- Rotes Kreuz

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- Rotes Kreuz
HANDBUCH
FÜR JRK-GRUPPEN
1
ÖSTERREICHISCHES JUGENDROTKREUZ
INHALTSVERZEICHNIS
Teil A – Grundlegende Informationen .............................................................................................. 4
1.) Geschichte ............................................................................................................................................. 5
1.1. ... Wie alles begann, anlässlich der Schlacht von Solferino...................................................... 5
1.2. Internationales Rotes Kreuz............................................................................................................. 7
1.3. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz............................................................................ 8
1.4. Die Internationale Föderation ......................................................................................................... 9
1.5. Das Österreichische Rote Kreuz ................................................................................................... 10
1.5.1. Die Geschichte des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) ............................................... 10
1.5.2. Das Leitbild des Roten Kreuzes .................................................................................................. 11
1.5.3. Menschen im Roten Kreuz .......................................................................................................... 12
1.5.4. Die Aufgaben des Roten Kreuzes........................................................................................................12
1.6. Das Österreichische Jugendrotkreuz........................................................................................... 13
1.6.1. Geschichte des ÖJRK .................................................................................................................... 13
1.6.2. Leitbild des Österreichischen Jugendrotkreuz (ÖJRK) .........................................................17
1.7. Grundsätze des Roten Kreuzes.....................................................................................................20
1.8. Genfer Abkommen ..........................................................................................................................22
1.9. Schutzzeichen nationaler Gesellschaften....................................................................................26
2.) Rechtliche Grundlagen...................................................................................................................27
2.1.1) Der Gruppenleiter:.................................................................................................................................... 28
2.1.2) Der Gruppenleiterstellvertreter:........................................................................................................ 29
2.1.3) Der Kassier:................................................................................................................................................. 29
2.1.4) Der Schriftführer:...................................................................................................................................... 30
2.1.5) Der Gruppenmitarbeiter: ...................................................................................................................... 32
3.) Finanzen: ............................................................................................................................................34
3.1) Kassaführung / Buchhaltung................................................................................................................... 34
3.2) Eingänge und Ausgänge .......................................................................................................................... 34
3.3) Finanzjahresabschluss............................................................................................................................... 35
3.4) Kontrolle.......................................................................................................................................................... 35
3.5) Beschaffung der Finanzmittel ................................................................................................................ 35
3.5.1) Eigenmittel................................................................................................................................................... 35
3.5.2) Subventionen............................................................................................................................................. 35
3.5.3) Veranstaltungen ...................................................................................................................................... 36
4.) Gründung, Aufbau und Auflösung der Gruppe....................................................................37
4.1.) Gründung ....................................................................................................................................................... 37
4.2) Auflösung........................................................................................................................................................ 37
2
5.) Ausbildung .......................................................................................................................................38
6.) Adressen:............................................................................................................................................39
6.1) ÖJRK-Landesleitungen....................................................................................................................39
6.2) ÖRK-Landesverbände ....................................................................................................................40
6.3) Bundesweite „Kummernummern“................................................................................................41
6.3.1) Aids ...................................................................................................................................................41
6.3.2) Drogen/Sucht.................................................................................................................................41
6.3.3) Frauen/Mädchen/Burschen .......................................................................................................42
6.3.4) Geld/Schulden ..............................................................................................................................42
6.3.5) Sekten.............................................................................................................................................43
6.3.6) Sexualität/Familienplanung ......................................................................................................43
6.3.7) Jugendinformation.......................................................................................................................43
6.3.8) Notruf ............................................................................................................................................. 44
6.3.9) Recht ...............................................................................................................................................45
Teil B – Bundeslandspezifisches ...................................................................................................... 46
Teil C - Spielesammlung ......................................................................................................................48
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Teil A
GRUNDLEGENDE
INFORMATIONEN
4
1.) Geschichte
1.1. …Wie alles begann, anlässlich der Schlacht von Solferino
Im Jahre 1859 bereiste der Schweizer Geschäftsmann Henry Dunant die damals in Blut und
Asche liegende Lombardei. Am Abend einer blutigen Schlacht zwischen Italienern und
Franzosen einerseits und Österreichern andererseits kam er nach Solferino und stellte mit
Entsetzen fest, dass Tausende von verwundeten Soldaten ohne jegliche Hilfe auf dem
Schlachtfeld zurückgelassen wurden und so dem sicheren Tod ausgeliefert waren. Diese
furchtbaren Eindrücke standen am Anfang des Rotkreuz-Gedankens.
Nachdem Henry Dunant zunächst einmal mit behelfsmäßigen Mitteln an Ort und Stelle eine
Hilfsaktion organisiert hatte, berichtete er der Welt, was er gesehen hatte. Er schrieb "Eine
Erinnerung an Solferino", ein Buch, das ganz Europa erschütterte. In diesem Tatsachenbericht
schlägt Dunant eine Lösung vor. Er will den Unzulänglichkeiten der Sanitätsdienste der Armeen
dadurch begegnen, dass in Friedenszeiten "freiwillige Helfer" ausgebildet werden, deren
"Neutralisierung" bis aufs Schlachtfeld durchgesetzt wird.
Vier Genfer – der Bankier Gustave Moynier, General Guillaume-Henri Dufour sowie die Ärzte
Louis Appia und Théodore Maunoir – schließen sich Dunant an, um das "Internationale Komitee
der Hilfsgesellschaften für Verwundetenpflege" - das künftige Internationale Komitee vom
Roten Kreuz (IKRK) – zu gründen.
Bereits 1864 unterzeichneten zwölf Staaten einen Vertragsentwurf des Internationalen
Komitees vom Roten Kreuz zur "Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der
Armeen im Felde". In dieser Ersten Genfer Konvention wurde festgelegt, dass Ambulanzen,
Lazarette und Sanitätspersonal des Roten Kreuzes als neutral anerkannt, geschützt und
geachtet werden und die Verwundeten ohne Unterschied der Nationalität und Partei
aufgenommen und gepflegt werden dürfen.
Als Schutz- und Kennzeichen wurde das rote Kreuz auf weißem Grund bestimmt. Es ist dies die
Umkehrung der schweizerischen Bundesfarben, die zu Ehren der Schweiz angenommen
wurden. 1876 wurde der rote Halbmond als zusätzliches Zeichen in den islamischen Ländern
eingeführt.
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Im Jahre 1901 wurde an Henry Dunant der erste Friedens-Nobelpreis verliehen. In
Folge
wurde der Friedens-Nobelpreis dreimal dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz
zuerkannt, in den Jahren 1917 und 1944 in Würdigung seiner humanitären Tätigkeit während
der beiden Weltkriege, und dann wiederum im Jahre 1963, diesmal gemeinsam mit der
Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRK) aus Anlass des
hundertjährigen Bestehens der Bewegung.
Heute gibt es nationale Gesellschaften vom Roten Kreuz und vom Roten Halbmond in nahezu
170 Ländern, d. h. in fast allen Staaten der Erde. Freiwillige und hauptberufliche Mitarbeiter
leisten weltweit ihren Dienst für Menschen in Not nach einheitlichen Grundsätzen, helfen
freiwillig im Zeichen der Menschlichkeit.
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1.2. Internationales Rotes Kreuz
Das Internationale Rote Kreuz (IRK) umfasst das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
(IKRK), die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRK) und
die Nationalen Gesellschaften des Roten Kreuz und des Roten Halbmondes.
Sie ist das höchste Organ des Roten Kreuzes. Die Internationale Rotkreuz-Konferenz tagt alle
vier Jahre und besteht aus Vertretern des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, der
Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, aller Nationalen
Gesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes, sowie Vertretern aller
Signatarstaaten der Genfer Abkommen. Die Internationale Rotkreuz-Konferenz ist das
Bindeglied zwischen der weltweiten Organisation des Roten Kreuzes und den Signatarstaaten
der Genfer Abkommen.
Aufgabe der Internationalen Rotkreuz-Konferenz ist es, alle jene Fragen zu behandeln, die für
die gesamte Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung von Bedeutung sind. Die Ständige
Kommission hat die Durchführung der Beschlüsse der Internationalen Rotkreuz-Konferenz zu
überwachen, das Internationale Rote Kreuz zwischen den Konferenzen nach außen zu
vertreten und die jeweils folgende Internationale Rotkreuz-Konferenz vorzubereiten. In der Zeit
zwischen den Sitzungsperioden koordiniert sie die Arbeit des IKRK und der IFRK.
Die Ständige Kommission besteht aus Vertretern des IKRK und der IFRK sowie gewählten
Konferenzteilnehmern.
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1.3. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ist eine schweizerische, private,
unabhängige, humanitäre Institution. Es handelt als neutraler Vermittler in bewaffneten
Konfliktsituationen. In Übereinstimmung mit den Regeln des humanitären Völkerrechts, deren
geistiger Urheber es ist, bringt das IKRK den Opfern, seien es Kriegsgefangene, Zivilinternierte,
Verwundete, Kranke, Vertriebene oder Personen in besetzten Gebieten, Schutz und Hilfe.
Unabhängig von jeder Regierung lässt sich das IKRK bei seinen Entscheidungen ausschließlich
von humanitären Erwägungen leiten. Aufgrund seines, von den Staaten anerkannten
Initiativrechts kann das IKRK bei inneren Unruhen oder Spannungen, die nicht unter die Genfer
Abkommen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle von 1977 fallen, seine Dienste ebenfalls
anbieten. In diesem Sinne hat es in zahlreichen Staaten eine umfangreiche Aktivität zum
Besuch politischer Häftlinge entfaltet.
Das IKRK fördert das humanitäre Vö1kerrecht und bemüht sich um dessen Weiterentwicklung.
Es sichert ferner die Verbreitung dieses Rechts und der humanitären Grundsätze bei seinen
Gesprächspartnern in den Regierungen und beim Militär, wie auch bei verschiedenen
Zielgruppen. Zu den letzteren zählen unter anderem die Universitäten und Schulen sowie die
breite Öffentlichkeit.
