Wegweiser für Seniorinnen und Senioren Wegweiser für

Transcription

Wegweiser für Seniorinnen und Senioren Wegweiser für
Wegweiser
für
Seniorinnen
und
Senioren
Neuauflage 2011
Evangelisches Altenzentrum
Haus am
Römerkanal
Ein Zuhause in gepflegter Umgebung
Wenn Sie Ihren Lebensabend in Eigenständigkeit
und Würde verbringen wollen, ist das „Haus am
Römerkanal“ eine erste Adresse. Vor dem Hintergrund, dass unser Handeln vom Gebot christlicher
Nächstenliebe geprägt ist, erwarten Sie neben den Serviceleistungen hoher
Qualität von Pflege und Verpflegung.
Römerkanal 11
53359 Rheinbach
Tel. 02226 1699-0
Fax 02226 1699-49
Wir haben Ihnen viel zu bieten:
Leitung: Cornelia
Schimikowski
Wohnkomfort, abwechslungsreiche Freizeitangebote und eine besondere
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Betreutes Wohnen in schönem Ambiente
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Ganzheitliche Pflege, vollstationär oder Kurzzeit
s
Gerontopsychiatrische Versorgung
Nächstenliebe leben
[email protected]
www.haus-amroemerkanal.de
Grußwort
3
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Rhein-Sieg-Kreis wird vielfältiger und bunter. Diese Botschaft
kann aus den aktuellen Zahlen
zur Bevölkerungsentwicklung entnommen werden. Zurzeit leben im
Kreisgebiet rund 149.003 Frauen
und Männer, die über 60 Jahre alt
sind. Dies entspricht einer Quote
von rund 25 % an der Gesamtbevölkerung. Im Jahre 2020 wird die
Anzahl der 60-Jährigen und Älteren auf 181.481 ansteigen. Bei einer prognostizierten Gesamtbevölkerung von 610.448 entspricht dies
einem Anteil von rund 30%.
Senioren weiter zu entdecken und
das Engagement und die Aktivitäten in gesellschaftlichen, sozialen
oder sportlichen Einrichtungen zu
fördern.
Die demographische Entwicklung
und deren Auswirkungen rücken
immer weiter in den Fokus sowohl
staatlichen als auch gesellschaftlichen Handelns und stellen auch
den Rhein-Sieg-Kreis vor neue Herausforderungen. Gerade die heute
ältere Generation hat viel zur Entwicklung des Rhein-Sieg-Kreises
beigetragen. Ihr gebührt die Anerkennung und Wertschätzung der
Allgemeinheit. Die Erfahrungen und
Erkenntnisse der älteren Menschen
stellen ein wichtiges Fundament für
die Zukunft und somit für nachfolgende Generationen dar. Es gilt,
die Potentiale der Seniorinnen und
In den beiden vergangenen Jahren
hat der Rhein-Sieg-Kreis im linksund rechtsrheinischen Kreisgebiet
durch Seniorenmessen sowie einer
Ausstellung mit Informationen und
Darbietungen auf Angebote rund
um Reisen, Rente, Geldanlage, Lebensstil, Gesundheit, Pflege und
Wohnen im Kreisgebiet sowie den
angrenzenden Kommunen aufmerksam gemacht.
Das Kreisentwicklungskonzept 2020
und der Seniorenplan wurden ins
Leben gerufen, um gemeinsam mit
den 19 kreisangehörigen Städten
und Gemeinden Handlungsstrategien zu entwickeln, die die Herausforderungen der Zukunft an eine älter werdende Gesellschaft bedarfsgerecht berücksichtigen.
Wir freuen uns, Ihnen nunmehr
zum fünften Male einen Wegweiser für Seniorinnen und Senioren
im Rhein-Sieg-Kreis vorstellen zu
können.
weiter auf Seite 4 →
4
Grußwort
Die vierte Auflage des Wegweisers
hat wie die vergangenen Exemplare einen regen Zuspruch gefunden und ist in der Zwischenzeit vollständig vergriffen. Die große Nachfrage in den vergangenen Jahren
zeigt uns, wie wichtig diese Orientierungshilfe für Sie als Bürgerinnen
und Bürger ist. Unser Wunsch ist es,
möglichst viele Menschen zu erreichen, die sich mit dem Lebensabschnitt nach der aktiven Erwerbstätigkeit beschäftigen bzw. auf diese
Zeit vorbereiten möchten.
Die überarbeitete 5. Auflage dieser Broschüre bietet Ihnen neben
dem bewährten Überblick über Beratungs- und Betreuungsangebote
für die „Generation 60+“ und deren Angehörige erstmalig auch Informationen und interessante Hinweise zum Themenbereich „Aktives Alter“.
Das Älterwerden wird von jedem
Menschen individuell erlebt; die Altersbilder sind vielfältig. Erfreulich
ist, dass der überwiegende Teil der
Seniorinnen und Senioren im RheinSieg-Kreis seinen Alltag aktiv und
selbständig gestaltet und sozial und
wirtschaftlich abgesichert ist. Aus
diesem Grunde beginnt dieser Wegweiser mit Themen aus aktiven Lebensbereichen. Die Broschüre beinhaltet neben Angeboten zu Aktivitäten für die körperliche Fitness,
z.B. Tanz- oder Sportkurse auch
Vorschläge zu geistigen Aktivitäten, z.B. Computerkurse oder Seniorenstudium.
Für diejenigen, die Unterstützung
benötigen, gibt es zahlreiche Angebote und Hilfestellungen, die wir in
diesem Wegweiser aktualisiert zusammengestellt haben. Darüber hinaus dient diese Broschüre der Beantwortung häufig gestellter Fragen.
Wir hoffen, dass Sie durch den Wegweiser viele nützliche Informationen erhalten und über Angebote gut
informiert werden. Denn wir möchten, dass Sie gerne im Rhein-SiegKreis leben und durch diesen Wegweiser Anregungen erhalten, um
ein möglichst zufriedenes, erfülltes
und beschwerdefreies Leben führen
zu können.
Frithjof Kühn
Hermann Allroggen
(Landrat)
(Dezernent für Soziales und Gesundheit)
5
Der Rhein-Sieg-Kreis
Much
Niederkassel Troisdorf
Bornheim
Neunkirchen
Lohmar
Seelscheid Ruppichteroth
Siegburg
Sankt
Augustin
Windeck
Hennef
Alfter
Swisttal
Rheinbach
Königswinter
Meckenheim Wachtberg
Bad
Honnef
Eitorf
6
Inhaltsverzeichnis
Grußwort..................................................3
Der Rhein-Sieg-Kreis (Übersichtskarte)........5
Hinweis in eigener Sache............................9
Der Rhein-Sieg-Kreis in Zahlen..................11
3.12 Betreuungsvereine........................47
3.13 Rechtliche Beratungshilfe
und Prozesskostenhilfe..................47
3.14 Sicherheitsberatung der Polizei.......48
1. Aktives Alter
4. Hilfe und Pflege Zuhause
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
Freizeit und Begegnung.................12
Kulturelle Angebote.......................16
Bildung und Weiterbildung..............18
Engagement und Ehrenamt............21
Mobilität......................................23
2. Wohnen
2.1
2.2
2.3
2.4
Wohnberatung und
Wohnraumanpassung....................26
Seniorengerechte
Wohnungen..................................26
Betreutes Wohnen.........................26
Neue Wohnformen........................28
3. Beratung und Information
3.1 Städte und Gemeinden..................30
3.2 Wichtige Anlaufstellen
bei der Kreisverwaltung.................32
3.3 Interessenvertretungen.................34
3.4 Beratungsangebote
der Wohlfahrtsverbände.................36
3.5 Beratungsangebote
der Sozialverbände........................37
3.6 Beratung bei
persönlichen Problemen.................38
3.7 Informationen zu Pflegenoten.........42
3.8 Selbsthilfegruppen........................42
3.9 Schuldner und Insolvenzberatung....44
3.10 Verbraucherzentrale......................44
3.11 Vorsorge und
gesetzliche Betreuung...................46
Ambulante Pflegedienste................50
Haushaltsnahe Dienstleistungen......60
Ausländische Haushaltshilfen..........61
Mahlzeitendienst...........................62
Hausnotruf...................................62
Zusätzliche Betreuungsangebote
für Menschen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz..........................63
Ehrenamtliche Besuchsdienste........63
Hilfen für pflegende Angehörige......64
Angebote der Intensivpflege...........65
5. Teilstationäre und Stationäre
Versorgungsangebote
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
Tages- und Nachtpflege.................66
Kurzzeitund Verhinderungspflege...............66
Pflegeheime im Rhein-Sieg-Kreis.....68
Interessenvertreter
der Heimbewohner........................76
Heimaufsicht
als Ansprechpartner......................76
6. Hilfen für gerontopsychiatrisch
Erkrankte
6.1
6.2
Ambulante gerontopsychiatrische
Behandlung..................................78
Stationäre gerontopsychiatrische
Behandlung..................................79
weiter auf Seite 9 →
7
. . . und das
Leben lacht!
>> Hausbesuche auf Wunsch
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8
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53773 Hennef
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53913 Swisttal
Telefon: 0 22 54 - 6 02 - 0
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Telefon: 0 22 92 - 9 30 30
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Franziskus Hospital und Pflegezentren gGmbH • Siegburger Straße 35 • 53757 St. Augustin • Telefon: 0 22 41 - 1 20 35 -0
9
Inhaltsverzeichnis
6. Hilfen für gerontopsychiatrisch
Erkrankte (Fortsetzung)
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
6.8
Beratung und Hilfen......................80
Zusätzliche Betreuungsangebote.....82
Betreuungsgruppen.......................82
Ambulante psychiatrische
Fachpflege...................................86
Voll- und teilstationäre Pflege.........86
Beschützende Einrichtungen...........86
7. Hospize und Palliativeinrichtungen
7.1 Hospize und Palliativpflege...............88
8. Finanzielle Hilfen und
Vergünstigungen
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
8.8
8.9
Rente..........................................90
Grundsicherung und Sozialhilfe.......91
Hilfe bei Aufenthalt in
einer stationären Einrichtung..........91
Wohngeld....................................92
Kriegsopferfürsorge.......................92
Befreiung von
Rundfunkgebühren........................92
Vergünstigungen beim
Telefon........................................93
Hilfen für Menschen
mit Behinderung...........................93
Pflegeversicherung........................96
9. Sonstige nützliche Informationen
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
Vorsorge für den Todesfall............ 106
Hilfreiche Broschüren................... 110
Verzeichnis der Inserenten........... 112
Impressum................................ 113
Wichtige Rufnummern................. 114
Hinweis in eigener Sache
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in dieser
Broschüre nur die männliche Form verwandt. Wir
möchten an dieser Stelle aber ausdrücklich hervorheben, dass ebenso weibliche Leserinnen angesprochen werden sollen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn sich Änderungen von Telefonnummern, Adressen und
Angeboten zum Zeitpunkt des Druckes oder
nach dem Druck des Wegweisers für Senioren ergeben und diese noch nicht berücksichtigt sind. Die Redaktion hat nach bestem Wissen versucht, diesen Ratgeber auf den aktuellen Stand zu bringen.
Sollten Sie zu dieser Broschüre Ergänzungen,
Anregungen, Änderungen oder Neuaufnahmen
anregen wollen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Herausgeber, das Sozialamt des
Rhein-Sieg-Kreises.
Ansprechpartnerin:
Karin Römer  (02241) 13-2379
Alle Inhalte dieser Broschüre stehen auch online zur Verfügung (als innovatives Blätterbuch
im Flash-Format und als barrierefreie HTML-Seiten). Die Online-Version finden Sie unter:
www.seniorenseiten.info
im Bereich regionale Seniorenseiten. Hier sind
auch aktuelle Änderungen oder Ergänzungen
möglich.
Ihre Redaktion
Miteinander leben
Gemeinsam arbeiten
Füreinander da sein ...
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Michaelsberg liegt attraktiv, in zentraler Lage am Fuße des Michaelsberges.
Seit über 35 Jahren bieten wir in evangelischer Trägerschaft ein vielfältiges
Dienstleistungs- und Hilfeangebot, in
einem freundlichen Wohn- und Lebensumfeld an.
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n Vollstationäre Pflege
n Kurzzeit- / Verhinderungspflege
n Betreutes Wohnen
n Tagesstätte
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m Zentrum unserer Pflege- und Betreuungsangebote steht der Mensch mit
seinen ganz persönlichen Wünschen
und Bedürfnissen. Mit unseren individuell abgestimmten Leistungen wollen wir
Ihnen helfen, ein möglichst selbständiges, selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben zu führen.
ei unserer Arbeit orientieren wir uns
an Werten und Vorstellungen des
christlichen Glaubens. Sämtliche Dienstund Serviceleistungen erbringen wir
aus eigener Hand. Angefangen von den
Reinigungsleistungen, über Wäscheversorgung und an zentraler Stelle die
hauseigene Küche in der die Speisen
täglich frisch zubereitet werden.
D
ie enge und kooperative Zusammenarbeit mit unseren Bewohnern,
ihren Angehörigen, unseren ehrenamtlichen Helfern und die Einbindung in die
lebendige Gemeindearbeit sind Kennzeichen und Ausdruck unseres Selbstverständnisses.
Ev. Altenzentrum
am Michaelsberg
Kleiberg 1b
53721 Siegburg
Tel: 0 22 41 303 - 0
Fax: 0 22 41 303 - 348
[email protected]
[email protected]
www.az-michaelsberg.de
11
Der Rhein-Sieg-Kreis in Zahlen
Die demografische Entwicklung in den Städten
und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises
Stadt/Gemeinde
Fläche
in qkm
Bevölkerung
insgesamt
Bevölkerung
Anteil über 60 Jahre
in
%
Alfter
34,78
22.895
3.448
15,06
Bad Honnef
48,30
25.085
7.547
30,09
Bornheim
82,71
48.544
10.863
22,38
Eitorf
69,91
19.488
4.816
24,71
105,84
45.875
10.049
21,91
Königswinter
76,19
40.868
10.589
25,91
Lohmar
65,56
31.150
8.138
26,13
Meckenheim
34,80
24.282
7.099
29,24
Much
78,11
14.990
3.505
23,38
Neunkirchen-Seelscheid
50,62
20.672
5.261
25,45
Niederkassel
35,79
37.402
8.641
23,10
Rheinbach
69,74
27.098
7.097
26,19
Ruppichteroth
61,99
10.713
2.438
22,78
Sankt Augustin
34,20
55.524
14.919
26,87
Siegburg
23,49
39.654
9.990
25,19
Swisttal
62,27
18.199
4.832
26,55
Troisdorf
62,19
75.150
17.340
23.07
Wachtberg
49,68
20.253
5.178
25,57
107,23
20.565
5.562
27,05
1.153,40
598.407
149.003
24,90
Hennef
Windeck
Rhein-Sieg-Kreis
12
1. Aktives Alter
Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es z.B. Seniorenbüros
in Hennef und Windeck:
➩➩ Seniorenbüro Hennef
Träger:
Stadt Hennef/ Verein Altenhilfe Hennef e.V.
Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef
 (02242) 914467
[email protected]
www.seniorenbuero-hennef.de
➩➩ Seniorenbüro AKTIV in Windeck e. V.
Dreifelder Kirchweg 1
51570 Windeck-Dattenfeld
 (02292) 922308
[email protected]
www.seniorenbuero-windeck.de
1.1 Freizeit und Begegnung
Gerade im Alter ist der Kontakt zu anderen Menschen sehr wichtig. Um aktiv am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen zu können, bieten Ihnen die folgenden Freizeitangebote und Begegnungsstätten viele Möglichkeiten.
Seniorenbüros: Seniorenbüros sind regionale Anlaufstellen für
ältere Menschen und ihre Angehörigen, die Information und Beratung zu Möglichkeiten der
Lebensgestaltung, Freizeit, Hilfen, Unterstützungsangebote, etc. suchen. Daneben sind sie
ein wichtiger Bestandteil in der regionalen Seniorenarbeit bei der Vernetzung mit Kommunen,
Verbänden, Vereinen und Bildungsträgern. Die
Seniorenbüros beraten, vermitteln und begleiten
freiwillig Engagierte, sind beteiligt an generationsübergreifenden Aktivitäten und bieten Angebote für Senioren an.
Begegnungsstätten
Begegnungsstätten bieten älteren Menschen die
Möglichkeit des geselligen Beisammenseins und
kulturellen Erlebens. Die Angebote sind zumeist
breit gefächert und Eigeninitiative ist willkommen. Kaffeeklatsch, Kartenspiel und SeniorenCafé haben dort genauso ihren Platz, wie beispielsweise Computer-, Sport- und Kulturprojekte.
Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es vielfältige Begegnungsstätten-Angebote, deren Aufzählung den
Rahmen dieser Broschüre sprengen würde. Wir
empfehlen, sich z.B. über die Städte und Gemeinden, Wohlfahrtsverbände (siehe unter 3.1
auf Seite 30), Kirchengemeinden, Sozialverbände (siehe unter 3.5 auf Seite 37), Seniorenzentren und Generationenhäuser etc. zu informieren. Des weiteren finden Sie unter:
www.rhein-sieg.pflege.net
die Anschriften von Begegnungsstätten, Seniorenclubs und Seniorentreffs im Kreisgebiet.
13
1. Aktives Alter
Einige Beispiele für Begegnungsstätten im
Rhein-Sieg-Kreis:
➩➩ Begegnungsstätte „Aktiv CLUB 55+“
Markt 1, 53757 St. Augustin
 (02241) 243-340
➩➩ Begegnungsstätte Troisdorf
Kath. Kirchengemeinde St. Hippolytus
Pfarrer-Kenntemich-Platz 25
53840 Troisdorf (Mitte)
 (02241) 76113
➩➩ Mehrgenerationenhaus Haus International
Nahestraße 61 + 63, 53840 Troisdorf
 (02241) 804654
➩➩ Kath. Kirchengemeinde Widdig
Römerstraße 63, 53332 Bornheim-Widdig
 (02236) 923210
ZWAR Gruppen
ZWAR-Gruppen (zwischen Alter und Ruhestand)
sind soziale Netzwerke lebenserfahrener Menschen, die selbst bestimmt und organisiert dem
Ziel dienen, die Übergangssituation zwischen Erwerbs- oder Familienarbeit und Ruhestand mit
neuen sozialen Kontakten und sinnhaften Tätigkeiten zu füllen.
Jeder Einzelne kann seine Ideen und Wünsche
einbringen, um seinem Bedürfnis nach Neuorientierung näher zu kommen. Hierbei entsteht
durch eigenes gesellschaftliches Engagement
ein Gewinn an Freude, Anerkennung, Wertschätzung und dem Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun.
Im Rhein-Sieg-Kreis haben sich inzwischen die
drei nebenstehenden ZWAR-Gruppen gebildet.
➩➩ ZWAR-Gruppe Hennef
Stadt Hennef
Amt für Soziale Angelegenheiten
Frau Bigge
 (02242) 888130
[email protected], www.hennef.de
➩➩ ZWAR-Gruppe Lohmar
Seniorenbegegnungsstätte Villa Friedlinde
Bachstraße 12, 53797 Lohmar
 (02246) 301630
[email protected]
www.senioren-in-lohmar.de
➩➩ ZWAR-Gruppe Rheinbach
Kontakt: [email protected]
www.zwar-rheinbach.de
Nähere Informationen erhalten
Sie auch bei der:
➩➩ ZWAR-Zentralstelle NRW
Steinhammerstraße 3, 44379 Dortmund
 (0231) 9613170
[email protected], www.zwar.org
14
1. Aktives Alter
men des Projektes „bewegt leben - mehr vom
Leben“ Maßnahmen und Angebote, die nachhaltig die Gesundheit und das Wohlbefinden älterer Menschen fördern. Das Projekt ist eine Aktion des Bundesministeriums für gesundheitliche Aufklärung und dient dazu, Zugangswege zu
eröffnen und Barrieren abzubauen. Ziel ist es,
Menschen ab 60 zu motivieren, durch passende
Bewegungs- und Ernährungsangebote mehr für
das eigene Wohlbefinden zu tun.
Weitere Informationen erteilen:
Seniorensport
Für das Wohlbefinden eines Menschen ist körperliche Bewegung von zentraler Bedeutung.
Sport trägt mit dazu bei, gesundheitliche Beschwerden zu verhindern bzw. zu lindern und
schafft Lebensfreude und Energie.
Ob Wandern, Walken, Gymnastik, Schwimmen, Radfahren und/oder Entspannungstechniken: jede Bewegung und Aktivität tut Körper
und Seele gut. Dass hierbei nicht Rekorde und
Höchstleistungen, sondern Spaß an der Bewegung, die Abwechslung und die Geselligkeit im
Vordergrund stehen, versteht sich von selbst.
Es gibt im Kreisgebiet ein vielfältiges Angebot
an Sportgruppen für Menschen ab 50. Der KreisSportBund hat eine Broschüre „Aktiv und gesund
älter werden“ mit einem großen Verzeichnis an
Sport- und Bewegungsangeboten von A–Z aufgelegt. Das Angebot erstreckt sich auch auf spezielle Gruppen z.B. von Menschen mit Bewegungseinschränkungen.
Auch der Verein zur Förderung der Gesundheit
im Rhein-Sieg-Kreis, kivi e.V., schafft im Rah-
➩➩ KreisSportBund Rhein-Sieg e.V.
Sport- und Gesundheitszentrum
Wilhelmstraße 66, 53721 Siegburg
 (02241) 69060
[email protected]
www.ksb-rhein-sieg.de
➩➩ kivi e.V.
Kreisverwaltung Siegburg
Raum B.301 und B.303
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
 (02241) 1485306
[email protected], www.bewegtleben.net
15
1. Aktives Alter
Seniorentanz
Seniorentanz ist lebhaft, abwechslungsreich,
fröhlich, gemeinschaftsfördernd und gesund für
Körper, Seele und Geist. Jeder, der Freude hat
an rhythmischer Bewegung und gerne tanzt, ist
aufgefordert, mitzumachen. Tanzen ist Gesundheitsvorsorge, die Spaß macht.
Neben den Angeboten in Tanzschulen, Begegnungsstätten und Kirchenkreisen gibt es im
Rhein-Sieg-Kreis viele Vereine, die Tanzgruppen speziell für die Altersgruppe 50 + anbieten.
Nähere Informationen erhalten Sie beim:
➩➩ KreisSportBund Rhein-Sieg e.V.
Sport- und Gesundheitszentrum
Wilhelmstraße 66, 53721 Siegburg
 (02241) 69060
[email protected]
www.ksb-rhein-sieg.de
Seniorenreisen
Für besonders fitte Senioren bietet das Bildungswerk des LandesSportBundes NRW Sportreisen
für die Generation 55+ an.
Nähere Informationen erhalten Sie beim:
➩➩ Bildungswerk des Landessportbundes NRW
Friedrich-Alfred-Straße 25, 47055 Duisburg
[email protected]
www.lsb-nrw.de/lsb-nrw/angebote/
reisen-mit-dem-lsb
Für diejenigen, die einfach den gewohnten Alltag
für eine Weile hinter sich lassen und wegfahren möchten, bieten neben Reisebüros und kom-
merziellen Reiseveranstaltern auch Wohlfahrtsverbände (siehe unter 3.4 auf Seite 36), Kirchengemeinden und Sozialverbände (siehe unter 3.5 auf Seite 37) spezielle Reisen und Tagesausflüge für Senioren an.
Auch wenn Sie sich nicht mehr richtig „fit“ fühlen oder auf die Hilfe anderer angewiesen sind,
müssen Sie auf die Teilnahme nicht verzichten!
In der Regel wird dabei ein umfangreicher Service geboten, der in besonderem Maße auf die
Wünsche und Bedürfnisse Älterer abgestimmt
ist. Während der Reisezeit stehen meist ehrenamtliche Helferinnen und Helfer als Ansprechpartner zur Verfügung.
Chor
Dem Chorverband Bonn-Rhein-Sieg gehören
derzeit 68 Vereine mit einer Gesamtzahl von
rund 2.200 Mitgliedern an.
Der Chorverband hat die Aufgabe, zusammen
mit den Einzelchören den Chorgesang in seiner vielfältigen Ausdrucksform zu fördern und
zu verbreiten.
Er bietet Seminarangebote zur Stimmbildung,
zur Chorleiterschulung, zur Nachwuchsförderung und hilft bei sämtlichen Anliegen rund um
den Chor. Hier erhalten Sie auch Informationen
zu Chören in Ihrer Nähe.
➩➩ Chorverband Bonn-Rhein-Sieg e.V.
Annegret Günther
Cäsariusstraße 13, 53173 Bonn
 (0228) 351729
[email protected]
www.saengerkreis-bonn.de
16
1. Aktives Alter
1.2 Kulturelle Angebote
Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es ein vielfältiges kulturelles Angebot:
Büchereien
Die einzelnen Büchereien im Rhein-Sieg-Kreis
können Sie über die Städte und Gemeinden
(siehe unter 3.1 auf Seite 30) erfragen.
Theater, Museen, Ausstellungen, Kinos, Lesungen und sonstige Veranstaltungen. Über die
Städte und Gemeinden (siehe unter 3.1 auf
Seite 30) können Sie Näheres dazu erfragen.
Theater
In manchen Orten existieren noch nostalgische,
an frühere Zeiten erinnernde Theater, wie z.B.
das „Theater am Park“ in Eitorf oder das „KurTheater“ in Hennef.
➩➩ Kur-Theater Hennef
Königstraße 19a, 53773 Hennef
 (02242) 866727
[email protected]
www.kurtheaterhennef.de
➩➩ Theater am Park
Brückenstraße, 53783 Eitorf
 (02243) 89185
Auch haben sich sogenannte Hobbybühnen oder
„Senioren-Theatergruppen“, wie z.B. in Windeck
oder Sankt Augustin, im Kreisgebiet gegründet.
➩➩ Hobbybühne Hurst
Auf´m Schlingel 13, 51570 Windeck
 (02292) 951074
➩➩ Theatergruppe Windeck e.V.
www.theatergruppe-windeck.de
➩➩ Seniorentheater
Die Bühnengeister Sankt Augustin
www.buehnengeister.de
Inzwischen gibt es Büchereien mit speziellen Angeboten für Senioren, wie Sonderführungen mit
Medienvorstellungen, Hörbücher, Großdruckbücher, Spiele, Mobiler Bücherkoffer, Zeitschriften
und Sachliteratur rund ums Thema „Alter“, wie
z.B. in Alfter und Lohmar. Weitere solche Büchereiangebote im Kreisgebiet finden Sie auf:
http://rhein-sieg.pflege.net
unter „Seniorenangebote“.
➩➩ Öffentliche Bücherei „St. Matthäus“
Hertersplatz 14, 53347 Alfter
 (02222) 935360
www.buecherei-alfter.de
➩➩ Stadtbücherei Lohmar
Villa Therese
Hauptstraße 83, 53797 Lohmar
 (02246) 15-500
www.lohmar.de
17
Hallo liebe Seniorinnen und Senioren,
NA C H T
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53721 Siegburg
Tel. 02241 52543
Fax 02241 56453
Sie möchten gerne lernen, mit einem Computer
umzugehen oder im Internet zu surfen oder zu
chatten?
Sie haben Berührungsängste? Sie meinen zu alt
zu sein?
Gibt es nicht!!
Ich helfe Ihnen beim Start der Computer- und
Internet-Anwendungen nach Ihren Wünschen und
komme auch gerne zu Ihnen nach Hause! Auch
beim Kauf eines PC und der Installation sowie bei
Problemen eines bereits vorhandenen PC stehe
ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Nur Mut! Ein Anruf zur Terminvereinbarung
genügt!
[email protected]
www.hoertechnik-ewering.com
Comp-I-S Computer- & Internet-Service
Renate Ballensiefen
Hohenzollernstraße 5 · 53721 Siegburg
Tel.: 02241/958330 · Fax: 02241/958331
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.comp-i-s.de
18
1. Aktives Alter
1.3 Bildung und Weiterbildung
Bildung ist ein menschliches und soziales Bedürfnis und ermöglicht kulturelle Teilhabe in der
Gemeinschaft sowie gesellschaftliche Emanzipation.
Durch Bildung werden Energien freigesetzt, Kontakte ermöglicht und das Selbstbewusstsein gestärkt.
Die Bildungsträger leisten einen Beitrag zur Entwicklung der Kultur des lebenslangen Lernens
und zur Stärkung der Bedeutung von Bildung in
der Gesellschaft.
Volkshochschulen
Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es insgesamt 5 Volkshochschulen (VHS); davon befinden sich zwei im
linksrheinischen und drei im rechtsrheinischen
Kreisgebiet.
Das Angebot der VHS deckt unter anderem die
Bereiche Politik, Gesellschaft, Umwelt, Kultur,
Gestalten, Gesundheitsbildung, Essen und Trinken, Sprachen, Arbeit und Beruf, EDV und Internet ab und ist für jeden Bürger zugänglich.
Das Kursangebot berücksichtigt unterschiedliche Vorbildungen und Lernerfahrungen und bietet auch finanzschwachen Bürgern den Zugang
zu Bildung durch Ermäßigungen für bestimmte
Personengruppen. Nähere Informationen erhalten Sie bei den VHS im Rhein-Sieg-Kreis.
Die Seminarhefte erscheinen in der Regel zweimal jährlich und liegen in allen öffentlich zugängigen Gebäuden (z.B. Städten/Gemeinden, Banken, Sparkassen, Ärzten und Apotheken) aus.
