Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der
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Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der
Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der MasterCard-Karten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha für Firmenkunden Inhalt 3 1 Allgemein 3 2 Kartenarten 3-4 3 Aushändigung der Karte und ihrer Schutz 4 4 5 Benutzung der Karte, Autorisierung 5 6 Ablehnung von Kartenzahlungen 5 7Verlust, Diebstahl oder Missbräuchliche Verwendung der Karte 4 Gültigkeit der Karte 5-6 8 Kartensperre 6 9Verantwortung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen über die Zahlungskarte 7 10 Gebühren 5 11 Abrechnung, Auszüge und Beanstandungen 7-8 12Stornierung der Karte, Kündigung und erlöschen des Vertrages 8 13 Beauftragung Dritter, Schutz personenbezogener Daten 8 14 Änderungen der Bedingungen 9 15 Lösung der Streitigkeiten 9 16 Wirksamkeit Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der MasterCard-Karten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha für Firmenkunden 1 ALLGEMEIN 2 KARTENARTEN 1.1. COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha mit Sitz in Prag 2, Jugoslávská 1, PLZ: 120 21, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichtes Prag, Abteilung A, Nr. 7341, IdNr.: 47610921, ist eine organisatorische Einheit der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, mit Sitz in Kaiserplatz (Kaiserstraße) 16, 60311 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, unter HR B 32000. 2.1 Die Bank händigt persönliche Karten (Gold Card) und dienstliche Karten (Business Silver Card, Business Gold Card) aus. 1.2. Diese Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der MasterCard-Karten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha (nachfolgend Bedingungen genannt) sind mit der Unterzeichnung des „Vertrages über die Ausgabe und Verwendung der MasterCard-Karten“ (nachfolgend Vertrag genannt) für beide Vertragsparteien verbindlich und sind als untrennbarer Teil des Vertrages anzusehen. Der Inhaber der MasterCard-Karte (nachfolgend Karte genannt) ist verpflichtet, alle Änderungen der im Vertrag angeführten Angaben (z. B. Anschriftsänderung, Namensänderung) umgehend der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Geschäftsstelle Prag (nachfolgend Bank genannt) mitzuteilen. 1.3 Ergänzend gelten jeweils in aktueller Fassung das Standardkonditionsverzeichnis der Bank, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zahlungsdienste der Bank für Firmenkunden. Die angeführten Bedingungen stehen in den Geschäftsräumen der Bank und unter www.commerzbank. cz zur Verfügung oder können auf Wunsch dem Kunden zugesandt werden. 1.4 Der Vertrag richtet sich nach tschechischem Recht. Die fremdsprachige Übersetzung dieser Bedingungen dient nur den Zwecken des Kunden. Der tschechische Wortlaut dieser Bedingungen ist in jeder Hinsicht verbindlich. Im Falle von jeglichen Widersprüchen zwischen dem deutschen und tschechischen Wortlaut, dessen Struktur, Bedeutung oder Auslegung, ist die tschechische Struktur, Bedeutung oder Auslegung maßgebend. 2.2 Die dienstliche Karte wird zum laufenden Konto einer juristischen oder natürlichen Person – eines Unternehmers, der kein Kleinunternehmer im Sinne des Zahlungsverkehrsgesetzes ist, für ihre Angestellten ausgehändigt. 3 AUSHÄNDIGUNG DER KARTE UND IHRER SCHUTZ 3.1 Der Kontoinhaber beantragt die Aushändigung der Karte an die Bankfiliale, die sein laufendes Konto führt. 3.2 Der Kontoinhaber kann die Aushändigung von Karten für weitere Personen beantragen. In diesem Fall trägt der Kontoinhaber die volle Verantwortung für Einhaltung der Bedingungen durch den Karteninhaber. 3.3 Auf Aushändigung der Karte besteht kein Rechtsanspruch. Die Bank behält sich das Recht vor, den Antrag auf Aushändigung der Karte ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle, dass der Antrag abgelehnt wird, wird der Antragsteller von der Bank hierüber schriftlich informiert. 