März 2014 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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März 2014 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Die durchschnittliche Versorgungsabgabe dient als Berechnungsgrundlage für die Renten und für die Höhe der abzuführenden Versorgungsabgaben im Jahre 2014. Es betragen somit: a) die Höchstversorgungsabgabe jährlich € 22.970,40 monatlich € 1.914,20 Geschäftsbericht 2012 der Nordrheinischen Ärzteversorgung liegt aus Der ungekürzte und mit dem Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers versehene Geschäftsbericht der Nordrheinischen Ärzteversorgung für das Geschäftsjahr 2012 liegt bei allen Kreisstellen der Ärztekammer Nordrhein aus. Er kann von allen Kammerangehörigen auf Wunsch eingesehen werden. b) die Pflichtabgabe jährlich € 17.565,60 monatlich € 1.463,80 c) die Mindestabgabe jährlich € 4.053,60 monatlich € 337,80 Versorgungsabgaben für angestellte Ärzte Durch die Neufestsetzung der Beiträge in der Angestelltenversicherung ab 01.01.2014 ändern sich vom gleichen Zeitpunkt ab die Versorgungsabgaben für angestellte Ärzte in der Nordrheinischen Ärzteversorgung. Aufgrund dieser Änderung der Beiträge in der Angestelltenversicherung betragen die Versorgungsabgaben für angestellte Ärzte in der Nordrheinischen Ärzteversorgung: a) Versorgungsabgabe gemäß § 21 (1) der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung Angestellte Ärzte, die sich zugunsten der Nordrheinischen Ärzteversorgung von der Angestelltenversicherungspflicht haben befreien lassen und die ein Bruttoarbeitsentgelt von mindestens € 5.950,00 monatlich erhalten, leisten Versorgungsabgaben in Höhe von € 1.124,55 monatlich. b) Versorgungsabgabe gemäß § 34 der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung Angestellte Ärzte, die sich nicht von der Angestelltenversicherungspflicht haben befreien lassen und deren Bruttoarbeitsentgelt mindestens € 5.950,00 monatlich beträgt, haben Versorgungsabgaben in Höhe von € 337,36 monatlich zu leisten. c) Versorgungsabgabe gemäß § 21 (2) der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung Beamte auf Widerruf/Zeit, deren Gehalt mindestens € 5.950,00 monatlich beträgt, leisten Versorgungsabgaben in Höhe von € 337,36 monatlich. Angestellte Ärzte und Beamte auf Widerruf/Zeit, deren Bezüge unter dem oben angegebenen Satz von € 5.950,00 monatlich liegen, leisten Versorgungsabgaben entsprechend den Beiträgen zur Angestelltenversicherung bzw. 3/10 der ihrem Gehalt entsprechenden Angestelltenversicherungsbeiträge. Der Beitrag zur Angestelltenversicherung beträgt 18,9 % der monatlichen Bruttobezüge. 60 Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt auf Antrag der betreffenden Ärzte, bzw. deren Erben, die folgenden Vertragsarztsitze zur Übernahme durch Nachfolger aus: Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen Fristen (Posteingangsstempel der KV Nordrhein) an: Bewerbungen für den Bereich Düsseldorf: KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Niederlassungsberatung, Frau Pawelski/Frau Zahler/Frau Wellner, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211 5970-8516/ -8526/ -8518 Fax: 0211 5970-9981 Bewerbungen für den Bereich Köln: KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Ratgeber/Frau Spix/ Herrn Strehlow, Sedanstraße 10 – 16, 50668 Köln, Tel.: 0221 7763-6533/ -6537/ -6515, Fax: 0221 7763-6500 Wir weisen darauf hin, dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen. Außerdem sind Bewerbungen von Internisten, die hausärztlich tätig werden möchten, auf ausgeschriebene Sitze von Allgemeinmedizinern beziehungsweise Bewerbungen von Allgemeinmedizinern auf ausgeschriebene Sitze von Internisten -hausärztliche Versorgung- möglich. Im Bereich Düsseldorf Bewerbungsfrist: Bis 07.03.2014 Stadt Duisburg Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Chiffre Z 040/14 Stadt Duisburg Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: Z 039/14 Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Rhein-Kreis Neuss Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendmedizin (hälftiger Versorgungsauftrag) Chiffre: P 041/14 Kreis Mettmann Facharzt/-ärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten (hälftiger Versorgungsauftrag) Chiffre: W 042/14 Bewerbungsfrist: Bis 21.03.2014 Stadt Wuppertal Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche VersorgungChiffre: W 037/14 Stadt Düsseldorf Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin (Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: W 038/14 Stadt Düsseldorf Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin Chiffre: W 043/14 Im Bereich Köln Bewerbungsfrist: Bis 07.03.2014 Stadt Bonn Facharzt/-ärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 045/2014 Mittelbereich Troisdorf Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 047/2014 Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Mittelbereich Köln Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- (Einzelpraxis) Chiffre: 048/2014 Stadt Köln Facharzt/-ärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 049/2014 Mittelbereich Köln Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 051/2014 Mittelbereich Troisdorf Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin (Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 052/2014 Mittelbereich Bonn Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin (Einzelpraxis) Chiffre: 053/2014 Mittelbereich Köln Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 054/2014 Mittelbereich Köln Arzt/Ärztin (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 056/2014 Rhein-Erft-Kreis Facharzt/-ärztin für Orthopädie / Facharzt/-ärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 057/2014 Rheinisch-Bergischer Kreis Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendmedizin -Neonatologie- (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 069/2014 Mittelbereich Siegburg/Lohmar Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche Versorgung(Einzelpraxis) Chiffre: 059/2014 Rheinisch-Bergischer Kreis Facharzt/-ärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 070/2014 Stadt Bonn Facharzt/-ärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (Einzelpraxis) Chiffre: 061/2014 Raumordnungsregion Köln Stadt Leverkusen Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -Kardiologie(Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 062/2014 Mittelbereich Aachen Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin (Einzelpraxis) Chiffre: 063/2014 Mittelbereich Würselen Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 064/2014 Kreis Aachen Facharzt/-ärztin für Orthopädie (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 066/2014 Rheinisch-Bergischer Kreis Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Einzelpraxis) Chiffre: 071/2014 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 073/2014 Stadt Wuppertal Psychol. Psychotherapeut/-in (Einzelpraxis) Chiffre: 075/2014 Stadt Düsseldorf Psychol. Psychotherapeut/-in (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 076/2014 Stadt Oberhausen Facharzt/-ärztin für Psychotherapeutische Medizin (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 077/2014 61 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Medizinisches Versorgungszentrum) Chiffre: 078/2014 Oberbergischer Kreis Psychol. Psychotherapeut/-in (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 079/2014 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 080/2014 Stadt Bonn Psychol. Psychotherapeut/-in (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 081/2014 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 082/2014 Rhein-Sieg-Kreis Psychol. Psychotherapeut/-in (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 083/2014 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 084/2014 Bewerbungsfrist: Bis 14.03.2014 Rhein-Sieg-Kreis Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendmedizin (Einzelpraxis) Chiffre: 058/2014 62 Stadt Aachen Facharzt/-ärztin für Neurologie (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft) Chiffre: 065/2014 Mittelbereich Aachen Arzt/Ärztin (Einzelpraxis) Chiffre: 067/2014 Bewerbungsfrist: Bis 21.03.2014 Rhein-Erft-Kreis Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendmedizin (Einzelpraxis) Chiffre: 046/2014 Rhein-Sieg-Kreis Facharzt/-ärztin für Augenheilkunde (Einzelpraxis) Chiffre: 050/2014 Mittelbereich Köln Arzt/Ärztin (Einzelpraxis) Chiffre: 055/2014 2. Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung vom 16.12.2009 und der Änderungsvereinbarung vom 4.1.2012 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Tersteegenstraße 9 40474 Düsseldorf (nachstehend als „KV Nordrhein“ bezeichnet) und Mittelbereich Bad Honnef Praktischer Arzt/Ärztin (Einzelpraxis) Chiffre: 060/2014 Kreis Aachen Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Einzelpraxis) Chiffre: 068/2014 Mittelbereich Aachen Facharzt/-ärztin für Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- (Einzelpraxis) Chiffre: 072/2014 Rheinisch-Bergischer Kreis Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin -Psychotherapie-; ausschließlich psychotherapeutisch tätig (Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis) Chiffre: 074/2014 der Techniker Krankenkasse (TK) - Landesvertretung NRW Bismarckstraße 101 40210 Düsseldorf sowie der Techniker Krankenkasse (TK) - Hauptverwaltung Bramfelder Straße 140 22305 Hamburg Die Vertragspartner dieser Vereinbarung verständigen sich zum Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 73 c SGB V vom 16.12.2009 in der Fassung der ersten Änderungsvereinbarung vom 04.01.2012 auf die nachstehend näher beschriebenen Änderungen mit Wirkung zum 01.01.2014: Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen I. III. In § 2 -Anspruchsberechtigter Personenkreis- wird Absatz 2 wie folgt neu gefasst und Absatz 3 neu hinzugefügt: (2) Die TK informiert ihre Versicherten hierüber in geeigneter Weise. Die Teilnahme des Versicherten an diesem Vertrag erfolgt freiwillig durch eine Teilnahmeerklärung (Anlage 1). (3) Die Teilnahmeerklärung des Versicherten verbleibt in der Praxis des Arztes und kann von den Vertragspartnern bei Bedarf durch die KV Nordrhein angefordert werden. Im Falle einer Kündigung des Vertrages nach § 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens bedarf es keiner gesonderten Kündigung dieser Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung. Düsseldorf, Hamburg, 28.01.2014 Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Dr. med. Peter Potthoff Bernhard Brautmeier Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender Techniker Krankenkasse Günter van Aalst Leiter der TK Landesvertretung Karen Walkenhorst Bereichsleiterin Techniker Krankenkasse II. Diese Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung 01.01.2014 in Kraft. tritt am Anlage 1 Info TK-Angebot zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung Liebe Patientin, lieber Patient, wir freuen uns, dass Sie sich für das TK-Angebot „Besondere ambulante ärztliche Versorgung“ interes„ sieren. Hier erfahren Sie mehr darüber und wie Sie daran teilnehmen können. Mehr als der Standard Die Techniker Krankenkasse bietet Ihnen für Ihre Behandlung eine besondere Versorgung an. Ihr behangeschlossen. delnder Arzt hat mit der TK dafür eien vertragliche Regelung im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung geschlossen. Die ambulante Versorgung erfolgt durch ausgewählte Ärzte, die besondere Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen. Sie stellen die notwendigen Behandlungen schnell und auf hohem medizinischem Niveau sicher. Die Behandlung erfolgt nach anerkannten wissenschaftlichen Leitlinien. Ä Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Mehr Qualität Um eine hohe Behandlungsqualität sicherzustellen, binden Sie sich an die am Vertrag teilnehmenden Ärzte. Diese Arztbindung bezieht sich auf die Leistungsinhalte, welche im Vertrag geregelt sind. Durch die Auswahl qualifizierter Ärzte und Therapeuten wird Ihre ärztliche Versorgung effektiver. Über die Inhalte bzw. vertraglichen Leistungen informiert Sie Ihr Arzt. Hochwertige Behandlung Durch die Teilnahme erhalten Sie eine qualitativ hochwertige Behandlung, die auf Ihre Interessen und Bedürfnisse ausgerichtet ist. Alle Leistungsinhalte werden Ihnen verständlich und ausführlich erläutert. siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de 63 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Genau dokumentiert – bestens informiert Bei der Behandlung erheben die Therapeuten einige Daten von Ihnen. Diese Daten gehören zur gängigen medizinischen Dokumentation und dienen dazu, die Qualität der Therapie zu sichern. Alle beteiligten Ärzte und Einrichtungen können sie abrufen und nutzen. Sie unterliegen dabei der beruflichen Schweigepflicht. dies mit anonymisierten Daten. Personenbezogene Angaben über Sie sind darin nicht enthalten. Natürlich werden dabei die Datenschutzgesetze vollständig berücksichtigt. Deshalb können Sie sicher sein: Aus den Daten können keine Rückschlüsse auf Sie gezogen werden. Ihre Meinung zählt! Manchmal werden dazu die Daten bei einer Dokumentationsstelle gespeichert. Alle Beteiligten können sich gut und schnell untereinander abstimmen. Ihre Daten sind gut geschützt und werden streng vertraulich behandelt. Die TK hat keinen Zugriff auf die medizinische Dokumentation. Um fortwährend die Behandlungsqualität unserer besonderen Versorgungsangebote beurteilen zu können, führen wir regelmäßig Befragungen zur „Besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung“ durch. Datenübermittlung für Abrechnungszwecke Sie erklären Ihre Teilnahme einfach durch Ihre Unterschrift auf der Rückseite. Ihre Erklärung können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der umseitigen Teilnahmeerklärung ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder zur Niederschrift bei der TK widerrufen. Der Widerruf gilt als fristgerecht, wenn Sie ihn innerhalb der zwei Wochen ab-senden. Die Vertragsärzte beauftragen eine andere Stelle mit der Abrechnung der erbrachten Leistungen Ihrer Behandlung. Umseitig erhalten Sie Informationen, welche Daten von den Vertragsärzten zu diesem Zwecke an die Abrechnungsstelle übermittelt werden. Soweit Sie mit der Übermittlung Ihrer Daten an die Abrechnungsstelle einverstanden sind, erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihre Einwilligung. Qualitätssicherung durch die TK Wir wollen, dass Sie bestmöglich behandelt werden. Deshalb überprüfen wir laufend die Qualität der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung. Falls Ihre Behandlung für diese Zwecke ausgewertet wird, erfolgt So können Sie teilnehmen Hier erfahren Sie mehr Falls Sie Fragen haben, beraten wir Sie gern persönlich unter der Servicenummer 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands). Weitere Informationen über die besondere ambulante ärztliche Versorgung oder weitere Angebote für Ihre Erkrankung erhalten Sie bei Ihrem Arzt und unter www.tk.de. Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am geb. am Techniker Krankenkasse Kassen-Nr. Betriebsstätten-Nr. Versicherten-Nr. Arzt-Nr. Status Datum Vertragsnummer: 500015 Teilnahmeerklärung und Einverständnis zur Datenverarbeitung Für die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsverfahrens Ja, ich möchte an der „Besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung“ teilnehmen Ich wurde informiert Ich möchte gemäß dem mir vorgestellten Versorgungsangebot im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung nach § 73 c SGB V behandelt werden. Ich wurde über den Zweck und die Freiwilligkeit der Teilnahme aufgeklärt. Ich wurde über die Inhalte des Versorgungsangebotes, die Bindungsfrist an das Angebot sowie über die daran beteiligten Vertragsärzte informiert. Mit der Behandlung durch die beteiligten Vertragsärzte bin ich einverstanden. Ich habe schriftliche Informationen darüber erhalten, wie und wo meine Daten dokumensiehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de D 64 D Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen tiert werden. Ich habe jederzeit das Recht, die Daten über mich bei allen Beteiligten einzusehen. Ich wurde über die Möglichkeit des Widerrufs meiner Teilnahmeerklärung informiert. Einwilligung in die gemeinsame Dokumentation meiner medizinischen Daten Ich bin damit einverstanden, dass die mit meiner Behandlung zusammenhängenden medizinischen Daten (Behandlungsdaten und Befunde) von den beteiligten Ärzten und Therapeuten gemeinsam dokumentiert werden. Die Dokumentation erfolgt so, wie es mir dargestellt und in den mir übergebenen Informationsmaterialien beschrieben wurde. Sie dient ausschließlich dazu, die Qualität meiner Behandlung zu sichern. Ich bin damit einverstanden, dass die Vertragsärzte meine Daten aus der Dokumentation abrufen und nutzen, soweit es für meine konkret anstehende Behandlung erforderlich ist. Die Vertragsärzte unterliegen dabei der beruflichen Schweigepflicht. Mein Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen. In diesem Fall werden die gewährten Zugriffs- und Einsichtsrechte auf die Dokumentation gelöscht. Einwilligung in die Arztbindung Ich verpflichte mich, während der Dauer meiner Teilnahme für die Erfüllung des im Vertrag umschriebenen Versorgungsauftrags nur die vertraglich gebundenen Vertragsärzte und andere Vertragsärzte nur auf deren Überweisung in Anspruch zu nehmen. Bei Verstößen können mir die hierdurch entstehenden Kosten auferlegt werden. Die TK behält sich die Möglichkeit vor, anhand von Abrechnungsdaten die Teilnahme am Versorgungsangebot und die Erfüllung des im Vertrag umschriebenen Versorgungsauftrags durch die vertraglich gebundenen Vertragsärzte zu prüfen. Die Teilnahme beginnt mit der Einschreibung und kann innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der Teilnahmeerklärung widerrufen werden. Die Teilnahme an dem Vertrag kann jederzeit innerhalb von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Einwilligung in die Datenübermittlung für Abrechnungszwecke Mit der nachfolgend beschriebenen Datenübermittlung bin ich einverstanden. Mein Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an diesem Ver-sorgungsangebot ist dann aber nicht mehr möglich. Zum Zwecke der Abrechnung übermitteln die Vertragsärzte die Daten Name, Vorname, Geschlecht, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Vergütungsbezeichnungen und ihr Wert; dokumentierte Leistungen, Verordnungsdaten und Diagnosen nach ICD 10 sowie Vertragsdaten an die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Ort, Datum Stempel des Vertragsarztes Unterschrift TK-Versicherter / gesetzlicher Vertreter Unterschrift aufklärende/-r Ärztin/Arzt Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 65 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen gestellten Hauterkrankungen sind die Versicherten einer kurativen Behandlung zuzuführen. Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Die Auflichtmikroskopie unterstützt den Arzt im Rahmen der Hautkrebsvorsorge-Untersuchung bei der Unterscheidung zwischen einer harmlosen und gefährlichen Hautveränderung. §1 Geltungsbereich des Vertrages Der Vertrag findet Anwendung für die nach § 3 berechtigten Vertragsärzte im Bereich der KV Nordrhein. zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - im Folgenden KV Nordrhein genannt - §2 Anspruchsberechtigter Personenkreis (1) Anspruchsberechtigt sind alle zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der BARMER GEK versicherten Personen mit Wohnsitz im Bereich der KV Nordrhein ab dem Alter von 15 Jahren bis zu einem Alter von 34 Jahren. und der BARMER GEK - im Folgenden BARMER GEK genannt - Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen im Maskulin stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter. (2) Die BARMER GEK informiert ihre Versicherten hierüber in geeigneter Weise. Die Teilnahme der Versicherten an diesem Vertrag erfolgt freiwillig durch eine Teilnahmeerklärung (Anlage 1). Die Teilnahmeerklärung verbleibt in der Arztpraxis. Präambel §3 Zur Durchführung berechtigte Vertragsärzte Hautkrebs zählt zu den in den letzten Jahren schnell zunehmenden Krebsarten; zugleich ist Hautkrebs aber auch die Krebsart, für die bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen. (1) Zur Durchführung der Untersuchung gemäß § 4 dieses Vertrages sind zugelassene, in einer Praxis angestellte oder in einem MVZ tätige Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten bzw. Dermatologie berechtigt. Mit diesem Vertrag verfolgen die BARMER GEK und die KV Nordrhein vor dem Hintergrund steigender Umweltbelastungen und eines geänderten Freizeitverhaltens gerade jugendlicher Personenkreise (ausgiebiges Sonnenbaden, Nutzen von Solarien) das Ziel, zu einer weiteren Senkung neuer Hautkrebserkrankungen beizutragen. (2) Die KV Nordrhein informiert alle betreffenden Vertragsärzte über diesen Vertrag. Die Teilnahme des Vertragsarztes ist freiwillig. Die Teilnahme der Vertragsärzte nach Abs. 1 erfolgt durch Abrechnung der in § 5 aufgeführten Symbolnummer (SNR) gegenüber der KV Nordrhein. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren ergänzend zur Hautkrebsvorsorge im Rahmen der KrebsfrüherkennungsRichtlinien bei Versicherten im Alter von 15 bis 34 Jahren durch gezielte Früherkennungsuntersuchungen • • • Hautkrebs in einem frühen Stadium zu erkennen, den Informationsstand einzelner Versicherter zur allgemeinen Prävention zu erhöhen sowie eine gezielte Sensibilisierung potenziell gefährdeter Personen zu erreichen. Hierzu sind neben der ärztlichen Untersuchung durch fachlich geeignete Ärzte die Versicherten über ihr persönliches Hautkrebsrisiko und über geeignete Schutzmaßnahmen zur Verhütung bösartiger Hautkrebserkrankungen zu beraten. Bei fest- 66 (3) Zusätzlich muss der Arzt an einer zertifizierten Fortbildung für das Hautkrebsscreening entsprechend der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung teilgenommen haben. §4 Umfang des Leistungsanspruchs (1) Der anspruchsberechtigte Personenkreis (§ 2 dieses Vertrages) hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung durch einen zur Durchführung berechtigten Vertragsarzt (§ 3 dieses Vertrages); diese umfasst a) Information der Versicherten zum Versorgungsangebot und zur Anspruchsberechtigung, Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen b) die Anamnese, c) eine körperliche Untersuchung (visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines), d) die erstmalige Hauttypbestimmung, e) die vollständige Dokumentation, f) die ggf. medizinisch erforderliche Auflichtmikroskopie. (6) Die KV Nordrhein stellt der BARMER GEK die Erstattung der nach Abs. 5 abgerechneten Vergütungen zusätzlich zur Gesamtvergütung in Rechnung. Das Honorarvolumen für die Vergütung der Leistungen dieses Vertrages wird detailliert nach Mitgliedern, Familienversicherten und Rentnern im Formblatt 3 in der Kontenart 409 erfasst und separat in der Ebene 6 ausgewiesen. (2) Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Beratung über das Ergebnis der vorgenannten Maßnahmen. Dabei hat der Arzt insbesondere das individuelle Risikoprofil des Versicherten anzusprechen sowie diesen auf Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen hinzuweisen. (7) Hinsichtlich der Abrechnung, der Zahlungstermine, der rechnerisch/sachlichen Berichtigung gelten die Bestimmungen des Gesamtvertrages zwischen dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und der KV Nordrhein. §6 Datenschutz (3) Ergeben die Maßnahmen das Vorliegen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit, so hat der teilnehmende Arzt dafür Sorge zu tragen, dass in diesen Fällen der Versicherte unverzüglich im Rahmen der Krankenbehandlung einer weitergehenden, gezielten Diagnostik und ggf. Therapie zugeführt wird. Bei der Durchführung und Dokumentation der Behandlung sowie der Weitergabe von Verwaltungsdaten und medizinischen Daten bleiben die ärztliche Schweigepflicht und das Sozialgeheimnis unberührt und sind von allen Vertragspartnern zu beachten. (4) Ärztlich notwendige Maßnahmen der Therapie und Nachsorge, die mit dieser Untersuchung aufgezeigt werden, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. §7 Salvatorische Klausel (5) Bei medizinisch begründeter Notwendigkeit sind die erforderlichen Daten - mit Einverständnis des Versicherten - dem weiterbehandelnden Arzt zur Verfügung zu stellen. §5 Abrechnung und Vergütung (1) Abrechnungs- und vergütungsfähig sind die in § 4 aufgeführten ärztlichen Leistungen, wenn sie im Rahmen dieser Vereinbarung vollständig erbracht werden. (2) Die erbrachten Leistungen gem. § 4 können alle zwei Jahre von den Vertragsärzten mit den Symbol-Nrn. 01745O (Frauen) bzw. 01745Q (Männer) im Rahmen der Quartalsabrechnung über die KV Nordrhein abgerechnet werden. Die Buchstabenkennzeichnung erfolgt durch die KV Nordrhein automatisch im Rahmen der Abrechnung. (3) Die KV Nordrhein erhebt von den teilnehmenden Ärzten einen Verwaltungskostenbeitrag auf die vereinbarten Vergütungspauschalen nach Abs. 5 entsprechend der Satzung der KV Nordrhein in der jeweils gültigen Fassung. (4) Die im Rahmen dieser Vereinbarung abrechenbaren Leistungen werden über Pauschalvergütungen abgegolten. Die BARMER GEK entrichtet zur Abgeltung der erbrachten ärztlichen Leistungen nach § 4 jeweils eine Pauschale in Höhe von 25,00 € pro Fall. Eine parallele privatärztliche Abrechnung nach GOÄ ist ausgeschlossen. (5) Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach §§ 87 ff. SGB V. Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, etwaige unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmungen bzw. vorhandene Lücken zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem Zweck des Vertrages am Nächsten kommen. §8 Inkrafttreten / Kündigung (1) Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und löst damit den Vertrag gemäß § 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens vom 22.12.2009 ab. (2) Die Kündigungsfrist dieses Vertrages beträgt drei Monate zum Jahresende, die Kündigung ist frühestens zum 31.12.2014 möglich. (3) Im Falle einer Änderung der für diesen Vertrag maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner kurzfristig über eine mögliche Fortführung bzw. Änderung dieses Vertrages verständigen. Düsseldorf, den 10.01.2014 Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Dr. med. Peter Potthoff Bernhard Brautmeier Vorstandsvorsitzender Stellvertretender Vorsitzender BARMER GEK Heiner Beckmann Landesgeschäftsführer 67 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Anlage 1 Teilnahmeerklärung des Versicherten und Einverständnis zur Datenverarbeitung Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. zum Vertrag gemäß § 73c SGB V „über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorgeuntersuchung“ zwischen der KV Nordrhein und der BARMER GEK Status Vertragskennzeichen: 171382AE002 Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Die Teilnahmeerklärung verbleibt in der Arztpraxis Erklärung zur Teilnahme Durch die Teilnahme an diesem Vertrag habe ich das Recht, alle zwei Jahre über meine Krankenversichertenkarte/ elektronische Gesundheitskarte eine prophylaktische Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bei einem Facharzt für Hautund Geschlechtskrankheiten oder Dermatologen in Anspruch zu nehmen. Hiermit erkläre ich, dass ich bei der BARMER GEK versichert bin. Meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt aus u. g. Praxis hat mich über den Leistungsumfang dieses Vertrages ausführlich informiert. Meine Teilnahmeerklärung verbleibt in der Arztpraxis. Eine Patienteninformation zum Vertrag „Hautkrebsvorsorgeuntersuchung“ wurde mir ausgehändigt. Mir ist bekannt, dass ich mich verpflichte nur die nach diesem Vertrag zur Durchführung der Hautkrebsvorsorge-Verfahren berechtigten Fachärzte aufzusuchen und andere ärztliche Leistungserbringer nur auf deren Überweisung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt nicht für die Inanspruchnahme von Ärzten im Notfall und von ärztlichen Notfalldiensten. Mir ist bekannt, dass ich an diese Verpflichtung und diese Wahl mindestens 12 Monate gebunden bin. Die Teilnahme ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung dieser Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Das Ende der Versicherung bei der BARMER GEK beendet zugleich die Vertragsteilnahme. Darüber hinaus endet die Teilnahme mit der vollständigen Leistungserbringung nach diesem Vertrag oder mit der Beendigung des Vertrages. Ich erkläre hiermit die Teilnahme an dem Vertrag nach § 73c SGB V zum „Hautkrebsvorsorgeverfahren“. Die Belehrung über mein Widerrufsrecht habe ich zur Kenntnis genommen. Belehrung über Widerrufsrecht Sie haben das Recht, die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe zu widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung und ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrer Kasse zu erklären. Zur Einhaltung der Frist, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Machen Sie keinen Gebrauch von Ihrem Widerrufsrecht, sind Sie nach Ablauf der Frist mindestens ein Jahr an Ihre Teilnahmeerklärung gebunden. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J Unterschrift Versicherte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in für die Erklärung zur Teilnahme J Nur vom Arzt auszufüllen Ich bestätige, dass ich für den/die vorgenannte/n Versicherte/n die sich aus dem Vertrag gemäß § 73c SGB V ergebenden besonderen Aufgaben wahrnehme und die/den Versicherte/n bzw. die/den gesetzlichen Vertreter/in über die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der Daten im Rahmen der Teilnahme umfassend aufgeklärt habe. Ich bestätige mein Pflichten nach § 35 SGB I und § 80 SGB X einzuhalten. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Stempel der Arztpraxis Unterschrift siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de 68 Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen Die Ziele, der Zweck, die Art der Daten und die Verarbeitungswege einschließlich der Beteiligten habe ich der ausgehändigten Patienteninformation entnommen. Ich bin mit der nachstehend beschriebenen und in der Patienteninformation erläuterten Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung meiner personenbezogenen Daten zur Einhaltung der Verfahrensabläufe dieser besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung im Rahmen der Teilnahme einverstanden. Mir ist bekannt, dass meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt der beruflichen Schweigepflicht unterliegt. Meine Ärztin bzw. mein Arzt erhebt die für die Behandlung notwendigen Daten. Diese Daten gehören zur gängigen medizinischen Dokumentation und dienen dazu, die Qualität der Behandlung zu sichern. Meine Ärztin bzw. mein Arzt ist befugt, die für die Abrechnung der Leistungen erforderlichen Daten über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein an die BARMER GEK zum Zwecke der Abrechnung zu übermitteln. Die BARMER GEK darf meiner Ärztin bzw. meinem Arzt eine Mitteilung machen, wenn eine Ablehnung bzw. Beendigung meiner Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung „Hautkrebsvorsorgeverfahren“ ausgesprochen wird. Meine Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt archiviert meine Teilnahmeerklärung und Einverständniserklärung in der Praxis. Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die BARMER GEK veranlasst worden, darf die Krankenkasse medizinische Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag annehmen und an den prüfenden Arzt weiterleiten. Meine für den Vertrag auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen (§ 304 SGB V i.V. mit § 84 SGB X) erhobenen und gespeicherten Daten werden bei meinem Ausscheiden aus dem Vertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden, jedoch spätestens 10 Jahre nach Teilnahmeende. Ich willige in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten zum Zwecke der Vertragsumsetzung, Leistungsabrechnung und Abrechnungsprüfung ein. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Unterschrift Versicherte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in für die Einverständniserklärung zum Datenschutz Anlage 2 Patienteninformation zur Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung „ Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahren“ im Rahmen einer vertragsärztlichen Versorgung Hautkrebs zählt zu den Krebsarten, bei denen bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt nimmt an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung teil und Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 informiert Sie ausführlich über den Leistungsumfang dieses Vertrages. Die Leistungen Im Rahmen des Vertrages über die Durchführung der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung haben die teilnahmeberechtigten Versicherten Anspruch auf folgende Leistungen: a. Anamnese, b. eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines und ggf. eine Auflichtmikroskopie, c. die erstmalige Hauttypbestimmung, d. Befundmitteilung einschließlich diesbezüglicher Beratung, e. die vollständige Dokumentation, f. Beratung über weitergehende Maßnahmen. 69 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Ihre Teilnahme Abrechnung Teilnehmen können alle Patientinnen und Patienten ab dem Alter von 15 Jahren bis (einschließlich) zum Alter von 34 Jahren die bei der BARMER GEK versichert sind und die für die Behandlungen nach dem Vertrag geeignet sind. Damit Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Vergütung für die Leistungen erhält, muss sie bzw. er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf Datenträger erstellen. Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Sie erklären Ihre Teilnahme an dem Vertrag für mindestens 12 Monate durch Unterzeichnen der Teilnahmeerklärung. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt überlässt Ihnen eine Kopie der Erklärung. Sie können die Teilnahmeerklärung zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der BARMER GEK ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ihre Teilnahmeerklärung wird in der Arztpraxis archiviert. Wird die Teilnahme abgelehnt (z.B. ungeklärter Versichertenstatus, kein Leistungsanspruch gegenüber der BARMER GEK) erhält Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Mitteilung durch die BARMER GEK. Ihre Teilnahme endet automatisch • • • • mit der vollständigen Leistungserbringung nach diesem Vertrag, mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses bei der BARMER GEK, mit dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach § 19 SGB V, mit Ende des Selektivvertrages. Ihre Teilnahme endet dagegen nicht automatisch, wenn • • die Ärztin bzw. der Arzt nicht mehr an dem Selektivvertrag teilnimmt, das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist. In diesen besonderen Fällen können Sie vor Ablauf des Teilnahmejahres aus dem Selektivvertrag entlassen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die BARMER GEK. Patienteninformation zur Datenverarbeitung Die BARMER GEK hat den/die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BARMER GEK. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Verordnungsdaten, Diagnosen nach ICD-10 je Behandlungstag mit Datumsangabe, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Verarbeitung und Nutzung Ihrer Leistungs- und Abrechnungsdaten bei der BARMER GEK Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BARMER GEK abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Prüfung durch den MDK und externe Gutachter Eine neue gesetzliche Regelung (§ 295 a SGB V) sieht vor, dass alle Patientinnen und Patienten, die an einem Selektivvertrag teilnehmen, genau über die Datenverarbeitung informiert werden müssen. Deshalb lesen Sie bitte diese Patienteninformation sorgfältig durch. Teilnahmeerklärung Ihre Teilnahmeerklärung wird in der Praxis archiviert. 70 Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch externe Gutachter durch die BARMER GEK veranlasst worden, z.B. bei der Frage nach der Notwendigkeit einer Einweisung in ein Krankenhaus, ist die Krankenkasse dazu befugt medizinische Unterlagen von der Praxis in einem verschlossenen Umschlag anzunehmen und an den prüfenden Arzt weiter zu leiten. Der Arzt des MDK bzw. der externe Gutachter ist zur Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet. Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Schweigepflicht und Datenlöschung Anmerkung Im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung der Ärzte und dem allgemeinen Strafrecht gewährleistet. Für personenbezogene Dokumentationen in der Arztpraxis finden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen im Maskulin stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter. Anlagen Anlage 1 Die Teilnahmeerklärung sowie die maschinell gespeicherten Daten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen (§ 304 SGB V i. V. mit § 84 SGB X) bei einer Ablehnung Ihrer Teilnahme an oder bei Ihrem Ausscheiden aus dem Selektivvertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden. Spätestens jedoch 10 Jahre nach Beendigung Ihrer Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung müssen diese Daten gelöscht werden. Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Leitlinien für „Diagnostik und Therapie Allergologie und klinische Immunologie“ der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie in ihrer jeweils gültigen Fassung (http://www.awmf.org/leitlinie) Qualitätssiegel Allergologie (BV HNO) Teilnahmeerklärung Versicherte Teilnahmeerklärung Arzt Dokumentationsbogen Anamnese- und Therapieentscheidungsbogen Dokumentationsbogen Allergologie Statusbogen Patientenfragebogen (noch zu entwickeln) PEI-Liste der zugelassenen Therapieallergene (http://www.pei.de) Präambel Vertrag zur Förderung der Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 73a SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein nachfolgend „KV Nordrhein“ genannt im Einvernehmen mit dem Berufsverband der HNO-Ärzte in Nordrhein e.V. vertreten durch den Landesvorsitzenden Herrn Dr. med. Joachim Wichmann und der BARMER GEK vertreten durch die Landesvertretung Nordrhein–Westfalen Mecumstr. 10, 40223 Düsseldorf - nachfolgend BARMER GEK genannt - über die Durchführung der spezifischen Immuntherapie mit Wirkung ab dem 01.01.2014 Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Allergien sind chronische und chronisch rezidivierende Erkrankungen mit hohem Morbiditäts-Potential. Die chronisch allergische Rhinokonjunktivitis sowie das allergische Asthma haben eine erhebliche Einschränkung in der Leistungsfähigkeit des Patienten und somit eine hohe sozioökonomische Belastung zur Folge. Das Risiko der Asthmaentwicklung ist vor allem unter Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit allergischer Rhinitis im Gegensatz zu Gesunden in dieser Altersgruppe erhöht. Die spezifische Immuntherapie (SIT) ist die einzige kausale Therapie allergischer Erkrankungen und wird in der S2-SITLeitlinie für die Indikationen „allergische Rhinokonjunktivitis“ und „allergisches Asthma“ empfohlen. Für die Durchführung der SIT gilt neben der sublingualen Applikation (SLIT) gemäß den geltenden Leitlinien die subkutane Applikation (SCIT) als „Goldstandard“. Sie stellt eine wirksame und darüber hinaus langfristige Therapieform dar, die allergischen Beschwerden für immer zu verlieren oder zumindest für einen langen Zeitraum zu reduzieren. Durch die Wirkung dieser Behandlung kann ein Fortschreiten von allergischen Erkrankungen verhindert und einem Etagenwechsel der Symptomatik hin zum „Asthma bronchiale“ entgegengewirkt werden. Darüber hinaus kann durch den Einsatz der SCIT sowohl bei „allergischer Rhinokonjunktivitis“ als auch bei „allergischem Asthma bronchiale“ eine Reduktion parallel eingenommener antisymptomatischer Medikation bewirkt werden. Trotz der WHO-Empfehlung, eine spezifische Immuntherapie über einen Zeitraum von 3 – 5 Jahren durchzuführen, werden im klinischen Alltag hohe Therapieabbrüche innerhalb von 3 Jah- 71 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen ren beobachtet. Die Therapieuntreue gefährdet im Versorgungs alltag eine leitliniengemäße Behandlung, die zur Zunahme von Neuerkrankungen beim „allergischen Asthma bronchiale“ führt. Der spezielle Versorgungsvertrag zwischen der BARMER GEK und KV Nordrhein zur Förderung der Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der BARMER GEK mit der Diagnose „allergischer Rhinokonjunktivitis“ oder „allergisches Asthma bronchiale“ fördert den Therapieansatz der spezifischen Immuntherapie. Ziel dieser Behandlung ist die Desensibilisierung der Patienten über drei Jahre, die Kontrolle der Erkrankung und die Verhinderung eines chronisch-allergischen Syndroms. Durch eine frühzeitige und gezielte Intervention bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden soll eine Progression der Erkrankung verhindert werden. Im Zentrum der Versorgung steht ein individuell angepasstes Therapieschema durch eine qualitätsgesicherte vollständige Diagnostik, Therapieführung und ein qualitätsgesichertes Arzneimittel-Management. Eine umfassende Information zur Therapie und die Einrichtung einer patientenfreundlichen Praxis sollen die schlechte Compliance und Therapiemitwirkung der Patienten verbessern, um einen frühzeitigen Therapieabbruch zu vermeiden. Versicherte der BARMER GEK werden auf diese besondere Behandlungsmöglichkeit durch die BARMER GEK hingewiesen. Ihnen wird die freiwillige Teilnahme an dieser Versorgung ermöglicht. Die Anforderungen an Qualitätssicherung, Indikationsstellung und Patientenmanagement ermöglichen eine positive Beeinflussung der Compliance und Optimierung der notwendigen dreijährigen Therapiedauer mit dem Ziel, durch eine dauerhafte Beschwerdelinderung und Reduktion des Medikamentenverbrauchs die Lebensqualität und Gesundheit für die erkrankten Versicherten nachhaltig zu verbessern. §1 Ziele des Vertrages Dieser Vertrag verfolgt das Ziel, 1. den Therapieerfolg im Rahmen einer wirtschaftlichen Leistungserbringung gemäß § 12 SGB V zu verbessern, 2. die flächendeckende qualitätsgesicherte und leitlinienkonforme Diagnostik und Therapie der für Atemwegserkrankungen ursächlichen Allergien zu sichern, 3. die gezielte Behandlung allergischer Atemwegserkrankungen speziell bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zur Vermeidung eines frühzeitigen Etagenwechsels besonders zu fördern, 4. die Compliance und die Therapiemitwirkung der Patienten nachhaltig zu fördern, durch • eine umfassende Beratung des behandelnden Arztes vor Therapiebeginn, • die bevorzugte Terminvergabe für Versicherte der BARMER GEK, 72 • die Begrenzung der Wartezeiten, • die Einrichtung eines Recall-Systems, 5. der Umsetzung einer qualitätsgesicherten Therapieführung und eines Arzneimittel-Managements • zur Vermeidung einer Chronifizierung von Rhinokonjunktivitis, • zur Verhinderung der Entwicklung von Asthma bronchiale, • zur Reduktion des Medikamentenverbrauchs und den damit verbundenen Arzneimittelkosten. §2 Teilnahmevoraussetzungen Versicherte 1. Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle im Geltungsbereich dieses Vertrages bei der BARMER GEK Versicherten unter 25 Jahren mit Wohnsitz im Bereich der KV Nordrhein. 2. Voraussetzung zur Teilnahme ist das Vorliegen einer allergischen Rhinopathie (ICD J30) oder von allergischem Asthma bronchiale (ICD J45.0). 3. Eine Teilnahmemöglichkeit besteht nur für Versicherte, die erstmalig mit einer SIT beginnen. Eine Teilnahme für Versicherte, die sich zum Vertragsbeginn bereits im 1., 2. oder 3. Jahr der SIT befinden, ist nicht möglich. 4. Für teilnahmeberechtigte Versicherte, deren Therapie über das 25. Lebensjahr hinausgeht, besteht ein Leistungsanspruch bis zum Abschluss der gesamten Behandlung. 5. Die Teilnahme des Versicherten an diesem Vertrag ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. 6. Die Versicherten erklären ihre Teilnahme an diesem Vertrag durch Unterzeichnung einer Teilnahmeerklärung sowie der Einwilligung zur Datenverarbeitung (Anlage 3). Der teilnehmende Vertragsarzt, der das Informationsgespräch zum Vertrag mit dem teilnehmenden Patienten führt, leitet die Teilnahmeerklärung zum Ende des jeweiligen Quartals an die KV Nordrhein weiter. 7. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Versicherten, die nach dem Versorgungsauftrag dieses Vertrages definierte Behandlung ausschließlich durch am Vertrag teilnehmende Vertragsärzte in Anspruch zu nehmen. Die Behandlung in diesem Sinne umfasst sämtliche in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. 8. Die Inanspruchnahme weiterer Vertragsärzte im Rahmen dieses Krankheitsbildes erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der teilnehmenden Ärzte. Dies gilt nicht bei Notfällen. Die Nichteinhaltung der dem Versicherten obliegenden Verpflichtungen berechtigt die BARMER GEK zur außerordentlichen Beendigung seiner Teilnahme am Vertrag. 9. Die Versicherten können ihre Teilnahme jederzeit schriftlich gegenüber der BARMER GEK mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Quartals kündigen. Die BARMER GEK wird den behandelnden Arzt des Patienten unverzüglich über die Kündigung der Teilnahme und den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens informieren. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung, längstens bis zu ihrer Bekanntgabe für den Fall, dass die BARMER GEK den Arzt nicht rechtzeitig informiert hat, hat der Arzt einen Vergütungsanspruch für Behandlungen nach diesem Vertrag. Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen 10. Die Teilnahme der Versicherten an diesem Vertrag endet auch • mit dem Ende der Mitgliedschaft / des Versicherungsverhältnisses bei der BARMER GEK, • bei Beendigung des Vertrages, • mit dem Abschluss der gesamten Behandlung spätestens nach 3 Jahren. 