Volkshochschulen rechtsrheinisch:
➩➩ VHS Rhein-Sieg
Ringstraße 24, 53721 Siegburg
 (02241) 30970
[email protected]
www.vhs-rhein-sieg.de
(mit Standorten in Eitorf, Hennef,
Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid,
Ruppichteroth, Sankt Augustin, Siegburg
und Windeck)
➩➩ VHS Troisdorf/Niederkassel
Kölner Straße 2, 53840 Troisdorf
 (02241) 87440
[email protected]
www.vhs-troisdorf.de
➩➩ VHS Siebengebirge
Dollendorfer Straße 39
53639 Königswinter-Oberpleis
 (02244) 889255 und 899263
[email protected]
www.vhs-koenigswinter.de
(mit Standorten in Königswinter und
Bad Honnef)
Volkshochschulen linksrheinisch:
➩➩ VHS Bornheim/Alfter
Stadt Bornheim
GB 10.2 Volkshochschule Bornheim/Alfter
Alter Weiher 2, 53332 Bornheim
 (02222) 945460
[email protected]
www.vhs-bornheim-alfter.de
➩➩ VHS Rheinbach, Meckenheim,
Swisttal, Wachtberg
Schweigelstraße 21, 53359 Rheinbach
 (02226) 921920 oder 921921
www.vhs-rheinbach.de
19
Computerschule Kronenberg
Wollten Sie Ihrem Enkel schon
lange mal eine E-Mail schreiben?
Wir bieten u.a. auch Kurse für Senioren!
Mühlenstr. 26 · 53721 Sieg
Telefon 02241 - 2533800
www.computerschule-siegburg.de
20
1. Aktives Alter
Bildungsträger
Fort- und Weiterbildung bieten auch die Bildungswerke der Kirchen, Vereine (z.B. Sportvereine), Kammern, Gewerkschaften sowie private Bildungseinrichtungen an. Darüber hinaus
finden Sie Bildungsangebote auch im Internet
oder in der Tagespresse.
Nachfolgend erhalten Sie einige Kontaktdaten:
➩➩ Kath. Bildungswerk im Rhein-Sieg-Kreis
Kasernenstraße 60, 53111 Bonn
 (0228) 429790
[email protected]
www.erzbistum-koeln.de
Seniorenstudium
Einige Universitäten schaffen für ältere Erwachsene ohne Hochschulzugangsberechtigung im
Rahmen eines wissenschaftlichen Weiterbildungsstudiums die Möglichkeit, an Vorlesungen und Lehrveranstaltungen teilzunehmen.
Dieses so genannte „Gasthörerstudium“ ermöglicht zusätzlich noch die Teilnahme an Arbeitskreisen und Projektgruppen sowie die Nutzung
der Institutsbibliotheken. Gasthörer können jedoch nicht an Prüfungen teilnehmen. Die Zulassung als Gasthörer ist unabhängig vom Alter und
Schulabschluss; der Gasthörerbeitrag beträgt
pro Semester ca. 100,– €. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Universitäten.
➩➩ Evang. Erwachsenenbildung
im Kirchenkreis An Sieg und Rhein
Zeughausstraße 7–9, 53721 Siegburg
 (02241) 549449
[email protected]
www.evangelische-erwachsenenbildung.de
➩➩ Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Grantham Allee 20, 53757 Sankt Augustin
Räume E 044 - E 048
 (02241) 865-0
[email protected]
www.fh-bonn-rhein-sieg.de
Computerkurse
Neben den Volkshochschulen bieten Wohlfahrtsverbände (siehe unter 3.4 auf Seite 36), Sozialverbände (siehe unter 3.5 auf Seite 37)
oder auch kirchliche Bildungsträger Computerkurse, teilweise speziell für Senioren an. Manchmal gibt es auch Angebote über die Seniorenbüros (siehe unter 1.1 auf Seite 12).
➩➩ Rhein. Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Abt. 1.3 - Studentensekretariat Meinhard Heinze-Haus
Poppelsdorfer Allee 49, 53115 Bonn
 (0228) 730 E-Mail-Adressen erfragen Sie
bitte telefonisch oder elektronisch:
www3.uni-bonn.de
Eigens auf Senioren ausgerichtete Computerkurse werden vielfach auch über das Branchenbuch „Gelbe Seiten“ oder das Internet angeboten. Hierbei handelt es sich häufig um PC-Trainer, die Schulungsräume zur Verfügung stellen
oder auch bei Interessenten zu Hause am eigenen PC Privatkurse vorsehen.
Universität zu Köln
Koordinierungsstelle
Wissenschaft + Öffentlichkeit
Gasthörer- und Seniorenstudium
Kerpener Straße 15, 50931 Köln
 (0221) 4706298
[email protected]
www.koost.uni-koeln.de
1. Aktives Alter
21
➩➩ Universität Siegen
Studierendensekretariat - Frau Graf
Herrengarten 3, 57072 Siegen
 (0271) 7404942
[email protected]
www.uni.siegen.de
takt zu Ihrer Stadt oder Gemeinde (siehe unter
3.1 auf Seite 30), dem Seniorenbüro in Ihrer
Nähe (siehe unter 1.1 auf Seite 12), der Freiwilligenagentur oder Wohlfahrtsverbänden auf.
1.4 Engagement und Ehrenamt
Freiwilligenagentur und Aktivbörsen
Freiwilligenagenturen und Aktivbörsen sind Anlaufstellen, bei denen Sie ganz konkrete Informationen über Engagementmöglichkeiten bekommen können. Sie vermitteln Interessierten
Adressen und geben einen Überblick, wer vor Ort
wo oder wofür gerade gebraucht wird.
Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe – die unterschiedlichsten Begriffe beschreiben die verschiedenen Möglichkeiten, wie sich Bürger in Vereinen, Verbänden, Stiftungen und Initiativen individuell durch
freiwillige Tätigkeiten einbringen können.
Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden ohne ehrenamtliche Helfer kaum
mehr existieren. Neben Betreuung von Kindern,
Kranken und alten Menschen zählen u.a. auch
die Mitarbeit in Hilfsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, als Hausaufgabenhilfen in Schulen,
im Natur- und Umweltschutz, in Behinderten-,
Sport- und Kultureinrichtungen dazu.
Gerade nach dem aktiven Berufsleben möchten
viele Senioren nicht „ruhen“, sondern haben das
Bedürfnis nach gesellschaftlicher Mitgestaltung,
sozialen Kontakten und Einbindung.
Die Ableistung eines Jahres im Rahmen des
„Bundesfreiwilligendienstes“ durch Senioren ist
ebenso möglich, wie die kurzzeitige Mithilfe an
einem Projekt oder ein Einsatz mit flexibler Zeit­
intensität.
Wenn Sie sich engagieren möchten oder Informationen zu neuen Aufgaben und Möglichkeiten
der Betätigung suchen, nehmen Sie bitte Kon-
Die vom Rhein-Sieg-Kreis geförderte Freiwilligenagentur ist eine Initiative der Diakonie. Sie
vermittelt zwischen Freiwilligen, Ehrenamtlichen
und sozialen Einrichtungen und Initiativen.
Bei der Freiwilligen-Agentur des Diakonischen
Werkes an Sieg und Rhein sind weit über 300
Vereine, Verbände und Organisationen aus den
unterschiedlichsten Bereichen registriert. Besuchsdienste in Altenheimen, Hausaufgabenbetreuung bei Grundschülern, Unterstützung in
Büchereien, Spaziergänge mit Tierheimhunden,
Mitarbeit in Seniorencafés warten auf Interessenten. Hier dürfte für jeden etwas dabei sein!
Von Siegburg aus ist ein Netz von Kontaktstellen
in den Rathäusern des Rhein-Sieg-Kreises aufgebaut worden, in denen Ehrenamtliche beraten und vermitteln oder Projekte koordinieren.
Es bestehen zudem enge Kooperationen mit Vermittlungsstellen in städtischer Trägerschaft: Aktivbörsen, die ebenso die vielfältigen Möglichkeiten ehrenamtlicher Betätigungen aufzeigen und
bei der Auswahl helfen. →
22
1. Aktives Alter
Auch hier dürfen Sie eine neutrale, auf Ihre persönlichen Interessen eingehende Beratung erwarten.
Projekte im Rhein-Sieg-Kreis
Besonders gelungene Projekte im Rhein-SiegKreis werden nachfolgend kurz vorgestellt:
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Projekt „Patengroßeltern“
In diesem Projekt der Freiwilligenagentur können
sich ältere Menschen ehrenamtlich als Paten­oma
oder Patenopa engagieren und einem Kind ein
bisschen Zeit und Aufmerksamkeit schenken.
➩➩ Diakonie - Freiwilligen-Agentur des RSK
Kleiberg 1b, 53721 Siegburg
Frau Binte-Wingen
 (02241) 1462871
www.tu-was-ehrenamtlich.de
Mo – Fr 9:00– 13:00 Uhr und Vereinbarung
➩➩ Diakonie - Freiwilligen-Agentur RSK
Kleiberg 1b, 53721 Siegburg
Frau Binte-Wingen
 (02241) 462871
www.tu-was-ehrenamtlich.de
Mo – Fr 9:00–13:00 Uhr und Vereinbarung
➩➩ Aktivbörse Stadt St. Augustin
Markt 1, 53757 Sankt Augustin
Herr Sievers
 (02241) 243-265
www.sankt-augustin.de
Sprechzeiten 8:30 –12:00 Uhr, sowie durch
ehrenamtliche Mitarbeiterinnen montags,
mittwochs, donnerstags 15:00–17:00 Uhr.
Projekt „Lesepaten“
In diesem Projekt werden Lesepaten vermittelt, die in Kindergärten oder anderen Einrichtungen ehrenamtlich Kindergeschichten vorlesen, um bei den Kleinen das Interesse für Bücher zu wecken.
➩➩ Kinder- und Jugendstiftung Hennef
Vorstandsvorsitzender Dr. Thiele
Deichstr. 16, 53773 Hennef
 (02242) 9090800
[email protected], www.kiju-hennef.de
Projekt „Ehrenamtliche Familienbegleiter“
Familien können zusätzliche Unterstützung auf
ehrenamtlicher Basis erhalten, wie zum Beispiel
die Hausaufgabenbetreuung, eine Einkaufshilfe
oder auch die Beaufsichtigung der Kinder.
Hier ist vieles denkbar und hängt konkret vom
individuellen Bedarf ab.
Die ehrenamtlichen Familienbegleiter erhalten
nach Abschluss einer Qualifizierungsmaßnahme
ein entsprechendes Zertifikat.
23
1. Aktives Alter
Ansprechpartner:
➩➩ Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche
und Eltern der Stadt Sankt Augustin
Frau Krause
Wehrfeldstraße 2, 53757 Sankt Augustin
 (02241) 28482
➩➩ Aktivbörse Sankt Augustin
Markt 1, 53757 Sankt Augustin
Herr Sievers
 (02241) 243-265
➩➩ Freiwilligen-Agentur
für den Rhein-Sieg-Kreis
Kleiberg 1b, 53721 Siegburg
 (02241) 1462871
Frau Binte-Wingen
www.tu-was-ehrenamtlich.de
Mo–Fr 9:00– 13:00 Uhr und Vereinbarung
Projekt „PfAu - Paten für Ausbildung“
Berufserfahrene, ehrenamtliche Begleiter unterstützen Schüler bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, motivieren und helfen bei der Vorbereitung auf die Ausbildungszeit.
➩➩ PfAu - Paten für Ausbildung
Projektleiterin:
Frau Kusserow
Markt 1, 53757 Sankt Augustin
 (02241) 243-333
[email protected]
„Senior Experten Service (SES)“:
Der SES ist eine Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit (als
eine gemeinnützige GmbH). Die Interessenten
mit langjähriger Berufserfahrung im In- und
Ausland werden als ehrenamtlich tätige SeniorExperten zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften eingesetzt.
Informationen erhalten Sie von:
➩➩ Senior Experten Service
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
für internationale Zusammenarbeit GmbH
Gemeinnützige Gesellschaft
Buschstraße 2, 53113 Bonn
 (0228) 26090-0
[email protected]
www.ses-bonn.de
1.5 Mobilität
„Mobil“ zu sein, ist Ausdruck von Lebensqualität und trägt dazu bei, den Alltag individuell gestalten zu können.
VRS Aktiv60Ticket
Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) bietet
Bürgern ab 60 ein „Aktiv60 Ticket“ an, welches
rund um die Uhr in den gewählten Städten und
Gemeinden genutzt werden kann. Das Ticket ist
in 5 Preisstufen erhältlich. Es ist auf eine andere
Person ab 60 Jahre übertragbar und kann online
über das Internet bestellt werden.
Montags bis freitags ab 19:00 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen berechtigt
das Ticket zusätzlich zur kostenlosen Mitnahme
einer Person über 14 Jahren und bis zu 3 Kindern von 6–14 Jahren und ermöglicht Fahrten
im erweiterten VRS-Netz.
Nähere Informationen erhalten Sie beim:
➩➩ Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
Glockengasse 37– 39, 50667 Köln
 (0221) 208080
[email protected]
www.vrsinfo.de
24
1. Aktives Alter
Mobilitätsservice der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn AG bietet Ihnen bei rechtzeitiger Voranmeldung Unterstützung bei der Reiseplanung, Reservierung, Ticketkauf sowie Ein-,
Um- oder Ausstiegshilfen an den Bahnhöfen an.
Nähere Informationen zum Anruf-Sammel-Taxi
und zum Taxi-Bus erteilt Ihnen die Stadt/Gemeinde an Ihrem Wohnort (s. Punkt 3.1) oder
der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) unter der
Hotline (01803) 504030.
Sie erreichen die Mobilitätsservicezentrale der
Deutschen Bahn unter:
➩➩  (0180) 5512512 6 (0180) 5159357
[email protected]
Buchung unter:
www.bahn.de/handicap
Eine Broschüre mit näheren Informationen
erhalten online unter:
www.vrsinfo.de/service/
anruflinien-ast-taxibus-etc
Anruf-Sammel-Taxi / Taxi-Bus
Anruf-Sammel-Taxen (AST) ergänzen oder ersetzen den Bus-Linienverkehr. Gefahren wird
nur bei Bedarf, das heißt mindestens 30 Minuten vor der Fahrt muss eine telefonische Anmeldung mit Angabe der gewünschten Abfahrthaltestelle (= Bushaltestelle) bei der örtlichen ASTZentrale erfolgen (eventuell benötigte Hilfestellungen und/oder das Mitführen eines Rollstuhls
müssen bei der Anmeldung genannt werden).
Von hier werden Sie bis vor die Haustür Ihres
jeweiligen Fahrtzieles gebracht, sofern dieses im
Verkehrsgebiet des AST-Angebotes liegt.
Neben dem AST wird auch der so genannte TaxiBus als Alternative auf schwach frequentierten
Strecken als Fahrtmöglichkeit angeboten. Ein
Taxi-Bus fährt wie ein normaler Bus auf dem Linienweg und bedient im Gegensatz zum AnrufSammel-Taxi nur die regulären Haltestellen.
Wichtigster Unterschied zum Linienbus: Er fährt
nur dann, wenn Bedarf besteht. Die entsprechenden Fahrten sind im Fahrplan mit einem
Symbol gekennzeichnet. Wie beim AST müssen
Sie Ihren Fahrtwunsch bis spätestens 30 Minuten vor Fahrtantritt telefonisch anmelden.
Fahrsicherheitstraining
Der TÜV Rheinland bietet in drei Fahrsicherheitszentren PKW-Trainingskurse für alle PkwFahrer an. Die Voraussetzung zur Teilnahme an
Fahrsicherheitstrainings ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die nächstgelegene Anlage
ist das Fahrsicherheitszentrum Köln/Bonn. Nähere Informationen sind erhältlich bei der:
➩➩ TÜV Rheinland Akademie GmbH
Eichenkamp, 53332 Bornheim
Gebührenfreie Info-Hotline:
 (0800) 8484006 6 (0800) 8484044
Anmeldungen zu den Trainingseinheiten sind
auch über das Internet möglich:
www.tuv.com/de/deutschland
unter:
Privatkunden>Führerschein und Fahrsicherheit
Der ADAC bietet auf verschiedenen Trainingsanlagen spezielle Trainingseinheiten für Senioren
an. Diese teilweise auch als „60+Training“ bezeichneten Kurse finden unter Anleitung erfahrener Trainer statt. Neben Verhalten und Grenzen eines Fahrzeugs beinhaltet das Training auch
das Erlernen des richtigen Umgangs mit Fahrzeugtechniken wie ABS und ESP. Darüber hinaus werden mit den Teilnehmern auch Möglich-
25
1. Aktives Alter
keiten zur Gefahrenbewältigung trainiert sowie
Techniken zum Ausgleich evtl. bestehender Einschränkungen beim Fahrzeuglenken.
Kontaktadressen der ADAC-Trainingsanlagen sowie Anmeldeinformationen erhalten Sie unter:
www.adac.de/fahrsicherheitstraining
Hilferufsystem an Tankstellen
Es gibt an den meisten Autobahntankstellen sowie bei einer Reihe von Tankstellen an Landstraßen oder in Städten das so genannte Dienst-RufSystem (DRS). Das DRS ist ein mobiles FunkRuf-System, das Autofahrern mit Behinderung
den Tankvorgang erleichtert. Mit einem Funksender in Größe eines Taschenrechners wird ein
Signal an die Tankstelle gesendet, die angefahren werden soll. Der Mitarbeiter der Tankstelle
sendet zur Bestätigung ein Signal zurück. Er ist
nun auf die besonderen Bedürfnisse des Kunden vorbereitet und kann den Autofahrer an der
Zapfsäule bedienen. Weitere Informationen sowie Listen von Tankstellen, die mit einem DRS
ausgestattet sind, erhalten Sie beim:
➩➩ Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS)
„eGovernment-Strategie Teilhabe“
Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin
 (030) 18527-0 6 (030) 18527-1830
[email protected]
www.einfach-teilhaben.de
INS MUSEUM
Für alle, die Ziele haben.
Gute Verbindungen sind eine Kunst,
die Bus und Bahn perfekt beherrschen.
Den Sender zur Nutzung des DRS-Systems
erhalten Sie bei der Firma:
➩➩ Junedis-IWN GmbH
Am Marktplatz 5, 82152 Planegg
 (089) 89546236 6 (089) 89546237
[email protected], www.junedis-iwn.de
www.vrsinfo.de
Die Schlaue Nummer (0 180 3) 50 40 30
(9 Cent/Min. aus dem Festnetz;
Mobilfunk max. 42 Cent/Min.)
26
2. Wohnen
2.1 Wohnberatung und
Wohnraumanpassung
So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben, das wünschen sich die meisten Menschen. Viele Wohnungen/Häuser werden jedoch
den Bedürfnissen des Alters nicht gerecht. Dabei kann schon das Anbringen eines Haltegriffes im Bad eine „kleine Maßnahme mit großer
Wirkung“ sein.
Bei der altersgemäßen bzw. behindertengerechten Umgestaltung der Wohnung können die Berater der Wohnberatungsagentur umfassende
Beratung und Begleitung bei notwendigen Umbaumaßnahmen anbieten.
Zum Tätigkeitsspektrum der Wohnberatung gehören die Beratung zu Hilfsmitteln, Ausstattungsveränderungen und Umbaumaßnahmen,
wie zum Beispiel Türverbreiterungen, barrierefreier Wohnungszugang, Badezimmerumbau mit
bodengleicher Dusche.
Die Wohnberatungsagentur gibt umfassende Hilfen, wie man sein Zuhause – auch vorausschauend planend – sicher, praktisch und bequem einrichten und/oder wie die persönliche Pflege erleichtert werden kann. Sie hilft bei der Klärung
möglicher finanzieller Zuschüsse und bei Antragstellungen. Die Aufgabe der Wohnberatung
wird im gesamten Rhein-Sieg-Kreis wahrgenommen von der:
➩➩ AWO Wohnberatung
Hopfengartenstr. 12, 53721 Siegburg
 (02241) 866857-12, -13, -14 oder -15
6 (02241) 866857-17
www.awo-bonn-rhein-sieg.de
unter: Angebote/Dienste>Alles zum Thema
„Wohnen“
2.2 Seniorengerechte Wohnungen
Als seniorengerecht gelten Wohnungen, die aufgrund ihrer Ausstattung, z.B. barrierefrei und/
oder rollstuhlgerecht, den Bedürfnissen der älteren Menschen Rechnung tragen. Sie ermöglichen so den Verbleib in der eigenen Wohnung
und ein weitgehend selbstständiges Leben.
Auskünfte über Seniorenwohnungen, die im
Rahmen des sozialen Wohnungsbaus erstellt
wurden und für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, erteilt Ihnen das Wohnungsamt Ihrer Stadt oder für die Gemeinden
im Rhein-Sieg-Kreis die:
➩➩ Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
Wohnungsbauförderung
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
 (02241) 13-2224
2.3 Betreutes Wohnen
Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es auch Seniorenwohnungen oder Seniorenwohnanlagen als so genanntes „Betreutes Wohnen“. Angeboten wird
„Betreutes Wohnen“ auch unter Bezeichnungen
wie „Wohnen mit Service“, „Seniorenwohnpark“
oder „Stift“, etc.
Bei Betreuten Wohnen wird versucht, die Vorteile des Lebens im eigenen Haushalt (Unabhängigkeit und Privatsphäre) mit den Vorteilen des
Lebens in einem gut ausgestatteten Heim (Angebot an Versorgungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen) zu kombinieren. Es gilt der Grundsatz so viel Selbständigkeit wie möglich, so viel
Hilfe wie nötig. Betreutes Wohnen zeichnet
sich durch zwei Merkmale aus: Zum einen sind
die Wohnungen alten- bzw. behindertengerecht
27
2. Wohnen
gestaltet, zum anderen werden bestimmte Serviceleistungen, wie zum Beispiel hauswirtschaftliche Leistungen, Mahlzeiten oder Freizeitaktivitäten angeboten.
Die Wohnungen können Sie mieten oder kaufen.
Je nachdem haben Sie die Möglichkeit, Wohngeld als Mieter oder Lastenzuschuss als Eigentümer zu beantragen. Beide Leistungen sind einkommensabhängig. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde
(siehe unter 3.1 auf Seite 30) stellen. In Einzelfällen kann Sozialhilfe bewilligt werden.
➜ Fragen Sie ggf. vor Abschluss des Mietvertrages bei Ihrem örtlichen Sozialamt nach.
Der Begriff des Betreuten Wohnens ist nicht definiert oder gesetzlich geregelt. Umso wichtiger ist
es, dass Sie sich genau über die verschiedenen
Angebote und Kosten informieren und sorgfältig vergleichen. Machen Sie sich am besten vor
Ihrer Suche nach einer geeigneten Wohnanlage
eine Aufstellung über Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche. Geeignete Checklisten finden Sie im Internet unter:
www.kuratorium-nrw.de
www.bagso.de
www.bmfsfj.de (im Bereich Service)
Informationen zu den Angeboten des „Betreuten Wohnens“ erhalten Sie bei der Pflegeberatung in den Sozialämtern der Städte und Gemeinden (siehe unter 3.1 auf Seite 30), bei
der Koordinierungsstelle Pflege im Kreissozialamt des Rhein-Sieg-Kreises (siehe unter 3.2
auf Seite 32) und in der Pflegedatenbank des
Rhein-Sieg-Kreises unter:
http://rhein-sieg.pflege.net
Betreuungsservice Rhein Sieg
Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit einer
• geistigen Behinderung
• psychischen Behinderung
• Suchterkrankung
im Rhein-Sieg-Kreis und für die
Städte Köln und Bonn
Unsere Fachkräfte gehen flexibel auf
Ihre Bedürfnisse ein!
Einfühlungsvermögen, Taktgefühl, Diskretion
und Vertrauen sind die Basis unserer Betreuung.
Telefon 02241 1683302
www.betreuungsservice-rhein-sieg.de
E-Mail: [email protected]
28
2. Wohnen
2.4 Neue Wohnformen
Der Markt der Versorgung von Senioren und
Pflegebedürftigen mit Wohnraum, Betreuung
und Pflege befindet sich in einer Phase der Veränderung. Durch den demographischen Wandel der Gesellschaft ist zu erwarten, dass neben
dem Ausbau bislang existierender Versorgungsstrukturen wie dem „Betreuten Wohnen“ und
dem klassischen „vollstationären Pflegeheim“
die Nachfrage nach weiteren Formen des Wohnens mit mehr oder weniger intensiv ausgeprägten Betreuungsleistungen stark zunehmen wird.
Primäres Ziel der neuen Wohnformen ist es, dem
individuellen Hilfe- und Betreuungsbedarf besser entsprechende und passgenauere Angebote
zur Verfügung zu stellen, um für die Betroffenen durch mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit eine höhere Lebens- und Wohnqualität zu erreichen. Die Gegebenheiten sind jedoch
immer anders und die Möglichkeiten vielfältig.
Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es bereits einzelne
Wohnprojekt-Initiativen und häufig Nachfragen
nach neuen alternativen Wohn- und Lebensformen, wie Mehrgenerationenwohnen, Seniorenwohngemeinschaften, etc.
Als Ansprechpartner für Interessierte stehen vor
Ort die Städte und Gemeinden (siehe unter 3.1
auf Seite 30) zur Verfügung.
Des Weiteren gibt die:
➩➩ Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
Kreissozialamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
 (02241) 13-3248
gerne Auskunft.
Das Kreissozialamt hält auch eine Informationsbroschüre zum Thema „Ambulant betreute
Wohngemeinschaften“ vor, die sich an Interessierte richtet, die eine solche Wohngemeinschaft
einrichten wollen.
Als Download im PDF-Format finden Sie die Broschüre auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises: www.rhein-sieg-kreis.de
(unter Servicebereiche > Soziales > Senioren)
Sie kann aber auch unter der vorgenannten Telefonnummer bestellt werden.
„Hier habe
ich Zeit für mich.”
Alles ist sehr viel besser geworden!
Alltagsmühsal? Nicht mit mir. Ich weiß mit meiner Zeit
einfach Besseres anzufangen! Meinen neuen Roman
fertigstellen beispielsweise – und meine zahlreichen
Bekanntschaften pflegen. Etwa liebe Freunde besuchen, ohne mich darum sorgen zu müssen, was in
meiner Abwesenheit in meiner Parterre-Wohnung so
alles geschehen könnte. Oder: Lade ich zu einem Fest
ein, kann ich mich darauf genauso freuen, wie meine
Gäste. In einem der hübschen Gesellschaftsräume
des Wohnstifts Beethoven lassen wir uns dann mit
erstklassigen Gourmet-Gerichten verwöhnen. Früher
musste ich dafür schwere Einkaufstaschen schleppen, stundenlang kochen und immer daran denken,
dass anschließend noch die Küche aufgeräumt werden muss. Heute erlebe ich eine bisher nie gekannte
„Ich genieße mein Leben jetzt genau
so, wie ich es mir immer gewünscht
habe: in einer großzügig geschnittenen,
komfortablen Drei-Zimmer-Wohnung
mit Küche und Balkon ... und mit dem
Verwöhn- Service eines erst klassigen
Hotels: Im Wohnstift Beethoven!
Hier verfüge ich über meine unantastbare Privatsphäre, Sicherheit und Service, niveauvolle Nachbarschaft, anspruchsvolle Freizeitangebote, ein sehr
gutes Restaurant, ein 31° C warmes Hallenbad. Auf Wunsch: Pflege/Betreuung,
rund um die Uhr; in meiner Wohnung
oder in unserem freundlichen
Pflegewohnbereich.“
„Mehr Zeit fürs Leben!“
Unser Videofilm bietet Ihnen
einen sehr guten ersten Eindruck
vom Leben im Wohnstift Beethoven.
Fordern Sie ihn telefonisch, per E-Mail
oder mit diesem Coupon per Post an.
Geselligkeit, in der ich mich ganz meinen lieben
Gästen widmen kann. Zumal ich im Wohnstift
Beethoven sofort neue Freundschaften geBitte rufen Sie mich an!
schlossen habe. Das ist hier sehr einfach, weil
Senden Sie mir bitte Ihre
sich fast alle Bewohner zum Mittagessen im
ausführliche Informationen:
Restaurant treffen. Friseur, Bank oder SuperProspekt
Video-DVD
markt – auch das findet sich hier alles unter
einem Dach. Und im Wellnessbereich kann
ich für mein körperliches, beim breitgeVorname/Name
fächterten Kulturprogramm für mein
geistiges und in der Kapelle für mein
Straße/Hausnummer,
PLZ/Wohnort
seelisches Wohl sorgen.
Ich bin wirklich froh, mich rechtzeiVorwahl/Telefonnummer
E-Mail
tig für das Wohnstift Beethoven und
damit für mehr Zeit und LebensWohnstift Beethoven, Siefenfeldchen 39, 53332 Bornheim
qualität entschieden zu haben.
Telefon: 0 22 22 - 73 512, www.wohnstift-beethoven.de
30
3. Beratung und Information
3.1 Städte und Gemeinden
Viele ältere Mitbürger meiden oft den Kontakt
zum Sozialamt ihrer Stadt oder Gemeinde.
Dabei bieten die dort tätigen Mitarbeiter umfassende Beratung für ältere Bürger an und sind
Ansprechpartner für eine Vielzahl von Sozialleistungen, auf die sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben.
➜ Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Hilfen finden Sie unter Punkt 8 ab Seite 90.
Insbesondere erhalten ältere Bürger hier auch
Beratung zu den Leistungsangeboten im Bereich
der Pflege, der Haushaltsunterstützung, Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und des ehrenamtlichen Engagements. Fragen Sie in Ihrer Stadt und Gemeinde nach dem zuständigen
Pflege- oder Seniorenberater.
