Grundversorgung Preisblatt_ET_Land.pub

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PREISBLATT FÜR GRUND‐ UND ERSATZVERSORGUNG (EINTARIFMESSUNG) FÜR GEMEINDEN BIS 25.000 EINWOHNER Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsge‐
setzes mit Elektrizität im Rahmen der Grund‐ und Ersatzversorgung Preise gültig ab 01.01.2016 VERBRAUCH IM JAHR bis 400 kWh ARBEITSPREIS netto brutto GRUNDPREIS netto brutto (ZONE 1) 27,710 ct/kWh 32,98 ct/kWh 81,60 €/Jahr 97,10 €/Jahr bis 3.000 kWh (ZONE 2) 24,080 ct/kWh 28,66 ct/kWh 96,12 €/Jahr 114,38 €/Jahr bis 10.000 kWh (ZONE 3) 24,180 ct/kWh 28,77 ct/kWh 93,12 €/Jahr 100,81 €/Jahr In den Bruttopreisen sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. ERLÄUTERUNG ZUR ZUSAMMENSETZUNG DES ALLGEMEINEN PREISES UND ZU DEN TATSÄCHLICH EINFLIESSENDEN KOSTENBELASTUNGEN: ZUSAMMENSETZUNG ARBEITSPREIS [in ct/kWh] ARBEITSPREIS (netto) ZONE 1 27,710 ZONE 2 24,080 ZONE 3 24,180 ▪ Stromsteuer 2,050 2,050 2,050 ▪ Konzessionsabgabe 1,320 1,320 1,320 ▪ gesetzliche Umlagen EEG‐Umlage 6,354 6,354 6,354 KWK‐Umlage 0,445 0,445 0,445 §19‐StromNEV‐Umlage 0,378 0,378 0,378 Offshore‐Haftungsumlage 0,040 0,040 0,040 ▪ ▪ Umlage für abschaltbare Lasten Netzentgelt pro verbrauchter kWh Anteil für Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge 0,000 6,930 10,193 0,000 6,930 6,563 0,000 6,930 6,663 ZUSAMMENSETZUNG GRUNDPREIS [in €/Jahr] GRUNDPREIS (netto) ZONE 1 ZONE 2 ZONE 3 81,60 96,12 93,12 38,50 38,50 38,50 ▪ verbrauchsunabhängiger Grund– und Abrechnungspreis Netz ▪ Messstellenbetrieb (falls vom Netzbetreiber durchgeführt) 6,55 6,55 6,55 ▪ Messung (falls vom Netzbetreiber durchgeführt) 4,20 4,20 4,20 32,35 46,87 43,87 ▪ Anteil für Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge Bei der Konzessionsabgabe werden die Höchstsätze gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 1 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung – KAV) verrechnet. Falls eine Gemeinde auf die Konzessionsabgabe ganz oder teilweise verzichtet, verringern sich die Arbeits‐
preise in dieser Gemeinde entsprechend. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungs‐
netzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers unter www.allgaeunetz.com veröf‐
fentlicht. VERRECHNUNGSPREISE (BRUTTO) FÜR SONSTIGE GERÄTE Eintarifzähler 30,05 €/Jahr Zweitarifzähler inkl. Tarifschaltgerät 65,81 €/Jahr Stromwandlersatz 35,70 €/Jahr ALLGÄUER ÜBERLANDWERK GMBH Illerstraße 18, 87435 Kempten TELEFON 0800 2521‐320 FAX 0831 2521‐330 E‐MAIL [email protected] SITZ DER GESELLSCHAFT Kempten (Allgäu) REGISTERGERICHT Amtsgericht Kempten HRB 435 VORSITZENDER DES VERWALTUNGSRATS Oberbürgermeister Thomas Kiechle GESCHÄFTSFÜHRER Michael Lucke PREISBLATT FÜR GRUND‐ UND ERSATZVERSORGUNG (ZWEITARIFMESSUNG) IN GEMEINDEN BIS 25.000 EINWOHNER Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsge‐