3.4 Über die Aushändigung der Karten zum angegebenen Konto schließt die Bank mit dem Kontoinhaber einen unbefristeten Vertrag schriftlich ab. Die Gültigkeitsdauer der ausgehändigten Karte wird beim Vertragsabschluss vereinbart. Kurz vor Ablauf der Gültigkeit händigt die Bank automatisch eine neue Karte aus, sofern der Kontoinhaber/Karteninhaber nicht die Aushändigung einer neuen Karte mindestens 6 Wochen vor dem Gültigkeitsablauf der ursprünglichen Karte schriftlich abgelehnt hat bzw. nicht von einer Vertragspartei eine Kündigung des Vertrages vorliegt. 3.5 Die Limits der Zahlungsvorgänge zu jeder Karte sind Bestandteil des Vertrages. 3.6 Mit dem Vertragsabschluss gibt der Kontoinhaber seine Zustimmung, dass nach der Übernahme der Karte durch ihren Inhaber die Abrechnung sämtlicher Zahlungsvorgänge, die mit der Karte des Karteninhabers ausgeführt werden, durch die Bank zu Lasten des Kontoinhabers erfolgt. 3 4 Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der MasterCard-Karten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha für Firmenkunden 3.7 Zur Übernahme der Karte und der PIN (persönlichen Identifikationsnummer) wird der Karteninhaber schriftlich oder telefonisch aufgefordert, und ist verpflichtet, die Karte und die PIN so bald wie möglich persönlich in der Bank abzuholen. Die Übernahme der Karte ist auch aufgrund einer Vollmacht für Dritte möglich. Der Karteninhaber oder der Bevollmächtigte ist verpflichtet, die Unversehrtheit des Umschlages mit der PIN und die Richtigkeit der Angaben auf der Karte bei der Übernahme zu überprüfen. Im Falle der Beschädigung des Umschlages oder unkorrekter Angaben auf der Karte wird ihm kostenlos eine neue Karte ausgehändigt. 3.8 Die PIN ist nur dem Karteninhaber bekannt und muss stets getrennt von der Karte aufbewahrt werden. Es ist verboten, die PIN auf der Karte zu vermerken, für Dritte zugänglich aufzubewahren oder einer anderen Person einschließlich Familienangehörigen mitzuteilen. Die Bank ist für keinen eventuellen Schaden verantwortlich, der durch Weitergabe, fahrlässige Aufbewahrung der PIN oder infolge einer anderen missbräuchlichen Verwendung der Karte seitens Dritter verursacht wird. 3.9. Wenn auf der Karte ein Unterschriftsfeld vorliegt, ist der Karteninhaber verpflichtet, dieses Feld direkt nach Empfang der Karte zu unterschreiben. 3.10. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Karte getrennt von seinen persönlichen Dokumenten, an einer sicheren Stelle aufzubewahren und die missbräuchliche Verwendung der Karte durch unbefugte Personen zu verhindern. Er ist ebenfalls verpflichtet, die Karte vor mechanischer Beschädigung und vor Einwirkung eines starken magnetischen Feldes zu schützen. 3.11 Vor der Übernahme der Karte muss der Karteninhaber sich mit diesen Bedingungen vertraut machen und sich zu deren Einhaltung verpflichten. 4 GÜLTIGKEIT DER KARTE 4.1 Die Karte ist Eigentum der Bank, sie ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Karte auf Verlangen der Bank zurückzugeben. 4.2 Die Karte ist bis zum letzten Tag des Monats und Jahres, welche auf ihr angeführt sind, gültig. Nach dem Gültigkeitsablauf darf die Karte nicht mehr benutzt werden und muss unverzüglich der Bank zurückgegeben werden. Der Konto- inhaber haftet für die Rückgabe sämtlicher Karten, die zum Konto ausgehändigt wurden. Die Bank ist nicht für Schäden aus der missbräuchlichen Verwendung der ungültigen Karte verantwortlich. 5 BENUTZUNG DER KARTE, AUTORISIERUNG 5.1 Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Karte Zahlungsvorgänge im Rahmen des festgelegten Limits auszuführen, maximal jedoch bis zur Höhe des Kontoguthabens oder des bewilligten Verfügungsrahmens auf dem Konto. Der Kunde ist verpflichtet, die Überziehung des Kontos, bzw. des bewilligten Verfügungsrahmens unverzüglich durch Einzahlung der geschuldeten Beträge auf das Konto auszugleichen. 