Anschriften der Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis:
Stadt / Gemeinde
Anschrift
Straße
Telefon
Gemeinde Alfter
53347 Alfter
Am Rathaus 7
(0228) 6484-0
Stadt Bad Honnef
53604 Bad Honnef
Rathausplatz 1
(02224) 184-0
Stadt Bornheim
53332 Bornheim
Rathausstraße 2
(02222) 945-0
Gemeinde Eitorf
53783 Eitorf
Markt 1
(02243) 89-0
Stadt Hennef
53773 Hennef
Frankfurter Str. 97
(02242) 888-0
Stadt Königswinter
53639 Königswinter
Drachenfelsstraße 9
(02244) 889-0
Stadt Lohmar
53797 Lohmar
Hauptstraße 27–29
(02246) 15-0
Stadt Meckenheim
53340 Meckenheim
Bahnhofstraße 25
(02225) 917-0
Gemeinde Much
53804 Much
Hauptstraße 57
(02245) 68-0
Gemeinde NeunkirchenSeelscheid
53819 NeunkirchenSeelscheid
Hauptstraße 78
(02247) 303-0
Stadt Niederkassel
53859 Niederkassel
Rathausstraße 23
(02208) 9466-0
Stadt Rheinbach
53359 Rheinbach
Schweigelstraße 23
(02226) 917-0
Gemeinde Ruppichteroth
53809 Ruppichteroth
Rathausstraße18
(02295) 49-0
Stadt Sankt Augustin
53757 Sankt Augustin
Markt 1
(02241) 243-0
Stadt Siegburg
53721 Siegburg
Nogenter Platz
(02241) 102-0
Gemeinde Swisttal
53913 Swisttal
Rathausstraße 115
(02255) 309-0
Stadt Troisdorf
53844 Troisdorf
Kölner Straße 176
(02241) 900-0
Gemeinde Wachtberg
53343 Wachtberg-Berkum
Rathausstraße 34
(0228) 9544-0
Gemeinde Windeck
51570 Windeck-Rosbach
Rathausstraße 12
(02292) 601-0
31
31
Pflegeheim Haus Tusculum GmbH
Zum Tusculum 11 | 53809 Ruppichteroth
Telefon: 02247 - 301-0
Kurhaus Wohnresidenzen GmbH
Kurhausstraße 27 | 53773 Hennef
Telefon: 02242 - 88 06-0
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fit man ist. Also haben wir ein Pflegekonzept entwickelt, das die kleinen und die
großen Dinge des Älterwerdens im Blick hat. In Ein- und Zweibettzimmern. In
modernen Appartements. Mit genügend Raum für Aktivität und Ruhe. Mitten
in der Natur. Besuchen Sie uns. Im Kurhaus am Park. Im Haus Tusculum.
Wir freuen uns auf Sie.
32
3. Beratung und Information
3.2 Wichtige Anlaufstellen
bei der Kreisverwaltung
Das Kreissozialamt
Der Rhein-Sieg-Kreis hat als örtlicher Träger der
Sozialhilfe eine Vielzahl von Leistungen nach
dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches –
aufgrund der „kurzen Wege“ für Hilfesuchende
– auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen und nimmt selbst nur bestimmte
sozialhilferechtliche Aufgaben wahr. Das Sozialamt bei der Kreisverwaltung des Rhein-SiegKreises ist z.B. Ihr Ansprechpartner, wenn Sie
oder ein Angehöriger in eine stationäre Pflegeeinrichtung umzieht oder wenn Leistungen der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Anspruch genommen werden sollen.
➜ Nähere Informationen zu den Ansprechpartnern entnehmen Sie bitte dem Kapitel 8
(unter 8.3, 8.8 auf den Seiten 91/93).
Bei der Koordinierungsstelle Pflege erhalten Sie
kostenlos und trägerneutral u.a. umfassende
Informationen über das Angebot im Bereich
des „Service Wohnens“, über ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen,
über Anbieter von Hausnotruf und Essen auf Rädern, über Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige sowie Angehörigengruppen. Sie erreichen die Koordinierungsstelle Pflege in der:
➩➩ Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
Kreissozialamt
Kaiser Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
 (02241) 13-2379 und 13-3248
➜ Alle Informationen sind auch im Internet
unter: http://rhein-sieg.pflege.net abrufbar.
Heimaufsicht
Die Heimaufsicht versteht sich als Service- Büro
für alle Bewohner, die in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe im Rhein-Sieg-Kreis leben. Die Heimaufsicht kümmert sich darum, dass ihre Interessen und Bedürfnisse in der neuen Umgebung in
der Einrichtung gewahrt werden, sie informiert
über die Rechte als Bewohner und berät in allen Fragen des Heimrechtes. Sie erreichen die
Heimaufsicht in der:
➩➩ Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
Kreissozialamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
 (02241) 13-2378
Betreuungsstelle
Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle sind die Ansprechpartner für die Bürger des Rhein-SiegKreises in allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz. Nach diesem Gesetz haben Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, (auch Altersverwirrtheit)
ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht
selbst erledigen können, Anspruch auf einen
rechtlichen Betreuer.
Den Antrag auf gesetzliche Betreuung kann der
Betroffene selbst oder auch ein Dritter beim zuständigen Betreuungsgericht stellen.
Die Betreuungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises
versteht sich als Bindeglied zwischen den Betreuten und den beteiligten Behörden und Insti­
tutionen, wie den Betreuungsgerichten in Siegburg, Rheinbach, Bonn, Königswinter und Waldbröl, den im Rhein-Sieg-Kreis ansässigen Betreuungsvereinen (siehe unter 3.12 auf S. 47)
33
33
3. Beratung und Information
sowie den Berufsbetreuern und den ehrenamtlichen Betreuern. Sie unterstützt die Betroffenen,
deren Angehörige und die Betreuer und berät
über Möglichkeiten der „rechtzeitigen Vorsorge“
(siehe unter 3.11 auf Seite 46), um eine Betreuung zu vermeiden.
Zur weitergehenden Aufklärung und Beratung
gibt die Betreuungsstelle eine Informationsmappe unter dem Titel „Rechtzeitig Vorsorge
treffen“ heraus. In der Informationsmappe werden die verschiedenen Regelungsmöglichkeiten
ausführlich erklärt und mit anschaulichen Beispielen erläutert. Sie erhalten die Informationsmappe kostenlos bei der Betreuungsstelle des
Rhein-Sieg-Kreises. Sie kann auch per E-Mail
angefordert werden.
➩➩ Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
– Betreuungsstelle Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
 (02241) 13-2288
[email protected]
Außerdem bietet die Betreuungsstelle Informationsveranstaltungen für alle Bürger zu Vorsorge
und Betreuungsfragen an. Diese Veranstaltungen sind kostenlos und für alle interessierten
Personen offen. Die Termine finden Sie auf der
Homepage des Rhein-Sieg-Kreises www.rheinsieg-kreis.de (Stichwort „Betreuungsstelle“).
Dort finden Sie auch noch weitere Informationen zum Thema und können verschiedene Formulare herunterladen. Über die Internetseite
des Bundesministeriums der Justiz besteht die
Möglichkeit, auch Musterformulare für Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten in
türkischer und russischer Sprache herunter zu
laden. Downloadadresse:
www.bmj.de
Kreisgesundheitsamt
Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises
versteht sich als multiprofessioneller Partner für
die ca. 600.000 Bürger des Kreises. Es bietet ein
breites Spektrum rund um das Thema Gesundheit. Dabei fallen den verschiedenen Diensten
des Gesundheitsamtes wichtige Aufgaben zu.
Unter anderem ist das Gesundheitsamt für die
Koordinierung der unterschiedlichen Leistungen
und Aufgaben der an der gesundheitlichen Versorgung beteiligten Einrichtungen und Institutionen im Rhein-Sieg-Kreis zuständig. Sie erreichen das Kreisgesundheitsamt in der:
➩➩ Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
Gesundheitsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
 (02241) 13-3535
34
3. Beratung und Information
Das Versorgungsamt
Wer durch gesundheitliche Schäden dauerhaft
beeinträchtigt ist, hat die Möglichkeit, beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis
zu beantragen.
Der Ausweis wird ausgestellt, wenn der Grad
der Behinderung mindestens 50% beträgt und
enthält Angaben über die Eigenschaft als behinderter Mensch, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale, so genannte Merkzeichen.
G
= erhebliche Gehbehinderung
aG
= außergewöhnliche Gehbehinderung
Bl
= Blindheit
Gl
= Gehörlos
B
= Begleitung
H
= Hilflosigkeit
RF
= Befreiung von der
Rundfunkgebührenpflicht
Der Ausweis räumt schwer behinderten Menschen eine Reihe von Vergünstigungen ein, wie
z.B. die unentgeltliche bzw. verbilligte Beförderung im Personennahverkehr, steuerrechtliche
Vergünstigungen, höheres Wohngeld und andere Vergünstigungen.
Beantragen können Sie den
Schwerbehindertenausweis bei der:
➩➩ Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
Versorgungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
 (02241) 13-3366 6 13-3210
[email protected]
Antragsvordrucke erhalten Sie auch bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden (Anschriften siehe unter 3.1 auf Seite 30) oder direkt
im Internet unter:
http://bis.rhein-sieg-kreis.de
3.3 Interessenvertretungen
Wenn ältere Menschen sich an demokratischen
Entscheidungsprozessen beteiligen möchten,
werden häufig „Seniorenvertretungen“ zur
Wahrnehmung ihrer Interessen gebildet.
Seniorenvertretungen sind oft ehrenamtliche Interessenvertretungen für ältere Bürger. Sie beraten und begleiten die altenpolitische Entwicklung sowie allgemeine Angelegenheiten in der
Stadt oder Gemeinde.
Kommunale Seniorenvertretungen und
Seniorenbeauftragte
Die Seniorenbeauftragten der Städte und Gemeinden sind teilweise ehrenamtliche Mitarbeiter oder Bedienstete der Verwaltung, deren Aufgabengebiet die Thematik einschließt.
➜Kontakte können Sie über die jeweilige
Stadt- oder Gemeindeverwaltung
(siehe unter 3.1 auf Seite 30) herstellen.
Seniorenorganisationen
der politischen Parteien
In der Parteienlandschaft ist die Mitwirkung älterer Menschen unverzichtbar, um die zunehmende Rolle der Senioren in unserer Gesellschaft des demografischen Wandels zu gestalten und deren Maßstäbe politisch umzusetzen.
35
35
3. Beratung und Information
Weitere Informationen über die Fraktionen des
Kreistages und deren Ansprechpartner erhalten Sie bei den nachstehend aufgeführten Geschäftsstellen der vier im Kreistag vertretenen
Fraktionen.
www.ksk-koeln.de
➩➩ CDU-Kreistagsfraktion
Vorsitzender: Dieter Heuel
Geschäftsführerin: Brigitte Donie
Kreishaus
 (02241) 69777 oder 13-2954
6 (02241) 64225
[email protected]
➩➩ SPD-Kreistagsfraktion
Vorsitzender: Sebastian Hartmann
Geschäftsführer: Dietmar Tendler
Kreishaus
 (02241) 60939 oder 13-2955
6 (02241) 51875)
[email protected]
➩➩ Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Vorsitzende: Gabi Deussen-Dopstadt
Geschäftsführer: Edith Geske/Martin Metz
Kreishaus
 (02241) 50737 oder 13-2619
6 (02241) 53642
[email protected]
➩➩ FDP-Kreistagsfraktion
Vorsitzender: Dr. Karl-Heinz Lamberty
Geschäftsführer: Hans-Joachim Pagels
Kreishaus
 (02241) 60320 oder 13-2956
6 (02241) 52262
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36
3. Beratung und Information
3.4Beratungsangebote
der Wohlfahrtsverbände
Die Wohlfahrtsverbände im Rhein-Sieg-Kreis
verfügen über ein breit gefächertes Beratungsund Hilfsangebot, sind Träger zahlreicher Sozialstationen und stationärer Pflegeeinrichtungen.
Nähere Informationen erhalten Sie
direkt bei den Wohlfahrtsverbänden:
➩➩ Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Rhein-Sieg e.V.
Schumannstraße 4, 53721 Siegburg
 (02241) 969240
[email protected]
www.awo-bonn-rhein-sieg.de
➩➩ Caritasverband für den
Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155–157, 53721 Siegburg
 (02241) 1209-309
[email protected]
www.caritas-rheinsieg.de
➩➩ Diakonisches Werk Bonn
und Region gemeinnützige GmbH
(zuständig für die linksrheinischen Städte
und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises)
Kaiserstraße 125, 53113 Bonn
 (0228) 228080
[email protected]
www.diakonie-bonn.de
➩➩ Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Rhein-Sieg e.V.
Zeughausstraße 3, 53721 Siegburg
 (02241) 59690
Zentrale Servicenummer:
(0700) 37537500
[email protected]
www.drk-rhein-sieg.de
➩➩ Der Paritätische Wohlfahrtsverband
Kreisgruppe Rhein-Sieg
Landgrafenstraße 1, 53842 Troisdorf
 (02241) 42088
[email protected]
www.rheinsieg.paritaet-nrw.org
➩➩ Diakonisches Werk des
Ev. Kirchenkreises an Sieg und Rhein
Zeughausstraße 7–9, 53721 Siegburg
 (02241) 549439
[email protected]
www.diakonie-sieg-rhein.de
➩➩ Arbeiter-Samariter-Bund
Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e.V.
Kasinostraße 2, 53840 Troisdorf
 (02241) 8707-0
[email protected]
www.a-s-b.eu
37
37
3. Beratung und Information
3.5 Beratungsangebote
der Sozialverbände
Die Sozialverbände bieten Beratung und Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung,
Rentner, Kriegsbeschädigte, Sozialversicherte
und Sozialhilfeempfänger. Eine Vertretung in
rechtlichen Angelegenheiten wird für Mitglieder
der Verbände angeboten.
Im Rhein-Sieg-Kreis stehen folgende
Verbände für Sie zur Verfügung:
➩➩ VdK Verband der Kriegs- und
Wehrdienstopfer, Behinderten und
Rentner Kreisverband Rhein-Sieg
Europaplatz 1, 53721 Siegburg
 (02241) 63224
[email protected]
www.vdk.de/kv-rhein-sieg
➩➩ Sozialverband Deutschland
Bezirk Rhein-Sieg/Bonn/Oberberg
Wilhelmstraße 58, 53721 Siegburg
 (02241) 65766
[email protected]
www.sovd-siegburg.de
Wir im SoVD Nordrhein-Wesalen e.V.
sind Ihr Partner in sozialen Fragen
Rente – Behinderung – Pflege –
Gesundheit – Hartz IV
Bezirk Rhein-Sieg/Bonn/Oberberg
Wilhelmstr. 58 · 53721 Siegburg
Tel.: 02241 / 65766 · Fax: 02241 / 55789
E-Mail: [email protected] · www.sovd-siegburg.de
Achim Hiller
Rechtsanwaltskanzlei
Kaiserstraße 76
53721 Siegburg
www.rechtsanwalt-hiller.de
Tel.
(02241) 25051-0
Fax
(02241) 25051-10
[email protected]
Beratung und Vertretung
der Mitglieder in allen
sozialrechtlichen
Angelegenheiten.
Rechtsberatung:
Donnerstags
von 9.00 bis 11.30 Uhr
und 14.30 bis 17.00 Uhr
Dienstags
von 9.00 bis 11.30 Uhr
KREISVERBAND
RHEIN-SIEG-KREIS
Europaplatz 1
53721 Siegburg
Telefon 02241 63224
Vorsitzender:
Günter Boch
38
3. Beratung und Information
3.6 Beratung bei persönlichen
Problemen
Telefonseelsorge
Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e.V. gibt
Menschen unbürokratisch und schnell die Möglichkeit, über Sorgen und Nöte in Krisensituationen zu sprechen und bietet „Erste Hilfe für die
Seele“. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr
gebührenfrei für ein anonymes und vertrauliches
Gespräch erreichbar unter:
 (0800) 1110111 oder (0800) 1110222
Darüber hinaus erreichen Sie Mitarbeiter der TelefonSeelsorge auch per E-Mail. Nähere Informationen erhalten Sie entweder telefonisch oder
auf der Internetseite:
www.ts-bonn-rhein-sieg.de
Krebsberatung
Die psychoonkologische Beratung bietet Betroffenen und Angehörigen von krebskranken Menschen Beratung, Begleitung und Unterstützung
bei allen Fragen zur Bewältigung ihrer schwierigen Lebenssituation an. Im Rhein-Sieg-Kreis ist
Ansprechpartner die
➩➩ Krebsberatungsstelle des Caritasverbandes
für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155–157, 53721 Siegburg
 (02241) 1209-202, -306, -308, -316
6 (02241) 1209-195
[email protected]
Notruf und Krisenberatungsstelle
für Senioren und Angehörige
Die Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter e.V.
(HsM) bietet Beratungs- und Unterstützungsangebote für ältere Menschen und deren Angehörige, die sich in belastenden Lebens- und Pfle-
gesituationen befinden. Die Beratung ist gebührenfrei und anonym. Das Notruf-Telefon ist montags bis freitags von 10:00–12:00 Uhr unter der
Rufnummer (0228) 696868 erreichbar.
In der übrigen Zeit können Nachrichten auf dem
Anrufbeantworter hinterlassen werden. Sie erreichen die Notruf- und Krisenberatungsstelle
auch per E-Mail unter [email protected].
Seniorenberatung für Migranten
Als größte Stadt im Rhein-Sieg-Kreis mit einem
hohen Anteil an ausländischen Mitbürgern bietet
die Stadt Troisdorf eine eigenständige Beratung
für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im
Mehrgenerationenhaus „Haus International“ an.
Dieses Haus wendet sich in erster Linie an Frauen
und Mädchen aller Altersklassen und Nationalitäten. Es sind jedoch auch Männer herzlich willkommen.
Das Beratungsangebot erstreckt sich auf die
Themenbereiche finanzielle Hilfen, Wohnen im
Alter, Freizeit und Kultur, Angebote in der Muttersprache, Hilfen im Alltag, Hilfen bei Krankheit
und Pflege sowie Bildung.
Die Mitarbeiter bieten auch persönliche Beratungsgespräche und Informationsveranstaltungen in den Troisdorfer Altentagesstätten und Seniorentreffs an.
Die Ansprechpartnerin Frau Claudia Hoffmann
erreichen Sie unter  (02241) 804654.
Vielfältige Informationen bietet auch das
Integrationsportal des Rhein-Sieg-Kreises:
www.integrationsportal-rhein-sieg-kreis.de
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53757 St. Augustin/ Hangelar
Tel : 02241/ 1656123
Fax: 02241/ 1656117
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14.30 – 18.30 Uhr
8.00 – 13.00 Uhr
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3. Beratung und Information
Blinden- und Sehbehindertenverein
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn/
Rhein-Sieg e.V. hilft Betroffenen aus Bonn und
dem Rhein-Sieg-Kreis in Bezug auf Probleme,
die mit Blindheit und hochgradiger Sehschwäche verbunden sind. Medizinische Auskünfte erteilt der Verein nicht.
Ein besonderes Angebot bietet das Infotelefon,
über das wöchentliche Meldungen über das Vereins- und Verbandsgeschehen abrufbar sind.
➩➩ Blinden- und Sehbehindertenverein
Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Thomas-Mann-Straße 58, 53111 Bonn
 & 6 (0228) 692200
Infotelefon: (0228) 692201
[email protected]
www.bsv-bonn.de
Förderverband Gehörlose
Der Förderverband ist Träger der Kontakt- und
Informationsstelle (Beratungsstelle) für Gehörlose im Rhein-Sieg-Kreis.
Die Kontakt- und Informationsstelle für Gehörlose berät und hilft Gehörlosen und deren Angehörigen in allen Fragen dieser Behinderung.
Darüber hinaus unterhält der Förderverband in
Troisdorf auch eine Kultur- und Kommunikationsstätte für Gehörlose aus dem Rhein-SiegKreis.
➩➩ Kontakt- und Informationsstelle
für Gehörlose im Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Herr Kröder
Am Bürgerhaus 3, 53840 Troisdorf
 & 6 (02241) 805927
[email protected]
www.gehoerlos-rsk.de
Schwerhörigenverein
Der Verein der Schwerhörigen und Ertaubten
Bonn und Rhein-Sieg-Kreis e.V. vertritt die Interessen der Betroffenen und hat zum Ziel, über
Hörschädigung aufzuklären und bei der Integration von Hörgeschädigten in der Gesellschaft
mitzuhelfen. Es werden Beratungen rund um
die Themenbereiche Rehabilitationsmaßnahmen, technische Hilfsmittel und Kommunikationsmittel für Hörgeschädigte, Angelegenheiten
mit Behörden und Krankenkassen, Rechtsberatungen usw. angeboten. Nähere Informationen
erhalten Sie beim:
➩➩ Verein der Schwerhörigen und Ertaubten
Bonn und Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Informations-, Beratungsund Kommunikationszentrum
Koblenzer Straße 25 (Eingang Oststraße)
53173 Bonn-Bad Godesberg
 (02642) 9998-84 (AB)
6 (02642) 9998-83
[email protected]
www.schwerhoerigenverein-bonn.de
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3. Beratung und Information
3.7 Informationen zu Pflegenoten
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde
die Möglichkeit geschaffen, die für die Verbraucher relevanten Prüfungsergebnisse der Medizinischen Dienste der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen
erfolgt im Internet durch die Landesverbände
der Pflegekassen sowie an gut sichtbarer Stelle
in der Betreuungseinrichtung oder beim Pflegedienst. Seit 1. Dezember 2009 werden die Noten für die Qualität der Pflege in Betreuungseinrichtungen und bei den ambulanten Diensten in
so genannten Transparenzberichten im Internet
veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Pflegenoten finden Sie unter folgenden Links:
www.aok-gesundheitsnavi.de www.bkk-pflege.de www.der-pflegekompass.de www.pflegelotse.de 3.8 Selbsthilfegruppen
Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es zahlreiche Selbsthilfegruppen im Gesundheits- und Sozialbereich.
Selbsthilfegruppen sind Gemeinschaften von
Menschen, die sich zur Vorbeugung, Besserung
und/oder Bewältigung körperlicher, seelischer
und/oder sozialer Probleme bilden. Die Mitglieder treffen sich regelmäßig, um Informationen
auszutauschen, sich auszusprechen, gemeinsame Wege der Problembewältigung zu finden,
gemeinsam etwas zu unternehmen und um ihre
Interessen nach außen zu vertreten.
Informationen über die im Rhein-Sieg-Kreis
vorhandenen Gruppen erhalten Sie bei der:
➩➩ Selbsthilfe-Kontaktstelle
Rhein-Sieg-Kreis
Landgrafenstraße 1, 53842 Troisdorf
 (02241) 949999 6 (02241) 409220
Bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle Rhein-SiegKreis erhalten Sie eine Broschüre mit allen
Selbsthilfegruppen, die im Rhein-Sieg-Kreis aktiv sind.
Unter www.selbsthilfenetz.de erhalten Sie darüber hinaus umfassende bundesweite und regionale Informationen zu den unterschiedlichsten
Selbsthilfegruppen.
Die Mitarbeiter der Selbsthilfe-Kontaktstelle vermitteln Interessierte in schon bestehende Gruppen und verweisen auf weitergehende Hilfen,
bringen Menschen mit gleichen Problemen und
Anliegen zusammen und unterstützen die Neugründung von Gruppen. Sie beraten und unterstützen bei Bedarf auch bereits bestehende
Gruppen.
43
43
Wir geben uns erst zufrieden, wenn Sie es sind.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Bedürftigen eine besonders gute Pflege zu bieten. Denn
optimale Pflege heißt bei uns nicht nur professionelle Versorgung, sondern auch liebevolle
Betreuung. Deshalb sind ein freundliches Wort, eine Umarmung oder ein Händedruck bei uns
keine Seltenheit. Überzeugen Sie sich am besten selbst und besuchen Sie uns.
Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin und
sehen Sie sich unsere Häuser in aller Ruhe an.
Wir freuen uns auf Sie!
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Rathausstraße 1 · 53844 Troisdorf
Telefon 02241/494-0 · Fax 494-105
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[email protected] · www.curanum.de
[email protected] · www.curanum.de
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3. Beratung und Information
3.9 Schuldner- und Insolvenzberatung
Hilfestellung für Menschen mit Schuldenproblemen bieten die Schuldnerberatungsstellen. Die
Mitarbeiter vor Ort geben Ratschläge, wie Schulden vermieden oder abgebaut werden können
und leisten umfassende Hilfestellung im Verbraucherinsolvenzverfahren.
Die folgenden Einrichtungen bieten die Gewähr
für eine qualifizierte, den Anliegen der Betroffenen dienende Beratung.
➜ Für Bürger aus dem gesamten Rhein-SiegKreis (außer Sankt Augustin und Troisdorf):
➩➩ Schuldnerberatung des SKM
Kath. Verein für soziale Dienste e.V.
Bahnhofstraße 27, 53721 Siegburg
 (02241) 17780
[email protected]
www.beratung-caritasnet.de
Nebenstelle Meckenheim:
 (02225) 7084790
➜ Nur für Bürger der Stadt St. Augustin:
➩➩ Schuldnerberatung der
Stadt Sankt Augustin
 (02241) 243261 und 243329
[email protected]
[email protected]
www.sankt-augustin.de
➜ Nur für Bürger der Stadt Troisdorf:
➩➩ Schuldnerberatung der Stadt Troisdorf
 (02241) 900-527 und 900-530
[email protected]
[email protected]
[email protected]
www.troisdorf.de
3.10Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale ist als Dienstleister für
die Beratung und Information zu den vielfältigen Fragen des Verbraucheralltags zuständig.
Sie unterstützt Verbraucher u.a. auch bei der
Durchsetzung von berechtigten Interessen gegenüber Anbietern.
Sie bietet somit einen Beitrag zur Stabilisierung
privater Haushalte. Die Leistungen der Verbraucherzentrale sind für den Verbraucher zum Teil
kostenpflichtig.
Nähere Auskünfte erhalten Sie hier:
➩➩ Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Siegburg
Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg
 (02241) 67545 6 (02241) 55176
www.vz-nrw.de
Ev. Altenheim Wahlscheid e.V.
seit mehr als 100 Jahren aktiv in der Altenarbeit
Evangelisches Altenheim Wahlscheid
Evangelisches Altenheim Lohmar
„Heimat sind die Menschen,
die wir verstehen
und die uns verstehen“
Max Frisch
Sie haben Ihr Leben mit Höhen und Tiefen gemeistert und
sind es gewöhnt, Ihr Schicksal in die eigene Hand zu nehmen?
Wenn Verwandte oder Freunde Sie brauchen, sind Sie da.
Respekt und Toleranz anderen Menschen gegenüber sind
Ihnen genauso wichtig, wie die eigene Selbstbestimmung,
Unabhängigkeit und Würde?
Herzlich willkommen in den Altenheimen des
Ev. Altenheim Wahlscheid e.V. .
Bei uns finden Sie sowohl Gemeinschaft als auch
Eigenständigkeit. Die persönliche Mischung von beiden
bestimmen Sie. Ihre Lebensqualität steht im Mittelpunkt
unserer Arbeit. Wir unterstützen Sie bei der Führung
eines möglichst selbst bestimmten Lebens - ohne
mühsame Alltagspflichten.
Ob Sie solo oder zu zweit in einem unserer komfortablen
Zimmern mit Appartmentcharakter leben, ist vor allem eine
Frage des persönlichen Geschmacks.
Wir bieten in Wahlscheid 88 Einzel- und 12 Doppelzimmer
und in Lohmar 22 Einzel- und 2 Doppelzimmer mit jeweils
eigenem Duschbad und der Möglichkeit, das vielfältige
kulturelle Angebot unserer Häuser zu nutzen.
In Ihren vier Wänden schaffen Sie sich auch bei uns eine eigene
Welt zum Wohlfühlen: mit Ihren eigenen Möbeln, Büchern und
Bildern sowie Erinnerungsstücken, an denen Ihr Herz hängt.
Hier können Sie ungestört fernsehen, lesen, rätseln oder Gäste
empfangen. Und wenn eine Familienfeier geplant werden soll,
stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Natürlich liegt uns Ihre Gesundheit besonders am Herzen.
Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, mehr
Unterstützung und Pflege im Alltag benötigen, sind wir für
Sie da. Bei uns können Sie sicher sein, dass Sie in Ihrer wohl
vertrauten Umgebung nach neuesten Erkenntnissen gepflegt
und betreut werden. Das christliche Menschenbild ist unseren
Mitarbeitern Verpflichtung und Ansporn zugleich.
Besuchen Sie uns, vereinbaren Sie einen
unverbindlichen Beratungstermin.
Unsere Heimleiterinnen, Frau Iudit Klein und
Frau Michaela Baumann sind gerne für Sie da!
Evangelisches Altenheim Wahlscheid e.V.
Heiligenstock 27, 53797 Lohmar-Wahlscheid
Telefon 02206 61-0, Telefax 02206 6645
www.altenheim-wahlscheid.de
E-Mail: [email protected]
46
3. Beratung und Information
3.11Vorsorge und gesetzliche
Betreuung
Die Vorsorgevollmacht
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder
Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie Personen Ihres Vertrauens
bevollmächtigen, damit diese rechtlich für Sie
handeln können. Die Vollmacht kann z.B. Entscheidungen über Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten oder medizinische Behandlungen enthalten.
Voraussetzung für die Erteilung einer Vollmacht
ist, dass Sie geschäftsfähig sind und die Tragweite Ihrer Entscheidung erkennen. Außerdem
muss die bevollmächtigte Person bereit und in
der Lage sein, die Vollmacht auszuüben. Eine
Vollmacht können Sie individuell gestalten.
Sollen auch zum Beispiel Grundstücksangelegenheiten (Eintragungen im Grundbuch) erfasst
sein, muss die Vollmacht entweder notariell beurkundet/beglaubigt werden oder es muss die
Unterschrift unter der Vollmacht durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt werden
(Gebühr 10,– €).
➜ Wichtig ist, dass die Vollmacht gut lesbar ist
und die Originalausfertigung vorgelegt werden kann.
Die Betreuungsverfügung
Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich um
eine Willensäußerung, mit der Sie für den Fall
der Betreuungsbedürftigkeit Vorschläge zu der
Person des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung äußern können (z.B.
Ort der Pflege, Art der Versorgung, Geschenke
an Angehörige und Freunde). Auch können Sie
bestimmen, wer nicht als Betreuer bestellt werden soll. Wichtig ist es, die Wünsche so genau
wie möglich zu formulieren. Die Wünsche hat
der spätere Betreuer unter Beachtung des Wohls
des Betroffenen und der Zumutbarkeit für den
Betreuer auszuführen.
Die Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie später ärztlich behandelt werden wollen, wenn Sie nicht mehr in
der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern. Regeln können Sie z.B. welche lebensverlängernden Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.
