Amtsblatt - Landkreis Neustadt ad Aisch
Transcription
Amtsblatt - Landkreis Neustadt ad Aisch
Herausgeber: Landratsamt Neustadt a.d.Aisch Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch Amtsblatt Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Nr. 16 Ansprechpartner: Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: Verantwortlich Günter Püschel 09161 92-102 09161 92-106 [email protected] http://www.kreis-nea.de für den Inhalt ist der jeweilige Verfasser Jahrgang 2013 N 07.09.2013 A C H R U F Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim trauert um Frau Irmgard Hügelschäfer Scheinfeld Die Verstorbene wurde am 01.11.1962 durch die Regierung von Mittelfranken als Beratungstechnikerin dem Landwirtschaftsamt Scheinfeld zugewiesen; seit 1972 war sie in der Dienststelle in Neustadt a.d.Aisch eingesetzt. Am 01.05.2001 wurde seinerzeit der Aufgabenbereich dem Gesundheitsamt im Landratsamt zugeordnet, hier war sie bis zum Bezug ihrer Altersrente am 01.06.2004 als Ernährungsberaterin tätig. Durch ihre zuverlässige Arbeit und ihr angenehmes Wesen war Sie bei Vorgesetzten und Kollegen sehr beliebt. Der Landkreis sowie die Kreisbevölkerung werden ihr ein ehrendes Gedenken bewahren. Juli 2013 Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Walter Schneider, Landrat Personalrat des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Andrea Baumann, Vorsitzende Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim N A C H R U F Wir trauern um unseren langjährigen, geschätzten Mitarbeiter und Kollegen Herrn Erhard Völker Anästhesie-Krankenpfleger Herr Völker war 29 Jahre als Anästhesie-Krankenpfleger an der Klinik Bad Windsheim tätig. Wir sind ihm dankbar für alle Tatkraft, Engagement und Kollegialität, die er in unsere Klinik eingebracht hat. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik Bad Windsheim werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seinen Angehörigen. Landrat Walter Schneider Vorsitzender des Verwaltungsrates Stefan Schilling Vorstand EINWOHNERZAHLEN am 31. März 2013 Vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung wurden die auf der Basis Zensus 2011 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 31. März 2013 bekanntgegeben. Bevölkerungsstand am 31. März 2013 Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Mittelfranken Gemeinde 575 112 575 113 575 115 575 116 575 117 575 118 575 119 575 121 575 122 575 124 575 125 575 127 Bad Windsheim, St Baudenbach, M Burgbernheim, St Burghaslach, M Dachsbach, M Diespeck Dietersheim Emskirchen, M Ergersheim Gallmersgarten Gerhardshofen Gollhofen Einwohner 11.935 1.145 2.974 2.485 1.721 3.654 2.126 5.876 1.123 746 2.499 823 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 575 128 129 130 133 134 135 138 143 144 145 146 147 150 152 153 155 156 157 161 163 165 166 Gutenstetten Hagenbüchach Hemmersheim Illesheim Ippesheim, M Ipsheim, M Langenfeld Marktbergel, M Markt Bibart, M Markt Erlbach, M Markt Nordheim, M Markt Taschendorf, M Münchsteinach Neuhof a.d.Zenn, M Neustadt a.d.Aisch, St Oberickelsheim Obernzenn, M Oberscheinfeld, M Scheinfeld, St Simmershofen Sugenheim, M Trautskirchen I Karl-Otto Mollwitz Vorsitzender des Personalrates 1.295 1.246 680 954 1.137 2.099 996 1.498 1.856 5.466 1.144 1.011 1.359 2.069 12.351 692 2.637 1.199 4.562 889 2.303 1.314 575 167 575 168 575 179 575 181 Kreissumme Uehlfeld, M Uffenheim, St Weigenheim Wilhelmsdorf 2.858 6.200 1.017 1.424 97.363 LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________ B E K A N N T M A C H U N G von Manövern Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berührt wird: Übungsart: Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen) Übungszeitraum: 01.10.2013 bis 31.10.2013 Betroffene Gemeindegebiete: Markt Erlbach und Uffenheim Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes anzumelden. 