Nürburgring Nordschleife Fahrertraining

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Nürburgring Nordschleife Fahrertraining
Nürburgring Nordschleife Fahrertraining – ganzer Tag
Donnerstag, den 01. September 2016
Anmeldefrist / Nennungsschluss: spätestens 24. August 2016
Liebe Clubmitglieder und Porsche-Freunde,
in diesem Jahr findet wieder ein Fahrertraining auf der Nordschleife statt.
Auch dieses Jahr als reine Fahrveranstaltung ohne großen Rahmen geplant.
Zeiten:
Fahrerbesprechung (Pflicht)
Fahrzeit
07:30 Uhr
08:00 – 17:00 Uhr (letzte Auffahrt 16:30 Uhr)
Adresse:
Nürburgring Boulevard 1, 53520 Nürburg
Am 1. September 2016 bieten die “schnellen schwaben“ wieder ein Fahrsicherheitstraining auf der
Nürburgring Nordschleife an. Die 1927 fertiggestellte "Grüne Hölle" gilt mit ihren 73 Kurven und einer
Streckenlänge von 20,8 Kilometern als anspruchsvollste und schönste Rennstrecke der Welt. Durch
den fließenden Streckenverlauf und der einzigartigen Topographie ist das Befahren mit
straßenzugelassenen PKW´s ein einzigartiges Erlebnis.
Ziel der Veranstaltung ist es, sein eigenes Fahrkönnen zu verbessern, um noch besser in
Gefahrensituationen im öffentlichen Straßenverkehr reagieren zu können. Die Nordschleife bietet mit
ihrem anspruchsvollen Streckenlayout ideale Voraussetzungen, um sein Fahrzeug in Grenzbereichen
noch besser kennen zu lernen.
Mit dem Training sprechen wir speziell fortgeschrittene Autofahrer an und die teilnehmenden
Fahrzeuge müssen in einem betriebssicheren Zustand und selbstverständlich zugelassen sein.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist obligatorisch!
Zum Ablauf des Trainingstages:
Die Veranstaltung beginnt am 01.09.2016 um 07:30 Uhr mit einer Fahrerbesprechung. Hier werden
alle wichtigen Punkte für den gesamten Tag besprochen. Für dieses Briefing herrscht strikte
Anwesenheitspflicht! Ab 08:00 Uhr beginnt dann das Training auf der exklusiv von uns angemieteten
Strecke. Die Nordschleife ist für unsere Teilnehmer durchgängig bis kurz vor 16:30 Uhr befahrbar.
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Fahrzeit 08:00 – 17:00 Uhr (letzte Auffahrt 16:30 Uhr)
Nur StVo konforme Fahrzeuge
Keine Slicks
Fahrzeug muss eine Zulassung besitzen
Max 132 db(A)
Lärmschutzbestimmungen:
Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben ist die Nürburgring Automotive GmbH verpflichtet, die
Lärmwerte bei Veranstaltungen auf der Nordschleife festzuhalten und an die Bundesumweltbehörde
zu übermitteln. Jedes Fahrzeug, das bei einer Streckenvermietung die Rennstrecken befährt, muss
daher einen Lärmschutztransponder mit sich führen. Die Transponder werden vor
Veranstaltungsbeginn ausgegeben. Bei Überschreitung des Messwertes von 132 db(A) gibt es eine
Verwarnung. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit der Korrektur. Eine weitere Überschreitung resultiert
in einem Fahrverbot auf der Veranstaltung ohne eine Erstattung des Nenngeldes.
Wichtig – hier noch einige Spielregeln:
• Die Veranstaltung dient ausschließlich dazu, die Fahrzeugbeherrschung zu verbessern um sich
zukünftig sicherer im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu können.
• Die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder die Absicht Rennen auszutragen werden
strengstens untersagt und bei Verdacht behält sich der Veranstalter vor, entsprechende
Teilnehmer ohne Rückzahlung des Beitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
• Das Tragen eines Schutzhelmes ist obligatorisch!
• Es dürfen nur regulär straßenzugelassene Autos auf die Strecke, Überführungskennzeichen und
sonstige Kennzeichen sind nicht gestattet! Wichtig
• Nur straßenzugelassene Reifen/ KEINE SLICKS!
• Jeder Teilnehmer muss vor Beginn des Trainings eine Haftungsverzichtserklärung unterzeichnen.
