Gesamtschule

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Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
III/2009
ISSN 1615-2999
Gesamtschule
K 8196 F
Abiturientinnen und Abiturienten
an Gesamtschulen 2009:
Was hat die Grundschule
empfohlen?
Hierzu: Pressemitteilung auf den Seiten 2 bis 6
Thomas Plaßmann in: Erziehung und Wissenschaft 7-8/2009
Abiturientinnen und Abiturienten an Gesamtschulen 2009 ........................ 2
Wenn Gerichte sprechen müssen ................................................................. 7
Irrtümer im Bildungswesen .......................................................................... 14
Ganztagsoffensive der Landesregierung findet keine Abnehmer ............ 22
Kongress „Grundschule und Gesamtschule“ ............................................ 29
Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
III/2009
Weitere Informationen zum Kongress auf Seite 29
- II -
Impressum
Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
Herausgeber:
III/2009
ISSN 1615-2999
Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule Nordrhein-Westfalen e.V.
(Landesverband der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule e.V.)
Redaktion:
Ingrid Birkmann, Gerfried Stanzel, Jürgen Theis
Beiträge bitte
GGG NRW
einsenden an:
Huckarder Str. 12
(vorzugsweise als
44147 Dortmund
E-Mail-Anhang
E-Mail:
[email protected]
oder auf Datenträger)
Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule Nordrhein-Westfalen e.V.
Verleger:
(Landesverband der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule e.V.)
Huckarder Str. 12
44147 Dortmund
Telefon: (0231) 14 80 11 - Fax: (0231) 14 79 42
Internet: www.ggg-nrw.de
E-Mail:
[email protected]
Grafik, Fotos:
Wolfgang Chadt (Seite 27), Thomas Plaßmann (Titelseite)
Grundschulverband (Seiten IV, 30)
Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen NRW (Seiten 3, 4)
Druck:
Montania-Druck GmbH, Dortmund
Satz:
Eigensatz
Auflage:
ca. 1100
Erscheinungsweise, Die Zeitschrift erscheint dreimal im Jahr.
Preis:
Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten,
ansonsten beträgt er 2,00 € je Ausgabe.
Ausgabedatum:
01.10.2009
GGG NRW im Internet!
Seit Juni 1996 sind aktuelle und nützliche Informationen aus den Gesamtschulen und für Gesamtschulen unter der folgenden Adresse im Internet erreichbar:
www.ggg-nrw.de
Datei: D:\Daten\GiN\2009c\GiN2009c_v6.doc – Erstellung: 14.09.2009 – Druck: 14.09.2009 – ThJ
- III -
Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
III/2009
GGG NRW e.V.,
Huckarder Str. 12, 44147 Dortmund
Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt bezahlt
K 8196 F
Landeskongress der GGG NRW am 07.11.2009 in Fröndenberg
10:30 Uhr
Begrüßung
11:00 Uhr
Dr. h. c. Horst Bartnitzky
(Bundesvorsitzender des GSV)
Grundschule –Eine Schule für Alle
 Schwerpunkte und Stärken
der Grundschul-Pädagogik
 Probleme beim Übergang
in die Sekundarstufe 1
 Perspektiven für die Verbesserung
der Zusammenarbeit von
Grundschule und Gesamtschule
12:30 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
Vorstellung von Schulen mit vorbildlicher Praxis
(z.B. aus Berlin, Bielefeld, Dortmund, Hagen,
Nettetal, Solingen, …)
15:30 Uhr
Abschlussplenum
Statements von „außerschulischen Partnern“, z.B.:
Vertretern von kommunaler Jugend- und
Schulverwaltung; Eltern; Personen aus der „Gründerzeit“
Weitere Informationen zum Kongress auf Seite 29
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Inhalt
Aktuelle Bildungspolitik------------------------------------------------------------------- 2
Abiturientinnen und Abiturienten an Gesamtschulen 2009 --------------------------------------- 2
Schwerpunkt: Schulstruktur -------------------------------------------------------------- 7
Angelika Maria Wahrheit
Wenn Gerichte sprechen müssen ------------------------------------------------------------ 7
Ernst Rösner
Irrtümer im Bildungswesen ------------------------------------------------------------------14
Landeselternrat der Gesamtschulen in NRW
Ganztagsoffensive der Landesregierung findet keine Abnehmer --------------------------22
Klaus Fischer (GGT)
Wo Ganztagsschule auf Wirklichkeit trifft ---------------------------------------------------23
Jürgen Theis
Gesamtschulen sind beliebt, wo man sie kennt---------------------------------------------27
Aus der Arbeit der GGG --------------------------------------------------------------- 29
Vorstand der GGG NRW
„Grundschule und Gesamtschule“ - Landeskongress und Mitgliederversammlung -------29
Hinweis: Aktuelles zum Unterricht im 60-Minuten-Takt------------------------------------------31
Schule und Bildungspolitik im Internet ------------------------------------------------ 32
Die Direktwahl zu den Internet-Seiten der GGG NRW ---------------------------------------32
Der Einstieg in die Seiten anderer Verbände ----------------------------------------------------32
Druckschriften --------------------------------------------------------------------------- 33
GGG-Druckschriften-------------------------------------------------------------------------33
Druckschriften aus der Weiterbildung ---------------------------------------------------34
Formulare--------------------------------------------------------------------------------- 35
Bestellung von Druckschriften--------------------------------------------------------------------35
Anmeldung zum Landeskongress 2009----------------------------------------------------------37
Beitrittserklärung----------------------------------------------------------------------------------39
-1-
Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
III/2009
Aktuelle Bildungspolitik
AKTUELLE BILDUNGSPOLITIK
70 % der Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihr Abitur
an Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben, hatten
am Ende der Grundschule keine Empfehlung für das Gymnasium.
GGG NRW & SLV GE NRW
Pressemitteilung am 13.08.2009
Abiturientinnen und Abiturienten an Gesamtschulen 2009
Bildungskarrieren, Schulerfolg und die Leistung der Schulform
Anlass unserer Erhebung
In ihrer Presseerklärung zum Schuljahrsbeginn 2008/2009 hat die Schulministerin Sommer auf die geringe Differenz zwischen den Abiturergebnissen zwischen
Gymnasien und Gesamtschulen kritisch hingewiesen. Eine Berücksichtigung der
unterschiedlichen Ausgangsbedingungen der Schulen lehnte sie explizit ab.
Schon ein oberflächlicher Überblick über die Schülerstruktur lässt aber ahnen,
dass es erhebliche Unterschiede zwischen den Gymnasien und den Gesamtschulen gibt. Dem wollten die GGG NRW und die SLV GE in einer umfassenden
Befragung der Gesamtschulen nachgehen. Die von uns vorgelegten Daten gehen
aus keiner Statistik des Landes NRW hervor, sie sind nur durch direkte Befragung der Schulen ermittelbar.
Das Datenmaterial
Alle Gesamtschulen in NRW wurden im Frühjahr 2009 aufgefordert, Daten zu
ihrem Abiturjahrgang 2009 zu erheben. Besonders hat uns die Einschätzung der
Grundschulen und deren Empfehlung interessiert. Ebenso wurde der Migrantenanteil unter den Abiturienten erfragt.
Von den 219 Gesamtschulen in NRW haben 95 vergleichbare Daten bereitgestellt. Die Qualität der Erhebung haben wir mit folgenden Kriterien überprüft:
 Regionale Verteilung auf die Bezirke,
 Verteilung auf die Standorttypen,
 Migrantenanteil,
 Größe des Schulträgers1.
In allen Bereichen zeigte sich, dass die Erhebung die landesweiten Daten sehr
gut abbildet. Dies ist angesichts der großen Rücklaufquote von 43,4% auch
statistisch zu erwarten. Die Verteilung der teilnehmenden Schulen auf die Bezirke ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:
1
Vergleiche dazu im Einzelnen die Übersichten im Anhang [hier nicht abgedruckt]
-2-
Beteiligte
Schulen
Regierungsbezirk
Alle Schulen
Abiturientinnen und Abiturienten an Gesamtschulen 2009
Arnsberg
45
17
Detmold
27
10
Düsseldorf
78
36
Köln
42
18
Münster
27
14
Summe
219
95
Bei der Interpretation der Ergebnisse ist weiter zu berücksichtigen, dass nicht
alle zugelassenen Schülerinnen und Schüler auch das Abitur erreicht haben.
Ergebnisse
1.
Chancengleichheit, Ausschöpfung von Bildungsreserven und die
Fragwürdigkeit von Grundschulempfehlungen
Als die Schülerinnen und Schüler des 13. Jahrgang 2009 in die Sekundarstufe I
wechselten, war die Vorlage der Grundschulempfehlungen noch nicht erforderlich. Um diese Daten zu erheben, wurden die Abiturienten nach der Empfehlung
der Gundschul-Lehrerinnen vor 9 Jahren befragt. Die folgende Übersicht zeigt
das Ergebnis:
Eignung für …
Anzahl
Hauptschule
863
Realschule
2554
Gymnasium
1431
Summe
4848
70,5% der Abiturienten wurde demnach ein anderer Abschluss als das Abitur
vorhergesagt. Diese Jugendlichen machen also entgegen der Prognose das
Abitur. Die Gesamtschule öffnet ihren Schülerinnen und Schülern Bildungschancen und erschließt in einem erheblichen Umfang Bildungsreserven.
Dies wird ein weiteres Mal erkennbar, wenn man den Anteil der Schülerinnen
und Schüler mit Migrationsgeschichte betrachtet, die an den Gesamtschulen
2009 den 13. Jahrgang besuchten. Von den befragten 4848 Abiturienten hatten
1684, also 34,7%, einen Migrationshintergrund. Die Bedeutung dieser Zahl wird
erkennbar, wenn man vergleicht: Landesweit wurde vom MSW der Anteil der
-3-
Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
III/2009
Aktuelle Bildungspolitik
Migranten an allen öffentlichen Schulen erhoben. Die Übersicht zeigt auszugsweise das Ergebnis:
NRW
Schüler insgesamt
davon mit
Migrationsgeschichte
GY
GE
2.015.898
495.724
223.757
521.120
69.459
74.633
25,9 %
14,0 %
33,4 %
Quelle: MSW: Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht 2008/09. Statistische Übersicht 369. April 2009, S. 116
Auch aus dieser Tabelle geht die Förderleistung der Gesamtschulen hervor:
Schülerinnen und Schüler mit Migrationsgeschichte werden an Gesamtschulen in
großem Umfang erfolgreich gefördert.
2. Vergleich der Ergebnisse nach Standorttypen
Im Zusammenhang mit den Lernstandserhebungen an nordrhein-westfälischen
Schulen hat das Land so genannte Standorttypen definiert, nach denen sich die
Schulen klassifizieren lassen. [Typ I: Hoher Anteil von Migranten und Hartz-IVEmpfängern, geringer Wohnwert; Typ III: Geringer Anteil von Migranten und
Hartz-IV-Empfängern, hoher Wohnwert; Typ II jeweils im mittleren Bereich.]
Der folgenden Übersicht ist zu entnehmen, wie sich die Schulformempfehlungen
im 13. Jahrgang 2009 nach Standorttypen differenzieren:
Die Standorttypen I und II unterscheiden sich demnach in ihrer Schülerzusammensetzung des Jahrgangs 13 kaum, im Standorttyp III ist ein geringerer Anteil
an HS- und ein größerer Anteil an GY-prognostizierten Schülern festzustellen.
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Abiturientinnen und Abiturienten an Gesamtschulen 2009
Von den nordrhein-westfälischen Gesamtschulen wird ein erheblichen Beitrag
zur Erschließung von Bildungsreserven geleistet. Dies wird besonders an einigen
Schulen des Standorttyps I und II deutlich:
 In einer GE im Bezirk Münster war von den 39 Schülerinnen und Schülern
nur 1 als gymnasial eingestuft.
 In einer GE im Bezirk Detmold waren von den 46 Jugendlichen nur 2 als
gymnasial eingestuft.
