Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und

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Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und
Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Lübeck, 07.02.2012
NI ED E R SC HR IF T
ö f f en t li ch e r T e il
über die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung
am Montag, 06.02.2012 um 16:00 Uhr
Nr. 25 (Wahlperiode 2008/2013)
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
16:09 Uhr
20:51 Uhr
Tagungsort:
Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6,
Haus Trave, 7.OG, Großer Sitzungssaal, 23560 Lübeck
Anwesende
Ausschussmitglieder:
Abwesende
Ausschussmitglieder:
Senator:
Vertreterinnen und
Vertreter der Bereiche:
Herr Stier, FDP (Vorsitzender)
Herr Hinrichs, CDU
Frau Stockfisch, CDU
Herr Gutjahr, CDU (vertritt Frau Schneider)
Herr Zahn, SPD
Herr Friedrichsen, SPD
Herr Hoffmann, SPD
Herr Ollrogge, SPD
Herr Welsch, SPD
Herr Martens, Die Linke (bis 20:15 Uhr)
Herr Dedow, BfL (bis 20:10 Uhr)
Herr Klinkel, Bündnis 90/ Grüne (bis 20:19 Uhr)
Frau Lenz, Bündnis 90/ Grüne (bis 20:15 Uhr)
Herr Rathcke, FDP (vertritt Frau Lange) (bis 19:25 Uhr)
Frau Schneider, CDU
Herr Mauritz, CDU
Frau Lange, FDP
Herr Möller
Frau Neitzke
Herr Hopp
Herr Rocksien
Herr Dr. Müller-Buder
Herr Ohlow
Herr Bäth
Herr Radtke
Herr Vogt
Herr Dr. Hamschmidt
Frau Schmittner
Herr Lukas
Herr Wohlsen
Frau Seeberger
Fachbereichscontrolling
Fachbereichsdienste FB 3
Melde- und Gewerbeangelegenheiten
Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Verkehrsangelegenheiten
Feuerwehr
Stadtfeuerwehrverband
Standesamt
Gesundheitsamt
Frauenbüro
Lübeck und Travemünde Marketing GmbH
Feuerwehr
Stabstelle Integration
Seniorenbeirat:
Herr Oldenburg (bis 17:15 Uhr)
Polizei:
Herr Hüttmann
Herr Pabst
Herr Wolff
Als Protokollführerin:
Frau Paetzold
Fachbereichsdienste FB 3
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Öffentlichkeit:
Herr Wolfgang Piest (Präsident des VfB Lübecks)
Mehrere Personen der Öffentlichkeit
Pressevertreter
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Beratungsergebnis
Kenntnis
1.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Feststellung der Tagesordnung
3.
Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung
des Ausschusses vom 07.11.2011
4.
Mitteilungen
4.1
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
4.1.1 Rücktritt von Herrn Zafferi (Die Linke)
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
Mitteilungen der Fachbereichsleitung
Aktueller Sachstand Feuerwehrbeschaffungskartell
Glücksspielstaatsvertrag
Zweites Notarzteinsatzfahrzeug für die Hansestadt Lübeck
Großveranstaltungen
Kündigung der Kooperationsvereinbarung zur Geschwindigkeitsüberwachung in der Hansestadt Lübeck/ ortsfeste Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen der Hansestadt Lübeck
4.2.6 Tierpark Lübeck
4.2.7 Qualitätskonzept – Erfahrungsbericht 2011
4.2.8 Leitstellenkooperation der Feuerwehr Lübeck
4.3
Beantwortung von Anfragen
4.3.1 Tätigkeitsbericht Ordnungsbereich
4.3.2 Jugendverkehrsschule
4.4
Polizeibeirat
4.4.1 Neonazidemonstration 2012 inkl. Anfrage von Frau Lenz (Bündnis 90/
Die Grünen)
4.4.2 Rockerbanden
4.4.3 Steinwurf auf die Lübecker Synagoge
5.
Aktuelles aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
6.
6.1
Überweisungen aus der Bürgerschaft
Durchgangsverkehr in Tempo-30-Zonen
7.
7.1
Anträge
Gebührenbefreiung für Lübeck-Pass-InhaberInnen bei Ausstellung von
Personalausweisen
8.
8.1
8.2
8.3
Vorlagen
Kommunales Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck
Finanzplan/ Investitionstätigkeiten 2012-2015
Produkthaushaltsplan mit Stellenplanänderungen 2012
9.
9.1
Berichte
Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt
Lübeck 2012
10.
Neue Anfragen und Verschiedenes
Empfehlung
vertagt
3
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
11.
Feststellung der Niederschrift (Nichtöffentlicher Teil) über die
Sitzung des Ausschusses vom 07.11.2011
12.
12.1
12.2
Mitteilungen
Fußballgewalt Lübeck
Schusswaffengebrauch am 25.09.2011 und Gefährdung von zwei
Polizeibeamten im Dienst
13.
Beantwortung von Anfragen
Es liegt nichts vor.
14.
Anträge
Es liegt nichts vor.
15.
Vorlagen
Es liegt nichts vor.
16.
Berichte
Es liegt nichts vor.
17.
Neue Anfragen und Verschiedenes
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
18.
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten
Beschlüsse
I. Öffentlicher Teil der Sitzung
Herr Stier begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder und die eingeladenen Gäste
sowie die Öffentlichkeit und die Pressevertreter.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Stier stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung
Herr Stier erklärt, dass es keine schriftlichen Einwände gegen Tagesordnung gegeben
habe und schlägt folgende Änderungen vor:
•
•
•
•
TOP 12.2 „Schusswaffengebrauch am 25.09.2011 und Gefährdung von zwei
Polizeibeamten im Dienst“ im öffentlichen Teil unter TOP 4.4.4 behandeln
TOP 12.1 „Fußballgewalt Lübeck“ im öffentlichen Teil unter TOP 10.1 nach
TOP 4.1.1 behandeln
Die TOP 4.4.1 bis 4.4.4 und TOP 10.1 nach TOP 10.1 behandeln
Erweiterung der Tagesordnung um TOP 13.1 „Drogendelikte bei der Feuerwehr
Lübeck“ und TOP 13.2 „Strukturoptimierungsprogramm der Freiwilligen Feuerwehren“
Herr Möller schlägt folgende Änderung vor:
•
Zusammenbehandlung von TOP 4.2.4 und 4.2.7
Herr Stier möchte wissen, ob es weitere Änderungswünsche gebe.
4
Der Ausschuss verneint dies.
Herr Stier lässt über die geänderte und erweiterte Tagesordnung abstimmen.
Der Ausschuss stellt die geänderte und erweiterte Tagesordnung einstimmig fest.
TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Sicherheit und Ordnung vom 06.02.2012
Herr Stier erklärt, dass es keine schriftlichen Einwände gegen die Niederschrift gegeben
habe, der Bereich Recht allerdings aus Krankheitsgründen erst nach der Frist angemerkt habe, dass der Ausschuss bei TOP 4.2.3 „Zweites Notarzteinsatzfahrzeug für die
Hansestadt Lübeck“ versäumt habe, Herrn Dr. Lewejohann als sachkundiger Person
das Rederecht offiziell zu erteilen, indem darüber abgestimmt wurde. Weiter möchte
Herr Stier wissen, ob es Änderungswünsche gebe.
Der Ausschuss verneint.
Der Ausschuss stellt die Niederschrift einstimmig fest.
TOP 4 – Mitteilungen
TOP 4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
Herr Stier berichtet, dass der Seniorenbeirat zusammen mit dem Bereich Recht vereinbart habe, dass ab sofort zwei gleichberechtigte Sitzungsteilnehmer in Ausschüssen
teilnehmen dürften.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.1.1 – Rücktritt von Herrn Zafferi (Die Linke)
Herr Stier teilt mit, dass Herr Zafferi (Die Linke) als stellvertretendes bürgerliches Mitglied des Ausschusses zurückgetreten und Herr Sascha Lütkens gewählt worden sei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 10.1 – Fußballgewalt Lübeck (zuvor TOP 12.1)
Herr Stier erklärt, dass der Fanblock im Stadion Lohmühle nun neu platziert worden
sei. Man wolle in der heutigen Sitzung die Auseinandersetzungen beim Hamburger
Schweinske-Cup, welcher am 06.01.2012 stattgefunden habe, thematisieren. Insgesamt seien 314 Polizisten im Einsatz gewesen, es habe 90 verletzte Personen, 74
Gewahrsamnahmen von Randalierern, 2 Festnahmen und 23 Strafanzeigen gegeben.