Es gibt keine Reichweitenbegrenzung, die den
Patientenwillen kraft Gesetzes in bestimmten
Fällen für unbeachtlich erklärt.
Jede schriftliche Patientenverfügung, die der
aktuellen Lebens- und Behandlungssituation
entspricht, ist für alle Beteiligten verbindlich.
Kommt es zur Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen wird im Dialog zwischen Arzt und Bevollmächtigten/Betreuer über die weiteren ärztlichen Maßnahmen entschieden.
Sind sich Arzt und Bevollmächtigter bzw. Betreuer über den Patientenwillen einig, bedarf es
keiner Einwilligung des Gerichtes. Bestehen Meinungsverschiedenheiten, muss die Entscheidung
vom Gericht genehmigt werden. Niemand darf
gezwungen werden, eine Patientenverfügung
zu fertigen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Sie können
Ihre Vollmacht oder Betreuungsverfügung inkl.
Patientenverfügung auch bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen (www.vorsorgeregister.de).
47
47
3. Beratung und Information
Antragsformulare erhalten Sie unter:
➩➩ Bundesnotarkammer
-Zentrales VorsorgeregisterPostfach 08 01 51, 10001 Berlin
➜ Weitere Informationen und Beratung zu diesen Themen erhalten Sie auch von der Betreuungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises
(siehe unter 3.2 auf Seite 32).
3.12Betreuungsvereine
Wird vom zuständigen Betreuungsgericht eine
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz eingerichtet, weil jemand aufgrund einer psychischen
Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Behinderung seine Angelegenheiten
ganz oder teilweise nicht mehr alleine regeln
kann, kann die Betreuung durch einen Betreuungsverein übernommen werden.
Die Betreuer der Betreuungsvereine helfen den
betroffenen Menschen bei der Bewältigung des
Alltags und bei Problemen im Umgang mit Behörden, Institutionen und Gerichten. Darüber
hinaus informieren die Betreuungsvereine über
das Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten
und beraten ehrenamtliche Betreuer.
Nachfolgend finden Sie die im Rhein-Sieg-Kreis
tätigen Betreuungsvereine.
➩➩ Betreuungsverein im Rhein-Sieg-Kreis
des Arbeiter-Samariter-Bundes
Kasinostraße 2, 53840 Troisdorf
 (02241) 8707-14
[email protected]
www.betreuungsverein.eu
➩➩ Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Frankfurter Straße 39, 53721 Siegburg
 (02241) 14761-20
[email protected]
www.awo-bonn-rhein-sieg.de
➩➩ Betreuungsverein des Diakonischen Werkes
Georgstraße 10, 53721 Siegburg
 (02241) 51686
[email protected]
www.ekasur.de
➩➩ Betreuungsverein des Sozialdienstes
Kath. Frauen Bonn u. Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Hopfengartenstraße 16, 53721 Siegburg
 (02241) 958046
[email protected]
www.skf-bonn-rhein-sieg.de
➩➩ Betreuungsverein des SKM
Kath. Verein für soziale Dienste
im Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Bahnhofstraße 27, 53721 Siegburg
 (02241) 17780
[email protected]
www.skm-rhein-sieg.de
3.13Rechtliche Beratungshilfe
und Prozesskostenhilfe
Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit
niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens
und im so genannten obligatorischen Güteverfahren zu. Beratungshilfe bedeutet einmal, dass
man sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat
holen kann. →
48
3. Beratung und Information
Wenn es nicht ausreicht, nur beraten zu werden, sondern man auch
auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, um seine Rechte gegenüber anderen geltend zu machen, umfasst die Beratungshilfe
auch die Vertretung durch einen
Rechtsanwalt, der dann auch gegenüber Dritten tätig
wird.
Einen Antrag auf Beratungshilfe können Sie
oder ein Rechtsanwalt
Ihrer Wahl bei Ihrem
zuständigen Amtsgericht stellen.
Die Prozesskostenhilfe übernimmt je nach einzusetzendem Einkommen - voll oder teilweise den eigenen Beitrag
zu den Gerichtskosten und
Kosten des eigenen Rechtsanwalts. Prozesskostenhilfe
erhält jede Person, die nach
ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil
oder nur in Raten aufbringen kann.
Anträge auf Prozesskostenhilfe können Sie oder ein
Rechtsanwalt Ihrer Wahl bei
dem für die Klageerhebung
zuständigen Gericht stellen.
3.14 Sicherheitsberatung der Polizei
Viele ältere Menschen fühlen sich in der Öffentlichkeit, aber auch in den eigenen vier Wänden
nicht sicher, weil von kriminellen Handlungen
und gewaltsamen Übergriffen auch ältere Menschen betroffen sind.
Informationen und Beratung zu Ihrer eigenen
Sicherheit, zu Ihrem Schutz vor Gewalt, zu Vorsichtsmaßnahmen bei der Abwicklung von Geschäften, zu Maßnahmen der Verkehrssicherheit
und nicht zuletzt über Maßnahmen zum Schutz
vor Wohnungseinbrüchen erhalten Sie bei den
nachfolgend genannten Dienststellen der Polizei NRW.
Zuständig für alle rechtsrheinischen Orte
außer Bad Honnef und Königswinter:
➩➩ Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Kommissariat Kriminalprävention/
Opferschutz
Frankfurter Straße 12–18
53721 Siegburg
 (02241) 5414777
www.polizei-rhein-sieg-kreis.de
Zuständig für alle linksrheinischen Orte sowie
Bad Honnef und Königswinter:
➩➩ Polizeipräsidium Bonn-Ramersdorf
Kommissariat Vorbeugung
Königswinterer Straße 500
53227 Bonn
 (0228) 15-7612
www.polizei-bonn.de
Marenbach & Kamp
Rechtsanwälte
Betreuungsrecht | Erbrecht | Familienrecht
Paul-Müller -Straße 25
53840 Troisdorf
Mitglied im:
Patientenverfügung
Kann ein Patient über notwendige ärztliche Behandlungen nicht mehr selbst entscheiden, muss der
behandelnde Arzt den mutmaßlichen Willen des Patienten ergründen. Dies führt jedoch häufig zu nicht
interessengerechten Behandlungen. Durch Errichtung
einer Patientenverfügung kann man dem entgegenwirken und so verbindliche Anweisungen für die
behandelnden Ärzte geben. Hierbei ist es jedenfalls
ratsam, sowohl ärztlichen als auch juristischen Rat
einzuholen und dies in der Verfügung zu dokumentieren. Eine Verfügung muss mindestens alle zwei Jahre
aktualisiert werden.
Betreuungsrecht
Im Zuge der Überalterung unserer Gesellschaft
gewinnt das Rechtsinstitut der Betreuung immer mehr
an Bedeutung. Personen, die außerstande sind, ihre
Angelegenheiten eigenständig zu regeln (im Sinne des
§ 1896 Abs. 1 S. 1), können auf eigenen Antrag hin
oder von Amts wegen unter Betreuung gestellt
werden. Mit einer umfänglichen Vorsorgevollmacht
Tel.: 02241 944 24-0
Fax: 02241 944 24-24
dvvb
Deutsche Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht e.V.
kann der Einrichtung einer Betreuung entgegengewirkt werden. Zu beachten ist jedoch, dass auch eine
Generalvollmacht die Gefahr von Risiken, insbesondere die Gefahr missbräuchlichen Handelns in sich
birgt. Eine rechtliche Beratung zur Vermeidung ungewollter Risiken oder zur Behebung unliebsamer
Umstände ist oft ratsam.
Erbrecht
Für den Fall, dass ein Testament nicht errichtet wurde,
tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dies bedeutet, dass
insbesondere in den Fällen, in denen keine Kinder
vorhanden sind, das Vermögen des Erblassers meist
ungewollt an Verwandte entfernter Ordnungen vererbt
wird. Um dem vorzubeugen, empfiehlt sich die Errichtung eines Testaments und die vorherige Beratung.
Auch der Erbe, der Vermächtnisnehmer und der auf
den Pflichtteil Beschränkte ist meist gut beraten, sich
zur Vermeidung oft erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rechtlichen Rat einzuholen.
Marko Marenbach
Rechtsanwalt
50
4. Hilfe und Pflege Zuhause
So lange als möglich im eigenen Haushalt zu leben ist der Wunsch der meisten Menschen im Alter. Um auch bei eingetretenen Einschränkungen eine optimale Versorgung sicherzustellen, gibt
es viele Angebote zur persönlichen Lebensführung und zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte.
Sollte einmal der Fall der Pflegebedürftigkeit eintreten, so steht ein breites Helfernetz im Bereich
der ambulanten Pflege für die Menschen im Rhein-Sieg-Kreis zur Verfügung.
4.1 Ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste sind Einrichtungen, die
Pflegebedürftige in ihrer Wohnung durch ausgebildete Fachkräfte pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Ziel der ambulanten Pflege ist,
dem Pflegebedürftigen den Verbleib im gewohnten Wohn- und sozialen Umfeld zu ermöglichen
und eine Heimaufnahme möglichst lange hinaus zu zögern. Ambulante Pflegedienste gibt es
sowohl in privater Trägerschaft als auch in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände (Pflegestationen). Zu den Aufgaben der Pflegedienste gehören zum Beispiel:
• Grundpflege: Hilfe beim Waschen, Baden,
Anziehen
• Behandlungspflege: Spritzen setzen, Verbände wechseln
• Häusliche Pflegehilfe
• Familienpflege
• Sozialpsychiatrische Pflege
• Individuelle Schwerstbehindertenpflege
• Begleitung bei Arztbesuchen, Veranstaltungen u.a.
• Hilfe bei der Haushaltsführung
• Hilfe bei allen anfallenden Hausarbeiten
• Hilfe bei Boten- und Behördengängen
• Zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenzerkrankte)
Wenn bei Ihnen durch den MDK mindestens die
Pflegestufe I festgestellt wurde, haben Sie bei
der häuslichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst Anspruch auf Sachleistungen
oder Kombinationsleistungen aus der Pflegeversicherung. Ausführliche Informationen hierüber finden Sie unter Punkt 8.9 ab Seite 96.
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde
die Möglichkeit geschaffen, die für die Verbraucher relevanten Prüfungsergebnisse der Medizinischen Dienste der Öffentlichkeit in geeigneter
Form zugänglich zu machen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter Punkt 3.7 „Informationen zu Pflegenoten“ auf Seite 42.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist
eine Checkliste bereitgestellt, die Ihnen bei der
Auswahl eines Pflegedienstes weiterhelfen kann:
www.bmfsfj.de
(im Bereich Service/Publikationen)
Eine Zusammenstellung der Leistungsanbieter
im ambulanten Bereich mit Versorgungsverträgen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, die
den überwiegenden Teil der Hilfen anbieten, finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Erläuterungen zu den Angeboten
P
= Grund- und Behandlungspflege
HN = Hausnotruf
HW = Hauswirtschaftliche Hilfen
MD = Mahlzeitendienst
ZB = Zusätzliche Betreuungsleistungen bei
eingeschränkter Alltagskompetenz
51
51
4. Hilfe und Pflege Zuhause
Hausnotrufdienst - Ein Knopfdruck genügt!
Sie möchten sicher in Ihrer häuslichen Umgebung wohnen - trotz Alter, Krankheit
oder Behinderung?
Ihr Familienangehöriger soll auch während Ihrer Abwesenheit, z.B. während des
Urlaubs, zuverlässig und optimal betreut werden?
Dann sollten Sie über die Anbindung an unser Hausnotruf-System nachdenken.
Ansprechpartner:
Frank Hassel
Telefon 02208 5001-756
Telefax 02208 5001-7456
[email protected]
Denn über einen kleinen Sensor, der am Körper getragen wird, können Sie
auf Knopfdruck jederzeit Hilfe rufen.
Fordern Sie bei uns kostenlos und unverbindlich Unterlagen an.
Die Sozialstationen für Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung
Hauptstraße 261
51465 Bergisch Gladbach
Telefon 02202 9364114
Ansprechpartner:
Reinhold Feistl / Kerstin Liesendahl
[email protected]
www.pflegedienste-rsb.drk.de
53597 Lohmar
Bachstraße 12
Telefon 02246 7888
53913 Swisttal
Odendorf, Bendenweg 2
Telefon 02255 953737
53773 Hennef
Josef-Dietzgen-Str. 20
Telefon 02242 873760-0
53859 Niederkassel
Gallierstraße 4
Telefon 02208 92822-0
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Ohlenhohnstraße 17
Telefon 02247 4454
Mobile Soziale Dienste (MSD)
für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis:
Gallierstraße 4, 53859 Niederkassel
Telefon 02208 928223
Wir sind 24 Stunden für Sie da – Tag und Nacht. Sie können in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben,
unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialstationen kommen zu Ihnen, auch in der Nacht.
Egal ob Sie mehrmals täglich oder nur einmal pro Woche Hilfe benötigen, wir sind immer für Sie da.
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Rhein-Sieg e. V.
Zeughausstraße 3
53721 Siegburg
Telefon 0 22 41 59 69-0
Telefax 0 22 41 59 69-79
www.drk-rhein-sieg.de
[email protected]
52
4. Hilfe und Pflege Zuhause
Name
Anschrift
Telefon
Angebot
Pflegeteam Wentland
Team Alfter/Bornheim/Bonn
Am Rathaus 13c
53347 Alfter
(0228)
7481764
P, HN, HW,
ZB
Caritas-Pflegestation
Bad Honnef
Linzer Str. 27
53604 Bad Honnef
(02224)
931180
P, HN, HW
MD, ZB
Johanniter-Sozialstation
Bad Honnef
Rommersdorfer Str. 42
53604 Bad Honnef
(02224)
93710
P, HN, MD,
ZB
Kranken- u. Seniorenpflegedienst
A. Siebigteroth
Logebachstraße 6
53604 Bad Honnef
(02224)
977922
P, HN, HW
Sozialstation Rockstedt
Hauptstraße 11d
53604 Bad Honnef
(02224)
76019
P, ZB
Caritas-Pflegestation
Bornheim
Heilgerstr. 21
53332 Bornheim
(02222)
931110
P, HN, HW,
MD, ZB
Krankenpflegedienst
Peter Cramer
Lindenstraße 52
53332 Bornheim
(02227)
911222
P, HN
Pflegedienst Gunkel-Becker
Inh.Marianne Nahnsen
Vinkelgasse 2
53332 Bornheim-Brenig
(02222)
9299456
P, HN, HW,
MD, ZB
Ambulante Kranken- und
Seniorenpflege (AKS)
Goethestraße 21
53783 Eitorf
(02243)
840950
P, HN, MD,
ZB
Caritas-Pflegestation
Eitorf
Posthof 6
53783 Eitorf
(02243)
912580
P, HN, HW,
MD, ZB
Häusliche Kranken- u.
Seniorenpflege Christoph Hüsson
Am Ersfeld 11
53783 Eitorf
(02243)
3681
P, HN
Pflegedienst CAN Aktiv
Asbacher Str. 59
53783 Eitorf
(02243)
9239050
P, HN, HW,
MD, ZB
Pflegedienst Listner GmbH
Beethovenstraße 39a
53773 Hennef
(02242)
85669
P, HW, ZB
Caritas-Pflegestation
Hennef-Uckerath
Günther-Landsknecht-Str. 2
53773 Hennef
(02248)
9098523
P, HN, HW,
MD, ZB
DRK-Sozialstation
Hennef/Siegburg
Josef-Dietzgen-Str. 20
53773 Hennef
(02242)
8737600
P, HN, HW,
MD, ZN
Malteser Ambulante Dienste
Bonn/Rhein-Sieg
Theodor-Heuss-Allee 23
53773 Hennef
(02242)
912019
P, HN, HW*,
MD, ZB
* Hauswirtschaftliche Hilfen nur im linksrheinischen Kreisgebiet
53
53
4. Hilfe und Pflege Zuhause
Hauskrankenpflege
Angelika Grätz und
Helmut Meyer GbR
Alte Bonnstraße 101
50321 Brühl
Seit 1993 ihr Pflegepartner in Bornheim,
Brühl und im Vorgebirge
Unsere Telefonnummern rund um die Uhr:
02232 - 94 11 60 und 0800 - 600 4 600
Häusliche Krankenpflege
Bachstr. 7b
53797 Lohmar
Telefon 02246 913740
Telefax 02246 913742
&
KrankenSeniorenpflege
Angelika Siebigteroth
Vertragspartner aller Kassen und Privat
53604 Bad Honnef/Aegidienberg · Logebachstraße 6
Tel./Fax 02224 977922 · www.pflegedienst-siebigteroth.de
54
4. Hilfe und Pflege Zuhause
Name
Anschrift
Telefon
Angebot
Seniorenzentrum Hennef GmbH
Bereich Ambulanter Dienst
Kurhausstraße 45
53773 Hennef
(02242)
9300
P, ZB
MAWIS Pflege- und
Beratungszentrum
Schützenstraße 5
53773 Hennef
(02242)
9180080
P, HN, HW,
MD, ZB
Pflegedienst Uckerath
Beate Neuhalfen
Hücheler Ring 31
53773 Hennef
(02248)
909900
P, HN, HW,
MD, ZB
Pflegedienst
Von Hand mit Herz
Siegburger Str. 12
53773 Hennef (Allner)
(02242)
9334670
P, HN, HW,
MD, ZB
Caritas-Pflegestation
Königswinter
Am Forstkreuz 10
53639 Königswinter
(02244)
901234
P, HN, HW
MD, ZB
Kranken- und
Seniorenpflegedienst Lilly Keil
Ölbergstraße 2
53639 Königswinter
(02244)
874200
P, ZB
Ambulanter Pflegedienst
„Engel auf Rädern“
Königswinterer Str. 308
53639 Königswinter
(02223)
296450
P, HN, HW,
MD, ZB
Pflegedienst Sonnenschein
Am Herresbacher Bahnhof 5
53639 Königswinter
(02244)
871535
P, HN, HW,
MD, ZB
Pflegedienst
Siebengebirge
Siegburger Str. 34
53639 Königswinter-Oberpleis
(02244)
903695
P, HN, HW,
MD, ZB
Pflege- u. Betreuungsdienst WIWO Siebengebirgsstraße 59
Dagmar Willner-Wollnik
53639 Königswinter
(02244)
9029690
P, HN, HW,
MD, ZB
DRK Sozialstation
Lohmar
Bachstraße 12
53797 Lohmar
(02246)
7888
P, HN, HW,
MD, ZB
Häusliche Krankenpflege
Pauline Unsel
Bachstraße 7b
53797 Lohmar
(02246)
913740
P, ZB
Häusliche Pflege Kremer
Zur Burghart 3
53797 Lohmar
(02246)
913029
P, HN, MD,
ZB
ASB RV Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Pflegestation Meckenheim
Klosterstraße 26
53340 Meckenheim
(02225)
888770
P, HN, HW,
MD, ZB
Caritas-Pflegestation
Meckenheim
Kirchplatz 1
53340 Meckenheim
(02225)
992423
P, HN, HW,
MD, ZB
Caritas-Pflegestation
Much/Ruppichteroth
Kirchstraße 14
53804 Much
(02245)
912580
P, HN, HW
MD, ZB
„Bleib Daheim“ GbR
Frau Strunk/Frau Belz
Raiffeisenstraße 5
(02247)
53819 Neunkirchen-Seelscheid 971430
P, HN, MD,
ZB
Ambulante Kranken- und Altenpflege
Caritas- Pflegestationen
Professionelle Pflege in gewohnter Umgebung
• qualitätsgesicherte Pflege für kranke,
alte Menschen mit Behinderungen
• enge Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt
• alle Leistungen der Kranken- und
Pflegeversicherung
• 24-Stunden-Erreichbarkeit in
pflegerischen Notfällen
■ Much / Ruppichteroth
Kirchstraße 14, 53804 Much
02245 912580
Caritas-Pflegestationen in Ihrer Nähe
■ Neunkirchen-Seelscheid
Hauptstraße 52, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
02247 9159611
■ Bad Honnef
Linzer Straße 27, 53604 Bad Honnef
02224 931180
■ Sankt Augustin
Pfarrweg 5, 53757 Sankt Augustin
02241 924640
■ Bornheim / Alfter
Heilgerstraße 21, 53332 Bornheim
02222 931110
■ Siegburg/Lohmar
Wilhelmstraße 155–157, 53721 Siegburg
02241 1209-406
■ Eitorf
Posthof 6, 53783 Eitorf
02243 912580
■ Troisdorf/Niederkassel
Pfarrer-Kenntemich-Platz 31, 53840 Troisdorf
02241 978600
■ Hennef-Uckerath
Günther-Landsknecht-Str 2, 53773 Hennef
02248 9098523
Weitere Angebote
■ Königswinter
Am Forstkreuz 10, 53639 Königswinter
02244 901234
■ Alltagsbegleitung und Entlastungsdienste
für Menschen mit Demenzerkrankung
02241 1209-305
■ Mahlzeitendienst
02242 882-337
■ Meckenheim/Wachtberg/Rheinbach/Swisttal
Kirchplatz 1, 53340 Meckenheim
02225 992423
■ Caritas-Tagespflege für Senioren
Kirchplatz 1, 53340 Meckenheim
02225 9924-24
Caritasverband Rhein-Sieg e.V. · Wilhelmstr. 155–157 · 53721 Siegburg
02241 1209-0 · E-Mail: [email protected] · www.caritas-rheinsieg.de
56
4. Hilfe und Pflege Zuhause
Name
Anschrift
Telefon
Angebot
Caritas-Pflegestation
Neunkirchen-Seelscheid
Hauptstraße 52
(02247)
53819 Neunkrichen-Seelscheid 9159611
P, HN, HW
MD, ZB
Ambulante Alten- und
Krankenpflege Knaup
Ohmerather Str. 17
(02247)
53819 Neunkirchen-Seelscheid 89512
P
DRK Sozialstation
Neunkirchen-Seelscheid
Ohlenhohnstraße 17
(02247)
53819 Neunkirchen-Seelscheid 4454
P, HN, MD
DRK Sozialstation
Niederkassel
Gallierstraße 4
53859 Niederkassel
(02208)
928220
P, HN, HW,
MD, ZB
Malteser Ambulante Dienste und
Palliativpflege Bonn/Rhein-Sieg
Gerbergasse 3
53359 Rheinbach
(02226)
85270
P, HN, HW,
MD, ZB
Pflegeteam Wentland
Kleine Heeg 27
53359 Rheinbach
(02226)
15800
P, HN, HW,
MD, ZB
Rheinbacher und Bonner Pflegeund Betreuungsteam GbR
Marie-Curie-Str. 15
53359 Rheinbach
(02226)
809573
P, ZB
Activamed Pflegedienst GmbH
Siebengebirgsstraße 7
53757 Sankt Augustin
(02241)
39860
P, HN, ZB
Caritas-Pflegestation
Sankt Augustin
Pfarrweg 5
53757 Sankt Augustin
(02241)
924640
P, HN, MD
Johanniter-Sozialstation
Siegburg
Einsteinstraße 13
53757 Sankt Augustin
(02241)
2340364
P, HN, MD,
ZB
Pflege 2000 GbR
Schulstraße 12
53757 Sankt Augustin
(02241)
2018049
P, ZB
Caritas-Pflegestation
Siegburg/Lohmar
Wilhelmstraße 155–157
53721 Siegburg
(02241)
1209-406
P, HN, HW
MD, ZB
Seniorenzentrum Siegburg GmbH
Ambulanter Pflegedienst
Friedrich-Ebert-Str. 16
53721 Siegburg
(02241)
25040
P, HN, HW,
MD, ZB
Pflege 2000 GbR
Hauptstraße 53–55
53721 Siegburg
(02241)
382020
P, HN, HW,
MD, ZB
DRK-Sozialstation
Swisttal
Bendenweg 2
53913 Swisttal-Odendorf
(02255)
953737
P, HN, MD,
ZB
Häusl. Senioren u. Krankenpflege
Angelika Bock
Birkenallee 50
53913 Swisttal-Heimerzheim
(02254)
1395
P, HN, HW,
MD, ZB
57
57
4. Hilfe und Pflege Zuhause
Windecker Pflegedienst • Marlene Rensen
Hilfe zu Hause
statt Pflegeheim!
51570 Windeck-Obernau
Stormstraße 4
Telefon 02292/681791
Mobil: 0160/98390019
Telefax: 02292/922632
[email protected]
ambulanter Pflegedienst
„Bleib Daheim“
wir machen es möglich
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Intensivpflege
- Wundversorgung
- Betreuung
bei Demenz
0800 0005507
(kostenlos)
Markusstr. 69 · 50968 Köln
Raiffeisenstr. 5 · 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Mehr Informationen unter Hotline:
0800 / 65 22110
Bonn
Endenicher Str. 125
53115 Bonn
Tel. 0228/96300-0
Meckenheim
Hauptstr. 14
53340 Meckenheim
Tel. 02225/88877-0
Troisdorf
Kasinostr. 2
53840 Troisdorf
Tel. 02241/8707-0
Siegburg
Siegdamm 40–42
53721 Siegburg
Tel. 02241/938191-0
Arbeiter-Samariter-Bund
Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e.V.
bewegt Menschen
www.a-s-b.eu
58
4. Hilfe und Pflege Zuhause
Name
Anschrift
Telefon
Angebot
Häusliche Pflege
Lilia Bratengeier
Hohnerweg 47
53913 Swisttal
(02226)
909370
P, HW, ZB
ASB-Pflegedienst
Kasinostraße 2
53840 Troisdorf
(02241)
8707-15
P, HN, HW,
MD, ZB
Caritas-Pflegestation
Troisdorf
Pfarrer-Kenntemich-Platz 31
53840 Troisdorf
(02241)
978600
P, HN, HW
MD, ZB
Johanniter-Sozialstation
Troisdorf
Cecilienstraße 12
53840 Troisdorf
(02241)
88330
P, HN, HW,
MD, ZB
Ambulanter Pflegedienst
Karin Schäfer
Kochenholzstraße 20
53842 Troisdorf
(02241)
403349
P, HN, MD,
ZB
Ambulanter Pflegedienst der
Pfarrer-Kenntemich-Platz 4
Lebenshilfe für den Rhein-Sieg-Kr. 53840 Troisdorf
(02241)
2559955
P, HW
Krankenhaus St. Josef
Ambulanter Palliativdienst
Hospitalstraße 45
53840 Toisdorf
(02241)
801982
P
Medizinisch Häusliche Pflege
Bode
Konrad-Adenauer-Str. 40
53343 Wachtberg
(0228)
9323013
P, HN, HW,
MD, ZB
Pflegedienst
Herbst & Partner
Konrad-Adenauer-Str. 46
53343 Wachtberg
(0228)
44667456
P, HN, HW,
ZB
Pflegeteam Optimal
Rathausstraße 44
51570 Windeck
(02292)
2856
P, HN, HW,
MD, ZB
Häuslicher Pflegedienst
Gonda Bauernfeind
Hammer Str. 21
51570 Windeck
(02292)
9116-0
P, HN, HW,
MD, ZB
Pflegedienst
Martina Rötzel
Hauptstraße 124
51570 Windeck-Dattenfeld
(02292)
3388
P, HN, HW,
MD
Diakoniestation Windeck
Siegtalstraße 37
51570 Windeck-Herchen
(02243)
80160
P, HN, HW,
MD, ZB
Windecker Pflegedienst
Rensen & Praetorius GbR
Stormstraße 4
51570 Windeck-Obernau
(02292)
681791
P, ZB
Das Pflegeteam
K. Sommer und M. Herzhoff
Saaler Str. 18
51570 Windeck
(02292)
40236
P, HW, MD,
ZB
Pflegedienst GmbH
Andrea Zilch
Burg-Windeck-Str. 21
51570 Windeck
(02292)
4156
P, HN, HW,
MD, ZB
59
59
4. Hilfe und Pflege Zuhause
„Pflegeteam Optimal“
Häuslicher Kranken- und Altenpflegedienst
Inh. A. Mortsiefer
sei
PFLEGEDIENST
Martina Rötzel
198 t
8
Kompetenz in allen Bereichen
Sie können uns jederzeit erreichen unter
02292-28 56
Windeck · Ruppichteroth · Eitorf · Hamm
Tel.: 0 22 92 / 3388
Hauptstr. 124 · 51570 Windeck-Dattenfeld
Fax 0 22 92 /34 60 · E-Mail: [email protected]
Praxis für Ergotherapie
Beate Hunkler
Ihre Ansprechpartner:
Peter Eck
Susanne Janzen
Tel.: 02242/9334670
Mobil: 0151/18304542
Individuelle Pflege Zuhause
Siegburger Straße 12
53773 Hennef-Allner
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Tel.: 0 22 41/ 92 69 07
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E-Mail: [email protected]
60
4. Hilfe und Pflege Zuhause
4.2 Haushaltsnahe Dienstleistungen
Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es einige private Anbieter, die teilweise kreisweit, teilweise aber auch
nur in einzelnen Städten und Gemeinden des
Rhein-Sieg-Kreises arbeiten. Nähere Informationen zu den Anbietern enthält die Auflistung
ab Seite 50.
Über Angebote in den Städten und Gemeinden
liegen teilweise auch Informationen vor Ort in
Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung (siehe unter
3.1 auf Seite 30) vor. Fragen Sie bei Pflegeoder Seniorenberatern in den Sozialämtern Ihrer
Stadt und Gemeinde und in Seniorenbüros nach.
Datenbank haushaltsnahe Dienstleistungen der Verbraucherzentrale NRW
Hier haben Sie die Möglichkeit, nach einem
Dienstleister in Ihrer Nähe in einer Datenbank zu
suchen. Die Datenbank soll Ihnen eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl eines Dienstleisters
für Haus und Garten geben. Die Verbraucherzentrale hat nur solche Dienstleister aufgenom-
men, die sich zur Einhaltung der Mindestanforderungen an „Haushaltsnahe Dienstleistungen
für ältere Menschen in NRW“ verpflichtet haben.
Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich
darauf hin, dass die Datenbank aufgrund von
Selbstauskünften der Dienstleister entstanden
ist. Es erfolgte keine Prüfung durch die Verbraucherzentrale NRW. Anbieter können sich demnach nicht auf eine Empfehlung oder ein Qualitätsurteil durch die Verbraucherzentrale NRW
berufen.
Nähere Informationen zu den Leistungsanbietern und zu den Mindestanforderungen finden
Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale
www.vz-nrw.de
im Bereich Haushalt und Garten unter Haushaltshilfen.
➜ Das sich die Datenbank noch im Aufbau befindet, werden Sie möglicherweise derzeit
noch nicht viele Angebote aus der Region
finden.
61
61
4. Hilfe und Pflege Zuhause
4.3 Ausländische Haushaltshilfen
Damit pflegebedürftige Menschen in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können, ist es
häufig erforderlich, dass jemand mit ihnen zusammen im Haushalt lebt. Da dies häufig nicht
allein durch Angehörige erfolgen kann, entschließen sich immer mehr Betroffene, eine ausländische Haushaltshilfe zu beschäftigen.
Die Haushaltshilfen übernehmen hauswirtschaftliche Arbeiten sowie notwendige pflegerische Alltagshilfen. Die notwendigen pflegerischen Alltagshilfen umfassen im Wesentlichen das Anund Auskleiden, Hilfestellung beim Aufstehen
und Zu-Bett-Gehen, Baden, Duschen, Essenzubereitung und/oder die Anreichung von Mahlzeiten, Haar-, Haut- und Mundpflege, Toilettengang usw. Des Weiteren gehören zu den Aufgaben der ausländischen Haushaltshilfen auch die
Leistungen der sozialen Betreuung und Unterstützung, beispielsweise die Motivation und Beschäftigung von Menschen in verschiedenen Lebenssituationen.
Die gleiche Person kann bis zu drei Jahre beschäftigt werden. Es können nur sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigungen zugelassen werden. Die Entlohnung muss den tariflichen Bedingungen entsprechen und der Arbeitgeber hat für eine angemessene Unterbringung Sorge zu tragen.
Es gibt zurzeit einige Agenturen, die sich auf
die Vermittlung von ausländischen Arbeitskräften spezialisiert haben. Da für die Beschäftigung
ausländischer Fachkräfte häufig eine Zulassung
zum Arbeitsmarkt erforderlich ist, wird empfohlen, sich bei der Bundesfinanzdirektion West in
Köln unter  (0221) 22255-0 beraten zu lassen.
Für ausländische Haushaltshilfen aus den EUBeitrittsländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn gilt seit dem 1.05.2011 die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Das heißt Arbeitgeber können
mit Arbeitnehmern aus diesen Ländern direkt einen Arbeitsvertrag abschließen wie mit jedem
Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Eine Arbeitserlaubnis wird nicht mehr benötigt.
➜ Wichtig dabei ist, dass bei den Arbeitsverhältnissen alle Gesetze oder/und sonstigen Vorschriften (Arbeitszeitgesetz, ortsüblichen Tariflohn, Urlaubsanspruch etc.) beachtet werden.
Die Vermittlung einer ausländischen Haushaltshilfe durch die Arbeitsagentur ist gebührenfrei.
Weitere Informationen hierzu
erhalten Sie hier:
➩➩ Bundesagentur für Arbeit
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
 (0228) 713-1414
6 (0228) 713-2701415
[email protected]
www.arbeitsagentur.de
62
4. Hilfe und Pflege Zuhause
4.4 Mahlzeitendienst
Der Mahlzeitendienst –vielfach bekannt unter
der Bezeichnung „Essen auf Rädern“- beinhaltet die Hauslieferung warmer Mahlzeiten oder
tiefgefrorener Menüs an Werktagen oder Wochenenden.
Die Mahlzeiten können wahlweise wochenweise
oder einzeln bestellt werden. Die Lieferung am
Wochenende erfolgt häufig als kalte Kost.
Das Angebot der Menüs umfasst in der Regel
auch Spezialkost, leichte oder vegetarische Kost
sowie Diätkost.
Anbieter im Rhein-Sieg-Kreis:
➩➩ ASB RV Bonn/Rhein-Sieg e.V
 (02241) 8707-49
➩➩ Caritas Mahlzeitendienst
 (02242) 882-337
➩➩ Johanniter RV Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen
 (02241) 234-230
➩➩ Menüdienst Rhein-Sieg GmbH
 (02224) 960-3065
➩➩ Tip-Top Service GmbH (Much u. Umgebung)
 (02245) 60676
➜Darüber hinaus werden Mahlzeitendienste
überwiegend von den ambulanten Pflegediensten (siehe Auflistung ab Seite 50),
aber auch teilweise von stationären Betreuungseinrichtungen (Aufstellung siehe unter
Punkt 5.3 ab Seite 68) angeboten.
4.5 Hausnotrufsystem
Der Hausnotruf gibt Ihnen das beruhigende Gefühl, im Notfall stets einen Ansprechpartner zu
erreichen, der Ihnen schnell zur Hilfe kommen
kann. Bei der Hausnotrufanlage wird ein Teilnehmergerät an das Telefonnetz angeschlossen,
welches durch Knopfdruck des Funksenders den
Notdienst ins Haus ruft.
Der Funksender ist so klein und leicht, dass er
problemlos um den Hals oder am Handgelenk
getragen werden kann. Nach dem Auslösen des
Notrufs durch Knopfdruck können Sie innerhalb
Ihrer Wohnung direkt mit der Zentrale sprechen,
ohne ein weiteres Gerät zu bedienen. Das Hausnotrufsystem ist auch in der Lage, einen Teilnehmer zu erkennen, auch wenn dieser nicht mehr
in der Lage sein sollte, zu sprechen.
Die Hausnotrufzentrale ist rund um die Uhr besetzt, kennt alle Teilnehmer und weiß, wo der
Wohnungsschlüssel hinterlegt ist, welche Medikamente gegebenenfalls benötigt werden usw.
Anbieter mit Notrufzentrale für den
gesamten Rhein-Sieg-Kreis:
➩➩ ASB RV Bonn/Rhein-Sieg e.V.
 (02241) 8707-34
➩➩ DRK Kreisverband Rhein-Sieg e.V.
 (02208) 5001-756
➩➩ Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
 (02241) 23423-32
➩➩ Malteser Hilfsdienst e.V.
 (0228) 96992-30
4. Hilfe und Pflege Zuhause
Über die Installationskosten und die monatlichen
Gebühren informieren Sie die Anbieter. Hinsichtlich einer Beteiligung an der Finanzierung geben
die Pflegekassen und/oder die örtlichen Sozialämter Auskunft.
➜Hausnotrufsysteme werden auch von den
meisten ambulanten Pflegediensten angeboten (siehe Auflistung unter 4.1 ab Seite
50).
4.6 Zusätzliche Betreuungsangebote
für Menschen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz
Für Menschen, mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz (Demenzerkrankte)
gibt es spezielle, so genannte niedrigschwellige Betreuungsangebote. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie unter Kapitel 6 „Hilfen für
gerontopsychiatrisch Erkrankte“ ab Seite 78.
Ambulante Pflegedienste, die solche Leistungen
anbieten, können Sie aus der Liste unter Punkt
4.1 ab Seite 50 entnehmen.
4.7 Ehrenamtliche Besuchsdienste
Vielen älteren Menschen fällt es schwer, die
Wohnung ohne fremde Hilfe zu verlassen. Einsamkeit und Isolation können dann die Folge
sein. Um dem entgegen zu wirken, bieten im
Rhein-Sieg-Kreis ehrenamtliche Besuchsdienste
ihre Hilfen an. Die Angebote sind vielfältig und
sollen dazu beitragen, dass in ihrer Mobilität
eingeschränkte Menschen durch Hausbesuche,
Gespräche, Vorlesen, Spielen und evtl. Spaziergänge mehr Lebensqualität erhalten. Gegebenenfalls können Sie über ehrenamtliche Besuchsdienste auch weitergehende Hilfeleistungen erhalten.
63
63
Wer Interesse hat, Menschen mit persönlichen
Besuchen eine Freude zu machen oder wer
selbst Besuch bekommen möchte, kann sich
an die Freiwilligen-Agentur im Rhein-Sieg-Kreis
(siehe unter 1.4 auf Seite 21) wenden. Dort
hilft man Ihnen gerne weiter.
➜Auskünfte über Besuchsdienste erhalten Sie
auch bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung (siehe unter 3.1 auf Seite 30), den
Seniorenberatungen, den Kirchengemeinden
oder Wohlfahrtsverbänden (siehe unter 3.4
auf Seite 36).
64
4. Hilfe und Pflege Zuhause
4.8 Hilfen für pflegende Angehörige
Aufgrund der erheblichen Belastungen, denen
Betreuungspersonen ausgesetzt sind, kommen
Pflegepersonen bis an die Grenzen ihrer körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit. Sie
brauchen dadurch verschiedene Unterstützungsund Entlastungsmöglichkeiten.
Die Kenntnis und Nutzung von mobilen Hilfsangeboten, wie die Teilnahme an einem Pflegekurs,
Gesprächskreise für pflegende Angehörige, Beratungsstellen oder Tages- und Kurzzeitpflege,
kann wesentlich zur Entlastung beitragen. Ausführliche Informationen zu pflegerischen und
pflegeergänzenden Angeboten erhalten Sie:
• Bei Ihrer Pflegekasse
• Bei der Pflegeberatung in den Städten und
Gemeinden (siehe 3.1 auf Seite 30)
• In der Koordinierungsstelle Pflege des Kreissozialamtes
• Im Internet: http://rhein-sieg.pflege.net
und bei der:
➩➩ Landesstelle Pflegende Angehörige NRW
Domplatz 1–3
48143 Münster
 (0251) 411-3302 oder 411-3322
[email protected]
Gebührenfreies Pflegetelefon:
 (0800) 2204400
Montag bis Freitag von 10:00–12:00 Uhr
Pflegekurse
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen oder sich
ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern,
können Sie an einem Pflegekurs Ihrer Pflegekasse teilnehmen.
Pflegekurse können direkt von Pflegekassen angeboten werden. Häufiger sind jedoch Kooperationen mit anderen Einrichtungen, wie z.B.
Pflegedienste, Sozialstationen, Volkshochschule
oder Verbände der freien Wohlfahrtspflege.
Die Pflegekurse sind für die Teilnehmer unentgeltlich, die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen. Sie bieten praktische
Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung zu vielen verschiedenen
Themen. Außerdem bieten diese Kurse pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.
Angehörigengruppen / Gesprächskreise
Angehörigengruppen haben das Ziel, den Austausch von persönlichen Erfahrungen herbeizuführen und praktische Anregungen zu vermitteln. Sie sind auch ein Ort, wo man über Ängste
und Erfahrungen in einer Atmosphäre der Anteilnahme und des Verständnisses frei sprechen
kann.
Im Rhein-Sieg-Kreis werden vielerorts Angehörigengruppen / -cafés und Gesprächskreise insbesondere für Pflegende von gerontopsychiatrisch
Erkrankten angeboten. Weitere Informationen
finden Sie unter 6.5 auf Seite 82 und im Gesundheitsportal des Rhein-Sieg-Kreises unter:
www.rsk-gesundheitsportal.de
Beratungsbesuche
Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, hat
häufig einen hohen Beratungsbedarf. Hier bieten viele ambulante Pflegedienste und Wohlfahrtsverbände (siehe unter 4.1 ab Seite 50;
3.4 auf Seite 36) individuelle Beratung, aber
auch Schulungen und Gruppen für pflegende Angehörige an.
65
65
4. Hilfe und Pflege Zuhause
4.9 Angebote der Intensivpflege
Für Menschen, die aus medizinischen Gründen
eine Intensivpflege benötigen, gibt es im RheinSieg- Kreis nachfolgend genannte Dienstleister,
die ihre Leistungen kreisweit anbieten.
Das Angebotsspektrum umfasst z.B.
die Pflege und Betreuung von:
• Menschen mit einem Apallischen Syndrom
(Wachkomapatienten)
• Menschen mit neurologischen Erkrankungen
• Menschen mit einem hohen pflegerischen
Aufwand (z.B. nach einem Schlaganfall)
• Menschen, die außerklinisch beatmet
werden
• Menschen, die auf eine künstliche Ernährung (z.B. durch Magensonde oder Infusion)
angewiesen sind. Nähere Informationen und Beratung erhalten
Sie hier:
➩➩ ASB-Sozialstation
Dienststelle Troisdorf
Kasinostr. 2, 53840 Troisdorf
 (02241) 8707-0 6 8707-44
www.a-s-b.eu
➩➩ Intensivpflege Helene Wentland
Kleine Heeg 27, 53359 Rheinbach
 (02226) 1580-25 6 1580-15
[email protected]
www.freundliche-pflege.de
Dollendorfer Str. 389 · 53639 Königswinter
Tel. 02244/870620
Öffnungszeiten:
Mo–Fr 8.00 – 13.00 Uhr
14.30 – 19.00 Uhr
8.30 – 13.00 Uhr
Sa
Mi Nachmittag geöffnet
Königswinterer Str. 323
53639 Königswinter
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Hausbesuche
Akupunktur
Chiropraktik
Sauerstofftherapie
Schmerztherapien, etc.
Sprechstunde nach Vereinbarung von 8.00 bis 18.00 Uhr
66
5. Teilstationäre und stationäre Versorgungsangebote
5.1 Tages- und Nachtpflege
Tages- und Nachtpflege kommt für ältere pflegebedürftige Menschen in Betracht, deren Pflege
und Betreuung tagsüber oder in der Nacht, z.B.
durch Angehörige, nicht ausreichend sichergestellt werden kann.
➜ Welche Einrichtungen im Rhein-Sieg-Kreis
Tages- und Nachtpflege anbieten, entnehmen Sie bitte der Übersicht unter 5.3 ab
Seite 68.
5.2 Kurzzeit- / Verhinderungspflege
Das oberste Ziel der Tages- und Nachtpflege ist,
Pflegebedürftigen den Verbleib in der eigenen
Wohnung zu ermöglichen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete Versorgung und Betreuung eines pflegebedürftigen
Menschen, der sonst zu Hause gepflegt wird, in
einer vollstationären Einrichtung.
Tagespflege
Die Tagespflege kann an einzelnen oder an allen
Wochentagen genutzt werden und schließt einen
Fahrdienst mit ein, der die Senioren morgens abholt und abends wieder nach Hause bringt. In
einer Tagespflegeeinrichtung werden die Pflegebedürftigen komplett versorgt und auch gezielt gefördert.
Sie kommt in Betracht, wenn beispielsweise
pflegende Angehörige in Urlaub oder Kur fahren
oder selbst erkrankt sind und die Pflege daher
nicht sichergestellt ist. Auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen kommt Kurzzeitpflege in Frage.
Nachtpflege
Nachtpflegeeinrichtungen betreuen pflegebedürftige Menschen, die Hilfestellungen beim Zubettgehen, Aufstehen, bei Maßnahmen der Körperpflege benötigen oder einen gestörten TagNacht-Rhythmus haben.
Verhinderungspflege
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht,
wenn die Pflegeperson, die pflegt (auch neben
einem Pflegedienst), wegen Erholungsurlaubs,
Krankheit oder aus anderen Gründen an der
Pflege gehindert ist. Die Pflegekasse übernimmt bei der Tages- und
Nachtpflege monatliche pflegebedingte Aufwendungen für Pflegebedürftige (siehe Kapitel „Leistungen der Pflegeversicherung“ Punkt 8.9).
Voraussetzung für die Gewährung einer Verhinderungspflege ist, dass der Pflegebedürftige
mindestens 6 Monate häuslich gepflegt wurde.
Der Anspruch auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege ist jeweils auf 4 Wochen im Kalenderjahr
(28 Kalendertage) beschränkt.
Bei Vorliegen einer Einstufung können die zu
zahlenden Investitionskosten zugunsten der Einrichtung durch das Sozialamt des Rhein-SiegKreises übernommen werden. Die Antragstellung erfolgt über den Träger der Einrichtung.
➜ Plätze für Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden in vielen stationären Pflegeeinrichtungen des Rhein-Sieg-Kreises vorgehalten (siehe Übersicht unter 5.3 ab
Seite 68).
67
67
5. Teilstationäre und stationäre Versorgungsangebote
Das Zuhause von morgen planen...
Stationäre Pflege
Behüteter Bereich
Kurzzeitpflege
Ambulante Pflege
Wohnen im Seniorenzentrum
52 Apartments
Seniorenzentrum Siegburg GmbH
Friedrich-Ebert-Straße 16 · 53721 Siegburg
Telefon 02241 2504-0 · Fax 02241 2504-2505
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Unsere Angebote für Sie:
• Vollstationäre Pflege
• Kurzzeitpflege
• Abwechslungsreiches Freizeit- und Therapieangebot
• Großer Garten zum Entspannen und Spazieren gehen
Im Raum Bad Honnef bieten wir außerdem täglich „Essen auf Rädern“ an. Die Mahlzeiten werden frisch
zubereitet und sofort ausgeliefert. Gerne beachten wir bei der Zubereitung Ihre persönlichen Diätvorschriften.
Wir stehen gerne zu einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.
Altenheim Marienhof
Brieberichweg 2a
53604 Bad Honnef
Tel.: 02224 / 93 96-0
Fax: 02224 / 75 80-3
Altenheim Haus Katharina
Kurfürstenstraße 25
53639 Königswinter
Tel.: 02223 / 90 90 20
Fax: 02223 / 90 90 222
68
5. Teilstationäre und stationäre Versorgungsangebote
5.3 Pflegeeinrichtungen
im Rhein-Sieg-Kreis
Wenn Sie pflegebedürftig sind und zu Hause
ohne fremde Hilfe nicht mehr zurechtkommen,
aber keine Hilfe haben, sollten Sie sich Gedanken über einen Umzug in eine Alten- und Pflegeeinrichtung machen. Dieser Schritt ist zwar sehr
einschneidend, aber Sie müssen bedenken, dass
Ihre Versorgung und Pflege in einer Pflegeeinrichtung rundum sichergestellt ist.
Wenn sich ankündigt, dass eine Aufnahme in einer Einrichtung erforderlich wird, sollten Sie sich
frühzeitig um eine Beratung und einen Platz bemühen, da einige Einrichtungen Wartelisten führen. Ausführliche Informationen erhalten Sie:
• Bei Ihrer Pflegekasse
• Bei der Pflegeberatung in Ihrer Stadt-/ Gemeindeverwaltung (siehe Punkt 3.1)
• Bei der Koordinierungsstelle Pflege des
Kreissozialamtes (siehe Punkt 3.2)
• Beim Sachgebiet Pflegewohngeld / Grundsicherung/ Sozialhilfe zur Finanzierung vollund teilstationärer Einrichtungen (siehe
Punkt 8.2)
• Im Internet: http://rhein-sieg.pflege.net
Die Bertelsmann Stiftung bietet unter
www.pflegeheim.weisse-liste.de
eine Checkliste an, mit deren Hilfe Sie prüfen
können, welche Einrichtung am ehesten Ihren
Wünschen entspricht.
Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es rund 60 Alten- und
Pflegeeinrichtungen, teils in privater und teils in
Trägerschaft von Ordensgemeinschaften oder
Wohlfahrtsverbänden. Es handelt sich sowohl um
kleine, familiäre Häuser als auch große Einrichtungen mit teilweise unterschiedlichen Fachabteilungen. Einige Einrichtungen bieten ein so genanntes Probewohnen an, d.h., Sie können 2–3
Wochen in der Einrichtung leben, die Sie in die
engere Wahl gezogen haben, ohne sich festlegen zu müssen, ob Sie dort auf Dauer wohnen
möchten.
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde
die Möglichkeit geschaffen, die für die Verbraucher relevanten Prüfungsergebnisse der Medizinischen Dienste der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen. Nähere Informationen hierzu siehe unter 3.7 auf Seite 42.
Eine Zusammenstellung der Leistungsanbieter
im stationären Bereich finden Sie auf den folgenden Seiten.
Erläuterung zur Art der Angebote:
V
= Vollstationäre Pflege
K
= Kurzzeitpflege
T
= Tagespflege
ZB = Zusätzliche Betreuungsleistungen
BS = Beschützte Station/ Einrichtungen
69
69
5. Teilstationäre und stationäre Versorgungsangebote
Name der Einrichtung
Anschrift
Telefon
St. Elisabeth
Seniorenzentrum
Am Rathaus 9
53347 Alfter-Oedekoven
(0228)
98664
Altenheim Marienhof
Brieberichweg 2 a
53604 Bad Honnef
(02224)
9396-0
DIACOR gGmbH
Ev. Seniorenstift
Am Honnefer Kreuz 21
53604 Bad Honnef
(02224)
15-0
Rhenania Parkresidenz
Pflegeheim
Am Spitzenbach 2
53604 Bad Honnef
(02224)
183-0
Senioren- und Behindertenbetreuung am Kurpark
Dr. Kneip GmbH
Altenheim
Franziskus-Haus
Luisenstraße 27
53604 Bad Honnef
(02224)
1809-0
Klosterstraße 6
53604 Bad Honnef
(02224)
8171
Seniorenvilla
Am Siebengebirge
Fuchshardtweg 4
53604 Bad Honnef
(02224)
989850
Senioren- und Pflegeheim
„Haus Brüngsberg”
Ilse-Remy-Straße 15
53604 Bad Honnef
(02224)
96030-0
Seniorenwohnstift
Beethoven
Siefenfeldchen 39
53332 Bornheim
(02222)
73-0
Haus Selam
Kummenberg 4
53332 Bornheim-Brenig
(02222)
935373
Altenheim Maria Hilf
Brunnenallee 20
53332 Bornheim
(02222)
709-0
Seniorenhaus St. Josef
Siegesstraße 16
53332 Bornheim
(02222)
91999-0
Seniorenhaus St. Angela
Bierbaumstraße 3
53332 Bornheim-Hersel
(02222)
92725-0
St. Elisabeth
Seniorenwohnheim GmbH
Hospitalstraße 5
53783 Eitorf
(02243)
8821
de Schrevel GmbH & Co KG
Happacher Hof
Happacher Straße 2–6
53783 Eitorf
(02243)
9223-0
de Schrevel GmbH & Co KG
Schloss Merten
Schlossstraße 14
53783 Eitorf
(02243)
86251
Art/Anzahl
der Plätze
V, K, ZB
63
V, K, ZB
58
V, K, ZB
79
V, K, ZB
36
V, K, ZB
81
V, K, ZB, BS
69
V, ZB
27
V, K, ZB
36
V, K, ZB
38
V, ZB, BS
18
V, K, T, ZB
101
V, K, ZB
70
V, K, ZB
68
V, K, ZB
72
V, K, ZB
58
V, K, ZB, BS
125
70
5. Teilstationäre und stationäre Versorgungsangebote
Name der Einrichtung
Anschrift
Telefon
Seniorenheim Weyerhof
Weyergarten 22
53783 Eitorf
(02243)
83263
Haus am Teich
Überdorfstraße 19
Alten- und Pflegeheim Becker 53783 Eitorf-Lindscheid
(02243)
8802-0
Alten- u. Pflegeheim
Haus an der Sieg
Halfter Straße 67
53783 Eitorf
(02243)
83716
Landheim Bourauel
Hohner Weg 33
53783 Eitorf
(02243)
9188-0
Seniorenhaus
St. Augustinus
Dicke Hecke 37
53773 Hennef-Bödingen
(02242)
87391-0
Altenzentrum Helenenstift
Bonner Straße 93
53773 Hennef
(02242)
882-0
Kurhaus
Wohnresidenzen GmbH
Kurhausstraße 27
53773 Hennef
(02242)
8806-0
Seniorenzentrum
Hennef GmbH
Kurhausstraße 45
53773 Hennef
(02242)
9300
Tagespflege Listner
Beethovenstraße 39
53773 Hennef
(02242)
9044676
Altenheim
Kloster Heisterbach
Heisterbacher Straße
53639 Königswinter
(02223)
702-0
Altenheim
„Haus Katharina”
Kurfürstenstraße 25
53639 Königswinter
(02223)
909020
St. Konstantia-Haus
Dollendorfer Straße 35
53639 Königswinter-Oberpleis
(02244)
933-0
Alten- und Pflegeheim
St. Margareta
Am Forstkreuz 10
53639 Königswinter-Stieldorf
(02244)
92280
Psych. Pflegeheim
Haus Abendfrieden
Eichendorffstraße 13–15
53797 Lohmar
(02246)
201-0
Seniorenheim
Meigermühle GmbH
Meigermühle 1
53797 Lohmar
(02246)
3110
Ev. Altenheim
Wahlscheid
Heiligenstock 27
53797 Lohmar
(02206)
61-0
Art/Anzahl
der Plätze
V, K
16
V, K, ZB, BS
56
V, K
10
V, K, ZB
51
V, ZB
60
V, K, ZB
119
V, K, ZB, BS
154
V, K, ZB
118
T, ZB
12
V, K, ZB
62
V, K, ZB
59
V, K, ZB
78
V, ZB
57
V, K, ZB, BS
53
V, ZB
23
V, K, ZB
112
71
71
5. Teilstationäre und stationäre Versorgungsangebote
SLAVICA MARX
Gesundheitsberaterin
- Rücken für
- Füße
- Gelenke
Kölner Str. 112
53840 Troisdorf
Tel. 02241 - 9320678
Termine nur nach
telef. Vereinbarung
www.gesundheitsberaterin-slavica-marx.de
Bei uns sind Sie in guten Händen!
Unser Alten- und Pflegeheim in der Trägerschaft
der Marienhaus GmbH ist modern und freundlich
gestaltet mit vielfältigen Möglichkeiten der Begegnung und der aktiven Tagesgestaltung. Wir
unterstützen die Bewohnerinnen und Bewohner
bei ihren Interessen und fördern die Erhaltung ihrer
Selbständigkeit. Qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gewährleisten eine aktivierende und
ganzheitliche Pflege und Betreuung auf der Grundlage unseres christlichen Menschenbildes.
Sie finden in unserem Haus eine Kultur und Atmosphäre vor, in der Wert und Würde jedes menschlichen Lebens der Maßstab allen Handelns sind.
Für ältere Menschen, die nur für ein paar Wochen
die Geborgenheit eines Heimes suchen oder bei
Urlaub und Krankheit pflegender Angehöriger,
bieten wir Kurzzeitpflege an.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen
wünschen, rufen Sie uns einfach an:
www.seniorenwohnhaus-eitorf.de
St. Elisabeth
Seniorenwohnhaus
Hospitalstraße 5
53783 Eitorf
Tel. 02243 882-1
72
5. Teilstationäre und stationäre Versorgungsangebote
Name der Einrichtung
Anschrift
Telefon
Ev. Altenheim Lohmar
Hermann-Löns-Straße 2
53797 Lohmar
(02246)
303720
Caritas Tagespflege
Am Frohnhof
Kirchplatz 1
53340 Meckenheim
(02225)
992424
Senioren Tagespflege
Meckenheim
Zypressenweg 4
53340 Meckenheim
(02225)
7085872
St. Josef Seniorenhaus
Kirchfeldstraße 4
53340 Meckenheim
(02225)
99130
Johanneshaus
Meckenheim
Lee-Mee-Platz 3
53340 Meckenheim
(02225)
7081150
Alten-und Pflegeheim
St. Apolonia
Neßhoven 23
53804 Much
(02295)
92060
Seniorenzentrum
Altes Kloster
Klosterstraße 56
53804 Much
(02245)
600079-0
Ev. Altenhilfe
Much/Seelscheid
Am Grasgarten 20
(02247)
53819 Neunkirchen-Seelscheid 701-0
Haus Elisabeth
Altenheim GmbH
Rathausstraße 11
53859 Niederkassel
(02208)
9491-0
Seniorenresidenz
Walter Esser
Rheinstraße 36
53859 Niederkassl-Lülsdorf
(02208)
9318-0
Haus am Römerkanal
Römerkanal 11
53359 Rheinbach
(02226)
1699-0
Malteser
Seniorenheim Marienheim
Gerbergasse 20
53359 Rheinbach
(02226)
85214
Bonifatius Seniorenzentrum
Rheinbach
Schweitzerstraße 2
53359 Rheinbach
(02226)
16974-0
Altenpflegeheim
Haus Bröleck
Bernauel 1
53809 Ruppichteroth-Bröleck
(02295)
1335
Alten- u. Pflegeheim
Haus Tusculum
Zum Tusculum 11
(02247)
53809 Ruppichteroth-Broscheid 3010
Pflegeheim Barhoff GmbH
Hahnbitzenweg 1–1a
53757 Sankt Augustin
(02241)
331595
Art/Anzahl
der Plätze
V, ZB
26
T, ZB
12
T, ZB
15
V, K, ZB
84
V, K, ZB, BS
80
V, K, ZB
34
V, K, ZB
80
V, K, ZB
138
V, K, ZB
110
V, K, ZB
73
V, K, ZB
130
V, ZB
55
V, K, ZB
80
V, K, Zb
39
V, K, ZB, BS
101
V, K, ZB
23
Caritasverband Rhein-Sieg e.V.
Altenzentrum Helenenstift in Hennef
Leben im Helenenstift bedeutet größtmögliche Individualität und Sicherheit durch die Verfügbarkeit von
erforderlichen Hilfen im Alltag sowie die umfassende
Betreuung und Begleitung bei Pflegebedürftigkeit.
Unsere Bewohner treffen sich zu den Mahlzeiten
in der Cafeteria oder in den Wohnküchen auf den
Wohnbereichen.
Die weitere Ausstattung des Hauses:
Gymnastikraum, Friseurraum, Bibliothek, Lichthof für
Veranstaltungen, Bauerngarten mit großer Terrasse,
Parkanlage mit Teich, Seelsorgerische Begleitung,
Sozialer Dienst.
Haus Elisabeth Altenheim in Niederkassel
Leben im Haus Elisabeth Altenheim bedeutet größtmögliche Individualität und Sicherheit durch die permanente Verfügbarkeit von erforderlichen Hilfen im
Alltag sowie umfassende Pflege, bis hin zur Betreuung bei Schwerstpflegebedürftigkeit.
