüfung zum „Zertifikat Deutsch“ ablegen. (siehe auch „Merkblatt über den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse im Einbürgerungsverfahren“) Muss ich einen Einbürgerungstest ablegen? Ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland sind durch den Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule nachgewiesen oder durch den Abschluss einer Ausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetzes. Sollten Sie im Rahmen des Integrationskurses ab April 2013 den Orientierungskurs erfolgreich mit dem Test „Leben in Deutschland“ abgeschlossen haben, brauchen Sie ebenfalls keinen Einbürgerungstest abzulegen. Wenn Sie keinen ausreichenden Schul- oder Ausbildungsabschluss besitzen, müssen Sie einen Einbürgerungstest ablegen. (siehe auch Merkblatt „Informationen zum Einbürgerungstest“) Was kostet die Einbürgerung? Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 € pro Person, für ein minderjähriges Kind ohne eigene Einkünfte 51 €, wenn es zusammen mit den Eltern eingebürgert wird. Bei einer selbstständigen Einbürgerung von Minderjährigen wird die volle Gebühr in Höhe von 255 € fällig. Die Gebühr wird im Voraus bei Antragstellung erhoben. Dazu kommen gegebenenfalls noch die Kosten für die Sprachprüfung zum „Zertifikat Deutsch“ (ca. 100 bis 150 €) und für den Einbürgerungstest (25 €). Falls Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, können bei Ihrem Konsulat außerdem noch Gebühren für das Entlassungsverfahren entstehen. Wo erhalte ich nähere Informationen? Erste Informationen und einen Antrag erhalten Sie an unserem Service-Schalter oder beim Service-Telefon unter 0761/201-4932 sowie unter: www.freiburg.de/auslaenderbehoerde. Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.einbuergerung.de