Herr Pabst führt aus, dass der Schweinske-Cup seit etlichen Jahren stattfinde, der VfB Lübeck jedoch zum ersten Mal eingeladen worden sei. Auch Holstein Kiel und der HSV seien
eingeladen worden. Holstein Kiel habe von sich aus abgesagt, der HSV sei von der Polizei
um sein Fernbleiben gebeten worden und sei dieser Bitte nachgekommen. Der VfB Lübeck
habe insgesamt 110 Karten zur Verfügung gestellt bekommen, diese seien durch einen bereits auffälligen Problemfan überwiegend an Ultras verkauft worden. Man sei verwundert
gewesen, dass alle Karten verkauft worden seien, da normalerweise kein großes Interesse
daran bestünde. Die Hamburger Polizei sei im Vorwege darüber informiert worden, dass
überwiegend Ultras zu dem Cup erscheinen würden. So seien zwei Shuttlebusse bereit gestellt worden. Die Lübecker Fanszene, hauptsächlich Ultras und Fans der Kategorie C, habe
sich am ZOB getroffen, um von dort aus geschlossen nach Hamburg zu fahren. Es seien TShirts mit der Aufschrift „Fußballbande 1919“ getragen worden. Am Hamburger Hauptbahnhof seien noch circa 40 HSV-Fans zu der Gruppe dazugestoßen. Die Gruppe sei durch einen
Nebeneingang in die Veranstaltungshalle geleitet worden, schon hierbei habe es Auseinan-
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dersetzungen mit Pfeffersprayeinsatz seitens der Polizei gegeben. Die Halle sei nicht für
eine Fantrennung geeignet. Durch die Toilettenräume, welche von beiden Seiten begehbar
seien, könne man schnell auf die gegenüberliegende Seite gelangen. Das erste Spiel sei
ohne Probleme verlaufen, danach habe es auf der Toilette Auseinandersetzungen gegeben.
Die VfB Lübeck-Fans seien auf die Seite des FC St. Pauli gelangt und hätten deren Fahnen
abgerissen. Daraufhin hätten die FC St. Pauli- Fans die Tribüne erklettert. Die Polizei forderte die Ultras des VfB Lübeck auf, die Halle zu verlassen, dies sei befolgt worden. In der Halle
habe es weitere Angriffe des FC St. Pauli auf die Polizei und Einrichtungsgegenstände der
Halle gegeben. Alle 74 Festnahmen seien FC St. Pauli-Fans gewesen. Gegen zwei VfB Lübeck – Fans würden Ermittlungsverfahren laufen, eins aufgrund Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, das andere aufgrund von Landfriedensbruch. Der
Cup sei nicht vom DFB veranstaltet worden. Der szenekundige Beamte aus Lübeck habe der
Hamburger Polizei im Vorfeld des Spiels Informationen angeboten, diese habe aber auf eine
Zusammenarbeit verzichtet.
Herr Stier bittet darum, dass Herr Pabst noch einmal erklärt, in welchem Verhältnis die verschiedenen Vereine zueinander stünden.
Herr Pabst antwortet, dass der HSV und der FC St. Pauli verfeindet seien, ebenso der VfB
Lübeck und der FC St. Pauli. Der HSV und der VfB Lübeck seien befreundet.
Herr Stier stellt den Antrag, den Präsidenten des VfB Lübeck Herrn Piest als sachkundige
Person im Ausschuss anzuhören und ihm das Rederecht zu erteilen.
Der Ausschuss stimmt dem Antrag mit 14 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig zu.
Herr Zahn erklärt, dass der Fanbeauftragte des VfB Lübeck gewusst habe, dass es zu
Auseinandersetzungen kommen werde und möchte wissen, wie die Hamburger Polizei
Erkenntnis über das Gewaltpotenzial erlangt habe.
Herr Pabst antwortet, dass er als szenekundiger Beamter die Zahlen direkt an die
Hamburger Polizei weitergegeben habe.
Herr Piest fügt hinzu, dass die Sicherheit durch die Polizei gewährleistet worden sei,
soweit es dieser möglich gewesen sei. Der Informationsfluss sei wie gewohnt gelaufen. Er wisse nicht, in wie weit der Veranstalter mit der Polizei kooperiert habe. Der
DFB bedaure die Vorfälle. Herr Kißlinger vom DFB werde in naher Zukunft nach Lübeck kommen, um sich die Sicherheitsveränderungen anzuschauen. Das Image des
VfB Lübeck sei durch den Vorfall geschädigt worden, dies sei bedauerlich, acht Personen würden Stadionverbote erhalten. Einer der Althooligans sei ebenfalls beim
Schweinske-Cup dabei gewesen, dieser habe bereits einige Stadionverbote und sei
der rechten Szene zuzuordnen.
Herr Stier fragt nach, ob auch bei den acht Personen, die Stadionverbote erhalten
würden, ein verstärktes Aufkommen von rechter Gesinnung zu beobachten sei.
Herr Hüttmann erklärt, dass dies bei dem Fan der Fall sei, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
geführt werde. Ansonsten seien keine festen Strukturen erkennbar, es handele sich
um einzelne Mitläufer.
Herr Martens sagt, dass er es für grob fahrlässig halte, dass ein bekannter Problemfan
die Karten für das Spiel erhalten habe, um diese zu verkaufen.
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Herr Piest antwortet, dass er diese Mitteilung nicht teile. Selbst wenn die Karten nicht
verkauft worden wären, wäre es nach seiner Auffassung zu Auseinandersetzungen vor
der Halle gekommen.
Herr Stier entgegnet, dass niemand die Schuld auf sich nehmen wolle und fragt nach,
ob Stadionverbote keine Auswirkungen auf private Veranstaltungen hätten.
Herr Piest berichtet, dass ein Stadionverbot nur bei Spielen des DFB gelte, nicht aber
bei Privatspielen. Er wisse nicht, was man gegen die Weitergabe der Karten hätte tun
können, personenbezogene Karten seien nicht umsetzbar.
Herr Hüttmann führt aus, dass es seit den Umbaumaßnahmen an der Lohmühle keine
Ausschreitungen mehr gegeben habe. Die Halle in Hamburg sei schlichtweg ungeeignet gewesen.
Frau Lenz fragt nach, warum die Fans des VfB Lübeck in die Halle gelassen worden
seien, obwohl es schon am Eingang Rangeleien mit Pfeffersprayeinsatz gegeben habe.
Herr Stier erklärt, dass dies nur die Hamburger Polizei beantworten könne, diese habe
die Zusammenarbeit mit der Lübecker Polizei abgelehnt.
Herr Rathcke informiert sich, was für Maßnahmen nun getroffen würden.
Herr Piest antwortet, dass man sich in Zukunft überlegen werde, auf welche Spiele
man gehe. Die Stadionverbote hätten bei der privaten Veranstaltung nicht gegolten.
Herr Hüttmann entgegnet, dass der Veranstalter diese aber hätte übernehmen können.
Herr Dedow sagt, dass dies einem Überwachungsstaat gleich komme. Man könne
Krawall nicht ganz verhindern.
Herr Hüttmann führt aus, dass man hier ganz klare Grenzen ziehen müsse, was ein
Überwachungsstaat sei und was nicht. Es gebe Vorschriften, die man einhalten müsse. Er halte es für notwendig, dass sich im Vorfeld einer solchen Veranstaltung über
mögliche Stadionverbote informiert werde.
Herr Hoffmann berichtet, dass die Stadt mit dem VfB Lübeck einen schweren Weg
gegangen sei und diese auch weiterhin zur Seite stehen werde. Was in anderen Orten
geschehe, kann man hier nicht beeinflussen.
Herr Piest erklärt, dass der Verein überlege, einen „Sicherheitsausschuss Fußball“ zu
gründen und es wünschenswert sei, dass ein bis zwei Mitglieder des Ausschusses für
Sicherheit und Ordnung diesem beisitzen würden.
Frau Lenz möchte wissen, wie viele Personen explizit rechtsradikale Äußerungen gemacht hätten und wie viele Mitläufer es gebe.