 In einer GE im Bezirk Düsseldorf waren von den 39 Jugendlichen nur 3 als
gymnasial eingestuft.
 In einer GE im Bezirk Arnsberg waren von den 28 Jugendlichen nur 2 als
gymnasial eingestuft.
 In einer GE im Bezirk Köln waren von den 47 Jugendlichen nur 4 als gymnasial eingestuft.
Nur 31 der 95 Gesamtschulen haben im Jahrgang 13 einen Anteil an GYprognostizierten Schülern, der die 33%-Marke übersteigt.
3. Seiteneinsteiger in Jahrgang 11
Von den 4.848 Jugendlichen haben 3.277 schon in der S1 die GE besucht, 1.571
Schülerinnen und Schüler oder 32,4% sind im Jahrgang 11 von der Hauptschule
oder Realschule in die gymnasiale Oberstufe gewechselt. Für diese Schülerinnen
und Schüler bietet die Gesamtschule die Möglichkeit, in der gymnasialen Oberstufe einer allgemein bildenden Schulform ihr nach landesweiten Standards
vergleichbares Abitur zu erwerben. Auch für diese Schülerinnen und Schüler des
gegliederten Schulsystems leistet die Gesamtschule ihren Beitrag bezüglich
Chancengleichheit und Ausschöpfung der Bildungsreserven des Bundeslandes.
Schlussfolgerungen und Forderungen
Aus dem vorgelegten Datenmaterial lässt sich die überdurchschnittliche Leistung
der Oberstufen an Gesamtschulen in NRW zur Förderung von weiterführenden
Bildungskarrieren erneut und detaillierter belegen. Dabei ist die Heterogenität
der Schülerpopulation an Gesamtschulen die Grundlage, nicht ein Hinderungsgrund für den Erfolg. Weiterhin ist die Fragwürdigkeit von Schulformprognosen
am Ende der vierten Grundschulklasse durch die Arbeit der Gesamtschulen
aktuell bestätigt worden.
Daraus ergeben sich für die zukünftige schulische Arbeit an den Gesamtschulen
des Landes NRW folgende Forderungen:
 Das Konzept G 9 (13 Jahre bis zum Abitur) ist unabdingbar, um alle
Ressourcen bei Schülerinnen und Schülern zu höherwertiger Schulabschlüsse zu aktivieren und diese zu fördern. Dies gilt besonders, aber nicht
nur, für Schülerinnen und Schüler aus bildungsfernen Elternhäusern oder
Kinder mit Migrationshintergrund.
 Fachliche Förderung ist auch in der Sekundarstufe II notwendig. Das
bedeutet hinreichend Fachlehrerinnen und Fachlehrer (mit der für die gym-
-5-
Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen





III/2009
Aktuelle Bildungspolitik
nasialen Oberstufe üblichen Besoldung) zur Verfügung zu stellen. Fachlehrermangel gefährdet die Schullaufbahnen von Schülerinnen und Schülern.
Verbindlicher Ganztag ist für erfolgreiches Lernen auch in der Sekundarstufe II unabdingbar. Der Ganztagszuschlag für die Förderung, wie in
der Sekundarstufe I, ist notwendig, Fördermaßnahmen müssen hier von
Fachlehrerinnen und Fachlehrern erteilt werden können. Der Ganztagszuschlag sollte 30 % der Lehrerstellen umfassen.
Heterogenität der Lerngruppen fördert den Schulerfolg. Schulformzuweisungen lehnen wir ab, da sie keine hinreichende Aussagekraft besitzen. Die Schulleitungen an den Gesamtsschulen können aufgrund der Erfahrungen und individuellen Zeugnisse in Eigenverantwortlichkeit der
Schule die Lerngruppen aufnehmen.
Neugründungen von Gesamtschulen müssen folgerichtig Ganztagsschulen mit fachlicher Förderung in den Sekundarstufen I und II sein. Sie sind
Schulen der Langzeitform bis zum Abitur, um die Ressourcen bei Schülerinnen und Schülern möglichst umfassend zu erschließen.
Der Elternwille ist ernst zu nehmen. Bei der zukünftigen Schulentwicklungsplanung sind die Forderungen nach durchlässigen, integrierten Schulformen, Ganztag und individueller Förderung als Leitlinien umzusetzen.
Eigenverantwortlichkeit von Schulen zeichnet sich aus durch eine Input/Output Orientierung. Für die Gestaltung der Lernabläufe, Lerngruppen,
Einstellung und Einsatz von Lehrkräften erhalten die Schulen mehr Entscheidungsmöglichkeiten. Zentrale Prüfungen und Erhebungen garantieren
längst die aktuell geforderten Standards.
Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:
Dagmar Naegele
Europaschule Köln
0221/2850060
[email protected]
Werner Kerski
GGG NRW
02304/72187
[email protected]
Gerd Schäfers
Gesamtschule Velbert-Mitte
02051/2990
[email protected]
Rainer Dahlhaus
Gesamtschule Wuppertal-Langerfeld
0202/563-6652
[email protected]
Die Original-Presserklärung (mit Anhang) findet man unter:
www.ggg-nrw.de/PM-PDF/SLVGE-GGG-NRW+090813+PM_GE-Abitur.pdf
-6-
Angelika Maria Wahrheit
Wenn Gerichte sprechen müssen
SCHWERPUNKT: SCHULSTRUKTUR
Angelika Maria Wahrheit
Wenn Gerichte sprechen müssen
Der steinige Weg zur 4. Gesamtschule in Bonn2
Ausgangslage und wichtige Eckpunkte
 Bonn hatte drei Gesamtschulen, alle sechszügig.
 Seit über vier Jahren gibt es erhebliche Anmeldeüberhänge in den jährlichen vorgezogenen Anmeldeverfahren an den drei Bonner Gesamtschulen
(Jahr für Jahr allein bei Kindern aus Bonn rd. 300 bis 400 Ablehnungen)!
 Unter den abgelehnten Kindern haben bis zu 90 % eine Hauptschul- bzw.
eine Realschulempfehlung.
Hinweis: Zum gleichen Zeitpunkt, an dem rd. 250 Kinder mit Hauptschulempfehlung an den drei Bonner Gesamtschulen abgelehnt werden, werden
an allen 7 Bonner Hauptschulen insgesamt gerade einmal 50 Kinder angemeldet. Das zeigt: Eine deutlichere Sprache kann Elternwille nicht sprechen.
 Seit Jahren gab es daher Bemühungen der Stadt, die Situation im Sinne der
Eltern und deren Kinder zu verbessern – bei schwierigen politischen Konstellationen! (SPD-CDU-Mehrheit).
Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird sukzessive die Gesamtschule Bad Godesberg
um zwei Züge von der Vierzügigkeit in die Sechszügigkeit ausgebaut.
Der Weg zur 4. Gesamtschule: Erste Schritte und Rückschritte
2007
Im Zuge der Diskussion um eine weitere Gesamtschule erfolgt
2007 ein Schreiben des Schulministeriums an die Stadt Bonn:
Voraussetzung für die Errichtung einer Gesamtschule ist die
Leistungsheterogenität.
Die Erfüllung dieses Kriteriums wird in Bonn als schwierig angesehen, auch der Stadtrat ist sich in der Frage „Gesamtschule ja oder
nein“ nicht einig.
Ende 2007 Die Stadt beantragt zum Schuljahr 2008/2009 gem.
§ 25 SchulG NRW einen Modellversuch: die Umwandlung einer
bestehenden Hauptschule in eine sog. Sekundarschule - mit vielen
Elementen einer Gesamtschule.
2
Überarbeitete Fassung des Berichts der Bonner Beigeordneten für Schule A. M. Wahrheit während einer
Fachtagung des VBE NRW am 18.05.2009
-7-
Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
23.12.2007
24.06.2008
III/2009
Schwerpunkt: Schulstruktur
Entscheidung des Schulministeriums: Kein förmlicher Modellversuch, Führung der Schule als Sekundarschule ist zwar möglich;
rein formal ist die Schule allerdings nach wie vor Hauptschule und
muss diesen Titel auch erkennbar tragen! Trotzdem: 50 % Schülerzuwachs in Klasse 5 für diese Schule beim anschließenden Anmeldeverfahren.
Dies schicke ich voraus, um deutlich zu machen: Das Ringen um
eine weitere Gesamtschule in Bonn ist zugleich eine Auseinandersetzung um die bestehende Schulstruktur.
Weiteres klarstellendes Schreiben, diesmal von der Bezirksregierung Köln an alle Kommunen:
 Leistungsheterogenität bedeutet Leistungsdrittelung.
 Neue Gesamtschulen können nur als Halbtagsschulen errichtet
werden.
Dennoch macht sich Bonn auf den Weg.
Errichtung der 4. Gesamtschule, Fortsetzung der Chronologie
Sept. 2008 Ratsbeschluss - Abfrage bei den Bonner Eltern:
Bedarf nach längerem gemeinsamem Lernen – beispielsweise in
einer Gesamtschule?
Rd. 2800 Eltern werden angeschrieben, rd. 1770 Rückmeldungen –
was sehr viel ist. Davon 55 % sind der Meinung, das Angebot an
Gesamtschulen in Bonn ist nicht ausreichend.
23.10.2008 Beschluss des Rates zur Errichtung einer 4. Gesamtschule
– als Pflichtschule – am Standort Römerkastell zum Schuljahr
2009/2010 (Enthaltung der CDU und der F.D.P.)
30.10.2008 Antrag der Stadt Bonn an die Bezirksregierung mit umfangreichen
Anlagen, u.a. Errichtungsbeschluss, Bedürfnisprüfung, anlassbezogene Schulentwicklungsplanung, Abstimmung mit benachbarten
Schulträgern, Darstellung von Raumkonzept und Finanzierung;
Im Antrag wird gebeten, die Anmeldefrist für die 4. Gesamtschule
zu verlängern, damit die an den drei bestehenden Gesamtschulen
abgelehnten Schülerinnen und Schüler noch eine weitere Chance
an der neuen Gesamtschule auf Anmeldung haben.
Bei der Prüfung des Antrags durch die Bezirksregierung Köln gibt
es immer wieder diverse Nachfragen (u.a. zur Schülerprognose, zur
Prognose hinreichender gymnasial geeigneter Kinder, zur Finanzierung, zum Haushalt usw.).
Die Stadt Bonn versendet aktuelle Information an alle Eltern zur
4. Gesamtschule durch Anschreiben und per Internet.
-8-
Angelika Maria Wahrheit
Wenn Gerichte sprechen müssen
03.12.2008
04.12.2008
13.01.2009
13.01.2009
23.01.2009
28.01.2009
Am Tag der Offenen Tür in der Schule Am Römerkastell findet
Elternberatung statt.
Die Stadtschulpflegschaft lädt zum Informationsabend über das
Thema 4. Gesamtschule ein.
Die Bezirksregierung genehmigt die Errichtung einer Gesamtschule unter folgenden Auflagen:
 Mindestens 112 Kinder aus Bonn müssen angemeldet werden.
 Mindestens ein Drittel der Kinder muss für das Gymnasium
geeignet oder eingeschränkt geeignet sein.
(Falls in den nächsten vier Jahren diese beiden Bedingungen
nicht mehr erfüllt werden, kann die Genehmigung widerrufen
werden!)
 Der Anmeldezeitraum kann nicht verlängert werden, er muss
für alle vier Gesamtschulen gleich sein. (Auch eine schriftliche
Bitte der Stadtschulpflegschaft an Ministerin Sommer, die Anmeldefrist für die neue Gesamtschule um einige Tage zu verlängern, wird kategorisch abgelehnt.)
 In absehbarer Zeit wird es keinen Ganztagsbetrieb geben.
 Für das Anmeldeverfahren wird ein kommissarischer Schulleiter bestellt.
