Amtsblatt - Landkreis Neustadt ad Aisch

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Amtsblatt - Landkreis Neustadt ad Aisch
Herausgeber:
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
Amtsblatt
Amtliche Mitteilungen des Landkreises
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Nr. 16
Ansprechpartner:
Telefon:
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E-Mail:
Internet:
Verantwortlich
Günter Püschel
09161 92-102
09161 92-106
[email protected]
http://www.kreis-nea.de
für den Inhalt ist der
jeweilige Verfasser
Jahrgang 2013
N
07.09.2013
A C H R U F
Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim trauert um
Frau Irmgard Hügelschäfer
Scheinfeld
Die Verstorbene wurde am 01.11.1962 durch die Regierung von Mittelfranken als Beratungstechnikerin dem Landwirtschaftsamt Scheinfeld zugewiesen;
seit 1972 war sie in der Dienststelle in Neustadt a.d.Aisch eingesetzt. Am 01.05.2001 wurde seinerzeit der Aufgabenbereich dem Gesundheitsamt im
Landratsamt zugeordnet, hier war sie bis zum Bezug ihrer Altersrente am 01.06.2004 als Ernährungsberaterin tätig.
Durch ihre zuverlässige Arbeit und ihr angenehmes Wesen war Sie bei Vorgesetzten und Kollegen sehr beliebt.
Der Landkreis sowie die Kreisbevölkerung werden ihr ein ehrendes Gedenken bewahren.
Juli 2013
Landkreis
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Walter Schneider, Landrat
Personalrat des Landratsamtes
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Andrea Baumann, Vorsitzende
Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
N
A C H R U F
Wir trauern um unseren langjährigen, geschätzten Mitarbeiter und Kollegen
Herrn Erhard Völker
Anästhesie-Krankenpfleger
Herr Völker war 29 Jahre als Anästhesie-Krankenpfleger an der Klinik Bad Windsheim tätig.
Wir sind ihm dankbar für alle Tatkraft, Engagement und Kollegialität, die er in unsere Klinik eingebracht hat.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik Bad Windsheim werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seinen Angehörigen.
Landrat Walter Schneider
Vorsitzender des Verwaltungsrates
Stefan Schilling
Vorstand
EINWOHNERZAHLEN
am 31. März 2013
Vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung wurden die auf der Basis Zensus 2011 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 31. März
2013 bekanntgegeben.
Bevölkerungsstand am 31. März 2013
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim,
Mittelfranken
Gemeinde
575 112
575 113
575 115
575 116
575 117
575 118
575 119
575 121
575 122
575 124
575 125
575 127
Bad Windsheim, St
Baudenbach, M
Burgbernheim, St
Burghaslach, M
Dachsbach, M
Diespeck
Dietersheim
Emskirchen, M
Ergersheim
Gallmersgarten
Gerhardshofen
Gollhofen
Einwohner
11.935
1.145
2.974
2.485
1.721
3.654
2.126
5.876
1.123
746
2.499
823
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
575
128
129
130
133
134
135
138
143
144
145
146
147
150
152
153
155
156
157
161
163
165
166
Gutenstetten
Hagenbüchach
Hemmersheim
Illesheim
Ippesheim, M
Ipsheim, M
Langenfeld
Marktbergel, M
Markt Bibart, M
Markt Erlbach, M
Markt Nordheim, M
Markt Taschendorf, M
Münchsteinach
Neuhof a.d.Zenn, M
Neustadt a.d.Aisch, St
Oberickelsheim
Obernzenn, M
Oberscheinfeld, M
Scheinfeld, St
Simmershofen
Sugenheim, M
Trautskirchen
I
Karl-Otto Mollwitz
Vorsitzender des Personalrates
1.295
1.246
680
954
1.137
2.099
996
1.498
1.856
5.466
1.144
1.011
1.359
2.069
12.351
692
2.637
1.199
4.562
889
2.303
1.314
575 167
575 168
575 179
575 181
Kreissumme
Uehlfeld, M
Uffenheim, St
Weigenheim
Wilhelmsdorf
2.858
6.200
1.017
1.424
97.363
LkrABl. Nr. 16/2013
____________________________
B
E K A N N T M A C H U N G
von Manövern
Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen
Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem
auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
berührt wird:
Übungsart: Hubschrauberlandeübungen
(einschließlich Nachtlandungen)
Übungszeitraum: 01.10.2013 bis 31.10.2013
Betroffene Gemeindegebiete:
Markt Erlbach und Uffenheim
Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten.
Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden,
für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für
sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens
innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung
schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei
Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte
von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis
erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes anzumelden.
1. Schadensregulierungsstelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Regionalbüro Süd Nürnberg
Krelingstraße 50
90408 Nürnberg
Tel. 0911 376-0
Fax: 0911 376-2449
2. Beschwerden bezüglich Flugbetrieb/Lärm:
Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle
Frau Helga Moser
Katterbach Army Airfield
91522 Ansbach
Tel. 0152 09114369
und/oder
Luftwaffenamt Köln
Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr
Luftwaffenkaserne WAHN 501/11
Postfach 90 61 10, 51127 Köln
Tel. 0800 8620730 (gebührenfrei)
Fax: 02203 9082776,
E-Mail: [email protected]
3. Beschwerden bezüglich der festgelegten
Landepunkte:
Manöverbeauftragte der US-Army:
Tel. 09802 832634
LkrABl. Nr. 16/2013
____________________________
K
O M M U N A L U N T E R N E H M E N
Kliniken des Landkreises
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Jahresabschluss und Lagebericht 2012
Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens hat
gemäß § 12 Abs. 2 der Unternehmenssatzung i. V. mit §
27 Abs. 1 der KUV (Verordnung über Kommunalunternehmen) den Abschluss des Geschäftsjahres 2012 in seiner
Sitzung am 24.07.2013 festgestellt, und dem Vorstand
Entlastung erteilt. Aktiva und Passiva der Bilanz schließen
mit dem Betrag von 53.510.169,67 €. Der Jahresfehlbetrag der Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch Bad Windsheim wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Nachfolgend der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich vom 11.06.2013:
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Kommunalunternehmens „Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim“ für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jah-
resabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Kommunalunternehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich
auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Kommunalunternehmens sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prü-
II
fung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise
für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken verweisen wir
auf Abschnitt D. „Vermögenslage“ des Lageberichtes.
Hier wird ausgeführt, dass bei dem Kommunalunternehmen zum 31. Dezember einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR
6.383.943,93 ausweist und damit bilanziell überschuldet ist. Das Kommunalunternehmen ist weiterhin auf
die Unterstützung des Landkreises angewiesen.“
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften
und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerkes außerhalb dieses Prüfungsberichtes
bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses
und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Gemäß § 27 Abs. 3 der KUV werden Bilanz und Erfolgsrechnung hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Neustadt a.d.Aisch, den 29. Juli 2013
Kliniken des Landkreises
Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
Walter Schneider, Vorsitzender des Verwaltungsrats
Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2012 liegen
ab Montag, den 16. September 2013 bis einschließlich
Dienstag, den 24. September 2013 (außer 21./22.
September 2013) im Verwaltungsgebäude der Klinik
Neustadt a.d.Aisch, Paracelsusstraße 32, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 15 (Sekretariat des Vorstandes)
während der Dienststunden öffentlich aus.
Neustadt a.d.Aisch, den 29. Juli 2013
Kliniken des Landkreises
Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
Stefan Schilling, Vorstand
LkrABl. Nr. 16/2013
____________________________
BEKANNTMACHUNG
Der Bezirk Mittelfranken beabsichtigt, die Schutzzone
des Naturparks Frankenhöhe für die Nutzung der
Windkraft zu zonieren. Hiervon ist der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim betroffen (vgl. nachfolgende Karte).
Der Verordnungsentwurf, eine Übersichtskarte (M 1 :
100.000) sowie die Teilkarten Nord, Mitte, Süd (M 1 :
25.000) werden zur öffentlichen Einsichtnahme beim
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Un-
III
tere Naturschutzbehörde, Konrad-Adenauer-Straße 1,
91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer Nr. A 225, Telefon
09161 92-412 vom 18. September bis einschließlich
18. Oktober 2013 ausgelegt (Art. 52 Abs. 2 BayNatSchG). Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich:
Dienststunden:
Mo - Fr:
08:00 bis 12:00 Uhr sowie
Mo, Di und Do: 14:00 bis 16:00 Uhr
Darüber hinaus werden die digitalen Auslegungsunterlagen auf folgender Internetseite des Bezirks Mittelfranken
bereitgestellt:
http://www.bezirkmittelfranken.de. Dies ersetzt jedoch nicht die Auslegung durch die Gemeinden und Landratsämter.
