Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau

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Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau
Freizeit/Kultur
Beratung
Wohnen
Hochschulgastronomie
Finanzierung
Studentenwerk
Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau
AOK Studenten-Service
Ihre Experten an der Uni Potsdam
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10 · 14469 Potsdam · Haus 6
0800 265080 36086 / 87
[email protected]
Gesundheit in besten Händen
aok-on.de/nordost
3
Vorwort
› Vorwort
Ganz egal ob Sie in Potsdam, Brandenburg
an der Havel oder Wildau studieren, gern
unterstützen wir Sie außerhalb Ihres Studiums, wenn es um soziale, kulturelle und
wirtschaftliche Belange geht. Unser Wegweiser soll es Ihnen leichter machen, unsere
vielfältigen Angebote kennenzulernen. Das
Aktuellste erfahren Sie immer auf unserer
Internetseite unter: www.studentenwerkpotsdam.de. Wegen der Vielzahl der von uns
betreuten Hochschulen haben wir Informationen zum Studium bewusst ausgelassen.
Antworten zu diesen Fragen gibt es im Studienführer, Vorlesungsverzeichnis bzw. in
Peter Heiß
der Beratungsstelle der entsprechenden
Geschäftsführer
Hochschule. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann das Studentenwerk Potsdam keine
Gewähr übernehmen. Für Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung dieser Broschüre sind wir immer dankbar. Vielen Dank all
denen, die durch Informationen und Beiträge an der Erarbeitung
des Wegweisers mitgewirkt haben. So wie allen Inserenten, die
es durch ihre finanzielle Unterstützung ermöglichen, dass dieses
Heft kostenlos abgegeben werden kann. Ich hoffe, dass diese
kleine Broschüre Ihnen viele nützliche Tipps gibt. Besonders den
Studienanfängern wünsche ich einen guten Start im Land Brandenburg und einen erfolgreichen Einstieg ins Studium.
Wir freuen uns auf Sie.
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Finanzierung
Sozialberatung ...................................... 78
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld .......... 79
Sozialhilfe ............................................. 82
Studieren mit Kind................................. 84
Mutterschaftsgeld ................................. 85
Elterngeld ............................................. 86
Kindergeld ............................................ 88
Kinderzuschlag ...................................... 90
Studierendenkindergeld ......................... 90
Kinderbetreuung ................................... 92
Beratung und Hilfe für Studierende
mit Handicap .........................................95
Unterstützung und Beratung
von ausländischen Studierenden ............ 98
Wohnberechtigungsschein ................... 100
Wohngeld ........................................... 101
Gebührenermäßigungen für Rundfunk,
Fernsehen und Telefon ......................... 104
Rechtsberatung ................................... 107
Versicherungen ................................... 109
Psychotherapeutische Beratung ............113
Reisen ..................................................115
STA Travel Reiseangebote ......................116
Jugendherbergen ..................................117
Internationaler Studentenausweis (ISIC)..118
Hochschulen ........................................119
Hochschulgastronomie
Leistungen und Preise ............................ 46
Mensen ................................................. 49
Cafeterien ............................................. 50
Wohnen
Studentenwohnanlagen ......................... 54
Wohnsituation ...................................... 54
Was bietet das Studentenwerk? .............. 55
Antrag für Studentenzimmer.................. 56
Wohnheimtutoren ................................. 59
Wie hoch ist die monatliche Miete? ........ 60
Private Zimmervermittlung .................... 63
Sprechzeiten der Hausmeister ................ 66
Übersichts-/Lagepläne....................... 68 -73
Einwohnermeldeämter ........................... 74
Freizeit und Kultur
Potsdam ...............................................120
Brandenburg an der Havel ....................123
Wildau .................................................124
Studentenwerk Potsdam – kompakt ......125
Stichwortverzeichnis ............................127
Impressum............................................130
Freizeit/Kultur
Ausbildungsförderung (BAföG) ............... 14
Wer erhält BAföG? ................................. 15
Wo wird der Antrag gestellt?...................18
Wann sollte man den Antrag stellen?...... 20
Wie ist der Höchstsatz des BAföG? ......... 21
Was bestimmt die Höhe des BAföG?........ 23
Wie lange wird BAföG gezahlt? .............. 24
BAföG nach Studienabbruch oder
Fachrichtungswechsel............................ 25
Zinsloses Darlehen ................................. 27
Stipendien ............................................. 29
Stiftungen ............................................. 30
Bundesversorgungsgesetz ...................... 32
Bildungskredit ....................................... 32
Härtefalldarlehen .................................. 33
Studienabschlussdarlehen ...................... 34
Jobben neben dem Studium.................... 36
Beratung
Finanzierung
Meldepflicht .......................................... 74
Kommunales Begrüßungsgeld ................. 76
Hochschulgastronomie
Studentenwerk? Nie gehört… .................. 7
Das Studentenwerk Potsdam ................... 8
Service-Point .........................................12
Wohnen
Studentenwerk
Beratung
› Inhalt
Studentenwerk
Inhalt
6
Übersicht: alle Studentenwerke in Deutschland
› Übersicht aller Studentenwerke in
Deutschland
Kiel
SCHLESWIGHOLSTEIN
Rostock
HAMBURG
Greifswald
MECKLENBURGVORPOMMERN
Hamburg
BREMEN
Oldenburg
Bremen
NIEDERSACHSEN
Hannover
Osnabrück
Münster
Braunschweig
Bielefeld
BRANDENBURG
NORDRHEIN-WESTFALEN Paderborn
Dortmund
Essen
Göttingen
Bochum
(Essen-Duisburg)
Witten
Wuppertal
(Witten/Herdecke)
Düsseldorf
Kassel
Köln
Aachen
Siegen
Bonn
Koblenz
HESSEN
Marburg
SACHSEN-ANHALT
Halle
Leipzig
THÜRINGEN
Gießen
SACHSEN
Dresden
Freiberg
Jena
(Thüringen) Chemnitz
(Chemnitz-Zwickau)
Frankfurt/M.
RHEINLAND-PFALZ
Trier
Potsdam
Magdeburg
BERLIN
Berlin
Frankfurt/O.
Mainz Darmstadt
Kaiserslautern
SAARLAND
Saarbrücken Mannheim Heidelberg
Würzburg
Bayreuth
(Oberfranken)
Erlangen
(Erlangen-Nürnberg)
BAYERN
Karlsruhe
Regensburg
(Niederbayern/Oberpfalz)
Stuttgart
Tübingen
(Tübingen-Hohenheim)
Ulm
BADEN-WÜRTTEMBERG
Freiburg
Konstanz
(Seezeit Bodensee)
Augsburg
München
7
› Studentenwerk? Nie gehört …
Das werden sich viele fragen, wenn sie das Wort Studentenwerk
zum ersten Mal hören. Studiert wird doch eigentlich an einer Universität oder Hochschule. Dort befinden sich die Hörsäle, Seminarräume und Labors. Da wird mir Wissen vermittelt, muss ich zur
Prüfung und kann in die Forschung einsteigen. Wozu dann noch
ein Studentenwerk?
Macht man sich dann aber weitergehende Gedanken, muss man
sich fragen: »Wie finanziere ich mein Studium?« – »Wo wohne ich
während des Studiums?« – »Wo kann ich gut und preiswert essen?«
Es muss also doch noch etwas geben, was das Studium wirtschaftlich ermöglicht und seine Durchführung erleichtert. Genau hier
setzt die Tätigkeit der Studentenwerke ein.
Studentenwerke sind Dienstleistungsunternehmen, die sich um die
Belange der Studierenden außerhalb des eigentlichen Studiums kümmern. Dazu gehören die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), die Bereitstellung von preisgünstigem
Essen und Zimmern in Studentenwohnanlagen sowie die gesundheitliche, soziale und kulturelle Betreuung und Beratung der Studierenden.
Die Studentenwerke sind überregional im Deutschen Studentenwerk (DSW) zusammengeschlossen. Das DSW organisiert den Erfahrungsaustausch und den Informationsfluss zwischen den Studentenwerken und führt Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch. Es vertritt die sozialpolitischen Interessen der Studierenden gegenüber der Öffentlichkeit, dem Bund und den Ländern.
Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin
Tel.: 030/297 727-10, Fax: -99
[email protected]
www.studentenwerke.de
Studentenwerk
Studentenwerk
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Studentenwerk › Das Studentenwerk Potsdam
› Das Studentenwerk Potsdam
Auf der Grundlage der Verordnung über
die Errichtung von Studentenwerken
vom 18. September 1990 nahm das
Studentenwerk Potsdam zum 1. Januar
1991 seine Arbeit auf. Es ist für die
Betreuung von ca. 30.000 Studierenden
zuständig. Diese verteilen sich auf die
› Universität Potsdam
› Filmuniversität Babelsberg
KONRAD WOLF
› Fachhochschule Potsdam
› Technische Hochschule Wildau
› Technische Hochschule Brandenburg
Unsere 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Bereichen Studienfinanzierung (BAföG), Mensen und
Cafeterien, Wohnen und Bauen, Soziale
Dienste und Zentrale Verwaltung arbeiten, wollen den Studierenden gute Studienbedingungen bieten.
Wir sind bestrebt, unseren Service ständig zu verbessern.
Leitbild
Das Studentenwerk Potsdam ist ein
leistungsstarkes Dienstleistungsunternehmen für Studierende. Es orientiert
sich an den Wünschen und Bedürfnissen seiner Kunden. Damit schafft
es die sozialen Rahmenbedingungen
für ein erfolgreiches Studium.
Das Studentenwerk Potsdam ist ein
Teil des Lebensraums Hochschule im
Land Brandenburg. Unser Ziel ist Versorgung und Betreuung Studierender
in hoher Servicequalität. Leistungswille, Qualität und Kreativität der
Bediensteten des Studentenwerks
bilden die Grundlage, um dieses Ziel
zu erreichen, ebenso Wirtschaftlichkeit und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Studierenden, den
Hochschulen und den Kommunen.
Hauptsitz des Studentenwerks Potsdam:
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam
(Eingang Lange Brücke)
Postanschrift: PF 60 13 53, 14413 Potsdam
Tel.: 03 31 / 37 06 - 0, Fax: - 125
[email protected]
www.studentenwerk-potsdam.de
Das Studentenwerk Potsdam ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts
mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Seine Organe sind der Verwal-
Das Studentenwerk Potsdam
befindet sich verkehrsgünstig
und zentral in den Potsdamer
Bahnhofspassagen.
tungsrat und der Geschäftsführer. Der Verwaltungsrat setzt sich
aus sechs Studierenden,
fünf nicht studentischen
Hochschulangehörigen,
einer Person des öffentlichen Lebens, einer von
der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestellten
Vertreterin sowie einer Bediensteten des Studentenwerks zusammen
und entscheidet in Angelegenheiten des Studentenwerks, die von
grundsätzlicher Bedeutung sind.
Finanziert werden die Aufgaben des Studentenwerks zum einen aus
eigenen Erträgen der Mensen, Cafeterien und Wohnanlagen – um
nur die größten Bereiche zu nennen – zum anderen aus einer Finanzhilfe des Landes Brandenburg und aus Sozialbeiträgen (Semesterbeitrag) der Studierenden. Zu Beginn jeden Semesters muss jeder
Studierende seinen Beitrag in Höhe von zurzeit 50,00 Euro an das
Studentenwerk zahlen. Das Geld wird zur Finanzierung der Kernaufgaben des Studentenwerks verwendet. Darüber hinaus werden
auch Maßnahmen bzw. Projekte zur sozialen, gesundheitlichen,
sportlichen und kulturellen Betreuung, Beiträge an Verbände und
an die Freizeitunfallversicherung der Studierenden, die Darlehenskasse (Härtefalldarlehen, Studienabschlussdarlehen) sowie Zuwendungen und Freitische für Studierende, die unverschuldet in Not
geraten sind, finanziert. Wann und wo diese Beiträge zu entrichten sind und wer von der Beitragszahlung befreit wird, ist in der
Beitragsordnung des Studentenwerks Potsdam festgelegt.
Studentenwerk
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10
Studentenwerk › Das Studentenwerk im Überblick
› Das Studentenwerk Potsdam im Überblick
Service-Point
Regine Gallinat
Zentralabteilung
Mike Duckerschein
Sekretariat: Nicole Rochlitz
Rechnungswesen
Jan Krauzig
Allgemeine Verwaltung
Frank Scholz
Personalstelle
Kerstin Wolf
EDV
Thomas Gottschlich
Sozialberatung
Karolin Kozur
Jobvermittlung
Roswitha Körber
Psychotherapeutische Beratung
Anne Hermanns, Potsdam
Nicole Kiesow, Brandenburg a.d.H.
Kay-Uwe Christoph, Wildau
Öffentlichkeitsarbeit/Internationales
Josephine Kujau
Amt für Ausbildungsförderung
Stefanie Schwenke
Sekretariat: Sieglinde Ahlefeldt
Rückforderung: Barbara Cikrit
Rechtsbehelfsstelle
Robert Probst
HauptsachbearbeiterInnen
Caroline Hübl, Astrid Naumann,
Peter Radeck
SachbearbeiterInnen
Anna-Sophia Unterdörfer (A, Ba-Bald)
Corinna Gonzalez (Bali-Buts)
Kerstin Bürth (Butt-Bz, C, D, Ea-Erm)
Gabriele Beyer (Ern-Ez, F, Ga-Gri)
Kathleen Götze (Gro-Gz, Ha-Holle)
Frank Meinzenbach (Hollf-Hz, I, J, Ka-Kleine)
Simone Mart (Kleinf-Kunt)
Michaela Schuster (Kunu-Kz, L, Ma-Mang)
Tina Siebert (Manh-Mz, Na-Ngt)
René Wünsch (Ngu-Nz, O, P, Q, Ra-Rah)
Silvia Rainer Hänsel (Rai-Rz, Sa-Schmidt, M)
Jens Schlesinger (Schmidt, N-Stef)
Stefanie Götzky (Steg-Sz, T, U, Va-Von)
Peter Blaschke (Voo-Vz, W, X, Y, Z)
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Geschäftsführer
Peter Heiß
Büroleiterin /Innenrevision
Ellen Babetzki
Wohnen und Bauen
Roland Heinke
Sekretariat: Petra Lebek
Wohnen
Ronald Ostermann
Zentrale Wohnheimverwaltung
Matthias Eschen, Manuela Jannasch,
Gundel Kühnel, Marina Schwanke
Verwaltungseinheit
Potsdam, Kaiser-Friedrich-Straße
Peter Schildknecht, Maik Schobert
Verwaltungseinheit
Potsdam, Forststraße
Gunter Ritscher
Verwaltungseinheit Golm
Hans Güttler, Mario Mainka
Verwaltungseinheit Potsdam, Breite Str.
Ralph Rammelt
Verwaltungseinheit
Potsdam, Park Babelsberg
Ronny Nikolaizig
Verwaltungseinheit Studentendorf
Potsdam, Stahnsdorfer Straße
Frank Körber, Thomas Kuhn
Verwaltungseinheit Wildau
Frank Hirschfelder, Olaf Kauer
Verwaltungseinheit Brandenburg
Michael Melzer
Bauen
Anett Wallasch
Studentenwerk
Verwaltungsrat
Mensen und Cafeterien
Corinna Hagemeister
Sekretariat: Marion Schäfer
Zentrale Verwaltung der
Mensen und Cafeterien
Zentraleinkauf: Tobias Hille
Mensa Potsdam, Am Neuen Palais
Frank Ehrlich
Cafeteria Am Neuen Palais
Mathias Gutewort
Mensa und Cafeterien Golm
Andrea Geserich
Mensa Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße
Ute Splisteser
Mensa und Cafeteria Potsdam,
Griebnitzsee
Elke Kähler
Mensa und Cafeteria Brandenburg
Ronny Heine
Mensa und Cafeteria Wildau
Thomas Schreiner
Cafeteria »filmriss«
Potsdam, Marlene-Dietrich-Allee
Elke Kähler
Mensa und Cafeteria Potsdam,
Pappelallee
Thomas Wiegner
Stand: Juli 2016
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Studentenwerk › Servicepoint
› Service-Point im Studentenwerk
Im Service-Point gibt es Informationen zu den Leistungen des Studentenwerks und es wird Ihnen bei Orientierungsproblemen in
der Stadt geholfen. BAföG-Formblätter und die Publikationen des
Studentenwerks sind hier erhältlich und der Internationale StuSIC) wird verkauft. An Studierende der Filmuni
dentenausweis (ISIC)
Filmuniversität, die in
unseren Wohnanlagen leben,
werden hier die
sWaschkarten ausgegeben. Der Ser-ett
vice-Point befindet
sich im Foyer. In
unmittelbarer
Nähe laufen die
aktuellen Angebote der Jobvermittlung über
einen Bildschirm..
Studentenwerk Po
Potsdam
otsdam
Service-Point
ß 2, 14473
44 P
d
(Ei
ü k )
Babelsberger Straße
Potsdam
(Eingang LLange B
Brücke)
Tel.: 03 31/37 06 - 225, Fax: - 125
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 18.00 Uhr
Freitag
9.00 – 14.00 Uhr
Studentenwerk
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Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG
› Ausbildungsförderung
»Ohne Moos nichts los!« Dieses Sprichwort hat
auch für das Studium seine Gültigkeit. Schließlich benötigt man Studienmaterialien, muss ab
und zu mal was essen, wohnt man nicht Zuhause, wird Miete abverlangt, das Studentenwerk braucht den Semesterbeitrag und
auf die einen oder anderen schönen Dinge des Lebens möchte man
auch nicht vollständig verzichten. Auch wenn es eine Reihe von
Vergünstigungen für Studierende gibt, ganz ohne Geld geht es nicht.
Deshalb möchten wir auf den folgenden Seiten darüber informieren,
wie man als Studierende/r zu Geld kommen kann.
Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
verbessern sich zum Wintersemester 2016/17 wesentlich. Die Förderungssätze und Freibeträge für eigenes Einkommen und das der
Eltern, Ehe- oder Lebenspartner/innen werden um 7 Prozent angehoben. Studierende mit eigenem Haushalt und eigener Krankenund Pflegeversicherung können bis zu 735,00 Euro im Monat beanspruchen. Auch darf zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr Vermögen bei dem/der Antragsteller/in, dem/der Ehepartner/in oder
Lebenspartner/in und eigenem Kind vorhanden sein. Gleichzeitig
kann in einem Nebenjob in einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten monatlich 450,00 Euro brutto anrechnungsfrei dazuverdient
werden. Zudem erhöht sich der monatliche Kinderbetreuungszuschlag auf 130,00 Euro je Kind, wenn dieses das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und mit dem/der Studierenden in
einem Haushalt lebt.
Über die konkreten Änderungen informiert Sie Ihr BAföG-Amt.
15
Finanzierung
Im Flyer: kompakt alle Infos
und Änderungen plus Berechnungsbeispiele.
Änderungen
Tilgung
Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau
Achtung! Das Studentenwerk Potsdam ist nur für die Gewährung von Ausbildungsförderung zuständig, wenn das Studium oder vorgeschriebene Praktikum
in Deutschland durchgeführt wird. Für die Förderung im Ausland gibt es für
jedes Land ein speziell benanntes Auslandsamt. Also Studienabschnitte im Ausland rechtzeitig beim Studentenwerk Potsdam anzeigen, um Rückforderungen
zu vermeiden. Eine Änderung des Ausbildungsortes ist zwingend anzuzeigen.
