Berufliche Gymnasien

Transcription

Berufliche Gymnasien
STADT.
CITY.
VILLE.
BONN.
Bildungsberater
– Teil II –
Berufskollegs in Bonn
Informationen über die
in Bonn
(Höhere Berufsfachschulen
mit gymnasialer Oberstufe,
einfach und doppelt qualifizierend)
Bildungsberater
– Teil II –
Berufliche Gymnasien
in Bonn
Bundesstadt Bonn
Schulamt – Bildungsberatungsstelle
Zimmer 4.09 und 4.10
Sankt Augustiner Straße 86
53225 Bonn (Beuel)
Telefon: 0228 - 77 43 84
Fax:
0228 - 77 42 16
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.bonn.de/bildungsberater
Öffnungszeiten: Montag: 14 bis16 Uhr;
Dienstag und Donnerstag: 9 bis 12 Uhr
Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn
Berufsabschluss nach
Landesrecht
Berufsabschlussphase
Jahrgangsstufe (Jg.)
Allgemeine Hochschulreife
(Abitur)
13 II
Qualifikationsphase
Fachhochschulreife
(schulischer Teil nach Jg. 12)
14
Allgemeine Hochschulreife
(Abitur)
13 I
12 II
Schulischer Teil der
Fachhochschulreife nach Jg. 12
Fachhochschulreife
(schulischer Teil nach Jg. 11)
Einführungsphase
12 I
11 II
Schulischer Teil der
Fachhochschulreife nach Jg. 11
11 I
Berufskolleg
Höhere Berufsfachschule mit gymnasialer Oberstufe
Allgemeine Hochschulreife
(Abitur) und
Berufsabschluss nach
Landesrecht
Gymnasium
Allgemeine Hochschulreife
(Abitur) und berufliche
Kenntnisse
Versetzungszeugnis in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
Realschule
Hauptschule
Gesamtschule
Sekundarschule
Bildungsgänge des
Berufskollegs, die
zu dem Abschluss
führen
- Abendrealschule
- Einrichtung der
Weiterbildung
Externenprüfung
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Berechtigung
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum
Besuch der gymnasialen Oberstufe eines Berufskollegs
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum
Besuch der gymnasialen Oberstufe
Schülerinnen und Schüler, die in einem Bildungsgang des Berufskollegs die (volle) Fachhochschulreife erworben haben, können unter Beibehaltung des Schwerpunktes in die Jg. 12 aufgenommen werden. Sie müssen bei Eintritt in die Jg. 12 Kenntnisse in einer zweiten
Fremdsprache mindestens im Umfang der Jg. 11 nachweisen.
Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn
Die gymnasiale Oberstufe an einem Berufskolleg ist insbesondere für Schülerinnen und Schüler
interessant, die bereits besondere Interessen und Neigungen für die Berufswelt entdecken und gleichzeitig das Abitur anstreben. Sie können in den Bildungsgängen der Höheren Berufsfachschule mit
gymnasialer Oberstufe die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und zugleich berufliche Kenntnisse
oder einen Berufsabschluss nach Landesrecht erwerben.
Die Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse und die Allgemeine Hochschulreife vermitteln, umfassen
die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und dauern regulär 3 Jahre. Die Bildungsgänge, die einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die Allgemeine Hochschulreife vermitteln, umfassen die Jahrgangsstufen 11 bis 14 und dauern regulär rund 3 ¼ Jahre.
Schulische Zugangsvoraussetzung ist der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit
der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe; Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums müssen –anstelle dieses Abschlusszeugnisses– das Versetzungszeugnis in die Klasse 11
bzw. im verkürzten 12-jährigen Bildungsgang bis zum Abitur das Versetzungszeugnis in die Klasse 10
vorlegen, welches zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen, berechtigt.
Außerdem können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die an einer deutschen Schule
im Ausland, einer europäischen Schule oder einer ausländischen Schule einen Abschluss erworben
haben, der dem "Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe" gleichwertig ist (siehe Bildungsberater – Anhang –, Kapitel "Anerkennung
ausländischer/ internationaler Zeugnisse/ Bildungsnachweise"); zusätzlich müssen sie bei der
aufnehmenden Schule in einer Sprachprüfung in Deutsch nachweisen, dass sie dem Unterricht in
sprachlicher Hinsicht folgen können.
Hinweise:
Obgleich die gymnasialen Oberstufen der Berufskollegs bestimmten Berufsfeldern zugeordnet und die
Unterrichtsfächer stark an dem jeweiligen Berufsfeld ausgerichtet sind, wird mit dem Bestehen der
Abiturprüfung eine Allgemeine Hochschulreife zuerkannt, die unabhängig vom Berufsfeld, in dem sie
erworben wurde, zum Studium in allen Studiengängen (Fachrichtungen) an allen Hochschulen in der
Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
An den Beruflichen Gymnasien finden in allen drei schriftlichen Abiturfächern zentrale
Abiturprüfungen statt.