setzes mit Elektrizität im Rahmen der Grund‐ und Ersatzversorgung Preise gültig ab 01.01.2016 VERBRAUCH IM JAHR bis 3.000 kWh in der Hochtarifzeit (ZONE 1) bis 10.000 kWh in der Hochtarifzeit (ZONE 2) in der Niedertarifzeit (NT) ARBEITSPREIS ne o bru o GRUNDPREIS ne o bru o 25,670 ct/kWh 30,55 ct/kWh 115,08 €/Jahr 136,95 €/Jahr 25,750 ct/kWh 30,64 ct/kWh 112,68 €/Jahr 134,09 €/Jahr 19,034 ct/kWh 22,65 ct/kWh In den Bruttopreisen sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. ERLÄUTERUNG ZUR ZUSAMMENSETZUNG DES ALLGEMEINEN PREISES UND ZU DEN TATSÄCHLICH EINFLIESSENDEN KOSTENBELASTUNGEN: ZUSAMMENSETZUNG ARBEITSPREIS [in ct/kWh] ARBEITSPREIS (netto) ZONE 1 25,670 ZONE 2 25,750 NT 19,034 ▪ Stromsteuer 2,050 2,050 2,050 ▪ Konzessionsabgabe 1,320 1,320 0,610 ▪ gesetzliche Umlagen EEG‐Umlage 6,354 6,354 6,354 KWK‐Umlage 0,445 0,445 0,445 §19‐StromNEV‐Umlage 0,378 0,378 0,378 Offshore‐Haftungsumlage 0,040 0,040 0,040 ▪ ▪ Umlage für abschaltbare Lasten Netzentgelt pro verbrauchter kWh Anteil für Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge 0,000 6,930 8,153 0,000 6,930 8,233 0,000 6,930 2,227 ZUSAMMENSETZUNG GRUNDPREIS [in €/Jahr] GRUNDPREIS (netto) ZONE 1 ZONE 2 115,08 112,68 ▪ verbrauchsunabhängiger Grund‐ und Abrechnungspreis Netz 39,00 39,00 ▪ Messstellenbetrieb (falls vom Netzbetreiber durchgeführt) 33,50 33,50 ▪ Messung (falls vom Netzbetreiber durchgeführt) 6,80 6,80 35,78 33,38 ▪ Anteil für Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge Bei der Konzessionsabgabe werden die Höchstsätze gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 1 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung – KAV) verrechnet. Falls eine Gemeinde auf die Konzessionsabgabe ganz oder teilweise verzichtet, verringern sich die Arbeits‐
preise in dieser Gemeinde entsprechend. Schwachlastzeit: Die Schwachlastzeit (=Niedertarifzeit) beträgt täglich bis auf weiteres 6 Stunden. Sie beginnt um 23.00 Uhr und endet um 5.00 Uhr des nächs‐
ten Tages. Alle übrigen Zeiten gelten als Hochtarifzeit. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informa onspla orm der deutschen Übertragungs‐
netzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informa onen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers unter www.allgaeunetz.com ver‐
öffentlicht. VERRECHNUNGSPREISE (BRUTTO) FÜR SONSTIGE GERÄTE Eintarifzähler 30,05 €/Jahr Zweitarifzähler inkl. Tarifschaltgerät 65,81 €/Jahr Stromwandlersatz 35,70 €/Jahr ALLGÄUER ÜBERLANDWERK GMBH Illerstraße 18, 87435 Kempten TELEFON 0800 2521‐320 FAX 0831 2521‐330 E‐MAIL [email protected] SITZ DER GESELLSCHAFT Kempten (Allgäu) REGISTERGERICHT Amtsgericht Kempten HRB 435 VORSITZENDER DES VERWALTUNGSRATS Oberbürgermeister Thomas Kiechle GESCHÄFTSFÜHRER Michael Lucke PREISBLATT FÜR ALLGÄU THERM (ZWEITARIFMESSUNG) (FÜR WÄRMEPUMPEN, SPEICHERHEIZUNGEN ODER MARMORHEIZUNGEN) Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtscha sge‐