Unsere Einrichtung liegt direkt am Rhein. Fast alle
Balkone in unserem Haus haben einen herrlichen
Ausblick auf den Rhein. Es sind nur 2 Minuten Fußweg bis zum Marktplatz mit Einkaufsmöglichkeiten
und wöchentlichem Markt. Die nächste Bushaltestelle
ist in fünf Minuten zu Fuß vom Haus aus zu erreichen.
Kontakt:
Altenzentrum Helenenstift
Bonner Str. 93 · 53773 Hennef
02242 882-0
E-Mail: [email protected]
Kontakt:
Haus Elisabeth
Altenheim GmbH
Rathausstr. 11
53819 Niederkassel
02208 9491-0
E-Mail:
elisabeth.altenheim@
caritas-rheinsieg.de
Caritasverband Rhein-Sieg e.V. · Wilhelmstr. 155–157 · 53721 Siegburg
02241 1209-0 · E-Mail: [email protected] · www.caritas-rheinsieg.de
74
5. Teilstationäre und stationäre Versorgungsangebote
Name der Einrichtung
Anschrift
Telefon
CBT Wohnhaus St. Monika
Husarenstraße 2
53757 Sankt Augustin
(02241)
2361
St. Franziskus
Seniorenzentrum
Arnold-Janssen-Straße 37
53757 Sankt Augsutin
(02241)
92107-0
St. Josef Heim
Haus zur Mühlen
Alexianerallee 1
53721 Siegburg
(02241)
389-0
St. Antonius - Hausgemeinschaft für Demente
Alexianerallee 1a
53721 Siegburg
(02241)
389-0
Seniorenzentrum
Siegburg GmbH
Friedrich-Ebert-Straße 16
53721 Siegburg
(02241)
2504-0
Ev. Altenheim
Am Michaelsberg
Kleiberg 1b
53721 Siegburg
(02241)
303-0
St. Clara Seniorenzentrum
Hinter dem Burggarten 9
53913 Swisttal-Heimerzheim
(02254)
602-0
Alfred-Delp-Altenzentrum
Alfred-Delp-Straße 13
53840 Troisdorf
(02241)
802-0
Nobilis
Seniorenresidenz GmbH
Wilh.-Hamacher-Platz 15–19
53840 Troisdorf
(02241)
889-0
Seniorenhaus Spich
Herm.-Josef-Lascheid-Haus
Asselbachstraße 14
53842 Troisdorf-Spich
(02241)
9507-0
Curanum Seniorenpflegezentrum Sieglar
Rathausstraße 1
53844 Troisdorf
(02241)
494-0
CMS Altenstift
Limbach GmbH
Limbachstraße 35
53343 Wachtberg-Berkum
(0228)
851-0
Seniorenzentrum St. Josef
Krankenhausweg 4
51570 Windeck-Dattenfeld
(02292)
922-0
Haus Tannenhof
Auf der Hardt 22
51570 Windeck-Herchen
(02243)
9192-0
Pflegeheim Pohl
Haus am Wald
Weyerbuscher Straße 57
51570 Windeck-Leuscheid
(02292)
2322
St. Antonius
Seniorenhaus
Schönecker Weg 10
51570 Windeck-Schladern
(02292)
9303-0
Art/Anzahl
der Plätze
V, K, ZB
120
V, K, ZB
162
V, K, ZB
95
V, K, ZB
46
V, K, ZB, BS
206
V, K, ZB
104
V, K, ZB
64
V, K, T, ZB
158
V, ZB
80
V, ZB
98
V, K, ZB
168
V, K, ZB, BS
145
V, K, ZB
73
V, K, ZB
36
V, K, ZB
46
V, K
24
75
75
5. Teilstationäre und stationäre Versorgungsangebote
Malteser in Bonn und Umgebung
Im Alter rundum gut versorgt
Spezialisierte Altersmedizin
Gut versorgt zu Hause alt werden
Malteser Krankenhaus Bonn/Rhein-Sieg
Malteser Ambulante Dienste Bonn/Rhein-Sieg
Bonn-Hardtberg/Rheinbach
Grund-, Behandlungs- und Überleitpflege | Hauswirtschaftliche Versorgung | 24 Stunden für Sie da
Zentrum für Altersmedizin | Malteser Fußzentrum |
Zentrum für Palliativmedizin | Handchirurgie | Plastische
Chirurgie | Allgemein- und Unfallchirurgie | Innere Medizin |
Urologie | Gynäkologie und Geburtshilfe
Telefon: 0228 6481-0
www.malteser-krankenhaus-bonn.de
Telefon: 0228 6481-500 (Bonn-West)
02226 85-270 (Rheinbach)
02242 912019 (Hennef)
www.malteser-ambulante-dienste.de
Malteser Hilfsdienst e.V.
Ein gemütliches Zuhause im Alter
Malteser Seniorenheim Marienheim
Rheinbach
55 Plätze (alle Pflegestufen)
Telefon: 02226 85-214
www.malteser-marienheim.de
Hausnotrufdienst: Hilfe auf Knopfdruck |
Menüservice: lecker, vielfältig und zuverlässig
Telefon: 0228 9699230
www.malteser-bonn.de
76
5. Teilstationäre und stationäre Versorgungsangebote
Name der Einrichtung
Anschrift
Telefon
Senioren-und Pflegeheim
Wiedenhof
Hähnchen 26
51570 Windeck-Wiedenhof
(02292)
9137-0
Alten- und Pflegeheim
Haus am Park
Siegtalstraße 45
51570 Windeck-Herchen
(02243)
842795
Pflegeheim Fabianek
In der Au 21
51570 Windeck-Herchen
(02243)
83502
Pflegeheim Fabianek
Zur Alten Schmiede 8
51570 Windeck-Herchen
(02243)
83502
5.4 Interessenvertreter
der Bewohner
Das in Nordrhein-Westfalen gültige Wohn- und
Teilhabegesetz (WTG) garantiert den Bewohnern von Betreuungseinrichtungen neben einer
gleichberechtigten Teilhabe am Leben ein ausdrückliches Mitsprache- und Beschwerderecht.
Der Betreiber der Einrichtung hat die Bewohner über dieses Recht und die zuständigen Ansprechpartner zu informieren.
Die Interessenvertretung der Bewohner ist der
Beirat (früher: Heimbeirat). Dem Beirat kommt
grundsätzlich eine Vermittlerfunktion zwischen
der Bewohnergemeinschaft und dem Betreiber
der Einrichtung zu. Er verfügt seit Einführung
des WTG über eine besondere Stellung, da er
über echte Mitbestimmungsrechte verfügt, d.h.
er kann das Leben der Bewohner in einer Betreuungseinrichtung aktiv mitgestalten. Der Beirat kann insbesondere in Angelegenheiten, die
z.B. Wohnen, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Hausordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung betreffen, mitwirken bzw. mitbestimmen und hat u.a. die Aufgabe, Beschwerden
Art/Anzahl
der Plätze
V, K, ZB
38
V, ZB
9
V, K, ZB
36
V, ZB
16
und Anregungen an die Einrichtungsleitung weiterzugeben und mit ihr darüber zu verhandeln.
Nähere Informationen erhalten Sie auch hier:
➩➩ Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
Kreissozialamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
 (02241) 13-2378
www.rhein-sieg-kreis.de
(unter Servicebereiche>Soziales>Senioren>
Heimaufsicht)
5.5 Heimaufsicht
Die zur Zeit rund 115 Betreuungseinrichtungen
unterliegen der staatlichen Aufsicht durch die
nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NordrheinWestfalen (WTG) zuständige Behörde (Heimaufsicht), die sich für den Schutz der Interessen der
Bewohner durch Beratung und mit dem notwendigen Nachdruck einsetzt.
Nach dem WTG ist es Aufgabe der Heimaufsicht
dafür zu sorgen, dass die Interessen und Bedürfnisse der älteren, behinderten oder pflege-
5. Teilstationäre und stationäre Versorgungsangebote
92x188_anzeige_Image_4c_Layout 1 04.05.2011 12:02 Seite 1
bedürftigen Menschen in den Einrichtungen beachtet und geschützt werden. Die Pflegequalität
der Einrichtungen wird vorrangig durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft,
so dass die Betreuungseinrichtungen insgesamt
einer umfassenden Kontrolle unterliegen.
Die Mitarbeiter der Heimaufsicht stehen Ihnen in
allen Angelegenheiten des Einrichtungsbetriebs
sowie zu Fragen rund um das WTG mit Rat und
Tat zur Seite.
Des Weiteren übernimmt sie gegenüber dem
Einrichtungsbetreiber eine umfangreiche Beratungs- und Überwachungsfunktion. Sie nimmt
auch Aufgaben als Ordnungsbehörde wahr, wenn
es um die Einhaltung bzw. Durchsetzung von
Vorschriften nach dem WTG geht.
Premium-Wohnen & Komfortpflege
Premium-Wohnen
& Komfortpflege
• Führen unangemeldete Prüfungen in den
Einrichtungen durch.
Stilvoll leben, selbstbestimmt agieren, sich
verwöhnen lassen, guten Service erleben
und anspruchsvoll gepflegt werden – so
lautet die Intention der Kursana Villa, die
Premium-Wohnen und Komfortpflege in
einem stilvollen Gründerzeit-Ambiente mit
höchstem Wohnkomfort und familiärem
Charakter bietet.
• Bearbeiten Beschwerden und moderieren in
Konfliktsituationen.
Wir freuen uns darauf, Sie in der Kursana
Villa begrüßen zu dürfen!
Die Mitarbeiter der Heimaufsicht:
• Beraten Bewohner von Betreuungseinrichtungen, Beiräte, Vertretungsgremien, Vertrauenspersonen, Angehörige und Träger
von Betreuungseinrichtungen.
Wenn Sie Fragen, Anregungen, Probleme oder
Beschwerden haben, wenden Sie sich an die:
➩➩ Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
- Kreissozialamt, Heimaufsicht Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
 (02241) 13-2378
Kursana Villa Bonn, Villa Camphausen
Mainzer Straße 233, 53179 Bonn
Telefon: 02 28 . 32 96 - 0, www.kursana.de
77
77
78
6. Hilfen für gerontopsychiatrisch Erkrankte
Immer häufiger leiden ältere Menschen an Altersdemenz oder psychischen Erkrankungen des Alters. Die meisten von ihnen leben in ihrer häuslichen Umgebung und werden von Angehörigen oft
bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit betreut. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, bei der Behandlung eines erkrankten Angehörigen neben dem Hausarzt auch einen Facharzt für Neurologie und
Psychiatrie zur Behandlung hinzu zu ziehen, denn eine gute medikamentöse Behandlung kann
den Verlauf der Erkrankung sehr positiv beeinflussen, den Umgang mit dem Erkrankten erheblich
erleichtern und das Fortschreiten einer Demenzerkrankung verzögern.
6.1 Ambulante gerontopsychiatrische
Behandlung
➩➩ Klinisches Behandlungs- und Forschungszentrum für neurodegenerative Erkrankungen (KBFZ) Gedächtnisambulanz
Universitätsklinikum Bonn
Sigmund-Freud-Straße 25, 53105 Bonn
Mo bis Fr von 9:00–16:00 Uhr
 (0228) 287-16367 6 287-19419
[email protected]
www.meb.uni-bonn.de/psychiatrie/kbfz
➩➩ LVR-Klinik Bonn /
Gerontopsychiatrische Ambulanz
Kaiser-Karl-Ring 20, 53111 Bonn
 (0228) 551-2567 6 551-2924
[email protected]
www.klinik-bonn.lvr.de
Angebot: Diagnostik von psychischen
Erkrankungen im Alter
➩➩ Memory Clinic/Gedächtnisambulanz
Kaiser-Karl-Ring 20, 53111 Bonn
 (0228) 551-2567
Angebot: (Früh-)diagnostik, Behandlung
demenzieller Erkrankungsbilder. Betreuung
der pflegenden Angehörigen, Koordination
von Hilfeleistungen, Aufklärung der Öffentlichkeit.
➩➩ Altenberatung
LVR-Klinik Bonn - Gerontopsych. Zentrum
Kaiser-Karl-Ring 20, 53111 Bonn
 (0228) 551-3862
Ansprechpartner: Herr Frießner
Angebot: Informationen über regionale
Möglichkeiten von Diagnostik, Therapie und
Hilfe bei bestehenden psychischen und
sozialen Problemen.
➩➩ Angehörigengruppe
LVR-Klinik Bonn - Gerontopsych. Zentrum
Kaiser-Karl-Ring 20, 53111 Bonn
Jeden 2. Dienstag findet von 19:30– 21:00
Uhr im Haus 15, Raum 0.31 ein offenes und
kostenfreies Treffen der Selbsthilfegruppe
für Angehörige Menschen mit demenziellen
Erkrankungen unter fachlicher Leitung statt.
➩➩ LVR-Klinik Bonn
Behandlungszentrum Eitorf
Hospitalstraße 13, 53783 Eitorf
 (02243) 84780201
Ansprechpartner: Herr Dr. Rothfeld
(zuständig für den rechtsrheinischen Einzugsbereich z.B. Hennef, Siegburg, Eitorf,
Much, Neunkirchen-Seelscheid, Windeck)
Angebot: Beratung, ambulante und (teil-)
stationäre Behandlung auch für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen
79
79
6. Hilfen für gerontopsychiatrisch Erkrankte
➩➩ LVR-Klinik Bonn
Behandlungszentrum Meckenheim
Tagesklinik
Siebengebirgsring 42, 53340 Meckenheim
 (02225) 708601
Ansprechpartnerin:
Frau Prof. Dr. Zehm-Schmolke
(zuständig für den linksrheinischen Einzugsbereich z.B. Meckenheim, Rheinbach,
Swisttal und Wachtberg)
Angebot:
Beratung, ambulante und (teil-)stationäre
Behandlung auch für gerontopsychiatrisch
erkrankte Menschen
Die LVR-Klinik Bonn ist Dienstleister für Menschen jeden Alters
mit psychischen und neurologischen Erkrankungen. Sie setzt
sich aus neun Fachabteilungen mit über 800 Behandlungsplätzen
zusammen.
6.2 Stationäre gerontopsychiatrische
Behandlung
Mit ihren ambulanten, stationären und teilstationären Angeboten
versorgt die LVR-Klinik Bonn die Menschen der Stadt Bonn, des
Rhein-Sieg-Kreises und überregional.
➩➩ LVR-Klinik Bonn
Gerontopsychiatrische Tagesklinik
Kaiser-Karl-Ring 20
53111 Bonn
 (0228) 551-2543
www.klinik-bonn.lvr.de
Frau Dr. Stiens
Angebot:
Teilstationäre Behandlung
von psychischen Krankheiten im Alter
LVR-Klinik Bonn
Kaiser-Karl-Ring 20
53111 Bonn
Tel 0228 551 - 1
Fax 0228 551 - 2867
[email protected]
www.klinik-bonn.lvr.de
• Psychiatrie und Psychotherapie
• Abhängigkeitserkrankungen und Psychotherapie
• Gerontopsychiatrie und Psychotherapie
• Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
• Neurologie
• Ambulanzen
• Kinderneurologisches Zentrum
➩➩ LVR-Klinik Bonn
Abteilung für Gerontopsychiatrie
Anzeige-Senioren-long.indd 1
14.02.2011
Stück
und Psychotherapie
Kaiser-Karl-Ring 20
53111 Bonn
 (0228) 551-2204
Grabenstr. 5 · 40213 Düsseldorf
www.klinik-bonn.lvr.de
www.alzheimer-forschung.de
Prof. Dr. Dr. Hirsch
bauen Sie mit uns an einer Zukunft, in der Alzheimer geheilt werden kann.
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heiten im Alter
für Stück ...
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6. Hilfen für gerontopsychiatrisch Erkrankte
6.3 Beratung und Hilfen
Koordinierungsstelle
„Gerontopsychiatrische Versorgung“
Die Koordinierungsstelle „Gerontopsychiatrische Versorgung“ im Gesundheitsamt des RheinSieg-Kreises informiert über die im Kreisgebiet
vorhandenen Hilfen sowie Unterstützungs- und
Fortbildungsangebote für Betroffene, pflegende
Angehörige und ehrenamtlich tätige Personen.
➩➩ Rhein-Sieg-Kreis - Gesundheitsamt Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
 (02241) 133043 6 133082
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.rsk-gesundheitsportal.de
Sozialpsychiatrische Zentren (SPZ) im Rhein-Sieg-Kreis
Die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) im Rhein-Sieg-Kreis haben die Aufgabe übernommen,
Menschen, die an einer gerontopsychiatrischen Erkrankung leiden, sowie deren Angehörige zu
beraten und zu begleiten.
SPZ
Anschrift
Zuständig für
Informationen
SPZ
Siegburg
Siegdamm 40–42
53721 Siegburg
 (02241) 938191-0
6 (02241) 938191-44
www.a-s-b.eu
Hennef,
Sankt Augustin,
Siegburg
Informationen, Termine
zu Betroffenen- und
Angehörigengruppen:
 (02241) 938191-0
oder im Internet
SPZ
Troisdorf
Emil Müller-Straße 6
53840 Troisdorf
 (02241) 2503133
6 (02241) 72525
[email protected]
www.ekasur.de/spz
Troisdorf,
Lohmar,
Niederkassel
Informationen, Termine
zu Betroffenen- und
Angehörigengruppen:
 (02241) 2503133
oder im Internet
SPZ
Eitorf
Spinnerweg 51–54
53783 Eitorf
 (02243) 84758-0
6 (02243) 84758-11
[email protected]
www.awo-bonn-rhein-sieg.de
Bad Honnef, Eitorf,
Königswinter, Much,
Neunkirchen-Seelscheid,
Ruppichteroth, Windeck
Informationen, Termine
zu Betroffenen- und
Angehörigengruppen:
 (02243) 84758-26
oder im Internet
Alfter, Bornheim,
Meckenheim,
Rheinbach, Swisttal,
Wachtberg
Informationen, Termine
zu Betroffenen- und
Angehörigengruppen:
 (02225) 99976-16
oder im Internet
SPZ
Adolf-Kolping-Straße 5
Meckenheim 53340 Meckenheim
 (02225) 99976-0
6 (02225) 99976-22
[email protected]
www.skm-rhein-sieg.de
6. Hilfen für gerontopsychiatrisch Erkrankte
Weitere Beratungs- und Hilfsangebote
Wohnberatung für in der Alltagskompetenz
eingeschränkte Menschen
➩➩ Arbeiterwohlfahrt KV Bonn Rhein-Sieg e.V.
Schumannstraße 4, 53721 Siegburg
 (02241) 866857-12,-13,-14 oder -20
6 (02241) 866857-17
[email protected]
www.awo-bonn-rhein-sieg.de
Kreisweit bietet die Wohnberatungsagentur Unterstützung bei der Umgestaltung des Wohnumfeldes unter besonderer Berücksichtigung der
Bedürfnisse demenziell erkrankter Menschen
und deren Angehöriger. Durch die Schaffung von
Orientierungshilfen, den Einsatz von Sicherungssystemen, das Beseitigen von Unfallgefahren sowie den barrierefreien Umbau u.v.m. kann die
häusliche Pflege erleichtert und länger sichergestellt werden. Die Wohnberater führen Hausbesuche durch, informieren über Zuschüsse, unterstützen bei der Antragstellung und begleiten
die Umsetzung der Maßnahmen.
Leuchtturm
Entlastungsangebote für demenzkranke Menschen und ihre Angehörigen
➩➩ Caritasverband
für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155–157, 53721 Siegburg
 (02241) 1209-305 6 1209-195
[email protected]
www.caritas-rheinsieg.de
Der Leuchtturm bietet: Information zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen, Betreuungsgruppen, häuslichen Entlastungsdienst,
Schulungen zu Hause, Qualifizierung sowie Begleitung von Ehrenamtlichen und bei Bedarf Gesprächskreise und Angehörigencafé.
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81
➩➩ Alzheimer Gesellschaft Bonn e.V.
Clemens-August-Straße 24
53115 Bonn
 (0228) 3862853
6 (0228) 659506
[email protected]
www.alzheimer-gesellschaft-bonn.de
Die Alzheimer Gesellschaft bietet umfassende
Informationen und Beratung zur Alzheimererkrankung, deren Behandlung und möglichen Hilfen. Jeden Mittwoch trifft sich eine Angehörigengruppe im Hause der Diakonie, Kaiserstraße 123,
53113 Bonn. Eine Alzheimer-Beratungsstelle befindet sich in 53173 Bonn, Friesdorfer Straße 91.
➩➩ Selbsthilfe Kontaktstelle
Rhein-Sieg-Kreis
Landgrafenstraße 1
53842 Troisdorf
 (02241) 949999
6 (02241) 409220
[email protected]
www.selbsthilfe-rhein-sieg.de
Hier erhalten Sie Informationen über weitere
Gruppenangebote für Angehörige und Betroffene.
➩➩ Demenz-Servicezentrum
Nordrhein-Westfalen
Region Köln und das südliche Rheinland
Urbacher Weg 93 (1. Etage)
51149 Köln (Porz-Ensen)
 (02203) 3691-11170 und 3691-11171
6 (02203) 3691-11179
[email protected]
www.demenz-service-koeln.de
Das Demenz-Servicezentrum stellt trägerübergreifend Informationen zu Hilfsangeboten zur
Verfügung.
82
6. Hilfen für gerontopsychiatrisch Erkrankte
6.4 Zusätzliche Betreuungsangebote
Insbesondere demenzerkrankte Pflegebedürftige benötigen ein hohes Maß an Betreuung und
Beaufsichtigung. Oft werden diese Menschen
durch Angehörige versorgt. Um diese Angehörigen zumindest zeitweise zu entlasten, gibt es
zwischenzeitlich in vielen Kommunen des RheinSieg-Kreises Angebote an zusätzlichen Betreuungsleistungen. Eine Liste mit Angaben der anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote erhalten Sie unter nachstehendem Link des
Gesundheitsportals des Rhein-Sieg-Kreises:
www.rsk-gesundheitsportal.de
Die zusätzlichen Betreuungsangebote, die durch
die ambulanten Pflegedienste angeboten werden, enthält die Übersicht in Kapitel 4.1 ab S. 52.
6.5 Betreuungsgruppen
In Betreuungsgruppen werden die Erkrankten
durch ausgebildete Fachkräfte und freiwillige
Helfer betreut, um so den pflegenden Angehörigen die Möglichkeit zur Erledigung persönlicher
Angelegenheiten zu geben. Meist wird auch ein
Fahrdienst zu und von Einrichtungen angeboten.
Es entstehen Kosten für die Inanspruchnahme
der Betreuungsgruppen. Diese Kosten können
im Rahmen der Verhinderungspflege oder nach
dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz bei den
Pflegekassen geltend gemacht werden. Informationen hierzu erteilen die Pflegekassen oder
die einzelnen Anbieter der Gruppen. Ergänzende
Angaben enthält das Kapital 8.9 ab Seite 96.
Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es zurzeit 12 Betreuungsgruppen. Zur Kontaktaufnahme setzen Sie
sich bitte mit dem jeweiligen Anbieter, den Sozialpsychiatrischen Zentren im Rhein-Sieg-Kreis
oder der Koordinierungsstelle Gerontopsychiatrische Versorgung (siehe unter 6.3 auf Seite 80)
in Verbindung.
➩➩ Bad Honnef, Luisenstraße 13
Montags 15:00– 18:30 Uhr
Anbieter: Caritasverband Rhein-Sieg e.V.
 (02241) 1209-305 und 1209-311 und
Psychosozialer Arbeitskreis
Bad Honnef/Königswinter e.V.
 (02224) 76822
➩➩ Eitorf, In der Helte 10
Montags und mittwochs 15:00 – 18:00 Uhr
Anbieter:
Goldene Jahre Demenzbetreuung
Ursula Rohling-Kaiser
 (02243) 83545
Fortsetzung auf Seite 84 →
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6. Hilfen für gerontopsychiatrisch Erkrankte
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6. Hilfen für gerontopsychiatrisch Erkrankte
➩➩ Hennef, Frankfurter Straße 12
Donnerstags 14:00–17:00 Uhr
Anbieter: MAWIS-Pflegedienst
 (02242) 9180080
➩➩ Lohmar-Donrath, Donrather Straße
Kolping-Jugendheim
Montags 14:30–17:30 Uhr
Anbieter: SPZ Troisdorf
 (02241) 2503133
➩➩ Neunkirchen-Seelscheid
Anbieter: Caritasverband Rhein-Sieg e.V.
c/o. Heidrun Vonester  (02241) 1209-305
➩➩ Niederkassel, Spicher Straße 6
Ev. Gemeindezentrum
Donnerstags 9:00–12:00 Uhr
Anbieter: Caritasverband Rhein-Sieg e.V.
 (02241) 1209-305 und 1209-311
➩➩ Rheinbach, Römerkanal 11
Ev. Altenzentrum Haus am Römerkanal
Jeden 2. + 4. Do im Mon. 15:00–18:00 Uhr
Anbieter: Rheinische Gesellschaft für
Innere Mission und Hilfswerk GmbH
 (02226) 1699-0
➩➩ Rheinbach, Kleine Heeg 27
„Café der Erinnerung“
Jeden 1. + 3. Mi im Monat 15:00–18:00 Uhr
Anbieter: Pflegeteam Wentland
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➩➩ Siegburg, Friedrich-Ebert-Straße 16
Seniorenzentrum Am Hohen Ufer
Dienstags u. freitags 15:00–18:00 Uhr
Anbieter: Caritasverband Rhein-Sieg e.V.
und Seniorenzentrum Am Hohen Ufer
 (02241) 1209-305 und 1209-311
➩➩ Troisdorf Alfred-Delp-Straße 13
Alfred Delp Altenzentrum
Donnerstags 14:30–17:30 Uhr
Anbieter:
Sozialpsychiatrisches Zentrum Troisdorf
 (02241) 2503133
➩➩ Troisdorf-Bergheim, „Café Auszeit“
Katharinenstraße 12
Anbieter: Elsbeth Hollingshausen
 (0228) 450760
➩➩ Windeck, Rathausstraße 64
Dienstags 8:00–18:00 Uhr
Anbieter:
Pflegedienst Bauernfeind
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6. Hilfen für gerontopsychiatrisch Erkrankte
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6. Hilfen für gerontopsychiatrisch Erkrankte
6.6 Ambulante Psychiatrische
Fachpflege
Ambulante psychiatrische Fachpflege wird im
Rhein-Sieg-Kreis angeboten vom:
➩➩ Arbeiter-Samariter-Bund
RV Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Dienststelle Meckenheim
Hauptstraße 14, 53340 Meckenheim
 (02225) 88877-0 6 88877-44
(zuständig für die linksrheinischen Städte
und Gemeinden)
gen dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Welche Einrichtungen über ein solches zusätzliches Angebot verfügen, können Sie aus der Auflistung der stationären Betreuungseinrichtungen unter 5.3 ab
Seite 68 entnehmen.
Dienststelle Troisdorf
Kasinostraße 2, 53840 Troisdorf
 (02241) 8707-0 6 8707-44
(zuständig für rechtsrheinischen Städte
und Gemeinden)
6.7 Voll- und teilstationäre Pflege
In nahezu allen Betreuungseinrichtungen (Pflegeeinrichtungen) im Rhein-Sieg-Kreis werden
gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen aufgenommen. Die vorhandenen Einrichtungen finden Sie in der Übersicht über die stationären Betreuungseinrichtungen im Rhein-Sieg-Kreis unter Punkt 5.3 ab Seite 68.
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz haben vollstationäre Betreuungseinrichtungen die
Möglichkeit erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Betreuungskräfte im
Rahmen des § 87 b SGB XI als Unterstützung
des bereits vorhandenen Personals einzustellen.
Diese Kräfte sollen für eine gute Betreuung und
Aktivierung von Bewohnern sorgen, die infolge
demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, psychischer Erkrankungen oder geistiger Behinderun-
6.8 Beschützende Einrichtungen
Einige Betreuungseinrichtungen im Rhein-SiegKreis nehmen ausschließlich oder in speziellen
Wohngruppen gerontopsychiatrisch Erkrankte
auf, die aufgrund ihres Erkrankungsbildes beschützt untergebracht werden müssen. Für eine
beschützende Unterbringung ist ein Beschluss
des örtlich zuständigen Betreuungsgerichtes erforderlich.
Die Häuser, die eine beschützende Unterbringung anbieten, können Sie aus der Liste der stationären Betreuungseinrichtungen unter Punkt
5.3 ab Seite 68 entnehmen.
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87
6. Hilfen für gerontopsychiatrisch Erkrankte
Dr. med Petra Pfirrmann
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7. Hospize und Palliativeinrichtungen
7.1 Hospize und Palliativpflege
Die Verbesserung der Lebensqualität von schwer
erkrankten Menschen im Rahmen der Palliativmedizin (ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, zunehmenden und
weit fortgeschrittenen Erkrankung) und die Betreuung von Sterbenden durch ambulante und
stationäre Hospizeinrichtungen nehmen einen
immer höheren Stellenwert ein. In den Hospizgruppen engagieren sich neben professionellen
Mitarbeitern zahlreiche ehrenamtliche Helfer,
um schwerkranken oder sterbenden Menschen
und ihren Angehörigen Hilfestellung zu geben.
Die Hospizdienste bieten neben ihrer Beratung
Hausbesuche zur Entlastung von Angehörigen
an, leisten Sterbe- und Trauerbegleitung und
veranstalten Themenabende für Angehörige. In
den Palliativdiensten und Einrichtungen steht die
Besserung körperlicher Krankheitsbeschwerden
durch spezielle Behandlung und Pflege ebenso
im Vordergrund wie die Beratung bei psychischen, sozialen und spirituellen Problemen. Palliativeinrichtungen und Hospizdienste kooperieren eng miteinander.
Eine Auflistung der Hospizdienste und Einrichtungen finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.
