Sozialkonzept der Spielbanken Niedersachsen GmbH
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Sozialkonzept der Spielbanken Niedersachsen GmbH
Sozialkonzept der Spielbanken Niedersachsen GmbH Spielbetrieb und Spielerschutz – ein Widerspruch? Die Spielbanken Niedersachsen (SNG) 10 Standorte: 4 Standorte Klassisches Spiel und Glücksspielautomaten 6 Automatenspielbanken Norderney Borkum Bad Zwischenahn Bad Bentheim Osnabrück Seevetal Hannover Wolfsburg Bad Pyrmont Bad Harzburg Mitarbeiter/-innen: 1.1.2009: 460 30.6.2009: 360 BSE: 2007: 93 Mio. Euro 2008: 71 Mio. Euro (- 22,8 %) I/2009: -12,4 %) zum Vorjahr Besuche: 2007: 964.000 2008: 747.000 (-22.4 %) Gründe für Rückgänge: Ausweiskontrolle im Automatenspiel bei gleichzeitiger Nichtregulierung im gewerblichen Bereich, Nichtraucherschutzregelungen, Finanz- und Wirtschaftskrise, Internetangebote. Ziel/ Herausforderung: • Umsetzung der neuen gesetzlichen Auflagen zum Spielerschutz in wirtschaftlich schwierigen Zeiten „Stolpersteine“: • Inkohärenz der Gesetzgebung => Frage der Wirksamkeit und Effektivität bei derzeitiger Gesetzeslage • Glaubwürdigkeit vs. „Feigenblatt“ => Spielerschutz und Spielbetrieb aus einer Hand, ein Widerspruch? • Interne Akzeptanz generell und insbesondere angesichts drohender Arbeitsplatzverluste Aufgaben: • inhaltliche Konzeption Sozialkonzept • organisatorische Konzeption • Implementierung • Akzeptanz und Motivation/ Gestaltung interner Kommunikationsprozess Bausteine des Sozialkonzepts der SNG a. b. c. d. e. f. g. h. Benennung Spielerschutzbeauftragte. Information/Schulung/Evaluation/Feedback. Entwicklung und Implementierung eines Melde-/Interventionssystems. Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und jährlicher Bericht gegenüber der Aufsichtsbehörde. Erweitertes Informationsmaterial zum verantwortungsvollen sowie problematischen Spielverhalten. Bereitstellung im Internet ab März 2008, Flyer überarbeitet ab Mai 2008. Bereitstellung von Kontaktadressen für Hilfe- und Beratungsstellen. Wissenschaftliche Beratung sowie Zusammenarbeit mit Prof. Dr. G. Meyer, Universität Bremen (September 2007 bis Juni 2008). Aufbau, Austausch und Pflege des Kontakts zu Beratungsstellen und Vereinen/Verbänden/Einrichtungen im Bereich Spielerschutz/ Suchtberatung/ -prävention. Benennung von Spielerschutzbeauftragten Unternehmensbeauftragte => Verantwortung für Konzeption, Implementierung, Durchführung und Weiterentwicklung, Berichtswesen, interne und externe Kommunikation Spielerschutzbeauftragte und –verantwortliche in allen 10 Standorten Aufarbeitung von Meldungen, Gastgespräche, Dokumentation im Rahmen des Meldesystems, Ablauforganisation vor Ort Auswahl der Spielerschutzbeauftragten vor Ort in Abstimmung mit Spielbankleiter und Betriebsräten Wichtig: Freiwilligkeit zur Übernahme der Funktion! Rund 30 Mitarbeiter/-innen bilden das Team „Sozialkonzept“ Konzeption, Information, Schulung, Evaluation, Feedback … Konzeption • Konzeption ab Mitte 2007 Information • Besondere Bedeutung der Internen Kommunikation zur Unterstützung und Einleitung des Prozesses - Infoveranstaltung der Spielbankleiter - Schriftliche Information der Mitarbeiter/innen (Ankündigung 2007, Feedback 2009) - Kontaktaufnahme mit GBR, Ausschussbildung, regelmäßiger Austausch - Information auf Betriebsversammlungen (2007, 2008, 2009) - Einrichten eines eigenen Kommunikationsnetzes für „Team Sozialkonzept“ …Konzeption, Information, Schulung, Evaluation, Feedback … Schulung • Schulung aller Mitarbeiter/innen mit Gastkontakt sowie Führungskräfte (rund 24 Termine) im Frühjahr 2008. Ziel: Sensibilisierung der Mitarbeiter/-innen für das Thema und für die aktive Beteiligung im Meldesystem, gesetzliche Verpflichtung. • Kontinuierliche Unterweisung von neuen Mitarbeiter/-innen, Wiederholung der Basisschulung für neue Mitarbeiter 2009, geplante Wiederholung der Basisschulung für alle Mitarbeiter/-innen 2010. • Zusätzliche