Die Mitglieder der leitenden Instanzen des IKRK sind Schweizer. Organ des IKRK ist ein
Komitee, dem höchstens 25 Mitglieder angehören. Unter diesen Mitgliedern wählt das IKRK
seinen Präsidenten. Das Komitee tritt jährlich achtmal in einer Versammlung zusammen. In
diesen Versammlungen werden die allgemeine Politik und die Richtlinien für das Wirken des
IKRK festgesetzt. Der Exekutivrat, der sich aus sieben Mitgliedern des Komitees
zusammensetzt, ist mit der Führung der operationellen Angelegenheiten und der unmittelbaren
Überwachung der Verwaltung betraut.
Rund 600 Mitarbeiter stellen die administrative und operationale Infrastruktur in der Zentrale
in Genf sicher. Und noch einmal durchschnittlich 700 Mitarbeiter wirken in über 40
Delegationen in aller Welt.
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1.4. Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
Im Jahre 1919 schlossen sich die verschiedenen Nationalen Gesellschaften in einem
Weltverband der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
(vormals Liga der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften) zusammen.
Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften hat dort die
Aufgabe, die humanitäre Tätigkeit der Mitgliedergesellschaften jederzeit und in jeder Form
anzuregen, zu fördern, zu unterstützen und auf diese Weise zur Erhaltung und Stärkung des
Friedens beizutragen. Außerdem koordiniert die Internationale Föderation die weltweiten
Hilfsaktionen bei Naturkatastrophen und Notständen aller Art und bringt Flüchtlingen
außerhalb der Konfliktgebiete Hilfe. Dabei arbeitet die Internationale Föderation häufig mit
dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) zusammen.
Schließlich unterstützt die Internationale Föderation das IKRK und die Nationalen
Gesellschaften bei der Entwicklung und Verbreitung des humanitären Völkerrechts und bei der
Bekanntmachung der Rotkreuzgrundsätze.
Als Dachverband der Nationalen Gesellschaften ist die Internationale Föderation der Rotkreuzund Rothalbmondgesellschaften eine nichtstaatliche Organisation mit internationalem
Charakter. Das Organ der Föderation ist die Generalversammlung, in der jede
Mitgliedsgesellschaft über eine Stimme verfügt.
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1.5. Das Österreichische Rote Kreuz
1.5.1. Die Geschichte des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK)
1859:
Schlacht von Solferino:
Henry
Dunant
hat
die
Idee
zur
Gründung
einer
übernationalen
Hilfsgemeinschaft für die Opfer des Krieges, nachdem er ansehen musste, dass
Tausende von verwundeten Soldaten ohne jede Hilfe auf dem Schlachtfeld
zurückgelassen worden waren und so dem sicheren Tod gegenüberstanden.
Der „Patriotische Hilfsverein“ Österreichs besteht auf diesem Kriegsschauplatz
seine Bewährungsprobe.
1863:
Gründung des Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK)
1864:
1. Genfer Abkommen zum Schutz der Verwundeten im Felde
1866:
Am 21. Juli tritt Österreich der 1864 beschlossenen Genfer Konvention zur
Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde
bei. Der Patriotische Hilfsverein erhält als Symbol das ROTE KREUZ. Es ist das
farblich vertauschte Hoheitszeichen der Schweiz.
1880:
Am 14. März wird an Stelle des Patriotischen Hilfsvereins die „Österreichische
Gesellschaft vom Rothen Kreuze“ gegründet, die in der damaligen Monarchie 12
Landesvereine mit etwa 100.000 Mitgliedern umfasste.
1897:
Die Österreichische Gesellschaft vom Rothen Kreuze organisiert die 4.
internationale Rotkreuzkonferenz in Wien.
1901:
Henry Dunant erhält den Friedensnobelpreis
1906:
Revision und Weiterentwicklung des Genfer Abkommens von 1864
1910:
Henry Dunant stirbt in Heiden (CH) am Bodensee
1919:
Gründung der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und RothalbmondGesellschaften
1929:
3. Genfer Abkommen zum Schutz der Kriegsgefangenen
1945 – 1959: Wiederaufbau der 1938 aufgelösten Österreichischen Gesellschaft vom Roten
Kreuz mit Hilfe ausländischer Schwesterorganisationen. Übernahme der
Krankentransporte und des Rettungsdienstes im ganzen Bundesgebiet.
Einrichtung des zentralen Suchdienstes, Errichtung der Blutspendezentrale.
1949:
Neufassung der vier Genfer Abkommen
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1953:
Beitritt Österreichs zu den beschlossenen Genfer Abkommen.
1962:
Beschluss des Rot-Kreuz-Schutzgesetzes durch den Nationalrat am 27. Juni,
durch das die Tätigkeit der Österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuz
genau geregelt wird.
1965:
Verkündigung der sieben Rotkreuz-Grundsätze bei der 20. Internationalen RotKreuz-Konferenz in Wien.
1972:
Beschluss der Hauptversammlung zur Namensänderung am 12. 12. in
Österreichisches Rotes Kreuz.
1977:
Ergänzung der Genfer Abkommen durch die zwei Zusatzprotokolle.
1980:
Das ÖRK feiert seinen hundertjährigen Bestand mit einer Geräteschau und
einer Festakademie im Wiener Rathaus. Der Herr Bundespräsident übernimmt
die Schirmherrschaft über das ÖRK.
Heute gibt es nationale Gesellschaften vom Roten Kreuz und vom Roten Halbmond in 176
Ländern der Welt, d. h. in fast allen Staaten der Erde.
1.5.2. Das Leitbild des Roten Kreuzes
Das Österreichische Rote Kreuz ist die von der Republik Österreich und vom Internationalen
Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) anerkannte nationale Rotkreuzgesellschaft in Österreich.
Analog zum bundesstaatlichen Aufbau Österreichs ist auch das Österreichische Rote Kreuz in
Landesverbände, Bezirks- und Ortsstellen gegliedert. Das Rote Kreuz ist eine private,
demokratisch aufgebaute Organisation der uneigennützigen Nächstenhilfe, die nicht auf
Gewinn ausgerichtet ist. Es nimmt aus eigenem Entschluss private und öffentliche Aufgaben im
humanitären Bereich durch freiwillige und durch hauptberufliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter wahr.
Den Handlungsrahmen des Roten Kreuzes bilden die sieben Grundsätze zur Erreichung und
Umsetzung gemeinsamer Ziele und Programme. So wird ein einheitliches und koordiniertes
Handeln, Auftreten und Erscheinen erreicht. Das Rote Kreuz arbeitet überparteilich und
überkonfessionell.
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1.5.3. Menschen im Roten Kreuz
Das Österreichische Rote Kreuz stützt sich auf engagierte, fachlich qualifizierte, freiwillige und
hauptberufliche Mitarbeiter, die sich mit den Grundsätzen des Roten Kreuzes identifizieren. Es
wird auch von hunderttausenden unterstützenden Mitgliedern und Gönnern getragen und ist
fest in der Bevölkerung verankert.
1.5.4. Die Aufgaben des Roten Kreuzes
Das Österreichische Rote Kreuz ist Teil der internationalen Rotkreuz- und RothalbmondBewegung. Es hilft Menschen in Not im In- und Ausland durch seine Arbeit in folgenden
Bereichen: Rettungs- und Krankentransportdienst, Gesundheits- und soziale Dienste,
Blutspendedienst, Katastrophenhilfe in Zeiten wie Krieg und Frieden sowie Entwicklungshilfe,
Suchdienst (Vermisstensuche, Familienzusammenführung, Nachrichten-übermittlung), Aus- und
Fortbildung der Bevölkerung und der Mitarbeiter sowie Verbreitung des Humanitären
Völkerrechts und der Genfer Abkommen.
Der überwiegende Teil der Leistungen wird in Österreich selbst erbracht.
Das Österreichische Jugendrotkreuz ist ein Teil des Österreichischen Roten Kreuzes. Seine
Aufgabe ist es, junge Menschen zu humanitärer Gesinnung und zu mitmenschlichem Verhalten
hinzuführen sowie konkrete Hilfe zu leisten.
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1.6. Das Österreichische Jugendrotkreuz
1.6.1. Geschichte des ÖJRK
Während die Städte noch in Trümmern lagen und die Lebensmittelrationen bei weitem nicht
den Hunger stillten, begann der Aufbau – und mit ihm die Idee, Kinder und Jugendliche mit
humanitären Grundwerten zu konfrontieren und sie in deren Umsetzung zu begleiten.
1892 Auf der Internationalen Rotkreuzkonferenz in Rom berichten die Delegierten der
Österreichisch-Ungarischen Monarchie von der Mitarbeit der Schulkinder des Kronlandes
Mähren im Roten Kreuz.
1918 Unter dem Eindruck der Katastrophe des Ersten Weltkrieges entstehen in Australien und
den USA fast gleichzeitig die ersten JRK-Gemeinschaften. Durch ihre Liebesgaben und
Briefe an die hungernden Kinder in Österreich wird der JRK-Gedanke auch bei uns
bekannt.
1922 Erste Gründung des Österreichischen Jugendrotkreuzes. Verteilung ausländischer
Spenden, Organisation der amerikanischen Kinderausspeisung an Wiener Schulen. Die
von Dr. Otto Viola vorbildlich gestaltete Zeitschrift “Jugendrotkreuz” findet bald weltweit
Anerkennung.
1938 Auflösung des Österreichischen Jugendrotkreuzes.
1948 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Österreichische Jugendrotkreuz wieder
errichtet; zunächst in Tirol und in der Steiermark, schließlich bundesweit. In den Schulen
bilden sich Jugendrotkreuz-Gemeinschaften, die unter der Führung der Lehrer bereit
waren, sich der ungeheuren Not und dem Leid der Nachkriegszeit entgegenzustellen.
Ab 14. Februar 1948 ist es mit der Konstituierung der Bundesleitung des ÖJRK auch
amtlich. Ein Erlass des Bundesministers für Unterricht ermöglicht dem ÖJRK als einer
wichtigen Erziehungsorganisation die Arbeit an allen österreichischen Schulen.
1950 Das Arbeitsprogramm des ÖJRK wird durch Kurstätigkeit (Erste Hilfe, Mutter-Kind-Kurs,
Krankenpflege) und Verkehrserziehung (Freiwillige Radfahrprüfung) erweitert.
