Der Bildungsscheck - Apothekerkammer Westfalen

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Der Bildungsscheck - Apothekerkammer Westfalen
Der Bildungsscheck – Förderung der Weiterbildung durch das Land NordrheinWestfalen
Wussten Sie, dass das Land NRW mit dem Bildungsscheck
Weiterbildungsmaßnahmen finanziell unterstützt? Es übernimmt bis zu 50 % der
Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme (maximal bis zu 500,00 Euro pro
Bildungsscheck).
Wer kann das Förderungsangebot in Anspruch nehmen?
Der Bildungsscheck kann sowohl von Mitarbeitern als auch von Firmen/Betrieben in
Anspruch genommen werden, wenn in den vergangenen zwei Jahren an keiner
beruflichen Weiterbildung teilgenommen wurde und die Firma/der Betrieb die Zahl
von 250 Beschäftigten nicht überschreitet.
Wo erhält man Bildungsschecks?
Zahlreiche Bildungsberatungsstellen informieren darüber, welche
Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden können. Im Rahmen der Beratung
werden die Voraussetzungen zum Erhalt dieses Zuschusses überprüft und
gegebenenfalls der Bildungsscheck ausgehändigt. Eine Beratungsstelle in Ihrer
Nähe, die Bildungsschecks ausstellt, finden Sie im Internet unter
http://www.weiterbildungsberatung-nrw.de/service/bildungsscheck-nrw.html.
Einreichen der Bildungsschecks bei Weiterbildungsanbietern
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe akzeptiert Bildungsschecks als Zahlungsmittel
für Weiterbildungsmaßnahmen. Bildungsscheckinhaber/innen reichen ihre
Bildungsschecks bei der Anmeldung zum jeweiligen Weiterbildungsangebot ein. Je
nach Höhe der Weiterbildungsgebühren wird Ihr Bildungsscheck auf die Teilnahme- und
Prüfungsgebühren bis zu 50 % (max. 500,00 Euro) angerechnet, so dass Sie nur den
Differenzbetrag zu zahlen haben. Im Gebiet Allgemeinpharmazie muss für jedes
einzelne Seminar ein Weiterbildungsscheck eingereicht werden.
Weitere Informationen
Bei weiteren Fragen zum Bildungsscheck rufen Sie bitte an bei: Call NRW
0180/3100118 oder informieren Sie sich im Internet: www.bildungsscheck.nrw.de.
Achtung:
Bildungsschecks werden nur dann von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
akzeptiert, wenn Sie vor bzw. zusammen mit der Anmeldung zum Seminar
eingereicht werden. Bildungsschecks, die später eingereicht werden, dürfen
nicht mehr berücksichtigt werden.