untersuchungbericht zur aktuellen situation der amphibienfauna auf
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untersuchungbericht zur aktuellen situation der amphibienfauna auf
UNTERSUCHUNGBERICHT ZUR AKTUELLEN SITUATION DER AMPHIBIENFAUNA AUF DER HALBINSEL IM GROSS-GLIENICKER SEE IN BERLIN SPANDAU (KLADOW UFERPROMENADE 51) UNTERSUCHUNGBERICHT ZUR AKTUELLEN SITUATION DER AMPHIBIENFAUNA AUF DER HALBINSEL IM GROSS-GLIENICKER SEE IN BERLIN SPANDAU (KLADOW UFERPROMENADE 51) bearbeitet von: Dipl. - Biologe Klaus-Detlef Kühnel Axel Biehler Auftraggeber: Sport- und Gesundheitszentrum Kladow GbR Helene Abtahi und Torsten Birlem Rauchstr. 11 10787 Berlin Auftragnehmer: Klaus-Detlef Kühnel Am Horst 4 15741 Bestensee November 2006 Untersuchungsbericht zur aktuellen Situation der Amphibienfauna auf der Halbinsel im Groß-Glienicker See in Berlin Spandau INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS 1 1. AUFGABENSTELLUNG 2 2. UNTERSUCHUNGSGEBIET 2 3. ERFASSUNGSMETHODEN 2 4. ERGEBNISSE 3 4.1. ARTENLISTE 3 4.2. BEWERTUNG 4 5. LITERATUR Dipl.-Biol. K.-D. KÜHNEL, A. BIEHLER 5 Seite 1 Untersuchungsbericht zur aktuellen Situation der Amphibienfauna auf der Halbinsel im Groß-Glienicker See in Berlin Spandau 1. AUFGABENSTELLUNG Im Zusammenhang mit der Planung, auf dem Gelände des ehemaligen Strandbades auf der Halbinsel des Groß-Glienicker Sees (Grundstück Uferpromenade 51) ein Anwendungszentrum für Sport, Gesundheit und Kultur zu errichten, wurden im Frühjahr Daten zur aktuellen Situation der Amphibien auf dem Gelände des ehemaligen Bades und in dem angrenzenden Landschaftsschutzgebietes gewonnen. Das Gebiet ist aus historischer Sicht ein traditioneller und etablierter Amphibienlebensraum am Südwestrand Berlins. Dies gilt ebenso für andere Tier- und Pflanzengruppen der Gewässerufer und Bruchwälder. 2. UNTERSUCHUNGSGEBIET Das hier betrachtete Grundstück Uferpromenade 51 liegt am Groß-Glienicker See im Bezirk Spandau von Berlin. Es ragt als Halbinsel in den See und umfasst das ehemalige Strandbad, und einen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Wald- und Röhrichtbereich. In diesem tief liegenden Gelände befindet sich inmitten des Röhrichtbestandes ein temporäres Gewässer, dessen Ausdehnung seit Jahren abnimmt und das in trockenen Jahren auch bereits in Frühjahr austrocknen kann. Das Gelände des seit vielen Jahren nicht mehr genutzten Strandbades ist aufgeschüttet und wird zur Zeit teilweise als Garten- bzw. Campingfläche genutzt. Erschlossen wird dieser bewohnte Teil durch eine private Zufahrtsstraße von der Uferpromenade aus. 3. ERFASSUNGSMETHODEN Die Erfassung der Amphibienbestände im Untersuchungsgebiet erfolgte mit Hilfe von teilquantitativen Methoden. Dazu wurden zwischen Anfang April und Ende Mai 2006 mehrere Kontrollgänge, sowohl am Tage, als auch nachts durchgeführt. Insgesamt fanden in diesem Zeitraum vier Begehungen, die erste am 11. 4. 