10 gute gründe

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10 gute gründe
10 GUTE GRÜNDE
HARTZ-IV-EMPFÄNGER EINZUSTELLEN.
INITIATIVE GRUNDSICHERUNG
DER ARGEn UND JOBCENTER
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NEUE MITARBEITER ENTLASTEN IHRE FACHKRÄFTE.
Indem Sie Ihre Stammbelegschaft durch Hilfskräfte unterstützen, können Sie die Qualität der Arbeit verbessern und die
Produktivität erhöhen.
SIE BEKOMMEN MITARBEITER, DIE ANPACKEN KÖNNEN.
Sie finden Mitarbeiter, die willens und in der Lage sind, auch
körperlich anstrengende Helfertätigkeiten auszuführen. Unentbehrlich im Handwerk und in der Pflege.
WER EINE NEUE CHANCE BEKOMMT, WILL SICH AUCH BEWEISEN.
Gerade „Hartz-IV-Empfänger“ sind motiviert und wollen wirklich
arbeiten. Laut einer Studie des DIW Berlin sucht die große Mehrheit
aktiv nach Arbeit.
SIE GEHEN KEIN RISIKO EIN.
Auch für SGB-II-Kunden gilt die übliche Probezeit. Werden Ihre Erwartungen nicht erfüllt, können Sie sich vom Arbeitnehmer trennen.
DIE BESCHÄFTIGUNG VON „HARTZ-IV-EMPFÄNGERN“
WIRD GEFÖRDERT!
Wenn Sie einen Arbeitslosen einstellen, können Sie in bestimmten
Fällen einen Eingliederungszuschuss erhalten.
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BESONDERE FÄLLE BEKOMMEN BESONDERE FÖRDERUNG.
Für Kunden in der Grundsicherung, die sonst keine Chance auf
Einstellung hätten, werden Ihnen bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts erstattet. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen
Sie in diesem Falle nicht entrichten.
AUS- UND WEITERBILDUNG WERDEN FINANZIERT.
Eine Einstiegsqualifizierung im Vorfeld einer Ausbildung kann für
eine Dauer von sechs bis zwölf Monaten gefördert werden. Auch
die berufliche Weiterbildung von ungelernten Kräften kann während
des Beschäftigungsverhältnisses finanziert werden.
DIE BESCHÄFTIGUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG WIRD
SPEZIELL GEFÖRDERT.
Etwa durch Einrichten eines behindertengerechten Ausbildungsund Arbeitsplatzes. Die Kosten für eine Probebeschäftigung von
behinderten Menschen können übernommen werden.
DIE VERMITTLUNG IST KOSTENLOS.
Die Vermittlung durch den Arbeitgeber-Service der Agentur für
Arbeit/ARGE/Jobcenter ist nicht mit Kosten verbunden.
SIE GEBEN EINEM MENSCHEN EINE CHANCE.
Wenn Sie einen Kunden aus der Grundsicherung einstellen,
übernehmen Sie soziale Verantwortung – das ist auch gut für
das Image Ihres Unternehmens.
Informieren Sie sich bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner
beim Arbeitgeber-Service oder unter der bundesweiten Servicerufnummer 01801/66 44 66* sowie auf www.arbeitsagentur.de.
Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit, Zentrale | Juni 2009 | www.arbeitsagentur.de
*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend.

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