Informationen für ehemalige Kunden der Unternehmen FlexStrom
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Informationen für ehemalige Kunden der Unternehmen FlexStrom
Informationen für ehemalige Kunden der Unternehmen FlexStrom AG, Löwenzahn Energie GmbH und OptimalGrün GmbH 1. Wieso beliefern mich nun die Stadtwerke Münster? Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz übernehmen wir als örtlicher Grundversorger die Energielieferungen der bisherigen Kunden der o.g. Energielieferanten. Hierbei greift zunächst die sogenannte „Ersatzversorgung". 2. Wie läuft der Wechsel zu den Stadtwerken Münster ab? Den Wechsel in die Ersatzversorgung der Stadtwerke Münster führt die Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbH für Sie durch. Dafür müssen Sie jedoch der Netzgesellschaft unbedingt Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen. Die Netzgesellschaft hat Ihnen zu diesem Zweck eine Ablesekarte zukommen lassen. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Netzgesellschaft. Von den Stadtwerken Münster bekommen Sie dann automatisch weitere Informationen zugesandt. 3. Was ist die Ersatzversorgung und wie geht es danach weiter? Die Ersatzversorgung ist eine vorläufige Versorgung, die es Ihnen ermöglicht, innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten einen Grundversorgungsvertrag oder ein Sonderabkommen abzuschließen oder einen neuen Versorger zu wählen, ohne Kündigungsfristen beachten zu müssen. Auch wenn Sie keine Entscheidung getroffen haben, endet Ihre Strom- oder Erdgasversorgung selbstverständlich nicht nach 3 Monaten. Für diesen Fall bieten wir Ihnen für die Zeit nach Ablauf der Frist einen Versorgungsvertrag in der Grundversorgung an. Sie erhalten dann eine entsprechende Vertragsbestätigung. 4. Zu welchen Konditionen werde ich ersatzversorgt? Unsere Grund- und Ersatzversorgung entsprechen den Konditionen von Münster: ideal für Strom und Münster: minimal für Erdgas (siehe unten). Hier bleiben Sie weiterhin flexibel. Somit können Sie sich in Ruhe für ein neues Strom- oder Erdgasprodukt bei einem Lieferanten Ihrer Wahl entscheiden. Auf unserer Website www.stadtwerke-muenster.de finden Sie weitere Informationen zu unseren attraktiven Produkten. Die aktuellen Bruttopreise von Münster:ideal (Strom) und Münster:minimal (Erdgas) sind hier aufgelistet: Arbeitspreis Brutto in Cent/kWh Grundpreis Brutto in Euro/Monat 24,60 7,67 Arbeitspreis Brutto in Cent/kWh Grundpreis Brutto in Euro/Monat bis 1.033 11,34 2,26 bis 3.142 9,25 4,06 ab 3.143 6,81 10,44 Preisstand: 01.01.2013 Preisstand: 01.07.2012 5. Welche Produkte bieten die Stadtwerke Münster an? Ein Blick auf unsere Internetseite unter www.stadtwerke-muenster.de lohnt sich, denn dort warten attraktive Strom- und Erdgasangebote auf Sie. Auf Ihrer letzten Energierechnung finden Sie Informationen zu Ihrem Jahresverbrauch. Mit unserem Online-Tarifrechner können Sie das für Ihren Verbrauch günstigste Produkt ermitteln. 6. Ich habe mein optimales Stadtwerke-Produkt gefunden. Wie veranlasse ich einen Produktwechsel? Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch oder persönlich Kontakt mit uns auf. Wir stellen Ihnen gerne ein Auftragsformular zur Verfügung, welches Sie uns unterschrieben zurücksenden. Danach erhalten Sie Ihren Versorgungsvertrag von uns. 7. Was ist, wenn ich innerhalb der nächsten 3 Monate umziehe? Wenn Sie innerhalb der nächsten 3 Monate umziehen, können Sie in der Ersatzversorgung bleiben. Sie müssen uns lediglich nach der Wohnungsübergabe die Zählerstände mitteilen. 8. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne In Münster immer für Sie da! Stadtwerke Münster GmbH Hafenplatz 1 48155 Münster Stadtwerke CityShop Salzstr. 21 48143 Münster Öffnungszeiten Mo-Fr 8 - 18 Uhr Öffnungszeiten Mo-Fr 10-20 Uhr Sa 10-18 Uhr Kunden-Hotline: Mo-Fr 8-20 Uhr Sa 9-15 Uhr Telefon 02 51.6 94-12 34 Fax 02 51.6 94.11 11 E-Mail [email protected] Internet www.stadtwerke-muenster.de