Die Strukturierung der Abiturprüfungen in den Beruflichen Gymnasien erfolgt nach Bildungsgängen,
die Fachbereichen und fachlichen Schwerpunkten zugeordnet sind. Inhaltlich kennzeichnen die Fachbereiche und fachlichen Schwerpunkte berufliche Tätigkeitsbereiche, die den jeweiligen Bezugspunkt
für die Prüfungsaufgaben darstellen.
Für jedes Abiturfach werden vom Schulministerium NRW Hinweise zum zentralen Prüfungsverfahren
veröffentlicht: http://www.standardsicherung.nrw.de/abitur-bk/bildungsgaenge.php.
Auch häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Zentralabitur in Beruflichen Gymnasien werden im Internet
beantwortet.
Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn
A. Dreijährige Höhere Berufsfachschulen mit gymnasialer Oberstufe, die zu beruflichen Kenntnissen und zur Allgemeinen Hochschulreife führen:
A.1 Fachlicher Schwerpunkt: Wirtschaftswissenschaften
Bildungsgang: Allgemeine Hochschulreife (Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen)
(Anlage D 27 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs - APO-BK)
Dieser wird in Bonn an folgenden Berufskollegs angeboten:
Stadtbezirk Bonn:
Ludwig-Erhard-Berufskolleg
Kaufmännische Schule der Stadt Bonn
mit Wirtschaftsgymnasium
Kölnstraße 235
53117 Bonn
Tel.: 0228 / 77 70 50
Fax: 0228 / 77 70 54
e-mail: [email protected]
Internet: http://leb-bonn.de
Stadtbezirk Hardtberg:
Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Bonn-Duisdorf
mit Wirtschaftsgymnasium
Rochusstraße 30
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 5 26 80-0
Fax: 0228 / 5 26 80-80
e-mail: [email protected]
Internet: http://www.berufskolleg-bonn-duisdorf.de
Die Unterrichtsfächer sind durch folgende Stundentafel festgelegt:
Wochenstunden im jeweiligen
Kurshalbjahr
11.1 11.2 12.1 12.2 13.1 13.2
Berufsbezogener Lernbereich
Betriebswirtschaftslehre mit Rech5
nungswesen und Controlling (LK)
Mathematik
3
Englisch
3
1)
Zweite Fremdsprache
3
Wirtschaftsinformatik
3
Biologie oder Chemie oder Physik
2
Volkswirtschaftslehre
2
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch
3
Gesellschaftslehre mit Geschichte
2
Religionslehre
2
Sport
2
Differenzierungsbereich
Wahlfach
2
Wochenstunden
32
5
5
5
5
5
3
3
3
3
2
2
3 (5) 3 (5) 3 (5) 3 (5)
3 (5) 3 (5) 3 (5) 3 (5)
3
3
3
3
2
2
2
2
2
2
2
2
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2
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3
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3 (5) 3 (5) 3 (5) 3 (5)
2
2
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2
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33
2
33
1)
Ist die Zweite Fremdsprache eine neu einsetzende
Fremdsprache, ist sie mit
insgesamt mindestens
zwölf Jahreswochenstunden
(=
vier
Wochenstunden
je
Schuljahr)
in
den
Jahrgangsstufen 11
bis 13 zu belegen.
2
33
Am Ludwig-Erhard-Berufskolleg wird Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache angeboten.
Französisch wird als fortgeführte Fremdsprache unterrichtet; d.h. es werden rund 4 Jahre Französisch-Unterricht vorausgesetzt; weitere Details können dem Internetauftritt der Schule entnommen
werden (siehe: http://leb-bonn.de/vollzeitschulische-angebote/wirtschaftsgymnasium.html).
Am Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Bonn-Duisdorf werden als Zweite Fremdsprachen
Spanisch und Französisch angeboten; es handelt sich dabei um neu einsetzende Fremdsprachen;
Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn
d.h. es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Darüber hinaus wird Französisch als fortgeführte
Fremdsprache unterrichtet; d.h. es werden rund 4 Jahre Französisch-Unterricht vorausgesetzt.
Weitere Details können dem Internetauftritt der Schule entnommen werden (siehe:
http://www.berufskolleg-bonn-duisdorf.de).
Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtungen zur Belegung einer Zweiten Fremdsprache
erfüllt haben, werden die für die Zweite Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem Differenzierungsbereich zugewiesen. Im Differenzierungsbereich können sowohl Fächer in Form einer Spezialisierung als auch Unterrichtsveranstaltungen angeboten werden, die keinen Fächern zugeordnet
sind (z.B. Bankbetriebslehre, Versicherungsbetriebslehre, Steuerlehre).