2006, statt. Bei den Begehungen wurden sowohl das eingezäunte Landschaftsschutzgebiet als auch die Ufer des Groß-Glienicker Sees aufgesucht und nach Amphibien abgesucht. Dabei sollten folgende Nachweismethoden zur Anwendung kommen: • Erfassung der Individuen durch Sichtnachweis (z.B. auftauchende Molche) • Akustischer Nachweis rufender Tiere • Nachweis von Larven und Molchen durch Kescherblindfänge im Gewässer • Nachweis von Laich. Die Erfassungen erwiesen sich allerdings als sehr schwierig. Dafür waren folgende Gründe verantwortlich: - Im April/Mai war der Wasserstand im Landschaftsschutzgebiet im Vergleich zu den Vorjahren ungewöhnlich hoch, wodurch viele Bereiche wegen des sumpfigen Bodens nur schwer oder gar nicht zu begehen waren, - Offenes Wasser war vor allem im Bereich der Röhrichtflächen im Norden des LSG und im Westen anschließend an den ehemaligen Parkplatz des früheren Strandbades vorhanden. Dort waren Kescherfänge fast unmöglich, da Äste oder Schilf Kescherzüge verhinderten, Dipl.-Biol. K.-D. KÜHNEL, A. BIEHLER Seite 2 Untersuchungsbericht zur aktuellen Situation der Amphibienfauna auf der Halbinsel im Groß-Glienicker See in Berlin Spandau Sichtbeobachtungen wurden darüber hinaus durch teils Junge führende Wildschweine , die dar- - über hinaus Störungen durch den Menschen nicht gewohnt waren, erheblich erschwert und auch gefährlich. Insbesondere nächtliche Begehungen waren dadurch kaum möglich. Wegen der Gefahr der Zerstörung durch Wildschweine konnten auch keine Fallen zum Nachweis von Molchen eingesetzt werden. Weiterhin war die unter den herrschenden Verhältnissen einzig mögliche Methode zur Erfassung von Molchen, die Beobachtung im Wasser zum Luftholen auftauchender Tiere nur selten durchführbar, da immer wieder Wildschweine durch das Wasser rannten und damit einerseits die Molche verjagten, andererseits das Substrat im Wasser derart aufwirbelten, dass kaum Sichtbeobachtungen möglich waren. Die beschriebenen Einschränkungen führen dazu, dass die hier vorgestellten Ergebnisse nur einen ersten Eindruck von der Verteilung und Habitatnutzung der Amphibienfauna im Gebiet geben können. Keinesfalls kann von einer vollständigen Erfassung ausgegangen werden. 4. ERGEBNISSE 4.1. ARTENLISTE Trotz der schlechten Untersuchungsbedingungen konnten fünf Amphibienarten im Untersuchungsgebiet festgestellt werden. Sie sind in der Tabelle 1 aufgelistet. Art Rote Liste Berlin Deutschland FFHRichtlinie Teichmolch (Triturus vulgaris) Schutzstatus + Erdkröte (Bufo bufo) gefährdet Moorfrosch (Rana arvalis) gefährdet Grasfrosch (Rana temporaria) + stark gefährdet IV ++ Vorwarnliste V + V + Teichfrosch (Rana kl. esculenta) Tabelle 1: Liste der im Frühjahr 2006 im Untersuchungsgebiet festgestellten Amphibienarten mit Angabe der Gefährdung nach den Roten Listen für Berlin (KÜHNEL et al. 2005) und für Deutschland (BEUTLER et al. 1998), der Einstufung in die der FFH-Richtlinie (RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992) sowie des Schutzstatus nach BNATSCHG (2002) bzw. BARTSCHV (2005). Schutzstatus: ++ streng geschützte Art, + besonders geschützte Art Die größten Bestände wurden vom Grasfrosch nachgewiesen. In den überschwemmten Schilfbereichen im Inneren der Halbinsel wurde an zwei Stellen Laich dieser Art festgestellt. Insgesamt handelte es sich um mindestens 25 Laichballen. Daneben wurden auch einzelne adulte Tiere gefunden. Von der zweiten Braunfroschart, dem Moorfrosch wurden im gleichen Bereich einige rufende Tiere angetroffen. Laich konnte nicht gefunden werden. Es ist jedoch ziemlich sicher, dass wenn die Tiere rufen, sie auch laichen. Vermutlich lagen die Laichplätze in den unzugänglichen überschwemmten Schilfbereichen. Als dritte Art konnte im Inneren der Halbinsel der Teichmolch festgestellt werden, und zwar im überschwemmten Bruchwald an der Grenze zum ehemaligen Strandbad. Dort konnten neben eiDipl.