Diese wird am Morgen ausgegeben. Ohne Unterschrift (auch für Zuschauer) darf nicht
teilgenommen werden!
• Die
Nürburgring Automotive
GmbH
betreibt
aktiven
Umweltschutz
in
allen
Unternehmensbereichen. Sie erwartet auch vom Mieter, den Teilnehmern und allen
Beteiligten, dass der Umweltschutz beachtet wird. Die Einhaltung aller umweltrechtlichen
Bestimmungen ist Geschäftsgrundlage. Das gilt insbesondere für die Vorschriften zur
Abfallentsorgung, zum Boden- und Gewässerschutz sowie zum Immissionsschutz. Kraftstoffe,
Öl und sonstige umweltgefährdenden Stoffe sind mit größtmöglicher Sorgfalt zu handhaben.
• Fahrten oder Mitfahrten gegen Entgelt wie z.B. „Taxi-Fahrten“ und Instruktionen durch nicht vom
Veranstalter autorisierte Personen und Instruktoren sind nicht zugelassen. Verstöße ziehen den
sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung nach sich.
Anmeldung:
Anmeldefirst / Nennungsschluss: 24. August 2016 … ABER: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt – wir
verfahren nach dem „first come, first serve“-Prinzip. Sobald die Veranstaltung ausgebucht ist, werden
wir dies offiziell auf unserer Homepage bekanntgeben.
NEU & WICHTIG:
Jede einzelne Anmeldung wird von der Geschäftsstelle vom Porsche Club Rheinland e.V. schriftlich
bestätigt und ist dann erst auf der Teilnehmerliste auf www.Porsche-Club-Rheinland.de (oben rechts
Î Mehr + Î Login Î Internes / Mitgliederbereich Î Teilnehmer an Veranstaltungen) sichtbar.
Wenn nicht, bitte einfach kurz bei der Geschäftsstelle melden!
Zugangsdaten unbekannt oder vergessen?
Bitte einfach schriftlich (s.o.) bei der Geschäftsstelle anfordern.
Wir freuen uns auf rege Teilnahme und auf “eine kurvenreiche Runde“.
Mit sportlichen Grüßen
Heinz Jaspers
1. Sportleiter
Nicht ausfüllen!
Startnummer
Anmeldung: Nordschleife Fahrertraining 01.09.2016
Porsche Club Rheinland e.V. – Geschäftsstelle
Fax: 0221 – 548 19 673
Bartosz Wisniewski
E-Mail: GF@Porsche-ClubSalierring 31
Rheinland.de
50677 Köln
Klasse
Fahr-Gruppe
Nennungsschluss: 24.08.2016
Eingang
Teilnehmer
Name
Vorname
Straße
PLZ, Ort
Porsche Club
Mitglieds-Nummer
Telefon
Fax
Abnahme
o Führerschein
o KFZ-Schein
o PC-Ausweis
E-Mail
Slalom Fahrzeug-Klassen
o
o
o
o
o
1
2
3
4
5
bis 286 PS
bis 360 PS
bis 420 PS
über 420 PS
Damen
(210 KW)
(265 KW)
(308 KW)
(308 KW)
Porsche-Typ, Baujahr, PS (KW)
Kennzeichen / DMSB Wagenpass
Erfahrung
o keine Erfahrung auf der Rundstrecke
o Erfahrungen auf Rundstrecken
(z.B. Fahrtraining oder Rennen)
o Nenngeld je Mitglied PCR, auch Teilnehmer / Kunden vom Porsche Zentrum Bensberg
649,- Euro
…………………
o Nenngeld je weiterer Fahrer
199,- Euro
………………….
39,- Euro
………………….
799,- Euro
…………….……
Gesamt-Betrag:
______________
o Nenngeld je Beifahrer
o Nenngeld je Gast
‫ ס‬Ich erteile hiermit dem Porsche Club Rheinland e.V. die Ermächtigung, den zu zahlenden Betrag von meinem Konto
einzuziehen.
IBAN
BIC
Bank
Name des Kontoinhabers
Nenngeld ist Reuegeld. Bei Absage oder Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung.
Der Einzug erfolgt durch die Schatzmeisterin.
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Ort, Datum
______________________________________
Unterschrift Kontoinhaber
HINWEIS: Diese Veranstaltung ist NICHT zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit,
sondern zur Optimierung des Fahrkönnens ausgelegt.