Herr Hüttmann wiederholt, dass derzeit nur eine Straftat bekannt sei, die Auswertung
aber noch nicht abgeschlossen sei.
Herr Piest fügt hinzu, dass er eine Person kennt, die sich seit 20 Jahren an den Krawallen beteilige, mehr Erkenntnisse habe er nicht.
Herr Stier schlägt vor, sich am 11.03.2012 um 14 Uhr das Spiel VfB Lübeck gegen
Holstein Kiel anzuschauen.
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Herr Zahn fragt nach, ob das neue Sicherheitskonzept bei dem Spiel gegen Magdeburg funktioniert habe.
Herr Hüttmann bejaht dies und führt aus, dass es keinerlei Schwierigkeiten gegeben
habe.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.4 – Polizeibeirat
TOP 4.4.1 – Neonazidemonstration 2012 inkl. Anfrage Frau Lenz (Bündnis 90/ Die
Grünen)
Herr Hüttmann berichtet, dass es derzeit eine Demonstrationsanmeldung der NPD für
den 31.03.2012 gebe, welche dieselbe Route wie im Vorjahr enthalte. Konkurrierende
Veranstaltungen seien in der Innenstadt und erstmals auch im selben Gebiet wie dem
der NPD- Demonstration angemeldet. Nun müsse die Versammlungsbehörde zusammen mit der Polizei schauen, wie welche Veranstaltung durchsetzbar sei. Die Frage
nach einem Verbot der rechten Demonstration sei noch ungeklärt. Die Anforderungen
für solche ein Verbot sei sehr hoch, man versuche sehr intensiv mit der Versammlungsbehörde zu arbeiten. Es werde geprüft, ob ein Verbot oder Einschränkungen
möglich seien. Im Moment sortiere man alle Anmeldungen und entwerfe einen Ablaufplan. Die Polizei bereite sich auf eine mögliche Demonstration vor. Oberstes Ziel wird
es wieder sein, konkurrierende Kundgebungen und Demonstrationen auseinander zu
halten.
Herr Oldenburg verlässt die Sitzung um 17:15 Uhr.
Herr Möller erklärt, dass man in diesem Jahr in einer besonderen Lage sei, da der sogenannte „Bombenterror“ genau 70 Jahre her sei und aufgrund der Erkenntnisse über
den Neonaziterror. Auch jüngste Ereignisse würden berücksichtigt, insbesondere die
Vorfälle in Ratzeburg und die Umbenennung der „Dr.-Julius-Leber-Straße“ in „RudolfBrüggmann-Straße“ durch Neonazis. Es werde noch in der laufenden Woche ein Gespräch mit dem Innenministerium geben, der Bereich Recht verfolge die aktuellen
Rechtssprechungen und werte Erkenntnisse aus.
Herr Zahn bittet darum, in der März-Sitzung im nichtöffentlichen Teil noch einmal über
den aktuellen Stand informiert zu werden.
Herr Hüttmann und Herr Möller sagen dies zu.
Frau Lenz fragt nach, ob die Stadt, neben der Polizei, auch mit anderen Gruppierungen
zusammen arbeite und wie viele Polizisten eingesetzt würden.
Herr Hüttmann antwortet, dass die Antifa der Polizei durch die Blockaden die Arbeit
schwer mache. Man sei nicht komplett dialoglos, eine Zusammenarbeit sei aber beiderseits ausgeschlossen. Über die Anzahl der Einsatzkräfte sei noch nicht entschieden, dies sei abhängig von der tatsächlichen Situation.
Herr Möller führt aus, dass auch die Stadt nicht mit der Antifa zusammenarbeite, man
aber gerne Informationen erhalten würde, da auch die Antifa Erkenntnisse über Neonazis hätten. Oberstes Ziel der Stadt sei es, einen friedlichen Tag zu erleben.
Herr Martens möchte wissen, was geschehe, wenn die Neonazis trotz Verbot nach
Lübeck kämen.
Herr Hüttmann erklärt, dass diese bei einem Verbot keine Chance hätten, sich in Lübeck zu
versammeln. Es werde auch dann ein Polizeiaufgebot geben. Er fügt hinzu, dass Frau Lenz
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einige Fragen eingereicht habe, welche er gerne beantworte. Zuerst sei die Frage gewesen,
ob die bisherigen Erkenntnisse über die Terrorgruppe aus Thüringen zu einer Neubewertung
der rechtsextremen Gefahr in Lübeck führe und welche praktischen Konsequenzen diese
Neubewertung habe. Derzeit könnten keine aktuellen konkreten Bezüge zu Lübeck hergeleitet werden. Auch die Frage, ob es neue, polizeiliche Handlungskonzepte für Lübeck gebe,
verneine er. Weiter frage Frau Lenz, wie sich der Datenaustausch und Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei gestalte. Der Austausch zwischen dem Verfassungsschutz Schleswig-Holstein und der Landespolizei/dem Landeskriminalamt, Abteilung 3/ Polizeilicher Staatschutz erfolge im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen. Auf die Frage, welche Schlüsse für die hiesige Arbeit aus den Fehlern der Ermittlungsbehörden gezogen würden, könne er sagen, dass die Evaluation der Ermittlungsergebnisse
anderer Landesbehörden der Polizei Lübeck nicht vorliege. Ein Einfluss auf das Handeln der
Lübecker Ermittlungsbehörden sei daher nicht gegeben. Weiter sei gefragt worden, ob es in
den vergangenen zehn Jahren Delikte an Menschen mit Migrationshintergrund gegeben habe, bei denen sich ein rechtsextremer Hintergrund nicht ausschließen lasse oder solche, die
sich gegen die Religion des Opfers wenden würden. Hier dürfte es sich um Delikte handeln,
die im Definitionssystem PMK unter „fremdenfeindlich“ subsumiert würden bzw. bei denen
sich diese Tatmotivation nicht gänzlich ausschließen lasse. Aufgrund der sehr allgemeinen
Fragestellung sei hier in der Kürze der Zeit keine seriös recherchierte Antwort möglich. Im
neu geschaffenen Gemeinsamen Abwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR) würden diesbezüglich retrograde Erhebungen und Überprüfungen durchgeführt. Folgend habe Frau Lenz wissen wollen, ob es in den vergangenen 10
Jahren Kapitaldelikte an Menschen mit Migrationshintergrund, die nicht aufgeklärt wurden.
Die Mordkommission Kiel führe ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts zum Nachteil eines deutschen Staatsangehörigen afghanischer Herkunft. Die
bisherigen Ermittlungen hätten nicht zur Überführung eines Tatverdächtigen geführt. Das
Motiv der Tat werde im persönlichen Bereich vermutet. Die Mordkommission Lübeck führe
ein Verfahren wegen Verdachts des Mordes an einem seit dem 15.06.2005 vermissten 14
jährigen türkischen Jungen aus Schwarzenbek. Am 13.09.2006 sei die skelettierte Leiche
des Vermissten im ‚Rülauer Forst’ bei Schwarzenbek aufgefunden worden. Anhaltspunkte für
eine rechtsextreme/ fremdenfeindliche Tatmotivation hätten sich im gesamten Ermittlungsverlauf nicht ergeben, diese sei jedoch nicht gänzlich auszuschließen, da die Tat bisher nicht
habe aufgeklärt werden können. Ob die neuen Erkenntnisse über die rechtsextremen Taten
zu einer Neubewertung der Lübecker Brandanschläge, insbesondere in der Hafenstraße
führten, verneine er. Auf die Frage, welche Erkenntnisse es zur rechtsextremen Szene in
Lübeck gebe, könne er sagen, dass im Verfassungsschutzbericht 2010 ausgeführt sei, dass
der Bereich Lübeck nach wie vor zu den regionalen Schwerpunkten des Rechtsextremismus
in Schleswig-Holstein zähle. Die hier beobachteten Aktivitäten würden die unmittelbare Verknüpfung von NPD und „Freien Nationalisten“ schon seit Jahren besonders deutlich belegen.
Derzeit gehe der Verfassungsschutz von einem extremistisch geprägten Personenkreis von
etwa 50 bis 60 im Bereich Lübeck aus. Der aktionistische Unterstützerkreis liege bei geschätzten 150 bis 180 Personen. Die rechte Szene habe Schwierigkeiten, sich zu ordnen, da
es viele kleine Gruppierungen gebe. Ob die neuen Erkenntnisse Auswirkungen auf die Polizeistatistik hätten, verneine er ebenfalls, da die Polizeistatistik eine Ausgangsstatistik erfasster Straftaten sei. Die benannten Erkenntnisse hätten auf diese Statistik keinen Einfluss.