5.2 Die Karte kann überall dort, wo das MasterCard Symbol erscheint, im In- und Ausland zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen oder zur Barabhebung an Geldausgabeautomaten (ATM – Automated Teller Machine) oder Schaltern der Banken und Wechselstuben benutzt werden. 5.3. Die Karte kann zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten und an automatischen Kassen, an denen die PIN-Eingabe erforderlich ist, nicht mehr verwendet werden, wenn eine falsche PIN dreimal nacheinander eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich im solchen Fall unverzüglich mit seiner Bank, in Verbindung setzen, am besten mit der Bankfiliale, wo sein Konto geführt wird. 5.4. Durch Verwendung der Karte bei Zahlungsvorgängen erteilt der Karteninhaber seine Genehmigung (Autorisierung) zur Ausführung der Zahlung mit der Karte. Sofern eine PIN-Eingabe oder Unterschrift des Karteninhabers dazu erforderlich ist, erfolgt die Genehmigung erst nach der PINEingabe oder Unterschrift. Die PIN-Eingabe erfolgt durch die Tastatur der Geldausgabeautomaten (gemäß der Bedienungsanleitung) oder beim Händler. Sofern die Verkaufsorganisation keine Vorrichtung für die Kontrolle der PIN hat, weist sich der Karteninhaber mit Unterschrift auf dem Kassenbeleg aus, welcher bei jedem Einkauf ausgestellt werden muss (die Unterschrift muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen). 5.5. Nach Genehmigungserteilung (Autorisierung) kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der MasterCard-Karten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha für Firmenkunden 6 ABLEHNUNG VON KARTENZAHLUNGEN 6.1. Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn der Karteninhaber sich nicht mit seiner PIN legitimiert hat; der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen oder die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist; die Karte gesperrt ist. 6.2. Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet. 7 VERLUST, DIEBSTAHL ODER MISSBRÄUCHLICHE VERWENDUNG DER KARTE 7.1 Sollte es zum Verlust, Diebstahl oder zur missbräuchlichen Verwendung der Karte kommen, ist der Karteninhaber bzw. Kontoinhaber verpflichtet, diese Tatsache unverzüglich entweder telefonisch unter der ihm bei der Kartenübergabe mitgeteilten Nummer oder schriftlich in der Bank anzuzeigen. Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige nimmt darüber hinaus jede Bank an, die Mitglied der MasterCard-Gesellschaft oder der Gesellschaft GPE unter Telefonnummer +420 272 771 111 rund um die Uhr ist (weiterhin nur „zentrale Anzeigestelle). 7.2 Von der Bank wird zum Schutz des Kunden jede Anzeige des Verlustes, Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung der Karte sofort registriert, und die Karte wird gesperrt, bzw. auf Wunsch des Karteninhabers oder des Kontoinhabers in die Stoppliste aufgenommen. Gegebenenfalls belastet die Bank den Kontoinhaber mit Gebühren entsprechend dem Standardkonditionsverzeichnis. Die Bank ist für irrtümliche oder falsche Anzeige des Verlustes, Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung nicht verantwortlich. 7.3 Falls der Karteninhaber die Anzeige nicht persönlich erstatten kann, kann die Anzeige eine andere Person (Familienangehörige, Mitarbeitet u.ä.) erstatten, und zwar analog den vorstehenden Bestimmungen. 7.4 Wenn die Person, die den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung der Karte angezeigt hat, die Nummer der Karte nicht kennt, muss sie andere Angaben mitteilen, nach denen die Karte identifizierbar ist (Name des Inhabers, Geburtsnummer/-datum, Kontonummer, Name des Kartenherausgebers, Kartenart). Ebenfalls sind alle bekannten Umstände im Zusammenhang mit dem Verlust, Diebstahl oder der missbräuchlichen Verwendung der Karte anzuführen, insbesondere ob dritte Personen Zugang zur PIN erlangt haben oder erlangen können. 