11. Die BARMER GEK teilt der KV Nordrhein -an eine von der KV Nordrhein benannte Stelle- die Kündigung der Patienten zeitnah zur Berücksichtigung für das historische Versichertenverzeichnis mit. §3 Teilnahmevoraussetzungen Ärzte 1. Teilnahmeberechtigt sind alle zugelassenen oder in einer niedergelassenen Praxis oder in einem MVZ angestellten Fachärzte für HNO-Heilkunde mit Vertragsarztsitz im Bereich der KV Nordrhein. Durch die KV Nordrhein gemäß § 31 Ärzte-ZV ermächtigte Ärzte oder ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen sind nicht teilnahmeberechtigt. 2. Die Teilnahme der Vertragsärzte ist freiwillig. 3. Folgende Nachweise sind vor Teilnahme am Vertrag einzureichen: • Qualitätssiegel Allergologie des BV HNO e.V. (Anlage 2) • Nachweis über die Absolvierung eines von der Ärztekammer anerkannten Notfalltrainings für Arztpraxen, der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre vor Teilnahmebeginn am Vertrag sein 4. Vertragsärzte, die das Qualitätssiegel Allergologie des BV HNO e.V. noch nicht erworben haben, müssen bei einer Vertragsteilnahme die Anmeldung zur Erlangung der Zusatzqualifikation mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Der Abschluss der Fortbildung ist spätestens ein Jahr nach Erteilung des Genehmigungsbescheides gegenüber der KV Nordrhein nachzuweisen. Sollte der Erwerb des Qualitätssiegels Allergologie des BV HNO e.V. innerhalb eines Jahres nach Antragstellung auf Teilnahme am Vertrag nicht der KV Nordrhein vorgelegt werden, ist die Teilnahme mit dem Zeitpunkt des Ablaufs der einjährigen Frist beendet. 5. Zur weiteren Beibehaltung der Teilnahmeberechtigung an diesem Vertrag sind die folgenden Nachweise vorzulegen: • Jährlicher Nachweis über die Absolvierung einer von der Ärztekammer anerkannten Fortbildung im Bereich Allergologie/Immunologie • Jedes zweite Jahr Vorlage eines Nachweises über die Absolvierung eines von der Ärztekammer anerkannten Notfalltrainings für Arztpraxen. 6. Zur Teilnahme an dieser Vereinbarung übersendet der beantragende Vertragsarzt den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantrag (Anlage 4) und die unter Absatz 3 erwähnten Nachweise an die KV Nordrhein. Sofern das Qualitätssiegel noch nicht vorgelegt werden kann, gilt die Regelung nach Absatz 4. Mit der Teilnahmeerklärung erkennen die Ärzte die Inhalte dieses Vertrages als verbindlich an. Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 7. Bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen erteilt die KV Nordrhein dem Vertragsarzt eine Teilnahme- und Abrechnungsgenehmigung. §4 Aufgaben und Pflichten der teilnehmenden Ärzte Die teilnehmenden Ärzte übernehmen folgende Aufgaben und Pflichten: 1. Bevorzugte Terminvergabe in der Regel innerhalb von 14 Tagen für Versicherte der BARMER GEK, außer dies ist aufgrund von Praxisurlaub oder Krankheit nicht möglich. Die Terminvergabe erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der Arbeitszeiten von berufstätigen Versicherten. Ebenso ist eine familienfreundliche Vergabe von Terminen zu gewährleisten. 2. Begrenzung der Wartezeit für Versicherte der BARMER GEK bei vorab vereinbarten Terminen auf in der Regel 30 Minuten. 3. Einrichtung und Umsetzung eines Recall-Systems, in welchem teilnehmende Versicherte innerhalb von 14 Tagen vor der nächsten Behandlung per Telefon, per SMS oder E-Mail an ihre Termine erinnert werden. Diesbezüglich sind die notwendigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zwingend zu beachten und es ist explizit die Einwilligung des Versicherten vom Arzt einzuholen. 4. Eingehende Beratung, Diagnose und Behandlung der teilnehmenden Versicherten der BARMER GEK entsprechend den -in ihrer jeweils gültigen Fassung- geltenden Leitlinien für „Diagnostik und Therapie Allergologie und klinische Immunologie“ der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots gem. § 12 SGB V. 5. Bei Patienten, die für die SIT vorgesehen sind, ist der Anamnese- und Therapieentscheidungsbogen gemeinsam mit dem Patienten zu erstellen und die Behandlung -entsprechend Absatz 1- kurzfristig einzuleiten. 6. Für die SCIT werden vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassene Therapieallergene verwendet (Anlage 8). Weiterhin können verkehrsfähige SCIT-Präparate eingesetzt werden, wenn sie den Übergangsregelungen der Therapieallergene-Verordnung (TAV) entsprechen. Der Einsatz von zugelassenen SLIT-Präparaten erfolgt entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsgebot unter strikter Wahrung der S-2 Leitlinie und ist in der Dokumentation zu begründen. 7. Bei Abschluss bzw. bei vorzeitiger Beendigung der Behandlung wird dem Patienten der Patientenfragebogen (Anlage 7) zusammen mit einem an die Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen der BARMER GEK adressierten und frankierten Rückumschlag ausgehändigt. Die Inhalte des Patientenfragebogens und der Ablauf der Patientenbefragung werden zwischen den Vertragspartnern noch abgestimmt. §5 Beendigung der Teilnahme der Ärzte 1. Die Teilnahme des Arztes an dieser Vereinbarung endet mit • dem Ruhen oder der Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit, 73 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen • der Feststellung der KV Nordrhein, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt werden, • der Kündigung, die schriftlich und mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Quartals gegenüber der KV Nordrhein zu erklären ist. Die Teilnahme der Ärzte endet ferner, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung des Vertrages. 2. Die Vertragspartner können bei erheblichen Vertragsverstößen eines Arztes oder aus sonstigen wichtigen Gründen aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses den Vertragspartnern nicht mehr zugemutet werden kann sowie bei Verstößen gegen gesetzliche, vertragsärztliche oder berufsrechtliche Verpflichtungen neben gesetzlichen, disziplinarischen oder berufsrechtlichen Maßnahmen folgende Maßnahmen ergreifen: • schriftliche Aufforderung, die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, • keine Vergütung bzw. nachträgliche Korrektur bereits erfolgter Vergütung für abgerechnete Pauschalen, • Kündigung der Teilnahme und der Abrechnungsgenehmigung. 3. Eine erneute Teilnahme des Arztes ist nur mit schriftlicher Zustimmung der BARMER GEK möglich. §6 Vergütung und Abrechnung 1. Die Vergütung der ärztlichen Grundpauschale (EBM-Nrn. 09210, 09211 und 09212) erfolgt nach dem jeweils gültigen EBM sowie den jeweils zwischen den Vertragspartnern gültigen gesamtvertraglichen Regelungen und dem jeweils gültigen HVM. 2. Zusätzlich zur Vergütung nach Abs. 1 können jedem teilnehmenden Arzt für diagnostische und therapeutische Leistungen einer SCIT-Behandlung pro teilnahmeberechtigtem Patient Pauschalen in einer Höhe von 240 €/Jahr vergütet werden. Leistungen im Rahmen einer SLIT-Behandlung können pro teilnahmeberechtigtem Patient in einer Höhe von 50 €/Jahr als Einzelleistung vergütet werden. 3. Voraussetzung für die Abrechnung der Symbolnummern ist die ordnungsgemäße Erstellung der Dokumentationen zu den jeweiligen Symbolnummern: Symbolnummer Legende Vergütung in Euro Diagnostische und ärztliche Leistung SCIT-Behandlung Abrechnung im 1. bis 12. Monat nach Therapiebeginn pro Patient/Quartal, insgesamt 4-mal im Krankheitsfall 90400 sowie Dokumentation der Anamnese 60,00 € und Therapieentscheidung (Dokumentationsbogen 5) bei Beginn der SCIT und Dokumentation des Therapieverlaufs (Dokumentationsbogen 6) 12 Monate nach Beginn der SCIT 74 Diagnostische und ärztliche Leistung SCIT-Behandlung Abrechnung im 13. bis 24. Monat nach Therapiebeginn pro Patient/Quartal, 90401 4-mal im Krankheitsfall sowie Dokumentation des Therapieverlaufs (Dokumentationsbogen 6) 24 Monate nach Beginn der SCIT 60,00 € Diagnostische und ärztliche Leistung SCIT-Behandlung Abrechnung im 25. bis 36. Monat nach Therapiebeginn pro Patient/Quartal, 90402 4-mal im Krankheitsfall sowie Dokumentation des Therapieverlaufs (Dokumentationsbogen 6) 36 Monate nach Beginn der SCIT 60,00 € Diagnostische und ärztliche Leistung SLIT-Behandlung Abrechnung nach Therapiebeginn pro Patient/Jahr, 1-mal im Krankheitsfall 90403 50,00 € sowie Dokumentation der Anamnese/ Therapieentscheidung und des Therapieverlaufs (Dokumentationsbögen 5 und 6) nach Beginn der SLIT 4. Die Abrechnung der Symbolnummern kann nur für neu ab dem 1. Januar 2014 aufgenommene Allergiepatienten erfolgen. Für Versicherte, die sich bereits im 1., 2. oder 3. Jahr der SIT-Therapie befinden, kann eine Abrechnung nach diesem Vertrag nicht vorgenommen werden. 5. Die erbrachten Leistungen sind von den teilnehmenden Ärzten im Rahmen der regulären Quartalsabrechnung über die KV Nordrhein abzurechnen. 6. Die Finanzierung erfolgt seitens der BARMER GEK gegenüber der KV Nordrhein außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung als Einzelleistung. 7. Die KV Nordrhein weist gegenüber der BARMER GEK quartalsweise alle nach Absatz 3 erbrachten Leistungen gesondert im Formblatt 3 unter der Kontenart 400, Kapitel 92.22 aus. 8. Die KV Nordrhein wird der BARMER GEK quartalsweise ein elektronisches Verzeichnis über die eingeschriebenen Versicherten (Patienten) und teilnehmenden Ärzte zur Verfügung stellen. 