Apothekennotdienst in Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg
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Apothekennotdienst in Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg
TOP Bundesstadt Bonn hh:mm BE Antrag - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1511364 Externes Dokument Antragsteller/in BBB-Fraktion Eingangsdatum gez. Marcel Schmitt Ingmar Gahm 16.04.2015 f.d.R. 16.04.2015 Marcel Schmitt Datum Unterschrift Ratsbüro Betreff Apothekennotdienst in Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg * Zuständigkeiten 1 = Beschluss 5 = Anreg. an Rat 2 = Empf. An Rat 6 = Anreg. an HA 3 = Empf. an HA 7 = Anreg. an FachA 4 = Empf. an BV 8 = Anreg. an OB Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Rat 07.05.2015 1 Rat 18.06.2015 bei Anerkennung der TO von der TO abgesetzt und vertagt mit Mehrheit gegen BBB und Piraten bei Enth. Stv. Schmidt -Linke- erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung (= ST2) 1 Antrag 1. Der Rat der Stadt Bonn fordert die Apothekerkammer Nordrhein auf, künftig sicherzustellen, dass in allen vier Stadtbezirken der Stadt Bonn Apotheken auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten im Rahmen eines Notdienstes geöffnet sind. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Sinne Gespräche mit der Apothekerkammer Nordrhein zur Zukunft des apothekerlichen Bereitschaftsdiensts zu führen. Begründung Der Apothekennotdienst in Nordrhein-Westfalen wurde mit Beginn des Jahres 2014 umgestellt und wird nunmehr flächendeckend über das gesamte Kammergebiet geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Apotheken in NRW nach Städten und Kreisen insgesamt 69 Notdienstbezirken zugeordnet. Die mit der Neuorganisation verfolgten Ziele und neu geschaffenen Strukturen scheinen für Teile der Bonner Bürgerschaft kaum zu Verbesserungen wenn nicht gar zu Nachteilen - geführt zu haben. Für Bonner Bürger ist es teilweise mit unzumutbar weiten Wegen verbunden, dringend benötigte Medikamente außerhalb der normalen Öffnungszeiten der Apotheken zu beschaffen. Aus einer Notsituation - Krankheiten halten sich eben nicht an Abend und Nachtzeiten oder ans Wochenende - auf eine Apotheke in Bereitschaft angewiesen, sollen beispielsweise Erkrankte oder deren Angehörige aus dem „Gesundheitsstandort Bad Godesberg“ nach Röttgen, Beuel, Alt-Bonn-Innenstadt oder gar Meckenheim fahren, um Rezepte einlösen zu können. Nur weil in ihrem Stadtbezirk keine Apotheke Notdienst hat, wird erkrankten Bonnern oder pflegenden Angehörigen zugemutet weite Strecken zurückzulegen. Gerade mit dem ÖPNV, aber selbst bei Nutzung eines PKW, kann das mitunter Fahrzeiten von über einer Stunde in Anspruch nehmen. Ebenso wie bei der Behandlung von akuten Krankheitsbildern in den bezirklichen Notdienstpraxen sollten Patientinnen und Patienten in angemessener Zeit und Wohnortnähe dringend benötigte Hilfe durch dienstbereite Notapotheken in den vier Stadtbezirken erhalten können. Die Gewährleistung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung gehört zu den zentralen gesundheitspolitischen Anliegen. Den Apotheken obliegt dabei die flächendeckende wie bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung der Bevölkerung; und diese Pflicht ist nach Auffassung der Antragsteller auch zu Zeiten des sogenannten Notdienstes wohnortnah sicherzustellen. Seit der Verabschiedung des Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) bekommen die Apothekenbetreiber dafür einen pauschalen Zuschuss, für jeden Notdienst zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Nach Angaben von APONET aus dem Jahr 2013 sollen den 21.000 teils bundesweit tätigen Apotheken dafür jährlich ca. 120 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Pro Apotheke wären das bei durchschnittlicher Beteiligung rechnerisch rund 475 EUR im Monat. Nach Angaben des AOK Bundesverbandes dürften die gesetzlichen Kassen zu den jährlich anfallenden rund 120 Millionen Euro einen Anteil von ca. 83 % beitragen. Rund 100 Millionen Euro Kassenversicherter landen bei dem für die Verteilung der Gelder (nach Teilnahmegrad) an die Apotheken zuständigen Fonds des Deutschen Apothekerverbandes, weil für die Finanzierung des Notdienstes die Festbeträge für Medikamente entsprechend erhöht wurden. Wie das nachstehend dargestellte Rechercheergebnis zeigt, waren im Stadtbezirk Bad Godesberg am 13. März 2015 keine Arzneimittel außerhalb üblicher Öffnungszeiten zu erhalten. Das gleiche galt für den 8.Januar 2015 sowie den 10. Februar 2015. Laut dem Suchdienst von der Netzseite APONET (Internet-Domain der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) befand sich die nächste Notdiensthabende Apotheke für den südlichen Teil der Stadt Bonn am 13.März 2015 in einer Entfernung von 7,90 km in Röttgen. Ergebnis Recherche mit der PLZ 53179 auf Aponet für den 13.03.2015: Aesculap-Apotheke Kreuzherrenstr. 57, 53227 Bonn Tel.: 0228/464143 Entfernung: 7,90 km, Notdienst vom 13.03.2015 um 09:00 Uhr bis 14.03.2015 um 09:00 Uhr. Barbara-Apotheke Röttgener Str. 128, 53127 Bonn, Tel.: 0228/281882 Entfernung: 8,11 km Notdienst vom 13.03.2015 um 09:00 Uhr bis 14.03.2015 um 09:00 Uhr. Oelberg-Apotheke, An der Alten Schule 3, 53639 Königswinter, Tel.: 02244/870011 Entfernung: 8,40 km, Notdienst vom 13.03.2015 um 09:00 Uhr bis 14.03.2015 um 09:00 Uhr. Laut Suchmaschinen der Netzseiten APONET.DE und AKNR.DE (Homepage der Apothekerkammer Nordrhein) waren am 16.April 2015 auch im Stadtbezirk Beuel keine Arzneimittel außerhalb üblicher Öffnungszeiten zu erhalten waren: Link: http://www.aponet.de/service/notdienstapotheke-finden/suchergebnis/0/PLZ%2Boder%2BOrt.html Link: http://www.aknr.de/notdienst/notdienst_kalender.php?id=174#e