Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau
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Freizeit/Kultur Beratung Wohnen Hochschulgastronomie Finanzierung Studentenwerk Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau AOK Studenten-Service Ihre Experten an der Uni Potsdam Universität Potsdam Am Neuen Palais 10 · 14469 Potsdam · Haus 6 0800 265080 36086 / 87 [email protected] Gesundheit in besten Händen aok-on.de/nordost 3 Vorwort › Vorwort Ganz egal ob Sie in Potsdam, Brandenburg an der Havel oder Wildau studieren, gern unterstützen wir Sie außerhalb Ihres Studiums, wenn es um soziale, kulturelle und wirtschaftliche Belange geht. Unser Wegweiser soll es Ihnen leichter machen, unsere vielfältigen Angebote kennenzulernen. Das Aktuellste erfahren Sie immer auf unserer Internetseite unter: www.studentenwerkpotsdam.de. Wegen der Vielzahl der von uns betreuten Hochschulen haben wir Informationen zum Studium bewusst ausgelassen. Antworten zu diesen Fragen gibt es im Studienführer, Vorlesungsverzeichnis bzw. in Peter Heiß der Beratungsstelle der entsprechenden Geschäftsführer Hochschule. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann das Studentenwerk Potsdam keine Gewähr übernehmen. Für Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung dieser Broschüre sind wir immer dankbar. Vielen Dank all denen, die durch Informationen und Beiträge an der Erarbeitung des Wegweisers mitgewirkt haben. So wie allen Inserenten, die es durch ihre finanzielle Unterstützung ermöglichen, dass dieses Heft kostenlos abgegeben werden kann. Ich hoffe, dass diese kleine Broschüre Ihnen viele nützliche Tipps gibt. Besonders den Studienanfängern wünsche ich einen guten Start im Land Brandenburg und einen erfolgreichen Einstieg ins Studium. Wir freuen uns auf Sie. 5 Finanzierung Sozialberatung ...................................... 78 Arbeitslosengeld II und Sozialgeld .......... 79 Sozialhilfe ............................................. 82 Studieren mit Kind................................. 84 Mutterschaftsgeld ................................. 85 Elterngeld ............................................. 86 Kindergeld ............................................ 88 Kinderzuschlag ...................................... 90 Studierendenkindergeld ......................... 90 Kinderbetreuung ................................... 92 Beratung und Hilfe für Studierende mit Handicap .........................................95 Unterstützung und Beratung von ausländischen Studierenden ............ 98 Wohnberechtigungsschein ................... 100 Wohngeld ........................................... 101 Gebührenermäßigungen für Rundfunk, Fernsehen und Telefon ......................... 104 Rechtsberatung ................................... 107 Versicherungen ................................... 109 Psychotherapeutische Beratung ............113 Reisen ..................................................115 STA Travel Reiseangebote ......................116 Jugendherbergen ..................................117 Internationaler Studentenausweis (ISIC)..118 Hochschulen ........................................119 Hochschulgastronomie Leistungen und Preise ............................ 46 Mensen ................................................. 49 Cafeterien ............................................. 50 Wohnen Studentenwohnanlagen ......................... 54 Wohnsituation ...................................... 54 Was bietet das Studentenwerk? .............. 55 Antrag für Studentenzimmer.................. 56 Wohnheimtutoren ................................. 59 Wie hoch ist die monatliche Miete? ........ 60 Private Zimmervermittlung .................... 63 Sprechzeiten der Hausmeister ................ 66 Übersichts-/Lagepläne....................... 68 -73 Einwohnermeldeämter ........................... 74 Freizeit und Kultur Potsdam ...............................................120 Brandenburg an der Havel ....................123 Wildau .................................................124 Studentenwerk Potsdam – kompakt ......125 Stichwortverzeichnis ............................127 Impressum............................................130 Freizeit/Kultur Ausbildungsförderung (BAföG) ............... 14 Wer erhält BAföG? ................................. 15 Wo wird der Antrag gestellt?...................18 Wann sollte man den Antrag stellen?...... 20 Wie ist der Höchstsatz des BAföG? ......... 21 Was bestimmt die Höhe des BAföG?........ 23 Wie lange wird BAföG gezahlt? .............. 24 BAföG nach Studienabbruch oder Fachrichtungswechsel............................ 25 Zinsloses Darlehen ................................. 27 Stipendien ............................................. 29 Stiftungen ............................................. 30 Bundesversorgungsgesetz ...................... 32 Bildungskredit ....................................... 32 Härtefalldarlehen .................................. 33 Studienabschlussdarlehen ...................... 34 Jobben neben dem Studium.................... 36 Beratung Finanzierung Meldepflicht .......................................... 74 Kommunales Begrüßungsgeld ................. 76 Hochschulgastronomie Studentenwerk? Nie gehört… .................. 7 Das Studentenwerk Potsdam ................... 8 Service-Point .........................................12 Wohnen Studentenwerk Beratung › Inhalt Studentenwerk Inhalt 6 Übersicht: alle Studentenwerke in Deutschland › Übersicht aller Studentenwerke in Deutschland Kiel SCHLESWIGHOLSTEIN Rostock HAMBURG Greifswald MECKLENBURGVORPOMMERN Hamburg BREMEN Oldenburg Bremen NIEDERSACHSEN Hannover Osnabrück Münster Braunschweig Bielefeld BRANDENBURG NORDRHEIN-WESTFALEN Paderborn Dortmund Essen Göttingen Bochum (Essen-Duisburg) Witten Wuppertal (Witten/Herdecke) Düsseldorf Kassel Köln Aachen Siegen Bonn Koblenz HESSEN Marburg SACHSEN-ANHALT Halle Leipzig THÜRINGEN Gießen SACHSEN Dresden Freiberg Jena (Thüringen) Chemnitz (Chemnitz-Zwickau) Frankfurt/M. RHEINLAND-PFALZ Trier Potsdam Magdeburg BERLIN Berlin Frankfurt/O. Mainz Darmstadt Kaiserslautern SAARLAND Saarbrücken Mannheim Heidelberg Würzburg Bayreuth (Oberfranken) Erlangen (Erlangen-Nürnberg) BAYERN Karlsruhe Regensburg (Niederbayern/Oberpfalz) Stuttgart Tübingen (Tübingen-Hohenheim) Ulm BADEN-WÜRTTEMBERG Freiburg Konstanz (Seezeit Bodensee) Augsburg München 7 › Studentenwerk? Nie gehört … Das werden sich viele fragen, wenn sie das Wort Studentenwerk zum ersten Mal hören. Studiert wird doch eigentlich an einer Universität oder Hochschule. Dort befinden sich die Hörsäle, Seminarräume und Labors. Da wird mir Wissen vermittelt, muss ich zur Prüfung und kann in die Forschung einsteigen. Wozu dann noch ein Studentenwerk? Macht man sich dann aber weitergehende Gedanken, muss man sich fragen: »Wie finanziere ich mein Studium?« – »Wo wohne ich während des Studiums?« – »Wo kann ich gut und preiswert essen?« Es muss also doch noch etwas geben, was das Studium wirtschaftlich ermöglicht und seine Durchführung erleichtert. Genau hier setzt die Tätigkeit der Studentenwerke ein. Studentenwerke sind Dienstleistungsunternehmen, die sich um die Belange der Studierenden außerhalb des eigentlichen Studiums kümmern. Dazu gehören die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), die Bereitstellung von preisgünstigem Essen und Zimmern in Studentenwohnanlagen sowie die gesundheitliche, soziale und kulturelle Betreuung und Beratung der Studierenden. Die Studentenwerke sind überregional im Deutschen Studentenwerk (DSW) zusammengeschlossen. Das DSW organisiert den Erfahrungsaustausch und den Informationsfluss zwischen den Studentenwerken und führt Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch. Es vertritt die sozialpolitischen Interessen der Studierenden gegenüber der Öffentlichkeit, dem Bund und den Ländern. Deutsches Studentenwerk Monbijouplatz 11, 10178 Berlin Tel.: 030/297 727-10, Fax: -99 [email protected] www.studentenwerke.de Studentenwerk Studentenwerk 8 Studentenwerk › Das Studentenwerk Potsdam › Das Studentenwerk Potsdam Auf der Grundlage der Verordnung über die Errichtung von Studentenwerken vom 18. September 1990 nahm das Studentenwerk Potsdam zum 1. Januar 1991 seine Arbeit auf. Es ist für die Betreuung von ca. 30.000 Studierenden zuständig. Diese verteilen sich auf die › Universität Potsdam › Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF › Fachhochschule Potsdam › Technische Hochschule Wildau › Technische Hochschule Brandenburg Unsere 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Bereichen Studienfinanzierung (BAföG), Mensen und Cafeterien, Wohnen und Bauen, Soziale Dienste und Zentrale Verwaltung arbeiten, wollen den Studierenden gute Studienbedingungen bieten. Wir sind bestrebt, unseren Service ständig zu verbessern. Leitbild Das Studentenwerk Potsdam ist ein leistungsstarkes Dienstleistungsunternehmen für Studierende. Es orientiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen seiner Kunden. Damit schafft es die sozialen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium. Das Studentenwerk Potsdam ist ein Teil des Lebensraums Hochschule im Land Brandenburg. Unser Ziel ist Versorgung und Betreuung Studierender in hoher Servicequalität. Leistungswille, Qualität und Kreativität der Bediensteten des Studentenwerks bilden die Grundlage, um dieses Ziel zu erreichen, ebenso Wirtschaftlichkeit und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Studierenden, den Hochschulen und den Kommunen. Hauptsitz des Studentenwerks Potsdam: Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Postanschrift: PF 60 13 53, 14413 Potsdam Tel.: 03 31 / 37 06 - 0, Fax: - 125 [email protected] www.studentenwerk-potsdam.de Das Studentenwerk Potsdam ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Seine Organe sind der Verwal- Das Studentenwerk Potsdam befindet sich verkehrsgünstig und zentral in den Potsdamer Bahnhofspassagen. tungsrat und der Geschäftsführer. Der Verwaltungsrat setzt sich aus sechs Studierenden, fünf nicht studentischen Hochschulangehörigen, einer Person des öffentlichen Lebens, einer von der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestellten Vertreterin sowie einer Bediensteten des Studentenwerks zusammen und entscheidet in Angelegenheiten des Studentenwerks, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Finanziert werden die Aufgaben des Studentenwerks zum einen aus eigenen Erträgen der Mensen, Cafeterien und Wohnanlagen – um nur die größten Bereiche zu nennen – zum anderen aus einer Finanzhilfe des Landes Brandenburg und aus Sozialbeiträgen (Semesterbeitrag) der Studierenden. Zu Beginn jeden Semesters muss jeder Studierende seinen Beitrag in Höhe von zurzeit 50,00 Euro an das Studentenwerk zahlen. Das Geld wird zur Finanzierung der Kernaufgaben des Studentenwerks verwendet. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen bzw. Projekte zur sozialen, gesundheitlichen, sportlichen und kulturellen Betreuung, Beiträge an Verbände und an die Freizeitunfallversicherung der Studierenden, die Darlehenskasse (Härtefalldarlehen, Studienabschlussdarlehen) sowie Zuwendungen und Freitische für Studierende, die unverschuldet in Not geraten sind, finanziert. Wann und wo diese Beiträge zu entrichten sind und wer von der Beitragszahlung befreit wird, ist in der Beitragsordnung des Studentenwerks Potsdam festgelegt. Studentenwerk 9 10 Studentenwerk › Das Studentenwerk im Überblick › Das Studentenwerk Potsdam im Überblick Service-Point Regine Gallinat Zentralabteilung Mike Duckerschein Sekretariat: Nicole Rochlitz Rechnungswesen Jan Krauzig Allgemeine Verwaltung Frank Scholz Personalstelle Kerstin Wolf EDV Thomas Gottschlich Sozialberatung Karolin Kozur Jobvermittlung Roswitha Körber Psychotherapeutische Beratung Anne Hermanns, Potsdam Nicole Kiesow, Brandenburg a.d.H. Kay-Uwe Christoph, Wildau Öffentlichkeitsarbeit/Internationales Josephine Kujau Amt für Ausbildungsförderung Stefanie Schwenke Sekretariat: Sieglinde Ahlefeldt Rückforderung: Barbara Cikrit Rechtsbehelfsstelle Robert Probst HauptsachbearbeiterInnen Caroline Hübl, Astrid Naumann, Peter Radeck SachbearbeiterInnen Anna-Sophia Unterdörfer (A, Ba-Bald) Corinna Gonzalez (Bali-Buts) Kerstin Bürth (Butt-Bz, C, D, Ea-Erm) Gabriele Beyer (Ern-Ez, F, Ga-Gri) Kathleen Götze (Gro-Gz, Ha-Holle) Frank Meinzenbach (Hollf-Hz, I, J, Ka-Kleine) Simone Mart (Kleinf-Kunt) Michaela Schuster (Kunu-Kz, L, Ma-Mang) Tina Siebert (Manh-Mz, Na-Ngt) René Wünsch (Ngu-Nz, O, P, Q, Ra-Rah) Silvia Rainer Hänsel (Rai-Rz, Sa-Schmidt, M) Jens Schlesinger (Schmidt, N-Stef) Stefanie Götzky (Steg-Sz, T, U, Va-Von) Peter Blaschke (Voo-Vz, W, X, Y, Z) 11 Geschäftsführer Peter Heiß Büroleiterin /Innenrevision Ellen Babetzki Wohnen und Bauen Roland Heinke Sekretariat: Petra Lebek Wohnen Ronald Ostermann Zentrale Wohnheimverwaltung Matthias Eschen, Manuela Jannasch, Gundel Kühnel, Marina Schwanke Verwaltungseinheit Potsdam, Kaiser-Friedrich-Straße Peter Schildknecht, Maik Schobert Verwaltungseinheit Potsdam, Forststraße Gunter Ritscher Verwaltungseinheit Golm Hans Güttler, Mario Mainka Verwaltungseinheit Potsdam, Breite Str. Ralph Rammelt Verwaltungseinheit Potsdam, Park Babelsberg Ronny Nikolaizig Verwaltungseinheit Studentendorf Potsdam, Stahnsdorfer Straße Frank Körber, Thomas Kuhn Verwaltungseinheit Wildau Frank Hirschfelder, Olaf Kauer Verwaltungseinheit Brandenburg Michael Melzer Bauen Anett Wallasch Studentenwerk Verwaltungsrat Mensen und Cafeterien Corinna Hagemeister Sekretariat: Marion Schäfer Zentrale Verwaltung der Mensen und Cafeterien Zentraleinkauf: Tobias Hille Mensa Potsdam, Am Neuen Palais Frank Ehrlich Cafeteria Am Neuen Palais Mathias Gutewort Mensa und Cafeterien Golm Andrea Geserich Mensa Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße Ute Splisteser Mensa und Cafeteria Potsdam, Griebnitzsee Elke Kähler Mensa und Cafeteria Brandenburg Ronny Heine Mensa und Cafeteria Wildau Thomas Schreiner Cafeteria »filmriss« Potsdam, Marlene-Dietrich-Allee Elke Kähler Mensa und Cafeteria Potsdam, Pappelallee Thomas Wiegner Stand: Juli 2016 12 Studentenwerk › Servicepoint › Service-Point im Studentenwerk Im Service-Point gibt es Informationen zu den Leistungen des Studentenwerks und es wird Ihnen bei Orientierungsproblemen in der Stadt geholfen. BAföG-Formblätter und die Publikationen des Studentenwerks sind hier erhältlich und der Internationale StuSIC) wird verkauft. An Studierende der Filmuni dentenausweis (ISIC) Filmuniversität, die in unseren Wohnanlagen leben, werden hier die sWaschkarten ausgegeben. Der Ser-ett vice-Point befindet sich im Foyer. In unmittelbarer Nähe laufen die aktuellen Angebote der Jobvermittlung über einen Bildschirm.. Studentenwerk Po Potsdam otsdam Service-Point ß 2, 14473 44 P d (Ei ü k ) Babelsberger Straße Potsdam (Eingang LLange B Brücke) Tel.: 03 31/37 06 - 225, Fax: - 125 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.00 – 14.00 Uhr Studentenwerk 13 ige e z n -A n e m g i a E d s r t o fü P z t k a r l P we n e t en d u t S 14 Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG › Ausbildungsförderung »Ohne Moos nichts los!« Dieses Sprichwort hat auch für das Studium seine Gültigkeit. Schließlich benötigt man Studienmaterialien, muss ab und zu mal was essen, wohnt man nicht Zuhause, wird Miete abverlangt, das Studentenwerk braucht den Semesterbeitrag und auf die einen oder anderen schönen Dinge des Lebens möchte man auch nicht vollständig verzichten. Auch wenn es eine Reihe von Vergünstigungen für Studierende gibt, ganz ohne Geld geht es nicht. Deshalb möchten wir auf den folgenden Seiten darüber informieren, wie man als Studierende/r zu Geld kommen kann. Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) verbessern sich zum Wintersemester 2016/17 wesentlich. Die Förderungssätze und Freibeträge für eigenes Einkommen und das der Eltern, Ehe- oder Lebenspartner/innen werden um 7 Prozent angehoben. Studierende mit eigenem Haushalt und eigener Krankenund Pflegeversicherung können bis zu 735,00 Euro im Monat beanspruchen. Auch darf zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr Vermögen bei dem/der Antragsteller/in, dem/der Ehepartner/in oder Lebenspartner/in und eigenem Kind vorhanden sein. Gleichzeitig kann in einem Nebenjob in einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten monatlich 450,00 Euro brutto anrechnungsfrei dazuverdient werden. Zudem erhöht sich der monatliche Kinderbetreuungszuschlag auf 130,00 Euro je Kind, wenn dieses das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und mit dem/der Studierenden in einem Haushalt lebt. Über die konkreten Änderungen informiert Sie Ihr BAföG-Amt. 15 Finanzierung Im Flyer: kompakt alle Infos und Änderungen plus Berechnungsbeispiele. Änderungen Tilgung Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau Achtung! Das Studentenwerk Potsdam ist nur für die Gewährung von Ausbildungsförderung zuständig, wenn das Studium oder vorgeschriebene Praktikum in Deutschland durchgeführt wird. Für die Förderung im Ausland gibt es für jedes Land ein speziell benanntes Auslandsamt. Also Studienabschnitte im Ausland rechtzeitig beim Studentenwerk Potsdam anzeigen, um Rückforderungen zu vermeiden. Eine Änderung des Ausbildungsortes ist zwingend anzuzeigen. Formblätter Hinweise Da die Veränderungen sehr umfangreich sind, informieren Sie sich bitte im BAföG-Amt. Insbesondere für Unionsbürger, die nach § 2 Abs. 