Frau Lenz nächste Frage laute, wie sich die Zusammenarbeit der Polizei mit der Lübecker
Verwaltung und Gremien gestalte, die sich mit Rechtsextremen befassen. Die Polizeidirektion Lübeck arbeite eng mit der Verwaltung der Hansestadt Lübeck zusammen. Es sei eine
Informationssammelstelle bei der Bezirkskriminaldirektion eingerichtet, die unter anderem
auch den Informationsfluss vom und zum Innenministerium und Landeskriminalamt koordiniere. Weiter heiße es im Fragenkatalog, ob zum Beispiel die Reden der Nazis beim alljährlichen Aufmarsch im März aufgezeichnet, ausgewertet und der Lübecker Verwaltung zur Verfügung gestellt würden. Die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen im Bereich des Versammlungsrechtes regele sich aus § 12a Versammlungsgesetz. Die angefertigten Aufnahmen der Redebeiträge seien entsprechend gelöscht worden, da Straftatbestände nicht erfüllt
seien. Ob es ein Präventions- und Schutzkonzept, zum Beispiel für Flüchtlingsunterkünfte,
gebe, beantworte er so, dass es zurzeit gibt es in Lübeck keine Unterkünfte gebe, für die
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besondere Schutzmaßnahmen der PD Lübeck angeordnet worden seien. Anders sei es zum
Beispiel bei der Lübecker Synagoge, für welche besondere Schutzmaßnahmen getroffen
würden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Dr. Müller-Buder verlässt die Sitzung um 17:35 Uhr.
TOP 4.4.2 – Rockerbanden
Herr Wolff berichtet, dass es einen großen Polizeieinsatz bei dem Hells Angels Charter
in Kiel gegeben habe, da der Innenminister ein Verbot des Charters ausgesprochen
habe. Auch in Lübeck gebe es seit 2010 ein Hells Angels Charter. Die Kieler Hells Angels hätten insgesamt circa 25 Mitglieder, die für ihre Kriminalität bekannt seien, vor
allem in Rotlichtviertel. Vor Erlass der Verbotsverfügung habe es lange Ermittlungen
gegeben und auch die Hells Angels Flensburg seien verboten worden. Ebenfalls seien
die Neumünsteraner Bandidos verboten worden. Man stelle sich die Frage, warum
man nicht ein landesweites Verbot ausspreche. Da es in Schleswig-Holstein keinen
Dachverband der Hells Angels gebe, sei für jede Niederlassung eine einzelne Verbotsverfügung notwendig. In Lübeck seien derzeit keine aktuellen Straftaten bekannt, sodass zeitnah kein Verbot ausgesprochen werde. Das Lübecker Charter habe Verbindung zu dem Kieler Charter, da bei einer Neueröffnung eines Charters häufig fünf bis
sieben Personen aus einem anderen Charter mitwirken. Dies sei auch in Lübeck der
Fall gewesen. Die Lübecker Niederlassung habe insgesamt 15 Mitglieder, davon seien
10 Personen Full-Member. Bisher gebe es keine Erkenntnisse darüber, ob sich die
Kieler dem Lübecker Charter anschließen. Weiter sei auszuführen, dass der Verkauf
von 81er-Bier und dem Label legal sei. In Lübeck gebe es Gaststätten und Tattoostudios der Hells Angels. Die Polizei stehe in Kontakt mit dem Präsidenten der Hells Angels, größere Veranstaltungen würden gemeldet, die Mitglieder würden den Eindruck
machen, dass sie keine Probleme haben wollen. Auch der Supporter-Club „Red Devils
Lübeck“ sei unauffällig.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.4.3 – Steinwurf auf die Lübecker Synagoge
Herr Hüttmann führt aus, dass am frühen Vormittag des 01.01.2012 zwei männliche
Personen Steine in Richtung Synagoge geworfen und dabei vier Fensterscheiben beschädigt hätten. Unmittelbar in Tatortnähe seien die beiden Tatverdächtigen gestellt
worden. Gegen 14.30 Uhr habe der Polizeibeamte der Objektschutzwache bei der Lübecker
Synagoge zwei Männer zunächst hinter der Grundstücksmauer entlang gehen sehen. Im
Bereich des Toreinganges habe der Beamte wahrgenommen, wie die beiden Männer
Wurfbewegungen ausgeführt hätten. Im Anschluss hätten Fensterscheiben geklirrt. Die beiden Täter hätten sich in Richtung Mühlenstraße entfernt. Dort habe man um 14.33 Uhr
beide Tatverdächtige (20, 28 Jahre) stellen können. Zunächst sei die Personalienfeststellung
erfolgt. Gegen 15.47 Uhr seien die beiden Tatverdächtigen erneut am Tatort erschienen und
es sei eine vorläufige Festnahme erfolgt. Beide seien zum Behördenhochhaus verbracht
worden. Ein 20-jähriger Tatverdächtiger stamme aus Lübeck. Er sei deutlich alkoholisiert
gewesen. Ein freiwilliger Test habe einen vorläufigen Promillewert von 2,23 ergeben. Der
zweite Tatverdächtige sei 28 Jahre alt. Er stamme aus Tunesien und habe die deutsche
Staatsangehörigkeit. Er habe einen gerichtlich bestellten Betreuer. Der Mann sei nur leicht
alkoholisiert gewesen. Ein freiwilliger Test habe 0,5 Promille als vorläufigen Wert ergeben.
Beide Männer seien nach einer ersten Vernehmung und erkennungsdienstlichen
Maßnahmen in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Lübeck entlassen worden. Hinweise
auf eine Tatbegehung mit staatsschutzrechtlichem Bezug seien zurzeit nicht gegeben. Beide
seien diesbezüglich bisher nicht in Erscheinung getreten. An der Synagoge seien jeweils
zwei Fensterscheiben im 1. Stock sowie im 2. Stock durch Steinwürfe beschädigt worden.
Die Steine hätten je zirka drei bis fünf Zentimeter im Durchmesser und seien sichergestellt
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worden. Es seien Ermittlungsverfahren hinsichtlich einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung eingeleitet worden.
Herr Hoffmann erklärt, dass die Tat verurteilenswert sei, man müsse aber beachten,
dass sich die Täter hätten entschuldigen wollen. Es sei positiv, dass kein rechtsradikaler Hintergrund bestehe, er frage sich aber, ob eventuell ein antisemitischer Hintergrund bestehe.
Herr Hüttmann antwortet, dass dies nicht völlig auszuschließen sei, es aber keinerlei
Erkenntnisse darüber gebe. Der Vater eines Täters sei ebenfalls Jude.
Herr Stier möchte wissen, wie eine solche Tat möglich gewesen sei, obwohl das Objekt unter besonderen Schutzmaßnahmen der Polizei stehe.
Herr Hüttmann erklärt, dass die Polizeikräfte nicht immer Einblick auf die gesamte
Straße hätten und eine solche Tat in Sekundenschnelle geschehen könne. Es sei darauf reagiert worden, verhindern könne man eine solche Tat leider nicht immer. In naher Zukunft würden an der Synagoge umfangreiche Umbaumaßnahmen vorgenommen, er werde mit der jüdischen Gemeinde Gespräche darüber führen, ob auch die
Sicherheitstechnik verbessert werden könnten.
Herr Dedow sagt, er wundere sich, dass das Thema so hoch aufgehängt werde, es
gebe viele andere Taten, die auch einen rechten Hintergrund haben könnten.
