Hausordnung GYM 80 Neutraubling und

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Hausordnung GYM 80 Neutraubling und
HAUSORDNUNG der
Sport- und Freizeitparadies GYM 80 GmbH
Neusatzer Str. 10 - 93073 Neutraubling
Zweigstelle: Bannholzstr. 35 – 94065 Waldkirchen
email: [email protected]
GF Bruno und Christina ASSMANN
1.
2.
3.
Allgemeines
1.1. Mit Nutzung der Einrichtungen der Sport- und
Freizeitparadies GYM 80 GmbH erkennen Sie
deren Hausordnung in ihrer jeweils gültigen
Fassung unbeschadet des allgemeinen
Hausrechts als verbindlich an.
1.2. Jeder Trainierende und Gast der Sport –und
Freizeitpardaies GYM 80 GmbH wird gebeten, sich
so zu verhalten, dass andere Nutzerinnen und
Nutzer ebenso wie die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Sport- und Freizeitparadies GYM
80 GmbH in ihren berechtigten Ansprüchen nicht
beeinträchtigt werden.
1.3. Jeglicher Konsum von und Handel mit
Rauschmitteln, Anabolika und sonstigen illegalen
Substanzen ist in den gesamten Räumlichkeiten
der Sport- und Freizeitparadies GYM 80 GmbH
verboten. Bei Missachtung wird die Mitgliedskarte
einbehalten und ein sofortiges Hausverbot
ausgesprochen.
1.4. Jeder Trainierende hat dafür Sorge zu tragen,
dass er/sie Mittrainierende nicht beeinträchtigt.
1.5. Den Anweisungen der Sport- und Freizeitparadies
GYM 80 GmbH sind Folge zu leisten.
1.6. Verstöße gegen die Hausordnung können ein
Hausverbot zur Folge haben.
Nutzung des Fitness Studios GYM 80 Neutraubling
2.1. Der Zutritt zum Training wird nur mit gültiger
Zutrittsberechtigung gewährt.
2.2. Minderjährige dürfen ab dem 14. Lebensjahr mit
schriftlicher Einverständniserklärung eines
Erziehungsberechtigten eine Zutrittsberechtigung
erwerben.
2.3. Zum Check-In ist der Mitgliedsausweis
unaufgefordert vorzulegen. Ein Check In ohne
Mitgliedsausweis ist nur in Ausnahmenfällen
möglich.
2.4. Bei vom Mitglied verschuldetem Verlust des
Mitgliedsausweises ist eine Unkostenpauschale
von 5,- € zur Ausstellung eines neuen zu
begleichen.
2.5. Der Mitgliedsausweis ist beim Check Out wieder
mitzunehmen.
2.6. Für den Missbrauch des Mitgliedsausweises haftet
der Benutzer. Der Mitgliedsausweis ist nicht
übertragbar.
2.7. Die Öffnungszeiten sind einzuhalten.
Garderobe
3.1. Überbekleidung, Schirme, Koffer, Taschen und
Rucksäcke dürfen nicht in den Trainingsbereich
oder den Saunabereich mitgenommen werden.
3.2. Zu ihrer Aufbewahrung dienen die Ihnen
unentgeltlich zur Verfügung stehenden
Garderobenschränke, für die an der Rezeption
Schlüssel ausgegeben werden.
3.3. In den Garderobenschränken verwahrte Sachen
müssen spätestens 10 Minuten vor Schließung
des Fitness Studios GYM 80 Neutraubling noch
am selben Tage ausgeräumt werden. Nicht
ausgeräumte Gegenstände werden als Fundsache
behandelt; sie unterliegen also einer
Aufbewahrungsfrist bzw. Abgabeverpflichtung an
die Polizei.
3.4. Die Sport- und Freizeitparadies GYM 80 GmbH
haftet nicht für mitgebrachte Sachen;
insbesondere in Bezug auf die nicht in den
Garderobenschränken verschlossen aufbewahrten
Bekleidungs- oder Gepäckstücke.
3.5. Für den vom Nutzer verschuldeten Verlust eines
Garderobenschrankschlüssels wird ein Entgelt in
Höhe der Schlüssel-Neuanschaffung erhoben.
4.
Hygiene und Kleiderordnung
4.1. Aus hygienischen Gründen ist beim Training ein
großes Handtuch (mind. 70 x 100 cm) zu
benutzen, welches die Auflageflächen des Körpers
auf Sitzflächen und Lehnen der Geräte und auf
den Matten bedecken sollte.
4.2. Zum Training sind feste, saubere Sportschuhe
mitzubringen, die nicht bereits als Straßenschuhe
verwendet wurden.
4.3. Badelatschen, Flipflops, Sandalen sind im
Trainingsbereich nicht erlaubt. Ebenso das BarfußTrainieren.
4.4. Aus hygienischen Gründen ist das Training nur mit
bekleidetem Oberkörper gestattet.
5.
Nutzung der Trainingsgeräte
5.1. Mit Kurz- oder Langhanteln darf nur in dem
ausgewiesenen Bereich trainiert werden.
5.2. Nach dem Training sind alle Hanteln wieder
aufzuräumen .
5.3. Die Cardiogeräte sind nach Nutzung von jedem
Trainierenden mit dem dafür vorgesehenen
Desinfektionsmittel zu reinigen.
6.
Nutzung der Kursangebote
6.1. Die Kursstunden finden ab 3 Teilnehmern statt.
6.2. Eine Teilnahme ist bis 3 Minuten nach
Stundenbeginn möglich.
7.
Sauna
7.1. Die Saunaregeln sind zu befolgen.
7.2. Vor Nutzung der Sauna ist zu duschen.
7.3. In der Sauna sind keine Getränke, Zeitungen,
Musik oder andere Dinge, die zur Beeinträchtigung
der Mitnutzer geeignet sind, erlaubt.
7.4. Aus hygienischen Gründen ist mindestens ein
großes Handtuch mitzubringen, das während des
Saunagangs benutzt wird, um das Holz
abzudecken.
8.
Sicherheit
8.1. Auf der gesamten Trainingsfläche (Kraftgeräte,
Cardiogeräte, Kursräume)sind grundsätzlich keine
Glasflaschen erlaubt. Selbst mitgebrachte
Getränke sind ausschließlich in
Sicherheitsflaschen aus Kunststoff mitzuführen.
8.2. Training mit der Langhantel ist ausschließlich mit
Hilfestellung durchzuführen.
Die Hausordnung ist bindend. Sie kann im gesetzlichen,
zumutbaren Rahmen geändert werden.
Stand 06/2013

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