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU als Arbeitnehmer oder Selbstständige unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind oder auch zur Aufenthaltsdauer in Deutschland vor einer BAföG-Berechtigung, ist eine Beratung zu den einzelnen Voraussetzungen des § 8 BAföG dringend empfohlen. Nachweise Anträge Wer erhält Ausbildungsförderung? Nach Maßgabe des BAföG besteht für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116) ein Rechtsanspruch auf Förderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung (§§ 1 und 8 BAföG). Dieser Grundsatz gilt auch für Ausländer, wenn sie die in § 8 des BAföG geregelten persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung erfüllen. 16 Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG Dirk erhält elternunabhängige Förderung. Er hat bereits eine dreijährige Berufsausbildung absolviert und war anschließend drei Jahre erwerbstätig. Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des/der Auszubildenden erwarten lassen, dass er/sie das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Diese Eignung wird in der Regel angenommen, solange der/die Auszubildende die Ausbildungsstätte besucht oder an einem Praktikum teilnimmt und bei dem Besuch einer Hochschule die den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechenden Studienfortschritte erkennbar sind. Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der/die Auszubildende bei Aufnahme des Studiums das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr bereits vollendet hat. Diese Altersbegrenzung gilt jedoch nicht, wenn die Hochschulzulassung über den zweiten Bildungsweg erworben bzw. nachgeholt wurde oder persönliche bzw. familiäre Gründe ursächlich für die späte Studienaufnahme waren. Derartige Ausnahmevoraussetzungen liegen gemäß § 10 Abs. 3, Satz 2, Nr. 1 - 4 BAföG vor, wenn: 1. der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung in einer Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, an einer Abendhauptschule, einer Berufsaufbauschule, einer Abendrealschule, einem Abendgymnasium, einem Kolleg oder durch eine Nichtschülerprüfung zu einer Hochschule erworben hat, 1a. der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung auf Grund seiner beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden ist, 1b. der Auszubildende eine weitere Ausbildung nach §7 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 aufnimmt, 2. (weggefallen) 3. Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen gehindert waren, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie bei Erreichen der Altersgrenzen bis zur Aufnahme der Ausbildung ein eigenes Kind unter zehn Jahren ohne Unterbrechung erziehen und während dieser Zeit bis zu höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind; Alleinerziehende dürfen auch mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, um dadurch Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden, oder 4. der Auszubildende infolge einer einschneidenden Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden ist und noch keine Ausbildung, die nach diesem Gesetz gefördert werden kann, berufsqualifizierend abgeschlossen hat. Satz 2, Nr. 1, 1b, 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende die Ausbildung unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen, dem Wegfall der Hinderungsgründe oder dem Eintritt der Bedürftigkeit infolge einschneidender Veränderungen seiner persönlichen Verhältnisse aufnimmt. Konkret: Studierende erhalten bei der Erfüllung der Förderungsvoraussetzung Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Ab dem 5. Fachsemester werden Studierende grundsätzlich nur dann weiter gefördert, wenn eine Bescheinigung darüber vorgelegt wird, dass die bis zum Ende des 4. Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden. Finanzierung 17 18 Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG Wo kann der Antrag gestellt werden? Möchten Sie Ihr Studium mit Hilfe der Ausbildungsförderung nach dem BAföG finanzieren, dann sollten Sie rechtzeitig die dafür notwendigen Antragsformulare ausfüllen und im Studentenwerk Potsdam einreichen. Vorzugsweise füllen Sie den Antrag direkt unter www.studentenwerk-potsdam.de online aus, sofern Sie an einer der nachfolgenden Hochschulen immatrikuliert sind: › Universität Potsdam › Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF › Fachhochschule Potsdam › Technische Hochschule Brandenburg › Technische Hochschule Wildau › Fachhochschule für Sport und Management Potsdam › Theologische Hochschule Elstal › Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB) › Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam Verfügen Sie nicht über die Möglichkeit über Ihren Personalausweis die sogenannte eID-Funktion zu nutzen, müssen Sie den online ausgefüllten Antrag noch ausdrucken, unterschreiben und an das Amt für Ausbildungsförderung mit den erforderlichen Anlagen übersenden. Durch die Nutzung der eID-Funktion Ihres Personalausweises entfällt das Ausdrucken und Versenden des Antrages per Post. Im Übrigen erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare nach wie vor auch im Studentenwerk Potsdam. Den Antrag online unter www.bafoeg-brandenburg.de oder www.studentenwerk-potsdam.de stellen! 19 Auskünfte zur Gewährleistung von Ausbildungsförderung und zum Vollzug des BAföG erteilt das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Potsdam. Studentenwerk Potsdam Amt für Ausbildungsförderung Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/37 06 -301, Fax: - 325, [email protected] Abteilungsleiterin: Stefanie Schwenke Das persönliche Gespräch im Studentenwerk: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr Telefonisch erreichen Sie uns: Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 – 11.30 Uhr In der übrigen Zeit steht Ihnen unser BAföG-Beratungsbüro von 9.00 – 15.00 Uhr (freitags bis 14.00 Uhr) zur Verfügung. Sprechzeiten an der TH Brandenburg und TH Wildau werden durch Aushänge an den Hochschulen und auf unserer Internetseite bekannt gegeben. Finan- Erste Kontakte mit dem BAföG-Amt und den anderen Abteilungen des Studentenwerks bei den Hochschulinformationstagen. 20 Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG Buchstaben Bearbeiter/ -innen Telefon: E-mail: …@ 03 31/ studentenwerk37 06 - potsdam.de Anna-Sophia Unterdörfer Bali-Buts Corinna Gonzalez Butt-Bz, C, D, Ea-Erm Kerstin Bürth Ern-Ez, F, Ga-Gri Gabriele Beyer Gro-Gz, Ha-Holle Kathleen Götze Holf-Hz, I, J, Ka-Kleine Frank Meinzenbach Kleinf-Kunt Simone Mart Kunu-Kz, L, Ma-Mang Michaela Schuster Manh-Mz, Na-Ngt Tina Siebert Ngu-Nz, O, P, Q, Ra-Rah René Wünsch Rai-Rz, Sa-Schmidt, M Silvia Rainer Hänsel Schmidt, N-Stef Jens Schlesinger Steg-Sz, T, U, Va-Von Stefanie Götzky Voo-Vz, W, X, Y, Z Peter Blaschke A, Ba-Bann - 324 unterdoerfer@... - 302 - 306 - 309 - 319 - 320 - 304 - 310 - 305 - 307 - 303 - 323 - 322 - 316 gonzalez@... buerth@ beyer@... goetze@... meinzenbach@ mart@... schuster@... siebert@... wuensch@... haensel@... schlesinger@... goetzky@... blaschke@... Für Studierende mit Namenszusätzen wie z. B. al, el, de, van oder von ist der/die Sachbearbeiter/in für den jeweiligen Anfangsbuchstaben des Namenszusatzes zuständig. Wann sollte der Antrag gestellt werden? Der Erstantrag sollte sofort nach Erhalt eines Studienplatzes gestellt werden. Die Immatrikulationsbescheinigung kann später nachgereicht werden. Durch eine unverzügliche Antragstellung wird gesichert, dass eventuell auftretende schwierige Fragen und Probleme 21 bei der Antragsbearbeitung frühzeitig geklärt werden können. Ausbildungsförderung wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Bis zur ersten Zahlung ist mit einer Wartezeit von bis zu zehn Wochen ab Antragstellung zu rechnen. Die Erteilung der Bescheide erfolgt schon vorab. Weiterförderungsanträge bzw. Wiederholungsanträge sind, um eine möglichst lückenlose Förderung zu gewährleisten, zwei Monate vor Ablauf des jeweiligen aktuellen Bewilligungszeitraumes zu stellen. Wie ist der Höchstsatz der Ausbildungsförderung? Der Grundbedarf nach dem BAföG, der im Regelfall jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als Darlehen geleistet wird, ist davon abhängig, ob der/die Studierende noch bei den Eltern lebt oder ob eine eigene Wohnung bewohnt wird. Wegen dieser unterschiedlichen Bedingungen muss das BAföG von pauschalen Bedarfssätzen ausgehen, die die Basis für die Berechnung bilden. kulturquartier schiffbauergasse Finanzierung Hat sich die Zuständigkeit verändert? www.studentenwerk-potsdam.de/sf-kontakt.html 22 Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG BAföG-Bedarfssätze für Studierende (Angaben in Euro) Bedarfssätze bei den Eltern nicht bei den Eltern für Studierende wohnend wohnend Grundbedarf 399,00 399,00 Bedarf für die Unterkunft 52,00 250,00 Regelbedarf 451,00 649,00 Krankenversicherungszuschlag Pflegeversicherungszuschlag Maximalbedarf zzgl. ggf. Kinderbetreuungszuschlag je Kind 71,00 15,00 537,00 130,00 71,00 15,00 735,00 130,00 Für die Mietkosten wird eine Pauschale gezahlt. Der Umstand, dass Studierende nicht bei den Eltern wohnen, kann durch Vorlage des Mietvertrages oder einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden. Der Kranken- und/oder Pflegeversicherungszuschlag wird an Studierende gezahlt, die selbst in einer Kranken-/Pflegeversicherung und nicht über ihre Familie beitragspflichtig versichert sind. Dies ist durch einen Nachweis der Versicherung zu belegen. Studierende, die mit einem eigenen Kind unter 10 Jahren in einem Haushalt leben, erhalten zusätzlich den Kinderbetreuungszuschlag. Er wird pro Kind nur einem Elternteil gezahlt und beträgt für jedes Kind monatlich 130,00 Euro. Der Zuschlag ist bedarfserhöhend und wird als Vollzuschuss gezahlt, muss also nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung für die Gewährung des Kinderbetreuungszuschlages ist ein entsprechender Antrag, der bis spätestens zum Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen sein muss. Wovon wird die Höhe der Ausbildungsförderung bestimmt? Nach dem BAföG bilden Einkommen und Vermögen des/der Auszubildenden, das Einkommen seines/ihrer Ehegatten/in oder Lebenspartners/in und seiner/ihrer Eltern die konkreten Berechnungsgrundlagen für die Förderung. Sie sind auch in dieser Reihenfolge zur Anrechnung zu bringen. Reicht bei einem/einer verheirateten/ verpartnerten Auszubildenden das eigene Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen seines/ihrer Ehegatten/in oder Lebenspartner/in zur Deckung des Bedarfs nicht aus, ist auch das Einkommen der Eltern anzurechnen. Das Kindergeld gilt nicht als Einkommen. In den meisten Fällen ist das Einkommen der Eltern des/der Auszubildenden die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Förderung. Dabei sind die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes maßgebend. Die Freibeträge, die bei der Einkommensanrechnung der Eltern zu berücksichtigen sind (Angaben in Euro): › die Eltern sind verheiratet und leben nicht dauernd getrennt 1.715,00 › die Eltern leben dauerhaft getrennt oder sind geschieden (je Elternteil), verwitwet, ledig 1.145,00 › für Kinder des Einkommensbeziehers sowie für weitere dem Einkommensbezieher gegenüber nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltsberechtigte 570,00 › für den nicht in Eltern-Kind-Beziehung zum Auszubildenden stehenden Ehegatten des Einkommensbeziehers 520,00 Finanzierung 23 24 Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG Einkommen der Eltern bleiben gemäß § 11 Abs.3 BAföG außer Betracht (elternunabhängige Förderung), wenn der/die Auszubildende bis zum Beginn des Ausbildungsabschnittes a) das 30. Lebensjahr vollendet hat, b) nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war, c) nach Abschluss einer vorhergehenden, mindestens dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war. In den Jahren der Erwerbstätigkeit muss sich der/die Auszubildende aus dem erzielten Einkommen selbst unterhalten haben können. Nachweise (z.B. Rentenversicherungsverlauf, Lohnbescheinigungen) sind in Kopie beizufügen. Die elternunabhängige Förderung wird vom Amt für Ausbildungsförderung ohne gesonderten Antrag geprüft, da sich die erforderlichen Angaben aus dem Werdegang des/der Auszubildenden und den entsprechenden zusätzlichen Nachweisen ergeben. Wie lange wird die Ausbildungsförderung gezahlt? Ausbildungsförderung wird grundsätzlich nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer gewährt. Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung nur in bestimmten, im Gesetz geregelten Ausnahmefällen (§ 15 Abs. 3 Nrn. 1-5 BAföG) geleistet. Allerdings wird vom 5. Fachsemester an Ausbildungsförderung für den Besuch einer Hochschule nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der/die Auszubildende eine nach Beginn des 4. Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber vorgelegt hat, dass er/sie die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat (§ 48 Abs. 1 BAföG). Die Vorlage dieser Bescheinigung zu einem späteren Zeitpunkt kann zugelassen werden, wenn Tatsachen vorliegen, die voraussichtlich eine spätere Überschreitung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 Nr. 1-5 BAföG rechtfertigen würden (§ 48 Abs. 2 BAföG). Über mögliche Ausnahmen und Besonderheiten – insbesondere zum Zeitpunkt der förderungsrechtlichen Beendigung Ihrer Ausbildung (§ 15 b BAföG) – informiert Sie Ihr BAföG-Amt. Aber auch außerhalb dieser Ausnahmefälle besteht nach dem Ende der Förderungshöchstdauer ein Anspruch auf Hilfe zum Studienabschluss in Form eines verzinsten Bankdarlehens. Auszubildenden an Hochschulen, die sich in einem selbstständigen Studiengang befinden, wird als Hilfe zum Studienabschluss für höchstens 12 Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach §15 Abs. 3 Nrn. 1, 3 oder 5 geleistet, wenn der/die Auszubildende spätestens innerhalb von vier Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen wurde und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass er die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann. Kann BAföG nach einem Studienabbruch oder Wechsel der Fachrichtung gewährt werden? Die für den Sachverhalt maßgebliche Regelung des § 7 Abs. 3 BAföG bestimmt, dass Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung Finanzierung 25 26 Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG nur geleistet wird, wenn der/die Auszubildende aus wichtigem oder unabweisbarem Grund die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt hat. So wird die Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung nur geleistet, wenn Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen aus wichtigem Grund einen Fachrichtungswechsel bis zum Beginn des 4. Fachsemesters vollzogen haben. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn dem/der Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Gesetzes erheblichen Umstände einschließlich der mit der Förderung verbundenen persönlichen und öffentlichen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann. Der wichtige Grund muss sich stets auf die Aufgabe der bisherigen Ausbildung beziehen. Damit ein wichtiger Grund anerkannt werden kann, müssen die erforderlichen Konsequenzen unverzüglich gezogen werden, d.h. die bisherige Ausbildung muss sofort abgebrochen oder eine Beurlaubung herbeigeführt werden. Ob für die bisherige Ausbildung Förderung erbracht wurde, ist bei der Beurteilung des Fachrichtungswechsels unerheblich. Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn: › der/die Auszubildende während der Ausbildung die Erkenntnis gewinnt, dass die bisherige Ausbildung nicht seinen/ihren Neigungen entspricht (Neigungswandel), › der/die Auszubildende trotz hinreichender Bemühungen keine durchschnittlichen Leistungen erzielen kann (Eignungsmangel); schlechte Leistungen allein begründen jedoch noch keinen Eignungsmangel; ein Mangel der Eignung zum Studium überhaupt ist kein wichtiger Grund, › ein Wandel der Weltanschauung bei einer weltanschaulich gebundenen Ausbildung vorliegt, › der/die Auszubildende von einem Parkstudium zum Wunschstudium in sogenannte NC-Fächer wechseln möchte (auch nur bis zum Beginn des 4. Fachsemesters möglich). Eine allgemeine Verschlechterung der Berufsaussichten ist dagegen kein wichtiger Grund. Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Ausbildung wird in der Regel vermutet, dass der Wechsel oder Abbruch aus wichtigem Grund stattfindet, wenn dieser bis zum Beginn des 3. Fachsemesters erfolgt. Werden aus der aufgegebenen Ausbildung Fachsemester auf die neue Ausbildung angerechnet, sind diese zu berücksichtigen. Ein »unabweisbarer Grund« liegt nur dann vor, wenn keine Wahl mehr zwischen der Fortsetzung des Studiums in der aufgegebenen Fachrichtung und einem Wechsel besteht (Beispiel: unfallbedingte Querschnittslähmung eines Sportstudenten). Das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung ist kein unabweisbarer Grund. Die Gründe für den Wechsel der Fachrichtung sind dem Amt für Ausbildungsförderung schriftlich und nachvollziehbar bekannt zu geben. Wie wird das beim Bezug von BAföG gewährte zinslose Darlehen getilgt? Die Verwaltung und Einziehung des beim Bezug von BAföG seit dem Wintersemester 1990/91 eingeführten zinslosen Darlehens an die Studierenden in Höhe von 50 Prozent der gewährten Ausbildungsförderung wird vom Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln durch- Finanzierung 27 28 Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG geführt. Dieses Amt erteilt den Studierenden etwa vier Jahre und vier Monate nach Ablauf der Förderungshöchstdauer einen Feststellungsbescheid, in dem die Höhe der Darlehensschuld festgestellt wird. Zugleich wird dem Studierenden ein Bescheid zugestellt, in dem der Rückzahlungszeitraum und die Höhe der Raten festgesetzt werden. Für Ausbildungsabschnitte, die nach dem 28.02.2001 begonnen haben, sind höchstens 10.000 Euro zurückzuzahlen. Einzelfallbezogene Rückfragen oder konkrete Anträge zur Darlehenstilgung sind aus Zuständigkeitsgründen ausschließlich an das Bundesverwaltungsamt in Köln zu richten. Gleiches gilt für Mitteilungen über Veränderungen des Wohnortes. Dieses Amt erteilt alle im Rahmen der Darlehenstilgung erforderlichen Bescheide, insbesondere › den Feststellungsbescheid, › den Rückzahlungsbescheid, › den Bescheid über leistungsabhängigen Darlehenserlass, › den Darlehenserlass bei besonders zügigem Studium, › den Darlehenserlass für Behinderte, › den Darlehenserlass bei vorzeitiger Rückzahlung, › den Freistellungsbescheid wegen geringen Einkommens und › den Darlehenserlass wegen Kinderbetreuung. Die Rückzahlungspflicht beginnt im Normalfall fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt seit dem 1. Juli 1990 mindestens 105,00 Euro. 29 Finanzierung › Stipendien Der Bildungsaufstieg junger Menschen darf nicht an finanziellen Hürden scheitern. Um das zu realisieren, setzt die Bundesregierung auf BAföG, Bildungsdarlehen und Stipendien. Diese drei Instrumente ergänzen sich gegenseitig. Mit dem Deutschlandstipendium soll begabten und leistungsstarken Studierenden in Deutschland der Rücken gestärkt werden. Die Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms werden von den Hochschulen vergeben. Weitere Informationen unter: www.deutschland-stipendium.de Darüber hinaus gibt es noch Stipendien überregionaler Stiftungen. Die Vergabe dieser Stipendien ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bewerber sollten jedoch beachten, dass Institutionen, die für die Förderung öffentliche Mittel einsetzen, im Sinne des BAföG als Begabtenförderungswerke gelten. Unabhängig von der Höhe des Stipendiums ist in diesem Fall eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG ausgeschlossen. Nachfolgend ist eine Auswahl von Stiftungen aufgeführt, die auch Studienförderung anbieten und an die sich Studierende bei entsprechender Eignung wenden können. Finanzierung › Stipendien 30 Finanzierung › Stipendien › Stiftungen › Stiftungen Bundesstiftung Rosa Luxemburg e. V. Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin, Tel.: 030/44 310-223 [email protected], www.rosalux.de Für Studierende, die sich durch fachliche Leistungen sowie durch ein aktuelles ausgeprägtes gesellschaftliches und soziales Engagement im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung auszeichnen. Cusanuswerk Bischöfl. Studienförderung e. V., Baumschulallee 5, 53115 Bonn, Tel.: 02 28/98 38 422 [email protected], www.cusanuswerk.de Für deutsche katholische Studierende mit überdurchschnittlicher Begabung bei aktiver Teilnahme an der Bildungsarbeit des Cusanuswerkes, Ferienakademien etc. Evangelisches Studienwerk e.V. Haus Villigst, Iserlohner Straße 25, 58239 Schwerte, Tel.: 0 23 04/75 51 96 [email protected], www.evstudienwerk.de Für evangelische Studierende mit dem Ziel der Fortbildung und Beratung über das Studium hinaus. Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk e.V. Postfach 120855, 10598 Berlin, Tel.: 030/319 98 17 0 0, www.eles-studienwerk.de Für besonders begabte jüdische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen. Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Godesberger Allee 149, 53170 Bonn, Tel.: 02 28/88 30, www.fes.de Für Studierende mit überdurchschnittlicher Qualifikation und aktivem Interesse und Engagement an gesellschaftspolitischen Problemen. Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Abt. Begabtenförderung, Karl-Marx-Straße 2, 14482 Potsdam Tel.: 03 31/70 19 353, www.freiheit.org Für Studierende mit hoher wissenschaftlicher Begabung und politischem und gesellschaftlichem Engagement. Hanns-Seidel-Stiftung Lazarettstraße 33, 80636 München, Tel.: 089/12 580; [email protected], www.hss.de Für Studierende, von denen besondere wissenschaftliche Leistungen zu erwarten sind und die bereit sind, sich gemeinnützig zu engagieren. 31 Hans-Böckler-Stiftung Heinrich-Böll-Stiftung Schumannstraße 8, 10117 Berlin, Tel.: 030 /28 53 44 00 [email protected], www.boell.de Für Studierende, die in ihrem wissenschaftlichen und persönlichen Profil überdurchschnittliche Leistungen und gesellschaftliches Engagement erwarten lassen. Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Rathausallee 12, 53757 St. Augustin, Tel.: 0 22 41/246-23 28 [email protected], www.kas.de Für hochbegabte, politisch engagierte Studierende, die den fachlichen und politischen Gedankenaustausch pflegen. Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB) Lievelingsweg 102-104, 53119 Bonn, Tel.: 0228 / 6 29 31-0 [email protected], www.sbb-stipendien.de Für Studierende, die ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben und anschließend weitere berufliche Qualifizierung vornehmen möchten. Stiftung der Deutschen Wirtschaft Studienförderwerke Klaus Murmann, Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: 030/20 33 15 40 [email protected], www.sdw.org Für Studierende aller Fachrichtungen, die grundsätzliche Eignung für Fach- und Führungspositionen erkennen lassen. Studienstiftung des Deutschen Volkes e. V. Ahr-Straße 41, 53175 Bonn, Tel.: 02 28/82 09 60 [email protected], www.studienstiftung.de Für Studierende mit hoher wissenschaftlicher oder künstlerischer Begabung, die besondere Leistungen erwarten lassen. Finanzierung Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf, Tel.: 02 11/77 780 [email protected], www.Boeckler.de Für gewerkschaftlich engagierte Arbeitnehmerkinder – abhängig von der sozialen Lage. 32 Finanzierung › Darlehen › Darlehen Bundesversorgungsgesetz Anspruch auf Erziehungsbeihilfe nach § 27 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) haben › Waisen, die Renten oder Waisenhilfe nach dem BVG beziehen sowie › Kriegsbeschädigte, die Rente nach dem BVG beziehen, für ihre Kinder. Auf diese Förderung besteht ein Rechtsanspruch. Studierende, die Anspruch auf diese Beihilfe haben, sollten daher ihren Anspruch möglichst noch vor der Beantragung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG geltend machen. Die Anträge sind an die Hauptfürsorgestelle zu richten, in deren Regierungsbezirk der Unterhaltspflichtige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bildungskredit Der Bildungskredit ist eine Fördermöglichkeit für Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (Zwischenprüfung muss bestanden sein). Die Leistungen nach dem zweiten Semester müssen nachgewiesen werden. Er kann auch neben BAföG-Leistungen gewährt werden. Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen einkommensunabhängig, auch von den Eltern. Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, das in monatlichen Raten von 100,00 Euro, 200,00 Euro oder 300,00 Euro ausgezahlt wird. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Der Bildungskredit ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich an dem 6-Monats-EURIBOR zzgl. eines Verwaltungskostenaufschlags in Höhe von einem Prozent. In der Regel werden deutsche Staats- bürger gefördert. Ausländische Auszubildende müssen noch spezielle Voraussetzungen erfüllen. Eine Förderung ist nur möglich, solange der Auszubildende das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Studierende können den Kredit in der Regel nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters erhalten. Bewilligt werden die Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dorthin richten Sie bitte online oder schriftlich Ihre Anträge. Die erforderlichen Formulare finden Sie im Internet, beim BVA oder Ihrem BAföG-Amt. Die Leistungsbewilligung erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheides. Dieser gibt dem Antragsteller einen Anspruch zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit der KfW Förderbank. Kontaktadressen: Bundesverwaltungsamt Abt. IV Bildungskredit, Barbarastraße 1, 50728 Köln Tel.: 02 28 99/358 - 44 92 www.bva.bund.de KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5- 9, 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069/74 31 - 0 www.kfw.de Ab sofort können sich Studierende bei verschiedenen Banken und Sparkassen oder bei der KfW Förderbank unter www.kfw.de umfassend über einen Studienkredit informieren. Härtefalldarlehen Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam, die sich unverschuldet in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, Finanzierung 33 34 Finanzierung › Darlehen können über das Amt für Ausbildungsförderung beim Geschäftsführer des Studentenwerks ein Härtefalldarlehen beantragen. Um ein solches Darlehen, das keinen Rechtsanspruch begründet und bis zu max. 500,00 Euro gewährt werden kann, zu erhalten, muss der/die Beantragende seine/ihre Bedürftigkeit nachweisen. Besondere Umstände, die die Antragstellung auf Gewährung eines Härtefalldarlehens rechtfertigen, können sein: › der vom/von der Antragsteller/in nicht zu vertretende zeitweise Wegfall der BAföG-Zahlungen, › ein ungedeckter Verlust von Lern- und Arbeitsmitteln, › nichtplanbare Aufwendungen aus Anlass von Erkrankungen, › sonstige, eine Bedürftigkeit zwingend begründende Anlässe, z. B. Aufwendungen für Kinderbetreuung. Weitere Einzelheiten sind der Richtlinie über die Gewährung von Härtefalldarlehen an Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam, welche im Amt für Ausbildungsförderung eingesehen werden kann, zu entnehmen. Studienabschlussdarlehen Der Darlehensfonds des Studentenwerks Potsdam will bedürftigen Studierenden durch die Gewährung von Studienabschlussdarlehen die Examensvorbereitung erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss ermöglichen. Er richtet sich ausschließlich an Studierende im Erststudium, die ihr Studium in längstens zwei Semestern abschließen können. Eine Darlehensgewährung ist ausgeschlossen, wenn die notwendigen Studienaufwendungen, insbesondere die Lebenshaltungskosten, vollständig durch Maßnahmen anderer privater oder staatlicher Träger (bspw. durch den Bildungskredit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) abgesichert werden können. Die Darlehenshöhe ist auf den zwölffachen monatlichen Regelbedarfssatz für Studierende, die nicht im Elternhaus leben, begrenzt. Die Auszahlung erfolgt monatlich in einer Höhe von maximal 1/12 der gesamten Darlehenssumme. Für den Antrag sind folgende Unterlagen persönlich im Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks einzureichen: › ausgefüllter Darlehensvertrag auf Formblatt mit Angaben zum Verwendungszweck, › Einkommens- und Vermögensnachweis, Nachweis der Unterhaltspflichten, › Nachweis der Studienleistungen, › Immatrikulationsbestätigung oder Bestätigung, dass sich der/ die Antragsteller/in im Examen/Studienabschluss befindet, › Bürgschaftserklärung, › eigene Bankverbindung und Einzugsermächtigung auf Formblatt, › Benennung von zwei Adressgaranten. Weitere Informationen sind der Richtlinie für die Vergabe von Studienabschlussdarlehen durch den Darlehensfonds des Studentenwerks Potsdam zu entnehmen. Sie kann im Amt für Ausbildungsförderung eingesehen werden. Darüber hinaus ist eine individuelle Beratung während der allgemeinen Sprechzeiten sowie nach vorheriger Absprache mit Frau Schwenke, Zi. 4.23, möglich. Persönliche und diskrete Beratung bei finanziellen Fragen und Problemen. Finanzierung 35 36 Finanzierung › Jobs › Jobben neben dem Studium Viele Studierende arbeiten neben dem Studium oder bessern die Kassenlage während der Semesterferien auf. Sie arbeiten in der Regel in drei Fallgruppen, die hier etwas näher vorgestellt werden. › Fallgruppe 1: Geringfügige Beschäftigung/450-Euro-Job/Minijob (Kombination der Fallgruppe 1 mit der unten beschriebenen Fallgruppe 3 möglich) Hier sind Studierende angesprochen, die auf Dauer angelegte Beschäftigungen als Arbeitnehmer/innen mit einem Monatsentgelt von insgesamt regelmäßig nicht mehr als 450,00 Euro ausüben. Bei mehreren Minijobs gilt das Folgende nicht, wenn die Arbeitsverdienste zusammengerechnet mehr als 450,00 Euro je Monat betragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Minijobs bei der MinijobZentrale zu melden. 1. Geringfügige Beschäftigung im gewerblichen Bereich Regelfall: Studierende zahlen keine Steuern, keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aber einen reduzierten Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,7 Prozent (Befreiungsantrag ist möglich). Der Arbeitgeber führt pauschal insgesamt 30 Prozent an die Minijob-Zentrale ab: a) Steuern: Als Arbeitnehmer/in ist man zwar grundsätzlich steuerpflichtig, der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei einem Minijob aber pauschal mit 2 Prozent übernehmen. b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung: Die Arbeitgeber/innen zahlen 13 Prozent Pauschalbeitrag für die dauerhaft geringfügig Beschäftigten, die bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also einschließlich der Familienversicherten. Dies gilt nicht bei einer privaten Krankenversicherung. Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei in der Pflegeund Arbeitslosenversicherung, pauschale Beiträge fallen nicht an. c) Rentenversicherung: Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent zur Rentenversicherung. Als Arbeitnehmer/in bleibt man versicherungsfrei, wenn die geringfügig entlohnte Beschäftigung bereits vor dem 1. Januar 2013 begonnen wurde und das Arbeitsentgelt 400,00 Euro im Monat nicht übersteigt. (Auf die Versicherungsfreiheit können Sie jedoch verzichten und mit relativ niedrigen eigenen Beiträgen vollwertige Beschäftigungszeiten in der Rentenversicherung erwerben.) Für alle anderen 450-Euro-Jobs, die ab 1. Januar 2013 begonnen wurden, beträgt der Eigenanteil der Arbeitnehmer/innen 3,7 Prozent. Mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber kann man sich jederzeit von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist dann allerdings bis zum Ende der Beschäftigung bindend. Lassen Sie sich von der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (kostenloses Servicetelefon 0800 1000 4800) beraten, bevor Sie auf die Versicherungspflicht verzichten. Andernfalls könnte beispielsweise eine bereits erworbene Absicherung im Invaliditätsfall oder die Förderung der Riester-Rente entfallen. 2. Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten Regelfall: Studierende zahlen keine Steuern, keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und einen Eigenanteil von 13,7 Prozent zur Rentenversicherung. Der Arbeitgeber führt pauschal insgesamt 12 Prozent (2 Prozent Lohnsteuer einschließlich Solidaritäts- und Kirchensteuer, 5 Prozent Krankenversicherung, 5 Prozent Rentenversicherung) an die Minijob-Zentrale ab (sonst wie oben). Finanzierung 37 38 Finanzierung › Jobs › Fallgruppe 2: Mehr als geringfügige Beschäftigung Hier sind Studierende angesprochen, die regelmäßig mehr als 450,00 Euro im Monat verdienen. a) Steuern: Als Arbeitnehmer/in ist man steuerpflichtig. Trotzdem dürfte sich im Regelfall keine Steuerbelastung ergeben. Solange das Arbeitsentgelt unter dem Grundfreibetrag für Ledige (2016: 8.652 Euro) bleibt, erhält man die Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück. b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung: Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei, wenn die Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird. Dies liegt grundsätzlich vor, wenn Studierende nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Ist die Arbeit den Erfordernissen des Studiums untergeordnet, kann Versicherungsfreiheit auch noch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden bestehen (z.B. Wochenend- oder Nachtarbeit). c) Rentenversicherung: Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungspflichtig. Allerdings gelten im sogenannten Niedriglohnsektor von 450,01 bis 850,00 Euro/Monat für den Arbeitnehmer reduzierte Rentenbeiträge (Aufstockung auf vollen Beitragsanteil jederzeit möglich). Je nach der Höhe des Lohnes steigt der Rentenbeitrag des Arbeitnehmers gleitend auf den vollen Beitragsanteil von aktuell max. 9,35 Prozent, während der Arbeitgeber von 450,01 bis 850,00 Euro/Monat immer 9,35 Prozent zahlt. BAföG-Empfänger/innen aufgepasst: Wenn das monatliche eigene Einkommen mehr als 450,00 Euro beträgt, dann gibt es Abzüge beim BAföG. › Fallgruppe 3: Jobben während der Semesterferien (Kombination der Fallgruppe 3 mit Fallgruppe 1 möglich) Studierende, die in den Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit) jobben, ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts. a) Steuern: Als Arbeitnehmer/in ist man steuerpflichtig. Trotzdem dürfte sich bei Wahl des Lohnsteuerabzugsverfahrens mit Lohnsteuerkarte im Regelfall keine Steuerbelastung ergeben. Solange das Arbeitsentgelt unter dem Grundfreibetrag bleibt, erhält man die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück. b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung: Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei, auch wenn die Beschäftigung länger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt wird. c) Rentenversicherung: Als Arbeitnehmer/in ist man grundsätzlich versicherungspflichtig. Beitragssatz 2016: 18,7 Prozent. Die Beiträge tragen grundsätzlich der Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte, also je 9,35 Prozent. Innerhalb