Hinweise zum Studiengangwechsel
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Hinweise zum Studiengangwechsel
CampusCenter Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung Alsterterrasse 1 │ 20354 Hamburg │ Telefon: 040-42838-7181 │ www.uni-hamburg.de/studienberatung │ [email protected] Hinweise zum Studiengangwechsel Bin ich StudiengangwechslerIn? Sie sind "StudiengangwechslerIn", wenn Sie bereits an der Universität Hamburg oder an einer anderen bundesdeutschen Hochschule studieren oder studiert haben und Ihr Studienfach wechseln wollen oder im Rahmen eines Lehramtsstudiums Ihre Fächerkombination oder Ihren Lehramtsabschluss ändern wollen. Wie bewerbe ich mich bei einem Studiengangwechsel? Für Ihren neuen Studiengang bewerben Sie sich in der Regel zum ersten Fachsemester und fallen damit unter dieselben Zulassungsbedingungen und Auswahlkriterien wie diejenigen, die bisher noch nicht studiert haben und sich deshalb auch als StudienanfängerIn bewerben müssen. Beachten müssen Sie als StudiengangwechslerIn jedoch, dass Ihre Studienzeit nicht als Wartezeit gezählt wird; vor Studienbeginn gesammelte Wartezeit bleibt allerdings erhalten. Wie und wo Sie sich für Ihren neuen Studiengang bewerben, entnehmen Sie bitte den Merkblättern "Hinweise zur Bewerbung um einen Studienplatz für Studienanfänger an der Universität Hamburg" sowie "Studiengänge der Universität Hamburg". Wie bewerbe ich mich für das Hauptstudium oder in ein höheres Fachsemester eines Bachelor-Studienganges? Wenn Sie sich aus Ihrem bisherigen Studium im großen Umfang Studienleistungen anrechnen lassen können, so kann der Studiengangwechsel in besonderen Einzelfällen auch über eine Bewerbung in das Hauptstudium oder in ein höheres Fachsemester eines BachelorStudienganges erreicht werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in den "Hinweisen zum Studienortswechsel". Ich bin an der Uni HH immatrikuliert Ein Studiengangwechsel setzt keine Exmatrikulation voraus, d.h. Sie bleiben zunächst in Ihrem bisherigen Studiengang immatrikuliert. Sollten Sie die Zulassung für Ihren neuen Studiengang bekommen, werden Sie mit der Annahme des neuen Studiengangs für diesen umgeschrieben. Seit WS 2005/06 erfolgt die Rückmeldung zum folgenden Semester nur noch über die Zahlung des Semesterbeitrags. Kurz nach Eingang des Betrages erhalten Sie die Semesterunterlagen für das nächste Semester. Sie sollten deshalb Ihren Semesterbeitrag erst dann zahlen, wenn Sie Bescheid (Zulassung oder Ablehnung) über Ihre Bewerbung bekommen haben und im Falle einer Zulassung den neuen Studienplatz auch angenommen haben. Zahlen Sie bereits vorher, bekämen Sie Semesterunterlagen, die noch auf Ihren bisherigen Studiengang ausgestellt sind. Wie soll ich mich verhalten, wenn ich mich von auswärts an die Uni HH bewerbe? 05-09/2011 Diejenigen, die an einer anderen bundesdeutschen Hochschule eingeschrieben sind, sollten mit Ihrer Exmatrikulation solange warten, bis sie ihre Zulassung von der Uni HH erhalten haben. Wie lautet die gesetzliche Grundlage für einen Studiengangwechsel? Die gesetzliche Grundlage zum Studiengangwechsel an der Uni HH finden Sie im Hamburgischen Hochschulgesetz, § 43 HmbHG, Wechsel des Studiengangs: „(1) Studierende können grundsätzlich den Studiengang frei wechseln. (2) Ein Studiengangwechsel nach Beginn des dritten Semesters ist nur mit Begründung zulässig und bedarf der Zustimmung der Hochschule. Die Hochschulen regeln das Nähere durch Satzung (Immatrikulationsordnung).“ Eine schriftliche Begründung für einen Studiengangwechsel muss allerdings nur nach Aufforderung durch das Team für Zulassungsangelegenheiten eingereicht werden. Werden bisherige Studienleistungen anerkannt? Bisher erbrachte, gleichwertige Studienleistungen können anerkannt werden. Sie bewerben sich zwar als StudienanfängerIn (sofern Sie nicht ausnahmsweise höheres Fachsemester für einen Bachelor-Studiengang oder durch ein anerkanntes Grundstudium BewerberIn für das Hauptstudium sind; letzteres kann an der Universität Hamburg nur noch in den Fächern Rechtswissenschaft, evangelische Theologie, Althebraistik, Pharmazie, Lebensmittelchemie und den medizinischen Studiengängen der Fall sein), können sich aber ggf. bisherige Studienleistungen für den neuen Studiengang anerkennen lassen. Für die Anerkennung wenden Sie sich bitte an die dafür zuständigen Stellen der Departments bzw. Fachbereiche. Zuständige Ansprechpartener finden Sie in der jeweiligen Liste der Studienfachberater und Studienfachberaterinnen der Fakultäten (im Internet: http://www.uni-hamburg.de/studienfachberatung). Studiengangwechsel und BAföG: Die Weiterförderung nach BAföG bei einem Studiengangwechsel erfolgt nur, wenn ein wichtiger Grund für den Wechsel vorliegt. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim BAföG-Amt, Grindelallee 9, 20146 Hamburg oder auch beim AStA der Uni HH, Von-Melle-Park 5, 20146 Hamburg. Wenn Sie Ihren Studiengangwechsel von einer Weiterförderung abhängig machen müssen, stellen Sie bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt einen Antrag auf Vorabentscheid; an einen solchen Vorabentscheid ist das BAFöG-Amt ein Jahr gebunden.