Ausschreibung Deutsche Beach-Volleyball Serie und Deutsche

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Ausschreibung Deutsche Beach-Volleyball Serie und Deutsche
Durchführungsbestimmungen
Deutscher Mixed Beach Cup 2016
(Stand: 24.04.2016)
Seite 1 zu den Durchführungsbestimmungen des Deutschen Mixed Beach Cups 2016
Kapitel 1: Einleitung .......................................................................................................... 2
Kaptitel 2: Altersklassen ................................................................................................... 2
Kapitel 3: Termine .............................................................................................................. 2
Kapitel 4: Zulassungsbestimmungen .............................................................................. 3
4.1 Spielberechtigung .................................................................................................................................... 3
4.2 Spielerverpflichtung ................................................................................................................................. 3
4.3 Startgebühren .......................................................................................................................................... 3
4.4 Turnieranmeldung ................................................................................................................................... 3
Kapitel 6: Deutscher Mixed Beach Cup ........................................................................... 3
6.1. Teilnehmer ............................................................................................................................................. 3
6.2. Zulassung / Qualifikation ........................................................................................................................ 3
6.3 Setzung ................................................................................................................................................... 4
6.4 Ummeldungen (Teamwechsel) ............................................................................................................... 4
6.5 Absage/Nachmeldungen ......................................................................................................................... 4
6.6 Spielmodus .............................................................................................................................................. 4
6.7 Meldetermine vor Turnierbeginn ............................................................................................................. 4
6.8 Meldelisten .............................................................................................................................................. 4
6.9 Meldebestätigung .................................................................................................................................... 4
Kapitel 7: Technische Bestimmungen für den MBC ....................................................... 4
7.1 Turnierleiter /Jury .................................................................................................................................... 4
7.2 Turnierablauf ........................................................................................................................................... 5
7.3 Netzhöhen ............................................................................................................................................... 5
7.4 Spielregeln .............................................................................................................................................. 5
7.5 Schiedsgericht ......................................................................................................................................... 5
7.6 Werberechte ............................................................................................................................................ 5
7.7 Spielkleidung ........................................................................................................................................... 5
7.8 Spielball ................................................................................................................................................... 5
Kapitel 8: Schlussbestimmungen .................................................................................... 5
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Kapitel 1: Einleitung
Der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) führt im Jahr 2016 den Deutschen Mixed Cup,
nachfolgend MBC genannt, durch. Der DVV hat den MBC zur Durchführung für 2016
ausgeschrieben.
Grundlage für die Durchführung des MBC sind die Beach-Volleyball Ordnung des DVV
(BVO) in der jeweils aktuellen Fassung, die Beschlüsse des Vorstands und des BeachVolleyball Ausschusses des DVV (BVA) sowie die aktuelle Version der nachfolgenden
Durchführungsbestimmungen (siehe auch www.volleyball-verband.de).
Die Vermarktungs- und TV-Rechte für alle offiziellen Beach-Volleyball Serien,
eingeschlossen der MBC, hält der DVV bzw. sind der Deutschen Volleyball Sport GmbH
(DVS) als Dienstleistungs- und Vermarktungsagentur des DVV übertragen. Alle Fragen
bezüglich einer Vermarktung des MBC müssen daher generell an die DVS gerichtet
werden.
Der MBC finden keine Berücksichtigung in der offiziellen Deutschen Beach-Volleyball
Rangliste.
Kaptitel 2: Altersklassen
Sind derzeit nicht vorgesehen.
Kapitel 3: Termine
Meldeschluss für die Teams bis jeweils 2 Wochen, in der Regel sonntags 24:00 Uhr, vor
Turnierbeginn. Es gilt der Zeitpunkt der Online-Anmeldung.
3.1 Deutscher Mixed Beach Cup
Turnierort
Berlin Mitte
Veranstaltungsgelände
von – bis
Beach Mitte, Caroline- 27. – 28.08.2016
Michaelis-Straße 8, 10115
Berlin
Meldeschluss
14.08.2016
3.1.1 Ausrichter
Ausrichter
Ansprechpartner Kontaktdaten
Telefon
Email
Schwedter Straße 29, 0178-30 47 898
10435 Berlin
[email protected]
INCHEZ
Knut Semrau
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Kapitel 4: Zulassungsbestimmungen
4.1 Spielberechtigung
Spielberechtigt sind Spielerinnen und Spieler, die eine Mitgliedschaft in einem – dem DVV
angeschlossenen – Verein nachweisen können.