Formblätter
Hinweise
Da die Veränderungen sehr umfangreich sind, informieren Sie sich bitte im
BAföG-Amt. Insbesondere für Unionsbürger, die nach § 2 Abs. 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU als Arbeitnehmer
oder Selbstständige unionsrechtlich
freizügigkeitsberechtigt sind oder
auch zur Aufenthaltsdauer in Deutschland vor einer BAföG-Berechtigung,
ist eine Beratung zu den einzelnen
Voraussetzungen des § 8 BAföG dringend empfohlen.
Nachweise
Anträge
Wer erhält Ausbildungsförderung?
Nach Maßgabe des BAföG besteht für
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
(Artikel 116) ein Rechtsanspruch auf
Förderung für eine der Neigung, Eignung
und Leistung entsprechenden Ausbildung (§§ 1 und 8 BAföG). Dieser Grundsatz gilt auch für Ausländer, wenn sie
die in § 8 des BAföG geregelten persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung erfüllen.
16
Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG
Dirk erhält elternunabhängige Förderung. Er hat
bereits eine dreijährige Berufsausbildung absolviert
und war anschließend drei Jahre erwerbstätig.
Die Ausbildung wird gefördert, wenn
die Leistungen des/der Auszubildenden erwarten lassen, dass er/sie das
angestrebte Ausbildungsziel erreicht.
Diese Eignung wird in der Regel angenommen, solange der/die Auszubildende die Ausbildungsstätte besucht
oder an einem Praktikum teilnimmt
und bei dem Besuch einer Hochschule die den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechenden Studienfortschritte erkennbar sind. Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der/die Auszubildende bei Aufnahme des Studiums das
30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr
bereits vollendet hat. Diese Altersbegrenzung gilt jedoch nicht,
wenn die Hochschulzulassung über den zweiten Bildungsweg
erworben bzw. nachgeholt wurde oder persönliche bzw. familiäre
Gründe ursächlich für die späte Studienaufnahme waren.
Derartige Ausnahmevoraussetzungen liegen gemäß § 10 Abs. 3,
Satz 2, Nr. 1 - 4 BAföG vor, wenn:
1. der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung in einer Fachoberschulklasse, deren Besuch
eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, an einer
Abendhauptschule, einer Berufsaufbauschule, einer Abendrealschule, einem Abendgymnasium, einem Kolleg oder durch
eine Nichtschülerprüfung zu einer Hochschule erworben hat,
1a. der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung auf
Grund seiner beruflichen Qualifikation an einer Hochschule
eingeschrieben worden ist,
1b. der Auszubildende eine weitere Ausbildung nach §7 Abs. 2
Nr. 2 oder 3 aufnimmt,
2. (weggefallen)
3. Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen gehindert waren, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie bei Erreichen der
Altersgrenzen bis zur Aufnahme der Ausbildung ein eigenes Kind
unter zehn Jahren ohne Unterbrechung erziehen und während
dieser Zeit bis zu höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind; Alleinerziehende dürfen auch mehr als
30 Wochenstunden erwerbstätig sein, um dadurch Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden, oder
4. der Auszubildende infolge einer einschneidenden Veränderung
seiner persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden ist und
noch keine Ausbildung, die nach diesem Gesetz gefördert
werden kann, berufsqualifizierend abgeschlossen hat.
Satz 2, Nr. 1, 1b, 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende die Ausbildung unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen,
dem Wegfall der Hinderungsgründe oder dem Eintritt der Bedürftigkeit infolge einschneidender Veränderungen seiner persönlichen
Verhältnisse aufnimmt.
Konkret: Studierende erhalten bei der Erfüllung der Förderungsvoraussetzung
Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Ab dem 5. Fachsemester werden
Studierende grundsätzlich nur dann weiter gefördert, wenn eine Bescheinigung
darüber vorgelegt wird, dass die bis zum Ende des 4. Fachsemesters üblichen
Leistungen erbracht wurden.
Finanzierung
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18
Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Möchten Sie Ihr Studium mit Hilfe der Ausbildungsförderung nach
dem BAföG finanzieren, dann sollten Sie rechtzeitig die dafür
notwendigen Antragsformulare ausfüllen und im Studentenwerk
Potsdam einreichen. Vorzugsweise füllen Sie den Antrag direkt
unter www.studentenwerk-potsdam.de online aus, sofern Sie an
einer der nachfolgenden Hochschulen immatrikuliert sind:
› Universität Potsdam
› Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
› Fachhochschule Potsdam
› Technische Hochschule Brandenburg
› Technische Hochschule Wildau
› Fachhochschule für Sport und Management Potsdam
› Theologische Hochschule Elstal
› Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB)
› Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam
Verfügen Sie nicht über die Möglichkeit über Ihren Personalausweis die sogenannte eID-Funktion zu nutzen, müssen Sie den
online ausgefüllten Antrag noch ausdrucken, unterschreiben
und an das Amt für Ausbildungsförderung mit den erforderlichen
Anlagen übersenden. Durch die Nutzung der eID-Funktion Ihres
Personalausweises entfällt das Ausdrucken und Versenden des
Antrages per Post. Im Übrigen erhalten Sie die erforderlichen
Antragsformulare nach wie vor auch im Studentenwerk Potsdam.
Den Antrag online unter www.bafoeg-brandenburg.de oder
www.studentenwerk-potsdam.de stellen!
19
Auskünfte zur Gewährleistung von Ausbildungsförderung und zum Vollzug des BAföG erteilt
das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Potsdam.
Studentenwerk Potsdam
Amt für Ausbildungsförderung
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/37 06 -301, Fax: - 325, [email protected]
Abteilungsleiterin: Stefanie Schwenke
Das persönliche Gespräch im Studentenwerk:
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 – 16.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns:
Montag, Mittwoch, Freitag
9.00 – 11.30 Uhr
In der übrigen Zeit steht Ihnen unser BAföG-Beratungsbüro
von 9.00 – 15.00 Uhr (freitags bis 14.00 Uhr) zur Verfügung.
Sprechzeiten an der TH Brandenburg und TH Wildau
werden durch Aushänge an den Hochschulen und auf unserer
Internetseite bekannt gegeben.
Finan-
Erste Kontakte mit dem BAföG-Amt
und den anderen Abteilungen des
Studentenwerks bei den Hochschulinformationstagen.
20
Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG
Buchstaben
Bearbeiter/
-innen
Telefon: E-mail: …@
03 31/ studentenwerk37 06 - potsdam.de
Anna-Sophia
Unterdörfer
Bali-Buts
Corinna Gonzalez
Butt-Bz, C, D, Ea-Erm Kerstin Bürth
Ern-Ez, F, Ga-Gri
Gabriele Beyer
Gro-Gz, Ha-Holle
Kathleen Götze
Holf-Hz, I, J, Ka-Kleine Frank Meinzenbach
Kleinf-Kunt
Simone Mart
Kunu-Kz, L, Ma-Mang Michaela Schuster
Manh-Mz, Na-Ngt
Tina Siebert
Ngu-Nz, O, P, Q, Ra-Rah René Wünsch
Rai-Rz, Sa-Schmidt, M Silvia Rainer Hänsel
Schmidt, N-Stef
Jens Schlesinger
Steg-Sz, T, U, Va-Von Stefanie Götzky
Voo-Vz, W, X, Y, Z
Peter Blaschke
A, Ba-Bann
- 324 unterdoerfer@...
- 302
- 306
- 309
- 319
- 320
- 304
- 310
- 305
- 307
- 303
- 323
- 322
- 316
gonzalez@...
buerth@
beyer@...
goetze@...
meinzenbach@
mart@...
schuster@...
siebert@...
wuensch@...
haensel@...
schlesinger@...
goetzky@...
blaschke@...
Für Studierende mit Namenszusätzen wie z. B. al, el, de, van oder
von ist der/die Sachbearbeiter/in für den jeweiligen Anfangsbuchstaben des Namenszusatzes zuständig.
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Der Erstantrag sollte sofort nach Erhalt eines Studienplatzes gestellt
werden. Die Immatrikulationsbescheinigung kann später nachgereicht werden. Durch eine unverzügliche Antragstellung wird gesichert, dass eventuell auftretende schwierige Fragen und Probleme
21
bei der Antragsbearbeitung frühzeitig geklärt werden können.
Ausbildungsförderung wird von Beginn des Monats an geleistet,
in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch
vom Beginn des Antragsmonats an. Bis zur ersten Zahlung ist mit
einer Wartezeit von bis zu zehn Wochen ab Antragstellung zu
rechnen. Die Erteilung der Bescheide erfolgt schon vorab.
Weiterförderungsanträge
bzw. Wiederholungsanträge sind, um eine möglichst lückenlose
Förderung zu gewährleisten, zwei Monate vor Ablauf des jeweiligen aktuellen Bewilligungszeitraumes zu stellen.
Wie ist der Höchstsatz der Ausbildungsförderung?
Der Grundbedarf nach dem BAföG, der im Regelfall jeweils zur
Hälfte als Zuschuss und als Darlehen geleistet wird, ist davon
abhängig, ob der/die Studierende noch bei den Eltern lebt oder
ob eine eigene Wohnung bewohnt wird. Wegen dieser unterschiedlichen Bedingungen muss das BAföG von pauschalen Bedarfssätzen
ausgehen, die die Basis für die Berechnung bilden.
kulturquartier schiffbauergasse
Finanzierung
Hat sich die Zuständigkeit verändert?
www.studentenwerk-potsdam.de/sf-kontakt.html
22
Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG
BAföG-Bedarfssätze für Studierende (Angaben in Euro)
Bedarfssätze
bei den Eltern nicht bei den Eltern
für Studierende
wohnend
wohnend
Grundbedarf
399,00
399,00
Bedarf für die Unterkunft
52,00
250,00
Regelbedarf
451,00
649,00
Krankenversicherungszuschlag
Pflegeversicherungszuschlag
Maximalbedarf
zzgl. ggf. Kinderbetreuungszuschlag je Kind
71,00
15,00
537,00
130,00
71,00
15,00
735,00
130,00
Für die Mietkosten wird eine Pauschale gezahlt. Der Umstand, dass
Studierende nicht bei den Eltern wohnen, kann durch Vorlage des
Mietvertrages oder einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden.
Der Kranken- und/oder Pflegeversicherungszuschlag wird an Studierende gezahlt, die selbst in einer Kranken-/Pflegeversicherung
und nicht über ihre Familie beitragspflichtig versichert sind. Dies
ist durch einen Nachweis der Versicherung zu belegen.
Studierende, die mit einem eigenen Kind unter 10 Jahren in einem
Haushalt leben, erhalten zusätzlich den Kinderbetreuungszuschlag.
Er wird pro Kind nur einem Elternteil gezahlt und beträgt für jedes
Kind monatlich 130,00 Euro. Der Zuschlag ist bedarfserhöhend
und wird als Vollzuschuss gezahlt, muss also nicht zurückgezahlt
werden. Voraussetzung für die Gewährung des Kinderbetreuungszuschlages ist ein entsprechender Antrag, der bis spätestens zum
Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen sein muss.
Wovon wird die Höhe der Ausbildungsförderung bestimmt?
Nach dem BAföG bilden Einkommen und Vermögen des/der Auszubildenden, das Einkommen seines/ihrer Ehegatten/in oder Lebenspartners/in und seiner/ihrer Eltern die konkreten Berechnungsgrundlagen für die Förderung. Sie sind auch in dieser Reihenfolge
zur Anrechnung zu bringen. Reicht bei einem/einer verheirateten/
verpartnerten Auszubildenden das eigene Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen seines/ihrer Ehegatten/in oder Lebenspartner/in zur Deckung des Bedarfs nicht aus, ist auch das Einkommen der Eltern anzurechnen. Das Kindergeld gilt nicht als
Einkommen. In den meisten Fällen ist das Einkommen der Eltern
des/der Auszubildenden die Berechnungsgrundlage für die Höhe
der Förderung. Dabei sind die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes
maßgebend.
Die Freibeträge, die bei der Einkommensanrechnung der Eltern
zu berücksichtigen sind (Angaben in Euro):
› die Eltern sind verheiratet
und leben nicht dauernd getrennt
1.715,00
› die Eltern leben dauerhaft getrennt
oder sind geschieden (je Elternteil), verwitwet, ledig 1.145,00
› für Kinder des Einkommensbeziehers sowie für
weitere dem Einkommensbezieher gegenüber
nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltsberechtigte
570,00
› für den nicht in Eltern-Kind-Beziehung zum Auszubildenden stehenden Ehegatten des Einkommensbeziehers 520,00
Finanzierung
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24
Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG
Einkommen der Eltern bleiben gemäß § 11 Abs.3 BAföG außer
Betracht (elternunabhängige Förderung), wenn der/die
Auszubildende bis zum Beginn des Ausbildungsabschnittes
a) das 30. Lebensjahr vollendet hat,
b) nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre
erwerbstätig war,
c) nach Abschluss einer vorhergehenden, mindestens
dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung
drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung
entsprechend länger erwerbstätig war.
In den Jahren der Erwerbstätigkeit muss sich der/die
Auszubildende aus dem erzielten Einkommen selbst
unterhalten haben können. Nachweise (z.B. Rentenversicherungsverlauf, Lohnbescheinigungen) sind in Kopie
beizufügen. Die elternunabhängige Förderung wird
vom Amt für Ausbildungsförderung ohne gesonderten
Antrag geprüft, da sich die erforderlichen Angaben
aus dem Werdegang des/der Auszubildenden und den
entsprechenden zusätzlichen Nachweisen ergeben.
Wie lange wird die Ausbildungsförderung gezahlt?
Ausbildungsförderung wird grundsätzlich nur bis zum
Ende der Förderungshöchstdauer gewährt. Über die
Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung nur in bestimmten, im
Gesetz geregelten Ausnahmefällen (§ 15 Abs. 3 Nrn. 1-5
BAföG) geleistet. Allerdings wird vom 5. Fachsemester an
Ausbildungsförderung für den Besuch einer Hochschule
nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der/die
Auszubildende eine nach Beginn des 4. Fachsemesters ausgestellte
Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber vorgelegt hat, dass
er/sie die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende
des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht
hat (§ 48 Abs. 1 BAföG). Die Vorlage dieser Bescheinigung zu einem
späteren Zeitpunkt kann zugelassen werden, wenn Tatsachen vorliegen, die voraussichtlich eine spätere Überschreitung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 Nr. 1-5 BAföG rechtfertigen
würden (§ 48 Abs. 2 BAföG).
Über mögliche Ausnahmen und Besonderheiten – insbesondere zum Zeitpunkt der förderungsrechtlichen Beendigung Ihrer Ausbildung (§ 15 b BAföG) –
informiert Sie Ihr BAföG-Amt.
Aber auch außerhalb dieser Ausnahmefälle besteht nach dem Ende
der Förderungshöchstdauer ein Anspruch auf Hilfe zum Studienabschluss in Form eines verzinsten Bankdarlehens. Auszubildenden
an Hochschulen, die sich in einem selbstständigen Studiengang befinden, wird als Hilfe zum Studienabschluss für höchstens 12 Monate
Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach §15 Abs. 3 Nrn. 1, 3 oder 5
geleistet, wenn der/die Auszubildende spätestens innerhalb von
vier Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen wurde und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass er die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann.
Kann BAföG nach einem Studienabbruch oder Wechsel der
Fachrichtung gewährt werden?
Die für den Sachverhalt maßgebliche Regelung des § 7 Abs. 3 BAföG
bestimmt, dass Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung
Finanzierung
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Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG
nur geleistet wird, wenn der/die Auszubildende aus wichtigem
oder unabweisbarem Grund die Ausbildung abgebrochen oder die
Fachrichtung gewechselt hat. So wird die Ausbildungsförderung
für eine andere Ausbildung nur geleistet, wenn Auszubildende an
Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen aus wichtigem
Grund einen Fachrichtungswechsel bis zum Beginn des 4. Fachsemesters vollzogen haben.
Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn dem/der Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Gesetzes erheblichen Umstände
einschließlich der mit der Förderung verbundenen persönlichen
und öffentlichen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann.
Der wichtige Grund muss sich stets auf die Aufgabe der bisherigen
Ausbildung beziehen. Damit ein wichtiger Grund anerkannt werden kann, müssen die erforderlichen Konsequenzen unverzüglich
gezogen werden, d.h. die bisherige Ausbildung muss sofort abgebrochen oder eine Beurlaubung herbeigeführt werden. Ob für
die bisherige Ausbildung Förderung erbracht wurde, ist bei der
Beurteilung des Fachrichtungswechsels unerheblich.
Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn:
› der/die Auszubildende während der Ausbildung die Erkenntnis
gewinnt, dass die bisherige Ausbildung nicht seinen/ihren Neigungen entspricht (Neigungswandel),
› der/die Auszubildende trotz hinreichender Bemühungen keine
durchschnittlichen Leistungen erzielen kann (Eignungsmangel);
schlechte Leistungen allein begründen jedoch noch keinen
Eignungsmangel; ein Mangel der Eignung zum Studium überhaupt ist kein wichtiger Grund,
› ein Wandel der Weltanschauung bei einer weltanschaulich
gebundenen Ausbildung vorliegt,
› der/die Auszubildende von einem Parkstudium zum Wunschstudium in sogenannte NC-Fächer wechseln möchte (auch nur
bis zum Beginn des 4. Fachsemesters möglich).
Eine allgemeine Verschlechterung der Berufsaussichten ist dagegen
kein wichtiger Grund.
Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Ausbildung wird in der Regel vermutet, dass der Wechsel oder Abbruch
aus wichtigem Grund stattfindet, wenn dieser bis zum Beginn des
3. Fachsemesters erfolgt. Werden aus der aufgegebenen Ausbildung
Fachsemester auf die neue Ausbildung angerechnet, sind diese zu
berücksichtigen.
Ein »unabweisbarer Grund« liegt nur dann vor, wenn keine Wahl
mehr zwischen der Fortsetzung des Studiums in der aufgegebenen
Fachrichtung und einem Wechsel besteht (Beispiel: unfallbedingte
Querschnittslähmung eines Sportstudenten). Das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung ist kein unabweisbarer Grund. Die Gründe
für den Wechsel der Fachrichtung sind dem Amt für Ausbildungsförderung schriftlich und nachvollziehbar bekannt zu geben.
Wie wird das beim Bezug von BAföG gewährte
zinslose Darlehen getilgt?
Die Verwaltung und Einziehung des beim Bezug von BAföG seit dem
Wintersemester 1990/91 eingeführten zinslosen Darlehens an die
Studierenden in Höhe von 50 Prozent der gewährten Ausbildungsförderung wird vom Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln durch-
Finanzierung
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Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG
geführt. Dieses Amt erteilt den Studierenden etwa vier Jahre und
vier Monate nach Ablauf der Förderungshöchstdauer einen Feststellungsbescheid, in dem die Höhe der Darlehensschuld festgestellt
wird. Zugleich wird dem Studierenden ein Bescheid zugestellt, in
dem der Rückzahlungszeitraum und die Höhe der Raten festgesetzt
werden. Für Ausbildungsabschnitte, die nach dem 28.02.2001 begonnen haben, sind höchstens 10.000 Euro zurückzuzahlen. Einzelfallbezogene Rückfragen oder konkrete Anträge zur Darlehenstilgung
sind aus Zuständigkeitsgründen ausschließlich an das Bundesverwaltungsamt in Köln zu richten. Gleiches gilt für Mitteilungen über
Veränderungen des Wohnortes. Dieses Amt erteilt alle im Rahmen
der Darlehenstilgung erforderlichen Bescheide, insbesondere
› den Feststellungsbescheid,
› den Rückzahlungsbescheid,
› den Bescheid über leistungsabhängigen Darlehenserlass,
› den Darlehenserlass bei besonders zügigem Studium,
› den Darlehenserlass für Behinderte,
› den Darlehenserlass bei vorzeitiger Rückzahlung,
› den Freistellungsbescheid wegen geringen Einkommens und
› den Darlehenserlass wegen Kinderbetreuung.