des Niedriglohnsektors ist die Beitragslastverteilung wie unter Fallgruppe 2 dargestellt. Viele müssen ihr Studium selbst finanzieren und arbeiten in einem Minijob. Finanzierung 39 40 Finanzierung › Jobvermittlung Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Dabei muss die Beschäftigung aber entweder › im Voraus vertraglich oder › nach Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt angelegt sein und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Wer sich nicht unter den Fallgruppen 1-3 wiederfindet, arbeitet wie jede/r normale Arbeitnehmer/in (steuerpflichtig, sozialversicherungspflichtig). Weitere Informationen, auch zu Praktika, unter: www.minijob-zentrale.de Jobvermittlung im Studentenwerk Unternehmen fast aller Branchen und Privatpersonen wenden sich an das Studentenwerk, um Aushilfskräfte für die Urlaubszeit und in Drucksituationen vermittelt zu bekommen. Für die Arbeit der Jobvermittlung wurden Richtlinien erstellt, die im Studentenwerk Potsdam aushängen und auch im Internet veröffentlicht sind. Die Anmeldung in der Jobvermittlung erfolgt online unter www.jobvermittlung.studentenwerk-potsdam.de. Hinterlegen Sie dort auch die notwendigen Dokumente: › aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Studentenausweis › evtl. Kopie der Arbeitserlaubnis, Aufenthaltstitel. Nach der Erstanmeldung, d. h. die Anmeldung über das Registrierungsformular im Netz ist erfolgt, kommen Sie bitte noch persönlich in die Jobvermittlung. Bringen Sie die aufgeführten Dokumente im Original mit. Nach erfolgter »aktiv«- Schaltung können Sie Ihr Interesse an einem Job gegenüber dem Studentenwerk signalisieren. Danach erhalten Sie per E-Mail den Vermittlungsschein mit den Daten des Auftraggebers. Bitte nehmen Sie zeitnah mit ihm Kontakt auf. Studentenwerk Potsdam Jobvermittlung Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31 / 37 06 - 251 [email protected] Sachbearbeiterin: Roswitha Körber Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr Jeder, der bei seiner Tätigkeit erstmalig mit bestimmten Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in unmittelbaren Kontakt kommt, muss sich einer Erstbelehrung unterziehen, dies gilt vor Aufnahme der Arbeit. Die dazu notwendige Belehrung und im Anschluss ausgestellte Bescheinigung erhalten Sie in den Gesundheitsämtern. Uwe Steinbrich/pixelio.de Interessierte Studierende können sich auch an die Arbeitsagenturen in Potsdam, Brandenburg an der Havel und Königs Wusterhausen wenden. Finanzierung 41 42 Finanzierung › Arbeitsrecht für internationale Studierende H. D. Volz/pixelio.de Zum 01.01.2013 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt, das Verfahren heißt Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM). Es ersetzt die bisherige Papierform. Die Anmeldung erfolgt über den Arbeitgeber. Arbeitsrecht für international Studierende › Sprachkursbesucher/Studienkollegs Wenn Sie einen Sprachkurs besuchen oder im Studienkolleg studieren, gelten strengere Bestimmungen als für regulär eingeschriebene Studierende. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit arbeiten – und auch nur in der vorlesungsfreien Zeit. › Studierende aus der EU und dem EWR Grundsätzlich gilt: Studierende aus der Europäischen Union und dem EWR sind praktisch den deutschen Studierenden gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Für Studierende aus Kroatien gelten jedoch weiterhin die Beschränkungen der 120/240 Tage-Regelung. Wenn Sie aus Kroatien kommen, haben Sie nur einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit. Hier werden kurzfristig Änderungen erwartet. › Praktika Wenn Sie nicht aus der EU oder dem EWR kommen und in Deutschland ein Praktikum absolvieren, zählt das als reguläre Arbeit – selbst dann, wenn das Praktikum unbezahlt ist! Jeder Tag im Praktikum wird von Ihrem 120 Tage-Guthaben abgezogen. Wenn Sie zum Beispiel schon 120 Tage gearbeitet haben, müssen Sie für ein Praktikum die Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit einholen. Davon ausgenommen sind nur Praktika, die verpflichtender Bestandteil Ihres Studiums sind. Informieren Sie sich über die aktuellen Jobangebote im Internet unter www.studentenwerk-potsdam.de ! Finanzierung 43 44 Finanzierung › Jobvermittlung Agentur für Arbeit Potsdam PC im Eingangsbereich unter »Teilzeit« Horstweg 102-108, 14482 Potsdam Tel.: 0800 /455 55 00 www.arbeitsagentur.de Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag Dienstag Donnerstag Freitag 7.30 14.00 14.00 7.30 – 13.00 Uhr – 16.00 Uhr – 18.00 Uhr – 12.30 Uhr Agentur für Arbeit Brandenburg Kirchhofstraße 39-42, 14776 Brandenburg an der Havel Tel.: 0800 /455 55 00 www.arbeitsagentur.de Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 7.30 – 13.00 Uhr Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 7.30 – 12.30 Uhr Agentur für Arbeit Dahme-Spreewald Max-Werner-Straße 5, 15711 Königs Wusterhausen Tel.: 03375/27 97 00 www.arbeitsagentur.de Sprechzeiten: Montag 8.00 Dienstag 8.00 – 13.00 Uhr, 14.00 Donnerstag 8.00 – 13.00 Uhr, 14.00 Freitag 7.30 – 13.00 Uhr – 16.00 Uhr – 18.00 Uhr – 12.30 Uhr 45 Hochschulgastronomie › Kulinarisches n In allen Mense des s Studentenwerk Potsdam! Mit Anspruch und Frische Unter der Marke mensaVital werden heute in vielen Studentenwerken bundesweit 'ĞƌŝĐŚƚĞ ĂŶŐĞďŽƚĞŶ͕ ĚŝĞ ďĞƐŽŶĚĞƌƐ ǀŝƚĂŵŝŶƐĐŚŽŶĞŶĚ ƵŶĚ ĨĞƩĂƌŵ njƵďĞƌĞŝƚĞƚ ǁĞƌĚĞŶ – mit naturbelassenen Zutaten ohne Geschmacksverstärker. Dafür sorgen frische <ƌćƵƚĞƌĨƺƌŶŽĐŚĂƌŽŵĂƟƐĐŚĞƌĞ'ĞƐĐŚŵĂĐŬƐĞƌůĞďŶŝƐƐĞ͘^ŽƌŐĨćůƟŐnjƵƐĂŵŵĞŶŐĞƐƚĞůůƚĞƵŶĚ ĞƌŶćŚƌƵŶŐƐƉŚLJƐŝŽůŽŐŝƐĐŚĂƵƐŐĞǁŽŐĞŶĞZĞnjĞƉƚĞƐĐŚĂīĞŶĞŝŶĞŶŬƌĞĂƟǀĞŶ͕ďĞŬƂŵŵůŝĐŚĞŶ ^ƉĞŝƐĞƉůĂŶ ʹ ƐŽ ĞŶƚŬƌćŌĞƚ ŵĞŶƐĂsŝƚĂů ĚĂƐ sŽƌƵƌƚĞŝů͕ ĚĂƐƐ ŐĞƐƵŶĚĞ ƌŶćŚƌƵŶŐ ƵŶĚ Genuss sich ausschließen. 46 Hochschulgastronomie › Kulinarisches › Kulinarisches Leistungen und Preise Eine der Hauptaufgaben des Studentenwerks ist die Versorgung der Studierenden mit Speisen und Getränken in den Cafeterien und Mensen. Dafür zuständig ist die Abteilung Mensen und Cafeterien. Das Studentenwerk bewirtschaftet zurzeit sieben Mensen an den Universitäts- und Hochschulstandorten Brandenburg an der Havel, Potsdam und Wildau. Die verschiedenen Mensaessen – vier bis fünf Gerichte stehen zur Auswahl – werden täglich frisch vor Ort Oben: Cafeteria und Mensa (rechts) an der Fachhochschule Potsdam. Rechts: Auch frische und regionale Produkte werden in unseren Mensen verarbeitet, hier von Frau Martina Jagusch in der Küche der Mensa an der TH Brandenburg. 47 Im letzten Jahr wurden in den Mensaküchen insgesamt 1.378.657 Portionen hergestellt. Die warme Hauptmahlzeit wird durch Suppen, heiße und kalte Snacks sowie eine große Auswahl an Salaten ergänzt. In den großen Mensen an den Universitätsstandorten stehen auch Nudeltheken für die Gäste bereit. In allen Mensen gelten einheitliche Essenpreise. Essen I Essen II Essen III Essen IV Salatteller Studierende 1,40 Euro 2,00 Euro 2,50 Euro 2,50 Euro 1,60 Euro Bedienstete 2,80 Euro 3,55 Euro 4,05 Euro 4,05 Euro 2,45 Euro Gäste 3,60 Euro 4,60 Euro 5,10 Euro 5,10 Euro 3,60 Euro Die freie Auswahl der Beilagen ist durch den Gast in allen Mensen möglich. Auch unsere Cafeterien laden zum Verweilen ein. Alle Verpflegungseinrichtungen sind ganztägig geöffnet und bieten eine vielfältige Pausenverpflegung für den großen und kleinen Hunger sowie Kaffeespezialitäten und Erfrischungsgetränke an. Beim Einkauf wird auf Nachhaltigkeit der Zutaten gesetzt. Frisches Obst und Gemüse werden saisonal nach Verfügbarkeit aus der Region bezogen. Für unsere beliebten Fischgerichte kaufen wir ausschließlich Fisch aus nachhaltiger Fischerei und kontrollierter Aufzucht. Die Bohnen für die Kaffeespezialitäten, der Kakao sowie einige Teesorten und Schokoladenriegel sind fair gehandelte Produkte. Hochschulgastronomie zubereitet und inklusive eines Desserts oder Obst verkauft. Die Essen für Studierende werden anteilig vom Land Brandenburg bezuschusst und können deshalb kostengünstig ausgegeben werden. 48 Hochschulgastronomie › Mensen und Cafeterien Rechts: Mensa Golm Links: »Die Bohne«, Kaffeebar in Griebnitzsee Die Mensen und Cafeterien dienen unseren Gästen auch als Orte der Kommunikation und verfügen weitestgehend über neu gestaltete Außenterrassen. Beliebte Treffpunkte sind unsere beiden Kaffeebars. Am Universitätsstandort Griebnitzsee befindet sich »Die Bohne« im Foyer des Hörsaal-und Seminargebäudes. An der TH Wildau hat sich seit Oktober 2015 die neue Kaffeebar »HaSi« in der Halle 17 etabliert. Informationen zu Öffnungszeiten, Angeboten, Aktionswochen und Speiseplänen im Internet unter www.studentenwerk-potsdam.de Studentenwerk Potsdam Abteilung Mensen und Cafeterien Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/37 06 - 401, Fax: - 425 verpfl[email protected] Abteilungsleiterin: Corinna Hagemeister 49 Mensen Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit Am Neuen Palais Mo – Do Fr 10.00 – 16.00 Uhr 10.00 – 15.00 Uhr Golm Mo – Do Fr 9.00 – 17.00 Uhr 9.00 – 15.00 Uhr Griebnitzsee Mo – Do Fr Sa 8.00 – 19.00 Uhr 8.00 – 15.00 Uhr 9.30 – 13.00 Uhr FriedrichEbert-Straße Mo – Do Fr 9.00 – 15.00 Uhr 9.00 – 14.30 Uhr Kiepenheuerallee Mo – Do Fr 10.30 – 15.00 Uhr 10.30 – 14.30 Uhr Brandenburg a.d.H. Mo – Fr 11.00 – 14.00 Uhr Wildau Mo – Fr 9.00 – 17.00 Uhr Mittag: 11.00 – 14.00 Uhr. Während der vorlesungsfreien Zeit verkürzen sich die Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie die Aushänge. An Präsenztagen der Fernstudenten an der FH Potsdam und der TH Wildau sind die Mensen auch samstags geöffnet. Ein Blick in den Speisesaal der Mensa Griebnitzsee. Hochschulgastronomie Manchmal ändern sich Öffnungszeiten! www.studentenwerk-potsdam.de/oz-muc.html 50 Hochschulgastronomie › Mensen und Cafeterien Cafeterien Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit Am Neuen Palais Mo – Do Fr 8.00 – 18.00 Uhr 8.00 – 14.30 Uhr »Take & Go«, Golm Mo – Do Fr 8.00 – 16.00 Uhr 8.00 – 14.30 Uhr IKMZ, Golm Mo – Do Fr 9.00 – 19.00 Uhr 9.00 – 15.00 Uhr »filmriss« Mo – Do Marlene-Dietrich-Allee Fr 8.30 – 17.00 Uhr 8.30 – 15.00 Uhr Kaffeebar »Die Bohne« Mo – Do Griebnitzsee Fr 9.30 – 18.00 Uhr 9.30 – 16.00 Uhr Rechts: Die Cafeteria am IKMZ in Golm wurde im Frühjahr 2012 eröffnet. Unten, links: Mensa Brandenburg Guten Appetit, das wünschen wir unseren Gästen! Unten, rechts: Seit September 2007 haben die Studierenden der TH Wildau eine neue Mensa. 51 Cafeterien Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit Kiepenheuerallee Mo – Do Fr 8.00 – 17.30 Uhr 8.00 – 15.00 Uhr Brandenburg a.d.H. Mo – Do Fr 8.00 – 17.00 Uhr 8.00 – 15.00 Uhr Wildau Mo – Do Fr 7.30 – 14.30 Uhr 7.30 – 12.00 Uhr Kaffeebar »HaSi« Halle 17, Wildau Mo – Do Fr 9.00 – 16.00 Uhr 9.00 – 14.00 Uhr An Präsenztagen der Fernstudenten an der TH Brandenburg ist die Cafeteria auch samstags geöffnet. Während der vorlesungsfreien Zeit verkürzen sich die Öffnungszeiten. Oben: »HaSi« – die Kaffeebar in Halle 17 auf dem Campus der TH Wildau. Links: Besonders beliebt sind unsere Terrassen, hier vor der Golmer Mensa. Hochschulgastronomie Manchmal ändern sich Öffnungszeiten! www.studentenwerk-potsdam.de/oz-muc.html 52 Hochschulgastronomie › Mensen und Cafeterien › einige Impressionen … Oben: Speisesaal der Mensa Friedrich-Ebert-Straße. Unten: Interessante architektonische Lösung im Durchgang zum Speisesaal der Mensa Griebnitzsee. Hochschulgastronomie 53 Oben, links: Mensa Am Neuen Palais. Oben, rechts: Das schmeckt! Unten: Mensagebäude mit Außenanlage am Universitätskomplex in Golm. 54 Wohnen › Studentenwohnanlagen › Studentenwohnanlagen Wohnsituation Wer in Potsdam, Brandenburg an der Havel oder Wildau studieren möchte und nicht aus der näheren Umgebung kommt, benötigt für die Zeit seines Studiums eine Bleibe. Besonders zu Semesterbeginn gibt es eine große Nachfrage nach entsprechendem Wohnraum. Private Anbieter, die preisgünstig Zimmer bzw. Wohnungen an Studierende vermieten, gibt es nur wenige, und auch die Wohnplätze des Studentenwerks sind begrenzt. Es sei deshalb jedem geraten, sich rechtzeitig um ein Quartier zu kümmern. Sowohl bei privatem Wohnraum als auch bei Zimmern in Studentenwohnanlagen gilt der Grundsatz: »Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!« Zimmer, die nach Semesterbeginn noch nicht vertraglich gebunden sind, werden bei Bedarf frei vergeben. Sanierung und Neubau von Studentischen Wohnanlagen gehören zu den Aufgaben des Studentenwerks Potsdam. Im Jahr 2013 sanierte das Studentenwerk zwei Wohnanlagen in Potsdam und Wildau. Hier in der Potsdamer Innenstadt die Breite Straße 15, 17, 19 und 21. Was bietet das Studentenwerk? Das Studentenwerk Potsdam bietet den Studierenden seines Zuständigkeitsbereiches zum Beginn des Wintersemesters 2016/17 Unterkünfte in 32 Wohnhäusern mit der Kapazität von 2.832 Zimmern. Wohnberechtigt sind Studierende, deren Heimatwohnsitz sich nicht im öffentlichen Nahverkehrsbereich der Hochschuleinrichtungen befindet. Die Wohnzeit ist im Regelfall bis zum Ablauf des 8. Wohnsemesters befristet. In der »Richtlinie für die Vergabe von Wohnraum an Studierende in Studentenwohnanlagen des Studentenwerks Potsdam«, die im Studentenwerk erhältlich und auf der Homepage einzusehen ist, gibt es dazu noch detailliertere Informationen. Das Studentenwerk Potsdam ist ständig bemüht, durch Neubau und Sanierung von Wohnanlagen für möglichst viele Studierende günstige Wohnbedingungen zu schaffen. Die Zimmer sind zweckmäßig möbliert. In den Mieten sind alle Nebenkosten inklusive Strom, aber zuzüglich Internetzugang enthalten. Mit der Wohnanlage in der Stahnsdorfer Straße wurde eine der modernsten und schönsten Anlagen in Deutschland an die Studierenden übergeben. Studierende mit Kind erhalten, soweit möglich, in Potsdam-Eiche, in der Kaiser-Friedrich-Straße 135 und in der Breiten Straße entsprechend günstige Wohnbedingungen. Studierenden mit körperlichem Handicap stehen in Potsdam in der Stahnsdorfer Straße, in der Wohnanlage Zum Mühlenteich und in der Forststraße spezielle Zimmer zur Verfügung. Auch die Wohnanlagen in Brandenburg an der Havel und in Wildau entsprechen mit einigen Zimmern den Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Studierender. Wohnen 55 56 Wohnen › Studentenwohnanlagen › Antrag Wie und wo beantrage ich ein Zimmer in einer Studentenwohnanlage? › Stellen Sie möglichst schnell einen Antrag, wenn Sie die Absicht haben in Brandenburg an der Havel, Potsdam oder Wildau zu studieren, unabhängig davon, ob Sie bereits zugelassen sind oder sich eingeschrieben haben. › Im Internet finden Sie unter www. studentenwerk-potsdam.de das Online-Antragsformular – bitte vollständig ausfüllen und absenden. Sie erhalten eine automatische Bestätigungsnachricht. Zeitnah werden Ihre Angaben auf Vollständigkeit geStudentisches prüft. Bei Feststellung der Wohnberechtigung erhalten Sie Ihre Bewerbernummer. Geben Sie diese bitte bei jedem Schriftverkehr während Flyer Studentischen Wohnen der Bewerbungszeit an. › Senden Sie uns frühestmöglich Ihren Zulassungsbescheid bzw. Ihre Immatrikulationsbescheinigung oder einen entsprechenden Nachweis über die Aufnahme des Studiums an einer Hochschule/ Universität in unserem Zuständigkeitsbereich, erst dann können Sie ein Angebot von uns erhalten. › Sollten Sie bereits an einer Hochschuleinrichtung, für die das Studentenwerk Potsdam Wohnraum zur Verfügung stellt, immatrikuliert sein, informieren Sie uns bitte umgehend bzw. senden Sie uns eine aktuelle Studienbescheinigung zu. Standorte Ausstattungen Mieten Anträge Lagepläne weitere Infos Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau Wohnen 57 Wichtiger Hinweis: Es werden ausschließlich Onlineanträge bearbeitet. Beide Bilder zeigen Wohnhäuser in der Forststraße in Potsdam. Wohnen › Wenn wir freie Zimmer haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Das Eingangsdatum Ihres Antrages ist entscheidend für die Reihenfolge der Vergabe. Bitte beachten Sie das Rückmeldedatum in unserem Angebotsschreiben. Nach diesem Termin verfällt Ihr Antrag. › Teilen Sie uns bitte schriftlich mit (auch per E-Mail), ob Sie unser Angebot annehmen. Vergessen Sie bitte nicht, bei jedem Schriftverkehr Ihre Bewerbernummer anzugeben. Mit unserem Angebotsschreiben erhalten Sie von uns einen Termin, bis wann der Vertrag im Studentenwerk Potsdam unterzeichnet sein sollte. Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten. Mit Ablauf dieses Termins betrachten wir unser Angebot als nicht mehr bindend. Individuelle Absprachen sind natürlich möglich. › Wenn Sie unser Angebot annehmen, ist bis zur Vertragsunterzeichnung eine Reservierungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro fällig, die mit Unterzeichnung des Mietvertrages als Kaution gebucht wird. 58 Wohnen › Studentenwohnanlagen › Antrag Sie können vorab überweisen an die: BIC-Code: BE LA DE BE XXX, IBAN: DE90 1005 0000 6607 0192 83 Kontoinhaber: Studentenwerk Potsdam Verwendungszweck: »Reservierungsgebühr, Ihre Mieternummer« (lt. Angebotsschreiben) oder am Tag der Vertragsunterzeichnung direkt in unserer Kasse einzahlen. Studentenwerk Potsdam Wohnen und Bauen Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31 / 37 06 - 501, Fax: - 525 [email protected] Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr Abteilungsleiter: Roland Heinke Sachgebietsleiter Wohnen: Ronald Ostermann Tel.: 03 31/3706 - 510, Fax: - 525 [email protected] Sachbearbeiterin für die Antragsbearbeitung: Marina Schwanke Tel.: 03 31/ 37 06 - 504 [email protected] Studentenwohnanlage Stahnsdorfer Straße in Potsdam-Babelsberg 59 Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen für die angegebenen Bereiche Gundel Kühnel, Tel.: 03 31/ 37 06 - 502 [email protected] › Kaiser-Friedrich-Straße 133/134 › Forststraße, Breite Straße Manuela Jannasch, Tel.: 03 31/ 37 06 - 503 [email protected] › Kaiser-Friedrich-Straße 135 und 142 › Golm › Brandenburg an der Havel Marina Schwanke, Tel.: 03 31/37 06 - 504 [email protected] › Park Babelsberg › Stahnsdorfer Straße, Rosenstraße Matthias Eschen, mobil: 0174 3220699 [email protected] › Wildau Sprechzeiten in Brandenburg an der Havel und Wildau werden durch Aushänge an den Hochschulen und im Internet veröffentlicht. Wohnheimtutoren Wohnheimtutoren wirken in den Wohnanlagen des Studentenwerks Potsdam beratend. Sie sind selbst Mieter und auch in den Abendstunden und an den Wochenenden ansprechbar. Näheres finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks Potsdam unter: www.studentenwerk-potsdam.de/wohnheimtutoren/ Insbesondere für die Probleme der ausländischen Studierenden haben die Wohnheimtutoren ein offenes Ohr. Wohnen Hat sich die Zuständigkeit verändert? www.studentenwerk-potsdam.de/wohnen.html 60 Wohnen › Studentenwohnanlagen › Miete › Studentenwohnanlagen/Miete Lfd. Nr. WohnanlageBezeichnung postalische Anschrift Wohnanlagen Kaiser-Friedrich-Straße 1 Haus 1 Kaiser-Friedrich-Straße 135 14469 Potsdam 2 Haus 2 Kaiser-Friedrich-Straße 134 14469 Potsdam 3 Haus 3 Kaiser-Friedrich-Straße 133 14469 Potsdam 4 Haus 4 Kaiser-Friedrich-Straße 142 14469 Potsdam Wohnanlagen Forststraße 5 Haus 1 Forststraße 41 – 43 14471 Potsdam 6 Haus 2 Forststraße 44 – 46 14471 Potsdam 7 Haus 3 Forststraße 48 – 50 »Max-Kade-Haus« 14471 Potsdam Wohnanlagen Park Babelsberg 8 Haus 1 Park Babelsberg 14 14482 Potsdam 9 Haus 2 Park Babelsberg 14 14482 Potsdam 10 Haus 3 Park Babelsberg 14 14482 Potsdam Anzahl der Zimmer Mietpreis in Euro 167 160 – 270 144 160 – 320 151 160 – 200 135 200 – 330 53 230 – 240 54 220 – 230 112 230 – 240 53 210 – 230 53 210 – 230 57 210 – 230 61 WohnheimBezeichnung postalische Anschrift Anzahl der Zimmer Mietpreis in Euro Wohnungen Hermann-Elflein-Straße 11* Hermann-Elflein-Straße 10 5 210 – 450 14467 Potsdam Wohnanlagen Potsdam-Golm Karl-Liebknecht-Straße 24/25 42 140 – 220 12 Haus 3 14476 Potsdam Karl-Liebknecht-Straße 24/25 91 230 – 240 13 Haus 7 14476 Potsdam 14 Haus 1 Zum Mühlenteich 4/6 200 230 – 300 14476 Potsdam Wohnanlagen Breite Straße 15 Haus 1 Breite Straße 1, 3, 5 149 235 – 335 14467 Potsdam 16 Haus 2 Breite Straße 15, 17, 19, 21 93 285 – 335 14467 Potsdam) 17 Haus 3 Breite Straße 18, 20* 88 270 – 335 14467 Potsdam Studentendorf Stahnsdorfer Straße und Rosenstraße 543 240 – 310 18- 9 Häuser Stahnsdorfer Straße 140–156 21 14482 Potsdam 26 Rosenstraße 40 18 275 27* 14482 Potsdam * Diese Wohnhäuser haben keine Internetanbindung. Wohnen Lfd. Nr. 62 Wohnen › Studentenwohnanlagen › Miete Lfd. Nr. WohnanlageBezeichnung postalische Anschrift Wohnanlagen Brandenburg 28 Haus 1 Campus FH Brandenburg Zanderstraße 10, 10a–10e 14770 Brandenburg an der Havel 29 Haus 2 Zanderstraße 10f–10g 14770 Brandenburg an der Havel Wohnanlagen Wildau 30 Haus 1 Birkenallee 50 15745 Wildau 31 Haus 2 Schillerallee 1 15745 Wildau 32 Haus 3 Hochschulring 15 15745 Wildau Gesamt: Anzahl der Zimmer Mietpreis in Euro 192 195 – 205 103 220 – 270 132 190 – 210 100 170 – 335 97 290 – 310 2.832 Die Angaben beziehen sich auf die Konditionen des Mietpoolings (Stand 01.10.2015). Die mit * gekennzeichneten Wohnhäuser haben keine Internetanbindung. Die vertragliche Vereinbarung zur Nutzung des Hochschulnetzes/Internet wird durch das jeweilige Rechenzentrum der Hochschulen geregelt. Derzeit betragen die Kosten für studentische Mieter 30,00 Euro/Semester. Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II hat das Studentenwerk Potsdam zwei neue Wohnanlagen in Potsdam und Brandenburg an der Havel gebaut, die mit Beginn des Wintersemesters 2011/12 63 Links: Potsdamer Studentenwohnanlage Breite Straße 1, 3 und 5 für 149 Studierende. bezogen werden konnten. Auf dem Campus der Technischen Hochschule Wildau wurde im Herbst 2012 eine Wohnanlage für 97 Studierende fertiggestellt. Zum Semesterstart im Oktober 2016 werden 110 Zimmer weniger als im Vorjahr vermietet. Drei Wohnhäuser werden in PotsdamGolm in den nächsten Monaten abgerissen. Zum Herbst 2018 wird ein Ersatzbau für ca. 290 Studierende entstehen. Private Zimmervermittlung Je nach Angebot vermittelt das Studentenwerk Potsdam auch private Zimmer und Wohnungen an Studierende. Interessenten melden sich in der Abteilung Wohnen und Bauen bei Marina Schwanke, Tel.: 03 31 / 37 06 - 504. Wohnen Rechts: Wohnanlage Zanderstraße 10 f -10 g in Brandenburg an der Havel 64 Wohnen › Studentenwohnanlagen Am Wissenschafts- und Hochschulstandort Potsdam-Golm entstand im Jahr 2011 neuer Wohnraum für 200 Studierende – die Wohnanlage Zum Mühlenteich 4/6. Zum Wintersemester 2012/13 zogen 97 Studierende in die Wohnanlage Hochschulring 15 auf dem Campus der Technischen Hochschule Wildau ein. Dieser Neubau wurde aus Eigenmitteln des Studentenwerks Potsdam finanziert. 65 Wohnen Wohnanlage in der Kaiser-Friedrich-Straße am Neuen Palais Oben: Eingang zum »Max-Kade-Haus«, Wohnanlage in der Forststraße 48-50 in Potsdam Links: Wohnanlage in der Birkenallee 50 in Wildau 66 Wohnen › Studentenwohnanlagen › Hausmeister › Sprechzeiten der Hausmeister Potsdam, Stahnsdorfer Straße und Rosenstraße Tel./Fax: 03 31/71 01 44 und Tel.: 03 31/70 47 841, 0173/235 01 25, 0172/398 79 58 [email protected] [email protected] Montag bis Freitag 7.30 – 8.30 Uhr Montag bis Donnerstag 14.00 – 15.00 Uhr Potsdam, Breite Straße Tel./Fax: 03 31/29 20 61 und Tel.: 0173/235 01 21 [email protected] Montag 13.00 – 15.00 Uhr Mittwoch 7.30 – 8.30 Uhr Freitag 9.30 – 11.00 Uhr Golm, Karl-Liebknecht-Straße Tel./Fax: 03 31/977 - 26 73 und Tel.: 0173/235 01 26 [email protected] Montag, Dienstag, Donnerstag 7.30 – 8.00 Uhr, 14.00 – 15.00 Uhr Potsdam, Park Babelsberg Tel./Fax: 03 31/74 09 633 und Tel.: 0172/398 79 59 [email protected] Aktuelle Sprechzeiten auf unserer Website: www.studentenwerk-potsdam.de/wa-ppb-service.html Potsdam, Kaiser-Friedrich-Straße Tel./Fax: 03 31/50 50 990 und Tel.: 0173/235 01 27, 0172/398 28 76 [email protected] Montag bis Freitag 7.30 – 8.00 Uhr Dienstag, Donnerstag 13.00 – 15.00 Uhr 67 Potsdam, Forststraße Tel./Fax: 03 31/97 24 18 und Tel.: 0173/235 01 22 [email protected] Montag bis Freitag 8.00 – 8.30 Uhr Montag, Mittwoch 14.30 – 15.00 Uhr Wildau, Schillerallee 1 Tel./Fax: 0 33 75/50 84 92 und Tel.: 0173/617 29 26 [email protected] Mittwoch 10.00 – 11.00 Uhr Wildau, Birkenallee 50 Tel./Fax: 0 33 75/52 06 99 und Tel.: 0173/617 29 26 [email protected] Montag 10.00 – 11.00 Uhr Wildau, Hochschulring 15 Tel./Fax: 0 33 75/50 84 91 und Tel.: 0173/617 29 26 [email protected] Dienstag 7.00 – 8.00 Uhr Wohnen Brandenburg an der Havel, Zanderstraße Tel./Fax: 0 33 81/31 72 75 und Tel.: 0173/235 01 20 [email protected] Montag bis Freitag 8.00 – 8.30 Uhr Montag 11.30 – 12.30 Uhr Dienstag 16.00 – 17.00 Uhr Donnerstag 11.30 – 12.30 Uhr 68 Wohnen > Lagepläne > Lageplan: Potsdom-Übersicht ) I \~ ~\-.'l Bayrisches Haus 1lt ~a rlottenhof 69 70 Wohnen > Lagepläne > Lageplan: Potsdom-Zentrum Tiefer See 71 > Lageplan: Potsdom-Babelsberg 72 Wohnen > Lagepläne > Lageplan: Golm > Lageplan: Wildau ~•~'---=~lE.• ~ ::l ~ t1) t1) Legende Senioren- stift @ Mensa © CD Cafeteria e Take&Go Studentenwohnanlage @) Tagesmutter (Tagespflegeperson) ® Kindertagesstätte ))kiEinstein« 0 Universitäts- und Hochschul-Standort 73 > Lageplan: Brandenburg an der Havel Marienberg Dominsel 0 Altstadt )( ~ 'J~i sc 4 "'•• ~"sr".Markt 74 Wohnen › Einwohnermeldeämter › Einwohnermeldeämter Meldepflicht Jeder Mieter und jede Mieterin ist nach dem Meldegesetz verpflichtet, ihren Einzug bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen, unabhängig davon, ob es sich um ein Zimmer in einer Studentenwohnanlage oder um privaten Wohnraum handelt. Für die einzelnen Studentenwohnanlagen sind nachfolgende Einwohnermeldeämter zuständig: › Wohnanlagen Potsdam, Babelsberg und Potsdam-Golm Stadtverwaltung Potsdam, Bürgerservice Friedrich-Ebert-Straße 79 – 81 (Haupthaus), 14467 Potsdam Tel.: 03 31/289 -11 11 [email protected] www.potsdam.de Montag 10.00 – 18.00 Uhr Dienstag bis Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00 – 14.00 Uhr Samstag 8.00 – 12.00 Uhr Links: Sanierte Wohnanlage in Golm Rechts: Wohnanlage in der Zanderstraße in Brandenburg an der Havel 75 › Wohnanlagen Wildau Stadtverwaltung Wildau, Einwohnermeldeamt Karl-Marx-Straße 36, 15745 Wildau Tel.: 0 33 75/50 54-59, -60 [email protected] www.wildau.de Montag 9.00 – 12.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr Wohnen › Wohnanlagen Brandenburg an der Havel Stadtverwaltung Brandenburg, Bürgerservice Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81/581 351-63 [email protected] www.stadt-brandenburg.de Montag 9.00 – 11.30 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag 9.00 – 11.30 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 11.30 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Samstag 8.00 – 12.00 Uhr 76 Wohnen › Kommunales Begrüßungsgeld › Kommunales Begrüßungsgeld Das kommunale Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Zahlung der Kommunen für Studierende, die sich während ihrer Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder dem alleinigen Wohnsitz am Studienort anmelden. Eine freundliche Geste, die aber auch Vorteile für die Städte bringt. Kommunaler Finanzausgleich heißt das Argument hinter dem Begrüßungsgeld. Je mehr Einwohner mit Erstwohnsitz gemeldet sind, desto höher sind die Schlüsselzuweisungen aus diesem Topf. Mittel, die in finanzschwachen Kommunen dringend benötigt werden. Wildau und Brandenburg an der Havel sind dabei, Potsdam ist 2013 wieder ausgestiegen. Wildau Die Stadt Wildau führte das kommunale Begrüßungsgeld für Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nach Wildau verlegen, zum Wintersemester 2002/2003 ein. Es werden 50,00 Euro je Semester gezahlt. Die Antragstellung erfolgt über das Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung (siehe Einwohnermeldeämter Seiten 74/75). Die Stichtage sind der 31.12. für das Wintersemester und der 30.06. für das Sommersemester. Das Antragsformular ist unter www.wildau.de erhältlich. Brandenburg an der Havel Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg hat am 24.08.2005 die Zahlung einer kommunalen Wohnsitzprämie für Studierende der Fachhochschule Brandenburg beschlossen, wenn sie mit Hauptwohnsitz nach Brandenburg ziehen. Die Wohnsitzprämie beträgt 100,00 Euro pro Jahr für die Dauer des Studiums in Brandenburg an der Havel. Die Auszahlung erfolgt im 1. Quartal des Folgejahres. 77 Wohnen Der Antrag ist für jedes Jahr und bis zum 31.12. des Jahres zu stellen. Die Zahlung der Wohnsitzprämie kann im Bürgerservice und bei den Ortsteilverwaltungen beantragt werden. Das Antragsformular ist unter www.stadt-brandenburg.de erhältlich. 78 Beratung › Beratungsangebote › Beratungsangebote Neben BAföG, Verpflegung und Wohnen bietet das Studentenwerk Potsdam allen Studierenden noch eine Reihe anderer Dienstleistungen und Informationen an. Zuständig dafür sind die Sozialberatungsstelle und Kinderbetreuung, die Jobvermittlung (Seite 40) und die Psychotherapeutischen Beratungsstellen. Studentenwerk Potsdam Sozialberatungsstelle Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31 / 37 06 -254 [email protected] Beraterin: Karolin Kozur Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr Studierende beraten Studierende Auch der AStA der Universität Potsdam bietet im Studentischen Kulturzentrum in der Hermann-Elflein-Straße 10 Beratungsdienste an. Die aktuellen Sprechzeiten sind unter www.asta.uni-potsdam.de zu finden. 79 Beratung › Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Berechtigt (SGB II) sind Personen zwischen 15 und 64 Jahren, die erwerbsfähig sind (ALG II) und Angehörige (Partner/Kinder), die mit solchen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (Sozialgeld). Förderung in besonderen Lebenssituationen ist bei Bedürftigkeit möglich (§ 27 SGB II in Verbindung mit § 21 SGB II): › Schwangere Studierende können nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarfszuschlag von 17 Prozent des Regelsatzes geltend machen. Beratung Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Studierende haben dem Gesetz nach (§ 7 Abs. 5 und 6 SGB II) keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, da sie dem Grunde nach BAföGberechtigt sind und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Allerdings gibt es Ausnahmen, die Bedürftigkeit vorausgesetzt: › Studierende im Urlaubssemester gemäß § 20 SGB II › Härtefalldarlehen gemäß § 27 (4) SGB II »Leistungen können als Darlehen für Regelbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung und notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erbracht werden, sofern der Leistungsausschluss nach § 7 (5) eine besondere Härte bedeutet.« › ALG-II-Leistungen zur Vermeidung einer Zahlungslücke bei Beginn der Ausbildung als Darlehen erbracht (§ 27 (4) SGB II) › Sozialgeld für Kinder von Studierenden gemäß § 19 SGB II (abweichende Regelungen bei Schwangerschaft und Elternschaft im Studium werden in der Servicebroschüre »Kinder sind Glück« ausführlich beschrieben) 80 Beratung › Unterkunftskosten › Alleinerziehende Studierende erhalten 36 Prozent des Regelsatzes mit einem Kind unter 7 Jahren oder bis zu drei Kindern unter 16 Jahren (bei mehr Kindern max. 60 Prozent). › Behinderte Studierende, die Eingliederungshilfe erhalten, können einen Mehrbedarfszuschlag von 35 Prozent beantragen. › Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe. Neben dem Mehrbedarf werden auch einmalige Beihilfen gewährt, sofern sie »nicht-ausbildungsgeprägt« sind (z.B. Erstausstattung bei Geburt, § 24 (3) SGB II). Unterkunftskosten Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, können einen Wohnkostenzuschuss bei der Agentur für Arbeit oder den zuständigen kommunalen Trägern beantragen. Voraussetzung ist, dass die Wohnkosten nicht durch Unterhaltszahlungen der Eltern oder durch einen Job sichergestellt werden können. Hierbei können sowohl Studierende mit BAföG-Leistungen als auch Studierende, die einkommensoder vermögensbedingt kein BAföG erhalten, einen Antrag stellen (§ 27 Abs. 3 SGB II). In der Sozialberatungsstelle des Studentenwerks erhalten Sie Auskünfte und Beratung zu den sozialen Rahmenbedingungen im Studienalltag. 81 Beratung › Jobcenter > Jobcenter Potsdam Horstweg 102-108, 14478 Potsdam Tel.: 03 31 / 880 - 6100, Fax: 03 31 / 880 - 66 67 [email protected] www.arbeitsagentur.de Montag 7.30 – 13.00 Uhr Dienstag 7.30 – 13.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 7.30 – 13.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 7.30 – 12.30 Uhr > Jobcenter Brandenburg an der Havel Kirchhofstraße 39- 42, 14776 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81 /20 80 - 600 [email protected] www.arbeitsagentur.de Montag 7.30 – 13.00 Uhr Dienstag 7.30 – 13.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 7.30 – 13.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 7.30 – 12.30 Uhr > Jobcenter Königs Wusterhausen Max-Werner-Straße 5, 15711 Königs Wusterhausen Tel.: 0 33 75 / 279-700, Fax: 0 33 75 / 527-666 [email protected] www.arbeitsagentur.de Montag 8.00 – 13.00 Uhr Dienstag 8.00 – 13.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 13.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 7.30 – 12.30 Uhr Beratung Die Antragstellung erfolgt an die zuständigen Jobcenter: 82 Beratung › Sozialhilfe Sozialhilfe Ebenfalls am 01.01.2005 ist das Gesetz zur Einordnung der Sozialhilfe in das Sozialgesetzbuch XII in Kraft getreten. Es kennt Unterhaltssicherungsleistungen und die bisher sogenannten Hilfen in besonderen Lebenslagen. Unterhaltssicherungsleistungen sind einmal Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Personen ab 65 Jahre sowie für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahre. Personen, die nicht SGB II-berechtigt sind – also solche, die nicht erwerbsfähig sind, was bei schwerbehinderten/pflegebedürftigen Studierenden der Fall sein kann, und auch nicht in einer Bedarfs- 2017 83 gemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben – bekommen über das SGB XII ihre notwendigen Unterhaltsleistungen. Zuständig für die SGB XII-Leistungen sind die örtlichen Sozialhilfeträger. Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Haus 2/Bereich Soziale Leistungen nach SGB XII Hegelallee 6 -10, 14469 Potsdam Tel.: 03 31 / 2 89 - 21 71, - 22 01 [email protected] www.Potsdam.de Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr Landratsamt Dahme-Spreewald Sozialamt Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen Tel.: 0 35 46 20/ 17 01 [email protected] www.dahme-spreewald.de Dienstag 8.