Die Verpflichtung zur Zweiten Fremdsprache ist erfüllt, wenn die Schülerin oder der Schüler
a) in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 durchgehenden versetzungswirksamen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten hat, oder
b) eine in der Jahrgangsstufe 9 begonnene Fremdsprache bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11 mindestens in dreistündigen Halbjahreskursen fortgeführt hat bzw. fortführt.
Hinweise:
- Für Schülerinnen und Schüler, die seit dem Schuljahr 2005/2006 eine Schule der Sekundarstufe I
besuchen, wurde der Beginn des Unterrichts in einer zweiten bzw. weiteren Fremdsprache auf die
Jahrgangsstufen 6 bzw. 8 vorgezogen.
- Am Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Bonn-Duisdorf muss jede Schülerin bzw. jeder Schüler
aufgrund des besonderen Schulprofils zwei Fremdsprachen belegen – selbst dann, wenn die
Verpflichtung zur Zweiten Fremdsprache bereits in der Sekundarstufe I erfüllt wurde.
Folgende Prüfungsfächer werden zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in der gymnasialen
Oberstufe mit dem fachlichen Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaften angeboten:
Abiturprüfung:
1. Prüfungsfach (Leistungskurs):
Englisch oder Mathematik oder Deutsch
2. Prüfungsfach (Leistungskurs):
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen/ Wirtschaftsrecht
(verpflichtend)
3. und 4. Prüfungsfach
(Grundkurse):
Wahlmöglichkeit, aus den Fächern (Grundkursen) in denen
spätestens vom Beginn der Jahrgangsstufe 12 an Klausuren
geschrieben wurden.
Durch die Wahl der insgesamt vier Abiturfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden:
I. Aufgabenfeld:
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch)
II. Aufgabenfeld: Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld (Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen/ Wirtschaftsrecht, Gesellschaftslehre mit Geschichte, Volkswirtschaftslehre)
III. Aufgabenfeld: Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld (Mathematik, Wirtschaftsinformatik, Physik, Biologie, Chemie)
Folgende Varianten sind möglich:
Variante 1:
1. Prüfungsfach (Leistungskursfach): Englisch
2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen/
Wirtschaftsrecht (verpflichtend)
3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Mathematik
4. Prüfungsfach (Grundkursfach):
- Wenn das Fach Deutsch als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe Biologie oder Chemie oder Physik, Mathematik, Wirtschaftsinformatik
- Wenn das Fach Mathematik als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe
2)
Deutsch, zweite Fremdsprache , Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Volkswirtschaftslehre, Biologie oder Chemie oder Physik, Wirtschaftsinformatik
Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn
Variante 2:
1. Prüfungsfach (Leistungskursfach): Mathematik
2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen/
Wirtschaftsrecht (verpflichtend)
3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Englisch
4. Prüfungsfach (Grundkursfach):
3)
3)
2)
ein Fach der Fächergruppe Deutsch , Englisch , zweite Fremdsprache , Gesellschaftslehre mit
Geschichte, Religionslehre, Volkswirtschaftslehre, Biologie oder Chemie oder Physik, Wirtschaftsinformatik
Variante 3:
1. Prüfungsfach (Leistungskursfach): Deutsch
2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen/
Wirtschaftsrecht (verpflichtend)
3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Englisch, Mathematik
4. Prüfungsfach (Grundkursfach):
- Wenn das Fach Englisch als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe Biologie
oder Chemie oder Physik, Mathematik, Wirtschaftsinformatik
- Wenn das Fach Mathematik als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe Eng3)
lisch, zweite Fremdsprache , Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Volkswirtschaftslehre, Biologie oder Chemie oder Physik, Wirtschaftsinformatik
______________________________
2)
Die zweite Fremdsprache kann nur Prüfungsfach sein, wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handelt oder
wenn sie in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden unterrichtet wurde.
3)
soweit nicht bereits als 3. Prüfungsfach gewählt
Abschlüsse und Berechtigungen
Nach bestandener Abiturprüfung wird die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) zuerkannt; die Schülerin
bzw. der Schüler erhält ein "Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife".
Schülerinnen und Schülern, die den Bildungsgang nach der Jahrgangsstufe 11 oder 12 verlassen
sowie Schülerinnen und Schülern, die die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erhalten oder die
Abiturprüfung nicht bestehen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der schulische Teil der
Fachhochschulreife zuerkannt werden. Auf die entsprechenden Ausführungen zur gymnasialen
Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen im Bildungsberater – Teil I – wird verwiesen. In diesem
Zusammenhang seien auch die Ausführungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in NRW im
Bildungsberater – Allgemeines – erwähnt.
Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn
B. Dreijährige Höhere Berufsfachschulen mit gymnasialer Oberstufe, die zu einem
Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Allgemeinen Hochschulreife führen:
B.1 Fachlicher Schwerpunkt: Informatik
Bildungsgang: Informationstechnische/r Assistent/in und Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
(Anlage D 3a der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs - APO-BK)
Dieser wird in Bonn an folgendem Berufskolleg angeboten:
Stadtbezirk Bonn:
heinrich-hertz-europakolleg der bundesstadt bonn
berufskolleg mit beruflichem gymnasium
Herseler Straße 1
53117 Bonn
Tel.: 0228 / 77 70 02
Fax: 0228 / 77 70 10
e-mail:
[email protected]
Internet: http://www.hhek.bonn.de
Die Unterrichtsfächer sind durch folgende Stundentafel festgelegt:
11.1
Berufsbezogener Lernbereich
Mathematik (LK)
Datenverarbeitungstechnik (LK)
Informatik
Elektrotechnik
Physik
Wirtschaftslehre
Englisch
2)
Zweite Fremdsprache
Fachpraxis
Betriebspraktika
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch
Gesellschaftslehre mit Geschichte
Religionslehre
Sport
Differenzierungsbereich
Wahlfach
Wochenstunden
1)
2)
3)
Wochenstunden im jeweiligen Kurshalbjahr
1)
11.2
12.1
12.2
13.1
13.2
14
3
3
3
2
2
2
3
3
4
–
3
3
3
2
2
2
3
3
4
–
3
2
2
2
3
2
2
2
5
5
3
2
2
2
3
3
–
5
5
3
2
2
2
3
3
–
3)
3)
3
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3
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–
5
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3
2
2
2
3
3
–
–
–
–
4
–
–
4
–
–
–
30
3
2
2
2
3
2
2
2
–
–
–
–
2
2
2
2
2
2
–
36
36
36
36
36
36
38
Nach der Abiturprüfung beginnt ein schulisch begleitetes Betriebspraktikum von zwölf Wochen (es verbleiben dann
noch ca. vier Wochen Ferien) mit 30 Stunden Betriebsanteil und acht Stunden Unterricht an der Schule, wobei der
Schulanteil auch am Ende geblockt werden kann.
Ist die Zweite Fremdsprache eine neu einsetzende Fremdsprache, ist sie mit insgesamt mindestens zwölf
Jahreswochenstunden (= vier Wochenstunden je Schuljahr) in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu belegen.
In der Jahrgangsstufe 12 wird ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen absolviert.
Als Zweite Fremdsprache wird Spanisch angeboten. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtungen zur Belegung einer Zweiten Fremdsprache erfüllt haben, werden die für die Zweite
Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem Differenzierungsbereich zugewiesen. Im Differenzierungsbereich können sowohl Fächer in Form einer Spezialisierung als auch Unterrichtsveranstaltungen angeboten werden, die keinen Fächern zugeordnet sind.
Die Verpflichtung zur Zweiten Fremdsprache ist erfüllt, wenn die Schülerin oder der Schüler
Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn
a) in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 durchgehenden versetzungswirksamen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten hat, oder
b) eine in der Jahrgangsstufe 9 begonnene Fremdsprache bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11 mindestens in dreistündigen Halbjahreskursen fortgeführt hat bzw. fortführt.
Hinweis:
Für Schülerinnen und Schüler, die seit dem Schuljahr 2005/2006 eine Schule der Sekundarstufe I
besuchen, wurde der Beginn des Unterrichts in einer zweiten bzw. weiteren Fremdsprache auf die
Jahrgangsstufen 6 bzw. 8 vorgezogen.
Zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife und des Berufsabschlusses nach Landesrecht sind
Prüfungen in folgenden Fächern abzulegen:
Abiturprüfung:
1. Prüfungsfach (Leistungskurs):
Mathematik (verpflichtend)
2. Prüfungsfach (Leistungskurs):
Datenverarbeitungstechnik (verpflichtend)
3. und 4. Prüfungsfach
(Grundkurse):
a) ein Fach aus der Fächergruppe Deutsch, Englisch, Spanisch
und
b) ein Fach aus der Fächergruppe Gesellschaftslehre mit
Geschichte, Religionslehre
Als 3. und 4. Prüfungsfach dürfen nur Fächer (Grundkurse) gewählt werden, in denen spätestens vom
Beginn der Jahrgangsstufe 12 an Klausuren geschrieben wurden.
Berufsabschlussprüfung:
Schriftliche Prüfungsfächer: 1. Datenverarbeitungstechnik
2. Mathematik
3. Informatik
4. Wirtschaftslehre
5. Deutsch oder Englisch oder Gesellschaftslehre mit Geschichte
Praktische Prüfung:
Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt sechs Zeitstunden.
Abschlüsse und Berechtigungen
Nach bestandener Abiturprüfung wird die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) zuerkannt; die Schülerin
bzw. der Schüler erhält ein "Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife".