-Biol. K.-D. KÜHNEL, A. BIEHLER Seite 3 Untersuchungsbericht zur aktuellen Situation der Amphibienfauna auf der Halbinsel im Groß-Glienicker See in Berlin Spandau nem Totfund auch auftauchende Tiere beobachtet werden. Wegen der im Kapitel 3. beschriebenen Schwierigkeiten bei der Erfassung lassen sich über Bestände jedoch keine Aussagen machen. Am Ufer des Groß-Glienicker Sees wurde zwei weitere Arten festgestellt. Im Röhrichtsaum südlich des ehemaligen Strandbades konnten rufende Erdkröten gehört werden. Daneben waren im gesamten röhrichtbestandenen Uferbereich Teichfrösche zu finden. Neben diesen Arten kam im Uferbereich noch der Grasfrosch vor. Einige Individuen waren in einer vorgelagerten, vegetationsarmen Flachwasserzone nachweisbar, jedoch konnte kein Laich gefunden werden. 4.2. BEWERTUNG Bei den aktuellen Untersuchungen konnten lediglich zwei Arten, die in den letzten Jahren im Gebiet festgestellt wurden, nicht nachgewiesen werden. Dabei handelt es sich um den Kammmolch (Triturus cristatus) und den Seefrosch (Rana ridibunda). Der Kammmolch gehört zu den sehr schwer nachweisbaren Arten. Gerade bei den eingeschränkten Möglichkeiten im Frühjahr 2006 ist ein Nachweis kaum möglich, deswegen kann über das Vorkommen dieser Art hier nichts ausgesagt werden. Eine sichere Erfassung des Kammmolches ist nur mit Fallen möglich. Der Seefrosch kommt im gesamten Groß-Glienicker See in Röhrichtflächen am Ufer vor. Der fehlende Nachweis im Untersuchungsgebiet ist auf die frühen Untersuchungstermine zurückzuführen, denn Seefrösche sind meist nur durch ihre Rufe nachzuweisen und die Rufperiode liegt später im Jahr. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass von den Amphibien sowohl das Feuchtgebiet im Inneren der Halbinsel, als auch die Uferbereiche des Sees als Lebensraum genutzt werden. Wobei abgesehen von Teich- und Seefrosch das Seeufer nur zur Fortpflanzungszeit, das Innere der Halbinsel ganzjährig besiedelt ist. Im letztgenannten Bereich befinden sich auch die für die meisten Arten geeigneten Laichgewässer, vorausgesetzt sie führen ausreichend Wasser. Diese Wasserstellen werden auch von Individuen aus der Umgebung aufgesucht, wie die Fänge im jährlich an der Uferpromenade unterhaltenen Schutzzaun zeigen. Bis auf den Seefrosch wurden alle Arten auch in diesem Schutzzaun festgestellt. Allerdings ist in diesem Bereich in den letzten Jahren durch großflächige Bebauung und Umnutzung eines gegenüber der Halbinsel liegenden über Jahrzehnte ungenutzten, brachliegenden 5500m² großen Hanggrundstückes, das einerseits für Amphibien als Sommer- und Winterlebensraum diente, andererseits die Möglichkeit bot, aus dem Bereich östlich der Tennisplätze auf die Halbinsel zu wandern, eine starke Beeinträchtigung des Habitatverbundes eingetreten. Die Nutzung der Wasserstellen im Inneren der Halbinsel wir seit Jahren durch die oft frühzeitige Austrocknung beeinträchtigt. In manchen Jahren ist gar kein offenes Wasser zu beobachten. Man kann vermuten, dass in diesen Jahren ein Großteil der Amphibien das Seeufer als Laichplatz nutzt., in Jahren mit ausreichende