Apothekennotdienst in Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg

Transcription

Apothekennotdienst in Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg
TOP
Bundesstadt Bonn
hh:mm
BE
Antrag
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1511364
Externes Dokument
Antragsteller/in
BBB-Fraktion
Eingangsdatum
gez.
Marcel Schmitt
Ingmar Gahm
16.04.2015
f.d.R.
16.04.2015
Marcel Schmitt
Datum
Unterschrift
Ratsbüro
Betreff
Apothekennotdienst in Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg
* Zuständigkeiten
1 = Beschluss
5 = Anreg. an Rat
2 = Empf. An Rat
6 = Anreg. an HA
3 = Empf. an HA
7 = Anreg. an FachA
4 = Empf. an BV
8 = Anreg. an OB
Gremium
Sitzung
Ergebnis
Z. *
Rat
07.05.2015
1
Rat
18.06.2015
bei Anerkennung der TO
von der TO abgesetzt und
vertagt
mit Mehrheit gegen BBB
und Piraten bei Enth. Stv.
Schmidt -Linke- erledigt
durch Stellungnahme der
Verwaltung (= ST2)
1
Antrag
1. Der Rat der Stadt Bonn fordert die Apothekerkammer Nordrhein auf, künftig sicherzustellen,
dass in allen vier Stadtbezirken der Stadt Bonn Apotheken auch außerhalb der normalen
Geschäftszeiten im Rahmen eines Notdienstes geöffnet sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Sinne Gespräche mit der Apothekerkammer
Nordrhein zur Zukunft des apothekerlichen Bereitschaftsdiensts zu führen.
Begründung
Der Apothekennotdienst in Nordrhein-Westfalen wurde mit Beginn des Jahres 2014 umgestellt
und wird nunmehr flächendeckend über das gesamte Kammergebiet geregelt. Bis zu diesem
Zeitpunkt waren die Apotheken in NRW nach Städten und Kreisen insgesamt 69
Notdienstbezirken zugeordnet. Die mit der Neuorganisation verfolgten Ziele und neu
geschaffenen Strukturen scheinen für Teile der Bonner Bürgerschaft kaum zu Verbesserungen wenn nicht gar zu Nachteilen - geführt zu haben. Für Bonner Bürger ist es teilweise mit
unzumutbar weiten Wegen verbunden, dringend benötigte Medikamente außerhalb der
normalen Öffnungszeiten der Apotheken zu beschaffen. Aus einer Notsituation - Krankheiten
halten sich eben nicht an Abend und Nachtzeiten oder ans Wochenende - auf eine Apotheke in
Bereitschaft angewiesen, sollen beispielsweise Erkrankte oder deren Angehörige aus dem
„Gesundheitsstandort Bad Godesberg“ nach Röttgen, Beuel, Alt-Bonn-Innenstadt oder gar
Meckenheim fahren, um Rezepte einlösen zu können. Nur weil in ihrem Stadtbezirk keine
Apotheke Notdienst hat, wird erkrankten Bonnern oder pflegenden Angehörigen zugemutet
weite Strecken zurückzulegen. Gerade mit dem ÖPNV, aber selbst bei Nutzung eines PKW,
kann das mitunter Fahrzeiten von über einer Stunde in Anspruch nehmen.
Ebenso wie bei der Behandlung von akuten Krankheitsbildern in den bezirklichen
Notdienstpraxen sollten Patientinnen und Patienten in angemessener Zeit und Wohnortnähe
dringend benötigte Hilfe durch dienstbereite Notapotheken in den vier Stadtbezirken erhalten
können.
Die Gewährleistung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung gehört zu den zentralen
gesundheitspolitischen Anliegen. Den Apotheken obliegt dabei die flächendeckende wie
bedarfsgerechte Arzneimittelversorgung der Bevölkerung; und diese Pflicht ist nach Auffassung
der Antragsteller auch zu Zeiten des sogenannten Notdienstes wohnortnah sicherzustellen. Seit
der Verabschiedung des Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) bekommen die
Apothekenbetreiber dafür einen pauschalen Zuschuss, für jeden Notdienst zwischen 20 Uhr
abends und 6 Uhr morgens. Nach Angaben von APONET aus dem Jahr 2013 sollen den
21.000 teils bundesweit tätigen Apotheken dafür jährlich ca. 120 Millionen Euro zur Verfügung
stehen. Pro Apotheke wären das bei durchschnittlicher Beteiligung rechnerisch rund 475 EUR
im Monat. Nach Angaben des AOK Bundesverbandes dürften die gesetzlichen Kassen zu den
jährlich anfallenden rund 120 Millionen Euro einen Anteil von ca. 83 % beitragen. Rund 100
Millionen Euro Kassenversicherter landen bei dem für die Verteilung der Gelder (nach
Teilnahmegrad) an die Apotheken zuständigen Fonds des Deutschen Apothekerverbandes,
weil für die Finanzierung des Notdienstes die Festbeträge für Medikamente entsprechend
erhöht wurden.
Wie das nachstehend dargestellte Rechercheergebnis zeigt, waren im Stadtbezirk Bad
Godesberg am 13. März 2015 keine Arzneimittel außerhalb üblicher Öffnungszeiten zu erhalten.
Das gleiche galt für den 8.Januar 2015 sowie den 10. Februar 2015. Laut dem Suchdienst von
der
Netzseite
APONET
(Internet-Domain
der
Bundesvereinigung
Deutscher
Apothekerverbände) befand sich die nächste Notdiensthabende Apotheke für den südlichen
Teil der Stadt Bonn am 13.März 2015 in einer Entfernung von 7,90 km in Röttgen.
Ergebnis Recherche mit der PLZ 53179 auf Aponet für den 13.03.2015:
Aesculap-Apotheke Kreuzherrenstr. 57, 53227 Bonn Tel.: 0228/464143
Entfernung: 7,90 km,
Notdienst vom 13.03.2015 um 09:00 Uhr bis 14.03.2015 um 09:00 Uhr.
Barbara-Apotheke Röttgener Str. 128, 53127 Bonn, Tel.: 0228/281882
Entfernung: 8,11 km
Notdienst vom 13.03.2015 um 09:00 Uhr bis 14.03.2015 um 09:00 Uhr.
Oelberg-Apotheke, An der Alten Schule 3, 53639 Königswinter, Tel.: 02244/870011
Entfernung: 8,40 km,
Notdienst vom 13.03.2015 um 09:00 Uhr bis 14.03.2015 um 09:00 Uhr.
Laut Suchmaschinen der Netzseiten APONET.DE und AKNR.DE (Homepage der
Apothekerkammer Nordrhein) waren am 16.April 2015 auch im Stadtbezirk Beuel keine
Arzneimittel außerhalb üblicher Öffnungszeiten zu erhalten waren:
Link: http://www.aponet.de/service/notdienstapotheke-finden/suchergebnis/0/PLZ%2Boder%2BOrt.html
Link: http://www.aknr.de/notdienst/notdienst_kalender.php?id=174#e

Documents pareils