Über die bestandene Berufsabschlussprüfung erhält die Schülerin bzw. der Schüler ebenfalls ein Abschlusszeugnis, welches berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter informationstechnische/r Assistent/in" zu führen.
Schülerinnen und Schülern, die den Bildungsgang nach der Jahrgangsstufe 11 oder 12 verlassen sowie Schülerinnen und Schülern, die die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erhalten oder die Abiturprüfung nicht bestehen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden. Auf die entsprechenden Ausführungen zur gymnasialen Oberstufe an
Gymnasien und Gesamtschulen im Bildungsberater – Teil I – wird verwiesen. In diesem
Zusammenhang seien auch die Ausführungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in NRW im
Bildungsberater – Allgemeines – erwähnt.
Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn
B.2 Fachlicher Schwerpunkt: Kunst, Musik, Gestaltung
Bildungsgang: Gestaltungstechnische/r Assistent/in und Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
(Anlage D 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs - APO-BK)
Dieser wird in Bonn an folgendem Berufskolleg angeboten:
Stadtbezirk Bonn:
heinrich-hertz-europakolleg der bundesstadt bonn
berufskolleg mit beruflichem gymnasium
Herseler Straße 1
53117 Bonn
Tel.: 0228 / 77 70 02
Fax: 0228 / 77 70 10
e-mail:
[email protected]
Internet: http://www.hhek.bonn.de
Die Unterrichtsfächer sind durch folgende Stundentafel festgelegt:
Wochenstunden im jeweiligen Kurshalbjahr
1)
11.1 11.2 12.1 12.2 13.1 13.2 14
Berufsbezogener Lernbereich
Gestaltungstechnik (LK)
Englisch (LK)
Grafik-Design
Kunst
Physik oder Chemie
Mathematik
Informatik
Wirtschaftslehre
2)
Zweite Fremdsprache
Betriebspraktika
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch
Gesellschaftslehre mit Geschichte
Religionslehre
Sport
Differenzierungsbereich
Wahlfach
Wochenstunden
1)
2)
3)
3
3
3
2
3
3
3
2
3
–
3
3
3
2
3
3
3
2
3
–
3
2
2
2
3
2
2
2
5
5
3
2
2
3
–
2
3
5
5
3
2
2
3
–
2
3
3)
3)
3
2
2
2
3
2
2
2
5
5
3
2
2
3
–
2
3
–
5
5
3
2
2
3
–
2
3
–
–
–
4
–
–
–
–
4
–
30
3
2
2
2
3
2
2
2
–
–
–
–
2
2
2
2
2
2
–
36
36
36
36
36
36
38
Nach der Abiturprüfung beginnt ein schulisch begleitetes Betriebspraktikum von zwölf Wochen (es
verbleiben dann noch ca. vier Wochen Ferien) mit 30 Stunden Betriebsanteil und acht Stunden Unterricht
an der Schule, wobei der Schulanteil auch am Ende geblockt werden kann.
Ist die Zweite Fremdsprache eine neu einsetzende Fremdsprache, ist sie mit insgesamt mindestens zwölf
Jahreswochenstunden (= vier Wochenstunden je Schuljahr) in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu belegen.
In der Jahrgangsstufe 12 wird ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen absolviert.
Als Zweite Fremdsprache wird Spanisch angeboten. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre
Verpflichtungen zur Belegung einer zweiten Fremdsprache erfüllt haben, werden die für die Zweite
Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem Differenzierungsbereich zugewiesen. Im
Differenzierungsbereich können sowohl Fächer in Form einer Spezialisierung als auch
Unterrichtsveranstaltungen angeboten werden, die keinen Fächern zugeordnet sind.
Die Verpflichtung zur Zweiten Fremdsprache ist erfüllt, wenn die Schülerin oder der Schüler
a) in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 durchgehenden versetzungswirksamen Unterricht in einer
zweiten Fremdsprache erhalten hat, oder
b) eine in der Jahrgangsstufe 9 begonnene Fremdsprache bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11
mindestens in dreistündigen Halbjahreskursen fortgeführt hat bzw. fortführt.
Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn
Hinweis:
Für Schülerinnen und Schüler, die seit dem Schuljahr 2005/2006 eine Schule der Sekundarstufe I
besuchen, wurde der Beginn des Unterrichts in einer zweiten bzw. weiteren Fremdsprache auf die
Jahrgangsstufen 6 bzw. 8 vorgezogen.
Zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife und des Berufsabschlusses nach Landesrecht sind
Prüfungen in folgenden Fächern abzulegen:
Abiturprüfung:
1. Prüfungsfach (Leistungskurs):
Englisch (verpflichtend)
2. Prüfungsfach (Leistungskurs):
Gestaltungstechnik (verpflichtend)
3. und 4. Prüfungsfach
(Grundkurse):
a) ein Fach aus der Fächergruppe Mathematik, Physik, Deutsch,
Spanisch, Kunst und
b) ein Fach der Fächergruppe Gesellschaftslehre mit Geschichte,
Religionslehre
Als 3. und 4. Prüfungsfach dürfen nur Fächer (Grundkurse) gewählt werden, in denen spätestens vom
Beginn der Jahrgangsstufe 12 an Klausuren geschrieben wurden.