Etwaige Bedenken und Anregungen können während
der Auslegungsfrist beim Bezirk Mittelfranken, Bildungs- und Umweltreferat, Danziger Straße 5, 91522
Ansbach vorgebracht werden. Eine Verletzung der
Vorschriften des Art. 52 Abs. 1 bis 6 BayNatSchG
(Auslegung in digitaler Form) ist unbeachtlich, wenn
sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung
dieser Rechtsverordnung schriftlich unter Angabe der
Tatsachen, die die Verletzung begründen sollen, beim
Bezirk Mittelfranken geltend gemacht wird.
gez. Schneider, Landrat
LkrABl. Nr. 16/2013
____________________________
43.2-1711-I-2012-95
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
-BImSchGImmissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen vom
Typ NORDEX N 117/2400
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 21 a der
9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV)
Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
hat gegenüber der Firma Ökonergie AG, vertreten
durch Herrn Keller, mit Bescheid vom 14.08.2013 die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4
BImSchG zur Errichtung und dem Betrieb von drei
Windenergieanlagen erteilt.
Die Windenergieanlagen befinden sich auf den Grundstücken Fl.Nr. 1470, 1480 der Gemarkung Adelhofen
und Fl.Nr. 1688 der Gemarkung Gollachostheim auf
einer Freifläche.
Bei den genehmigten Anlagen handelt es sich jeweils
um Windenergieanlagen vom Typ NORDEX 117/2400
mit einer Nennleistung von 3,2 MW, einer Nabenhöhe
von ca. 141 m, einer Gesamthöhe von ca. 199 m und
einem Rotordurchmesser von 117 m.
Die Anlagenstandorte befinden sich auf einer Freifläche
zwischen den Orten Gollachostheim und Adelhofen,
östlich der Kreisstraße NEA 50 (Gollachostheim - Adelhofen) und westlich der BAB A 7 (Würzburg – Ulm).
Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt zu machen, weil dies die Fa. Ökonergie AG als
Träger des Vorhabens beantragt hat (§ 21 a Satz 1 der
9. BImSchV).
Der verfügende Teil des Bescheides lautet:
„Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
erlässt folgenden
BESCHEID:
1. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4
BImSchG)
Für das nachstehend bezeichnete Vorhaben wird die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4 BImSchG) nach Maßgabe der in Nr. 2 und Nr. 3 enthaltenen Inhalts- und Nebenbestimmungen erteilt.
1.1 Beschreibung des Genehmigungsgegenstandes:
Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen:
- Typ: NORDEX 117/2400,
- Nennleistung: 3,2 MW,
- Nabenhöhe: 141 m,
- Gesamthöhe: 199 m,
- Rotordurchmesser: 117 m.
1.2 Bezeichnung der genehmigungsbedürftigen Anlage nach Anhang der 4. BImSchV:
„Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer
Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkraftanlagen“ (Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV).
1.3 Standort der Anlage/n:
Flur-Nummer/n
1470
1480
1688
Gemarkung/en
Adelhofen
Adelhofen
Gollachostheim
Koordinaten (Gauß-Krüger / Potsdam-Datum)
WKA 1: 4366692 R – 5491986 H Adelhofen
WKA 2: 4366934 R – 5491637 H Adelhofen
WKA 2: 4366699 R – 5492331 H Gollachostheim
1.4 Genehmigungsunterlagen
Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen
zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides
sind:
(…)“
Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung
mit Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen), einer Begründung und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:
„RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Öffentliche Bekanntmachung
gem. § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. § 8 der 9. BImSchV
1. Die Ludwig und Michael Weber GbR, Häzelgasse 5,
91465 Ergersheim, hat beim Landratsamt Neustadt
a.d.Aisch-Bad Windsheim die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Verlängerung des bereits vorhandenen Mastschweinestalles und die Errichtung eines dritten Güllebehälters auf dem
Grundstück, Fl.Nrn. 1914, 1916, 1917, Gemarkung
Ergersheim, im Außenbereich, beantragt.
Mit der geplanten Erweiterung des Mastschweinestalles verbunden ist die Aufstockung der Tierzahl um weitere 1.199 Mastschweine auf insgesamt 2.999 Tiere.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats
nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen
Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach
616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24,
91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts
erhoben werden.
2. Das Vorhaben bedarf als Änderung einer Anlage
zum Halten und zur Aufzucht von 2000 oder mehr
Mastschweinen der immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung nach § 16 Abs. 1 i. V. m. § 10 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. d. F.
der Bek. vom 17.05.2013 (BGBl I S. 1274), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 08.04.2013 (BGBl. I S.
734).
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat
Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Die Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage ergibt
sich aus § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG i. V. m. Nr.
7.1.7.1 des Anhangs 1 der vierten Verordnung zur
Durchführung
des
BundesImmissionsschutzgesetzes -Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen- (4. BImSchV) i. d.