7.5. Bei der telefonischen Anzeige des Verlustes, Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung der Karte gewährt die Bank dem Karteninhaber auf seinen Wunsch einen Beleg dafür, dass er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchlichen Verwendung angezeigt hat, und zwar in Form der Mitteilung einer Referenznummer. Der Karteninhaber kann diesen Beleg innerhalb einer Frist von maximal 18 Monaten nach Anmeldungsdatum beantragen. 7.6. Wenn der Kontoinhaber oder Karteninhaber die als verloren oder gestohlen angemeldete Karte wiedererlangt, kann er diese Karte nicht mehr verwenden und ist verpflichtet, sie der Bank zurückzugeben. 8 KARTENSPERRE 8.1. Der Kontoinhaber oder Karteninhaber kann eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Kartensperre beantragen. Der Kontoinhaber kann die Sperre aller Karten, die zu seinem Konto ausgehändigt wurden, beantragen; der Karteninhaber kann die Sperre nur für jene Karte beantragen, für die er das Verfügungsrecht hat. Die Bank ist nicht für Schäden verantwortlich, die dem Kontoinhaber oder dem Karteninhaber infolge der dauerhaften oder zeitlich begrenzten Kartensperre entstehen. Die zeitlich begrenzte Kartensperre kann vom Kontoinhaber oder der Person, die diese Kartensperre beantragte, aufgehoben werden. 8.2. Die Bank ist berechtigt, die Karte zeitweilig oder dauerhaft aus folgenden Gründen zu sperren: Sicherheit der Karte, insbesondere bei Verdacht auf ihre nicht autorisierte oder missbräuchliche Verwendung (z. B. wenn die Bank von der Kartenassoziation, von einer anderen Bank oder von einer zuverlässigen Quelle eine Information über die mögliche Bedrohung der Zahlung erhält); bedeutende Risikoerhöhung, dass der Zahler unfähig werden kann, seinen mit der Karte erreichbaren Kredit zurückzuzahlen. 5 6 Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der MasterCard-Karten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha für Firmenkunden 8.3. Die Bank hat den Karteninhaber über die Kartensperre ohne unnötige Verzögerung unter der Telefonnummer, die der Kontoinhaber beim Abschluss des Kontenvertrags der Bank mitteilte, zu unterrichten. Dies gilt nicht, falls die Erteilung dieser Informationen den Zweck der Kartensperre zunichte machen oder mit anderen Rechtsvorschriften in Widerspruch stehen könnte. 8.4. Sofern die Gründe nicht mehr bestehen, hebt die Bank diese Beschränkung unverzüglich auf oder als Ersatz für die gesperrte Karte bietet sie eine neue Karte mit einer anderen Nummer und PIN. 8.5. Die Bank ist nicht für Schäden verantwortlich, die dem Kontoinhaber oder dem Karteninhaber infolge der dauerhaften oder zeitlich begrenzten Kartensperre entstehen. 9 VERANTWORTUNG DES KONTOINHABERS FÜR NICHT AUTORISIERTE VERFÜGUNGEN ÜBER DIE ZAHLUNGSKARTE a) Verantwortung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen vor der Anzeige des Verlustes, Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung der Zahlungskarte 9.1. Wenn der Karteninhaber seine Karte oder PIN verliert, wenn die Karte oder PIN missbräuchlich verwendet oder ihm gestohlen wird, und wenn es infolgedessen vor der Anzeige ihres Verlustes, Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung nicht autorisierte Zahlungen mittels der Karte durchgeführt werden, haftet der Kontoinhaber für Schäden, die vor der Anzeige ihres Verlustes, Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung verursacht werden, in voller Höhe, ohne Rücksicht darauf, wie groß sein Schuldanteil am Verlust oder Diebstahl der Karte ist. 9.2. Wenn es zu nicht autorisierten Zahlungen vor der Anzeige der missbräuchlichen Verwendung der Karte kommt, ohne die Karte oder PIN gestohlen oder verloren wurde, ist der Kontoinhaber für infolgedessen entstandene Schäden in voller Höhe verantwortlich, wenn die Karteninhaber seine Pflicht verletzt, die Karte oder PIN zu schützen. 