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr Beratung Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81 / 58 - 50 01 [email protected] www.stadt-brandenburg.de Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr 84 Studieren mit Kind › Servicebroschüre › Studieren mit Kind Das Studentenwerk Potsdam hat eine Servicebroschüre mit dem Titel »Kinder sind Glück« herausgebracht. In Zusammenarbeit mit den fünf Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks wurde ein Ratgeber über finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen rund um Studium und Schwangerschaft/Elternschaft erstellt. Gleichzeitig ist die Broschüre ein Verzeichnis der wichtigen Ansprechpartner/innen an den einzelnen Hochschulen. Alltag Angebote Adressen Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau Studium Recht Finanzen Sie ist in den Beratungsstellen bzw. den Büros für familienfreundliche Hochschule und in der Sozialberatungsstelle des Studentenwerks Potsdam erhältlich. Kinder sind Glück Der Ratgeber für studierende Eltern wird kostenlos abgegeben. Ratgeber für studierende Eltern und die, die es werden wollen 85 Studieren mit Kind › Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld der Krankenkassen hat zur Voraussetzung, 1. dass bei Beginn der Mutterschutzfrist ein Arbeitsverhältnis besteht (bzw. nur unter Beachtung der besonderen KündigungsschutzIn einem Urlaubssemester regeln des Mutterschutzgesetzes betreut David seine Tochter, aufgelöst wurde) und damit die Mutter ihr Examen 2. dass eine eigenständige Mitgliedvorbereiten kann. schaft (nicht Familienversicherung) in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Antragstellung (und im Mutterschutz) gegeben ist. In dieser Fallkonstellation wird Mutterschaftsgeld im Zeitraum des Mutterschutzes in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes gezahlt. Die Krankenkasse übernimmt bis zu 13,00 Euro pro Tag. Falls mehr verdient wurde, wird der Rest vom Arbeitgeber aufgestockt. Familienversicherte und privat Versicherte bekommen das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Höhe von einmalig 210,00 Euro. Beratung Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die nicht von allen Studentinnen beansprucht werden kann. Es steht immer im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis, das durch fortgeschrittene Schwangerschaft und Geburt unterbrochen wird (Mutterschutzfrist: 6 Wochen vor und 8 Wochen bzw. bei Zwillingen 12 Wochen nach der Geburt). 86 Studieren mit Kind › Elterngeld Elterngeld Auch Studierende können Elterngeld erhalten. das Studium muss dafür nicht unterbrochen werden. › Das Elterngeld wird im Kernzeitraum zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate kommen hinzu, wenn sich der jeweils andere Partner Zeit für das Kind nimmt und im Beruf kürzer tritt. Die insgesamt 14 Monate können somit frei zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden, mindestens zwei Monate sind allein für den Vater oder die Mutter reserviert. › Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. › 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300,00 Euro, maximal 1.800,00 Euro werden ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert wird. › Das Elterngeld wird auf Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII sowie auf den Kinderzuschlag bedarfsmindernd angerechnet. ABER: Wurde vor der Geburt Einkommen erzielt, ergibt sich ein Elterngeldfreibetrag, der bei der Berechnung vom Leistungsträger unberücksichtigt bleibt. › Eine Absenkung des Elterngeldes ergibt sich, wenn das anrechenbare Einkommen 1.200 Euro/monatlich übersteigt. Die Ersatzrate des Elterngeldes wird auf 65 Prozent abgesenkt (§ 2 Abs. 2 BEEG). › Alleinerziehende, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen. Der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann auf die doppelte Zeit gestreckt werden, wenn es monatlich nur hälftig in Anspruch genommen wird. Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses nach der Geburt wird auf das Elterngeld voll angerechnet. 87 Elterngeld Plus Arbeiten Mutter und Vater beide jeweils zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, gibt es einen Partnerschaftsbonus über weitere vier Monate pro Elternteil. Studierende erhalten mind. 300,00 Euro pro Monat, haben aber auch die Möglichkeit, doppelt so lange die Hälfte des Mindestbetrages zu beziehen. Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachdienst 57, Finanzhilfe für Familien Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig Postanschrift: Niemöller Straße 1 Tel.: 0 33 841/910 Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Montag, Donnerstag und Freitag nach vorheriger Absprache Beratung Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Elterngeldstelle Stadthaus, Friedrich-Ebert-Straße 79/81,14461 Potsdam Tel.: 03 31/289 - 22 91 und - 23 00, Fax: - 22 53 nur Montag und Mittwoch 9.00 – 10.00 Uhr Beratungsbüro, Zimmer 115 Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr 88 Beratung ›mit Studieren Text Kind › Kindergeld Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit Elterngeldstelle Wiener Straße 1, 14770 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81/58 - 50 51, 58 - 51 71 Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr Landkreis Dahme/Spreewald Jugendamt, Elterngeldstelle Beethovenweg 14, 15907 Lübben Tel.: 0 35 46/20 17 47 Dienstag 8.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr Kindergeld Das duale System (Kindergeld und Kinderfreibetrag – KFB – oder Kindergeld und Kindergeldzuschlag) wurde im Jahr 1996 durch ein sogenanntes Optionsmodell (Kindergeld oder KFB) ersetzt. In der Regel wird das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt. Ob stattdessen Kinderfreibetrag abzuziehen ist, prüft das Finanzamt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer. Bei ca. 95 Prozent bleibt es auf Grund der Einkommensverteilung beim Kindergeld. Monatliche Kindergeldsätze 1. und 2. Kind je 190,00 Euro 3. Kind 196,00 Euro weitere Kinder je 221,00 Euro 89 Beratung › Text Für ein 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es eine Schuloder Berufsausbildung oder ein Studium durchläuft. Kindergeld wird auch für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt. Wird die Ausbildung wegen Erkrankung oder Mutterschaft vorübergehend unterbrochen, wird das Kindergeld weiter gezahlt, nicht jedoch während des Bezugs von Elterngeld (Beurlaubung). Seit 2012 wird das Einkommen volljähriger Kinder, die sich in einer Erstausbildung befinden, beim Kindergeld nicht mehr berücksichtigt. Haben Studierende bereits ein Studium oder eine andere Ausbildung abgeschlossen, so wird das Einkommen nur dann berücksichtigt, wenn die Berufstätigkeit »unschädlich« für das Studium ist. In der Regel ist das so, wenn die wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden liegt. › Agentur für Arbeit Potsdam Familienkasse Schlaatzweg 1, PF 14462, 14473 Potsdam Tel.: 0800 455 55 30 [email protected] Montag, Dienstag und Freitag 7.30 – 12.30 Uhr Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr, 13.30 – 18.00 Uhr Beratung Anträge von Studierenden für ihre Kinder sind bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen. Für Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau ist das die Familienkasse in Potsdam. 90 Studieren mit Kind › Kinderzuschlag, Studierendenkindergeld Kinderzuschlag Der Gesetzgeber hat seit Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern eingeführt. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer minderjährigen Kinder zu decken. Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Empfänger von Arbeitslosengeld II – steht der Kinderzuschlag nicht zu. Kinderzuschlag ist ausschließlich bei den Familienkassen der Agenturen für Arbeit zu beantragen. Studierendenkindergeld Das Studentenwerk Potsdam zahlt für Kinder von Studierenden, die nach dem 01.03.2008 geboren wurden, einmalig ein Studierendenkindergeld in Höhe von 100,00 Euro. Die Voraussetzung ist die Immatrikulation an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam zum Zeitpunkt der Geburt der Kinder. Die Auszahlung des Geldes erfolgt direkt in der Kasse des Studentenwerks Potsdam oder auf formlosen Antrag (Angabe der Bankverbindung nicht vergessen). Mitzubringen oder zu schicken sind eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und eine Studienbescheinigung für das Semester, in dem das Kind geboren wurde. Studieren beide Elternteile, so kann das Kindergeld nur einmal beantragt werden. Studentenwerk Potsdam Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31 /37 06 - 254 [email protected] Ansprechpartnerin ist Sozialberaterin Karolin Kozur. Öffnungszeiten der Sozialberatungsstelle Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr Beratung 91 92 Studieren mit Kind › Kinderbetreuung › Kinderbetreuung Die Kindertagesstätte des Studentenwerk Potsdams in der KaiserFriedrich-Straße 135 in Potsdam betreut 100 Kinder im Alter von zwei Monaten bis zum Schuleintritt, deren Eltern an einer der drei Potsdamer Hochschulen studieren oder arbeiten. Nähere Informationen zu pädagogischen Inhalten, zu den Räumlichkeiten, den Öffnungszeiten, der Verpflegung u.a. finden Sie auf unserer Internetseite www.studentenwerk-potsdam.de. Die Kosten der Betreuung sind in der Elternbeitragsordnung geregelt. › Kita »klEinstein« Kindertagesstätte des Studentenwerks Potsdam in Trägerschaft von »Die Kinderwelt GmbH« Kaiser-Friedrich-Straße 135, 14469 Potsdam Tel.: 03 31/505 45 42, [email protected] Leiterin: Christin Neugebauer [email protected] Links: Nie wieder Schnupfen! Kindersauna in der Kaiser-Friedrich-Straße 135 in Potsdam. Rechts: Hier wird der »klEinstein-Song« geübt. 93 Studieren mit Kind › Betreuung durch Tagespflegepersonen Kita Tagesmütter Beratung Anmeldung Lagepläne Infos Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau Die Beratung zur Betreuung von Kindern und die Vergabe der Plätze für die Kita und die Tagespflege an den Hochschulen und den Wohnanlagen des Studentenwerks in Potsdam erfolgt über »Die Kinderwelt GmbH« Breite Straße 19 14467 Potsdam Tel.: 03 31 / 273 33 94 www.die-kinderwelt.com Sprechzeiten: Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr Kinderbetreuung Studieren mit Kind – wir machen es möglich Flyer Kinderbetreuung Beratung › Betreuung durch Tagespflegepersonen Das Studentenwerk Potsdam bietet Studierenden mit Kindern im Alter von 0 –3 Jahren die Betreuung durch Tagespflegepersonen an. Die selbstständigen Tagesmütter oder Tagesväter werden, außer in Brandenburg an der Havel, über »Die Kinderwelt GmbH« koordiniert. Diese Form der Betreuung wird an folgenden Standorten angeboten: › Potsdam: Unicampus Golm, Kaiser-Friedrich-Straße 142, Pappelallee 6 - 8, Breite Straße 18, Stahnsdorfer Straße 148 b › Wildau: Campus der TH Wildau, Haus 16 › Brandenburg an der Havel: Campus der Fachhochschule Brandenburg 94 Studieren mit Kind › Kurzzeit-Kinderbetreuung (KuKi) Die Vergabe der Plätze für die Tagespflege in Brandenburg an der Havel erfolgt über das Jugendamt der Stadt. › Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel Sachgebiet Kindertagespflegebetreuung Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81 / 58 51 64, Frau Ludwig Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr › Neu: Die Kurzzeit-Kinderbetreuung (KuKi) Sie ist im Land Brandenburg eine einzigartige Einrichtung und ist das Bindeglied zwischen individueller Einzelbetreuung und bedarfsgerechter Regelbetreuung in der Kita oder in der Tagespflege und schließt damit eine wichtige Lücke. Erstmals sind laufende Kurzzeitbetreuungen von ein paar Tagen, Wochen oder Monaten in einem gewohnten Umfeld möglich. › Kurzzeit-Kinderbetreuung (KuKi) Breite Straße 21 (Studentenwohnanlage), 14467 Potsdam Tel.: 03 31/87 09 68-80 [email protected] Leiter: Sven Weber Öffnungszeiten: Montag – Freitag 7.45 – 20.00 Uhr Samstag 7.45 – 16.00 Uhr 95 Behinderte › Studieren mit Handicap Für Sehgeschädigte gibt es diese Broschüre auch in Großdruck, Blindenschrift sowie auf CD. Über das Deutsche Studentenwerk e.V. (DSW) kann man diese Broschüre kostenlos erwerben. Sie kann auch über das Internet ausgedruckt werden. Beim Deutschen Studentenwerk e. V. (DSW) gibt es die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung: Monbijouplatz 11, 10178 Berlin Tel.: 030 /297 727- 64 [email protected] www.studentenwerke.de/Behinderung Beratung Beratung und Hilfe Das Deutsche Studentenwerk e.V. (DSW) hat die Informationsbroschüre »Studium und Behinderung« aufgelegt und bietet damit behinderten Studieninteressenten praktische Tipps zu Planung des Studiums sowie einen Überblick über Beratungsangebote, Informationsquellen und spezielle Hilfsangebote. Die Broschüre nennt Ansprechpartner für Behinderte an den einzelnen Hochschulen und örtlichen Studentenwerken sowie wichtige Adressen. 96 Behinderte Behindertenbeauftragte der Hochschulen › Universität Potsdam: Dr. Irma Bürger, Tel.: 03 31 / 977 - 14 88 [email protected] › Fachhochschule Potsdam: Wally Geisler, Tel.: 03 31 /580 - 11 16 [email protected] › Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF: Frank-Erik Rühr, Tel.: 03 31 / 620 25 40 fe.ruehr@filmuniversitaet.de › Technische Hochschule Brandenburg: Daniel Sapparth, Tel.: 0 33 81/35 52 09 (AStA) [email protected] › Technische Hochschule Wildau: Carmen Sufried, Tel.: 0 33 75 / 50 81 91 [email protected] Behinderte Studierende können sich auch an folgende Einrichtungen wenden: › Allgemeiner Behindertenverband Land Brandenburg e. V. Gutenbergstraße 15, 14467 Potsdam Tel.: 03 31 / 280 38 10 [email protected], www.abbev.de Soziale Beratung/tel. Voranmeldung Montag bis Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr Freitag 9.00 – 13.00 Uhr 97 › Stadtverwaltung Potsdam Büro für Chancengleichheit und Vielfalt Beauftragter für Menschen mit Behinderung Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14467 Potsdam Tel.: 03 31 / 289 10 - 81, - 85, Christoph Richter [email protected] Termine gern nach Vereinbarung › Behindertenverband Landkreis Dahme-Spreewald e. V. Bettina-von-Arnim-Straße 1c, 15711 Königs Wusterhausen Tel.: 0 33 75 / 52 45 23, Gabriele Schirmer [email protected] Montag bis Freitag: Termin nur nach Vereinbarung Beratung › Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel Fachgruppe Gesundheit Behindertenberatung/Frau Linnert Kloster Straße 14, 14770 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81 / 58 53-34, -32, Frau Berg [email protected] Montag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr 98 Ausländische Studierende › Ausländische Studierende Unterstützung und Beratung von ausländischen Studierenden Ausländische Studierende können sich mit allen Fragen an die Akademischen Auslandsämter der Universität Potsdam und der Hochschulen sowie an das Studentenwerk Potsdam wenden. › Universität Potsdam Am Neuen Palais 10, Haus 8 Tel.: 03 31/977 - 17 60 (Sekretariat) Tel.: 03 31/977 - 16 76, Dr. Birgit Bismark, Dr. Ulrich Hunger › Fachhochschule Potsdam Kiepenheuerallee 5 Tel.: 03 31/580 - 20 10, Dr. Uta Kotulla › Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF Marlene-Dietrich-Allee 11 Tel.: 03 31/62 02 - 530, Susan Berg › Technische Hochschule Brandenburg Magdeburger Straße 50 Tel.: 0 33 81 / 355 - 104, Heike Wolff › Technische Hochschule Wildau Hochschulring 1, Haus 13 Tel.: 0 33 75 / 508 - 197, Dr. Angelika Schubert Tel.: 0 33 75 / 508 - 386, Simon Devos › Studentenwerk Potsdam Friedrich-Ebert-Straße 4 Tel.: 03 31 / 37 06 - 254, Karolin Kozur 99 Bei der Stadtverwaltung Potsdam in der Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Zimmer 207, ist Magdolna Grasnick für rechtliche, soziale und kulturelle Belange der in Potsdam lebenden Ausländer zuständig, Tel.: 03 31/289 10 83. Aranxia kommt aus Spanien und studiert im 6. Semester Lehramt Musik an der Universität Potsdam. Beratung In der Stadtverwaltung Brandenburg am Altstädtischen Markt 10 in 14770 Brandenburg an der Havel ist Kathrin Tietz Ansprechpartnerin ausländischer Bürger und Studierender, Tel.: 0 33 81/58 -16 10. 100 Wohnberechtigungsschein › Wohnberechtigungsschein Studentenfamilien und Studierende in schwieriger sozialer Lage können beim zuständigen Wohnungsamt einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dem Antrag sind die Nachweise zum BAföG, Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Unterhalt und die Studienbescheinigung beizulegen (wenn vorhanden auch Mietvertrag). › Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Haus 2, Bereich Wohnen Hegelallee 6 -10, 14469 Potsdam, Tel.: 03 31/289 26 -67, -70 [email protected] www.potsdam.de Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr › Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg a.d.H., Tel.: 0 33 81 / 58 50 62 [email protected] www.stadt-brandenburg.de Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr › Stadtverwaltung Wildau Bauverwaltung/Wohnungswesen Karl-Marx-Straße 36, 15745 Wildau, Tel.: 0 33 75/ 50 54 12 [email protected] www.wildau.de Sprechzeiten: Montag 9.00 – 12.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr 101 Wohngeld › Wohngeld Bei Studierenden in »eheähnlicher Gemeinschaft« kann davon ausgegangen werden, dass die Wohngeldstelle von sich aus eine Gleichstellung mit der Ehe vornimmt. Eine Wohngemeinschaft (WG) muss eindeutig als wirtschaftlich getrennte Gemeinschaft erkennbar sein. Kommt bei unverheirateten Partnern aber ein gemeinsames Kind hinzu, wäre in jeder Beziehung ein Verwandschaftsverhältnis gegeben. Dann wäre Wohngeld für drei Personen möglich. Achtung! Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt. Es wird im Normalfall ab Beginn des Monats der Antragstellung für 12 Monate gezahlt. Beratung Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld, da ihnen Ausbildungsförderung zusteht, in der bereits Kosten für die Unterbringung berücksichtigt wurden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: › Studierende, die »dem Grunde nach« kein BAföG erhalten (z. B. bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer oder der Altersgrenze, bei nicht förderungsfähiger Ausbildung, bei Nichterbringung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG, ausländische Studierende, die die Voraussetzungen des § 8 BAföG nicht erfüllen), › Studierende mit Kindern (ob verheiratet oder nicht) und › verheiratete Studierende (auch ohne Kind), soweit zumindest einer der beiden antragsberechtigt ist, d.h. nicht »dem Grunde nach« förderungsfähig gemäß BAföG ist. › Studierende, die BAföG als Volldarlehen erhalten, haben ebenfalls Anspruch auf Wohngeld (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WoGG). 