Berufsabschlussprüfung:
Schriftliche Prüfungsfächer: 1. Gestaltungstechnik
2. Englisch
3. Grafik-Design
4. Wirtschaftslehre
5. Deutsch oder Gesellschaftslehre mit Geschichte
Praktische Prüfung:
Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt sechs Zeitstunden.
Abschlüsse und Berechtigungen
Nach bestandener Abiturprüfung wird die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) zuerkannt; die Schülerin
bzw. der Schüler erhält ein "Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife".
Über die bestandene Berufsabschlussprüfung erhält die Schülerin bzw. der Schüler ebenfalls ein Abschlusszeugnis, welches berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter gestaltungstechnische/r Assistent/in" zu führen.
Schülerinnen und Schülern, die den Bildungsgang nach der Jahrgangsstufe 11 oder 12 verlassen sowie Schülerinnen und Schülern, die die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erhalten oder die Abiturprüfung nicht bestehen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden. Auf die entsprechenden Ausführungen zur gymnasialen Oberstufe an
Gymnasien und Gesamtschulen im Bildungsberater – Teil I – wird verwiesen. In diesem
Zusammenhang seien auch die Ausführungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in NRW im
Bildungsberater – Allgemeines – erwähnt.
Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn
B.3 Fachlicher Schwerpunkt: Erziehung und Soziales
Bildungsgang: Erzieher/in und Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
(Anlage D 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs - APO-BK)
Dieser wird in Bonn an folgendem Berufskolleg angeboten:
Stadtbezirk Bonn:
Robert-Wetzlar-Berufskolleg
unesco-projekt-schule
Berufsbildende Schule der Stadt Bonn
für Ernährung und Hauswirtschaft mit Hotel- und Gaststättengewerbe,
Sozial- und Gesundheitswesen sowie Körperpflege und Kosmetik
Kölnstraße 229
53117 Bonn
Tel.: 0228 / 77 70-60, -67
Fax: 0228 / 77 70-74
e-mail:
[email protected]
Internet: http://www.rwbk-bonn.de
Die Unterrichtsfächer sind durch folgende Stundentafel festgelegt:
Wochenstunden im jeweiligen Kurshalbjahr
1)
11.1 11.2 12.1 12.2 13.1 13.2 14
Berufsbezogener Lernbereich
2)
Biologie
3
3
Erziehungswissenschaften
6
6
Englisch
3
3
Didaktik und Methodik
3
3
Mathematik
3
3
Kunst, Musik
3
3
4)
Zweite Fremdsprache
3
3
Praktika
6 Wochen
Berufsübergreifender Lernbereich
2)
Deutsch
4
4
Gesellschaftslehre mit Geschichte
2
2
Religionslehre
2
2
Sport
2
2
Differenzierungsbereich
Wahlfach
2
2
Wochenstunden
36
36
1)
2)
3)
4)
3 (5)
6
3
3
3
2
3
3 (5) 3 (5)
6
6
3
3
3
3
3
3
2
2
3
3
8 Wochen
3 (5)
6
3
3
3
2
3
---3)
4
---34
3 (5)
2
2
2
3 (5)
2
2
2
3 (5)
2
2
2
3 (5)
2
2
2
-----
2
36
2
36
2
36
2
36
-38
In der Jahrgangsstufe 14 erfolgt das zwölf-monatige Berufspraktikum.
Die in Klammern stehenden Stundenzahlen gelten, falls das Fach Leistungskursfach ist.
Das Fach Didaktik/ Methodik umfasst als praxisorientiertes Fach in der Jahrgangsstufe 14 auch berufspragmatische
Anteile der Fächer Erziehungswissenschaften, Kunst, Musik, Medienpädagogik, Jugendrecht und Sport.
Handelt es sich bei der zweiten Fremdsprache um eine neu einsetzende Fremdsprache, ist diese mit insgesamt
mindestens zwölf Jahreswochenstunden in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu unterrichten.
Anmerkungen:
I. Zweite Fremdsprache:
Am Robert-Wetzlar-Berufskolleg wird Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache angeboten.
Französisch wird als fortgeführte Fremdsprache unterrichtet; d.h. es werden rund 4 Jahre
Französisch-Unterricht vorausgesetzt.
Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtungen zur Belegung einer zweiten Fremdsprache
erfüllt haben, werden die für die Zweite Fremdsprache vorgesehenen Wochenstunden dem
Differenzierungsbereich zugewiesen.