F. vom 02.05.2013 (BGBl I S. 973), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08.04.2013 (BGBl. I S. 734).
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Für das Vorhaben besteht darüber hinaus die Verpflichtung zur Durchführung einer allgemeinen
Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (UVPvorprüfpflichtige Anlage nach Ziffer 7.7.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung- UVPG). Im Rahmen der Vorprüfung
erfolgt die Einschätzung der zuständigen Behörde
nach überschlägiger Prüfung, ob das Vorhaben
unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum
UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die zu berücksichtigen wären.
- Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
- Die Klagerhebung in elektronischer Form (z. B. durch
E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.“
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids mit Begründung liegt in der Zeit vom 16. September 2013
bis einschl. 15. Oktober 2013 im Landratsamt in Neustadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer-Nr. A 205, Herr Herr, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus
und kann dort eingesehen werden. Ebenso die zugehörigen Genehmigungsunterlagen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 15. Oktober 2013) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten
als zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der
Rechtsbehelfsfristen.
Neustadt a.d.Aisch, den 23. August 2013
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
-ImmissionsschutzDr. Achatz, Regierungsrat
LkrABl. Nr. 16/2013
____________________________
Az. 43.2-1711-I-2013-37
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG)
Antrag der Ludwig und Michael Weber GbR, Häzelgasse 5, 91465 Ergersheim auf Erweiterung des vorhandenen Mastschweinestalles sowie Errichtung und
Betrieb eines weiteren Güllebehälters
IV
Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ist die für die Erteilung der Genehmigung zuständige Behörde (Genehmigungsbehörde).
3. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gem. § 10
Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 BImSchG i. V. m. § 8 Abs. 1, §
9 Abs. 1 der neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über das Genehmigungsverfahren- (9.
BImSchV) i. d. F. der Bek. vom 29.05.1992 (BGBl I
S. 1001), zuletzt geändert durch Art. 3 VO vom
02.05.2013 (BGBl. I S. 973, 1000).
4. Der Antrag auf Genehmigung und die dazugehörigen Unterlagen -einschließlich der Unterlagen zur
Durchführung der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit- liegen in der Zeit vom 16.09.2013 bis einschließlich 15.10.2013 bei folgenden Stellen zur
Einsicht aus (Auslegung, § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG i.V.m. § 9 Abs. 2, § 10 der 9. BImSchV):
 Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer Nr. A 205, Frau Spindler
Öffnungszeiten: Mo - Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
sowie Mo, Di und Do: 14:00 bis 16:00 Uhr
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
-Immissionsschutzgez. Dr. Achatz, Regierungsrat
LkrABl. Nr. 16/2013
____________________________
 Gemeinde Ergersheim - Gemeindezentrum Neuherberger Straße 6, 91465 Ergersheim
Öffnungszeiten: Mi: 18:00 bis 21:00 Uhr
Do: 14:00 bis 17:00 Uhr
 VG Uffenheim
Marktplatz 16, 97215 Uffenheim
Zimmer Nr.205/206
Öffnungszeiten: Mo - Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
5. Während der Auslegung und bis zwei Wochen
danach, also bis einschließlich 29.10.2013 können
Einwendungen gegen den Antrag schriftlich beim
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim,
bei der Gemeinde Ergersheim oder der VG Uffenheim erhoben werden (Einwendungsfrist, § 10
Abs. 3 Satz 4 BImSchG).
Die Einwendungen sollen die vollständige Anschrift des Einwenders tragen und dessen Erreichbarkeit erkennen lassen.
Die Einwendungen werden an den Antragsteller
weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders
besteht die Möglichkeit, dessen Name und Anschrift vor der Weitergabe an den Antragsteller
unkenntlich zu machen, soweit die Angaben nicht
zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz
5 BImSchG).
6. Die Genehmigungsbehörde kann -soweit dies für
erforderlich gehalten wird- die rechtzeitig gegen
das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem
Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen
erhoben haben, erörtern (Erörterungstermin).
Soweit ein Erörterungstermin durchgeführt wird,
ist dieser am Dienstag, dem 26.11.2013 um
15.00 Uhr im Landratsamt Neustadt a.d.AischBad Windsheim, Sitzungssaal, Konrad-AdenauerStr. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch vorgesehen. Die
Erörterung kann bei Bedarf auch über diesen Termin hinaus fortgesetzt werden. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei
Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen,
die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Soweit ein Erörterungstermin nicht durchgeführt
wird oder sich der vorgesehene Termin ändert,
geben wir dies rechtzeitig gesondert bekannt.