9. Die KV Nordrhein erhebt für ihre Leistungen für die Umsetzung dieses Vertrages bei den ärztlichen Vertragsteilnehmern den sich aus der Satzung ergebenden Verwaltungskostensatz. §7 Vertragscontrolling 1. Die Partner dieser Vereinbarung sind sich einig, dass das Erreichen der Vertragsziele, insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen, überprüft wird. Zur Darstellung der Kostenentwicklung werden jährlich durch die BARMER GEK Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen die teilnehmenden Versicherten mit den Versicherten, die sich zur Hyposensibilisierung in Behandlung bei HNO-Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Allergologie“ mit mind. 200 erbrachten Hyposensibilisierungen in einem Jahr befinden und nicht an diesem Vertrag teilnehmen, verglichen. 2. Außerdem werden quartalsweise folgende Kennzahlen der Vertragsteilnehmer (Ärzte und Patienten) erhoben: • durch die KV Nordrhein 앩 Anzahl der teilnehmenden Ärzte 앩 Anzahl und Alter der teilnehmenden Versicherten • durch die BARMER GEK 앩 Häufigkeit der Diagnosen 앩 Anzahl der Behandlungstage 앩 Arzneimittel (Kosten und verordnete Wirkstoffe) 3. Die Vertragspartner werden gemeinsam die Ergebnisse des Vertragscontrollings bewerten. §8 Datenschutz, Datentransparenz und -austausch Bei der Durchführung und Dokumentation des Vertrages bleiben die ärztliche Schweigepflicht sowie die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen unberührt und sind von den Vertragspartnern zu beachten. Den für die Umsetzung dieses Vertrages notwendigen Datenaustausch, der über das übliche Maß hinausgeht, vereinbaren die Vertragspartner gesondert. Die Weitergabe von persönlichen Daten außerhalb der Behandlung ist nur anonymisiert möglich. Düsseldorf, den 27. Januar 2014 Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Dr. med. Peter Potthoff Bernhard Brautmeier Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender BV der HNO-Ärzte Nordrhein e.V. Dr. med. Joachim Wichmann Landesvorsitzender BARMER GEK Heiner Beckmann Landesgeschäftsführer Anlage 1 Leitlinien für „Diagnostik und Therapie Allergologie und klinische Immunologie“ der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie in ihrer jeweils gültigen Fassung (www.awmf.org) Anlage 2 Qualitätssiegel Allergologie (BV HNO) §9 Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung 1. Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.01.2014 in Kraft und endet am 31.12.2016. 2. Der Vertrag kann unbeschadet der Regelung des Abs. 1 von jedem Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von acht Wochen zum Quartalsende aus wichtigem Grund gekündigt werden. § 10 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel 1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Anlagen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform selbst. 2. Die Anlagen zu diesem Vertrag sind ausdrücklicher und verbindlicher Bestandteil des Vertrages. 3. Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am Nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Regelung undurchführbar ist. Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Formalien ➜ Mitglied im HNO-Berufsverband ➜ HNO-Facharztanerkennung Kurs ➜ Kurs QS Allergologie mit Notfallkurs (BV HNO) Voraussetzungen ➜ 200 Hyposensibilisierungen (SCIT-Injektionen/SLIT-Verordnungen) pro Jahr ➜ 100 Allergietestungen (Prick, Intracutan, Epicutan, Scratch) pro Jahr. (Nachweis durch mindestens 2 Quartalsabrechnungen) ➜ Kühlschrank mit Dokumentation der Temperatur ➜ Notfallausrüstung ➜ Rhinomanometrie (Nachweis durch Auszüge aus QM-Arbeitsanweisungen) 75 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Anlage 3 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Status Datum Anlage 3 zum Vertrag über die Durchführung der spezifischen Immuntherapie Teilnahme- und Einwilligungserklärung der Versicherten Bitte zum Quartalsende an Ihre Bezirksstelle übersenden Teilnahme- und Einwilligungserklärung der Versicherten Erklärung zur Teilnahme an dem Vertrag über die Durchführung der spezifischen Immuntherapie Hiermit erkläre ich • meine Teilnahme an dem Vertrag der BARMER GEK • dass ich ausführlich und umfassend über die Ziele und Inhalte dieses Vertrages informiert wurde • dass ich ausreichend Gelegenheit hatte, meine Fragen im Rahmen der Aufklärung zur Teilnahme an dem obigen Vertrag, sowie bezüglich der Datenerhebung, -verarbeitung und -übermittlung zu klären • dass ich darüber informiert wurde, dass mein Recht auf freie Arztwahl durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt wird • dass ich der Weitergabe meiner Sozialdaten an die Vertragspartner zustimme • dass ich die Information zur Teilnahme an dem Vertrag (siehe Rückseite) gelesen und verstanden habe und damit einverstanden bin. Die Teilnahme an dem Vertrag ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterschrift dieser Teilnahmeerklärung. Meine Teilnahme kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich gegenüber der BARMER GEK mit einer Frist von acht Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Das Ende des Versicherungsverhältnisses bei der BARMER GEK oder die Beendigung des Vertrages hat eine unmittelbare Beendigung an der Teilnahme des Vertrages zur Folge. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Unterschrift Versicherter bzw. gesetzlicher Vertreter Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen • Die auf der Rückseite befindlichen „Informationen zur datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung“ habe ich gelesen und verstanden. • Ich bin über die dort beschriebene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten aufgeklärt worden und erkläre mich damit einverstanden. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Unterschrift Versicherter bzw. gesetzlicher Vertreter Nur vom Arzt auszufüllen Ich bestätige, dass ich für den/die vorgenannte/n Versicherte/n die sich aus dem Vertrag nach § 73 a SGB V ergebenden besonderen Aufgaben wahrnehme und die/den Versicherte/n bzw. die/den gesetzlichen Vertreter/in über die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der Daten im Rahmen der Teilnahme an dem Vertrag umfassend aufgeklärt habe. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Stempel der Arztpraxis Unterschrift Informationen für den einschreibenden Arzt: Bitte senden Sie die unterschriebene Teilnahmeerklärung zum Quartalsende an Ihre Bezirksstelle der KV Nordrhein siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de 76 Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Informationen zur Teilnahme und zum Datenschutz Informationen zur Teilnahme an dem Vertrag über die Durchführung der spezifischen Immuntherapie mit der BARMER GEK Die BARMER GEK hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und dem Berufsverband der HNO-Ärzte in Nordrhein e.V. einen Vertrag nach § 73a SGB V über die Durchführung der spezifischen Immuntherapie abgeschlossen. Wesentliche Ziele sind insbesondere: • Umfassende Beratung und Indikationsstellung vor Beginn der Therapie • Qualitätsgesicherte, leitlinienkonforme Diagnostik und Therapie der für Atemwegserkrankungen ursächlichen Allergien • Verbesserung des Therapieerfolges zur Vermeidung einer Chronifizierung von Rhinokonjunktivitis / Verhinderung der Entwicklung von Asthma bronchiale • Bevorzugte und patientenfreundliche Terminvergabe in der Regel innerhalb von 14 Tagen • Kurze Warte- und Behandlungszeiten • Regelmäßige Erinnerung an die nächsten Behandlungstermine Die Teilnahme ist freiwillig und kann durch die/den Versicherte/n jederzeit gekündigt werden. Sie ist jedoch nur möglich, wenn sie durch schriftliche Einwilligung durch die/den Versicherte/n bzw. deren/dessen gesetzlichen Vertreter/n erfolgt. Ich weiß, dass ich diese Einwilligung jederzeit ohne die Angabe von Gründen kündigen und die Teilnahme an diesem Vertrag beenden kann und dass die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden aus dem Vertrag der BARMER GEK sofort gelöscht werden, soweit sie für die Erfüllung des Vertrages bzw. der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden. Die teilnehmenden Ärzte sind verpflichtet, während der Dauer der Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages und auch nach Beendigung der Tätigkeit über alle Sozialdaten der Versicherten Stillschweigen zu bewahren. Informationen zur datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung Die BARMER GEK sowie die teilnehmenden Fachärzte und die KV Nordrhein sind berechtigt: • Die vorliegenden und erhobenen personenbezogenen Daten über mich und meine Erkrankungen einschließlich der mich betreffenden Diagnosen im Rahmen des Vertrages zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen und in verschlüsselter Form untereinander zu übermitteln, sowie diese Daten in einer elektronischen Datenbank zu erfassen. Die jeweils gesetzlich geltenden Datenschutzbestimmungen sowie die ärztliche Schweigepflicht werden eingehalten. • Daten zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu verarbeiten. • Die Daten in pseudonymisierter Form für die Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung und für den Effizienznachweis zu nutzen. • Die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden nur in anonymisierter Form zu speichern. Alle Daten, die Rückschlüsse auf meine Person zulassen, werden bei meinem Ausscheiden aus dem Vertrag gelöscht. Diese von mir erklärte Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Hierzu ist es ausreichend, wenn ich diesen Widerruf gegenüber der BARMER GEK erkläre. Mit dem Widerruf der Einwilligung ist auch der Austritt aus diesem Vertrag verbunden. Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 77 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Anlage 4 Teilnahmeantrag des HNO-Facharztes zum Vertrag über die Durchführung der spezifischen Immuntherapie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein im Benehmen mit dem BV der HNO-Ärzte Nordrhein e.V. und der BARMER GEK Für Ärzte der Bezirksstelle Düsseldorf: KV Nordrhein Bezirksstelle Düsseldorf -Abteilung Qualitätssicherung40182 Düsseldorf Titel Vorname Straße/Nr. Telefon Nr. Für Ärzte der Bezirksstelle Köln: KV Nordrhein Bezirksstelle Köln -Abteilung Qualitätssicherung50668 Köln Name PLZ/Ort Fax Nr. Lebenslange Arzt-Nr. (LAN) E-Mail: Betriebsstätten Nr. (BSNR) Berufsausübungsgemeinschaft mit: Hiermit beantrage ich die Teilnahme am o.g. Vertrag. 1. Mir sind die Ziele und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich Anlagen bekannt und ich werde diese einhalten. 2. Im Besonderen verpflichte ich mich, die in § 3 festgelegten Anforderungen zu erfüllen. 3. Mir ist bekannt, dass die Abrechnung von Leistungen, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht dem Patienten selbst, sondern ausschließlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Rechnung gestellt werden dürfen. 4. Mir ist bekannt, dass im Falle von Vertrags-/Gesetzesverstößen (§ 5) erbrachte Leistungen nicht vergütet werden und weitergehende Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Kündigung ergriffen werden können. 5. Gleichfalls bin ich mit der Weitergabe meines Namens und meiner Praxisanschrift an die BARMER GEK einverstanden sowie mit der Weitergabe des Arztverzeichnisses an die teilnehmenden Patienten. Ort, Datum 78 (Arztstempel und Unterschrift) Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Anlage 5: Dokumentationsbogen Anamnese- und Therapieentscheidungsbogen Dokumentationsbogen Allergologie Anamnese- und Therapieentscheidungsbogen Patient Alter Geschlecht männlich weiblich Postleitzahl (Angabe der ersten drei Ziffern) Krankenkasse des Versicherten Barmer GEK Arztkontakt Datum der Untersuchung Überweisung des Patienten durch (Bezeichnung der Facharztgruppe) Erstkontakt des Patienten beim Allergologen Kontraindikation Folgende Kontraindikationen für eine Spezifische Immuntherapie (SIT) liegen vor: 쏋 Teil- oder unkontrollierter Asthma bronchiale bzw. mittel- oder schwergradig persistierendes Asthma bronchiale 쏋 Kardiovaskuläre Erkrankung mit erhöhtem Risiko von Nebenwirkungen nach Adrenalingabe 쏋 Behandlung mit Beta Blockern (lokal, systemisch) 쏋 Schwere Autoimmunerkrankungen, Immundefekte, Immunsuppression 쏋 Maligne neoplastische Erkankungen mit aktuellem Krankheitswert 쏋 Chronische Entzündungen in der Mundhöhle mit schweren Symptomen 쏋 Schwangerschaft 쏋 Bereits erfolglos durchgeführtes SIT mit gleichem Allergen 쏋 Unzureichende Compliance 쏋 Sonstige Kontraindikationen In begründeten Einzelfällen kann auch bei Vorliegen einer oder mehrerer oder genannten Kontraindikationen eine SIT durchgeführt werden. In diesem Fall begründen Sie bitte die Entscheidung. siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 79 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Indikationen zur SIT Symptome Bitte geben Sie an, ob ihr Patient ein oder mehrere der folgenden Symptome aufweist. Bei Vorliegen des jeweiligen Syptoms, füllen Sie bitte jeden Monat entsprechend der folgenden Beschwerde-Skala aus: 0 = keine, 1 = schwache, 2 = mäßige, 3 = starke Symptome 쏋 Okulare Symptome Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 쏋 Nasale Symptome Jan Feb 쏋 Asthma bronchiale Jan Feb Allergietests Bitte geben Sie an, welche Allergietests Sie durchgeführt haben 쏋 Prick Test 쏋 Provokationstest konjunktival nasal bronchial 쏋 In-Vitro-Tests (RAST, EAST, FEIA) Nachgewiesene Allergene 쏋 Baumpollen: (Benennung) 쏋 Gräserpollen: (Benennung) 쏋 Kräuterpollen: (Benennung) 쏋 Milben Nachweis einer IgE-vermittelten Sensibilisierung ja nein Eindeutiger Zusammenhang mit ausreichender klinischer Symptomatik ja nein Verfügbarkeit von standardisierten bzw. qualitativ hochwertigen Allergenextrakten ja nein Therapieentscheidung SIT ja nein wenn ja: SCIT SLIT Bitte Begründen Sie Ihre Entscheidung Der Patient wird gegen folgende Allergene desensibilisiert und erhält folgende SIT-Präparate 1. Allergen Arzneimittel PZN-Nr. 2. Allergen Arzneimittel PZN-Nr. 3. Allergen Arzneimittel PZN-Nr. 4. Allergen Arzneimittel PZN-Nr. siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de 80 Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Therapieentscheidung Ablauf der Behandlung präsaisonal perennial Aufklärung des Patienten Ich habe den Patienten auf Folgendes hingewiesen (Zutreffendes bitte ankreuzen) 쏋 Aufklärung über Art, Dauer und Durchführung der SIT 쏋 Aufklärung über die erwartete Wirkung / Erfolgsaussichten 쏋 Aufklärung über mögliche Risiken und Nebenwirkungen 쏋 Aufklärung über Alternativen zur SIT 쏋 Verhaltensinstruktionen 쏋 Aushändigung von geeigneten Patienteninformationen zur jeweiligen Allergie 쏋 Sonstiges Anlage 6: Dokumentationsbogen Allergologie Statusbogen nach 12 Monaten 24 Monaten 36 Monaten Behandlungsverlauf Datum der Untersuchung SCIT: Anzahl der Injektionen seit Beginn der Behandlung bzw. seit letzter Statuserhebung SLIT: Anzahl der ausgestellten Rezepte für SLIT-Präparate seit Beginn der Behandlung bzw. seit letzter Statuserhebung Der Patient hat die für eine ordnungsgemäße Durchfühurung der SIT erforderlichen Arzttermine wahrgenommen. Symptome Bitte geben Sie an, ob ihr Patient ein oder mehrere der folgenden Symptome aufweist. Bei Vorliegen des jeweiligen Syptoms, füllen Sie bitte jeden Monat entsprechend der folgenden Beschwerde-Skala aus: 0 = keine, 1 = schwache, 2 = mäßige, 3 = starke Symptome 쏋 Okulare Symptome Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 쏋 Nasale Symptome Jan Feb 쏋 Asthma bronchiale Jan Feb siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 81 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Zusätzliche Arztbesuche / Medikamentenverbrauch Anzahl der zusätzlichen Arztbesuche aufgrund der Allergiebeschwerden Haben Sie Ihrem Patienten zusätzlich zu den SIT-Präparaten allergiespezifische Arzneimittel verordnet? nein ja, folgende: 1. Arzneimittel PZN 2. Arzneimittel PZN 3. Arzneimittel PZN 4. Arzneimittel PZN Therapieumstellung Haben Sie die Therapie für Ihren Patienten umgestellt? nein ja, folgende Umstellung ist erfolgt: 쏋 präsaisonal 쏋 perennial 쏋 SCIT 쏋 SLIT 쏋 Wechsel auf folgende/s SIT-Präparat/e unter Beibehaltung der Immuntherapieallergens 1. SIT-Präparat PZN 2. SIT-Präparat PZN 쏋 Wechsel des Immuntherapieallergens. Bitte Allergen/e angeben, gegen das/die jetzt desensibilisiert wird 1. Allergen Arzneimittel PZN 2. Allergen Arzneimittel PZN Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung für eine Therapieumstellung: Behandlungsende Beendigung der SIT nein ja Wenn ja: regelrecht vorzeitig SCIT: Datum der letzten Injektion SLIT: Datum der letzten Rezeptausstellung siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de 82 Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Rheinisches Ärzteblatt Amtliche Bekanntmachungen Bei vorzeitigem Behandlungsende nennen Sie bitte mindestens eine Begründung: 쏋 Therapieversager 쏋 Noncompliance des Patienten 쏋 Nebenwirkungen 쏋 Wegzug des Patienten 쏋 Schwangerschaft 쏋 Sonstiges Anlage 7 Anlage 8 Patientenfragebogen Liste der vom Paul-Ehrlich Institut zugelassenen Therapieallergene (noch zu entwickeln) http://www.pei.de • Anschrift der Redaktion: Offizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer Nordrhein und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein • Herausgeber: Ärztekammer Nordrhein und Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein • Redaktion: Horst Schumacher (Chefredakteur) Dr. Heiko Schmitz (verantw. für Beiträge der KV Nordrhein) Karola Janke-Hoppe (Chefin vom Dienst) Jürgen Brenn Bülent Erdogan-Griese Rainer Franke Karin Hamacher Frank Naundorf Sabine Schindler-Marlow • Redaktionsausschuss: Dr. med. Patricia Aden, Essen Bernhard Brautmeier, Essen Dr. med. Sven Christian Dreyer, Düsseldorf Dr. med. Hans Uwe Feldmann, Essen Dr. med. Thomas Fischbach, Solingen Martin Grauduszus, Erkrath Dr. med. Michael Hammer, Düsseldorf Dr. med. Heiner Heister, Aachen Rudolf Henke, Aachen Dr. med. Rainer Holzborn, Duisburg Dr. med. Friedrich-Wilhelm Hülskamp, Essen Dr. med. Wolfgang Klingler, Moers Dr. med. Erich Theo Merholz, Solingen Dr. med. Jochen Post, Nettetal Dr. med. Peter Potthoff, Königswinter Fritz Stagge, Essen Bernd Zimmer, Wuppertal Rheinisches Ärzteblatt 3/2014 Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf, Postfach 30 01 42, 40401 Düsseldorf Fernruf: 0211 4302-2010, -2011, -2020, -2013, -2012 Telefax: 0211 4302-2019 E-Mail: [email protected] Internet: www.aekno.de Offizielle Veröffentlichungen der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein als Herausgeber des Rheinischen Ärzteblattes sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet (Amtliche Bekanntmachungen). 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