Die Verpflichtung zur Zweiten Fremdsprache ist erfüllt, wenn die Schülerin oder der Schüler
Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn
a) in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 durchgehenden versetzungswirksamen Unterricht in einer
zweiten Fremdsprache erhalten hat, oder
b) eine in der Jahrgangsstufe 9 begonnene Fremdsprache bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11
mindestens in dreistündigen Halbjahreskursen fortgeführt hat bzw. fortführt.
Hinweis:
Für Schülerinnen und Schüler, die seit dem Schuljahr 2005/2006 eine Schule der Sekundarstufe I
besuchen, wurde der Beginn des Unterrichts in einer zweiten bzw. weiteren Fremdsprache auf die
Jahrgangsstufen 6 bzw. 8 vorgezogen.
II. Das Fach Erziehungswissenschaften umfasst die Fächer Jugendrecht und Medienpädagogik.
Deutsch schließt in Jahrgangsstufe 11 Kinder- und Jugendliteratur ein.
III. Praktika:
Die Praktika in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 können als Halbtags-, Tages- oder Blockpraktika
abgeleistet werden.
IV. Übersicht über die Prüfungsfächer zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und der staatlichen
Prüfung für Erzieherinnen und Erzieher:
Folgende Varianten sind möglich:
Variante 1:
Abiturprüfung
1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Biologie
2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Erziehungswissenschaften
3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Deutsch, Englisch, Religionslehre
4. Prüfungsfach (Grundkursfach):
- Wenn das Fach Deutsch oder Englisch als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der
5)
5)
6)
Englisch ,
zweite
Fremdsprache ,
Kunst,
Musik,
Fächergruppe
Deutsch ,
Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Mathematik
- Wenn das Fach Religionslehre als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der
6)
Fächergruppe Deutsch, Englisch, zweite Fremdsprache
Berufsabschlussprüfung für Erzieherinnen und Erzieher
7)
Erste Teilprüfung
Prüfungsfächer:
1. Erziehungswissenschaften (schriftlich)
2. Biologie (schriftlich)
3. Deutsch oder Englisch oder Religionslehre (schriftlich)
Zweite Teilprüfung
Prüfungsfach:
4. Didaktik und Methodik (mündlich)
Fachpraktische Prüfung:
Kolloquium
Variante 2:
Abiturprüfung
1. Prüfungsfach (weiteres Leistungskursfach): Deutsch
2. Prüfungsfach (Profil bildendes Leistungskursfach): Erziehungswissenschaften
3. Prüfungsfach (Grundkursfach): ein Fach der Fächergruppe Englisch, Religionslehre
4. Prüfungsfach (Grundkursfach):
- Wenn das Fach Englisch als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: ein Fach der Fächergruppe
Biologie, Mathematik
- Wenn das Fach Religionslehre als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: das Fach Mathematik
Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn
Berufsabschlussprüfung für Erzieherinnen und Erzieher
7)
Erste Teilprüfung
Prüfungsfächer:
1. Erziehungswissenschaften (schriftlich)
2. Deutsch (schriftlich)
3. Englisch oder Religionslehre (schriftlich)
Zweite Teilprüfung
Prüfungsfach:
4. Didaktik und Methodik (mündlich)
Fachpraktische Prüfung:
Kolloquium
________________________________
5)
soweit nicht bereits als 3. Prüfungsfach gewählt.
6)
Die zweite Fremdsprache kann nur Prüfungsfach sein, wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handelt oder
wenn sie in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden unterrichtet wurde.
7)
gemäß § 32 APO-BK Anlage D aus der Abiturprüfung angerechnet.
Abschlüsse und Berechtigungen
Nach bestandener Abiturprüfung wird die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) zuerkannt; die Schülerin
bzw. der Schüler erhält ein "Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife".
Schülerinnen und Schülern, die den Bildungsgang nach der Jahrgangsstufe 11 oder 12 verlassen sowie Schülerinnen und Schülern, die die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erhalten oder die Abiturprüfung nicht bestehen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden. Auf die entsprechenden Ausführungen zur gymnasialen Oberstufe an
Gymnasien und Gesamtschulen im Bildungsberater – Teil I – wird verwiesen. In diesem
Zusammenhang seien auch die Ausführungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in NRW im
Bildungsberater – Allgemeines – erwähnt.
Wer am Ende des 13. Jahrgangs die zu erbringenden Prüfungsteile zur Berufsabschlussprüfung für
Erzieherinnen und Erzieher bestanden hat, ist zur Aufnahme des fachpraktischen Ausbildungsjahres
(Berufspraktikum) berechtigt.
Das Berufspraktikum schließt sich an die erfolgreich abgeschlossene erste Teilprüfung der Berufsabschlussprüfung an. Es dauert zwölf Monate. Es kann in besonderen Fällen mit Zustimmung der
Schulleiterin oder des Schulleiters auch mit weniger als der wöchentlichen Regelarbeitszeit, mindestens jedoch halbtagsweise abgeleistet werden; in diesen Fällen dauert es entsprechend länger.
