Fragen und Antworten zur Dividende

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Fragen und Antworten zur Dividende
Fragen und Antworten zur Dividende
1) Zahlt Lufthansa für 2007 eine Dividende und wie hoch ist sie?
Antwort:
Das operative Geschäft des Konzerns verlief 2007 äußerst positiv. Dennoch musste die Lufthansa Aktie das
turbulente Börsenjahr nach einem Hoch von 22,72 EUR mit Abschlägen beenden. An dem Rekordergebnis
von knapp 1,4 Mrd. EUR sollen unsere Aktionäre auch im Jahr 2007 durch eine entsprechende Quote
partizipieren. Die Hauptversammlung hat am 29. April 2008 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zugestimmt, eine Dividende von 1,25 EUR - 78,6 Prozent mehr als im Vorjahr - auszuzahlen. Sie ist Zeichen
einer langfristigen und auf Kontinuität ausgerichteten Dividendenpolitik. Ausschüttungen orientieren sich in
erster Linie an der operativen Leistung des Konzerns, gemessen am operativen Ergebnis.
2) Für welche Aktien werden Dividende gezahlt?
Antwort:
Sie erhalten Dividende für alle Aktien, die am Tag der Hauptversammlung - also am 29. April - in Ihrem
Depot liegen.
3) Wie und wann wird die Dividende ausgezahlt?
Antwort:
Lufthansa überweist die Dividende am 30. April über die Clearstream Banking AG, Frankfurt, auf die bei den
Depotbanken geführten Konten der Aktionäre. Dieses Verfahren gilt für Aktien, die sich in
Girosammelverwahrung befinden. Die Auszahlung für die noch in Urkunden verbrieften Aktien erfolgt gegen
Vorlage des Gewinnanteilscheins Nr. 10 bei der Gesellschaftskasse sowie bei der Dresdner Bank AG mit
ihren sämtlichen Niederlassungen. Die offizielle Dividendenbekanntmachung wurde am 30. April im
Bundesanzeiger und in der FAZ sowie hier im Internet veröffentlicht.
4) Muss ich für die Dividende Steuern zahlen?
Antwort:
Die Dividenden sind bei jedem Aktionär nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen steuerpflichtig.
In Deutschland unterliegt der Aktionär, der die Aktien im Privatvermögen hält, dem sogenannten
"Halbeinkünfteverfahren". Danach sind die Bruttodividenden in Höhe von 50 % steuerpflichtig mit dem
individuellen Steuersatz des Aktionärs. Die bei der Dividendenzahlung einbehaltene Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 21.1 % (sie setzten sich zusammen aus 20 % Kapitalertragsteuer
plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer) sind gegen die individuellen Steuerzahlungen
anrechenbar.
5) Ich bin Lufthansa Aktionär und selbst in Deutschland körperschaftsteuerpflichtig. Enthält die
Dividende ein Körperschaftsteuerguthaben und wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort:
Für Aktionäre, die in Deutschland körperschaftsteuerpflichtig sind, gilt folgendes:
Die Dividendenzahlung in 2008 enthält aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das SEStEG (Gesetz
über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer
steuerrechtlicher Vorschriften) welches am 13.12.2006 in Kraft trat, kein Körperschaftsteuerguthaben mehr.
Ein Ausweis in der Steuerbescheinigung entfällt deshalb.
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6) An wen wende ich mich bei Fragen zur Dividendenzahlung?
Antwort:
Bei Girosammelverwahrung Ihrer Aktien sollten Sie sich mit Ihrer depotführenden Bank in
Verbindung setzen.
Lufthansa Investor Relations, 30. April 2008
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