Die Bonner Schulverwaltung handelt darauf umgehend:
 Noch am gleichen Tag wird an rd. 3000 Bonner Eltern eine
schriftliche Information verschickt, dass die Anmeldung für
4. Gesamtschule nun möglich ist.
 Für die Anmeldung werden im Schulamt Räume bereit gestellt.
Beginn des Anmeldeverfahrens für alle Gesamtschulen
Ende des Anmeldeverfahrens
Nach dem Ergebnis des Anmeldeverfahrens und der anschließenden Koordinierung mit den anderen drei Bonner Gesamtschulleitern (dort insgesamt 557 Anmeldeüberhänge) stellt der von der
Bezirksregierung eingesetzte kommissarische Schulleiter für die
4. Gesamtschule fest:
 156 Bonner Kinder wurden angemeldet,
 121 Kinder werden aufgenommen,
 es werden drei Klassen mit je 30 Kindern und eine mit 31 Kindern gebildet,
 die pädagogische Leistungsheterogenität ist gegeben.
-9-
Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
03.02.2009
- 10 -
III/2009
Schwerpunkt: Schulstruktur
Zur Überprüfung der geforderten Heterogenität hatte der Schulleiter zwei Gruppen gebildet:
G 1 Schülerinnen und Schüler mit mindestens uneingeschränkter
Realschulempfehlung,
G 2 Schülerinnen und Schüler mit Hauptschul- und eingeschränkter Realschulempfehlung.
Aufgenommen werden 79 Kinder aus G 1 - darunter 30 Kinder mit
Eignung für das Gymnasium - und 42 Kinder aus G 2.
Der kommissarische Schulleiter teilt der Bezirksregierung vorab
telefonisch mit, dass die 4. Gesamtschule zu errichten ist.
Binnen weniger Minuten – ohne den schriftlichen Bericht abzuwarten – kommt das NEIN der Bezirksregierung:
 Lt. Vorgabe des Landes sei die Leistungsdrittelung erforderlich, d.h. mindestens 38 Kinder mit Empfehlung für das Gymnasium.
 Die 4. Gesamtschule wird nicht errichtet, der kommissarische
Schulleiter wird mit sofortiger Wirkung seines Amtes enthoben.
Die Stadt Bonn sieht hingegen die notwendige Heterogenität durch
die angemeldeten Kinder als gesichert und nachgewiesen an. Sie
wird die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Bezirksregierung
gerichtlich klären lassen:
 Eilantrag und Klage vor dem VG Köln: Prüfung, ob Bescheid
und insbesondere die umstrittene Festlegung der Leistungsdrittelung rechtmäßig ist;
 Information der Öffentlichkeit hierüber;
 Schreiben des Leiters einer älteren Bonner Gesamtschule an die
Eltern der Kinder, die an der 4. Gesamtschule angemeldet sind:
Bitte melden Sie Ihr Kind zunächst an einer anderen weiterführenden Schule an, Ihr Platz an der 4. Gesamtschule bleibt erhalten, falls die Stadt im Rechtsstreit obsiegt;
 laufende Information der Eltern und der Öffentlichkeit über die
weitere Entwicklung.
Angelika Maria Wahrheit
Wenn Gerichte sprechen müssen
26.02.2009
Eilentscheidung des VG Köln (Aktenzeichen 10 L 142/09):
 Die von der Bezirksregierung aufgestellte Bedingung, mindestens ein Drittel der angemeldeten Kinder müsse für das Gymnasium geeignet sein, ist nach summarischer Prüfung rechtswidrig!
 In der Landesverfassung ist das Recht der Eltern verankert
zwischen verschiedenen Schulformen zu wählen. Die Berücksichtigung des Elternwillens in der Frage, ob ein Bedürfnis für
die Errichtung einer Schule besteht, ist so hochrangig zu bewerten, dass für die angefochtene Drittelforderung eine gesetzliche Regelung oder eine Rechtsverordnung nötig wäre. Doch
diese gesetzliche Regelung fehlt.
 Die notwendige Leistungsheterogenität ist bei der Zusammensetzung der Schülerschaft zu beachten, diese Entscheidung fällt
aber nach dem Schulgesetz allein der Schulleiter.
 Die Bezirksregierung hat diese Kompetenzregelung missachtet.
Ihr Bescheid legt selbst gesetzte Maßstäbe (ein Drittel für das
Gymnasium geeignete Kinder) an die Zusammensetzung der
Schülerschaft.
 Das Oberverwaltungsgericht Münster gibt Schulleitern Spielraum bei der Zuordnung in zwei oder mehrere Leistungsgruppen. Der Schulleiter kann dabei seine pädagogische Erfahrung
einsetzen.
 Nach heutiger Rechtslage muss die Bezirksregierung die
Entscheidung des kommissarischen Schulleiters respektieren,
er hat die Leistungsheterogenität im Einklang mit der Rechtsprechung des OVG berücksichtigt.
Das Gericht hat zugleich festgestellt: Die Stadt Bonn kann die
Errichtung der 4. Gesamtschule weiter vorantreiben.
Im Eilbeschluss gibt das Gericht den Hinweis: Die angefochtene
Bedingung (Drittelregelung) wird auch im Hauptsacheverfahren
aufzuheben sein. Damit gibt es eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass
im Hauptsacheverfahren der Eilbeschluss durch das VG Köln bestätigt wird bzw. – falls mit dem Rechtsmittel der Beschwerde das
OVG Münster angerufen würde – dieses sich im Beschwerdeverfahren den Kölner Richtern anschließen würde.
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Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
27.02.2009
02.03.2009
05.03.2009
05.03.2009
05.03.2009
05.03.2009
10.03.2009
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III/2009
Schwerpunkt: Schulstruktur
Umgehende Reaktion der Stadt Bonn:
 Pressekonferenz der Stadt,
 Information der Eltern durch die Stadt mit persönlichem
Anschreiben,
 Angebot einer Hotline im Schulamt für Anfragen.
Schreiben der Stadt an Bezirksregierung:
 Bitte, im Interesse der Eltern auf die Beschwerde beim OVG zu
verzichten,
 Bitte, eine kommissarische Leiterin bzw. einen kommissarischen Leiter der neuen Schule zu benennen.
Mitteilung der Bezirksregierung an die Stadt Bonn:
 Verzicht auf Beschwerde beim OVG,
 Änderung der angefochtenen Nebenbestimmungen m Genehmigungsbescheid,
 Ankündigung der Benennung einer Schulleiterin/eines Schulleiters zum 09.03.2009.
Erneute Information an die Eltern:
 Die Schule kann errichtet werden,
 Bitte um Rückmeldung bis 13.03.2009, ob weiterhin Interesse
am Platz (frankierter Rückantwortbogen),
 Hotline im Schulamt eingerichtet.
Information an alle weiterführenden Schulen im Stadtgebiet:
Neue Gesamtschule kommt. Es wird an den weiterführenden
Schulen Veränderungen in der Schülerzusammensetzung geben;
betroffen sind die Theodor-Litt-Schule und die Sekundarschule
(dort waren 15 Kinder angemeldet worden, die eigentlich einen
Platz an der 4. Gesamtschule wollten).
Ankündigung der Landesregierung:
Es wird zwar keine Beschwerde gegen die Entscheidung des
VG Köln erhoben, jedoch wird die Prüfung einheitlicher Kriterien
bei der Errichtung von neuen Gesamtschulen angekündigt.
Ministerin Sommer: Die Errichtung einer Gesamtschule kann nicht
von den individuellen Maßstäben eines einzelnen Schulleiters
abhängig gemacht werden. Daher ist zu prüfen, wieweit landeseinheitliche Vorgaben für die Beurteilung der Leistungsheterogenität
per Gesetz oder Verordnung festgeschrieben werden müssen.
Bestellung der kommissarischen Schulleiterin Sabine Kreutzer;
Gespräche der neuen Schulleiterin mit allen Eltern.
Angelika Maria Wahrheit
Wenn Gerichte sprechen müssen
12.03.2009
Geänderter Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidenten,
ohne die Forderung, dass „mindestens ein Drittel der Kinder nach
der Grundschulempfehlung für die Schulform Gymnasium geeignet oder mit Einschränkungen geeignet sind“.
24.03.2009 Pressekonferenz der Stadt Bonn:
 Neue Schulleiterin hat endgültig 117 Bonner Kinder aufgenommen, Leistungsmischung ist von ihr festgestellt worden.
 Vorbereitung für das kommende Schuljahr haben begonnen,
Pädagogisches Konzepts der neuen Schule wird entwickelt.
 Die bestehende Hauptschule am Standort Römerkastell läuft
sukzessive aus. Es wird keine Eingangsklasse 5 gebildet.
27.03.2009 Benennung der (kommiss.) stv. Schulleiterin, Frau Susanne Hans
18.05.2009 Der Stand heute:
 Die Schule nimmt ihren Betrieb vierzügig mit 120 Kindern
zum Schuljahr 2009/2010 auf.
 Noch offen ist das Ergebnis der Klage im Hauptsacheverfahren: Stadt hält die Klage weiter aufrecht, die endgültige Entscheidung auch im Hauptsacheverfahren wird angestrebt.
Mai 2009
Ratsbeschluss: Antrag an die Bezirksregierung/das Land, die neue
Gesamtschule doch als Ganztagsschule führen zu dürfen.
(Dies war im Errichtungsantrag der Stadt bereits angekündigt
worden; jedoch zunächst zurückgestellt worden, um im Lichte der
ablehnenden Grundhaltung des Landes, die die Bezirksregierung
per Rundverfügung noch unter dem 24.06.2008 allen Kommunen
mitgeteilt hatte, die Genehmigung nicht zu gefährden. Dort hieß es:
„Im Haushaltsplan des Landes NRW stehen für neue Gesamtschulen keine Mittel für den Ganztagsbetrieb zur Verfügung“.)
Dies waren die Garanten für unseren Erfolg:
 die breite Unterstützung durch Eltern, Stadtschulpflegschaft, Politik vor
Ort, Medien u.a.,
 eine kontinuierliche und stets aktuelle Information der Eltern über jeden
einzelnen Schritt über Presse, Internet, persönliche Anschreiben,
 die Beharrlichkeit von Verwaltung und ein breiter Konsens zwischen Verwaltungsspitze und Bonner Politik, im Sinne der Kinder und Eltern letztlich
auch gerichtlich eine Klärung herbeizuführen,
 und vor allem anderen: die große Nervenstärke der Eltern!!!
Alle Mühe und aller Einsatz im Sinne der Kinder unserer Stadt haben sich im
Ergebnis gelohnt!
Wer von unseren Erfahrungen auf diesem Weg profitieren will, ist eingeladen,
sich dazu mit dem Bonner Schulamt in Verbindung zu setzen!
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Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
III/2009
Schwerpunkt: Schulstruktur
Ernst Rösner
Irrtümer im Bildungswesen
Vier Irrtümer und einige Folgerungen3
Die Geschichte lehrt: Experten ist nicht zu trauen. Es mangelt nicht an warnenden Beispielen. So schrieb das Bayerische Obermedizinalkollegium 1838 anlässlich der Eröffnung der ersten deutschen Eisenbahnverbindung zwischen Nürnberg und Fürth:
„Die schnelle Bewegung muss bei den Reisenden unfehlbar eine Gehirnkrankheit erzeugen. Wollen aber dennoch Reisende dieser grässlichen Gefahr trotzen,
so muss der Staat wenigstens die Zuschauer schützen [...]. Es ist notwendig, die
Bahnstelle auf beiden Seiten mit einem hohen Bretterzaun einzufassen.“
1943 kam der Vorstandsvorsitzende der IBM, Thomas J. Watson, zu der Erkenntnis: „Ich denke, dass es einen Weltmarkt für vielleicht fünf Computer gibt.“
Die Reihe der Zitate lässt sich fast beliebig erweitern. Welche Rolle hat angesichts solcher Irrtümer die Wissenschaft? Wissenschaft, sagt der Philosoph
Heinz von Foerster, ist, was Wissen schafft. Das ist im Bereich der Naturwissenschaften einfacher als bei den Gesellschaftswissenschaften. Man stelle sich nur
vor, in der Medizin gelte der Grundsatz vieler Bildungspolitiker: Was gestern
richtig war, kann heute nicht falsch sein.