Ambulante Hospize/Trauerbegleitung
Ökumenische Hospizbewegung e.V.
Luisenstr. 13, 53604 Bad Honnef
 (02224) 941984
[email protected]
➩➩ Ambulanter Hospizdienst für
Bornheim und Alfter e.V.
Königstr. 24, 53332 Bornheim
 (02222) 9959449
[email protected]
➩➩ Lebenskreis e.V.
Hospizverein für Sterbe- u. Trauerbegleitung
Wippenhohner Str. 16, 53773 Hennef
 (02242) 917037
[email protected]
[email protected]
➩➩ Ökumenischer Hospizdienst
Dollendorfer Str. 397, 53639 Königswinter
 (02244) 877473
[email protected]
Stationäre Hospiz- und Palliativpflege sowie ambulante Palliativpflege müssen durch den behandelnden Arzt verordnet werden. Bezüglich der
Kostenübernahme erkundigen Sie sich bitte bei
Ihrer Kranken-/Pflegekasse. Für die Betreuung
durch einen ambulanten Hospizdienst entstehen
keine Kosten, da diese Dienste ihre Hilfestellung
mit ehrenamtlichen Mitarbeitern sicherstellen.
➩➩ Ökumenische Hospizgruppe e.V.
Meckenheim-Rheinbach-Swisttal
Römerkanal 11
53359 Rheinbach
 (02226) 900433
[email protected]
Im Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn gibt es
zahlreiche ambulante und stationäre Hospize
und Palliativeinrichtungen, die Hilfestellungen
für Bürger aus dem Rhein-Sieg-Kreis anbieten.
➩➩ Ambulanter Hospizdienst Much e.V.
Dr. Wirtz-Str. 6, 53804 Much
 (02245) 618090
[email protected]
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7. Hospize und Palliativeinrichtungen
➩➩ Ambulanter Hospizverein
Niederkassel e.V.
Nießengasse 9–11, 53859 Niederkassel
 (02208) 9211449
[email protected]
➩➩ Ökumenische Initiative zur Begleitung
Schwerkranker, Sterbender
und Trauernder e.V.
Dietrich-Bonhoeffer-Str. 39
53757 Sankt Augustin
 (02241) 29792
[email protected]
➩➩ Trauer-Cafè Jordan in den Räumen
der kath. Bücherei an St. Servatius
Kirchplatz 3, 53721 Siegburg
 (0151) 18650380
[email protected]
➩➩ Ökumenischer ambulanter
Hospizdienst Windeck/Eitorf e.V.
Im Klosterhof 5
51570 Windeck-Herchen
 (02243) 9170650
[email protected]
Stationäres Hospiz und ambulanter
Hospizdienst; Trauerbegleitung
➩➩ Elisabeth Hospiz gGmbH
Ühmichbach 5
53797 Lohmar-Deesem
 (02246) 106-0
[email protected]
Stationäre und amb. Palliativmedizin
➩➩ Zentrum für Palliativmedizin am
Malteser-Krankenhaus Bonn/Rhein-Sieg
Von-Hompesch-Str. 1, 53123 Bonn
Stationär:  (0228) 6481-468
Ambulant:  (0228) 6481-597
➩➩ Palliativstation/Ambulanter Palliativdienst
St. Josef Hospital
Hospitalstraße 45
53840 Troisdorf
Stationär: (02241) 801980
[email protected]
Ambulant:  (02241) 801982
oder  (0171) 1916873
[email protected]
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8. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
8.1 Rente
Die Rentenversicherung ist ein umfangreiches
und schwieriges Rechtsgebiet. Jeder Mensch hat
die Möglichkeit, sich in Fragen der gesetzlichen
Rentenversicherung beraten zu lassen.
Ab einem bestimmten Lebensalter kann eine
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
in Anspruch genommen werden. Auch nach dem
Tode eines Ehegatten oder Lebenspartners sichert die Hinterbliebenenrente die wirtschaftliche Existenz und gleicht den Einkommensverlust teilweise wieder aus.
Wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht
mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten
kann, hat gegebenenfalls Anspruch auf eine
Rente wegen Erwerbsminderung.
Für alle Rentenarten sind besondere Voraussetzungen wie z.B. Altersgrenze, Wartezeit etc. erforderlich.
Auskünfte zu Rentenangelegenheiten und Hilfe
bei der Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer
Stadt-/Gemeindeverwaltung (Anschriften und
Telefonnummern siehe unter 3.1 auf Seite 30)
und bei den Rentenversicherungsträgern selbst.
➩➩ Deutsche Rentenversicherung Bund
(ehemals BfA - Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte und VDR - Verband
Deutscher Rentenversicherungsträger)
Hauptverwaltung
10704 Berlin
 (030) 865-0
www.deutsche-rentenversicherung.de
Servicetelefon (0800) 10004800
(Gebührenfrei)
➩➩ Deutsche Rentenversicherung Rheinland
(ehemals LVA Rheinprovinz)
40194 Düsseldorf
 (0211) 937-0
Servicetelefon (0800) 100048013
(Gebührenfrei)
➩➩ Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
(ehemals Bundesknappschaft,
Bahnversicherungsanstalt und Seekasse)
Hauptverwaltung
Pieperstraße 14– 28
44789 Bochum
 (0234) 304-0
Servicetelefon (0800) 100048080
(Gebührenfrei)
Nächstes Service-Zentrum für die drei
vorgenannten Rentenversicherungsträger:
➩➩ Service-Zentrum Bonn
Rabinstraße 6
53111 Bonn
 (0228) 280801
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 7:30 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 7:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 7:30 bis 13:00 Uhr
➩➩ Landwirtschaftliche
Sozialversicherung NRW
Verwaltungstandort Düsseldorf
Merowingerstraße 103
40225 Düsseldorf
 (0211) 3387-0
[email protected]
www.lsv.de/nrw
8. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
8.2 Grundsicherung und Sozialhilfe
Eine wichtige Leistung im Rahmen des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) vor allem für ältere Menschen ist die Grundsicherung.
Viele ältere Menschen machen Sozialhilfeansprüche oft nicht geltend, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Bei der
Grundsicherung wird auf den Unterhaltsrückgriff
gegenüber den Kindern verzichtet, sofern deren Einkommen 100.000 € jährlich nicht übersteigt. Dadurch soll einem der Hauptgründe für
versteckte Altersarmut entgegengewirkt werden. Anspruch auf Grundsicherungsleistungen
haben Personen, die
– das 65. Lebensjahr vollendet haben
oder
– das 18. Lebensjahr vollendet haben, dauerhaft erwerbsgemindert sind und die ihren
Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.
Grundsicherungsleistungen werden nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann bei Ihrer Stadtoder Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Weitere Leistungen nach dem SGB XII sind:
• Hilfen zur Gesundheit einschließlich Krankenhilfe
• Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
• Hilfe zur Pflege
• Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten
• Hilfe in anderen Lebenslagen (z.B. Hilfe zur
Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe
und Blindenhilfe).
Nähere Informationen über Leistungen nach
dem SGB XII erhalten Sie bei Ihrer Stadt/Gemeinde (Anschriften unter 3.1 auf Seite 30).
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8.3 Hilfen bei Aufenthalt in
stationären Einrichtungen
Hinsichtlich der Hilfe in einer Betreuungseinrichtung, z.B. Pflegeeinrichtung oder Tagespflegestätte erhalten Sie Auskunft bei der:
➩➩ Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
Kreissozialamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
 (02241) 13-2105
Pflegewohngeld
Für Bewohner einer Pflegeeinrichtung, die einer
Pflegestufe zugeordnet sind, kann der zuständige Sozialhilfeträger Pflegewohngeld gewähren.
Hierbei handelt es sich nicht um Sozialhilfe, sondern um Investitionskostenförderung zugunsten
der Pflegeeinrichtung. Der Antrag wird unmittelbar von der Betreuungseinrichtung gestellt.
In Höhe des Pflegewohngeldes verringern sich
die Kosten des Bewohners, so dass das Pflegewohngeld mittelbar auch dem Bewohner zugute
kommt. Das Pflegewohngeld wird abhängig vom
Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen gewährt.
Pflegewohngeldleistungen gewährt die:
➩➩ Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
Kreissozialamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
 (02241) 13-2105
Auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises
www.rhein-sieg-kreis.de
erhalten Sie unter:
Dienstleistungen/Servicebereiche/Soziales/
Senioren/Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
nähere Informationen.
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8. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
8.4Wohngeld
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der
Ihnen als Mieter in Form von Mietzuschuss
oder als Eigentümer in Form von Lastenzuschuss hilft, Ihre Wohnkosten zu tragen. Dieser Zuschuss muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.
Für Empfänger von Grundsicherungsleistungen,
für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch
Zweites Buch (SGB II) sowie bedarfsorientierter Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
(SGB XII) besteht grundsätzlich kein Wohngeldanspruch, da angemessene Unterkunftskosten
im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II
und SGB XII vollständig berücksichtigt werden.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach
1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
3. dem Gesamteinkommen.
Wohngeld ist eine Leistung, die Ihnen auf Antrag gewährt werden kann. Der Antrag kann bei
der Wohngeldstelle Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden (Adressen siehe unter 3.1 auf Seite 30). Hier erhalten Sie auch
weitere Informationen.
8.5Kriegsopferfürsorge
Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene,
Opfer von Gewalttaten, Wehr-/Zivildienstgeschädigte und Impfgeschädigte können Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
beantragen. Die Leistungen sind ähnlich wie die
Sozialhilfe bedarfsorientiert, jedoch neben den
Versorgungsrenten als Ausgleich für die Folgen
der Schädigung oder die erlittenen Verluste gedacht. Weitere Auskünfte erhalten Sie vom:
➩➩ Landschaftsverband Rheinland
Hauptfürsorgestelle
50663 Köln
 (0221) 809-5845
[email protected]
8.6 Rundfunk- und Fernsehgebühren
Rundfunk und Fernsehen stellen insbesondere
für ältere Menschen, deren gesellschaftliches
Leben durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit
eingeschränkt ist, eine wichtige Informationsquelle dar. Wenn Sie zu einem der nachfolgend
aufgeführten Personenkreise gehören, können
Sie von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit werden:
• Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen
• Hörgeschädigte Menschen
• Menschen mit einer Behinderung, die sie
ständig daran hindert, an öffentlichen Veranstaltungen jeder Art teilzunehmen
• Leistungsempfänger nach dem SGB XII
• Personen mit geringem Einkommen
Anträge auf Befreiung von der Rundfunk- und
Fernsehgebührenpflicht sind unmittelbar bei der
➩➩ Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
50656 Köln
 (0185) 99950100 (6,5 Cent/Min.)
oder im Internet unter www.gez.de
zu stellen.
8. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
8.7 Vergünstigungen beim Telefon
Besitzen Sie einen Anspruch auf Rundfunk- und
Fernsehgebührenbefreiung, dann kann je nach
Anbieter ebenfalls eine Ermäßigung der Grundgebühren Ihres Telefon- Hauptanschlusses oder
ein verbilligter Neuanschluss möglich sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen Telefonanbieter.
Im Telefonnetz der Deutschen Telekom wird ein
Sozialtarif als Vergünstigung bei den Gesprächsgebühren der Standardverbindungen gewährt.
Voraussetzung ist, dass Sie durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit (Merkzeichen RF) bzw. blind,
gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad
Ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90% beträgt. Die
freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden
von den monatlichen Telefonkosten abgezogen.
Ob der Sozialtarif für Sie in Frage kommt, erfahren Sie unter der kostenlosen Telefonnummer (0800) 3301000. Bitte denken Sie daran,
bei der Beantragung eine Bescheinigung der GEZ
über die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht
oder eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises beizulegen.
8.8 Hilfen für Menschen
mit Behinderung
Die Förderung der Teilhabe von Menschen mit
Behinderung in allen relevanten Bereichen der
Gesellschaft ist ein übergeordnetes Ziel der Behindertenpolitik. Insbesondere zum Ausgleich
der durch die Art der Behinderung bedingten
Mehraufwendungen stehen Menschen mit Behinderung finanzielle und sonstige Hilfen zu.
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93
Der Wegweiser für Menschen mit Behinderung
im Rhein-Sieg-Kreis gibt Ihnen einen umfangreichen Überblick über die Hilfs-, Beratungsund Begegnungsangebote für diesen Personenkreis. Sie erhalten den Wegweiser bei den Städten und Gemeinden (siehe unter 3.1 auf Seite
30) oder bei der Kreisverwaltung (siehe unter 3.2 auf Seite 32). Der Wegweiser ist darüber hinaus auch als PDF-Dokument online unter www.seniorenseiten.info verfügbar.
Nachfolgend werden einzelne Hilfen, die der
Landschaftsverband Rheinland und der RheinSieg-Kreis auf Antrag gewähren, näher erläutert:
Hilfen für hochgradig
sehbehinderte Menschen
Hochgradig sehbehinderte Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind, erhalten auf Antrag
zum Ausgleich der durch die hochgradige Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen unabhängig von ihrer Einkommenssituation finanzielle Hilfen nach dem Gesetz über Hilfen für
Blinde und Gehörlose (GHBG). Hochgradig sehbehindert sind Personen, bei denen das bessere
Auge mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr
als 5 Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Informationen und Anträge erhalten Sie beim:
➩➩ Landschaftsverband Rheinland
-Dezernat Soziales, Integration50663 Köln
 (0221) 809-6327
Online unter: www.ghbg.lvr.de
Der Antrag kann auch über Ihre Stadt- oder
Gemeindeverwaltung gestellt werden.
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8. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
Hilfen für blinde Menschen
Blinde Menschen (Merkzeichen Bl) unter 60 Jahren erhalten auf Antrag unabhängig von ihrer Einkommens- und Vermögenssituation Blindengeld in Höhe von 594,63 € nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose
(GHBG). Über 60-Jährige erhalten ein Blindengeld von 473,– €. Unter bestimmten Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen haben
blinde Menschen über 60 darüber hinaus einen
Anspruch auf ergänzende Blindenhilfe in Höhe
von 121,63 € nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch. Für Kinder- und Jugendliche sowie Bewohner von Heimen gelten andere Regelungen.
Informationen und Anträge erhalten Sie beim:
➩➩ Landschaftsverband Rheinland
-Dezernat Soziales, Integration50663 Köln
 (0221) 809-6327
Online unter: www.ghbg.lvr.de
Der Antrag kann auch über Ihre Stadt- oder
Gemeindeverwaltung gestellt werden.
➜ Zu Leistungen nach dem SGB XII erhalten
Sie weitere Informationen beim Sozialamt
Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung (Adressen unter 3.1 auf Seite 30).
Hilfen für gehörlose Menschen
Gehörlose Menschen erhalten zum Ausgleich
der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen eine finanzielle Hilfe nach dem
Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose
(GHBG). Anspruchsberechtigt nach diesem Gesetz sind Personen mit angeborener oder bis
zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder
an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit, die
ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Informationen und Anträge erhalten Sie beim:
➩➩ Landschaftsverband Rheinland
-Dezernat Soziales, Integration50663 Köln
 (0221) 809-6327
Online unter: www.ghbg.lvr.de
Der Antrag kann auch über Ihre Stadt- oder
Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Eingliederungshilfe für Menschen
mit Behinderung
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder
zu mildern und die Menschen mit Behinderung
in die Gesellschaft einzugliedern. Für Rückfragen steht zur Verfügung:
➩➩ Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
Kreissozialamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
 (02241) 13-2193 6 13-3198
Fürsorgestelle für Schwerbehinderte
Hilfen für schwer behinderte Menschen im Beruf,
Hilfen an Arbeitgeber zur behindertengerechten
Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwer behinderte Menschen, Kündigungsschutz für schwer
behinderte Arbeitnehmer - dieses Spektrum umfasst die Arbeit der Fürsorgestelle für Schwerbehinderte. Für Rückfragen steht zur Verfügung:
➩➩ Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
Kreissozialamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
 (02241) 13-2822 6 13-3198
8. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
kann für die im täglichen Leben anfallenden
Fahrten in Anspruch genommen werden (z.B.
zum Besuch von kulturellen Veranstaltungen
oder von Verwandten, Bekannten oder Angehörigen, zur Erledigung von Einkäufen, usw.).
Hierfür steht der Fahrdienst sowohl an Werkals auch an Sonn- u. Feiertagen zur Verfügung.
Die Fahrten sind grundsätzlich begrenzt auf das
Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises und im Einzelfall
auch auf die unmittelbar angrenzenden Städte
und Gemeinden (z.B. Bonn, Köln).
Der Rhein-Sieg-Kreis fördert die Teilhabe von
Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft durch Gewährung eines persönlichen
Budgets in Form von Wertgutscheinen: Schwerbehinderte Menschen mit Wohnsitz im RheinSieg-Kreis, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“ sind
und keine Beförderungsmittel im öffentlichen
Personennahverkehr nutzen können und denen
kein eigenes Fahrzeug zur Verfügung steht, erhalten das persönliche Budget für den Fahrdienst. Das persönliche Budget wird auf Antrag
jeweils für ein Kalenderjahr gewährt. Die Ausgabe erfolgt halbjährlich am Beginn eines neuen
Kalenderhalbjahres. Die Höhe des persönlichen
Budgets richtet sich nach dem Wohnort der berechtigten Person. Es beträgt zur Zeit für den
Nahbereich (Zone 1) 480,– € und für den Fernbereich (Zone 2) 720,– € pro Jahr. Für Rückfragen und Anträge steht zur Verfügung:
➩➩ Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
Kreissozialamt
Leistungen für Menschen mit Behinderung
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
 (02241) 13-2198 6 13-3198
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Parken für schwer behinderte Menschen
Schwer behinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und blinde, hilflose
Menschen können Parkerleichterungen dadurch
gewährt werden, dass sie durch Ausnahmegenehmigungen von bestimmten Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung befreit werden. Voraussetzung ist, dass sich auf der Rückseite des
Schwerbehindertenausweises folgende Eintragung befindet:
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung oder
Bl = Blind
Der Parkausweis für schwer behinderte Menschen ist gebührenfrei.
Antragsteller, die ihren Wohnsitz in kreisangehörigen Städten haben, wenden sich für die Ausstellung des Parkausweises direkt an ihre Stadtverwaltung.
Für alle anderen Bürger aus den rechtsrheinischen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises nimmt
das Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung
unter  (02241) 13-2010 oder 13-2025 den Antrag entgegen. Für die linksrheinischen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises werden die Anträge
bei der Nebenstelle des Straßenverkehrsamtes
in Rheinbach unter
 (02226) 9234-5716 entgegengenommen.
Seit dem 1.1.2001 gibt es einen EU-einheitlichen Parkausweis, so dass Sie auch in den EUMitgliedsstaaten dieselben Parkvergünstigungen
in Anspruch nehmen können.
➜ Wichtiger Hinweis: Der Schwerbehindertenausweis ersetzt den Parkausweis nicht und berechtigt allein noch nicht zum Parken auf speziell ausgewiesenen Behinderten-Parkplätzen.
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8. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
8.9 Die Pflegeversicherung
Eine Pflegebedürftigkeit bringt oft große finanzielle Belastungen mit sich. Um dieses finanzielle
Risiko dem Grunde nach (das heißt nicht unbedingt in voller Höhe) abzusichern, wurde die soziale Pflegeversicherung eingeführt.
Wenn Sie Mitglied der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind, sind Sie automatisch in die Pflegeversicherung einbezogen.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen des
Versicherten.
Eine Voraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten vorliegt.
Um dies festzustellen, muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag gestellt werden. Die
Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung (MDK), den Antragsteller zu besuchen.
Der MDK stellt den Umfang erforderlicher Hilfen fest und ordnet den Antragsteller einer Pflegestufe zu. Entsprechend dem Untersuchungsergebnis des MDK entscheidet die Pflegekasse
über den Grad der Pflegebedürftigkeit und ihre
Leistung.
➜Hinweis:
Leistungen der Pflegeversicherung müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.
Wenn Ihnen die Adresse nicht bekannt ist,
rufen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse an
und fragen nach den Kontaktdaten der Pflegekasse. Da das Antragsdatum für den Leistungsbeginn entscheidend ist, sollten Sie
auf eine frühzeitige Antragstellung achten!
Begriff der Pflegebedürftigkeit
„Pflegebedürftig“ im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer
körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und
regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im
Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfe. Auf
Dauer bedeutet in diesem Sinne für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten.
Der Hilfebedarf kann im Bereich Grundpflege
(Körperpflege, Ernährung, Mobilität) bestehen:
• Bei der Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Kämmen, Darm- oder Blasenentleerung)
• Bei der Ernährung (z.B. mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Hilfe beim Essen und
Trinken)
• Bei der Mobilität (z.B. Aufstehen/ Zubettgehen, An- und Auskleiden, Stehen, Gehen,
Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
und / oder
Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung
(z.B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung,
Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und
Kleidung oder das Beheizen der Wohnung).
In der nebenstehenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick, welche Voraussetzungen erfüllt
sein müssen, um vom Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung in eine der drei Pflegestufen beziehungsweise als Härtefall in der Stufe
drei eingestuft zu werden.
97
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8. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
Voraussetzungen für die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe
PFLEGESTUFEN
Stufe 1
Hilfebedarf
Stufe 2
Stufe 3
Härtefall
•täglicher Hilfe- •Hilfebedarf rund •Hilfebedarf rund
um die Uhr
um die Uhr
bedarf bei der
Grundpflege zu
mindestens drei •mehrfach in der •mind. eine
Grundpflegeverschiedenen
Woche Hilfebedarf bei der
Verrichtung
Tageszeiten
tagsüber und
hauswirtschaftlichen Versornachts muss
•mehrfach in der •mehrfach in der
zeitgleich von
gung
Woche HilfeWoche Hilfemehreren Pflebedarf bei der
bedarf bei der
gekräften erhauswirtschafthauswirtschaftbracht werden
lichen Versorlichen Versorgung
gung
•ständiger Hilfebedarf bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung
•täglicher Hilfebedarf bei mindestens zwei
Verrichtungen
in der Grundpflege
Tägliche Pflegezeit mind. 90 min.
mind. 180 min.
mind. 300 min.
Davon Grundpflege mehr als 45 min. mind. 120 min.
mind. 240 min.
Beratung durch die Pflegekassen
Seit dem 1.1.2009 haben Pflegebedürftige und
deren pflegende Angehörige nach § 7a SGB XI
einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch Pflegeberater ihrer Pflegekasse. Pflegeberater sind qualifizierte
Mitarbeiter der Pflegekassen, die Hilfesuchende
über das vorhandene Leistungsangebot informieren, Pflegedienste oder Haushaltshilfen vermitteln und bei der Auswahl einer geeigneten
Pflegeeinrichtung behilflich sind.
mind. 420 min.
(davon 3 x in der
Nacht)
Im Rahmen eines Fallmanagements erstellt der
Pflegeberater einen individuellen Versorgungsplan, worin alle erforderlichen Sozialleistungen
und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen
aufgeführt sind.
Der Pflegeberater veranlasst die Koordination
des Versorgungsplans und überwacht dessen
Umsetzung.
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98
8. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
Leistungen im Ambulanten Bereich
Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Möglichkeiten, Leistungen der Pflegekasse für die
häusliche Pflege in Anspruch zu nehmen.
Pflegebedürftige können zwischen drei verschiedenen Leistungsformen wählen:
• Pflegegeld (z.B. bei Pflege durch Angehörige
oder Bekannte)
• Pflegesachleistung (z.B. bei Pflege durch
professionelle Pflegekräfte)
• Kombinationsleistung (Wenn die Hilfe von
Angehörigen oder Bekannten durch professionelle Pflegekräfte ergänzt wird, wird ein
anteiliges Pflegegeld ausgezahlt)
Die Höhe der einzelnen Leistungen können Sie
den nachfolgenden Tabellen entnehmen. Wenn
die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und Sie den verbleibenden Betrag nicht
selbst tragen können, können Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde (Adressen siehe
unter Punkt 3.1 auf Seite 30) „Hilfe zur häuslichen Pflege“ beantragen.
Pflegegeld
Der Anspruch auf Pflegegeld setzt voraus, dass
der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche
Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt, z.B. durch Angehörige, Freunde, Nachbarn.
Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:
Pflegestufe
Stufe I
Stufe II
Stufe III
seit 2010 ab 2012
225 €
235 €
430 €
440 €
685 €
700 €
Pflegesachleistung (häusliche Pflegehilfe)
Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche
Versorgung als Pflegesachleistung. Dies sind
Leistungen von ambulanten Pflegediensten, mit
denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag
abgeschlossen hat.
Die Pflegekasse übernimmt für Pflegebedürftige
Kosten je Kalendermonat für Pflegeeinsätze in
der jeweiligen Pflegestufe bis zu einem Gesamtwert von:
Pflegestufe
Stufe I
Stufe II
Stufe III
seit 2010 ab 2012
440 €
450 €
1.040 €
1.100 €
1.510 €
1.550 €
Für besondere Härtefälle der Stufe III wird ein
Betrag von bis zu 1.918 € gewährt.
Kombination von Geld- und
Sachleistung (Kombinationsleistung)
Wird eine Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch genommen, besteht daneben die Möglichkeit, ein anteiliges Pflegegeld zu erhalten.
Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz vermindert, in dem Sachleistungen in Anspruch genommen werden. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis Geld- und Sachleistung in Anspruch genommen werden, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden.
Leistungen für pflegende Angehörige
Wenn die Pflege durch Angehörige geleistet wird
und die Pflegekasse hierfür ein Pflegegeld zahlt,
muss in bestimmten Abständen ein Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft bzw. durch einen anerkannten ambulanten Pflegedienst erfolgen. Dieser berät die Pflegenden zu allen Fragen
8. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
der häuslichen Pflege und gibt Tipps und Anregungen zur praktischen Umsetzung. Nähere Informationen erteilt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
Pflegezeit
Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, möchten
Sie sich vielleicht auch als berufstätige Person
für eine bestimmte Zeit selbst um den Betroffenen kümmern. Seit der Pflegereform 2008 wird
Ihnen diese Zeit mit der so genannten Pflegezeit gegeben. Pflegezeit bedeutet, dass Sie für
die Dauer von bis zu sechs Monaten einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit haben. Anspruch auf
Pflegezeit haben Sie, wenn Sie einen nahe verwandten Menschen, bei dem mindestens Pfle-
99
99
gestufe I vorliegt, in häuslicher Umgebung pflegen. Der Anspruch besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Als
nahe Angehörige gelten insbesondere: Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen
Gemeinschaft, Großeltern, Eltern, Geschwister,
Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Enkelkinder
sowie die Schwiegereltern und Schwiegerkinder.
Leistungen zur sozialen
Sicherung der Pflegeperson
Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz
bleibt in der Regel während der Pflegezeit erhalten, da während dieser Zeit regelmäßig eine
Familienversicherung besteht. Sollte bei Ihnen
keine Familienversicherung möglich sein, müssen Sie sich freiwillig in der Krankenversicherung weiterversichern und zahlen dafür in der
Regel den Mindestbeitrag. Mit der Krankenversicherung sind Sie automatisch pflegeversichert.
Auf Antrag erstattet die Pflegeversicherung den
Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe des Mindestbeitrages. Während der Pflegezeit sind Sie rentenversichert,
wenn Sie Ihren Angehörigen oder Ihre Angehörige mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen. In der Arbeitslosenversicherung besteht die
Pflichtversicherung für die Dauer der Pflegezeit
fort. Die notwendigen Beiträge werden auf Antrag von der Pflegekasse übernommen.
Eine private Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung bleibt grundsätzlich während der Pflegezeit bestehen. Auf Antrag übernimmt die Pflegekasse oder das private Pflegeversicherungsunternehmen des Pflegebedürftigen den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bis
zur Höhe des Mindestbeitrages wie bei den Sozialversicherten.
100
100 8. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Wird ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig, haben Sie das Recht, bis zu zehn Arbeitstage
der Arbeit fernzubleiben, um für ihn die Pflege
zu organisieren. Auf Verlangen des Arbeitgebers müssen Sie diesem eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und die Erforderlichkeit
der Arbeitsbefreiung vorlegen. Eine kurzzeitige
Freistellung können alle Beschäftigten in Anspruch nehmen – unabhängig von der Anzahl
der beim Arbeitgeber Beschäftigten. Der Schutz
in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen.
dessen Höhe sich nach dem Umfang der Kosten
der Maßnahme bzw. nach dem Bruttoeinkommen des Pflegebedürftigen richtet.
Wenden Sie sich bei Fragen zu den Leistungen
der Pflegeversicherung bitte an Ihre zuständige
Pflegekasse oder die Pflegeberater Ihrer Stadt
oder Gemeinde (siehe unter 3.1 auf Seite 30).
Dort hilft man Ihnen gerne weiter.
Pflegehilfsmittel
Soweit Hilfsmittel nicht von der Krankenkasse
oder von anderen Leistungsträgern zu finanzieren sind, haben Pflegebedürftige gegenüber ihrer Pflegekasse Anspruch auf Versorgung mit
Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen (z.B.
Pflegebett, Treppenlift oder Rollator), die zur
Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der
Beschwerden beitragen oder ihnen eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.
Umfassende Informationen zum Thema Pflege
finden Sie auch in den vom Bundesgesundheitsministerium herausgegebenen Informationsbroschüren, deren Titel und Bezugsquellen im Anhang dieser Broschüre zu finden sind.
Leistungen zur Verbesserung
des Wohnumfeldes
Pflegekassen können finanzielle Zuschüsse bis
zu 2.557 € für eine Gesamtmaßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des
Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für
technische Hilfen im Haushalt, Beseitigung von
Barrieren (z.B. bodengleiche Duschen, Türverbreiterungen) wenn dadurch im Einzelfall häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder
eine möglichst selbständige Lebensführung des
Pflegebedürftigen wieder hergestellt wird. Der
Pflegebedürftige hat einen Eigenanteil zu tragen,
➜ Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn der
Gesamtmaßnahme unter Beifügung eines
Kostenvoranschlages beantragt werden.