1953 Erste große Bewährungsprobe des ÖJRK im Katastrophenhilfsdienst. Österreichische
Berufsschüler errichten in Zeist/Niederlande Behelfsheime für die durch eine
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Überschwemmungskatastrophe an der holländischen Küste obdachlos gewordenen
Kinder.
1955 Erstes Diabetikerlager in Wien, Hörndlwald. In den nächsten Jahren werden derartige
Therapieferien zum Fixpunkt des ÖJRK-Arbeitsprogrammes. Im Jahr darauf findet
erstmals das Internationale Studien- und Freundschaftslager im Wittek-Heim in Mariazell
statt.
1960 Erstmals treffen sich alle JRK-Schulsprecher zu einer Tagung in Wien.
1968 Die österreichische JRK-Delegation erringt beim Erste-Hilfe-Wettbewerb in Heidelberg
unter 20 Mannschaften aus 12 Nationen den 1. Rang.
1969 Nicht Behinderung - sondern Spaß! - so lautet die Maxime beim Ferienlager für
körperbehinderte Kinder- und Jugendliche, das in diesem Jahr erstmals stattfindet.
1972 Das ÖJRK veranstaltet zum ersten Mal Therapieferien für hämophile Kinder und
Jugendliche. Aktuell auch die Thematisierung des Umweltschutzes - analog dazu wird
vom ÖJRK ein umfassendes Erziehungsprogramm erarbeitet.
1973 Die Therapieferien für asthmakranke Kinder und Jugendliche finden erstmals statt.
Fortbildung im Arbeitsprogramm des ÖJRK: Seminar für Geschichtslehrer zur Einführung
in das “Humanitäre Völkerrecht und die Genfer Abkommen” und zur Auswertung im
Unterricht.
1977 Erstes Seminar für Biologielehrer zum Thema Ökologie und Umweltschutz. Präsentation
der in Zusammenarbeit mit dem Institut für Umweltwissenschaften und Naturschutz
erarbeiteten Umweltschutz-Folienmappe.
1980 Das Ferienengagement wird mit dem Therapielager für rheumakranke Kinder und
Jugendliche komplettiert. Anlässlich der 100-Jahrfeier des Österreichischen Roten
Kreuzes werden 2.000 Lehrbehelfe (Kassetten) zum Thema Genfer Abkommen an allen
österreichischen Pflichtschulen und AHS verteilt.
1983 Aufsatzwettbewerb “Der Friede beginnt im eigenen Haus”. Mehr als 20.000 Schüler
beteiligten sich daran. Bundespräsident Dr. Rudolf Kirchschläger empfängt die
Bundessieger am 8. Mai, dem Weltrotkreuztag.
14
1984 93.000 Schüler der 3. Klasse Volksschule und 5. Klasse der Allgemeinen Sonderschulen
beginnen mit dem neuen Programm “Erste Hilfe und Unfallverhütung”.
1986 Das ÖJRK startet das Helfi-Programm - Erste Hilfe für Schüler an den Volksschulen. Das
ÖJRK informiert im Lehrermagazin ArbeitsBLÄTTER über AIDS und Blutspendewesen.
1987 Meinungsumfrage hinsichtlich der Bekanntheit des ÖJRK - Ergebnis 82%; bei
Jugendlichen im Alter von 14-19 Jahren sogar 91%. Mittlerweile sind bereits 270.000
Schüler im Jugendrotkreuz aktiv.
1990 “Ein Herz hat nur, wer es für andere hat”: die Rumänienaktion des ÖJRK. Familien in
allen Bundesländern nehmen rund 1.800 rumänische Kinder zur Erholung auf; die
Öffnung der östlichen Grenzen in Europa bietet Kooperationsmöglichkeiten. Integration
von Zuwandererkindern wird zur Zielsetzung auch im Unterricht “Politische Bildung”. In
New York eröffnet Perez de Cuellar den “Weltgipfel für Kinder”.
1992 Eine Statistik belegt: der Schwerpunkt der Straßenverkehrsunfälle von Kindern liegt mit
45% als Mitfahrer in PKWs sehr hoch, mehr als 30 Kinder verunglücken pro Jahr
tödlich. Mit einem Ideen- und Zeichenwettbewerb zum Thema “Sicherheitsgurt” will das
ÖJRK die Einsicht in die Lebensnotwendigkeit der Verwendung des Sicherheitsgurtes
wecken.
1993 “Es kann nicht sein, was nicht sein darf...” - das ÖJRK thematisiert Kindesmisshandlung.
Jährlich sterben in Österreich nachweislich 20 Kinder durch die Lieblosigkeit und das
Schweigen von Erwachsenen - die Dunkelziffer ist weitaus höher.
1994 Peergroup-Education wird vom ÖJRK als “aufklärendes” Pilotprojekt an den Wiener
allgemein bildenden höheren Schulen durchgeführt - “Information - your first defence
against AIDS”. Im Schuljahr 94/95 startet die bisher erfolgreichste Spendenaktion in
Österreich “Nachbar in Not”.
1995 “Gewalt
löst
keine
Probleme”
-
ein
Schwerpunktthema
des
ÖJRK.
Die größte humanitäre Kinder- und Jugendorganisation blickt auf ein erfolgreiches
Spendenjahr zurück: fast 25 Millionen Schilling konnten in Katastrophenvorsorge,
Entwicklungs- und Katastrophenhilfe, Erholungs- und Therapielager etc. investiert
werden. Essstörungen werden erstmals an Schulen thematisiert; ebenso ein weiterer
Schwerpunkt des ÖJRK: “Leistungsversagen als Spiegel der Seele: Erste Hilfe bei
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Schulschwierigkeiten”.
1996 Sexuelle Gewalt gegen Kinder als eines der Jahresthemen des ÖJRK. Österreichs
Schüler unterstützen Kinder in der Krajina: 159 Schulkisten und eine halbe Million
Schilling für Schuljausen. Im letzten Schuljahr halfen fast 28 Millionen Schilling das
Arbeitsprogramm des ÖJRK fortzuführen, allein 4,5 Millionen Schilling flossen in die
Katastrophenvorsorge.
1997 Das Thema des Jahres - Integration - Schule ohne (Aus)Grenzen; Deine Welt - meine
Welt, vom Fremden lernen. Der Radiosender Ö3 beschließt die jährliche AdventSpendenaktion den Therapielagern des ÖJRK zu widmen.
1998 Das ÖJRK zieht anlässlich des 50-jährigen Jubiläums eine humanitäre Erfolgsbilanz und
setzt seine Arbeit neben Entwicklungshilfe (Schulprojekt “Sonnenblume” in Porto do
Mato, Brasilien) u.a. mit dem Thema „Generationenverantwortung - Miteinander leben.
Voneinander lernen.“ fort. Zwei Landesleitungen (Wien und Kärnten) veranstalten
erstmals ein Therapielager (Diätaufenthalt) für adipöse (fettleibige) Kinder- und
Jugendliche. Hurrikan Mitch hinterlässt in Südamerika eine Spur der Verwüstung. Das
Jugendrotkreuz unterstützt den Wiederaufbau von Schulen in Nicaragua.
1999 Dem 50-jährigen Jubiläum der Genfer Abkommen widmet das Jugendrotkreuz als
Beitrag zur Friedenserziehung breiten Raum. Und gleich im Frühjahr scheint das Thema
aktueller denn je: Die humanitäre Katastrophe der Kosovo-Flüchtlinge mobilisiert
hierzulande umfassende Spendenbereitschaft und Engagement. Im Rahmen der
Katastrophenhilfe errichtet das Jugendrotkreuz im Österreich Camp (Shkodra) erstmals
eine Campschule. Im Herbst beginnt mit Unterstützung des Roten Kreuzes und des
Jugendrotkreuzes der Wiederaufbau im Kosovo (Istog).
2000 Das Millenniumsschuljahr steht unter dem Motto „Gut drauf“. Über vier verschiedene
Zugänge (Gesunder Selbstwert, Ich und die anderen, Ernährung, Bewegung und
Entspannung) wird dieses Thema aus dem Bereich der Gesundheitserziehung in enger
Zusammenarbeit mit GIVE, der Servicestelle für Gesundheitsbildung, aufbereitet. Analog
werden die Problemstellungen in den Medien des Jugendrotkreuzes thematisiert – allen
voran im Lehrermagazin ArbeitsBLÄTTER, wo Unterrichtsbeispiele konkrete Anregungen
zur Aufbereitung im Unterricht anbieten, aber auch altersgerecht in den Kinder- und
Jugendzeitschriften sowie über Plakatserien, mit denen die ÖJRK Themen an den
16
Schulen beworben werden.
2001 Im Jahr der Euroeinführung gelingt dem ÖJRK mit der Kampagne „Gib dem Schilling
eine Chance. Spende für Kinder in Not“ ein großer Spendenerfolg mit über 5,5 Millionen
Schilling. Vor allem Kinder und Jugendliche nutzen diese Gelegenheit, ihre restlichen
Schillinge loszuwerden und gleichzeitig etwas Gutes zu tun. Zum „Internationalen Jahr
der Freiwilligen“ wird ein Arbeitskreis für „Verankerung und Unterstützung der
Freiwilligkeit im Bildungswesen“ vom ÖJRK initiiert. Die große Hilfsaktion, „Winter in
Afghanistan – Schüler helfen Kindern zu überleben“, zeigt wieder die große
Hilfsbereitschaft von Österreichs Kindern und Jugendlichen in Krisenfällen. Beim „Fest
der Freiwilligkeit“ am 24. November werden die großteils jugendlichen Betreuer der
ÖJRK-Sommer- und Therapiecamps für ihr beeindruckendes freiwilliges Engagement
geehrt.
2002 Der „GutDrauf–Gesundheitspreis“ für gesundheitsfördernde Schulprojekte wird 2002
zum zweiten Mal vergeben. Am 6. April findet der erste Österreichische Friedenslauf um
das Wiener Rathaus statt. Es nehmen 583 Personen aller Altersstufen von 2 bis 80 teil.