Die Rede soll von Irrtümern im Bildungswesen sein. Davon gibt es zahllose, ich
beschränke mich auf vier. Der erste Irrtum lautet:
 „Unser Schulsystem ist begabungsgerecht.“
Diese Behauptung ist gewissermaßen die Grundfeste des gegliederten Schulsystems. Leider kann kein seriöser Wissenschaftler erklären, was beispielsweise
eine Haupt- oder eine Gymnasialbegabung ist. Wie sollte er auch? Von 1970 bis
2008 hat sich in Nordrhein-Westfalen die Übergangsquote zur Hauptschule von
60 Prozent auf knapp 15 Prozent verringert. Im selben Zeitraum stieg der Gymnasialanteil von 25 Prozent auf 39 Prozent.
Allein dieser ungemein rasche Wandel (der in allen Bundesländern gleichartig
verläuft) begründet erhebliche Zweifel an der These von der Begabungsgerechtigkeit unseres dreigliedrig verfassten Schulsystems. Wer noch daran glaubt,
wird erklären müssen, warum der Typus des praktisch begabten Kindes inzwischen auf der Roten Liste der aussterbenden Begabungsformen steht. Er wird
weiter erklären müssen, warum im Schuljahr 2007/09 im sauerländischen Hallenberg jedes zweite Kind praktisch begabt war, im benachbarten Medebach aber
82 Prozent als theoretisch Begabte ins Gymnasium wechselten.
Halten wir also fest: Der Anspruch der Begabungsgerechtigkeit ist auf der
Zeitachse absurd geworden, er ist es aber auch im Regionalvergleich. Wie sagte
die führende deutschsprachige Lernpsychologin Elsbeth Stern in der „Wirt3
Vortrag am 20. August 2009 in Dortmund
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Ernst Rösner
Irrtümer im Bildungswesen
schaftswoche“? „Es gibt keine wissenschaftlichen Argumente für unser dreigliedriges Schulsystem. Wir bräuchten stattdessen mehr Gemeinschaftsschulen
ohne Klassenverbände in einem Ganztagsangebot.“
Ich komme zum zweiten Irrtum. Der heißt:
 „Kinder lassen sich im Alter von zehn Jahren auf unterschiedlich
anspruchsvolle Bildungsgänge verteilen.“
Hier haben wir es mit einem typisch deutschen Sonderweg zu tun, denn von den
weltweit 15 Ländern, die Kinder bereits im Alter von neun bis zehn Jahren auf
verschieden anspruchsvolle Bildungsgänge verteilen, sind 14 deutsche Bundesländer.4 Diese Praxis ist in mehrfacher Hinsicht fatal. PISA 2000 identifizierte
die Frühauslese als entscheidende Ursache ungleicher Bildungschancen nach
sozialer Herkunft, IGLU und andere Grundschulstudien konnten belegen, dass in
erheblichem Umfang Diskrepanzen zwischen Laufbahnempfehlungen durch die
Grundschulen und tatsächlichen Schülerkompetenzen bestehen.
Unbegründbar, ungerecht und leistungsfeindlich – so ließen sich die ausgebreiteten Befunde über die Nebenwirkungen der deutschen Frühauslese zusammenfassen. Dazu passt ein aktuelles Ergebnis aus der Berliner Schulstatistik: Von den
Gymnasialschülern, die nach der Grundschulempfehlung in einer Realschule
besser aufgehoben gewesen wären, schafften 70 Prozent die Versetzung in die
gymnasiale Klassenstufe 8.
Fazit: Die Verpflichtung der Grundschulen, die Eignung ihrer Kinder für bestimmte Bildungsgänge festzustellen, ist amtlich verordnete Hellseherei.
Nun Irrtum Nummer drei:
 „Stabile Schulsysteme sind mit unterschiedlich anspruchsvollen
Bildungsgängen möglich.“
Die bisherige Entwicklung zeigt zweifelsfrei: Das Schulwahlverhalten der Eltern
begünstigt kontinuierlich die jeweils anspruchsvolleren Bildungsgänge. Diese
Entwicklung verläuft eher maßvoll in Zeiten steigender Schülerzahlen, beschleunigt sich aber rapide, wenn die demografische Entwicklung zu spürbaren Schülerzahleinbußen führt. Genau das ist aktuell der Fall: Schulen mit gymnasialen
Standards erfahren überproportional starke Gewinne, andere Schulen verlieren
entsprechend. Mit anderen Worten: Vor allem Gymnasien gelingt es, durch
höhere Aufnahmequoten den demografisch bedingten Schülerschwund auszugleichen.
Das gilt für alle Bundesländer, also auch für Nordrhein-Westfalen. Von 2001 bis
2008 haben die Hauptschulen bei den Übergängern aus der Grundschule 37
Prozent verloren, die Gymnasien aber nur 3 Prozent.
4
Ausnahmen in Deutschland: 6-jährige Grundschule in Berlin und Brandenburg (künftig auch Hamburg).
Ausnahme im Ausland: Österreich.
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Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
III/2009
Schwerpunkt: Schulstruktur
Über die Ursachen dieser Verschiebung von Schüleranteilen lässt sich trefflich
spekulieren; was bleibt, ist die Feststellung, dass Bildungsgänge ohne expliziten
Gymnasialanspruch auf die Verliererstraße geraten sind. Das sind Hauptschulen
und Realschulen, in fusionierter Form künftig wohl auch Verbundschulen, wie
wir am Beispiel der sächsischem Mittelschule belegen können.
Manchen mag es überraschen, dass inzwischen auch die Realschulen auf die
Verliererstraße geraten sind, ausgerechnet die Schule, die sich über Jahrzehnte
als mittlerer Bildungsgang behaupten konnte. Damit scheint es nun vorbei zu
sein, und die Ursachen liegen auf der Hand: Solange Kinder nur eine einzige
Schule besuchen können, sind die Gewinne des Gymnasiums in Zeiten sinkender
Schülerzahlen in erster Linie als Ergebnis einer Umverteilung zwischen Gymnasien und Realschulen erklärbar. Das war im Grunde immer schon so, im Unterschied zur aktuellen Entwicklung hatten aber Realschulen immer die Möglichkeit, Verluste an Gymnasien durch Gewinne aus dem Hauptschulpotenzial
auszugleichen.
Dieser Austauschprozess gestaltet sich jedoch für Realschulen umso schwieriger,
je kleiner das Hauptschulpotenzial wird. Und bei zuletzt 15 Prozent Übergangsquote zur Hauptschule ist die Ersatzbank der Realschulen so gut leer. Damit
geraten Realschulen in ein Dilemma: Setzten sie auf eine weitere Umverteilung
zulasten der Hauptschule, kann der Anspruch, mittlerer Bildungsgang zu sein,
nicht mehr glaubwürdig aufrechterhalten werden – die Realschule wird zum
Basisbildungsgang, also zu jener Schule, von der sie sich bislang vorteilhaft
abzuheben wusste. Folgt die Realschule aber der Einsicht, dass sich das Potenzial der Hauptschule als Reservoir der Realschule quantitativ wie qualitativ erschöpft hat, bezahlt sie die anhaltende Expansion des Gymnasiums mit spürbar
sinkenden Schülerzahlen.
Der Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre lässt erkennen, dass sich nach 40
Jahren das Ende des Schüleraustausches auf Kosten der Hauptschule abzeichnet.
Die Folgen sind bereits sichtbar: Hauptschulen laufen aus, Realschulen schrumpfen und geraten zeitversetzt ebenfalls in Bestandsprobleme. Die Vorzeichen der
weiteren Entwicklung zeichnen sich unübersehbar ab, denn die Geburtenentwicklung spricht eine deutliche Sprache: 1990 waren es noch 199 Tsd., nur noch
151 Tsd. im Jahr 2007. Tendenz: weiter fallend.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Geburten- und Schülerzahlentwicklungen
regional stark variieren. Während Städte wie Bonn, Köln oder Münster durch
Wanderungsgewinne die Schülerzahlverluste begrenzen können, trifft es viele
ländliche Regionen durch die kumulative Wirkung von natürlicher Bevölkerungsentwicklung und Wegzügen doppelt. Kein Wunder, dass der größte Handlungsdruck im ländlichen Raum besteht.
Fazit: Mit unterschiedlich anspruchsvollen Bildungsgängen ist kein stabiles
Schulsystem möglich.
Damit zum letzten der vier Irrtümer:
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Ernst Rösner
Irrtümer im Bildungswesen
 „Die Hauptschule kann durch Bildungspolitik stabilisiert werden.“
Seit 1968 gibt es die Hauptschule. Seither verliert sie Schüler. Das ist in allen
Bundesländern gleichartig, auch wenn sich die Dimensionen teilweise gravierend
unterscheiden, auch innerhalb der Bundesländer.
Für den stabilen Abwärtstrend gibt es eine Vielzahl von Gründen. Von herausragender Bedeutung war rückblickend die Veränderung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes. Die fünfziger und sechziger Jahre waren geprägt durch einen
erheblichen Wandel der Erwerbstätigkeiten, der zu einer Ausweitung des Angestelltenbereiches führte und einen wachsenden Bedarf an Technikerberufen nach
sich zog. Die Einmündung in diese Tätigkeiten setzte im Regelfall mittlere
Schulabschlüsse voraus und führte zu einem Boom an Realschulgründungen. In
den achtziger und neunziger Jahren wurden wir Zeugen eine Veränderung der
Ausbildungsordnungen vieler Handwerksberufe, insbesondere im Metall- und
Elektrobereich; für ausbildungswillige junge Leute mit Hauptschulabschluss
verengten sich damit die Einstellungschancen. Gleichzeitig stieg bei Abiturienten
die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen vor allem in attraktiven kaufmännischen
Berufen, inzwischen zunehmend auch in Handwerksberufen. Die Folge ist ein
verbreiteter Verdrängungswettbewerb, bei dem sich letztlich nur Absolventen
mit Hochschulreife durchsetzen können.
Veränderungen auf dem Ausbildungsmarkt aber bleiben nicht ohne Folgen für
die Schulwahlentscheidungen der Eltern. Sie folgen – bewusst oder unbewusst –
einem klaren und nachvollziehbaren Handlungsmuster: Der soziale Status der
Familie, der maßgeblich durch die Berufstätigkeit der Eltern definiert wird, soll
in der Generationenfolge mindestens erhalten, besser aber noch gehoben werden.
Doch bereits die Erhaltung des sozialen Status setzt im Regelfall voraus, dass
Kinder bessere Schulabschlüsse als ihre Eltern erreichen müssen, um in gleichwertige Berufspositionen einmünden zu können.
Daran vor allem orientieren sich Eltern bei ihren Schulwahlentscheidungen.
Diese überaus starke Disposition der Eltern muss zwingend im Zusammenhang
mit der immer besser gewordenen schulischen Vorbildung der Eltern gesehen
werden. 1976 verfügten in der Gruppe der 35- bis unter 40-Jährigen (also der
größten Gruppe von Eltern mit Schulwahlentscheidungen) 81 Prozent über einen
Volksschulabschluss und nur 7 Prozent über eine Hochschulreife. Bis zum Jahr
2006 war der Elternanteil mit Hauptschulabschluss auf 30 Prozent gesunken und
der mit Hochschulreife auf 28 Prozent gestiegen.
Die Konsequenzen sind klar: Wenn immer mehr Eltern über immer bessere
Schulabschlüsse verfügen und ihren Kindern noch bessere Schulabschlüsse
wünschen, dann entsteht daraus eine Anspruchsspirale, die auf eine beständige
Nachfrage nach gymnasialen Bildungsstandards verweist. Insofern steht der
Wandel des Schulwahlverhaltens im völligen Einklang mit der bisherigen Veränderung der Schulformanteile.