1. Schadensregulierungsstelle: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Regionalbüro Süd Nürnberg Krelingstraße 50 90408 Nürnberg Tel. 0911 376-0 Fax: 0911 376-2449 2. Beschwerden bezüglich Flugbetrieb/Lärm: Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle Frau Helga Moser Katterbach Army Airfield 91522 Ansbach Tel. 0152 09114369 und/oder Luftwaffenamt Köln Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Luftwaffenkaserne WAHN 501/11 Postfach 90 61 10, 51127 Köln Tel. 0800 8620730 (gebührenfrei) Fax: 02203 9082776, E-Mail: [email protected] 3. Beschwerden bezüglich der festgelegten Landepunkte: Manöverbeauftragte der US-Army: Tel. 09802 832634 LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________ K O M M U N A L U N T E R N E H M E N Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Jahresabschluss und Lagebericht 2012 Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens hat gemäß § 12 Abs. 2 der Unternehmenssatzung i. V. mit § 27 Abs. 1 der KUV (Verordnung über Kommunalunternehmen) den Abschluss des Geschäftsjahres 2012 in seiner Sitzung am 24.07.2013 festgestellt, und dem Vorstand Entlastung erteilt. Aktiva und Passiva der Bilanz schließen mit dem Betrag von 53.510.169,67 €. Der Jahresfehlbetrag der Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch Bad Windsheim wird auf neue Rechnung vorgetragen. Nachfolgend der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich vom 11.06.2013: „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Kommunalunternehmens „Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim“ für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jah- resabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Kommunalunternehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kommunalunternehmens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prü- II fung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken verweisen wir auf Abschnitt D. „Vermögenslage“ des Lageberichtes. Hier wird ausgeführt, dass bei dem Kommunalunternehmen zum 31. Dezember einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 6.383.943,93 ausweist und damit bilanziell überschuldet ist. Das Kommunalunternehmen ist weiterhin auf die Unterstützung des Landkreises angewiesen.“ Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerkes außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Gemäß § 27 Abs. 3 der KUV werden Bilanz und Erfolgsrechnung hiermit öffentlich bekannt gegeben. Neustadt a.d.Aisch, den 29. Juli 2013 Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim Walter Schneider, Vorsitzender des Verwaltungsrats Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2012 liegen ab Montag, den 16. September 2013 bis einschließlich Dienstag, den 24. September 2013 (außer 21./22. September 2013) im Verwaltungsgebäude der Klinik Neustadt a.d.Aisch, Paracelsusstraße 32, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 15 (Sekretariat des Vorstandes) während der Dienststunden öffentlich aus. Neustadt a.d.Aisch, den 29. Juli 2013 Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim Stefan Schilling, Vorstand LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________ BEKANNTMACHUNG Der Bezirk Mittelfranken beabsichtigt, die Schutzzone des Naturparks Frankenhöhe für die Nutzung der Windkraft zu zonieren. Hiervon ist der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim betroffen (vgl. nachfolgende Karte). Der Verordnungsentwurf, eine Übersichtskarte (M 1 : 100.000) sowie die Teilkarten Nord, Mitte, Süd (M 1 : 25.000) werden zur öffentlichen Einsichtnahme beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Un- III tere Naturschutzbehörde, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer Nr. A 225, Telefon 09161 92-412 vom 18. September bis einschließlich 18. Oktober 2013 ausgelegt (Art. 52 Abs. 2 BayNatSchG). Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich: Dienststunden: Mo - Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Mo, Di und Do: 14:00 bis 16:00 Uhr Darüber hinaus werden die digitalen Auslegungsunterlagen auf folgender Internetseite des Bezirks Mittelfranken bereitgestellt: http://www.bezirkmittelfranken.de. Dies ersetzt jedoch nicht die Auslegung durch die Gemeinden und Landratsämter. Etwaige Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist beim Bezirk Mittelfranken, Bildungs- und Umweltreferat, Danziger Straße 5, 91522 Ansbach vorgebracht werden. Eine Verletzung der Vorschriften des Art. 52 Abs. 1 bis 6 BayNatSchG (Auslegung in digitaler Form) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Rechtsverordnung schriftlich unter Angabe der Tatsachen, die die Verletzung begründen