Das 47. Internationale Studien- und Freundschaftslager wird von 43 Teilnehmern aus 14
Nationen besucht. Im September wird das JUGEND:SERVICE im Generalsekretariat des
ÖJRK eingerichtet. Diese Servicestelle für Jugendgruppen im ÖRK und ÖJRK versteht
sich als Informationsdrehscheibe für Gruppenleiter und am Rotkreuz-Gedanken
interessierte Jugendliche. Die Website www.jugendrotkreuz.at hat ein neues Gesicht
erhalten und geht als gemeinsame Website aller ÖJRK-Landesleitungen online.
1.6.2. Leitbild des Österreichischen Jugendrotkreuz (ÖJRK)
Wir sind
- Teil des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK)
- Erziehungs- und Interessengemeinschaft für und von Kindern, Jugendlichen und LehrerInnen
Unser Ziel
Hilfe für junge Menschen im In- und Ausland im Krisenfall
17
Hilfe für junge Menschen bei der Entwicklung von Eigeninitiative, Hilfsbereitschaft und
Verantwortung für sich und die Mitmenschen
Wir stehen für Werte
Auf Basis der Grundsätze des Roten Kreuzes stehen wir für Lernen und Handeln im Dienste
von Humanität, Solidarität, Toleranz im Sinne von Achtung der Menschenwürde und
Friedensliebe.
Wir tun
for me
Hilfe zur Persönlichkeitsbildung, zur Bewältigung schwieriger Lebensphasen, zur Stärkung des
Selbstwertgefühls
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten über Gesundheit und Umwelt, Friedens- und
Konfliktkultur, Lese- und Medienkultur
for you
Katastrophenhilfe und Entwicklungszusammenarbeit, Aus- und Fortbildung für Hilfe und
Sicherheit, Integration und Therapie Kinder und Jugendlicher
for humanity
Verbreitung der Grundsätze des Roten Kreuzes, der Genfer Abkommen und des humanitären
Völkerrechts
Unser Netzwerk
Bundesleitung, 9 Landesleitungen, 128 Bezirksleitungen
10.000 freiwillige MitarbeiterInnen
6.200 SchulreferentInnen
ÖJRK-SchulsprecherInnen
5.000 Mitglieder bei JRK-Gruppen
Wir möchten ansprechen
1.000.000 Kinder und Jugendliche
100.000 LehrerInnen
6.200 DirektorInnen
18
Eltern und Erziehungsberechtigte
Meinungsbildner
Unsere Partner
das ÖRK und alle internationalen Schwesterngesellschaften
Öffentliche Institutionen
Sponsoren
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1.7. Grundsätze des Roten Kreuzes
Menschlichkeit – Der Mensch ist Mittelpunkt und immer und überall Mitmensch
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den
Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer
internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten
und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des
Menschen Achtung zu verschaffen.
Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften
Frieden unter allen Völkern.
Unparteilichkeit – Hilfe in der Not kennt keine Unterschiede
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse,
Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen
nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.
Neutralität – Humanitäre Initiative braucht das Vertrauen aller
Um
sich
das
Vertrauen
aller
zu
bewahren,
enthält
sich
die
Rotkreuz-
und
Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an
politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.
Unabhängigkeit – Selbstbestimmung wahrt unsere Grundsätze
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die nationalen
Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite
stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine
Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuzund Rothalbmondbewegung zu handeln.
Freiwilligkeit – Echte Hilfe braucht keinen Eigennutzen
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne
jedes Gewinnstreben.
Einheit – In jedem Land einzig und für alle offen
In jedem Land kann es nur eine einzige nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft
geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.
20
Universalität – Die humanitäre Pflicht ist weltumfassend
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle nationalen
Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.
____________________________________________________________________________
Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien
proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuzund Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz
1986 in Genf angenommen wurden.
21
1.8. Genfer Abkommen
Wenn sich Menschen, zum Töten bereit, im Gefecht gegenüberstehen – welche Chance haben
dann noch Paragrafen? Lässt sich die Dynamik eines Krieges von einem Regelwerk
beeinflussen?
Viel häufiger als uns Bilder von bewaffneten Konflikten glauben machen wollen, wird das
humanitäre Völkerrecht – als Versuch unter extremsten Bedingungen die Grundprinzipien der
Menschlichkeit zu wahren – sehr wohl respektiert. Hinter den Kulissen aller Feindseligkeiten
versuchen die Beteiligten die Rotkreuzgesetze anzuwenden.
Was abstrakt klingt, rettet Leben: Rotkreuz-Mitarbeiter greifen ordnend in Hilfslieferungen für
die Zivilbevölkerung ein, regeln die Errichtung von Feldhospitalen, führen Angehörige
zusammen, übermitteln Familiennachrichten, transportieren Verwundete ab. Ermöglicht werden
diese Maßnahmen durch die Bestimmungen der Genfer Abkommen von 1949, die von nahezu
allen Staaten der Welt unterzeichnet wurden.
I.
Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken
der Streitkräfte im Felde (Urfassung: 1864)
Dieses Abkommen verbietet den Kriegsführenden, Verwundete zu misshandeln oder zu töten,
und verpflichtet sie, ihnen zu helfen.
Einrichtungen, die der Pflege der Verwundeten oder Kranken dienen, dürfen nicht angegriffen
oder zerstört werden. Ärzte und Pflegepersonal genießen gleichfalls internationalen Schutz.
Zivilpersonen dürfen ungehindert Verwundete pflegen. Das Zeichen dieses Schutzes ist das rote
Kreuz auf weißem Grund, das nicht missbräuchlich verwendet werden darf.
22
II.
Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und
Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See (Urfassung: 1907)
Durch dieses Abkommen sind Verwundete und Schiffbrüchige im Seekrieg geschützt. Jeder
Angriff auf ihr Leben und jegliche Schädigung ihrer Person ist verboten. Sie müssen geborgen
und gepflegt werden.
Rettungsboote und Lazarettschiffe sowie deren Personal und Material sind wie Feldlazarette
und Krankentransportfahrzeuge geschützt. Die Krieg führenden Mächte müssen die gefangen
genommenen, verwundeten, kranken oder schiffbrüchigen Angehörigen der feindlichen Mächte
wie ihre eigenen behandeln.
III.
Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen
(Urfassung: 1929)
Kriegsgefangene dürfen nicht beleidigt, misshandelt oder getötet werden. Sie stehen unter dem
Schutz des Roten Kreuzes. Die Gewahrsamsmacht muss sie so verpflegen und betreuen wie
ihre eigene Truppe. Die Kriegsgefangenen dürfen ihre Familien benachrichtigen sowie Post- und
Geschenksendungen empfangen; persönliches Eigentum wird ihnen belassen. Sie dürfen nur
unter bestimmten Bedingungen und gegen Entgelt zur Arbeit angehalten werden.
Schwerverwundete Kriegsgefangene müssen nach Hause geschickt werden. Nach Kriegsende
sind alle Gefangenen ohne Verzögerung in die Heimat zu entlassen.
Zur Vermittlung von persönlichen Nachrichten wird eine Zentralstelle beim Internationalen
Komitee vom Roten Kreuz in Genf eingerichtet.
23
IV.
Abkommen zum Schutze der Zivilpersonen in Kriegszeiten (1949)
Die Kriegsführenden verpflichten sich, alle nicht an den Feindseligkeiten beteiligten Personen zu
schützen. Vor allem ist es verboten, Menschen zu foltern, grausam oder entehrend zu
behandeln oder ohne rechtmäßig ergangenes Urteil hinzurichten. Kranke müssen wie
verwundete Soldaten geschützt werden.
Zivilisten im Feindesland haben ein Recht auf Heimkehr. Die Zivilbevölkerung in besetzten
Gebieten soll ihr gewohntes Leben fortsetzen können. Die Menschen dürfen nicht verschleppt
oder umgesiedelt, Jugendliche unter 18 Jahren nicht zur Arbeit verpflichtet, für Frauen, Kinder
und Greise können Schutzzonen eingerichtet werden. Die Besatzungsmacht muss die im
bestehenden Land existierende Rotkreuz-Gesellschaft schützen und darf sie an ihrer Tätigkeit
nicht hindern.
Zusatzprotokolle
Die zwei Zusatzprotokolle von 1977 erweitern die Genfer Abkommen. Das erste befasst sich
mit internationalen Konflikten, das zweite mit nicht internationalen.
Sie legen u. a. fest, die Persönlichkeit des Menschen, seine Ehre, Sitten und religiöse
Überzeugungen sowie die Rechte der Familie zu respektieren, grausame Behandlungen,
Vernichtungen,
Folterungen,
Hinrichtungen
ohne
ordentliche
Gerichtsverfahren,
Verschleppungen, Plünderungen, Gewalttätigkeiten jeder Art und ungerechtfertigte Zerstörung
von privatem Eigentum zu untersagen.
Das zweite Zusatzprotokoll erweitert den gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Abkommen (nicht
internationale bewaffnete Konflikte) durch ausführliche Schutzbestimmungen zugunsten von
Zivilbevölkerung,
Verwundeten,
Kranken
und
Schiffbrüchigen.
24
Der Artikel 3, der in allen vier Genfer Abkommen gleich lautend formuliert ist, fasst die
humanitären Mindestanforderungen für alle bewaffneten Konflikte zusammen:
"Im Falle eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter hat und auf dem
Gebiet einer der hohen Vertragsparteien entsteht, ist jede der am Konflikt beteiligten Parteien
gehalten, mindestens die folgenden Bestimmungen anzuwenden:
1. Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der
Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der Personen, die durch
Krankheit, Verwundung, Gefangennahme oder irgendeine andere Ursache außer Kampf
gesetzt sind, werden unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt, ohne jede auf
Rasse, Farbe, Religion oder Glauben, Geschlecht, Geburt oder Vermögen oder irgendeinem
anderen ähnlichen Unterscheidungsmerkmal beruhende Benachteiligung. Zu diesem Zweck sind
und bleiben in Bezug auf die oben erwähnten Personen jederzeit und überall verboten:
a. Angriffe auf das Leben und die Person, namentlich mit Tötung jeder Art, Verstümmelung,
grausame Behandlung und Folterung;
b. das Festnehmen von Geiseln;
c. Beeinträchtigung der persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und entwürdigende
Behandlung;
d. Verurteilungen und Hinrichtungen ohne vorhergehendes Urteil eines ordentlich bestellten
Gerichtes, das die von den zivilisierten Völkern als unerlässlich anerkannten Rechtsgarantien
bietet.