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Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
III/2009
Schwerpunkt: Schulstruktur
Bildungspolitik hat daran bisher nichts ändern können, wird es vermutlich auch
künftig nicht können. Es ist daher durchaus eine Überlegung wert, die Eltern als
die wahren Bildungspolitiker zu benennen, deren Entscheidungen die Politik nur
folgen kann. Vor allem dem Niedergang der Hauptschule ist bildungspolitisch
nicht beizukommen. Alle entsprechenden Versuche in allen westlichen Bundesländern blieben wirkungslos. Sie werden wohl auch weiterhin wirkungslos
bleiben, denn das Motiv der Statussicherung ist so bedeutsam, dass die Anspruchsspirale immer weiter nach oben weist.
Welche Folgen hat die bisherige Analyse für kommunale Bildungsangebote?
In der Erwartung, dass sich die Schulformanteile auch weiterhin zugunsten der
Gymnasien, aber auch der Gesamtschulen verschieben, sind die Konsequenzen
für die kommunalen Bildungslandschaften unterschiedlich. In Großstädten
besteht kein unmittelbarer Handlungsdruck, denn hier kann das Schulangebot
dem veränderten Schüleraufkommen vergleichsweise leicht angepasst werden.
Das läuft auf die Schließung zahlreicher Hauptschulen hinaus, mittelfristig
können aber auch Realschulen in den Sog hineingezogen werden. Der Preis einer
solchen Anpassungspolitik ist allerdings hoch: Die verbliebenen Hauptschulen
werden spätestens jetzt zur Restschule mit fließenden Grenzen zur Förderschule.
Ein geordneter Unterricht wird in der Mehrzahl dieser Hauptschulen nicht mehr
möglich sein, Krisenintervention und sozialpädagogische Begleitung dürften
noch mehr als heute den Schulalltag prägen. Noch mehr als heute werden sich
Eltern bemühen, ihren Kindern den Übergang in diesen Bildungsgang zu ersparen. Für die Hauptschule zeichnet sich damit ein Teufelskreis ab, aus dem es kein
Entrinnen gibt.
Für Gymnasien hingegen sind solche Belastungen vorerst nicht erkennbar, denn
selbst eine Übergangsquote von zuletzt 42 Prozent ist, wie uns Medebach lehrt,
noch zu toppen, sofern zusätzliche Schüleranteile für den Fortbestand dieser
Schule benötigt werden. Vergleichsweise gut ist auch die Position der Gesamtschulen. Offenbar wird dieser Bildungsgang, der auch gymnasiale Standards
vorhält und den Weg zum Abitur ohne Schulwechsel ermöglicht, selbst von
bildungsbürgerlichen Kreisen nicht mehr a priori abgelehnt. Inzwischen gibt es
hier in wachsender Zahl Eltern, die mit dem Abiturwunsch nicht automatisch den
Gymnasialbesuch assoziieren. Die hohen Abweisungsquoten der meisten Gesamtschulen zeigen, dass dieser Bildungsgang vermutlich noch lange eine stabile
Größe im Bildungswesen darstellen kann.
Anders liegen die Dinge in ländlichen Regionen. Da hier die gleichen Elternmotive wie in den Städten gelten, gerät mit dem Wandel des Schüleraufkommens
der Bestand des vertrauten kommunalen Bildungsangebotes in Gefahr. Gerade in
dünn besiedelten Regionen wird weiterführende Bildung vor allem durch Hauptund Realschulen repräsentiert. Wenn diese mangels Nachfrage geschlossen
werden müssen, bleibt dem Schulträger die Zuständigkeit für Grundschulen. Das
sind in Zeiten, da die Qualität eines kommunalen Bildungsangebotes durchgän-
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Ernst Rösner
Irrtümer im Bildungswesen
gig als harter Standortfaktor anerkannt wird, fatale Perspektiven. Die ohnehin
drohende Landflucht wird beschleunigt, und beim Werben der Kommunen um
Investitionen der Wirtschaft können Schulträger ohne bedarfsgerechte Schulangebote nicht mithalten.
Was wir also brauchen, ist ein Paradigmenwechsel: Bedarfsorientierung statt
Angebotsorientierung.
Es hört sich fast schon selbstverständlich an, steht aber im auffälligen Kontrast
zur Wirklichkeit. Hier ist immer noch die Auffassung verbreitet, allein die
Bereitstellung eines Schulangebotes sorge für hinreichende Nachfrage. Wer aber
darauf setzt, eine Hauptschule von vorzüglicher Bauqualität und mit erstklassiger
Ausstattung reiche aus, Eltern für diesen Bildungsgang zu gewinnen, wird
enttäuscht. Für die Option eines höherwertigen Schulabschlusses werden notfalls
auch lange Schulwege in Kauf genommen.
Angebotsorientierte Schulpolitik hat ausgedient. An ihre Stelle muss so schnell
wie möglich eine bedarfsorientierte Schulpolitik treten, denn nur so ist es möglich, ein ausgewogenes System weiterführender Schulen wohnungsnah zur
Verfügung zu stellen. Was bedarfsgerecht ist, kann unschwer den Übergangsstatistiken der letzten Jahre entnommen werden: Es sind Schulen, die ausschließlich
oder auch gymnasiale Standards bieten, also Gymnasien und Gesamtschulen.
Bedarf wird zwar in erster Linie von Eltern angemeldet, entweder unmittelbar
durch ihr Schulwahlverhalten, bei zuzugsbereiten jungen Familien aber immer
häufiger auch durch die Frage nach der Qualität des örtlichen Schulversorgungssystems. Bedarf wird aber auch mittelbar gezeigt, wenn sich Unternehmen
ansiedeln oder am Ort expandieren wollen. Zahlreiche Bürgermeister haben die
Erfahrung machen müssen, dass gute Schulen für die Betriebsangehörigen dabei
ebenso von Bedeutung sind wie die Aussicht auf sehr gut qualifizierte Schulabsolventen als Auszubildende.
Bedarfsorientierung heißt schließlich auch, den sich wandelnden Erwartungen
der Eltern an ein zeitgemäßes Schulsystem gerecht zu werden. Bedarfsgerecht,
so lässt es sich zusammenfassen, ist im Schulwesen vor allem das, was nach
Überzeugung der Eltern ihren Kindern nützt. Wenn die vorgelegten Interpretationen zutreffen, hat sich die überkommene Dreigliedrigkeit überlebt.
Wie aber kann die Alternative aussehen?
Einer Abschaffung des Gymnasiums das Wort zu reden, ist in doppelter Hinsicht
problematisch, denn erstens ist diese Schule hochgradig bedarfsgerecht und
zweitens findet sich weit und breit keine politische Mehrheit für einen solchen
Beschluss. Betrachten wir daher in einem Schulsystem der Zukunft das Gymnasium zunächst einmal als gesetzt. Das ist keine Garantie für die Ewigkeit und
muss nicht bedeuten, dass verbreitete Mängel dieses Bildungsgangs wie Sitzenbleiben und Relegationen fortbestehen können. Nicht einmal die traditionelle
Langform des Gymnasiums, also die wie selbstverständliche Verbindung von
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Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
III/2009
Schwerpunkt: Schulstruktur
Sekundarstufe I und II, ist naturgesetzlich oder verfassungsrechtlich festgeschrieben.
Mein Plädoyer zielt daher auf ein zwar zweigliedriges, aber nicht als zweiwertig
wahrgenommenes weiterführendes Schulangebot. Das bedeutet: Die Schule
neben dem Gymnasium kann nur eine Schule für alle Kinder sein, die die Grundschule verlassen, also unter explizitem Einschluss aller Standards der Sekundarstufe I – auch der gymnasialen. Dem Vorbild der meistens Schulsysteme des
Auslands folgend, ist diese Schule zunehmend auch der Lernort für Kinder mit
Behinderungen, denn die heutige Praxis der Ausgrenzung ist diskriminierend
und obendrein nutzlos bis kontraproduktiv. Bremen ist hier ein gutes Beispiel.
Also Gesamtschule in weiterentwickelter Version? Das wäre denkbar, aber nicht
überall umsetzbar. Bleibt es dabei, dass Gesamtschulen im Regelfall über eigene
Oberstufen verfügen müssen, eignet sich dieser Bildungsgang vor allem in
Ballungszonen als Alternative zum Gymnasium, in ländlichen Regionen hier und
da vielleicht auch als ersetzendes Angebot. Doch hier wie dort besteht das
Problem, dass eine breite Sekundarstufe I den Unterbau der Oberstufe bilden
muss, also deutlich mehr Schülerinnen und Schüler aufnehmen muss, als es der
integrierter Unterricht in den Jahrgangsstufe 5 bis 10 erfordert – im Zeichen
sinkender Schülerzahlen ein äußerst problematischer Zusammenhang.
Es geht auch anders, Schleswig-Holstein hat es ansatzweise vorgemacht. Hier
wird es in absehbarer Zeit voraussichtlich nur noch zwei parallele Bildungsgänge
geben, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen.5 Die außerordentlich starke
Nachfrage nach Gemeinschaftsschulen (in nur drei Jahren erfolgten 97 Neugründungen, fast ausnahmslos auf Antrag CDU-regierter Gemeinden) ist im Wesentlichen auf drei Ursachen zurückzuführen:
 Zunächst sind es Schulen, die auch Unterricht auf dem Niveau des Gymnasiums erteilen;
 sodann sind die Mindestgrößen der Schulen mit 300 Schülerinnen und
Schülern als Untergrenze so moderat, dass sehr viele Schulträger diese Bedingungen erfüllen können;
 schließlich kommt hinzu, dass Schulen dieser Größe oft im vorhandenen
Schulraumbestand untergebracht werden können oder nur geringe Bauinvestitionen erfordern.
Die Schülermindestzahl von 300 gilt nur für die Sekundarstufe I. Folgerichtig hat
der Gesetzgeber darauf verzichtet, eine Oberstufe verbindlich vorzugeben. Im
Umkehrschluss aber bedeutet das: Bei ausreichend vielen Schülerinnen und
Schülern kann der Gemeinschaftsschule eine Oberstufe angeschlossen werden.6
5
Die Zukunft der „Regionalschule“ als Vereinigung aller Haupt- und Realschulen wird in bildungspolitischen
Kreisen des Landes eher pessimistisch gesehen.
6
Fallweise ist auch der Anschluss einer Grundschule möglich.
Damit wird eine langjährige und bewährte Praxis des Landes Schleswig-Holstein weitergeführt.
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Ernst Rösner
Irrtümer im Bildungswesen
Mit dieser neuen Organisationsform ist in Schleswig-Holstein ein in mehrfacher
Hinsicht bedarfsgerechtes Schulangebot entstanden: Es ist vollständig, erübrigt
die leidige Frühauslese und bietet (auch) gymnasiale Standards. Gleichzeitig
erweitert es erheblich die gymnasialen Angebote und verbessert so deren Erreichbarkeit. Im Hinblick auf den auch in Schleswig-Holstein absehbaren starken
Schülerzahlrückgang ist die geringe Größe der Schulen eine zweckmäßige
Anpassung an künftige Entwicklungen. Bedarfsgerecht ist es im Übrigen auch
für die Schulen, die eigenverantwortlich über die Art der Differenzierung entscheiden können – eine echte Referenz an die viel beschworene selbstständige
Schule.
In ihren Siedlungsstrukturen und demografischen Entwicklungen gibt es zwischen den Flächenstaaten Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen durchaus Parallelen. Da stellt sich die Frage, ob das in Schleswig-Holstein überaus
erfolgreich gestartete und parteipolitisch inzwischen unumstrittene Konzept der
Gemeinschaftsschule auch für Nordrhein-Westfalen eine Option sein könnte –
und zwar möglichst parteiübergreifend.
