Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der

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Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der
Bedingungen für
die Ausgabe und Verwendung
der MasterCard-Karten
der COMMERZBANK
Aktiengesellschaft, pobočka
Praha für Firmenkunden
Inhalt
3 1 Allgemein
3 2 Kartenarten
3-4 3 Aushändigung der Karte und ihrer Schutz
4
4 5 Benutzung der Karte, Autorisierung
5 6 Ablehnung von Kartenzahlungen
5 7Verlust, Diebstahl oder Missbräuchliche Verwendung
der Karte
4 Gültigkeit der Karte
5-6 8 Kartensperre
6 9Verantwortung des Kontoinhabers für nicht autorisierte
Verfügungen über die Zahlungskarte
7 10 Gebühren
5 11 Abrechnung, Auszüge und Beanstandungen
7-8 12Stornierung der Karte, Kündigung
und erlöschen des Vertrages
8 13 Beauftragung Dritter, Schutz personenbezogener Daten
8 14 Änderungen der Bedingungen
9
15 Lösung der Streitigkeiten 9
16 Wirksamkeit
Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der MasterCard-Karten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha für Firmenkunden
1 ALLGEMEIN
2 KARTENARTEN
1.1. COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha
mit Sitz in Prag 2, Jugoslávská 1, PLZ: 120 21, eingetragen
im Handelsregister des Stadtgerichtes Prag, Abteilung A,
Nr. 7341, IdNr.: 47610921, ist eine organisatorische Einheit
der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, mit Sitz in Kaiserplatz (Kaiserstraße) 16, 60311 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main, unter HR B 32000.
2.1 Die Bank händigt persönliche Karten (Gold Card) und
dienstliche Karten (Business Silver Card, Business Gold
Card) aus.
1.2. Diese Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung
der MasterCard-Karten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha (nachfolgend Bedingungen genannt) sind mit der Unterzeichnung des „Vertrages über
die Ausgabe und Verwendung der MasterCard-Karten“
(nachfolgend Vertrag genannt) für beide Vertragsparteien
verbindlich und sind als untrennbarer Teil des Vertrages
anzusehen. Der Inhaber der MasterCard-Karte (nachfolgend Karte genannt) ist verpflichtet, alle Änderungen der
im Vertrag angeführten Angaben (z. B. Anschriftsänderung,
Namensänderung) umgehend der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Geschäftsstelle Prag (nachfolgend Bank genannt) mitzuteilen.
1.3 Ergänzend gelten jeweils in aktueller Fassung das
Standardkonditionsverzeichnis der Bank, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zahlungsdienste der Bank für Firmenkunden. Die angeführten Bedingungen stehen in den
Geschäftsräumen der Bank und unter www.commerzbank.
cz zur Verfügung oder können auf Wunsch dem Kunden zugesandt werden.
1.4 Der Vertrag richtet sich nach tschechischem Recht. Die
fremdsprachige Übersetzung dieser Bedingungen dient nur
den Zwecken des Kunden. Der tschechische Wortlaut dieser Bedingungen ist in jeder Hinsicht verbindlich. Im Falle
von jeglichen Widersprüchen zwischen dem deutschen und
tschechischen Wortlaut, dessen Struktur, Bedeutung oder
Auslegung, ist die tschechische Struktur, Bedeutung oder
Auslegung maßgebend.
2.2 Die dienstliche Karte wird zum laufenden Konto einer
juristischen oder natürlichen Person – eines Unternehmers,
der kein Kleinunternehmer im Sinne des Zahlungsverkehrsgesetzes ist, für ihre Angestellten ausgehändigt.
3 AUSHÄNDIGUNG DER KARTE UND IHRER
SCHUTZ
3.1 Der Kontoinhaber beantragt die Aushändigung der Karte
an die Bankfiliale, die sein laufendes Konto führt.