9.3. Wenn es zu nicht autorisierten Zahlungen vor der Anzeige des Diebstahls, Verlustes oder der missbräuchlichen Verwendung der Karte kommt, und der Karteninhaber betrügerisch oder vorsätzlich gehandelt hat oder er eine seiner Pflichten, die in dieser Bedingungen festgelegt sind, grob fahrlässig verletzt hat, gehen solche Schäden auch in vollem Umfang zu Lasten des Kontoinhabers. Der Karteninhaber handelt grob fahrlässig, wenn er: unverzüglich den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung der Karte bei der Bank oder an der zentralen Anzeigestelle verschuldet nicht anzeigt, seine PIN auf die Zahlungskarte vermerkt hat oder sie zusammen mit der Karte aufbewahrt (z. B. Anzeige im Original, in der ihm diese Nummer angezeigt wurde); seine PIN einer anderen Person mitgeteilt hat und infolgedessen die Karte missbräuchlich verwendet wurde. b) Verantwortung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen nach der Anzeige des Verlustes, Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung der Zahlungskarte 9.4. Nach der Anzeige des Verlustes, Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung der Karte oder PIN oder deren anderen nicht autorisierten Verwendung bei der Bank oder an der zentralen Anzeigestelle ist der Kontoinhaber für Schäden, die nach der Anzeige des Verlustes, Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung der Karte oder PIN oder deren anderen nicht autorisierten Verwendung entstehen, nicht verantwortlich. 9.5. Beim Handeln des Karteninhabers in betrügerischer Absicht haftet er für alle Schäden in voller Höhe auch nach der Anzeige des Verlustes, Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung der Karte oder PIN oder deren anderen nicht autorisierten Verwendung. c) Haftungsausschluss der Bank 9.6. Die Bank trägt keine Verantwortung für die Nichtgewährung von Dienstleistungen und für Schäden, die vom Karteninhaber direkt oder indirekt durch Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Bank oder deren Partner liegen, verursacht werden. Darüber hinaus ist die Bank nicht verantwortlich für Störungen z. B. durch Unterbrechungen der Stromlieferung, durch Defekte an Maschinen oder Systemeinrichtungen der Datenverarbeitung bzw. Übertragungsleitungen, durch Streiks u.ä. Die Bank trägt ebenfalls keine Verantwortung, falls die Karte in Verkaufsorganisationen, Dienstleistungseinrichtungen oder Filialen anderer Banken abgelehnt wird. Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der MasterCard-Karten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha für Firmenkunden d) Ergänzungsbestimmung zur Schadenhaftung 9.7. Für Schadenhaftung, die in den vorstehenden Bestimmungen nicht geregelt wird, gelten die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zahlungsdienste der Bank. 10 GEBÜHREN 10.1 Gebühren für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Aushändigung und Benutzung der Karte und für Zahlungsvorgänge, die mit der Karte ausgeführt werden, folgen aus der Standardkonditionsverzeichnis. 10.2. Auf die Gebühren und deren Änderungen bezieht sich weiter die Regelung in Art. 12 Abs. 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. 11.3. Die Bank sendet dem Karteninhaber jedes Monat den Auszug mit durch die Karte ausgeführten Zahlungsvorgängen zu. 11.4 Die auf den Auszügen angeführten Zahlungsvorgänge können vom Karteninhaber bei der Bank beanstandet werden. Der Konto- oder Karteninhaber muss die Angaben zur Beanstandung mit allen verfügbaren Belegen (Kassenbeleg, Beleg über Barabhebung etc.) beim Berater abgegeben. Die Bank kann den Kontoinhaber oder den Karteninhaber auffordern, weitere Dokumente betreffend der beanstandeten Zahlungsvorgänge vorzulegen. Der Kontoinhaber und der Karteninhaber sind verpflichtet, die im Rahmen des Beanstandungsverfahrens erforderliche Mitwirkung zu leisten. 10.3. Die Bank ist berechtigt, die Gebühren zu Lasten des im Vertrag angeführten Kontos einzuziehen. Die Aushändigungsgebühr für die Karte wird bei Anfertigung der Karte ohne Rücksicht darauf, ob der Antragsteller die Karte übernimmt oder nicht, berechnet. 