Fazit
Das traditionelle dreigliedrige Schulsystem hat nicht nur ein Legitimationsproblem, sondern gerät auch in wachsende Existenzschwierigkeiten. Der Wandel des
Schulwahlverhaltens, demografische Herausforderungen und zunehmende
Skepsis der Eltern gegenüber den überkommenen Strukturen machen Überlegungen zur Neugestaltung des allgemein bildenden weiterführenden Schulwesens unabweisbar. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen der Leistungsfähigkeit
und Bildungsgerechtigkeit sowie der bedarfsgerechten Anpassung von Strukturen. Schleswig-Holstein hat demonstriert, dass dies ohne Verwerfungen in der
Bildungslandschaft und im kommunalen Konsens möglich ist.
Im Übrigen halte ich es mit Georg Christoph Lichtenberg: „Ich kann freilich
nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich
sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.“
Weiterführende Literatur:
Rösner, E.:
Hauptschule am Ende. Ein Nachruf.
Münster 2007 (Waxmann-Verlag)
Dr. Ernst Rösner
Institut für Schulentwicklungsforschung (IFS)
Universität Dortmund, 44221 Dortmund
[email protected]
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Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
III/2009
Schwerpunkt: Schulstruktur
Landeselternrat der Gesamtschulen in NW e.V.
Pressemitteilung am 20.08.2009
Landeselternrat der Gesamtschulen in NRW
Ganztagsoffensive der Landesregierung
findet keine Abnehmer
Aber: Schulministerin verwehrt Gesamtschulen die Genehmigung
Mit großem Stolz verkündet Ministerin Sommer in ihrer traditionellen Rede zum
Schuljahresbeginn den großen Erfolg der Ganztagsoffensive in NRW. Sie spricht
sogar von Wahlfreiheit für Eltern, ob ihr Kind bis Mittag oder im Ganztag
betreut wird. Die Ministerin sagt dies, obwohl ihr bekannt ist, dass seit vielen
Jahren an den Gesamtschulen als Ganztagsschulen konstant über 17.000 Kinder
aus Platzmangel abgelehnt werden. Diese Ablehnungen allein würden über 70
neue Gesamtschulen in NRW füllen. „Natürlich sollte der Ganztag nicht das
Privileg einer einzigen Schulform sein. Da sind wir uns mit der Ministerin einig.
Aber warum sie Gesamtschulgründungen erschwert und neu gegründeten Gesamtschulen den Ganztag verweigert, obwohl die noch zur Verfügung stehenden
Gelder gar nicht abgerufen werden, das können wir nicht nachvollziehen,“ so
Anette Plümpe, Vorsitzende des Landeselternrates der Gesamtschulen in NRW
(LER).
Der LER interpretiert die vom Schulministerium vorgelegten Zahlen zur Entwicklung der Ganztagsschulen etwas anders. „Wenn es ein großer Erfolg ist,
dass gerade einmal 12% der Gymnasien und Realschulen sich für den Ganztag
entschieden haben, musste die Ministerin ja befürchten, dass weit unter 10% der
Schulen den Ganztag wollten,“ so Plümpe.
Während die Ministerin darauf hofft, dass sie das noch zur Verfügung stehende
Budget sechs weiteren Schulen zur Verfügung stellen kann, verschweigt sie, dass
ihr seit Monaten zwei Anträge vorliegen: die Anträge der neu gegründeten
Gesamtschulen in Bonn und Hemer. „Aber Gesamtschulen sind nicht gewollt
und Elternwille in Bezug auf Gesamtschulen wird von der schwarz-gelben
Landesregierung ignoriert.“ Dass diese Ignoranz bei weitem nicht von allen
CDU-regierten Kommunen und Kreisen geteilt wird, zeigen die zahlreichen
Gesamtschulinitiativen im Land. Plümpe: „Verstehen muss der Bürger das nicht.
Akzeptieren muss er es aber auch nicht. Wir haben jetzt die Kommunalwahlen
und im nächsten Jahr sind Landtagswahlen.“
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Klaus Fischer (GGT)
Wo Ganztagsschule auf Wirklichkeit trifft
In NRW ist zum 01.08.2009 zum wiederholten Male der Ganztagsschulerlass verändert worden, der den bisher favorisierten gebundenen Ganztag verwässert und den
Ganztagsschulen das Programm „Geld oder Stelle“ eröffnet.
Den Gesamtschulen wird bei Neugründung nach Festlegung der Landesregierung nur
ein Halbtagsbetrieb zugestanden.
Der Vorsitzende des GGT-Landesverbandes NRW nimmt dazu Stellung.
Klaus Fischer (GGT)
Wo Ganztagsschule auf Wirklichkeit trifft
Neue Gesamtschulen in NRW benachteiligt
Reformrhetorik und Hochglanzbroschüren
Nur vormittags in die Schule zu gehen, ist ins Gerede gekommen. Denn die Welt
erklärt man nicht an einem halben Tag. So hat die Ganztagsschule Hochkonjunktur. Mehr Zeit und Raum sind die Ganztags-Koordinaten „to be a place for kids
to grow up in!“ (H. v. Hentig). So führt die Suche nach einer besseren Schule
konsequenterweise zur Entwicklung ganztägiger Schulkonzeptionen. Und
tatsächlich, betrachtet man die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen, so könnte der
unvoreingenommene Betrachter zu dem Ergebnis kommen, dass sich in NRW
etwas bewegt. Die zahlreichen Initiativen kommen mit hohen Erwartungen daher
und werden begleitet von politischer Reformrhetorik und mit Hochglanzbroschüren. Sie sind nicht zuletzt darauf angelegt, rasches, entschiedenes Handeln der
Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu betonen und mit kurzfristig
abrufbaren Daten zu belegen.
Fehlende finanzielle Ressourcen
Der von der Landesregierung geplante Flächenausbau („Wir bringen die Ganztagsschule in die Fläche“) des gebundenen Ganztages an Gymnasien und Realschulen konnte bisher nicht realisiert werden (erst 161 von 216 möglichen
Anträgen liegen vor). Die Zurückhaltung der Schulen begründet sich weitgehend
mit den knappen finanziellen Ressourcen, die für den Ausbau bereitgestellt
werden. Das Beispiel Köln verdeutlicht, dass bei der Finanzierung die Landesregierung den Kommunen die teuren Bälle zuspielt. Die Umbaukosten für die 16
geplanten Ganztagsschulen (Realschulen und Gymnasien) belaufen sich laut
Schätzungen der Stadt auf ca. 80 Millionen Euro. Der Zuschuss des Landes
NRW aus dem „1000-Schulen-Programm“ für die räumliche Erweiterung der
Schulen beträgt 1,38 Mio. Euro! Außerdem sind die bereitgestellten Mittel der
Schulen aus diesem Programm schon ausgeschöpft. Die reduzierte Zuweisung
von 86.000 Euro (ursprünglich geplant waren 100.000 Euro) pro beantragender
Schule bedeutet nicht viel mehr als eine zusätzliche Sitzecke im Wartesaal
Schule. Darüber hinaus lässt der erhoffte Geldsegen aus dem Konjunkturprogramm II auf sich warten: Erst muss das Grundgesetz geändert werden, damit die
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Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
III/2009
Schwerpunkt: Schulstruktur
Vergabe der Gelder sich nicht nur auf „energetische Maßnahmen“ beschränken
muss. Planungssicherheit kann so nicht entstehen, und den Schulen kann bei der
fehlenden Infrastruktur keine echte Perspektive zur Weiterentwicklung geboten
werden.
Die hohen Erwartungen, die mit der Entwicklung von Ganztagsschulen einhergehen, korrespondieren nicht mit der notwendigen, ganztägig nutzbaren Lernumgebung. Im Übrigen ist die naive Vorstellung über eine mal eben schnell
einzurichtende Ganztagsschule als ein „Suppen-und-Sitzecken-Angebot“ am
Mittag und ein bisschen Freizeitbetreuung auf den Fluren am Nachmittag, bei
Politik und kommunaler Verwaltung weit verbreitet.
Neue Gesamtschulen benachteiligt
Jahrzehntelang hatte die ganztägige Schule in Deutschland und in NRW keine
Relevanz. Die Halbtagsschule hielt man für einen unverrückbaren Baustein in
der bildungspolitischen Landschaft. Die Diskussion über Sinn und Notwendigkeit der Ganztagsschule geriet schnell in ideologisch geprägte Bahnen und
steckte ebenso schnell fest. Fast nur die Gesamtschulen verfügen über eine
erfolgreiche, über 30-jährige Ganztagsschulerfahrung mit einer reformpädagogisch orientierten Schulkultur. Hier wurde mit dem Mehr an Zeit eine Lern- und
Lebensschule verwirklicht, in der sich Kinder und Jugendliche auch anders als
nur im Unterricht begegnen. Andere Schulformen nutzten kaum die Möglichkeit,
sich zu ganztägigen Schulen zu entwickeln. Heute jedoch singt der bildungspolitische Chor unisono das hohe Lied der Ganztagsschule, und allen Schulformen
wird der Umbau zu einer Ganztagschule dringend geraten. Die ideologischen
Hindernisse, Ganztagsschulen einzurichten, scheinen ausgeräumt. In der Praxis
handelt die Landesregierung NRW jedoch bei den Gesamtschulen nicht danach:
Diesen wird bei Neugründung der Ganztag nicht mehr genehmigt („Jetzt sind die
anderen Schulformen dran!“ R. Fleischhauer, MSW). In ihrer gesamtschulfeindlichen Haltung ignoriert die Landesregierung offenbar, dass die Schullandschaft
durch Umwälzungen, wie z. B. die Verkürzung der Schulzeit auf zwölf Jahre,
derart in Bewegung geraten ist, dass sich die Präferenzen der Eltern deutlich
verändert haben. In Sankt Augustin (Rhein-Sieg-Kreis) hat Anfang Juni 09 das
Ergebnis einer Befragung aller 1590 Eltern, deren Kinder die Klassen 1 bis 3
besuchen, ergeben, dass 64 Prozent ihre Kinder auf eine Gesamtschule schicken
würden. Lediglich 22 Prozent würden dabei eine klassische Halbtagsschule
bevorzugen. Die Ganztagsschule und die Gesamtschule haben Hochkonjunktur.
Die Landesregierung versucht jedoch immer wieder, mit alten Schlüsseln (Dreigliedrigkeit) neue Türen (Ganztag) zu öffnen.
Gymnasien: Ganztägig arbeitende Halbtagsschulen
Bekanntlich sind die Gymnasien mit der Einführung der Schulzeitverkürzung
zeitlich und ausstattungsmäßig in eine Problemlage gebracht worden, die diese
Schulen zu ganztägig arbeitenden Halbtagsschulen werden ließen. Die jetzt
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Klaus Fischer (GGT)
Wo Ganztagsschule auf Wirklichkeit trifft
kurzfristig nachgelegte „Pädagogische Übermittagsbetreuung“ trifft in den
Schulen auf eine fehlende Ausstattung und ein Mangel an Gestaltungsideen, die
einen längeren Aufenthalt in der Schule sinnvoll begründen. In der Mittagspause
wird zwangsläufig lediglich verwahrt und Langeweile breitet sich aus. Diese
fehlende Attraktivität führte zu verständlichen landesweiten Protesten von
Schüler/-innen (Initiative Werler Schulen gegen die 60-Minuten-Pause) und
Eltern.
Schulleiter (Gymnasium) A. Bartz spricht von der Logik des Misslingens indem
er ausführt: „Eine angemessene professionelle Projektplanung hätte erfordert,
zunächst das 1000-Schulen-Programm zu realisieren und die erforderliche
Infrastruktur zu schaffen, bevor die Einführung der Übermittagsbetreuung
verbindlich gemacht wurde“. So sind Qualitätsdefizite vorprogrammiert und die
Folgewirkungen fatal.