sollen, beim Bezirk Mittelfranken geltend gemacht wird. gez. Schneider, Landrat LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________ 43.2-1711-I-2012-95 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -BImSchGImmissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Typ NORDEX N 117/2400 Öffentliche Bekanntmachung gem. § 21 a der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat gegenüber der Firma Ökonergie AG, vertreten durch Herrn Keller, mit Bescheid vom 14.08.2013 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und dem Betrieb von drei Windenergieanlagen erteilt. Die Windenergieanlagen befinden sich auf den Grundstücken Fl.Nr. 1470, 1480 der Gemarkung Adelhofen und Fl.Nr. 1688 der Gemarkung Gollachostheim auf einer Freifläche. Bei den genehmigten Anlagen handelt es sich jeweils um Windenergieanlagen vom Typ NORDEX 117/2400 mit einer Nennleistung von 3,2 MW, einer Nabenhöhe von ca. 141 m, einer Gesamthöhe von ca. 199 m und einem Rotordurchmesser von 117 m. Die Anlagenstandorte befinden sich auf einer Freifläche zwischen den Orten Gollachostheim und Adelhofen, östlich der Kreisstraße NEA 50 (Gollachostheim - Adelhofen) und westlich der BAB A 7 (Würzburg – Ulm). Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt zu machen, weil dies die Fa. Ökonergie AG als Träger des Vorhabens beantragt hat (§ 21 a Satz 1 der 9. BImSchV). Der verfügende Teil des Bescheides lautet: „Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim erlässt folgenden BESCHEID: 1. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4 BImSchG) Für das nachstehend bezeichnete Vorhaben wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4 BImSchG) nach Maßgabe der in Nr. 2 und Nr. 3 enthaltenen Inhalts- und Nebenbestimmungen erteilt. 1.1 Beschreibung des Genehmigungsgegenstandes: Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen: - Typ: NORDEX 117/2400, - Nennleistung: 3,2 MW, - Nabenhöhe: 141 m, - Gesamthöhe: 199 m, - Rotordurchmesser: 117 m. 1.2 Bezeichnung der genehmigungsbedürftigen Anlage nach Anhang der 4. BImSchV: „Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkraftanlagen“ (Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV). 1.3 Standort der Anlage/n: Flur-Nummer/n 1470 1480 1688 Gemarkung/en Adelhofen Adelhofen Gollachostheim Koordinaten (Gauß-Krüger / Potsdam-Datum) WKA 1: 4366692 R – 5491986 H Adelhofen WKA 2: 4366934 R – 5491637 H Adelhofen WKA 2: 4366699 R – 5492331 H Gollachostheim 1.4 Genehmigungsunterlagen Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides sind: (…)“ Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung mit Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen), einer Begründung und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde: „RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Öffentliche Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. § 8 der 9. BImSchV 1. Die Ludwig und Michael Weber GbR, Häzelgasse 5, 91465 Ergersheim, hat beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Verlängerung des bereits vorhandenen Mastschweinestalles und die Errichtung eines dritten Güllebehälters auf dem Grundstück, Fl.Nrn. 1914, 1916, 1917, Gemarkung Ergersheim, im Außenbereich, beantragt. Mit der geplanten Erweiterung des Mastschweinestalles verbunden ist die Aufstockung der Tierzahl um weitere 1.199 Mastschweine auf insgesamt 2.999 Tiere. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. 2. Das Vorhaben bedarf als Änderung einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von 2000 oder mehr Mastschweinen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 Abs. 1 i. V. m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. d. F. der Bek. vom 17.05.2013 (BGBl I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2013 (BGBl. I S. 734). Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG i. V. m. Nr. 7.1.7.1 des Anhangs 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes -Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen- (4. BImSchV) i. d. F. vom 02.05.2013 (BGBl I S. 973), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2013 (BGBl. I S. 734). Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Für das Vorhaben besteht darüber hinaus die Verpflichtung zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (UVPvorprüfpflichtige Anlage nach Ziffer 7.7.