11.5. Bei Beanstandung eines strittigen Zahlungsvorgangs bei Verdacht auf eine missbräuchliche Verwendung der Karte (z. B. Fälschung, Internet, Geldautomat) ist der Karteninhaber stets verpflichtet, die Karte betreffend des strittigen Zahlungsvorgangs abzugeben. Sollte er die Karte nicht abgeben, ist diese Tatsache beim Beanstandungsverfahrens zu berücksichtigen. Dies gilt nicht bei der ordentlichen Anzeige des Verlustes oder Diebstahls der Karte. 11 ABRECHNUNG, AUSZÜGE UND BEANSTANDUNGEN 11.6. Sofern der beanstandete Zahlungsvorgang von der Bank anerkannt wird, wird der Betrag dieses Zahlungsvorgangs dem Kontoinhaber wieder gutgeschrieben. 11.1. Die Abrechnung der mit der Karte ausgeführten Zahlungsvorgänge erfolgt entsprechend den Regeln der Kartenassoziationen mit einem Zeitverzug ab dem Datum, zu dem der Zahlungsvorgang ausgeführt wurde. Sämtliche Zahlungsvorgänge werden durch die Bank abgerechnet (d.h. die Bank bucht den Betrag vom Konto des Inhabers ab), und zwar bis spätestens Ende des folgenden Werktags nach dem Zeitpunkt des Eingang eines Zahlungsauftrags, d.h. mit Zustellung der Abrechnungsberichte über Ausführung der Zahlungsvorgänge von deren Bearbeiter. Wenn der Eingang eines Zahlungsauftrags im Zeitraum außerhalb der Geschäftszeit der Bank erfolgt, gilt, dass der Zahlungsauftrag zu Beginn der nachfolgenden Geschäftszeit der Bank eingegangen ist. 11.2 Die Abrechnung der Zahlungsvorgänge erfolgt an den Werktagen. Die Zahlungsvorgänge, welche mit der Karte (in ausländischen Währungen) ausgeführt werden, werden nach deren Erhalt im Banksystem nach dem am jeweiligen für den Rechnungstag gültigen Wechselkurs verrechnet. 11.7. § 103 des Zahlungsverkehrsgesetzes betreffend Erstattung des Betrages der autorisierten Verfügung findet keine Anwendung. 11.8. Die Rechte des Kontoinhabers und des Karteninhabers gegenüber der Bank aus der Haftung für fehlerhaft durchgeführten Zahlungsvorgang erlöschen, wenn der Kontoinhaber oder Karteninhaber einen nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang mit der Karte spätestens innerhalb von 13 Monaten nach Abbuchung der Geldmittel vom Konto des Inhabers nicht anzeigt. 12 STORNIERUNG DER KARTE, KÜNDIGUNG UND ERLÖSCHEN DES VERTRAGES 12.1 Der Kontoinhaber kann zu jeder Zeit den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und tritt am Abgabetag der Karte in Kraft. Falls der Kontoinhaber den Kontenvertrag zu kündigen beabsichtigt, ist er verpflichtet, 7 8 Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der MasterCard-Karten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha für Firmenkunden der Bank zusammen mit der Zustellung der Kündigung alle Karten zu diesem Konto zurückzugeben. Sofern die Karte/Karten der Bank nicht zurückgegeben werden, wird die Bank am Tag der Kündigungszustellung des Kontenvertrags die Karte/Karten auf Kosten des Kontoinhabers in die Stoppliste aufnehmen. Die Kündigungsfrist des Kontenvertrags beträgt dann 2 Monate und beginnt am nächsten Tag, der dem Tag der Kündigungszustellung und Abgabetag der Karte(n) an die Bank oder deren Aufnahme in die Stoppliste nachfolgt. Die Bank ist in diesem Fall berechtigt, vom Kunden eine Besicherung in Höhe des bei der zuständigen Karte vereinbarten Wochenlimits zu verlangen. 12.2 Sofern der Kontoinhaber aus triftigen Gründen die Kartenabgabe nicht im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen besichern kann, kann die Bank gebeten werden, die betreffende Karte auf Kosten des Kontoinhabers zu sperren oder sie in die Stoppliste aufzunehmen. Die Kündigung des Vertrages tritt dann am Tag der Sperre bzw. Aufnahme der Karte in die Stoppliste in Kraft. 