Die Rückzahlungspflicht beginnt im Normalfall fünf Jahre nach Ablauf der
Förderungshöchstdauer. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt seit dem
1. Juli 1990 mindestens 105,00 Euro.
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Finanzierung › Stipendien
Der Bildungsaufstieg junger Menschen darf nicht an finanziellen
Hürden scheitern. Um das zu realisieren, setzt die Bundesregierung auf BAföG, Bildungsdarlehen und Stipendien. Diese drei
Instrumente ergänzen sich gegenseitig. Mit dem Deutschlandstipendium soll begabten und leistungsstarken Studierenden
in Deutschland der Rücken gestärkt werden. Die Stipendien im
Rahmen des nationalen Stipendienprogramms werden von den
Hochschulen vergeben.
Weitere Informationen unter: www.deutschland-stipendium.de
Darüber hinaus gibt es noch Stipendien überregionaler Stiftungen.
Die Vergabe dieser Stipendien ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bewerber sollten jedoch beachten, dass Institutionen, die für die Förderung öffentliche Mittel einsetzen, im Sinne
des BAföG als Begabtenförderungswerke gelten.
Unabhängig von der Höhe
des Stipendiums ist in
diesem Fall eine Ausbildungsförderung nach dem
BAföG ausgeschlossen.
Nachfolgend ist eine
Auswahl von Stiftungen
aufgeführt, die auch
Studienförderung anbieten und an die sich
Studierende bei entsprechender Eignung
wenden können.
Finanzierung
› Stipendien
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Finanzierung › Stipendien › Stiftungen
› Stiftungen
Bundesstiftung Rosa Luxemburg e. V.
Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin, Tel.: 030/44 310-223
[email protected], www.rosalux.de
Für Studierende, die sich durch fachliche Leistungen sowie durch ein aktuelles ausgeprägtes gesellschaftliches und soziales Engagement im Sinne der Rosa Luxemburg
Stiftung auszeichnen.
Cusanuswerk
Bischöfl. Studienförderung e. V., Baumschulallee 5, 53115 Bonn, Tel.: 02 28/98 38 422
[email protected], www.cusanuswerk.de
Für deutsche katholische Studierende mit überdurchschnittlicher Begabung bei aktiver
Teilnahme an der Bildungsarbeit des Cusanuswerkes, Ferienakademien etc.
Evangelisches Studienwerk e.V.
Haus Villigst, Iserlohner Straße 25, 58239 Schwerte, Tel.: 0 23 04/75 51 96
[email protected], www.evstudienwerk.de
Für evangelische Studierende mit dem Ziel der Fortbildung und Beratung über das
Studium hinaus.
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk e.V.
Postfach 120855, 10598 Berlin, Tel.: 030/319 98 17 0 0, www.eles-studienwerk.de
Für besonders begabte jüdische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen.
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Godesberger Allee 149, 53170 Bonn, Tel.: 02 28/88 30, www.fes.de
Für Studierende mit überdurchschnittlicher Qualifikation und aktivem Interesse und
Engagement an gesellschaftspolitischen Problemen.
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Abt. Begabtenförderung, Karl-Marx-Straße 2, 14482 Potsdam
Tel.: 03 31/70 19 353, www.freiheit.org
Für Studierende mit hoher wissenschaftlicher Begabung und politischem und gesellschaftlichem Engagement.
Hanns-Seidel-Stiftung
Lazarettstraße 33, 80636 München, Tel.: 089/12 580; [email protected], www.hss.de
Für Studierende, von denen besondere wissenschaftliche Leistungen zu erwarten sind
und die bereit sind, sich gemeinnützig zu engagieren.
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Hans-Böckler-Stiftung
Heinrich-Böll-Stiftung
Schumannstraße 8, 10117 Berlin, Tel.: 030 /28 53 44 00
[email protected], www.boell.de
Für Studierende, die in ihrem wissenschaftlichen und persönlichen Profil überdurchschnittliche Leistungen und gesellschaftliches Engagement erwarten lassen.
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Rathausallee 12, 53757 St. Augustin, Tel.: 0 22 41/246-23 28
[email protected], www.kas.de
Für hochbegabte, politisch engagierte Studierende, die den fachlichen und politischen
Gedankenaustausch pflegen.
Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB)
Lievelingsweg 102-104, 53119 Bonn, Tel.: 0228 / 6 29 31-0
[email protected], www.sbb-stipendien.de
Für Studierende, die ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben
und anschließend weitere berufliche Qualifizierung vornehmen möchten.
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Studienförderwerke Klaus Murmann, Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel.: 030/20 33 15 40
[email protected], www.sdw.org
Für Studierende aller Fachrichtungen, die grundsätzliche Eignung für Fach- und Führungspositionen erkennen lassen.
Studienstiftung des Deutschen Volkes e. V.
Ahr-Straße 41, 53175 Bonn, Tel.: 02 28/82 09 60
[email protected], www.studienstiftung.de
Für Studierende mit hoher wissenschaftlicher oder künstlerischer Begabung,
die besondere Leistungen erwarten lassen.
Finanzierung
Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf, Tel.: 02 11/77 780
[email protected], www.Boeckler.de
Für gewerkschaftlich engagierte Arbeitnehmerkinder – abhängig von der sozialen Lage.
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Finanzierung › Darlehen
› Darlehen
Bundesversorgungsgesetz
Anspruch auf Erziehungsbeihilfe nach § 27 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) haben
› Waisen, die Renten oder Waisenhilfe nach dem BVG beziehen
sowie
› Kriegsbeschädigte, die Rente nach dem BVG beziehen, für ihre
Kinder.
Auf diese Förderung besteht ein Rechtsanspruch. Studierende, die
Anspruch auf diese Beihilfe haben, sollten daher ihren Anspruch
möglichst noch vor der Beantragung von Ausbildungsförderung
nach dem BAföG geltend machen. Die Anträge sind an die Hauptfürsorgestelle zu richten, in deren Regierungsbezirk der Unterhaltspflichtige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bildungskredit
Der Bildungskredit ist eine Fördermöglichkeit für Auszubildende in
fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (Zwischenprüfung muss bestanden sein). Die Leistungen nach dem zweiten Semester müssen
nachgewiesen werden. Er kann auch neben BAföG-Leistungen gewährt werden. Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein
Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu
den BAföG-Leistungen einkommensunabhängig, auch von den Eltern.
Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, das in monatlichen
Raten von 100,00 Euro, 200,00 Euro oder 300,00 Euro ausgezahlt wird.
Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Der Bildungskredit ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich
an dem 6-Monats-EURIBOR zzgl. eines Verwaltungskostenaufschlags
in Höhe von einem Prozent. In der Regel werden deutsche Staats-
bürger gefördert. Ausländische Auszubildende müssen noch spezielle
Voraussetzungen erfüllen. Eine Förderung ist nur möglich, solange
der Auszubildende das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Studierende können den Kredit in der Regel nur bis zum Ende des
12. Studiensemesters erhalten. Bewilligt werden die Leistungen
durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dorthin richten Sie bitte
online oder schriftlich Ihre Anträge. Die erforderlichen Formulare
finden Sie im Internet, beim BVA oder Ihrem BAföG-Amt. Die Leistungsbewilligung erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen
Leistungsbescheides. Dieser gibt dem Antragsteller einen Anspruch
zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit der KfW Förderbank.
Kontaktadressen:
Bundesverwaltungsamt
Abt. IV Bildungskredit, Barbarastraße 1, 50728 Köln
Tel.: 02 28 99/358 - 44 92
www.bva.bund.de
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5- 9, 60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069/74 31 - 0
www.kfw.de
Ab sofort können sich Studierende bei verschiedenen Banken und
Sparkassen oder bei der KfW Förderbank unter www.kfw.de
umfassend über einen Studienkredit informieren.
Härtefalldarlehen
Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam,
die sich unverschuldet in einer schwierigen finanziellen Lage befinden,
Finanzierung
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Finanzierung › Darlehen
können über das Amt für Ausbildungsförderung beim Geschäftsführer des Studentenwerks ein Härtefalldarlehen beantragen. Um
ein solches Darlehen, das keinen Rechtsanspruch begründet und
bis zu max. 500,00 Euro gewährt werden kann, zu erhalten, muss
der/die Beantragende seine/ihre Bedürftigkeit nachweisen.
Besondere Umstände, die die Antragstellung auf Gewährung
eines Härtefalldarlehens rechtfertigen, können sein:
› der vom/von der Antragsteller/in nicht zu vertretende zeitweise Wegfall der BAföG-Zahlungen,
› ein ungedeckter Verlust von Lern- und Arbeitsmitteln,
› nichtplanbare Aufwendungen aus Anlass von Erkrankungen,
› sonstige, eine Bedürftigkeit zwingend begründende Anlässe,
z. B. Aufwendungen für Kinderbetreuung.
Weitere Einzelheiten sind der Richtlinie über die Gewährung von
Härtefalldarlehen an Studierende im Zuständigkeitsbereich des
Studentenwerks Potsdam, welche im Amt für Ausbildungsförderung eingesehen werden kann, zu entnehmen.
Studienabschlussdarlehen
Der Darlehensfonds des Studentenwerks Potsdam will bedürftigen
Studierenden durch die Gewährung von Studienabschlussdarlehen
die Examensvorbereitung erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss ermöglichen. Er richtet sich ausschließlich an Studierende im Erststudium, die ihr Studium in längstens zwei Semestern
abschließen können. Eine Darlehensgewährung ist ausgeschlossen,
wenn die notwendigen Studienaufwendungen, insbesondere die
Lebenshaltungskosten, vollständig durch Maßnahmen anderer
privater oder staatlicher Träger (bspw. durch den Bildungskredit
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) abgesichert
werden können. Die Darlehenshöhe ist auf den zwölffachen monatlichen Regelbedarfssatz für Studierende, die nicht im Elternhaus
leben, begrenzt. Die Auszahlung erfolgt monatlich in einer Höhe
von maximal 1/12 der gesamten Darlehenssumme.
Für den Antrag sind folgende Unterlagen persönlich im Amt für
Ausbildungsförderung des Studentenwerks einzureichen:
› ausgefüllter Darlehensvertrag auf Formblatt mit Angaben zum
Verwendungszweck,
› Einkommens- und Vermögensnachweis, Nachweis der Unterhaltspflichten,
› Nachweis der Studienleistungen,
› Immatrikulationsbestätigung oder Bestätigung, dass sich der/
die Antragsteller/in im Examen/Studienabschluss befindet,
› Bürgschaftserklärung,
› eigene Bankverbindung und Einzugsermächtigung auf Formblatt,
› Benennung von zwei Adressgaranten.
Weitere Informationen sind der Richtlinie für die Vergabe von Studienabschlussdarlehen durch den Darlehensfonds des Studentenwerks Potsdam zu entnehmen. Sie kann im Amt für Ausbildungsförderung eingesehen werden. Darüber hinaus ist eine individuelle
Beratung während der
allgemeinen Sprechzeiten
sowie nach vorheriger
Absprache mit Frau
Schwenke, Zi. 4.23,
möglich.
Persönliche und diskrete
Beratung bei finanziellen
Fragen und Problemen.
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Finanzierung › Jobs
› Jobben neben dem Studium
Viele Studierende arbeiten neben dem Studium oder
bessern die Kassenlage während der Semesterferien auf. Sie arbeiten
in der Regel in drei Fallgruppen, die hier etwas näher vorgestellt werden.
› Fallgruppe 1: Geringfügige Beschäftigung/450-Euro-Job/Minijob
(Kombination der Fallgruppe 1 mit der unten beschriebenen
Fallgruppe 3 möglich)
Hier sind Studierende angesprochen, die auf Dauer angelegte
Beschäftigungen als Arbeitnehmer/innen mit einem Monatsentgelt
von insgesamt regelmäßig nicht mehr als 450,00 Euro ausüben. Bei
mehreren Minijobs gilt das Folgende nicht, wenn die Arbeitsverdienste zusammengerechnet mehr als 450,00 Euro je Monat betragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Minijobs bei der MinijobZentrale zu melden.
1. Geringfügige Beschäftigung im gewerblichen Bereich
Regelfall: Studierende zahlen keine Steuern, keine Beiträge zur
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aber einen reduzierten Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,7 Prozent (Befreiungsantrag
ist möglich). Der Arbeitgeber führt pauschal insgesamt 30 Prozent
an die Minijob-Zentrale ab:
a) Steuern: Als Arbeitnehmer/in ist man zwar grundsätzlich
steuerpflichtig, der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer inklusive
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei einem Minijob aber
pauschal mit 2 Prozent übernehmen.
b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung:
Die Arbeitgeber/innen zahlen 13 Prozent Pauschalbeitrag für die
dauerhaft geringfügig Beschäftigten, die bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also einschließlich der
Familienversicherten. Dies gilt nicht bei einer privaten Krankenversicherung.
Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei in der Pflegeund Arbeitslosenversicherung, pauschale Beiträge fallen nicht an.
c) Rentenversicherung: Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent zur Rentenversicherung.
Als Arbeitnehmer/in bleibt man versicherungsfrei, wenn die geringfügig entlohnte Beschäftigung bereits vor dem 1. Januar 2013
begonnen wurde und das Arbeitsentgelt 400,00 Euro im Monat
nicht übersteigt. (Auf die Versicherungsfreiheit können Sie jedoch
verzichten und mit relativ niedrigen eigenen Beiträgen vollwertige
Beschäftigungszeiten in der Rentenversicherung erwerben.)
Für alle anderen 450-Euro-Jobs, die ab 1. Januar 2013 begonnen
wurden, beträgt der Eigenanteil der Arbeitnehmer/innen 3,7 Prozent.
Mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber kann man sich
jederzeit von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist dann allerdings bis zum Ende der Beschäftigung bindend.
Lassen Sie sich von der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen
Rentenversicherung (kostenloses Servicetelefon 0800 1000 4800) beraten,
bevor Sie auf die Versicherungspflicht verzichten. Andernfalls könnte
beispielsweise eine bereits erworbene Absicherung im Invaliditätsfall oder
die Förderung der Riester-Rente entfallen.
2. Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten
Regelfall: Studierende zahlen keine Steuern, keine Beiträge zur
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und einen Eigenanteil von
13,7 Prozent zur Rentenversicherung. Der Arbeitgeber führt pauschal insgesamt 12 Prozent (2 Prozent Lohnsteuer einschließlich
Solidaritäts- und Kirchensteuer, 5 Prozent Krankenversicherung,
5 Prozent Rentenversicherung) an die Minijob-Zentrale ab (sonst
wie oben).
Finanzierung
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Finanzierung › Jobs
› Fallgruppe 2: Mehr als geringfügige Beschäftigung
Hier sind Studierende angesprochen, die regelmäßig mehr als
450,00 Euro im Monat verdienen.
a) Steuern: Als Arbeitnehmer/in ist man steuerpflichtig. Trotzdem
dürfte sich im Regelfall keine Steuerbelastung ergeben. Solange das
Arbeitsentgelt unter dem Grundfreibetrag für Ledige (2016: 8.652 Euro)
bleibt, erhält man die Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück.
b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung:
Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei, wenn die Zeit und
Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird. Dies liegt grundsätzlich vor, wenn Studierende nicht
mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Ist die Arbeit den Erfordernissen des Studiums untergeordnet, kann Versicherungsfreiheit
auch noch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden
bestehen (z.B. Wochenend- oder Nachtarbeit).
c) Rentenversicherung: Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungspflichtig. Allerdings gelten im sogenannten Niedriglohnsektor von
450,01 bis 850,00 Euro/Monat für den Arbeitnehmer reduzierte
Rentenbeiträge (Aufstockung auf vollen Beitragsanteil jederzeit
möglich). Je nach der Höhe des Lohnes steigt der Rentenbeitrag
des Arbeitnehmers gleitend auf den vollen Beitragsanteil von
aktuell max. 9,35 Prozent, während der Arbeitgeber von 450,01
bis 850,00 Euro/Monat immer 9,35 Prozent zahlt.
BAföG-Empfänger/innen aufgepasst:
Wenn das monatliche eigene Einkommen mehr als 450,00 Euro beträgt,
dann gibt es Abzüge beim BAföG.
› Fallgruppe 3: Jobben während der Semesterferien
(Kombination der Fallgruppe 3 mit Fallgruppe 1 möglich)
Studierende, die in den Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit) jobben,
ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts.
a) Steuern: Als Arbeitnehmer/in ist man steuerpflichtig. Trotzdem
dürfte sich bei Wahl des Lohnsteuerabzugsverfahrens mit Lohnsteuerkarte im Regelfall keine Steuerbelastung ergeben. Solange das
Arbeitsentgelt unter dem Grundfreibetrag bleibt, erhält man die
vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück.
b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung:
Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei, auch wenn die Beschäftigung länger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt wird.
c) Rentenversicherung: Als Arbeitnehmer/in ist man grundsätzlich
versicherungspflichtig.
Beitragssatz 2016: 18,7 Prozent. Die Beiträge tragen
grundsätzlich der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
je zur Hälfte, also je
9,35 Prozent. Innerhalb
des Niedriglohnsektors
ist die Beitragslastverteilung wie unter Fallgruppe 2 dargestellt.
Viele müssen ihr Studium
selbst finanzieren und
arbeiten in einem Minijob.
Finanzierung
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Finanzierung › Jobvermittlung
Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Dabei muss die Beschäftigung aber entweder
› im Voraus vertraglich oder
› nach Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt angelegt sein
und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden.
Wer sich nicht unter den Fallgruppen 1-3 wiederfindet, arbeitet wie
jede/r normale Arbeitnehmer/in (steuerpflichtig, sozialversicherungspflichtig).
Weitere Informationen, auch zu Praktika, unter:
www.minijob-zentrale.de
Jobvermittlung im Studentenwerk
Unternehmen fast aller Branchen und Privatpersonen wenden sich
an das Studentenwerk, um Aushilfskräfte für die Urlaubszeit und
in Drucksituationen vermittelt zu bekommen. Für die Arbeit der
Jobvermittlung wurden Richtlinien erstellt, die im Studentenwerk
Potsdam aushängen und auch im Internet veröffentlicht sind.
Die Anmeldung in der Jobvermittlung erfolgt online unter
www.jobvermittlung.studentenwerk-potsdam.de.
Hinterlegen Sie dort auch die notwendigen Dokumente:
› aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Studentenausweis
› evtl. Kopie der Arbeitserlaubnis, Aufenthaltstitel.
Nach der Erstanmeldung, d. h. die Anmeldung über das Registrierungsformular im Netz ist erfolgt, kommen Sie bitte noch persönlich in die Jobvermittlung. Bringen Sie die aufgeführten Dokumente im Original mit.
Nach erfolgter »aktiv«- Schaltung können Sie Ihr Interesse an
einem Job gegenüber dem Studentenwerk signalisieren. Danach
erhalten Sie per E-Mail den Vermittlungsschein mit den Daten des
Auftraggebers. Bitte nehmen Sie zeitnah mit ihm Kontakt auf.