2. Die Verwundeten und Kranken werden geborgen und gepflegt. Eine unparteiische
humanitäre Organisation, wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, kann den am
Konflikt beteiligten Parteien ihre Dienste anbieten.
Die
am
Konflikt
beteiligten
Parteien
werden
sich
andererseits
bemühen,
durch
Sondervereinbarungen auch die anderen Bestimmungen des vorliegenden Abkommens ganz
oder teilweise in Kraft zu setzen.
25
Die Anwendung der vorstehenden Bestimmungen hat auf die Rechtsstellung der am Konflikt
beteiligten Parteien keinen Einfluss."
1.9. Schutzzeichen nationaler Gesellschaften
Das ROTE KREUZ ist vorwiegend das Zeichen für die westlichen, christlichen Staaten, wobei
das Kreuz nicht für eine spezielle christliche Religion, sondern nur als Symbol ohne religiöse
Bedeutung gewählt wurde.
1876 verlangte die Türkei, welche zu dieser Zeit mit Russland im Kriegszustand war, dass sie
den ROTEN HALBMOND als Zeichen führen dürfe. Die Begründung war, dass das Zeichen des
Roten Kreuzes gegen die religiöse Überzeugung ihrer Truppen wäre. Viele islamische Staaten
folgten der Türkei.
26
2.) Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in den Bundesländern unterschiedlich.
Informationen über die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern finden sich im Internet
unter:
www.help.gv.at, www.jugend.bmsg.gv.at
Alle freiwilligen Mitarbeiter des ÖRK und des ÖJRK sind laut § 176 des ASVG versichert (Haftund Unfallversicherung von UNIQA).
Die Jugendgruppen sind über den Landesverband versichert. Details sind im jeweiligen
Landesverband zu erfragen.
Aktivitäten wie Lager, Ausflüge etc. müssen in der ÖJRK Landesleitung oder dem ÖRK
Landesverband gemeldet sein. Nur dann ist es eine JRK oder RK Veranstaltung und damit der
Versicherungsschutz gewährleistet.
Anhang:
Geschäftsordnung ÖJRK und Leitbild (§ 26)
Leitfaden
2.1.) Das Gruppenleiterteam:
Das Team besteht aus
Gruppenleiter
Gruppenleiter Stellvertreter
Schriftführer
Kassier
Die Gruppenleitung von Kinder- und Jugendgruppen wird vom Sachbearbeiter/
Jugendreferenten nominiert und setzt sich aus erfahrenen JRK- Mitarbeitern zusammen.
Die Gruppenleitung der Aktivgruppe wird zu Beginn jedes Arbeitsjahres von den
Angehörigen der Gruppe mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.
GRUPPIERUNGEN
Bezeichnung
Altersangabe
JRK - Kindergruppe
bis 9 Jahre
27
JRK - Jugendgruppe
bis 14 Jahre
JRK - Aktivgruppe
ab 15 Jahre
(Die Altersstufen stellen nur Richtwerte dar!)
2.1.1) Der Gruppenleiter:
Voraussetzungen: Volljährigkeit, ausgeprägtes Verantwortungsgefühl, Bereitschaft zur
erforderlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung (Landesspezifische Abweichungen bei der
Volljährigkeit sind möglich.)
Gruppenleiter als Manager:
• Er soll gemeinsam mit dem Schriftführer Briefe, Aussendungen und Berichte über Aktionen
erarbeiten.
• Er soll gemeinsam mit dem Schriftführer die Gruppenliste erfassen.
• Er soll, wenn nicht anders geregelt, die Ausrüstung der Gruppe in einer Inventarliste führen.
• Er soll auf Sauberkeit und Ordnung im Gruppenraum achten.
• Er soll am Anfang des Arbeitsjahres einen Halbjahres- oder Jahresplan erstellen.
Natürlich gemeinsam mit der Gruppe, und die Gruppe besteht aus uns allen!
• Er soll Kontaktperson für neue Mitarbeiter sein.
Gruppenleiter als Ansprechpartner und Mediator:
• Er soll erkennen, wenn einer seiner Mitarbeiter Probleme hat, und ihm die Möglichkeit geben, mit
jemandem darüber zu sprechen.
• Er soll die Gruppe aus einer Tiefphase herausführen und nicht ebenfalls im Klagegesang
mitsingen.
• Er soll eine Kontaktperson sein, mit der man reden kann. Auch mit Feinden kann man reden!
• Er soll seine Grenzen kennen und wenn notwendig (bei speziellen Problemen) einen anderen
Mitarbeiter beiziehen.
Gruppenleiter als Vorbild:
• Er soll Kenntnisse über die Organisation des ÖRK und des ÖJRK haben.
• Er soll die Aussagen der Genfer Abkommen kennen.
• Er soll die Ziele des Roten Kreuzes und des Jugendrotkreuzes kennen.
• Er soll die Publikationen des JRK kennen.
• Er soll über Führung eines Gruppenbuches und eines Protokollbuches Bescheid wissen.
28
• Er soll eine Tochtergruppe gründen können.
• Er soll seinen Mitarbeitern die möglichen Schulungen näher bringen und bei der Anmeldung
behilflich sein.
Gruppenleiter als Ideenmagier:
• Er soll die Methoden der Ideenfindung kennen und sie anwenden können.
• Er soll Stimmungsschwankungen in der Gruppe erkennen und rechtzeitig entgegenwirken.
• Er soll sich immer wieder mit anderen Gruppenleitern treffen, um Ideen auszutauschen.
Viele der Aufgaben kann und soll der Gruppenleiter an andere Mitglieder des
Gruppenleiterteams delegieren. Er sollte sich selbst nicht überlasten und von anderen
nicht überlastet werden. Auch die Freude am Arbeiten ist etwas ganz Wichtiges und sollte
erhalten bleiben.
Der Gruppenleiter muss auch rechtzeitig daran denken, eine Nachfolge / ein
Nachfolgeteam aufzubauen.
Fehler die ein Gruppenleiter nie machen darf!
Alle Aufgaben an sich zu reißen und so die Mitarbeiter zu entmündigen. Andere Ideen im
Keim zu ersticken, nur weil ihm diese nicht gefallen. Nichterkennen seines „Pensionsalters“,
obwohl der Elan fehlt und er nicht mehr kann.
Jeder Gruppenleiter ist auch nur ein Mensch!
2.1.2) Der Gruppenleiterstellvertreter:
Übernimmt die Funktionen des Gruppenleiters in dessen Abwesenheit.
2.1.3) Der Kassier:
Seine Aufgaben sind es, das Kassabuch zu führen, die Originalbelege aller Transaktionen
zu sammeln (vollständig und chronologisch!) und einen Finanzbericht zu verfassen
(Formular).
29
Jeder Kassier hat mit dem Gruppenleiter gemeinsam darauf zu achten, dass nichts
geschieht, wodurch das Vertrauen in die Gruppe gestört werden könnte. Eine genaue und
saubere Buchführung trägt dazu bei. (Genaue Buchführung siehe unter 3.)FINANZEN)
2.1.4) Der Schriftführer:
Der Schriftführer ist verantwortlich für die Dokumentation und Administration der Arbeit
einer Gruppe und den Schriftverkehr.
Siehe Formulare
Datenaufnahme der Gruppe
•
Gruppenmeldung: einmal jährlich zu Beginn des Arbeitsjahres an LL/ LV (Formular)
•
Mitarbeiterlisten: einmal jährlich zu Beginn des Arbeitsjahres an LL/ LV
(Neuzugänge, Abgänge) (Formular)
•
Personaldaten von Team und Mitarbeitern: bei Neuzugang eines Mitarbeiters
erheben (Formular)
•
Beitrittserklärung:
bei
Eintritt
vom
Mitarbeiter
auszufüllen
und
vom
Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen. Rechte & Pflichten der Mitarbeiter
sind auch zu unterfertigen.
•
Betreuererklärung: für zusätzliche Betreuer einzelner Projekte
30
Administration der Gruppe
•
Gruppenstundenprotokoll:
Über
jede
abgehaltene
Gruppenstunde
müssen
Aufzeichnungen im Protokollbuch vorgenommen werden, die vom Gruppenleiter
und Schriftführer abzuzeichnen sind. Folgende Angaben sollten gemacht werden:
⇒
Datum der Gruppenstunde
⇒
Anwesende Personen
⇒
Arbeitspunkte
⇒
Beschlüsse
⇒
Besondere Vorkommnisse
⇒
Etc...
•
Chronik (Gruppenbuch): Das Gruppenbuch ist eine Art Stammbuch, das besondere
Ereignisse (mit Fotos, Zeichnungen, Zeitungsausschnitten von Veranstaltungen
usw.) und Aktionen beinhaltet. Gäste und neue MitarbeiterInnen bekommen
dadurch einen kurzen Überblick über die Gruppe.
•
Starthilfeanforderung: Jede neu gegründete Gruppe hat die Möglichkeit eine
einmalige finanzielle Unterstützung von LL/LV anzufordern.
•
Veranstaltungsmeldung: Führt eine JRK Gruppe eine Aktion oder ein Projekt durch,
die den Rahmen der Gruppenstunde überschreiten, muss diese mindestens 14 Tage
vor
Beginn
der
Aktion
LL/
LV
schriftlich
gemeldet
werden.
(Der
Versicherungsschutz muss gegeben sein!)
•
Jahresplanung: Die Jahresplanung ist am Ende des Arbeitsjahres für das
kommende Jahr zu erstellen und ergeht an LL/LV.
•
Jahresbericht: Zu Ende des Arbeitsjahres ist ein Jahresbericht zu verfassen, der an
LL/ LV ergeht. Es besteht die Möglichkeit, einen Kurzbericht über ein bestimmtes
Projekt oder einen Halbjahresbericht zu verfassen. Jugendliche aus den Gruppen,
die in den Aktivdienst übertreten, müssen im Jahresbericht angeführt werden.