12.3 Die Bank kann den Vertrag jederzeit schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen. Sollte ein wichtiger Grund vorliegen, infolge dessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die Bank unakzeptabel wäre, kann die Bank den Vertrag fristlos kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn: der Kunde der Bank unkorrekte Angaben mitgeteilt hat; eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kontoinhabers eintritt. Diese Kündigung ist ab dem Eingangstag der Kündigung bei der anderen Partei wirksam. Innerhalb der Kündigungsfrist ist der Karteninhaber bzw. Kontoinhaber verpflichtet, die Karte an die Bank zurückzugeben. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Vertrages entsteht diese Rückgabepflicht innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Zustellung der Kündigung der anderen Partei. Unabhängig von der Rückgabe der Karte wird diese mit sofortiger Wirkung von der Bank gesperrt und auf die Stoppliste gesetzt. In solchem Fall trägt der Kontoinhaber die Gebühren für Sperre und Setzung die Karte auf die Stoppliste. 12.4 Über die Gültigkeit des Vertrages hinaus ist der Kontoinhaber weiterhin verpflichtet, allen Verbindlichkeiten, die aus der Verwendung der angegebenen Karte hervorgehen, nachzukommen. Der Kontoinhaber haftet für alle Zahlungs- vorgänge, die mit der Karte vor ihrer Rückgabe, Sperre sowie Aufnahme in die Stoppliste ausgeführt werden. 13 BEAUFTRAGUNG DRITTER, SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN 13.1 Die Bank ist berechtigt, im Rahmen des Vertrages einen Dritten einzuschalten, der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag wahrnimmt. Die Bank als Verwalter der personenbezogenen Daten ist berechtigt, den jeweiligen Vertrag mit dem Bearbeiter gem. § 6 des Gesetztes Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz der personenbezogenen Daten in der jeweils geltenden Fassung zu schliessen und die Personendaten an Dritte weiterzuleiten, die als Bearbeiter tätig sind oder untrennbar oder optional mit der Zahlungskarte zusammenhängende Leistungen erbringen (in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 21/1992 Slg. über Banken, in der jeweils geltenden Fassung, und dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz der personenbezogenen Daten, in der jeweils gültigen Fassung). 14 ÄNDERUNGEN DER BEDINGUNGEN 14.1 Die Bank behält sich das Recht vor, die Bedingungen zu ändern. Änderungen der Bedingungen werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform vorgeschlagen. Hat der Kontoinhaber mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege vorgeschlagen werden. Die Zustimmung des Kunden zu den vorgeschlagenen Änderungen gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. 14.2. Werden dem Kontoinhaber Änderungen der Bedingungen vorgeschlagen, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Vertragskündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Vorschlag für die Änderung besonders hinweisen. Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der MasterCard-Karten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha für Firmenkunden 15 LÖSUNG DER STREITIGKEITEN 15.1 Falls der Kontoinhaber/Karteninhaber im Einklang mit den Bedingungen einen fehlerhaften Zahlungsvorgang beanstandet hat oder bei der Bank eine andere Abhilfe ohne Erfolg angestrebt hat, hat er das Recht, sich an den Finanzombudsmann zu wenden, der gemäß dem Gesetz Nr. 229/2002 Slg., über den Finanzombudsmann die Streitigkeiten zwischen dem Ausgeber und dem Karteninhaber bei der Ausgabe und Verwendung der elektronischen Zahlungsmittel entscheidet, ggf. kann eine Beschwerde bei einem Aufsichtsorgan eingebracht werden, wobei es sich in dieser Angelegenheit um die Česká národní banka (Tschechische Nationalbank) handelt. Der Rechtsweg bleibt davon unberührt. 16 WIRKSAMKEIT 16.1. Diese Bedingungen treten am 31. 10. 2009 in Kraft und ändern die Bedingungen vom 1. 4. 2003. 9 Ihre Commerzbank Filiale Commerzbank Aktiengesellschaft Filiale Prag Jugoslávská 1 120 21 Praha 2 Telefon: +420 221 193 111 Fax: +420 221 193 699 www.commerzbank.cz