3.2 Der Kontoinhaber kann die Aushändigung von Karten
für weitere Personen beantragen. In diesem Fall trägt der
Kontoinhaber die volle Verantwortung für Einhaltung der
Bedingungen durch den Karteninhaber.
3.3 Auf Aushändigung der Karte besteht kein Rechtsanspruch. Die Bank behält sich das Recht vor, den Antrag auf
Aushändigung der Karte ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle, dass der Antrag abgelehnt wird, wird der
Antragsteller von der Bank hierüber schriftlich informiert.
3.4 Über die Aushändigung der Karten zum angegebenen
Konto schließt die Bank mit dem Kontoinhaber einen unbefristeten Vertrag schriftlich ab. Die Gültigkeitsdauer der ausgehändigten Karte wird beim Vertragsabschluss vereinbart.
Kurz vor Ablauf der Gültigkeit händigt die Bank automatisch
eine neue Karte aus, sofern der Kontoinhaber/Karteninhaber nicht die Aushändigung einer neuen Karte mindestens
6 Wochen vor dem Gültigkeitsablauf der ursprünglichen
Karte schriftlich abgelehnt hat bzw. nicht von einer Vertragspartei eine Kündigung des Vertrages vorliegt.
3.5 Die Limits der Zahlungsvorgänge zu jeder Karte sind Bestandteil des Vertrages.
3.6 Mit dem Vertragsabschluss gibt der Kontoinhaber seine
Zustimmung, dass nach der Übernahme der Karte durch ihren Inhaber die Abrechnung sämtlicher Zahlungsvorgänge,
die mit der Karte des Karteninhabers ausgeführt werden,
durch die Bank zu Lasten des Kontoinhabers erfolgt.
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Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der MasterCard-Karten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha für Firmenkunden
3.7 Zur Übernahme der Karte und der PIN (persönlichen
Identifikationsnummer) wird der Karteninhaber schriftlich
oder telefonisch aufgefordert, und ist verpflichtet, die Karte
und die PIN so bald wie möglich persönlich in der Bank abzuholen. Die Übernahme der Karte ist auch aufgrund einer
Vollmacht für Dritte möglich. Der Karteninhaber oder der
Bevollmächtigte ist verpflichtet, die Unversehrtheit des Umschlages mit der PIN und die Richtigkeit der Angaben auf
der Karte bei der Übernahme zu überprüfen. Im Falle der Beschädigung des Umschlages oder unkorrekter Angaben auf
der Karte wird ihm kostenlos eine neue Karte ausgehändigt.
3.8 Die PIN ist nur dem Karteninhaber bekannt und muss
stets getrennt von der Karte aufbewahrt werden. Es ist verboten, die PIN auf der Karte zu vermerken, für Dritte zugänglich aufzubewahren oder einer anderen Person einschließlich Familienangehörigen mitzuteilen. Die Bank ist
für keinen eventuellen Schaden verantwortlich, der durch
Weitergabe, fahrlässige Aufbewahrung der PIN oder infolge
einer anderen missbräuchlichen Verwendung der Karte seitens Dritter verursacht wird.
3.9. Wenn auf der Karte ein Unterschriftsfeld vorliegt, ist der
Karteninhaber verpflichtet, dieses Feld direkt nach Empfang
der Karte zu unterschreiben.
3.10. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Karte getrennt
von seinen persönlichen Dokumenten, an einer sicheren
Stelle aufzubewahren und die missbräuchliche Verwendung
der Karte durch unbefugte Personen zu verhindern. Er ist
ebenfalls verpflichtet, die Karte vor mechanischer Beschädigung und vor Einwirkung eines starken magnetischen Feldes zu schützen.
3.11 Vor der Übernahme der Karte muss der Karteninhaber
sich mit diesen Bedingungen vertraut machen und sich zu
deren Einhaltung verpflichten.
4 GÜLTIGKEIT DER KARTE
4.1 Die Karte ist Eigentum der Bank, sie ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Der Karteninhaber ist verpflichtet,
die Karte auf Verlangen der Bank zurückzugeben.