Das zwölfwöchige Praktikum in der Jahrgangsstufe 14 wird auf das Berufspraktikum angerechnet.
Das Berufspraktikum ist an einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer
sozialpädagogischen Fachkraft mit Berufserfahrung abzuleisten. Die Schülerin oder der Schüler wählt
mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters die Ausbildungsstätte.
Die Berufspraktikantin oder der Berufspraktikant schließt mit dem Träger der Einrichtung einen Praktikantenvertrag. Eine Ausfertigung des Vertrages erhält die Schulleitung.
Die Praktikantinnen und Praktikanten sind nach einem Ausbildungsplan auszubilden, der mit der
Schule abzustimmen ist. Das Berufspraktikum wird von der Schule begleitet. Der praxisbegleitende
Unterricht wird in der Regel in Blöcken erteilt.
Die Leistungen im Berufspraktikum werden von der anleitenden Lehrkraft beurteilt. Beurteilungsgrundlagen sind Beobachtungs-, Verlaufs- und Ergebnisprotokolle, Situationsanalysen, Planung und
Reflexion pädagogischer Prozesse sowie ein Gutachten der Anleiterin oder des Anleiters in der
Praxisstelle. Das Berufspraktikum ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Leistungen mit mindestens
"ausreichend“ bewertet werden.
Das Berufspraktikum muss innerhalb von drei Jahren nach der ersten Teilprüfung der Berufsabschlussprüfung abgeschlossen sein. In besonderen Fällen kann die Frist auf Antrag der Schülerin
oder des Schülers durch die obere Schulaufsichtsbehörde verlängert werden.
Ein nicht erfolgreich abgeschlossenes Berufspraktikum kann wiederholt werden. Für die Wiederholung
legt der allgemeine Prüfungsausschuss einen Zeitraum von mindestens drei bis höchstens zwölf
Monaten fest.
Am Ende des Berufspraktikums (in der Regel in den letzten vier Wochen des Berufspraktikums) findet
eine Prüfung in Form eines Kolloquiums statt; es ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
Über die Zulassung zum Kolloquium entscheidet der allgemeine Prüfungsausschuss in der Zu-
Gymnasiale Oberstufen (Berufliche Gymnasien) an den Berufskollegs in Bonn
lassungskonferenz. Mitglieder des allgemeinen Prüfungsausschusses sind die oder der Vorsitzende,
die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die Lehrkräfte, die die Praktikantinnen und Praktikanten
angeleitet und unterrichtet haben. Die Zulassung zum Kolloquium wird erteilt, wenn das Berufspraktikum erfolgreich abgeleistet wurde.
Im Kolloqium soll nachgewiesen werden, dass die im Berufspraktikum (der fachpraktischen Ausbildung) erworbenen Qualifikationen selbstständig in der praktischen Erziehungsarbeit umgesetzt
werden können.
Vier Wochen vor dem Kolloquium wird von der Schülerin oder dem Schüler ein Themenbereich, der
Gegenstand des Kolloquium sein soll, vorgeschlagen und mit der das Berufspraktikum betreuenden
Lehrkraft im Benehmen mit der Praxisstelle abgestimmt. Die Lehrkraft kann in begründeten Fällen
vorgeschlagene Aufgaben oder Themen ablehnen.
Das Ergebnis der Prüfung wird durch eine Gesamtnote festgestellt. Die Gesamtnote ergibt sich aus
der Note für die berufspraktischen Leistungen während des Berufspraktikums und der Note des Kolloquiums. Die Note für die berufspraktischen Leistungen wird dabei doppelt gewichtet.
Das Kolloquium dauert mindestens 20, höchstens 30 Minuten, und kann auch als Gruppengespräch
durchgeführt werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtleistung mit mindestens "ausreichend“ bewertet wird.
Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Der allgemeine Prüfungsausschuss
entscheidet über Art und Umfang der Wiederholung.
Wer das Berufspraktikum besteht,
- ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher" zu führen;
- erhält ein Zeugnis über den Bildungsgang;
- erhält eine Urkunde über die staatliche Anerkennung als Erzieherin/ Erzieher; die Urkunde wird
unabhängig vom Zeitpunkt des Kolloquiums auf den letzten Tag des zwölfmonatigen Berufspraktikums ausgestellt.
Impressum / Haftungsausschluss
Herausgeber:
Die Oberbürgermeisterin/ Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn
Redaktion:
Marita Pias, Ursula Bockemühl
Schulamt – Bildungsberatungsstelle –
Startseite:
Online-Bildungsberater: http://www.bonn.de/bildungsberater
Teil II
Zuletzt geändert:
am 10.10.2011
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