Hinweise zum Studiengangwechsel

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Hinweise zum Studiengangwechsel
CampusCenter
Zentrale Studienberatung und
Psychologische Beratung
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Hinweise zum Studiengangwechsel
Bin ich StudiengangwechslerIn?
Sie sind "StudiengangwechslerIn", wenn Sie bereits an der Universität
Hamburg oder an einer anderen bundesdeutschen Hochschule studieren
oder studiert haben und Ihr Studienfach wechseln wollen oder im Rahmen
eines
Lehramtsstudiums
Ihre
Fächerkombination
oder
Ihren
Lehramtsabschluss ändern wollen.
Wie bewerbe ich mich bei einem
Studiengangwechsel?
Für Ihren neuen Studiengang bewerben Sie sich in der Regel zum ersten
Fachsemester und fallen damit unter dieselben Zulassungsbedingungen
und Auswahlkriterien wie diejenigen, die bisher noch nicht studiert haben
und sich deshalb auch als StudienanfängerIn bewerben müssen. Beachten
müssen Sie als StudiengangwechslerIn jedoch, dass Ihre Studienzeit nicht
als Wartezeit gezählt wird; vor Studienbeginn gesammelte Wartezeit bleibt
allerdings erhalten.
Wie und wo Sie sich für Ihren neuen Studiengang bewerben, entnehmen
Sie bitte den Merkblättern "Hinweise zur Bewerbung um einen Studienplatz
für Studienanfänger an der Universität Hamburg" sowie "Studiengänge der
Universität Hamburg".
Wie bewerbe ich mich für das
Hauptstudium oder in ein höheres
Fachsemester eines
Bachelor-Studienganges?
Wenn Sie sich aus Ihrem bisherigen Studium im großen Umfang
Studienleistungen anrechnen lassen können, so kann der Studiengangwechsel in besonderen Einzelfällen auch über eine Bewerbung in das
Hauptstudium oder in ein höheres Fachsemester eines BachelorStudienganges erreicht werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in
den "Hinweisen zum Studienortswechsel".
Ich bin an der Uni HH
immatrikuliert
Ein Studiengangwechsel setzt keine Exmatrikulation voraus, d.h. Sie bleiben
zunächst in Ihrem bisherigen Studiengang immatrikuliert. Sollten Sie die
Zulassung für Ihren neuen Studiengang bekommen, werden Sie mit der
Annahme des neuen Studiengangs für diesen umgeschrieben.
Seit WS 2005/06 erfolgt die Rückmeldung zum folgenden Semester nur
noch über die Zahlung des Semesterbeitrags. Kurz nach Eingang des
Betrages erhalten Sie die Semesterunterlagen für das nächste Semester.
Sie sollten deshalb Ihren Semesterbeitrag erst dann zahlen, wenn Sie
Bescheid (Zulassung oder Ablehnung) über Ihre Bewerbung bekommen
haben und im Falle einer Zulassung den neuen Studienplatz auch
angenommen haben. Zahlen Sie bereits vorher, bekämen Sie
Semesterunterlagen, die noch auf Ihren bisherigen Studiengang ausgestellt
sind.
Wie soll ich mich verhalten, wenn
ich mich von auswärts an die Uni
HH bewerbe?
05-09/2011
Diejenigen, die an einer anderen bundesdeutschen Hochschule
eingeschrieben sind, sollten mit Ihrer Exmatrikulation solange warten, bis sie
ihre Zulassung von der Uni HH erhalten haben.
Wie lautet die gesetzliche
Grundlage für einen
Studiengangwechsel?
Die gesetzliche Grundlage zum Studiengangwechsel an der Uni HH finden
Sie im Hamburgischen Hochschulgesetz, § 43 HmbHG, Wechsel des
Studiengangs:
„(1) Studierende können grundsätzlich den Studiengang frei wechseln.
(2) Ein Studiengangwechsel nach Beginn des dritten Semesters ist nur mit
Begründung zulässig und bedarf der Zustimmung der Hochschule. Die
Hochschulen regeln das Nähere durch Satzung (Immatrikulationsordnung).“
Eine schriftliche Begründung für einen Studiengangwechsel muss allerdings
nur nach Aufforderung durch das Team für Zulassungsangelegenheiten
eingereicht werden.
Werden bisherige
Studienleistungen anerkannt?
Bisher erbrachte, gleichwertige Studienleistungen können anerkannt
werden. Sie bewerben sich zwar als StudienanfängerIn (sofern Sie nicht
ausnahmsweise höheres Fachsemester für einen Bachelor-Studiengang
oder durch ein anerkanntes Grundstudium BewerberIn für das
Hauptstudium sind; letzteres kann an der Universität Hamburg nur noch in
den Fächern Rechtswissenschaft, evangelische Theologie, Althebraistik,
Pharmazie, Lebensmittelchemie und den medizinischen Studiengängen der
Fall sein), können sich aber ggf. bisherige Studienleistungen für den neuen
Studiengang anerkennen lassen. Für die Anerkennung wenden Sie sich
bitte an die dafür zuständigen Stellen der Departments bzw. Fachbereiche.
Zuständige Ansprechpartener finden Sie in der jeweiligen Liste der
Studienfachberater und Studienfachberaterinnen der Fakultäten (im Internet:
http://www.uni-hamburg.de/studienfachberatung).
Studiengangwechsel und BAföG:
Die Weiterförderung nach BAföG bei einem Studiengangwechsel erfolgt
nur, wenn ein wichtiger Grund für den Wechsel vorliegt. Einzelheiten
erfragen Sie bitte beim BAföG-Amt, Grindelallee 9, 20146 Hamburg oder
auch beim AStA der Uni HH, Von-Melle-Park 5, 20146 Hamburg. Wenn Sie
Ihren Studiengangwechsel von einer Weiterförderung abhängig machen
müssen, stellen Sie bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt einen Antrag auf
Vorabentscheid; an einen solchen Vorabentscheid ist das BAFöG-Amt ein
Jahr gebunden.