Herr Hoffmann antwortet, dass man aufgrund der deutschen Geschichte mit diesem
Thema besonders sensibel umgehen müsse.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.4.4 – Schusswaffengebrauch am 25.09.2011 und Gefährdung von zwei Polizeibeamten im Dienst (zuvor TOP 12.2)
Herr Dr. Hamschmidt erklärt, dass sich das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (PsychKG) grundsätzlich in zwei Teile gliedere. Zum einen
gehe es um Hilfen zum anderen um die Unterbringung in einem Krankenhaus, die sogenannte Zwangseinweisung. Eine Zwangseinweisung finde unter anderem statt,
wenn eine Person ihr Leben, ihre Gesundheit oder Rechtsgüter anderer erheblich gefährden würde und die Gefahr nicht anders abgewendet werden könne. Eine solche
Gefahr bestehe insbesondere dann, wenn sich die Krankheit so auswirke, dass ein
schadenstiftendes Ereignis unmittelbar bevorstehe oder unvorhersehbar sei, jedoch
wegen besonderer Umstände jederzeit damit gerechnet werden müsse. Die Polizei
informiere das Gesundheitsamt, welches dann ein Gutachten erstelle, bei dem abgewogen werde, ob die Person zwangseingewiesen werden müsse, freiwillig in ein Krankenhaus gehe oder sogar wieder entlassen werden könne. Im Falle der Entscheidung
für eine Zwangseinweisung müsse ein Richter innerhalb von 24 Stunden entscheiden,
ob diese rechtens sei. Wenn sich eine eingewiesene Person innerhalb dieser 24 Stunden wieder gesund fühle und entlassen werden will, entscheide darüber ein Arzt. Über
eine Zwangseinweisung würden die Angehörigen nur informiert, wenn der Betroffene
dem zustimme, bei Minderjährigen würden immer die Angehörigen benachrichtigt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Dr. Hamschmidt verlässt die Sitzung um 18:20 Uhr.
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TOP 4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung
TOP 4.2.5 – Kündigung der Kooperationsvereinbarung zur Geschwindigkeitsüberwachung in der Hansestadt Lübeck durch die Polizeidirektion Lübeck/ ortsfeste Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen der Hansestadt Lübeck
Herr Möller teilt mit, dass die Landespolizei aufgrund ihrer derzeitigen Personalsituation die Vereinbarung über das Verfahren der Geschwindigkeitsüberwachung mit der
Hansestadt Lübeck zum 01.01.2013 gekündigt habe. Aufgrund dessen habe sich die
Verwaltung weiter mit der Frage der Anschaffung von ortsfesten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen beschäftigt und das Konzept über die 28 Blitzersäulen umgestaltet.
Herr Hüttmann führt aus, dass sich die Polizeidirektion Lübeck damit beschäftige, wie
sie ihre Kräfte am effektivsten zuordnen könne. Trotz erhöhten Bedarfs gebe es keine
Personalverstärkung. Beispielsweise bei der IT-Kriminalitätsverfolgung sei ein starker
Bedarfsanstieg zu verzeichnen, auf den man nun einen Schwerpunkt setzen wolle. Die
Geschwindigkeitsüberwachung sei zwar ein wichtiges Thema, allerdings laufe diese in
Lübeck sehr gut, sodass die Geschwindigkeit in Lübeck seit sechs Jahren nicht mehr
Hauptunfallursache sei. Das Verhalten der Kfz-Fahrer habe sich, aufgrund der Gefahr
geblitzt zu werden, verbessert. Die mobile Geschwindigkeitsüberwachung könne weiterhin durch die Verwaltung wahrgenommen werden. Die Polizei werde ihre Überwachung nicht vollständig einstellen, sondern nur die regelmäßigen Kontrollen würden
Ende 2012 wegfallen.
Herr Möller erklärt, dass die Vereinbarung seit 1996 bestehe und zu Verbesserungen
der Geschwindigkeitslage geführt habe. Er bedaure, dass sich die Polizei für diese
einseitige Kündigung entschieden habe, die Stadt aber keine finanziellen Mittel für die
Mehrarbeit, die auf sie zukomme, erhalte. Man rechne mit circa 1.300 Überwachungsmehrstunden, dies sei bei der aktuell schwierigen Haushaltslage kritisch.
Herr Zahn berichtet, dass er die Entscheidung ebenfalls bedaure und fragt nach, ob es
sich bei den Beamten um Neumünsteraner handele.
Herr Hüttmann antwortet, dass es sich um drei bis vier Beamte der Lübecker Polizei
handele. Dies habe die Polizeidirektion Lübeck selbst entschieden.
Herr Klinkel befürchtet, dass die Berichterstattung in den Medien schnell zu Irrtümern
bei der Bevölkerung führen könne und schneller gefahren werde, weil man davon ausgehe, dass nicht mehr kontrolliert werde. Dadurch könne sich die Statistik wieder verschlechtern.
Frau Lenz fragt nach, ob auch die Unfallschwere abgenommen habe.
Herr Hüttmann antwortet, dass die Unfallschwere bundesweit abgenommen habe, die
Werte für Lübeck könnten bei Bedarf gelegentlich noch ergänzt werden.
Herr Hoffmann möchte wissen, wo die eingesparten drei bis vier Polizeikräfte in Zukunft eingesetzt würden.
Herr Hüttmann erläutert, dass diese in anderen Bereichen eingesetzt würden, zum
Beispiel habe die Begleitung von Schwerlasttransporten enorm zugenommen. Man
hoffe auf ein Gesetz, das privaten Firmen ebenfalls ermögliche, diese Aufgabe zu
übernehmen.
Herr Hoffmann fragt weiter, wie viele Personen bei der Stadtverwaltung in der Verkehrsüberwachung beschäftigt seien.
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Herr Ohlow antwortet, dass es zehn Planstellen gebe, die Mitarbeiter würden im ZweiSchicht-Betrieb eingesetzt. Mit den vorhandenen städtischen MitarbeiterInnen des Ordnungs- und Verkehrsdienstes könne die entstehende Lücke allerdings nicht gefüllt
werden.
Herr Hoffmann erkundigt sich, ob es durch die Kündigung der Polizei auch Einschränkungen bei der Überwachung durch die Stadt geben werde.
Herr Ohlow antwortet, dass es in Lübeck zu einer spürbaren Reduzierung der Geschwindigkeitsüberwachung kommen werde. Die Stadt habe dadurch mehr Standpunkte zu bedienen und einige würden seltener angefahren als bisher.
Herr Möller fügt hinzu, dass mit dem Personal auch ein Fahrzeug und ein Überwachungsgerät wegfallen würden, da dies dann von der Landespolizei in einer anderen
Direktion eingesetzt würde.
Herr Zahn erkundigt sich, ob der Ordnungsdienst in Zukunft auch Fahrradfahrer anhalten dürfe, da dies bisher nur die Polizei dürfe.
Herr Hüttmann verneint dies.
Herr Dedow fragt nach, ob es neben den Fahrradfahrern noch andere Fälle gebe, bei
denen nicht vollstreckt werden könne.
Herr Ohlow antwortet, dass bei ausländischen Fahrzeugen eine Ahndung schwer möglich sei.
Herr Hüttmann, Herr Pabst und Herr Wulff verlassen die Sitzung um 18:40 Uhr.
Herr Ohlow berichtet, dass man durch den Verlust des Polizeifahrzeuges ein älteres
Ersatzfahrzeug wieder nutzen müsse. Ergänzend zu dem Bericht „Einrichtung von ortsfesten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen zur Reduzierung der Lärmbelastung“
vom 18.08.2011 habe es weitere Überlegungen zu dem Thema gegeben. Auch ein
Mietkauf sei in Betracht gezogen worden. Es gebe noch die Möglichkeit, einen Förderbeitrag für Lärmschutzmaßnahmen von bis zu 240.000 Euro vom Bund zu erhalten.
Insgesamt 25 Kreise bzw. kreisfreie Städte könnten diesen erhalten. Dafür müsse man
sich bewerben, Antragsfrist sei der 15.03.2012. Die Abteilung „Lärmschutz“ werde diese Aufgabe übernehmen, falls eine Teilnahme Lübeckers erwünscht sei.
Herr Ollrogge sagt, dass der Lärmschutz im Vordergrund stehe. Er sei mit der Situation
in Kücknitz unzufrieden. Viele Verkehrsteilnehmer wüssten, dass eine der Spuren nicht
geblitzt werde und würden auf dieser schneller fahren.
Herr Möller entgegnet, dass sich die Lage dort laut Äußerungen der Anwohner verbessert habe, seitdem dort Tempo 60 erlaubt sei. Teilweise werde die stationäre Überwachung durch mobile Messungen ergänzt.
Frau Stockfisch fragt nach, wie hoch Lübecks Chancen seien, den Förderbeitrag zu
erhalten.
Herr Ohlow antwortet, dass er darüber noch keine Erkenntnisse habe.