Eine weitere Zulassungsbedingung ist die termin- und ordnungsgerechte
Onlineanmeldung. Mit der Anmeldung zum MBC müssen gleichzeitig die unterschriebenen
Spielerverpflichtungen (Anlage 2 zur BVO), die Spielerinformationen und die
Einzugsermächtigung dem Beach-Büro vollständig vorliegen. Bis zum Ende der
Einschreibefrist müssen sich alle Spieler am Wettkampfort ggf. durch einen amtlichen
Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Führerschein) ausweisen. Ein Nachreichen ist
nicht möglich.
4.2 Spielerverpflichtung
Eine Anmeldung zu den MBC bedarf der Zustimmung zur Spielerverpflichtung (Anlage 2
zur BVO).
4.3 Startgebühren
Die Startgebühr für die MBC beträgt jeweils 35,- EUR pro Team. Die Zahlung der
Startgebühr erfolgt per Lastschrifteinzug durch die DVV. Die Startgebühren werden
zwischen dem Ausrichter und DVV/DVS aufgeteilt.
4.4 Turnieranmeldung
Die Anmeldung für die MBC erfolgt ausschließlich über das Online-System des DVV
(https://beach.volleyball-verband.de/portal/). Spieler und Spielerinnen können sich
hierüber mit entsprechender Lizenznummer und Passwort in das System einwählen.
Eine Anleitung ist unter o.g. Link als Download hinterlegt. Die Meldung ist erst dann
vollständig, wenn der Spielerverpflichtung zugestimmt wird und die Pflichtfelder Name,
Geburtsdatum, Vereinszugehörigkeit, Kontaktadresse, E-Mail-Adresse und die Bankdaten
für den Startgeldeinzug vollständig und richtig ausgefüllt sind.
Kapitel 6: Deutscher Mixed Beach Cup
6.1. Teilnehmer
6.1.1 Der MBC wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 16 Teams ausgespielt.
Maximalteilnehmerzahl bestimmt der Ausrichter nach Anzahl der nutzbaren Courts.
6.1.2 Jeder Landesverband hat die Möglichkeit bis 4 Wochen vor dem Turnierstart zwei
Mannschaften/Teams zu melden.
6.1.3 Nutzen die Landesverbände ihre Startplätze nicht, werden diese Plätze durch den
DVV anhand der Meldeliste an Nachrücker vergeben.
6.1.4. Die weitere Startplatze werden anhand der Meldeliste im Meldeportal durch den
DVV vergeben.
6.2. Zulassung / Qualifikation
Der MBC wird ohne Zulassungsbeschränkungen ausgetragen, siehe 4.1.
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6.3 Setzung
Die Setzung zum MBC erfolgt nach Meldeschluss in Abhängigkeit der gemeldeten Teams.
6.4 Ummeldungen (Teamwechsel)
Ein Partnerwechsel nach Versand der Einladung (10 Tage vor Turnierbeginn) ist nur
schriftlich bis 5 Tage vor Turnierbeginn (10:00 Uhr) gegen eine Bearbeitungsgebühr von
15,- EUR möglich. Die Zulassung wird gemäß den Bestimmungen gehandhabt. Bei einem
Partnerwechsel gelten die gleichen Zugangsbedingungen zum Turnier wie bei einer
regulären Anmeldung. Eine Verbesserung der Zulassungspositionierung ist über eine
Ummeldung nach Meldeschluss nicht möglich.
6.5 Absage/Nachmeldungen
Sollte ein qualifiziertes Team die Teilnahme nach Meldeschluss absagen, werden
zunächst die Nachrücker Teams gemäß Zulassungsliste nach genannten Kriterien
berücksichtigt.
Nachmeldungen bei freien Plätzen sind bis 1 Tag vor Turnierbeginn zugelassen, sofern
die Zulassungsbedingungen (Kapitel 4) erfüllt sind.
Bei unangekündigter Nichtanwesenheit von Teams bei der Einschreibung und
anschließendem Technical Meeting werden die anwesenden Teams beim Technical
Meeting berücksichtigt. Im Falle der Nachmeldung wird eine zusätzliche Startgebühr von
15,- EUR pro Team erhoben.