Studentenwerk Potsdam
Jobvermittlung
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31 / 37 06 - 251
[email protected]
Sachbearbeiterin: Roswitha Körber
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Jeder, der bei seiner Tätigkeit erstmalig mit bestimmten Lebensmitteln
oder Bedarfsgegenständen in unmittelbaren Kontakt kommt, muss sich
einer Erstbelehrung unterziehen, dies
gilt vor Aufnahme der Arbeit. Die
dazu notwendige Belehrung und im
Anschluss ausgestellte Bescheinigung
erhalten Sie in den Gesundheitsämtern.
Uwe Steinbrich/pixelio.de
Interessierte Studierende können sich auch an die Arbeitsagenturen
in Potsdam, Brandenburg an der Havel und Königs Wusterhausen
wenden.
Finanzierung
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Finanzierung › Arbeitsrecht für internationale Studierende
H. D. Volz/pixelio.de
Zum 01.01.2013 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt, das Verfahren heißt Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM). Es ersetzt die bisherige Papierform. Die
Anmeldung erfolgt über den Arbeitgeber.
Arbeitsrecht für international
Studierende
› Sprachkursbesucher/Studienkollegs
Wenn Sie einen Sprachkurs besuchen
oder im Studienkolleg studieren, gelten strengere Bestimmungen als für
regulär eingeschriebene Studierende.
Sie dürfen nur mit Zustimmung der
Ausländerbehörde und der Agentur
für Arbeit arbeiten – und auch nur in
der vorlesungsfreien Zeit.
› Studierende aus der EU und dem EWR
Grundsätzlich gilt: Studierende aus der Europäischen Union und
dem EWR sind praktisch den deutschen Studierenden gleichgestellt
und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Für Studierende aus Kroatien gelten jedoch weiterhin die Beschränkungen der 120/240 Tage-Regelung. Wenn Sie aus Kroatien
kommen, haben Sie nur einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen eine Genehmigung der Bundesagentur
für Arbeit. Hier werden kurzfristig Änderungen erwartet.
› Praktika
Wenn Sie nicht aus der EU oder dem EWR kommen und in Deutschland ein Praktikum absolvieren, zählt das als reguläre Arbeit –
selbst dann, wenn das Praktikum unbezahlt ist! Jeder Tag im Praktikum wird von Ihrem 120 Tage-Guthaben abgezogen. Wenn Sie
zum Beispiel schon 120 Tage gearbeitet haben, müssen Sie für ein
Praktikum die Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur
für Arbeit einholen.
Davon ausgenommen sind nur Praktika, die verpflichtender
Bestandteil Ihres Studiums sind.
Informieren Sie sich über die aktuellen Jobangebote im Internet
unter www.studentenwerk-potsdam.de !
Finanzierung
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Finanzierung › Jobvermittlung
Agentur für Arbeit Potsdam
PC im Eingangsbereich unter »Teilzeit«
Horstweg 102-108, 14482 Potsdam
Tel.: 0800 /455 55 00
www.arbeitsagentur.de
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag
Dienstag
Donnerstag
Freitag
7.30
14.00
14.00
7.30
– 13.00 Uhr
– 16.00 Uhr
– 18.00 Uhr
– 12.30 Uhr
Agentur für Arbeit Brandenburg
Kirchhofstraße 39-42, 14776 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0800 /455 55 00
www.arbeitsagentur.de
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag
7.30 – 13.00 Uhr
Dienstag
14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
7.30 – 12.30 Uhr
Agentur für Arbeit Dahme-Spreewald
Max-Werner-Straße 5, 15711 Königs Wusterhausen
Tel.: 03375/27 97 00
www.arbeitsagentur.de
Sprechzeiten: Montag
8.00
Dienstag
8.00 – 13.00 Uhr, 14.00
Donnerstag 8.00 – 13.00 Uhr, 14.00
Freitag
7.30
– 13.00 Uhr
– 16.00 Uhr
– 18.00 Uhr
– 12.30 Uhr
45
Hochschulgastronomie › Kulinarisches
n
In allen Mense
des
s
Studentenwerk
Potsdam!
Mit Anspruch
und Frische
Unter der Marke mensaVital werden heute in vielen Studentenwerken bundesweit
'ĞƌŝĐŚƚĞ ĂŶŐĞďŽƚĞŶ͕ ĚŝĞ ďĞƐŽŶĚĞƌƐ ǀŝƚĂŵŝŶƐĐŚŽŶĞŶĚ ƵŶĚ ĨĞƩĂƌŵ njƵďĞƌĞŝƚĞƚ ǁĞƌĚĞŶ
– mit naturbelassenen Zutaten ohne Geschmacksverstärker. Dafür sorgen frische
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Genuss sich ausschließen.
46
Hochschulgastronomie › Kulinarisches
› Kulinarisches
Leistungen und Preise
Eine der Hauptaufgaben des Studentenwerks ist die Versorgung der
Studierenden mit Speisen und Getränken in den Cafeterien und
Mensen. Dafür zuständig ist die Abteilung Mensen und Cafeterien.
Das Studentenwerk bewirtschaftet zurzeit sieben Mensen an den
Universitäts- und Hochschulstandorten Brandenburg an der Havel,
Potsdam und Wildau. Die verschiedenen Mensaessen – vier bis
fünf Gerichte stehen zur Auswahl – werden täglich frisch vor Ort
Oben: Cafeteria und
Mensa (rechts) an der
Fachhochschule Potsdam.
Rechts: Auch frische und
regionale Produkte werden in
unseren Mensen verarbeitet,
hier von Frau Martina Jagusch
in der Küche der
Mensa an der TH Brandenburg.
47
Im letzten Jahr wurden in den Mensaküchen insgesamt 1.378.657
Portionen hergestellt. Die warme Hauptmahlzeit wird durch Suppen,
heiße und kalte Snacks sowie eine große Auswahl an Salaten ergänzt.
In den großen Mensen an den Universitätsstandorten stehen auch
Nudeltheken für die Gäste bereit.
In allen Mensen gelten einheitliche Essenpreise.
Essen I
Essen II
Essen III
Essen IV
Salatteller
Studierende
1,40 Euro
2,00 Euro
2,50 Euro
2,50 Euro
1,60 Euro
Bedienstete
2,80 Euro
3,55 Euro
4,05 Euro
4,05 Euro
2,45 Euro
Gäste
3,60 Euro
4,60 Euro
5,10 Euro
5,10 Euro
3,60 Euro
Die freie Auswahl der Beilagen ist durch den Gast in allen Mensen
möglich. Auch unsere Cafeterien laden zum Verweilen ein.
Alle Verpflegungseinrichtungen sind ganztägig geöffnet und bieten
eine vielfältige Pausenverpflegung für den großen und kleinen
Hunger sowie Kaffeespezialitäten und Erfrischungsgetränke an.
Beim Einkauf wird auf Nachhaltigkeit der Zutaten gesetzt. Frisches
Obst und Gemüse werden saisonal nach Verfügbarkeit aus der
Region bezogen. Für unsere beliebten Fischgerichte kaufen wir ausschließlich Fisch aus nachhaltiger Fischerei und kontrollierter Aufzucht. Die Bohnen für die Kaffeespezialitäten, der Kakao sowie
einige Teesorten und Schokoladenriegel sind fair gehandelte Produkte.
Hochschulgastronomie
zubereitet und inklusive eines Desserts oder Obst verkauft. Die Essen
für Studierende werden anteilig vom Land Brandenburg bezuschusst und können deshalb kostengünstig ausgegeben werden.
48
Hochschulgastronomie › Mensen und Cafeterien
Rechts: Mensa Golm
Links: »Die Bohne«,
Kaffeebar in Griebnitzsee
Die Mensen und Cafeterien dienen unseren Gästen auch als Orte der
Kommunikation und verfügen weitestgehend über neu gestaltete
Außenterrassen. Beliebte Treffpunkte sind unsere beiden Kaffeebars.
Am Universitätsstandort Griebnitzsee befindet sich »Die Bohne« im
Foyer des Hörsaal-und Seminargebäudes. An der TH Wildau hat sich
seit Oktober 2015 die neue Kaffeebar »HaSi« in der Halle 17 etabliert.
Informationen zu Öffnungszeiten, Angeboten, Aktionswochen und
Speiseplänen im Internet unter www.studentenwerk-potsdam.de
Studentenwerk Potsdam
Abteilung Mensen und Cafeterien
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/37 06 - 401, Fax: - 425
verpfl[email protected]
Abteilungsleiterin: Corinna Hagemeister
49
Mensen
Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit
Am Neuen Palais
Mo – Do
Fr
10.00 – 16.00 Uhr
10.00 – 15.00 Uhr
Golm
Mo – Do
Fr
9.00 – 17.00 Uhr
9.00 – 15.00 Uhr
Griebnitzsee
Mo – Do
Fr
Sa
8.00 – 19.00 Uhr
8.00 – 15.00 Uhr
9.30 – 13.00 Uhr
FriedrichEbert-Straße
Mo – Do
Fr
9.00 – 15.00 Uhr
9.00 – 14.30 Uhr
Kiepenheuerallee
Mo – Do
Fr
10.30 – 15.00 Uhr
10.30 – 14.30 Uhr
Brandenburg a.d.H.
Mo – Fr
11.00 – 14.00 Uhr
Wildau
Mo – Fr
9.00 – 17.00 Uhr
Mittag: 11.00 – 14.00 Uhr. Während der vorlesungsfreien Zeit verkürzen sich die
Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie die Aushänge. An Präsenztagen der Fernstudenten
an der FH Potsdam und der TH Wildau sind die Mensen auch samstags geöffnet.
Ein Blick in den Speisesaal der Mensa Griebnitzsee.
Hochschulgastronomie
Manchmal ändern sich Öffnungszeiten!
www.studentenwerk-potsdam.de/oz-muc.html
50
Hochschulgastronomie › Mensen und Cafeterien
Cafeterien
Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit
Am Neuen Palais
Mo – Do
Fr
8.00 – 18.00 Uhr
8.00 – 14.30 Uhr
»Take & Go«, Golm
Mo – Do
Fr
8.00 – 16.00 Uhr
8.00 – 14.30 Uhr
IKMZ, Golm
Mo – Do
Fr
9.00 – 19.00 Uhr
9.00 – 15.00 Uhr
»filmriss«
Mo – Do
Marlene-Dietrich-Allee Fr
8.30 – 17.00 Uhr
8.30 – 15.00 Uhr
Kaffeebar »Die Bohne« Mo – Do
Griebnitzsee
Fr
9.30 – 18.00 Uhr
9.30 – 16.00 Uhr
Rechts: Die Cafeteria am IKMZ in
Golm wurde im Frühjahr 2012 eröffnet.
Unten, links: Mensa Brandenburg
Guten Appetit, das wünschen wir
unseren Gästen!
Unten, rechts: Seit September 2007
haben die Studierenden der
TH Wildau eine neue Mensa.
51
Cafeterien
Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit
Kiepenheuerallee
Mo – Do
Fr
8.00 – 17.30 Uhr
8.00 – 15.00 Uhr
Brandenburg a.d.H.
Mo – Do
Fr
8.00 – 17.00 Uhr
8.00 – 15.00 Uhr
Wildau
Mo – Do
Fr
7.30 – 14.30 Uhr
7.30 – 12.00 Uhr
Kaffeebar »HaSi«
Halle 17, Wildau
Mo – Do
Fr
9.00 – 16.00 Uhr
9.00 – 14.00 Uhr
An Präsenztagen der Fernstudenten an der TH Brandenburg ist die Cafeteria auch
samstags geöffnet.
Während der vorlesungsfreien Zeit verkürzen sich die Öffnungszeiten.
Oben: »HaSi« – die Kaffeebar in Halle 17
auf dem Campus der TH Wildau.
Links: Besonders beliebt sind unsere Terrassen,
hier vor der Golmer Mensa.
Hochschulgastronomie
Manchmal ändern sich Öffnungszeiten!
www.studentenwerk-potsdam.de/oz-muc.html
52
Hochschulgastronomie › Mensen und Cafeterien
› einige Impressionen …
Oben: Speisesaal der Mensa Friedrich-Ebert-Straße.
Unten: Interessante architektonische Lösung im Durchgang zum Speisesaal der Mensa
Griebnitzsee.
Hochschulgastronomie
53
Oben, links: Mensa Am Neuen Palais. Oben, rechts: Das schmeckt!
Unten: Mensagebäude mit Außenanlage am Universitätskomplex in Golm.
54
Wohnen › Studentenwohnanlagen
› Studentenwohnanlagen
Wohnsituation
Wer in Potsdam, Brandenburg an der Havel oder Wildau studieren
möchte und nicht aus der näheren Umgebung kommt, benötigt für
die Zeit seines Studiums eine Bleibe. Besonders zu Semesterbeginn
gibt es eine große Nachfrage nach entsprechendem Wohnraum.
Private Anbieter, die preisgünstig Zimmer bzw. Wohnungen an
Studierende vermieten, gibt es nur wenige, und auch die Wohnplätze des Studentenwerks sind begrenzt. Es sei deshalb jedem
geraten, sich rechtzeitig um ein Quartier zu kümmern. Sowohl
bei privatem Wohnraum als auch bei Zimmern in Studentenwohnanlagen gilt der Grundsatz: »Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!«
Zimmer, die nach Semesterbeginn noch nicht vertraglich gebunden
sind, werden bei Bedarf frei vergeben.
Sanierung und Neubau von Studentischen Wohnanlagen gehören zu den Aufgaben des
Studentenwerks Potsdam. Im Jahr 2013 sanierte das Studentenwerk zwei Wohnanlagen in
Potsdam und Wildau. Hier in der Potsdamer Innenstadt die Breite Straße 15, 17, 19 und 21.
Was bietet das Studentenwerk?
Das Studentenwerk Potsdam bietet den Studierenden seines Zuständigkeitsbereiches zum Beginn des Wintersemesters 2016/17 Unterkünfte in 32 Wohnhäusern mit der Kapazität von 2.832 Zimmern.
Wohnberechtigt sind Studierende, deren Heimatwohnsitz sich
nicht im öffentlichen Nahverkehrsbereich der Hochschuleinrichtungen befindet. Die Wohnzeit ist im Regelfall bis zum Ablauf des
8. Wohnsemesters befristet. In der »Richtlinie für die Vergabe von
Wohnraum an Studierende in Studentenwohnanlagen des Studentenwerks Potsdam«, die im Studentenwerk erhältlich und auf der
Homepage einzusehen ist, gibt es dazu noch detailliertere Informationen.
Das Studentenwerk Potsdam ist ständig bemüht, durch Neubau
und Sanierung von Wohnanlagen für möglichst viele Studierende
günstige Wohnbedingungen zu schaffen. Die Zimmer sind zweckmäßig möbliert. In den Mieten sind alle Nebenkosten inklusive
Strom, aber zuzüglich Internetzugang enthalten. Mit der Wohnanlage in der Stahnsdorfer Straße wurde eine der modernsten und
schönsten Anlagen in Deutschland an die Studierenden übergeben.
Studierende mit Kind erhalten, soweit möglich, in Potsdam-Eiche,
in der Kaiser-Friedrich-Straße 135 und in der Breiten Straße entsprechend günstige Wohnbedingungen.
Studierenden mit körperlichem Handicap stehen
in Potsdam in der Stahnsdorfer Straße, in der Wohnanlage Zum Mühlenteich und in der Forststraße
spezielle Zimmer zur Verfügung. Auch die Wohnanlagen in Brandenburg an der Havel und in Wildau
entsprechen mit einigen Zimmern den Bedürfnissen
mobilitätseingeschränkter Studierender.
Wohnen
55
56
Wohnen › Studentenwohnanlagen › Antrag
Wie und wo beantrage ich ein Zimmer
in einer Studentenwohnanlage?
› Stellen Sie möglichst schnell einen
Antrag, wenn Sie die Absicht haben
in Brandenburg an der Havel, Potsdam oder Wildau zu studieren, unabhängig davon, ob Sie bereits zugelassen sind oder sich eingeschrieben haben.
› Im Internet finden Sie unter www.
studentenwerk-potsdam.de das Online-Antragsformular – bitte vollständig ausfüllen und absenden. Sie
erhalten eine automatische Bestätigungsnachricht. Zeitnah werden
Ihre Angaben auf Vollständigkeit geStudentisches
prüft. Bei Feststellung der Wohnberechtigung erhalten Sie Ihre Bewerbernummer. Geben Sie diese bitte
bei jedem Schriftverkehr während
Flyer Studentischen Wohnen
der Bewerbungszeit an.
› Senden Sie uns frühestmöglich Ihren Zulassungsbescheid bzw.
Ihre Immatrikulationsbescheinigung oder einen entsprechenden
Nachweis über die Aufnahme des Studiums an einer Hochschule/
Universität in unserem Zuständigkeitsbereich, erst dann können
Sie ein Angebot von uns erhalten.
› Sollten Sie bereits an einer Hochschuleinrichtung, für die das
Studentenwerk Potsdam Wohnraum zur Verfügung stellt, immatrikuliert sein, informieren Sie uns bitte umgehend bzw. senden
Sie uns eine aktuelle Studienbescheinigung zu.
Standorte
Ausstattungen
Mieten
Anträge
Lagepläne
weitere Infos
Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau
Wohnen
57
Wichtiger Hinweis:
Es werden ausschließlich Onlineanträge bearbeitet.
Beide Bilder zeigen Wohnhäuser
in der Forststraße in Potsdam.
Wohnen
› Wenn wir freie Zimmer haben, erhalten Sie von uns ein Angebot.
Das Eingangsdatum Ihres Antrages ist entscheidend für die Reihenfolge der Vergabe. Bitte beachten Sie das Rückmeldedatum in unserem Angebotsschreiben. Nach diesem Termin verfällt Ihr Antrag.
› Teilen Sie uns bitte schriftlich mit (auch per E-Mail), ob Sie unser
Angebot annehmen. Vergessen Sie bitte nicht, bei jedem Schriftverkehr Ihre Bewerbernummer anzugeben. Mit unserem Angebotsschreiben erhalten Sie von uns einen Termin, bis wann der Vertrag im Studentenwerk Potsdam unterzeichnet sein sollte. Bitte
beachten Sie unsere Sprechzeiten. Mit Ablauf dieses Termins
betrachten wir unser Angebot als nicht mehr bindend. Individuelle Absprachen sind natürlich möglich.
› Wenn Sie unser Angebot annehmen, ist bis zur Vertragsunterzeichnung eine Reservierungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro fällig, die
mit Unterzeichnung des Mietvertrages als Kaution gebucht wird.
58
Wohnen › Studentenwohnanlagen › Antrag
Sie können vorab überweisen an die:
BIC-Code: BE LA DE BE XXX, IBAN: DE90 1005 0000 6607 0192 83
Kontoinhaber: Studentenwerk Potsdam
Verwendungszweck: »Reservierungsgebühr, Ihre Mieternummer«
(lt. Angebotsschreiben) oder am Tag der Vertragsunterzeichnung
direkt in unserer Kasse einzahlen.
Studentenwerk Potsdam
Wohnen und Bauen
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31 / 37 06 - 501, Fax: - 525
[email protected]
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Abteilungsleiter: Roland Heinke
Sachgebietsleiter Wohnen: Ronald Ostermann
Tel.: 03 31/3706 - 510, Fax: - 525
[email protected]
Sachbearbeiterin für die Antragsbearbeitung: Marina Schwanke
Tel.: 03 31/ 37 06 - 504
[email protected]
Studentenwohnanlage Stahnsdorfer Straße in Potsdam-Babelsberg
59
Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen
für die angegebenen Bereiche
Gundel Kühnel, Tel.: 03 31/ 37 06 - 502
[email protected]
› Kaiser-Friedrich-Straße 133/134
› Forststraße, Breite Straße
Manuela Jannasch, Tel.: 03 31/ 37 06 - 503
[email protected]
› Kaiser-Friedrich-Straße 135 und 142
› Golm
› Brandenburg an der Havel
Marina Schwanke, Tel.: 03 31/37 06 - 504
[email protected]
› Park Babelsberg
› Stahnsdorfer Straße, Rosenstraße
Matthias Eschen, mobil: 0174 3220699
[email protected]
› Wildau
Sprechzeiten in Brandenburg an der Havel und Wildau werden durch
Aushänge an den Hochschulen und im Internet veröffentlicht.