102 Wohngeld › Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Wohngeldstelle Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Haus 2, 14469 Potsdam Tel.: 03 31/289 - 39 07, - 39 09, - 3911, - 39 15 [email protected] Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr › Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel Wohngeldstelle Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81 / 58 50 80 www.stadt-brandenburg.de Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr › Landratsamt Dahme-Spreewald Wohngeldstelle Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen Tel.: 0 33 75 / 26 21 - 14 www.dahme-spreewald.de Sprechzeiten: Dienstag 8.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr Beratung 103 Studentenwohnanlage Park Babelsberg 104 Gebührenermäßigung › Gebührenermäßigung Telekommunikation Bei der Vielzahl der Anbieter von Telefon- und Handyverträgen sowie Internetprovidern lohnt es sich, die Konditionen zu vergleichen und besonders auf einen möglichen Rabatt für Studierende zu achten. Im Vorfeld dieser Entscheidung sollte man sich über die eigenen Telefon- und Internetgewohnheiten Gedanken machen, um den für sich günstigsten Tarif herauszufinden. Flatrates oder günstige Verbindungen in bestimmte Mobilfunknetze können helfen, die Kosten niedrig zu halten. Telekom-Sozialtarif Studierende mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom können den Sozialtarif beantragen. Voraussetzungen: › Befreiung vom Rundfunkbeitrag › Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföG) › Blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Studierende mit einem Behinderungsgrad von mindestens 90 Prozent Vergünstigungen Studierende der beiden erstgenannten Personengruppen erhalten netto eine Gutschrift in Höhe von 6,94 Euro pro Monat, Studierende der zuletzt genannten Gruppe erhalten 8,72 Euro monatlich als Gutschrift. Die Vergünstigung kann nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden. 105 Für folgende Tarife kann der Telekom-Sozialtarif genutzt werden: www.t-home.de/dlp/agb/pdf/37865.pdf Der Antrag für den Sozialtarif wird im Internet kostenlos als Download zur Verfügung gestellt: hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3370/faq-1001867 Dieser wird ausgefüllt an folgende Adresse geschickt: Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn Der Rundfunkbeitrag Seit dem 01.01.2013 gibt es keine Rundfunkgebühren mehr – sondern den Rundfunkbeitrag. Pro Wohnung ist ein pauschaler Beitrag von 17,98 Euro monatlich zu zahlen. Es spielt keine Rolle mehr, wie viel Personen in der Wohnung leben und auch die Anzahl der Empfangsgeräte hat keine Bedeutung mehr. Der neue Rundfunkbeitrag ist in der Regel ein Vorteil für WGs, da nur noch ein Beitrag gezahlt wird. Allerdings müssen Studierende, die keinen Fernseher, Radio oder das Internet nutzen, trotzdem zahlen. Beratung WICHTIG: Dem Antrag müssen die entsprechenden Nachweise beigefügt werden (zum Beispiel der BAföG-Bescheid). 106 Gebührenermäßigung Befreiung vom Rundfunkbeitrag Folgende Studierende haben die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen: › Studierende, die nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden und nicht bei den Eltern wohnen. Bei der Beantragung muss eine beglaubigte Kopie des BAföG-Bescheides beiliegen. Diese erhält man gegen eine Gebühr von 2,00 Euro bei uns im Sekretariat des BAföG-Amts. › Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach §22 SGB II › Sofern kein BAföG bezogen wird, können Studierende eine Befreiung oder Beitragsermäßigung beantragen, wenn sie in größerem Umfang behindert sind. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Hauptsitz des Studentenwerks Potsdam Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31 / 3706 - 301 Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr Weitere Informationen unter: www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/ rund-um-das-neue-modell.shtml#menschen-mit-behinderung 107 Recht › Recht Prozesskostenhilfe Prozesskostenhilfe erhält man auf Antrag. Die Prozesskostenhilfe übernimmt, je nach einsetzbarem Einkommen, voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und Kosten des eigenen Anwalts oder der Anwältin. Zur Einkommensberechnung wird das Bruttoeinkommen als Ausgangspunkt genommen, von dem Steuern, Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten abgezogen werden, ebenso Wohnkosten und weitere Freibeträge. Voraussetzung ist, dass der Prozess Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. › Amtsgericht Königs Wusterhausen Friedrich-Engels-Straße 58 + 61A, 15745 Wildau Tel.: 0 33 75 / 27 10 www.ag-koenigswusterhausen.brandenburg.de Beratung Beratungshilfe Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen bedeutet, sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat zu holen. Die Beratungshilfe durch die Amtsgerichte ist kostenlos. Dem/der zuständigen Rechtspfleger/in wird der Sachverhalt geschildert. Darüber hinaus werden dort die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dargelegt. Entweder kann der/die Rechtspfleger/in eine Auskunft geben oder es wird ein Berechtigungsschein (Beratungshilfeschein) ausgestellt, mit welchem die ratsuchende Person einen Rechtsanwalt aufsuchen kann. Wer sich anwaltlich beraten lässt, muss 10,00 Euro an den Anwalt oder die Anwältin bezahlen. 108 Rechtsberatung › Amtsgericht Potsdam Beratungshilfe Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Zimmer 134.2 Tel.: 03 31/20 17- 22 64, Frau Meyer Tel.: 03 31/20 17- 21 45, Frau Grützbach www.ag-potsdam.brandenburg.de Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.30 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 14.30 Uhr Freitag 9.00 – 11.00 Uhr › Amtsgericht Brandenburg an der Havel Magdeburger Straße 47, 14776 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81 / 398 500 www.ag-brandenburg.brandenburg.de Sprechzeiten: Montag 9.00 – 12.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag und Freitag 9.00 – 12.00 Uhr 109 Versicherungen Krankenversicherung Jeder/jede Studierende muss vor der Einschreibung an der Hochschule nachweisen, dass er krankenversichert ist. Entsprechende Bescheinigungen werden von den Krankenkassen ausgestellt. Die günstigste Versicherungsform ist die Familienversicherung. Wenn ein Elternteil oder der Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, erhält der/die Studierende im Rahmen der Familienversicherung alle Leistungen der Krankenkasse zum Nulltarif. Eine Familienversicherung ist jedoch nicht möglich, wenn: › ein Elternteil bzw. der/die Ehegatte/in über der sich jährlich verändernden Beitragsbemessungsgrenze verdient und einer privaten Krankenversicherung angehört, › der/die Studierende das 25. Lebensjahr vollendet hat (Wehr- und Zivildienstzeiten werden hinzugerechnet) und › das eigene Einkommen des/der Studierenden monatlich unter 415,00 Euro liegt – wer einen Minijob hat, darf bis zu 450,00 Euro verdienen. Studierende, für die eine Familienversicherung nicht in Betracht kommt, müssen eine studentische Krankenversicherung abschließen, da bis zum 14. Fachsemester, längstens aber bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, Versicherungspflicht besteht. Die studentische Krankenversicherung kann in Ausnahmefällen um einen Zeitraum, für den nachweislich das Studium nicht oder nur eingeschränkt möglich war, verlängert werden. Voraussetzung dazu ist, dass besondere Gründe vorlagen, die eine längere Studienzeit rechtfertigen (z.B. Aufbaustudium ohne Hochschulreife über den zweiten Bildungsweg). Auch bestimmte familiäre und persönliche Gründe wie Betreuung erkrankter oder behinderter Angehöriger, eigene Erkrankung, Geburt eines Kindes, Nichtzulassung im Auswahlverfahren, Wehr- und Zivildienst etc. werden anerkannt. Beratung › Versicherungen 110 Versicherungen Zum Wintersemester 2016/17 erhöht sich der Monatsbeitrag auf 66,33 Euro plus Zusatzbeitrag. BAföG-Bezieher erhalten einen Zuschuss zur Krankenversicherung von 71,00 Euro und sind nicht mehr von allen Zuzahlungen befreit. Auskünfte erteilt Ihre Krankenkasse. Informationen auch unter www.studentenwerk-potsdam.de. Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung, die Anfang 1995 unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung eingerichtet wurde, dient der Risikoabsicherung im Pflegefall. Studierende sind in der Regel über die Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (zuzüglich der Zeiten von Wehr- und Zivildienst) über ihre Eltern unentgeltlich mitversichert. Danach müssen sie sich selbst versichern. 15,25 Euro bzw. 16,87 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahren) ist der zu zahlende Beitrag. BAföG-Bezieher erhalten einen Zuschuss von 15,00 Euro. Unfallversicherung Alle Studierenden, die an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam studieren und ihren Semesterbeitrag entrichtet haben, sind rund um die Uhr unfallversichert. Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung wird Studierenden während der Ausbildung sowie auf dem Weg von und zur Ausbildungsstätte Versicherungsschutz gewährt. Diese Unfallversicherung ist beitragsfrei. Die Leistungen beziehen sich im Wesentlichen auf den Ersatz der Kosten für eine Heilbehandlung, Anspruch auf Rente sowie in begrenztem Umfang auf erforderliche Rehabilitationshilfen bei Dauerschäden, sofern diese nicht eine Krankenkasse übernimmt. Ein Infoblatt zur Unfallversicherung finden Sie zum Ausdruck unter: www.studentenwerk-potsdam.de/dokumente/unfallversicherung.pdf 111 Zusätzlich besteht für alle Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ein Versicherungsschutz während der Freizeit, Praktika sowie prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten außerhalb der Hochschule. Für sich im Ausland aufhaltende Studierende besteht dieser Versicherungsschutz nur während der Freizeit. Finanziert wird dieser Versicherungsschutz aus Semesterbeiträgen der Studierenden. Der Leistungsumfang beinhaltet: 40.000,00 Euro für Invalidität mit Mehrleistung 80.000,00 Euro für Vollinvalidität (100 Prozent) 4.000,00 Euro für Tod 5.000,00 Euro für Bergungskosten 5.000,00 Euro für kosmetische Operationen Hausratsversicherung Studierende, die am Hochschulort einen Wohnheimplatz oder einen Zweitwohnsitz haben, sind im Normalfall über die Hausratsversicherung ihrer Eltern mitversichert und müssen keine eigene Versicherung abschließen. Studierende mit einer eigenen Wohnung (Erstwohnsitz) am Hochschulort sollten sich um einen entsprechenden Versicherungsschutz bemühen. Beratung Haftpflichtversicherung Studierende, die unmittelbar nach der Schulausbildung ein Studium aufgenommen haben und zwischenzeitlich nicht beschäftigt waren, sind über die Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert. Wehrund Zivildienst gelten dabei nicht als Beschäftigung. Anderenfalls besteht die Möglichkeit, bei einem nur 50-prozentigen Zuschlag wieder in die Haftpflichtversicherung der Eltern aufgenommen zu werden. Der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Beratung Nightline Potsdam – Ein Ohr für dich Für die großen und kleinen Probleme der Potsdamer Studierenden haben die ehrenamtlich engagierten Student_innen der Nightline Potsdam seit 2011 ein offenes Ohr. Das neue Semester steht in den Startlöchern und bringt sowohl für unerfahrene Erstis, als auch für alte Studi-Hasen einige Veränderungen mit sich. Während Gregor Heimweh hat und sich erst in Potsdam einleben muss, plagt Dana schon jetzt die Angst vor Prüfungen und Hausarbeiten. Tom hingegen ist frisch verliebt und möchte seine Gefühle jemandem mitteilen. Gerade nachts, wenn die Gedanken kreisen, der Kopf nicht zur Ruhe kommt und Familie und Freunde längst in ihren Betten liegen, bietet die Nightline Potsdam ein telefonisches, kostenfreies Gesprächsangebot für Potsdamer Studierende. Dabei ist kein Thema zu klein, banal oder unpassend. Die Studierenden verschiedener Fachrichtungen nehmen alle Anrufe vorurteilsfrei entgegen und gemeinsam mit den Anrufer_innen werden mögliche Lösungswege erarbeitet. Während des Gesprächs bleiben die Nightliner_ innen und die Anrufenden anonym. Da auch Zuhören gelernt sein will und die Anrufer_innen nicht mit Tipps und Ratschlägen überhäuft werden sollen, werden alle Mitwirkenden der Nightline Potsdam vor ihrem ersten Telefondienst in Gesprächsführung geschult und darüber hinaus unter Supervision professionell begleitet. Ihr erreicht die Nightline Potsdam in der Vorlesungszeit von Sonntag bis Donnerstag von 21.00 Uhr bis 24.00 Uhr unter der Nummer: 0331 977 18 34 www.nightline-potsdam.de Facebook: Nightline Potsdam 113 Beratung › Hilfe in der Krise Die Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerks Potsdam bietet nach vorheriger Terminabsprache kurzfristig Beratungsgespräche für Studierende, die mit psychischen Problemen nicht allein zurechtkommen. Die Beratung ist streng vertraulich und kostenlos. In den ersten Beratungsgesprächen geht es darum, die aktuelle Situation und mögliche Problemhintergründe zu verstehen. Manchmal genügt das, um die Lage zu klären und eigenständige Lösungen zu finden. Wenn aber der Wunsch oder die Notwendigkeit nach weiterer Beratung/Psychotherapie besteht, dann wird gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht. Auch die telefonische und briefliche Konsultation ist möglich. Beratung Psychotherapeutische Beratung Verunsicherung, Orientierungslosigkeit und psychische Probleme während des Studiums sind nichts Außergewöhnliches. Sie treten gehäuft zu Studienbeginn, mit Trennung vom Elternhaus, bei Studienwechsel, Prüfungen, Ende einer Beziehung und gegen Studienende mit Übergang ins Berufsleben auf. Sie zeigen sich in Form von: › Kontaktproblemen › Lernschwierigkeiten › Prüfungsangst und anderen Ängsten › Partnerproblemen › depressiven Verstimmungen › psychosomatischen Beschwerden › Selbstwertproblemen › schweren psychischen Krisen › Suchtproblemen 114 Beratung Hier die aktuellen Sprechzeiten, insbesondere für die THW! www.studentenwerk-potsdam.de/psychotherap-beratungsst.html Studentenwerk Potsdam Psychotherapeutische Beratungsstelle Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Raum 4.76 Dipl. Psych. Psychotherapeutin Anne Hermanns Tel.: 03 31 / 37 06 - 252 [email protected] Sprechzeiten und Terminvereinbarung: Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr Das Studentenwerk Potsdam bietet darüber hinaus psychotherapeutische Beratungen an der Technischen Hochschule Brandenburg und der Technischen Hochschule Wildau an. › Technische Hochschule Brandenburg Wirtschaftswissenschaftliches Zentrum, Raum 002 Psychologin Nicole Kiesow, Tel.: 0 33 81 / 355 118 (Kontakt ausschließlich während der Sprechzeiten) [email protected] Sprechzeiten: Montag 8.00 – 12.00 Uhr In der vorlesungsfreien Zeit entfällt die Sprechstunde. › Technische Hochschule Wildau Haus 16, Raum 0063 Psychologe Kai-Uwe Christoph Tel.: 01525/ 361 83 37 (zur Terminvereinbarung) Termine für die psychotherapeutische Beratung finden Sie auf der Internetseite des Studentenwerks Potsdam. 115 Reisen › Reisen Auslandsaufenthalt Studierende, die in der vorlesungsfreien Zeit an einer Beschäftigung im Ausland interessiert sind, wenden sich an: Bundesagentur für Arbeit Zentrale Auslands- und Fachvermittlung Tel.: 0228 713-1313 [email protected] www.zav.de Mitfahrzentralen Auswahl von Internetadressen › www.mitfahrzentrale.de › www.citynetz-mitfahrzentrale.de › www.blablacar.de › www.hitchhiker.de Beratung Die Broschüre »Chance Ausland« ist per Download erhältlich unter: www.arbeitsagentur.de › Stichwort: Ausbildung im Ausland 116 Reisen › Angebote STA Travel Reiseangebote für Studis und Jedermann Flug-, Bus-, Pauschalreisen › Dorotheenstraße 30, 10117 Berlin, Tel.: 030 / 20 16 50 63 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 10.00 – 19.00 Uhr Samstag 11.00 – 15.00 Uhr › Bergmannstraße 19, 10961 Berlin, Tel.: 030 / 531 40 72 10 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 10.00 – 19.00 Uhr Samstag 11.00 – 16.00 Uhr › Hardenbergstraße 9, 10623 Berlin, Tel.: 030 / 310 00 40 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 10.00 – 19.00 Uhr Samstag 11.00 – 15.00 Uhr › Gleimstraße 28, 10437 Berlin, Tel.: 030 / 81 79 88 50 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 10.00 – 19.00 Uhr Samstag 11.00 – 16.00 Uhr › Takustraße 47, 14195 Berlin, Tel.: 030 / 841 88 10 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 10.00 – 19.00 Uhr Samstag 10.00 – 14.00 Uhr › Friedrich-Ebert-Straße 16, 14467 Potsdam, Tel.: 03 31 / 29 70 70 70 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 10.00 – 19.00 Uhr Samstag 11.00 – 16.00 Uhr 117 Reisen › Jugendherbergen Jugendherbergen Die Nutzung von Jugendherbergen ist nur mit einer gültigen Mitgliedskarte des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) oder eines anderen nationalen Jugendherbergsverbandes möglich. Bis zum vollendeten 26. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, für 7,00 Euro Beitrittsgebühr einen Juniorenausweis zu erwerben. Ab dem 27. Lebensjahr gibt es für 21,00 Euro Beitrittsgebühr den Familien- bzw. Seniorenausweis. Dieser ist besonders Ehepaaren, Familien mit Kindern und Lebensgemeinschaften zu empfehlen. Vergünstigungen für Studiengruppen, Sektionen, Vereine u. Ä. bekommt man mit dem Gruppenleiterausweis, der nur direkt beim Landesverband erhältlich ist. Anträge und Ausweise über: Jugendherberge Potsdam – Haus der Jugend Schulstraße 9, 14482 Potsdam, Tel.: 03 31/ 58 13 - 100 [email protected] › Tickets zu allen internationalen Flughäfen mit führenden Fluggesellschaften gibt es beim DJH Service Team › Infos zu den speziellen Jugend- und Studententarifen, aber auch zu Sondertarifen für alle Mitglieder können unter folgender Telefonnummer erfragt werden: 0 52 31/74 01-0. Beratung Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. – DJH Service-Center Kluckstraße 3, 10785 Berlin, Tel.: 030 / 26 49 520 Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00 – 15.00 Uhr 118 Reisen › Internationaler Studentenausweis Internationaler Studentenausweis (ISIC) Mit dem internationalen Studentenausweis können Schüler (ab 12 Jahre) und Studierende in den Genuss vielfältiger Ermäßigungen kommen. 120 Reiseorganisationen aus über 70 Ländern haben sich in der International Student Travel Confederation (ISTC) zusammengeschlossen. Im »ISIC World Travel Handbook« findet man Informationen und Hinweise zum Aufenthalt in den betreffenden Ländern. Adressen von einigen Reisebüros, an die sich Studierende wenden können, sind ebenfalls in diesem Heft aufgeführt. Die ISIC Association hat die ISIC-Helpline geschaffen, die rund um die Uhr Anfragen aus aller Welt beantwortet und im Notfall von den ISIC-Inhabern während der Reise in Anspruch genommen werden kann. Über die ISIC-Helpline kann man außerdem Auskünfte für die Reisevorbereitung einholen. ISIC-Inhaber können für den Fall der Fälle mit ISIC-Plus eine Reiseversicherung zu günstigen Konditionen abschließen. Der internationale Studentenausweis kann im Service-Point des Studentenwerks beantragt werden. Mitzubringen sind: › aktuelle Immatrikulationsbescheinigung › ein neueres farbiges Passfoto (2,5 x 3,0 cm) › Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass unbedingt die Bestätigung der Wohnanschrift von der Meldebehörde) › 15,00 Euro. Der ISIC ist ab Ausstellungsmonat 12 Monate gültig. 119 Hochschulen › Hochschulen Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam Universität Potsdam Am Neuen Palais 10 14469 Potsdam Zentrale: 03 31 / 977 - 0 Zentrale Studienberatung: - 1715 AStA: - 1225 www.uni-potsdam.de Fachhochschule Potsdam Zentrale: 03 31 / 580 - 00 Kiepenheuerallee 5 Studienberatung: - 2093, - 2095 14469 Potsdam AStA: - 10 98 www.fh-potsdam.de Technische Hochschule Brandenburg Magdeburger Straße 50 14770 Brandenburg a. d. H. Zentrale: 0 33 81 / 355 - 0 Studienberatung: - 106 AStA: - 209 www.th-brandenburg.de Technische Hochschule Wildau Hochschulring 1 15745 Wildau Zentrale: 0 33 75 / 508 - 0 Allgemeine Studienberatung: - 608 Studentenrat: - 573 www.th-wildau.de Alle Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam verfügen über ein Semesterticket. Ansprechpartner zu allen Fragen, die das Ticket betreffen, sind die jeweiligen Studierendenvertretungen (AStA, Studentenrat). Beratung Filmuniversität Babelsberg Zentrale: 03 31 / 62 02 - 0 KONRAD WOLF Allgemeine Studienberatung: Marlene-Dietrich-Allee 11 - 512, - 513, - 514 14482 Potsdam Studentenrat: - 546 www.filmuniversitaet.de 120 Freizeit/Kultur › Potsdam › Freizeit und Kultur Unter der Rubrik »Freizeit und Kultur« möchten wir einige Einrichtungen in den einzelnen Hochschulorten aufführen, die regelmäßig Veranstaltungen durchführen und für Studierende während ihrer Freizeit von Interesse sein könnten. Potsdam Vorwahl: 03 31 Tourist Information Im Hauptbahnhof: Bahnhofspassagen Babelsberger Straße 16 Am Luisenplatz: Luisenplatz 3 Am Alten Markt: Humboldtstraße 1-2 Tel.: 27 55 88 99 (zentrale Rufnummer) Bibliotheken Universitätsbibliothek Potsdam Bereichsbibliothek Am Neuen Palais, Haus 9 Bereichsbibliothek Am Neuen Palais, Haus 10 Bereichsbibliothek Am Neuen Palais, Haus 11 Bereichsbibliothek Golm im IKMZ Karl-Liebknecht-Straße 24/25, Haus 18 Bereichsbibliothek Babelsberg August-Bebel-Straße 89, Haus 5 Hauptbibliothek der Fachhochschule Potsdam Kiepenheuerallee 5 Tel.: 977 - 14 65 (Ausleihe) Tel.: 977 - 15 41 (Info) Tel.: 977 - 41 34 (Ausleihe) Tel.: 977 - 41 49 (Info) Tel.: 977 - 14 01 (Ausleihe) Tel.: 977 - 22 94 (Ausleihe) -25 94 (Info) Tel.: 977 - 33 16 (Ausleihe) Tel.: 977 - 33 11 (Info) Tel.: 580 22 - 11, - 12 (Ausleihe) 121 Theater Hans Otto Theater › Neues Theater am See Schiffbauergasse 11 › Theaterschiff, Schiffbauergasse Kabarett Kabarett am Obelisk Charlottenstraße 31 Kinos Kino im Filmmuseum, Breite Straße 1a Thalia Rudolf-Breitscheid-Straße 50 UCI-Kinowelt Potsdam Hauptbahnhof Museen Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Haus der BrandenburgischPreußischen Geschichte Kutschstall, Am Neuen Markt Tel.: 620 24 01 (Ausleihe) Tel.: 289 66 00 Tel.: 981 18 (Vorverkauf) Tel.: 280 01 00, 97 23 02 (Kartenverkauf) Tel.: 29 10 69 (Kartenbestellung) Tel.: 271 81 -12 (Kasse) Tel.: 743 70 20 Tel.: 743 70 30 (Info Box) Tel.: 233 72 33 Tel.: 96 94 - 202 (Infos) Tel.: 96 94 - 200, - 201 (Gruppenbestellung) Tel.: 620 85 50 Freizeit/Kultur Bibliothek der Filmuniversität KONRAD WOLF Marlene-Dietrich-Allee 11 Stadt- und Landesbibliothek im Bildungsforum, Am Kanal 47 122 Freizeit/Kultur › Potsdam Potsdam Museum Forum für Kunst und Geschichte Altes Rathaus, Am Alten Markt 9 Naturkundemusuem, Breite Straße 13 Filmmuseum, Am Marstall Museum Fluxus Plus Schiffbauergasse 4f Gedenkstätte gegen politische Gewalt Lindenstraße 54 Filmpark Babelsberg Großbeerenstraße (Eingang) Schwimmhallen Am Stern, Newton-Straße 12 Am Brauhausberg Tel.: 289 68 21 Tel.: 289 67 01 Tel.: 271 81 12 Tel.: 601 08 90 Tel.: 289 61-36 Tel.: 289 61-12 (Bestellung) Tel.: 721 27 50 (Besucherservice) Tel.: 661 98 41 Tel.: 661 98 51 Weitere Veranstaltungsorte Jugend-Kultur-Familienzentrum Tel.: 74 79 70 »Lindenpark« Stahnsdorfer Straße 76/78 Waschhaus gGmbH Tel.: 27 15 60 Schiffbauergasse 6 Studentisches Kulturzentrum Tel.: 647 10 - 13, - 14 Hermann-Elflein-Straße 10 Prima Donna, Kultur- und Bildung Tel.: 96 79 32 9 im Frauenzentrum, Schiffbauergasse 4 H 123 Freizeit/Kultur › Potsdam + Brandenburg Tel.: 24 07 26 Nil@Facebook Tel.: 90 13 13 Tel.: 95 13 08 51 Tel.: 0176 32 53 93 22 Brandenburg an der Havel Vorwahl: 0 33 81 Tourist-Information Neustädtischer Markt 3 Tel.: 79 63 60 Bibliotheken Bibliothek der TH Brandenburg Magdeburger Straße 50 Fouqué Bibliothek Altstädtischer Markt 8 Theater Brandenburger Theater Grabenstraße 14 Tel.: 355 -160, -167 (Ausleihe) Fax: 355 -162 Tel.: 58 42 03 Tel.: 511 - 0 Tel.: -111 (Theaterkasse) Kinos Konzerthaus Filmtheater, Steinstraße 20 Tel.: 22 99 35 Museen Industriemuseum August-Sonntag-Straße 5 Tel.: 30 46 46 Freizeit/Kultur Studentenkneipe »Pub à la Pub« Breite Straße 1 Nil e.V. Studentinnenkeller Am Neuen Palais 10 Autonomes Frauenzentrum AIDS-Hilfe Potsdam e.V. Kastanienallee 27 Freiland, Friedrich-Engels-Straße 22 124 Freizeit/Kultur › Brandenburg + Wildau Museum im Frey-Haus, Ritterstraße 96 Dom/Dommuseum, Burghof 1 Schwimmhalle Marienbad, Sprengel Straße 1 Weitere Veranstaltungsorte IQ Magdeburger Straße 50 Jugendkulturfabrik »Haus der Offiziere« Magdeburger Straße 15 Fontane Club, Ritterstraße 69 Kunsthalle BRENNABOR Geschwister-Scholl-Straße 10 –13 Wildau Bibliotheken Bibliothek der TH Wildau Hochschulring 1 Stadtbibliothek Königs Wusterhausen Scheederstraße 1c Stadtbibliothek Wildau Friedrich-Engels-Straße 78 Schwimmhalle »Wildorado« Sport- und Schwimmhalle Jahnstraße 30 Tel.: 58 45 01 Tel.: 21 12 221 Tel.: 322 78 - 0 Tel.: 355 - 298 (Studentenkeller der THB) Tel.: 335 80 11 Tel.: 79 32 77 Tel.: 58 70 70 Vorwahl: 0 33 75 Tel.: 50 81 23 Tel.: 25 60 13 Tel.: 50 04 20 Tel.: 46 89 90 125 Studentenwerk Potsdam › kompakt › Studentenwerk Potsdam – kompakt Hauptsitz Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Postanschrift: PF 60 13 53, 14413 Potsdam Tel.: 03 31 / 37 06 - 0, Fax: - 125 [email protected] www.studentenwerk-potsdam.de Service-Point Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31 / 37 06 - 225, Fax: - 125 Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.00 – 14.00 Uhr Wohnen und Bauen Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31 / 37 06 - 501, Fax: - 525 [email protected] Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr Freizeit/Kultur Amt für Ausbildungsförderung Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31 / 37 06 - 301, Fax: - 325 [email protected] Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr Allgemeine Beratung auch außerhalb der Sprechzeiten 126 Studentenwerk Potsdam › kompakt Mensen und Cafeterien Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31 / 37 06 - 401, Fax: - 425 verpfl[email protected] Sozialberatungsstelle Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31 / 37 06 - 254 [email protected] Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr Psychotherapeutische Beratungsstelle Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Raum 4.76, Tel.: 03 31/37 06 - 252 [email protected] Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr Jobvermittlung Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/37 06 - 251 [email protected] Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr Kinderbetreuung Vergabe der Plätze für die Kita und die Tagespflege erfolgt über »Die Kinderwelt GmbH«. Breite Straße 19, 14467 Potsdam Tel.: 03 31/273 33 94 [email protected] Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr 127 Stichwortverzeichnis › Stichwortverzeichnis Amt für Ausbildungsförderung .........19, 125 Amtsgericht ........................................ 107 Agentur für Arbeit ................................. 42 Agentur für Arbeit Brandenburg ............ 44 Agentur für Arbeit Potsdam .............. 44, 89 Arbeitslosengeld II ................................ 79 Arbeitslosenversicherung ....................... 36 Arbeitsrecht für intern. Studierende ....... 42 Ausbildungsförderung ........................... 14 Ausländische Studierende ...................... 98 BAföG ................................................... 14 BAföG-Antrag ........................................ 18 BAföG-Bedarfssätze ............................... 22 BAföG-Darlehenstilgung......................... 28 BAföG-Höchstsatz.................................. 21 Begrüßungsgeld, kommunales ................ 76 Beihilfen, einmalige ............................... 80 Behindertenverband .............................. 96 Beratungshilfeschein ........................... 107 Bibliotheken ...........................120, 123, 124 Bildungskredit ....................................... 32 Bundesversorgungsgesetz ...................... 32 Cafeterien ...................................... 50, 126 Cusanuswerk ......................................... 30 Darlehen ............................................... 32 Deutsches Studentenwerk ....................... 7 Deutschlandstipendium ..........................29 DSW........................................................ 7 Einkommensteuer ............................. 38, 88 Einwohnermeldeamt .............................. 74 Elterngeld ............................................. 86 Elterngeldstelle ...................................... 87 Elternunabhängige Förderung ................ 24 Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk .......... 30 Ermäßigungen, Gebühren- ................... 104 Essen..................................................... 46 Essenpreise ............................................ 46 Evangelisches Studienwerk..................... 30 Familienkasse ........................................ 89 Familienversicherung ........................... 109 Finanzierung ......................................... 14 Freizeit.................................................120 Friedrich-Ebert-Stiftung ......................... 30 Friedrich-Naumann-Stiftung................... 30 Haftpflichtversicherung ........................111 Hanns-Seidel-Stiftung ............................ 30 Hans-Böckler-Stiftung ............................ 31 Härtefalldarlehen .................................. 33 Hausmeistersprechzeiten ...................... 66 Hausratsversicherung ...........................111 Heinrich-Böll-Stiftung ............................ 31 Hochschulen ........................................119 Impressum ...........................................130 Internationaler Studentenausweis (ISIC)...118 Jobs ...................................................... 36 Jobcenter .............................................. 81 Jobvermittlung .......................... 12, 40, 126 Jugendamt ............................................ 88 Jugendherbergen ..................................117 Kabarett ..............................................121 Kaution ................................................. 57 Kinderbetreuung ............................ 92, 126 Kindergeld ............................................ 88 Kindertagesstätte .................................. 92 Kinderzuschlag ...................................... 90 Kinos ........................................... 121, 123 Konrad-Adenauer-Stiftung ..................... 31 Krankenversicherung ........................... 109 Kultur ..................................................120 Kurzzeit-Kinderbetreuung (KuKi) ............ 94 Lagepläne ....................................... 68 - 73 Lohnsteuer ............................................ 36 Lohnsteuerkarte, elektronisch ............... 42 Meldepflicht ......................................... 74 128 Stichwortverzeichnis Mensen .................................... 46, 49, 126 Miete .................................................... 60 Minijobs ................................................ 36 Museen ......................................... 121, 123 Mutterschaftsgeld ................................. 85 Optionsmodell....................................... 88 Organigramm ........................................ 10 Pflegeversicherung ...............................110 Prozesskostenhilfe ............................... 107 Psychotherap. Beratungsstelle ....... 113, 126 Rechtsberatung ................................... 107 Reisen ..................................................115 Rentenversicherung............................... 38 Rundfunkbeitrag ..................................105 Schwimmhallen ............................. 122, 124 Sehgeschädigte ...................................... 95 Semesterbeitrag....................................... 9 Semesterticket......................................119 Service-Point ...................................12, 125 Sozialamt .............................................. 83 Sozialberatungsstelle ................. 78, 91, 126 Sozialgeld.............................................. 79 Sozialhilfe ............................................. 82 Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB) ........................................ 31 Stiftung der Deutschen Wirtschaft ......... 31 Stipendien ............................................. 29 Studentenwerk ........................................ 7 Studentenwerk Potsdam .......................... 8 Studentenwohnanlagen ......................... 54 Studentenzimmer-Antrag ....................... 56 Studentisches Kulturzentrum ................122 Studienabschlussdarlehen ...................... 34 Studienstiftung des Deutschen Volkes ..... 31 Studieren mit Handicap ................... 55, 95 Studieren mit Kind................................. 84 Studierendenkindergeld ......................... 90 Theater ......................................... 121, 123 Unfallversicherung ...............................110 Unterkunftskosten................................. 80 Veranstaltungsorte ........................ 122, 124 Versicherungen ................................... 109 Wohnen ......................................... 54, 125 Wohnberechtigungsschein ................... 100 Wohngeld ........................................... 101 Wohngeldstelle.................................... 102 Wohnanlagen ........................................ 60 Wohnheimtutor..................................... 59 Wohnsituation ...................................... 54 Wohnsitzprämie .................................... 76 Zimmervermittlung, private .................. 63 129 Freizeit/Kultur Freizeit/Kultur › Text 130 Impressum Impressum Herausgeber Redaktion Zeichnungen Fotos Titelbild Produktion Anzeigen Auflage Studentenwerk Potsdam Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam Gudrun Wewetzer Andrew Ellis Studentenwerk Potsdam, Gudrun Wewetzer, Martin Wolf, Stefan Müller, kontur werbeagentur GmbH, Berlin © milphoto_Fotolia.com kontur werbeagentur GmbH, Berlin Torsten Taapken ([email protected]) 24. überarbeitete Auflage Juli 2016, 8.000 Exemplare ROCKT! ES GIBT MEHR PLUS 7 % Mehr BAföG für mehr Studierende ab Herbst 2016: Stell JETZT Deinen BAföG-Antrag oder -Folgeantrag! /ŶĨŽƐĂƵĨ ŚƚƚƉ͗ͬͬǁǁǁ͘ƐƚƵĚĞŶƚĞŶǁĞƌŬͲƉŽƚƐĚĂŵ͘ĚĞ Blut- und Plasmaspender gesucht! Lassen Sie sich anzapfen! Institut für Transfusionsmedizin Potsdam Charlottenstraße 72 Eingang Hebbelstraße, Haus I 14467 Potsdam Öffnungszeiten Mo und Fr 7 – 19 Uhr Di, Mi, Do 12 – 19 Uhr Terminreservierungen unter 0331 2846-0 Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit! Servicetelefon: 0800 / 11 949 11 www.blutspende.de