6.6 Spielmodus
Pool Play mit anschließenden Double Elimination in Abhängigkeit der gemeldeten Teams.
6.7 Meldetermine vor Turnierbeginn
Meldeschluss: 2 Wochen
Ummeldungen/ Partnerwechsel: bis 5 Tage
Nachmeldungen bei freien Plätzen: bis 1 Tag
Nachmeldung nach Einschreibefrist, Technical Meeting am Turniertag
6.8 Meldelisten
Die Meldelisten sind auf der Internetseite des DVV (www.volleyball-verband.de) im
Bereich Beach-Volleyball unter Turniere  DVV-Turniere öffentlich einzusehen.
6.9 Meldebestätigung
Die betreffenden Teams werden persönlich 10 Tage vor Turnierbeginn bei vorliegender
Anmeldung per E-Mail angeschrieben.
Kapitel 7: Technische Bestimmungen für den MBC
7.1 Turnierleiter /Jury
Für die Abwicklung der BMC wird vom Ausrichter ein Turnierleiter ernannt.
Beim Technical Meeting wird durch den Turnierleiter die Jury bekannt gegeben. Sie
besteht aus dem Turnierleiter, einem Vertreter des DVV, einem Vertreter des
Landesverbandes und jeweils einem weiblichen und einem männlichen Vertreter der
Spieler (vor Ort zur Wahl gebracht).
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7.2 Turnierablauf
Für die Tabellenauswertung nach Gruppenspielen gilt:
Bei Punktgleichheit zweier Teams gilt der direkte Vergleich. Bei Punktgleichheit mehrerer
Teams gelten zunächst der Satzquotient und dann der Ballquotient.
Gruppenspiele, die aufgrund von Verletzung oder Nichtantretens o.ä. ausfallen, werden
mit 2 Punkten, 2:0 Sätzen und 21:0, 21:0 bzw. 15:0, 15:0 Ballpunkten gewertet. Bei
Spielabbruch wegen Verletzung o.ä. werden die bis zum Abbruch erzielten Punkte, Sätze
und Ballpunkte gewertet.
7.3 Netzhöhen
Die Netzhöhe wird mit 2,35m festgelegt.
7.4 Spielregeln
Es gelten die aktuellen offiziellen Beach-Volleyball Spielregeln 2013-2016 inklusive der
Regeln für ‚offizielle internationale Wettbewerbe’.
Zur Durchführung wird zusätzlich festgelegt:
 Der Turnierleiter kann gegebenenfalls entscheiden, dass auch in den beiden ersten
Sätzen nur bis 15 Punkte gespielt wird.
 Für Proteste gelten die aktuellen Regelungen der Durchführungsbestimmungen für die
nationale Serie des DVV.
7.5 Schiedsgericht
Die teilnehmenden Teams sind verpflichtet, Schiedsrichteraufgaben zu übernehmen. Der
Ausrichter bemüht sich zu den Finalspielen ein neutrales Schiedsgericht einzusetzen.
7.6 Werberechte
Die Werberechte verbleiben beim DVV, die von der DVS wahrgenommen werden können.
Einzelheiten sind in den jeweiligen Ausrichterverträgen geregelt.
7.7 Spielkleidung
Die Spielkleidung besteht aus kurzen, einheitlichen Hosen und den Spielshirts bzw. -Tops.
Die Spieler sind verpflichtet innerhalb eines Teams einheitliche Spielkleidung zu tragen.
7.8 Spielball
Bei den DSBM ist der Ball MIKASA “Beach Champ VLS 300" Umfang 67  1 cm, mit der
Zusatzbezeichnung „DVV Official“ und/oder „DVV Beach 1“ für die Saison 2016 als
offizieller und alleiniger Spielball festgelegt.
Kapitel 8: Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Durchführungsbestimmungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Inkrafttreten unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt
davon die Wirksamkeit der Durchführungsbestimmungen im Übrigen unberührt. An die
Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der sportlichen Zielsetzung am nächsten
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Seite 6 zu den Durchführungsbestimmungen des Deutschen Mixed Beach Cups 2016
kommen. Die vorstehenden Vorgehensweisen gelten entsprechend für den Fall, dass sich
die Durchführungsbestimmungen als lückenhaft erweisen.
Diese Durchführungsbestimmungen mit Anlagen sind vom Vorstand des DVV am
29.04.2016 genehmigt.
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