Wohnheimtutoren
Wohnheimtutoren wirken in den Wohnanlagen des Studentenwerks
Potsdam beratend. Sie sind selbst Mieter und auch in den Abendstunden und an den Wochenenden ansprechbar.
Näheres finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks Potsdam
unter: www.studentenwerk-potsdam.de/wohnheimtutoren/
Insbesondere für die Probleme der ausländischen Studierenden
haben die Wohnheimtutoren ein offenes Ohr.
Wohnen
Hat sich die Zuständigkeit verändert?
www.studentenwerk-potsdam.de/wohnen.html
60
Wohnen › Studentenwohnanlagen › Miete
› Studentenwohnanlagen/Miete
Lfd.
Nr.
WohnanlageBezeichnung
postalische Anschrift
Wohnanlagen Kaiser-Friedrich-Straße
1 Haus 1
Kaiser-Friedrich-Straße 135
14469 Potsdam
2 Haus 2
Kaiser-Friedrich-Straße 134
14469 Potsdam
3 Haus 3
Kaiser-Friedrich-Straße 133
14469 Potsdam
4 Haus 4
Kaiser-Friedrich-Straße 142
14469 Potsdam
Wohnanlagen Forststraße
5 Haus 1
Forststraße 41 – 43
14471 Potsdam
6 Haus 2
Forststraße 44 – 46
14471 Potsdam
7 Haus 3
Forststraße 48 – 50
»Max-Kade-Haus«
14471 Potsdam
Wohnanlagen Park Babelsberg
8 Haus 1
Park Babelsberg 14
14482 Potsdam
9 Haus 2
Park Babelsberg 14
14482 Potsdam
10 Haus 3
Park Babelsberg 14
14482 Potsdam
Anzahl der
Zimmer
Mietpreis
in Euro
167
160 – 270
144
160 – 320
151
160 – 200
135
200 – 330
53
230 – 240
54
220 – 230
112
230 – 240
53
210 – 230
53
210 – 230
57
210 – 230
61
WohnheimBezeichnung
postalische Anschrift
Anzahl der
Zimmer
Mietpreis
in Euro
Wohnungen Hermann-Elflein-Straße
11*
Hermann-Elflein-Straße 10
5
210 – 450
14467 Potsdam
Wohnanlagen Potsdam-Golm
Karl-Liebknecht-Straße 24/25
42
140 – 220
12 Haus 3
14476 Potsdam
Karl-Liebknecht-Straße 24/25
91
230 – 240
13 Haus 7
14476 Potsdam
14 Haus 1
Zum Mühlenteich 4/6
200
230 – 300
14476 Potsdam
Wohnanlagen Breite Straße
15 Haus 1
Breite Straße 1, 3, 5
149
235 – 335
14467 Potsdam
16 Haus 2
Breite Straße 15, 17, 19, 21
93
285 – 335
14467 Potsdam)
17 Haus 3
Breite Straße 18, 20*
88
270 – 335
14467 Potsdam
Studentendorf Stahnsdorfer Straße und Rosenstraße
543
240 – 310
18- 9 Häuser Stahnsdorfer Straße 140–156
21
14482 Potsdam
26
Rosenstraße 40
18
275
27*
14482 Potsdam
* Diese Wohnhäuser haben keine Internetanbindung.
Wohnen
Lfd.
Nr.
62
Wohnen › Studentenwohnanlagen › Miete
Lfd.
Nr.
WohnanlageBezeichnung
postalische Anschrift
Wohnanlagen Brandenburg
28 Haus 1
Campus FH Brandenburg
Zanderstraße 10, 10a–10e
14770 Brandenburg
an der Havel
29 Haus 2
Zanderstraße 10f–10g
14770 Brandenburg
an der Havel
Wohnanlagen Wildau
30 Haus 1
Birkenallee 50
15745 Wildau
31 Haus 2
Schillerallee 1
15745 Wildau
32 Haus 3
Hochschulring 15
15745 Wildau
Gesamt:
Anzahl der
Zimmer
Mietpreis
in Euro
192
195 – 205
103
220 – 270
132
190 – 210
100
170 – 335
97
290 – 310
2.832
Die Angaben beziehen sich auf die Konditionen des Mietpoolings
(Stand 01.10.2015).
Die mit * gekennzeichneten Wohnhäuser haben keine Internetanbindung. Die vertragliche Vereinbarung zur Nutzung des Hochschulnetzes/Internet wird durch das jeweilige Rechenzentrum der
Hochschulen geregelt. Derzeit betragen die Kosten für studentische
Mieter 30,00 Euro/Semester.
Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II hat das Studentenwerk
Potsdam zwei neue Wohnanlagen in Potsdam und Brandenburg
an der Havel gebaut, die mit Beginn des Wintersemesters 2011/12
63
Links: Potsdamer Studentenwohnanlage Breite Straße 1, 3 und 5 für 149 Studierende.
bezogen werden konnten. Auf dem Campus der Technischen
Hochschule Wildau wurde im Herbst 2012 eine Wohnanlage für
97 Studierende fertiggestellt.
Zum Semesterstart im Oktober 2016 werden 110 Zimmer weniger
als im Vorjahr vermietet. Drei Wohnhäuser werden in PotsdamGolm in den nächsten Monaten abgerissen. Zum Herbst 2018 wird
ein Ersatzbau für ca. 290 Studierende entstehen.
Private Zimmervermittlung
Je nach Angebot vermittelt das Studentenwerk Potsdam auch
private Zimmer und Wohnungen an Studierende.
Interessenten melden sich in der Abteilung Wohnen und Bauen
bei Marina Schwanke, Tel.: 03 31 / 37 06 - 504.
Wohnen
Rechts: Wohnanlage Zanderstraße 10 f -10 g in Brandenburg an der Havel
64
Wohnen › Studentenwohnanlagen
Am Wissenschafts- und Hochschulstandort Potsdam-Golm entstand im Jahr 2011 neuer
Wohnraum für 200 Studierende – die Wohnanlage Zum Mühlenteich 4/6.
Zum Wintersemester 2012/13 zogen 97 Studierende in die Wohnanlage Hochschulring 15
auf dem Campus der Technischen Hochschule Wildau ein. Dieser Neubau wurde aus
Eigenmitteln des Studentenwerks Potsdam finanziert.
65
Wohnen
Wohnanlage in der Kaiser-Friedrich-Straße am Neuen Palais
Oben: Eingang zum »Max-Kade-Haus«, Wohnanlage
in der Forststraße 48-50 in Potsdam
Links: Wohnanlage in der Birkenallee 50 in Wildau
66
Wohnen › Studentenwohnanlagen › Hausmeister
› Sprechzeiten der Hausmeister
Potsdam, Stahnsdorfer Straße und Rosenstraße
Tel./Fax: 03 31/71 01 44 und
Tel.: 03 31/70 47 841, 0173/235 01 25, 0172/398 79 58
[email protected]
[email protected]
Montag bis Freitag
7.30 – 8.30 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 – 15.00 Uhr
Potsdam, Breite Straße
Tel./Fax: 03 31/29 20 61 und Tel.: 0173/235 01 21
[email protected]
Montag
13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch
7.30 – 8.30 Uhr
Freitag
9.30 – 11.00 Uhr
Golm, Karl-Liebknecht-Straße
Tel./Fax: 03 31/977 - 26 73 und Tel.: 0173/235 01 26
[email protected]
Montag, Dienstag, Donnerstag 7.30 – 8.00 Uhr, 14.00 – 15.00 Uhr
Potsdam, Park Babelsberg
Tel./Fax: 03 31/74 09 633 und Tel.: 0172/398 79 59
[email protected]
Aktuelle Sprechzeiten auf unserer Website:
www.studentenwerk-potsdam.de/wa-ppb-service.html
Potsdam, Kaiser-Friedrich-Straße
Tel./Fax: 03 31/50 50 990 und Tel.: 0173/235 01 27, 0172/398 28 76
[email protected]
Montag bis Freitag
7.30 – 8.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag
13.00 – 15.00 Uhr
67
Potsdam, Forststraße
Tel./Fax: 03 31/97 24 18 und Tel.: 0173/235 01 22
[email protected]
Montag bis Freitag
8.00 – 8.30 Uhr
Montag, Mittwoch
14.30 – 15.00 Uhr
Wildau, Schillerallee 1
Tel./Fax: 0 33 75/50 84 92 und Tel.: 0173/617 29 26
[email protected]
Mittwoch
10.00 – 11.00 Uhr
Wildau, Birkenallee 50
Tel./Fax: 0 33 75/52 06 99 und Tel.: 0173/617 29 26
[email protected]
Montag
10.00 – 11.00 Uhr
Wildau, Hochschulring 15
Tel./Fax: 0 33 75/50 84 91 und Tel.: 0173/617 29 26
[email protected]
Dienstag
7.00 – 8.00 Uhr
Wohnen
Brandenburg an der Havel, Zanderstraße
Tel./Fax: 0 33 81/31 72 75 und Tel.: 0173/235 01 20
[email protected]
Montag bis Freitag
8.00 – 8.30 Uhr
Montag
11.30 – 12.30 Uhr
Dienstag
16.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag
11.30 – 12.30 Uhr
68
Wohnen > Lagepläne
> Lageplan: Potsdom-Übersicht
) I
\~
~\-.'l
Bayrisches Haus
1lt
~a rlottenhof
69
70
Wohnen > Lagepläne
> Lageplan: Potsdom-Zentrum
Tiefer See
71
> Lageplan: Potsdom-Babelsberg
72
Wohnen > Lagepläne
> Lageplan: Golm
> Lageplan: Wildau
~•~'---=~lE.•
~
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~
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t1)
Legende
Senioren-
stift
@
Mensa
©
CD
Cafeteria
e
Take&Go
Studentenwohnanlage
@)
Tagesmutter
(Tagespflegeperson)
®
Kindertagesstätte
))kiEinstein«
0
Universitäts- und
Hochschul-Standort
73
> Lageplan: Brandenburg an der Havel
Marienberg
Dominsel
0
Altstadt
)(
~ 'J~i sc 4
"'•• ~"sr".Markt
74
Wohnen › Einwohnermeldeämter
› Einwohnermeldeämter
Meldepflicht
Jeder Mieter und jede Mieterin ist nach dem Meldegesetz verpflichtet, ihren Einzug bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen bei der
zuständigen Meldebehörde anzuzeigen, unabhängig davon, ob es
sich um ein Zimmer in einer Studentenwohnanlage oder um privaten
Wohnraum handelt. Für die einzelnen Studentenwohnanlagen sind
nachfolgende Einwohnermeldeämter zuständig:
› Wohnanlagen Potsdam, Babelsberg und Potsdam-Golm
Stadtverwaltung Potsdam, Bürgerservice
Friedrich-Ebert-Straße 79 – 81 (Haupthaus), 14467 Potsdam
Tel.: 03 31/289 -11 11
[email protected]
www.potsdam.de
Montag
10.00 – 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag
8.00 – 18.00 Uhr
Freitag
8.00 – 14.00 Uhr
Samstag
8.00 – 12.00 Uhr
Links: Sanierte Wohnanlage in Golm
Rechts: Wohnanlage in der Zanderstraße
in Brandenburg an der Havel
75
› Wohnanlagen Wildau
Stadtverwaltung Wildau, Einwohnermeldeamt
Karl-Marx-Straße 36, 15745 Wildau
Tel.: 0 33 75/50 54-59, -60
[email protected]
www.wildau.de
Montag
9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr
Wohnen
› Wohnanlagen Brandenburg an der Havel
Stadtverwaltung Brandenburg, Bürgerservice
Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81/581 351-63
[email protected]
www.stadt-brandenburg.de
Montag
9.00 – 11.30 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 11.30 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
8.00 – 11.30 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag
8.00 – 12.00 Uhr
Samstag
8.00 – 12.00 Uhr
76
Wohnen › Kommunales Begrüßungsgeld
› Kommunales Begrüßungsgeld
Das kommunale Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Zahlung der
Kommunen für Studierende, die sich während ihrer Studienzeit
mit dem Hauptwohnsitz oder dem alleinigen Wohnsitz am Studienort anmelden. Eine freundliche Geste, die aber auch Vorteile
für die Städte bringt. Kommunaler Finanzausgleich heißt das
Argument hinter dem Begrüßungsgeld. Je mehr Einwohner mit
Erstwohnsitz gemeldet sind, desto höher sind die Schlüsselzuweisungen aus diesem Topf. Mittel, die in finanzschwachen Kommunen dringend benötigt werden.
Wildau und Brandenburg an der Havel sind dabei, Potsdam ist
2013 wieder ausgestiegen.
Wildau
Die Stadt Wildau führte das kommunale Begrüßungsgeld für Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nach Wildau verlegen, zum Wintersemester 2002/2003 ein. Es werden 50,00 Euro je Semester gezahlt.
Die Antragstellung erfolgt über das Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung (siehe Einwohnermeldeämter Seiten 74/75). Die Stichtage sind der 31.12. für das Wintersemester und der 30.06. für das
Sommersemester.
Das Antragsformular ist unter www.wildau.de erhältlich.
Brandenburg an der Havel
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg hat am
24.08.2005 die Zahlung einer kommunalen Wohnsitzprämie für
Studierende der Fachhochschule Brandenburg beschlossen, wenn
sie mit Hauptwohnsitz nach Brandenburg ziehen.
Die Wohnsitzprämie beträgt 100,00 Euro pro Jahr für die Dauer des
Studiums in Brandenburg an der Havel. Die Auszahlung erfolgt im
1. Quartal des Folgejahres.
77
Wohnen
Der Antrag ist für jedes Jahr und bis zum 31.12. des Jahres zu stellen.
Die Zahlung der Wohnsitzprämie kann im Bürgerservice und bei
den Ortsteilverwaltungen beantragt werden.
Das Antragsformular ist unter www.stadt-brandenburg.de
erhältlich.
78
Beratung › Beratungsangebote
› Beratungsangebote
Neben BAföG, Verpflegung und Wohnen
bietet das Studentenwerk Potsdam allen
Studierenden noch eine Reihe anderer
Dienstleistungen und Informationen an.
Zuständig dafür sind die Sozialberatungsstelle und Kinderbetreuung, die Jobvermittlung (Seite 40) und die Psychotherapeutischen Beratungsstellen.
Studentenwerk Potsdam
Sozialberatungsstelle
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31 / 37 06 -254
[email protected]
Beraterin: Karolin Kozur
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Studierende beraten Studierende
Auch der AStA der Universität Potsdam bietet im Studentischen Kulturzentrum in der Hermann-Elflein-Straße 10 Beratungsdienste an. Die aktuellen
Sprechzeiten sind unter www.asta.uni-potsdam.de zu finden.
79
Beratung › Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Berechtigt (SGB II) sind Personen
zwischen 15 und 64 Jahren, die erwerbsfähig sind (ALG II) und
Angehörige (Partner/Kinder), die mit solchen Personen in einer
Bedarfsgemeinschaft leben (Sozialgeld).
Förderung in besonderen Lebenssituationen ist bei Bedürftigkeit möglich (§ 27 SGB II in Verbindung mit § 21 SGB II):
› Schwangere Studierende können nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarfszuschlag von 17 Prozent des Regelsatzes geltend machen.
Beratung
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
Studierende haben dem Gesetz nach (§ 7 Abs. 5 und 6 SGB II) keinen
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, da sie dem Grunde nach BAföGberechtigt sind und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Allerdings gibt es Ausnahmen, die Bedürftigkeit vorausgesetzt:
› Studierende im Urlaubssemester gemäß § 20 SGB II
› Härtefalldarlehen gemäß § 27 (4) SGB II
»Leistungen können als Darlehen für Regelbedarfe, Bedarfe
für Unterkunft und Heizung und notwendige Beiträge zur
Kranken- und Pflegeversicherung erbracht werden, sofern
der Leistungsausschluss nach § 7 (5) eine besondere Härte
bedeutet.«
› ALG-II-Leistungen zur Vermeidung einer Zahlungslücke bei
Beginn der Ausbildung als Darlehen erbracht (§ 27 (4) SGB II)
› Sozialgeld für Kinder von Studierenden gemäß § 19 SGB II
(abweichende Regelungen bei Schwangerschaft und Elternschaft im Studium werden in der Servicebroschüre »Kinder
sind Glück« ausführlich beschrieben)
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Beratung › Unterkunftskosten
› Alleinerziehende Studierende erhalten 36 Prozent des Regelsatzes mit einem Kind unter 7 Jahren oder bis zu drei Kindern
unter 16 Jahren (bei mehr Kindern max. 60 Prozent).
› Behinderte Studierende, die Eingliederungshilfe erhalten, können
einen Mehrbedarfszuschlag von 35 Prozent beantragen.
› Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen
einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen
Mehrbedarf in angemessener Höhe.
Neben dem Mehrbedarf werden auch einmalige Beihilfen gewährt,
sofern sie »nicht-ausbildungsgeprägt« sind (z.B. Erstausstattung
bei Geburt, § 24 (3) SGB II).
Unterkunftskosten
Studierende, die bei ihren Eltern
wohnen, können einen Wohnkostenzuschuss bei der Agentur für Arbeit
oder den zuständigen kommunalen
Trägern beantragen. Voraussetzung
ist, dass die Wohnkosten nicht durch
Unterhaltszahlungen der Eltern oder
durch einen Job sichergestellt werden
können. Hierbei können sowohl
Studierende mit BAföG-Leistungen als
auch Studierende, die einkommensoder vermögensbedingt kein BAföG
erhalten, einen Antrag stellen (§ 27
Abs. 3 SGB II).
In der Sozialberatungsstelle des Studentenwerks erhalten Sie Auskünfte und Beratung
zu den sozialen Rahmenbedingungen im Studienalltag.
81
Beratung › Jobcenter
> Jobcenter Potsdam
Horstweg 102-108, 14478 Potsdam
Tel.: 03 31 / 880 - 6100, Fax: 03 31 / 880 - 66 67
[email protected]
www.arbeitsagentur.de
Montag
7.30 – 13.00 Uhr
Dienstag
7.30 – 13.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag
7.30 – 13.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
7.30 – 12.30 Uhr
> Jobcenter Brandenburg an der Havel
Kirchhofstraße 39- 42, 14776 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81 /20 80 - 600
[email protected]
www.arbeitsagentur.de
Montag
7.30 – 13.00 Uhr
Dienstag
7.30 – 13.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag
7.30 – 13.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
7.30 – 12.30 Uhr
> Jobcenter Königs Wusterhausen
Max-Werner-Straße 5, 15711 Königs Wusterhausen
Tel.: 0 33 75 / 279-700, Fax: 0 33 75 / 527-666
[email protected]
www.arbeitsagentur.de
Montag
8.00 – 13.00 Uhr
Dienstag
8.00 – 13.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 – 13.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
7.30 – 12.30 Uhr
Beratung
Die Antragstellung erfolgt an die zuständigen Jobcenter:
82
Beratung › Sozialhilfe
Sozialhilfe
Ebenfalls am 01.01.2005 ist das Gesetz zur Einordnung der Sozialhilfe
in das Sozialgesetzbuch XII in Kraft getreten. Es kennt Unterhaltssicherungsleistungen und die bisher sogenannten Hilfen in besonderen Lebenslagen. Unterhaltssicherungsleistungen sind einmal Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Personen ab 65 Jahre
sowie für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahre.