Korrekturen beim Ganztagsschulerlass
Bedenkliche Wegmarkierungen bedeuten auch die Korrekturen am Ganztagschulerlass ab kommendem Schuljahr, wodurch die verpflichtende Anwesenheit
für alle Schüler/-innen an mindestens drei Tage zu jeweils sieben Zeitstunden
festgelegt wird. Darüber hinaus können Angebote zur freiwilligen Teilnahme
gemacht werden. In diesem engen Zeitfenster ist – besonders für Gymnasien –
fast nur Zeit für Unterricht und nicht für andere Erfahrungsmöglichkeiten und
neue Lerngelegenheiten. Es kommt so zu einer verlängerten Halbtagsunterrichtsschule. Das Motto der Ganztagsschule, nämlich Zeit für mehr zu haben, wird
einer fragwürdigen Freiwilligkeit geopfert, die durch ihre Beliebigkeit keine
neuen Akzente setzen wird. So wird im Ansatz das bewährte gebundene Ganztagsmodell zeitlich verdichtet und durch offene bzw. freiwillige Angebote
relativiert. Es entsteht ein „Verschiebebahnhof“, wo die einen Schüler um 15:00,
die anderen um 16:00 Uhr nach Hause gehen, weitere an einem vierten, andere
an einem fünften Tag Ganztag haben. Für die Schule erhöht sich der Planungsaufwand bei geringerer Planungssicherheit.
Geld oder Stelle
Die ab dem kommenden Schuljahr neu eingeräumte Kapitalisierungsmöglichkeit
(Nutzung eines Teils des 20-prozentigen Lehrerstellenanteils zur Finanzierung
des Personals außerschulischer Träger – nach dem Verteilungsverfahren „Geld
oder Stelle“) erhöht sicherlich die Flexibilität und den finanziellen Spielraum der
Schulen. Nicht zu unterschätzen ist aber die oft fatale Praxis an offenen Ganztagssystemen, wo das von außerschulischen Kräften angebotene Zusatzprogramm oft nicht als Teil des Schulkonzepts angesehen wird. Die Schule wird
dann davon enthoben, grundsätzlich neu über ihre Tagesgestaltung und Lernkultur nachzudenken. Sie überträgt die Verantwortung für den Ganztag auf die
Sozialexperten anderer Bildungseinrichtungen und es kann zu einer Abkoppelung der Lehrerschaft in den ganztagsschulspezifischen Feldern kommen. Diese
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Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
III/2009
Schwerpunkt: Schulstruktur
additiven Betreuungskonstruktionen und halbherzigen Konzeptionen verschärfen
nur jene Probleme, die uns in den traditionellen Halbtagsschulen belasten.
„Fläche“ statt „Tiefe“
Da es sich bei der Einrichtung von Ganztagsschulen nicht einfach nur um eine
veränderte Schulorganisation handelt, sondern auch um einen umfassenden Lehrund Lernkulturwandel, muss die Schule über ihre grundlegende Auffassung vom
Lehren und Lernen, vom Unterricht und der Gestaltung des Schulalltags neu
nachdenken. Dafür braucht die Schule und brauchen die Kollegien ein überzeugendes Unterstützungssystem für die Schulqualitätsentwicklung, für ein pädagogisches Konzept des ganzen Tages, damit man den Kindern und Jugendlichen
den Ganztag auch wirklich zumuten kann. Die „Serviceagentur Ganztägig
Lernen in NRW“ liefert zwar umfangreiche Anregungen, aber ihr „Know-how“
konzentriert sich vorrangig auf die offenen Ganztagssysteme. Für den aufwändigen Veränderungsprozess von der Halbtagsschule zur gebundenen Ganztagsschule fehlt es noch an praktikablen Hilfestellungen und Moderatoren, die den
Entwicklungsprozess an den Schulen begleiten. Dieser Transformationsprozess
wird so in den Kollegien zu einem gemeinsamen Lern- und Suchprozess nach
der Devise: Stolpern ist auch eine Vorwärtsbewegung.
Die Sogwirkung vieler guter Ganztagsschulbeispiele, besonders aus den Gesamtschulen, die auf eine langjährige Ganztagskultur zurück blicken können, geht
angesichts der beschriebenen knappen Ressourcen verloren und es entstehen
Skepsis und Überforderungsängste. Die Akzeptanz und damit das Wollen,
Können und Dürfen der am Innovationsprozess Beteiligten ist aber unbedingt
erforderlich. Stattdessen stößt man in den Kollegien auf weit verbreitete Bedenken gegenüber einer Umwandlung zur Ganztagsschule und oft wird diese Neuorientierung als eine von oben oktroyierte Pflicht angesehen. Für den Selbstgestaltungsprozess braucht die Schule ein motiviertes Kollegium, ein gutes Schulmanagement und die Unterstützung von außen. Die Landesregierung hat aber bei
aller Reformeuphorie versäumt, den Schulen Entlastungen beim Aufbau zuzugestehen und somit mögliche Fehlentwicklungen entgegen zu steuern. Es reicht
nicht aus, eher auf „Fläche“ als auf „Tiefe“ zu setzen, denn wir brauchen keine
Schmalspur-Betreuungseinrichtungen, sondern eine Lern- und Lebensschule
ganzheitlicher Art.
Klaus Fischer
Landesvorsitzender des
Ganztagsschulverbandes NRW
und Didaktischer Leiter an der
Gesamtschule Weilerswist
[email protected]
www.ganztagsschulverband.de
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Jürgen Theis
Gesamtschulen sind beliebt, wo man sie kennt
Jürgen Theis
Gesamtschulen sind beliebt, wo man sie kennt
Vor fast genau 25 Jahren, am 25.11.1984, erschien Heft 2/1984 dieser Zeitschrift
mit einer Titelgrafik von Wolfgang Chadt (der am 01.09.1984 zum stellvertretenden Vorsitzenden der GGG NRW gewählt worden war):
Zu diesem Titelbild hieß es auf Seite 3 des damaligen Heftes:
Das Gelbe vom Ei
Für Gesamtschulbefürworter ist ohnehin längst klar: Die
Gesamtschule ist die beste aller Schulformen – sozusagen
das "Gelbe vom Ei".
Eine andere Bedeutung erhält diese Redensart, wenn man
auf der Karte Nordrhein-Westfalens die Standorte der bisher bestehenden Gesamtschulen einträgt. Bis auf wenige
Ausnahmen (Bielefeld, Münster, Bonn) sind 51 der 56 Ge-
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Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
III/2009
Schwerpunkt: Schulstruktur
samtschulen auf einen engen Raum entlang der Rhein-RuhrSchiene zwischen Köln und Dortmund konzentriert.
Der große Rest des Landes bleibt weiß: Gesamtschule?
Fehlanzeige!
Am Ende der Schulversuchs Gesamtschule gab es in Nordrhein-Westfalen 31
Gesamtschulen, 30 öffentliche und eine private. Nach Änderung des Schulverwaltungsgesetzes kamen ab 1982 neue Gesamtschulen hinzu – aber überwiegend
nur dort, wo es schon Gesamtschulen gab.
Der Bekanntheitsgrad spielt auch heute noch eine wichtige Rolle: Im Juli 2009
wird in der Gemeinde Alfter das für die Gesamtschule überraschend positive
Votum einer Befragung der Eltern von Grundschulkindern bekannt gegeben. Der
Gutachter Wolf Krämer-Mandeau, der die Ergebnisse vorstellt, bringt dies
ausdrücklich mit dem Ruf der Gesamtschule in der Nachbargemeinde Bornheim
in Verbindung: „Wenn der Ruf dieser Schule nicht wäre, wäre kaum ein solches
Ergebnis denkbar!“7
Es gibt auch heute noch weiße Flecken auf der NRW-Landkarte: In den Kreisen
Borken, Olpe, Höxter und im Hochsauerlandkreis gibt es auch heute noch wie
vor 25 Jahren keine öffentliche Gesamtschule. Im Erftkreis, in den Kreisen
Kleve, Neuss, Rhein-Sieg, Siegen-Wittgenstein, Warendorf und Wesel wurden
in diesem Jahr von den Gesamtschulen mehr Schüler abgewiesen als aufgenommen.
Was lehrt uns das? Information über die Gesamtschule und Information über
Wege, die Forderung der Eltern nach mehr Gesamtschulen durchzusetzen, sind
heute wichtiger als je zuvor – in einer Zeit, wo die Gründung neuer Gesamtschulen durch die Landesregierung und ihre Behörden ausgebremst wird.
In dem oben zitierten Heft 2/84, S. 3 hieß es schon damals:
Seit 1981 ist die Gesamtschule Regelschule in NordrheinWestfalen. Eltern haben seitdem landesweit einen einklagbaren Anspruch darauf, daß auch ihr Kind eine Gesamtschule besuchen kann. Sie können sich auf das Grundgesetz und
auf das Bundesverfassungsgericht berufen, das festgelegt
hat, daß das "Wahlrecht der Eltern zwischen vom Staat zur
Verfügung gestellten Schulformen nicht mehr als zulässig
begrenzt werden" darf.
Dies gilt auch heute noch.
7
Zitat aus der Kölnischen Rundschau vom 16.07.2009
(http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1246895308506.shtml)
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Vorstand der GGG NRW
„Grundschule und Gesamtschule“ - Landeskongress und Mitgliederversammlung
AUS DER ARBEIT DER GGG
Vorstand der GGG NRW
„Grundschule und Gesamtschule“ Landeskongress und Mitgliederversammlung
am 07.11.2009 in der Gesamtschule Fröndenberg
Die reichhaltigen Erfahrungen der Grundschulen (und der Primarstufe in der
Laborschule) mit einem Unterricht, der innerhalb der Lerngruppe differenziert,
individuell fördert und zugleich integriert, stehen in starkem Kontrast zu Aussagen der Landesregierung, in denen immer wieder das hierarchisch gegliederte
Schulwesen propagiert wird. Die GGG NRW wird daher ihren Jahreskongress
2009 unter das Thema „Grundschule und Gesamtschule“ stellen.
Die Gesamtschule Fröndenberg – die wie sechs andere in Nordrhein-Westfalen
in diesem Jahre ihr 40-jähriges Bestehen feiert – hat der GGG NRW angeboten,
diesen Kongress in ihren Räumen stattfinden zu lassen.
Der Grundschulverband sowie die Laborschule Bielefeld – die einzige öffentliche Gesamtschule in unserem Land, die eine eigene Primarstufe hat – und
weitere Schulen und Experten haben ihre Unterstützung zugesagt.
Auf der folgenden Seite ist der Ablauf des Kongresses dargestellt.
Die Organisation des Kongresses hat unsere Weiterbildungseinrichtung FESCH
übernommen. Die Teilnahme am Kongress ist für Mitglieder der GGG kostenlos. Von Nichtmitgliedern wird ein Tagungsbeitrag von 20,00 € erhoben. (Der
Beitritt zur GGG kann am Tagungsort geschehen!)
Zur räumlichen Planung und weil in der Mittagspause ein Imbiss angeboten
werden soll, bitten wir dringend um Anmeldung bis zum 30.10.2009 (mit
Angabe der Personenzahl) bei folgender Adresse:
FORUM ELTERN UND SCHULE
Mail:
[email protected]
Telefon: (0231) 148011
Fax:
(0231) 147942
Bedauerlicherweise ist auf den bereits versandten Plakaten zum Kongress die
dort angegebene Mailadresse falsch:
Nicht [email protected], sondern [email protected] ist richtig!
Zur Anmeldung per Fax oder Post ist ein Formular auf Seite 37 vorgesehen.
Bei der Anfahrt zur Gesamtschule Fröndenberg kann die Anfahrt-Hilfe auf
der Internetseite der Gesamtschule Fröndenberg (mit der Möglichkeit der Routenberechnung) hilfreich sein:
www.gesamtschulefroendenberg.de/home/?page_id=116
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Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
III/2009
Aus der Arbeit der GGG
Landeskongress der GGG NRW am 07.11.2009 in Fröndenberg
Geplanter Kongressverlauf
10:30 Uhr
Begrüßung
11:00 Uhr
Dr. h. c. Horst Bartnitzky
(Bundesvorsitzender des
Grundschulverbandes)
Grundschule –Eine Schule für Alle
 Schwerpunkte und Stärken
der Grundschul-Pädagogik
 Probleme beim Übergang
in die Sekundarstufe 1
 Perspektiven für die Verbesserung
der Zusammenarbeit von Grundschule und Gesamtschule
12:30 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
Vorstellung von Schulen mit vorbildlicher Praxis
(z.B. aus Berlin, Bielefeld, Dortmund, Hagen,
Nettetal, Solingen, …)
Die Schulen präsentieren im Plenum 15 Minuten lang ihre
Antworten zu folgenden Fragen:
Äußere Schulentwicklung
Was macht Ihre Schule zu einer Schule für Alle
und was ist hinderlich?