31
•
Korrespondenz: Briefe, die offiziell von der Gruppe geschrieben werden, müssen
vom Schriftführer und vom Zeichnungsberechtigten der Gruppe unterzeichnet sein.
Von jedem Brief ist eine Kopie anzufertigen und in einem Ordner abzulegen. Post,
die an die Gruppe ergeht, ist mit dem Eingangsdatum zu versehen und ebenfalls in
einem Ordner zu sammeln.
•
JRK Ausweise: Alle aktiven Gruppenmitarbeiter erhalten nach 6 Monaten
Gruppenzugehörigkeit einem JRK Ausweis, der für die Dauer von drei Jahren von
LL/LV bestätigt wird. Die Ausweise sind bei der Bundesleitung zu bestellen. Bei
vorzeitigem Austritt ist der Ausweis an das Gruppenteam zurückzugeben.
•
Bekleidungsanforderungen:
Bekleidung
ist
landesspezifisch.
In
manchen
Bundesländern existieren Formulare zur Bekleidungsanforderung, die ebenfalls in
den
Bereich
des
Schriftführers
fallen.
Info
zur
Bekleidung
unter
www.jugendrotkreuz.at.
2.1.5) Der Gruppenmitarbeiter:
Nicht nur das Gruppenteam allein trägt Verantwortung für das Funktionieren einer
Gruppe. Auch die Mitarbeiter sind gefordert, die Gruppe mitzugestalten.
Die Aufgaben der Gruppenmitarbeiter sind:
Rechte:
• Das Recht auf Aus- und Weiterbildung im Rahmen des ÖJRK/ÖRK
• Das Recht auf eine Erste-Hilfe-Ausbildung
• Das Recht die Bekleidung des ÖJRK zu tragen
• Das Recht einen JRK Ausweis zu besitzen
• Das Recht an ÖJRK Veranstaltungen teilzunehmen (Lager, Seminare etc.)
• Das Recht auf Mitbestimmung der Gruppenaktivitäten
• Das Recht auf Betreuung durch ein geschultes Gruppenteam
• Das Recht auf hinführende Erziehung zu eigenverantwortlichem Handeln
32
Pflichten:
• Die Pflicht seine Mitmenschen zu respektieren
• Die Pflicht Engagement für den Anderen zu zeigen
• Die Pflicht nach den Grundsätzen des RK zu leben
• Die Pflicht sich nach dem Leitbild des ÖJRK zu orientieren
• Die Pflicht die Gruppenstunden regelmäßig zu besuchen
• Die Pflicht bei offiziellen Anlässen ÖJRK Bekleidung zu tragen
33
3.) Finanzen:
3.1) Kassaführung / Buchhaltung
Da die Finanzgebarung eine sehr heikle Angelegenheit ist, sollte man ihr die
Aufmerksamkeit widmen, die sie erfordert. Alle finanziellen Zuwendungen, welche die
Gruppe erhält, sind Spenden und sind auch als solche zu verbuchen.
Grundsätzlich ist die Buchhaltung in einer „einfachen“ Art und Weise durchzuführen. D.h.,
die Eingänge und Ausgänge sind in einem Kassabuch festzuhalten.
Die Spendenverwaltung ist Vertrauenssache und einer der Grundpfeiler, auf der die
Glaubwürdigkeit einer Gruppe beruht!
3.2) Eingänge und Ausgänge
Bekommt die Gruppe eine finanzielle Zuwendung, so ist diese auf einem Eingangsbeleg
aufzuzeichnen und anschließend aus diesem Beleg die Buchung im Kassabuch
vorzunehmen.
Der Eingangsbeleg ist mit einer BELEGNUMMER z.B. E1 ( E für Eingang ) zu versehen. Er
ist vom Spender, Kassier und Zeichnungsberechtigten zu unterzeichnen.
Ein kurzes Beispiel:
Datum BelegNr Text
Ein
Aus
Gesamt
09.09.
14,72
-----
14,72
E1
Mitarbeiter Spende
Ist ein finanzieller Ausgang zu verzeichnen, so ist ein Ausgangsbeleg auszustellen.
Dafür ist es aber notwendig, dass die Rechnung buchhaltungstauglich ist: D.h.
Firmenadresse, Mehrwertsteuer, Anzahl und Artikelbezeichnung müssen angeführt sein!
Nur dann darf die Kassa den Betrag refundieren. Wie beim Eingangsbeleg, ist auch hier
die Unterschrift des Empfängers, Kassiers und des Zeichnungsberechtigten notwendig.
Jeder Ausgangsbeleg ist mit einer fortlaufenden Belegnummer – z.B.: A1( A für Ausgaben)
zu versehen und im Kassabuch unter AUS zu verbuchen.
Der Rechnungsbeleg ist an den Ausgangsbeleg anzuheften und in einem dafür
vorgesehenen Ordner nach Eingangsdatum abzulegen.
34
3.3) Finanzjahresabschluss
Am Ende des laufenden Arbeitsjahres ist ein Finanzbericht an die LL/LV zu schicken. Er soll
anhand des vorhandenen Formulars erstellt werden.
3.4) Kontrolle
Die Kontrolle des Kassabuches durch den Gruppenleiter soll innerhalb der Gruppe
mehrmals pro Jahr erfolgen und durch einen schriftlichen Vermerk im Kassabuch
dokumentiert werden. Einmal jährlich erfolgt eine Prüfung durch LL/LV.
3.5) Beschaffung der Finanzmittel
Die JRK-Gruppen versuchen durch persönliche Initiative die finanziellen Mittel für ihre
Arbeit zu erwirtschaften.
3.5.1) Eigenmittel
Eine Möglichkeit besteht darin, dass die Mitarbeiter der Gruppe einen freiwilligen
Gruppeneuro entrichten. Hierbei soll auf die Zusammensetzung der Gruppe Rücksicht
genommen
werden.
Finanziell
schlechter
gestellte
MitarbeiterInnen
müssen
mit
Ausnahmeregelungen berücksichtigt werden!
Gerade bei dieser Art der Mitfinanzierung wird das Gefühl für Opferbereitschaft und
Mitverantwortung geweckt.
3.5.2) Subventionen
Bei Neugründung einer Gruppe hat die Gruppe die Möglichkeit, einen Antrag auf
Startkapital an LL/LV zu stellen. Weiters besteht die Möglichkeit, dass die Gruppen durch
ihre Bezirksstelle finanziell unterstützt werden.
Für bestimmte Veranstaltungen ist es ebenfalls möglich, Subventionen (die dann
zweckgebunden sind!) bei LL/LV zu beantragen.
Auch Banken, Betriebe und Privatpersonen kann man um Unterstützung ersuchen.
Dabei sind aber die folgenden drei Punkte unbedingt einzuhalten:
•
Auf jeden Fall LL/LV informieren. Viele Firmen fragen bei LL/LV nach, ob das
Ansuchen nach finanzieller Unterstützung gerechtfertigt ist.
35
•
Bevor ihr um Subventionen ansucht, erstellt eine schriftliche Kostenrechnung. Viele
Betriebe/Personen wollen in schriftliche Unterlagen bzw. eine Projektplanung
Einsicht nehmen.
•
Die für ein Projekt eingehenden Spenden sind widmungsgebunden. Sie können nur
für dieses Projekt verwendet werden. Umwidmungen sind nur mit schriftlicher
Zustimmung des Spenders möglich!
3.5.3) Veranstaltungen
Eine
andere
Möglichkeit
der
Finanzierung
ist
die
Abhaltung
verschiedener
Veranstaltungen. Einige Möglichkeiten sind hier aufgeführt:
•
Bazar
•
Flohmarkt
•
Tombola
•
Versteigerung
•
diverse Märkte
•
Dienstleistungsaktionen
•
Zweckgebundene Aktionen
•
Buffet
•
Luftballonfliegen
•
Musikveranstaltung
Natürlich ist diese Liste nicht vollständig. Es bleibt euch überlassen, neue Ideen zu
entwickeln.
Eines jedoch ist wichtig:
Bitte führt den Erlös auch dem Zweck zu, für den er gedacht ist. Da es sich bei diesen
Einnahmen um Spenden handelt, sind diese als solche zu verbuchen. Außerdem dürfen bei
diversen Veranstaltungen KEINE Preisschilder angebracht werden!!! Allerdings ist es
möglich, Spendenempfehlungen anzugeben (z.B. bei Buffet: Spende für ein Brötchen:1
Euro).
36
4.) Gründung, Aufbau und Auflösung der Gruppe
4.1.) Gründung
In Anlehnung an die Dienstordnung des Roten Kreuzes sind für eine Gruppe mindestens fünf
Gruppenmitarbeiter nötig. Nach oben hin ist der Mitarbeiteranzahl einer Gruppe keine Grenze
gesetzt.
Die
Bildung
der
Gruppe
im
Bezirksstellenbereich
bedarf
der
Zustimmung
des
Bezirksstellenleiters. Der Beauftragte für Jugendarbeit an den Bezirksstellen meldet die
Gründung
unter
Angabe
des
Gruppennamens,
der
Gruppenleitung
und
der
Gruppenmitarbeiter an LL/LV.
4.2) Auflösung
Die Auflösung der Gruppe erfolgt schriftlich an LL/LV.
Siehe Leitfaden für außerschulische Jugendgruppen
37
5.) Ausbildung
Im ÖJRK/ÖRK wird eine breite Ausbildungspalette angeboten.
Die Gruppenleiter sollen innerhalb eines Jahres die Gruppenleiterausbildung absolvieren,
wünschenswert wäre die Ausbildung schon vor dem Gruppenstart. In weiterer Folge sollen die
Gruppenleiter regelmäßig Aus- und Weiterbildungsseminare besuchen.
zB:
o
Gruppenleitergrundkurs
o
Gruppenleiterfortbildungskurs
(Diese beiden Kurse beinhalten Gruppendynamik, Formalitäten,
Geschichte der
Internationalen Rot Kreuz Bewegung, des ÖRK, ÖJRK)
o
Rhetorik, Präsentationstechnik
o
Spiele-Seminare
o
Konfliktlösung
o
Suchtprävention
o
Jugendschutzgesetz
o
Organisation von Veranstaltungen
o
EH- Breitenausbildung
o
Bastelseminare
o
Realistische Unfalldarstellung
o
Eltern-Kind-Kurs
o
Schwimmkurse
o
Vereinsrecht und Versicherungsfragen
o
etc. ...