4.2 Die Karte ist bis zum letzten Tag des Monats und Jahres,
welche auf ihr angeführt sind, gültig. Nach dem Gültigkeitsablauf darf die Karte nicht mehr benutzt werden und muss
unverzüglich der Bank zurückgegeben werden. Der Konto-
inhaber haftet für die Rückgabe sämtlicher Karten, die zum
Konto ausgehändigt wurden. Die Bank ist nicht für Schäden
aus der missbräuchlichen Verwendung der ungültigen Karte
verantwortlich.
5 BENUTZUNG DER KARTE, AUTORISIERUNG
5.1 Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Karte Zahlungsvorgänge im Rahmen des festgelegten Limits auszuführen,
maximal jedoch bis zur Höhe des Kontoguthabens oder des
bewilligten Verfügungsrahmens auf dem Konto. Der Kunde
ist verpflichtet, die Überziehung des Kontos, bzw. des bewilligten Verfügungsrahmens unverzüglich durch Einzahlung
der geschuldeten Beträge auf das Konto auszugleichen.
5.2 Die Karte kann überall dort, wo das MasterCard Symbol
erscheint, im In- und Ausland zur Bezahlung von Waren und
Dienstleistungen oder zur Barabhebung an Geldausgabeautomaten (ATM – Automated Teller Machine) oder Schaltern
der Banken und Wechselstuben benutzt werden.
5.3. Die Karte kann zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten und an automatischen Kassen, an denen die PIN-Eingabe erforderlich ist, nicht mehr verwendet werden, wenn
eine falsche PIN dreimal nacheinander eingegeben wurde.
Der Karteninhaber sollte sich im solchen Fall unverzüglich
mit seiner Bank, in Verbindung setzen, am besten mit der
Bankfiliale, wo sein Konto geführt wird.
5.4. Durch Verwendung der Karte bei Zahlungsvorgängen
erteilt der Karteninhaber seine Genehmigung (Autorisierung) zur Ausführung der Zahlung mit der Karte. Sofern eine
PIN-Eingabe oder Unterschrift des Karteninhabers dazu erforderlich ist, erfolgt die Genehmigung erst nach der PINEingabe oder Unterschrift. Die PIN-Eingabe erfolgt durch
die Tastatur der Geldausgabeautomaten (gemäß der Bedienungsanleitung) oder beim Händler. Sofern die Verkaufsorganisation keine Vorrichtung für die Kontrolle der PIN hat,
weist sich der Karteninhaber mit Unterschrift auf dem Kassenbeleg aus, welcher bei jedem Einkauf ausgestellt werden muss (die Unterschrift muss mit der Unterschrift auf der
Karte übereinstimmen).
5.5. Nach Genehmigungserteilung (Autorisierung) kann der
Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
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6 ABLEHNUNG VON KARTENZAHLUNGEN
6.1. Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen,
wenn
der Karteninhaber sich nicht mit seiner PIN legitimiert
hat;
der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen
oder die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist;
die Karte gesperrt ist.
6.2. Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an
dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet.
7 VERLUST, DIEBSTAHL ODER MISSBRÄUCHLICHE VERWENDUNG DER KARTE
7.1 Sollte es zum Verlust, Diebstahl oder zur missbräuchlichen Verwendung der Karte kommen, ist der Karteninhaber
bzw. Kontoinhaber verpflichtet, diese Tatsache unverzüglich
entweder telefonisch unter der ihm bei der Kartenübergabe
mitgeteilten Nummer oder schriftlich in der Bank anzuzeigen. Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige nimmt darüber hinaus
jede Bank an, die Mitglied der MasterCard-Gesellschaft oder
der Gesellschaft GPE unter Telefonnummer +420 272 771 111
rund um die Uhr ist (weiterhin nur „zentrale Anzeigestelle).