Schulungen der Spielerschutzbeauftragten in Gesprächsführung 2008 und 2009, weitere Informationsveranstaltung zu Prozessabläufen. Evaluation • Evaluation der Schulungen durch Befragung im Vorfeld und Nachgang. Subjektiv bewerteter Wissensstand wurde verbessert. Ergebnisse wurden den Mitarbeiter/-innen mitgeteilt. …Konzeption, Information, Schulung, Evaluation, Feedback Feedback • Ende 2008/Anfang 2009 Feedbackgespräche mit allen Spielerschutzteams vor Ort. => Erfahrungsaustausch, Verbesserungsmöglichkeiten, Reflexion, Teamstärkung, Motivation. • Kein Benchmarking! Implementierung Meldesystem … Konzeption bis Frühjahr 2008 (inhaltlich, organisatorisch) Implementierung ab Juli 2008 Zentraler Baustein des Sozialkonzeptes • standardisierter und abgestufter Interventionsprozess bei auffälligem Verhalten. • Nachvollziehbarkeit (Dokumentationspflicht, Aufhebung von Spielsperren). … Implementierung Meldesystem I. Ausfüllen Meldezettel (FSo 1) II. Auswerten Meldezettel III., IV., V., VI. Dokumentationsakte/Dokumentation (FSo 1-6, ggf. FSp-Formulare sowie Sperrnachweis aus Rez.system) Keine weitere Auffälligkeit innerhalb v. 4 Wo. VIII. Weitere Auffälligkeit IX. Sofortige Intervention Schließen der Akte (FSo 4) Gespräch (FSo 4/5) Kopie an Zentrale 5a: Dokumentation und Schließen der Akte (FSo 4/5) Kopie an Zentrale 5b: Ausgabe von Infomaterial Dokumentation (FSo 4/5) Schließen der Akte Kopie an Zentrale 5c: 5d: Finanznachweis 14 Tage Frist Wiedervorlage Liegt vor (FSo 4/5): Empfehlung mit Kopie der Akte an Zentrale Entscheidung Zentrale Feedback Liegt nicht vor: Sperre Y vor Ort (FSp 19, FSo 4/5) Akte in Kopie mit Sperrnachweis an Zentrale Empfehlung zur Sperre Y (FSo 4/5) Akte mit Empfehlung an Zentrale Entscheidung Zentrale Feedback 5e: 2. Gespräch innerhalb von 4 Wochen (FSo 4/5), dann weiter mit 5a/b/c/d/f 5f: Selbstsperre Z nach Gespräch Veranlassung der Sperre (FSp 11/12, Sperrnachw. aus Rez.syst., FSp 4/5) Akte in Kopie an Zentrale Sperre Y (FSp 19, FSo 4/5) Akte in Kopie mit Sperrnachweis an Zentrale Meldezettel Früherkennung: Kriterien 1. Notfall: Mord- / Selbstmorddrohung (sofortige Intervention) 2. Hinweise Dritter 3. Gast macht negative Aussagen über seine finanzielle Situation 4. Gast vernachlässigt offenkundig Menschen / Tiere 5. Gast sagt, er/sie habe die Kontrolle über sein/ihr Spielverhalten verloren 6. Gast sagt, er/sie habe wegen des Spielens persönliche oder soziale Probelme 7. Gast bittet um Geld bei anderen Gästen 8. Gast spielt wiederholt, bis er offensichtlich kein Geld mehr hat 9. Gast verlässt das Casino bei Spielschluss oder Totalverlust nur auf Druck 10. Gast versucht erfolglos, die Casinobesuche einzustellen oder zu reduzieren 11. Gast zeigt heftige emotionale Ausbrüche (aggressives oder unkontrolliertes Verhalten wie Schreien, Weinen, Beschimpfen des Croupiers / des Casinos etc.) 12. Gast zeigt auffällige Veränderung en von Verhalten und Erscheinungsbild (Kleidung, Körperpflege, Sozialverhalten etc.) 13. Auffällige Veränderung in der Nutzung der EC-Karte 14. Auffällige Veränderung der Spieldauer 15. Auffällige Veränderung der Besuchshäufigkeit 16. Auffällige Veränderung der Einsätze 17. Gast verkauft persönliche Gegenstände / prostituiert sich 18. andere Beobachtung: Informationsmaterial: Flyer und Website Inhalt • Informationen zum verantwortungsvollen Umgang mit Glücksspiel • Mythen und Fakten • Informationen zum problematischen Spielverhalten • Selfcheck • Informationen zur Spielsperre • Informationen zum Sozialkonzept • Hilfeangebote Wo sind Informationen zu bekommen? • Der Flyer liegt in allen Häusern aus • Gäste, die gesperrt werden, erhalten den Flyer • in Häusern mit Vollerfassung erhält jeder Erstbesucher den Flyer • Download übers Internet (durchschnittlich 200 Downloads pro Monat) => www.spielbanken-niedersachsen.de/spielerschutz • Kontaktdaten der Unternehmensbeauftragten (direkte Anfragen nehmen zu) Informationsmaterial: Flyer und Website Inhalt • Informationen zum verantwortungsvollen Umgang mit Glücksspiel • Mythen und Fakten • Informationen zum problematischen Spielverhalten • Selfcheck • Informationen zur Spielsperre • Informationen zum Sozialkonzept • Hilfeangebote Wo sind Informationen zu bekommen? • Der Flyer liegt in allen Häusern aus • Gäste, die gesperrt werden, erhalten den Flyer • in Häusern mit Vollerfassung erhält jeder Erstbesucher den Flyer • Download übers Internet (durchschnittlich 200 Downloads pro Monat) => www.spielbanken-niedersachsen.de/spielerschutz • Kontaktdaten der Unternehmensbeauftragten (direkte Anfragen nehmen zu) Aufbau, Kontakt und Kooperation mit Beratungsstellen Kontaktaufbau mit der NLS (Präventionskräfte für Glücksspielsucht). Arbeitstreffen zum Ausloten möglicher Kooperationen. Vier Informationsbesuche in den Spielbanken. Fünf Besuche der Spielerschutzbeauftragten in den regional zuständigen Beratungsstellen: • => Kennenlernen der Personen und der Arbeitsfelder • => Erfahrungsaustausch Für die Spielerschutzbeauftragten waren diese Besuche sehr wertvoll für die tägliche Arbeit. Eigene Vorbehalte konnten abgebaut werden. Das Verstehen der Arbeitsweise in den Beratungsstellen ist wichtiger Aspekt für aktive Vermittlung von Gästen in die Beratungsstellen. Auslage der NLS-Flyer in den Häusern und Ausgabe der Flyer im Rahmen von Gastgesprächen und Sperrvorgängen. Auslage der „Glückskarten“ der NLS in den Sanitärbereichen der Spielbanken (reger Absatz). „Kurzer Dienstweg“ bei Sperranfragen aus den Beratungsstellen. Jährliches Wiederholungstreffen zum Erfahrungsaustausch geplant. Quantitative Ergebnisse 2008 SNG gesamt bis Mai 2009 SNG gesamt Selbstsperre "Z" ohne Intervention der Spielbank: 300 64 Selbstsperre "Z" nach Intervention der Spielbank: 12 9 Spielsperre "Y" nach Meldung Dritter: 3 6 Spielsperre "Y" auf Anordnung der Spielbank: 17 5 Anzahl Meldezettel: 53 50 eröffnete Dokumentationsakten: 52 50 geführte Gespräche: 33 28 erhaltene Finanznachweise: 1 Aufhebung Spielsperre • Gesetzgeber sieht vor, dass eine Sperre frühestens nach einem Jahr auf Antrag aufgehoben werden kann, sofern die Gründe, die zur Sperre geführt haben, nicht mehr vorliegen. • Beweislast beim Spielbankbetreiber, rechtlich schwierige Situation: => wer befindet aufgrund welcher Kriterien darüber, ob Spielsucht/gefährdung vorliegt? • SNG: Schufa-Verbraucherauskunft, Einkommensnachweis sowie ärztliche Bescheinigung, psychologischer Nachweis • Seit 2009: Anfragen/Anträge ca. 30, Aufhebungen 15 Erkenntnisse, Bewertungen Intern: • Interne Akzeptanz konnte deutlich verbessert werden, ist aber in jedem Fall ausbaufähig. • Entlastungsfunktion für Mitarbeiter • Permanenter Kommunikation- und Informationsfluss erforderlich. • Kein Selbstläufer => Parole: Qualität erhalten/verbessern • Hauptwiderstand: Spielerschutz kostet meinen Arbeitplatz. Warum „wir“, wenn die „anderen“ nichts tun müssen? • Aufwendiger administrativer Prozess • Kostenintensiver Prozess • Theoretisches Konstrukt „Meldesystem“ kann die Wirklichkeit nicht zu 100 % abbilden => permanenter Verbesserungsprozess. • Motivation, Sensibilisierung und Kompetenzstärkung statt Druck und Zwang als notwendiger Erfolgsfaktor Erkenntnisse, Bewertungen Extern: • • • • Kooperation/Kontakt zum Hilfe-System sinnvoll Präventionsansatz wichtig Positive Resonanz, qualitative Verbesserung wird bereits wahrgenommen Deutliche Zunahme der Kontaktaufnahme durch Gäste/Betroffene Ausblick • Bei allen Optimierungsmöglichkeiten: SNG ist auf dem Wege, aktiven Spielerschutz als Bestandteil einer Unternehmenskultur zu etablieren. • Dies ist ein fließender Prozess. • Es besteht die Chance, aus einem vermeintlichen Zielkonflikt langsam ein Leitbild zu entwickeln, in dem Spielerschutz und Spielbetrieb nicht mehr als konträr, sondern als sich ergänzend wahrgenommen werden. Spielbetrieb und Spielerschutz ein Widerspruch? Vielen Dank!