Herr Möller erklärt, dass im Haushalt 250.000 Euro als eigene Leistung der Hansestadt
Lübeck angemeldet worden seien, diese habe der Bereich Haushalt und Steuerung
zunächst komplett gestrichen.
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Herr Hoffmann möchte wissen, wie viel teuerer der Mietkauf würde.
Herr Ohlow erörtert, dass man einen niedrigen Zinssatz erwarten könne, den genauen
Unterschied könne er aber noch nicht sagen.
Frau Lenz bittet darum, hierzu Zahlenmaterial zu erhalten.
Herr Möller sagt zu, dem Protokoll die vorgestellte Kostenliste beifügen zu lassen (Anlage 1).
Herr Rathcke erwähnt, dass der Aufwand und der Ertrag bei einem annähernd gleich
seien und fragt nach, ob die Personalkosten schon mit einberechnet seien.
Herr Möller bejaht dies.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.4 – Großveranstaltungen und
TOP 4.2.7 – Qualitätskonzept - Erfahrungsbericht 2011
Herr Möller erklärt, dass sich die Arbeitsgruppe „Großveranstaltungen“ weiterhin treffe,
um ein Qualitäts- und Sicherheitskonzept, welches den Veranstaltern als Leitfaden
dienen solle, zu erstellen.
Herr Lukas führt aus, dass man alle Großveranstaltungen nach 36 Einzelkriterien bewerte. Jeder Veranstalter werde künftig bei Anmeldung eines Termins eine Checkliste
und einen Vordruck erhalten, den er ausfüllen müsse. Wenn der LTM das Kurzkonzept
vorliege, werde dieses an die beteiligten Bereiche weitergeleitet.
Herr Wohlsen fügt hinzu, dass auf dem Handout für die Veranstalter bereits Feuerwehrzufahrten, Hydranten, Fluchtwege und weiteres eingezeichnet werden sollten. Das
Sicherheitskonzept komme zum Einsatz, wenn eine Veranstaltung 5.000 Besucher
oder mehr erwarte oder wenn die Art der Veranstaltung ein hohes Gefährdungspotenzial berge, beispielsweise bei rivalisierenden Gruppen oder zu erwartendem erhöhtem
Alkoholverzehr. Auch die Verkehrssituation werde bei jeder Veranstaltung im Vorwege
geprüft und entsprechende Auflagen erteilt.
Herr Lukas erklärt, dass es eine Homepage geben werde, auf der man sich vor Anmeldung einer Veranstaltung informieren könne.
Herr Zahn fragt nach, ob die Auflagen nur für Veranstaltungen der LTM gelten würden.
Herr Lukas antwortet, dass die Auflagen für alle Veranstaltungen gelten würden, bei
Sportvereinen und ähnlichem gebe es aber teilweise Besonderheiten.
Herr Möller erörtert, dass in der Arbeitsgruppe alle Veranstalter an einem Tisch säßen.
Ziel des Konzeptes sei die Erhöhung der Sicherheit. München beispielsweise habe ein
hervorragendes Sicherheitskonzept, die „Wies’n“- Veranstalter würden sich aber gegen
die Auflagen sträuben.
Herr Martens möchte wissen, ob das neue Konzept eine Kostensteigerung für die Veranstalter bedeute.
Herr Möller antwortet, dass dies nicht unbedingt der Fall sein müsse. Man müsse sich
nur an die Auflagen halten. Wenn ein Budenbesitzer auf dem Weihnachtsmarkt seinen
Stand beispielsweise zu weit auf dem Weg stehen habe, müsse er diese noch einmal
umstellen, dies könne Mehrkosten mit sich tragen.
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Frau Stockfisch bemängelt, dass die Buden auf dem Weihnachtsmarkt teilweise sehr
eng aneinander stünden. Sie frage sich, ob dort die Rettungswege eingehalten würden.
Herr Lukas antwortet, dass die Aufstellung in Abstimmung mit den Ämtern erfolge.
Herr Wohlsen fügt hinzu, dass die Feuerwehr im Falle eines Notfalls mit dem Löschfahrzeug nicht zwischen die Buden fahre, sondern von der Fußgängerzone aus agiere.
Der Weihnachtsmarkt stünde unter ständiger Beobachtung, sodass eventuelle Brände
schnell entdeckt und gelöscht würden.
Herr Dedow fragt nach, ob die Verkehrsführung nach bestimmten Veranstaltungen
geändert werde.
Herr Lukas antwortet, dass es beispielsweise beim R.SH-Kindertag eine Änderung der
Verkehrsführung gebe, bei dem Travemünder Feuerwerk aber nicht. Beispielsweise
würden Einbahnstraßen und Ampelschaltungen geändert oder der ÖPNV durch Shuttlebusse entlastet. Dies ordne gegebenenfalls die Straßenverkehrsbehörde an.
Frau Lenz möchte wissen, ob man den Veranstaltern nicht in Zusammenarbeit mit dem
ÖPNV auch Konzepte anbieten könne. Außerdem habe sie von sogenannten „grünen
Veranstaltungen“ gehört. Man könne den Veranstaltern verschiedene Modelle anbieten.
Herr Lukas erklärt, dass dies teilweise bereits, in Form von Shuttlebussen oder erweiterten Zugangeboten, getan werde. Eine „grüne Veranstaltung“ werde nach sechs Kriterien bewertet, beispielsweise Mülltrennung.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Rathcke, Herr Lukas und Herr Wohlsen verlassen die Sitzung um 19:25 Uhr.
TOP 4.2.2 – Glücksspielstaatsvertrag
Herr Möller erklärt, dass das Thema „Glücksspielstaatsvertrag“ durch ein Missverständnis auf die Tagesordnung gelangt sei und nicht im Ausschuss besprochen werden solle.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.1 – Aktueller Sachstand Feuerwehrbeschaffungskartell
Herr Möller teilt mit, dass das Bundeskartellamt gegen drei Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen Bußgeldbescheide in einer Gesamthöhe von 20,5 Millionen Euro erlassen
habe, ein viertes Verfahren sei nicht abgeschlossen. Nun werde der Deutsche Städtetag ein Schadensgutachten zur außergerichtlichen Ermittlung der Schadenshöhe in
Verbindung mit einem Konzept zur Schadensregulierung beauftragen. Außerdem werde es ein Drehleiter-Kartell-Verfahren gegen eine Firma geben.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.3 – Zweites Notarzteinsatzfahrzeug für die Hansestadt Lübeck
Herr Möller berichtet, dass seit Anfang des Jahres ein zweiter Notarzteinsatzwagen,
probehalber für ein Jahr, in der Woche von Montag bis Freitag tagsüber eingesetzt sei.
Herr Bäth führt aus, dass das zweite Notarzteinsatzfahrzeug mit einem Arzt des UKSH
oder der Sana-Kliniken Krankenhaus Süd im wöchentlichen Wechsel und einem Beamten der Berufsfeuerwehr als Fahrer und Assistent des Notarztes besetzt sei. Die ursprünglich vorgesehene kurzfristige Einstellung von fertigen Beamten habe aus haus-
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haltstechnischen Gründen nicht realisiert worden können. Daher werde angestrebt, bis
zur Sicherung der haushaltsmäßigen Ordnung für die zusätzlichen Beamtenstellen
Rettungsassistenten im zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnis einzustellen.
Schon jetzt sei an den Einsatzzahlen erkennbar, dass die Einrichtung eines zweiten
Notarzteinsatzfahrzeugs unabdingbar gewesen sei. Die Feuerwehr sei für den Betrieb
eines leistungsfähigen Rettungsdienstes verantwortlich. Insofern sei hinzunehmen,
dass durch den Betreib des zweiten Notarzteinsatzfahrzeugs der Abbau von Überstunden vorübergehend im geringen Maße verlangsamt werde.
Herr Zahn sagt, dass der Überstundenabbau oberste Prämisse habe und fragt nach,
ob man nicht, auch schon im Probejahr, Personal hätte einstellen müssen.
Herr Möller antwortet, dass es ein großes Risiko gewesen wäre, Personal einzustellen,
das man weiterhin bezahlen müsse, falls die Probephase nicht verlängert werde.