7.2 Von der Bank wird zum Schutz des Kunden jede Anzeige des Verlustes, Diebstahls oder der missbräuchlichen
Verwendung der Karte sofort registriert, und die Karte
wird gesperrt, bzw. auf Wunsch des Karteninhabers oder
des Kontoinhabers in die Stoppliste aufgenommen. Gegebenenfalls belastet die Bank den Kontoinhaber mit Gebühren entsprechend dem Standardkonditionsverzeichnis. Die
Bank ist für irrtümliche oder falsche Anzeige des Verlustes,
Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung nicht
verantwortlich.
7.3 Falls der Karteninhaber die Anzeige nicht persönlich erstatten kann, kann die Anzeige eine andere Person (Familienangehörige, Mitarbeitet u.ä.) erstatten, und zwar analog den
vorstehenden Bestimmungen.
7.4 Wenn die Person, die den Verlust, Diebstahl oder die
missbräuchliche Verwendung der Karte angezeigt hat, die
Nummer der Karte nicht kennt, muss sie andere Angaben
mitteilen, nach denen die Karte identifizierbar ist (Name des
Inhabers, Geburtsnummer/-datum, Kontonummer, Name
des Kartenherausgebers, Kartenart). Ebenfalls sind alle bekannten Umstände im Zusammenhang mit dem Verlust,
Diebstahl oder der missbräuchlichen Verwendung der Karte anzuführen, insbesondere ob dritte Personen Zugang zur
PIN erlangt haben oder erlangen können.
7.5. Bei der telefonischen Anzeige des Verlustes, Diebstahls
oder der missbräuchlichen Verwendung der Karte gewährt
die Bank dem Karteninhaber auf seinen Wunsch einen Beleg
dafür, dass er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchlichen Verwendung angezeigt hat, und zwar in Form der Mitteilung einer Referenznummer. Der Karteninhaber kann diesen Beleg innerhalb einer Frist von maximal 18 Monaten
nach Anmeldungsdatum beantragen.
7.6. Wenn der Kontoinhaber oder Karteninhaber die als
verloren oder gestohlen angemeldete Karte wiedererlangt,
kann er diese Karte nicht mehr verwenden und ist verpflichtet, sie der Bank zurückzugeben.
8 KARTENSPERRE
8.1. Der Kontoinhaber oder Karteninhaber kann eine zeitlich
begrenzte oder dauerhafte Kartensperre beantragen. Der
Kontoinhaber kann die Sperre aller Karten, die zu seinem
Konto ausgehändigt wurden, beantragen; der Karteninhaber kann die Sperre nur für jene Karte beantragen, für die
er das Verfügungsrecht hat. Die Bank ist nicht für Schäden
verantwortlich, die dem Kontoinhaber oder dem Karteninhaber infolge der dauerhaften oder zeitlich begrenzten Kartensperre entstehen. Die zeitlich begrenzte Kartensperre kann
vom Kontoinhaber oder der Person, die diese Kartensperre
beantragte, aufgehoben werden.
8.2. Die Bank ist berechtigt, die Karte zeitweilig oder dauerhaft aus folgenden Gründen zu sperren:
Sicherheit der Karte, insbesondere bei Verdacht auf ihre
nicht autorisierte oder missbräuchliche Verwendung
(z. B. wenn die Bank von der Kartenassoziation, von einer
anderen Bank oder von einer zuverlässigen Quelle eine
Information über die mögliche Bedrohung der Zahlung
erhält);
bedeutende Risikoerhöhung, dass der Zahler unfähig
werden kann, seinen mit der Karte erreichbaren Kredit
zurückzuzahlen.
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8.3. Die Bank hat den Karteninhaber über die Kartensperre
ohne unnötige Verzögerung unter der Telefonnummer, die
der Kontoinhaber beim Abschluss des Kontenvertrags der
Bank mitteilte, zu unterrichten. Dies gilt nicht, falls die Erteilung dieser Informationen den Zweck der Kartensperre
zunichte machen oder mit anderen Rechtsvorschriften in
Widerspruch stehen könnte.
