Sieg für Skylink, Sieg des freien Markts, Sieg der Verbraucher Das
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Sieg für Skylink, Sieg des freien Markts, Sieg der Verbraucher Das
Sieg für Skylink, Sieg des freien Markts, Sieg der Verbraucher Das Bundesberufungsgericht hat die Rechtsbeschwerde der Chamberlain Group abgelehnt Toronto, Ontario – 9. September 2004 (PRN): Skylink Technologies Inc., ein weltweites Unternehmen für den Vertrieb von schnurlosen Garagentoröffnern, Haussicherheitstechnik und Überwachungsgeräten, gab heute bekannt, dass am 31. August 2004 die Richter Gajarsa, Linn und Prost des Berufungsgerichts der Vereinigten Staaten für den Bundesgerichtsbezirk zu Gunsten von Skylink und gegen die Chamberlain Group entschieden haben. Sie bestätigten, dass Skylink das Gesetzt "US Digital Millennium Copyright Act" (DMCA) nicht verletzt habe. "Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts bezüglich Chamberlains Behauptungen sehr zufrieden. Diese Gerichtsentscheidung wird den Wettbewerb auf dem freien Markt fördern, wovon letztendlich der Endverbraucher profitiert", erklärte Philip Tsui, Geschäftsführer von Skylink Technologies. Skylink Technologies wurde von Elmhurst, dem in Illinois angesiedelten Unternehmen der Chamberlain Group, beschuldigt, auf dem Sekundärmarkt universale Sender für Garagentoröffner zu vertreiben. Chamberlain behauptete dies, da ein Skylink-Sender einen Garagentoröffner der Marke Chamberlain öffnen konnte. Die stelle einen Verstoß der DMCA dar. Die DMCAGesetzgebung wurde vom US-Kongress 1998 verabschiedet, um das U.S. Urheberrecht zu novellieren, indem der Schutz für Autoren und andere "Inhaltsschaffende" in Hinblick auf umfassende Vervielfältigung des Inhalts verstärkt wird – teilweise aufgrund der starken Zunahme von digitalen Technologien. "Wir glauben, dass Chamberlains Versuch, die DMCA gegen Skylink einzusetzen, lediglich eine Anstrengung von einem großen Konzern war, die Möglichkeiten eines deutlich kleineren Unternehmens, auf dem Markt zu konkurrieren und den Verbrauchern Alternativen zu bieten, zu begrenzen." Tsui fügte hinzu, "Skylink verletzte die Urheberrechtsgesetzte des US Digital Millennium Copyright Act keineswegs. Deshalb freuen wir uns bekannt zu geben, dass wir weiterhin unseren Kunden unsere Garagentorsysteme anbieten werden." Als ein Ergebnis dieser Gerichtsentscheidung bleibt festzustellen, dass Unternehmen Wettbewerb unter dem Deckmantel des DMCA-Gesetzes nicht unterdrücken können. Die Verbraucher werden von den Produkten Dritter mit niedrigeren Preisen und mehr Merkmalen profitieren. Das Berufungsgericht von Illionois bestimmte zu Recht, dass Chamberlain keine Verbindung zwischen unberechtigter Verwendung seiner urheberrechtlich geschützten Software und Skylinks beschuldigten Sendern geltend machen kann. Das Berufungsgericht entschied zu Gunsten von Skylink, weil eine solche Verbindung für einen Klageanspruch gemäß DMCA entscheidend ist. Das Bundesberufungsgericht wies Chamberlains Argument mit der Begründung zurück, dass DMCA-Verbote an Urheberrechte geknüpft sein müssen, um der Bestimmung des Urheberrechts zu entsprechen; aus diesem Grund bestätigte das Bundesberufungsgericht das Urteil im summarischen Verfahren zu Gunsten von Skylink. Über die Skylink Group Die Skylink Group kennt den Bedarf und die Belange von Hausbesitzern in deren Bestreben nach einem sicheren Zuhause und einer bequemen Ausstattung für ihre Familie. Die Skylink Group, 1990 gegründet, verfügt über Büros in Brampton, Ontario, Kanada; Ontario City, Kalifornien, den Vereinigten Staaten und Hong Kong. Die Abteilungen für HF-, elektronische-, Software-, mechanische- und graphische Gestaltung für neue und bestehende Produktlinien befinden sich in den Büros in Hong Kong. Für mehr Informationen, kontaktieren Sie bitte: 17 Sheard Avenue, Brampton Ontario, Canada L6Y 1J3 Phone: (905) 456-8883; Fax: (905) 456-7819 Website: http://www.skylinkhome.com Chris Dabrowski OEB International Tel.: (905) 682-7203 E-Mail: [email protected] K.Y. Leung Director of Sales and Marketing Skylink Group Tel.: (905) 456-8883 extension 12 E-Mail: [email protected]