Für weitere Informationen und Beratung hilft
Ihnen der Pflegeberater Ihrer Pflegekasse. Sie
haben aber auch die Möglichkeit, sich direkt an
die AWO- Wohnberatungsagentur für den RheinSieg-Kreis (siehe Punkt 2.1 auf Seite 26) zu
wenden.
Weiterhin ist es möglich,
monatlich bis zu 31,– €
für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, z.B.
saugende Bettschutzeinlagen, von der Pflegekasse (gegen Vorlage der Rechnung) zu erhalten.
Diese Leistungen müssen zuvor bei der Pflegekasse beantragt
werden.
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Ein besonderes Zuhause für einen neuen Lebensabschnitt
In Bonn, Bornheim, Meckenheim und Troisdorf bieten wir Ihnen moderne Seniorenhäuser auf christlichem Fundament.
Dabei haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Standorten und Wohnformen: vom selbständigen Leben im
Seniorenwohnen über Tages- und Kurzzeitpflege bis zu Hausgemeinschaften und zur vollstationären Pflege.
Hausgemeinschaften
Kurzzeitpflege
Tagespflege
Vollstationäre Pflege
Seniorenwohnen
Probewohnen
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Einrichtungen oder unter www.cellitinnen.de
Seniorenhaus Maria Einsiedeln
Haager Weg 32 · 53127 Bonn
Telefon 0228 91027-0
Seniorenhaus St. Adelheidis-Stift
Adelheidisstr. 10 · 53225 Bonn
Telefon 0228 4038-3
Seniorenhaus St. Angela
Bierbaumstr. 3 · 53332 Bornheim
Telefon 02222 92725-0
Seniorenhaus St. Josef
Kirchfeldstr. 4 · 53440 Meckenheim
Telefon 02225 9913-0
Seniorenhaus Hermann-Josef-Lascheid-Haus
Asselbachstr. 14 · 53842 Troisdorf
Telefon 02241 9507-0
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102 8. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
Zusätzliche Betreuungsleistungen
für Menschen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz
Menschen, bei denen der Medizinische Dienst
der Krankenkassen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen eine dauerhafte, erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt hat, haben Anspruch auf zusätzliche qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen. Eine Pflegeeinstufung ist hierfür nicht zwingend vorausgesetzt. Das heißt, auch Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung, die die
Voraussetzungen der Pflegestufe I (noch) nicht
erfüllen (sogenannte Pflegestufe 0), können einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben.
Qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen sind
zum Beispiel Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, Tages-, Nacht-, Kurzzeitpflege oder
Betreuungsgruppen für demenziell erkrankte
Personen.
Je nach Betreuungsbedarf können Leistungen in
Höhe des Grundbetrages von 100,– € oder eines erhöhten Betrages von 200,– € monatlich
erstattet werden.
Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht
ausgeschöpft, kann der Differenzbetrag im folgenden Kalenderhalbjahr zusätzlich zu den monatlich zustehenden 100,– bzw. 200,– € beansprucht werden.
➜ Weitere Informationen über zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten Sie
von den Pflegeberatern Ihrer Pflegekasse.
Leistungen bei Tages- oder Nachtpflege
Voraussetzung für den Anspruch auf teilstationäre
Pflege ist, dass die Betreuung durch häusliche
Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung
der Tages- oder der Nachtpflege und zurück.
Die Pflegekasse übernimmt bei der teilstationären Pflege monatlich pflegebedingte Aufwendungen in der jeweiligen Pflegestufe bis zur Höhe
von:
Pflegestufe
Stufe I
Stufe II
Stufe III
seit 2010 ab 2012
440 €
450 €
1.040 €
1.100 €
1.510 €
1.550 €
Diese Sätze entsprechen denen der Pflegesachleistung in der entsprechenden Pflegestufe. Neu
ist, dass seit dem 1.7.2008 ein zusätzlicher monatlicher Leistungsbetrag (allein) für die Tagespflege zur Verfügung steht, der 50% der Sachleistung beträgt. Bei Pflegebedürftigen, die keine
Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen,
verfällt der zusätzliche Leistungsbetrag ersatzlos, das heißt das Geld kann nicht für ambulante
Sachleistungen verwendet oder als Pflegegeld
ausbezahlt werden. Tages- oder Nachtpflegebesucher haben mit dem zusätzlichen Leistungsbetrag einen monatlichen Leistungsanspruch von
maximal 150% der Sachleistungen. Dieser Betrag kann vom Versicherten nach seinen Bedürfnissen in vielfachen Kombinationen für die Pflege
und Betreuung verwendet werden.
Weitere Informationen zu den verschiedenen
Kombinationsmöglichkeiten erhalten Sie von den
Pflegeberatern Ihrer Pflegekasse.
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Die Senioreneinrichtungen St. Josef und St. Antonius bestechen
im ersten Eindruck durch ihre landschaftlich reizvolle Lage
mitten in der Natur und doch nur wenige Kilometer vom Ortskern
Siegburg entfernt. Besonders schön gestaltet sich ein Park mit
altem Baumbestand und einem kleinen See, der unmittelbar an
einen neu gestalteten Sinnespark grenzt.
Die Schwerpunkte der beiden Häuser liegen in der Betreuung
demenziell erkrankter Menschen, sowie in der liebevollen
Versorgung schwerst pflegebedürftiger Personen.
Neben der täglichen Betreuung bieten wir Ihnen ein vielfältiges Angebot sozialer und kultureller Aktivitäten, sowie
Krankengymnastik, Fußpflege und Friseurleistungen an. Eine
Cafeteria und ein hauseigener Kiosk sorgen für das leibliche Wohl
aller Gäste und Bewohner.
Alexianer Bonn / Rhein-Sieg GmbH | Alexianerallee 1 | 53721 Siegburg | Telefon: (0 22 41) 3 89-0
E-Mail: [email protected] | Internet: www.alexius-altenhilfe.de | www.alexianer.de
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104 8. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
Leistungen bei Kurzzeitpflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch
nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre
Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in
einer vollstationären Einrichtung.
Dies gilt:
• Für eine Übergangszeit im Anschluss an
eine stationäre Behandlung (Krankenhaus,
Rehabilitation) des Pflegebedürftigen.
• In sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre
Pflege nicht möglich oder nicht in erforderlichem Umfang sichergestellt werden kann.
Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf 4 Wochen (28 Kalendertage) im Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt pflegebedingte Aufwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.510 € (ab 2012 = 1.550 €).
Leistungen bei Verhinderungspflege
Pflegebedürftige haben für vier Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf eine Ersatzkraft, wenn
die ehrenamtliche Pflegeperson z.B. wegen eines
Urlaubes oder eigener Krankheit ausfällt. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Leistet
eine Fachkraft eines Pflegedienstes die Verhinderungspflege, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Ersatzpflege bis zu einem Betrag von
1.510 € (ab 2012 = 1.550 €) im Kalenderjahr.
Wird die Ersatzpflege von Angehörigen, die mit
dem Pflegebedürftigen bis zum II. Grad verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in
häuslicher Gemeinschaft leben, übernommen,
so erhält er Pflegegeld (Beträge siehe unter
„Leistungen im ambulanten Bereich auf Seite
98) entsprechend der festgestellten Pflegestufe.
Entstehen der Pflegeperson Mehraufwendungen,
z.B. Verdienstausfall oder Fahrtkosten, können
von der Pflegekasse bis zu 1.510 € inklusive
Pflegegeld gezahlt werden.
Alternativ kann der Pflegebedürftige für die
Dauer von vier Wochen in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Auch hier übernimmt die
Pflegekasse Kosten bis zu 1.510 €. Für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung muss der
Pflegebedürftige selbst aufkommen. Ist die Zahlung aus eigenen Einkünften und Vermögen nicht
möglich, kann ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt
werden. Als weitere Möglichkeit besteht auch
eine stundenweise Ersatzpflege von weniger als
8 Stunden täglich.
Leistungen bei stationärer Pflege
Vollstationäre Pflege ist gegenüber der häuslichen und teilstationären Pflege nachrangig, d.h.
dass Pflegebedürftige dann einen Anspruch auf
Pflege in vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen haben, wenn häusliche oder teilstationäre
Pflege nicht möglich sind oder wegen der Besonderheit des Einzelfalles nicht in Betracht kommen.
Die Pflegekasse übernimmt Kosten für pflegebedingte Aufwendungen in der jeweiligen Pflegestufe bis zu:
Pflegestufe
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Härtefälle in Stufe III
seit 2010 ab 2012
1.023 €
1.023 €
1.279 €
1.279 €
1.510 €
1.550 €
1.825 €
1.918 €
105
105
Zukunft für die Natur, durch
ein Vermächtnis an den BUND.
...für Ihre Unterstützung!
Erbschaftsunterlagen erhalten Sie unter www.meine-erben.de
oder direkt bei Almuth Wenta Tel. 030 / 275 86 - 474
106
106 9. Sonstige nützliche Informationen
9.1 Vorsorge für den Todesfall
In unserer heutigen Gesellschaft ist der Tod oft
ein Tabuthema.
Zu Zeiten des Leitgedankens vieler Menschen,
für immer jung zu bleiben, ist häufig kein Platz
für das Thema Sterben und Bestattung. Der Tod
gehört jedoch mit zum Lebenskreislauf und ist
unvermeidbar. Daher ist es ratsam, sich auch
Gedanken zu dem Thema der eigenen Bestattung zu machen. Dies ist sinnvoll, damit Sie
einmal so Abschied nehmen, wie es Ihren eigenen Vorstellungen entspricht. Regelungen für
den Todesfall zu treffen bedeutet auch, die Familie zu entlasten. Der Verlust eines Menschen
an sich ist sehr belastend für die Angehörigen
und kann häufig seelische und finanzielle Nöte
mit sich bringen. Damit in dieser Situation die
Angehörigen Ihren klaren Willen für den Ablauf
der Beisetzung erfahren, ist es sinnvoll, zu Lebzeiten Entscheidungen im Rahmen der Vorsorge
für den Todesfall zu treffen.
Vorsorge heißt hier:
• Verantwortung in eigener Sache
übernehmen
• Notwendiges zu regeln
• Angehörige zu entlasten
Sicher muss man sich mit diesen Fragen zunächst alleine beschäftigen und auseinander setzen, bevor man eine Fachberatung bzw. Hilfe in
Anspruch nimmt. Einige mögliche Formen der
Vorsorge erhalten Sie nachfolgend:
Das Testament
Die beste Form der Vorsorge - um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne geregelt
wird - ist das Testament. Zu unterscheiden ist
das öffentliche und das eigenhändige Testament.
Das öffentliche Testament können Sie nur vor einem Notar errichten, der Ihnen dann auch den
entsprechenden fachlichen Rat erteilt. Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt. Zweifel über Formulierungen und Echtheit gibt es in
diesem Fall nicht, da Ihr letzter Wille unmissverständlich und juristisch einwandfrei zum Ausdruck kommt.
Das eigenhändige Testament können Sie jederzeit selbst und ohne Kosten errichten, es muss
jedoch vollständig eigenhändig geschrieben und
mit vollem Namen unterschrieben sein. Die Benutzung der Schreibmaschine oder des Computers macht das Testament ungültig. Es sollten Datum und Ort der Niederschrift angegeben
werden. Es empfiehlt sich auch bei einem handgeschriebenen Testament zuvor die Einholung
eines fachlichen Rates durch einen Notar, um
zu verhindern, dass das Testament durch eventuelle Formfehler ungültig wird. Damit das Testament nicht verloren geht, hinterlegen Sie es
am besten bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Entsprechende Adressen erhalten Sie aus
den Gelben Seiten oder im Internet.
Der Bestattungsvorsorgevertrag
Immer mehr Bestattungsunternehmen bieten
eine individuelle Beratung und wenn erwünscht
einen Vorsorgevertrag an. In einem solchen Vertrag werden alle Einzelheiten vom Ablauf über
Umfang bis hin zu den persönlichen Wünschen
für das eigene Begräbnis (Begräbnisverfügung)
festgehalten. Sie haben dabei die Sicherheit,
dass alle besprochenen Angelegenheiten im
Sterbefall so ausgeführt werden, wie Sie dies
gewünscht haben.
weiter auf Seite 108 →
107
107
9. Sonstige nützliche Informationen
Bestattungsvorsorge
Friedwald-Bestattungen
Erd-, Feuer-, Seebestattung
im Raum Köln/Bonn
Eigene klimatisierte Trauerhallen
bestattungshaus
rat und hilfe
im trauerfall
Tag & Nacht 02241/73013
Kirchstraße 44 · 53840 Troisdorf
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Der Mensch erfährt, er sei auch
wer er mag, ein letztes Glück
und einen letzten Tag.
Joh. Wolfgang v. Goethe
Rechtsanwälte
Rotraut Strahl
Fachanwältin für Familienrecht
Dr. Gerhard Strahl
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Familien- und Erbrecht
Baurecht
Betreuungsrecht
Birkenbusch 16 · 53757 St. Augustin
Telefon: 02241/336650 · Telefax: 02241/337467
E-Mail: [email protected]
Ich möchte später meine Familie
nicht zusätzlich belasten.
Bestattungsvorsorge bedeutet
Sicherheit und Entlastung.
Wir informieren Sie gerne über
alle Fragen zur Vorsorge!
PETER ESSER
Bestattungen · Trauerbegleitung
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108
108 9. Sonstige nützliche Informationen
Die einzelnen Kosten für Sarg, Trauerrede, Musik, Blumenschmuck, Grabstätte und ähnliches
werden festgelegt. Preiserhöhungen, die sich
während der Vertragslaufzeit eventuell ergeben,
werden durch das Bestattungsunternehmen mitgeteilt und sachlich begründet. Da die Leistungen von Bestattungsvorsorgeverträgen erst zu
einem unbestimmten Zeitpunkt erbracht werden, empfiehlt es sich, die Kosten nicht per Vorkasse zu bezahlen. Sinnvoller und auch sicherer
(z.B. für den Fall einer Insolvenz des Unternehmens) ist es, die veranschlagten Kosten aus dem
restlichen Vermögen herauszulösen und auf ein
Treuhandkonto für diesen Zweck zu hinterlegen.
Adressen von Bestattungsunternehmen erhalten Sie aus den Gelben Seiten oder im Internet.
Sterbegeldversicherung
Das Sterbegeld wurde 2004 ersatzlos aus dem
Leistungskatalog der Krankenversicherung gestrichen. Es ist in vielen Fallen daher sinnvoll,
eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.
Dies kann auch im Rahmen des Bestattungsvorsorgevertrages geschehen.
Hier gibt es speziell auf diesen Fall zugeschnittene Vertragskonzepte. Fragen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl zu diesem Thema.
Natürlich können Sie auch entsprechende Verträge mit einer Versicherungsgesellschaft Ihrer
Wahl vereinbaren. Fast jede Gesellschaft bietet hierzu verschiedene Vertragskonzepte an.
Ein Vergleich verschiedener Angebote kann sich
durchaus lohnen. Adressen von Unternehmen
erhalten Sie in den Gelben Seiten oder über das
Internet.
Grabpflege - Dauergrabpflege
Viele Menschen, die sich für eine Erdbestattung
entschieden haben, machen sich Gedanken über
die Pflege ihrer Grabstätte, deren Ruhezeit üblicherweise 25 Jahre beträgt. Dauergrabpflege
ist ein zeitgemäßes Serviceangebot, dessen Nutzung aus vielerlei Gründen sinnvoll sein kann.
Wenn Sie alleine leben oder Ihre Kinder weit entfernt wohnen, können Sie auch schon zu Lebzeiten Vorsorge für die Grabpflege durch einen
Grabpflegevertrag treffen. Sie können mit einer Gärtnerei die Grabpflege vertraglich regeln.
Oft fällt auch mit steigendem Alter das Sauberhalten und Gießen der Grabstelle dem Angehörigen zunehmend schwerer. Diese anstrengenden Arbeiten kann der Friedhofsgärtner für Sie
übernehmen, ohne dass Sie die Bindung zu der
Grabstätte verlieren.
Die Pflegekosten richten sich nach der Laufzeit
des Vertrages und dem von Ihnen gewünschten Leistungsumfang. Sie können bei Vertragsabschluss in einer Summe bezahlt werden; die
Dauergrabpflege-Einrichtung legt das eingezahlte Kapital sicher an, bezahlt jährlich den
Friedhofsgärtner und kontrolliert turnusmäßig
die erbrachten Leistungen. Es besteht aber auch
die Möglichkeit, die Dauergrabpflegekosten aus
dem Nachlass zu entnehmen. Für ein entsprechendes Angebot bzw. weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an einen für den
jeweiligen Friedhof zuständigen Friedhofsgärtner oder direkt an die:
➩➩ Rheinische Treuhandstelle
für Dauergrabpflege
Amsterdamer Str. 206
50735 Köln
 (0800) 1516170 (gebührenfrei)
[email protected]
www.dauergrabpflege-rheinland.de
109
109
9. Sonstige nützliche Informationen
Heribert Schmitz
Beerdigungsinstitut
Inhaber: Norbert Birkelbach
Eigenständiger Familienbetrieb
Bestattungen aller Art
und auf allen Friedhöfen
Hauptstraße 3
53359 Rheinbach
Erledigung aller Formalitäten
Tag und Nacht dienstbereit
Telefon 0 22 26 /28 19
Telefax 0 22 26 /91 21 23
Meisterbetrieb
Grabmal
Großausstellung
-seit über 50 Jahren für Sie tätig Heinz Samulewitz & Söhne GmbH
[email protected]
www.bestattungen-rheinbach.de
Telefon 02226 /91 21 21
www.bestattungen-swisttal.de
Bes attungen Gerhards
Tag und Nacht 02292/7430
Mobil: 0172/6089972
• alle Bestattungsformen • Erledigung aller Formalitäten
53359 Rheinbach
Oelmühlenweg 11–13 · Tel. 0 22 26 /69 71
• kostenlose Beratung • Vorsorgeregelung zu Lebzeiten
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Heerstraße 154 · Tel. 0 26 41/ 9 11 44 88
Windeck-Rosbach · Mittelstraße 9
Findlinge · Basaltstelen · Antike Tröge · u.v.m.
Privat: Alsen-Schneppe
Bestattungshaus
SternbergFassbender
...ein tröstendes Wort,
eine helfende Hand
• Fensterbänke
• Böden
• Treppen
• Grabmale
• Grabeinfassungen
• Grababdeckungen
Nikolaus-Otto-Str. 10 · 53859 Niederkassel-Mondorf
Tel. 0228 9458878 · Fax 9458879 · Mobil 0172 2524193
Die Bestatterin
Frankfurter Straße 10a · 53773 Hennef
Tel. 02242 9338833 · Fax 9338834 · Mobil 01515 3733556
www.sternberg-fassbender.de · [email protected]
110
110 9. Sonstige nützliche Informationen
9.2 Hilfreiche Broschüren
Die nachfolgend genannten Publikationen sind alphabetisch nach dem Titel sortiert:
Titel der Broschüre
Herausgeber
„Alles, was Sie zur Pflege wissen
müssen“ – Ein Ratgeber für Pflege
Bundesministerium
für Gesundheit
„Alter schafft Neues“ –
Initiativen und Informationen für ältere Menschen
Bundesministerium
für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Auf der Suche nach der passenden
Wohn- und Betreuungsform – Ein
Wegweiser für ältere Menschen
Bundesministerium
für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Betreuungsrecht
Bundesministerium
der Justiz
Checkliste „Schritt für Schritt zur
häuslichen Pflege“
Hinweis:
Diesen Flyer gibt es auch in polnischer, russischer, serbokroatischer
und türkischer Sprache
Bestelladresse
Publikationsversand
der Bundesregierung
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
 (01805) 778090
(gebührenpflichtig)
[email protected]
Landesstelle für pflegende Angehörige
- Dienstgebäude Geisbergweg Domplatz 1–3, 48143 Münster
Servicetelefon: (0800) 2204400
[email protected], www.lpfa-nrw.de
„Das Wichtigste über die
Alzheimer-Krankheit und andere
Demenzformen“ –
Ein kompakter Ratgeber
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
Selbsthilfe Demenz
Friedrichstr. 236, 10969 Berlin
 (030) 25937950
[email protected], www.deutsche-alzheimer.de
„Demenzkranke Menschen
pflegen“ – Grundlagen und
praktische Methoden
Alzheimer Gesellschaft Bonn e.V.
Friesdorfer Str. 91, 53137 Bonn
 (0228) 3862853 6 (0228) 659506
www.alzheimer-gesellschaft-bonn.de
Mitreden, mitbestimmen!
Mitbestimmung und Mitwirkung
in Betreuungseinrichtungen nach
dem WTG NRW
Ministerium für Gesundheit Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
-Referat ÖffentlichkeitsarbeitHorionplatz 1, 40213 Düsseldorf
 (0211) 861850, [email protected], www.mgepa.nrw.de
„Erben und Vererben“
Bundesministerium
der Justiz
Freiwilligendienste aller
Generationen
Bundesministerium
für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Publikationsversand
der Bundesregierung
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
 (01805) 778090
(gebührenpflichtig)
[email protected]
111
111
9. Sonstige nützliche Informationen
Titel der Broschüre
Herausgeber
Hausnotruf
- Hilfe rund um die Uhr-
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
-Referat ÖffentlichkeitsarbeitHorionplatz 1, 40213 Düsseldorf
 (0211) 861850, [email protected], www.mgepa.nrw.de
Patientenverfügung
Bundesministerium
der Justiz
„Pflegen zu Hause“ – Ratgeber
für häusliche Pflege
Bundesministerium
für Gesundheit
Ratgeber für Menschen
mit Behinderung
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Ratgeber zur Rente
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
„Sicher und bequem zu Hause wohnen“ - Wohnberatung für
ältere und behinderte Menschen -
Ministerium für Gesundheit Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
-Referat ÖffentlichkeitsarbeitHorionplatz 1, 40213 Düsseldorf
 (0211) 861850
[email protected], www.mgepa.nrw.de
„Wenn das Gedächtnis nachlässt.“ Ein Bundesministerium
Ratgeber für die häusliche Betreuung für Gesundheit
demenzkranker älterer Menschen
Bestelladresse
Publikationsversand
der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
 (01805) 778090
(gebührenpflichtig)
[email protected]
Publikationsversand
der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
 (01805) 778090
(gebührenpflichtig)
www.bmfsfj.bund.de
[email protected]
„Zu Ihrer Sicherheit“ Unfallversichert
bei ehrenamtlicher Tätigkeit und
bürgerschaftlichem Engagement
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Zukunftsprogramm
Mehrgenerationenhäuser
Bundesministerium
für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
22 Fragen
zum Thema Häusliche Pflege
Landesstelle für pflegende Angehörige
- Dienstgebäude Geisbergweg Domplatz 1–3, 48143 Münster
Servicetelefon: (0800) 2204400
[email protected], www.lpfa-nrw.de
112
112 9. Sonstige nützliche Informationen
Inserent
9.3 Verzeichnis der Inserenten
Seite
Glocken-Apotheke
39
83
Arbeiter-Samariter-Bund
Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e.V.
57
Goldene Jahre Demenzbetreuung
U. Rohling-Kaiser
AWO - Alfred-Delp-Altenzentrum
85
Marion Hemmers - Seniorenbetreuung
83
Renate Ballensiefen
Computer- & Internet-Service
17
Achim Hiller - Rechtsanwalt
37
Betreuungsservice Rhein-Sieg Silke Horn
27
Hörtechnik Ewering
17
Bleib Daheim - Ambulanter Pflegedienst
57
Praxis für Ergotherapie Beate Hunkler
59
Caritasverband Rhein-Sieg e.V.
Sozialstationen
55
Kloster-Apotheke u. Ittenbacher Apotheke
65
Johannes Knauf - Heilpraktiker
65
Caritasverband Rhein-Sieg e.V.
Seniorenzentren
73
Kreissparkasse Köln
35
Kronenberg Computerschule
19
CURA Kath. Einrichtungen
im Siebengebirge gGmbH
67
Kurhaus Wohnresidenzen GmbH
31
Kursana Villa Bonn
77
Curanum AG
43
Monika Listner - Häuslicher Pflegedienst
53
De Schrevel
Gesellschaft für Pflegedienste u. Betreuung
87
Monika Listner - Tagespflege
71
der Treppenlift GmbH
27
Sanitätshaus Ludwigs
83
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Rhein-Sieg e.V.
51
Die Oase Praxis für Krankengymnastik
39
Peter Eck - Pflegedienst Von Hand mit Herz
59
Engelbert-Humperdinck-Apotheke
83
Engelsstift Theodor Fliedner Stiftung
U3
Inserent
Peter Esser Bestattungen, Trauerbegleitung
Seite
107
Ev. Altenheim Wahlscheid e.V.
45
Ev. Altenzentrum Am Michaelsberg
10
Ev. Altenzentrum Haus am Römerkanal
U2
Dr. med. Cato Ferrier - Zahnarzt
Fidelitas Hauskrankenpflege
7
53
Franziskus Hospitalund Pflegezentren gGmbH
8
Michael Gebhards GmbH
Bestattungen, Schreinerei
109
Helios Klinikum Siegburg
Werner Lülsdorf - Grab- und Natursteine
114
109
LVR-Klink
79
Malteser Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg
75
Marenbach & Kamp Rechtsanwälte
49
Slavica Marx Gesundheitsberaterin
71
Seniorenheim Meigermühle GmbH
41
Neue Apotheke Siegburg
41
Taxi Niethammer
17
Pflegeteam Optimal
59
Orthopädietechnik & Sanitätshaus Bialas
65
Dr. med. Petra Pfirrmann
Praxis für Orthopädie
87
Susanne Pickert Praxis f. Krankengymnastik
17
Michael Wisnewski Praxis für Physiotherapie
Pütz Bestattungshaus
Rathausapotheke St. Augustin
39
107
41
113
113
9. Sonstige nützliche Informationen
Inserent
Seite
Seniorendorf Reinery
41
Martina Rötzel Pflegedienst
59
Heinz Samulewitz & Söhne
Bildhauer- & Steinmetzbetrieb
109
Heribert Schmitz GmbH Beerdigungsinstitut
109
Katharina Schnabel Praxis für Ergotherapie
39
Senioren- und Behindertenbetreuung
am Kurpark
85
Seniorenhaus St. Josef
Cellitinnen zur Hl. Maria
101
Seniorenwohnstift Beethoven
Betriebs GmbH
29
Seniorenzentrum Siegburg GmbH
67
Seniorenzentrum St. Josef
87
Pflegedienst Angelika Siebigteroth
53
Das Pflegeteam K. Sommer u. M. Herzog
59
Sozialverband Deutschland e.V.
37
Sozialverband VdK
37
St. Elisabeth Seniorenwohnhaus
71
St. Josef Seniorenpflegeheim Alexianer
103
Bestattungshaus Sternberg-Fassbender
109
Rotraut Strahl Rechtsanwältin
107
Haus Tannenhof - Alten- und Pflegeheim
39
Pauline Unsel - Häusliche Krankenpflege
53
Verkehrsverbund Rehin-Sieg GmbH
25
Wahnbachtalsperrenverband
19
Windecker Pflegedienst Marlene Rensen
57
U = Umschlagseite
DANKE!
Die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
und der Verlag bedanken sich bei allen Inserenten, die mit einer Anzeigenschaltung die Herausgabe dieser Broschüre unterstützt haben.
9.4 Impressum
Herausgeber:
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat
Kreissozialamt
Abteilung Sozialplanung, Heimaufsicht
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
 (02241) 13-2379
6 (02241) 13-3198
[email protected]
www.rhein-sieg-kreis.de
Stand: 29. Juni 2011
Verlag:
Verlag & Marketing
Allee 40 · 74072 Heilbronn
 (07131) 2781593
6 (07131) 2781594
[email protected]
www.vundm.com
2.Auflage 2011 © Verlag & Marketing
Nachdruck oder Reproduktion gleich welcher Art
sowie die Verwendung in elektronischen Medien
sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages erlaubt.
Bildnachweis:
Fotoclub Troisdorf:
Umschlagseite hinten (Bilder oben und unten
rechts) Alle anderen Fotos: www.fotolia.com
Die komplette Broschüre können Sie auch barrierefrei online lesen unter:
www.seniorenseiten.info
Darüber hinaus steht Ihnen dort die Publikation
auch als E-Book oder PDF-Datei im Originallayout zur Verfügung.
114
114 9. Sonstige nützliche Informationen
9.5 Wichtige Rufnummern
Eigene Rufnummern
Polizei-Notruf........................................ 110
Hausarzt:
Feuerwehr............................................ 112
Zahnarzt:
Rettungsdienst, Notarzt.......................... 112
Pflegedienst:
Krankentransport.................. (02241) 19222
Mahlzeitendienst:
Giftnotrufzentrale Bonn............ (0228) 19240
TelefonSeelsorge Bonn/
Rhein-Sieg...........(0800) 1110-111 oder -222
Pflegetelefon NRW der Landestelle
Pflegende Angehörige...........(0800) 2204400
(für Fragen und Probleme rund um die
häusliche Pflege)
HELIOS Klinikum Siegburg
...unsere Fachkliniken sind für Sie da!
Allgemein- und Viszeralchirurgie
Orthopädie und Unfallchirurgie
Herzchirurgie
Gefäßchirurgie
Anästhesie und operative Intensivmedizin
Innere Medizin - Gastroenterologie
Kardiologie und Angiologie
Frauenheilkunde
Diagnostische und Interventionelle Radiologie
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer (02241) 18-0
HELIOS Klinikum Siegburg • Ringstraße 49 • 53721 Siegburg • www.helios-kliniken.de/siegburg
115
115
9. Sonstige nützliche Informationen
Engelsstift – Wohnen im Alter
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Sie möchten unser Engelsstift gerne
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besuchen Sie uns – wir freuen uns auf Sie!
Kontakt
Jakob-Engels-Straße 4
Otto-Kaufmann Straße 25
51588 Nümbrecht
Susanne Ernst (Einrichtungsleiterin)
Telefon: (02293) 9138-0
[email protected]
www.engelsstift.fliedner.de