8.4. Sofern die Gründe nicht mehr bestehen, hebt die Bank
diese Beschränkung unverzüglich auf oder als Ersatz für die
gesperrte Karte bietet sie eine neue Karte mit einer anderen
Nummer und PIN.
8.5. Die Bank ist nicht für Schäden verantwortlich, die dem
Kontoinhaber oder dem Karteninhaber infolge der dauerhaften oder zeitlich begrenzten Kartensperre entstehen.
9 VERANTWORTUNG DES KONTOINHABERS
FÜR NICHT AUTORISIERTE VERFÜGUNGEN
ÜBER DIE ZAHLUNGSKARTE
a) Verantwortung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen vor der Anzeige des Verlustes,
Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung der
Zahlungskarte
9.1. Wenn der Karteninhaber seine Karte oder PIN verliert,
wenn die Karte oder PIN missbräuchlich verwendet oder
ihm gestohlen wird, und wenn es infolgedessen vor der Anzeige ihres Verlustes, Diebstahls oder der missbräuchlichen
Verwendung nicht autorisierte Zahlungen mittels der Karte durchgeführt werden, haftet der Kontoinhaber für Schäden, die vor der Anzeige ihres Verlustes, Diebstahls oder der
missbräuchlichen Verwendung verursacht werden, in voller
Höhe, ohne Rücksicht darauf, wie groß sein Schuldanteil am
Verlust oder Diebstahl der Karte ist.
9.2. Wenn es zu nicht autorisierten Zahlungen vor der Anzeige der missbräuchlichen Verwendung der Karte kommt,
ohne die Karte oder PIN gestohlen oder verloren wurde, ist
der Kontoinhaber für infolgedessen entstandene Schäden in
voller Höhe verantwortlich, wenn die Karteninhaber seine
Pflicht verletzt, die Karte oder PIN zu schützen.
9.3. Wenn es zu nicht autorisierten Zahlungen vor der Anzeige des Diebstahls, Verlustes oder der missbräuchlichen
Verwendung der Karte kommt, und der Karteninhaber betrügerisch oder vorsätzlich gehandelt hat oder er eine seiner
Pflichten, die in dieser Bedingungen festgelegt sind, grob
fahrlässig verletzt hat, gehen solche Schäden auch in vollem
Umfang zu Lasten des Kontoinhabers. Der Karteninhaber
handelt grob fahrlässig, wenn er:
unverzüglich den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung der Karte bei der Bank oder an der
zentralen Anzeigestelle verschuldet nicht anzeigt,
seine PIN auf die Zahlungskarte vermerkt hat oder sie
zusammen mit der Karte aufbewahrt (z. B. Anzeige im
Original, in der ihm diese Nummer angezeigt wurde);
seine PIN einer anderen Person mitgeteilt hat und infolgedessen die Karte missbräuchlich verwendet wurde.
b) Verantwortung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Verfügungen nach der Anzeige des Verlustes,
Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung der
Zahlungskarte
9.4. Nach der Anzeige des Verlustes, Diebstahls oder der
missbräuchlichen Verwendung der Karte oder PIN oder deren anderen nicht autorisierten Verwendung bei der Bank
oder an der zentralen Anzeigestelle ist der Kontoinhaber für
Schäden, die nach der Anzeige des Verlustes, Diebstahls
oder der missbräuchlichen Verwendung der Karte oder PIN
oder deren anderen nicht autorisierten Verwendung entstehen, nicht verantwortlich.
