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Versicherungsschutz Uwe Peetz, Geschäftsführer Stand 12.06.2012 Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern | A. Weinzierl & U. Peetz 1 Versicherungsschutz Feuerwehr Feuerwehrverein Eigener Sachschaden Eigener Sachschaden Eigener Körperschaden Eigener Körperschaden Fremd-(Dritt-) Schäden Fremd-(Dritt-) Schäden Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 2 1 Versicherungsschutz Feuerwehr - Ersatz von eigenen Sachschäden Für die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr ergibt sich der Anspruch auf Schadenersatz unmittelbar aus Artikel 9 BayFwG. Zu den Sachschäden gehören alle Schäden am Eigentum des Dienstleistenden, also z.B. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 3 Versicherungsschutz Schäden am eigene Kraftfahrzeug Fahrradschäden Schäden an der Kleidung Schäden an üblicherweise mitgeführten Sachen (z.B. Uhr, Brille, Handy) Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 4 2 Versicherungsschutz Ausgeschlossen ist der Ersatz von Bargeld und sonstigen wertvollen Gegenständen. Der Ersatzanspruch nach Art. 9 BayFwG ist nachrangig gegenüber Unterstützungsleistungen aus öffentlichen Mitteln! Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 5 Versicherungsschutz Feuerwehrunterstützungskasse Sie ist keine Versicherung ! Es handelt sich hier um öffentliche Gelder, die vom StMI der Versicherungskammer zur Verwaltung zur Verfügung gestellt werden Diese Unterstützungsleistungen erfolgen freiwillig und ohne Rechtsanspruch Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 6 3 Versicherungsschutz 2014 wurden von der Feuerwehrunterstützungskasse 505 Schäden mit einem Gesamtvolumen von 327.202,05 € reguliert. Kfz Schäden 328 284.454 € Motorrad 13 12.591 € Handyschäden 76 10.025 € Brillenschäden 35 8.906 € Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 7 Versicherungsschutz Feuerwehr - Ersatz von fremden Schäden = Drittschäden Erleiden Dritte im Rahmen von Feuerwehrdienst einen Körperschaden, Sachschaden oder einen Vermögensschaden, greift die Kommunale Haftpflichtversicherung. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 8 4 Versicherungsschutz Versicherungsumfang: - Einsatz und Übungsbetrieb der FFW - Schaden Dritter während eines Einsatzes - Persönliche Haftung des Aktiven für dieTätigkeit bei Pflichtaufgaben - Schadenersatzanspruch von Besuchern (z.B. Tag der offenen Tür) - Schadenersatzanspruch Dritter aus freiwilliger Tätigkeit, wenn von der Gemeinde angeordnet (z.B. Maibaum aufstellen) Deckungssummen: unbegrenzte Deckung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 9 Versicherungsschutz Dies gilt aber nur bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben! Für die freiwilligen Aufgaben haben die Kommunen sogenannte Zusatz-Haftpflichtversicherungen abgeschlossen. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 10 5 Versicherungsschutz Feuerwehr - Versicherung für eigene Körperschäden = gesetzliche Unfallversicherung Alle Feuerwehrangehörigen sind bei Dienstunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Träger ist die KUVB Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 11 Versicherungsschutz Zu den Dienstunfällen zählen: •Unfälle bei Erfüllung der Pflichtaufgaben •Unfälle bei Erfüllung freiwilliger Aufgaben •Unfälle beim Dienstsport ohne Wettbewerbscharakter •Unfälle bei Veranstaltungen oder Tätigkeiten, die vom Kommandanten oder einem vorgesetzten Dienstgrad angeordnet wurden Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 12 6 Versicherungsschutz Ausschluß von Schmerzensgeldansprüchen: § 104 SGB VII Unternehmer sind den VersichertenCzum Ersatz des PersonenschadensCnur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 13 Versicherungsschutz § 105 SGB VII Personen, die durch einen betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Personen desselben Betriebs verursachen, sind diesenCzum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 14 7 Versicherungsschutz In der Praxis bedeuten dies, dass Dienstleistende untereinander und gegenüber der Gemeinde bei einem Unfall mit Personenschaden grundsätzlich kein Schmerzensgeld geltend machen können. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 15 Versicherungsschutz Diese Regelung ist vom Gesetzgeber gewollt; auch das BVerfG hat die Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Grundgesetz bestätigt. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 16 8 Versicherungsschutz Wahrung des „Betriebsfriedens“ Dienstleistende sollen nicht wegen Betriebsunfällen Rechtsstreite untereinander oder mit der Kommune austragen Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 17 Versicherungsschutz Gefahrengemeinschaft Jeder Dienstleistende kann durch leichte Unachtsamkeit einen Schaden zufügen und wäre damit dem Risiko hoher Ersatzforderungen ausgesetzt Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 18 9 Versicherungsschutz Eben weil eine Gefahrengemeinschaft besteht, ist es konsequent, dass derjenige, der als Schädiger von der Haftungsfreistellung profitiert, als Geschädigter mögliche Nachteile in Kauf nehmen muss. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 19 Versicherungsschutz Um mögliche Nachteile aufzufangen, hat die KUVB in seiner Satzung bestimmte finanzielle Mehrleistungen vorgesehen, die nur Feuerwehrdienstleistenden, sowohl beim Verletztengeld, wie auch bei der Verletztenrente gewährt werden. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 20 10 Versicherungsschutz Versicherungsschutz bei Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr. Hintergrund: Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 21 Versicherungsschutz Stellungnahme der KUVB: Das Urteil des LSG hat keinen Einfluß auf die bisherige Beurteilung des Versicherungsschutzes der bayerischen Jugendfeuerwehren. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 22 11 Versicherungsschutz Versicherungsschutz ist auch bei Veranstaltungen gegeben, bei denen auch reine Freizeitaktivitäten neben dem eigentlichen Dienst durchgeführt werden. Diese Freizeitaktivitäten dürfen nicht allein im Vordergrund stehen, sondern müssen immer einen Ausbildungsanteil aufweisen! Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 23 Versicherungsschutz Geplante Änderung im SGB VII Versichert sind künftig auch alle satzungsmäßigen Veranstaltungen, die der Nachwuchsförderung dienen. Ausbildungsanteile werden nicht mehr vorausgesetzt! Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 24 12 Versicherungsschutz Dienst-Unfallversicherung für Feuerwehren, ist eine private zusätzliche Unfallversicherung, die von der einzelnen Kommune für die aktiven Feuerwehrfrauen/-Männer abgeschlossen und auch bezahlt wird Ergänzung zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (KUVB) Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 25 Versicherungsschutz Hier bestehen überwiegend Rahmenverträge mit den Landkreisen. Alle Aktiven der Kommunen im Landkreis sind versichert Jungfeuerwehrfrauen/-Männer bis zum 18. Lebensjahr sind beitragsfrei mitversichert Personen, die anlässlich eines Brandes Hilfe leisten sind beitragsfrei mitversichert Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 26 13 Versicherungsschutz Achtung: Feuerwehr- Führungskräfte sind beitragsfrei mitversichert, aber nur nach der niedrigsten Versicherungssumme der angeschlossenen Gemeinden. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 27 Versicherungsschutz Versicherungsumfang Rettungsklausel Rauch-/Gasklausel Infektionsklausel Erhöhte Kraftanstrengung Strahlenklausel Tauchklausel Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 28 14 Versicherungsschutz Mitversicherbar sind seit kurzem auch: der Herztod bzw. die Invalidität infolge eines Herzanfalles (eine Anrechnung von unbekannten Vorerkrankungen findet nicht statt) Tod durch Geistes- oder Bewusstseinstörung, epileptische oder sonstige Krampfanfälle (nicht durch Trunkenheit und Rauschmittel) Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 29 Versicherungsschutz Versicherungsschutz im Feuerwehrverein Für eigene Körperschäden der Vereinsmitglieder (z.B. durch Unfälle) besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der KUVB! Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 30 15 Versicherungsschutz Hier ist der Abschluß einer Unfall- Zusatzversicherung zu empfehlen, die allerdings nur die Vereinsmitglieder umfasst. Dient die Veranstaltung im wesentlichen den Zwecken der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr besteht jedoch Versicherungsschutz über die KUVB. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 31 Versicherungsschutz Feuerwehrverein - Haftung für Drittschäden Kommunen, die eine Zusatz-Haftpflichtversicherung für die Erfüllung freiwilliger Aufgaben bei der Versicherungskammer Bayern abgeschlossen haben, haben gleichzeitig auch eine Haftpflichtversicherung für den Feuerwehrverein!!! Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 32 16 Versicherungsschutz Beispiele für versicherte Tätigkeiten: Vermieter, Eigentümer, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Einrichtungen für satzungsgemäße Zwecke Gesellschaftliche Veranstaltungen und deren Vorbereitung Organisation und Vorbereitung von Festumzügen Teilnahme an Festumzügen, FFW-Festen Wohltätigkeits- und Sportveranstaltungen Spendensammlungen, Werbemaßnahmen (z.B. Plakate anbringen) Infobesuche bei anderen Feuerwehren Eigenbewirtschaftung von Zelten und sonstigen Veranstaltungen Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 33 Versicherungsschutz Unterstützungsleistungen bei Vorschäden Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 34 17 Versicherungsschutz Dienstunfälle sind Arbeitsunfälle! Es gelten damit die gleichen Kausalitätsanforderungen wie bei allen Versicherten. Eine Besonderheit gilt nur insoweit, als die Satzung der KUVB Mehrleistungen vorsieht, die dem freiwillig übernommenen Risiko der Feuerwehrdienstleistenden Rechnung trägt. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 35 Versicherungsschutz Ziel der gUV ist es, die Haftung des Unternehmers für Schäden, die durch Betriebsunfälle verursacht wurden, zu begrenzen. Damit ist es konsequent, dass ein Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn hierfür der Unternehmer nach allgemeinen Grundsätzen hätte haften müssen (Kausalität!) Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 36 18 Versicherungsschutz Um dem Aspekt der Freiwilligkeit aber auch hier so weit als Möglich Rechnung zu tragen, wurde 2012 eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der KUVB, der VKB, des StMI und des Landesfeuerwehrverbands eingesetzt. Ziel war es, eine Entschädigungslösung zu finden! Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 37 Versicherungsschutz Härtefallregelung Als besonderer Härtefall im Sinne von Satz 1 Nr. 3 gilt auch die Nichtanerkennung von Leistungsansprüchen nach dem SGB VII bei anlässlich eines Feuerwehreinsatzes, einer Feuerwehrübung oder einer Ausbildungsveranstaltung aufgetretenen Gesundheits- oder Körperschadens, sofern die Ablehnungsentscheidung der KUVB allein auf fehlenden medizinischen Ursachenzusammenhang beruht. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 38 19 Versicherungsschutz Härtefallregelung Die Regelung erfasst alles Dienstunfälle, also Einsatz, Übung, Ausbildungsveranstaltung. Unterstützungleistungen werden über die VKB gewährt. Der Dienstleistende wird hierüber durch die KUVB informiert und bekommt ein Antragsformular übersandt Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 39 Versicherungsschutz Pauschale Entschädigung nach Fallgruppen über die Unterstützungsleistungen Erweiterung der Richtlinien für Unterstützungsleistungen Staat stellt jährlich 150.000 € zusätzliche Mittel bereit! Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 40 20 Versicherungsschutz 2014 wurden der KUVB rund 2.200 Unfälle gemeldet. Bei 36 Fällen erfolgte eine Ablehnung (1,6%). Überwiegend waren hier Verletzungen an Knie und Achillessehne betroffen (19 Fälle). Diese 36 Fälle wurden mit insgesamt 69.000 € pauschal entschädigt. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 41 Versicherungsschutz Wichtig: der Rechtsweg steht weiterhin offen! Der Antrag auf Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich an keine Fristen gebunden. Eine Auszahlung erfolgt, wenn der ablehnende Bescheid Der KUVB bestandskräftig geworden ist. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 42 21 Versicherungsschutz Sonstiges: Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 43 Versicherungsschutz Neue DGUV Vorschrift UVV Feuerwehr Inkrafttreten voraussichtlich 2016 LFV Bayern lehnt Eingangsuntersuchung und regelmäßig wiederkehrende Folgeuntersuchungen kategorisch ab! Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 44 22 Versicherungsschutz Versicherungsschutz für Feuerwehrfahrzeuge: Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung mit echter unbegrenzter Deckung (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) Vollkaskoversicherung Teilkaskoversicherung Die Sonderausstattung der FFW-Fahrzeuge ist ohne Mehrbeitrag mitversichert. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 45 Versicherungsschutz Versichert ist der grundsätzliche bestimmungsgemäße Gebrauch als Feuerwehrfahrzeug, also z.B. bei Fahrten zur Erfüllung von reinen Feuerwehraufgaben Übungs- bzw. Bewegungsfahrten Rundfahrten beim „Tag der offenen Tür“ Fahrsicherheitstraining Eine Zusatzversicherung ist erforderlich, wenn das Fahrzeug im wirtschaftlichen Interesse Dritter, auch der Kommune, eingesetzt wird, z.B. Betreuung von Straßenbeleuchtungsanlagen Baumpflege und –schnitt Gebäudeunterhalt Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 46 23 Versicherungsschutz Drehleitern und Fahrzeuge mit Wechselaufbauten: Grundsätzlich sind nur die Fahrzeuge, nicht aber die Aufbauten versichert. Seitens der VKB wird jedoch auch hierfür Versicherungsschutz gewährt, solange sie mit dem Fahrzeugen verbunden sind bzw. solange das Fahrzeug in Betrieb ist (= fährt!) Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 47 Versicherungsschutz Wird eine Drehleiter oder ein Gelenkmast abgestützt oder wird ein Abrollbehälter abgesetzt, befindet sich das Feuerwehrfahrzeug nicht mehr im Betrieb! Hier ist eine separate Maschinen- bzw. Transportversicherung erforderlich. Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 48 24 Versicherungsschutz Versicherungsschutz beim sog. „Feuerwehrführerschein“ für den Fahrer und den Ausbilder während der Ausbildung für den Fahrer und den Prüfer während einer Prüfung für den Fahrer nach erfolgreich abgelegter Prüfung und für das zur Erlangung der Fahrberechtigung eingesetzte Feuerwehrfahrzeug Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 49 Versicherungsschutz Fragen ? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Versicherungsschutz für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns 50 25