Wasserführung der Kleingewässer jedoch diese bevorzugt werden. Deswegen ist die Erhaltung einer Grünverbindung zwischen den beiden Teilbereichen sehr wichtig. Im Rahmen der geplanten Nutzung der Flächen des ehemaligen Strandbades wurde schon in einer Stellungnahme im Januar 2006 auf die Bedeutung hingewiesen (KÜHNEL 2006) und Konflikte aufgezeigt. Eine abschließende Beurteilung kann nur durch eine Untersuchung der Amphibienfauna im gesamten Einzugsgebiet erfolgen. Dabei muss mit Hilfe von Fangzäunen auch die Wanderung zum Seeufer untersucht werden. Durch den ephemere Charakter der Gewässer im Inneren der Halbinsel ist jedoch mit von Jahr zu Jahr wechselnden Verhältnissen zu rechnen, so dass auch eine Fangzaununtersuchung von den dann herrschenden Verhältnissen her zu interpretieren ist. Dipl.-Biol. K.-D. KÜHNEL, A. BIEHLER Seite 4 Untersuchungsbericht zur aktuellen Situation der Amphibienfauna auf der Halbinsel im Groß-Glienicker See in Berlin Spandau Unter den derzeitigen Gegebenheiten ist eine Untersuchung mit Molchfallen und Fangzäunen auf der Halbinsel nicht möglich, da diese Anlagen von den Wildschweinen zerstört werden. Nicht nur aus diesem Grund sondern vorrangig wegen der erheblichen Zerstörungen der Vegetationsdecke, die die Wildschweine durch ständigen Um- und Durchwühlen des Bodens anrichten sollte eine dauerhafte Beseitigung der Schweine und eine geeignete Einzäunung, um sie in Zukunft fernzuhalten, angestrebt werden. Bei der hohen Wildschweindichte im Gebiet ist auch zu vermuten, dass Amphibien und besonders ihr laich von den Schweine gefressen werden. Adulte Amphibien sind besonders während der Winterruhe von Prädation durch Wildschweine betroffen. 5. LITERATUR BEUTLER, A., A. GEIGER, P.M. KORNACKER, K.-D. KÜHNEL, H. LAUFER, R. PODLOUCKY, P. BOYE, & E. DIETRICH (1998): Rote Liste der Kriechtiere (Reptilia) und Rote Liste der Lurche (Amphibia) [Bearbeitungsstand 1997]. - In: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.): Rote Listen gefährdeter Tiere Deutschlands. - Schr.R. f. Landschaftspfl. u. Naturschutz 55: 48-52 KÜHNEL, K.-D. (2006): Stellungnahme zur Amphibienfauna auf der Halbinsel Im Groß-Glienicker See (Berlin Spandau) unter besonderer Berücksichtigung des ehemaligen Strandbades. – Natur & Text, im Auftrag von Sport- und Gesundheitszentrum Kladow GbR, Helene Abtahi und Torsten Birlem: 8 S. KÜHNEL, K.-D., A. KRONE & A. BIEHLER (2005): Rote Liste und Gesamtartenliste der gefährdeten Amphibien und Reptilien von Berlin (Bearbeitungsstand 2003). – In: DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE / SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG (Hrsg.): Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin. CD-ROM. Gesetze, Verordnungen, Richtlinien: BArtSchV (Bundesartenschutzverordnung): Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 16. Februar 2005. – Bundesgesetzbl. 2005 Teil I Nr. 11, Bonn 24. Februar.2005: 258-317 BNatschG (Bundesnaturschutzgesetz): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 25. März 2002. - Bundesgesetzbl. Jg. 2002, Teil I Nr. 22 FFH-Richtline (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. -Abl. EG Nr. L 206, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EG vom 27. 10. 1997 – Abl. EG Nr. L 305: 42. Dipl.-Biol. K.-D. KÜHNEL, A. BIEHLER Seite 5