setzes mit Elektrizität im Rahmen der Grund‐ und Ersatzversorgung Preise gül g ab 01.01.2016 PREISE FÜR ALLGÄU THERM ZWEITARIFMESSUNG ARBEITSPREIS ne o bru o GRUNDPREIS ne o bru o Hochtarifzeit 18,290 ct/kWh 21,77 ct/kWh 108,00 €/Jahr 128,52 €/Jahr Niedertarifzeit 15,559 ct/kWh 18,52 ct/kWh In den Bruttopreisen sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Die Bruttopreise sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. ERLÄUTERUNG ZUR ZUSAMMENSETZUNG DES ALLGEMEINEN PREISES UND ZU DEN TATSÄCHLICH EINFLIESSENDEN KOSTENBELASTUNGEN: ZUSAMMENSETZUNG ARBEITSPREIS [in ct/kWh] ARBEITSPREIS (ne o) Hochtarifzeit Niedertarifzeit 18,290 15,559 ▪ Stromsteuer 2,050 2,050 ▪ Konzessionsabgabe 0,110 0,110 ▪ gesetzliche Umlagen EEG‐Umlage 6,354 6,354 KWK‐Umlage 0,445 0,445 §19‐StromNEV‐Umlage 0,378 0,378 Offshore‐Haftungsumlage 0,040 0,040 Umlage für abschaltbare Lasten 0,000 0,000 ▪ Netzentgelt pro verbrauchter kWh 1,500 1,500 ▪ Anteil für Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge 7,413 4,682 ZUSAMMENSETZUNG GRUNDPREIS [in €/Jahr] GRUNDPREIS (ne o) Hoch‐, Niedertarif 108,00 ▪ verbrauchsunabhängiger Grund– und Abrechnungspreis Netz 15,00 ▪ Messstellenbetrieb (falls vom Netzbetreiber durchgeführt) 33,50 ▪ Messung (falls vom Netzbetreiber durchgeführt) 6,80 ▪ Anteil für Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge 52,70 Bei der Konzessionsabgabe werden die Höchstsätze gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 1 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung – KAV) verrechnet. Falls eine Gemeinde auf die Konzessionsabgabe ganz oder teilweise verzichtet, verringern sich die Arbeits‐
preise in dieser Gemeinde entsprechend. Schwachlastzeit: Die Schwachlastzeit (=Niedertarifzeit) beträgt täglich bis auf weiteres 8 Stunden. Sie beginnt um 22.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr des nächs‐
ten Tages. Alle übrigen Zeiten gelten als Hochtarifzeit. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informa onspla orm der deutschen Übertragungs‐
netzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informa onen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers unter www.allgaeunetz.com ver‐
öffentlicht. Sperr‐, Freigabezeiten: Es gelten jeweils die vom Netzbetreiber für die jeweilige Betriebsweise festgelegten Sperr‐ und Freigabezeiten. Derzeit sind die folgenden Sperrzeiten festgelegt. ▪ Speicherheizung: Die Nachtaufladung erfolgt täglich in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Soweit erforderlich und durch den Netzbetreiber zugelassen, ist eine zusätzliche Aufladung am Tage von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr möglich. ▪ Wärmepumpe, Marmorheizung: Die Wärmepumpe kann in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr höchstens 6 Stunden gesperrt werden. Die einzelne Sperrzeit beträgt höchstens 2 Stunden. Die anschließende Freigabezeit ist mindestens so lange wie die vorhergehende Sperrzeit. VERRECHNUNGSPREISE (BRUTTO) FÜR SONSTIGE GERÄTE Eintarifzähler 30,05 €/Jahr Zweitarifzähler inkl. Tarifschaltgerät 65,81 €/Jahr Stromwandlersatz 35,70 €/Jahr ALLGÄUER ÜBERLANDWERK GMBH Illerstraße 18, 87435 Kempten TELEFON 0800 2521‐320 FAX 0831 2521‐330 E‐MAIL [email protected] SITZ DER GESELLSCHAFT Kempten (Allgäu) REGISTERGERICHT Amtsgericht Kempten HRB 435 VORSITZENDER DES VERWALTUNGSRATS Oberbürgermeister Thomas Kiechle GESCHÄFTSFÜHRER Michael Lucke