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung- UVPG). Im Rahmen der Vorprüfung erfolgt die Einschätzung der zuständigen Behörde nach überschlägiger Prüfung, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die zu berücksichtigen wären. - Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klagerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.“ Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids mit Begründung liegt in der Zeit vom 16. September 2013 bis einschl. 15. Oktober 2013 im Landratsamt in Neustadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer-Nr. A 205, Herr Herr, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus und kann dort eingesehen werden. Ebenso die zugehörigen Genehmigungsunterlagen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 15. Oktober 2013) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der Rechtsbehelfsfristen. Neustadt a.d.Aisch, den 23. August 2013 Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim -ImmissionsschutzDr. Achatz, Regierungsrat LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________ Az. 43.2-1711-I-2013-37 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag der Ludwig und Michael Weber GbR, Häzelgasse 5, 91465 Ergersheim auf Erweiterung des vorhandenen Mastschweinestalles sowie Errichtung und Betrieb eines weiteren Güllebehälters IV Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ist die für die Erteilung der Genehmigung zuständige Behörde (Genehmigungsbehörde). 3. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 BImSchG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 der neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über das Genehmigungsverfahren- (9. BImSchV) i. d. F. der Bek. vom 29.05.1992 (BGBl I S. 1001), zuletzt geändert durch Art. 3 VO vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973, 1000). 4. Der Antrag auf Genehmigung und die dazugehörigen Unterlagen -einschließlich der Unterlagen zur Durchführung der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit- liegen in der Zeit vom 16.09.2013 bis einschließlich 15.10.2013 bei folgenden Stellen zur Einsicht aus (Auslegung, § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG i.V.m. § 9 Abs. 2, § 10 der 9. BImSchV): Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer Nr. A 205, Frau Spindler Öffnungszeiten: Mo - Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Mo, Di und Do: 14:00 bis 16:00 Uhr Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim -Immissionsschutzgez. Dr. Achatz, Regierungsrat LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________ Gemeinde Ergersheim - Gemeindezentrum Neuherberger Straße 6, 91465 Ergersheim Öffnungszeiten: Mi: 18:00 bis 21:00 Uhr Do: 14:00 bis 17:00 Uhr VG Uffenheim Marktplatz 16, 97215 Uffenheim Zimmer Nr.205/206 Öffnungszeiten: Mo - Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr Mo, Di, Do: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr 5. Während der Auslegung und bis zwei Wochen danach, also bis einschließlich 29.10.2013 können Einwendungen gegen den Antrag schriftlich beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, bei der Gemeinde Ergersheim oder der VG Uffenheim erhoben werden (Einwendungsfrist, § 10 Abs. 3 Satz 4 BImSchG). Die Einwendungen sollen die vollständige Anschrift des Einwenders tragen und dessen Erreichbarkeit erkennen lassen. Die Einwendungen werden an den Antragsteller weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders besteht die Möglichkeit, dessen Name und Anschrift vor der Weitergabe an den Antragsteller unkenntlich zu machen, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG). 6. Die Genehmigungsbehörde kann -soweit dies für erforderlich gehalten wird- die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern (Erörterungstermin). Soweit ein Erörterungstermin durchgeführt wird, ist dieser am Dienstag, dem 26.11.2013 um 15.00 Uhr im Landratsamt Neustadt a.d.AischBad Windsheim, Sitzungssaal, Konrad-AdenauerStr. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch vorgesehen. Die Erörterung kann bei Bedarf auch über diesen Termin hinaus fortgesetzt werden. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Soweit ein Erörterungstermin nicht durchgeführt wird oder sich der vorgesehene Termin ändert, geben wir dies rechtzeitig gesondert bekannt. 7. Die Entscheidung über den Antrag und über die Einwendungen wird dem Antragsteller und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich zugestellt und zudem öffentlich bekannt gemacht (§ 10 Abs. 7 BImSchG). Die Zustellung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Abs. 8 BImSchG). 8. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen und durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht ersetzt werden. Neustadt a.d.Aisch, den 26. August 2013 AMTSGERICHT NEUSTADT A.D.AISCH Abteilung für Zivilsachen Ausschließungsbeschluss 50 UR II 4/13 (2) Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch des Amtsgerichts Neustadt a.d.Aisch, Gemarkung Gutenstetten, Blatt 895, in Abteilung III Nr. 2 eingetragene Grundschuld zu 20.500,00 DM wird für kraftlos erklärt. Neustadt a.d.Aisch, den 8. August 2013 LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________ ZWECKVERBAND GEWERBEPARK STEIGERWALD Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 I. Der Zweckverband Gewerbepark Steigerwald hat dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. Art. 40 Abs. 1, Art. 41, Art. 24 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, §§ 1 ff. der Bekanntmachungsverordnung -BekV- vom 19.01.1993 amtlich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan vom 07.09.2013 bis 17.09.2013 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffentlich aufgelegt. (1) Verwaltungsumlage 2013 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 107.500 Euro festgesetzt und gemäß den folgenden Anteilen auf die Mitglieder umgelegt. a) Stadt Scheinfeld 35,70 % b) Markt Markt Bibart 28,58 % c) Markt Sugenheim 21,44 % d) Markt Oberscheinfeld 7,14 % e) Gemeinde Langenfeld 7,14 % gesamt 100,00 % = 38.377,50 Euro = 30.723,50 Euro = 23.048,00 Euro = 7.675,50 Euro = 7.675,50 Euro = 107.500,00 Euro (2) Verwaltungsumlage 2014 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 106.400 Euro festgesetzt und gemäß den folgenden Anteilen auf die Mitglieder umgelegt. a) Stadt Scheinfeld 35,70 % b) Markt Markt Bibart 28,58 % c) Markt Sugenheim 21,44 % d) Markt Oberscheinfeld 7,14 % e) Gemeinde Langenfeld 7,14 % gesamt 100,00 % = 37.984,00 Euro = 30.409,12 Euro = 22.812,16 Euro = 7.596,96 Euro = 7.596,96 Euro = 106.400,00 Euro (3) Investitionsumlage 2013 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 100.000 Euro festgesetzt und gemäß den folgenden Anteilen auf die Mitglieder umgelegt. a) Stadt Scheinfeld 35,70 % b) Markt Markt Bibart 28,58 % c) Markt Sugenheim 21,44 % d) Markt Oberscheinfeld 7,14 % e) Gemeinde Langenfeld 7,14 % gesamt 100,00 % = 35.700,00 Euro = 28.580,00 Euro = 21.440,00 Euro = 7.140,00 Euro = 7.140,00 Euro = 100.000,00 Euro (4) Investitionsumlage 2014 Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbepark Steigerwald (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim) für die Haushaltsjahre 2013/2014 §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 20.000 Euro festgesetzt. Aufgrund der Art. 40, 41 und 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt der Zweckverband Gewerbepark Steigerwald folgende Haushaltssatzung: §6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. §1 (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 131.300 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 338.700 Euro ab. (2) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 122.500 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 97.000 Euro ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Verbandsumlage wird gem. § 12 Abs. 2 der Verbandssatzung zwischen den beteiligten Verbandsmitgliedern mit folgenden Anteilen festgesetzt: V Scheinfeld, den 20. August 2013 Zweckverband Gewerbepark Steigerwald Seifert, Vorsitzender und Erster Bürgermeister LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________ SPARKASSE im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren Das Sparkassenbuch Nr. 3248099784 (244099784) ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1 Neustadt, 20.08.2013, gez. Frautz, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 16/2013 ____________________________ ENDE AMTLICHER TEIL