Ich erkenne die Bedingungen der Ausschreibung, die Ausführungs-Bestimmungen des Porsche Club Rheinland e.V. (PCR) und den
umseitigen Haftungsausschluss an und verpflichte mich, die Bedingungen genauestens zu befolgen. Ich bestätige, dass die auf dem
vorliegenden Anmeldeformular eingetragenen Angaben zutreffend sind, dass ich im Besitz einer für das gemeldete Fahrzeug gültigen
Fahrerlaubnis bin und das gemeldete Fahrzeug der StVZO sicherheitsmäßig entspricht. Das Tragen eines Schutzhelmes wird dringend
empfohlen! Bitte in jedem Fall einen Helm mitbringen, falls der Streckenbetreiber dies kurzfristig vorschreibt. Bitte klären Sie mit Ihrem
Versicherer ab, inwieweit für die obige Veranstaltung Versicherungsschutz für Sie und das von Ihnen gemeldete Fahrzeug besteht.
Ort, Datum
Unterschrift
Veranstaltung
Nürburgring Nordschleife Fahrertraining 01.09.2016
Teilnehmer
A) Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nicht der
nachfolgende Haftungsausschluss greift.
Haftungsverzicht
Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang
mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
den Porsche Club Rheinland e.V., deren Vorstand und Mitglieder, die gesetzlichen Vertreter dieser Vereine,
den Veranstalter, die Sportwarte, die Streckeneigentümer,
die FIA, den DMSB, die Mitgliederorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren
Präsidenten, Geschäftsführer, Generalsekretäre, den ADAC, dessen Regional- und Ortsclubs,
Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden
Straßen samt Zubehör verursacht werden und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannter Personen
und Stellen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen;
gegen
die anderen Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer und die Halter der anderen Fahrzeuge,
den eigenen Teilnehmer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, Bewerber, Fahrer,
Mitfahrer gehen vor) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises
beruhen - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung –
auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises -beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Unterschrift auf der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus
vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende
Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Der Haftungsausschluss gilt i.S.d. Entscheidung
des Bundesgerichtshofes vom 29.01.2008, VI ZR 98/07 nicht, soweit eventuelle Schadensersatzansprüche durch
Haftpflichtversicherungen abgedeckt sind.
B) Sofern Teilnehmer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen,
dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichterklärung abgibt.
Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen
Teilnehmer alle unter A angeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –
beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer,
Halter der anderen Fahrzeuge auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und bei Ansprüchen
gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.
Veranstaltung
Nürburgring Nordschleife Fahrertraining 01.09.2016
Teilnehmer
C) Erklärung zur Veröffentlichung von Bildern und Fahrzeugen
Der/die Unterzeichner/in (Teilnehmer/in) willigt ein, dass fotografische Bildnisse seiner Person und seines Fahrzeuges vom
Veranstalter und vom Porsche Club Deutschland e.V. veröffentlicht, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden,
insbesondere im Internet. Die Einwilligung erfasst alle Bildnisse, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Veranstaltung des Porsche Clubs Rheinland im öffentlichen Raum oder mit Zustimmung des Teilnehmers entstehen. Sie
erfasst außerdem die Nennung des vollständigen Namens des Teilnehmers, der Ergebnisse und anderer mit der Teilnahme
in Zusammenhang stehender Umstände.
Der/die Unterzeichner/in (Teilnehmer/in) willigt ein, Videos und Bilder nur mit Zustimmung des Veranstalters oder des PCD
in öffentliche Communities, z.B. YouTube, Facebook oder vergleichbare Plattformen einzustellen.
HINWEIS: Diese Veranstaltung ist NICHT zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit, sondern zur Optimierung des
Fahrkönnens ausgelegt.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich den Haftungsverzicht A), die Freistellung B) und die Erklärung zur
Veröffentlichung von Bildern C) an.
Ort, Datum
Unterschrift Fahrer
Ort, Datum
Unterschrift Fahrzeugeigentümer, falls nicht Fahrer
Ort, Datum
Unterschrift Teilnehmer Porsche Zentrum Bensberg
Ort, Datum
Unterschrift weiterer Fahrer
Ort, Datum
Unterschrift Beifahrer
Ort, Datum
Unterschrift Gast