Herr Zahn bittet darum, über das weitere Verfahren im Ausschuss informiert zu werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.6 – Tierpark Lübeck
Herr Möller erklärt, dass es am 20.12.2011 eine erneute Begehung des ehemaligen
Tierparkgeländes gegeben habe. Dabei sei festgestellt worden, dass die Rückbaumaßnahmen im vollen Gange seien und sich keine Tiere mehr auf dem Gelände befänden. Herr Lehmensiek habe den Bedarf, einige Aufbauten noch zu verwerten. Die
Stadt habe mit den Anwälten von Herrn Lehmensiek und der Tierparkgesellschaft vereinbart, dass Herrn Lehmensiek gestattet werde, weiterhin auf dem Gelände tätig zu
sein. Nun müsse ein Konzept zum Umgang mit dem Gelände entwickelt werden. Derzeit sei eine Verwaldung geplant, der Teich solle bleiben und der vorhandene Zaun
solle aus Sicherheitsgründen um das gesamte Gelände erhalten werden. Das Empfangsgebäude und der Eiskeller, welcher möglicherweise ein Quartier für Fledermäuse
sei, sollten ebenfalls erhalten bleiben. Eine Fledermausexpertin werde sich das Gelände anschauen. Die Tierparkgesellschaft werde zum 29.02.2012 aufgelöst.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.8 – Leitstellenkooperation der Feuerwehr Lübeck
Herr Möller berichtet, dass die Vorlage „Vergabe eines Gutachterauftrages von mehr
als 25.000,- Euro; hier: Planung und Baubegleitung der Modernisierung der Einsatzleitstelle bei der Feuerwehr in der Hansestadt Lübeck“ im Finanz- und Personalausschuss
einstimmig verabschiedet worden sei und die Beauftragung eines Fachplaners nun
erfolgen könne. Hierfür seien im Haushalt 1,65 Millionen Euro vorgesehen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 4.2.9 – Botulismus und Schmallenberg-Virus
Herr Möller teilt mit, dass in Lübeck bisher kein Fall bekannt sei. Botulismus werde mit
einer sogenannten "Faktorenerkrankung der Rinder" in Zusammenhang gebracht, dies
seien aber nur Vermutungen, ein Zusammenhang mit Biogasanlagen sei Herrn Dr.
Müller-Buder nicht bekannt. Mit dem Schmallenberg-Virus könnten sich nur Schafe und
Rinder infizieren, für den Menschen habe die Krankheit bisher keine Bedeutung.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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TOP 4.3 – Beantwortung von Anfragen
TOP 4.3.1 – Tätigkeitsbericht Ordnungsbereich
Herr Möller beantragt, das Thema aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und der noch
bevorstehenden Haushaltsberatung, zu vertagen, die schriftlichen Ausführungen vom
Bereich Verkehrsangelegenheiten aber zur Vorbereitung dem Protokoll bereits beizufügen (Anlage 2).
Der Ausschuss stimmt dem Antrag mit 13 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig zu.
TOP 4.3.2 – Jugendverkehrsschule
Herr Möller beantragt das Thema, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und der noch
bevorstehenden Haushaltsberatung, ebenfalls zu vertagen.
Der Ausschuss stimmt dem Antrag mit 13 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig zu.
TOP 5 – Aktuelles aus der Bürgerschaft
Es liegt nichts vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 6 – Überweisungen aus der Bürgerschaft
TOP 6.1 – Durchgangsverkehr in Tempo-30-Zonen
Sitzung der Bürgerschaft am 24. November 2011
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 4.12 mit Drs. Nr. 387 den nachstehenden Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit in geänderter Fassung zur Beratung an den Ausschuss
für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat sowie den Bauausschuss (federführend) überwiesen:
Anschließend ist eine erneute abschließende Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!
(Durchgangsverkehr in Tempo-30-Zonen)
Der Bürgermeister wird beauftragt, zur März-Sitzung 2012 über Durchgangsverkehr in Tempo-30-Zonen zu berichten.
1. Es sind mindestens die Straßen aufzulisten, in denen der Verkehr zeitweise mehr als
150 Fahrzeuge pro Stunde beträgt.
2. Der Durchgangsverkehr ist getrennt vom Anliegerverkehr anzugeben.
3. Neben Zählungen der Verwaltung sind Erkenntnisse der Stadtteilrunden abzufragen.
Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, für die identifizierten „Schleichwege“ zur MärzSitzung 2012 ein Konzept vorzulegen, dass den Durchgangsverkehr auf die dafür vorgesehenen Durchgangsstraßen – und nicht in benachbarte Tempo-30-Straßen – verlagert.
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Herr Ohlow berichtet, dass der federführende Bauausschuss die Beratung der Überweisung
bis nach der Sommerpause vertagt habe und schlägt vor, sich dieser Entscheidung anzuschließen.
Herr Stier stellt den Antrag, sich der Entscheidung des Bauausschusses anzuschließen.
Der Ausschuss stimmt dem Antrag mit 13 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig zu.
TOP 7 – Anträge
TOP 7.1 – Gebührenbefreiung für Lübeck-Pass-InhaberInnen bei Ausstellung
von Personalausweisen
Lübeck-Pass, Gebührenbefreiung für Personalausweisausstellungen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
ich stelle folgenden Antrag.
Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung möge folgendes beschließen:
Der Bürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen, dass Lübeck-Pass-Inhaber und Inhaberinnen keine Gebühren für die Neuausstellung eines Personalausweises bezahlen
müssen.
(Rolf Klinkel, Bündnis 90/ Die Grünen)
Herr Rocksien berichtet, dass ein vom Bereich Soziale Sicherung bestimmter und festgesetzter Personenkreis Anspruch auf die Ausstellung und Verlängerung eines Lübeck-Passes habe, wenn dieser mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Lübeck gemeldet sei. Dies seien Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch
XII, Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
II, Bewohner von Lübecker Alten- und Pflegeheimen, die einen Barbetrag zur Verfügung erhalten, Studierende, die BAföG-Leistungen beziehen, Wehr- und Zivildienstleistende, Bewohner von stationären Lübecker Einrichtungen, die im Rahmen von
Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII nur einen Barbetrag zur
persönlichen Verfügung erhalten, Empfänger der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Angehörige des Freiwilligen Sozialen Jahres und Freiwilligen Ökologischen Jahres. Der Lübeck-Pass werde in den Service-Büros des Verwaltungszentrums Mühlentor und in den Lübecker Stadtteilbüros ausgestellt. Im Jahre
2011 seien 3.040 Lübeck-Pässe ausgestellt bzw. verlängert worden. Der Lübeck-Pass
berechtige zur vergünstigten und zum Teil kostenlosen Teilhabe an Kultur, Sport und
ähnlichen Leistungen. Er sei privat-rechtlicher Natur. Die Höhe der Verwaltungsgebühren für einen Personalausweis bestimme dagegen die sogenannte Personalausweisgebührenverordnung. Danach betrage die Gebühr für einen Personalausweis 28,80
Euro. Die Hansestadt Lübeck müsse dafür 22,78 Euro an die Bundesdruckerei in Berlin entrichten. Nach § 1 Abs. 6 der Personalausweisgebührenverordnung könne die
Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schulde, bedürftig sei. Zur
Prüfung der Bedürftigkeit sei seitens der Personalausweisbehörden ein diese Frage
regelnder Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom
11.04.2011 anzuwenden. Der Erlass verweise auf das sogenannte RegelbedarfsErmittlungsgesetz, mit dem sowohl das Sozialgesetzbuch II als auch das Sozialge-
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setzbuch XII geändert worden sei. Danach seien die Gebühren für den Personalausweis in den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsangaben in der Abteilung „Andere Waren und Dienstleistungen“ berücksichtigt. Daher sei ein Empfänger von Leistungen
nach diesem Gesetz verpflichtet, die Gebühr für den von ihm beantragten Personalausweis zu entrichten. Eine Gebührenermäßigung oder eine Gebührenbefreiung
komme somit nicht in Betracht, weil die Kosten nunmehr durch andere Sozialleistungen, die der Bedürftige vom Staat erhalte, abgedeckt seien. Anders verhalte es sich
bei den Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen, die
ein Taschengeld von etwa 100 Euro monatlich erhalten würden. Sie würden auf Antrag
Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigung erhalten. Diese Entscheidungen seien
einzelfall- und einkommensabhängig. Schlussendlich sei festzuhalten, dass die Feststellung der für die Gebührenermäßigung bzw. Gebührenbefreiung erforderliche Bedürftigkeit einzelfallbezogen sei. Das pauschalisierte Ansinnen, allen Lübeck-PassInhabern Gebührenfreiheit zu gewähren, sei unter den zurzeit geltenden Rechtsvorschriften nicht zulässig.
