Der Bildungsscheck - Apothekerkammer Westfalen
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Der Bildungsscheck - Apothekerkammer Westfalen
Der Bildungsscheck – Förderung der Weiterbildung durch das Land NordrheinWestfalen Wussten Sie, dass das Land NRW mit dem Bildungsscheck Weiterbildungsmaßnahmen finanziell unterstützt? Es übernimmt bis zu 50 % der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme (maximal bis zu 500,00 Euro pro Bildungsscheck). Wer kann das Förderungsangebot in Anspruch nehmen? Der Bildungsscheck kann sowohl von Mitarbeitern als auch von Firmen/Betrieben in Anspruch genommen werden, wenn in den vergangenen zwei Jahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen wurde und die Firma/der Betrieb die Zahl von 250 Beschäftigten nicht überschreitet. Wo erhält man Bildungsschecks? Zahlreiche Bildungsberatungsstellen informieren darüber, welche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden können. Im Rahmen der Beratung werden die Voraussetzungen zum Erhalt dieses Zuschusses überprüft und gegebenenfalls der Bildungsscheck ausgehändigt. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe, die Bildungsschecks ausstellt, finden Sie im Internet unter http://www.weiterbildungsberatung-nrw.de/service/bildungsscheck-nrw.html. Einreichen der Bildungsschecks bei Weiterbildungsanbietern Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe akzeptiert Bildungsschecks als Zahlungsmittel für Weiterbildungsmaßnahmen. Bildungsscheckinhaber/innen reichen ihre Bildungsschecks bei der Anmeldung zum jeweiligen Weiterbildungsangebot ein. Je nach Höhe der Weiterbildungsgebühren wird Ihr Bildungsscheck auf die Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu 50 % (max. 500,00 Euro) angerechnet, so dass Sie nur den Differenzbetrag zu zahlen haben. Im Gebiet Allgemeinpharmazie muss für jedes einzelne Seminar ein Weiterbildungsscheck eingereicht werden. Weitere Informationen Bei weiteren Fragen zum Bildungsscheck rufen Sie bitte an bei: Call NRW 0180/3100118 oder informieren Sie sich im Internet: www.bildungsscheck.nrw.de. Achtung: Bildungsschecks werden nur dann von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe akzeptiert, wenn Sie vor bzw. zusammen mit der Anmeldung zum Seminar eingereicht werden. Bildungsschecks, die später eingereicht werden, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.