7. Die Entscheidung über den Antrag und über die
Einwendungen wird dem Antragsteller und den
Personen, die Einwendungen erhoben haben,
schriftlich zugestellt und zudem öffentlich bekannt
gemacht (§ 10 Abs. 7 BImSchG). Die Zustellung
an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Abs. 8 BImSchG).
8. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen und durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht ersetzt
werden.
Neustadt a.d.Aisch, den 26. August 2013
AMTSGERICHT NEUSTADT A.D.AISCH
Abteilung für Zivilsachen
Ausschließungsbeschluss
50 UR II 4/13 (2)
Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch des Amtsgerichts Neustadt a.d.Aisch, Gemarkung Gutenstetten,
Blatt 895, in Abteilung III Nr. 2 eingetragene Grundschuld zu 20.500,00 DM wird für kraftlos erklärt.
Neustadt a.d.Aisch, den 8. August 2013
LkrABl. Nr. 16/2013
____________________________
ZWECKVERBAND GEWERBEPARK STEIGERWALD
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
für die Haushaltsjahre 2013/2014
I.
Der Zweckverband Gewerbepark Steigerwald hat
dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. Art. 40 Abs.
1, Art. 41, Art. 24 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26
Abs. 2 GO, §§ 1 ff. der Bekanntmachungsverordnung -BekV- vom 19.01.1993 amtlich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des
ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit
der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der
Haushaltsplan vom 07.09.2013 bis 17.09.2013 in der
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in
Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffentlich aufgelegt.
(1) Verwaltungsumlage 2013
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013
auf 107.500 Euro festgesetzt und gemäß den folgenden Anteilen auf die Mitglieder umgelegt.
a) Stadt Scheinfeld
35,70 %
b) Markt Markt Bibart
28,58 %
c) Markt Sugenheim
21,44 %
d) Markt Oberscheinfeld
7,14 %
e) Gemeinde Langenfeld
7,14 %
gesamt
100,00 %
= 38.377,50 Euro
= 30.723,50 Euro
= 23.048,00 Euro
= 7.675,50 Euro
= 7.675,50 Euro
= 107.500,00 Euro
(2) Verwaltungsumlage 2014
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014
auf 106.400 Euro festgesetzt und gemäß den folgenden Anteilen auf die Mitglieder umgelegt.
a) Stadt Scheinfeld
35,70 %
b) Markt Markt Bibart
28,58 %
c) Markt Sugenheim
21,44 %
d) Markt Oberscheinfeld
7,14 %
e) Gemeinde Langenfeld
7,14 %
gesamt
100,00 %
= 37.984,00 Euro
= 30.409,12 Euro
= 22.812,16 Euro
= 7.596,96 Euro
= 7.596,96 Euro
= 106.400,00 Euro
(3) Investitionsumlage 2013
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013
auf 100.000 Euro festgesetzt und gemäß den folgenden Anteilen auf die Mitglieder umgelegt.
a) Stadt Scheinfeld
35,70 %
b) Markt Markt Bibart
28,58 %
c) Markt Sugenheim
21,44 %
d) Markt Oberscheinfeld
7,14 %
e) Gemeinde Langenfeld
7,14 %
gesamt
100,00 %
= 35.700,00 Euro
= 28.580,00 Euro
= 21.440,00 Euro
= 7.140,00 Euro
= 7.140,00 Euro
= 100.000,00 Euro
(4) Investitionsumlage 2014
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Haushaltssatzung
des Zweckverbandes Gewerbepark Steigerwald
(Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim)
für die Haushaltsjahre 2013/2014
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
auf 20.000 Euro festgesetzt.
Aufgrund der Art. 40, 41 und 42 des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie
der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt der Zweckverband
Gewerbepark Steigerwald folgende Haushaltssatzung:
§6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
§1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 131.300 Euro und im Vermögenshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit 338.700 Euro ab.
(2) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2014 wird
hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit 122.500 Euro und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
97.000 Euro ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§4
Die Verbandsumlage wird gem. § 12 Abs. 2 der Verbandssatzung zwischen den beteiligten Verbandsmitgliedern mit folgenden Anteilen festgesetzt:
V
Scheinfeld, den 20. August 2013
Zweckverband Gewerbepark Steigerwald
Seifert, Vorsitzender und Erster Bürgermeister
LkrABl. Nr. 16/2013
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SPARKASSE
im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Aufgebotsverfahren
Das Sparkassenbuch Nr. 3248099784 (244099784) ist
in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine
Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist
von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.
Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der
Sparkasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1
Neustadt, 20.08.2013, gez. Frautz, Sparkassendirektor
LkrABl. Nr. 16/2013
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ENDE
AMTLICHER
TEIL