9.5. Beim Handeln des Karteninhabers in betrügerischer
Absicht haftet er für alle Schäden in voller Höhe auch nach
der Anzeige des Verlustes, Diebstahls oder der missbräuchlichen Verwendung der Karte oder PIN oder deren anderen
nicht autorisierten Verwendung.
c) Haftungsausschluss der Bank
9.6. Die Bank trägt keine Verantwortung für die Nichtgewährung von Dienstleistungen und für Schäden, die vom
Karteninhaber direkt oder indirekt durch Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Bank oder deren Partner liegen,
verursacht werden. Darüber hinaus ist die Bank nicht verantwortlich für Störungen z. B. durch Unterbrechungen der
Stromlieferung, durch Defekte an Maschinen oder Systemeinrichtungen der Datenverarbeitung bzw. Übertragungsleitungen, durch Streiks u.ä. Die Bank trägt ebenfalls keine
Verantwortung, falls die Karte in Verkaufsorganisationen,
Dienstleistungseinrichtungen oder Filialen anderer Banken
abgelehnt wird.
Bedingungen für die Ausgabe und Verwendung der MasterCard-Karten der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, pobočka Praha für Firmenkunden
d) Ergänzungsbestimmung zur Schadenhaftung
9.7. Für Schadenhaftung, die in den vorstehenden Bestimmungen nicht geregelt wird, gelten die Bestimmungen in
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zahlungsdienste der Bank.
10 GEBÜHREN
10.1 Gebühren für Dienstleistungen im Zusammenhang mit
der Aushändigung und Benutzung der Karte und für Zahlungsvorgänge, die mit der Karte ausgeführt werden, folgen
aus der Standardkonditionsverzeichnis.
10.2. Auf die Gebühren und deren Änderungen bezieht sich
weiter die Regelung in Art. 12 Abs. 2 bis 6 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Bank.
11.3. Die Bank sendet dem Karteninhaber jedes Monat den
Auszug mit durch die Karte ausgeführten Zahlungsvorgängen zu.
11.4 Die auf den Auszügen angeführten Zahlungsvorgänge
können vom Karteninhaber bei der Bank beanstandet werden. Der Konto- oder Karteninhaber muss die Angaben zur
Beanstandung mit allen verfügbaren Belegen (Kassenbeleg,
Beleg über Barabhebung etc.) beim Berater abgegeben. Die
Bank kann den Kontoinhaber oder den Karteninhaber auffordern, weitere Dokumente betreffend der beanstandeten
Zahlungsvorgänge vorzulegen. Der Kontoinhaber und der
Karteninhaber sind verpflichtet, die im Rahmen des Beanstandungsverfahrens erforderliche Mitwirkung zu leisten.
10.3. Die Bank ist berechtigt, die Gebühren zu Lasten des
im Vertrag angeführten Kontos einzuziehen. Die Aushändigungsgebühr für die Karte wird bei Anfertigung der Karte
ohne Rücksicht darauf, ob der Antragsteller die Karte übernimmt oder nicht, berechnet.
11.5. Bei Beanstandung eines strittigen Zahlungsvorgangs
bei Verdacht auf eine missbräuchliche Verwendung der Karte (z. B. Fälschung, Internet, Geldautomat) ist der Karteninhaber stets verpflichtet, die Karte betreffend des strittigen
Zahlungsvorgangs abzugeben. Sollte er die Karte nicht abgeben, ist diese Tatsache beim Beanstandungsverfahrens zu
berücksichtigen. Dies gilt nicht bei der ordentlichen Anzeige des Verlustes oder Diebstahls der Karte.
11 ABRECHNUNG, AUSZÜGE UND BEANSTANDUNGEN
11.6. Sofern der beanstandete Zahlungsvorgang von der
Bank anerkannt wird, wird der Betrag dieses Zahlungsvorgangs dem Kontoinhaber wieder gutgeschrieben.