Die Kurse werden hauptsächlich landes- bzw. auch bundesweit angeboten.
38
6.) Adressen:
6.1) ÖJRK-Landesleitungen
ÖJRK Generalsekretariat
JUGEND:SERVICE
Wiedner Haupstrasse 32
1040 Wien
Tel: 01/ 58900-175
E-mail: [email protected]
www.jugendrotkreuz.at
Landesleitung Burgenland
Henry Dunant Straße 4
7000 Eisenstadt
Tel: 02682/629 92
e-mail: [email protected]
Landesleitung Kärnten
Grete-Bittner-Straße 9
9020 Klagenfurt
Tel: 0463/455 55-1092
e-mail: [email protected]
Landesleitung Niederösterreich
Franz Zant Alle 3-5
3430 Tulln
Tel: 02272/604-300
e-mail: [email protected]
Landesleitung Oberösterreich
Körnerstraße 28
4020 Linz
Tel: 0732/ 7644-191
e-mail: [email protected]
Landesleitung Salzburg
Alpenstraße 96
5020 Salzburg
Tel: 0662/8042-4224
e-mail: [email protected]
Landesleitung Steiermark
St.-Peter-Hauptstraße 30a
8042 Graz
Tel: 0316/482323-0
e-mail: [email protected]
Landesleitung Tirol
Rennweg 1, Hofburg 108
6020 Innsbruck
Tel. 0512/582467
e-mail: [email protected]
Landesleitung Vorarlberg
Beim Gräble 10, Industriepark Runa
6800 Feldkirch
Tel: 05522/77000-9013
e-mail: [email protected]
Landesleitung Wien
Scheugasse 2
1100 Wien
Tel: 01/795 80-57
E-mail: [email protected]
39
6.2) ÖRK-Landesverbände
ÖRK Generalsekretariat
Wiedner Hauptstraße 32
1040 Wien
Tel: 01/58900 - 0
E-mail: [email protected]
LV Burgenland
Henry Dunant Straße 4
7000 Eisenstadt
Tel: 02682/7440-0
e-mail: [email protected]
LV Kärnten
Grete-Bittner-Straße 9
9020 Klagenfurt
Tel: 0463/45555-0
e-mail: [email protected]
LV Niederösterreich
Franz Zant Alle 3-5
3430 Tulln
Tel: 02272/604-0
e-mail: [email protected]
LV Oberösterreich
Körnerstraße 28
4020 Linz
Tel: 0732/ 7644-0
e-mail: [email protected]
LV Salzburg
Dr.-Karl-Renner-Straße 7
5020 Salzburg
Tel: 0662/8144-0
e-mail: [email protected]
LV Steiermark
Merangasse 26
8010 Graz
Tel: 0316/3601-0
e-mail: [email protected]
LV Tirol
Sillufer 3a
6020 Innsbruck
Tel. 0512/33603-0
e-mail: [email protected]
LV Vorarlberg
Gilmstraße 3
6800 Feldkirch
Tel: 05522/77000-0
e-mail: [email protected]
LV Wien
Nottendorfergasse 21
1030 Wien
Tel: 01/79580-0
E-mail: [email protected]
40
6.3) Bundesweite „Kummernummern“
6.3.1) Aids
Aidshilfe Österreich
http://www.aidshilfen.at
6.3.2) Drogen/Sucht
Fachstellen für Suchtprävention:
•
akzente salzburg - Fachstelle für Suchtvorbeugung in Salzburg http://www.akzente.net
•
Fachstelle für Suchtvorbeugung in Niederösterreich
http://www.fachstelle.at
•
kontakt&co. Suchtpräventionsstelle Tirol
http://www.kontaktco.at
•
SUPRO - Werkstatt für Suchtprophylaxe Vorarlberg
http://www.supro.at
•
VIVID - Fachstelle für Suchtprävention Steiermark
http://www.checkit.at
•
Institut für Suchtprävention
Alser Straße 20/6, 1090 Wien
Telefon: 01 / 4000-87340; Fax: 01 / 4000-7977
e-mail:[email protected]
•
Amt der Kärtner Landesregierung, Mag. Barbara Drobesch
Völkermarkter Ring, 9020 Klagenfurt
Telefon: 0463 / 536-0
e-mail:[email protected]
•
Institut für Suchtprävention, Oberösterreich
http://www.praevention.at
Essstörungshotline
Beratungszeiten: Mo-Do 12:00-17:00; Fr 9:00 – 12:00
Tel.: 0800/20 11 20
41
Grüner Kreis
Verein zur Rehabilitation und Integration suchtkranker Personen
http://www.gruenerkreis.at
ChEckiT! Drogeninformations- und Beratungsprojekt
http://www.checkyourdrugs.at
e-mail:[email protected]
6.3.3) Frauen/Mädchen/Burschen
Femwien – email Beratung
http://www.telecom.at/femwien
e-mail: [email protected]
Männerberatung und Informationsstelle für Männer
http://www.maenner.at
e-mail: [email protected]
Frauenhelpline gegen Männergewalt
Tel.: 0800/222 555
Soziale Einrichtungen und Beratungsstellen (Bundesländer)
http://www.frauensache.at/sozial.html
(Frauenberatungsstellen, Essstörungen, Gewalt gegen Frauen, ...)
6.3.4) Geld/Schulden
Schuldnerberatungsstellen in Österreich
Mitglieder der ARGE Schuldnerberatungen (ASB)
Gemeinnützige Schuldnerberatungen im öffentlichen Auftrag
http://www.schuldnerberatung.at
Schuldnerberatung Oberösterreich
www.klartext.at
42
6.3.5) Sekten
Bundesstelle für Sektenfragen
Wollzeile2/2/19
A-1010 Wien
Tel. 01 / 513 04 60
Fax: 01 / 513 04 60 30
E-Mail: [email protected]
Gesellschaft gegen Sekten- und Kultgefahren
Obere Augartenstraße 26-28
A-1020 Wien
Tel.: 01/ 33 27 537
Fax: 01/ 33 23 513
E-Mail: [email protected]
Homepage:http://www.sektinfo.org
Informationsstelle des Bundesministeriums
http://www.bmsg.gv.at/bmsg/relaunch/jugend/welcome.htm
6.3.6) Sexualität/Familienplanung
Herzklopfen – Telefonberatung für junge Leute
Beratungszeiten: Sa 14:00 – 18:00
Tel.: 0800/20 60 60
e-mail: [email protected]
First Love – Sexualberatung für Jugendliche bis 19 Jahre
http://www.firstlove.at
Familienberatungsstellen
Tel.: 0660/52 01
6.3.7) Jugendinformation
Jugendinfos des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen
Tel.: 0800/ 240 266
E-mail: [email protected]
http://www.jugendinfo.at
(auf der Seite ist auch eine Übersicht über alle Jugendinfos Österreichs zu finden)
43
6.3.8) Notruf
http://www.notruf.at/branchen/sozial.htm
(für Wien, Steiermark, Oberösterreich)
Kindertelefon
Salzburg 0800/234 123 (nicht wirklich klar, ob noch existent!!!!!)
Wiener Kindertelefon MA 11
01/319 66 66
Serviceleistung: Rufen dich bei Anfrage zurück und übernehmen dadurch die
Telefonkosten!!!!
Frauennotruf – Soforthilfe für vergewaltigte Frauen
Wien 01/71 71 9
Graz 0316/67 11 60 *
Burgenland 026 28/ 61 280
Salzburg 0662/ 88 11 00
Tirol 05127 57 44 16 *
* Mo 10.00-18.00, Di 14.00-18.00, Mi 10.00-17.00, Do 17.00-21.00,
alle anderen Bundesländer haben 24-Stunden-Dienste
Rat auf Draht – ORF Kinderservice
1151 Wien, Postfach 12000
Tel.: 147
e-mail: [email protected]
Telefonseelsorge
Tel.: 142
Blindennotruf
Tel.: 01/17 14
Ö3 Kummernummer
Tel.: 0800/ 600 607
Sorgentelefon
Tel.: 0660/60 50
Beratungsstellenindex der einzelnen Bundesländer
http://www.netdoktor.at/wegweiser/Beratungsstellen/index.shtml
44
6.3.9) Recht
Kinder- und Jugendanwaltschaften der Länder
Kinder- und Jugendanwalt
Tel.: 1708
BEACHTE: Du musst immer die Vorwahl deiner Landeshauptstadt vorwählen!!
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
([email protected])
([email protected])
([email protected])
(http://www.ooe.gv.at/beratung/gesellschaft/kija)
(http://www.salzburg.com/kija)
(http://www.checkit.at/kinder&jugendanwalt)
(http://www.tirol.com/jugendanwalt)
([email protected])
(http://www.wien.gv.at/kja)
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!!! Es wurde versucht einen Überblick
zu verschaffen.
45
Teil B
IN MEINEM BUNDESLAND
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47
Teil C
METHODISCHE SPIELE
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Am Ende dieses Handbuchs über die Beschaffenheit, Organisation und Aufgaben einer
Jugendrotkreuzgruppe kommen wir zu dem Punkt, der wahrscheinlich ziemlich am Anfang
jeder Gruppenfindung stehen wird. Der freundschaftliche Zugang zueinander mit Hilfe von
Spielen.
Wir wollen abschließend noch einige Vorschläge für Spiele und methodische Anregungen zum
Kennenlernen und zur ersten Kontaktaufnahme von Gruppen geben. Dieser Teil versteht sich
als mögliche Hilfestellung und kann je nach Belieben eingesetzt werden.
