Sieg für Skylink, Sieg des freien Markts, Sieg der Verbraucher Das

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Sieg für Skylink, Sieg des freien Markts, Sieg der Verbraucher Das
Sieg für Skylink, Sieg des freien Markts, Sieg der Verbraucher
Das Bundesberufungsgericht hat die Rechtsbeschwerde der Chamberlain Group abgelehnt
Toronto, Ontario – 9. September 2004 (PRN): Skylink Technologies Inc., ein weltweites
Unternehmen für den Vertrieb von schnurlosen Garagentoröffnern, Haussicherheitstechnik und
Überwachungsgeräten, gab heute bekannt, dass am 31. August 2004 die Richter Gajarsa, Linn
und Prost des Berufungsgerichts der Vereinigten Staaten für den Bundesgerichtsbezirk zu
Gunsten von Skylink und gegen die Chamberlain Group entschieden haben. Sie bestätigten, dass
Skylink das Gesetzt "US Digital Millennium Copyright Act" (DMCA) nicht verletzt habe.
"Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts bezüglich Chamberlains Behauptungen sehr
zufrieden. Diese Gerichtsentscheidung wird den Wettbewerb auf dem freien Markt fördern,
wovon letztendlich der Endverbraucher profitiert", erklärte Philip Tsui, Geschäftsführer von
Skylink Technologies.
Skylink Technologies wurde von Elmhurst, dem in Illinois angesiedelten Unternehmen der
Chamberlain Group, beschuldigt, auf dem Sekundärmarkt universale Sender für Garagentoröffner
zu vertreiben. Chamberlain behauptete dies, da ein Skylink-Sender einen Garagentoröffner der
Marke Chamberlain öffnen konnte. Die stelle einen Verstoß der DMCA dar. Die DMCAGesetzgebung wurde vom US-Kongress 1998 verabschiedet, um das U.S. Urheberrecht zu
novellieren, indem der Schutz für Autoren und andere "Inhaltsschaffende" in Hinblick auf
umfassende Vervielfältigung des Inhalts verstärkt wird – teilweise aufgrund der starken Zunahme
von digitalen Technologien.
"Wir glauben, dass Chamberlains Versuch, die DMCA gegen Skylink einzusetzen, lediglich eine
Anstrengung von einem großen Konzern war, die Möglichkeiten eines deutlich kleineren
Unternehmens, auf dem Markt zu konkurrieren und den Verbrauchern Alternativen zu bieten, zu
begrenzen." Tsui fügte hinzu, "Skylink verletzte die Urheberrechtsgesetzte des US Digital
Millennium Copyright Act keineswegs. Deshalb freuen wir uns bekannt zu geben, dass wir
weiterhin unseren Kunden unsere Garagentorsysteme anbieten werden."
Als ein Ergebnis dieser Gerichtsentscheidung bleibt festzustellen, dass Unternehmen Wettbewerb
unter dem Deckmantel des DMCA-Gesetzes nicht unterdrücken können. Die Verbraucher werden
von den Produkten Dritter mit niedrigeren Preisen und mehr Merkmalen profitieren.
Das Berufungsgericht von Illionois bestimmte zu Recht, dass Chamberlain keine Verbindung
zwischen unberechtigter Verwendung seiner urheberrechtlich geschützten Software und Skylinks
beschuldigten Sendern geltend machen kann. Das Berufungsgericht entschied zu Gunsten von
Skylink, weil eine solche Verbindung für einen Klageanspruch gemäß DMCA entscheidend ist.
Das Bundesberufungsgericht wies Chamberlains Argument mit der Begründung zurück, dass
DMCA-Verbote an Urheberrechte geknüpft sein müssen, um der Bestimmung des Urheberrechts
zu entsprechen; aus diesem Grund bestätigte das Bundesberufungsgericht das Urteil im
summarischen Verfahren zu Gunsten von Skylink.
Über die Skylink Group
Die Skylink Group kennt den Bedarf und die Belange von Hausbesitzern in deren Bestreben nach
einem sicheren Zuhause und einer bequemen Ausstattung für ihre Familie. Die Skylink Group,
1990 gegründet, verfügt über Büros in Brampton, Ontario, Kanada; Ontario City, Kalifornien,
den Vereinigten Staaten und Hong Kong. Die Abteilungen für HF-, elektronische-, Software-,
mechanische- und graphische Gestaltung für neue und bestehende Produktlinien befinden sich in
den Büros in Hong Kong.
Für mehr Informationen, kontaktieren Sie bitte:
17 Sheard Avenue, Brampton
Ontario, Canada L6Y 1J3
Phone: (905) 456-8883; Fax: (905) 456-7819
Website: http://www.skylinkhome.com
Chris Dabrowski
OEB International
Tel.: (905) 682-7203
E-Mail: [email protected]
K.Y. Leung
Director of Sales and Marketing
Skylink Group
Tel.: (905) 456-8883 extension 12
E-Mail: [email protected]

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