Herr Klinkel erklärt, er wolle den von ihm gestellten Antrag umformulieren und folgendermaßen stellen: „Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung möge folgendes beschließen: Der Bürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Gebühren für
die Neuausstellung eines Personalausweises für Lübeck-Pass-Inhaber und Inhaberinnen übernommen werden.
Der Ausschuss lehnt den Antrag mit 3 Ja-Stimmen,
10 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich ab.
TOP 8 – Vorlagen
TOP 8.1 – Kommunales Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck
Gegenstand:
Kommunales Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck
Beschlussvorschlag:
1. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck, als prozesshaftes Beteiligungsverfahren, wird als ganzheitlicher Orientierungsrahmen für die zukünftige Integrationsarbeit Lübecks beschlossen, seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen,
Maßnahmen und Projekten, zu berücksichtigen.
2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist angesichts der
Komplexität des Themas, als sich entwickelnder und langfristiger Prozess angelegt. Die
Leit- und Teilziele sind den sich wandelnden Bedingungen anzupassen.
3. Um die Leit- und Teilziele des Integrationskonzeptes zu erreichen, sind Maßnahmen
oder Projekte zu entwickeln. Dieser Prozess erfolgt unter Einbindung der ‚Steuerungsgruppe Integration’ und der zuständigen Fachausschüsse. Die umzusetzenden Maßnahmen oder Projekte werden separat beschlossen.
4. Die dreimal jährlich tagende ‚Steuerungsgruppe Integration’, unter Federführung des
Senators für Wirtschaft und Soziales, sollte um VertreterInnen aller Fachbereiche
der Verwaltung, sowie um die Kompetenz einer Vertreterin bzw. eines Vertreters
der Migrationsfachdienste erweitert werden.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Sichtbarkeit und Steuerung des Integrationsprozesses, ein Integrations-Monitoring auf der Basis der Leit- und Teilziele zu entwickeln.
Die ‚Stabsstelle Integration’ fertigt im Abstand von zwei Jahren einen indikatorengestützten, fachbereichsübergreifenden Integrationsbericht für die Bürgerschaft.
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Frau Seeberger erklärt, dass sie sich vom Ausschuss Unterstützung in Form einer Empfehlung an die Bürgerschaft wünsche und sie für Fragen gerne zur Verfügung stehe.
Herr Hoffmann betont, dass alle Fraktionen an der Erstellung des Integrationskonzeptes
beteiligt gewesen seien. Man sei für mehr Demokratie und wolle Integration wagen.
Herr Stier lässt über die Vorlage abstimmen.
Der Ausschuss stimmt der Vorlage mit 13 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig zu.
Frau Seeberger verlässt die Sitzung um 19:55 Uhr.
TOP 8.2 – Finanzplan/ Investitionstätigkeiten 2012-2015
Gegenstand:
Finanzplan/ Investitionstätigkeiten 2012-2015
Beschlussvorschlag:
In den Finanzplan 2012 werden die vom Bereich Haushalt und Steuerung empfohlenen
Maßnahmen und Beträge des Rohentwurfs gemäß Anlage 3 für das Jahr 2012 und für den
mittelfristigen Zeitraum bis 2015 aufgenommen.
Herr Möller erläutert den Haushalt 2012. Die Beschaffung von Löschfahrzeugen werde zunächst verschoben, weitere 100.000 Euro für bewegliche Anlagevermögen sollten bei der
Feuerwehr eingespart werden.
Herr Bäth erklärt, dass darunter eher kleine Anschaffungen, wie Atemschutzmasken und
Funkgeräte fallen würden.
Herr Möller berichtet weiter, dass für die Erneuerung der Technik in der Einsatzleitstelle 1,3
Millionen Euro eingestellt worden seien, für den Neubau der Feuerwache 3 zunächst nur
100.000 Euro Planungsmittel, um ein realistisches Konzept erstellen zu können, weitere
Mittel würden dann ab 2013 eingestellt werden. Das Architektenauswahlverfahren sei bereits abgeschlossen. Ziel sei eine Kostenreduzierung. Für das Feuerwehrhaus FFW
Kücknitz seien 60.000 Euro eingestellt. Anstelle eines Gerätewagens Großunfall werde
man voraussichtlich einen vorhandenen Unimog umrüsten.
Herr Klinkel schlägt vor, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Zahn antwortet, dass er noch Klärungsbedarf habe, bevor eine Abstimmung erfolge. Er
möchte wissen, ob die bereits im Ausschuss angesprochene Ersatzbeschaffung von Feuerwehrhelmen beachtet worden sei.
Herr Bäth antwortet, dass diese unter Schutzkleidung eingestellt worden seien.
Herr Zahn fragt weiter, wozu die Feuerwehr zwei Laptops benötige.
Herr Bäth antwortet, dass die Laptop-gestützten Notabfrageplätze für die Entlastung der
Einsatzleitstelle bei der Entgegennahme der bei Großschadenslagen verstärkt auftretenden
Notrufe benötigt würden.
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Herr Stier entgegnet, dass für die Verbesserung der Leitstelle bereits 1,3 Millionen Euro
eingestellt worden seien und er frage sich, wie lange die Laptops benötigt würden.
Herr Bäth antwortet, dass die Notabfrage solange benötigt würde, bis die Leitstelle fertig
gestellt sei.
Herr Dedow verlässt die Sitzung um 20:10 Uhr.
Herr Möller erklärt, dass die Notabfrageplätze zum Beispiel für den Trinkwasserausfall im
vorigen Jahr nützlich gewesen wären, da es viele Anrufe bei der Feuerwehr gegeben habe.
Herr Hopp fügt hinzu, dass die eingestellten 3.000 Euro nicht nur für die zwei Laptops seien,
sondern auch für Head-Sets, Programme und ähnliches.
Herr Klinkel stellt den Antrag, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss stimmt dem Antrag mit 12 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig zu.
Frau Lenz und Herr Martens verlassen die Sitzung um 20:15 Uhr.
TOP 8.3 – Produkthaushaltsplan mit Stellenplanänderungen 2012
Gegenstand:
Produkthaushaltsplan mit Stellenplanänderungen 2012
Teilbereich:
Melde- und Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz und Tiergesundheit, Verkehrsangelegenheiten (ohne verkehrslenkende Maßnahmen), Standesamt, Feuerwehr
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerschaft wird empfohlen, den Entwurf des Produkthaushaltsplanes 2012 zu beschließen.
Herr Friedrichsen fragt nach, ob man beim Standesamt nur Kirchenaustritte oder auch Kircheneintritte erklären könne.
Herr Vogt antwortet, dass das Standesamt lediglich für Kirchenaustritte zuständig sei, für
Kirchenwiedereintritte sei die Gemeinde beziehungsweise der Pastor zuständig.
Herr Hinrichs stellt den Antrag, die Vorlage ebenfalls ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss stimmt dem Antrag mit 10 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig zu.
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TOP 9 – Berichte
TOP 9.1 – Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck 2012
Gegenstand:
Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck 2012
Anlass:
Anregung des Lübeck-Managements
Herr Möller erklärt, dass die verkaufsoffnen Sonntage unter den Themen „Lübeck blüht auf“,
„Lübeck klingt“, „Eine Stadt feiert Erntedank“ und „Nordische Filmtage“ stünden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
TOP 10 – Neue Anfragen und Verschiedenes
Es liegt nichts vor.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Ohlow, Herr Rocksien, Herr Vogt und Herr Klinkel verlassen die Sitzung um 20:19 Uhr.
II. Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
Herr Stier stellt die Nichtöffentlichkeit um 20:20 Uhr her. Darüber gibt es eine gesonderte Niederschrift.
III. Öffentlicher Teil der Sitzung
TOP 18 – Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
Herr Stier stellt die Öffentlichkeit um 20:50 Uhr wieder her und gibt bekannt, dass im
nichtöffentlichen Teil keine Beschlüsse gefasst worden seien.
Herr Stier schließt die Sitzung um 20:51 Uhr.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Carsten Stier
Vorsitzender
Lisa Paetzold
Protokollführerin

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