11.1. Die Abrechnung der mit der Karte ausgeführten Zahlungsvorgänge erfolgt entsprechend den Regeln der Kartenassoziationen mit einem Zeitverzug ab dem Datum, zu
dem der Zahlungsvorgang ausgeführt wurde. Sämtliche
Zahlungsvorgänge werden durch die Bank abgerechnet
(d.h. die Bank bucht den Betrag vom Konto des Inhabers
ab), und zwar bis spätestens Ende des folgenden Werktags
nach dem Zeitpunkt des Eingang eines Zahlungsauftrags,
d.h. mit Zustellung der Abrechnungsberichte über Ausführung der Zahlungsvorgänge von deren Bearbeiter. Wenn der
Eingang eines Zahlungsauftrags im Zeitraum außerhalb der
Geschäftszeit der Bank erfolgt, gilt, dass der Zahlungsauftrag zu Beginn der nachfolgenden Geschäftszeit der Bank
eingegangen ist.
11.2 Die Abrechnung der Zahlungsvorgänge erfolgt an den
Werktagen. Die Zahlungsvorgänge, welche mit der Karte
(in ausländischen Währungen) ausgeführt werden, werden
nach deren Erhalt im Banksystem nach dem am jeweiligen
für den Rechnungstag gültigen Wechselkurs verrechnet.
11.7. § 103 des Zahlungsverkehrsgesetzes betreffend Erstattung des Betrages der autorisierten Verfügung findet
keine Anwendung.
11.8. Die Rechte des Kontoinhabers und des Karteninhabers
gegenüber der Bank aus der Haftung für fehlerhaft durchgeführten Zahlungsvorgang erlöschen, wenn der Kontoinhaber
oder Karteninhaber einen nicht autorisierten oder fehlerhaft
ausgeführten Zahlungsvorgang mit der Karte spätestens innerhalb von 13 Monaten nach Abbuchung der Geldmittel
vom Konto des Inhabers nicht anzeigt.
12 STORNIERUNG DER KARTE, KÜNDIGUNG
UND ERLÖSCHEN DES VERTRAGES
12.1 Der Kontoinhaber kann zu jeder Zeit den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und tritt am
Abgabetag der Karte in Kraft. Falls der Kontoinhaber den
Kontenvertrag zu kündigen beabsichtigt, ist er verpflichtet,
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der Bank zusammen mit der Zustellung der Kündigung alle
Karten zu diesem Konto zurückzugeben. Sofern die Karte/Karten der Bank nicht zurückgegeben werden, wird die
Bank am Tag der Kündigungszustellung des Kontenvertrags die Karte/Karten auf Kosten des Kontoinhabers in die
Stoppliste aufnehmen. Die Kündigungsfrist des Kontenvertrags beträgt dann 2 Monate und beginnt am nächsten Tag,
der dem Tag der Kündigungszustellung und Abgabetag der
Karte(n) an die Bank oder deren Aufnahme in die Stoppliste
nachfolgt. Die Bank ist in diesem Fall berechtigt, vom Kunden eine Besicherung in Höhe des bei der zuständigen Karte
vereinbarten Wochenlimits zu verlangen.
12.2 Sofern der Kontoinhaber aus triftigen Gründen die Kartenabgabe nicht im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen besichern kann, kann die Bank gebeten werden, die
betreffende Karte auf Kosten des Kontoinhabers zu sperren
oder sie in die Stoppliste aufzunehmen. Die Kündigung des
Vertrages tritt dann am Tag der Sperre bzw. Aufnahme der
Karte in die Stoppliste in Kraft.
12.3 Die Bank kann den Vertrag jederzeit schriftlich mit
einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen. Sollte ein
wichtiger Grund vorliegen, infolge dessen die Fortsetzung
des Vertragsverhältnisses für die Bank unakzeptabel wäre,
kann die Bank den Vertrag fristlos kündigen. Ein solcher
Grund liegt insbesondere vor, wenn:
der Kunde der Bank unkorrekte Angaben mitgeteilt hat;
eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage
des Kontoinhabers eintritt.