Personen, die nicht SGB II-berechtigt sind – also solche, die nicht
erwerbsfähig sind, was bei schwerbehinderten/pflegebedürftigen
Studierenden der Fall sein kann, und auch nicht in einer Bedarfs-
2017
83
gemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben – bekommen
über das SGB XII ihre notwendigen Unterhaltsleistungen. Zuständig
für die SGB XII-Leistungen sind die örtlichen Sozialhilfeträger.
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Haus 2/Bereich Soziale Leistungen nach SGB XII
Hegelallee 6 -10, 14469 Potsdam
Tel.: 03 31 / 2 89 - 21 71, - 22 01
[email protected]
www.Potsdam.de
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr
Landratsamt Dahme-Spreewald
Sozialamt
Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen
Tel.: 0 35 46 20/ 17 01
[email protected]
www.dahme-spreewald.de
Dienstag
8.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
8.00 – 16.00 Uhr
Beratung
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit
Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81 / 58 - 50 01
[email protected]
www.stadt-brandenburg.de
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
7.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr
84
Studieren mit Kind › Servicebroschüre
› Studieren mit Kind
Das Studentenwerk Potsdam hat eine
Servicebroschüre mit dem Titel
»Kinder sind Glück« herausgebracht.
In Zusammenarbeit mit den fünf
Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks wurde
ein Ratgeber über finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen
rund um Studium und Schwangerschaft/Elternschaft erstellt. Gleichzeitig ist die Broschüre ein Verzeichnis der wichtigen Ansprechpartner/innen an den einzelnen Hochschulen.
Alltag
Angebote
Adressen
Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau
Studium
Recht
Finanzen
Sie ist in den Beratungsstellen bzw. den Büros
für familienfreundliche
Hochschule und in der
Sozialberatungsstelle
des Studentenwerks
Potsdam erhältlich.
Kinder sind Glück
Der Ratgeber für
studierende Eltern wird
kostenlos abgegeben.
Ratgeber für studierende Eltern
und die, die es werden wollen
85
Studieren mit Kind › Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld der Krankenkassen hat zur Voraussetzung,
1. dass bei Beginn der Mutterschutzfrist ein Arbeitsverhältnis besteht
(bzw. nur unter Beachtung der
besonderen KündigungsschutzIn einem Urlaubssemester
regeln des Mutterschutzgesetzes
betreut David seine Tochter,
aufgelöst wurde) und
damit die Mutter ihr Examen
2. dass eine eigenständige Mitgliedvorbereiten kann.
schaft (nicht Familienversicherung)
in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Antragstellung (und im Mutterschutz) gegeben ist.
In dieser Fallkonstellation wird Mutterschaftsgeld im Zeitraum des
Mutterschutzes in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes
gezahlt. Die Krankenkasse übernimmt bis zu 13,00 Euro pro Tag.
Falls mehr verdient wurde, wird der Rest vom Arbeitgeber aufgestockt. Familienversicherte und privat Versicherte bekommen das
Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Höhe von einmalig 210,00 Euro.
Beratung
Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die nicht von allen Studentinnen
beansprucht werden kann. Es steht
immer im Zusammenhang mit einem
Beschäftigungsverhältnis, das durch
fortgeschrittene Schwangerschaft und
Geburt unterbrochen wird (Mutterschutzfrist: 6 Wochen vor und 8 Wochen bzw. bei Zwillingen 12 Wochen
nach der Geburt).
86
Studieren mit Kind › Elterngeld
Elterngeld
Auch Studierende können Elterngeld erhalten. das Studium muss
dafür nicht unterbrochen werden.
› Das Elterngeld wird im Kernzeitraum zwölf Monate gezahlt.
Zwei zusätzliche Partnermonate kommen hinzu, wenn sich der
jeweils andere Partner Zeit für das Kind nimmt und im Beruf
kürzer tritt. Die insgesamt 14 Monate können somit frei zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden, mindestens zwei
Monate sind allein für den Vater oder die Mutter reserviert.
› Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige
und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende.
› 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens
300,00 Euro, maximal 1.800,00 Euro werden ersetzt, wenn die
Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert wird.
› Das Elterngeld wird auf Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe
nach dem SGB XII sowie auf den Kinderzuschlag bedarfsmindernd angerechnet. ABER: Wurde vor der Geburt Einkommen
erzielt, ergibt sich ein Elterngeldfreibetrag, der bei der Berechnung vom Leistungsträger unberücksichtigt bleibt.
› Eine Absenkung des Elterngeldes ergibt sich, wenn das anrechenbare Einkommen 1.200 Euro/monatlich übersteigt. Die Ersatzrate
des Elterngeldes wird auf 65 Prozent abgesenkt (§ 2 Abs. 2 BEEG).
› Alleinerziehende, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig
waren, erhalten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und
Muttermonate erfüllen.
Der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann auf die doppelte Zeit
gestreckt werden, wenn es monatlich nur hälftig in Anspruch
genommen wird. Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses nach der Geburt wird auf das Elterngeld voll
angerechnet.
87
Elterngeld Plus
Arbeiten Mutter und Vater beide jeweils zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, gibt es einen Partnerschaftsbonus über weitere
vier Monate pro Elternteil. Studierende erhalten mind. 300,00 Euro
pro Monat, haben aber auch die Möglichkeit, doppelt so lange die
Hälfte des Mindestbetrages zu beziehen.
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst 57, Finanzhilfe für Familien
Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Postanschrift: Niemöller Straße 1
Tel.: 0 33 841/910
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Montag, Donnerstag und Freitag nach vorheriger Absprache
Beratung
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Elterngeldstelle
Stadthaus, Friedrich-Ebert-Straße 79/81,14461 Potsdam
Tel.: 03 31/289 - 22 91 und - 23 00, Fax: - 22 53
nur Montag und Mittwoch 9.00 – 10.00 Uhr
Beratungsbüro, Zimmer 115
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr
88
Beratung ›mit
Studieren
Text
Kind › Kindergeld
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit
Elterngeldstelle
Wiener Straße 1, 14770 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81/58 - 50 51, 58 - 51 71
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
7.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr
Landkreis Dahme/Spreewald
Jugendamt, Elterngeldstelle
Beethovenweg 14, 15907 Lübben
Tel.: 0 35 46/20 17 47
Dienstag
8.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
8.00 – 16.00 Uhr
Kindergeld
Das duale System (Kindergeld und Kinderfreibetrag – KFB – oder
Kindergeld und Kindergeldzuschlag) wurde im Jahr 1996 durch
ein sogenanntes Optionsmodell (Kindergeld oder KFB) ersetzt.
In der Regel wird das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt. Ob
stattdessen Kinderfreibetrag abzuziehen ist, prüft das Finanzamt
bei der Veranlagung zur Einkommensteuer. Bei ca. 95 Prozent
bleibt es auf Grund der Einkommensverteilung beim Kindergeld.
Monatliche Kindergeldsätze
1. und 2. Kind je 190,00 Euro
3. Kind
196,00 Euro
weitere Kinder je 221,00 Euro
89
Beratung › Text
Für ein 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es eine Schuloder Berufsausbildung oder ein Studium durchläuft.
Kindergeld wird auch für eine Übergangszeit von vier Monaten
zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt. Wird die Ausbildung wegen Erkrankung oder Mutterschaft vorübergehend unterbrochen, wird das Kindergeld weiter gezahlt, nicht jedoch während des Bezugs von Elterngeld (Beurlaubung).
Seit 2012 wird das Einkommen volljähriger Kinder, die sich in einer
Erstausbildung befinden, beim Kindergeld nicht mehr berücksichtigt.
Haben Studierende bereits ein Studium oder eine andere Ausbildung
abgeschlossen, so wird das Einkommen nur dann berücksichtigt, wenn
die Berufstätigkeit »unschädlich« für das Studium ist. In der Regel
ist das so, wenn die wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden liegt.
› Agentur für Arbeit Potsdam
Familienkasse
Schlaatzweg 1, PF 14462, 14473 Potsdam
Tel.: 0800 455 55 30
[email protected]
Montag, Dienstag und Freitag 7.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag
7.30 – 12.30 Uhr, 13.30 – 18.00 Uhr
Beratung
Anträge von Studierenden für ihre Kinder sind bei der zuständigen
Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen. Für Potsdam,
Brandenburg an der Havel und Wildau ist das die Familienkasse in
Potsdam.
90
Studieren mit Kind › Kinderzuschlag, Studierendenkindergeld
Kinderzuschlag
Der Gesetzgeber hat seit Januar 2005 einen Kinderzuschlag für
gering verdienende Eltern eingeführt. Anspruchsberechtigt sind
Eltern, die mit ihren minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum,
nicht aber das ihrer minderjährigen Kinder zu decken. Personen
mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. auf Leistungen
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Empfänger
von Arbeitslosengeld II – steht der Kinderzuschlag nicht zu. Kinderzuschlag ist ausschließlich bei den Familienkassen der Agenturen
für Arbeit zu beantragen.
Studierendenkindergeld
Das Studentenwerk Potsdam zahlt für Kinder von Studierenden,
die nach dem 01.03.2008 geboren wurden, einmalig ein Studierendenkindergeld in Höhe von 100,00 Euro. Die Voraussetzung ist die
Immatrikulation an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich
des Studentenwerks Potsdam zum Zeitpunkt der Geburt der Kinder.
Die Auszahlung des Geldes erfolgt direkt in der Kasse des Studentenwerks Potsdam oder auf formlosen Antrag (Angabe der Bankverbindung nicht vergessen). Mitzubringen oder zu schicken sind
eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und eine Studienbescheinigung für das Semester, in dem das Kind geboren wurde.
Studieren beide Elternteile, so kann das Kindergeld nur einmal
beantragt werden.
Studentenwerk Potsdam
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31 /37 06 - 254
[email protected]
Ansprechpartnerin ist Sozialberaterin Karolin Kozur.
Öffnungszeiten der Sozialberatungsstelle
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Beratung
91
92
Studieren mit Kind › Kinderbetreuung
› Kinderbetreuung
Die Kindertagesstätte des Studentenwerk Potsdams in der KaiserFriedrich-Straße 135 in Potsdam betreut 100 Kinder im Alter von
zwei Monaten bis zum Schuleintritt, deren Eltern an einer der drei
Potsdamer Hochschulen studieren oder arbeiten. Nähere Informationen zu pädagogischen Inhalten, zu den Räumlichkeiten,
den Öffnungszeiten, der Verpflegung u.a. finden Sie auf unserer
Internetseite www.studentenwerk-potsdam.de. Die Kosten der
Betreuung sind in der Elternbeitragsordnung geregelt.
› Kita »klEinstein«
Kindertagesstätte des Studentenwerks Potsdam
in Trägerschaft von »Die Kinderwelt GmbH«
Kaiser-Friedrich-Straße 135, 14469 Potsdam
Tel.: 03 31/505 45 42, [email protected]
Leiterin: Christin Neugebauer
[email protected]
Links: Nie wieder Schnupfen! Kindersauna in der Kaiser-Friedrich-Straße 135 in Potsdam.
Rechts: Hier wird der »klEinstein-Song« geübt.
93
Studieren mit Kind › Betreuung durch Tagespflegepersonen
Kita
Tagesmütter
Beratung
Anmeldung
Lagepläne
Infos
Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau
Die Beratung zur Betreuung von
Kindern und die Vergabe der Plätze
für die Kita und die Tagespflege an
den Hochschulen und den Wohnanlagen des Studentenwerks in Potsdam
erfolgt über
»Die Kinderwelt GmbH«
Breite Straße 19
14467 Potsdam
Tel.: 03 31 / 273 33 94
www.die-kinderwelt.com
Sprechzeiten:
Mittwoch
14.00 – 18.00 Uhr
Kinderbetreuung
Studieren mit Kind –
wir machen es möglich
Flyer Kinderbetreuung
Beratung
› Betreuung durch Tagespflegepersonen
Das Studentenwerk Potsdam bietet Studierenden mit Kindern im
Alter von 0 –3 Jahren die Betreuung durch Tagespflegepersonen an.
Die selbstständigen Tagesmütter oder Tagesväter werden, außer in
Brandenburg an der Havel, über »Die Kinderwelt GmbH« koordiniert.
Diese Form der Betreuung wird an folgenden Standorten angeboten:
› Potsdam: Unicampus Golm, Kaiser-Friedrich-Straße 142,
Pappelallee 6 - 8, Breite Straße 18, Stahnsdorfer Straße 148 b
› Wildau: Campus der TH Wildau, Haus 16
› Brandenburg an der Havel: Campus der Fachhochschule
Brandenburg
94
Studieren mit Kind › Kurzzeit-Kinderbetreuung (KuKi)
Die Vergabe der Plätze für die Tagespflege in Brandenburg an
der Havel erfolgt über das Jugendamt der Stadt.
› Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
Sachgebiet Kindertagespflegebetreuung
Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81 / 58 51 64, Frau Ludwig
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr
› Neu: Die Kurzzeit-Kinderbetreuung (KuKi)
Sie ist im Land Brandenburg eine einzigartige Einrichtung und ist
das Bindeglied zwischen individueller Einzelbetreuung und bedarfsgerechter Regelbetreuung in der Kita oder in der Tagespflege und
schließt damit eine wichtige Lücke. Erstmals sind laufende Kurzzeitbetreuungen von ein paar Tagen, Wochen oder Monaten in
einem gewohnten Umfeld möglich.
› Kurzzeit-Kinderbetreuung (KuKi)
Breite Straße 21 (Studentenwohnanlage), 14467 Potsdam
Tel.: 03 31/87 09 68-80
[email protected]
Leiter: Sven Weber
Öffnungszeiten: Montag – Freitag 7.45 – 20.00 Uhr
Samstag
7.45 – 16.00 Uhr
95
Behinderte
› Studieren mit Handicap
Für Sehgeschädigte gibt es diese
Broschüre auch in Großdruck, Blindenschrift sowie auf CD. Über das
Deutsche Studentenwerk e.V. (DSW)
kann man diese Broschüre kostenlos
erwerben. Sie kann auch über das
Internet ausgedruckt werden.
Beim Deutschen Studentenwerk e. V. (DSW) gibt es die
Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung:
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin
Tel.: 030 /297 727- 64
[email protected]
www.studentenwerke.de/Behinderung
Beratung
Beratung und Hilfe
Das Deutsche Studentenwerk e.V. (DSW)
hat die Informationsbroschüre
»Studium und Behinderung« aufgelegt und bietet damit behinderten
Studieninteressenten praktische Tipps
zu Planung des Studiums sowie einen
Überblick über Beratungsangebote,
Informationsquellen und spezielle
Hilfsangebote. Die Broschüre nennt
Ansprechpartner für Behinderte an
den einzelnen Hochschulen und örtlichen Studentenwerken sowie wichtige Adressen.
96
Behinderte
Behindertenbeauftragte der Hochschulen
› Universität Potsdam:
Dr. Irma Bürger, Tel.: 03 31 / 977 - 14 88
[email protected]
› Fachhochschule Potsdam:
Wally Geisler, Tel.: 03 31 /580 - 11 16
[email protected]
› Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF:
Frank-Erik Rühr, Tel.: 03 31 / 620 25 40
fe.ruehr@filmuniversitaet.de
› Technische Hochschule Brandenburg:
Daniel Sapparth, Tel.: 0 33 81/35 52 09 (AStA)
[email protected]
› Technische Hochschule Wildau:
Carmen Sufried, Tel.: 0 33 75 / 50 81 91
[email protected]
Behinderte Studierende können sich auch an folgende
Einrichtungen wenden:
› Allgemeiner Behindertenverband Land Brandenburg e. V.
Gutenbergstraße 15, 14467 Potsdam
Tel.: 03 31 / 280 38 10
[email protected], www.abbev.de
Soziale Beratung/tel. Voranmeldung
Montag bis Donnerstag
9.00 – 16.00 Uhr
Freitag
9.00 – 13.00 Uhr
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› Stadtverwaltung Potsdam
Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
Beauftragter für Menschen mit Behinderung
Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14467 Potsdam
Tel.: 03 31 / 289 10 - 81, - 85, Christoph Richter
[email protected]
Termine gern nach Vereinbarung
› Behindertenverband Landkreis Dahme-Spreewald e. V.
Bettina-von-Arnim-Straße 1c, 15711 Königs Wusterhausen
Tel.: 0 33 75 / 52 45 23, Gabriele Schirmer
[email protected]
Montag bis Freitag: Termin nur nach Vereinbarung
Beratung
› Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
Fachgruppe Gesundheit
Behindertenberatung/Frau Linnert
Kloster Straße 14, 14770 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81 / 58 53-34, -32, Frau Berg
[email protected]
Montag
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr
98
Ausländische Studierende
› Ausländische Studierende
Unterstützung und Beratung von ausländischen Studierenden
Ausländische Studierende können sich mit allen Fragen an die
Akademischen Auslandsämter der Universität Potsdam und der
Hochschulen sowie an das Studentenwerk Potsdam wenden.
› Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10, Haus 8
Tel.: 03 31/977 - 17 60 (Sekretariat)
Tel.: 03 31/977 - 16 76, Dr. Birgit Bismark, Dr. Ulrich Hunger
› Fachhochschule Potsdam
Kiepenheuerallee 5
Tel.: 03 31/580 - 20 10, Dr. Uta Kotulla
› Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Marlene-Dietrich-Allee 11
Tel.: 03 31/62 02 - 530, Susan Berg
› Technische Hochschule Brandenburg
Magdeburger Straße 50
Tel.: 0 33 81 / 355 - 104, Heike Wolff
› Technische Hochschule Wildau
Hochschulring 1, Haus 13
Tel.: 0 33 75 / 508 - 197, Dr. Angelika Schubert
Tel.: 0 33 75 / 508 - 386, Simon Devos
› Studentenwerk Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 4
Tel.: 03 31 / 37 06 - 254, Karolin Kozur
99
Bei der Stadtverwaltung Potsdam in der Friedrich-Ebert-Straße 79/81,
Zimmer 207, ist Magdolna Grasnick für rechtliche, soziale und
kulturelle Belange der in Potsdam lebenden Ausländer zuständig,
Tel.: 03 31/289 10 83.
Aranxia kommt aus Spanien und studiert im 6. Semester Lehramt
Musik an der Universität Potsdam.
Beratung
In der Stadtverwaltung Brandenburg am Altstädtischen Markt 10
in 14770 Brandenburg an der Havel ist Kathrin Tietz Ansprechpartnerin ausländischer Bürger und Studierender, Tel.: 0 33 81/58 -16 10.
100
Wohnberechtigungsschein
› Wohnberechtigungsschein
Studentenfamilien und Studierende in schwieriger sozialer Lage
können beim zuständigen Wohnungsamt einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dem Antrag sind die Nachweise zum BAföG,
Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Unterhalt und die Studienbescheinigung beizulegen (wenn vorhanden auch Mietvertrag).
› Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Haus 2, Bereich Wohnen
Hegelallee 6 -10, 14469 Potsdam, Tel.: 03 31/289 26 -67, -70
[email protected]
www.potsdam.de
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
› Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit
Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg a.d.H., Tel.: 0 33 81 / 58 50 62
[email protected]
www.stadt-brandenburg.de
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr
› Stadtverwaltung Wildau
Bauverwaltung/Wohnungswesen
Karl-Marx-Straße 36, 15745 Wildau, Tel.: 0 33 75/ 50 54 12
[email protected]
www.wildau.de
Sprechzeiten: Montag
9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr
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Wohngeld
› Wohngeld
Bei Studierenden in »eheähnlicher Gemeinschaft« kann davon ausgegangen werden, dass die Wohngeldstelle von sich aus eine Gleichstellung mit der Ehe vornimmt. Eine Wohngemeinschaft (WG) muss
eindeutig als wirtschaftlich getrennte Gemeinschaft erkennbar sein.
Kommt bei unverheirateten Partnern aber ein gemeinsames Kind
hinzu, wäre in jeder Beziehung ein Verwandschaftsverhältnis gegeben. Dann wäre Wohngeld für drei Personen möglich.
Achtung! Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt. Es wird im Normalfall
ab Beginn des Monats der Antragstellung für 12 Monate gezahlt.
Beratung
Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld,
da ihnen Ausbildungsförderung zusteht, in der bereits Kosten für
die Unterbringung berücksichtigt wurden. Doch auch hier gibt es
Ausnahmen:
› Studierende, die »dem Grunde nach« kein BAföG erhalten
(z. B. bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer oder der
Altersgrenze, bei nicht förderungsfähiger Ausbildung, bei
Nichterbringung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG, ausländische Studierende, die die Voraussetzungen des § 8 BAföG
nicht erfüllen),
› Studierende mit Kindern (ob verheiratet oder nicht) und
› verheiratete Studierende (auch ohne Kind), soweit zumindest
einer der beiden antragsberechtigt ist, d.h. nicht »dem Grunde
nach« förderungsfähig gemäß BAföG ist.
› Studierende, die BAföG als Volldarlehen erhalten, haben ebenfalls Anspruch auf Wohngeld (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WoGG).
102
Wohngeld
› Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Wohngeldstelle
Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Haus 2, 14469 Potsdam
Tel.: 03 31/289 - 39 07, - 39 09, - 3911, - 39 15
[email protected]
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
› Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
Wohngeldstelle
Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81 / 58 50 80
www.stadt-brandenburg.de
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr
› Landratsamt Dahme-Spreewald
Wohngeldstelle
Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen
Tel.: 0 33 75 / 26 21 - 14
www.dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Dienstag
8.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr
Beratung
103
Studentenwohnanlage Park Babelsberg
104
Gebührenermäßigung
› Gebührenermäßigung
Telekommunikation
Bei der Vielzahl der Anbieter von Telefon- und Handyverträgen
sowie Internetprovidern lohnt es sich, die Konditionen zu vergleichen und besonders auf einen möglichen Rabatt für Studierende zu achten. Im Vorfeld dieser Entscheidung sollte man sich
über die eigenen Telefon- und Internetgewohnheiten Gedanken
machen, um den für sich günstigsten Tarif herauszufinden. Flatrates oder günstige Verbindungen in bestimmte Mobilfunknetze
können helfen, die Kosten niedrig zu halten.
Telekom-Sozialtarif
Studierende mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom können
den Sozialtarif beantragen.
Voraussetzungen:
› Befreiung vom Rundfunkbeitrag
› Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföG)
› Blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Studierende mit einem
Behinderungsgrad von mindestens 90 Prozent
Vergünstigungen
Studierende der beiden erstgenannten Personengruppen erhalten
netto eine Gutschrift in Höhe von 6,94 Euro pro Monat, Studierende der zuletzt genannten Gruppe erhalten 8,72 Euro monatlich als Gutschrift.
Die Vergünstigung kann nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden.
105
Für folgende Tarife kann der Telekom-Sozialtarif genutzt werden:
www.t-home.de/dlp/agb/pdf/37865.pdf
Der Antrag für den Sozialtarif wird im Internet kostenlos als
Download zur Verfügung gestellt:
hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3370/faq-1001867
Dieser wird ausgefüllt an folgende Adresse geschickt:
Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn
Der Rundfunkbeitrag
Seit dem 01.01.2013 gibt es keine Rundfunkgebühren mehr –
sondern den Rundfunkbeitrag.
Pro Wohnung ist ein pauschaler Beitrag von 17,98 Euro monatlich zu zahlen. Es spielt keine Rolle mehr, wie viel Personen in der
Wohnung leben und auch die Anzahl der Empfangsgeräte hat
keine Bedeutung mehr.
Der neue Rundfunkbeitrag ist in der Regel ein Vorteil für WGs,
da nur noch ein Beitrag gezahlt wird. Allerdings müssen Studierende, die keinen Fernseher, Radio oder das Internet nutzen,
trotzdem zahlen.
Beratung
WICHTIG: Dem Antrag müssen die entsprechenden Nachweise beigefügt
werden (zum Beispiel der BAföG-Bescheid).
106
Gebührenermäßigung
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Folgende Studierende haben die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen:
› Studierende, die nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
gefördert werden und nicht bei den Eltern wohnen. Bei der
Beantragung muss eine beglaubigte Kopie des BAföG-Bescheides
beiliegen. Diese erhält man gegen eine Gebühr von 2,00 Euro bei
uns im Sekretariat des BAföG-Amts.
› Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich
Leistungen nach §22 SGB II
› Sofern kein BAföG bezogen wird, können Studierende eine
Befreiung oder Beitragsermäßigung beantragen, wenn sie in
größerem Umfang behindert sind.
Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.
Hauptsitz des Studentenwerks Potsdam
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31 / 3706 - 301
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 – 16.00 Uhr
Weitere Informationen unter:
www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/
rund-um-das-neue-modell.shtml#menschen-mit-behinderung
107
Recht
› Recht
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe erhält man auf Antrag. Die Prozesskostenhilfe
übernimmt, je nach einsetzbarem Einkommen, voll oder teilweise
den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und Kosten des eigenen
Anwalts oder der Anwältin. Zur Einkommensberechnung wird das
Bruttoeinkommen als Ausgangspunkt genommen, von dem Steuern,
Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten abgezogen werden,
ebenso Wohnkosten und weitere Freibeträge.
Voraussetzung ist, dass der Prozess Aussicht auf Erfolg hat und
nicht mutwillig erscheint.
› Amtsgericht Königs Wusterhausen
Friedrich-Engels-Straße 58 + 61A, 15745 Wildau
Tel.: 0 33 75 / 27 10
www.ag-koenigswusterhausen.brandenburg.de
Beratung
Beratungshilfe
Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen bedeutet,
sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat zu
holen. Die Beratungshilfe durch die Amtsgerichte
ist kostenlos. Dem/der zuständigen Rechtspfleger/in wird der Sachverhalt geschildert. Darüber hinaus werden dort die persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnisse dargelegt. Entweder kann der/die
Rechtspfleger/in eine Auskunft geben oder es wird ein Berechtigungsschein (Beratungshilfeschein) ausgestellt, mit welchem
die ratsuchende Person einen Rechtsanwalt aufsuchen kann.
Wer sich anwaltlich beraten lässt, muss 10,00 Euro an den Anwalt
oder die Anwältin bezahlen.
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Rechtsberatung
› Amtsgericht Potsdam
Beratungshilfe
Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Zimmer 134.2
Tel.: 03 31/20 17- 22 64, Frau Meyer
Tel.: 03 31/20 17- 21 45, Frau Grützbach
www.ag-potsdam.brandenburg.de
Sprechzeiten: Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 14.30 Uhr
Freitag
9.00 – 11.00 Uhr
› Amtsgericht Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 47, 14776 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81 / 398 500
www.ag-brandenburg.brandenburg.de
Sprechzeiten: Montag
9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag und Freitag
9.00 – 12.00 Uhr
109
Versicherungen
Krankenversicherung
Jeder/jede Studierende muss vor der Einschreibung an der Hochschule nachweisen, dass er krankenversichert ist. Entsprechende
Bescheinigungen werden von den Krankenkassen ausgestellt. Die
günstigste Versicherungsform ist die Familienversicherung. Wenn
ein Elternteil oder der Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen
Krankenversicherung ist, erhält der/die Studierende im Rahmen
der Familienversicherung alle Leistungen der Krankenkasse zum
Nulltarif. Eine Familienversicherung ist jedoch nicht möglich, wenn:
› ein Elternteil bzw. der/die Ehegatte/in über der sich jährlich
verändernden Beitragsbemessungsgrenze verdient und einer
privaten Krankenversicherung angehört,
› der/die Studierende das 25. Lebensjahr vollendet hat
(Wehr- und Zivildienstzeiten werden hinzugerechnet) und
› das eigene Einkommen des/der Studierenden monatlich unter
415,00 Euro liegt – wer einen Minijob hat, darf bis zu 450,00
Euro verdienen.
Studierende, für die eine Familienversicherung nicht in Betracht
kommt, müssen eine studentische Krankenversicherung abschließen, da bis zum 14. Fachsemester, längstens aber bis zur Vollendung
des 30. Lebensjahres, Versicherungspflicht besteht. Die studentische
Krankenversicherung kann in Ausnahmefällen um einen Zeitraum,
für den nachweislich das Studium nicht oder nur eingeschränkt
möglich war, verlängert werden.
Voraussetzung dazu ist, dass besondere Gründe vorlagen, die eine
längere Studienzeit rechtfertigen (z.B. Aufbaustudium ohne Hochschulreife über den zweiten Bildungsweg). Auch bestimmte familiäre
und persönliche Gründe wie Betreuung erkrankter oder behinderter
Angehöriger, eigene Erkrankung, Geburt eines Kindes, Nichtzulassung
im Auswahlverfahren, Wehr- und Zivildienst etc. werden anerkannt.
Beratung
› Versicherungen
110
Versicherungen
Zum Wintersemester 2016/17 erhöht sich der Monatsbeitrag auf
66,33 Euro plus Zusatzbeitrag. BAföG-Bezieher erhalten einen Zuschuss zur Krankenversicherung von 71,00 Euro und sind nicht mehr
von allen Zuzahlungen befreit. Auskünfte erteilt Ihre Krankenkasse.
Informationen auch unter www.studentenwerk-potsdam.de.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung, die Anfang 1995 unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung eingerichtet wurde, dient der Risikoabsicherung im Pflegefall. Studierende sind in der Regel über die
Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
(zuzüglich der Zeiten von Wehr- und Zivildienst) über ihre Eltern
unentgeltlich mitversichert. Danach müssen sie sich selbst versichern. 15,25 Euro bzw. 16,87 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahren)
ist der zu zahlende Beitrag. BAföG-Bezieher erhalten einen Zuschuss von 15,00 Euro.
Unfallversicherung
Alle Studierenden, die an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich
des Studentenwerks Potsdam studieren und ihren Semesterbeitrag
entrichtet haben, sind rund um die Uhr unfallversichert. Im Rahmen
der gesetzlichen Unfallversicherung wird Studierenden während der
Ausbildung sowie auf dem Weg von und zur Ausbildungsstätte Versicherungsschutz gewährt. Diese Unfallversicherung ist beitragsfrei. Die Leistungen beziehen sich im Wesentlichen auf den Ersatz
der Kosten für eine Heilbehandlung, Anspruch auf Rente sowie
in begrenztem Umfang auf erforderliche Rehabilitationshilfen bei
Dauerschäden, sofern diese nicht eine Krankenkasse übernimmt.
Ein Infoblatt zur Unfallversicherung finden Sie zum Ausdruck unter:
www.studentenwerk-potsdam.de/dokumente/unfallversicherung.pdf
111
Zusätzlich besteht für alle Studierenden im Zuständigkeitsbereich
des Studentenwerks Potsdam im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ein Versicherungsschutz während der Freizeit, Praktika
sowie prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten außerhalb der Hochschule. Für sich im Ausland aufhaltende Studierende besteht dieser Versicherungsschutz nur während der Freizeit. Finanziert wird
dieser Versicherungsschutz aus Semesterbeiträgen der Studierenden.
Der Leistungsumfang beinhaltet:
40.000,00 Euro für Invalidität mit Mehrleistung
80.000,00 Euro für Vollinvalidität (100 Prozent)
4.000,00 Euro für Tod
5.000,00 Euro für Bergungskosten
5.000,00 Euro für kosmetische Operationen
Hausratsversicherung
Studierende, die am Hochschulort einen Wohnheimplatz oder einen
Zweitwohnsitz haben, sind im Normalfall über die Hausratsversicherung ihrer Eltern mitversichert und müssen keine eigene Versicherung abschließen. Studierende mit einer eigenen Wohnung
(Erstwohnsitz) am Hochschulort sollten sich um einen entsprechenden Versicherungsschutz bemühen.
Beratung
Haftpflichtversicherung
Studierende, die unmittelbar nach der Schulausbildung ein Studium
aufgenommen haben und zwischenzeitlich nicht beschäftigt waren,
sind über die Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert. Wehrund Zivildienst gelten dabei nicht als Beschäftigung. Anderenfalls
besteht die Möglichkeit, bei einem nur 50-prozentigen Zuschlag
wieder in die Haftpflichtversicherung der Eltern aufgenommen zu
werden. Der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung ist
in diesen Fällen nicht erforderlich.
Beratung
Nightline Potsdam – Ein Ohr für dich
Für die großen und kleinen Probleme der Potsdamer Studierenden haben
die ehrenamtlich engagierten Student_innen der Nightline Potsdam seit
2011 ein offenes Ohr.
Das neue Semester steht in den Startlöchern und bringt sowohl für unerfahrene Erstis, als auch für alte Studi-Hasen einige Veränderungen mit
sich. Während Gregor Heimweh hat und sich erst in Potsdam einleben muss,
plagt Dana schon jetzt die Angst vor Prüfungen und Hausarbeiten. Tom
hingegen ist frisch verliebt und möchte seine Gefühle jemandem mitteilen.
Gerade nachts, wenn die Gedanken kreisen, der Kopf nicht zur Ruhe kommt
und Familie und Freunde längst in ihren Betten liegen, bietet die Nightline
Potsdam ein telefonisches, kostenfreies Gesprächsangebot für Potsdamer
Studierende. Dabei ist kein Thema zu klein, banal oder unpassend. Die
Studierenden verschiedener Fachrichtungen nehmen alle Anrufe vorurteilsfrei entgegen und gemeinsam mit den Anrufer_innen werden mögliche
Lösungswege erarbeitet. Während des Gesprächs bleiben die Nightliner_
innen und die Anrufenden anonym.
Da auch Zuhören gelernt sein will und die Anrufer_innen nicht mit Tipps
und Ratschlägen überhäuft werden sollen, werden alle Mitwirkenden der
Nightline Potsdam vor ihrem ersten Telefondienst in Gesprächsführung
geschult und darüber hinaus unter Supervision professionell begleitet.
Ihr erreicht die Nightline Potsdam in der Vorlesungszeit
von Sonntag bis Donnerstag von 21.00 Uhr bis 24.00 Uhr
unter der Nummer: 0331 977 18 34
www.nightline-potsdam.de
Facebook: Nightline Potsdam
113
Beratung
› Hilfe in der Krise
Die Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerks
Potsdam bietet nach vorheriger Terminabsprache kurzfristig
Beratungsgespräche für Studierende, die mit psychischen Problemen nicht allein zurechtkommen. Die Beratung ist streng vertraulich und kostenlos.
In den ersten Beratungsgesprächen geht es darum, die aktuelle
Situation und mögliche Problemhintergründe zu verstehen.
Manchmal genügt das, um die Lage zu klären und eigenständige
Lösungen zu finden. Wenn aber der Wunsch oder die Notwendigkeit nach weiterer Beratung/Psychotherapie besteht, dann wird
gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht. Auch die telefonische
und briefliche Konsultation ist möglich.
Beratung
Psychotherapeutische Beratung
Verunsicherung, Orientierungslosigkeit und psychische Probleme
während des Studiums sind nichts Außergewöhnliches. Sie treten
gehäuft zu Studienbeginn, mit Trennung vom Elternhaus, bei Studienwechsel, Prüfungen, Ende einer Beziehung und gegen Studienende mit Übergang ins Berufsleben auf.
Sie zeigen sich in Form von:
› Kontaktproblemen
› Lernschwierigkeiten
› Prüfungsangst und anderen Ängsten
› Partnerproblemen
› depressiven Verstimmungen
› psychosomatischen Beschwerden
› Selbstwertproblemen
› schweren psychischen Krisen
› Suchtproblemen
114
Beratung
Hier die aktuellen Sprechzeiten, insbesondere für die THW!
www.studentenwerk-potsdam.de/psychotherap-beratungsst.html
Studentenwerk Potsdam
Psychotherapeutische Beratungsstelle
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Raum 4.76
Dipl. Psych. Psychotherapeutin Anne Hermanns
Tel.: 03 31 / 37 06 - 252
[email protected]
Sprechzeiten und Terminvereinbarung:
Dienstag
16.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 – 16.00 Uhr
Das Studentenwerk Potsdam bietet darüber hinaus psychotherapeutische Beratungen an der Technischen Hochschule Brandenburg und der Technischen Hochschule Wildau an.
› Technische Hochschule Brandenburg
Wirtschaftswissenschaftliches Zentrum, Raum 002
Psychologin Nicole Kiesow, Tel.: 0 33 81 / 355 118
(Kontakt ausschließlich während der Sprechzeiten)
[email protected]
Sprechzeiten: Montag
8.00 – 12.00 Uhr
In der vorlesungsfreien Zeit entfällt die Sprechstunde.
› Technische Hochschule Wildau
Haus 16, Raum 0063
Psychologe Kai-Uwe Christoph
Tel.: 01525/ 361 83 37 (zur Terminvereinbarung)
Termine für die psychotherapeutische Beratung finden Sie auf
der Internetseite des Studentenwerks Potsdam.
115
Reisen
› Reisen
Auslandsaufenthalt
Studierende, die in der
vorlesungsfreien Zeit
an einer Beschäftigung
im Ausland interessiert
sind, wenden sich an:
Bundesagentur
für Arbeit
Zentrale Auslands- und
Fachvermittlung
Tel.: 0228 713-1313
[email protected]
www.zav.de
Mitfahrzentralen
Auswahl von Internetadressen
› www.mitfahrzentrale.de
› www.citynetz-mitfahrzentrale.de
› www.blablacar.de
› www.hitchhiker.de
Beratung
Die Broschüre »Chance Ausland«
ist per Download erhältlich
unter: www.arbeitsagentur.de
› Stichwort:
Ausbildung im Ausland
116
Reisen › Angebote
STA Travel Reiseangebote für Studis und Jedermann
Flug-, Bus-, Pauschalreisen
› Dorotheenstraße 30, 10117 Berlin, Tel.: 030 / 20 16 50 63
Öffnungszeiten: Montag – Freitag
10.00 – 19.00 Uhr
Samstag
11.00 – 15.00 Uhr
› Bergmannstraße 19, 10961 Berlin, Tel.: 030 / 531 40 72 10
Öffnungszeiten: Montag – Freitag
10.00 – 19.00 Uhr
Samstag
11.00 – 16.00 Uhr
› Hardenbergstraße 9, 10623 Berlin, Tel.: 030 / 310 00 40
Öffnungszeiten: Montag – Freitag
10.00 – 19.00 Uhr
Samstag
11.00 – 15.00 Uhr
› Gleimstraße 28, 10437 Berlin, Tel.: 030 / 81 79 88 50
Öffnungszeiten: Montag – Freitag
10.00 – 19.00 Uhr
Samstag
11.00 – 16.00 Uhr
› Takustraße 47, 14195 Berlin, Tel.: 030 / 841 88 10
Öffnungszeiten: Montag – Freitag
10.00 – 19.00 Uhr
Samstag
10.00 – 14.00 Uhr
› Friedrich-Ebert-Straße 16, 14467 Potsdam, Tel.: 03 31 / 29 70 70 70
Öffnungszeiten: Montag – Freitag
10.00 – 19.00 Uhr
Samstag
11.00 – 16.00 Uhr
117
Reisen › Jugendherbergen
Jugendherbergen
Die Nutzung von Jugendherbergen ist nur mit einer gültigen Mitgliedskarte des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) oder eines
anderen nationalen Jugendherbergsverbandes möglich. Bis zum vollendeten 26. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, für 7,00 Euro Beitrittsgebühr einen Juniorenausweis zu erwerben. Ab dem 27. Lebensjahr gibt es für 21,00 Euro Beitrittsgebühr den Familien- bzw. Seniorenausweis. Dieser ist besonders Ehepaaren, Familien mit Kindern und Lebensgemeinschaften zu empfehlen. Vergünstigungen
für Studiengruppen, Sektionen, Vereine u. Ä. bekommt man mit dem
Gruppenleiterausweis, der nur direkt beim Landesverband erhältlich ist.