Luftballonspiel
ZIELE
Aufwärmen und Lockerung
Namen kennen lernen
Hemmungen abbauen
Kontakt aufnehmen
Bewegung in die Gruppe bringen
SPIELABLAUF
Jeder Mitspieler bläst einen Luftballon auf, zeichnet mit wenigen Strichen ein Selbstporträt
darauf und schreibt seinen Vornamen dazu. Nun lassen alle Mitspieler zur Musik die Luftballons
in der Mitte des Raumes über ihren Köpfen tanzen. Alle helfen zusammen, dass kein Ballon zu
Boden fällt. Wenn die Musik stoppt, fängt jeder Mitspieler einen Ballon – auf keinen Fall seinen
eigenen – und versucht, den Besitzer des Ballons zu finden. Wenn alle Luftballons ihre Besitzer
gefunden haben, geht der Luftballontanz weiter.
HINWEIS
Bei diesem Spiel geht jeder Spieler von sich selber aus, stellt sich selber dar und nimmt über
seine eigene Darstellung mit den anderen Mitspielern Kontakt auf. Das Zeichnen und Tanzen
lockert und erleichtert die erste Kontaktaufnahme. Luftballons und leichte Musik animieren
ebenfalls zu ungezwungenem Verhalten. Auch die witzigen Selbstporträts sorgen für
Erheiterung. Jeder Mitspieler wird einbezogen, jeder darf und muss Kontakt aufnehmen. Die
Einbeziehung von Material (in diesem Fall sind es Luftballons) lenkt von anfänglichen
Kontaktproblemen ab.
49
Namen weiterflüstern
ZIELE
Kennenlernen
Kontakt herstellen
Vertrauen gewinnen
Mit Geheimnissen umgehen
SPIELABLAUF
Die Spielleiterin flüstert ihrem linken oder rechten Sitznachbar im Sesselkreis den Namen eines
beliebigen Mitspielers ins Ohr. Dieser Name wird nun im Kreis weitergeflüstert, bis er beim
„Besitzer“ des Namens ankommt. Dieser sagt laut seinen Namen. Nun ist er an der Reihe,
einen Namen auf Reisen zu schicken.
HINWEIS
Bei diesem Spiel darf das geflüsterte Wort auf keinen Fall, wie es beim Spiel „Stille Post“
vorkommt, verstümmelt werden. Wer schlecht verstanden hat, fragt nochmals nach. Etwas ins
Ohr flüstern hat etwas Geheimnisvolles und Vertrauliches an sich. Kinder haben Geheimnisse
und Vertrauen gern.
Dieses Bild mag ich
ZIELE
Eigenbild entwickeln
Sich vorstellen
SPIELABLAUF
In der Mitte des Sesselkreises liegt eine große Anzahl von Bildern in Postkartengröße (Haus
Schmetterling, Prinzessin, gedeckter Tisch, Sonne, …) zur Auswahl.
Jeder Mitspieler schaut, welche Bilder ihm gefallen. Nun kommt jeder reihum dran, nimmt ein
Bild und sagt seinen Namen und dazu, warum er das Bild mag und warum er es ausgewählt
hat. Man kann auch zu einem Bild Stellung nehmen, das bereits ein anderer Spieler an sich
genommen hat.
50
HINWEIS
Für Kinder ist es nicht sonderlich schwierig oder peinlich zu sagen, was sie möchten.
Schwieriger wäre es, gleich anfangs einer Gruppe mitzuteilen wie man ist. Bei Gruppen, wo die
Namen untereinander schon bekannt sind, kann das Vorstellen mit dem Namen wegfallen.
Weiters könnten mit Hilfe der Bilder auch die momentanen Befindlichkeiten der Spieler
ausgedrückt werden.
Namenrätsel
ZIELE
Namen kennen lernen
Optische Wahrnehmung trainieren
Kreativität wecken
SPIELABLAUF
Jeder Mitspieler schreibt ein Namensschild mit seinem Namen in etwa 5 cm hoher Blockschrift
und legt es im Sesselkreis vor sich, für die anderen Mitspieler gut sichtbar, auf den Boden. Nun
schauen sich alle Mitspieler die Besonderheiten in der Schreibung der Namensbilder der
anderen Mitspieler an. In dieser Zeit überlegen sich die Mitspieler ein Rätsel für einen
beliebigen Namen. Anschließend stellen einzelne Mitspieler ihre Aufgaben. Die anderen raten
und reagieren schnell: Sie versuchen vor den anderen Mitspielern das angesprochenen
Namenskärtchen zu ergattern.
HINWEIS
Kinder sind gerne kreativ und lieben Rätsel. Bei diesem Spiel kommen beide Elemente vor und
sie lernen sogar noch die Namen der Anderen kennen.
Fragekette
ZIELE
Aufwärmen
Kontaktaufnahme
Namen kennen lernen
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SPIELABLAUF
Es werden zwei Gruppen gebildet. Gruppe A verlässt den Raum, sie ist die Rategruppe.
Gruppe B stellt sich sodann in einer Reihe auf. Es entsteht eine Namenreihe, z.B.: Lukas, Gerd,
Andrea, Jakob, Lisa,…..Johanna.
Wenn die Rategruppe den Raum wieder betritt bekommt sie von der Spielleiterin den Hinweis,
dass jeder einzelne von ihnen die Mitspieler der Gruppe B in der richtigen Reihenfolge
besuchen müsse, was dadurch erschwert ist, dass diese kreuz und quer im Raum spazieren
gehen. Sie bekommen lediglich den Namen der ersten Person, in unserem Beispiel also „Lukas“
als Hinweis. Weil es sich um ein Wettspiel handelt, suchen die Spieler der Gruppe A möglichst
schnell. Sie eilen von einem Mitspieler zum anderen und fragen ihn leise ins Ohr: „Bist du
Lukas?“ Alle sagen nein, nur wer tatsächlich Lukas findet, erhält von diesem leise die Antwort:
„Ja, ich bin Lukas, such den zweiten, nämlich Gerd!“. Wer sich als Erster durch die ganze
Namenreihe durchgefragt hat und bei Johanna angelangt ist, wird von Johanna zum Sieger
erklärt.
HINWEIS
Dieses Spiel klingt für viele Mitspieler nach der ersten Erklärung kompliziert. Sobald das Spiel
jedoch im Laufen ist, kennen sich alle Spieler aus. Das Spiel macht großen Spaß und wird,
wenn die Namen der Spieler bereits bekannt sind, in anderen Varianten gespielt (z.B.: mit
Tiernamen, Städtenamen, …)
Wollknäuel
ZIELE
Kontaktaufnahme
Vernetzung einer Gruppe erkennen
Gemeinschaftsgefühl stärken
SPIELABLAUF
Alle sitzen im Kreis. Die Spielleiterin hat ein Wollknäuel und wirft es einem Mitglied im Kreis zu.
Sie sagt dabei etwas Positives zu dieser Person. Man wickelt sich den Faden um den Finger
und dann wird das Knäuel weiter geworfen und es entsteht ein Geflecht oder Netz, das die
wachsende Verbundenheit der Gruppe verdeutlicht.
52
Wenn jeder in der Gruppe eingebunden ist, geht es dem Faden entlang wieder zurück und das
Knäuel wird aufgewickelt.
VARIANTE
Es wird beim Zuwerfen etwas gesagt, was immer schon mal gesagt werden sollte, aber
konstruktiv und nicht verletzend!
HINWEIS
Bei diesem Spiel wird verdeutlicht, dass eine Gruppe vernetzt ist. Wenn ein Mitspieler den
Faden loslässt, entsteht eine Lücke. Jeder erkennt, dass er einen wichtigen Beitrag für das
Bestehen der Gruppe leisten kann.
Spots in movement – Begrüßungsrituale
ZIELE
Kontaktaufnahme
Kennenlernen
Kreativität
SPIELABLAUF
Die Gruppe bewegt sich frei im Raum zur Musik. Die Musik wird dann immer wieder
unterbrochen und bei jeder Unterbrechung gibt der Spielleiter verschiedene Anweisungen.
Diese können unterschiedlicher Art sein, außerdem ist eurer Fantasie keine Grenze gesetzt:
¾ Verschiedene Begrüßungsarten: österreichisch Händeschütteln, eskimonesisch
Nasenreiben, asiatisch Verbeugen, …
¾ Gruppenbildung nach Schuhgröße, Augenfarbe, Haarfarbe, Sternzeichen, Bundesland
(Herkunftsland),…
¾ Redewendungen wörtlich nehmen: jemanden auf Händen tragen, jemanden aus dem
Gleichgewicht bringen, jemanden an der Nase herumführen, jemanden den Buckel
hinunter rutschen, jemanden ein Loch in den Bauch reden, jemanden schöne Augen
machen, jemanden die Zähne zeigen, …
¾ Paarweise gegenseitiger Informationsaustausch: Was erwarte ich mir von dieser
Gruppe, wie schaut mein Zimmer aus, was ist meine Lieblingsspeise, was sind meine
Hobbys, …?
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HINWEIS
Die Anweisungen sollte sich die Spielleiterin zuerst gut überlegen, um dann nicht eine unnötige
Leere entstehen zu lassen. Es ist auch möglich, dass sich jeder Spieler vor dem Spiel eine
Anweisung überlegen darf, die dann alle anderen ausführen müssen.
Smarties
ZIELE
Informationen von sich hergeben
Zuhören lernen
Vorstellen
Den Anderen kennen lernen
SPIELABLAUF
Die Smarties werden in die große Schüssel gegeben. Nun darf sich jeder Teilnehmer so viele
Smarties nehmen, wie er/sie will (es sollten genug Smarties vorhanden sein). Wenn jeder
Smarties hat, wird das Geheimnis enthüllt. Für jedes einzelne Smartie muss eine Information
über sich selbst gesagt werden. Je gieriger die Teilnehmer waren, desto spannender ist es –
also auffordern zum viele Smarties nehmen. Viel über sich sagen zu müssen ist nicht nur lustig,
sondern macht auch kreativ. Außerdem erfährt man nicht nur viel über die anderen, sondern
auch über sich selbst.
HINWEIS
Mit Hilfe dieses Spiels können Eigenschaften einzelner Spieler wahrgenommen werden bevor
noch kommuniziert wird . Es kann manchmal für Kinder schwierig sein, sehr viel von sich zu
erzählen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, wenn die Spielleiterin konkrete Hilfestellungen dazu
gibt, worüber gesprochen werden könnte.
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