Diese Kündigung ist ab dem Eingangstag der Kündigung bei
der anderen Partei wirksam. Innerhalb der Kündigungsfrist
ist der Karteninhaber bzw. Kontoinhaber verpflichtet, die
Karte an die Bank zurückzugeben. Im Falle einer fristlosen
Kündigung des Vertrages entsteht diese Rückgabepflicht innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Zustellung der Kündigung
der anderen Partei. Unabhängig von der Rückgabe der Karte wird diese mit sofortiger Wirkung von der Bank gesperrt
und auf die Stoppliste gesetzt. In solchem Fall trägt der Kontoinhaber die Gebühren für Sperre und Setzung die Karte
auf die Stoppliste.
12.4 Über die Gültigkeit des Vertrages hinaus ist der Kontoinhaber weiterhin verpflichtet, allen Verbindlichkeiten, die
aus der Verwendung der angegebenen Karte hervorgehen,
nachzukommen. Der Kontoinhaber haftet für alle Zahlungs-
vorgänge, die mit der Karte vor ihrer Rückgabe, Sperre sowie Aufnahme in die Stoppliste ausgeführt werden.
13 BEAUFTRAGUNG DRITTER, SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
13.1 Die Bank ist berechtigt, im Rahmen des Vertrages einen Dritten einzuschalten, der Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag wahrnimmt. Die Bank als Verwalter der personenbezogenen Daten ist berechtigt, den jeweiligen Vertrag mit
dem Bearbeiter gem. § 6 des Gesetztes Nr. 101/2000 Slg.
über den Schutz der personenbezogenen Daten in der jeweils geltenden Fassung zu schliessen und die Personendaten an Dritte weiterzuleiten, die als Bearbeiter tätig sind
oder untrennbar oder optional mit der Zahlungskarte zusammenhängende Leistungen erbringen (in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 21/1992 Slg. über Banken, in der
jeweils geltenden Fassung, und dem Gesetz Nr. 101/2000
Slg. über den Schutz der personenbezogenen Daten, in der
jeweils gültigen Fassung).
14 ÄNDERUNGEN DER BEDINGUNGEN
14.1 Die Bank behält sich das Recht vor, die Bedingungen
zu ändern. Änderungen der Bedingungen werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres
Wirksamwerdens in Textform vorgeschlagen. Hat der Kontoinhaber mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart
(z. B. das Online Banking), können die Änderungen auch auf
diesem Wege vorgeschlagen werden. Die Zustimmung des
Kunden zu den vorgeschlagenen Änderungen gilt als erteilt,
wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt
hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in
ihrem Angebot besonders hinweisen.
14.2. Werden dem Kontoinhaber Änderungen der Bedingungen vorgeschlagen, kann er diese Geschäftsbeziehung
vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf
dieses Vertragskündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem
Vorschlag für die Änderung besonders hinweisen.
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15 LÖSUNG DER STREITIGKEITEN
15.1 Falls der Kontoinhaber/Karteninhaber im Einklang
mit den Bedingungen einen fehlerhaften Zahlungsvorgang
beanstandet hat oder bei der Bank eine andere Abhilfe
ohne Erfolg angestrebt hat, hat er das Recht, sich an den
Finanzombudsmann zu wenden, der gemäß dem Gesetz
Nr. 229/2002 Slg., über den Finanzombudsmann die Streitigkeiten zwischen dem Ausgeber und dem Karteninhaber
bei der Ausgabe und Verwendung der elektronischen Zahlungsmittel entscheidet, ggf. kann eine Beschwerde bei einem Aufsichtsorgan eingebracht werden, wobei es sich in
dieser Angelegenheit um die Česká národní banka (Tschechische Nationalbank) handelt. Der Rechtsweg bleibt davon unberührt.
16 WIRKSAMKEIT
16.1. Diese Bedingungen treten am 31. 10. 2009 in Kraft
und ändern die Bedingungen vom 1. 4. 2003.
9
Ihre Commerzbank Filiale
Commerzbank Aktiengesellschaft
Filiale Prag
Jugoslávská 1
120 21 Praha 2
Telefon: +420 221 193 111
Fax: +420 221 193 699
www.commerzbank.cz

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