Anträge und Ausweise über:
Jugendherberge Potsdam – Haus der Jugend
Schulstraße 9, 14482 Potsdam, Tel.: 03 31/ 58 13 - 100
[email protected]
› Tickets zu allen internationalen Flughäfen mit führenden Fluggesellschaften
gibt es beim DJH Service Team
› Infos zu den speziellen Jugend- und Studententarifen, aber auch zu Sondertarifen für alle Mitglieder können unter folgender Telefonnummer erfragt
werden: 0 52 31/74 01-0.
Beratung
Deutsches Jugendherbergswerk
Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. – DJH Service-Center
Kluckstraße 3, 10785 Berlin, Tel.: 030 / 26 49 520
Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag
8.00 – 15.00 Uhr
118
Reisen › Internationaler Studentenausweis
Internationaler Studentenausweis (ISIC)
Mit dem internationalen Studentenausweis können Schüler (ab
12 Jahre) und Studierende in den Genuss vielfältiger Ermäßigungen
kommen. 120 Reiseorganisationen aus über 70 Ländern haben sich
in der International Student Travel Confederation (ISTC) zusammengeschlossen. Im »ISIC World Travel Handbook« findet man Informationen und Hinweise zum Aufenthalt in den betreffenden Ländern. Adressen von einigen Reisebüros, an die sich Studierende
wenden können, sind ebenfalls in diesem Heft aufgeführt.
Die ISIC Association hat die ISIC-Helpline geschaffen, die rund um
die Uhr Anfragen aus aller Welt beantwortet und im Notfall von
den ISIC-Inhabern während der Reise in Anspruch genommen werden
kann. Über die ISIC-Helpline kann man außerdem Auskünfte für
die Reisevorbereitung einholen. ISIC-Inhaber können für den Fall
der Fälle mit ISIC-Plus eine Reiseversicherung zu günstigen Konditionen abschließen.
Der internationale Studentenausweis kann im Service-Point des
Studentenwerks beantragt werden. Mitzubringen sind:
› aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
› ein neueres farbiges Passfoto (2,5 x 3,0 cm)
› Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass unbedingt die
Bestätigung der Wohnanschrift von der Meldebehörde)
› 15,00 Euro.
Der ISIC ist ab Ausstellungsmonat 12 Monate gültig.
119
Hochschulen
› Hochschulen
Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des
Studentenwerks Potsdam
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Zentrale: 03 31 / 977 - 0
Zentrale Studienberatung: - 1715
AStA: - 1225
www.uni-potsdam.de
Fachhochschule Potsdam Zentrale: 03 31 / 580 - 00
Kiepenheuerallee 5
Studienberatung: - 2093, - 2095
14469 Potsdam
AStA: - 10 98
www.fh-potsdam.de
Technische Hochschule
Brandenburg
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg a. d. H.
Zentrale: 0 33 81 / 355 - 0
Studienberatung: - 106
AStA: - 209
www.th-brandenburg.de
Technische Hochschule
Wildau
Hochschulring 1
15745 Wildau
Zentrale: 0 33 75 / 508 - 0
Allgemeine Studienberatung: - 608
Studentenrat: - 573
www.th-wildau.de
Alle Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam
verfügen über ein Semesterticket.
Ansprechpartner zu allen Fragen, die das Ticket betreffen, sind die jeweiligen
Studierendenvertretungen (AStA, Studentenrat).
Beratung
Filmuniversität Babelsberg Zentrale: 03 31 / 62 02 - 0
KONRAD WOLF
Allgemeine Studienberatung:
Marlene-Dietrich-Allee 11 - 512, - 513, - 514
14482 Potsdam
Studentenrat: - 546
www.filmuniversitaet.de
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Freizeit/Kultur › Potsdam
› Freizeit und Kultur
Unter der Rubrik »Freizeit und Kultur« möchten
wir einige Einrichtungen in den einzelnen Hochschulorten aufführen, die regelmäßig Veranstaltungen durchführen und für Studierende während ihrer Freizeit von Interesse sein könnten.
Potsdam
Vorwahl: 03 31
Tourist Information
Im Hauptbahnhof: Bahnhofspassagen
Babelsberger Straße 16
Am Luisenplatz: Luisenplatz 3
Am Alten Markt: Humboldtstraße 1-2
Tel.: 27 55 88 99
(zentrale Rufnummer)
Bibliotheken
Universitätsbibliothek Potsdam
Bereichsbibliothek
Am Neuen Palais, Haus 9
Bereichsbibliothek
Am Neuen Palais, Haus 10
Bereichsbibliothek
Am Neuen Palais, Haus 11
Bereichsbibliothek Golm im IKMZ
Karl-Liebknecht-Straße 24/25, Haus 18
Bereichsbibliothek Babelsberg
August-Bebel-Straße 89, Haus 5
Hauptbibliothek der
Fachhochschule Potsdam
Kiepenheuerallee 5
Tel.: 977 - 14 65 (Ausleihe)
Tel.: 977 - 15 41 (Info)
Tel.: 977 - 41 34 (Ausleihe)
Tel.: 977 - 41 49 (Info)
Tel.: 977 - 14 01 (Ausleihe)
Tel.: 977 - 22 94 (Ausleihe)
-25 94 (Info)
Tel.: 977 - 33 16 (Ausleihe)
Tel.: 977 - 33 11 (Info)
Tel.: 580 22 - 11, - 12
(Ausleihe)
121
Theater
Hans Otto Theater
› Neues Theater am See
Schiffbauergasse 11
› Theaterschiff, Schiffbauergasse
Kabarett
Kabarett am Obelisk
Charlottenstraße 31
Kinos
Kino im Filmmuseum, Breite Straße 1a
Thalia
Rudolf-Breitscheid-Straße 50
UCI-Kinowelt
Potsdam Hauptbahnhof
Museen
Stiftung Preußische Schlösser
und Gärten
Haus der BrandenburgischPreußischen Geschichte
Kutschstall, Am Neuen Markt
Tel.: 620 24 01 (Ausleihe)
Tel.: 289 66 00
Tel.: 981 18
(Vorverkauf)
Tel.: 280 01 00, 97 23 02
(Kartenverkauf)
Tel.: 29 10 69
(Kartenbestellung)
Tel.: 271 81 -12 (Kasse)
Tel.: 743 70 20
Tel.: 743 70 30 (Info Box)
Tel.: 233 72 33
Tel.: 96 94 - 202 (Infos)
Tel.: 96 94 - 200, - 201
(Gruppenbestellung)
Tel.: 620 85 50
Freizeit/Kultur
Bibliothek der Filmuniversität
KONRAD WOLF
Marlene-Dietrich-Allee 11
Stadt- und Landesbibliothek
im Bildungsforum, Am Kanal 47
122
Freizeit/Kultur › Potsdam
Potsdam Museum
Forum für Kunst und Geschichte
Altes Rathaus, Am Alten Markt 9
Naturkundemusuem, Breite Straße 13
Filmmuseum, Am Marstall
Museum Fluxus Plus
Schiffbauergasse 4f
Gedenkstätte gegen politische Gewalt
Lindenstraße 54
Filmpark Babelsberg
Großbeerenstraße (Eingang)
Schwimmhallen
Am Stern, Newton-Straße 12
Am Brauhausberg
Tel.: 289 68 21
Tel.: 289 67 01
Tel.: 271 81 12
Tel.: 601 08 90
Tel.: 289 61-36
Tel.: 289 61-12
(Bestellung)
Tel.: 721 27 50
(Besucherservice)
Tel.: 661 98 41
Tel.: 661 98 51
Weitere Veranstaltungsorte
Jugend-Kultur-Familienzentrum
Tel.: 74 79 70
»Lindenpark«
Stahnsdorfer Straße 76/78
Waschhaus gGmbH
Tel.: 27 15 60
Schiffbauergasse 6
Studentisches Kulturzentrum
Tel.: 647 10 - 13, - 14
Hermann-Elflein-Straße 10
Prima Donna, Kultur- und Bildung
Tel.: 96 79 32 9
im Frauenzentrum, Schiffbauergasse 4 H
123
Freizeit/Kultur › Potsdam + Brandenburg
Tel.: 24 07 26
Nil@Facebook
Tel.: 90 13 13
Tel.: 95 13 08 51
Tel.: 0176 32 53 93 22
Brandenburg an der Havel
Vorwahl: 0 33 81
Tourist-Information
Neustädtischer Markt 3
Tel.: 79 63 60
Bibliotheken
Bibliothek der TH Brandenburg
Magdeburger Straße 50
Fouqué Bibliothek
Altstädtischer Markt 8
Theater
Brandenburger Theater
Grabenstraße 14
Tel.: 355 -160, -167
(Ausleihe)
Fax: 355 -162
Tel.: 58 42 03
Tel.: 511 - 0
Tel.: -111 (Theaterkasse)
Kinos
Konzerthaus Filmtheater, Steinstraße 20 Tel.: 22 99 35
Museen
Industriemuseum
August-Sonntag-Straße 5
Tel.: 30 46 46
Freizeit/Kultur
Studentenkneipe »Pub à la Pub«
Breite Straße 1
Nil e.V. Studentinnenkeller
Am Neuen Palais 10
Autonomes Frauenzentrum
AIDS-Hilfe Potsdam e.V.
Kastanienallee 27
Freiland, Friedrich-Engels-Straße 22
124
Freizeit/Kultur › Brandenburg + Wildau
Museum im Frey-Haus, Ritterstraße 96
Dom/Dommuseum, Burghof 1
Schwimmhalle
Marienbad, Sprengel Straße 1
Weitere Veranstaltungsorte
IQ
Magdeburger Straße 50
Jugendkulturfabrik »Haus der Offiziere«
Magdeburger Straße 15
Fontane Club, Ritterstraße 69
Kunsthalle BRENNABOR
Geschwister-Scholl-Straße 10 –13
Wildau
Bibliotheken
Bibliothek der TH Wildau
Hochschulring 1
Stadtbibliothek Königs Wusterhausen
Scheederstraße 1c
Stadtbibliothek Wildau
Friedrich-Engels-Straße 78
Schwimmhalle »Wildorado«
Sport- und Schwimmhalle
Jahnstraße 30
Tel.: 58 45 01
Tel.: 21 12 221
Tel.: 322 78 - 0
Tel.: 355 - 298
(Studentenkeller der THB)
Tel.: 335 80 11
Tel.: 79 32 77
Tel.: 58 70 70
Vorwahl: 0 33 75
Tel.: 50 81 23
Tel.: 25 60 13
Tel.: 50 04 20
Tel.: 46 89 90
125
Studentenwerk Potsdam › kompakt
› Studentenwerk Potsdam – kompakt
Hauptsitz
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Postanschrift: PF 60 13 53, 14413 Potsdam
Tel.: 03 31 / 37 06 - 0, Fax: - 125
[email protected]
www.studentenwerk-potsdam.de
Service-Point
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31 / 37 06 - 225, Fax: - 125
Montag, Mittwoch, Donnerstag
9.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 18.00 Uhr
Freitag
9.00 – 14.00 Uhr
Wohnen und Bauen
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31 / 37 06 - 501, Fax: - 525
[email protected]
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Freizeit/Kultur
Amt für Ausbildungsförderung
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31 / 37 06 - 301, Fax: - 325
[email protected]
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 – 16.00 Uhr
Allgemeine Beratung auch außerhalb der Sprechzeiten
126
Studentenwerk Potsdam › kompakt
Mensen und Cafeterien
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31 / 37 06 - 401, Fax: - 425
verpfl[email protected]
Sozialberatungsstelle
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31 / 37 06 - 254
[email protected]
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Psychotherapeutische Beratungsstelle
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Raum 4.76, Tel.: 03 31/37 06 - 252
[email protected]
Dienstag
16.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 – 16.00 Uhr
Jobvermittlung
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke)
Tel.: 03 31/37 06 - 251
[email protected]
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Kinderbetreuung
Vergabe der Plätze für die Kita und die Tagespflege erfolgt über
»Die Kinderwelt GmbH«.
Breite Straße 19, 14467 Potsdam
Tel.: 03 31/273 33 94
[email protected]
Mittwoch
14.00 – 18.00 Uhr
127
Stichwortverzeichnis
› Stichwortverzeichnis
Amt für Ausbildungsförderung .........19, 125
Amtsgericht ........................................ 107
Agentur für Arbeit ................................. 42
Agentur für Arbeit Brandenburg ............ 44
Agentur für Arbeit Potsdam .............. 44, 89
Arbeitslosengeld II ................................ 79
Arbeitslosenversicherung ....................... 36
Arbeitsrecht für intern. Studierende ....... 42
Ausbildungsförderung ........................... 14
Ausländische Studierende ...................... 98
BAföG ................................................... 14
BAföG-Antrag ........................................ 18
BAföG-Bedarfssätze ............................... 22
BAföG-Darlehenstilgung......................... 28
BAföG-Höchstsatz.................................. 21
Begrüßungsgeld, kommunales ................ 76
Beihilfen, einmalige ............................... 80
Behindertenverband .............................. 96
Beratungshilfeschein ........................... 107
Bibliotheken ...........................120, 123, 124
Bildungskredit ....................................... 32
Bundesversorgungsgesetz ...................... 32
Cafeterien ...................................... 50, 126
Cusanuswerk ......................................... 30
Darlehen ............................................... 32
Deutsches Studentenwerk ....................... 7
Deutschlandstipendium ..........................29
DSW........................................................ 7
Einkommensteuer ............................. 38, 88
Einwohnermeldeamt .............................. 74
Elterngeld ............................................. 86
Elterngeldstelle ...................................... 87
Elternunabhängige Förderung ................ 24
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk .......... 30
Ermäßigungen, Gebühren- ................... 104
Essen..................................................... 46
Essenpreise ............................................ 46
Evangelisches Studienwerk..................... 30
Familienkasse ........................................ 89
Familienversicherung ........................... 109
Finanzierung ......................................... 14
Freizeit.................................................120
Friedrich-Ebert-Stiftung ......................... 30
Friedrich-Naumann-Stiftung................... 30
Haftpflichtversicherung ........................111
Hanns-Seidel-Stiftung ............................ 30
Hans-Böckler-Stiftung ............................ 31
Härtefalldarlehen .................................. 33
Hausmeistersprechzeiten ...................... 66
Hausratsversicherung ...........................111
Heinrich-Böll-Stiftung ............................ 31
Hochschulen ........................................119
Impressum ...........................................130
Internationaler Studentenausweis (ISIC)...118
Jobs ...................................................... 36
Jobcenter .............................................. 81
Jobvermittlung .......................... 12, 40, 126
Jugendamt ............................................ 88
Jugendherbergen ..................................117
Kabarett ..............................................121
Kaution ................................................. 57
Kinderbetreuung ............................ 92, 126
Kindergeld ............................................ 88
Kindertagesstätte .................................. 92
Kinderzuschlag ...................................... 90
Kinos ........................................... 121, 123
Konrad-Adenauer-Stiftung ..................... 31
Krankenversicherung ........................... 109
Kultur ..................................................120
Kurzzeit-Kinderbetreuung (KuKi) ............ 94
Lagepläne ....................................... 68 - 73
Lohnsteuer ............................................ 36
Lohnsteuerkarte, elektronisch ............... 42
Meldepflicht ......................................... 74
128
Stichwortverzeichnis
Mensen .................................... 46, 49, 126
Miete .................................................... 60
Minijobs ................................................ 36
Museen ......................................... 121, 123
Mutterschaftsgeld ................................. 85
Optionsmodell....................................... 88
Organigramm ........................................ 10
Pflegeversicherung ...............................110
Prozesskostenhilfe ............................... 107
Psychotherap. Beratungsstelle ....... 113, 126
Rechtsberatung ................................... 107
Reisen ..................................................115
Rentenversicherung............................... 38
Rundfunkbeitrag ..................................105
Schwimmhallen ............................. 122, 124
Sehgeschädigte ...................................... 95
Semesterbeitrag....................................... 9
Semesterticket......................................119
Service-Point ...................................12, 125
Sozialamt .............................................. 83
Sozialberatungsstelle ................. 78, 91, 126
Sozialgeld.............................................. 79
Sozialhilfe ............................................. 82
Stiftung Begabtenförderung Berufliche
Bildung (SBB) ........................................ 31
Stiftung der Deutschen Wirtschaft ......... 31
Stipendien ............................................. 29
Studentenwerk ........................................ 7
Studentenwerk Potsdam .......................... 8
Studentenwohnanlagen ......................... 54
Studentenzimmer-Antrag ....................... 56
Studentisches Kulturzentrum ................122
Studienabschlussdarlehen ...................... 34
Studienstiftung des Deutschen Volkes ..... 31
Studieren mit Handicap ................... 55, 95
Studieren mit Kind................................. 84
Studierendenkindergeld ......................... 90
Theater ......................................... 121, 123
Unfallversicherung ...............................110
Unterkunftskosten................................. 80
Veranstaltungsorte ........................ 122, 124
Versicherungen ................................... 109
Wohnen ......................................... 54, 125
Wohnberechtigungsschein ................... 100
Wohngeld ........................................... 101
Wohngeldstelle.................................... 102
Wohnanlagen ........................................ 60
Wohnheimtutor..................................... 59
Wohnsituation ...................................... 54
Wohnsitzprämie .................................... 76
Zimmervermittlung, private .................. 63
129
Freizeit/Kultur
Freizeit/Kultur › Text
130
Impressum
Impressum
Herausgeber
Redaktion
Zeichnungen
Fotos
Titelbild
Produktion
Anzeigen
Auflage
Studentenwerk Potsdam
Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam
Gudrun Wewetzer
Andrew Ellis
Studentenwerk Potsdam, Gudrun Wewetzer,
Martin Wolf, Stefan Müller,
kontur werbeagentur GmbH, Berlin
© milphoto_Fotolia.com
kontur werbeagentur GmbH, Berlin
Torsten Taapken ([email protected])
24. überarbeitete Auflage
Juli 2016, 8.000 Exemplare
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Charlottenstraße 72
Eingang Hebbelstraße, Haus I
14467 Potsdam
Öffnungszeiten
Mo und Fr 7 – 19 Uhr
Di, Mi, Do 12 – 19 Uhr
Terminreservierungen unter 0331 2846-0
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit!
Servicetelefon: 0800 / 11 949 11
www.blutspende.de