Innere Schulentwicklung
Welche Unterrichtskultur hilft Ihnen,
eine gute Schule für Alle zu sein?
Schulleben
Inwiefern ist ihre Schule ein guter Ort
für Kinder bzw. Jugendliche?
Im Anschluss besteht Informationsmöglichkeit an
verschiedenen Stellen des Raums.
15:30 Uhr
Abschlussplenum
Statements von „außerschulischen Partnern“, z.B.:
Vertretern von kommunaler Jugend- und Schulverwaltung;
Eltern; Personen aus der „Gründerzeit“
16:00 Uhr
Mitgliederversammlung
 Anträge
 Verschiedenes
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Hinweis: Aktuelles zum Unterricht im 60-Minuten-Takt
Hinweis: Aktuelles zum Unterricht im 60-Minuten-Takt
Seit 2004 hat eine wachsende Zahl von Schulen – vor allem Gesamtschulen – ihr
Unterrichtsraster von 45 auf 60 Minuten umgestellt.
Bei den ersten dieser Schulen hatte ab 2005 das FORUM ELTERN UND SCHULE die
Aufgabe übernommen, die für eine Umstellung auf das 60-Minuten-Raster
relevanten Informationen und Erfahrungen zu sammeln und interessierten
Schulen online zur Verfügung zu stellen. Die zu diesem Zweck eingerichtete
„60-Minuten-Plattform“ (www.w-f-sch.de/60min) ist immer noch beachtenswert,
wurde allerdings in den letzten Jahren kaum noch ergänzt.
Die Zahl der Schulen die mit dem 60-Minuten-Raster arbeiten, hat sich inzwischen deutlich erhöht. Bei einer Umfrage der GGG NRW haben etwa 40 Gesamtschulen mitgeteilt, dass sie Unterrichtsraster mit 60 (oder 65) Minuten
eingeführt haben oder demnächst einführen wollen.
Eine Übersicht über diese „R60-Schulen“ und einige Berichte wurden auf der
Internetseite www.ggg-nrw.de/Praxis in dem Unterverzeichnis „60-Minuten-Takt“
publiziert.
Bei der erwähnten Umfrage hat sich auch ergeben, dass auch eine beträchtliche
Anzahl von Gymnasien ihren Unterricht auf „R60“ umgestellt hat.
Besondere Aktualität gewinnt der Austausch zwischen den beteiligten Schulen,
weil bei der geplanten Neufassung der Ausbildungsordnung für die gymnasiale
Oberstufe neue Komplikationen zu erwarten sind, wenn diese Neuregelungen
nicht die Belange der „R60-Schulen“ berücksichtigen.
Die Internetseiten unter www.ggg-nrw.de/Praxis und www.w-f-sch.de/60min sind
inzwischen wechselseitig verknüpft worden. Für Frühjahr 2010 wird eine Tagung der betroffenen Schulen zum Erfahrungsaustausch und zur Entwicklung
einer Perspektive nach der geplanten Novellierung der APO-GOSt vorbereitet.
ThJ
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Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
III/2009
Schule und Bildungspolitik im Internet
SCHULE UND BILDUNGSPOLITIK IM INTERNET
Die Direktwahl zu den Internet-Seiten der GGG NRW
www.ggg-nrw.de
www.ggg-nrw.de/Aktuell
Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen www.ggg-nrw.de/GiN
GGG NRW: die Eingangsseite
GGG aktuell: Schule und Bildungspolitik
Die Internetausgabe dieser Zeitschrift
Gesamtschulinitiativen
Bildungsforschung und Bildungsstatistik
Druckschriften der GGG
Bildungsreform und Schulstruktur
Qualitätsforschung
Schule in Europa (und anderswo)
Lehrerausbildung
Schule und Unterricht
Weiterbildung bei der GGG
Veranstaltungen der GGG
Adressen, Quellen, Hilfen
Der GGG-Bundesverband
Das EU-MAIL-Projekt
www.ggg-nrw.de/Initiativen
www.ggg-nrw.de/BildStat
www.ggg-nrw.de/Druck
www.ggg-nrw.de/Struktur
www.ggg-nrw.de/Qual
www.ggg-nrw.de/Europa
www.ggg-nrw.de/LAB
www.ggg-nrw.de/Schule
www.ggg-nrw.de/WB
oder
www.w-f-sch.de
oder
www.weiterbildung-fuer-schulen.de
www.ggg-nrw.de/Veranst
www.ggg-nrw.de/Verw
www.ggg-bund.de
www.EU-MAIL.info
Der Einstieg in die Seiten anderer Verbände
Bundeselternrat (BER)
www.bundeselternrat.de
Landeselternrat der Gesamtschulen in NRW (LER) www.ler-nrw.de
www.landeselternkonferenz-nrw.de
www.ganztagsschulverband.de
www.grundschulverband.de
GSV NRW
www.grundschulverband-nrw.de
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) www.gew.de
GEW NRW
www.gew-nw.de
Verband Bildung und Erziehung (VBE)
www.vbe.de
VBE NRW
www.vbe-nrw.de
Landeselternkonferenz NRW
Ganztagsschulverband (GGT)
Grundschulverband (GSV)
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GGG-Druckschriften
DRUCKSCHRIFTEN
GGG-Druckschriften
Die folgenden Veröffentlichungen sind gegen Rechnung bei der Geschäftsstelle der GGG NRW - Huckarder Str. 12, 44147 Dortmund - zu
beziehen (Preise ohne Versandkosten).
Bestellung auch im Internet:
www.weiterbildung-fuer-schulen.de/materialien/
GGG konkret 3
GGG konkret 4
GGG aktuell 5
GGG aktuell 6
GGG aktuell 7
GGG aktuell 8
GGG aktuell 9
GGG aktuell 10
GGG konkret 11
Anne Ratzki u.a.
Jürgen Theis,
Sabine Pohl
Was ist Gesamtschule?
Ein Ratgeber beim Übergang in das 5. Schuljahr
(19. Auflage November 2007)
Eltern in der Gesamtschule – Unterricht in der
Gesamtschule – Mitwirkung in der Gesamtschule
(8. Auflage September 2000)
Solidarität – Integration – Öffnung
Materialien zur inneren Reform der Gesamtschule
Schulreform – Schulstruktur – Schulrecht
Materialien zur Strukturreform des Schulwesens
Die Diskussion um die Schulstruktur
Materialien zur aktuellen bildungspolitischen
Diskussion (1. Auflage Mai 1992)
Berichte aus der pädagogischen Praxis
Autonomie – Integration – Schulkultur
(1. Auflage März 1995)
Schule der Vielfalt
25 Jahre Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen
(1. Auflage Dezember 1995)
Zukunft der Bildung – Zukunft der Schule –
Zukunft der Gesamtschule
(1. Auflage Februar 1997)
Texte und Thesen
zum Thema »Chancengleichheit«
(1. Auflage Mai 2000)
Verzeichnis der Gesamtschulen in NRW
(Neuauflage Juli 2009)
Team-Kleingruppen-Modell Köln-Holweide
Theorie und Praxis
Studien zur Bildungsreform, Band 28
Die Anfänge der Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
Studien zur Bildungsreform, Band 29
Baumwolltaschen
0,40 €
1,00 €
(vergriffen)
(vergriffen)
1,00 €
1,00 €
2,00 €
2,00 €
2,00 €
11,50 €
für GGG-Mitglieder:
10,00 €
Sonderpreis:
6,00 €
1,00 €
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Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen
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Druckschriften
Folgende Hefte sind bei der GGG-Bundesgeschäftsstelle
(Hauptstraße 8, 26427 Stedesdorf) zu beziehen.
Bestellung auch im Internet:
www.ggg-bund.de/bestell_bluepaper.htm
Die Blaue Reihe der GGG
Fachleistung, Schulstruktur, Verteilung von Chancen
Ergebnisse neuerer Schulleistungsuntersuchungen
PISA International
Informationen und Analysen, Stellungnahmen,
Berichte aus Ländern mit integrierten Schulsystemen
Länger gemeinsam lernen
Positionen – Forschungsergebnis – Beispiele
Gesamtschulen entwickeln Pflicht zur äußeren Differenzierung aufheben
Leistungsstarke Gesamtschulen
Nr./Jahr
Preis
(ohne Versandkosten)
normal
53/2001
54/2002
für Mitgl.
6,00 € 3,00 €
vergriffen
55/2003 17,00 € 8,00 €
56/2005
8,00 € 4,00 €
57/2007
8,00 € 4,00 €
Bitte ggfs. Mitgliedsnummer angeben!
Weitere Informationen unter der oben angegebenen Internetadresse.
Druckschriften aus der Weiterbildung
Forum-Materialien – A&B-Materialien
Handreichungen für den
fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht
Verzeichnisse und Bestellung im Internet:
www.weiterbildung-fuer-schulen.de/materialien
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Bestellung von Druckschriften
FORMULARE
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Anzahl
Gegenstand
Einzelpreis
Gesamtschulverzeichnis 2009/2010, Buchform
(August 2009)
für Schulen, die korporative Mitglieder der GGG
sind oder gleichzeitig werden (maximal 1 Ex.)
Mitglied Nr.:
Beitrittserkl. liegt bei
kostenlos
Gesamtschulverzeichnis 2009/2010, Buchform
(August 2009), regulärer Preis
12,00 €
J. Theis / S. Pohl, Die Anfänge der Gesamtschule
in Nordrhein-Westfalen (Sonderpreis)
6,00 €
Gesamtpreis
Summe:
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Anschrift:
Telefon:
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Huckarder Str. 12
GGG NRW e.V.
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Anmeldung zum Landeskongress 2009
Anmeldung zum Landeskongress 2009
Bitte per Post (s. folgende Seite) oder Fax (0231/147942) an FESCH senden!
Die Teilnahme am Kongress ist für Mitglieder der GGG kostenlos.
Von Nichtmitgliedern wird ein Tagungsbeitrag von 20,00 € erhoben.
(Der Beitritt zur GGG kann am Tagungsort geschehen!)
Vor- und Zuname:
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
Mitglied der GGG? Ja/nein
Gesamtschule (falls dort tätig):
Zahl der teilnehmenden Personen:
Ort, Datum:
Unterschrift:
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Formulare
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(Anschrift passt für Fensterumschlag DIN lang)
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44147 Dortmund
Huckarder Str. 12
FORUM ELTERN UND SCHULE
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Beitrittserklärung
Beitrittserklärung
Ich erkläre meinen Beitritt/Wir erklären unseren Beitritt zur
Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule (GGG) Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.
Ich/Wir zahle(n) als
einen Jahresbeitrag von
Einzelmitglied
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Einzelmitglied
35 € (reduzierter Beitrag)
Einzelmitglied
10 € Studentinnen, Studenten, Arbeitslose)
korporatives Mitglied
(Auszubildende, Schülerinnen, Schüler,
120 €
Vor- und Zuname:
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
Geburtsdatum:
Gesamtschule (falls dort tätig):
Beruf:
Ort, Datum:
Unterschrift:
Einzugsermächtigung
Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, die von mir zu entrichtenden Beiträge von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung
nicht aufweist, besteht seitens der kontoführenden Bank keine Verpflichtung zur Einlösung. Aufgrund eines Austritts zu viel gezahlte Beiträge sind mir auf Anforderung zurückzuzahlen.
Name des Kontoinhabers:
Wohnort:
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Hauptstraße 8
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